Auswertung der Überwachungsdaten bayerischer Kleinkläranlagen zum Stand April 2016

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1 Bayerisches Landesamt für Umwelt Auswertung der Überwachungsdaten bayerischer Kleinkläranlagen zum Stand April 2016 Zusammenfassung Das Internetportal Kleinkläranlagen ist eine Fachanwendung zur Überwachung von Kleinkläranlagen, um Kreisverwaltungsbehörden und Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft beim Vollzug des Wasserrechts für Kleinkläranlagen zu unterstützen. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse der Auswertung ausgewählter Genehmigungs-, Überwachungs- und Anlagenstammdaten von rund im Kleinkläranlagen- Portal gespeicherten Kleinkläranlagen zum Stand April 2016 dargestellt und diskutiert. Teilweise erfolgt ein Vergleich mit früheren Auswertungen [1]. Die Auswertung der Anlagenstammdaten zeigt, dass über 80 % der Kleinkläranlagen im Portal mit 4 8 Einwohnerwerten bemessen sind. Mit steigender Ausbaugröße sinkt häufig die Auslastung. Die Mehrheit der Betreiber muss lediglich Anforderungen an den Kohlenstoffabbau erfüllen bzw. Anlagen mit der Reinigungsklasse C einbauen. Einige Betreiber setzen stattdessen Anlagen mit der höheren Ablaufklasse D ein. Die häufigsten Abwasserreinigungssysteme sind SBR-Anlagen mit rund 40 %. Im Durchschnitt haben naturnahe Verfahren ganzjährig bessere CSB-Ablaufwerte als technische Systeme. Die Ablaufkonzentrationen der Kleinkläranlagen belegen eine allgemein gute Reinigungsleistung. Die gesetzlichen Mindestanforderungen aus der Abwasserverordnung [2] für Kohlenstoff, sowie die Zulassungswerte gemäß den Zulassungsgrundsätzen des Deutschen Instituts für Bautechnik [3] für Stickstoff und Phosphor, werden weitestgehend erfüllt. Dementsprechend fallen die Funktionstüchtigkeitsbescheinigungen überwiegend positiv aus und werden zu zwei Dritteln ohne Mängel und nur zu 12 % mit erheblichen Mängeln ausgestellt.

