Flüssiggasanlagen. in Fahrzeugen und mobilen Verkaufseinrichtungen

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1 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und mobilen Verkaufseinrichtungen

2 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und mobilen Verkaufseinrichtungen* * zu stationären Anlagen und Gebäuden gelten weitere Anforderungen

3 Inhalt Rechtsvorschriften... 3 Eigenschaften von Flüssiggas... 4 Umgang mit Flüssiggasanlagen... 4 Betreiben von Flüssiggasanlagen... 5 Folgen bei Missachtung sicherheitstechnischer Forderungen... 6 Falsche Aufstellung von Flüssiggasanlagen... 7 Aufstellen von Flüssiggasflaschen... 8 Schutzbereich für Flüssiggasflaschen... 9 Was ist beim Anschließen des Druckregelgerätes zu beachten? Bauform eines Druckregelgerätes mit Überdrucksicherheitseinrichtung Rohr- und Schlauchleitungen Schlauchbruchsicherung zum Anschluss hinter dem Druckregler Transport von Flüssiggasflaschen durch den Betreiber der Flüssiggasanlage Prüfungen an Flüssiggasanlagen Zur Gewährleistung des sicheren Betriebes sind weitere Prüfungen erforderlich Anlagen (Muster einer Betriebsanweisung, Muster einer Unterweisung) Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Redaktion: Heike Wagenhaus, Klaus-Peter Fernsler, Manfred Ifland Dezernat 57, Gewerbeaufsicht Süd, Halle/Saale Dieses Merkblatt kann von den Dezernaten Gewerbeaufsicht oder direkt vom Landesamt für Verbraucherschutz, Dezernat Informationsmanagement, Herrn Günther, Kühnauer Str, 70, Dessau ( /Fax / klausdetlev.guenther@lav.ms.sachsen-anhalt.de) bestellt werden. LAV 12/

4 Rechtsvorschriften Betreiben von Flüssiggasanlagen im gewerblichen Bereich regelt sich nach: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Gasverbrauchseinrichtungsverordnung (7. GPSGV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Technische Regeln Druckgase TRG 280 Unfallverhütungsvorschrift BGV D 34 Verwendung von Flüssiggas Hinweis: Stellungnahmen und Auflagen anderer Behörden können zusätzliche Anforderungen enthalten.

5 Eigenschaften von Flüssiggas farbloses Gas mit wahrnehmbarem Geruch in komprimiertem Zustand flüssig hochentzündlich extrem hohe thermische Ausdehnung in niedriger Konzentration in der Luft explosionsfähig schwerer als Luft Umgang mit Flüssiggasanlagen Was Sie als Gewerbetreibender und Beschäftigter beim Umgang mit Flüssiggasanlagen unbedingt wissen müssen: Flüssiggasflaschen sind Druckgasbehälter nur entsprechend der Betriebsanleitung des Herstellers verwenden Umfüllen von Flüssiggas ist nicht zulässig Der Umgang mit Flüssiggas birgt Gefahren in sich. Nur bei ordnungsgemäßer Anwendung kann die Sicherheit gewährleistet werden. Häufigste Mängel, die zu Unfällen führen, sind: unsachgemäße Installation durch unberechtigte Personen, improvisierte Nachrüstung und Änderung, fehlende Wartung und unterlassene Prüfung durch die befähigte Person, keine bestimmungsgemäße Verwendung 4

6 Betreiben von Flüssiggasanlagen Beachten Sie beim Betreiben von Flüssiggasanlagen: Installation, Prüfung und Änderung nur durch befähigte Personen Betreiben nur durch unterwiesene Beschäftigte ermittelte Prüffristen einhalten (siehe Seite 17) Gebrauchsanleitung der Hersteller von Anlagenteilen beachten Betriebsanweisung (vom Gewerbetreibenden zu erstellen) und Prüfnachweis am Aufstellort aufbewahren Flüssiggasanlagen müssen dicht sein Schutz gegen Zugriff Unbefugter Flüssiggasflaschen gegen unzulässige Erwärmung (>40 C) schützen Stellteile von Verbrauchsanlagen müssen leicht und gefahrlos erreichbar sein. es ist für eine ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen es darf sich kein explosionsfähiges Gemisch bilden am Aufstellort ist für brennbare Gase ein Pulverlöscher, Brandklasse C bereitzustellen die Beschäftigten sind im Umgang mit dem Feuerlöscher zu unterweisen 5

7 Folgen bei Missachtung sicherheitstechnischer Forderungen Durch Erwärmung explodierte und aufgerissene Flüssiggasflasche 6

