Big-Data-basierte Versicherungsprodukte

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1 1/2017 Erscheint 6 x im Jahr Einzelheft 5,- 52. Jahrgang 15. Februar 2017 BERLIN 12./ 13. MAI 2017 Zusammenfassung der Masterthesis von Jasmin Schirmer Big-Data-basierte Versicherungsprodukte Seite 24 FK bav/lv: Aktuelle Themen beim FK BO/IT: Aus dem ivw: MV in Berlin: Gesetzliche Maßnahmen zur Verbreitung der bav Rund um die Digitalisierung Blockchain Status und Ausblick Die neue Fachschaft stellt sich vor Einladung, Programm und Anmeldung

2 Ganzheitliche Beratung: Für Klarheit bei Versicherungen und Finanzen. Mit einem kritischen Blick aufs große Ganze sind Sie immer gut beraten. Haben Sie zu viele Versicherungen abgeschlossen oder zu wenige? Die richtigen oder die falschen? Oder eine bunte Mischung aus allem? Eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer Vorsorge gibt Ihnen mehr Klarheit. Auf dieser Grundlage gestalten wir dann gemeinsam Ihre ganz persönliche Versicherungs- und Finanzplanung. Infos unter oder

3 VVB magazin 1/2017 DIE SEITE DREI 3 Liebe Mitglieder der VVB und alle, die sich uns verbunden fühlen! in der Hoffnung, dass auch Sie friedvoll und gesund ins neue Jahr 2017 gestartet sind, wünsche ich Ihnen obschon das Jahr bereits einige Wochen alt ist im Namen des gesamten Redaktionsteams ein frohes Neues und alles Gute für die Zukunft. Gerne werden wir Sie, wie schon in der Vergangenheit, über Fachliches und Gesellschaftliches in unserer Vereinigung sowie Neuigkeiten aus der uns prägenden Branche und natürlich dem IVW der TH Köln informieren. Hinsichtlich fachlicher Themen warten wir in dieser Ausgabe gleich mit vier spannenden Berichten auf. So hat Fachkreisleiter Markus Klinger, Betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung, für Sie eine Zusammenfassung der letzten Tagung mit dem Titel Gesetzliche Maßnahmen zur Verbreitung der bav und Sozialpartnerprogramm erstellt. Bernd Sebald, neben Franz-Peter Wirtz einer der beiden neuen Fachkreisleiter Betriebsorganisation/IT, gibt Ihnen mit seinem Essay einen Appetizer auf die ausführliche Berichterstattung zur FK-Veranstaltung namens Digitalisierung Was setzen Gesellschaften gerade wirklich um und woran arbeiten sie?, die erst kürzlich in Köln stattfand. Sie dürfen also auch in diesem Hinblick gespannt sein auf die Folgeausgabe des VVB magazin. Und Ugur Kocuk resümiert die Jahresschluss-Tagung des Fachkreises Finance. Darüber hinaus bin ich besonders erfreut, der Empfehlung von Professor Horst Müller-Peters vom IVW folgen zu können: Jasmin Schirmer, ehemalige Studentin des genannten Dozenten und Absolventin des IVW, hat im Rahmen ihrer Masterarbeit den Status quo von Big Data bzw. Big Data ähnlichen Versicherungsprodukten aufgezeigt. Dieser Beitrag fasst die aktuellen und interessanten Ausführungen von Frau Schirmer anschaulich zusammen. Weiterhin freue ich mich, Ihnen im Rahmen unserer Interview-Reihe 25 Fragen an das Gespräch mit Dr. Michael Pickel, Mitglied des Vorstandes der Hannover Rück SE und der E+S Rückversicherung AG, zu präsentieren. Dr. Pickel ist unserer Vereinigung freundschaftlich verbunden und hat unter anderem das 3. VVB-Versicherungsforum Mitte des vergangenen Jahres in Köln als exzellenter Referent bereichert. Doch auch der Nachwuchs kommt bei uns bekanntlich nicht zu kurz. Insofern wird Ihnen der neue Fachschaftsrat des IVW der TH Köln vorgestellt, welcher sich kürzlich konstituiert hat. Die VVB und nicht zuletzt mein Vorstandskollege Reiner Gleiss sowie der Sonderbeauftragte Stefan Arens, beide aus dem Ressort Innere Organisation und somit Bindeglieder zu den Studierenden, begrüßen die gute Zusammenarbeit mit der Fachschaft und unterstreichen einmal mehr das Interesse der VVB an den Experten von Morgen. Abschließend möchte ich Sie ermuntern, der Einladung unseres Vorstandes zur Mitgliederversammlung Mitte Mai 2017 in Berlin zu folgen. Treffpunktleiter Detlef Eberhard hat das Leitungsgremium der VVB in besonderer Weise bei der Gestaltung des Programms unterstützt und stellt Ihnen im Inneren dieses Heftes Details zu den Veranstaltungen vor, die dankenswerterweise insbesondere von der IDEAL Versicherung sowie von der SIGNAL IDUNA gefördert werden. Viel Vergnügen beim Lesen des VVB magazin wünsche ich Ihnen. Bleiben Sie uns gewogen. FACHKREISE 4 Herbsttagung des FK Betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung in Frankfurt 5 Ein sozialpartnerschaftliches Modell für die bav und die Zielrente 9 Steuerliche Perspektiven der betrieblichen Altersversorgung 11 Zielrenten in der betrieblichen Altersversorgung 14 FK BO/IT am 20. Januar in Köln: Aktuelle Themen rund um die Digitalisierung / Blockchain Status und Ausblick 16 Jahresabschlusstagung des FK Finance TREFFPUNKTE 19 Kultur und (Versicherungs-) Wirtschaft erleben in Münster MITGLIEDERVERSAMMLUNG 20 Einladung, Programm, Tagesordnung der MV IVW 24 Big-Data-basierte Versicherungsprodukte Masterthesis von Jasmin Schirmer 28 Die Fachschaft stellt sich vor VVB SPEZIAL 31 Exklusiv-Interview: 25 Fragen an Dr. Michael Pickel VVB INTERN + RUBRIKEN 9 Impressum 18 Termine 30 Geburtstage EDITORIAL Ihr Stefan van Marwyk INHALT Titelcollage: Nicole Gordine, Grafikhaus CGN

4 4 FACHKREISE // Herbsttagung des FK bav-lv VVB magazin 1/2017 Herbsttagung des Fachkreises bav Herbsttagung des Fachkreises betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung am zu Gast bei der KAS BANK N.V. German Branch in Frankfurt zusammengefasst von JÜRGEN GÖRRES (K/J2) und MARKUS KLINGER (92) Gespannt folgen die Teilnehmer der Herbsttagung den Referenten Wir blicken auf eine erfolgreiche Herbsttagung am auf Einladung der KAS BANK N.V. German Branch in Frankfurt in den Räumlichkeiten des BVI zurück. Wir tagten zu dem glücklichen Zeitpunkt, an dem der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz fast fertig erstellt war. So konnten die Regierungsvertreter mit Belastbarem dienen. Es entstanden interessante Diskussionen, die aber auch die zentralen Problempunkte offenbarten, die erst mit einer geschickten Kommunikation an die breite Öffentlichkeit und Reformumsetzung zu lösen sind. Den hochkarätigen Referenten danken wir für die interessanten Vorträge. Ein herzlicher Dank geht auch an den Gastgeber für die angenehme Atmosphäre, einen Tagungsraum mit herrlichem Ausblick über Frankfurt sowie die hervorragende Bewirtung. Dem Gastgeber KAS BANK N.V. German Branch danken wir auch für die tieferen Einblicke ins niederländische Pensionssystem durch die Vermittlung des Referenten Sybrand Nauta vom Stichting Pensioenfonds Achmea. Die Vorträge die im Folgenden skizziert werden von Heribert Karch, Michael Mostert und Sybrand Nauta wurden von unserem Fachkreismitglied Jürgen Görres zusammengefasst. Über die Vorträge der Referenten Dr. Rolf Möhlenbrock und Thomas Hagemann wird vom Fachkreisleiter Markus Klinger berichtet.

5 VVB magazin 1/2017 Herbsttagung des FK bav-lv // FACHKREISE 5 Ein sozialpartnerschaftliches Modell für die betriebliche Altersversorgung und die Zielrente Meinungen, Erwartungen und Erfahrungen von JÜRGEN GÖRRES (K/J2) Mit dem Fokus auf der Sozialpartnerrente sowie der Zielrente versammelte sich der Fachkreis Betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung der VVB am 14. Oktober 2016 in Frankfurt. Die (KAS BANK N.V. German Branch), vertreten durch ihren Head of Business Development Pensions, Hans-Peter Bauder, richtete die gut besuchte Herbsttagung an ihrer deutschen Niederlassung aus. Die KAS BANK wendet sich mit Wertpapier- und Mehrwertdienstleistungen an institutionelle Kunden aus dem Segment der Altersvorsorge, wie etwa mittelständische Versorgungseinrichtungen und Unternehmen mit Pensionsvermögen. Auch für den niederländischen Pensionsfonds Stichting Pensioensfonds Achmea stellt sie die Verwaltungsplattform zur Verfügung. In den Niederlanden gibt es viele Jahrzehnte Erfahrung mit einer sozialpartnerschaftlich geführten betrieblichen Altersversorgung. Die Sozialpartner sind dort die Betreiber der Pensionsfondsstiftungen der Branchen und der Großunternehmen mit eigenen Tarifverträgen. Position der aba zur Sozialpartnerreform und zu dem Ansatz der Zielrente Sozialpartnerrente ein neuer Durchbruch? Heribert Karch, Vorsitzender des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. und Geschäftsführer der MetallRente GmbH positionierte sich in seinem Vortrag Position der aba zur Sozialpartnerreform und zu dem Ansatz der Zielrente Sozialpartnerrente ein neuer Durchbruch? zum Reformvorhaben der Sozialpartnerrente und einer Zielrente. Zunächst erfolgte eine Standortbestimmung für die Versorgungslandschaft in Deutschland. In einigen Branchen und Großunternehmen sei diese in der betrieblichen Altersversorgung (bav) im Verbreitungsgrad und der Höhe nach gut. Schon für den Mittelbau der Wirtschaft und hinsichtlich der privaten Riesterrente wandle sich das Bild und es herrsche tendenziell keine gute Situation. Die gesetzliche Rente erreiche zwar eine fast vollständige Verbreitung, sei aber hinsichtlich der Höhe der zukünftigen Leistungen kaum mehr ausreichend. Maximal ein Drittel der Arbeitnehmerschaft sei daher hinsichtlich ihrer Versorgungslücke adäquat abgesichert. Es sei die Frage zu beantworten, wer oder was diese Lücke ausfüllen könne. Stichworte dazu seien: ein stärkerer Produktverkauf, zusätzliche Sozialleistungen der Arbeitgeber, die Deutschlandrente, die Tarifparteien oder natürlich der Gesetzgeber. Der Ansatz über ein Sozialpartnermodell könne hierbei die Kunst des Machbaren ergeben. Es sei auszuloten, welcher Regelungsund Eingriffsumfang über die Tarifpolitik erstrebenswert sei. Tarifvertragliche Mindeststandards oder Genehmigungsvorbehalte der Tarifvertragsparteien beinhalteten auch ein gewisses Risiko bestehende höhere Standards oder vorhandene bessere Lösungen in Unternehmen infrage zu stellen. Allgemeinverbindliche Tarifverträge, ggf. mit Öffnungsklauseln zugunsten vorhandener bav-lösungen, könnten hier einen probaten Lösungsansatz bieten. Die genannten Instrumente seien im Übrigen in Deutschland nicht neu, sondern Standardrepertoire der Tarifpolitik. Nur was beide Tarifparteien wünschten, solle im Sinne einer Verhandlungssymmetrie tarifdispositiv gestellt werden. Im Hinblick auf die unterschiedliche Regelungsmotivation bei Arbeitgebern und Gewerkschaften müsse ein Sozialpartnermodell neue Wege beschreiten ohne die bav als Instrument des Personalmanagements zu gefährden. Es könne insoweit eine alte Tradition unter neuen Hans-Peter Bauder Voraussetzungen belebt werden. Eine bisherige zweiteilige Gesamtvergütung, bestehend aus Entgelt sowie Betriebsrente, könne durch ein drittes Element der Tarifrente ergänzt werden. Diese solle idealerweise losgelöst von einer Subsidiärhaftung des Arbeitgebers sein und eine Zielrente ohne verteuernde Garantie zusagen. Tarifliches Opting Out (Optionsmodell), eine höhere Förderung und Exklusivrechte der Tarifparteien sollten weitere Leitplanken eines Sozialpartnermodells bilden. Die Verbreitung können Tarifparteien per Tarifvertrag selbstständig festlegen. Ein Optionsmodell könnte vor allem dazu dienen, die meist zu niedrige Höhe von Versorgungsbeiträgen deutlich aufzustocken. Einen Schwerpunkt legte Heribert Karch in seinem Vortrag auf die rechtliche Ausgestaltung der Rente in einem Sozialpartnermodell. Ein Dilemma sei die Deutsche Renten-DNA, welche geprägt sei von Garantieversprechen, die wiederum entsprechendes Vertrauen konstituiert hätten. Das Vertrauen auf Garantieversprechen schwinde nun, so dass die Wirkung sich zum Vertrauensverlust umkehre. Man könne nun die Frage aufwerfen, ob das Thema Vertrauen nicht auch eine Chance für ein alternatives Rentenmodell (mit reduzierten oder ohne Garantien) in Form einer Zielrente bereithalte. Pole in einer solchen Rentenwelt seien das Erwartungsmanage-

