Offshore-Netzanschlussregeln O-NAR. TenneT TSO GmbH

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1 Offshore-Netzanschlussregeln O-NAR Bernecker Straße 70, Bayreuth Stand: April 2017 Copyright Alle Rechte vorbehalten. Gewerbliche Nutzung der Unterlagen ist nur mit Zustimmung von TenneT TSO GmbH und gegen Vergütung erlaubt. Außer für den Eigengebrauch ist jedes Kopieren, Verteilen oder anderer Gebrauch dieser Dokumente als durch den bestimmungsgemäßen Empfänger untersagt. Die Autoren übernehmen keine Haftung für Fehler in diesem Dokument und behalten sich das Recht vor, dieses Dokument ohne weitere Ankündigungen jederzeit zu ändern. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April2017

2 1 Inhalt 1 Inhalt Einleitung Anwendungsbereich Rechtlicher Rahmen Technischer Rahmen Geltungsbereich Normen, Richtlinien, Vorschriften Mitgeltende Dokumente Abkürzungen Voraussetzungen für den Netzanschluss Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Allgemeine Anforderungen Netzanschluss und Anlagenbauweise Sternpunktbehandlung Spannungsmerkmale Spannungs- und Frequenzbereiche Überspannungen Schaltbedingte Spannungsänderungen Unsymmetrien Wirkleistungsbilanz Wirkleistungsaustausch Wirkleistungs-Frequenz-Regelung Frequenzabhängiger Modus (FSM-Modus bzw. Primärregelung) Fähigkeit zur Frequenzwiederherstellung (Sekundärregelung und Minutenreserve) Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Unterfrequenz (LFSM-U-Modus) Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Überfrequenz (LFSM-O-Modus) Erzeugungsmanagement Emergency Power Control (EPC) Transmission Capacity Management Stationäre maximale Wirkleistungseinspeisung Blindleistungsbilanz und Spannungshaltung Anforderungen an EZA Vorgabe eines Blindleistungs-Sollwerts Vorgabe eines Soll-Leistungsfaktors Spannungsabhängige Blindleistungsanpassung Blindleistungsaustausch bei Wirkleistungsbezug Führung des Spannungssollwertes Netzrückwirkungen und Versorgungsqualität Allgemeines Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

3 4.7.2 Oberschwingungen und Zwischenharmonische Flicker Interaktion von EZA mit Netzresonanzen (Oberschwingungsstabilität) Verhalten der Erzeugungsanlagen bei Störungen Betrieb bei Störungen Allgemeine Vorgaben für das Verhalten bei Störungen Verhalten bei Inselbetrieb Verhalten bei Blockierung des HGÜ-Umrichters Verhalten bei Frequenzabweichungen Verhalten bei Stabilitätsproblemen Verhalten bei fehlerbedingten Spannungsabweichungen Über-/Unterspannungsschutz FRT-Verhalten Dynamische Spannungsstützung: Allgemeines Verhalten Dynamische Spannungsstützung durch Spannungseinprägung Dynamische Spannungsstützung durch Blindstromeinprägung Regelverhalten der dynamischen Spannungsstützung Störungsanalyse Elektrischer Schutz Prozessdatenverarbeitung Anschlusstechnik Allgemeine Anforderungen Konzept der Schaltanlage Umfang der Lieferungen und Leistungen Umfang der Lieferungen und Leistungen durch TTG Umfang der Lieferungen und Leistungen des Anschlussnehmers Auslegung der Primärtechnik Anforderungen an die Plattform des Anschlussnehmers Personaleinrichtungen und Notunterkünfte Nebenarbeiten Logistik und Arbeitsbedingungen Konzept für den Zugang zu den Anlagen auf der Plattform Brandschutzvorschriften Ausführliche Planung und Koordination Allgemeine Bedingungen für die Verlegung und Installation der HDÜ-Kabel Technische Parameter J-tube Kabelaufhänger Spleißbox Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

4 5.2.5 Windenspezifikation Anschluss der HDÜ-Seekabel Kabelführungen für die HDÜ-Kabeladern Erdungspunkte Installation und Betrieb der HDÜ-Kabel Prüfung Kompensationsdrosselspulen Abmessungen und Gewichte Betriebs- und Transportbedingungen Kühlsystem Erdungspunkte Instandhaltung Sekundärtechnische Einrichtungen und Eigenbedarf Installation von Glasfaser- und Signalkabeln Platzbedarf für die Installation der sekundärtechnischen Einrichtungen Anforderungen an den Raum für die Installation der sekundärtechnischen Einricht Allgemeine bauliche Anforderungen Anforderungen an die Klimaanlage Anforderungen an die Eigenbedarfs-Stromversorgung Erforderliche Versorgungsspannungen Gleichstrom-Systemkonfiguration Versorgungsstromkreise für Betriebsmittel der TTG Schutz Steuerungssystem Position der Steuerungssysteme und der Verriegelung Signalaustausch zwischen dem Anschlussnehmer und TTG Genauigkeit und Auflösung der Messwerte Systemautomatiken Messung Allgemeines Messgeräte Anschluss der Messwandler an das Messsystem Miete der Glasfaserkabel durch den Anschlussnehmer Projektablauf und Inbetriebnahme Überblick über den Ablauf Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Zuschaltung (EZZ) Test und Inbetriebnahme der sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG Test der sekundärtechnischen Einrichtungen-Schaltschränke der TTG vor der Lieferung an die Werft Test der Sekundärtechnische Einrichtungen der TTG in der Werft Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

5 6.2.2 Errichterbescheinigungen Voraussetzungen für die vorübergehende Betriebserlaubnis Nachweis der Anforderungen Systemstudien und Konformitätsnachweise Simulationssoftware Voraussetzungen für die endgültige Betriebserlaubnis Konformitätstest der Regelbarkeit der Wirkleistung Konformitätstest der Blindleistungskapazität Konformitätstest der Blindleistungsregelmodi Spannungsregelung Blindleistungsregelungsmodus Leistungsfaktorregelungsmodus Konformitätstest zur Frequenzregelfähigkeit Frequenzabhängiger Modus (FSM) Überfrequenz LFSM-O Unterfrequenz LFSM-U Konformitätstest der Systemautomatiken Konformitätstest der schnellen Signalreaktion Beschränkte Betriebserlaubnis Freistellungsverfahren Operativer Betrieb und Netzführung Betrieb der Schaltanlagen Allgemeines Weisungsrecht der TTG Schalthandlungen im Notfall Betriebsplanung Instandhaltung Netzführung Betriebsführungsvereinbarung Konformitätsüberwachung im Betrieb Literatur- und Quellenverzeichnis Verzeichnis der Anhänge Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

6 Einleitung 2 Einleitung Die TenneT Offshore GmbH, im Folgenden TOG genannt, errichtet und betreibt im Auftrag der, im Folgenden TTG genannt, seeseitige Netzanschlüsse im Bereich der Deutschen Nord- und Ostsee (vgl. Abbildung 1). Mit dem Begriff seeseitige Netzanschlussnehmer (im Folgenden kurz Anschlussnehmer) werden Offshore Windparks (OWP) bezeichnet, die am seeseitigen Netz der TTG betrieben werden. Diese Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) beschreiben die technischen und organisatorischen Mindestanforderungen, die bei der Errichtung und beim Betrieb von seeseitigen Netzanschlüssen am Hoch- oder Höchstspannungsnetz der TTG zu erfüllen sind. Daneben können auch Zusatzanforderungen, die für einen sicheren Systembetrieb notwendig sind, durch die TTG vorgegeben werden. Weiterhin werden Eigenschaften des Offshore-Netzes sowie organisatorische Hinweise als Information für den Anschlussnehmer bereitgestellt. Abbildung 1 Seeseitiges Netz der (April 2017) 2.1 Anwendungsbereich Die Bestimmungen dieses Dokuments gelten für alle Erzeugungsanlagen (EZA), die neu an das Netz der TTG angeschlossen werden. Bestehende EZA unterliegen den Reglungen der Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

7 Einleitung O-NAR nur bei wesentlichen Änderungen der EZA oder des HGÜ-Netzanschlusssystems (HGÜ-NAS). 2.2 Rechtlicher Rahmen Als Übertragungsnetzbetreiber hat TTG die Verantwortung für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau seines Übertragungsnetzes. Gemäß 19 Abs. 1 EnWG [1] sind Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, technische Mindestanforderungen unter anderem für Anschlüsse von OWP an das Übertragungsnetz des anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreibers festzulegen. Dieser Verpflichtung wird mit den vorliegenden O-NAR nachgekommen. Die Verpflichtung des Anschlussnehmers ist es, die vorliegenden O-NAR einzuhalten. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die den Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. Die Einhaltung ist auf Anforderung geeignet nachzuweisen. Die Geschäfts- und Kommunikationssprache ist Deutsch. 2.3 Technischer Rahmen TTG betreibt Drehstromübertragungsnetze auf See mit unterschiedlichen Spannungsebenen und einer Nennfrequenz von 50 Hz. Die vorliegenden Anforderungen an seeseitige Anschlussnehmer legen die Mindestanforderungen für das Errichten und das Betreiben eines oder mehrerer Anschlüsse an diesem Netz fest. Sie orientieren sich an den objektiven Erfordernissen eines störungsfreien Betriebes der Netze bei TTG auf der einen Seite und an den Belangen eines bedarfsgerechten Anlagenbetriebes beim Anschlussnehmer auf der anderen Seite. Sie stützen sich auf die allgemein anerkannten, dem technischen Fortschritt kontinuierlich angepassten Regeln der Technik und die sie konkretisierenden Richtlinien bei TTG, zu denen u. a. das "Technische Handbuch Netz" [2] gehört. Grundlage für den Betrieb des Übertragungsnetzes sind darüber hinaus die Mindestanforderungen (Regeln) des Verbands der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) (vgl. [3], [4] und [5]). 2.4 Geltungsbereich Die vorliegenden Anforderungen an seeseitige Anschlussnehmer gelten für alle Anschlüsse an das seeseitige Netz der TTG. Der Anschlussnehmer trägt dafür Sorge, dass diese O-NAR auch für Anschlüsse an seinem Netz beachtet werden, sofern diese Auswirkungen auf den Betrieb der TTG-Netze haben. Es handelt sich bei den nachfolgend beschriebenen Anforderungen um Grundanforderungen, die von allen Anschlussnehmern zu erfüllen sind. Zusatzanforderungen, die nur unter bestimmten Randbedingungen zur Sicherstellung eines zuverlässigen Systembetriebs durch TTG gefordert werden, sind kenntlich gemacht. Die Zusatzanforderungen werden zwischen TTG und dem Betreiber der EZA vertraglich vereinbart. Die O-NAR dienen darüber hinaus der Information von Personen, die durch den Betrieb ihrer Anlagen den Netzbetrieb bei TTG beeinflussen können und sich deshalb hierauf einstellen müssen. Sie richten sich insofern vor allem an die Betreiber von EZA, unabhängig davon, ob diese direkt an das Netz der TTG oder an unterlagerte Netze angeschlossen sind. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

8 Einleitung 2.5 Normen, Richtlinien, Vorschriften Die in diesem Dokument angegebenen Anlagen und Geräte müssen den anerkannten technischen Normen und insbesondere den verordnungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Anforderungen der anzuwendenden Normen, Richtlinien und Empfehlungen müssen beachtet werden, soweit in diesem Dokument keine anderen Anforderungen definiert werden. Soweit für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlich, können die in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen auch über die Anforderungen der Normen und Richtlinien hinausgehen. Grundsätzlich sind alle in Deutschland anzuwendenden Normen, Vorschriften und Gesetze zu beachten, auch wenn sie nicht ausdrücklich hierin angegeben werden. Die Installation von EZA auf See unterliegt darüber hinaus international anerkannten Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen. Dies umfasst beispielsweise das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), die Normen des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die für Offshore-Bauprojekte anzuwendenden Vorschriften und Normen (z. B. Vorschriften und Richtlinien des Germanischen Lloyd, die NOR- SOK-Normen oder die DNV-Offshore-Codes). Sofern der Anschlussnehmer der Ansicht ist, dass Widersprüche zwischen diesen Normen, Vorschriften, Bestimmungen, Erlassen und Gesetzen und diesem Dokument bestehen, muss er dies TTG mitteilen. 2.6 Mitgeltende Dokumente Nachfolgend wird eine nicht abschließende Übersicht über die weiteren mitgeltenden Dokumente der TTG gegeben. Verbindlich für den Anschlussnehmer sind neben diesen O-NAR auch: Technisches Handbuch Netz, Abschnitt Bauen und Errichten (BuE) [2] Technisches Handbuch Netz; Abschnitt Netzführung und Arbeiten am Netz (NAN) [6] 2.7 Abkürzungen Für die Anwendung dieser Netzanschlussregeln gelten die folgenden Abkürzungen. AN AWE BAK BBE BGV BImSchV BNetzA Anschlussnehmer Automatische Wiedereinschaltung Batterieanschlusskasten Beschränkte Betriebserlaubnis Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Bundesimmissionsschutzverordung Bundesnetzagentur Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

9 Einleitung CLV DC EBE EEG EEZ ENTSO-E EnWG EPC EZA EZE FACTS FOC FRT FSM GPS HDÜ HGÜ HöS HS HVDC-CC IP KTE LFSM-O LFSM-U LS MBR MCB Cable Laying Vessel (Kabelverlegeschiff) Direct Current (de: Gleichstrom) Endgültige Betriebserlaubnis Erneuerbare-Energien-Gesetz Erlaubnis zur Zuschaltung European Network of Transmission System Operators Energiewirtschaftsgesetz Emergency Power Control Erzeugungsanlage Erzeugungseinheit Flexible-AC-Transmission-System Fibre-Optic Cable (Glasfaserkabel) Fault Ride-Through Frequency Sensitive Mode Global Positioning System Hochspannungs-Drehstrom-Übertragung Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung Höchstspannung Hochspannung High voltage direct current connection code Internet Protokoll Kurzzeitige Trennung Low Frequency Sensitive Mode Overfrequency Low Frequency Sensitive Mode Underfrequency Leistungsschalter Minimum Bending Radius (Mindestbiegeradius) Miniature Circuit Breaker (Sicherungsautomaten) Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