2 1 Stand der Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen in Bayern Rund 97 % der bayerischen Bevölkerung sind zum Stand 2013 an kommunale Kläranlagen angeschlossen [4]. Auf Dauer wird das häusliche Schmutzwasser von schätzungsweise Einwohnern über dezentrale Abwasseranlagen zu beseitigen sein. Welche Siedlungsbereiche letztendlich durch gemeindliche Abwasseranlagen und welche durch private Kleinkläranlagen (KKA) entsorgt werden, legen die bayerischen Gemeinden in Abwasserbeseitigungskonzepten fest [5]. Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser im Trennverfahren bis zu einer Ausbaugröße von höchstens 50 Einwohnerwerten (EW) [6]. In Bayern existieren insgesamt rund Anlagen zur dezentralen Abwasserbeseitigung, davon ca abflusslose Gruben und rund Kleinkläranlagen, die als Dauerlösung betrieben werden. Mit Änderung der Abwasserverordnung (AbwV) zum 1. August 2002 müssen Kleinklaranlagen die Anforderungen der Größenklasse 1 des Anhangs 1 zur AbwV (CSB < 150 mg/l, BSB 5 < 40 mg/l) erfüllen, wenn sie auf Dauer bestehen sollen [2]. Für Neuanlagen gilt dies ab Inbetriebnahme. Altanlagen müssen bzw. mussten innerhalb angemessener Fristen mit einer biologischen Reinigungsstufe nachgerüstet werden, um diese Mindestanforderungen erfüllen zu können. Sofern aus wasserwirtschaftlicher Sicht in sensiblen Bereichen eine darüberhinausgehende Reinigung des Abwassers gefordert wird, sind KKA mit einer höheren Reinigungsleistung einzusetzen. Seit 2005 werden KKA vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in folgende Ablaufklassen eingeteilt [3]: C: Anlagen mit Kohlenstoffabbau N: Anlagen mit Kohlenstoffabbau und Nitrifikation D: Anlagen mit Kohlenstoffabbau, Nitrifikation und Denitrifikation + P: Anlagen mit zusätzlicher Phosphorelimination + H: Anlagen mit zusätzlicher Hygienisierung Von 2003 bis 2014 wurden im Rahmen des Förderprogramms Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen [7] Nachrüstung bzw. Neubau einer Kleinkläranlage mit durchschnittlich etwa Euro bezuschusst. Der Freistaat Bayern hat hierbei insgesamt rund 187 Mio. Euro an Fördermitteln ausgezahlt. Nach Angaben der Kreisverwaltungsbehörden sind zum Stand ,3 % der Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe nach dem Stand der Technik nachgerüstet [8]. Das Ziel, bis Ende 2015 alle KKA in Bayern nachzurüsten, wurde damit zum großen Teil erreicht. 2 Überwachung von Kleinkläranlagen in Bayern Der Bundesgesetzgeber schreibt in der Abwasserverordnung, Anhang 1, Abschnitt C vor, dass eine Kleinkläranlage nach Maßgabe einer sogenannten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abz) bzw. nach Landesrecht eingebaut und betrieben werden muss [2]. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine KKA funktioniert und eine behördliche Überwachung entfallen kann (sog. Einhaltefiktion). Anforderungen an Betrieb und Wartung werden in der abz bzw. bei naturnahen Anlagen in einem technischen Regelwerk beschrieben. Die Vorgaben werden für den Betreiber durch den Wasserrechtsbescheid verbindlich. Einfachere Aufgaben der Eigenkontrollen sowie das Führen eines Betriebstagebuches werden vom Betreiber selbst erledigt. Zur Durchführung der fachkundigen Wartung wird i. d. R eine Wartungsfirma beauftragt. Wartungshäufigkeit und -umfang richten sich bei KKA nach der bauaufsichtlichen Zulassung bzw. nach wasserrechtlichem Bescheid. Bei Anlagen mit dreimaliger Wartung (+H, +P) sind die entsprechenden Ablaufparameter bei jeder zweiten Wartung zu bestimmen, bei zweimaliger Wartung jedes Mal. Unabhängig von der Ablaufklasse ist der Chemische Sauerstoffbedarf (CSB) immer zu ermitteln. Kleinkläranlagen der Ablaufklassen N, D und +P sind jeweils zusätzlich auf die Konzentrationen für Ammoni- 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2017

3 umstickstoff (NH 4 -N), Gesamtstickstoff (N ges, einschließlich NH 4 -N) und Gesamtphosphor (P ges ) im Ablauf zu untersuchen. Neben der Ablaufbeprobung und -analyse ist es u.a. Aufgabe des Wartenden, Schlammspiegelmessungen sowie Reinigungsarbeiten durchzuführen, ggf. vorhandene Steuerungselemente zu überprüfen und auftretende Störungen an der Anlage zu beheben. Die Ergebnisse von Betrieb und Wartung werden in Bayern alle zwei Jahre durch Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) überprüft und die Funktionsweise der Anlage gegenüber der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) bescheinigt (Art. 60, Absatz 1, BayWG [3]). Sofern keine Mängel für den zurückliegenden Zeitraum festgestellt werden, kann das Intervall zur Vorlage der nächsten Bescheinigung auf vier Jahre verlängert werden. Bei festgestellten Mängeln werden ggf. weitere Schritte durch die KVB veranlasst. Zur Erleichterung des wasserrechtlichen Vollzugs für KKA, wurde das Internetportal Kleinkläranlagen (KKA-Portal) im April 2009 vom Freistaat Bayern ins Leben gerufen. Aktuell verwenden rund 40 % der KVB, die in Bayern für die technische Gewässeraufsicht von Kleinkläranlagen zuständig sind, diese Verwaltungshilfe. Etwa zwei Drittel aller KKA in Bayern sind in dieser Datenbank erfasst. Nachfolgend werden die Ergebnisse der Auswertung ausgewählter Genehmigungs-, Überwachungs- und Anlagenstammdaten von rund im KKA-Portal gespeicherten Kleinkläranlagen zum Stand April 2016 grafisch dargestellt und diskutiert. Stellenweise erfolgt ein Vergleich mit früheren Auswertungen von Schranner zum Stand 2013 [1]. 3 Anlagenstammdaten 3.1 Ausbaugrößen Die maximale Ausbaugröße für Kleinkläranlagen beträgt 50 EW [6]. Abbildung 1 veranschaulicht die Verteilung der KKA nach den jeweiligen Ausbaugrößen. Ungerade Ausbaugrößen sind selten. 8 EW sind mit 36 % die häufigste Ausbaugröße. Anlagen zwischen 4 und 8 EW sind am weitesten verbreitet und machen einen Anteil von über 80 % aus. Lediglich 20 % der Anlagen sind größer. Abb. 1: Verteilung der Ausbaugrößen Die durchschnittlich angeschlossenen Einwohner je nach Anlagengröße sind in Abbildung 2 exemplarisch dargestellt. Durchschnittlich drei Personen entsorgen ihr Abwasser über eine 4 EW-Anlage, rund fünf Bewohner über eine Anlage mit 8 EW. Bayerisches Landesamt für Umwelt