8 Falsche Aufstellung von Flüssiggasanlagen Festgestellte Mängel: Betreiben von vier Flüssiggasflaschen (14 kg) in einem Fahrzeug lose im Fahrzeug stehend ohne Flaschenschrank ohne Be- und Entlüftung zwei nicht zulässige Druckregelgeräte angeschlossen 7 Schlauchleitungen länger als 40 cm ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen Schlauchleitungen nicht vor Beschädigungen geschützt Feuerlöscher verstellt

9 Aufstellen von Flüssiggasflaschen Flüssiggasflaschen müssen: aufrecht stehen (auch entleerte) vor Zugriff Unbefugter geschützt sein (auch Reserve- und entleerte Flüssiggasflaschen) fest mit dem Fahrzeug verbunden sein gegen Verdrehen gesichert sein gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein Beachte bei Aufstellung im Fahrzeuginnenraum: Schränke müssen in der Unterseite oder unmittelbar über dem Boden eine Lüftungsöffnung ins Freie haben (min. 100 cm²) von außen zugängliche Schränke: max. 4 Flüssiggasflaschen mit je bis zu 14 kg Füllgewicht oder max. 2 Flüssiggasflaschen mit je bis zu 33 kg Füllgewicht von innen zugängliche Schränke: eine Flüssiggasflasche und eine Reserveflasche mit je bis zu 14 kg Füllgewicht außerhalb des Fahrzeuges müssen auch Reserve- und entleerte Flüssiggasflaschen vor Unbefugten geschützt sein 8

10 Schutzbereich für Flüssiggasflaschen Einhaltung ist vorbeugend und schadensbegrenzend jede zum Entleeren angeschlossene Flüssiggasflasche muss von einem Schutzbereich umgeben sein: gilt für Einzelflasche und Batterien mit 2-6 Flaschen ist auch bei der Lagerung einzuhalten gilt auch für entleerte Flüssiggasflaschen Schutzbereich bei der Aufstellung im Freien kegelförmigen Schutzbereich bei Flüssiggasflaschen mit einem Füllgewicht über 14 kg beachten 0,50 m Im Schutzbereich dürfen sich nicht befinden: Öffnungen von Gebäuden Kanaleinläufe brennbares Material Zündquellen 1,00 m Eines Schutzbereiches bedarf es nicht bei Einzelflaschen mit einem zulässigen Füllgewicht bis 14 kg um Flaschenschränke wenn die Flüssiggasflaschen mit Verbrauchsgeräten verbunden sind, deren offene Flamme sich innerhalb des Schutzbereiches befindet 9

11 Was ist beim Anschließen des Druckregelgerätes zu beachten? Anschluss muss dicht sein Dichtheit mit schaumbildenden Mitteln prüfen auf vorhandenen unbeschädigten Dichtring achten Regleranschluss Kleinflasche (bis 14 kg Füllgewicht) Flaschenventil zu Weichdichtring im Flaschenventil Regler von Hand anschrauben (Linksgewinde) Weichdichtring gehört zum Flüssiggasflaschenventil Regleranschluss Großflasche (33 kg Nenninhalt) Flaschenventil zu Regler mit Schraubenschlüssel festziehen (Linksgewinde) Dichtring gehört zum Regler 10

12 Beachte: Druckbereich muss mit dem der Verbrauchseinrichtung (Kocher, Bräter usw.) übereinstimmen (z. B. 50 mbar Verbrauchseinrichtung 50 mbar Druckregelgerät) nur für Gewerbe zugelassene Druckregelgeräte verwenden mit Sicherheitsabsperreinrichtung (SAV) und Sicherheitsabblaseeinrichtung (SBV) mit Abblaseleitung ins Freie oder Überdrucksicherheitseinrichtung (nur für Flüssiggasflaschen bis 14 kg) 11

13 Bauform eines Druckregelgerätes mit Überdrucksicherheitseinrichtung Nur für Flüssiggasflaschen mit einem Füllgewicht bis 14 kg zulässig. Funktionsweise: Überdrucksicherheitseinrichtungen begrenzen den Anschlussdruck der Gasverbrauchseinrichtungen (Geräte) auf einen unkritischen Wert und deren etwaige Undichtheiten (Leckagemengen) führen nicht zu einem Druckaufbau in nachgeschalteten Geräten. Druckregelgerät immer erforderlich Druckregelgeräte sind spätestens nach 8 Jahren auszuwechseln gilt nicht, wenn die befähigte Person die ordnungsgemäße Beschaffenheit bestätigt 12