6 6 FACHKREISE // Herbsttagung des FK bav-lv VVB magazin 1/2017 Heribert Karch ment, Zielwerte, Governance, die schließlich gute Renten erbrächten. Diese Debatte sei in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich unter dem Stichwort Defined Ambition bereits 2011 und damit schon längere Zeit vor der Diskussion um die Zielrente des Sozialpartnermodells in Deutschland geführt worden. Herr Karch warb eindringlich dafür, dass eine haftungsfreie Defined Ambition in Form einer deutschen Zielrente arbeitsrechtlich die Zusage mit den umfassendsten Freiheiten werden möge. Seine Vorstellungen gingen dahin, dass eine solche Rente über einen Erwartungswert und über einen bei normalen Bedingungen verlässlichen Wert definiert werden könnte. Je geringer Garantiekosten anfielen, desto höher wäre eine zu erwartende Langzeitrendite. Umso niedriger ein Zielwert bestimmt würde, desto geringer fielen etwaige Nachschusskosten aus. Je höher ein Zielwert definiert würde, desto weicher solle dieser im Interesse der Kostengestaltung ausfallen. Anker zur Orientierung eines Zielwertes könne etwa das Niveau einer Beitragszusage mit Mindestleistung sein. Der über wenig Risikotragfähigkeit hinsichtlich seiner Altersversorgung verfügende Arbeitnehmer solle Risikopuffer über den Zeithorizont und über ein zu etablierendes Sicherungsmodell erhalten. Als wünschenswertes Zukunftsbild definierte Heribert Karch die Zielrente im Sozialpartnermodell als geprägt von maximalen Freiheiten in der Kapitalanlage, ohne diese zu erzwingen als haftungsfreie Alternative zur DC- Debatte als in allen externen Durchführungswegen gestaltbar mit einem Sicherungsniveau, welches im Wege der Tarifautonomie gestaltbar ist. Bemerkung: Zum Zeitpunkt des Vortrages von Herrn Karch waren Fragen wie etwa zur Regelung von Schwankungsreserven oder Nachschusspflichten, über eine individuelle oder kollektive Kapitalanlage mit entsprechenden Glättungs- oder Ausgleichsmechanismen, eventuelle staatliche Ausfallbürgschaften, dem Konkurrenzverhältnis zwischen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung, der staatlichen Aufsicht (BaFin) und der gesetzlichen Flankierung (VAG) noch offen. Ebenso die Integration des Sozialpartnermodells in die Systematik und Förderung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Als weitere aufzulösende Problemfelder identifizierte der Referent die komplexe und zu schwach geförderte Riester-bAV, die Frage nicht verbindlich zurückfließender ersparter Arbeitgebersozialbeiträge, die Form der Anrechnung in der Grundsicherung sowie die teilweise doppelte Beitragsbelastung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Der 3 Nr. 66 EStG bezüglich der Übertragung von Beständen unmittelbarer Versorgungszusagen sei bisher überhaupt kein Thema bzw. Regelungsgegenstand im Reformvorhaben. Als Resümee stellte Herr Karch fest, dass das Tarifpartnermodell ein politisches Projekt sei, durch welches die betriebliche Altersversorgung erstmals wirkliches Element der Rentenpolitik in Deutschland werde. Die Zielrenten würden Gegenstand der Tarifautonomie. Position der IG BCE als Stakeholder der Sozialpartnerrente und zu dem Ansatz der Zielrente Die Perspektive einer Gewerkschaft auf das Tarifpartnermodell stellte Herr Michael Mostert in seinem Vortrag Position der IG BCE als Stakeholder der Sozialpartnerrente und zu dem Ansatz der Zielrente vor. Er ist als Gewerkschaftssekretär im Vorstandsbereich 5 in der Abteilung Tarifrecht/-gestaltung der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) tätig. Herr Mostert bemerkte zunächst, dass er selten vor einem solchen Publikum wie dem des Fachkreises Betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung der VVB vorträgt. Dem Gesetzgeber habe es aber nun gefallen, den Tarifparteien mit dem Vorhaben zur Sozialpartnerrente sowie mit der Michael Mostert Zielrente eine verstärkte Rolle in der betrieblichen Altersversorgung zukommen zu lassen. Er sei mit Genugtuung den vorherigen Ausführungen der Ministerialreferenten gefolgt, auch wenn es zu früh sei, sich zu bedanken, aber viele Gewerkschaftsvorschläge fänden sich im Referentenentwurf wieder. Die sozialpolitische Ausgangslage werde von ihm dahingehend eingeschätzt, dass das sinkende Niveau in der gesetzlichen Altersrente durch die bav teilweise kompensiert werden solle. Eine gute Altersversorgung sei wichtig. Man bewerte den Verbreitungsgrad der bav, trotz aller erfolgten Bemühungen, bisher ebenfalls nicht als zufriedenstellend. Dies gelte insbesondere für den Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Zudem sei die Dotierung der bav häufig unzulänglich, was deren Sinn zusätzlich infrage stelle. Neben der Absenkung des laufenden Einkommens habe die Gehaltsumwandlung regelmäßig noch den Nachteil eines reduzierenden Effektes auf die gesetzliche Rentenversicherung ( Arbeitgeber-Bonus - durch Ersparnis Arbeitgebersozialbeiträge). Etwa 12 Mio. Arbeitsverhältnisse würden überhaupt nicht von einer bav erfasst, welche durch zukünftige Lösungen erreicht werden müssten. Auch fehle es bisher an einem Anreizsystem, welches tarifpolitische Lösungen fördere. Die Zielrente sei zwar ein Kernpunkt des Sozialpartnermodells, aber trotzdem nur der Teil einer Reform. Deren Hauptstoßrichtung sei die Freistellung der Arbeitgeber aus der Haftung, die gewerkschaftlichen Überlegungen gingen jedoch darüber hinaus. Eine Enthaftung der Arbeitgeber sei der Klientel der Gewerkschaften, jedenfalls ohne Gegenleistung, auch schwer zu vermitteln. Eine mögliche Ausweitung des Dotierungsrahmens des 3 Nr. 63 EStG exklusiv

7 VVB magazin 1/2017 Herbsttagung des FK bav-lv // FACHKREISE 7 nur für Tarifpartnerlösungen sei auch aus Gewerkschaftssicht zweifelhaft. Als echtes Problem erkenne man die Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung in der bav und die Anrechnung der bav in der Grundsicherung hier sei ein Freibetrag vonnöten. Das Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von bav-tarifverträgen sehe man als eminent wichtig an, dieses erreiche aber nur eine begrenzte Klientel. Hier müssten aus Sicht der Gewerkschaften die gesetzlichen Voraussetzungen erweitert werden, da die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) als Dachverband nach dem jetzigen Reglement eine AVE meist aus politischen Gründen verweigere. Die Gewerkschaften seien hier bereit in die Verantwortung zu gehen, es sei jedoch die BDA am Zug. Bei einer Bewertung der Reformvorschläge stelle sich die Frage, inwieweit das Ziel einer stärkeren Verbreitung der bav damit tatsächlich erreicht werden könne. Einige Vorschläge adressierten eher Bestandsfälle. Die Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen werde begrüßt, führe aber auch nicht automatisch zu einer stärkeren Verbreitung der bav. Zu bedenken sei auch, welche Anreize hinsichtlich verstärkter Anstrengungen in der bav geschaffen würden und wer dessen Adressaten seien. Die Zielrente in Form einer Defined Ambition sowie die Tarifvertragsparteien als Torwächter des Systems bewerte die Gewerkschaftsseite zunächst für sich mit Vorsicht. Unter Abkehr von vertrauten Grundsätzen des Betriebsrentenrechtes würden die Arbeitgeber aus ihrer Nachhaftungspflicht in der bav entlassen. Ob eine Zielrente durch Verzicht auf die bisher üblichen Garantien tatsächlich eine höhere Versorgung erbringe, sei ungewiss. Es gebe bereits Erfahrungen mit dem Topf II des Chemiefonds, die Anlass gäben, zu zweifeln. Fraglich sei zudem, ob die Arbeitnehmer ein solches unverbindliches Rentenversprechen akzeptieren würden. Die Mitglieder und Funktionäre der IG BCE seien geprägt von einer ausgeprägten Verlustaversion und die Überzeugungsarbeit sei hier hartes Brot. Bisher sei die Zielrente lediglich Fachbereichsthema und dieses Konzept dann auch in die Betriebe zu tragen, benötige Zeit. Sicherlich akzeptiere man von Seiten der Gewerkschaften auch keinen entschädigungslosen Haftungsausschluss zugunsten der Arbeitgeber, schließlich bedeute dies den Verlust eines potentiellen Schuldners einer Leistung. Denkbar sei hier etwa als Kompensation ein zwingender zusätzlicher Sicherungsbeitrag, etwa in eine Schwankungsreserve, ggf. differenziert nach Bestands- und Neuzusagen. Insbesondere gelte dies für die Entgeltumwandlung. Besitzstände sollten grundsätzlich nicht auf ein neues System überführt werden können. Die Haftungsfrage für die Leistungen sei bisher auch nicht das entscheidende Verbreitungshemmnis der bav gewesen. Die weitgehende Kapitalanlagefreiheit müsse zufriedenstellend gesetzlich begleitet werden, da die Gewerkschaften für ein schlechtes Ergebnis nicht in die Haftung genommen werden wollten. In der praktischen tariflichen Umsetzung könnte den Unternehmen die Wahlmöglichkeit zu einer freiwilligen Teilnahme am System zugewiesen werden. Es solle nur die kollektive Teilnahme am System möglich sein, eine individuelle Auswahlentscheidung im Einzelarbeitsverhältnis dagegen nicht. Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte müssten entsprechend gestaltet sowie Lösungen für betriebsratslose Unternehmen gefunden werden. Hinsichtlich der Versorgungseinrichtungen, die das Tarifpartnermodell abbilden dürften, spreche man sich für einen Numerus clausus aus, d.h. es solle keine völlig freie Anbieterauswahl geben. Was einen zusätzlichen Sicherungsbeitrag der Arbeitgeber zum Ausgleich für die Freistellung aus der Subsidiärhaftung angehe, sei das Verfahren zu bestimmen. Zum einen könne dies über eine Erhöhung des individuellen Beitrags erfolgen. Alternativ sei ein kollektives System mit der Bildung eines zweckgebundenen Sicherungsvermögens denkbar. Dieses könne als eigener Abrechnungsverband gestaltet sein, ggf. auch übergreifend. Ein Sicherungsbeitrag der Arbeitgeber müsse gesetzlich im Betriebsrentengesetz verankert werden. Es sollten jedoch keine allgemeinen Mindestanforderungen bestimmt, sondern die konkrete Ausgestaltung der Tarifautonomie überlassen werden. Bezüglich der Zuflussthematik beim Arbeitnehmer während der Anwartschaft müsse sowohl ein individueller als auch ein kollektiver Sicherungsbeitrag steuer- und sozialversicherungsrechtlich flankiert werden. Eine unerwünschte Doppelverbeitragung in der Sozi- Sybrand Nauta alversicherung müsse hier ebenfalls im Blick gehalten werden. Zum Abschluss seines Vortrages stellte Herr Mostert heraus, dass die IG BCE keine grundsätzliche Ablehnung des Reformvorhabens hege. Die Gewerkschaft habe ihre Hausaufgaben gemacht. Das Tarifpartnermodell mit der Zielrente sei ein Systemwechsel. Erdiente Besitzstände in der betrieblichen Altersversorgung seien für die IG BCE unantastbar, insofern eine Überführung in ein neues System nicht vorstellbar. Zielrenten aus Sicht eines niederländischen Pensionsfonds Entwicklungen und Perspektiven Herr Sybrand Nauta, Direktor Stichting Pensioenfonds Achmea, wurde von der KAS BANK N.V. German Branch eingeladen, um als Kunde der KAS BANK in den Niederlanden, und vor dem Hintergrund der anstehenden Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland, einen Überblick über das allgemein als vorbildlich anerkannte niederländische Pensionssystem zu geben. Unter dem Titel Zielrenten aus Sicht eines niederländischen Pensionsfonds Entwicklungen und Perspektiven wurden Erfahrungen in unserem Nachbarland mit einem ausgeprägten System der betrieblichen Altersversorgung und sehr hohen Pensionsvermögen geschildert. Der Pensionsfonds Achmea regelt die bav der Arbeitnehmer und Rentner der Versicherungsgruppe Achmea. Der Pensionsfonds halte als Nummer 28 von 300 ein mittelgroßes Pensionsvermögen und habe für knapp Teilnehmer und etwas über Rentner 6,7 Mrd. EURO Assets unter Verwaltung. Zum Stichtag der Tagung lag der Deckungsgrad des Pensionsvermögens bei 115,3 Prozent.

8 8 FACHKREISE // Herbsttagung des FK bav-lv VVB magazin 1/2017 Das Niederländische Rentensystem bestehe aus 3 Säulen: Erstens - der staatlichen Rentenversicherung AOW, die eine relativ geringe feste Rente abhängig vom Familienstand pro Person leiste. Zweitens - der steuerlich absetzbaren betrieblichen Altersversorgung über Pensionsfonds der Sozialpartner (Betreiber) und über private Lebensversicherungsgesellschaften. Drittens - der ebenfalls steuerlich geförderten privaten Vermögensbildung über Versicherungen. Die staatliche Rentenversicherung AOW sei in den Niederlanden erst im Jahr 1947 eingeführt worden. Der erste Pensionsfonds sei dagegen bereits 1881 gegründet und anfangs im Umlage-, später im Kapitaldeckungsverfahren betrieben worden. In voller Ausprägung sei das Pensionsfondssystems in den Jahren 1950 und 1955 gestartet. Heute hätten die niederländischen Pensionsfonds Mrd. EURO Assets unter Verwaltung. Herr Nauta meinte hierzu: Wenn wir das alles aufgegessen haben, sind wir so weit wie Frankreich heute. Bei den von den Sozialpartnern gegründeten und geführten Pensionsfonds gäbe es keine Konkurrenz zwischen den Tarifen und hinsichtlich deren Versorgungsbedingungen. Die Pensionsfonds seien in ihren Branchen oder in Großunternehmen mit eigenem Tarifvertrag als betriebliches Altersversorgungssystem für allgemeinverbindlich erklärt und damit obligatorisch. Es solle so ein garantiertes Einkommen für den Ruhestand erreicht werden. Die Renten seien tarifvertraglich ausgestaltet und die Einrichtungen der Sozialpartner als Stiftungen auf Non-Profit ausgerichtet. Kleine Unternehmen, die keiner Branchenverpflichtung unterlägen und zu klein für einen eigenen Pensionsfonds seien, könnten die bav über eine profitorientierte Lebensversicherungs-AG führen. Hier werde eine Garantie auf eine nominelle Zahlung ausgesprochen. Ein noch neuer Ansatz sei der APF (Allgemeiner Pensionsfonds). Die Anwartschaften in den meisten Branchen bzw. Pensionsfonds bauten sich jährlich auf und orientierten sich mit einem Prozentsatz (meist 1,875%) am Gehalt abzüglich eines Betrags für die staatliche Rente (AOW). Die zu entrichtenden Beiträge wür- ӹ ӹ In voller Ausprägung wurde das Pensionsfondssystems in den Jahren 1950 und 1955 gestartet. den auf Durchschnittsbasis kalkuliert, so dass jüngere Beitragszahler solidarisch für ältere mit einstünden. Dieses System sei jedoch mittlerweile wegen Unterfinanzierung sowie nicht mehr ausreichender Puffer an seine Grenzen gestoßen. Was waren die wichtigsten Ereignisse und was sind die Herausforderungen? In der Blütezeit des Systems seien zu viele Leistungen und Komplexität hinzugefügt worden. So gab es etwa großzügige Vorruhestandsmodelle und zusätzlichen Versicherungsschutz bei Invalidität und für Partner. Schließlich habe sich der Zinsfuß kontinuierlich vermindert und Leistungen müssten aufgrund steigender Lebenserwartung länger ausgekehrt werden. Die Puffer der Pensionsfonds seien bedenklich abgeschmolzen, so dass viele Pensionsfonds nur noch eine Bedeckung um die 90 Prozent aufwiesen. Die Folge seien erzwungene Kürzungen für die tarifvertraglich geregelten Renten, welche nicht garantiert waren, aber als Garantien von den Arbeitnehmern wahrgenommen wurden. Die enttäuschten Erwartungen zeitigten nun einen massiven Vertrauensverlust in das System. Verschärfend käme hinzu, dass es aufgrund seiner gewachsenen Komplexität auch kaum noch verstanden werde. Somit sei eine Diskussion eröffnet worden, die sich um mögliche Handlungsalternativen zur Bereinigung der Situation drehe. So könne von individuellen auf stärker kollektive Lösung umgeschwenkt werden, die den Vorteil der Kosten und Risikoteilung böten. Statt auf Versorgungsmodelle mit Wahlmöglichkeiten könne zukünftig auf vernünftige obligatorische Lösungen gesetzt werden. Welche solidarischen Leistungselemente man sich leisten wolle und könne, stünde dabei ebenfalls in Frage. Weiterhin müssten zukünftige Versorgungsmodelle die Entwicklung in der Gesellschaft und hinsichtlich der Arbeit berücksichtigen. Die betriebliche Altersversorgung solle weiter Gegenstand eines Tarifvertrages bleiben. Die Vorsorgevermögen im Pensionsfonds sollten jedoch mehr als individuelles Vermögen und auch in ihrer Dimension wahrgenommen werden. So entsprächen Euro Jahreseinkommen etwa einem Pensionsvermögen für die betriebliche Rente von etwa 1 Mio. EURO. Die verlängerte Lebenserwartung müsse als Risiko im Kollektiv verteilt werden. Die Verteilung weiterer Risiken solle Gegenstand und in der Wahlfreiheit der Tarifpartner bleiben. Ein System welches Prozent des Gesamteinkommens für die Pensionsfonds benötige, sei jedenfalls nicht finanzierbar. In diesem Zusammenhang liefe in den Niederlanden eine intensive Diskussion, welche Risiken von den Pensionsfonds noch übernommen und was auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden solle. Wichtig sei jetzt den Übergang auf ein angepasstes System der betrieblichen Altersversorgung und dessen Finanzierung zu bewältigen. Dabei müsse Transparenz hinsichtlich der Kosten sowie auch hinsichtlich der Aufwendungen für und Leistungen durch das System erreicht werden. Aus diesen Elementen abgeleitet, empfehle sich eine Zielrente Holländer Art, die eindeutig im Zusammenhang mit dem Einkommen stehe, gegen Wertverlust indexiert sei, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragbar sei, gegen exogene Schocks flexibel anzupassen sei, Risiken teile (Langlebigkeit, Anlagerendite, Zinsfuß), völlig transparent sei und sich ausgewogen für alle Stakeholder darstelle. Herr Nauta gab als Ausblick seiner Erwartung Ausdruck, dass die Stärke des heutigen niederländischen Systems hinsichtlich Kollektivität und Risikoteilung (Solidarität) erhalten bleibe. Es werde Transparenz beim Aufbau und den Kosten des Systems hergestellt werden und es werde mehr Möglichkeiten geben, die Zielrente persönlich zu gestalten. Zur Dämpfung von Risiken würden Puffer dienen. Seine Empfehlung zum Abschluss laute: Es bestehe ein gemeinsames Problem, für welches Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Regierung seiner Meinung nach die Verantwortung hätten. Eine Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Gewerkschaften ermöglichten kollektive Lösungen, steigerten die Anlagerendite und senkten die Kosten, was Chancen eröffne. Transparenz zur Erzeugung von Vertrauen in das System und hinsichtlich der Kosten sei unabdingbar. Zusätzlich sei gesetzliche Unterstützung erforderlich, da es ohne nicht gehe.