4 Abb. 2: Durchschnittliche Einwohnerzahl je Anlagenausbaugröße Abb. 3: Ausschöpfung der Anlagenkapazität Abbildung 3 zeigt die Auslastung der Kleinkläranlagen anhand der im Mittel angeschlossenen Personen. 4 EW-Anlagen haben im Durchschnitt eine Auslastung von 73 %, die am weitesten verbreiteten 8 EW- Anlagen liegen mit 64 % darunter. Bei größeren KKA (12 EW) wird die Kapazität nur noch etwa zur Hälfte ausgenutzt. Das heißt mit steigender Anlagengröße nimmt die Auslastung der Anlage häufig ab. 3.2 Reinigungsverfahren Abbildung 4 zeigt die Verteilung der eingesetzten Reinigungssysteme. Knapp 60 % aller Anlagen sind heute als Belebungsanlagen gebaut, davon 40 % als SBR-Anlagen und 17 % als klassische Belebungsanlagen. Der Anteil der naturnahen Anlagen als Abwasserteiche bzw. Pflanzenbeete liegt in der Summe an dritter Stelle der biologischen Reinigungsverfahren (4 % und 6 %). Der Anteil der Filterschächte und Tauchkörper liegt bei 8 % bzw. 6 %. Wenig verbreitet sind Tropfkörper mit 2 % und Membrananlagen mit 0,5 %. Der Anteil der Filtergräben, die nicht mehr den a. a. R. d. T. entsprechen, beträgt noch rund 1 %. Bei 12 % der Anlagen ist kein Eintrag zum Reinigungssystem im KKA-Portal gespeichert. 4 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2017

5 Abb. 4: Verteilung der Reinigungssysteme 3.3 Ablaufklassen Verteilung der Ablaufklassen Je nach wasserwirtschaftlichem Erfordernis werden am Ort der Einleitung z. T. höhere Anforderungen an die Abwasserreinigung gestellt (s. Abb. 5). Abb. 5: Verteilung der Ablaufklassen 42 % der KKA genügen den Mindestanforderungen [2] und entsprechen damit der Ablaufklasse C. Insgesamt 10 % der Anlagen verfügen über höhere Ablaufklassen. 7 % (Klassen N und D) reduzieren NH 4 -N, 4 % (Klasse D) denitrifizieren zusätzlich. 2,5 % der KKA müssen Hygienisierungsanforderungen (+H) erfüllen und 0,5 % eliminieren Phosphor (+P). Bei 43 % der Anlagen fehlen die Einträge zur Reinigungsklasse, da insbesondere für ältere Datensätze vor Einführung der Ablaufklassen 2005 bzw. vor Einführung des Portals 2009, die entsprechenden Angaben zur Reinigungsklasse vielfach nicht eingepflegt wurden. Bayerisches Landesamt für Umwelt

