Datenschutz: Rechte des Mieters Pflichten des Verwalters. Der gläserne Mieter Aareon Kongress

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1 Der gläserne Mieter Aareon Kongress

2 Spielregeln zum Datenschutz Erlaubt: Datenerhebung für eigene Geschäftszwecke 28 BDSG Aareon Kongress

3 Spielregeln zum Datenschutz Einschränkung: So wenig personenbezogene Daten wie möglich 3a BDSG Aareon Kongress

4 Spielregeln zum Datenschutz Verpflichtung: Alle Mitarbeiter auf Datengeheimnis verpflichten 5 BDSG Aareon Kongress

5 Spielregeln zum Datenschutz Verträge: Mit allen zugriffsberechtigten Firmen einen ADV-Vertrag schließen 11 BDSG Aareon Kongress

6 Spielregeln zum Datenschutz Meldepflicht: Automatische Verarbeitung ist der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden 4d BDSG Aareon Kongress

7 Spielregeln zum Datenschutz Benennung: Datenschutzbeauftragter befreit von der Meldepflicht 4f BDSG Aareon Kongress

8 Spielregeln zum Datenschutz Verfahrensverzeichnis: Muss angelegt werden 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG Aareon Kongress

9 Spielregeln zum Datenschutz Rechte des Betroffenen: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung 34 BDSG Aareon Kongress

10 Spielregeln zum Datenschutz Rechte des Betroffenen: Dieses Recht kann nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden 34 BDSG Aareon Kongress

11 Drei Phasen der Datenerhebung a. Besichtigungstermin b. vorvertragliche Phase c. Entscheidung für einen Mietinteressenten Aareon Kongress

12 Erkenntnis der Datenschutzbehörde: Bei der Überprüfung der verwendeten Fragebögen mussten wir feststellen, dass nur wenige den gesetzlichen Vorgaben entsprachen Aareon Kongress

13 Erste Phase der Datenerhebung a. Besichtigungstermin a1. Angaben zur Identifikation Name Vorname Anschrift Aareon Kongress

14 Erste Phase der Datenerhebung a. Besichtigungstermin a2. zur Erreichbarkeit Festnetz Mobilfunk Aareon Kongress

15 Erste Phase der Datenerhebung a. Besichtigungstermin a3. Wohnungswünsche Wohnberechtigungsschein Aareon Kongress

16 Erste Phase der Datenerhebung a. Besichtigungstermin a4. Angaben zu größeren Haustieren Aareon Kongress

17 Erste Phase der Datenerhebung a. Besichtigungstermin a4. Angaben zu sonstigen Haustieren Tierische Angehörige des Mieters müssen angegeben werden, dazu gehören nicht Fische, Hamster oder ähnliche Tiere Aareon Kongress

18 Zweite Phase der Datenerhebung b. Interesse an der Anmietung b1. Familienstand, Personen im Haushalt Anzahl der Kinder und verheiratet muss mitgeteilt werden. Der Vermieter muss wissen, wieviel Personen einziehen Aareon Kongress

19 Zweite Phase der Datenerhebung b. Interesse an der Anmietung b2. Vermögensauskunft, Insolvenzverfahren Was der Mieter verdient, darf der Vermieter wissen. Schließlich muss er sich ein Bild davon machen können, ob der die Miete auch bezahlen kann Aareon Kongress

20 Zweite Phase der Datenerhebung b. Interesse an der Anmietung b3. Beruf und Arbeitgeber Aareon Kongress

21 Zweite Phase der Datenerhebung b. Interesse an der Anmietung b4. Höhe der Einkommensverhältnisse: Monats-/Jahreseinkommen: XX.XXX Aareon Kongress

22 Dritte Phase der Datenerhebung c. Vertragsabschluss c1. Nachweis der Einkommensverhältnisse Aareon Kongress

23 Dritte Phase der Datenerhebung c. Vertragsabschluss c2. Vorlage der Selbstauskunft Der Mieter muss seine Schulden nicht mitteilen. Im Prinzip! Verweigert der Mieter die Schufa-Auskunft, bekommt er die Wohnung nicht Aareon Kongress

24 Datenerhebung nicht erlaubt, die nicht relevant ist: o Heiratsabsichten o Geburtsort und -name o Schwangerschaft o Kinderwünsche o Parteizugehörigkeit o Mietervereinszugehörigkeit o Gewerkschaftszugehörigkeit Aareon Kongress

25 Datenerhebung nicht erlaubt, die nicht relevant ist: o Religion o Ethnische Abstammung o Rasse Ausnahme: Bei Vermietern, die ein Integrationskonzept für ausgeglichene Verhältnisse in einem Wohngebiet vorgelegt haben Aareon Kongress

26 Mieter hat das Recht, unzulässige Fragen falsch zu beantworten! Raucher? Nach der Erhöhung der Tabaksteuer hat sich der Mieter vorgenommen, nicht mehr zu rauchen. Antwort: Nichtraucher Aareon Kongress

