STELLUNGNAHME VON COPA UND COGECA ZU DEM REFORMVORSCHLAG DER KOMMISSION FÜR REIS
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- Ulrike Walter
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1 Ausschuss der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen der Europäischen Union Allgemeiner Ausschuss des ländlichen Genossenschaftwesens der Europaïschen Union Pr(00)41F1 Brüssel, den 7. Juli 2000 P(00)107F1 STELLUNGNAHME VON COPA UND COGECA ZU DEM REFORMVORSCHLAG DER KOMMISSION FÜR REIS
2 2 STELLUNGNAHME VON COPA UND COGECA ZU DEM REFORMVORSCHLAG DER KOMMISSION FÜR REIS Einleitung 1. Am 7. Juni 2000 hat die Kommission zwei Vorschläge für eine Verordnung des Rates über Reis [KOM(2000)278] verabschiedet. Deren Inkrafttreten ist für das Wirtschaftsjahr 2001, d.h. ab dem 1. Juli 2001 vorgesehen. Der erste Vorschlag zielt darauf ab, die geltende Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation sowie die Verordnung zur Festlegung der Standardqualität, für die der Interventionspreis festgesetzt wird, aufzuheben und einen neuen Marktordnungstext abzufassen, wobei die Hauptänderung in der Abschaffung des Interventionspreises besteht. Mit dem zweiten Vorschlag wird die Verordnung zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen zur Einbeziehung von Reis abgeändert, wobei die nationalen Grundflächen und die Durchschnittserträge dementsprechend überprüft werden dürften. 2. Die Kommission ist davon überzeugt, dass die Einbeziehung des Reissektors in die Regelung für landwirtschaftliche Kulturpflanzen in Verbindung mit der Abschaffung des Interventionspreises die beste Möglichkeit ist, um die bestehenden Probleme zu lösen. 3. Diese Reform weisen die in COPA und COGECA zusammengeschlossenen Erzeuger und ihre Genossenschaften kategorisch zurück aus den folgenden Gründen: I. Reform unkohärent und unannehmbar A. Abschaffung der Intervention und internationale Verhandlungen 4. Die Vorschläge bieten keinerlei Garantie hinsichtlich der Eröffnung von internationalen Verhandlungen mit den Haupthandelspartnern der EU. Mit anderen Worten: Die Erzeuger werden von der Kommission betrogen. Es geht ihnen nicht nur die Intervention verloren, sondern es werden sich auch die Reisimporte zu stark ermässigten bzw. Nulltarifen fortsetzen. Für die Zukunft des EU-Reissektors wäre es weit vorsichtiger, neue feste Einfuhrzölle ohne Abschaffung der Intervention auszuhandeln und danach eine Reform zu unternehmen. 5. Gleich bei der Schaffung der gemeinsamen Marktorganisationen in den sechziger Jahren ist die Besonderheit des Reismarkts vom Gesetzgeber anerkannt und berücksichtigt worden. Dementsprechend wurde ab dem 1. September 1964 vorübergehend eine gemeinsame Marktorganisation für Reis geschaffen, an deren Stelle am 1. September 1967 eine Verordnung zur Einführung des einheitlichen Markts für Reis trat. Eindeutig wurde die Schaffung einer sich von der Getreidemarktordnung unterscheidenden gemeinsamen Marktorganisation für Reis der Notwendigkeit gerecht, den Besonderheiten des Reissektors qua Anbaupraktiken, Produktion und Verbrauch Rechnung zu tragen. Diese Besonderheiten sind auch jetzt noch gegeben es macht keinen Sinn, sie heute in Frage stellen zu wollen.