14 Rohr- und Schlauchleitungen Verbrauchseinrichtungen dürfen grundsätzlich nur an Rohrleitungen angeschlossen werden, die für Flüssiggas geeignet sind! Bei ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen, oder wenn besondere betriebsbedingte Gründe vorliegen, dürfen anstelle von Rohrleitungen Schlauchleitungen verwendet werden! Schlauchleitungen richtig auswählen Druckklasse beachten Auswahl einer höheren Druckklasse zulässig Poröse und beschädigte Schlauchleitungen sofort auswechseln nur zugelassene mit Aufdruck DIN DVGW verwenden Schlauchleitungen vor Beschädigungen schützen Schlauchleitungen nur bis 0,40 m Länge verwenden bei betriebsbedingt notwendigen Schlauchlängen größer 0,40 m ist eine Schlauchbruchsicherung einzusetzen 13

15 Schlauchbruchsicherung zum Anschluss hinter dem Druckregler Einschaltknopf Anschluss am Druckregler Anschluss der Schlauchleitung schließt automatisch die Gaszufuhr, wenn die angegebene Nenn-Durchflussmenge um maximal 10 % überschritten wird; erst durch Betätigen des Einschaltknopfes ist ein Öffnen wieder möglich. auch Schlauchbruchsicherung ohne Einschaltknopf einsetzbar öffnet automatisch dieser Typ gewährleistet eine höhere Sicherheit Druckregelgeräte mit integrierter Schlauchbruchsicherung auch zulässig Schlauchbruchsicherungen müssen auf die Verbrauchseinrichtung und das Druckregelgerät hinsichtlich der Nenndurchflussmenge und des Betriebsdruckes abgestimmt sein 14

16 Transport von Flüssiggasflaschen durch den Betreiber der Flüssiggasanlage gilt für volle und entleerte Flüssiggasflaschen vor Transport Ventil auf Gasdichtheit prüfen Ventilschutz Schutzkappe aufsetzen Verwechslung ausschließen: Schutzkappe weiß für Flüssiggasflaschen aus Ostdeutschland (am Flaschenhals mit gerader Nut) Schutzkappe rot für Flüssiggasflaschen aus Westdeutschland (am Flaschenhals mit runder Nut) zusätzlich Verschlussmutter auf den Anschlussstutzen aufschrauben Transportraum mit ausreichender Belüftung oben und unten am Fahrzeug Öffnungen mit jeweils 100 cm 2 Fläche bei Transport in Flaschenkästen oder -schränken des Fahrzeuges ist die Lüftungsöffnung von 100 cm 2 ausreichend Lüftungsöffnungen nicht verdecken oder zukleben Flüssiggasflaschen gegen Lageveränderung sichern nicht gemeinsam mit leichtentzündlichem Ladegut transportieren während des Transportes und bei Ladearbeiten ist der Umgang mit Feuer und offenem Licht verboten 15

17 Prüfungen an Flüssiggasanlagen der Unternehmer hat sicherzustellen, dass Flüssiggasanlagen durch eine befähigte Person geprüft werden vor der ersten Inbetriebnahme nach Instandsetzungsarbeiten, die die Betriebssicherheit beeinflussen können nach Betriebsunterbrechung von mehr als einem Jahr befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Flüssiggasanlage verfügt Die Prüfungen erfolgen auf: Dichtheit ordnungsgemäße Beschaffenheit sichere Funktion Aufstellung die Ergebnisse der Prüfungen sind aufzuzeichnen vorteilhaft ist die Verwendung entsprechender Vordrucke Muster-Prüfbescheinigungen nach BGG 935 und BGG

18 Zur Gewährleistung des sicheren Betriebes sind weitere Prüfungen erforderlich aufgrund der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung muss der Betreiber die erforderlichen Prüffristen festlegen bei Einhaltung folgender Prüffristen Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen alle zwei Jahre ortsveränderliche Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre kann gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften davon ausgegangen werden, dass sich die Flüssiggasanlage in einem sicheren Zustand befindet diese Prüffristen haben sich nach dem Stand der Technik bewährt die Prüfungen müssen durch eine befähigte Person durchgeführt werden Prüfergebnisse sind aufzuzeichnen die Aufzeichnungen der Prüfergebnisse sind zur Einsicht am Betriebsort aufzubewahren 17

