Datenschutz: Rechte des Mieters Pflichten des Verwalters. Der gläserne Mieter Aareon Kongress
|
|
- Jutta Kopp
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der gläserne Mieter Aareon Kongress
2 Spielregeln zum Datenschutz Erlaubt: Datenerhebung für eigene Geschäftszwecke 28 BDSG Aareon Kongress
3 Spielregeln zum Datenschutz Einschränkung: So wenig personenbezogene Daten wie möglich 3a BDSG Aareon Kongress
4 Spielregeln zum Datenschutz Verpflichtung: Alle Mitarbeiter auf Datengeheimnis verpflichten 5 BDSG Aareon Kongress
5 Spielregeln zum Datenschutz Verträge: Mit allen zugriffsberechtigten Firmen einen ADV-Vertrag schließen 11 BDSG Aareon Kongress
6 Spielregeln zum Datenschutz Meldepflicht: Automatische Verarbeitung ist der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden 4d BDSG Aareon Kongress
7 Spielregeln zum Datenschutz Benennung: Datenschutzbeauftragter befreit von der Meldepflicht 4f BDSG Aareon Kongress
8 Spielregeln zum Datenschutz Verfahrensverzeichnis: Muss angelegt werden 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG Aareon Kongress
9 Spielregeln zum Datenschutz Rechte des Betroffenen: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung 34 BDSG Aareon Kongress
10 Spielregeln zum Datenschutz Rechte des Betroffenen: Dieses Recht kann nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden 34 BDSG Aareon Kongress
11 Drei Phasen der Datenerhebung a. Besichtigungstermin b. vorvertragliche Phase c. Entscheidung für einen Mietinteressenten Aareon Kongress
12 Erkenntnis der Datenschutzbehörde: Bei der Überprüfung der verwendeten Fragebögen mussten wir feststellen, dass nur wenige den gesetzlichen Vorgaben entsprachen Aareon Kongress
13 Erste Phase der Datenerhebung a. Besichtigungstermin a1. Angaben zur Identifikation Name Vorname Anschrift Aareon Kongress
14 Erste Phase der Datenerhebung a. Besichtigungstermin a2. zur Erreichbarkeit Festnetz Mobilfunk Aareon Kongress
15 Erste Phase der Datenerhebung a. Besichtigungstermin a3. Wohnungswünsche Wohnberechtigungsschein Aareon Kongress
16 Erste Phase der Datenerhebung a. Besichtigungstermin a4. Angaben zu größeren Haustieren Aareon Kongress
17 Erste Phase der Datenerhebung a. Besichtigungstermin a4. Angaben zu sonstigen Haustieren Tierische Angehörige des Mieters müssen angegeben werden, dazu gehören nicht Fische, Hamster oder ähnliche Tiere Aareon Kongress
18 Zweite Phase der Datenerhebung b. Interesse an der Anmietung b1. Familienstand, Personen im Haushalt Anzahl der Kinder und verheiratet muss mitgeteilt werden. Der Vermieter muss wissen, wieviel Personen einziehen Aareon Kongress
19 Zweite Phase der Datenerhebung b. Interesse an der Anmietung b2. Vermögensauskunft, Insolvenzverfahren Was der Mieter verdient, darf der Vermieter wissen. Schließlich muss er sich ein Bild davon machen können, ob der die Miete auch bezahlen kann Aareon Kongress
20 Zweite Phase der Datenerhebung b. Interesse an der Anmietung b3. Beruf und Arbeitgeber Aareon Kongress
21 Zweite Phase der Datenerhebung b. Interesse an der Anmietung b4. Höhe der Einkommensverhältnisse: Monats-/Jahreseinkommen: XX.XXX Aareon Kongress
22 Dritte Phase der Datenerhebung c. Vertragsabschluss c1. Nachweis der Einkommensverhältnisse Aareon Kongress
23 Dritte Phase der Datenerhebung c. Vertragsabschluss c2. Vorlage der Selbstauskunft Der Mieter muss seine Schulden nicht mitteilen. Im Prinzip! Verweigert der Mieter die Schufa-Auskunft, bekommt er die Wohnung nicht Aareon Kongress
24 Datenerhebung nicht erlaubt, die nicht relevant ist: o Heiratsabsichten o Geburtsort und -name o Schwangerschaft o Kinderwünsche o Parteizugehörigkeit o Mietervereinszugehörigkeit o Gewerkschaftszugehörigkeit Aareon Kongress