10 Einleitung MS MSB NAP NAS NNV NS OFWF ONAF ONAN OS RCD RfG ROV SDH SDL SLD SVC SWL TAB TCM THD TOG TR TSO TTG Mittelspannung Messstellenbetreiber Netzanschlusspunkt Netzanschlusssystem Netznutzungsvertrag Niederspannung Ölkühlung mit erzwungener Konvektion im inneren und erzwungener Wasserkühlung im äußeren Kühlkreislauf (Oil Natural Water Forced) Ölkühlung mit natürlicher Konvektion im inneren und erzwungener Konvektion im äußeren Kühlkreislauf (Oil Natural Air Forced) Ölkühlung mit natürlicher Konvektion im inneren und äußeren Kühlkreislauf (Oil Natural Air Natural) Oberspannungsseite Residual-Current-Operated Protective Device (Fehlerstrom-Schutzeinrichtung) Network code on requirements for grid connection of generators Remotely Operated Vehicle (ferngesteuertes Unterwasserfahrzeug) Synchrone digitale Hierarchie Systemdienstleistung Single Line Diagram (Übersichtsschaltbilder) Static Var Compensator Safe Working Load (zulässige Nutzlast) Technische Anschlussbedingungen Transmission Capacity Management Total Harmonic Distortion TenneT Offshore GmbH Technische Richtlinie Transmission System Operator Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

11 Einleitung UMZ UPS US UTM ÜNB VDE VBE VDN unabhängiger Maximalstromzeitschutz Uninterruptible Power Supply (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) Unterspannungsseite Universales transversales Mercator System Übertragungsnetzbetreiber Verband der Elektrotechnik Vorübergehende Betriebserlaubnis Verband der Netzbetreiber e.v. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

12 Voraussetzungen für den Netzanschluss 3 Voraussetzungen für den Netzanschluss Voraussetzung für einen neuen Netzanschluss ist die Einhaltung der in diesen O-NAR näher beschriebenen technischen Mindestanforderungen. Dies gilt auch bereits während der Realisierung des Netzanschlusses. Darüber hinaus muss der Anschlussnehmer die Einhaltung der in diesen O-NAR näher beschriebenen technischen Mindestanforderungen im Betrieb bereits während der Herstellung des Netzanschlusses sicherstellen. Zwischen TTG und dem Anschlussnehmer wird entsprechend der Vorgaben nach 17d Abs. 2 EnWG [1] ein an den Vorgaben zum Betriebserlaubnisverfahren gemäß Abschnitt 6.1 ausgerichteter, individueller Realisierungsfahrplan festgelegt. Dieser Realisierungsfahrplan umfasst alle zwischen TTG und Anschlussnehmer zur Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Daten und Informationen sowie die Zeitpunkte für deren Austausch. Soweit beim Anschlussnehmer Prüfungen durchgeführt werden müssen oder dies zur Anlagenauslegung erforderlich ist, erhält dieser von TTG die hierfür notwendigen Daten und Informationen. Ein beispielhafter Realisierungsfahrplan sowie der Mindestumfang der auszutauschenden Daten sind im Abschnitt 6.1 und im Anhang C0 zusammengestellt. Neben den Vorgaben der vorliegenden O-NAR sind für die Prüfung insbesondere die im Folgenden aufgeführten, zusätzlichen Kriterien maßgebend: Auslegung der Schaltanlage und Systemschnittstellen am NAP (z.b.: Kurzschlussleistung, Sternpunktbehandlung, Stationsleittechnik, Messung, Telekommunikation usw.) Stationäres und dynamisches Betriebsverhalten (z.b.: Spannungsstabilisierung und Leistungsaustausch, stationäre und dynamische Stabilität, Netzrückwirkungen usw.) Regelung und Schutz des Netzes (z. B.: Spannungs- und Frequenzband, EPC, TCM usw.) Betriebsschaltungen des Netzes (z. B.: An-, Abfahren und Parallelbetrieb der EZA, Sonderbetriebsschaltungen, Verhalten bei Netzstörungen usw.) Ergibt die Prüfung, dass die Netzverhältnisse am Netzanschlusspunkt (NAP) für einen bestimmungsgemäßen und rückwirkungsarmen Betrieb der Anlage eines Anschlussnehmers nicht ausreichend sind, werden entsprechende Maßnahmen zur Anpassung der Anlagen des Anschlussnehmers von TTG festgelegt. Geplante Änderungen an Anlagenteilen mit Auswirkungen auf den Netzanschluss stimmen TTG und der Anschlussnehmer frühzeitig miteinander ab. Die technische Dokumentation ist im Vorfeld vorzulegen. Weitergehende Regelungen sind vertraglich zu vereinbaren und dürfen nicht zum Nachteil anderer Anschlussnehmer gereichen. Ein Nachweis für die Anlagen des Anschlussnehmers bezüglich der zwischen Anschlussnehmer und TTG festgelegten Eigenschaften und der Einhaltung der O-NAR muss zu den in Abschnitt 6.1 angegebenen Zeitpunkten in geeigneter, von TTG vorgegebener, Form erbracht werden. Soweit verfügbar können dazu auch Zertifikate der Anlage dienen, sofern diese für den oben genannten Nachweis geeignet sind. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

13 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss 4 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Die nachfolgenden Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar und sind durch die Anlagen eines Anschlussnehmers am NAP, soweit nicht anders beschrieben, zu erfüllen. 4.1 Allgemeine Anforderungen Der Anschluss von Anlagen eines Anschlussnehmers zum Zweck der Einspeisung oder zur Deckung dessen Eigenbedarfs auch der Entnahme von elektrischer Energie erfolgt über Schaltstellen mit Trennfunktion (Leistungsschalter und Trennschalter), deren Anschlusspunkte entsprechend der Vorgaben der TTG auf einer seeseitigen Umspannplattform des Anschlussnehmers liegen. Auf der Grundlage des mit TTG vereinbarten Netzanschlusskonzepts veranlasst der Anschlussnehmer die Ausführung der Übergabestationen, für die der Anschlussnehmer verantwortlich ist. Die Schaltanlagen sind als abgeschlossene elektrische Betriebsstätten (vgl. VDE [7]) gemäß den einschlägigen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu errichten und zu betreiben. Der seeseitige Anschlussnehmer muss auf seiner Plattform ausreichend Platz für primärund sekundärtechnische Einrichtungen von TTG zur Verfügung stellen und diese für TTG zugänglich halten. Der Anschlussnehmer und TTG tauschen mindestens die im Anhang C0 aufgeführten Dokumentationen und Unterlagen aus und halten diese für die Dauer des Betriebs des Netzanschlusses auf dem aktuellen Stand. Sie werden jeweils bei Änderung dem anderen Partner ohne Anfrage zur Verfügung gestellt. Planungsgrundlage für einen durch TTG erstellten seeseitigen Netzanschluss sind das (n-0)- Kriterium sowie die Kabelauslegung bezüglich 2K-Kriterium wie in Anhang B0 beschrieben. In folgenden Fällen ist TTG berechtigt, eine vorübergehende Begrenzung der Netzanschlussleistung oder eine Anlagenabschaltung vorzunehmen: höhere Gewalt potenzielle Gefahr für den sicheren Systembetrieb Engpass bzw. Gefahr von Überlastungen von Betriebsmitteln Gefährdung der statischen oder der dynamischen Netzstabilität systemgefährdender Frequenzabweichung unzulässige Netzrückwirkungen Wartung, Instandsetzung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen Störungen des vorgelagerten Netzes der öffentlichen Energieversorgung Störungen des NAS, die zu dessen Beschädigung führen können Die Netzanschlussleistung bestimmt sich je nach Rechtsgrundlage nach der unbedingten Netzanbindungszusage, der zugewiesenen Anschlussleistung oder der bezuschlagten Gebotsmenge. Maßgebend für die Bestimmung der Netzanschlussleistung einer EZA ist i.d.r. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

14 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss die Summe aller Nennleistungen der gemeinsam an einen NAP angeschlossenen Erzeugungseinheiten (EZE). Abweichungen hiervon sind mit TTG abzustimmen, da vorstehende Annahme die Grundlage für die thermische Auslegung der Seekabel in Bezug auf das sogenannte 2K-Kriterium bildet (vgl. Anhang B0). Kommt es bei Netzanschlüssen, die auch für die Entnahme von Wirkleistung aus dem Netz der TTG konzipiert sind, zur zeitweisen Umkehrung des Lastflusses (Entnahme), so verständigen sich TTG und der Anschlussnehmer vertraglich auf die Bedingungen, zu denen diese Rücklieferungen stattfinden. Die zwischen TTG und dem Anschlussnehmer festgelegte Einspeise- bzw. Entnahmeleistung bestimmt gleichzeitig die maximal zulässige Einspeise- bzw. Entnahmeleistung am NAP, welche ohne ausdrückliche Genehmigung durch TTG zu keinem Zeitpunkt, auch nicht nur kurzzeitig, überschritten werden darf. TTG ist frühzeitig über den Stand und die Ausbauplanung von EZA zu informieren. Die technischen Daten einer EZA sind TTG mitzuteilen. Das Verfahren sowie der Umfang der zu übergebenden Daten sind in dem in Kapitel 6 beschriebenen Betriebserlaubnisverfahren festgelegt. Falls mehrere Netzanschlusspunkte vorhanden sind, ist eine Verbindung der Anschlüsse über die Anlagen des Anschlussnehmers ausschließlich in Abstimmung mit TTG zulässig. 4.2 Netzanschluss und Anlagenbauweise Nachfolgend wird informativ der grundsätzliche Aufbau von Offshore-NAS dargestellt. Diese können entweder als Einzel- oder Mehrfachanschluss in Verbindung mit Hochspannungs- Drehstrom-Übertragungssystemen (HDÜ) oder Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungssystemen (HGÜ) ausgeführt werden. Unter einem Mehrfachanschluss wird die Anbindung mehrerer Offshore-Windparks über ein gemeinsames NAS verstanden. Derzeit erfolgt die Auslegung der NAS in Form von Standardsystemen als HDÜ- Einzelanschluss oder HGÜ-Mehrfachanschluss. Diese sind in der Abbildung 2 und Abbildung 3 dargestellt. Das genaue Netzanschlusskonzept kann projektabhängig von den hier dargestellten Standardsystemen abweichen und wird durch TTG festgelegt. Der für die Gewährleistung eines sicheren Systembetriebs durch die Netzführung der TTG beobachtbare Netzbereich (z. B. Spannungen und Ströme nach Betrag und Phase) ist den untenstehenden Abbildungen zu entnehmen (grau hinterlegt). ~ Mittelspannung Durch TTG beobachtbar ~ Netzanschlusspunkt (NAP) Netzverknüpfungspunkt (NVP) Abbildung 2: Standardsystem eines Einzelanschlusses in HDÜ-Technik Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

15 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss ~ Mittelspannung Durch TTG beobachtbar ~ Umrichterplattform, offshore Netzanschlusspunkt 1 (NAP 1) = ~ = ~ 380 kv ~ Mittelspannung Netzkoppelpunkt (NKP) Netzverknüpfungspunkt (NVP) ~ Netzanschlusspunkt 2 (NAP 2) Abbildung 3: Standardsystem eines Mehrfachanschlusses in HGÜ Technik In Abbildung 2 und Abbildung 3 wurden die in der O-NAR verwendeten Bezeichnungen der verschiedenen Netzknoten eingeführt. Zu unterscheiden sind hierbei zunächst der Netzanschlusspunkt (NAP) zur Verbindung der EZA mit dem seeseitigen Netz und der Netzverknüpfungspunkt (NVP) zur Verbindung des NAS mit dem landseitigen Netz. Jede EZA wird über mindestens eine Seekabelverbindung mit dem landseitigen Netz bzw. Mehrfachanschluss-NAS verbunden. Das in der EZA gelegene Ende jedes dieser Seekabel entspricht dann exakt einem NAP. Der NAP stellt die technische und eigentumsrechtliche Schnittstelle zwischen dem Anschlussnehmer/EZA und TTG/NAS dar. Die Anzahl der NAP eines Anschlussnehmers ist von der installierten Erzeugungsleistung abhängig und wird durch TTG festgelegt. Unabhängig von der Technologie des NAS gelten am NAP alle in den O-NAR definierten Netzeigenschaften und Netzdienstleistungen des Offshore-Netzes. Der Betrieb der NAP und die hiermit verbundene Bereitstellung von notwendigen Führungsgrößen erfolgt pro NAP getrennt voneinander. Ein weiteres wichtiges Merkmal eines NAP ist, dass er dem jeweiligen Einbauort für die Übergabezähleinrichtungen (Messpunkt) entspricht. Der NVP ist die technische und eigentumsrechtliche Schnittstelle zwischen dem NAS und dem landseitigen Energieversorgungsnetz. Er befindet sich in einer dem NAS vorgelagerten Schaltanlage des Betreibers des landseitigen Energieversorgungsnetzes, so dass an diesem Netzknoten dessen Netzanschlussregeln gelten. Werden mehrere seeseitige Anschlussnehmer über ein gemeinsames Offshore-NAS (HDÜ oder HGÜ) mit dem landseitigen Energieversorgungsnetz verbunden, so sind zusätzlich noch Netzkoppelpunkte (NKP) zu unterscheiden. Hierunter werden interne Netzknoten des NAS verstanden, welche bei geplanten oder ungeplanten Betriebsereignissen (onshore und offshore) zur Sicherung der Netzanschlussleistung an den NAP eine seeseitige Längs- oder Querkopplung paralleler NAS bzw. mit ggf. Fremdnetzen ermöglichen. In der Regel handelt es sich bei den NKP um die Sammelschienen auf der seeseitigen Sammelplattform der TTG (siehe Abbildung 3). Die EZE des Anschlussnehmers werden in dessen internen Netz (üblicherweise an den Mittelspannungssammelschienen) zu Erzeugungsblöcken von möglichst nicht mehr als 125 MW Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