9 VVB magazin 1/2017 Herbsttagung des FK bav-lv // FACHKREISE 9 Steuerliche Perspektiven der betrieblichen Altersversorgung Zusammenfassung des Vortrags von Dr. Rolf Möhlenbrock von MARKUS KLINGER (92) Dr. Rolf Möhlenbrock Herr Dr. Rolf Möhlenbrock ist Unterabteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen, Berlin, zuständig für einzelne Steuern vom Einkommen und Ertrag; Unternehmensbesteuerung; Unternehmensteuerpolitik; Verkehrsteuern; Erbschaftsteuer; Grundsteuer und Bewertung. Dazu gehören allgemeine Fragen des Einkommensteuerrechts, betriebliche Altersversorgung, Besteuerung von Altersvorsorgeleistungen sowie private Altersvorsorge. Sein Vortrag behandelte die steuerlichen Perspektiven der betrieblichen Altersversorgung. Da die Arbeiten an dem Referentenentwurf kurz vor dem Abschluss standen (Tagung am , Referentenentwurf an die Verbände am und die Veröffentlichung des Entwurfs am ), konnte der Regierungsvertreter uns eine Vorausschau einzelner Punkte des Referentenentwurfs zum Betriebsrentenstärkungsgesetz bieten. Der Referent Peter Görgen ist Leiter des Referats Zusätzliche Altersvorsorge im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Herr Görgen referierte über die aktuellen BMAS-Überlegungen zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Die Zusammenfassung seines Vortrages wurde bereits am auf der Plattform Leiter bav unter der folgenden HTML-Adresse veröffentlicht: Daher soll an dieser Stelle auf eine Wiederholung der Inhalte des Vortrages von Herrn Görgen verzichtet, aber die Inhalte des Vortrages von Herrn Dr. Möhlenbrock skizziert werden: Erweiterte und vereinfachte Vervielfältigungsregelung. Im 3 Nr. 63 EStG werden auch neue Abfindungsregelungen getroffen werden. Es handelt sich um die Umwandlung von Abfindungen bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in eine bav. In der Überlegung sind 3% (in der Kabinettsfassung 4%) der BBG mit der Anzahl der Jahre des Dienstverhältnisses, maximal 10 Jahre zu vervielfältigen. In der Neuregelung würde allerdings auf die Anrechnung bereits in den letzten Jahren verbrauchtem Dotierungsvolumens verzichtet werden, was die Handhabbarkeit vereinfacht. Nachzahlungszeit für beitragsfreie Zeiten (Lebenszeitmodell light bzw. erster Ansatz eines Lebenszeitmodells) Für beitragsfreie Zeiten kann 7% (in der Kabinettsfassung 8%) pro volles Kalenderjahr der Bedingungserfüllung, begrenzt auf 10 Jahre, nachgezahlt werden, so dass der Dotierungsrahmen für diese Kalenderjahre nachgeholt werden kann. Beitragsfreie Zeiten liegen üblicherweise z.b. bei Auslandsentsendungen oder Elternzeit vor. Alt- versus Neuzusagen Mit dem Wegfall des Aufstockungsbetrags von erfolgt keine Unterscheidung mehr zwischen Alt- und Neuzusage. 40b Beträge werden jedoch auf die neuen Dotierungsgrenzen von 7% (in der Kabinettsfassung 8%) mit ihren tatsächlichen Beträgen angerechnet. 3 Nr. 55 EStG Wechsel des Durchführungsweges Werden Versorgungswerke mit Zielrentensystemen zusammengelegt, dann soll dies zu keinem Zufluss führen. Dies gilt auch bei der Übertragung von Anwartschaften aus Zielrentensystemen untereinander sowie bei Übertragungen ohne Arbeitgeberwechsel (weitergehend als die Regelungen in 4 BetrAVG) IMPRESSUM Herausgeber: Vorstand der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte e.v. (Anschrift siehe Verlag) Vorstand für Presseund Öffentlichkeitsarbeit: Stefan van Marwyk Düsseldorfer Str. 135, Köln redaktion@vvb-koeln.de Redaktionsleitung: Jessica Stelte Helmholtzstr. 17, Köln jessica.stelte@vvb-koeln.de Verlag und Anzeigenservice: Vereinigung der Versicherungs- Betriebswirte e.v. Geschäftsstelle Frank Ackermann Postfach 2240, Kerpen gs@vvb-koeln.de Redaktionsteam: Frank Ackermann, Dieter Bick, Wolfgang Franke, Wolfgang Knieke, Alexander Oth, Stefan van Marwyk, Jessica Stelte, Gerd von Ullisperger, Michaela Weber Internet-Adresse der VVB: Redaktionsschluss: für Heft 2/2017 ist am Keine Haftung für unverlangt eingesandte Texte und Fotos. Die Redaktion behält sich vor, Artikel und Leserbriefe zu bearbeiten und zu kürzen. Namentlich gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Jeder Nachdruck muss durch die Redaktion genehmigt werden und ist honorarpflichtig. Zitate sind erlaubt, Belege davon erbeten. Bezugspreis: im Mitgliedsbeitrag der VVB enthalten, für Nichtmitglieder: Einzelpreis Euro 5,- einschließlich Versand. Erscheinungsweise: 6 x jährlich Gestaltung, Layout, Gesamtherstellung: Grafikhaus CGN GmbH & Co. KG Kerpener Str. 154, Kerpen redaktion@grafikhaus.de Internet:

10 10 FACHKREISE // Herbsttagung des FK bav-lv VVB magazin 1/2017 zum Konto erfolge noch keine Besteuerung, da die Zuschreibung von Gewinnen (Kursgewinne, Dividenden, Zinsen) sonst ebenfalls systematisch zu steuerpflichtigen Zuflüssen führen müssten. Förderbetrag: Peter Görgen Sicherungsbeiträge Im Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz wird auch die Handhabung eines Sicherungsbeitrages flankiert. Die Tarifpartner können einen Sicherungsbeitrag vereinbaren, der vom Arbeitgeber gezahlt wird. Dieser würde dann steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei gestellt (deklaratorische Regelung). Alternative Begrifflichkeiten sind Schwankungsreserve, Schwankungsrückstellungen, Sicherungsbeiträge und Dotierung eines Risikobudgets. Diese Begriffe sollen den Aufbau einer Reserve beschreiben (Sicherungsbeitrag), die die Schwankungen der Aktienanlage zumindest zu einem Teil abfedern und zu einem nivellierten Zielrentenverlauf führen soll. Der Sicherungsbeitrag ist ein Beitrag des Arbeitgebers, um eine Schwankungsreserve als Risikobudget und zur Nivellierung der Zielrente zu bilden. Nach dem Aufsatz Vorteile der kollektiven Kapitalanlage in Versorgungswerken bei Zielrenten in Heft der BetrAV im August kam Bewegung in die Diskussion, da mit der Dotierung der Schwankungsreserve durch den Arbeitgeber der Verlagerung des Kapitalanlagerisikos vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer durch die reine Beitragszusage dieser ein kompensierendes Element entgegengesetzt werden konnte. Die Beiträge des Arbeitgebers zu diesem Zweck könnten Arbeitslohnzufluss darstellen. Dies ist dann nicht der Fall und der Beitrag kann steuerfrei gestellt werden, wenn es keine unmittelbaren Bezugsrechte des Arbeitnehmers gibt. Insofern entwickelt die ausdrückliche Steuerfreistellung im Betriebsrentenstärkungsgesetz nur einen deklaratorischen Charakter. Herr Dr. Möhlenbrock führt weiter aus, dass auch kein Zufluss erfolgt, wenn die Mittel aus dem Sicherungsbeitrag (die Reserve) irgendwann dem persönlichen Konto des Versorgungsberechtigten zugeordnet werden. Der Zufluss erfolgt erst mit der Auskehrung der Mittel (über die Rente) an den Versorgungsberechtigten und wird dann den Einkünften nach 22 Nr. 5 EStG zugeordnet. Zum Zeitpunkt des Übergangs von der Reserve Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag wird vorerst bei monatlichem Einkommen beginnen. Der Förderbetrag war zum Zeitpunkt des Vortrages noch nicht in der Höhe festgelegt worden. In der Kabinettsfassung gelten 30% des Arbeitgeberbeitrages bei minimal 240 und maximal 480 im Jahr (Förderung von 72 bis 144 ). Dabei erfolgt keine Differenzierung für Teilzeiteinkommen. Das Lohnsteuerverfahren sieht eine tägliche, wöchentliche, monatliche oder jährliche Sichtweise vor, was bei schwankenden Einkommen und insbesondere bei Weihnachts- und Urlaubsgeld zu entsprechenden Wirkungen führt. Ein Ausgleich über den Lohnsteuerjahresausgleich erfolgt verfahrensbedingt nicht (da über den Arbeitgeber). Der Förderbeitrag führt nicht zur Anrechnung bei den Förderbeträgen des 3 Nr. 63 oder den Riesterregelungen. Übergangsregelung für Altzusagen und Förderbeitrag: Es wird auch für Altzusagen bei Aufstockung eine Fördermöglichkeit als Übergangsregelung geben. Es sollen aber windfall-profits verhindert werden, wie z.b. Erhöhung um einen Euro, um die volle Förderung durch bereits zugesagte Arbeitgeberleistungen zu erreichen. Stattdessen wird es Übergangsstufen geben, die zu diesem Zeitpunkt nicht weiter ausgeführt wurden. Riester: Es wird für Kleinstbetragsabfindungen einen Anwendungsfall für 34 EStG geben. Herr Dr. Möhlenbrock kündigte an, dass die Zulagen nach oben angepasst werden sollen. Auch für Wohnriester sei eine Veränderung vorgesehen. Die Komplexität des Riesterverfahrens soll entschlackt werden. Es soll eine Frist eingeführt werden, nach der keine rückwirkenden Anträge mehr gestellt werden können. Dies soll zu abschließenden Verfahren (keine Öffnung zu alter Steuerjahre) und zu mehr Rechtssicherheit führen. Inzwischen ist der Referentenentwurf veröffentlicht worden, so dass die beabsichtigten Detailregelungen bekannt sind. Diese Regelungen wurden dem Fachkreis in einem webinar am vorgestellt. Der Regierungsentwurf vom enthält zwar ein paar wichtige Änderungen, in der Summe wurde die Intention aber beibehalten. Dieser Artikel gibt den Stand (mit Ausnahme von ein paar Anmerkungen) zum wieder.