25 Datenerhebung nicht erlaubt, die nicht relevant ist: o Religion o Ethnische Abstammung o Rasse Ausnahme: Bei Vermietern, die ein Integrationskonzept für ausgeglichene Verhältnisse in einem Wohngebiet vorgelegt haben Aareon Kongress
26 Mieter hat das Recht, unzulässige Fragen falsch zu beantworten! Raucher? Nach der Erhöhung der Tabaksteuer hat sich der Mieter vorgenommen, nicht mehr zu rauchen. Antwort: Nichtraucher Aareon Kongress
27 Mieter hat das Recht, unzulässige Fragen falsch zu beantworten! An wen der Mieter glaubt oder nicht, bleibt sein privates Geheimnis Aareon Kongress
28 Mieter hat das Recht, unzulässige Fragen falsch zu beantworten! Aareon Kongress
29 Mieter hat das Recht, unzulässige Fragen falsch zu beantworten! Ob der Mieter sein Mobiliar vom Edeldesigner bezieht oder vom Sperrmüll, geht den Vermieter nichts an Aareon Kongress
30 Mieter hat das Recht, unzulässige Fragen falsch zu beantworten! Volksmusik oder Heavy Metal muss dem Vermieter egal sein, solange der Mieter es nicht krachen lässt Aareon Kongress
31 Mieter hat das Recht, unzulässige Fragen falsch zu beantworten, aber zulässige Fragen falsch zu beantworten, hat Folgen: - Anfechtung - Kündigung Aareon Kongress
32 Videoüberwachung: Datenschutz: Videoüberwachungsanlagen o o o o in Außenanlage im Eingangsbereich im Hausflur im Treppenhaus Keine Ausweichmöglichkeit der Mieter ist schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht!!! Aareon Kongress
33 Videoüberwachung: Datenschutz: Videoüberwachungsanlagen zu betreiben, erfordert: Zweck schriftlich festlegen o Besprayen der Fassade o häufiger Einbruch o Vandalismus-Schäden o sonstige Straftaten Aareon Kongress
34 Videoüberwachung: Datenschutz: Videoüberwachungsanlagen zu betreiben, erfordert: Erforderlichkeit begründen o häufige Kontrollgänge o nur zu bestimmten Zeiten Wirtschaftliche Angemessenheit unerheblich! Aareon Kongress
35 Videoüberwachung: Videoüberwachung erfordert Maßnahmen o Hinweispflicht auf Überwachung und die verantwortliche Stelle o deutlich sichtbar o Aufzeichnung nur erlaubt, wenn der Zweck das rechtfertigt o Kontrolle durch Datenschutzbeauftragten o Löschfristen beachten Aareon Kongress
36 Videoüberwachung: Darf der Mieter Videoüberwachung installieren? Aareon Kongress
37 Videoüberwachung: Löschung der Daten: sobald der Zweck der Erhebung vorbei Ausnahme bei zu erwartendem Streit Ausnahme bei Zustimmung der Interessenten Aareon Kongress
38 Heizkostenverteiler: Datenschutz: Datenerfassung zur Heizkostenabrechnung o Verdunster-Heizkostenverteiler o elektronische Heizkostenverteiler Es können auch mehr Daten erfasst und in Echtzeit per Funk ausgelesen werden. Risiko der stärkeren Überwachung! Aareon Kongress
39 Sensoren: Aareon Kongress
40 Sensoren: Aareon Kongress
41 Aareon Kongress
42 Stromkostenzähler: Datenerfassung zur Stromkostenabrechnung: Es können viele Daten erfasst und in Echtzeit per Funk ausgelesen werden. Auswertung der Lebensgewohnheiten, welche Geräte genutzt werden! Aareon Kongress
43 Untermieter: Daten für Untermietverhältnis: o o o Genehmigung schriftlich vom Vermieter Name und Anschrift des Untermieters weitere Angaben nur, wenn berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegt (Änderung der Nutzung) Aareon Kongress
44 Übermittlung an Dritte: Datenübermittlung an Dritte grundsätzlich nicht erlaubt Ausnahmen: an Handwerker zur Instandsetzung: Adresse Telefon Aareon Kongress
45 Übermittlung an Dritte: Datenübermittlung an Dritte grundsätzlich nicht erlaubt Ausnahmen: o an Behörden zur Strafverfolgung o bei Verletzung Fürsorge- und Erziehungspflicht o Jobcenter im Rahmen ihrer Befugnisse Aareon Kongress