27 Mieter hat das Recht, unzulässige Fragen falsch zu beantworten! An wen der Mieter glaubt oder nicht, bleibt sein privates Geheimnis Aareon Kongress

28 Mieter hat das Recht, unzulässige Fragen falsch zu beantworten! Aareon Kongress

29 Mieter hat das Recht, unzulässige Fragen falsch zu beantworten! Ob der Mieter sein Mobiliar vom Edeldesigner bezieht oder vom Sperrmüll, geht den Vermieter nichts an Aareon Kongress

30 Mieter hat das Recht, unzulässige Fragen falsch zu beantworten! Volksmusik oder Heavy Metal muss dem Vermieter egal sein, solange der Mieter es nicht krachen lässt Aareon Kongress

31 Mieter hat das Recht, unzulässige Fragen falsch zu beantworten, aber zulässige Fragen falsch zu beantworten, hat Folgen: - Anfechtung - Kündigung Aareon Kongress

32 Videoüberwachung: Datenschutz: Videoüberwachungsanlagen o o o o in Außenanlage im Eingangsbereich im Hausflur im Treppenhaus Keine Ausweichmöglichkeit der Mieter ist schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht!!! Aareon Kongress

33 Videoüberwachung: Datenschutz: Videoüberwachungsanlagen zu betreiben, erfordert: Zweck schriftlich festlegen o Besprayen der Fassade o häufiger Einbruch o Vandalismus-Schäden o sonstige Straftaten Aareon Kongress

34 Videoüberwachung: Datenschutz: Videoüberwachungsanlagen zu betreiben, erfordert: Erforderlichkeit begründen o häufige Kontrollgänge o nur zu bestimmten Zeiten Wirtschaftliche Angemessenheit unerheblich! Aareon Kongress

35 Videoüberwachung: Videoüberwachung erfordert Maßnahmen o Hinweispflicht auf Überwachung und die verantwortliche Stelle o deutlich sichtbar o Aufzeichnung nur erlaubt, wenn der Zweck das rechtfertigt o Kontrolle durch Datenschutzbeauftragten o Löschfristen beachten Aareon Kongress

36 Videoüberwachung: Darf der Mieter Videoüberwachung installieren? Aareon Kongress

37 Videoüberwachung: Löschung der Daten: sobald der Zweck der Erhebung vorbei Ausnahme bei zu erwartendem Streit Ausnahme bei Zustimmung der Interessenten Aareon Kongress

38 Heizkostenverteiler: Datenschutz: Datenerfassung zur Heizkostenabrechnung o Verdunster-Heizkostenverteiler o elektronische Heizkostenverteiler Es können auch mehr Daten erfasst und in Echtzeit per Funk ausgelesen werden. Risiko der stärkeren Überwachung! Aareon Kongress

39 Sensoren: Aareon Kongress

40 Sensoren: Aareon Kongress

41 Aareon Kongress

42 Stromkostenzähler: Datenerfassung zur Stromkostenabrechnung: Es können viele Daten erfasst und in Echtzeit per Funk ausgelesen werden. Auswertung der Lebensgewohnheiten, welche Geräte genutzt werden! Aareon Kongress

43 Untermieter: Daten für Untermietverhältnis: o o o Genehmigung schriftlich vom Vermieter Name und Anschrift des Untermieters weitere Angaben nur, wenn berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegt (Änderung der Nutzung) Aareon Kongress

44 Übermittlung an Dritte: Datenübermittlung an Dritte grundsätzlich nicht erlaubt Ausnahmen: an Handwerker zur Instandsetzung: Adresse Telefon Aareon Kongress

45 Übermittlung an Dritte: Datenübermittlung an Dritte grundsätzlich nicht erlaubt Ausnahmen: o an Behörden zur Strafverfolgung o bei Verletzung Fürsorge- und Erziehungspflicht o Jobcenter im Rahmen ihrer Befugnisse Aareon Kongress

46 Auskunftsrecht des Mieters: Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch alle Daten und Notizen Weitergabe an Dritte Mietrechtlicher Auskunftsanspruch Originalbelege zu Abrechnungen Aareon Kongress

47 Hilfe: bei Verletzung der Datenschutzrechte: Meldung an: betriebliche Datenschutzbeauftragte den Datenschutzbeauftragten des Landes Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstr. 219 Besuchereingang: Puttkamerstr (5. Etage) Berlin Telefon: 030/ Telefax: 030/ mailbox@datenschutz-berlin.de Aareon Kongress

48 Hilfe: bei Verletzung der Datenschutzrechte: Meldung an: betriebliche Datenschutzbeauftragte den Datenschutzbeauftragten des Landes Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge Stahnsdorfer Damm Kleinmachnow Telefon: /356-0 Telefax: / Aareon Kongress

49 Hilfe: bei Verletzung der Datenschutzrechte: Meldung an: betriebliche Datenschutzbeauftragte den Datenschutzbeauftragten des Landes Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße Schwerin Telefon: Telefax: (Hinweise zur Verschlüsselung) / Aareon Kongress

50 Aareon Kongress

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