LEADER-Förderung Dübener Heide Sachsen-Anhalt Juni 2017
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- Evagret Beckenbauer
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1 LEADER-Förderung Dübener Heide Sachsen-Anhalt Juni 2017
2 Tagesordnung 1. LEADER a. 4 Merkmale b. Wie arbeitet eine LAG? 12 Grundsätze c. Budget der LAG d. Förderperiode Grundlagen der Förderung a. Entwicklungskonzept & Leitlinien b. Handlungsfelder 3. Förderprogramme im ELER, ESF & EFRE a. Förderbereiche b. Fördergegenstände c. Fördersätze und -bedingungen 4. Bewerbungsverfahren a. Projektanmeldebogen b. Bewertungsmatrix 2
3 LEADER: 4 Merkmale 1 Bottom-up-Ansatz ( von unten nach oben ) 2 Lokale Aktionsgruppen (LAG) öffentlich-private Partnerschaften 3 Kooperation und Netzwerkbildung 4 Lokale Entwicklungsstrategien (LES) 3
4 LEADER: Wie arbeitet eine LAG? 12 Grundsätze FreiwilligeZusammenarbeit auf Basis einer Geschäftsordnung Offenfür alle Interessenten, Transparenz für die Öffentlichkeit Mitgliederversammlung ist Entscheidungsgremium (+ Vorstand) 4 Partner aus Kommunen müssen stehts unter 50 % bleiben 5 6 LAG erarbeitet ein Konzept(LES) aktuell: Landesregierung bestätigt LAG als EU-Fördergebietfür LEADER 4
5 7 1x im Jahr wird Prioritätenliste(für Folgejahr) erarbeitet 8 Land gibt LAG Budget(FOR) für Förderperiode 9 LAG entscheidet allein (!), welche Vorhaben gefördert werden 10 Bewilligungsbehörden prüfen Förderfähigkeit(Richtlinien) 11 EU/Land + Landkreise finanzieren LEADER-Management 12 LAG n arbeiten in einem landesweiten LEADER-Netzwerk 5
6 Budget der LAG Finanzieller Orientierungsrahmen (FOR) für Lokale Aktionsgruppen ELER ELER ESF EFRE (LEADER) (RELE) Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes Europäischer Sozialfonds Europäischer Fonds für die regionale Entwicklung 1. Rate: 2015 (für ) 1. Rate ab Rate ab Rate:
7 EU-Förderperiode EU Start EU-Fonds für Sachsen-Anhalt EFRE: 1,4 Mrd. EUR ESF: 0,612 Mrd. EUR ELER: 0,859 Mrd. EUR Durchführungs -phase Kern -Phase der Umsetzung der EU- Programme Endeder Förderperiode Bewilligungsende Jan. 2015: GrünesLicht der EU- Kommission für Sachsen- Anhalt Start der Förderrichtlinien Endedes Solidaritätspakts 2019/2020 7
8 Grundlagen für Förderung: Entwicklungskonzept & Richtlinien RELE-Richtlinie (ELER) Dorferneuerung Touristische Infrastruktur LEADER-Richtlinie (ELER) Einzelprojekte Kooperationsprojekte Europäischer Sozialfonds (ESF) Bildungsprojekte Teilhabe-/Beschäftigungsprojekte Europäischer Regionalfonds (EFRE) Sicherung Kulturerbe Breitensportinfrastruktur 8
9 Regionales Entwicklungskonzept: Leitidee und Handlungsfelder 9
10 Regionales Entwicklungskonzept: Aktions-und Förderraum 10
11 RELE Grundlegendes Dorferneuerung Nur investive Maßnahmen kein Innenausbau (Ausnahme: Revitalisierung, Umnutzung land- & forstwirtschaftl. Substanz, Neubau Dorfgemeinschaftshäuser) Nur Projekte im Ortsinnenbereich Touristische Infrastruktur Nur investive Maßnahmen Außen- und Innenausbau Projekte auch im Ortsaußenbereich Hinweis: Zuschüsse für Heizungen Kredite und Zuschüsse energieeffizientes Sanieren über KfW-Bank ( 11
12 RELE Förderbereiche Aufwertung und Revitalisierung innerörtlicher Bereiche einschließlich Kauf bebauter Grundstücke durch die Gemeinden oder Abbruch von Gebäuden und Anlagen mit Folgeinvestitionen. Erhaltung und Gestaltung oder Umnutzung land-und forstwirtschaftlicher oder ehemals land-und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz. An den demografischen Wandel angepasste Erneuerung, auch Neubau der örtlichen Infrastruktur, kleinere dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen, Wohnumfeld Erhalt des ländlichen Kulturerbes insbesondere der Erhalt ortsbildprägender, in der Regel denkmalgeschützter Gebäude und Anlagen Verbesserung und Entwicklung der öffentlich verwendeten touristischen Infrastruktur 12
13 RELE Förderbereiche Erhaltung und Gestaltung der das Ortsbild prägenden oder historisch wertvollen Kirchen und Kapellen, einschließlich dazu gehöriger Grundstücke und Gebäude Der Neubau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen durch Gemeinden oder Gemeindeverbände Innerörtliche Sicherungs- und Abbruchmaßnahmenohne konkrete Folgeinvestitionen durch Gemeinden oder Gemeindeverbände 13
