Vertrag. V e r t r a g für das Studium zum/r Staatlich geprüften Betriebswirt/-in Schwerpunkt Touristik

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1 V e r t r a g für das Studium zum/r Staatlich geprüften Betriebswirt/-in Schwerpunkt Touristik für Angestellte und deren engsten Angehörigen der Unternehmen, mit denen die Fachschule für Touristik Frankfurt Weigand GmbH ein entsprechendes Partnerabkommen abgeschlossen hat. - Die Unternehmen werden nachfolgend Kooperationspartner genannt. Zwischen der Fachschule für Touristik Frankfurt Weigand GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Petra Weigand-Datz, Gervinusstraße 5-7, Frankfurt und Frau/Herrn: Straße und Hausnummer: Wohnort: Telefonnummer privat: Telefonnummer geschäftlich: Handynummer: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Schulbildung: Ausbildung: - nachfolgend Fachschule genannt - Berufserfahrung zu Studienbeginn: -Adresse: -nachfolgend Student/in genannt - wird folgender für das Studium zum/r Staatlich geprüften Betriebswirt/-in geschlossen. Version 12 Datum: Seite 1 von 8

2 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER FACHSCHULE FÜR TOURISTIK FRANKFURT WEIGAND GMBH 1 Pflichten der Fachschule Die Fachschule verpflichtet sich, den Studiengang zum/r Staatlich geprüften Betriebswirts/-in nach Maßgabe des durch das Hessische Kultusministerium bestätigten Rahmenausbildungsplans und der Prüfungsordnung durchzuführen. (1) Sie sorgt dafür, dass alle theoretischen Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur Erreichung des Studienziels notwendig sind, in erwachsenengerechter Weise vermittelt werden. Sie hat den Unterricht nach Maßgabe der in 1 genannten Bestimmungen so durchzuführen, dass das Studienziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. (2) Sie wird nur solche Personen mit der Durchführung des Unterrichts beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Erfahrung dazu geeignet sind. (3) Sie wird dem/r Student/in alle Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die zum Erfolg der Teilnahme beitragen. (4) Der/die Student/in ist durch die Fachschule bei der Berufsgenossenschaft versichert. (5) Im Falle eines Ausfalls der Vorlesung aufgrund von Umständen, welche die Schule nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise Krankheit der Trainer, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, besteht kein Anspruch des spartners auf Durchführung der Veranstaltung oder Minderung der Unterrichtsgebühren. Die Haftung der Schule ist auf den Eintritt solcher Schäden des spartners beschränkt, die auf ein fahrlässiges Verhalten der Schule zurückzuführen sind. In jedem Fall wird die Schule Ersatz für den Ausfall anbieten. (6) Die Fachschule ist verpflichtet, die Daten der Teilnehmer gemäß den Bestimmungen des Datenschutzes zu speichern. Sie ist jedoch berechtigt, Daten an die prüfenden Stellen, z.b. an die IHK, das Schulamt, etc. weiter zu leiten. 2 Studienort/-zeit (1) Sofern nichts anderes gilt, findet der Schulunterricht in den Schulräumen der Fachschule, Gervinusstraße 5-7, Frankfurt statt. Die Fachschule behält sich vor, den Unterricht bei Bedarf auf andere Räumlichkeiten im Bereich Frankfurt Innenstadt und angrenzende Stadtteile zu verlegen. (2) Die gesamte Studienzeit beträgt 6 Semester und findet nebenberuflich statt. Das Studium ist in zwei Studienabschnitte gegliedert: Studienabschnitt I = Semester Studienabschnitt II = Semester Das Studium dauert vom bis. Version 12 Datum: Seite 2 von 8