16 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Größe zusammengeschaltet. In Abbildung 4 ist ein Beispiel für den Anschluss dieser Erzeugungsblöcke an die Mittelspannungssammelschiene des Anschlussnehmers dargestellt. Offshore-Windpark- Kraftwerksblock 1 Offshore-Windpark- Kraftwerksblock 2 ~ ~ Sammelschienen - längskupplung Sammelschienen - längskupplung weitere Kraftwerksblock- Sammelschienen des Offshore-Windparks Farb-Code: aittelspannungsebene Höchstspannungsebene Höchstspannungsschaltanlage des Offshore-Windparks am Netzanschlusspunkt Abbildung 4: Beispielhafte Darstellung des Aufbaus der Mittelspannungsschaltanlage einer EZA einschließlich Messinstrumentierung Der reguläre Schaltzustand der Mittelspannungssammelschienenabschnitte ist längsgetrennt. In Abhängigkeit vom Betriebszustand des seeseitigen Netzes der TTG oder des internen Netzes des Anschlussnehmers, können abweichende Schaltzustände von der Betriebsführung der TTG festgelegt werden. Die dargestellte Messinstrumentierung erfasst auch Spannungen und Ströme im internen Netz des Anschlussnehmers und liefert TTG zur Wahrung eines sicheren Systembetriebs notwendige Informationen über dessen Netzzustand. Zusätzlich sind TTG der Schaltzustand (einschließlich Stufensteller und Erdungsschalter) und die Anzahl der angeschlossenen und betrieblich verfügbaren EZE an jeder Sammelschiene für die Betriebsführung des seeseitigen Netzes zu übermitteln. Von der Betriebsführung des Anschlussnehmers sind diese Informationen, einschließlich einer Rückmeldung pro Sammelschiene und NAP über anliegende Signale (Sollwertspiegel, z. B. EPC, TCM usw.) an der Schnittstelle des Stationsleitsystems des seeseitigen Netzes am NAP bereitzustellen. In Abbildung 5 ist angegeben, welcher Partner für welches Schaltgerät den Schaltbetrieb durchführt und an welcher Stelle die Messwandler für die Übergabezählung zu positionieren sind. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

17 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Anschluss an die Mittelspannungsschaltanlage des Offshore-Windparks 1) 4) Eigentumsgrenze am Netzanschlusspunkt Schutzsystem der Schaltanlage am NAP Stationsleittechik 1) 3) 1) 1) 1) 2) Verrechnungsmessung 1) Schutzsystem der Kabelleitung zwischen NAP und NKP Stationsleittechik Vergleichsmessung Farb-Code: Höchstspannungsebene Mittelspannungsebene Elemente der Sekundärtechnik Eigentumsgrenze Netzanschlusspunkt Anschluss an den Netzkoppelpunkt des Offshore-Netzanbindungssystems Position: 1): Nur für Wartungszwecke. Im Betrieb nicht schaltbar und in seiner Stellung mechanisch blockiert. 2): Ausführung der Kompensationsdrosselspule ist von der Länge der Kabelleitung zwischen dem Netzanschlusspunkt und Netzkoppelpunkt abhängig. 3): Schaltverfügung obliegt TOG. 4): Schaltverfügung obliegt dem Anschlussnehmer. Sekundäre Ausschaltfunktion wird vom Schutzsystem der Kabelleitung ausgelöst Abbildung 5: Beispielhafte Darstellung der Höchstspannungsschaltanlage am NAP einschließlich Messinstrumentierung Das Anlagenkonzept, einschließlich der zu erfassenden Messgrößen und der zu verarbeitenden Signale, sowie die Kenndaten der Betriebsmittel (z.b. Nennspannung, Kurzschlussfestigkeit, Erdungskonzept, Mindestabmessungen, etc.), sind in dem bei TTG geltenden Technischen Handbuch Netz, Kapitel: Bauen und Errichten [2] festgelegt. Die für den Netzzugang zur Anwendung kommende Anlagenkonfiguration ist zwischen dem Anschlussnehmer und TTG abzustimmen und wird zwischen TTG und dem Anschlussnehmer vereinbart. Anlagen und Anlagenteile der TTG, insbesondere Hochspannungsgeräte, müssen bezüglich den technischen Anforderungen und ihrer Ausführung dem "Technischen Handbuch Netz" [2] der TTG entsprechen. Für Anlagen und Anlagenteile des Anschlussnehmers gelten ebenfalls Mindestanforderungen gemäß TTG-Vorgaben, wie zum Beispiel für elektrische Kenndaten. Es wird darüber hinaus empfohlen, diese insgesamt gemäß den TTG-Anforderungen auszuführen. Für alle elektrischen Hilfseinrichtungen (z. B. für Steuerung, Meldung, Schutz, Messung oder die Antriebe von Schaltgeräten) ist eine unabhängige, unterbrechungsfreie Stromversorgung über eine Batterie vorzusehen, die entsprechend der Vorgaben in Abschnitt auszulegen ist. 4.3 Sternpunktbehandlung Die seeseitigen Drehstromnetze der TTG werden als wirksam geerdete Netze betrieben. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

18 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Die Sternpunktbehandlungen für die Netze der TTG werden von TTG festgelegt. Daraus ergibt sich auch eine entsprechende Vorgabe für die Behandlung von Sternpunkten, die zur Spannungsebene des Netzes der TTG gehören, auch wenn sie nicht im Netz der TTG liegen. Dies gilt insbesondere für Transformatoren und andere sternpunktbildende Betriebsmittel, die sich nicht im Eigentum von TTG befinden. Die Behandlung von Sternpunkten, die nicht zum Netz der TTG gehören, ist im Einzelfall abzustimmen und wird zwischen TTG und dem Besitzer des sternpunktbildenden Betriebsmittels vereinbart. Die gleichzeitige Sternpunkterdung (starr oder strombegrenzend) auf mehr als einer Seite des Transformators ist in der Regel nicht erlaubt. Beim Bedarf der gleichzeitigen Benutzung mehrerer Sternpunkte an einem Transformator ist ein entsprechendes Konzept mit TTG abzustimmen und zu vereinbaren. Grundsätzlich hat jeder Anschlussnehmer die Vorgaben der TTG bezüglich der Erdung der Sternpunkte seiner Anlagenteile selbstständig umzusetzen. 4.4 Spannungsmerkmale Spannungs- und Frequenzbereiche Die Netznennspannung und die sich hieraus ergebene Dauerbetriebsspannung für den Normalbetrieb werden für jeden NAP von TTG festgelegt. Eine Übersicht über die Vorzugsspannungen befindet sich in Tabelle 1. Tabelle 1: Übersicht über die Vorzugsspannungen des seeseitigen Drehstromnetzes (vgl. DIN EN (VDE ): ) Netznennspannung U nn Betriebsspannungsband Max. Dauerbetriebsspannung U m 380 kv 420 kv 350 kv 220 kv 245 kv 193 kv 150 kv 170 kv 140 kv 110 kv 123 kv 96 kv 66 kv 72 kv 59 kv Min. Dauerbetriebsspannung U min Die Nennfrequenz der Versorgungsspannung beträgt 50 Hz. Unter normalen Betriebsbedingungen liegt der 10-Sekunden-Mittelwert der Grundfrequenz im seeseitigen Drehstromnetz in folgenden Bereichen: bei Netzen mit synchroner Verbindung zu einem Verbundnetz: 50 Hz ± 1 % (d. h. 49,5 Hz bis 50,5 Hz) während 99,5 % eines Jahres, 50 Hz + 4 % / 6 % (d. h. 47 Hz bis 52 Hz) während 100 % der Zeit; bei Netzen ohne synchrone Verbindung zu einem Verbundnetz (z. B. Ausführung des NAS als HGÜ): 50 Hz ± 2 % (d. h. 49 Hz bis 51 Hz) während 95 % einer Woche, 50 Hz ± 15 % (d. h. 42,5 Hz bis 57,5 Hz) während 100 % der Zeit. In Abbildung 6 ist der von EZA im stationären bzw. quasistationären Betrieb minimal zu beherrschende zeitabhängige Spannungs- und Frequenzbereich am NAP dargestellt. Für EZA, die über HGÜ-NAS an das Landnetz angebunden werden, gilt als Zusatzanforderung ein erweiterter Frequenzbereich (gestrichelte Linie in Abbildung 6). TTG und der Anschlussnehmer können breitere Frequenzbereiche, längere Mindestzeiträume für den Betrieb oder Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

19 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss spezifische Anforderungen hinsichtlich kombinierter Frequenz- und Spannungsabweichungen vereinbaren, wenn dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Systemsicherheit erforderlich ist. Sind diese zusätzlichen Anforderungen technisch möglich und wirtschaftlich gerechtfertigt, darf der Anschlussnehmer seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern. Der quasistationäre Betrieb ist definiert durch einen Spannungsgradienten von weniger als 5 Prozent der Nennspannung pro Minute und einen Frequenzgradienten von weniger als 0,5 Prozent der Nennfrequenz pro Minute. U/U nn in p.u. 1,15 1, min ** 1,00 20 s * 90 min Dauernd 90 min 15 min * 0,90 0,85 60 min 47 47, , , , ,5 52 f in Hz Abbildung 6: Für die Auslegung relevante, zeitabhängige Betriebsbereiche für EZA in Abhängigkeit von der Spannung und der Frequenz am NAP (Gestrichelt: Zusatzanforderungen für EZA, die über Gleichstrom* bzw. über Drehstrom** an den NVP angebunden sind) Im Frequenzbereich von 49,0-50,2 Hz müssen die EZE Wirkleistung ohne Einschränkung ins Netz einspeisen können. Unterhalb von 49,0 Hz darf die Wirkleistungsabgabe, sofern durch technische Restriktionen bei der EZA begründbar, eingeschränkt werden. Hierbei darf die Wirkleistungsreduktion unter Berücksichtigung der technischen Fähigkeiten der EZA einen Wert von 2 % der Maximalleistung der EZA P max pro Hz nicht überschreiten (vgl Abbildung 7). Oberhalb von 50,2 Hz wird eine systemautomatische Leistungsreduktion (LFSM-O- Modus) als Grundanforderung gefordert, die in Abschnitt im Detail erläutert wird. Hierbei ist zu beachten, dass für EZA, die über ein HGÜ-NAS an das landseitige Netz angebunden werden, gemäß Abbildung 6 ein erweiterter Frequenzbereich gilt, der in Abbildung 7 gestrichelt dargestellt wird. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

20 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Wirkleistungs abgabe in % von P M keine Anforderung Bereich für zulässige Wirkleistungsreduktion (bezogen auf P max ) 50,2 Hz Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz keine Anforderung 47,0 47, , , , ,5 52 HGÜ Grundanforderung HGÜ Frequenz in Hz Abbildung 7 Anforderungen an die frequenzabhängige Leistungseinspeisung der EZA (gestrichelt: Zusatzanforderung durch erweiterten Frequenzbereich bei Anbindung über HGÜ) in Abhängigkeit der momentan verfügbaren Leistung P M 1 In Bezug auf den dynamischen Kurzzeitbereich darf bei Frequenzeinbrüchen oberhalb der in Abbildung 8 grün gezeichneten Linie die Wirkleistungsabgabe nicht verringert werden, auch wenn die EZA mit Nennleistung betrieben wird. Frequenz in Hz oberhalb der Kurve muss P = P M sein 50,0 49,9 49,8 49,5 erste Stufe des frequenzabhängigen Lastabwurfs 49, s 25 s 60 s Abbildung 8 Hüllkurve für Frequenzeinbrüche (dynamischer Kurzzeitbereich), bei denen keine Einschränkung der Wirkleistungsabgabe erfolgen darf EZA müssen in der Lage sein, die Verbindung mit dem Netz und den Betrieb aufrechtzuerhalten, wenn sich die Netzfrequenz mit einem Gradienten zwischen ±2,5 Hz/s 2 ändert. Zeit 1 In Bezug auf die Statik der Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz sind die Vorgaben in Abschnitt zu beachten. Weiterhin ist zu beachten, dass die maximal zulässige Wirkleistungsreduktion bei Unterfrequenz durch die Nennleistung der Erzeugungsanlage und nicht die momentan verfügbare Leistung P M bestimmt wird. 2 Durchschnittswert des Frequenzgradienten für die vorangegangene Sekunde. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

21 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Überspannungen Unter normalen Betriebsbedingungen wird das Spannungsband gemäß Tabelle 1 eingehalten. Tabelle 2 gibt jedoch zulässige Überspannungen und deren maximale Dauer an. Während diesen Überspannungen darf sich die EZA nicht vom Netz trennen. Die Angaben beziehen sich auf die netzfrequente Grundwellenkomponente. Tabelle 2: Zulässige Überspannungen Zeitbereich t < 0,2 s t < 2,0 s Bez. Überspannung U N /U nn 1,25 p.u. U N /U nn 1,20 p.u. Für die Auslegung der EZA sind die genormten Überspannungen nach IEC60071 [8] zu verwenden Schaltbedingte Spannungsänderungen Die durch Schaltungen in der EZA hervorgerufene Spannungsänderung muss am NAP auf Δu max 2% U nn begrenzt werden. Im gestörten Betrieb ist in Absprache mit TTG eine höhere Spannungsänderung zulässig, diese muss aber auf den nachfolgenden Wert begrenzt sein: Δu max 5% U nn Unsymmetrien Am NAP darf der Quotient der Ströme aus Gegen- und Mitsystem, die nachweislich auf die EZA zurückzuführen sind, 1,5 % nicht übersteigen. Es ist jeweils über 1 Minute zu mitteln. Sofern die EZA technisch dazu in der Lage ist, geregelt einen Gegensystemstrom einzuspeisen, so dass am NAP eine symmetrierende Wirkung auf die Netzspannung erreicht wird, sind Abweichungen vom o. g. Quotienten in Absprache mit TTG zulässig. 4.5 Wirkleistungsbilanz Wirkleistungsaustausch Bei der Zuschaltung von EZA sind nachfolgende Betriebszustände zu berücksichtigen und entsprechende Synchronisierungs- bzw. Parallelschalteinrichtungen sowie Einrichtungen zum Schutz vor Überspeisung des NAP vorzusehen: Normalbetrieb (inkl. Anfahren der EZA) Betrieb mit Einspeisebeschränkung (siehe Abschnitt ) Als Zusatzanforderungen können weiterhin die nachfolgenden Betriebszustände erforderlich werden: Synchronisieren nach einem Fangen im Eigenbedarf, soweit diese Betriebsart mit der EZA technisch möglich ist Zuschalten auf ein spannungsloses Teilnetz, um dieses unter Spannung zu setzen Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

