Weiterbildungsvertrag. WEITERBILDUNGSVERTRAG für die nebenberufliche Weiterbildung. zum/r Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr
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- Christoph Lehmann
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1 WEITERBILDUNGSVERTRAG für die nebenberufliche Weiterbildung zum/r Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr für Angestellte und deren engsten Angehörigen der Unternehmen, mit denen die Schule für Touristik Weigand GmbH & Co. KG ein entsprechendes Partnerabkommen abgeschlossen hat. - Die Unternehmen werden nachfolgend Kooperationspartner genannt. in Frankfurt in Köln in München Starttermin: Berufsbegleitend in 18 Monaten Zwischen der Schule für Touristik Weigand GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Petra Weigand-Datz, Gervinusstraße 5-7, Frankfurt - nachfolgend Schule für Touristik genannt und Name, Vorname: PK-Nr.: Straße: PLZ, Ort: Telefon privat: Telefon geschäftlich: Telefon mobil: Fax: Dienststelle LH: -Adresse - nachfolgend Teilnehmer/in genannt wird folgender für die nebenberufliche Weiterbildung zum/r Servicekaufmann/- frau im Luftverkehr in Frankfurt geschlossen: Version 14 Datum: Seite 1 von 7
2 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER SCHULE FÜR TOURISTIK WEIGAND GMBH & CO. KG 1 PFLICHTEN DER SCHULE FÜR TOURISTIK Die Schule für Touristik verpflichtet sich, die Weiterbildung nach Maßgabe des durch die IHK bestätigten Rahmenausbildungsplans und der Prüfungsordnung durchzuführen. (1) Sie sorgt dafür, dass alle theoretischen Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur Erreichung des Weiterbildungsziels notwendig sind, in erwachsenengerechter Weise vermittelt werden. Sie hat den Unterricht nach Maßgabe der in 1 genannten Bestimmungen so durchzuführen, dass das Weiterbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. (2) Sie wird nur solche Personen mit der Durchführung des Unterrichts beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Erfahrung dazu geeignet sind. (3) Sie wird dem/r Teilnehmer/in alle Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die zum Erfolg der Teilnahme beitragen. (4) Im Falle eines Ausfalls von Unterricht/Vorlesung aufgrund von Umständen, welche die Schule für Touristik nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise Krankheit der Trainer, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Durchführung der Weiterbildung oder Minderung der Unterrichtsgebühren. Die Haftung der Schule für Touristik ist auf den Eintritt solcher Schäden des Vertragspartners beschränkt, die auf ein fahrlässiges Verhalten der Schule für Touristik zurückzuführen sind. In jedem Fall wird die Schule für Touristik Ersatz für den Ausfall anbieten. (5) Die Schule für Touristik ist verpflichtet, die Daten der Teilnehmer/innen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzes zu speichern. Sie ist jedoch berechtigt, Daten an die prüfenden Stellen, z.b. an die IHK, das Schulamt, etc. weiter zu leiten. 2 WEITERBILDUNGSZEIT/-ORT (1) Die Weiterbildung dauert vom.. bis.. (2) Weiterbildungsorte: Frankfurt: Sofern nichts anderes gilt, findet die Weiterbildung in den Schulungsräumen der Schule für Touristik, Gervinusstraße 5-7, Frankfurt statt. Die Schule für Touristik behält sich vor, den Unterricht bei Bedarf auf andere Räumlichkeiten im Bereich Frankfurt Innenstadt und angrenzende Stadtteile zu verlegen. Köln: Die Weiterbildung wird in Köln, im Großraum Köln bzw. Flughafen Köln stattfinden. Die Schule für Touristik behält sich vor, bei Bedarf die Räumlichkeiten während der Weiterbildung innerhalb dieses Raums zu verlegen. München: Die Weiterbildung wird in München bzw. im Großraum zwischen München und dem Flughafen München stattfinden. Die Schule für Touristik behält sich vor, bei Bedarf die Räumlichkeiten während der Weiterbildung innerhalb dieses Raums zu verlegen. 3 WEITERBILDUNGSGEBÜHR UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (1) Die Weiterbildungsgebühr beträgt 2.786,40 zzgl. IHK-Prüfungsgebühr.. Es handelt sich um einen Sonderpreis für Angestellte bzw. deren engsten Angehörigen der Kooperationspartner. Die Prüfungsgebühr wird von der IHK gesondert in Rechnung gestellt. Version 14 Datum: Seite 2 von 7