6 3.3.2 Wasserrechtlich geforderte eingebaute Ablaufklassen Bei dieser Auswertung werden die erforderlichen Ablaufklassen gemäß Wasserrechtsbescheid ( Erlaubnis ) mit den Ablaufklassen tatsächlich verbauter Anlagen ( Anlage ) verglichen. Dabei wurden nur KKA berücksichtigt, bei denen beide Parameter definiert waren (~ 50 % aller Anlagen). Abbildung 6 stellt die Anlagen mit den Klassen C, N, und D inklusive Kombination mit den Zusatzanforderungen +H; +P und +P+H dar. Ergänzend werden die Anlagen mit Zusatzanforderungen separat gezeigt. Abb. 6: Wasserrechtlich geforderte (Erlaubnis) und tatsächlich eingebaute Ablaufklassen (Anlage) Mit rund 86 % hat derzeit die Mehrzahl der Kleinkläranlagen lediglich die Mindestanforderungen entsprechend Klasse C (Kohlenstoffabbau) zu erfüllen, eingebaut sind allerdings 3 % weniger. Ähnlich bei Kleinkläranlagen der Ablaufklasse N (1 %). Trotz geringer geforderter Reinigungsleistung, entscheiden sich 4 % der Betreiber dafür eine Anlage der höchsten Ablaufklasse D einzubauen. Dort wo weitergehende Anforderungen zur Phosphorelimination erforderlich sind, werden KKA mit der Reinigungsklasse +P eingesetzt (1 %). Bei Anlagen mit Hygienisierungsanforderungen ist davon auszugehen, dass anstelle einer technischen Anlage (5 %) mehrfach eine offene Versickerung des gereinigten Abwassers über die belebte Bodenzone gewählt wurde (entsprechend LfU-Merkblatt 4.4/22 [9]). 4 Ablaufwerte Die im Rahmen der Wartung gemessenen Ablaufwerte sind keine behördlichen Überwachungswerte. Sollten die gesetzlich geforderten Ablaufwerte nach Maßgabe der AbwV [2] und die Anforderungswerte aus den Zulassungsgrundsätzen des DIBt [3] überschritten werden, muss dies jedoch bei der Wartung Anlass sein, die Ursachen zu ermitteln und ggf. Maßnahmen zu ergreifen. Im Kleinkläranlagenportal sind zum Stand April 2016 folgende Ablaufwerte erfasst: CSB-Messungen NH 4 -N-Messungen N ges -Messungen P ges -Messungen 4.1 CSB-Ablaufwerte Abbildung 7 zeigt die Konzentrationsverteilung aller im KKA-Portal gespeicherten CSB-Messungen im Vergleich zur Datenerhebung von 2013 [1]. Die Verteilung der Messergebnisse auf die einzelnen Konzentrationsintervalle ist in beiden Fällen sehr ähnlich. 6 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2017

7 Abb. 7: Konzentrationsverteilung der CSB-Ablaufwerte Im Schnitt sind ca. acht CSB-Messungen pro KKA im Portal gespeichert. Die Anzahl der Ablaufwerte hat sich über die letzten drei Jahre etwa verdreifacht. Die meisten Messergebnisse bewegen sich im Bereich zwischen 30 und 89 mg CSB/l. Der Mittelwert aller Ablaufwerte beträgt mg CSB/l, der Median 67 mg CSB/l. 95,4 % der Messwerte erfüllen 2016 die Mindestanforderung von 150 mg CSB/l [2] CSB-Ablaufwerte nach Reinigungsverfahren Da die Verbreitung einzelner Reinigungsverfahren sehr verschieden ist, variiert die Anzahl der Analysenwerte dementsprechend. Bei der Mittelwertbildung fallen Ausreißer bei wenigen Werten stärker ins Gewicht. Aus diesem Grund wird der robustere Medianwert dargestellt. Abbildung 8 veranschaulicht die CSB-Medianwerte der jeweiligen Reinigungsverfahren. Abb. 8: Median der CSB-Ablaufwerte verschiedener Reinigungssysteme (Schwankungsbereich 20. und 80. Perzentil) Bayerisches Landesamt für Umwelt