46 Auskunftsrecht des Mieters: Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch alle Daten und Notizen Weitergabe an Dritte Mietrechtlicher Auskunftsanspruch Originalbelege zu Abrechnungen Aareon Kongress
47 Hilfe: bei Verletzung der Datenschutzrechte: Meldung an: betriebliche Datenschutzbeauftragte den Datenschutzbeauftragten des Landes Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstr. 219 Besuchereingang: Puttkamerstr (5. Etage) Berlin Telefon: 030/ Telefax: 030/ mailbox@datenschutz-berlin.de Aareon Kongress
48 Hilfe: bei Verletzung der Datenschutzrechte: Meldung an: betriebliche Datenschutzbeauftragte den Datenschutzbeauftragten des Landes Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge Stahnsdorfer Damm Kleinmachnow Telefon: /356-0 Telefax: / Aareon Kongress
49 Hilfe: bei Verletzung der Datenschutzrechte: Meldung an: betriebliche Datenschutzbeauftragte den Datenschutzbeauftragten des Landes Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße Schwerin Telefon: Telefax: (Hinweise zur Verschlüsselung) / Aareon Kongress
50 Aareon Kongress
Untervermietung. Die Erlaubnis zur Untervermietung erhalten Sie von uns schriftlich. Bitte nehmen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Mietvertrag.
Untervermietung Wenn Mieter/innen dritten Personen den Gebrauch der Wohnung oder eines Teils der Wohnung zur Nutzung überlassen, liegt ein Untermietverhältnis vor. Für eine Untervermietung benötigen Sie
MehrBundesdatenschutzgesetz Handlungsempfehlungen für Makler, Verwalter und Sachverständige. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband
Bundesdatenschutzgesetz Handlungsempfehlungen für Makler, Verwalter und Sachverständige Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Grundsätze Erforderlichkeit Datenerhebung muss erlaubt sein. 5 GwG, Vertragszweck
MehrWohnungsantrag. Bitte genau ausfüllen, möglichst in. Druckschrift! Nicht zutreffendes streichen! telefonisch erreichbar unter
Wohnungsantrag Bitte genau ausfüllen, möglichst in Druckschrift! Nicht zutreffendes streichen! Antragssteller: Name: Vorname: geb. am Familienstand (verh., gesch., ledig., verw., etc.) seit telefonisch
MehrRechtsverbindliche Selbstauskunft
Rechtsverbindliche Selbstauskunft Die vom Mieter erteilte Selbstauskunft dient dem Makler: - als Information und Entscheidungsgrundlage - als Unterlage für die etwaige Erstellung eines Mietvertrages -
MehrVideoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Ihr Info-Pfad: Datenschutz Datenschutzrecht Videoüberwachung Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln "Unter Beteiligung
Mehr.. + r :" L<*>-' '.?,
-*', * j- f******;: D E R L A H ~ ~ ~ ~ E A ~ F TFÜR R A DEti ~ T E D l 3 E W -',;*,*,s,:) S C H U T Z MECKLEHUURG - VORPOMMEAN + r :" L-' '?, D A f E H S C H V T f U N D informattoulfseihei? Dir bndtskauitnglt
MehrGrundlagen des Datenschutzes
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2009: BDSG (2) & Kundendatenschutz (1) 2.1 Schema zu 28 BDSG Aufgabe: Erstellen Sie ein Schema zu 28 BDSG, aus der hervorgeht, wann eine Datenerhebung,
MehrReglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014
Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf vom 2. Dezember 2014 In Kraft seit 1. Januar 2015 Reglement zur Videoüberwachung: Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Gesetzliche
MehrLiebe Wohnungssuchende, lieber Wohnungssuchender, Ihre GSW - Geislinger Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH 1. Person: 2. Person:
Liebe Wohnungssuchende, lieber Wohnungssuchender, ein herzliches Willkommen bei uns und gleichzeitig vielen Dank für Ihr Interesse, eine Wohnung bei der Geislinger Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH anzumieten.