22 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Das Zuschalten einer EZA durch den Anschlussnehmer ist nur nach Freigabe durch TTG 3 zulässig. Weiterhin muss die Spannung am NAP die in Abschnitt 4.4 festgelegten Spannungsmerkmale aufweisen. Die genauen Einstellwerte der Synchronisierungs- bzw. Parallelschalteinrichtungen (z.b. hinsichtlich Phasenwinkelbereich, Spannungs- und Frequenzabweichungen, etc.) werden zwischen TTG und dem Betreiber der EZA vereinbart. Jede EZA muss mit reduzierter Leistungsabgabe betreibbar sein und eine stetige Leistungsregelung über den gesamten Bereich zwischen Mindestleistung und Dauerleistung ermöglichen. Manuelle Maßnahmen vor Ort sind in Absprache mit TTG zulässig, wenn automatische Fernbedienungseinrichtungen außer Betrieb sind. Die dynamische Genauigkeit der Leistungsregelung am NAP darf einen Wert von 0,5 % der Nennleistung der EZA oder 500 kw nicht unterschreiten, wobei der kleinere der beiden Werte anzuwenden ist 4. Der Anschlussnehmer ist verpflichtet TTG umfassend über die technischen Grundlagen des Wirkleistungsaustausches zwischen EEG-EZA und dem Netz zu informieren. Hierzu sind z.b. Leistungsdiagramme 5 an TTG zu übermitteln, die die Abhängigkeit vom jeweiligen Primärenergieträger (z. B. Windgeschwindigkeit) darstellen. EZA müssen bei Einhaltung der in diesen O-NAR festgelegten Netzmerkmale im gesamten Bereich zwischen minimaler und maximaler Kurzschlussleistung stabil betrieben werden können Wirkleistungs-Frequenz-Regelung Die EZA müssen an der Wirkleistungs-Frequenz-Regelung teilnehmen können. Hierbei werden die drei nachfolgenden Regelungsmodi unterschieden: Frequenzabhängiger Modus (FSM-Modus) Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Unterfrequenz (LFSM-U-Modus) Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Überfrequenz (LFSM-O-Modus) Als Grundanforderung ist in allen EZA der LFSM-O-Modus umzusetzen. Als Zusatzanforderung kann auf Anforderung des Betreibers des landseitigen Netzes für die Frequenzstützung im landseitigen Netz die Umsetzung des FSM- und LFSM-U-Modus notwendig werden. Für die Umsetzung der verschiedenen Regelmodi ist für die Bestimmung der Frequenz ausschließlich die Grundwelle zu betrachten. EZA, die über eine HGÜ-System an den Netzverknüpfungspunkt angeschlossen sind, müssen als Zusatzanforderung in der Lage sein, ein Signal zur Wirkleistungsanpassung bei Über- und Unterfrequenz, schnell entgegenzunehmen und zu verarbeiten (schnelle Signalreaktion, vgl. auch Abschnitt ). Hierbei darf der Zeitraum zwischen dem Aussenden des Signals und der Aktivierung der Reaktion 100 ms nicht überschreiten. Die Koordination der Signalübertragung und der Reaktionszeit der EZA obliegt TTG: 3 Näheres dazu wird in Kapitel 7 geregelt. 4 Eine dauerhafte Überschreitung des vorgegebenen Leistungssollwertes ist nicht zulässig. 5 Bei Windenergieanlagen gehören hierzu sowohl die Leistungs- als auch die Schubbeiwertkurve. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

23 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss 1. Das Signal kann sowohl eine gemessene Frequenz von einem Netzverknüpfungspunkt in dem Synchrongebiet, für das die Frequenzreaktion erfolgt, als auch ein Leistungssollwert sein. 2. Die Reaktion auf das Signal erfolgt gemäß der Anforderungen zur Wirkleistungsanpassung bei Über- und Unterfrequenz. EZA, die über HGÜ-Systeme an mehr als einen Netzverknüpfungspunkt angeschlossen sind, müssen weiterhin als Zusatzanforderung in der Lage sein, eine koordinierte Wirkleistungseinspeisung bei Über- und Unterfrequenz in den verschiedenen Landnetzen durchzuführen: 1. Die Koordination erfolgt auf Basis bereitgestellter Signale, welche sowohl eine gemessene Frequenz des jeweiligen Netzverknüpfungspunktes, für den die Frequenzreaktion erfolgt, als auch ein jeweiliger Leistungssollwert sein können. 2. Die Anforderungen an die Wirkleistungseinspeisung bei Über- und Unterfrequenz werden durch TTG festgelegt. Die voranstehend beschriebene schnelle Signalreaktion gilt vorrangig vor den oben beschriebenen Regelmodi (FSM-, LFSM-U- und LFSM-O-Modus) Frequenzabhängiger Modus (FSM-Modus bzw. Primärregelung) Die EZA muss innerhalb der durch Abbildung 6 vorgegebenen Grenzen für Spannung und Frequenz eine kontinuierliche Wirkleistungs-Frequenzregelung, ggf. mit Totband, entsprechend dem in Abbildung 9 gezeigten Prinzip ermöglichen 6. Diese Regelung wird dezentral an jeder einzelnen EZE ausgeführt. P P M P P M 1 P1 P M f s = 100 f n PM P f f n Abbildung 9 Prinzip der Frequenzregelung im FSM-Modus (hier ohne Totband und Unempfindlichkeit). 6 Die Fähigkeit zur Bereitstellung von Primärregelleistung berechtigt nicht zur Teilnahme am Regelenergiemarkt. Hierfür sind zusätzlich die aktuell gültigen Präqualifikationsanforderungen der Übertragungsnetzbetreiber zu erfüllen. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

24 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss mit: PP M PP 1 PP ss ff ff n Unter Berücksichtigung des Primärenergieangebotes verfügbare Leistung der EZA Wirkleistungsregelbereich Leistungsanpassung Statik der frequenzabhängigen Leistungsanpassung Frequenzabweichung von der Nennfrequenz Nennfrequenz Die exakten Parameter des Frequenzabhängigen Modus werden durch TTG in dem in Tabelle 3 gezeigten Bereich vorgegeben. Werden durch TTG keine abweichenden Anforderungen gestellt, sind die Standardwerte gemäß Tabelle 3 einzustellen. Das Totband der frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsabgabe und die Statik müssen fernwirktechnisch wiederholt neu gewählt werden können. Tabelle 3 Parameter für die frequenzabhängige Wirkleistungsanpassung im FSM-Modus Parameter Bereich Standardwerte Wirkleistungsregelbereich ΔP 1 /P M ± -1,5-10 % 2 % Unempfindlichkeit der frequenzabhängigen Reaktion mhz 10 mhz Totband der frequenzabhängigen Reaktion mhz 200 mhz Statik s 2-12 % 6 % Die EZA soll entsprechend Abbildung 10 auf sprungförmige Änderungen der Netzfrequenz (Sprungantwort) schnellstmöglich, jedoch maximal mit einer Verzögerung t 1 von 0,5 s reagieren. Die Zeit t 2 zwischen der sprungförmigen Änderung der Netzfrequenz und der vollständigen Aktivierung der frequenzabhängigen Wirkleistungsabgabe darf max. 30 s betragen. Die frequenzabhängige Leistungsanpassung muss sich hierbei auf oder oberhalb der grünen Kurve in Abbildung 10 bewegen. Beträgt die anfängliche Verzögerung bei der Aktivierung der frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsabgabe mehr als 0,5 s, muss der Betreiber der EZA TTG technische Nachweise für die Notwendigkeit dieses längeren Zeitraums vorlegen. P P n 1 P P n t1 t2 t Abbildung 10 Fähigkeit zur frequenzabhängigen Wirkleistungsanpassung Die EZA muss in der Lage sein, die vollständige frequenzabhängige Anpassung der Wirkleistungsabgabe bei ausreichendem Primärenergieangebot für einen Zeitraum von 15 Minuten vorzunehmen. Innerhalb dieses Zeitraums darf die Wirkleistungsregelung keine negativen Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

25 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Auswirkungen auf die frequenzabhängige Anpassung der Wirkleistungsabgabe der EZA haben Fähigkeit zur Frequenzwiederherstellung (Sekundärregelung und Minutenreserve) Nachfolgende Werte sind aktuell noch in der Diskussion und werden entsprechend VDE TAR 4130 bzw festgelegt. Jede EZA muss Funktionen bieten, die dazu beitragen, die Frequenz auf den Frequenzsollwert zurückzuführen bzw. die Leistungsbilanzen der Regelzonen auf die Sollwerte (Fahrpläne) zurückzuführen 7. Die Fähigkeit zur Bereitstellung von Sekundärregelleistung und Minutenreserve muss im gesamten Betriebsbereich zwischen technischer Mindestleistung und vereinbarter Anschlussleistung der Anlage gegeben sein. Für die Erbringung aus Betriebspunkten unterhalb der technischen Mindestleistung sind höhere Zeiten für die maximale Verzögerung der Aktivierung zulässig. Die EZA muss die technische Fähigkeit aufweisen, im Rahmen der Sekundärregelleistung und Minutenreserve entsprechend der Parameter nach Tabelle 4, die Wirkleistungsabgabe anzupassen. Die Anforderungen an Sekundärregelleistung und Minutenreserve müssen nicht zeitgleich erfüllt werden. Tabelle 4 Parameter für die Fähigkeit zur Bereitstellung von Sekundäregelleistung und Minutenreserve Parameter Sekundärregelung Minutenreserve min. Regelband (nicht zeitgleich) ±10 % P AV ±20 % P AV max. Verzögerung der Aktivierung 30 s 7,5 min Zeit bis zur vollen Aktivierung 2-7,5 min 7,5-15 min Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Unterfrequenz (LFSM-U-Modus) Die EZA muss beim Unterschreiten eines Frequenzschwellenwertes von 49,8 Hz die momentan erzeugte Wirkleistung mit einem Gradienten von 100 % der unter Berücksichtigung des Primärenergieangebotes momentan verfügbaren Leistung P M je Hertz (dies entspricht einer Statik von 2 % in Abbildung 11) erhöhen. Bei einem Wiederanstieg der Frequenz soll die Wirkleistungseinspeisung entsprechend der durch Abbildung 11 vorgegebenen Kennlinie wieder reduziert werden 8. Diese Regelung wird dezentral an jeder einzelnen EZE ausgeführt. 7 Die Fähigkeit zur Bereitstellung von Sekundärregelleistung und Minutenreserve berechtigt nicht zur Teilnahme am Regelenergiemarkt. Hierfür sind zusätzlich die aktuell gültigen Präqualifikationsanforderungen der ÜNB zu erfüllen. 8 Daraus folgt, dass sich die Erzeugungseinheiten im Frequenzbereich unter 49,8 Hz hinsichtlich ihrer Wirkleistungs-Einspeisung permanent auf der Frequenz-Kennlinie gemäß Abbildung 11 auf und ab bewegen. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

26 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Die EZA soll auf sprungförmige Reduzierungen der Netzfrequenz (Sprungantwort) schnellstmöglich, maximal jedoch mit einer Anschwingzeit von 1 s reagieren. Die Einschwingzeit soll dabei max. 10 s betragen. P P M f f P s = = f P 1 M % n f f n 1 f f n Abbildung 11: Wirkleistungserhöhung bei Unterfrequenz mit: PP ss ff ff 1 ff n Leistungsanpassung Statik der frequenzabhängigen Leistungsanpassung Frequenzabweichung Frequenzschwellenwert (hier: 49,8 Hz -50 Hz = -0,2 Hz) Nennfrequenz 50 Hz Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Überfrequenz (LFSM-O-Modus) Die EZA muss im Betrieb bei einer Frequenz von mehr als 50,2 Hz die momentane Wirkleistung mit einem Gradienten von 40 % der unter Berücksichtigung des Primärenergieangebotes momentan verfügbaren Leistung P M je Hertz (dies entspricht einer Statik von 5 %) absenken (Abbildung 12). Diese Regelung wird dezentral an jeder einzelnen EZE ausgeführt 9. Die EZA muss in der Lage sein, während des LFSM-O-Betriebs stabil zu arbeiten. Ist der LFSM-O- Betrieb aktiviert, hat der LFSM-O-Sollwert Vorrang vor allen anderen Sollwerten für die Wirkleistungsabgabe. Die EZE soll auf sprungförmige Erhöhungen der Netzfrequenz (Sprungantwort) schnellstmöglich, maximal jedoch mit einer Anschwingzeit von 0,2 s reagieren. Die Einschwingzeit soll dabei max. 2 s betragen. 9 Daraus folgt, dass sich die Erzeugungseinheiten im Frequenzbereich über 50,2 Hz hinsichtlich ihrer Wirkleistungs-Einspeisung permanent auf der Frequenz-Kennlinie gemäß Abbildung 12 auf und ab bewegen. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