8 Die höchsten Ablaufwerte weisen SBR-Anlagen auf (72 mg/l), gefolgt von Tropfkörpern mit 71 mg/l. Die niedrigsten Werte haben Membrananlagen (41 mg CSB/l) sowie die naturnahen Verfahren Pflanzenbeet (43 mg/l) und Abwasserteich (54 mg/l) CSB-Ablaufwerte naturnaher und technischer Anlagen Naturnahe Reinigungssysteme sind durch ihre offene Bauweise den klimatischen Bedingungen im Winter stärker ausgesetzt als technische Anlagen. Da das biologische Reinigungsvermögen der beteiligten Mikroorganismen mit niedrigen Temperaturen abnimmt und Pflanzen in die winterliche Ruhephase eintreten, könnten verminderte Reinigungsleistung und schlechtere Ablaufwerte die Folge sein. In Abbildung 9 ist ein Vergleich zwischen naturnahen und technischen Reinigungssystemen während der Sommer- ( ) und Winterperioden ( ) [2] anhand der CSB-Ablaufwerte dargestellt. Als naturnahe Anlagen werden Abwasserteiche und Pflanzenbeete angesehen. Serienmäßig hergestellte Anlagen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (SBR, Tropfkörper, Belebungsanlagen, Filteranlagen, Tauchkörper, Membrananlagen) sind als technische Anlagen zu verstehen. Abb. 9: CSB-Mittel- und Medianwerte naturnaher und technischer Anlagen während der Sommer- und Wintermonate Beide Behandlungsverfahren halten die Anforderungen an den CSB-Ablauf von 150 mg/l während des ganzen Jahres zuverlässig zu über 95 % ein. Der Sommer/Winter-Vergleich liefert keine Hinweise für eine Verschlechterung der Reinigungsleistung naturnaher Anlagen über die Wintermonate. Die Mittel- als auch Medianwerte der Ablaufkonzentrationen naturnaher Anlagen fallen im Winter geringfügig besser aus als im Sommer ( 2 mg/l bzw. 3 mg/l). Sie liegen deutlich unter den CSB-Konzentrationen der technischen Anlagen, die im Sommer und Winter vergleichbare Ablaufwerte liefern. 4.2 Stickstoff-Ablaufwerte Bei Kleinkläranlagen der Ablaufklassen N und D sind insgesamt rund NH 4 -N-Messwerte erfasst (s. Abb. 10), wobei die mittlere Ablaufkonzentration 8 mg und der Median 3 mg NH 4 -N/l beträgt. 84 % der gemessenen Ganzjahresablaufwerte liegen unter dem Zulassungswert von 10 mg NH 4 -N/l [3]. Bezogen auf das Sommerhalbjahr (1. Mai bis 31. Oktober [2]) sind es 86 % der Messwerte, die diesen Wert unterschreiten. Zu betonen ist, dass die Ablaufuntersuchung im Rahmen der Wartung aus der Stichprobe erfolgt, die Zulassungswerte [3] sich aber auf die 24 h-mischprobe beziehen. Die Werte sind damit nicht direkt vergleichbar. Messungen mit dem Ergebnis 0 mg/l wurden nicht berücksichtigt, da es sich dabei auch um Nichtmessungen oder Fehleinträge handeln könnte. 8 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2017

9 Abb. 10: Konzentrationsverteilung der NH 4-N-Ablaufwerte Die Mehrheit der Messwerte befindet sich im unteren Konzentrationsbereich von 0,1 3,0 mg/l. 9 % aller Messwerte liegen allerdings über 20 mg/l und deuten auf eine nicht ausreichende Nitrifikation dieser Anlagen hin. Darüber hinaus existieren einige Anlagenwartungen, bei denen die geforderten Stickstoffparameter der Ablaufklassen N und D nicht ermittelt wurden, obwohl dies gemäß wasserrechtlichem Bescheid bzw. abz erforderlich gewesen wäre. In diesen Fällen ist die Wartung unvollständig. Die Funktionstüchtigkeitsbescheinigung muss folglich durch den PSW mit Mängeln ausgestellt werden. 4.3 Alle Parameter in der Übersicht Abbildung 11 zeigt neben dem prozentualen Anteil der CSB-Messergebnisse, die die Mindestanforderung gemäß AbwV [2] erfüllen, auch den Anteil der Messwerte aller Parameter, die bei der weitergehenden Abwasserbehandlung den strengeren Anforderungen der Zulassungsgrundsätze des DIBt [3] genügen. Zusätzlich sind die entsprechenden Ergebnisse der Auswertung von Schranner (2013) [1] aufgeführt. Die CSB-Messwerte im KKA-Portal liegen zu 95 % unterhalb der geforderten 150 mg CSB/l. Bei Kleinkläranlagen der Ablaufklasse N und D halten 78 % der Wartungswerte den Zulassungswert 90 mg CSB/l ein. Ebenfalls 78 % der +P-Anlagen erfüllen den Wert von 2 mg P ges /l. Für den Parameter Gesamtstickstoff bei D-Anlagen sind 77 % der Messwerte unterhalb des Zulassungswerts von 25 mg/l. Im Vergleich zur Datenauswertung von 2013 ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede in der Reinigung. Bayerisches Landesamt für Umwelt