3 3 6. Die gemeinsamen Marktorganisationen für Reis und für Getreide folgen beide den gleichen Grundprinzipien: Interventionspreis, Aussenhandelsregelung, einheitlicher Markt und freie Handelstransaktionen, Gemeinschaftspräferenz sowie Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung für die Erzeuger mittels der Erhöhung des Pro-Kopf- Einkommens. Die Einbeziehung von Reis in die Kulturpflanzenregelung setzt eindeutig voraus, dass die Intervention - statt sie abzuschaffen - erhalten bleiben muss, da sie ein essentieller Mechanismus und integrierender Bestandteil dieser Regelung ist. Es macht daher nicht mehr Sinn, den Reis ohne Intervention in die landwirtschaftlichen Kulturpflanzen einzubeziehen. 7. COPA und COGECA fordern, dass das Niveau der neuen festen Einfuhrzölle bekannt ist, bevor reformiert wird, da das Niveau dieser Zölle bei Fehlen eines Interventionspreises noch entscheidender für die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors und dessen Zukunft, aber auch für das Erzeugereinkommen sein wird. 8. COPA und COGECA vertreten den Standpunkt, dass in Anwendung von Artikel XXVIII des GATT Verhandlungen zwischen der EU und ihren Handelspartnern eröffnet werden müssen mit dem Ziel, zu festen Zollsätzen zurückzukehren, ohne dass der Interventionspreis abgeschafft wird. Dieser Zoll könnte auf dem jetzigen Niveau erhalten bleiben, damit unseren Partnern keine Konzessionen in Form einer Anhebung der Einfuhrkontingente zu ermässigten oder Nulltarifen bzw. der Schaffung neuer Einfuhrkontingente zugestanden werden müssen. 9. Schliesslich weist die Kommission in ihrem Finanzbogen darauf hin, dass die Anwendung des vollen Zollsatzes eine Verringerung der Gemeinschaftseinfuhren um t auf t zur Folge haben würde. COPA und COGECA stellen fest, dass die Kommission für weniger als 5 % der importierten Volumen bereit ist, ein essentielles Instrument der gemeinsamen Marktorganisation abzuschaffen. Dies ist nicht akzeptabel. B. Flächenzahlung unzureichend 10. Die Kommission schlägt vor, die Flächenzahlung von derzeit 52,65 Euro/t auf 63 Euro/t, d.h. um 10,35 Euro/T anzuheben. Als Begründung wird angeführt, dass dies die Voraussetzungen für eine einheitliche, in der WTO nicht anfechtbare Prämie bietet. Zu keinem Zeitpunkt bewertet die Kommission, wie sich dieser Zusatzbetrag von 10,35 Euro ohne Intervention auf das Erzeugereinkommen auswirken wird. Ohne Beweisführung mutmasst sie, dass dadurch den Erzeugern ein Ausgleich für die Marktpreisfluktuationen und die Abschaffung der Interventionsregelung zuteil wird. Eindeutig besteht eines der Ziele der Kommission darin, kurzfristig Haushaltseinsparungen zu erzielen ohne globales und langfristiges Konzept für die Weiterentwicklung des Sektors. 11. COPA und COGECA vertreten den Standpunkt, dass die Festsetzung der Flächenzahlung auf 63 Euro/t in Verbindung mit der Abschaffung der Intervention es nicht erlaubt, das Einkommen der Erzeuger gemäss dem EG-Vertrag aufrechtzuerhalten, und Betriebe in den Ruin führen wird. In der Tat müssen die Erzeuger, um ihren Reis auf den Markt absetzen zu können, in der Lage sein, diesen den Nutzern zu dem Niveau für Importreis, das rund 25 % unter dem derzeitigen Interventionspreis liegt, zu verkaufen. Zur Aufrechterhaltung des Einkommens auf dem jetzigen Niveau müssten die Erzeuger jedoch einen vollen Ausgleich erhalten, was eine Verdoppelung des vorgeschlagenen Prämienbetrags auf 126 Euro/t impliziert. Und dabei bleibt noch unberücksichtigt, dass die den Erzeugern tatsächlich ausgezahlten Prämien angesichts der Erträge, die angewandt werden können, hinter dem vorgesehenen theoretischen Niveau zurückbleiben werden. 12. Eine weitere Folge der Abschaffung der Interventionsregelung wird sein, dass die Erzeuger und im besonderen die anfälligsten Betriebsinhaber für ihre Verhandlungen
4 4 mit den Nutzern um die Referenz des Interventionspreises gebracht werden. Dadurch wird sich die Position der Industrie auf Kosten der Erzeuger noch verstärken. C. Flächenstillegung 13. Unter agronomischem Blickwinkel ist die Flächenstillegung keine geeignete Massnahme für den Reisanbau, der zur Bekämpfung der Salzhaltigkeit der Böden und im Hinblick auf das Umweltgleichgewicht in bestimmten Zonen unerlässlich ist. Ausserdem wird die EU, wenn sich die Marktfluidität wieder einstellt, defizitär bei Reis sein. Bei einer Flächenstillegung würde sich das Defizit noch verschärfen. 