3 (2) Bearbeitungsgebühr (z.b. Umbuchung in einen anderen Kurs): 100,00 (3) Die Weiterbildungsgebühr ist zum 1. des Monats, in dem die Weiterbildung beginnt, in voller Höhe fällig. Monatliche Zahlungsweise ist nur bei Erteilung eines Basis-Lastschriftmandats möglich. Kommt der/die Teilnehmer/in bei der monatlichen Zahlungsweise mit einer Rate in Verzug, so ist der noch offene Restbetrag der Gebühr sofort zur Zahlung fällig. (4) Sind Gebühren nicht rechtzeitig oder vollständig gezahlt, erhält der/die Teilnehmer/in kein Zeugnis/Teilnahmebestätigung oder wird nicht zur Prüfung zugelassen. (5) RECHNUNGSADRESSE Die Rechnung erhalte ich. Die Rechnung soll an folgenden Rechnungsempfänger ausgestellt werden: Firma: Name, Vorname: Adresse: Telefonnummer: -Adresse: Ort, Datum Unterschrift + ggf. Stempel Rechnungsempfänger (sofern nicht Kursteilnehmer) Version 14 Datum: Seite 3 von 7
4 ZAHLUNGSWEISE BITTE ANKREUZEN Ich überweise die Gebühr in Höhe von 2.786,40 auf das Konto der Schule für Touristik Weigand GmbH & Co. KG bei der Commerzbank Frankfurt am Main, IBAN DE , BIC COBADEFFXXX. Ich erteile der Schule für Touristik ein Basis-Lastschriftmandat zum Einzug der monatlichen Teilbeträge (18 Monate á 154,80) ERTEILUNG EINES SEPA-BASISLASTSCHRIFTMANDAT Ich ermächtige die Schule für Touristik Weigand GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Schule für Touristik auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer: Mandatsreferenz: DE65SFT entspricht der Rechnungsnummer Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Bank, Ort: IBAN: BIC: Sollte der Einzug durch die Bank mangels Kontodeckung, unberechtigtem Widerspruch oder aufgrund falscher Angaben des/der Teilnehmers/in zurückgewiesen werden, entstehen zusätzliche Bankgebühren und Kosten des Aufwands durch die Schule für Touristik in Höhe von 15,00 pro Vorgang, der vom/von der Teilnehmer/in zu tragen ist. Ort, Datum Unterschrift Version 14 Datum: Seite 4 von 7
5 4 WIDERRUFSBELEHRUNG (1) Widerrufsrecht Der/die Teilnehmer/in kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Schule für Touristik Weigand GmbH & Co. KG, Gervinusstraße 5-7, Frankfurt am Main, Faxnummer: , frankfurt@schule-fuer-touristik.de. (2) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Kann der/die Teilnehmer/in der Schule für Touristik die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der/die Teilnehmer/in die Schule für Touristik insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Teilnehmer/in die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie sie dem/der Teilnehmer/in etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der/die Teilnehmer/in die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er/sie die Sache nicht wie sein/ihr Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der/die Teilnehmer/in hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der/die Teilnehmer/in bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für den/die Teilnehmer/in kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den/die Teilnehmer/in mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für die Schule für Touristik mit deren Empfang. (3) Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor der/die Teilnehmer/in sein/ihr Widerrufsrecht ausgeübt hat. Ende der Widerrufsbelehrung 5 KÜNDIGUNG (1) Kündigung des/der Teilnehmer/in vor Beginn des Weiterbildung: Bis 60 Tage vor Beginn der Weiterbildung kann der/die Teilnehmer/in ohne Angabe von Gründen kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären, maßgeblich ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der Schule für Touristik. (2) Kündigung ab 59 Tage vor Beginn der Weiterbildung: Teilnehmer/innen, die ab 59 Tage vor Beginn zurücktreten sind grundsätzlich zur Zahlung des kompletten ersten Weiterbildungshalbjahres verpflichtet. (3) Kündigung nach Beginn der Weiterbildung: Teilnehmer, die nach Beginn zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Gebühr bis zur Kündigungsfrist verpflichtet. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum jeweiligen Monatsende. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Version 14 Datum: Seite 5 von 7