14 RELE Fördersätze und -bedingungen Gemeinden und Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände bis zu 75 %, höchstens Juristische Personen des privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie Religionsgemeinschaften als juristische Personen des öffentlichen Rechts (nur außerhalb der GAK) bis zu 45 %, höchstens Mindestförderhöhe: 1.000, bei Gebietskörperschaften de-minimis-beihilfe: Gesamtwert für wirtschaftliche Projekte darf über einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht überschreiten Für Organisationen, die Umsatzsteuer abziehen (Vorsteuer) können, ist diese Umsatzsteuer nicht zuwendungsfähig Bei Anträgen mit einem Zuwendungsbetrag bis zu ist der Eigenmittelanteil nachzuweisen, bei Anträgen über die komplette Vorfinanzierung in Höhe der Gesamtausgaben (Kontoauszüge, Sparbücher, Kreditbereitschaftserklärung etc.) 14 Zweckbindung: 12 Jahre
15 LEADER Grundlegendes Investives und Nichtinvestives Innovative Ansätze für die Region Grad des privaten Engagements / bürgerschaftlichen Engagements Außen- und Innenausbau, bis hin zu Teilen der Inneneinrichtung Einzel-und gebietsübergreifende Kooperationsprojekte 15
16 LEADER Förderbereiche Strategischer Umbau und Neuausrichtung der öffentlichen Daseinsfürsorge Begleitung des demografischen Wandels zur Erhaltung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten Verstärkung und Vertiefung der kommunalen Zusammenarbeit, insbesondere Vernetzung Stadt und Umland Entwicklung, Gestaltung und Vernetzung ländlicher Gebiete mit regional bedeutsamem kulturellem oder natürlichem Erbe. 16
17 LEADER Förderbereiche Entwicklung, Stärkung und Vernetzung von Kultur-, Aktiv-und Naturtourismus, sowie des Gesundheitstourismus Klimaschutz durch lokale und kommunale Lösungen für eine nachhaltige Energieversorgungeinschließlich Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Anpassung an den Klimawandel Stärkung der Wirtschaft einschließlich Landund Forstwirtschaft, insbesondere durch Förderung von Innovation, Produktion und Marketing für regionale Erzeugnisse. Entwicklung ländlicher Gebiete mit hohem Kultur-und Naturwert und Erhaltung der Biodiversität 17
18 LEADER Fördersätze und -bedingungen Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen des öffentlichen Recht bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Personen-Gesellschaften des privaten Rechts bis zu 50 %, höchstens (Existenzgründer ) Körperschaften und juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, wie z. B. Vereine, Verbände bis zu 80 %, höchstens Ausgeschlossen sind Unternehmen mit Kapitalbeteiligung des Landes oder Bundes > 25 % sowie Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse Konzepte mit höchstens zuwendungsfähiger Ausgaben, Machbarkeitsstudien bis höchstens Zuschuss (Fördersatz 90 %) ProjektmanagerInnen können auf 2 Jahre mit höchstens pro Jahr gefördert werden. Mindestförderhöhe: 2.500, bei Gebietskörperschaften de-minimis-beihilfe: Gesamtwert für wirtschaftliche Projekte darf über einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht überschreiten Zweckbindung: 5 Jahre, tw. 10 Jahre 18
19 ESF Grundlegendes Keine Förderung von investiven Maßnahmen Förderung Bildung, Integration, Beschäftigung: Projekte, Konzepte und Netzwerke Zuwendungsempfänger: öffentliche und private juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen, keine natürliche Personen Kostenpauschalierungen für Sachkosten möglich, Honorar aufgrund standardisierter Stundensätze 80 % Förderung, nur teilweise auf Förderobergrenze beschränkt 19
20 ESF Förderbereiche Projekte zur Bewältigung sozialer Folgen des demogr. Wandels: Organisationsformen zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Konzeptentwicklung bis Coaching-Projekte und Entwicklung der Willkommenskultur bis Lokale arbeitsmarkorientierte Mikroprojekte bis Weiterbildung von Ehrenamtlichen Kooperationen zwischen Schulen und regional angesiedelten Unternehmen zur Berufsorientierung und -vorbereitung (Schüler Klasse 1-6) an außerschulischen Lernorten 20
