Der ewige Haftungsmythos in der bav. In Zeiten der Niedrigzinsphase müssen gesetzliche Vorgaben kritisch hinterfragt werden. Stuttgart,

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1 Der ewige Haftungsmythos in der bav In Zeiten der Niedrigzinsphase müssen gesetzliche Vorgaben kritisch hinterfragt werden. Stuttgart,

2 Der Kapitalmarkt spielt verrückt. Nach dem Krisenjahr 2016 folgt in 2017 eine leichte Erholung. Der Rechnungszins in der Lebensversicherung sinkt auch ,9 % MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 2

3 Der Kapitalmarkt spielt verrückt. Nach dem Krisenjahr 2016 folgt in 2017 eine leichte Erholung. 100 % Beitragserhalt geht auch bei 0,9 %. Rechnungszins (RZ) Eintrittsalter Beitragserhalt durch Garantiezins nach 1,25 % 30 ca Jahren 0,90 % 30 ca Jahren Nötige Mindestlaufzeit erhöht sich um: 10 Jahre MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 3

4 Zusagearten der bav versus Garantieanforderung. Auch nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz gelten hohe Anforderungen. Basis der bav ist die verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitgebers. Gesetzgeber bietet die Möglichkeit, die Zusage unterschiedlich zu gestalten: Leistungszusage Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) Arbeitnehmer erhält immer eine Garantieleistung. Diese ist häufig durch den Versicherer garantiert und durch den Arbeitgeber abgesichert MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 4

5 5 Möglichkeiten, die Zusage zu gestalten. 1. Leistungszusage (LZ) Arbeitnehmer erhält eine feste Leistung. Renten müssen regelmäßig angepasst werden. Anwartschaft Rentenphase Klassische Zusage mit Versicherung als Rückdeckung Garantierente Garantierente MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 5

6 5 Möglichkeiten, die Zusage zu gestalten. 2. Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) Arbeitnehmer erhält eine feste Leistung zuzüglich möglicher, heute noch unbekannter Überschüsse Anwartschaft Rentenphase Rente aus Überschüssen Zusageart, die konventionelle Versicherungsprodukte kongruent abbildet Garantierente MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 6

7 5 Möglichkeiten, die Zusage zu gestalten. 3. Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) Arbeitnehmer erhält die Leistungen aus einem Vertrag, aber mind. die eingezahlten Beiträge (abzüglich Risikokosten). Anwartschaft Rentenphase Zusageart für Versicherungsprodukte mit Beitragserhalt Rente aus Performance Garantierente MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 7

8 Versicherung Eingezahlte Beiträge Sparbeitrag Sparbeitrag Sparbeitrag Sparbeitrag Kosten Eingezahlte Beiträge Kosten Risiko Risiko 5 Möglichkeiten, die Zusage zu gestalten. 4. Zugesagte Leistung nach Zusageart LZ BZML BOLZ Zusage Zusage Risiko Mindestverzinsung Literatur: angemessene Verzinsung MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 8

9 5 Möglichkeiten, die Zusage zu gestalten. 5. Unterscheidung zwischen BOLZ und BZML BZML BOLZ Inhalt der Zusage an den Arbeitnehmer Anforderung an das Versicherungsprodukt Haftungsrisiko für Arbeitgeber Leistung der Versicherung und Mindestverzinsung in Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten (= eingezahlte Beiträge exkl. Risikokosten). Eingezahlte Beiträge müssen endfällig (auch bei Beitragsfreistellung) erreicht werden. Garantierte Leistung, die sich aus einem festen Verhältnis von Beitrag zu Leistung ergibt. Garantieleistungen müssen erreicht werden. Produkt erfüllt Garantieanforderung nicht. Beiträge werden (verschuldensunabhängig) nicht bezahlt MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 9

10 Eingezahlte Beiträge Sparbeitrag Sparbeitrag Sparbeitrag Kosten Risiko Übersicht zur Höhe der Mindestleistungen in der BOLZ und BZML. Risikokosten dürfen auch bei der BZML abgezogen werden. BZML Zusage BOLZ Abschluss- und Vertriebskosten (BAG, AZ: 3 AZR 17/09) sind zulässig Mindestverzinsung angemessene Verzinsung + Chance auf Überschüsse MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 10

11 Zusagearten der bav versus Garantieanforderung. Was ist mit dem Erfordernis der Wertgleichheit? Gesetzgeber formuliert in 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG das Erfordernis der Wertgleichheit in der Entgeltumwandlung. Der Begriff Wertgleichheit ist nicht einheitlich definiert und Gegenstand kontroverser Diskussionen. Wertgleichheit gilt auch für die neue Beitragszusage (mit Garantieverbot). Deshalb kann die Wertgleichheit u. E. nicht auf die Höhe von Mindestleistungen abzielen. Nach unserer Ansicht bedeutet Wertgleichheit, dass der Arbeitgeber alle Beiträge zahlen muss und diese in eine Anwartschaft umgewandelt werden müssen MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 11