MehrFormular Meldung nach 4d BDSG
DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Formular Meldung nach 4d BDSG zur Meldung eines automatisierten Datenverarbeitungsverfahrens nach 4d des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Register nach 38
MehrÖffentliches Verfahrensverzeichnis DIE LINKE. Bundestagsfraktion. Erstellt am
Öffentliches Verfahrensverzeichnis DIE LINKE. Bundestagsfraktion Erstellt am 23.11.2016 1. Präambel Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz einer Organisation
Mehr19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen
TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesdatenschutzgesetz 19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen 19 Auskunft an den Betroffenen HI23101 HI23102 (1) 1 Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen
MehrUntervermietung. Die Erlaubnis zur Untervermietung erhalten Sie von uns schriftlich. Bitte nehmen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Mietvertrag.
Untervermietung Wenn Mieter/innen dritten Personen den Gebrauch der Wohnung oder eines Teils der Wohnung zur Nutzung überlassen, liegt ein Untermietverhältnis vor. Für eine Untervermietung benötigen Sie
MehrDatenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht
Datenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht Gesetzliche Grundlagen Europaeische Datenschutzrichtlinie Grundgesetz der BRD Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Musterberufsordnung
MehrSelbstauskunft für Mietinteressenten
Selbstauskunft für Mietinteressenten Scout-ID:. Objektnr.:. Nur gültig in Verbindung mit einer Zusage für eine frei finanzierte Wohnung. Die Zusage muss persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung,
MehrWohnungsbaugenossenschaft Frohes Leben eg Fuchsberge 51, Jüterbog Tel.-Nr.:
Wohnungsbaugenossenschaft Frohes Leben eg Fuchsberge 51, 14913 Jüterbog Tel.-Nr.: 03372 405293 Sprechzeiten: Montag und Donnerstag: Donnerstag: 7.00 9.00 Uhr 14.00 18.00 Uhr Freiwillige Selbstauskunft
MehrGemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013
Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG vom 5. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und Zweck... 3 Art. 3
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame
MehrGrundlagen des Datenschutzes
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2009: BDSG (1) 1.1 BDSG-Rechtsgrundlagen für Aktiengesellschaften Aufgabe: Welche Abschnitte aus dem BDSG sind für Aktiengesellschaften relevant?
Mehrvom Bürgen vom Mieter
BEWERBUNGSUNTERLAGEN CHECKLISTE zur Überprüfung Ihrer einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit Einzureichende Unterlagen Bitte beachten Selbstauskunft für Mietinteressenten ausgefüllt und unterzeichnet
MehrReglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund
Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund In Kraft seit: 1. Juli 2013 Inhalts verzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und
MehrReglement zur Videoüberwachung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014
Reglement zur Videoüberwachung der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014 Reglement zur Videoüberwachung - 1 - Inhalt A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... - 2 - Art. 1 Gesetzliche Grundlagen... - 2
MehrMIETER-SELBSTAUSKUNFT
Allgemeines: Es ist Mietinteressenten freigestellt, Angaben zu den in diesem Formular gestellten Fragen im Rahmen einer Selbstauskunft zu machen. Wird die Antwort zu einer einzelnen Frage verweigert, bitte
MehrMIETER-SELBSTAUSKUNFT
Allgemeines: Es ist Mietinteressenten freigestellt, Angaben zu den in diesem Formular gestellten Fragen im Rahmen einer Selbstauskunft zu machen. Wird die Antwort zu einer einzelnen Frage verweigert, bitte
MehrReglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015
Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 05 Reglement zur Videoüberwachung / LK 07.09.05 Seite Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkung... Seite 3 Art. Gesetzliche Grundlagen...
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1)
Gliederung zur Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von 1. Geschichte des 1.1 Sieben Schutzziele des 1.1.1 Datenschutz als Abwehrrecht 1. Schutz vor Missbrauch 2. Schutz vor unzulänglichen
MehrDatenschutzerklärung der Perfekt Finanzservice GmbH
Datenschutzerklärung der Perfekt Finanzservice GmbH Anschrift Perfekt Finanzservice GmbH Augustinusstraße 9B 50226 Frechen Kontakt Telefon: 02234/91133-0 Telefax: 02234/91133-22 E-Mail: kontakt@perfekt-finanzservice.de
MehrÖffnung des E Mail Postfachs, Einstellen eines Autoreply oder E Mail Weiterleitung Wann darf der Arbeitsgeber wie tätig werden?
