Mecklenburg-Vorpommern
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1 541 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 19. Jahrgang Schwerin, den 15. Mai Nr. 5/2009 Inhalt Seite I. Amtlicher Teil Wissenschaft und Forschung Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald II. Nichtamtlicher Teil Dienstanweisung für Kranzspenden und Nachrufe beim Ableben von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern mit Ausnahme des Hochschulpersonals Stellenausschreibungen
2 542 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 5/2009 I. Amtlicher Teil Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vom 24. März 2009 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 43 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz LHG M-V) vom 5. Juli 2002 (GVOBl. M-V S. 398) 1, zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539) 2, erlässt die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald die folgende Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät: Artikel 1 Die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät vom 31. Juli wird wie folgt geändert: 1. 1 Abs. 4 Satz 4 wird wie folgt gefasst: Soweit veröffentlichte Arbeiten Bestandteil der kumulativen Arbeit sind, soll deren Veröffentlichung bei Zugang des Gesuchs nicht mehr als drei Jahre zurückliegen. 2. Dem 5 Abs. 1 wird folgender Buchstabe g) angefügt: g) ggf. ein Antrag auf Ausnahme von der in 1 Abs. 4 Satz 4 vorgesehenen Frist. 3. Dem 6 Abs. 2 wird folgender Halbsatz angefügt: oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der in 1 Abs. 4 Satz 4 vorgesehenen Frist nicht vorliegen. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ernst-Moritz-Arndt-Universität vom 18. März 2009 und der Genehmigung des Rektors vom 24. März Greifswald, den 24. März 2009 Der Rektor der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Universitätsprofessor Prof. Dr. rer. nat. Rainer Westermann Mittl.bl. BM M-V 2009 S Mittl.bl. BM M-V S Mittl.bl. BM M-V S Mittl.bl. BM M-V 2007 S. 600
3 Nr. 5/2009 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 543 II. Nichtamtlicher Teil Dienstanweisung für Kranzspenden und Nachrufe beim Ableben von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern mit Ausnahme des Hochschulpersonals Das Verfahren für die Ehrung verstorbener Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird in Anlehnung an die frühere Richtlinie für Kranzspenden und Nachrufe beim Ableben von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Landes Mecklenburg-Vorpommern wie folgt geregelt: 1. Personenkreis 1.1 Eine Kranzspende aus öffentlichen Mitteln wird gewährt beim Ableben von aktiven Beamten und Angestellten und Arbeitnehmern. Eine Kranzspende kann auch gewährt werden, wenn ein Bediensteter zum Zeitpunkt des Todes in den Landesdienst abgeordnet war. 1.2 Bei früheren Beamten, Angestellten und Arbeitern des Landes, wenn sie wegen Erreichens der Altersgrenze, Erfüllung der Voraussetzungen zum Bezug des vorgezogenen Altersruhegeldes oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Arbeitsverhältnis zum Land ausgeschieden sind und hauptberuflich nicht mehr tätig waren, entscheidet der Leiter der Dienstsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen in Abhängigkeit von Dienstzugehörigkeit und Zeitpunkt des Ausscheidens. Dies gilt ebenfalls bei verstorbenen Ruhestandsbeamten sowie früheren Beamten, wenn sie aus einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis des Landes versorgungsberechtigt sind. 2. Kranzspende Die Kranzspende ist mit einer Schleife in den Landesfarben zu versehen. Auf einer Seite des Schleifenbandes sind die Worte Die Regierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf der anderen die Bezeichnung der Dienststelle, bei der der Verstorbene zuletzt beschäftigt war, in schwarzer Schrift aufzudrucken. 3. Kosten Die Kosten für die Kranzspende müssen sich unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse in angemessenen Grenzen halten. Für einen Kranz mit Schleife dürfen einschließlich der Nebenkosten bis zu 70,- aufgewendet werden. Anstelle einer Kranzspende kann der dafür aufzuwendende Betrag auf ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen als Spende an eine Organisation verwendet werden, die mildtätige, kirchliche, religiöse oder als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke im Sinne des Einkommenssteuerrechts verfolgt. Die Ausgaben sind bei Titel Vermischte Verwaltungsausgaben der Dienststelle zu buchen, bei der der Verstorbene zuletzt tätig war, für verstorbene Lehrkräfte bei den jeweiligen Staatlichen Schulämtern des Landes. 