12 Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Beitragszusage, Garantien werden Abgrenzungsmerkmal. Garantieverbot soll Chancen auf höhere Leistungen eröffnen. Mindestleistungen bzw. Garantien haben aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer zwar den Vorteil hoher Planungssicherheit. Die Garantien haben nach Auffassung vieler Experten aber auch Nachteile. Dazu gehört vor allem, dass die Kapitalanlage sehr vorsichtig gestaltet sein muss, damit die Mindestleistungen auf Dauer erfüllt werden können. Eine Chance auf eine bessere Rendite geht damit verloren. Im Niedrigzinsumfeld wird dies offensichtlich: Die garantierten Leistungen sind vergleichsweise gering, zudem fehlt teilweise sogar die Perspektive auf einen Inflationsausgleich aus den Kapitalerträgen. Quelle: MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 12

13 Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Beitragszusage, Garantien werden Abgrenzungsmerkmal. In einem Tarifvertrag kann zukünftig eine völlig neue Zusageart der bav vereinbart werden: Reine Beitragszusage Arbeitnehmer erhält keine Garantie mehr: Einstandspflicht des Arbeitgebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Produkte dürfen auch keine (Teil-)Garantie (Zins, Biometrie) haben. Er erhält eine laufende Rentenleistung, die sich auf der Grundlage des planmäßig zuzurechnenden Versorgungskapitals ergibt. Kapital ist ausgeschlossen. Versorgung ist auch bei Arbeitgeberfinanzierung ab Beginn unverfallbar. Auch bei Beitragszusagen aus Entgeltumwandlung muss die Wertgleichheit der Zusage erfüllt werden MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 13

14 Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Beitragszusage Garantien werden Abgrenzungsmerkmal. Beitragszusage führt zur kollektiven Zielrente. Rente wird aus dem vorhandenen Kapital des Kollektivs ermittelt und bei Veränderungen angepasst. Anwartschaft Positiver Verlauf Rentenphase Anwartschaft Negativer Verlauf Rentenphase Performance Zielrente Zielrente MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 14

15 Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Beitragszusage, Garantien werden Abgrenzungsmerkmal. Zielrente für das Kollektiv wird aus einem Korridor ermittelt. Steuerungsgröße ist der sogenannte Kapitaldeckungsgrad Kapitaldeckungsgrad = retrospektive Deckungsrückstellung der Rentner Barwert der Rentenleistungen dieser Rentner Retrospektive Deckungsrückstellung entspricht bei Rentenbeginn dem vorhandenen Kapital des Rentners. Danach werden die Erträge/Verluste der Kapitalanlage sowie die Risiko- und Verwaltungsbeiträge abgezogen. Barwert der Rentenleistungen entspricht der abgezinsten Summe der erwarteten zukünftigen Rentenzahlungen. Zinssatz muss vorsichtig gewählt werden MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 15

16 Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Beitragszusage, Garantien werden Abgrenzungsmerkmal. Zielrenten atmen zukünftig bei Veränderungen. Korridor muss regelmäßig geprüft werden. Dies gilt für alle Renten, somit auch bei BU. Renten müssen steigen. KDG 125 % KDG Zielrente Renten müssen sinken. 110 % 100 % Renten müssen sinken. Rentner leben länger als erwartet. Kapitalanlage entwickelt sich sehr gut. Erwartung an die Kapitalanlage trüben sich ein MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 16

17 Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Beitragszusage, Garantien werden Abgrenzungsmerkmal. Zielrente für das Kollektiv wird aus einem Korridor ermittelt. Sinkt der Kapitaldeckungsgrad unter 100 % -> Senkung der Renten Kapitalanlage entwickelt sich schlechter als erwartet. Langfristige Erwartung zur Kapitalanlage verschlechtert sich. Lebenserwartung nimmt zu. Steigt der Kapitaldeckungsgrad über 125 % -> Erhöhung der Renten Kapitalanlage entwickelt sich besser als erwartet. Langfristige Erwartung zur Kapitalanlage verbessert sich. Lebenserwartung nimmt ab. Für die Kapitalanlage gelten deshalb die liberaleren Vorgaben für Pensionsfonds. Versorgungsträger muss eigenen Deckungsstock/gesondertes Sicherungsvermögen bilden MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 17