27 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss P P M f f P s = = f P 1 M % n f f n 1 f f n Abbildung 12: Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz mit: PP ss ff ff 1 ff n Leistungsanpassung Statik der frequenzabhängigen Leistungsanpassung Frequenzabweichung von der Nennfrequenz Frequenzschwellenwert (hier: 50,2 Hz -50 Hz = 0,2 Hz) Nennfrequenz 50 Hz Erzeugungsmanagement Im Betrieb kann zeitlich begrenzt oder auf Dauer die Teilnahme am Erzeugungsmanagement notwendig sein, um den sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten und Betriebsmittel vor Beschädigung zu schützen. Jeder Anschlussnehmer muss auf Anweisung von TTG am Erzeugungsmanagement teilnehmen und die dafür erforderlichen Informationen übermitteln. Dabei muss die Leistungsabgabe in jedem Betriebszustand und aus jedem Betriebspunkt auf einen von TTG vorgegebenen maximalen Leistungswert (Sollwert) reduziert werden können. Die Festlegung des maximalen Wirkleistungssollwertes erfolgt über die nachfolgend aufgeführten und in der aufgeführten Reihenfolge priorisierten Netzregelverfahren: 1. Schutzfunktion (z. B. Emergency Power Control) 2. Dynamische maximale Wirkleistungseinspeisung (z. B. Transmission Capacity Management) 3. Stationäre maximale Wirkleistungseinspeisung (z.b. EISMAN) Emergency Power Control (EPC) Beim Einsatz von HGÜ-NAS sind das seeseitige und das landseitige Netz durch den Gleichspannungs-Zwischenkreis in Bezug auf die Frequenzhaltung voneinander entkoppelt. Die Systemautomatik EPC dient vor diesem Hintergrund zur schnellen Leistungsreduzierung der eingespeisten Wirkleistung bei Störungen im landseitigen Übertragungsnetz. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

28 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Eine genaue Beschreibung der EPC Systemautomatik kann Anhang B13 entnommen werden Transmission Capacity Management Im Rahmen von Mehrfachanschlüssen kann auf Anforderung von TTG das sogenannte Transmission Capacity Management (TCM) zum Schutz vor Überspeisung des NAS eingesetzt werden, wenn die an ein NAS oder einen NAP angeschlossene Erzeugungsleistung die Übertragungsleistung des NAS bzw. NAP übersteigt. Das TCM kann entweder über organisatorische Maßnahmen (TCM I) oder eine systemautomatische Optimierung der Kabelauslastung durch Sollwertvorgabe an den NAP (TCM II) erfolgen. Eine genaue Beschreibung der Regeln für das TCM I kann Anhang B1 entnommen werden. Abweichungen von dem hierin standardisierten Verfahren werden vor der Betriebsphase von TTG festgelegt und an alle betroffenen Anschlussnehmer kommuniziert. Bei TCM II wird die exakte technische Umsetzung des Verfahrens insbesondere in Bezug auf die gegenseitig auszutauschenden Informationen und die systemautomatischen Schnittstellen zwischen TTG und dem Anschlussnehmer projektabhängig abgestimmt Stationäre maximale Wirkleistungseinspeisung Bei der stationären maximalen Wirkleistungseinspeisung wird dem Anschlussnehmer durch TTG am und pro NAP ein Sollwert für die maximal zulässige Wirkleistungseinspeisung vorgegeben. Dieser Sollwert entspricht einem Prozentwert bezogen auf die Netzanschlussleistung. Die EZA muss in der Lage sein, etwaige Sollwertvorgaben für die Wirkleistungseinspeisung bei entsprechendem Angebot an Primärenergie mit einem vorgegebenen Gradienten und einer Genauigkeit von 100 kw bezogen auf den 15min-Mittelwert zu erreichen. Die Gradienten werden durch TTG vorgegeben. Die EZA ist so auszulegen, dass eine Reduzierung der Leistungsabgabe auf den signalisierten Wert mit einem Gradienten von mindestens 10 % der Netzanschlussleistung pro Minute erfolgen kann, ohne dass die Anlage vom Netz getrennt wird. Die stationäre maximale Wirkleistungseinspeisung wird insbesondere für die Realisierung des sogenannten Einspeisemanagements (Eisman) zur Beseitigung von Netzengpässen im landseitigen Netz der TTG verwendet, kann aber auch für weitere Funktionalitäten (z. B. TCM) genutzt werden. Durch den Anschlussnehmer ist sicherzustellen, dass das von TTG gesendete Steuersignal vorrangig vor den Steuersignalen anderer Zugriffsberechtigter (z. B. Direktvermarkter) behandelt wird. Eine auch nur kurzzeitige Überschreitung des von TTG vorgegebenen maximalen Leistungswertes unter Zugrundelegung der dynamischen Genauigkeit gemäß Abschnitt ist durch die Anschlussnehmer unbedingt zu verhindern, da dies in Abhängigkeit des aktuellen Systemzustandes zu einer sofortigen Schutzabschaltung des NAS und damit zu einem Ausfall der Leistungsübertragung führen kann. Eine Unterschreitung des von TTG vorgegebenen Sollwertes ist jederzeit zulässig. Für marktbedingte Leistungsänderungen (z. B. Eingriff aufgrund einer Nichtvermarktung durch den zuständigen Stromhändler) ist ohne weitere Vorgabe durch TTG die Wirkleistungseinspeisung am NAP mit einer Rampe anzupassen, die fünf Minuten vor einem Viertelstundenwechsel beginnt und fünf Minuten nach dem Viertelstundenwechsel endet. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

29 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss 4.6 Blindleistungsbilanz und Spannungshaltung Anforderungen an EZA Der notwendige Betriebsbereich für die Blindleistungsbereitstellung der EZA am NAP bei Leistungseinspeisung wird durch TTG innerhalb des in Abbildung 13 dargestellten äußeren Rahmens projektabhängig festgelegt. Hierbei wird für eine Netzanbindung über HDÜ ein Höchstbereich für Q/Pmax von 0,75 p.u. nicht überschritten. Ohne Festlegung durch TTG ist der durch den inneren Rahmen festgelegte Betriebsbereich durch jede EZA als Grundanforderung zu erfüllen. Die Blindleistungsbereitstellung gemäß Abbildung 13 muss im gesamten Frequenzbereich gemäß O-NAR uneingeschränkt und unabhängig vom aktuellen Wirkleistungsarbeitspunkt der EZA möglich sein. Falls die im NAP geforderte Blindleistung gemäß Abbildung 13 mit den eingesetzten EZE in einem Wirkleistungsbereich über 90 % der Nennleistung der EZA nicht vollständig erbracht werden kann, wird über die Notwendigkeit der Installation zusätzlicher externer Blindleistungsquellen projektspezifisch in Abstimmung mit TTG entschieden. U/U nn in p.u. Grundanforderung 1,10 1,05 1,00 0,95 Q/P max -Bereich 0,90 0,41 0,33 0,14 0-0,14-0,33-0,41 Q/P max in p.u. induktiv kapazititv Abbildung 13: Anforderung an die Blindleistungsbereitstellung einer EZA ohne Einschränkung der Wirkleistungsabgabe mit: Q Blindleistung am NAP P max Summierte Maximalwirkleistung der betriebsbereiten EZE 10 U/U nn auf die Nennspannung bezogene Spannung am NAP Bezüglich der Blindleistungsbereitstellung am NAP stellt das Diagramm in Abbildung 13 Mindestanforderungen dar. Eine darüber hinausgehende Blindleistungslieferung ist grund- 10 Dies entspricht i.d.r. der Summe der Nennwirkleistungen aller betriebsbereiten Erzeugungseinheiten. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

30 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss sätzlich nicht untersagt. Diese wird aber in den vorliegenden Anforderungen an Anschlussnehmer nicht definiert. Die EZA muss in der Lage sein, nach Erhalt eines neuen Blindleistungssollwertes, jeden beliebigen Arbeitspunkt innerhalb des durch TTG festgelegten Bereiches bei gegebener Spannung am NAP in maximal 30 s anzufahren. Dieser Vorgang muss im Betrieb jederzeit möglich sein. Der bevorzugte Arbeitspunkt für den stationären Blindleistungsaustausch bei Wirkleistungsabgabe wird durch TTG je nach Erfordernis des Netzes festgelegt und kann zu jeder Zeit entsprechend der Bedürfnisse des Netzbetriebs durch TTG gemäß Abbildung 13 verändert werden. Jede EZA muss technisch dafür eingerichtet sein, Sollwertvorgaben von TTG bezüglich des Blindleistungsaustausches mit dem Netz umzusetzen. Die Sollwertvorgabe bezieht sich auf eine der drei folgenden Möglichkeiten: Direkte Blindleistungs-Sollwertvorgabe (Q soll in Mvar) Vorgabe eines Soll-Leistungsfaktors (cos φφ soll ) Spannungsabhängige Blindleistungsanpassung ggf. mit Toleranzband Die betriebliche Vorgabe von Arbeitspunkten erfolgt durch folgende Möglichkeiten: Vereinbarung eines Wertes oder ggf. eines Fahrplans Online-Sollwertvorgabe über eine definierte Schnittstelle Für die Einstellung der Blindleistungsarbeitspunkte ist ein zentraler Blindleistungsregler pro NAP zu implementieren. Eine Aufteilung der am jeweiligen NAP auszutauschenden Blindleistung auf die EZE bzw. auf zusätzlich installierte Quellen unterliegt dem Anschlussnehmer. TTG geht hierbei davon aus, dass diese Aufteilung in weniger als 1 s erfolgt, so dass die Dynamik des Blindleistungsregelverhaltens im Wesentlichen vom zentralen Blindleistungsregler bestimmt wird. Die Anpassung des Blindleistungsaustausches am NAP muss rückwirkungsarm erfolgen. Bei diskret geschalteten Blindleistungsquellen darf die hierdurch verursachte schlagartige Blindleistungsänderung höchstens 5 MVAr bzw. 5 % der vollen Blindleistung gemäß des in Abbildung 13 festgelegten Blindleistungsbereichs betragen. Hierbei ist der jeweils niedrigere der beiden Werte anzuwenden. In begründeten Fällen kann TTG auch einen größeren Bereich zulassen, z. B. in Form von durch TTG freigegebenen Sonderbetriebsschaltmaßnahmen Vorgabe eines Blindleistungs-Sollwerts In diesem Modus wird dem in Abschnitt beschriebenen Blindleistungsregler direkt ein Blindleistungssollwert (Qsoll) übergeben. Bei der direkten Blindleistungs-Sollwertvorgabe muss die EZA in der Lage sein, die Blindleistung auf jeden Punkt innerhalb des in Abbildung 13 festgelegten Blindleistungsbereichs einzustellen, wobei die Einstellungsschrittweite höchstens 5 MVAr bzw. 5 % der vollen Blindleistung betragen darf, wobei der jeweils niedrigere der beiden Werte anzuwenden ist. Bei Ausfall der Fernwirkverbindung zwischen TTG und EZA über einen Zeitraum von mehr als 1 Minute, ist ein von TTG vorgegebener Default-Sollwert von der EZA anzufahren. Dies kann ein fester Sollwert oder die Beibehaltung des letzten empfangenen Sollwertes sein. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

31 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Macht TTG hierzu keine weiteren Angaben, ist ein Default-Sollwert von 0 Mvar zu verwenden. Die Einschwingzeit darf maximal 4 Minuten betragen Vorgabe eines Soll-Leistungsfaktors In diesem Modus muss die EZA in der Lage sein, den Leistungsfaktor am NAP innerhalb des durch Abbildung 13 festgelegten Bereichs in Schrittweiten von höchstens 0,005 auf einen Sollwert (cos φφ soll ) zu regeln. In diesem Modus wird die geforderte Blindleistung Q soll als Eingang für den in Abschnitt beschriebenen Blindleistungsregler nach der folgenden Gleichung berechnet: QQ soll = PP tan(arccos(cos φφ soll )) mit: P aktuelle Wirkleistung am NAP cccccc φφ soll positiv bedeutet kapazitive Blindleistung (übererregt) cccccc φφ soll negativ bedeutet induktive Blindleistung (untererregt) Diesen Definitionen liegt das Verbraucherzählpfeilsystem zugrunde. Bei Ausfall der Fernwirkverbindung zwischen TTG und EZA über einen Zeitraum von mehr als 1 Minute, ist ein von TTG vorgegebener Default-Sollwert von der EZA anzufahren. Dies kann ein fester Sollwert oder die Beibehaltung des letzten empfangenen Sollwertes sein. Macht TTG hierzu keine weiteren Angaben, ist ein Default -Sollwert von cos φ = 1 zu verwenden. Die Einschwingzeit darf maximal 4 Minuten betragen. Können bei Schwachlast die Anforderungen an die Leistungsfaktorregelung für einen Wirkleistungsaustausch unterhalb von einem Prozent der Nennleistung bzw. bei der Entnahme von Wirkleistung aus dem Netz nicht eingehalten werden, kann in Absprache mit TTG von den oben beschriebenen Vorgaben abgewichen werden. Für diesen Bereich darf sich der Blindleistungsaustausch mit dem Netz dann in einem Bereich 0 bis 1 % der Netzanschlussleistung bewegen. Ein erweiterter Blindleistungsaustausch ist nur zulässig, wenn dies vertraglich gesondert vereinbart ist Spannungsabhängige Blindleistungsanpassung In diesem Modus wird die geforderte Blindleistung Q soll als Eingang für den in Abschnitt beschriebenen Blindleistungsregler entsprechend der Kennlinie in Abbildung 14 aus der Spannung am NAP bestimmt. Hierbei gilt weiterhin: Die Referenzspannung U ref wird durch TTG variabel im Bereich von 95 bis 105 % der Netznennspannung in Schritten von max. 1 % vorgegeben. Die Referenzblindleistung Q ref wird durch TTG variabel im gesamten Blindleistungsbereich in Schritten von höchstens 5 MVAr bzw. 5 % der vollen Blindleistung vorgegeben, wobei der jeweils niedrigere der beiden Werte anzuwenden ist. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