3 Aufgrund der vorangegangenen Berufserfahrung und abgeschlossenen Weiterbildung zum/r Tourismusfachwirt/-in erfolgt eine Einstufung in das 4. Semester (Studienabschnitt II). Voraussetzung ist die Belegung der unten stehenden Fächer für das Studium im Zeitraum von einem Semester (im folgenden Vorschaltsemester genannt). Das gilt für die Fächer: Deutsch, Mathematik, Politik, Recht, Umwelt, Wirtschaft Beginn des Vorschaltsemesters Beginn des 4. Semesters: Mai Aufgrund der abgeschlossenen Ausbildung zum/-r Staatlich geprüften Internationalen Touristikassistenten/-in bzw. Luftverkehrsassistenten/-in erfolgt eine Einstufung in das 4. Semester. Beginn des 4. Semesters: Ende des Studienabschnitts II: 3 Studiengebühr und Zahlungsbedingungen (1) Studiengebühr pro Semester: 1.242,00 Studiengebühr für den Studienabschnitt I: 3.726,00 Studiengebühr für den Studienabschnitt II: 3.726,00 Vorschaltsemester: 940,50 Einschreibgebühr*, einmalig bei Anmeldung fällig: 120,00 Prüfungsgebühr: Diese wird von der Hessischen Landesregierung erhoben und durch die Fachschule für Touristik an den/die Studenten/in weiterberechnet. Wiederholungssemester: 750,00 Bearbeitungsgebühr (z.b.: Umbuchung in ein anderes Semester): 100,00 *Diese Gebühr wird bei Kündigung vor Kursbeginn nicht erstattet. Bei der Studiengebühr handelt es sich um Sonderpreise für Angestellte bzw. deren engsten Angehörigen der Kooperationspartner. (2) Die Studiengebühr pro Semester ist in voller Höhe zum jeweiligen 1. des Monats, in dem das Semester beginnt, zu entrichten. Monatliche Zahlungsweise ist nur bei Erteilung eines Basis- Lastschriftmandats möglich und wird immer am 1. des Monats abgebucht. Kommt der/die Student/in bei der monatlichen Zahlungsweise mit einer Rate in Verzug, so ist - im Zeitraum bis Ende des zweiten Semesters die komplette Gebühr für beide Semester sofort zur Zahlung fällig, - ab dem dritten Semester der noch offene Restbetrag der Semestergebühr sofort zur Zahlung fällig. Prüfungsgebühren werden von der Hessischen Landesregierung gesondert in Rechnung gestellt. (3) Wiederholung eines Semesters: erreicht der/die Student/in nicht die erforderlichen Leistungsnachweise im Studienabschnitt I + II, kann ev. die Wiederholung eines oder mehrerer Semester erforderlich werden. Grundlage ist die Prüfungsordnung des Landes Hessen. Die Wiederholung eines Semesters ist kostenpflichtig. (4) Sind Gebühren nicht rechtzeitig oder vollständig gezahlt, erhält der/die Teilnehmer/in kein Zeugnis/Teilnahmebestätigung oder wird nicht zur Prüfung zugelassen. Version 12 Datum: Seite 3 von 8

4 (5) RECHNUNGSADRESSE Die Rechnung erhalte ich. Die Rechnung soll an folgenden Rechnungsempfänger ausgestellt werden: Firma: Name, Vorname: Adresse: Telefonnummer: -Adresse: Ort, Datum Unterschrift + ggf. Stempel Rechnungsempfänger (sofern nicht Kursteilnehmer) Zahlungsweise bitte ankreuzen: Ich erteile der Fachschule ein Basis-Lastschriftmandat zum Einzug der Einschreibgebühr. Ich zahle die Semestergebühr zu Beginn des Semesters in Höhe von 1.242,00. Ich erteile der Fachschule ein Basis-Lastschriftmandat zum Einzug der 6 monatlichen Teilbeträge pro Semester von je 207,00. Zahlungsweise für Vorschaltsemester: Ich zahle die Gebühr für die Vorschaltsemester zu Beginn des ersten Semesters in Höhe von 940,50. Ich erteile der Fachschule ein Basis-Lastschriftmandat zum Einzug der monatlichen Teilbeträge (6 Monate à 156,75). Version 12 Datum: Seite 4 von 8