4. Nachrufe und Pressemitteilungen Die/Der Verstorbene des unter Punkt 1.1 genannten Personenkreises wird durch einen Nachruf ihrer/seiner letzten Dienststelle in einer Tageszeitung, in der Regel derjenigen, die dieser selbst erhalten hat oder die von den Hinterbliebenen bezeichnet wird, geehrt. Der Nachruf soll sich auf ein kurzes Wort des Gedenkens und der Verbundenheit beschränken. Das Format soll nicht größer als 96 x 80 mm sein. Der Nachruf ergeht im Namen der letzten Dienststelle und des zuständigen Personalrats des Verstorbenen. Unter der Bezeichnung der Dienststelle und des Personalrats sind die Namen des Vertreters der Dienststelle sowie der jeweiligen Personalvertretung anzugeben. 5. Unterlassung der Ehrung Von einer Ehrung ist abzusehen, wenn dies dem Wunsch des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen entspricht. Ist der Verstorbene wegen erheblicher Verfehlungen einer Ehrung nicht würdig, so unterbleibt die Ehrung. 6. Inkrafttreten Diese Dienstanweisung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Schwerin, den 20. März 2009 gez. Udo Michallik Staatssekretär Mittl.bl. BM M-V 2009 S. 543
4 544 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 5/2009 Stellenausschreibungen Die Stellenausschreibungen richten sich sowohl an weibliche als auch an männliche Bewerber mit mehrjähriger Berufserfahrung und unbefristetem Arbeitsverhältnis beim Land Mecklenburg- Vorpommern. Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil der Frauen in herausgehobenen Positionen in der Landesverwaltung zu erhöhen. Frauen werden daher nachdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen für die Stellenausschreibungen Nummer 1 und 4 sind an das Staatliche Schulamt Greifswald, M.-A.-Nexö-Platz 1, Greifswald, für die Stellenausschreibungen Nummer 2 und 3 sind an das Staatliche Schulamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Str. 120, Neubrandenburg, für die Stellenausschreibung Nummer 5 sind an das Staatliche Schulamt Rostock, Möllner Straße 13, Rostock, für die Stellenausschreibung Nummer 6 sind an das Staatliche Schulamt Schwerin, Zum Bahnhof 14, Schwerin zu richten. Sofern Bewerbungen um mehr als eine ausgeschriebene Stelle erfolgen, sind für jede Stelle gesonderte Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Dabei ist mitzuteilen, welcher Bewerbung Priorität eingeräumt wird. Bewerbungsschreiben sind mit tabellarischem Lebenslauf, Lichtbild und beglaubigter Lehrbefähigung (einschließlich der Fächer und Ergebnisse der Ersten und Zweiten Staatsprüfung) zweifach einzureichen (eine Ausführung verbleibt im zuständigen Schulamt). Der tabellarische Lebenslauf muss Name, Geburtsdatum, Familien stand, derzeitige Schule, gegebenenfalls Amtsbezeichnung und derzeitige Funktion sowie Angaben zum beruflichen Werdegang enthalten. Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Angaben auch an die Schule, an der die Stelle besetzt werden soll, weitergegeben werden. Bewerbungen müssen spätestens einen Monat nach dem Tage der Ausschreibung beim Leiter der Schule/Einrichtung, an der die Lehrkraft beschäftigt ist, abgegeben werden. Als Tag der Ausschreibung gilt das auf dem Titelblatt des Mitteilungsblattes vermerkte Ausgabedatum. Es werden nur Bewerbungen mit vollständigen, den Anforderungen entsprechenden Bewerbungsunterlagen berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Nachstehend werden für das Land Mecklenburg-Vorpommern freie Funktionsstellen für Schulleiter bzw. stellvertretende Schulleiter an öffentlichen Schulen im Angestelltenverhältnis gemäß BAT-O ausgeschrieben. a) Name der Schule, Schulart, Ort b) Landkreis/kreisfreie Stadt c) Art der Stelle, Termin der Besetzung (sofern kein Termin angegeben wird, ist die Stelle sofort zu besetzen) d) soweit erforderlich, zusätzliche Angaben über die Schule, die Stelle, die gewünschte fachliche oder persönliche Eignung e) bei Besetzung auf Zeit: Dauer, für die die Stelle zu