32 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Die Statik (Steilheit) k = (ΔQ/P max )/(ΔU) wird durch TTG variabel im Bereich von 2 bis 5 %. in Schritten von max. 0,5 % vorgegeben. Falls durch TTG nichts vorgegeben wird, ist für die Statik ein Wert von 5 % zu einzustellen. Die Referenzspannung U ref und die Referenzblindleistung Q ref können per Fernwirkanlage vorgegeben werden, alle weiteren Größen sind fest vorgegeben. Q soll /P max in p.u. Induktiv 0,14 (0,41) U ref = % U einstellbar max. Blindleistung induktiv nn Kapazitiv -0,14 (-0,41) max. Blindleistung kapazitiv U/U nn in kv Q/ P k = max = 2 bis 5% einstellbar U Abbildung 14: Prinzip der spannungsabhängigen Blindleistungsanpassung mit Q ref = 0 (Diagramm im VZS, Werte in Klammern entsprechen äußerem Rahmen gemäß Abschnitt 4.6.1) In Bezug auf das Regelverhalten gelten die nachfolgenden Anforderungen: Die Anschwingzeit T an_90 % beträgt 1-5 s, hierbei ist ohne weitere Angabe ein Wert von 5 s zu verwenden. Die Einschwingzeit T ein beträgt 5-60 s, hierbei ist ohne weitere Angabe ein Wert von 30 s zu verwenden. Die Einschwingtoleranz beträgt ±5% der maximalen Blindleistungsabgabe. Die zulässige Überschwingweite beträgt Q max / Q=(25 % (2 s/t an_90 % )+ 5 %)/100 % des Sollwertsprunges. Bei Ausfall der Fernwirkverbindung über einen Zeitraum von mehr als 1 min ist entweder mit dem zuletzt eingestellten Werten für die Referenzspannung U ref und die Referenzblindleistung Q ref oder mit einem cos ϕ 1 der Betrieb fortzufahren. Dies wird von TTG in der Planungsphase vorgegeben Blindleistungsaustausch bei Wirkleistungsbezug Sofern keine anderslautenden vertraglichen Regelungen vereinbart wurden, gilt bei Bezug von Wirkleistung im gesamten Spannungsband nach Abschnitt und im gesamten Wirkleistungsbereich entsprechend Abbildung 15: Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

33 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Ein Blindleistungsaustausch in Höhe von bis zu maximal 5 % der vereinbarten Anschlusswirkleistung für den Leistungsbezug P AV ist unabhängig von der Wirkleistung zulässig Oberhalb von 15 % der vereinbarten Anschlusswirkleistung für den Leistungsbezug P AV darf ein Verschiebungsfaktor cos φ = 0,95 ind. nicht unterschritten werden Die obigen Werte sind als 15-Minuten-Mittelwerte zu bestimmen Q/P av in p.u. 0,33 zulässiger Bereich cosφ =0,95 induktiv 0,05-0,05 0,15 0,5 1 P/P av in p.u. kapazitiv Abbildung 15: Anforderung an den Blindleistungsaustausch bei Wirkleistungsbezug Falls der Anschlussnehmer diese Grenzwerte nicht einhalten kann, führt er in Abstimmung mit TTG auf seine Kosten eine seinen tatsächlichen Belastungsverhältnissen angepasste, ausreichende Blindleistungskompensation durch. Durch das Schalten von Kompensationsanlagen darf eine schaltbedingte Spannungsänderung von 0,5 % U n am NAP nicht überschritten werden Führung des Spannungssollwertes Die Festlegung eines Spannungssollwerts für den Normalbetrieb und eines Spannungsbandes am NAP obliegt TTG. Sieht das Betriebskonzept des Anschlussnehmers an den HöS/MS-Transformatoren am NAP einen Stufenschalter vor, so ist dieser so auszulegen, dass er +/- 6 Stufen und eine Spannungsstellbereich von +/-13 % verfügt. Hierbei ist eine Mittelstellung (bezeichnet als Stufe 0) vorzusehen, welche der Nennübersetzung entspricht. Dieser Stufenschalter ist im Regelungskonzept des Anschlusses zu integrieren. Das Regelungskonzept und die Einstellwerte sind mit TTG vor der Inbetriebnahme abzustimmen. Weitere Informationen zum Stufenschalter sind in Abschnitt beschrieben. 4.7 Netzrückwirkungen und Versorgungsqualität Allgemeines Die elektrischen Anlagen des Anschlussnehmers sind so auszulegen und zu errichten, dass während ihres Betriebes Rückwirkungen auf das Netz von TTG und Dritte vermieden und Informations- und Signalübertragungen nicht in unzulässiger Weise beeinflusst werden. Auch Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

34 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss die Zuschaltung von EZA durch den Anschlussnehmer erfolgt so, dass Netzrückwirkungen auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben. Die hierfür geltenden Anforderungen werden im Folgenden festgelegt und können weiterhin einschlägigen internationalen Normen und Technischen Regeln (vgl. z.b. DIN EN [9] und D-A-CH-CZ [10]) entnommen werden. Der Anschlussnehmer hat auf dieser Grundlage den Nachweis der Rückwirkungsfreiheit seiner Anlage zu führen und ggf. für Abhilfemaßnahmen zu sorgen. Die Einzelheiten ggf. notwendiger Abhilfemaßnahmen werden zwischen TTG und Anschlussnehmer abgestimmt und unter Berücksichtigung der im Einzelfall gegebenen spezifischen Rückwirkungsgrößen im Rahmen des Netzanschlusskonzeptes festgelegt. Sofern dies mit den eingesetzten EZE oder ggf. vorhandenen anderen aktiven Betriebsmitteln (z.b. Flexible AC Transmission Systems (FACTS)) technisch möglich ist, sind in Abstimmung mit TTG Maßnahmen zur aktiven Dämpfung umzusetzen Oberschwingungen und Zwischenharmonische Die Anlagen sind so auszulegen, dass eine hinreichende Spannungsqualität eingehalten wird. Ausgehend von dem in der Norm DIN IEC (DIN VDE ) [11] angegebenen Gesamtplanungspegel, dürfen an jedem NAP die unten angegebenen Planungspegel für Spannungsoberschwingungen zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Ausgehend vom Gesamtplanungspegel erfolgt die Ermittlung der zulässigen Anteile (Ordnungzahl h) für jeden einzelnen NAP anhand des Quotienten aus der zugesicherten Netzanschlusswirkleistung und der doppelten Übertragungsleistung des NAS: uu NAP (h) = uu(h) PP r,nap 2 PP r,nas Eine entsprechende Aufteilung gilt auch für die Summe aller Oberschwingungen: TTTTTT NAP = TTTTTT PP r,nap 2 PP r,nas Die aus allen Spannungsoberschwingungen (ganzzahlige und nicht ganzzahlige) gebildete Total Harmonic Distortion (THD) darf im normalen Schaltzustand an keinem Netzknoten und zu keinem Zeitpunkt einen Wert von 3 % überschreiten. Alle Frequenzen oberhalb von 2,5 khz sowie Zwischenharmonische dürfen lediglich eine Spannungsverzerrung von 0,2 % verursachen. Alle Maßnahmen zur Reduzierung von Oberschwingungen, insbesondere der Aufbau von Filterkreisen, dürfen nur in Absprache mit TTG getroffen werden Flicker Nachfolgende Werte sind noch in der Diskussion und werden später entsprechend VDE TAR 4130 bzw festgelegt. Die zulässigen Flickerstärken, die eine EZA an einem NAP maximal bewirken darf, betragen P lt = 0,4 und P st = 0,6. Die zulässigen Flickerstärken, die alle EZA an einem Netzkoppelpunkt maximal bewirken dürfen, betragen P lt = 0,35 und P st = 0,5. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

35 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Interaktion von EZA mit Netzresonanzen (Oberschwingungsstabilität) Die seeseitigen Netze der TTG besitzen systembedingt verschiedene Netzresonanzen, deren Anregung zu Überspannungen- und Strömen und in der Folge zu Betriebsmittelüberlastungen und Schutzabschaltungen führen kann. Aufgrund der Nichtlinearität des Netzes kann sich bei Auftreten von Instabilitäten auch ein eingeschwungener Zustand einstellen, bei dem Spannungen und Ströme mit einer oder mehreren Frequenzen dauerhaft schwingen. Eine weitere wesentliche Eigenschaft der seeseitigen Netze der TTG ist, dass sie eine hohe Durchdringung mit aktiv geregelten Betriebsmitteln, im Wesentlichen Umrichter, aufweisen. Diese sind in der Lage, Energie von einer Frequenzkomponente im Spektrum auf eine andere zu übertragen. Insbesondere die Regelung, aber auch die passiven Elemente der Umrichter, bestimmen deren Übertragungsverhalten. Um in allen Betriebspunkten ein stabiles Systemverhalten zu gewährleisten, ist es ggf. notwendig, eine Optimierung bzw. Abstimmung der Regelung der aktiven Betriebsmittel vorzunehmen. Hierbei ist auch das frequenzabhängige Verhalten der passiven Betriebsmittel zu berücksichtigen. Der Anschlussnehmer hat sicherzustellen, dass sich eine EZA bzw. die darin enthaltenen EZE stabil verhalten und unter keinen Umständen durch Interaktion mit Netzresonanzen o- der eine Wechselwirkung der EZE untereinander unzulässige Netzrückwirkungen verursachen. 4.8 Verhalten der Erzeugungsanlagen bei Störungen Betrieb bei Störungen Sowohl TTG als auch der Anschlussnehmer informieren sich gegenseitig unverzüglich über bekannt gewordene besondere Ereignisse, soweit diese von Belang für den anderen sein können. Um eine Störungsausweitung zu vermeiden, sind Anlagen und Netze so zu konzipieren, dass bei Störungen die EZA unverzögert und automatisch vom Netz getrennt werden können. Im Fall von störungsbedingter Spannungslosigkeit sollen Veränderungen am Schaltzustand des Netzanschlusses nur nach Rücksprache mit der zuständigen Schaltleitung vorgenommen werden. Zur Störungsaufklärung (vgl. Abschnitt 4.8.8) können Sonderkontrollen von TTG angefordert werden, die der Anschlussnehmer an seinen Betriebsmitteln durchzuführen hat, sofern diese galvanisch mit dem Netz der TTG verbunden sind. Bei der Beseitigung und Aufklärung von Störungen unterstützen sich die Partner gegenseitig. Bei Fehlern im Netz, die außerhalb des Schutzbereichs der EZA liegen, darf keine Trennung vom Netz erfolgen Allgemeine Vorgaben für das Verhalten bei Störungen Es wird empfohlen, die nachfolgend beschriebenen Funktionen für Über- und Unterfrequenz sowie Über- und Unterspannung an den EZE in einem separaten Gerät auszuführen. Im Allgemeinen sind diese Funktionen einschließlich der Unterspannungsfunktion der gesamten EZA am NAP als Systemautomatiken zu bezeichnen. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

36 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Nach Trennung einer EZA vom Netz aufgrund von Überfrequenz, Unterfrequenz, Unterspannung, Überspannung oder nach Beendigung eines Inselbetriebes ist das automatische Resynchronisieren der einzelnen EZE mit dem Netz nur bei einer Spannung am NAP erlaubt, die in Abhängigkeit der Nennspannung größer ist, als die in der nachfolgenden Tabelle 5 angegebenen Werte. Tabelle 5 Minimale Spannung U min,syn c für die automatische Synchronisation nach Netztrennung Nennspannung U nn Min. Spannung U min,sync 380 kv 370 kv 220 kv 210 kv 150 kv 147 kv 110 kv 105 kv 66 kv 62 kv Der Spannungswert bezieht sich auf das Mitsystem der Symmetrischen Komponenten. Der Anstieg der an das Netz der TTG abgegebenen Wirkleistung darf nach der automatischen Resynchronisierung einen Gradienten von maximal 10 % der Netzanschlussleistung pro Minute nicht überschreiten Verhalten bei Inselbetrieb Der Betreiber einer EZA hat dafür zu sorgen, dass ein möglicher Inselbetrieb der Anlage sicher erkannt und beherrscht wird, wenn die in diesen O-NAR definierten Grenzen für Spannung und Frequenz nicht über- oder unterschritten werden. Neben den Systemfunktionen, wie Unter- und Überspannung oder Unter- und Überfrequenz, die in den meisten Fällen bereits in der Lage sind, eine Inselbildung zu erkennen, wird von TTG gefordert, dass von den Aus-Hilfskontakten der Leistungsschalter auf der Ober- oder Unterspannungsseite des Netztransformators ein Abfahr- und Ausschaltbefehl auf alle einzelnen Generatoren der Anlage gegeben wird, so dass spätestens nach 3 Sekunden der Inselbetrieb beendet ist. Auch andere technische Lösungen zur Erkennung des Inselbetriebs sind erlaubt, wenn diese keine Überfunktionalität bei Systemfehlern aufweisen. Als Zusatzanforderung kann es projektabhängig erforderlich werden, dass die EZA inselbetriebsfähig ist, also die Regelung von Frequenz und Spannung innerhalb der zulässigen Grenzen gewährleistet ist und am NAP Funktionen zur Synchronisierung mit dem Netz vorhanden sind. In diesem Fall ist dann eine Abschaltung der EZA bei einer Inselbildung der EZA nicht zulässig. Stellt der Anschlussnehmer aus eigenem Antrieb die Inselbetriebsfähigkeit der EZA sicher, ist eine Abschaltung der EZA bei einer Inselbildung nicht erforderlich. In beiden vorgenannten Fällen, werden die Details solcher Lösungen zwischen TTG und dem Anschlussnehmer abgestimmt Verhalten bei Blockierung des HGÜ-Umrichters Bei EZA, die über ein HGÜ-NAS mit dem Netzverknüpfungspunkt an Land verbunden sind, ist durch den Anschlussnehmer sicherzustellen, dass die grundfrequente Überspannung U/U nn am NAP bei einer Blockierung des HGÜ-Umrichters auf einen maximalen Wert von 1,15 p.u. begrenzt wird. Die Bestimmung der grundfrequenten Überspannung erfolgt unter Berücksichtigung einer möglichen Frequenzerhöhung durch eine geeignete Filterung (z.b. Bandpass) des Messsignals. Bei der Filterung ist insbesondere darauf zu achten, dass vor Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