18 Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Beitragszusage, Garantien werden Abgrenzungsmerkmal. Portabilität in das neue System möglich. Bei Arbeitgeberwechsel sind nach dem Gesetzentwurf nur 2 Varianten geregelt: Innerhalb der bav II Aus der bav I in die bav II Aus der bav II in die bav I Anwartschaft auf Zielrente Anwartschaft mit Garantie Anwartschaft auf Zielrente Anwartschaft auf Zielrente Anwartschaft auf Zielrente Anwartschaft mit Garantie Im Gesetz nicht explizit vorgesehen MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 18

19 Bedeutung der Garantien: Garantien zwingen Versicherer in sichere Anlagen. Umdenken auch in der klassischen bav erforderlich Garantien auch in der klassischen bav hinterfragen und Spielräume bei den Zusagearten nutzen Absicherung der Langlebigkeit als Vorteil verstehen Staatliche Förderung aus der bav nutzen MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 19

20 Verzinsung in % p. a. Ausfallrisiko Bedeutung der Garantien: Garantien zwingen Versicherer in sichere Anlagen. Rendite von Anleihen in Abhängigkeit vom Risiko und Laufzeit 14,00% 60,00% 12,00% Ausfallrisiko innerhalb 8 Jahren Rendite 50,00% 10,00% 40,00% 8,00% 6,00% 4,00% Bei einer Anleihe mit einem BB-Rating beträgt das mittlere Ausfallrisiko 19,6 % und der Coupon 3,0 % pro Jahr 30,00% 20,00% 19,6 % 3,0 % 2,00% 10,00% 0,00% AAA AA A BBB BB B CCC 0,00% Sichere Anlagen Spekulative Anlagen MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 20

21 Bedeutung der Garantien: Alternative Sachanlagen im DAX. Renditen bei Anlagedauern von 25 Jahren: 5,4 % 13,5 % p. a. Negative Rendite Rendite um Null Positive Rendite 8, Jahre 7 7, ,2 8 8, ,5 9,1 8,8 8, ,4 6,3 6,9 6,8 6, ,3 5,4 6,2 6,9 6,7 6, Jahre 8,3 8,6 7,6 8,3 8,9 8,7 8, ,9 8,5 8,7 7,8 8,5 9 8,8 8, ,8 9,1 9,6 9,8 8,9 9,5 10 9,7 9, ,6 12 9,4 9,9 10,1 9,2 9,7 10, ,8 11,2 11,6 9,2 9,6 9,8 9 9,5 10 9,8 9, Jahre 9,8 10,4 10,9 11,2 8,9 9,3 9,6 8,7 9,3 9,7 9,5 9, ,1 9 9, ,4 8,2 8,7 8,9 8,1 8,7 9,1 8,9 8, ,9 9,5 9,9 10,3 8,2 8,6 8,8 8,1 8,6 9,1 8,9 8, , ,9 9,5 9,9 10,3 8,2 8,6 8,9 8,1 8,6 9,1 8,9 8, ,7 10,3 7,6 8,5 8,5 9 9,4 9,8 7,8 8,2 8,4 7,7 8,3 8,7 8,5 8, Jahre 13,5 12,7 11,2 8,6 9,4 9,4 9,9 10,2 10,6 8,6 9 9,2 8,5 9 9,4 9,2 9, ,2 13,2 12,3 11 8,4 9,2 9,2 9, ,4 8,5 8,9 9,1 8,4 8,8 9,2 9,1 9, ,4 10,7 11,6 10,9 9,6 7,2 8,1 8,1 8,6 9 9,3 7,5 7,9 8,1 7,5 7,9 8,3 8,2 8, ,3 10,6 10,8 11,7 11 9,8 7,4 8,3 8,2 8,7 9,1 9,5 7,7 8,1 8,3 7,6 8,1 8,5 8,3 8, ,6 9,3 10,5 10,7 11,6 10,9 9,8 7,5 8,3 8,2 8,7 9,1 9,4 7,7 8,1 8,3 7,6 8,1 8,5 8,3 8, Jahre 7 7 7,7 8,9 9,2 10,1 9,5 8,4 6,3 7,1 7,1 7,6 8 8,3 6,7 7,1 7,3 6,7 7,2 7,5 7,4 7, ,7 7,1 7,1 7,8 9 9,2 10,1 9,5 8,5 6,4 7,2 7,2 7,7 8 8,4 6,8 7,1 7,3 6,8 7,2 7,6 7,5 7, ,6 7,9 7,3 7,3 8 9,1 9,4 10,2 9,6 8,6 6,6 7,3 7,3 7,8 8,1 8,5 6,9 7,3 7,5 6,9 7,4 7,7 7,6 7, ,4 8 9,2 8,6 8,5 9,1 10,2 10,4 11,2 10,6 9,6 7,6 8,3 8,3 8,7 9 9,3 7,8 8,1 8,3 7,7 8,1 8,5 8,3 8, ,1 7,3 7 8,2 7,6 7,6 8,2 9,3 9,5 10,3 9,7 8,8 6,8 7,5 7,5 8 8,3 8,6 7,1 7,5 7,7 7,1 7,5 7,9 7,8 7, Jahre Verkauf MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 21

