Peniger Amtsblatt 19. April 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN WAHLEN. Stadt Penig

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1 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN WAHLEN Stadt Penig für die Stadtratswahl in Penig am Sonntag, dem 25. Mai 2014 Für die Wahl zum Stadtrat wurden durch den Gemeindewahlausschuss am 24. März 2014 folgende fünf Wahlvorschläge in der festgestellten Reihenfolge zugelassen: Genrich, Lars Versicherungsfachmann 1966 Chursdorfer Straße 148 Schneider-Delau, Carolin Kaufmännische Angestellte 1966 Zinnberger Straße 7 3. Mädler, Marco Diplom- Wirtschaftsingenieur (FH) 1970 Dittmannsdorfer Straße Harzendorf, Gerhard Rentner 1950 Rochsburger Straße 4 5. Thiele, Manfred Geschäftsführer 1950 Chursdorfer Straße Werner, Gert Bauingenieur 1948 Oberhainer Straße Wolf, André Trainer Aus- und Weiterbildung 1980 Langer Berg 6 8. Tauchmann, Mike Elektriker 1975 Peniger Straße 3A OT Thierbach 9. Lobvogel, Claudia Kauffrau für Bürokommunikation 1988 Langer Berg Barthelt, Uwe Tischler 1960 Chursdorfer Straße 34 1 Eichhorn, Falk Lehrer 1985 Goldammerweg 7 1 Friedemann, Thomas Dachdeckermeister 1962 Am Berg Gerhardt, Werner selbstständiger Handelsvertreter 14. Heine, Mirko selbstständiger Dachdecker 1952 Obergräfenhainer Straße 51 OT Obergräfenhain 1974 Wernsdorfer Straße 48 A OT Wernsdorf 15. Hoppe, Jürgen Tischlermeister 1965 Chursdorfer Straße Kemter, Jürgen Karosseriebaumeister 1947 Scheunenplan Schlötzer, Fred Schlossermeister 1968 Scheunenplan Siegel, Sebastian Sozialversicherungsfachangestellter 19. Skunde, Armin Dachdeckermeister und Sachverständiger 20. Stein, Thomas Steuerberater Dipl.-Volkswirt 1992 Chemnitzer Straße Lunzenauer Straße 52 A 1978 Leipziger Straße 67 A -4-

2 DIE LINKE (Die LINKE) 3. Sozialdemokratsiche Partei (SPD) 4. Penig e.v. (FWGP e.v.) 5. Partei (FDP) Penig, den Rau, Ina Lehrerin 1954 Dorfstraße 31 OT Zinnberg Gründel, Ringo Netzwerkadministrator 1969 Schenkendorfstraße Amboß, Emily Studentin/Altenpflegerin 1987 Thierbacher Straße 1 4. Zehe, Horst Produktionsleiter 1952 Meischnerstraße Siede, Ina Sekretärin 1970 Wiesenstraße 3 6. Blumtritt, Werner Diplom-Ingenieur 1942 Reitzenhainer Straße Wassel, René Zerspanungsmechaniker 1973 Leipziger Straße Oehmig, Klaus Rentner/Lehrer 1940 Pumpschänkenweg 3 9. Franke, Mike EU-Rentner 1965 Kantstraße Fritzsche, Frank Rentner/Landwirt 1942 Oberhainer Straße 24 B Wiehl, Ronny IT-Spezialist 1983 Dittmannsdorfer Straße 24 Violka, Simone Finanzbuchhalterin 1968 Robert-Koch-Straße Tischoff, Martin Elektromonteur 1952 Zur Lochmühle 48 OT Tauscha 4. Quellmalz, Bettina Erzieherin 1958 An der Leuba Kirsch, Kevin KFZ-Mechaniker 1981 Bahnhofstraße 8 6. Hennicke, Anneliese Rentnerin 1944 Oberhainer Straße Lorenz, Peter selbstständiger Industriekaufmann 1961 Chursdorfer Straße Weber, Leander Dachdeckermeister 1975 Dittmannsdorfer Straße 32A Bergmann, Martin jun. Geschäftsführer 1974 Leipziger Straße 57 Dr. Stein, Mario Tierarzt 1965 Dittmannsdorfer Straße Eidam, Jens Sicherheitsingenieur 1981 Im Rosengarten 7 4. Zeißler-Panze, Sandy Selbstständige 1971 Obere Dorfstraße 18 A 5. Wolf, Michael Landschaftsarchitekt 1967 Altenburger Straße 9 6. Bauer, Hartmut Lagerverwalter 1961 Untere Dorfstraße Tomoscheit, Annett Lehrerin 1968 Chemnitzer Straße 36 Schuster, Sandra Teamleiterin 1983 Claus-Roch-Straße 7-5-