11 VVB magazin 1/2017 Herbsttagung des FK bav-lv // FACHKREISE 11 Zielrenten in der betrieblichen Altersversorgung Zusammenfassung des Vortrags von Thomas Hagemann Thomas Hagemann von MARKUS KLINGER (92) Thomas Hagemann ist Chefaktuar bei Mercer Deutschland GmbH in Düsseldorf und hat am zum Thema Zielrenten in der betrieblichen Altersversorgung vorgetragen. Herr Hagemann beginnt damit, den Begriff der Zielrente auf Basis des Gutachtens von Hanau/Arteaga zu erklären. Die Zielrente (auch Defined Ambition genannt) ist als Mittelweg zwischen Defined Benefit und Defined Contribution zu verstehen. Die Beiträge sind verbindlich festgeschrieben. Hingegen sind die Leistungen nur in Aussicht gestellt, jedoch mit dem Ziel einer beständigen Entwicklung. Unterdeckungen werden in gewissem Umfang (z. B. Volumen 5% bis 10%, Dauer 5 Jahre) in Kauf genommen und führen erst im Anschluss zur Anpassung der Zielrente bzw. Leistungskürzungen. Überdeckungen werden zuerst zum Ausgleich früherer Unterdeckungen und zum Aufbau eines Puffers verwendet und führen im Anschluss zu Anpassung der Zielrente bzw. Leistungserhöhungen (ggf. sind sogar Nachzahlungen denkbar). Es sind aber auch abweichende Ausgestaltungen des Puffers und damit des Umgangs mit Überund Unterdeckungen denkbar. Herr Hagemann führt aus, dass nach dem Gutachten formelle Garantien bei Zielrentensystemen zwar nicht ausgeschlossen sind, der Verzicht darauf aber grundsätzlich möglich ist. Das ursprünglich vorgesehene Erfordernis einer Garantie (obligatorisch) durch den Versorgungsträger in Höhe der Beitragszusage mit Mindestleistung ist vom Tisch. Somit sei auch eine kollektive PSV-Sicherung nicht mehr erforderlich, da es ohne Garantien auch nichts abzusichern gibt. Anmerkung: Auch freiwillig vom Versorgungsträger ausgesprochene formelle versicherungsförmige Garantien sind in den deutschen Zielrenten ausgeschlossen worden. Ansonsten wäre hier (wie für die BZML) ein obligatorisches Sicherungssystem für diese Versorgungswerke notwendig geworden. Wirtschaftliche Garantien können jedoch z.b. über versicherungsförmige Rückdeckungsversicherungen hergestellt werden. (Stand Kabinettsbeschluss) Der Puffer soll die Volatilität der Renten glätten und somit vor den Risiken einer individuellen Kapitalanlage schützen. Dies erfolgt durch ein Pooling der Kapitalanlageergebnisse, z.b. durch Collective Defined Contribution CDC im Sinne der Untersuchungen von Professor Dr. Goecke. Damit kann nach Hanau/Arteaga eine Sicherheit bei Zielrenten hergestellt werden, die nicht per se schlechter ist als bei klassischen Systemen. Man bedenke, dass auch bestehende Systeme zumindest in außergewöhnlichen Situationen Kürzungsmöglichkeiten bieten. Vorrangig ist sicherzustellen, dass die Renten möglichst wenig schwanken. Werden diese vorrangig geglättet, so stellt sich die Frage, wie ein Ausgleich zwischen Anwärtern und Rentnern erfolgt. Hierzu führt Herr Hagemann aus, dass nach den Vorschlägen von Hanau/Arteaga bei Unterdeckungen zuerst die Zielrenten der Anwärter (rentenfern vor rentennah), dann bereits laufende Leistungen reduzieren werden sollten. Die Wiederaufholung könnte dadurch erfolgen, dass zuerst das Vermögen wiederaufgebaut wird und dann erst die Leistungskürzungen rückgängig gemacht werden (und ggf. dann erst Nachzahlungen für die Vergangenheit). In der Folge stellt sich die Frage, ob bei Überdeckungen eine gleichmäßige Verteilung vorgenommen werden sollte oder zuerst eine Kompensation der Anwärter. Das Gutachten von Hanau/Arteaga schlägt vor, dass eine Zielrentenreduzierung auch bei den Anwärtern erst erfolgen sollte, wenn die Unterdeckung größer als 15 % wird oder die Unterdeckung an fünf aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen vorliegt oder ein Sanierungsplan den Abbau der Unterdeckung nicht innerhalb von 10 Jahren erwarten lässt. Herr Hagemann weist darauf hin, dass auch abweichende Ausgestaltungen des Puffers und damit des Ausgleichs zwischen Anwärtern und Rentnern sowie der Rentenreduzierungen denkbar seien. Die im Gutachten von Hanau/Arteaga genannten Vorteile der Zielrente rechtfertigen die Kürzungsmöglichkeiten: Möglichkeit einer einheitlichen Kapitalanlage Ermöglichung einer chancenorientierteren Kapitalanlagepolitik höheres erwartetes Versorgungskapital und höhere erwartete Renten höhere Startrenten durch Anwendung eines Rechnungszinses basierend auf der erwarteten Rendite der Kapitalanlagen kein systematischer Verbleib von Mitteln beim Durchführungsträger Für die im Vorschlag zur Zielrente durch die Gutachter angelegte Reserve als kollektives Sparen hat Herr Professor Dr. Goecke die Grundlagen gelegt. In der Grundüberlegung gilt, dass die Umlagefinanzierung eine Beteiligung am Produktionsfaktor Arbeit gewährt und die Kapitaldeckung eine Be-

12 12 FACHKREISE // Herbsttagung des FK bav-lv VVB magazin 1/2017 teiligung am Produktionsfaktor Kapital. Die wissenschaftliche Literatur ginge von einer Zusatzrendite einer Aktienanlage gegenüber dem sicheren Zins von 3% bis 6% aus. Herr Professor Dr. Goecke fordert eine faire Teilhabe der Versorgungsberechtigten am Produktionsfaktor Kapital und die betriebliche Altersversorgung sei wegen der in ihr angelegten Langfristigkeit für Beteiligung am Produktionsfaktor Kapital prädestiniert. Er sagt: Verschenke keine Risikoprämien! und ist davon überzeugt, dass kurzfristige Schwankungen über kollektive Puffer effizient abgefedert werden können. Das Zielrentensystem sei damit ein guter Kompromiss, da es eine stärkere Beteiligung an Realwerten und den Ausgleich von Wertschwankungen durch den kollektiven Risikoausgleich ermögliche. Herr Hagemann präsentiert im Folgenden eigene Berechnungen zur Illustration. Um die Entwicklung nach Rentenbeginn darzustellen, greift er auf historische Daten der letzten 20 Jahre zurück. An dieser Stelle muss erläutert werden, dass die historischen Daten einen im Vergleich hohen Verrentungszins bei klassischer Garantie von 4 % erfordern, da das Modell ansonsten die zukünftige Kapitalmarktentwicklung hätte abgreifen müssen. Bei der Wirkungsweise eines Puffers seien diverse Parameter festzulegen. (siehe Abbildung) 1000,00 900,00 800,00 Schritt 1 - Garantie mit Überschussbeteiligung - Zins für Verrentung 4,00% - eingerechnete Rentenerhöhung 1,00% - Anteil Geldmarkt 20,00% - Anteil REXP 70,00% - Anteil DAX 10,00% 700,00 600,00 Schritt 2 - Wegfall der Garantie - Zins für Verrentung 5,00% - eingerechnete Rentenerhöhung 1,00% - Anteil Geldmarkt 20,00% - Anteil REXP 70,00% - Anteil DAX 10,00% Rentenhöhe 500,00 400,00 Schritt 3 - Erhöhung des Aktienanteils - Zins für Verrentung 6,00% - eingerechnete Rentenerhöhung 1,00% - Anteil Geldmarkt 10,00% - Anteil REXP 60,00% - Anteil DAX 30,00% 300,00 200,00 100,00 Schritt 4 - Einbau eines Puffers - Zins für Verrentung 6,00% - eingerechnete Rentenerhöhung 1,00% - Anteil Geldmarkt 10,00% - Anteil REXP 60,00% - Anteil DAX 30,00% 0, Jahr Puffer beispielhaft 10 % des Kapitals bei Rentenbeginn zuzügl. 20 % von jeder Erhöhung Die Entwicklung nach Rentenbeginn Nicht nur die Kapitalerträge führen zu Unsicherheiten bei der Rentenhöhe, sondern auch die Lebenserwartung und die Kosten. Die Verlängerung der Lebenserwartung führt zu geringeren (bzw. zur Nutzung des Puffers) und die Verkürzung der Lebenserwartung führt zu höheren Renten. Die Erhöhung der Kosten führt zu geringeren (bzw. zur Nutzung des Puffers) und die Verringerung der Kosten führt zu höheren Renten. Die zu schätzende Zielrente als Erwartungswert ist im Spiel zwischen best estimate und Vorsichtsprinzip schwer festzulegen. Zu progressive Prämissen führen zu überhöhten Startrenten, einer hohen Wahrscheinlichkeit frühzeitiger Aufzehrung des Puffers und frühen Rentenkürzungen. Zu konservative Prämissen führen hingegen zu verminderten Startrenten, Puffer, die nicht genutzt werden, und Puffer, die dem Versorgungsberechtigtem nicht mehr zugutekommen. Auch die Festlegung der Höhe des Puffers stelle eine Herausforderung dar. So sei die Höhe des Puffers bei dem Start festzulegen. Man kann mit 0 % beginnen und den Puffer erst über Erträge aufbauen, mit 10 % dem verbreiteten Puffer bei Pensionsfondsübertragungen entsprechen oder sich mit 20 % an dem Vorschlag von Markus Klinger in BetrAV 5/2016 anlehnen. Man kann überlegen, ob der Puffer bei guter Performance nachdotiert wird und wie man mit dem Verbrauch des Puffers bei negativer Performance umgeht. Soll man negative Anpassungen so lange wie möglich vermeiden, Unterdeckung zulassen und berücksichtigt man eine Reihenfolge (Anwärter/Rentner)? Auch stelle sich die Frage, ob man den Ausgleich zwischen Konten mit einem Puffer für alle vornimmt oder nach Kohorten vorgeht. Die Risiken der Zielrente taxiert Herr Hagemann in den Kapitalmarktrisiken (Zinsrisiken, Aktienkursrisiken, Währungsrisiken, Adressausfallrisiken, etc.), biometrischen Risiken (Langlebigkeit, hohe Invalidität, etc.) und in operativen Risiken (z.b. Kostenentwicklung). Dem stehen jedoch auch erhebliche Sicherheiten im System Zielrente durch kompetent handelnde

13 VVB magazin 1/2017 Herbsttagung des FK bav-lv // FACHKREISE 13 Personen (Vorstände, Assetmanager, Aktuare, etc.), die zu gewährende hohe Transparenz (umfangreiche Berichterstattung, Mitbestimmungsmöglichkeiten, Vorgaben im Technischen Geschäftsplan, etc.), die auszuübende Kontrolle (z.b. durch Tarifvertragsparteien und den Einbezug externer Experten) sowie eine effiziente Aufsicht (eigene Aufsichtsregelungen für Zielrentensysteme, haftendes Eigenkapital, etc.) gegenüber. Wenn Rentenkürzungen möglich sind, stellt sich die Frage der jederzeitigen Bedeckung nicht. Nichtsdestotrotz könnte der Gesetzgeber wie auch die Aufsicht selbst versucht sein, der Zielrente diffizile Regelungen aufzuerlegen. Dabei sollen gerade die Tarifvertragsparteien die Aufgabe der Kontrolle und den Ausgleich der Interessen autark und verantwortlich übernehmen. Herr Hagemann meint daher, dass das Aufsichtsrecht für Zielrentensysteme nicht zu restriktiv sein darf, da sonst die Intention des Gesetzgebers konterkariert werden würde. Dies betreffe insbesondere mögliche Vorgaben zur Art der Verrentung, zur Veränderung der Anwartschaften und laufenden Renten, zum haftenden Eigenkapital sowie zur Ausgestaltung der Kapitalanlage. Ein schlechtes Beispiel zur Regulierungswut seien die Altersvorsorgefonds für die private Altersversorgung, bei denen seit Juli 2013 keine Neuauflage mehr möglich ist. Herr Hagemann verweist auf die in Artikel 20 der EU-Pensionsfondsrichtlinie vorgesehenen Vorgaben für die Kapitalanlage und meint, dass diese reichen würden. Das Fazit Als Fazit seines Vortrages schließt Herr Hagemann mit den Einschätzungen, dass die Menschen dazu neigen, in ihren bekannten Strukturen zu bleiben. Wer Garantien kennt, wechselt vermutlich nicht freiwillig zur Zielrente. Geringe Wahrscheinlichkeiten würden entweder ignoriert oder überschätzt. Die Möglichkeit des Ausfalls eines Lebensversicherers würde häufig ignoriert werden, während die Möglichkeit des Ausfalls einer Aktie häufig überschätzt würde. Verluste würden höher bewertet werden als Gewinne, Risiken höher als Chancen. Auch wenn insgesamt Gewinne höher als Verluste ausfallen, sehe der Einzelne die Kapitalanlage u. U. eher als Verlustgeschäft. Die Schwierigkeit bestünde darin, Referenzgrößen so angeben zu können, um Verluste richtig einordnen zu können. In Deutschland wird weniger Privatvermögen in Aktien investiert als in anderen Ländern. So fehlt den Deutschen die Erfahrung im Umgang mit laufenden Verlusten und Gewinnen. Herr Hagemann hinterfragt daher, ob wir zu viel erwarten, wenn wir jetzt eine Aktienanlage für die bav fordern? Und schließlich stellt Herr Hagemann fest, dass die Akzeptanz stark von der Kommunikation abhängen werde. axis BERATUNGSGRUPPE Complexity needs coordinates. Coordinates need an axis worldwide. axis BERATUNGSGRUPPE Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater Dürener Straße , Köln Fon: +49 (0) , Fax: +49 (0) Über Anfragen und Bewerbungen von Berufsanfängern und Professionals freuen wir uns. Ihr Ansprechpartner: Prof. Dr. Jochen Axer

14 14 FACHKREISE // BO/IT VVB magazin 1/2017 Aktuelle Themen rund um die Digitalisierung / Blockchain Status und Ausblick Kurzbericht über die Veranstaltung des Fachkreises BO/IT am 20. Januar 2017 bei der IBM in Köln von BERND SEBALD (kor. M.) Da die Veranstaltung am Tag des Redaktionsschlusses für das VVB magazin 1/2017 stattgefunden hat, wird mit dieser Ausgabe nur ein Kurzbericht über die Fachkreisveranstaltung abgedruckt. Im Magazin 2/2017 werden wir ausführlicher berichten. Innerhalb kürzester Zeit war nach der Verteilung der Einladungen für die Veranstaltung per sowie der Information auf der VVB-Homepage die maximale Teilnehmerzahl von 70 Personen für die Räumlichkeiten erreicht und weiteren Teilnehmern mussten wir eine Absage erteilen. Der Fachkreis hatte mit der Zusammenstellung der Themen, der Agenda und den Referenten offensichtlich wieder einmal den Nagel auf den Kopf getroffen. Das Interesse war unglaublich groß. Einführungsvortrag: Cognitive Computing ein Update rund um Watson von Nicole Roik, Solution Sales Professional for Cognitive and Analytics in Insurance, IBM Nicole Roik führte zunächst aus, worum es sich bei Cognitive und Watson handelt. Bei Kognition handelt es sich um die Art wie wir denken bei Watson handelt es sich um ein von der IBM entwickeltes Computerprogramm aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz. Mit dem kognitiven System Watson wird aus Sicht der IBM eine neue Partnerschaft zwischen Menschen und Technologie geschaffen. Das System wurde entwickelt, um Antworten auf Fragen zu geben, die in natürlicher Sprache oder in digitaler Form gestellt werden. Einfach ausgedrückt handelt es sich um eine Suchmaschine, die als zugrunde liegende Wissensbasis auf Datenbanken zugreift, um innerhalb kürzester Zeit relevante Passagen und Fakten zur Beantwortung auffindet. Dieses System wird heute schon in vielen Bereichen eingesetzt, so z.b. in der medizinischen Diagnostik, aber auch in Deutschland bereits in Versicherungsunternehmen. Gruppenbild der Referenten von links nach rechts: David Simons, Franz-Peter Wirtz, Kai Schichtel, Nicole Roik, Andreas Baum, Bastian Weigel, Janis Holthusen und Monika Lucht

