Bundestagswahl 2017 Wir informieren!
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- Gesche Scholz
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1 Bundestagswahl 2017 Wir informieren! Die DSTG-Bundesfrauenvertretung möchte parteineutral und schwerpunktmäßig über die Wahlprogramme der einzelnen Parteien zur Bundestagswahl 2017 informieren, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern. Besonderes Augenmerk hatten wir dabei auf frauen- und familienpolitische Themen, die als Anträge zu den Gewerkschaftstagen eingebracht wurden. Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die Positionen der einzelnen Parteien wertneutral vor, werden aber in unserer politischen Arbeit die Wahlprogramme hinsichtlich einer eventuellen Mehrbelastung der Mitarbeiter/innen in den Finanzämtern kritisch unter die Lupe nehmen. Steuerrecht Ehegattensplitting Bündnis 90 Die Grünen sehen das Ehegattensplitting als ein unmodernes System, das die heutigen Formen des partnerschaftlichen Zusammenlebens nicht abdeckt und sehen es zudem als eine Hürde für die Erwerbstätigkeit von Frauen. Deshalb wird eine Individualbesteuerung (mit ggfs. übertragbarem Grundfreibetrag) gefordert. Das Ehegattensplitting soll durch eine gezielte und verbesserte Förderung von Familie mit Kindern ersetzt werden. Für bereits Verheiratete soll ein Wahlrecht bestehen. Die Christdemokraten halten grundsätzlich am Ehegattensplitting fest, möchte es aber auf verschiedenen Wegen modifizieren. Das Faktorverfahren soll beispielsweise stärker beworben werden, um so die negativen Auswirkungen der Steuerklassenwahl III/V abzumildern. Die Partei setzt sich dafür ein, dass das Ehegattensplitting durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzt wird und dass das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum frei übertragbar ist. Die Freien Demokraten sprechen sich für eine Beibehaltung des Ehegattensplittings aus, möchten jedoch die Steuerklasse V abschaffen.
2 Die SPD tritt dafür ein, das Ehegattensplitting durch den Familientarif mit Kinderbonus zu ersetzen. Jeder Elternteil soll 150 pro Kind von seiner Steuerlast abziehen können, was zu einer Entlastung von unverheirateten und verheirateten Elternteilen, sowie von Alleinerziehenden führt. Der sich aus der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung ergebende Splittingvorteil wird durch die Möglichkeit der Übertragung von Einkommensanteilen von höchstens zwischen den Ehepartnern gewahrt. Für bereits Verheiratete soll ein Wahlrecht bestehen. Steuerrecht Förderung von Kindern und Familie Die Partei setzt sich für ein Familien-Budget ein: es soll eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung eingeführt werden, die den Kinderfreibetrag und das Kindergeld ersetzt. Für einkommensschwache Familien wird ein KindergeldBonus garantiert. Für bereits verheirate Eltern gilt ein Wahlrecht. - Das CDU CSU setzt sich für eine Verbesserung der finanziellen Situation von junger Familien. Eine Erhöhung des Kindergeldes von 25 Euro pro Kind/Monat sowie die Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrags ist geplant. Zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum sollen ein Baukindergeld (10 Jahre lang je Kind/Jahr) und Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer eingeführt werden. Sie setzen sich für eine Erhöhung des Kindergeldes pro Kind auf monatlich 328 Euro ein. Zur Sicherung des Existenzminimums von Kindern soll eine zusätzliche Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro monatlich eingeführt werden. Die FDP spricht sich für ein Kindergeld 2.0 aus: darin sollen alle kindesbezogenen Leistungen zu einem Leistungspaket zusammengefasst werden. Auch die steuerliche Berücksichtigung von Leistungen im Haushalt (insbesondere Pflege und Betreuungsleitungen) soll verbessert werden. Für Paare und Alleinerziehende sollen die Kinderfreibeträge angehoben und Kinderbetreuungskosten, bis zum Höchstbetrag, voll absetzbar werden.