3 Stadt Penig, Ortschaft Arnsdorf für die Ortschaftsratswahl Arnsdorf am Sonntag, dem 25. Mai 2014 Für die Wahl zum Ortschaftsrat Arnsdorf wurden durch den Gemeindewahlausschuss am 24. März 2014 folgende zwei Wahlvorschläge in der festgestellten Reihenfolge zugelassen: Penig e.v. (FWGP e.v.) Penig, den Harzendorf, Gerhard Rentner 1950 Rochsburger Straße 4 Friedemann, Angela Sekretärin 1961 Am Berg 6 3. Lautrich, René Elektromeister 1975 Am Dorfbach Friedemann, Thomas Dachdeckermeister 1962 Am Berg 6 Kiesenbauer, Jens Maschinenbauingenieur 1980 An der Turnhalle 5 Stadt Penig, Ortschaft Chursdorf für die Ortschaftsratswahl Chursdorf am Sonntag, dem 25. Mai 2014 Für die Wahl zum Ortschaftsrat Chursdorf wurde durch den Gemeindewahlausschuss am 24. März 2014 folgender Wahlvorschlag zugelassen: Thiele, Manfred Geschäftsführer 1950 Chursdorfer Straße 42 Barthelt, Uwe Tischler 1960 Chursdorfer Straße Genrich, Lars Versicherungsfachmann 1966 Chursdorfer Straße Müller, Hartmut Kraftfahrzeugmeister 1959 Chursdorfer Straße Pötzsch, Matthias Lehrer 1960 Zur Höllmühle 5 Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde. Es findet Mehrheitswahl statt. Penig, den

4 Stadt Penig, Ortschaft Langensteinbach für die Ortschaftsratswahl Langensteinbach am Sonntag, dem 25. Mai 2014 Für die Wahl zum Ortschaftsrat Langensteinbach wurden durch den Gemeindewahlausschuss am 24. März 2014 folgende Wahlvorschläge in der festgestellten Reihenfolge zugelassen: FFW Niedersteinbach Tröger, Olaf Elektromeister 1951 Untere Hauptstraße 26 Werner, Gert Bauingenieur 1948 Oberhainer Straße Gerhardt, Werner selbstständiger Handelsvertreter 4. Heine, Mirko selbstständiger Dachdecker 1952 Obergräfenhainer Straße 51 OT Obergräfenhain 1974 Wernsdorfer Straße 48 A OT Wernsdorf 5. Karte, Beate Sachbearbeiterin 1962 Oberhainer Straße Petzold, Gitta Verkäuferin 1960 Karl-von-Hase-Straße 10 Landgraf, Gerd Frührentner 1961 Obersteinbacher Straße 21 A Penig, den Stadt Penig, Ortschaft Tauscha für die Ortschaftsratswahl Tauscha am Sonntag, dem 25. Mai 2014 Für die Wahl zum Ortschaftsrat Tauscha wurde durch den Gemeindewahlausschuss am 24. März 2014 kein Wahlvorschlag zugelassen. Es kann somit jede wählbare Person gewählt werden. Es findet Mehrheitswahl statt. Penig, den