5 ERTEILUNG EINES SEPA-BASISLASTSCHRIFTMANDAT Ich ermächtige die Fachschule für Touristik Frankfurt Weigand GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Fachschule für Touristik auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer: Mandatsreferenz: DE21FFT entspricht der Rechnungsnummer Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Bank, Ort: IBAN: BIC: Sollte der Einzug durch die Bank mangels Kontodeckung, unberechtigtem Widerspruch oder aufgrund falscher Angaben des/der Studenten/in zurückgewiesen werden, entstehen zusätzliche Bankgebühren und Kosten des Aufwands durch die Fachschule in Höhe von 15,00 pro Vorgang, der vom/von der Studenten/in zu tragen ist. Der/die Student/in verpflichtet sich, die fällige/n Rate/n zzgl. der Bankgebühren unaufgefordert innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Rücklastschrift an die Fachschule zu überweisen. Ort, Datum Unterschrift 4 Widerrufsbelehrung (1) Widerrufsrecht Der/die Student/in kann seine serklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor sabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Fachschule für Touristik Frankfurt Weigand GmbH, Gervinusstraße 5-7, Frankfurt am Main, Faxnummer: , frankfurt@schule-fuer-touristik.de. (2) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Kann der/die Student/in uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der/die Student/in uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu Version 12 Datum: Seite 5 von 8

6 führen, dass der Student/in die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. (3) Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 5 Kündigung (1) Kündigung des/der Studenten/in vor Studienbeginn: Bis 60 Tage vor Beginn des Studiums kann der/die Student/in ohne Angabe von Gründen kostenlos vom zurücktreten. Bereits bezahlte Entgelte werden in diesem Falle zurückerstattet unter Einbehaltung der Einschreibegebühr. Diese Gebühr ist mit der Anmeldung fällig und wird bei einer Kündigung vor Kursbeginn nicht erstattet. (2) Kündigung ab dem 59. Tag vor Studienbeginn des Studienabschnitts I: Studierende, die ab dem 59. Tag vor Studienbeginn kündigen möchten, haben bis zum 31. Oktober schriftlich zu kündigen und sind grundsätzlich zur Zahlung von 2 Monatsraten in Höhe von 207,00 Euro verpflichtet. Kündigung ab dem 59. Tag vor Studienbeginn des Studienabschnitts II: Staatlich geprüften Internationalen Luftverkehrsassistenten und Touristikassistenten, die zum 1. Mai in das 4. Semester einsteigen und den kündigen möchten, haben schriftlich zum zu kündigen und sind zur Zahlung von zwei Monatsraten verpflichtet. Kündigung des Vorschaltsemesters ab dem 59. Tag vor Beginn: Bei Buchung eines Vorschaltsemester ist ab 59 Tage vor Beginn des Vorschaltsemesters eine Kündigung frühestens zum Ende des zweiten Monats des Vorschaltsemesters möglich. Es sind zwei Monatsraten zu entrichten. (3) Kündigung nach Studienbeginn bis Ende des zweiten Monats nach Studienbeginn: Nach Beginn des Studiums kann frühestens zum Ende des zweiten Studienmonats ( bzw ) gekündigt werden. Der Teilnehmer ist grundsätzlich zur Zahlung von zwei Monatsraten verpflichtet. (4) Kündigung ab dem 3. Monat nach Studienbeginn (ab 1. November bzw. ab 1. Juli für Einsteiger in das 4. Semester): Studierende, die ab dem 3. Monat nach Studienbeginn zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Studiengebühr bis zur Kündigungsfrist verpflichtet. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Monatsende. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Version 12 Datum: Seite 6 von 8