19 Anlage 1 Muster einer Betriebsanweisung Betriebsanweisung Nr. 1 gem. 14 GefStoffV Arbeitsbereich: Gefahrstoffbezeichnung Propan Betrieb: Propan ist ein hochentzündliches, schwach riechendes Flüssiggas und bildet mit Luft explosionsfähige Gemische. Das Gas ist schwerer als Luft und breitet sich deshalb am Boden aus, kriecht in tiefer liegende Öffnungen und Räume. Ausströmendes Gas verdrängt den Luftsauersto ff, was zu Bewusstlosigkeit und Ersticken führen kann. Kontakt mit dem Flüssiggas verursacht Erfrierungen. Flaschen vor äußerer Korrosion, schlagartiger Beanspruchung, Umfallen und gefährlicher Erwärmung (z.b. durch Heizkörper) schützen. Am Arbeitsplatz nur die für den Fortgang der Arbeit nötige Zahl der Flaschen bereithalten. Flaschen stehend lagern und bereitstellen. Bei der Lagerung der Flaschen für ausreichende Lüftung sorgen. Rauchverbot! Entleerte Flaschen: Datum, Unterschrift: Im Gefahrfall den vor Ort Verantwortlichen verständigen! Bei Undichtigkeiten an Leitungen, Zündproblemen oder anderen Auffälligkeiten sofort Gaszufuhr sperren! Raum gut lüften! Bei massivem unkontrolliertem Gasaustritt Raum sofort verlassen! Zündquellen fernhalten, Rauchverbot, keine Schalter betätigen u.s. w.! Bei Flaschen- oder Leitungsbränden nicht löschen, bevor die Gaszufuhr unterbrochen ist. Löschmittel: Vorsicht, bei Umgebungsbrand besteht Berstgefahr stark erhitzter, gefüllter Flaschen! Deshalb gefährdete Flaschen aus dem Gefahrenbereich entfernen. Ist dies nicht möglich, Flaschen aus geschützter Stellung mit Wasser besprühen. Feuerwehr über Vorhandensein von Druckgasflaschen informieren. Alarmplan beachten! Nach Hautkontakt: Gefahren für Menschen und Umwelt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrenfall Erste Hilfe Erfrierungen nicht reiben, sondern, steril abdecken. Arzt aufsuchen! Nach Einatmen: Betroffenen unter Beachtung des Selbstschutzes aus dem Gefahrenbe - reich bringen, Frischluft, bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage, bei Atemstillstand Atemspende, Notarzt! Sachgerechte Entsorgung 18

20 Anlage 2 Muster einer Unterweisung Firma: Unterweisung gem. 12 Arbeitsschutzgesetz Die nachstehend genannten Beschäftigten wurden anhand von Betriebsanweisungen, Bedienungsanleitungen und sonstiger einschlägiger Vorschriften über die möglichen Gefahren sowie über die Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Flüssiggas unterwiesen. Die Unterweisung umfasste folgende Themen: Behandelte Themen: Gebrauchsanweisung für Flüssiggas-Flaschen Betriebsanweisung für Flüssiggas-Flaschenanlage Verhaltensanforderungen bei Störungen an den Anlagen Betriebsanweisung/Bedienungsanleitung für (z.b. Heizstrahler, Grill etc.)... sonstige Vorschriften... Name:... Unterschrift:... Datum: Unterweisung wurde durchgeführt von: Name Unterschrift Datum 19

21 Für eine Beratung zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und zu gesetzlichen Vorschriften steht Ihnen in Sachsen-Anhalt das Landesamt für Verbraucherschutz zur Verfügung. Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Fachbereich 5 Arbeitsschutz Leiter Günter Laux Standort Dessau-Roßlau PF Dessau-Roßlau, Kühnauer Str Dessau-Roßlau (03 40) , Fax (03 40) , FB5@lav.ms.sachsen-anhalt.de Internet: http// ebenso Dezernat 51 Technischer und sozialer Arbeitsschutz Dezernat 52 Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz Dezernat 53 Gewerbeaufsicht West Standort Halberstadt (früher GAA Halberstadt) Leiterin Christine Schimrosczyk Klusstr Halberstadt ( ) , Fax ( ) , ga-west@lav.ms.sachsen-anhalt.de Dezernat 54 Gewerbeaufsicht Ost Standort Dessau (früher GAA Dessau) Leiterin Ulrike Kalfa PF Dessau-Roßlau, Kühnauer Str Dessau-Roßlau (03 40) , Fax (03 40) , ga-ost@lav.ms.sachsen-anhalt.de Dezernat 55 Gewerbeaufsicht Mitte Standort Magdeburg (früher GAA Magdeburg) Leiter Dietrich Probst PF Magdeburg, Große Steinernetischstr Magdeburg (03 91) , -220, Fax (03 91) , ga-mitte@lav.ms.sachsen-anhalt.de Dezernat 56 Gewerbeaufsicht Nord Standort Stendal (früher GAA Stendal) Leiter Gerhard Wilcke PF Stendal, Priesterstr Stendal ( ) , Fax ( ) , ga-nord@lav.ms.sachsen-anhalt.de Dezernat 57 Gewerbeaufsicht Süd Standort Halle (Saale) (früher GAA Halle und GAA Naumburg) Leiterin Eleonore Gottwald (m.d.w.d.g.b.) PF Halle (Saale), Dessauer Str Halle (Saale) (03 45) , Fax (04 45) , ga-sued@lav.ms.sachsen-anhalt.de

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