15 VVB magazin 1/2017 BO/IT // FACHKREISE 15 User Experience als ein zentraler Erfolgsfaktor künftiger Digitalservices von Jan Gessenhard, Geschäftsführer MD Aperto, einem IBM-Tochterunternehmen Im zweiten Vortrag zum Thema Digitalisierung zeigte Jan Gessenhard auf, dass die Kundenbedürfnisse die digitale Transformation schneller vorantreiben als Unternehmen mit ihren Prozessen und Technologien folgen können. Entscheidend ist, rechtzeitig und schnell herauszufinden, welche Bedürfnisse und Wünsche die Nutzer haben davon abhängig müssen die Services abgeleitet werden, die den Nutzern zur Verfügung gestellt werden müssen. Nach dem Motto des Apple-Gründers Steve Jobs Design ist nicht nur wie etwas aussieht und sich anfühlt, es ist auch wie etwas funktioniert werden von Aperto digitale Lösungen und Services erstellt. Anhand von Praxisbeispielen, besonders auch aus dem Versicherungsbereich, präsentierte Jan Gessenhard, wie Lösungen mit agilen Teams innerhalb kürzester Produkteinführungszeit hohe Produktivität bei hoher Qualität entstehen können. Everything as a service - the end of NO von VVB-Mitglied Kai Schichtl: SVC Schichtl VertriebsConsulting Als langjähriger und altbekannter Referent des Fachkreises BO-IT referierte Kai Schichtl darüber, dass das Wirtschaftswunder 4.0 aus IT gemacht wird. Voraussetzung dafür ist die digitale Transformation der Prozesse und Abläufe in und zwischen Unternehmen. Im Rahmen der Digitalisierung wird IT in den Fachbereichen des Unternehmens ein integraler Bestandteil, indem sie gestaltend auf alle Prozesse und somit auf das gesamte Business wirkt. Hemmschuh dabei ist allerdings, dass sich die Unternehmen häufig wegen der getätigten hohen Investitionen in Organisation, sowie in Hard- und Software schwer tun Änderungen durchzuführen. Blockchain Technologie der Zukunft? von Janis Holthusen, Geschäftsführer Upchain GmbH Als erstes machte Janis Holthusen für das Auditorium eine Einführung in das Thema Blockchain und brachte Beispiele für heute bereits existierende Anwendungen zu dem Thema. Er verwies auch darauf, dass die Blockchain-Technik an vielen Stellen noch in Entwicklung ist und zahlreiche offene Fragestellungen existieren, die auch mit Risiken verbunden sind. Allgemein ist davon auszugehen, dass der Einsatz der Blockchain-Technologie kurz vor dem produktiven Einsatz steht und die Anzahl der damit handelbaren Güter und der Teilnehmer explodieren wird. Blockchain Hype-Thema für die FinTechs oder nutzbare Technologie für die Versicherungsindustrie? von Monika Lucht und Bastian Weigel, Consultants, Sopra Steria GmbH Auch die Referenten Monika Lucht und Bastian Weigel machten zu Anfang Aufklärungsarbeit und gingen in die kurze Historie der Blockchain zurück und beantworteten die rhetorische Frage Was verbirgt sich hinter Blockchain & Smart Contracts. Seit dem Ursprung im Jahr 2009 mit der ersten Transaktion in Bitcoin überschritt im Jahr 2013 bereits der Wert der im Umlauf befindlichen Bitcoins 1.5 Milliarden USD. Anhand des Beispieles von Bitcoin wurde erklärt, wie Daten Bestandteil einer Blockchain werden und Szenarien / Anwendungsbeispiele für Versicherungen vorstellbar sind. Kommunikationsprozesse mit Kunden optimieren - smart aber ohne App! von David Simons und Andreas Baum, Geschäftsführer Denkpark GmbH Die beiden Referenten Simons und Baum referierten zum Abschluss der Tagung nochmals über Digitalisierung in der Versicherungsbranche. Diese jungen Unternehmer bringen ihre Erfahrungen aus anderen Branchen als frische Ideen in die Versicherungsbranche ein. Mit dem Beispiel des Portales Flix-Check werden versicherungsspezifische Prozesse vereinfacht, ohne dass zusätzliche Apps von Versicherungen auf den Smartphones installiert werden müssen. Auditorium Fotos: Bernd Sebald

16 16 FACHKREISE // Finance VVB magazin 1/2017 Jahresabschluss-Tagung des Fachkreises Finance bei der Mitsui Sumitomo Insurance Europe AG von HANS HARALD GRIMM (kor. M.) Z um ersten Mal seit der Gründung der Mitsui Sumitomo Insurance Europe AG (MSIGEU) im Jahre 2012 war die VVB mit der Veranstaltung Aktuelle Themen zum Jahresabschluss des Fachkreises Finance in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Köln zu Gast. Über deren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Reiner Gleiss (73/2, Mitglied des VVB-Vorstandes, verantwortlich für Innere Organisation) bestanden schon lange gute Beziehungen zu dem Industrieversicherer. Darüber hinaus ist die Fachkreisleitung mit ihren Mitgliedern Ugur Kocuk (04, Finance Manager MSIGEU) und Hans Harald Grimm (kor. M, Rechtsanwalt und Interner Revisor) auch persönlich mit der Gesellschaft verbunden. Nach einer kurzen Präsentation der VVB durch Ugur Kocuk stellte Stefan Henke, Vorstandsmitglied der MSIGEU, das Unternehmen vor und gab einen Überblick über das Industrieversicherungsgeschäft der Gesellschaft. Sie unterhält neben dem Hauptsitz in Köln Niederlassungen in Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, der Slowakei und Spanien und zeichnet Geschäft in den Hauptsparten Haftpflicht, Sach, Transport, TV und Unfall. Anschließend gab er Einblicke in die Erfahrungen und Erkenntnisse aufgrund der Einführung des neuen Aufsichtssystems Solvency II. Wie in der gesamten Versicherungswirtschaft hat Solvency II auch bei der MSIGEU erhebliche personelle und technische Ressourcen gebunden und massive Kosten verursacht. Der nachfolgende Vortrag von Jochen Spengler (Senior Manager und Wirtschaftsprüfer, FSO Insurance, Ernst & Young GmbH, Eschborn) nahm das Thema Solvency II auf und stellte die Erfahrungen nach einem Jahr der Anwendung der neuen Vorschriften aus Sicht der Wirtschaftsprüfung dar. Er ging aber auch auf die Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein, die im Herbst einen ersten Bericht über ihre Erfahrungen mit Solvency II veröffentlicht hatte. Die Präsentation erstreckte sich von einer Darstellung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen über die neuen Vorschriften für die Wirtschaftsprüfung von Versicherungsunterneh- Ugur Kocuk (links) stellt die VVB vor

17 VVB magazin 1/2017 Finance // FACHKREISE 17 FACHKREISLEITER Stefan Henke stellt die Gesellschaft vor men bis zu den berufsrechtlichen Bestimmungen zur Prüfung der Solvenzbilanz und der EU-Richtlinie zur Wirtschaftsprüfung. Nach diesen sehr informativen Vorträgen hatten sich die Teilnehmer eine Kaffeepause verdient, ehe Rechtsanwalt Dominik Berka (GSK Rechtsanwälte, Frankfurt) die Veränderungen vorstellte, die sich aufgrund des reformierten Investmentsteuerrechts für Kapitalanleger ergeben werden. Aus der anschließen- den Diskussion konnte man erkennen, dass die Zuhörer über die möglichen Auswirkungen der Änderungen für Investitionen und Asset Manager einigermaßen überrascht waren. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch den Vortrag von Dr. Bernd Müller (KPMG AG, Advisory Financial Services Insurance, Finance & Risk, Köln) zu Aktuellem zum Jahresabschluss und Ausblick. Die aktuellen Informationen zum Jahresabschluss deckten handelsrechtliche Änderungen, GoBD mit den steuerrechtlichen Anforderungen an die Buchhaltung und IT und das Frauenförderungsgesetz ab. Im Ausblick wurden dann der Versicherungsstandard IFRS 17 (ehemals IFRS 4 Phase II) und die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD vorgestellt, die bis 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Trotz der Menge an Informationen und einem engen Zeitplan konnten wir die Teilnehmer am Freitagnachmittag pünktlich in das erste Adventswochenende entlassen. Auch an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an die gastgebende MSIGEU. Hans Harald Grimm (links) und Dominik Berka Betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung FK-Leiter: Markus Klinger (92) Thorsten Rolf (93) markus.klinger@vvb-koeln.de thorsten.rolf@vvb-koeln.de Betriebsorganisation/IT FK-Leiter: Bernd Sebald (kor. M.) Franz-Peter Wirtz (kor. M.) bernd.sebald@vvb-koeln.de franz-peter.wirtz@vvb-koeln.de Finance FK-Leiter: Michael Hippler (92) michael.hippler@vvb-koeln.de HUK FK-Leiter: Bernd Zavelberg (75/2) bernd.zavelberg@vvb-koeln.de Kapitalanlagen & Assetmanagement FK-Leiter: Paul Weßling (K/G) paul.wessling@vvb-koeln.de Krankenversicherung FK-Leiter: Christian Frenzel (K/B2) christian.frenzel@vvb-koeln.de Marketing/Vertrieb FK-Leiter: Christian Otten (K/B2) christian.otten@vvb-koeln.de Personalmanagement u. -führung FK-Leiterin: Rena Geiersberger (77/2) rena.geiersberger@vvb-koeln.de Rückversicherung FK-Leiter: Günter Laux (K/C) guenter.laux@vvb-koeln.de Sachversicherung FK-Leiter: Jens Könemann (93) jens.koenemann@vvb-koeln.de Transportversicherung FK-Leiterin: Stefanie Tietz (03) stefanie.tietz@vvb-koeln.de Versicherungs-Ingenieure/ techn. Versicherungen FK-Leiter: Frank Eder (94/1) frank.eder@vvb-koeln.de Versicherungs-Makler FK-Leiter: Alfred Emmerich alfred.emmerich@vvb-koeln.de Versicherungs-Recht FK-Leiter: Peter Dreyer peter.dreyer@vvb-koeln.de

18 18 TERMINE // Fachkreise und Treffpunkte VVB magazin 1/2017 Fachkreise Datum Fachkreis Themen/Referenten Ort Marketing/Vertrieb Was IDD für den Vertrieb bedeutet. Signal Iduna, Dortmund Versicherungs-Ingenieure Besichtigung der Fa. Premium AEROTEC, Augsburg Augsburg Gemeinsame Tagung der Fachkreise BO/ IT, HUK-, Rück- und Sachversicherung, Vers.Makler und Vers.Recht Thema Cyber OKV, Berlin Versicherungs-Ingenieure Besichtigung des Siemens Gasturbinenwerk Berlin Betriebliche Altersversorgung/ Lebensversicherung Betriebsrentenstärkungsgesetz und die Zielrente IDEAL Versicherungsgruppe, Berlin Treffpunkte Barcelona (Beteta-Meinert) Zu Veranstaltungen und Treffen wird jeweils eingeladen. Berlin (Eberhard) Veranstaltungsinformationen und Treffen auf der Internetpräsenz der VVB Treffpunkt Berlin, s erhalten am TP Berlin registrierte Mitglieder , 19 Uhr Stadt, Land Paintball-Action Paintgalaxy GmbH, Buchholzer Str. 62, Berlin Bonn (Peters) Zu Veranstaltungen und Treffen wird im VBB magazin und per eingeladen , Uhr Gasthaus Nolden Magdalenenstr. 33, Bonn-Endenich Dortmund (Bennmann) Zu Sonderveranstaltungen wird schriftlich eingeladen und per erinnert , Uhr Gaststätte Wenkers am Markt Betenstr. 1, Dortmund Düsseldorf (Termast) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen. Hamburg/Bremen/Oldenburg (Röbe-Oltmanns) , Uhr Gasthaus an der Alster, Ferdinandstr , Hamburg Hannover (Wente) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen , Uhr , Uhr Lokal Ständige Vertretung Friedrichswall im Hause der Nord LB, Hannover Karlsruhe (Knitter) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen. Köln (Bliznina) Zu Veranstaltungen und Treffen wird im VB und per eingeladen , Uhr, Besuch des Olympiamuseums, Anmeldung erforderlich , Uhr Gilden im Zims, Heimat Kölscher Helden Heumarkt 77, Köln Mannheim (Dahlke) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen. Mönchengladbach (Correnz) Einladung erfolgt telefonisch. München (Basic) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich und per eingeladen sowie über die VVB-Webseite des TP informiert. Münster (Giese) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen , Uhr Gasthaus Stuhlmacher, Prinzipalmarkt 6/7 in Münster Nürnberg (Giebfried) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen , Uhr , Uhr Krakauer Turm Hintere Insel Schütt 34, Nürnberg. Osnabrück (Wissmann) Zu Veranstaltungen und Treffen wird schriftlich eingeladen. RheinMain (Reinschmidt) Zu Veranstaltungen und Treffen wird per über die VVB- Webseite und per Post an Mitglieder ohne eingeladen. Saarbrücken (Ferrang) Zu Veranstaltungen wird schriftlich eingeladen. Stuttgart (Schanz) Zu Treffen und Veranstaltungen wird per eingeladen und erinnert.t Zürich (Peters) , Uhr. Die Lokationen werden jeweils nach Anzahl der Teilnehmer und der Wetterbedingungen reserviert. Anmeldung erforderlich.

19 VVB magazin 1/2017 TREFFPUNKTE 19 Kultur und (Versicherungs-) Wirtschaft erleben in Münster von THOMAS GIESE (94) D er Treffpunkt Münster der VVB plant auch in 2017 aktiv den Zusammenhalt und den Austausch unter allen Mitgliedern. Auf der traditionellen Jahresauftaktveranstaltung am 13. Januar 2017 wurde zunächst ein Rückblick auf das gemeinsame Jahr 2016 gegeben. Kulturell begann das Jahr mit einer Führung durch das LWL-Museum für Kunst- und Kulturgeschichte direkt am Domplatz. Die Führung beinhaltete neben den imposanten Dauerausstellungen auch die Sonderausstellung Wilhelm Morgner und die Moderne mit seinen vielfältigen Lichtinstallationen. Im November 2017 besichtigten wir auf Einladung des LVM das neue Verwaltungsgebäude Kristall. Mit dem 43 Millionen Euro teuren Neubau habe man auf das seit Jahren andauernde Wachstum des LVM reagiert, so der Referent. Der Kristall besticht nicht nur durch seine ökologische Nachhaltigkeit, sondern auch durch seine Gestaltung. Der Clou ist eine komplett gläserne Brücke, die in luftiger Höhe den Neubau mit der LVM-Hauptverwaltung verbindet. Die LVM Versicherung engagiert sich seit vielen Jahren in den Bereichen Kunst und Kultur. Einen wichtigen Beitrag zur Kreativität im Unternehmen leistet der LVM mit seinem Bereich LVM-Kulturwelt. Der LVM macht seine Kunstsammlung nicht nur den eigenen Mitarbeitern, sondern auch anderen Kunstinteressierten zugänglich. Die LVM-Kulturwelt lädt zu Konzerten sowie zu Führungen durch die eigene Kunstsammlung ein. Man muss sich nur registrieren. Für das neue Jahr sind weiterhin vier Treffpunkttermine im Restaurant Stuhlmacher direkt auf dem Prinzipalmarkt geplant. Für die Skulpturenausstellung in Münster ab dem 10. Juni 2017 planen wir eine Führung für Münster standardgemäß natürlich mit dem Fahrrad. Die Führung wird am Freitag, dem 23. Juni 2017, stattfinden und hat eine Dauer von ca. 2 Stunden. Wir freuen uns auf rege Teilnahme - auch bei dieser Veranstaltung von Jung und Alt der VVB Mitglieder. Für weitere Informationen rund um den Treffpunkt steht Ihnen der Treffpunktleiter Thomas Giese gerne zur Verfügung. Die Besichtigung des neuen LVM-Turms startete mit einer Erläuterung am Modell für das gesamte Areal des Versicherers Jahresauftakttagung 2017 mit großer Beteiligung der Mitglieder des Treffpunktes