Öffnung des E Mail Postfachs, Einstellen eines Autoreply oder E Mail Weiterleitung Wann darf der Arbeitsgeber wie tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations-
MehrMeldepflicht nach 4d BDSG
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Meldepflicht nach 4d BDSG Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax: (0981) 53-5300
MehrEinzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung
Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung ausgefüllte Mieterselbstauskunft Bürgschaft (bei Studium oder Ausbildungsverhältnis) Unterschrift zur Schufakontrolle/- einsicht (wenn Bürge vorhanden, ist
MehrMan kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.
Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. (Aus den»fliegenden Blättern«, humoristisch-satirische Zeitschrift, die von 1844-1944 in München erschien) 1 8.2.1.Der
Mehr4d Meldepflicht. 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen. 6a Automatisierte Einzelentscheidung
4d Meldepflicht (3) Die Meldepflicht entfällt ferner, wenn die verantwortliche Stelle personenbezogene Daten für eigene Zwecke erhebt, verarbeitet oder nutzt, hierbei höchstens neun Personen mit der Erhebung,
MehrHinweise für den Hospizdienst zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Überarbeitung April 2011
ServicePoints Hospiz in Baden-Württemberg Arbeitsgruppe Ambulante Hospizdienste im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg Hinweise für den Hospizdienst zur Einhaltung
MehrSehr geehrter Mietinteressent, sehr geehrte Mietinteressentin, wir benötigen für die Anmietung einer Wohnung folgende Unterlagen von Ihnen:
Sehr geehrter Mietinteressent, sehr geehrte Mietinteressentin, wir benötigen für die Anmietung einer Wohnung folgende Unterlagen von Ihnen: Ausgefüllte Mieterselbstauskunft Kopie der letzten 3 Einkommensbescheinigungen
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Lösungen zur 4. Übung: Falldiskussion zum Datenschutz 4.1 Tangierte Normen (1) Abschluss eines Mobilfunkvertrages B. = nichtöffentliche Stelle (Wettbewerbsunternehmen) nach 2 Abs.
MehrDATENSCHUTZ & WERBUNG
DATENSCHUTZ & WERBUNG 30 MINUTEN MIT FACHANWÄLTIN STEFANIE BRUM R I G H T ANWALTSKANZLEI VERBORGENE SCHÄTZE - WIE AUS KUNDENDATEN MEHR REISEN WERDEN TEIL 1 DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN 1 AUSGANGSFRAGEN Wie
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
MehrArbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Liebe Leserin, lieber Leser, der Schutz von persönlichen Daten wird immer wichtiger. Ohne großen Aufwand ist es möglich,
MehrUnabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts DATENSCHUTZ NEU DENKEN! (Neue) Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für die IT-Sicherheit Heiko Behrendt
MehrDatenschutz im Verein
Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!
MehrBitte senden Sie uns bei Interesse einer Anmietung folgende Unterlagen zu:
Bitte senden Sie uns bei Interesse einer Anmietung folgende Unterlagen zu: - Bestätigung der Mietschuldenfreiheit durch den vorherigen Vermieter - Positive Schufaauskunft; nicht älter als 2 Monate (die
MehrMieterfragebögen: Was darf gefragt werden?
Datenschutz Datenschutzrecht Wirtschaft Stand: 04/2010 Mieterfragebögen: Was darf gefragt werden? Wohnungssuchende werden vor Abschluss eines Mietvertrages häufig damit konfrontiert, dass sie in einem
MehrVielen Dank, dass Sie sich für folgende Wohnung der Grand City Property interessieren: Adresse: qm:
BEWERBUNGSUNTERLAGEN für Mietinteressenten 1a / S.1/5 Vielen Dank, dass Sie sich für folgende Wohnung der Grand City Property interessieren: Adresse: qm: Vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages benötigen
MehrRechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO)
Datenschutzverordnung DSV-O 711 Rechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 12. September 2016 KABl.
Mehr- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? -
EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - PALLAS SECURITY-BREAKFAST Köln, den 15. November 2016 Harald Eul HEC GmbH 50321 Brühl Tel 02232
MehrBREIHOLDT & VOSCHERAU
Die Selbstauskunft des Mieters: Darf der Vermieter alles fragen? Vor dem Abschluss eines Mietvertrages ist es in den letzten Jahren üblich geworden, dass die Vermieter eine Selbstauskunft vom künftigen
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:
MehrMIETERSELBSTAUSKUNFT. zum Objekt. Der Mietinteressent / die Mietinteressenten. erteilt / erteilen dem Vermieter
MIETERSELBSTAUSKUNFT zum Objekt Der / die en erteilt / erteilen dem Vermieter umseitig folgende freiwillige und wahrheitsgemäße Selbstauskunft. Hinweis: Die Angaben dieser Selbstauskunft dienen der Beurteilung
MehrMEINE PRIVATSPHÄRE ALS MIETER
Datenschutz und Informationsfreiheit in Berlin MEINE PRIVATSPHÄRE ALS MIETER Ratgeber zum Datenschutz 10 19 Bitte beachten: Mit dem Begriff Mieter sind Personen aller Geschlechter gemeint. Datenschutz
MehrStabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...
Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten) Zwischen.., vertreten
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/31 16. Wahlperiode 03. 11. 2005 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel Das Bundesdatenschutzgesetz
MehrDatenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:
MehrStray - einsame Vierbeiner e.v. Verein zur Betreuung und zum Schutz der notleidenden Tiere
HUNDENAME: Lieber Hundehalter, bevor Sie sich für einen Hund aus dem Tierschutz entscheiden, würden wir Sie bitten ein paar Fragen, zu beantworten, um Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.
MehrGründe für ein Verfahrensverzeichnis
1 Wozu ein Verfahrensverzeichnis? Die Frage, wieso überhaupt ein Verfahrensverzeichnis erstellt und gepflegt werden soll, werden nicht nur Sie sich stellen. Auch die sogenannte verantwortliche Stelle in
MehrErklärung zum Datenschutz für das Fraunhofer-Alumni-Portal. 1. Allgemeines
1. Allgemeines 1.1 Die vorliegende Datenschutzerklärung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.v., Hansastraße 27c, 80686 München (»Fraunhofer«) bezieht sich auf personenbezogene
MehrSecorvo. Partner und Unterstützer
Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße
MehrWohnungsbewerbungsbogen Seite 1
Wohnungsbewerbungsbogen Seite 1 Wohnungsbewerber Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort Nationalität * Familienstand Ihre jetzige Adresse: Straße/Hausnummer Postleitzahl/Ort Telefon privat Fax privat Mobil
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrFirmeninformation zum Datenschutz
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Firmeninformation zum Datenschutz Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax: (0981)
MehrSAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT
SAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT Vortrag auf der Böckler Konferenz für Aufsichtsräte 2016 Prof. Dr. Peter Wedde Berlin, 1. Juli 2016 Worum wird es gehen? I. Warum Safe Harbor? Und warum Datenschutz?
MehrDatenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht
Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info
MehrDatenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre
MehrSCHUFA-Klausel zu Mietanträgen
SCHUFA-Klausel zu Mietanträgen Ich, geboren am willige ein, dass die Stockmann Immobilien, Detmolder Str. 31 in 33102 Paderborn der SCHUFA HOLDING AG, Hagenauer Straße 44, 65203 Wiesbaden, Daten über die
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 1. Übung vom : BDSG (1)
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung vom 28.04.2010: BDSG (1) 1.1 BDSG-Anforderungen an Auftragsdatenverarbeitungen Aufgabe: Welche Anforderungen muss ein Outsourcing nach dem BDSG erfüllen,
MehrWinfried Rau Tankstellen Consulting
Winfried Rau Tankstellen Consulting Teil 1 Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?... 4f BDSG, nicht öffentliche Stellen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten innerhalb eines Monats
MehrGrundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Mobile Speicher und Verarbeitungsmedien ( 6 c BDSG-E)
Zwei-Stufen-Modell 1. Stufe: Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie und Ergänzung durch einige innovative Neuregelungen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Datenschutz-Audit
MehrDatenschutzerklärung. der. identity Trust Management AG
Datenschutzerklärung der identity Trust Management AG Index Erhebung, Verarbeitung personenbezogener Daten... 3 Datenschutz... 5 Löschfristen... 6 COOKIES... 7 VERWENDUNG VON etracker... 8 Weitergabe an
MehrDatenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG)
Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG) Inhalt Öffentliches Verfahrensverzeichnis... 3 1.1 Angaben zu der Verantwortlichen Stelle ( 4e Satz 1 Nrn.