6 (4) Unterbrechung der Weiterbildung aus wichtigem Grund: wenn der/die Weiterbildende aufgrund einer schweren Gesundheitsbeeinträchtigung an der Weiterbildung nicht mehr teilnehmen kann und ein ärztliches Attest binnen zwei Wochen bei der Schule für Touristik vorlegt, kann der/die Teilnehmer/in die Weiterbildung später fortsetzen, sofern es an der Schule für Touristik einen Folgekurs gibt. Die gezahlte Weiterbildungsgebühr wird in diesem Fall nicht zurückgezahlt, aber für den eventuellen Folgekurs in voller Höhe angerechnet. Bei monatlicher Teilzahlung, bleibt das Basis-Lastschriftmandat bis zum Ende des Weiterbildungsteils bestehen. (5) Kündigung der Schule für Touristik vor Beginn der Weiterbildung: die Schule für Touristik kann bis 30 Tage vor Beginn von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. (6) Fristlose Kündigung des Vertrages durch die Schule für Touristik: diese kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Verpflichtung des/r Teilnehmers/in von der Zahlung der vollen Kursgebühr bleibt hiervon unberührt, wenn dieser/diese den Kündigungsgrund veranlasst hat. Wichtige Gründe liegen z.b. vor: - wenn der/die Teilnehmer/in nachhaltig den Unterricht stört oder - wenn der/die Teilnehmer/in mit mehr als drei Monatsraten in Verzug gekommen ist. (7) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der Schule für Touristik. Der/die Teilnehmer/in ist zu folgendem verpflichtet: 6 PFLICHTEN DES/R TEILNEHMERS/IN (1) Der/Die Teilnehmer/in erwirbt die theoretischen Fertigkeiten und Kenntnisse, die erforderlich sind, das Weiterbildungsziel zu erreichen. (2) Der/Die Teilnehmer/in nimmt regelmäßig am Unterricht teil und arbeitet aktiv im Rahmen der Weiterbildung mit anderen Personen, insbesondere den Lehrern zusammen; der/die Teilnehmer/in befolgt die Schulordnung. (3) Computer, Maschinen und sonstige Ausstattung werden sorgsam und pfleglich behandelt und sind nur zu den ihm/ihr übertragenen Aufgaben und Arbeiten zu verwenden. Die Arbeitsschutzund Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Regelungen, die die Ordnung der Schule für Touristik betreffen, werden beachtet. (4) Überlassene Schulungsunterlagen oder Inhalte unserer Online-Lernplattform dürfen weder vor noch nach dem Unterricht vervielfältig oder anderweitig als für das Erreichen des eigenen Weiterbildungsziels genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Schule für Touristik Schadensersatzforderungen vor. (5) Der/Die Teilnehmer/in stellt der Schule für Touristik eine schriftliche Bestätigung des Kooperationspartners über sein Beschäftigungsverhältnis bzw. das seines engsten Familienangehörigen zur Verfügung. Die Bestätigung darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 2 Monate sein. Das Beschäftigungsverhältnis muss unbefristet oder mindestens bis zum Ende des Kurses befristet sein. Version 14 Datum: Seite 6 von 7
7 7 NEBENABREDEN (1) Außer den in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen wurden Nebenabreden nicht getroffen bzw. vereinbart. (2) Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung sowie möglicher Anlagen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. 8 GERICHTSSTAND / ERFÜLLUNGSORT Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Ansprüche aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main. 9 SONSTIGE VEREINBARUNGEN (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder auch nur Teile derselben zwingendem Recht widersprechen oder sonst unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich nach Feststellung einer solchen Situation eine der Rechtslage entsprechende wirksame Regelung zu vereinbaren, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis entspricht oder möglichst nahe kommt. (2) Gleiches gilt für den Fall einer nachträglichen und nach Maßgabe der vertraglichen Zielsetzung festgestellten Lücke. Die Parteien werden unverzüglich die Lücke einvernehmlich so schließen, wie sie es bei Abschluss des Vertrages getan hätten, wenn sie die Lücke erkannt und sachgerecht geschlossen hätten. (3) Der Vertrag soll aber nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien dann insgesamt unwirksam oder nichtig sein, wenn das Festhalten an dem Vertrag auch unter Berücksichtigung der vorstehenden Regelungen in Abs. 1 eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde. (4) Die Annahme des Vertrages durch die Schule für Touristik erfolgt durch die Zusendung der Anmeldebescheinigung. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die IHK mein Prüfungsergebnis der Schule für Touristik mitteilen darf. Hiermit erkläre ich mich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schule für Touristik Weigand GmbH & Co. KG einverstanden. Die Informationen zum Widerrufsrecht gemäß 4 (1) dieses Vertrages habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese. Ort, Datum Unterschrift des/der Teilnehmers/in Version 14 Datum: Seite 7 von 7
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