20 20 MV 2017 // Einladung VVB magazin 1/2017 Nach 17 Jahren wieder MV in Berlin Liebe Mitglieder und Freunde der Vereinigung! Einige von euch werden die Berliner Mitgliederversammlung des Jahres 2000 noch in guter Erinnerung haben. Sie war besonders. Wer versucht, die Punkte von damals wiederzuentdecken, wird überrascht sein wie es heute dort aussieht. Berlin zieht immer mehr Menschen aus der ganzen Welt an und viele kommen mal eben für ein Wochenende hierher. Party machen, Einkaufen, Kultur, Natur es gibt eine Fülle an Möglichkeiten, die diese Stadt bietet. Ich lebe nun seit 10 Jahren hier und habe Berlin noch nicht vollständig erkundet. Es gibt noch so viel zu entdecken. Wiederholungen sind eher selten, verändern sich doch die Kieze, oder ich habe es einfach noch nicht geschafft, dort hin zu kommen. Bevor ich mich noch zum Rahmen äußere, möchte ich mich bedanken. Und zwar bei dem Vorstand, der die Idee die MV wieder in Berlin stattfinden zu lassen bereits im Jahr 2014 begeistert aufnahm, der IDEAL Versicherungsgruppe, die die MV in ihrer Ausgestaltung möglich machte und mir charmante sowie stets hilfsbereite Ansprechpartner zur Verfügung stellte, der OKV Ostdeutsche Kommunalversicherung, die direkt und verbindlich eine Zusage der Unterstützung gegeben hat, der ERGO, die trotz Umstrukturierung ihre Zusagen uneingeschränkt aufrecht hielt, der SIGNAL IDUNA, die sich bereit erklärt hat, das Schiffs-Event finanziell zu unterstützen, den Aktiven des Treffpunktes, die mich mit ihrer Begeisterung für den Treffpunkt stets motivieren. Nun aber Wie läuft s ab?. Na berlinerisch halt Ihr benutzt die öffentlichen Verkehrsmittel, da habt Ihr mehr von der Stadt, ist schneller und meist sehr unterhaltsam (mit Wegbier allemal). Ihr nutzt bitte das Zimmerkontingent im Ellington für das Wochenende aus und sponsert so unsere Veranstaltung in einem legendären Saal der Stadt. Ihr bringt Kondition mit, denn die Nächte sind nicht nur in Kreuzberg lang. Ihr könnt drei Orte kennenlernen, die alle etwas Besonderes haben: Atomschutzbunker, Hochbunker, der als Lebensmittellager und Partyzone diente und eins der längsten Gebäude der Welt ist. Ihr könnt per Schiff die Sehenswürdigkeiten und die Lichter Berlins erleben. Nu aba ran an de Buletten un anjemeldet! J Beste Grüße aus Berlin DETLEF EBERHARD (86), Treffpunktleiter Partnerprogramm 13. Mai 2017 ab 11:00 Uhr Story of Berlin Spannender Spaziergang durch 800 Jahre Berliner Geschichte inkl. Atomschutzbunker Sammlung Boros Privatsammlung zeitgenössischer Kunst in einem umgebauten Hochbunker Flughafen Tempelhof Mythos Tempelhof vom Dach bis Tief unter die Erde; monumentale Architektur, größte Baudenkmal Europas, Symbol der Freiheit Sonderprogramm nach der MV 13. Mai 2017, 18:00 Uhr ca. 3,5 stündige Schiffstour durch Berlin mit Abendessen Berlin verfügt über mehr Wasserstraßen als Hamburg und Venedig zusammen.

21 VVB magazin 1/2017 Tagesordnung und Programm // MV 2017 Einladung zur Mitgliederversammlung 2017 Der Vorstand der VVB beruft die ordentliche Mitgliederversammlung (MV) 2017 ein für Samstag den 13. Mai 2017 ab 11:00 Uhr Bei der IDEAL Versicherungsgruppe, Kochstr. 26, Programm Berlin. Freitag, 12. Mai Uhr Gemeinsame Tagung der Fachkreise BO/IT, HUK-, Rück- und Sachversicherung, Vers. Makler und Vers.Recht: Cyber Tagungsort: OKV, Konrad-Wolf-Straße 91/92, Berlin Uhr FK Vers-Ingenieure: Besichtigung des Siemens Gasturbinenwerk in Berlin Uhr FK BAV/LV: Betriebsrentenstärkungsgesetz und die Zielrente Tagungsort IDEAL Versicherungsgruppe, Orangelab Berlin, Ernst-Reuter-Platz 2, Berlin Uhr Programm für Partner und Mitglieder, die nicht an einer Fachveranstaltung teilnehmen Besuch der IGA in Berlin-Hellersdorf, Hellersdorfer Str. 159 ab 19 Uhr Kommersabend im Hotel Ellington, Nürnberger Str , Berlin Samstag, 13. Mai Uhr Mitgliederversammlung im Hotel Ellington, Nürnberger Str , Berlin Uhr Alternative Partnerprogramme Story of Berlin Sammlung Boros Flughafen Tempelhof 14 - ca. 15 Uhr gemeinsamer Imbiss, Hotel Ellington, Nürnberger Str , Berlin 18 Uhr ca. 3,5 stündige Bootsfahrt durch Berlin mit Abendessen Eingeladen sind alle Ehrenmitglieder, ordentlichen, korrespondierenden, assoziierten und fördernden 12./ 13. MAI Mitglieder 2017 der VVB. Stimmberechtigt sind alle Ehrenmitglieder, ordentlichen und korrespondierenden Mitglieder der VVB. Tagesordnung der MV 2017 BERLIN Grußworte des Treffpunktleiters Berlin des Gastgebers Vorstandsvorsitzender der Ideal Versicherungsgruppe Herr Rainer M. Jacobus - des geschäftsführenden Direktors des IVW, Einladung zur Prof. Dr. Rolf Arnold des Hauptgeschäftsführers des GDV, Mitgliederversammlung Dr. Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth des Vorstandsvorsitzenden der VVB 2017 Bericht des Vorstandes der VVB Der Festvortrag Vorstand der Dr.-Ing. VVB E.h. beruft Fritz die Brickwedde ordentliche Mitgliederversammlung Präsident des BEE (Bundesverband (MV) 2017 ein Erneuerbare für Energie e.v. Samstag den 13. Mai 2017 ab 11:00 Uhr Tagungsort Pause Hotel Ellington, Nürnberger Str , Berlin. Bericht der Kassenprüfung Eingeladen Entlastung sind des alle Vorstandes Ehrenmitglieder, ordentlichen, korrespondierenden, Haushaltsplan assoziierten 2017 und fördernden Mitglieder der VVB. Einladung Mitgliederversammlung 2018 Sonstiges Tagesordnung der MV Grußworte des Treffpunktleiters Berlin des Gastgebers, der Ideal Versicherungsgruppe, überbracht von Rainer M. Jacobus, Vorstandsvorsitzender des geschäftsführenden Direktors des IVW, Prof. Dr. Rolf Arnold des Vorsitzenden der Geschäftsführung des GDV, Dr. Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth des Vorstandsvorsitzenden der VVB 2. Bericht des Vorstandes der VVB 3. Festvortrag Dr.-Ing. E.h. Fritz Brickwedde, Präsident des BEE (Bundesverband Erneuerbare Energie e.v.) Pause Bericht der Kassenprüfung 5. Entlastung des Vorstandes 6. Haushaltsplan Einladung Mitgliederversammlung Sonstiges 21 Die gesamte Original-Einladung des Treffpunkt Berlin finden Sie als PowerPoint-Präsentation auf der Website der VVB. DER VORSTAND

22 22 MV 2017 // Anmeldeformular VVB magazin 1/2017 MV 2017 Anmeldung Hiermit melde ich mich zur Mitgliederversammlung am 12./ in Berlin an. Name Vorname Straße PLZ Wohnort Semester Vor- und Nachname der Begleitperson Bitte melden Sie sich zu den Fachverstaltungen am separat bzw. über die VVB-Website an! Alternativprogramm für alle, die nicht an den Fachkreistagungen teilnehmen möchten: Ich nehme am am Besuch der IGA in Berlin-Hellersdorf teil ja mit Begleitperson (Wenn nur die Begleitperson am Rahmenprogramm teilnimmt, bitte nur Position mit Begleitperson ankreuzen.) Ich nehme am am Kommersabend teil ja mit Begleitperson Ich nehme am an der MV teil ja Meine Begleitperson nimmt am teil am historischen Spaziergang Story of Berlin ja oder am Museumsbesuch Sammlung Boros ja oder an der Besichtigung des Flughafen Tempelhof ja Teilnahme am gemeinsamen Imbiss ja mit Begleitperson Die Pauschale für das Rahmenprogramm beträgt 30,- Euro pro Teilnehmer für Studierende 15,- Euro pro Teilnehmer. Darin ist enthalten: das Alternativprogramm während der Fachkreistagungen, der Kommersabend, das Partnerprogramm während der MV und der Imbiss nach der MV. Ich nehme am an der Schiffstour teil ja mit Begleitperson Der Kostenbeitrag für die Schiffstour inkl. Abendessen beträgt 30.- Euro pro Teilnehmer für Studierende 15,- Euro. Achtung, die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Die Anmeldung schicken Sie bitte so schnell wie möglich per an oder per Fax an (022 37) Sie können sich auch im internen Teil unseres Internet-Auftritts anmelden unter oder im Umschlag an: VVB-Geschäftsstelle Postfach Kerpen Datum, Unterschrift Sie erhalten Anfang April eine Anmeldebestätigung über das von Ihnen gebuchte Paket. Die Pauschalen werden per Lastschrift eingezogen. Andere Zahlungsmethoden sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Hotelhinweis: Ein Zimmerkontingent wurde im Hotel Ellington, Nürnberger Straße 50-55, Berlin reserviert. EZ 89,- DZ 111,-. Bitte reservieren Sie unter oder Tel oder Fax , Stichwort VVB. Alternative Hotels können über HRS oder andere Anbieter gefunden werden, auch gibt es in Berlin mehrere preisgünstige Motel One und Hostels. Spätester Anmeldetermin: 31. März 2017

23 VVB magazin 1/2017 ANZEIGE 23 Digitalisierung: Wachstum durch Kundenfokus von Oliver Hechler Getrieben durch die Digitalisierung haben sich die Ansprüche der Versicherungskunden stark gewandelt. Die Basler Versicherungen treten den neuen Kundenbedürfnissen proaktiv entgegen und transformieren sich vom traditionellen Versicherungskonzern hin zu einer kundenfokussierten Anbieterin von Dienstleistungen für Assistance, Vorsorge und Prävention. Digitalisierung bedeutet für die Basler Versicherungen ein durchgängiges, nahtloses, einfaches und sicheres Kundenerlebnis. Ziel ist es, die Kunden frei nach unserer strategischen Ausrichtung Simply Safe mit nahtloser Servicequalität, innovativen Produkten und einfachen Leistungen zu verblüffen. Dazu verfolgen wir ein systematisches Touchpoint Management, welches die Kundenkontaktpunkte kontinuierlich verbessert, erklärt Sacha Truffer, Leiter Kundenzufriedenheit und Mitglied der Direktion bei den Basler Versicherungen. Im Zentrum steht ein zentrales Kundenbeziehungsmanagement auf Basis BSI CRM. Dieses liefert unseren Mitarbeitenden eine 360 -Kundensicht und ermöglicht ihnen eine ganzheitliche Beratung unabhängig davon, ob diese telefonisch oder persönlich, online oder offline, schriftlich oder mündlich stattfindet. Mit der konsequenten Ausrichtung auf die Kunden und die systematische Gestaltung der Kundenbeziehungsprozesse werden eine nachhaltige Beziehungspflege, eine orchestrierte Multikanalstrategie, Kundendifferenzierung und Individualisierung angestrebt. In einem ersten Schritt wurde der Außendienst angebunden. Es folgten das Kundenservicecenter, der Direktvertrieb und der Mitarbeitervertrieb. Die Broker-Betreuung ist für 2017 geplant. Darüber hinaus wurde das Beschwerdemanagement-Team an das Kundenbeziehungsmanagement angebunden, um Beschwerden schnell, kompetent und wertschätzend bearbeiten zu können. Hier ist wie im Vertrieb das Timing matchentscheidend, erklärt Sacha Truffer. Oliver Hechler ist Geschäftsführer BSI Deutschland und Community Manager für Versicherungen. Mehr Zeit für individuelle Kundenbetreuung Das Engagement zeigt Wirkung. So konnte durch Prozessoptimierungen im Schaden-Team die Bearbeitungszeit von 14 Tagen auf einen Tag verkürzt werden. Die Durchlaufzeit bei Beschwerden und die Anzahl an Folgebeschwerden sanken, während die Erstlösungsrate deutlich stieg, was vor allem auf die bessere Informationslage der Mitarbeitenden zurückzuführen ist. Das Fazit von Sacha Truffer: Ein organisiertes Beschwerdemanagement ist eine der wichtigsten Maßnahmen für die Kundenzufriedenheit. Während Kundenberater sich in der Vergangenheit 15 bis 20 Systemen bedienen mussten, um einen Kundenbesuch vorzubereiten, ist heute alles in einer zentralen 360 -Kundensicht vereint. Die Besuchsvorbereitung hat sich damit von 45 Minuten auf ein paar wenige Minuten reduziert. Somit bleibt den Mitarbeitenden mehr Zeit für die individuelle Kundenbetreuung. Auch die Qualität der Beratung und Vorbereitung hat sich deutlich verbessert, da davor aufgrund der vielen verschiedenen Datenquellen die Kundeninformationen teils unvollständig, teils widersprüchlich waren. Das trug maßgeblich zur Akzeptanz des Systems bei. Das Kundenkontaktmanagement wurde zu einem unverzichtbaren Tool, welches von Kundenberatern intern wie extern als Single Point of Truth genutzt wird. Es ist die einzige Plattform, die sicherstellt, dass wir unsere Kunden immer wieder erkennen und unsere Qualitätsversprechen liefern können, sagt Sacha Truffer. Reagieren wich dem Agieren Next Best Offer und Next Best Action sorgen für ein positives Erlebnis. Selbst kritische Mitarbeitende erkennen den Mehrwert der zentralen 360 -Kundensicht und schätzen die koordinierte Kundenansprache, bei der Kunden weder vergessen werden noch zu häufig bearbeitet werden. Auch die Integration der Groupware ins CRM (Kalender, Outlook, s, Routenplanung etc.) erleichtert den Alltag der Mitarbeitenden. Zudem verschafft die 360 -Sicht den Customer Service Teams die Möglichkeit, wertvolle Leads für den Außendienst zu generieren oder sogar einfache Abschlüsse direkt für den Außendienst zu erzielen, so Sacha Truffer. Sacha Truffer ist Leiter Kundenzufriedenheit und Mitglied der Direktion bei den Basler Versicherungen. KONTAKT Oliver Hechler, BSI Business Systems Integration AG Tel.: +49 (89)