3 Zur Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe von Kindern fordert die SPD ein (nach Einkommen und Kinderzahl gestaffeltes) erweitertes Kindergeld, welches das bisherige Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenführt. Die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten soll in voller Höhe erfolgen. Eigentliches politisches Ziel ist jedoch Kita-Gebühren schrittweise abzuschaffen. Lohngerechtigkeit Bündnis 90 Die Grünen setzen sich für ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz ein. Ziel ist, dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit gleich bezahlt werden und gleiche Aufstiegschancen haben. Auch ist es unverzichtbar, Berufe mit hohem Frauenanteil gesellschaftlich und finanziell aufzuwerten. Die Tarifverträge und Vereinbarungen sollen künftig von Seiten der Arbeitgeber und Gewerkschaften hinsichtlich Diskriminierung überprüft werden. In dem Zusammenhang soll auch die Möglichkeit der Verbandsklage geschaffen werden. Zur Abschaffung von Entgeltungleichheit wurde die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern für vergleichbare Tätigkeit gesetzlich geregelt. Die Wirkung dieses Entgelttransparenzgesetzes soll überprüft und ggf. weiterentwickelt werden. Sie fordern ein verbindliches Entgeltgleichheitsgesetz, um die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen auszugleichen. Auch soll die Möglichkeit einer Verbandsklage geschaffen werden, so dass Frauen nicht einzeln klagen müssen. Die FDP setzt sich für einen flexiblen Arbeitsmarkt ein, um faire Chancen zu generieren. Um die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern zu verkleinern, sollen Frauen Berufe in den klassischen Männerbranchen anzustreben. Durch Weiterentwicklung des Transparenzgesetzes zu einem Entgeltgleichheitsgesetz mit Verbandsklagrecht will die SPD erreichen, dass die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern beendet wird. Dazu ist es notwendig, soziale Berufe, in denen vor allem Frauen arbeiten, aufzuwerten und junge Menschen zu motivieren, Berufe zu ergreifen, die nicht den Geschlechterklischees entsprechen.
4 Frauenquote Um mehr Gleichberechtigung in Führungsgremien zu schaffen, möchte die Partei eine 50 Prozent-Frauenquote für die börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen einführen. Es sollen Maßnahmen für Führungspositionen auf allen betrieblichen Ebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, geschaffen werden. Unter ihrer Regierungsverantwortung wurde die Frauenquote für Führungspositionen in der Wirtschaft verabschiedet. Neben der Wirtschaft, möchte die CDU/CSU auch den Frauenanteil in den Führungsebenen der Verwaltung steigern. Um vorhandene Defizite abzubauen, setzt sich die CDU CSU dafür ein, dass bis spätestens 2025 eine Gleichstellung in Führungspositionen im öffentlichen Dienst abschließend erreicht wird. Zur Stärkung von Frauen wollen sie eine verbindliche 50 %- Frauenquote auf jeder Karrierestufe durchsetzen und das Professorinnenprogramm zu einem Programm für die Förderung von Frauen auf allen Karrierestufen weiterentwickeln. Durch Anreize für Unternehmen, verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen soll der Frauenanteil in Führungsverantwortung erhöht werden. Eine gesetzliche Quote wird jedoch abgelehnt. Mit einer Gesamtstrategie für Frauen in Führungspositionen will die SPD erreichen, dass Führungsgremien jeweils zu 50 % mit Frauen und Männern besetzt sind. Die geplante Gesamtstrategie umfasst die Bereiche Wirtschaft, Medien, Kultur, Wissenschaft und Verwaltung. Dem öffentlichen Dienst kommt hierbei eine besondere Vorbildfunktion zu. Befristete Teilzeit und Rückkehrrecht Das bestehende Recht auf Teilzeit soll um ein Recht auf Rückkehr zu dem früheren Stundenumfang, um ein Recht auf Homeoffice (soweit möglich) und um ein Recht auf Mitsprache bei der Lage der Arbeitszeit erweitert werden, um den Einstieg nach der Familienphase zu unterstützen. Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlangt die CDU CSU einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit in Betrieben ab einer bestimmten Größe, um so die Rückkehr zur Vollzeitarbeit zu ermöglichen.
5 Keine Angaben hierzu im Wahlprogramm. Um den jeweiligen Bedürfnissen Rechnung tragen zu können, macht sich die Partei für ein individuelles Recht auf Teilzeit und ein gesetzliches Rückkehrrecht auf die vorherige vertragliche Arbeitszeit nach Teilzeitarbeit stark. Zur Vermeidung von Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt fordert die SPD einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit und ein Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit. Insbesondere das Recht auf ein Rückkehrrecht in Vollzeit soll gestärkt werden. noch abschließend: sofern Sie sich noch intensiver mit den Wahlprogrammen Parteien beschäftigen wollen, finden Sie unter die Programme aller Parteien.
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