10 Abb. 11: Ergebnisse zur Einhaltung der Anforderungen an den Ablauf 5 Ergebnisse der Bescheinigungen Zum Stand April 2016 sind etwa Bescheinigungen im KKA-Portal abrufbar. Die meisten Bescheinigungen werden ohne Mängel ausgestellt. Dieser Anteil liegt bei etwa zwei Drittel. 22 % der Bescheinigungen weisen geringe, 12 % erhebliche Mängel auf (s. Abb. 12). Erhebliche Mängel lassen sich vor allem auf fehlende Wartungen oder auch Defizite im Zuge der Eigenkontrollen zurückführen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass im KKA-Portal nicht erkennbar ist, ob ggf. Nachprüfungen an den Anlagen erfolgt sind und zunächst bestehende Mängel behoben wurden. Ausschlaggebend sind nur die Ergebnisse der Nachprüfung. Abb. 12: Mängelstatistik der Funktionstüchtigkeitsbescheinigungen 6 Fazit Mittlerweile haben sich Kleinkläranlagen als Instrument zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum etabliert und im langjährigen praktischen Einsatz bewährt. Unter Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Betriebs und einer fachgerechten Wartung gemäß bauaufsichtlicher Zulassung bzw. technischer Regelwerke, kann dieser hohe Standard der dezentralen Abwasserreinigung auch in Zukunft aufrecht erhalten und ein wichtiger Beitrag zum Gewässerschutz geleistet werden. 10 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2017

11 Literaturverzeichnis [1] Schranner, T. (2014): Kleinkläranlagen bewähren sich in der Praxis. KA Korrespondenz Abwasser, Abfall, 61 (8).: , Hennef, GFA [2] Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung, AbwV) vom , BGBl. I S. 1108, 2625 [3] Deutsches Institut für Bautechnik DIBt [Hrsg.] (2014): Zulassungsgrundsätze Kleinkläranlagen, 19 S., Berlin [4] Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung [Hrsg.]: Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Bayern Statistik der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung [5] Bayerisches Wassergesetz (BayWG) vom 25. Februar 2010, GVBl. 2010, S. 66 [6] DIN : Kleinkläranlagen Teil 1: Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung (2010), 15 S., Berlin, Breuth [7] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit [Hrsg.]: Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA 2010) vom 22. Dezember 2010, AllMBl. 1/2011, S. 5 [8] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz [Hrsg.]: Stand der Nachrüstung und Bescheinigung bei Kleinkläranlagen; online verfügbar unter: [9] Bayerisches Landesamt für Umwelt [Hrsg.] (2013): Merkblatt 4.4/22: Anforderungen an Einleitungen von häuslichem und kommunalem Abwasser sowie an Einleitungen aus Kanalisationen, 43 S., Augsburg Bayerisches Landesamt für Umwelt

12 Impressum: Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Bürgermeister-Ulrich-Straße Augsburg Telefon: Telefax: Internet: Bearbeitung: Ref. 67 / Dominic Bauer, Simone Loy, Stefan Bleisteiner Bildnachweis: LfU Stand: April 2016 Postanschrift: Bayerisches Landesamt für Umwelt Augsburg Diese Publikation wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Publikation nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Publikation zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Bei publizistischer Verwertung auch von Teilen wird um Angabe der Quelle und Übersendung eines Belegexemplars gebeten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Broschüre wird kostenlos abgegeben, jede entgeltliche Weitergabe ist untersagt. Diese Broschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Für die Inhalte fremder Internetangebote sind wir nicht verantwortlich. BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Tel oder per unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. 12 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2017

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