24 24 IVW // Masterthesis VVB magazin 1/2017 Big-Data-basierte Versicherungsprodukte von JASMIN SCHIRMER, Junior Consultant bei Sopra Steria Consulting. Zuvor wurde im Rahmen ihrer Masterarbeit am Institut für Versicherungswesen der TH Köln, unter Betreuung von Prof. Horst Müller-Peters, der Status quo von Big Data bzw. Big Data ähnlichen Versicherungsprodukten aufgezeigt. Digitalisierung, Internet der Dinge, Cloud Computing, Big Data, Mobile und Social Media Technologien, die längst nicht mehr nur abstrakte Begriffe darstellen, sondern inzwischen den allgemeinen Sprachgebrauch und das alltägliche Handeln prägen. Gründe dafür sind insbesondere BIG DATA BASIERTE PRODUKTE LASSEN SICH IN 3 BEREICHE UNTERTEILEN die zunehmende Verbreitung und Entwicklung internetfähiger Smartphones und Tablets. Bezogen auf die Versicherungswirtschaft führen diese Trends zu einem tiefgreifenden Strukturwandel und stellen die Branche vor neue Herausforderungen. Durch das Heranziehen von Experten aus der Versicherungsbranche und aus der IT-Branche konnten die Akzeptanz, die Erfahrungen und die Zukunftsperspektiven des Individualisierungstrends in der Versicherungswirtschaft herausgestellt und bewertet werden. Bereich Mobilität Connected Car Pay how you drive Pay as you drive Bereich Gesundheit Connected health Smart clothings Pay how you live Bereich Wohnen Connected Living Smart Home Die in der Versicherungsbranche aufkommenden Big-Data-Aktivitäten lassen sich derzeit in drei Handlungsfelder gliedern: Mobilität, Gesundheit und Wohnen. Big Data bezeichnet hier das Erfassen und Auswerten von vielen persönlichen Daten aus unterschiedlichen Quellen und das Errechnen von Schlussfolgerungen daraus. Produkte im Bereich der Mobilität Erhältliche Produkte des deutschen Versicherungsmarktes im Bereich der Mobilität sind in Tabelle 1 dargestellt. Diese Auflistung verdeutlicht, dass vor allem Telematik-Anwendungen per Smartphone App eingesetzt werden. Auch auf dem internationalen Versicherungsmarkt finden immer mehr Telematik-Tarife Anwendung. Die Marktdurchdringun- gen sind dabei, je nach Region, sehr unterschiedlich ausgeprägt. Gründe hierfür sind insbesondere die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Länder, als auch in die historische Entwicklung der Vorgängerprodukte. Tabelle 1: Verfügbare Telematik-Tarife im deutschen Versicherungsmarkt 1)

25 VVB magazin 1/2017 Masterthesis // IVW 25 Die zurzeit erhältlichen Produkte in diesem Bereich können dabei als Zwischenlösung bewertet werden, da die technologische Basis kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die Herausforderung der Versicherer wird es vor allem sein, die Einzellösungen wie den Unfallmeldestecker, die Einführung des ecall zu 2018, Telematik und Additive Services so zu verbinden, dass diese einen echten Mehrwert für die Kunden bieten. Die Ideen einiger Start-up Unternehmen und ein situativer Versicherungsschutz können dazu dienen, die individuellen Bedürfnisse des Kunden abzudecken. Ansätze hierbei können das Ausweiten eigener Modelle und Partnerschaften im Themengebiet connected car sein. Dieser Ansatz verfolgt das Ziel, dem Kunden Mehrwerte bspw. in Form von Punktesystemen, Tankgutschriften oder mobilem Internet per WLAN im Fahrzeug zu bieten. Weitere Ansätze können Hinweise zur Schadenfrüherkennung oder Routenoptimierung sein, so dass die Versicherer zunehmend als Partner zur Schadenprävention wahrgenommen werden. Produkte im Bereich der Gesundheit Im Gegensatz zum Mobilitätssektor stehen die Entwicklungen von Big-Data-basierten Versicherungsprodukten im Bereich der Gesundheit erst am Anfang. Seit Mitte 2016 ist das erste Produkt diesem Bereich auf dem Markt. Die Generali Deutschland bietet, VITALITY DER ERSTE SCHRITT IN RICHTUNG BIG DATA!? Die Entwicklungen von Big Data basierten Versicherungsprodukten im Gesundheitsbereich stehen in Deutschland gerade erst am Anfang. Die Generali Deutschland hat in Kooperation mit dem südafrikanischen Versicherer Discovery zum 1. Juli 2016 das Produkt Generali Vitality auf den deutschen Markt gebracht. In Verbindung mit der Berufsunfähigkeits- (Generali) und Risikolebensversicherung (Dialog) kann der Kunde das Programm Vitality abschließen, mit Hilfe dessen er zu einem gesundheitsbewussteren Leben begleitet, dazu motiviert und dafür belohnt werden soll. in Kooperation mit dem südafrikanischen Versicherer Discovery, seit 1. Juli 2016 das Produkt Generali Vitality an. Dabei sollen die Kunden bei Abschluss einer Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherung mit Hilfe des Programmes zu einem gesundheitsbewussteren Leben begleitet, motiviert und belohnt werden. Die Untersuchung von Big-Data-basierten Versicherungsprodukten im Bereich der Gesundheit zeigt, dass die Produkte und Erfahrungen außerhalb des deutschen Versicherungsmarktes oftmals fortgeschrittener sind. Auffällig ist vor allem die Verbreitung des Vitality-Programmes. Discovery hat dazu sowohl Joint Ventures gegründet als auch Kooperationen mit Versicherern auf der ganzen Welt geschlossen, so dass Vitality international angeboten wird. Zudem Gesundheits-, Fitness- & Ernährungsanalyse Rabatte bei Partnern & Übersicht über Aktivitäten Vitality Punkte Sammeln & gegen Prämien eintauschen Gesundheit wird deutlich, dass das Programm sowohl im Kranken- als auch Lebensversicherungsbereich Anwendung findet. Die Analyse anderer bzw. internationaler Märkte zeigt weitere Geschäftsmodelle auf. Eine verbreitete Methode ist das Setzen von Vorgaben für gelaufene Schritte oder andere Verhaltensziele aus den Bereichen Sport und Ernährung. Dazu werden zum einen Smartphone-Apps verwendet, bei denen es für die Zielerreichung monetäre Anreize in Form von Prämienersparnissen gibt. Zum anderen werden Tracker-Modelle verwendet, bei denen die Kunden kostenlose Fitness-Tracker oder Smartwatches erhalten. Bei Zielerreichung können Kunden Belohnungen erhalten, bspw. werden Zuzahlungen für das zur Verfügung gestellte Device erlassen. Tabelle 2: Pay how you live -Programme im internationalen Ausland2)

26 26 IVW // Masterthesis VVB magazin 1/2017 VERGLEICH: DEUTSCHER & INTERNATIONALER VERSICHERUNGSMARKT Deutscher VMarkt Nur einzelne Versicherer sind derzeit mit Geschäftsmodellen im Bereich Smart Home auf dem Markt zu finden Serviceleistungen in Verbindung mit Smart Home Devices im Vordergrund Die aktiven Versicherer haben zumeist Kooperationen mit einem Anbieter Wie im Bereich der Mobilität kann auch hier davon ausgegangen werden, dass die aktuellen Fitness-Tracker durch neue Geräte abgelöst werden. Denkbare Ansätze können Technologien in Richtung smart clothing sein. Dabei ist für den Erfolg und die Verbreitung dieser Produkte eine vereinfachte Handhabung für die Kunden und eine kostengünstige Bereitstellung der benötigten Hardware notwendig. Im Gesundheitssektor muss ein besonderer Fokus auf den Schutz persönlicher Daten gerichtet werden. Gerade in diesem Bereich kann man davon ausgehen, dass die Kunden skeptisch gegenüber der Herausgabe von persönlichen Daten sind. Ein sensibler und vertrauensvoller Umgang ist die Basis der Kundenbeziehung. Produkte im Bereich des Wohnens Die Anwendungen im Bereich des Wohnens setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Die Hardware ( Devices ), die Plattformen bzw. Ecosysteme, über die Internationaler VMarkt Verschiedene Versicherer sind bereits seit rund 3 Jahren mit Geschäftsmodellen im Bereich Smart Home auf dem Markt zu finden Rabattsysteme in Verbindung mit Smart Home Devices im Vordergrund Die Aktivitäten zwischen Versicherern und Herstellern beschränken sich nicht auf Exklusivkooperationen Die Rahmenbedingungen auf dem internationalen Markt begünstigen die Entwicklungen im Bereich Smart Home Wohnen die Geräte miteinander vernetzt werden können, und die Services bzw. Dienstleistungen. Schadenminderung, Wartung oder Sicherheitsfirmen können dabei nachgelagert auf Meldungen der Devices reagieren. Versicherer sind derzeit bestrebt, bei den Services in den Markt einzusteigen und stehen somit in Konkurrenz zu zahlreichen spezialisierten Smart-Home-Anbietern. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt existieren bereits einige Pilotprojekte, die einen Einstieg für Versicherer in den Markt von Smart Home ermöglichen. Diese unterscheiden sich dabei nach Versicherungsart, Geschäftsmodell und angebotenen Services (siehe hierzu Tabelle 3). Entwicklungen im Bereich der Smart Home Versicherungsprodukte finden sich zurzeit überwiegend auf dem europäischen und auf dem U.S.-Markt. Die Auswertung der vorherrschenden Produkte hat gezeigt, dass es derzeit zwei grundlegende Ansätze für Geschäftsmodelle gibt: Die Gewährung von Rabatten bei Anschaffung oder bei der Verwendung von Smart Home Devices sowie der Versuch, den Kunden über kostenpflichtige Schutz- und Serviceleistungen zu gewinnen. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass die Verbreitung dieser Modelle sehr regionsabhängig ist. Während der U.S.-Markt das Rabatt-Modell verfolgt, fokussiert sich der europäische Markt auf das Modell der Service- bzw. Rund-um-Leistungen. Auch in diesem Bereich ergibt sich analog zum Thema der Mobilität die Herausforderung, Kooperationen mit Herstellern zu schließen. Ziel dabei ist es, dem Kunden direkt mit dem Kauf der Technik passende Angebote unterbreiten zu können. Darüber hinaus müssen auf technischer Seite die bisherigen Probleme von Insellösungen behoben werden, da es derzeit keinen Standard gibt, über den alle Geräte miteinander kommunizieren können. Nur so kann den Kunden eine ganzheitliche Nutzung und die Vernetzung aller Komponenten ermöglicht werden. Die Versicherer stehen in diesem Handlungsfeld vor der Herausforderung, sich Klarheit über potentielle Modelle und Intentionen der Nutzung von Smart Home zu schaffen. Bereichsübergreifende Herausforderungen & Handlungsfelder Bereichsübergreifend werden die Herausforderungen der Versicherer kurz- bis mittelfristig darin liegen, individuelle und flexible Produkte zu bieten, die den Anforderungen der Kunden entsprechen und mit den technischen Entwicklungen übereinstimmen. Es gilt Zusatzleistungen und echte Mehrwerte für die Kunden zu identifizieren und anzubieten. Die Herausforderung individueller und flexibler Produkte liegt insbesondere darin, den Kunden nicht zu überfordern, da diese Art der Produktgestaltung derzeit (zumeist) mit komplexen Struktu- Tabelle 3: Aktivitäten auf dem deutschen Versicherungsmarkt im Bereich Smart Home 3)

27 VVB magazin 1/2017 Masterthesis // IVW 27 ren, Auswahl- und Kombinationsmöglichkeiten verbunden ist. Ansätze wie situativer Versicherungsschutz, Risikogemeinschaften wie Friendsurance oder Start-ups im Umfeld von connected cars, connected health oder connected living zeigen auf, dass Versicherungsprodukte für die Kunden zunehmend als by-side Produkte statt als Hauptprodukt gesehen werden. Dabei steht der Versicherungsschutz nicht unbedingt im Fokus, sondern kann auf Basis anderer Erlebnisfaktoren oder im Zuge der Anschaffung anderer Produkte erfolgen. Denkbare Ansätze finden sich bereits im Ausland durch give aways wie kostenlose Wearables, die dem Kunden einen unmittelbaren und greifbaren Mehrwert bei Abschluss seiner Kranken- oder Lebensversicherung bieten. Serviceleistungen wie die Arztsuche, der Diebstahlschutz oder die automatische Hilfe bei Wasserschäden treten zunehmend in den Vordergrund und werden nur bedingt mit klassischen Versicherungsprodukten in Verbindung gesetzt. Der Datenschutz und die Kalkulation sind weitere Handlungsfelder, die zu betrachten sind. Hier stehen sich der Unternehmens- und der Kundennutzen gegenüber, so dass es Konzepten bedarf, die diese beiden Bereiche in Einklang bringen. Vor allem gilt es, die Diskussion bezüglich des Solidarprinzips bei der Entwicklung künftiger Geschäftsmodelle zu klären. Gleiches gilt für den Datenschutz, um neue Konzepte Fußnoten in Tabellenbeschreibungen: 1) Eigene Darstellung in Anlehnung an Frey/Schönfelder (2016) (Erstellt am ). 2) Eigene Darstellung (Erstellt am ). 3) Eigene Darstellung (Erstellt am ). 4) Eigene Darstellung (Erstellt am ). BIG DATA BIETET VIELE ANWENDUNGSFELDER, DIE SICH GEGENSEITIG BEDINGEN & BEEINFLUSSEN Marktpotentiale schöpfen Kundenorientierung Profitabilität steigern und Regelungen für die Umsetzung von Big-Data-basierten Produkten gewährleisten zu können. Betrachtet man die technologische Entwicklung und Trends der letzten Jahre wie zum Beispiel Social Media, so wird deutlich, dass die Akzeptanz, erfasste Daten weiterzugeben, deutlich gestiegen ist. Es ist zu erwarten, dass diese Entwicklungen langfristig auch Einzug in die Versicherungsbranche halten werden. Wie konkrete Modelle und Produkte tatsächlich aussehen werden, ist dabei nur kurzfristig vorhersehbar. Des Weiteren haben die Erfahrungen der betrachteten Testfelder aufgezeigt, dass es strategisch nicht zwingend der Rolle des Vorreiters bedarf, um erfolgreich am Markt zu sein. Diese Sichtweise stützt sich darauf, dass Produkte neben den dargestellten Erfolgsfaktoren insbesondere dann Akzeptanz und Absatz am Markt finden, wenn sowohl die technischen Voraussetzungen ausgereift als auch die Kunden solchen Konzepten gegenüber offen sind. Anwendungsfelder Nutzungspotentiale Von Big Data Risiken kalkulieren Marktmonitoring Neue Entscheidungsgrundlagen Prozessoptimierung Sämtliche hier aufgezeigten Produkte basieren lediglich auf der einfachen Auswertung gesammelter Daten. Die große Stärke und langfristige Zukunft von Big-Data-basierten Versicherungsprodukten liegt jedoch in der Verknüpfung von massenhaft gesammelten Daten und der Gewinnung völlig neuer Schlussfolgerungen daraus. Die Möglichkeiten und Risiken dieser grundsätzlich neuen Herangehensweise sind dabei heutzutage kaum abzuschätzen. Dieser Beitrag erscheint parallel im Themenschwerpunkt Versicherung des Fachportals consulting.de. Tabelle 4: Internationale Aktivitäten im Bereich Smart Home und Versicherung 4)