7 (5) Unterbrechung des Studiums aus wichtigem Grund: wenn der/die Student/in aufgrund einer schweren Gesundheitsbeeinträchtigung an dem Studium nicht mehr teilnehmen kann und ein ärztliches Attest binnen zwei Wochen bei der Fachschule vorlegt, kann der/die Student/in das Studium später fortsetzen, sofern es an der Fachschule einen Folgekurs gibt. Das gezahlte Studiengeld wird in diesem Fall nicht zurückgezahlt, aber für den Folgekurs in voller Höhe angerechnet. Bei monatlicher Teilzahlung, bleibt das Basis-Lastschriftmandat bis zum Ende des Studienabschnitts bestehen. (6) Fristlose Kündigung des es durch die Fachschule: Diese kann den aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Verpflichtung des/r Teilnehmers/in von der Zahlung der vollen Kursgebühr bleibt hiervon unberührt, wenn dieser/diese den Kündigungsgrund veranlasst hat. Wichtige Gründe liegen zum Beispiel vor: - wenn der/die Student/in nachhaltig die Vorlesungen stört oder - wenn der/die Student/in mit mehr als 3 Monatsraten in Verzug gekommen ist. (7) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang des Kündigungsschreibens an die Fachschule. Der/Die Student/in ist zu Folgendem verpflichtet: 6 Pflichten des/r Studenten/in (1) Der/Die Student/in bemüht sich, die theoretischen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Studienziel zu erreichen. (2) Der/Die Student/in nimmt regelmäßig am Unterricht teil und arbeitet aktiv im Rahmen des Studiums mit anderen Personen, insbesondere den Lehrern zusammen; er/sie befolgt die Schulordnung. (3) Computer, Maschinen und sonstige Ausstattung werden sorgsam und pfleglich behandelt und sind nur zu den ihm/ihr übertragenen Aufgaben und Arbeiten zu verwenden. Die Arbeitsschutzund Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Regelungen, die die Ordnung der Fachschule betreffen, werden beachtet. (4) Der/Die Student/in nimmt an Prüfungen/Tests innerhalb des Studiums teil, sofern diese vorgesehen sind. (5) Überlassene Schulungsunterlagen oder Inhalte unserer Online-Lernplattform dürfen weder vor noch nach dem Unterricht vervielfältig oder anderweitig als für das Erreichen des eigenen Schulungsziels genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Fachschule Schadensersatzforderungen vor. (6) Der/Die Studentin stellt der Fachschule eine schriftliche Bestätigung des Kooperationspartners über sein Beschäftigungsverhältnis bzw. das seines engsten Familienangehörigen zur Verfügung. Die Bestätigung darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 2 Monate sein. Das Beschäftigungsverhältnis muss unbefristet oder mindestens bis zum Ende des Kurses befristet sein. 7 Nebenabreden (1) Außer den in diesem vereinbarten Regelungen wurden Nebenabreden nicht getroffen bzw. vereinbart. Version 12 Datum: Seite 7 von 8

8 (2) Änderungen und/oder Ergänzungen des es einschließlich dieser Regelung sowie möglicher Anlagen zu diesem bedürfen der Schriftform. 8 Gerichtsstand / Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Ansprüche aus diesem ist Frankfurt am Main. 9 Sonstige Vereinbarungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses es oder auch nur Teile derselben zwingendem Recht widersprechen oder sonst unwirksam sein oder werden, so bleibt der im Übrigen wirksam. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich nach Feststellung einer solchen Situation eine der Rechtslage entsprechende wirksame Regelung zu vereinbaren, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis entspricht oder möglichst nahe kommt. (2) Gleiches gilt für den Fall einer nachträglichen und nach Maßgabe der vertraglichen Zielsetzung festgestellten Lücke. Die Parteien werden unverzüglich die Lücke einvernehmlich so schließen, wie sie es bei Abschluss des es getan hätten, wenn sie die Lücke erkannt und sachgerecht geschlossen hätten. (3) Der soll aber nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien dann insgesamt unwirksam oder nichtig sein, wenn das Festhalten an dem auch unter Berücksichtigung der vorstehenden Regelungen in Abs. 1 eine unzumutbare Härte für eine der sparteien darstellen würde. (4) Die Annahme des es durch die Fachschule für Touristik Frankfurt Weigand GmbH erfolgt durch die Zusendung der Anmeldebescheinigung. Hiermit erkläre ich mich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fachschule für Touristik Frankfurt Weigand GmbH einverstanden. Die Informationen zum Widerrufsrecht gemäß 4 (1) dieses es habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese. Ort, Datum Unterschrift des/r Studenten/in Version 12 Datum: Seite 8 von 8

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