14. Daher fordern COPA und COGECA, dass die obligatorische Flächenstillegung nicht auf Reis angewandt wird. D. Änderung der Regionalisierungspläne 15. Die Kommission sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bis 1. August 2000 ggfs. revidierte Regionalisierungspläne vorzulegen haben, falls für Reis ein spezifischer Ertrag angewandt wird. Abgesehen davon, dass dieser Termin nicht wird eingehalten werden können, impliziert dies, dass Gleichgewichte zwischen einzelnen Produktionen wegen eines minimalen Prozentsatzes von Flächen wieder in Frage gestellt werden. Bezogen auf die Grundflächen für landwirtschaftliche Kulturpflanzen entfallen auf die Grundflächen für Reis nur rund 1 % in Spanien, 2 % in Frankreich und Griechenland, 3 % in Portugal und 4 % in Italien. In Anbetracht der Besonderheiten des Sektors fordern COPA und COGECA, dass die garantierten Höchstflächen für Reis je Mitgliedstaat ohne Einbeziehung in die Regelung für landwirtschaftliche Kulturpflanzen erhalten bleiben. 16. Die von der Kommission zugrundegelegten nationalen spezifischen Erträge lassen die derzeitigen Ertragsniveaus, die über den in dem Vorschlag aufgeführten Niveaus liegen, unberücksichtigt. E. Zertifiziertes Saatgut 17. Nach Meinung COPA s und COGECA s darf die Gewährung der Flächenzahlung nicht durch die Verwendung von zertifiziertem Saatgut bedingt werden, da diese Auflage dazu angetan ist, Mehrkosten für die Erzeuger zu bewirken. F. Private Lagerhaltung 18. COPA und COGECA weisen den Gedanken, dass die private Lagerhaltung eine Alternative zu der Abschaffung der Interventionsregelung darstelle, zurück. Die Kommission sieht vor, dass u.a. Massnahmen der privaten Lagerhaltung vom Verwaltungsausschuss Getreide ergriffen werden können, wenn auf dem Gemeinschaftsmarkt ein erheblicher Preisanstieg oder Preisrückgang festgestellt wird und damit zu rechnen ist, dass diese Lage andauert. Nach Meinung COPA s und COGECA s handelt es sich hier um eine fakultative, äusserst vage und sehr allgemeine Vorschrift, die statt unter dem Titel Binnenmarkt besser unter dem Titel Allgemeine Bestimmungen aufgeführt werden könnte wie für andere gemeinsame Marktorganisationen der Fall. Ausserdem setzt die Kommission in ihren Finanzbögen keinerlei Haushalt für Beihilfen zur privaten Lagerhaltung an. 19. COPA und COGECA machen die Kommission darauf aufmerksam, dass in anderen gemeinsamen Marktorganisationen (Rindfleisch, Schweinefleisch, Schaf- und Ziegenfleisch) weit detailliertere und präzisere Vorschriften zur privaten Lagerhaltung enthalten sind. In der Ratsverordnung Rindfleisch sind der privaten Lagerhaltung zwei
5 5 lange Artikel vorbehalten. Es werden u.a. die Kriterien für deren Auslösung definiert. In einer achtseitigen Verordnung der Kommission werden die Durchführungsbestimmungen zu der Ratsverordnung festgelegt. Im Sektor Schaffleisch ist selbst der Rat für die Festlegung der Durchführungsbestimmungen zuständig. Zum Sektor Olivenöl, wo die Intervention abgeschafft wurde, sei schliesslich bemerkt, dass die private Lagerhaltung nicht funktioniert. 20. Daher bezweifeln COPA und COGECA, ob die Kommission tatsächlich gewillt ist, private Lagerhaltung zu betreiben für den Fall, dass der Interventionspreis abgeschafft wird. II. Gegenvorschläge von COPA und COGECA 21. Aus den obengenannten Gründen weisen COPA und COGECA die Vorschläge vom 7. Juni 2000 zurück. Dabei legen sie die folgenden Gegenvorschläge vor: 22. Wie bereits früher hervorgehoben, fordern COPA und COGECA, dass der Höchstpreismechanismus für die Berechnung der Einfuhrzölle abgeschafft wird, um die Einfuhrzollberechnung vom Interventionspreis loszulösen. Dies impliziert, dass Verhandlungen mit den betroffenen Haupthandelspartnern eröffnet werden müssen, um einen festen Zollsatz festzulegen. abhängig von dem Ergebnis dieser Verhandlungen Anpassungen der gemeinsamen Marktorganisation für Reis unter Inanspruchnahme der derzeitigen Instrumente, d.h. Aufrechterhaltung der Interventionsregelung geprüft werden, wobei gleichzeitig das Erzeugereinkommen sowie das Produktionspotential der EU zu wahren sind. Im übrigen fordern COPA und COGECA, dass wie im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Getreide nur Reis, der in der EU geerntet wurde, an die Intervention angedient werden darf. Dementsprechend muss der Artikel 4.1 der Verordnung (EG) Nr. 3072/95 ergänzt werden. 23. COPA und COGECA machen die Gemeinschaftsinstanzen darauf aufmerksam, dass die Vorschläge in der vorliegenden Form unmittelbar einen Rückgang des Produktionspotentials der EU bei Reis bewirken werden, da nicht alle Erzeuger noch in der Lage sein werden, Reis anzubauen mit der direkten Folge, dass die EU und ihre Industrien wie bei Hartweizen noch stärker in die Abhängigkeit von Importen geraten.
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