21 ESF Beispiele Aktive Lebenszeit Zielgruppe: Generation 50plus Aktivierung zur Beteiligung und Teilhabe zur Anreicherung des sozialen Lebens im Dorf mit neuen Kultur-, Begegnungs- und Bildungsmöglichkeiten Nutzen: Steigerung Lebensqualität, Wohlbefinden und Verbundenheit zur Gemeinschaft; Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen Innovation in der Region: solidarische und engagierte Nachbarschaftshilfe in Form einer Treffpunktstruktur Modellhaftigkeit: Erprobung neuer Konzepte zur Erhaltung sozialer und/oder infrastruktureller Angebote Nachhaltigkeit: Stärkung persönlicher und struktureller Fähigkeiten in den Modell-Ortschaften zur Sicherung von Anschlussvorhaben; Coaching-Phase für Heidebewohner als aktive Gestalter ihres Sozialraumes 21
22 ESF Beispiele Intensivkurs für Mutmacher Ziel: Schulung von Multiplikatoren zur Ermutigung u. Stärkung der Eigenkompetenz und Eigenverantwortung jedes Einzelnen und Motivation zur Eigeninitiative Zielgruppen:lokale Akteure, Kommunalengagierte, Menschen mit Projektideen Inhalte: Vermittlung der wesentlichen Schritte einer Projektkonzeption und grundlegender Bestandteile des Projektmanagements sowie Arbeitsmethoden Weiterentwicklung und Fokussierung von Projekten, welche die Teilnehmer konkret vor Ort umsetzen Vermittlung von Know-how zur Schaffung von Räumen für gute Gespräche (Orte der Ideen in den Dörfern; Vernetzung der engagierten Bürger) 22
23 EFRE zwei Richtlinien Kulturerbe-RiLi Energetische Sanierungvon Kulturerbestätten Stark III plus EFRE-RiLi Teil B: Energetische Sanierung von Sportstätten 23
24 Kulturerbe Grundlegendes und Inhalte Verbesserung d. Präsentation & nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes Förderung von Sanierung und Anpassung von Kultureinrichtungen, Bau- und Bodendenkmalen inkl. Planungsleistungen, Gutachten Keine Förderung von Neu-, An-und Erweiterungsbauten. Keine Änderung der Kubatur des Gebäudes Gegenstand: öffentliche Infrastrukturen und öffentliche Gebäude mit kultureller Nutzung (mind. 80 %, räumlich oder zeitlich) Zuwendungsempfänger: öffentliche und private juristische Personen als Träger der o.g. Einrichtungen oder von Bau- und Bodendenkmalen Ausgeschlossen: gewinnorientierte Vorhaben bis 90 % Förderung Zweckbindungsfrist: 15 Jahre, 5 Jahre bei beweglichen Gütern 24
25 Stark III plus EFRE Grundlegendes und Inhalte Förderung von Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit Gegenstand: Gebäudehülle und Gebäudetechnik (energetisch), Anschaffung von technischen Geräten und Ausstattungen Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte sowie Amateursportvereine (Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt und Eigentümer oder Erbbauberechtigter der Sportstätte) Mindestförderung: Euro bis 90 % Förderung Zweckbindung: 15 Jahre, 5 Jahre für geförderte Ausstattungsgegenstände 25
26 Zweistufiges Bewerbungsverfahren Projektbogen bis an das Regionalmanagement Bewertung durch die LAG Punkte führen zum Ranking Prioritätenliste ist Fördergrundlage, Begrenzung = Ausschöpfung der vorhandenen Mittel Antrag bei der Bewilligungsbehörde bis spätestens
27 Hinweise Projektblatt Geben Sie Ihrem Projekt einen Titel! Projektbeschreibung: die Maßnahmen benennen, z.b. Anbau, neue Fenster, energetische Sanierung Dach Projektziele: Was sind die Effekte, was ist der neue Zustand? Durchführungszeitraum: in der Regel im Antragsjahr 27
28 Eigenmittel: Eigen-und Fremdkapital Zuschüsse/zweckgebundene Spenden: tw. bis als Eigenmittel anerkannt Zuschüsse Dritter: werden zunächst von den Gesamtkosten abgezogen und mindern die Zuschuss-Berechnungsgrundlage 28
29 Eigentumszugriff: Mindestens ein Tag über Zweckbindungsfrist Baugenehmigung: Zumindest Bauvoranfrage, bei Antragsabgabe Baugenehmigung Hinweis:RM erkundigt sich Anfang November 2017 über den Stand der finanziellen und genehmigungsrechtlichen Vorarbeiten 29
30 Infos für die Bewertung: wo nichts oder wenig steht, kann nichts bewertet werden 30
31 Der Weg in die Prioritätenliste Bewertungsbogen 31
32 Engagement 2020 Die Themenplattform für regionales Bürgerengagement 32
33 RegioCrowd
34 Ihre Ansprechpartner Ihre Fragen sind willkommen! Weitere Informationen: 34
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