28 28 IVW // Fachschaft VVB magazin 1/2017 Feiern ist nicht alles denn die Fachschaft des Instituts für Versicherungswesen an der TH Köln ist nicht nur Bindeglied zur VVB sondern auch für viele andere Aufgaben zuständig von CHRISTIAN PAUK F achschaften haben oft den Ruf, allein für die Unterhaltung der Studierenden ihres jeweiligen Instituts verantwortlich zu sein. Das jedoch mit dem Ehrenamt Fachschaft, denn genau das ist es, auch andere Aufgaben einhergehen, wissen die Wenigsten. Ein Stichwort heißt: Gremienarbeit. Die Fachschaft des IVW ist in verschiedenen Hochschul-Gremien vertreten und Sprachrohr für die Studierenden des IVW Köln. Egal ob Studierendenparlament (StuPa), Fachschafts-Vertreter-Konferenz (FSVK), Fakultätsrat oder Institutsrat. Überall versuchen wir uns nach besten Möglichkeiten einzubringen und die Interessen unserer Studierendenschaft zu vertreten. 14 feste Termine im Jahr und ständig anderes im Kopf Wie oben bereits beschrieben, haben wir viele verschiedene Aufgaben. Da sind zum einen einmalige feste Termine im Jahr, wie zum Beispiel unser Fußballturnier IVW Cup. Diese Events bedürfen einer genauen Planung und einiges an Vorbereitung, wie beispielsweise Absprachen mit der Stadt Köln bzgl. Lizenzen und vielem anderem mehr. Aber auch monatlich wiederkehrende Aufgaben wie die Arbeit in den genannten Hochschulgremien wollen erfüllt werden. Insgesamt haben wir ca. 30 verschiedene Aufgabenbereiche in der Fachschaft, denen wir bestmöglich nachkommen. Im Sommer 2016 verließen einige Fachschaftler unsere Gruppe aufgrund der einfachen Tatsache, dass sie mit ihrem Studium am IVW fertig geworden sind. Nun entstand also eine Lücke, welche es zu schließen galt. Die Zeit, in der wir neue Fachschaftler aufnehmen, ist traditionell das Wintersemester, da hier die Erstsemester an unser Institut kommen. Glücklicherweise haben wir im Januar fünf tolle neue Fachschaftler in die Gruppe wählen dürfen. Neu ist auch unsere Homepage. Sie sind herzlich dazu eingeladen, uns online unter zu besuchen. Ebenfalls neu ist unsere Seite für Stellenangebote aus der Branche. Hier sind Sie gefragt. Lassen Sie uns Ihre Angebote zukommen und wir veröffentlichen diese auf unserer Homepage! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. IVW Cups Unser, fast weltberühmtes, Fußballturnier findet alljährlich auf den Jahnwiesen, direkt am Stadion des 1. FC Köln, statt. Bei strahlender Sonne, Getränken und Barbecue spielen bis zu 200 Studierende des IVW und kämpfen um den Pokal. Ebenfalls nehmen unsere Professoren teil. IVW Partys Im Frühjahr und im Herbst finden unsere legendären Partys statt. In toller Location - dem Roxy - treffen sich die Studierenden des IVW, um zusammen zu feiern und bestehende Kontakte zu festigen. IVW X-mas HoHoHo - heißt es jedes Jahr zur Weihnachtszeit. Wir als Fachschaft laden unsere Kommilitonen und Professoren sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter des IVW zum gemütlichen Umtrunk in entspannter Atmosphäre ein. Waffeln und Glühwein versüßen den Abend. Ein kleiner Auszug unserer Tätigkeitsbereiche Hierunter finden Sie einige unserer Aufgaben, welche sich wiederkehrend über das Jahr verteilen. Diese sind sowohl kleinere Aufgaben, sowie große Events: IVW Partys IVW Cup Fächervorstellung Studierenden-Parlament Fakultätsrat Fachschafts-Vertreter-Konferenz Institutsrat Erstellung der Ersti-Broschüre Erstsemester-Einführungstag Erstsemester-Ausflug Weihnachtsfeiern Professoren-Frühstück Pflege von Homepage und Social Media Auftritten

29 VVB magazin 1/2017 Fachschaft // IVW 29 Der Fachschaftsrat stellt sich vor Vorstand Christian Pauk 5. Semester Bachelor 2. Vorstand Mathis Herzke 3. Semester Bachelor 1. Kassenwart Jens Eschweiler 7. Semester Bachelor 2. Kassenwart Nina Kloss 3. Semester Bachelor Philipp Nießen 3. Semester Bachelor Yannick Bohlmann Jannik Revers Silvia Brand Phillip Sampson Kai Klaff 5. Semester Bachelor 5. Semester Bachelor 3. Semester Master 3. Semester Master 3. Semester Bachelor Thorben Kölzow Vicky Laurenz Kaan Kutlu Yannick Berkemeier Thorben Schlätzer 5. Semester Bachelor 5. Semester Bachelor 3. Semester Master 5. Semester Bachelor 3. Semester Bachelor Christian Schnatz Victor Minnich Hannah Ridder Akin Housein 1. Semester Bachelor 3. Semester Bachelor 1. Semester Bachelor 1. Semester Bachelor

30 30 VVB INTERN // Geburtstage VVB magazin 1/2017 Geburtstage Wir gratulieren! 50 Jahre Dirk Kolb Thomas Krall T Stefan Hoppe 92/ Carsten Rietze Achim Küsters K/D Olaf Schmidt Dr. Ralph Kehrbaum /I Mario Fiege K/Z Jahre Werner Gottwald Manfred Krausse Andrew Hartsoe Markus Lurz Udo Vaasen 98/I Andreas Knaak 99/I Jahre Walter Reichard Annerose Brockmeier 97/I Ulrich Dirking Joh.-Heinrich Lurz Volker Hoffmann Jahre Franz-Josef Risthaus 74/ Walter Trossbach 74/ Albrecht Haller 73/ Jahre Erich Paulisch 70/ Jahre Joachim Fries 68/ Klaus Atzenberger 63/ Jahre Reinhard Sprung V Jahre Klaus Esser V Rolf Cromm S Georg Kraus M/A Prof. Dr. Friedrich Hensel Jahre Hermann Hoehn Q Siegfried Zuther S Friedrich Kott R Josef-Georg Brand S Jahre Hans-Georg Schumacher G Jahre Werner Birkwald U-E.M Neue Seminare für 2017 Jetzt anmelden und Sonderkonditionen sichern. (Weitere Seminare unter ivw academy Seminare für berufliche Weiterbildung e.v. Geschäftsstelle Dürener Str Köln Tel.: oder per seminare@ivw-academy.de Rechnungswesen/Steuern Versicherungstechnik Komposit Einführung in Bilanzierung und Analyse Referent: Diplom-Kaufmann Carsten Bach Termin: Dienstag, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln Dieses Seminar findet auch statt am: Seminarnummer: 17/013 Seminargebühr: 390,00 Bilanzierung und Buchung der Rückversicherung, eine Einführung inkl. Fallstudie Referent: Diplom-Kaufmann Carsten Bach Termin: Donnerstag, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln Dieses Seminar findet auch statt am: Seminarnummer: 17/015 Seminargebühr: 390,00 Einführung in die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen HGB Referenten: Dr. Dipl.-Kaufmann Markus Kreeb, Deloitte & Touche und Christoph Müller-Bungart, Generali Deutschland Holding AG Termine: Donnerstag, von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr in Köln und Freitag, von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in Köln Seminarnummer: 17/017 Seminargebühr: 690,00 Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall Grundlagen der Produktentwicklung Rechtliche und operative Hürden bei der Produktgestaltung Referent: Rainer Grim, R+V Allgemeine Versicherung AG Termin: Dienstag, von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln Dieses Seminar findet auch statt am: Seminarnummer: 17/018 Seminargebühr: 390,00 Sach- und Haftpflichtversicherungen für landwirtschaftliche Unternehmen Referent: LLM Andreas Jantzen, VGH Versicherungen Termin: Mittwoch, von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln Dieses Seminar findet auch statt am: Seminarnummer: 17/020 Seminargebühr: 390,00 Sachversicherung Infobroking bei der Sachverhaltsrecherche und im Schaden- u. Betrugs-Management Referent: Jochen Buschmann Termin: Donnerstag, von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr in Köln Seminarnummer: 17/012 Seminargebühr: 390,00 Neue Seminare zur Transportversicherung und Transportversicherungsrecht und viele weitere Seminare finden Sie auf unserer Webseite. Melden Sie sich zu unserem Newsletter an, um über aktuelle Seminarzugänge informiert zu werden.

31 VVB magazin 1/2017 Das Interview // VVB SPEZIAL 31 1 Was wollten Sie ursprünglich einmal werden? In jeder Lebensphase etwas anderes. Zuerst Lokführer, dann Pilot und gegen Ende des Studiums Notar herausgekommen ist ein Berufseinstieg in die Rückversicherung. 2 Was würden Sie heute noch gerne erlernen, wozu Sie bisher keine Gelegenheit hatten? Ich würde gerne einen Einblick in die Werbe- oder die Tourismusbranche bekommen. 3 In welcher Branche könnten Sie sich auch noch vorstellen zu arbeiten? Im Investmentbanking 4 Welche Eigenschaft schätzen Sie an Mitarbeitern/Vorstands-Kollegen am meisten? Verlässlichkeit 5 Wofür zeigen Sie wenig/kein Verständnis bei Mitarbeitern/Vorstands- Kollegen? Probleme zu verbergen, nur um gut dastehen zu wollen. 6 Welche Fehler entschuldigen Sie am ehesten? Eine Fehlentscheidung, die unter Druck entstanden ist. 7 Was war Ihre beruflich größte Fehleinschätzung? Der Verlauf des italienischen Kraftfahrtgeschäfts. 8 Sie haben einen Wunsch frei Gesund bleiben für meine Familie und mich 9 Gibt es eine Lebenswahrheit, die sich bei Ihnen immer wieder gezeigt hat? Erst einmal eine Nacht über ein Problem schlafen, und dann die Entscheidung treffen. 25 Fragen an Dr. Michael Pickel 10 Ihr Lebensmotto? Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. 11 Wo möchten Sie leben? In Franken, in der Gegend um Würzburg/Bamberg 12 Wobei können Sie am besten entspannen/abschalten? Beim Kochen 13 Ihre Lieblingssportart? Das wechselt je nach Zeitplanung mit meinem Hund (Beagle) spazieren gehen oder Golf spielen. 14 Zwei Monate Auszeit wie würden Sie die Zeit nutzen? Im Campmobil durch Australien fahren 15 Welche historische Persönlichkeit laden Sie zum Tee ein? Julius Cäsar 16 Mit welcher prominenten Persönlichkeit möchten Sie einen Abend verbringen? Mit dem früheren Ausnahmeschwimmer und Olympiagewinner Michael Groß. 17 Auf welches Lebensmittel können Sie unter keinen Umständen verzichten? Auf meine Tasse grünen Tee 18 Welches Buch empfehlen Sie unseren Lesern? Die Kunst des klaren Denkens von Rolf Dobelli 19 Die drei wichtigsten Trends für die Zukunft der deutschen Versicherungswirtschaft? Kundenbindung, rasche Geschäftsabwicklung und transparente Schadenregulierung 20 Die drei wichtigsten Dinge, die Sie in Ihrem Konzern in den nächsten 12 Monaten initiieren wollen? Eine digitale Strategie entwickeln, unser Zukunftsprojekt Journey Re begleiten und umsetzen, Kostenmanagement 21 Welche Eigenschaften erwarten Sie von Nachwuchsführungskräften? Neugier und Einsatzbereitschaft 22 Welche Empfehlung geben Sie unseren jungen Lesern (Studierenden) mit auf den beruflichen Lebensweg? Wenn es möglich ist, lieber einmal einen Auslandsaufenthalt einlegen oder sich Zeit für einen weiteren Studiengang/ Praktikum nehmen. 23 Was schätzen Sie an der VVB? Viele Themen werden durch Experten vorgestellt und dann auch lebhaft diskutiert. 24 Eine Empfehlung an die VVB? Das Netzwerk ist einzigartig und sollte weiter im Zentrum der Bemühungen stehen. 25 Lesen Sie das VVB magazin regelmäßig? Leider nein DR. MICHAEL PICKEL wurde 1960 geboren. Nach seiner Promotion in der Rechtswissenschaft 1986, schloss er sein Studium an der Universität Köln mit dem 2. Juristischen Staatsexamen als Assessor ab. Dr. Pickels beruflicher Werdegang begann 1989 als Trainee bei der Gerling Globale Rückversicherungs-AG. Von 1991 bis 1996 war er als Assistent des Geschäftsführers der Sach- und Lebensrückversicherung für die Gerling Globale Rück in Mailand/Italien tätig. Von 1996 bis 2000 hatte er die Position des Hauptabteilungsleiters im Bereich Vertragsrückversicherung für das europäische Ausland und Südamerika inne und war zudem Leiter der Abteilung Recht und Schaden bei der Gerling Globale Rück in Köln. Dr. Pickel ist seit dem Jahr 2000 Mitglied des Vorstands der Hannover Rück SE und der E+S Rückversicherung AG. Hier verantwortet er die Zielmärkte der Schaden-Rückversicherung (Kontinentaleuropa und Nordamerika) und ist des Weiteren für die Rechtsabteilung sowie Run-Off Solutions zuständig.

32 NüsperliNg Sachverständigen- und Ingenieurbüro Vor 15 Jahren wurde die Nüsperling gmbh & Co. Kg sachverständige + Moderatoren gegründet. seit 2002 betreiben Felix und Moritz Nüsperling gemeinsam das sachverständigenbüro. Von Beginn an war das Unternehmen auf die erstellung von gutachten vor allem für Versicherungen ausgelegt gründeten die beiden Brüder die Nüsperling Automation gmbh & Co. Kg als ingenieurbüro für Automatisierungstechnik. Hier ist messen-steuern-regeln das Kerngeschäft. in den vergangenen fünf Jahren wurden die geschäftsfelder in beiden gesellschaften erweitert und auch stärker aufeinander abgestimmt. Das sachverständigenbüro erstellt gutachten, prüft und bewertet technische und kaufmännische Zusammenhänge und fügt einzelne Faktoren zu einem ergebnis zusammen. Das ingenieurbüro führt Messungen durch und protokolliert diese, liefert die messtechnische Basis, die im sachverständigenbüro dann bewertet wird und in den gesamtzusammenhang eines schadenfalls einfließt. Unsere Dienstleistungen im sachverständigenbüro: gutachten stichtagsprotokolle risk-engineering Wiederkehrende prüfungen Brandschutz/security im ingenieurbüro prüfen wir im labor oder vor Ort: photovoltaikmodule Wechselrichter und strings Telefonanlagen/iT elektronik/steuerungen Frequenzumformer Nüsperling GmbH & Co. KG geleniusstr Köln Tel.: / * Fax: / gutachten@nuesperling.de Nüsperling Automation GmbH & Co. KG geleniusstr Köln Tel.: / * Fax: / office@n-analytic.de

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