5 Stadt Penig, Ortschaft Thierbach für die Ortschaftsratswahl Thierbach am Sonntag, dem 25. Mai 2014 Für die Wahl zum Ortschaftsrat Thierbach wurden durch den Gemeindewahlausschuss am 24. März 2014 folgende zwei Wahlvorschläge in der festgestellten Reihenfolge zugelassen: DIE LINKE (DIE LINKE) Penig e.v. (FWGP e.v.) Penig, den Rau, Ina Lehrerin 1954 Dorfstraße 31 OT Zinnberg Giller, André Bauhofmitarbeiter 1964 Markersdorfer Straße 15 OT Thierbach Zeißler-Panze, Sandy Selbstständige 1971 Obere Dorfstraße 18 A 3. Bauer, Hartmut Lagerverwalter 1961 Untere Dorfstraße 20 Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 25. Mai 2014 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen (Kreistagswahl, Stadtratswahl und Ortschaftsratswahlen) Das verbundene Wählerverzeichnis für die Europawahl und die Kommunalwahlen die Wahlbezirke der Stadt Penig wird in der Zeit vom 5. bis 9. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten an Werktagen Montag von bis 130 Uhr Dienstag von bis 130 Uhr und von 130 bis Uhr Donnerstag von bis 130 Uhr und von 130 bis Uhr Freitag von bis 130 Uhr in der Stadtverwaltung Penig, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 210, Markt 6 in (nicht barrierefrei), für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadt bedient werden darf. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen (getrennten) Wahlschein für die Europawahl und einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der unter genannten Öffnungszeiten, spätestens am 9. Mai 2014 bis 130 Uhr, bei der Stadtverwaltung Penig, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 210, Markt 6 in, Einspruch einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen. Der Einspruch/Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt/gestellt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 4. Mai 2014 eine verbundene Wahlbenachrichtigung für die Europawahl und die Kommunalwahlen. Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl und eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen. In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penig, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 210, Markt 6 in, zur Einsichtnahme aus. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein/e und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Die Kommunalwahlen und die Europawahl finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der Europawahl durch -8-

6 Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte Wahlbriefe absenden. 4. Wer einen Wahlschein - zur Wahl des Europäischen Parlaments hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Mittelsachsen, - zu den Kommunalwahlen hat, kann an der/den Wahl/en durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlgebiets in der Ortschaft / der Stadt / des Wahlkreises Mittelsachsen 5 oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Auf Antrag erhalten Wahlscheine und Briefwahlunterlagen 5. in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, 5. nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 4. Mai 2014 oder die Einspruchsfrist bis zum 9. Mai 2014 versäumt haben, b) wenn das Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren/Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. Mai 2014, Uhr, bei der Stadtverwaltung Penig, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 210, Markt 6 in, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder gewahrt. Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl, 100 Uhr, neue Wahlscheine beantragen. Im Antrag sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Des Weiteren soll die laufende Nummer, unter der der Antragsteller im Wählerverzeichnis geführt wird, angegeben werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen, die mindestens 16 Jahre alt sein muss. 6. Mit dem weißen Wahlschein für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises für die Europawahl, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlberechtigte erhält für die Kommunalwahlen - einen Wahlschein mit Angabe der Wahl/en, für die der Wahlberechtigte wahlberechtigt ist, - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Stadtrat, - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Ortschaftsrat (wenn im Wahlschein angegeben), - einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag (wenn im Wahlschein angegeben), - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den Wahlscheinen getrennt für die Europawahl und die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass - der Wahlbrief für die Europawahl dort spätestens am Wahltag bis Uhr, und - der Wahlbrief für die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag bis Uhr, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Nähere Hinweise zur Briefwahl sind den getrennten Merkblättern für die Briefwahl, die mit den Briefwahlunterlagen übersandt werden, zu entnehmen. Der rote Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert; der orangene Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei den auf den Wahlbriefen angegebenen Stellen abgegeben werden. Penig, GESCHÄFTSSTELLE Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom Die Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom werden in der nächsten Amtsblattausgabe am bekannt gegeben. TERMINE Stadtratssitzung Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Penig findet am Donnerstag, dem 8. Mai 2014 um Uhr im Ratssaal der Stadtverwaltung Penig, Markt 6 in, statt. Die Tagesordnung wird gemäß der Bekanntmachungssatzung der Stadt Penig durch Anschlag an den Verkündungstafeln ortsüblich bekannt gemacht. FINANZVERWALTUNG Aus ALT mach NEU Individuelles Wohnen in der Peniger Innenstadt Die Stadt Penig schreibt die Grundstücke Reitzenhainer Straße 1 und 3 sowie das Grundstück Chemnitzer Straße 43 zum Verkauf aus. -9-

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