37 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss und nach dem Fehler eine gute Übereinstimmung des Messsignals mit dem gefilterten Signal erzielt wird Verhalten bei Frequenzabweichungen Bei Frequenzen innerhalb des durch Abbildung 6 definierten Frequenzbandes (grüne Umrandung), ggf. mit Zusatzanforderungen (gestrichelte Umrandung), ist eine automatische Trennung vom Netz auf Grund der Frequenzabweichung gegenüber 50 Hz nicht zulässig. Bei Verlassen des Frequenzbandes muss mit einer Verzögerungszeit von 300 ms und einem Rückfallwert von 50±1Hz eine automatische Trennung vom Netz erfolgen. TTG kann im Einzelfall andere Einstellwerte (Frequenz/Zeit) vorgeben. Es wird empfohlen, diese Schutzfunktion dezentral auszuführen und jeden betroffenen Generator bei Frequenzabweichungen außerhalb des Frequenzbandes (gemessen auf der Unterspannungsseite jedes Maschinentransformators) abzuschalten. Bei Überschreitung der maximalen Zeitangaben für die jeweiligen Frequenzbereiche werden keine Anforderungen an die Wirkleistungsabgabe gestellt. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass in diesem Fall die maximal mögliche Wirkleistung vorgehalten wird. Unterhalb von 47,5 Hz darf die Wirkleistungsabgabe, sofern durch technische Restriktionen bei der EZA begrenzt, eingeschränkt werden Verhalten bei Stabilitätsproblemen Sofern anwendbar, muss sich die EZA bei Verlust der transienten Stabilität automatisch vom Netz trennen. Das Trennungskonzept bei Asynchronität bzw. Verlust der Stabilität ist der TTG vorzulegen und abzustimmen. Die Stelle, an der die Trennung erfolgt, ist stets die Klemme der einzelnen EZE. Ein Trennen von mehr EZE als notwendig, ist zu vermeiden Verhalten bei fehlerbedingten Spannungsabweichungen Nachfolgend sind die Funktionalitäten und Systemautomatiken für fehlerbedingte Spannungsabweichungen (Über- und Unterspannung) beschrieben Über-/Unterspannungsschutz Bei Rückgang und Verbleib der Mitsystemspannung auf der Unterspannungsseite jedes einzelnen Maschinentransformators auf und unter 80 % des unteren Wertes des Spannungsbandes (z. B. 690 V x 0,95 x 0,8 = 525 V) unter Zugrundelegung eines Rückfallverhältnisses von 0,98 muss sich je ein Viertel der Generatoren nach 1,5 s, nach 1,8 s, nach 2,1 s und nach 2,4 s vom Netz trennen. Die Zeitstaffelung kann im Einzelfall anders vereinbart werden. Bei Anstieg und Verbleib der Mitsystemspannung auf der Unterspannungsseite jedes einzelnen Maschinentransformators auf über 125 % des oberen Wertes des Spannungsbandes (z. B. 690 V x 1,05 x 1,25 = 906 V) unter Zugrundelegung eines Rückfallverhältnisses von 1,02 muss sich der betroffene Generator mit einer Zeitverzögerung von 100 ms vom Netz trennen. Die Zeitstaffelung kann im Einzelfall auch anders vereinbart werden FRT-Verhalten Die Fault-Ride-Through-Kurve (FRT-Kurve) gibt die Grenzkurve (worst case) für den zeitlichen Verlauf des bei Kurzschlüssen im Netz maximal zu erwartenden Spannungseinbruchs am NAP an. Kurzschlüsse oder störungsbedingte Spannungseinbrüche dürfen auf und ober- Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

38 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss halb der Grenzlinie in Abbildung 16 nicht zum Trennen der EZE vom Netz führen. Der angegebene Spannungsverlauf bezieht sich auf das Mitsystems der 50-Hz-Grundwelle. Die Schutzsysteme und einstellungen für elektrische Fehler innerhalb der EZE dürfen die dynamische Spannungsstützung gemäß Abschnitt bzw nicht gefährden. Eine kurzzeitige Blockierung des Umrichters einer EZE aufgrund eines Überstromes in diesem Bereich ist zulässig, allerdings darf eine Blockierungsperiode nicht länger als maximal 10 ms dauern. Unterhalb der Grenzlinie darf der Umrichter einer EZE länger blockiert werden falls technische Gründe dies erfordern. Eine endgültige Trennung mit dem Leistungsschalter ist entsprechend der Vorgaben nach Abschnitt erst nach frühestens 1,5 s erlaubt. Mitsystemspannung U 1 /U nn unterer Wert des Spannungsbandes 100% 90% 70% 45% Grenzlinie Bereich in dem eine Trennung nur durch Systemautomatiken zulässig ist Selektive Trennung von Generatoren abhängig von ihrem Zustand 15% 0% Zeit in ms Zeitpunkt eines Störungseintritts Abbildung 16: Grenzkurve am NAP für die Definition der FRT-Anforderungen Für alle EZA, die sich während des Fehlers nicht vom Netz trennen, muss die Wirkleistungsabgabe mit einem Gradienten von mindestens 10 % der Nennleistung der EZA pro Sekunde, jedoch mit einem Gradienten von höchstens 20 % der Nennleistung der EZA pro Sekunde, auf den ursprünglichen Wert gesteigert werden Dynamische Spannungsstützung: Allgemeines Verhalten EZA müssen jederzeit in der Lage sein, bei Spannungsänderungen am NAP kurzzeitig, kontinuierlich und unverzögert die Netzspannung dynamisch zu stützen. Das geforderte Verhalten wird in diesen O-NAR in symmetrischen Komponenten beschrieben. Dies stellt jedoch für die konkrete Umsetzung keine Realisierungsvorgabe dar. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

39 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Die Spannungsänderung im Mitsystem U 1 bzw. im Gegensystem U 2 ist die Abweichung des Betrages der Netzspannung (50-Hz-Grundschwingung) von einer Referenzspannung im Mit- bzw. Gegensystem. Bezugsgröße für die Spannungsänderung ist die Netznennspannung U n : U 3U U u1,2 = = U U 1,2 1,2 ref 1,2 n Die Ermittlung der Referenzspannung für die dynamische Spannungsstützung wird von TTG festgelegt und ist im Regelfall der Mittelwert der Spannung vor dem Fehlerfall über einen definierten Zeitraum. Ohne weitere Vorgabe durch TTG ist der 1s-Mittelwert der Mit- bzw. Gegensystemspannung vor der schnellen Spannungsänderung als Referenzwert zu verwenden. Die kontinuierliche dynamische Spannungsstützung soll auf Abweichungen in der Spannung mit einem Blindstrom reagieren, der der Spannungsänderung tendenziell entgegen wirkt. Damit sind die kontinuierliche dynamische Spannungsstützung für schnelle Spannungsänderungen und die in beschriebene Sollwertvorgabe für die Blindleistung permanent und parallel im Eingriff. Die dynamische Spannungsstabilisierung hat bei unsymmetrischen Spannungsänderungen nicht nur im Mitsystem, sondern auch im Gegensystem zu erfolgen. Es ist zulässig, dass diese Eigenschaften nicht durch die EZE, sondern durch andere Komponenten (z. B. durch FACTS oder andere geeignete Betriebsmittel) erbracht werden. Bezugspunkt für den Nachweis der hier beschriebenen Anforderungen an die dynamische Spannungsstützung ist der NAP. EZA müssen in der Lage sein, in jedem Leiter einen Blindstrom I B von mindestens 100 % der Höhe des Bemessungsstromes einzuspeisen. Dabei darf der Wirkstrom I W zugunsten der Blindstromeinspeisung nur soweit abgesenkt werden, dass der Bemessungsstrom nicht überschritten wird. Eine ggf. erforderliche Begrenzung des Blindstromes (bei Überschreitung des Bemessungsstromes in einem Leiter) erfolgt vorzugsweise durch gleichmäßige Absenkung des Mit- und Gegensystemblindstromes. Durch Einwirkung der EZA darf die festgelegte obere Grenze des Spannungsbandes zu keinem Zeitpunkt verletzt werden, auch nicht während der vorgegebenen Einschwingzeit. Für Fehler mit Restspannungen U 1 < 15 % U n (Mitsystem) am NAP erfolgt die dynamische Spannungsstützung über ein geeignetes Fortschreiben der gemessenen Spannung vor dem Spannungseinbruch. Grundsätzlich stehen zwei verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung der dynamischen Spannungsstützung zur Verfügung: Die EZA verhält sich wie eine variable Spannungsquelle (Spannungseinprägung, vgl. Abschnitt ), Die EZA verhält sich wie eine variable Stromquelle (Stromeinprägung, vgl. Abschnitt ). TTG gibt projektabhängig vor, welche dieser beiden Möglichkeiten umzusetzen ist. Ohne konkrete Festlegung ist das spannungseinprägende Verfahren gemäß Abschnitt umzusetzen. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100 n

40 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Projektspezifisch können die in diesem Artikel beschriebenen Anforderungen in Abstimmung mit TTG modifiziert werden. In diesem Fall ist ein Nachweis zu erbringen, wie die Anforderungen dieser O-NAR zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können Dynamische Spannungsstützung durch Spannungseinprägung Die EZA soll bei Umsetzung dieses Verfahrens spannungseinprägend wirken (sie verhält sich wie eine variable Spannungsquelle). Eine Kopplung an den Strom der EZA besteht entsprechend Abbildung 17 über eine durch die Verstärkungsfaktoren im Mit- und Gegensystem k u1,2 vorgegebene virtuelle Impedanz. Ein ggf. vorhandener Transformator ist Bestandteil dieser bezogenen virtuellen Impedanz. Die Verstärkungsfaktoren k u1,2 sind der Kehrwert der auf die Bemessungsimpedanz der EZA bezogenen virtuellen Impedanz im Mit- und Gegensystem. i B1,2 I 1,2 Z u1,2 k i 1 B1,2 u1,2 = = u1,2 zu1,2 U 1,2 U 3U U u1,2 = = U U 1,2 1,2 ref 1,2 n n U q1,2 u 1,2 Abbildung 17: Zusammenhang virtuelle Impedanz und Strombeitrag des HGÜ Systems Für die Umsetzung dieser Funktionalität gilt: Die EZA muss innerhalb der eigenen Systemgrenzen sicherstellen, dass die geforderte Spannung eingeregelt und gehalten wird. Die Verstärkungsfaktoren im Mit- und Gegensystem k u1,2 müssen einstellbar sein, mit k u1,2 zwischen 2 und 6 (k u1 = k u2 ) einstellbar in Schritten von 0,5. Weiterhin muss die dynamische Spannungsstützung im Gegensystem auch deaktiviert werden können (k 2 =0). TTG gibt die Faktoren k u1,2 projektabhängig vor. Sofern keine konkreten Vorgaben gemacht werden, ist ein Wert von k u1,2 = 2 einzustellen Dynamische Spannungsstützung durch Blindstromeinprägung Die EZA soll bei Einsatz dieses Verfahrens stromeinprägend wirken (sie verhält sich wie eine variable Stromquelle). Für die Umsetzung dieser Funktionalität gilt: Die EZA muss innerhalb der eigenen Systemgrenzen sicherstellen, dass der geforderte Blindstrom eingeregelt und gehalten wird. Die Stromregelung darf aber zu keiner Zeit zu einer Verletzung der Spannungsgrenzen beitragen, insbesondere nach Fehlerklärung muss ein Überschwingen der Spannung vermieden werden. Die geforderte Blindstromeinprägung bezieht sich auf den NAP als zusätzlicher Blindstrom zu dem Blindstrom vor der kurzzeitigen Spannungsänderung. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

41 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Der Bezugsstrom für den zusätzlichen Blindstrom im Mit- ( I B1 ) bzw. Gegensystem ( I B2 ) ist der Bemessungsstrom I r der EZA ib1,2 = I Der zusätzliche bezogene Blindstrom i B der EZA muss dabei proportional zur I B 1,2 r Spannungsabweichung u sein. Im Fall einer kaskadierten Regelung ist u die Differenz aus gemessener Spannung und dem Sollwert aus der äußeren Regelschleife, z.b. einer Q(U)-Regelung. ib1,2 = ki1,2 u Die Verstärkungsfaktoren im Mit- und Gegensystem k u1,2 müssen einstellbar sein, mit k u1,2 zwischen 2 und 6 (k u1 = k u2 ) einstellbar in Schritten von 0,5. Weiterhin muss die dynamische Spannungsstützung im Gegensystem auch deaktiviert werden können (k 2 =0). TTG gibt die Faktoren k u1,2 projektabhängig vor. Sofern keine konkreten Vorgaben gemacht werden, ist ein Wert von k u1,2 = 2 einzustellen. Für das Gegensystem kann durch TTG projektabhängig ein Totband von 5-10 % vorgegeben werden. Sofern nicht anders festgelegt, ist die Stromeinprägung im Mit- und Gegensystem jedoch ohne Totband umzusetzen Regelverhalten der dynamischen Spannungsstützung In Abbildung 18 ist das prinzipielle Regelverhalten der dynamischen Spannungsstützung gezeigt. Die Sprungantwort am NAP muss unter Berücksichtigung der Messglieder und der Bestimmung der Komponentensysteme die nachfolgenden Werte einhalten: Für den Nachweis gilt: Auf einen Sollwertsprung der Führungsgröße muss die Sprungantwort x(t) der Regelgröße 90% des Sollwertsprunges innerhalb der Anschwingzeit T an_90% erreichen. Nach der Einschwingzeit T ein_ x darf die Sprungantwort x(t) der Regelgröße das Toleranzband x um die Einschwingtoleranz nicht mehr verlassen. Es gelten die folgenden Werte: Anschwingzeit: Tan_90 % 30 ms Einschwingzeit: Tein_ x 60 ms Einschwingtoleranz: -0,05 p.u. < x < +0,15 p.u. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