besetzen ist Funktionsstellen Grundschulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern 1. a) Grundschule Sellin b) Landkreis Rügen c) Stelle der Schulleiterin / des Schulleiters, d) ca. 85 Schülerinnen und Schüler 2. a) Grundschule Moltzow b) Landkreis Waren/Müritz c) Stelle der Schulleiterin / des Schulleiters, d) ca. 66 Schülerinnen und Schüler 3. a) Grundschule Moltzow b) Landkreis Waren/Müritz c) Stelle der stellvertretenden Schulleiterin / des stellvertretenden Schulleiters, d) ca. 66 Schülerinnen und Schüler Legende Bewerben können sich Lehrkräfte mit der durch Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt der Primarstufe, das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder soweit sie über eine Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR verfügen im Wege der Bewährung erworbenen Lehrbefähigung für untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemein bildenden Schulen oder einer als gleichwertig anerkannten Lehrerlaufbahn. Funktionsstellen Regionale Schulen, Realschulen, Hauptund Realschulen 4. a) Regionale Schule Gingst b) Landkreis Rügen c) Stelle der stellvertretenden Schulleiterin / des stellvertretenden Schulleiters, d) ca. 208 Schülerinnen und Schüler Legende Bewerben können sich Lehrkräfte mit der durch Erste und Zweite Staatsprüfung oder soweit sie über eine Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR verfügen im Wege der Bewährung erworbenen Lehrbefähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen oder einer als gleichwertig anerkannten Lehrerlaufbahn (insbesondere für das Lehramt an Realschulen).
5 Nr. 5/2009 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 545 Funktionsstellen Förderschulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern 5. a) Allgemeine Förderschule Förderzentrum am Schwanenteich Rostock b) Hansestadt Rostock c) Stelle der stellvertretenden Schulleiterin / des stellvertretenden Schulleiters, d) ca. 170 Schülerinnen und Schüler Funktionsstellen Berufliche Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern 6. a) Berufliche Schule des Landkreises Ludwigslust b) Landkreis Ludwigslust c) Stelle der Schulleiterin / des Schulleiters, d) ca Schülerinnen und Schüler f) Lehramt an Beruflichen Schulen oder Lehramt an Gymnasien Legende Bewerben können sich Lehrkräfte mit der durch Erste und Zweite Staatsprüfung oder soweit sie über eine Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR verfügen im Wege der Bewährung erworbenen Lehrbefähigung oder einer gleichwertig anerkannten Lehrerlaufbahn für das Lehramt an beruflichen Schulen oder für das Lehramt an Gymnasien. Mittl.bl. BM M-V 2007 S. 544
6 546 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 5/2009
7 Nr. 5/2009 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 547
8 548 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 5/2009 Herausgeber und Verleger: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, Tel.: Technische Herstellung und Vertrieb: cw Obotritendruck GmbH Münzstraße 3, Schwerin, Fernruf , Telefax Bezugsbedingungen: Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur beim Hersteller. Abbestellungen müssen bis spätestens bzw jeden Jahres dort vorliegen. Bezugspreis: jährlich 48,60 Euro (12 Monatshefte + Sondernummer; inklusive 7 % Mehrwertsteuer) zuzüglich Versandkosten Einzelbezug: Einzelne Ausgaben je angefangene 16 Seiten 0,90 Euro zuzüglich Versandkosten. Lieferung gegen Rechnung. Preis dieser Ausgabe: 0,90 Euro cw Obotritendruck GmbH Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Postvertriebsstück A 8970 DBAG Entgelt bezahlt
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141 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 23. Jahrgang Schwerin, den 21. Juni Nr. 6/2013 Inhalt Seite I. Amtlicher Teil Schule Erster Erlass
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149 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 25. Jahrgang Schwerin, den 6. November Nr. 9 11/2015 Inhalt Seite I. Amtlicher Teil Schule Allgemeine
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Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium ProReKo-Schulen nur per Mail: nachrichtlich: Bezirksregierungen Bearbeitet von Frau Baumann e-mail:
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