22 Bedeutung der Garantien: Umdenken bei der Gestaltung der Anlage erforderlich. 800 EUR monatliche Rente kostet EUR EUR als Garantierente EUR Beitragssumme als mögliche Rente bei 5 % WE p. a. Differenz EUR EUR EUR EUR EUR EUR Beitragssumme 0 EUR Garantiert mit 0,9% RZ Chancenorientiert mit 5% Wertentwicklung p.a MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 22

23 Bedeutung der Garantien: Garantien zwingen Versicherer in sichere Anlagen. Umdenken auch in der klassischen bav erforderlich Garantien auch in der klassischen bav hinterfragen und Spielräume bei den Zusagearten nutzen Absicherung der Langlebigkeit als Vorteil verstehen Staatliche Förderung aus der bav nutzen MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 23

24 Bedeutung der Garantien: Langlebigkeit im Fokus. Wahrscheinlichkeit für einen heute 27-Jährigen, 90 Jahre alt zu werden 95 Jahre alt zu werden Hausbrand 40,0 % 57,5 % In der Vergangenheit haben die Menschen oft länger gelebt, als die Statistiker erwartet hatten. 30,7 % 19,4 % Jedes 277. Haus 0,36 % Mann Frau Mann Frau Hausbrand MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 24

25 BE 79 Bedeutung der Garantien: Langlebigkeit im Fokus. 27-Jähriger (Jahrgang 1990), 800 EUR Monatsrente (inklusive dekl. Überschüsse) Break-Even im Alter von 79 Jahren Monatsbeitrag 247 EUR Jahre lang EUR Beitragssumme 800 EUR Rente i. Ü. ab 67 Gezahlte Renten = Beitragssumme EUR Rendite 2,0 p. a EUR Rentensumme Rendite 2,5 % p. a EUR Rentensumme 40 % Männer 58 % Frauen 20 % Männer 31 % Frauen 90 Jahre 95 Jahre MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 25

26 Bedeutung der Garantien: Garantien zwingen Versicherer in sichere Anlagen. Umdenken auch in der klassischen bav erforderlich. Garantien auch in der klassischen bav hinterfragen und Spielräume bei den Zusagearten nutzen Absicherung der Langlebigkeit als Vorteil verstehen Staatliche Förderung aus der bav nutzen MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 26

27 - 17 % Bedeutung der Garantien: Staatliche Förderung nutzen. 27-Jähriger (Jahrgang 1990), 800 EUR Monatsrente (inklusive dekl. Überschüsse) Monatsbeitrag netto 247 EUR 205 EUR EUR Beitragssumme netto 800 EUR Rente i. Ü. ab 67 Rendite (2,0) 2,5 % p. a EUR Rentensumme Rendite (2,5) 2,9 % p. a EUR Rentensumme 40 % Männer 58 % Frauen 20 % Männer 31 % Frauen 90 Jahre 95 Jahre MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 27

28 Bedeutung der Garantien: Garantien zwingen Versicherer in sichere Anlagen. Umdenken auch in der klassischen bav erforderlich Garantien auch in der klassischen bav hinterfragen und Spielräume bei den Zusagearten nutzen Absicherung der Langlebigkeit als Vorteil verstehen Staatliche Förderung aus der bav nutzen MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 28

29 Impressum. Haftungsbeschränkung Die Inhalte dieser Präsentation wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch übernimmt die NÜRNBERGER keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die NÜRNBERGER haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass auf die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte dieser Präsentation vertraut wurde. Die NÜRNBERGER behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen, Ergänzungen oder Löschungen der Inhalte dieses Foliensatzes vorzunehmen. Urheberrecht Die in dieser Präsentation veröffentlichten Inhalte, Werke und bereitgestellten Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verarbeitung, Einspeicherung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der NÜRNBERGER. Das unerlaubte Kopieren der bereitgestellten Informationen ist nicht gestattet. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für beide Geschlechter gleichermaßen. Herausgeber: NÜRNBERGER Versicherung Ostendstraße 100, Nürnberg MM Leben; Stand Der ewige Haftungsmythos in der bav 29

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