MehrRecht auf Datenschutz
116. Amtsärztliche Fortbildungsveranstaltung 17. Juni 2011 Doris Hattenberger 1 Datenschutz = Schutz der Privatsphäre 2 Kritische Austauschbeziehung Effizienz versus Privatsphäre Das Datenschutzrecht vermittelt
MehrCritical Parts. Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen. Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz
Critical Parts Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz Ziel Optimierung der Sicherheitsprozesse beim Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen
MehrVideoüberwachungsreglement
Gemeinde Schafisheim Videoüberwachungsreglement Bewilligt durch den Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz des Kantons Aargau am 03. Februar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck... 3 2 Zuständigkeiten...
MehrREGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008
REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008 A U S G A B E 1 3. M Ä R Z 2 0 0 8 N R. 3 0 5 INHALT Art. 1 Verantwortlichkeit und Zweck 3 Art. 2 Verhältnismässigkeit 3 Art. 3 Bekanntgabe
MehrMietinteressent 1 Mietinteressent 2
Mieterselbstauskunft Mietinteressent 1 Mietinteressent 2 Vorname, Name StraÄe PLZ, Ort Telefon, privat Handy, privat e-mail, privat Objekt: www.immoscout24.de Scout-ID: EG, 1./2./3. OG, DG links/mitte/rechts
MehrSie haben beim Bauverein Sarstedt eg Ihre zukünftige Wohnung gefunden?
Sie haben beim Bauverein Sarstedt eg Ihre zukünftige Wohnung gefunden? dann haben wir hier für Sie ein paar wichtige Informationen für Sie zusammengestellt: - zunächst benötigen wir von Ihnen eine schriftliche
MehrSelbstauskunft. Mietobjekt (Straße, Hausnr.): Herr / Frau: Geburtsdatum: Geburtsort: aktuelle Anschrift (Hauptwohnsitz):
Selbstauskunft Mietobjekt (Straße, Hausnr.): Herr / Frau: Geburtsdatum: Geburtsort: aktuelle Anschrift (Hauptwohnsitz): Telefon: Mobil: Fax: Email: aktueller Vermieter: seit: Grund des Wohnungswechsels:
MehrBundesdatenschutzgesetz
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Spiros Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 7., neu bearbeitete Auflage Dr. Ulrich Dammann, Ministerialrat a.d. im Amt des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,
MehrSeminar. Datenschutz in der vernetzten Arbeitswelt. vom November 2016 in Fulda. für Interessenvertretungen in der Max-Planck-Gesellschaft
Seminar für Interessenvertretungen in der Max-Planck-Gesellschaft Datenschutz in der vernetzten Arbeitswelt vom 07. 10. November 2016 in Fulda www.probetriebsratswissen.de Datenschutz in der vernetzten
MehrEinführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2015/2016
Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2015/2016 4. Vorlesung: Erforderlichkeit, Transparenz, Datensicherheit und Kontrolle 27.10.2015 Christian Prietz Wiederholungs- und Vertiefungsfragen (WuV)
MehrBundesdatenschutzgesetz
NomosKommentar Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 8. Auflage Nomos NomosKommentar Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Spiros Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 8., neu bearbeitete Auflage Dr. Ulrich Dammann,
MehrReglement Videoüberwachung vom 1. März 2013
Reglement Videoüberwachung vom 1. März 2013 vom Gemeinderat genehmigt am 13. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Verantwortlichkeit und Zweck Verhältnismässigkeit
MehrGemeinnützige Baugenossenschaft Stadtamhof und Umgebung eg Lusenstr. 1, Regensburg Telefon 09 41/ Telefax 09 41/
Gemeinnützige Baugenossenschaft Stadtamhof und Umgebung eg Lusenstr. 1, 93059 Regensburg Telefon 09 41/4 16 20 Telefax 09 41/ 44 71 22 Öffnungszeiten: Montag Freitag 8.00 Uhr 11.30 Uhr und nach Vereinbarung
MehrHundeherzen Apariv e.v. Steubenstraße Langen
Fragebogen Katze Hundeherzen Apariv e.v. Steubenstraße 22 63225 Langen Fühlen Sie sich bitte durch unsere Fragen nicht erschreckt oder verletzt! Wir wünschen unseren Tieren ein neues Heim, in dem sie in
MehrInformationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus
Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Von der Webkamera bis zur Chipkarte Datenschutz in der Tourismusbranche 23. November 2011 Carolyn Eichler Grundprinzipien des Datenschutzes Rechtmäßigkeit
Mehrdatenschutz carsten metz Bundesdatenschutzgesetz Haftungsrisiken vermeiden
Bundesgesetz Haftungsrisiken vermeiden Datenschutzrechtlinien von den Vereinten Nationen 1990 beschlossen Grundsätze, die einen Mindeststandard festlegen, der bei der nationalen Gesetzgebung berücksichtigt
Mehrfür die Übersendung des Referentenentwurfs und die Möglichkeit zur Stellungnahme bedanken
Bundesministerium des Innern Frau Dr. Anja Wichmann MLE, LLM Referat V II 4 Datenschutzrecht, Reform des Datenschutzes in Deutschland und Europa Alt-Moabit 140 10557 Berlin E-Mail: VII4@bmi.bund.de Abt.
MehrHinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz Übrigens: Sie können dieses Dokument auch im PDF Format herunterladen. Lesen Sie: 1 Welche personenbezogenen Daten von YeBu erfasst werden. 2 Wie wir an Ihre Daten kommen. 3 Wozu
MehrEinzureichende Unterlagen eines Mietinteressenten
, Königsallee 80, D-40212 Düsseldorf Einzureichende Unterlagen eines Mietinteressenten Mieterselbstauskunft (2-seitig) * Vorvermieterbescheinigung * Creditreform Einverständniserklärung zum Mietantrag
MehrMieterselbstauskunft
Mieterselbstauskunft Der/die Mietinteressent(en) ist/sind an der Anmietung der... -Zimmer-Wohnung mit ca.... m² im EG... OG DG in der... in... (Straße) (Ort) für eine monatliche Kaltmiete von... zzgl.
MehrGrundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2)
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2) 3.1 Virenschutz & TKG 100 Abs. 1 TKG, da virenverseuchte Mails zur Störung von Kommunikationsanlagen
MehrFriedensstraße 1a 65795 Hattersheim Telefon: 06190 / 9921-87 Telefax: 06190 / 9921-70 Sprechzeiten nach Vereinbarung Internet: www.hawobau.
Friedensstraße 1a Telefon: 06190 / 9921-87 Telefax: 06190 / 9921-70 Sprechzeiten nach Vereinbarung Internet: www.hawobau.de z.h. Frau Yaman Tel.: 06190/ 9921-87 oder per E-Mail: eyaman@hawobau.de Fragebogen
MehrTechniken der Ausspähung bedrohte Privatheit
Der gläserne Mensch was wir von uns preisgeben? Christian Goltz, Wirtschaftsabteilung bei der StA Chemnitz Saarbrücken, 18.09.2008 Ausblicke für Datenverarbeitung in der Zukunft Heute: Computer (PC/Großrechner)
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/13435 20. Wahlperiode 31.10.14 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Till Steffen und Farid Müller (GRÜNE) vom 24.10.14 und Antwort
MehrDatenschutz im Krankenhaus. Eine Einführung für betriebliche Datenschutzbeauftragte
Datenschutz im Krankenhaus Eine Einführung für betriebliche Datenschutzbeauftragte Übersicht Einführung Überblick über das relevante Recht Selbst-, Eigen-, Fremdkontrolle Führung des Verzeichnisses nach
MehrWalhallastr München
Walhallastr. 32 80639 München 4 Zimmer - Wohn-/Nutzfläche 126,97 m² - 2. Stockwerk Baujahr Objekt Nr. ImmoScout - ID Basel II Miete netto monatlich 1.450,00 1979 6584 5668 4300 Betriebskosten Vorauszahlung
MehrDatenschutz BO Nr. A PfReg. F 1.1g
BO Nr. A 2728 02.12.2009 PfReg. F 1.1g Ausführungsvorschrift zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) 2003 zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten bei der Durchführung von Fundraisingmaßnahmen
MehrSie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen
Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich
MehrImmobilienverband IVD. Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes Hinweise für Makler, Verwalter und Sachverständige
Immobilienverband IVD Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes Hinweise für Makler, Verwalter und Sachverständige 2 Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes Inhalt 1. Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes...3
MehrInhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 1 KaDitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Outsourcing und Datenschutz 3 2.1 Begriff und Bedeutung des Outsourcings von Datenverarbeitung 3 2.2 Beispiele für Formen des DV-
MehrVertrag über Auftragsdatenverarbeitung
Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung Kunde Ansprechpartner Straße: PLZ/Ort: - Auftraggeber - und Evint GmbH Agnes-Huenninger-Str. 2-4 36041 Fulda - Auftragnehmer - schließen zur Kundennummer: Vertragsnummer:
Mehr