42 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss Sprungantwort x(t) Regelgröße x in % Überschwingweite Δx max Einschwingtoleranz Δx Stationärer Endwert Sollwertsprung 0 Anschwingzeit T an_90% Zeit t Einschwingzeit T ein_δx Abbildung 18: Prinzipielles Reglerverhalten der dynamischen Spannungsstützung Störungsanalyse Die TTG führt eine systematische Analyse von Störungen der NAS durch. Auf Grundlage der Ergebnisse erarbeitet TTG in Zusammenarbeit mit den Betroffenen geeignete Lösungsansätze für vorbeugende und korrektive Maßnahmen. Die TTG ist berechtigt, die zur Ursachenanalyse und Fehleraufklärung notwendigen Informationen von allen Anschlussnehmern anzufordern. Dies beinhaltet auch über die im Rahmen des Netzanschlussprozesses auszutauschenden Informationen hinausgehende Detailinformationen über die entsprechenden Anlagen. Nach Abschluss der Störungsanalyse informiert die TTG die betroffenen Anschlussnehmer sowie ggf. weitere betroffene Parteien über die Ergebnisse. 4.9 Elektrischer Schutz Der Netzschutz ist für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb von erheblicher Bedeutung. Konzepte und Schutzeinstellungen an den Schnittstellen zwischen TTG auf der einen Seite und dem Anschlussnehmer auf der anderen Seite werden einvernehmlich so abgestimmt, dass eine Gefährdung der aneinander grenzenden Netze oder Anlagen ausgeschlossen ist. Hierfür sind durch den Anschlussnehmer am NAP geeignete Schutzeinrichtungen (mindestens ein Distanzschutzrelais) und Leistungsschalter vorzusehen. Der elektrische Schutz der EZA hat Vorrang vor betrieblichen Regelungen, wobei die Sicherheit des Netzes, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit sowie die Begrenzung etwaiger Schäden an der EZA zu berücksichtigen sind. Daraus können sich Vorgaben für den Schutz von Anlagen ergeben, die für den sicheren Betrieb des seeseitigen Drehstromnetzes relevant sind. TTG setzt am NAP eine Schutzein- 11 Der Sollwertsprung ist die Differenz zwischen vorgegebenem Endwert und stationärem Anfangswert. Die Größen x und x max sind ebenfalls auf den Bemessungsstrom bezogen. Auch beim spannungseinprägenden Verfahren ist das dynamische Verhalten des Stromes zu beurteilen. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

43 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss richtung für die Betriebsmittel der TTG ein. Darüber hinaus kann TTG eine Schutzeinrichtung einsetzen, welche die EZA bei unzulässigen Betriebszuständen vom Netz trennt. Der Anschlussnehmer ist für den zuverlässigen Schutz seiner Anlagen selbst verantwortlich. Zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit werden die Schutzeinrichtungen von TTG und die des Anschlussnehmers in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Schutzprüfungen und ihre Ergebnisse werden durch Prüfprotokolle nachgewiesen. Wesentliche Änderungen an den Schutzeinrichtungen bzw. deren Einstellung werden zwischen TOG und dem Anschlussnehmer rechtzeitig abgestimmt. Für die seeseitigen Höchstspannungsnetze sehen die bei TTG geltenden Schutzkonzepte folgende Kriterien vor: den Schutz aller Anlagenteile zu 100 % in Schnellzeit (Abschaltzeiten 150 ms) 100 %-ige Selektivität einen Schalterversagerschutz (Beim Versagen eines Leistungsschalters erhöht sich die Fehlerklärungszeit dann auf maximal 250 ms.) Die vom Anschlussnehmer am NAP realisierten Schutzkonzepte müssen bezüglich Auslösezeiten, Verfügbarkeit, Redundanz etc. zu den Konzepten von TTG gleichwertig sein. Dabei muss der Anschlussnehmer bei der Wahl seiner Schutzkonzepte davon ausgehen und sich darauf einstellen, dass: TTG die zulässigen Endzeiten am NAP vorgibt, wobei die Endzeiten im überlagerten Netz ggf. niedriger als im unterlagerten Netz eingestellt sein können, für die Anlagen des Anschlussnehmers die Funktion des ortsfernen Reserveschutzes von TTG nicht immer und insbesondere nicht für Fehler auf der Unterspannungsseite von Transformatoren (anschlussnehmerseitig) gewährleistet werden kann, bei Versagen einer Schutzeinrichtung oder eines Leistungsschalters auch im Höchstspannungsnetz wesentlich höhere Fehlerklärungszeiten als 150 ms auftreten können. Die Priorisierung der Schutz- und Regelvorrichtungen erfolgt in der nachfolgenden absteigenden Reihenfolge: 1. Schutz des Netzes und der EZA ggf. synthetische Schwungmasse (Zusatzanforderung) 3. Frequenzregelung (Anpassung der Wirkleistungsabgabe) 4. Leistungsbegrenzung 5. Begrenzung des Leistungsgradienten Der Anschlussnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass Schalthandlungen, Spannungsschwankungen, automatische Wiedereinschaltungen (AWE) oder andere Vorgänge im Netz der TTG nicht zu Schäden an seinen Anlagen führen. EZA, die über Drehstrom an den NVP angebunden sind, dürfen sich während einer ein- oder dreiphasigen AWE auf Leitungen 12 Anmerkung: Der elektrische Schutz der Erzeugungsanlage ist stets den betrieblichen Steuerungen, z. B. Spannungsregler, Erregereinrichtung, überlagert und trennt die Erzeugungsanlage bei unzulässigen Betriebszuständen vom Netz. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

44 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss des vermaschten Netzes nicht vom Netz trennen. Die Einzelheiten dieser Fähigkeit werden zwischen TTG und dem Anschlussnehmer vereinbart. Die Verantwortung für Konzeption, Einstellung und Betrieb von Schutzeinrichtungen liegt jeweils bei demjenigen Partner, für dessen Betriebsmittel die Schutzeinrichtungen den Erstschutz darstellen. Über ggf. erforderliche Einrichtungen, die über die Standardkonzepte hinausgehen, sind zwischen TTG und dem Anschlussnehmer entsprechende Regelungen zu vereinbaren. In der Ausführung des elektrischen Schutzes und in der betrieblichen Dokumentation ist eine klare Trennlinie zwischen Schutzeinrichtungen und Systemautomatiken zu gewährleisten Prozessdatenverarbeitung Bei TTG und auf Seiten des Anschlussnehmers sind technische Einrichtungen zu installieren, um folgende Informationen für die Netzführungssysteme mit Echtzeitstempel versehen zu übertragen: Befehle und Rückmeldungen von Schaltbetriebsmitteln, z. B. Leistungsschalter, Trennschalter, Erdungsschalter, Stufenschalter soweit sie für den Betrieb oder für die Systembeurteilung erforderlich sind Befehle, Rückmeldungen, Meldungen und Messwerte für vereinbarte Steuerungsund Regelungseinrichtungen (z.b. Steuerung von Kompensationsanlagen, Frequenzregler, etc.) Messwerte, z. B. Strom, Spannung, Frequenz, Wirkleistung, Blindleistung Schutz-, Betriebs- und Warnmeldungen Soll- und Stellwerte von und für EZA Hierbei sind die bei TTG geltenden internen Standards einzuhalten, wie sie sich aus dem derzeit gültigen Technischen Handbuch Netz, Kapitel: Bauen und Errichten [2] und den technischen Anforderungen zu den Netzführungssystemen ergeben. Insbesondere sind die Prozessdatenschnittstellen und die Reaktionszeiten zu berücksichtigen. Der genaue Umfang der auszutauschenden Prozessdaten wird gemeinsam festgelegt. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

45 Anschlusstechnik 5 Anschlusstechnik In diesem Kapitel sind die allgemeinen Vorgaben und Schnittstellen für den Anschlussnehmer definiert. Sie bietet den Anschlussnehmern daneben auch eine Richtlinie für die Planung und Bemaßung der Umspannwerk-Plattform in einer frühen Projektentwicklungsphase. Darüber hinaus definiert dieses Kapitel die Schnittstellen und die Leistungsbeschreibung für TTG und den Anschlussnehmer. Der Inhalt dieses Kapitels gilt für beide Parteien als Grundlage für die Planung und muss von dem Anschlussnehmer bei der Planung des Umspannwerks und der Plattform beachtet werden und wird von TTG nicht überschritten, sofern nicht ausführlich anders angegeben. Ausführlichere Informationen zu den angeschlossenen Lasten, dem Eigenbedarf, dem Stromverbrauch vor Ort, den Maßen und Gewichten, den Abmessungen oder Anforderungen für die Kabelinstallation (Biegeradien, Kabelziehgeräte) über die in diesem Kapitel hinaus angegebenen Richt- oder Höchstwerte können erst nach dem Abschluss der ausführlichen Komponentenplanung zur Verfügung gestellt werden. 5.1 Allgemeine Anforderungen Konzept der Schaltanlage Die Anhänge B2 bis B5 zu diesen O-NAR enthalten Übersichtsschaltbilder (SLD) mit Empfehlungen für die Schaltanlagenkonfiguration der Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen. Für Anschlüsse mit einem HDÜ-Kabel wird die in Anhang B2 beschriebene Konfiguration der Hochspannungsschaltanlage ohne Sammelschienen empfohlen. Für Anschlüsse mit zwei oder mehr HDÜ-Kabeln sollte die H-Schaltung (Anhang B3) oder Polygon-Schaltung (Anhang B4) verwendet werden. Die vorgeschlagene Mittelspannungs-Schaltanlage (Anhang B5) besteht aus vier separaten Blöcken. Die geplante Struktur der Schaltanlage ist so frühzeitig wie möglich zwischen dem Anschlussnehmer und TTG zu vereinbaren Umfang der Lieferungen und Leistungen Die Übersichtsschaltbilder des Hochspannungssystems (Anhang B2, B3 und B4) zeigen die vorgesehene Eigentumsgrenze zwischen TTG/NAS und dem Anschlussnehmer/EZA. Der Umfang der Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich zu den technischen Lieferleistungen ausführlich in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben. Tabelle 6 bietet einen Überblick über die Aufteilung der Verantwortung für die wichtigsten Lieferungen. Weitere Informationen finden sich in den folgenden Abschnitten. Tabelle 6: Aufteilung der Verantwortungsbereiche von TTG und Anschlussnehmer (AN) TTG AN Abschnitt 5.1 Allgemeine Anforderungen Lieferung von Anlagen und Dienstleistungen in Verbindung mit der Plattform und Logistik gemäß diesem Dokument X Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

46 Anschlusstechnik Lieferung der notwendigen Kabelführungen und Kabelgestelle für die Installation aller notwendigen Kabel auf der Plattform Lieferung der notwendigen Gesundheits-, Sicherheits- und Notfalleinrichtungen und -maßnahmen für alle auf den Plattformen auszuführenden Arbeiten X X Abschnitt 5.2 Allgemeine Bedingungen für die Verlegung und Installation der HDÜ-Kabel Lieferung, Verlegung und Installation der HDÜ-Seekabel zum Umspannwerk X Lieferung und Installation der Flansche für Kabelaufhänger (an die Plattform oder das J-tube geschweißt) X Lieferung und Installation der Kabelaufhänger X Lieferung geeigneter Montagevorrichtungen für die Kabelziehvorrichtungen, z. B. Deckaugen und Deckverstärkungen für die Winde und Lieferung anderer notwendiger Geräte Lieferung des Plattformzugangs für Kabelzieharbeiten für Geräte und Personal vor Ort einschließlich Kranvorrichtungen zum Kabeldeck X X Lieferung der Winde für die Kabelzieharbeiten Lieferung und Installation der Anschlüsse, Anschluss und Test der Kabel X X Lieferung und Installation der Steckbuchsen (einschließlich Transportverriegelungen) im GIS X Abschnitt 5.3 Kompensationsdrosselspulen Bereitstellung des benötigten Platzes für die Installation der Kompensationsdrosselspulen X Lieferung der Kompensationsdrosselspulen an eine Werft X Entladen an der Werft, Heben auf die Plattform und mechanische Befestigung der Kompensationsdrosselspulen auf der Plattform (wird durch den TTG-Verantwortlichen geprüft) X Abschließende Installation der Kompensationsdrosselspulen (sekundärtechnische Einrichtungen etc.) X Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

47 Anschlusstechnik Lieferung und Verlegung der sekundären Kabel für die Kompensationsdrosselspulen (wird von TTG während der vorläufigen Inbetriebnahme geprüft) X Lieferung, Installation und Test der HDÜ-Kabel zur Verbindung der Kompensationsdrosselspulen mit der GIS und dem Erdanschlusspunkt, einschließlich Kabelanschlüssen X [Im Fall eines Wasserkühlungssystems:] Lieferung, Installation und Wartung des Wasserkühlungssystems X Lieferung der Wärmetauscher an eine Werft in Deutschland X [Im Fall separat installierter Radiatorreihen:] Lieferung der Radiatoren an eine Werft in Deutschland X Entladen an der Werft, Heben auf die Plattform und mechanische Befestigung/Errichtung der Radiatorreihen auf der Plattform, einschließlich Leitungen und Rohrleitungen (wird durch den TTG-Verantwortlichen geprüft) X Abschnitt 5.4 Sekundärtechnische Einrichtungen und Eigenbedarf Bereitstellung des erforderlichen Platzes für die Schutz-, Steuerungs- und Telekommunikationssysteme für die Überwachung und Prüfung der Kabel und der Kompensationsdrosselspulen X Lieferung der erforderlichen Schutz-, Steuerungs- und Telekommunikationseinrichtungen für die HDÜ-Seekabel und die Kompensationsdrosselspulen sowie für die Steuerung und die Glasfaserschnittstelle der EZA X Lieferung des Eigenbedarfs für die sekundärtechnischen Systeme der TTG Anschluss der sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG an die Eigenbedarfsversorgung, die Schaltanlage, die Kompensationsdrosselspulen, das Steuerungssystem der EZA und Verbindung der Schaltschränke der sekundärtechnischen Einrichtungen untereinander. X X Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

48 Anschlusstechnik Lieferung der Glasfaserkabel (FOC) von der Spleißbox zum Glasfaserverteilerschrank Lieferung der Spleißboxen und der Kabelverbindungen in den Spleißboxen X X Installation der Glasfaserkabel von der Spleißbox zum Glasfaserverteilerschrank, der Spleißbox selbst und der Kabelverbindungen in der Spleißbox X Lieferung der Schaltschränke für die sekundärtechnischen Einrichtungen gemäß Abschnitt 5.4 X Entladen und Installation der Schaltschränke für die sekundärtechnischen Einrichtungen gemäß Abschnitt 5.4 X Umfang der Lieferungen und Leistungen durch TTG Der Umfang der Lieferungen und Leistungen der TTG ist auf das HDÜ-Seekabel einschließlich der damit verbundenen Komponenten (z. B. sekundärtechnische Einrichtungen, Kompensationsdrosselspule) wie nachfolgend definiert beschränkt und endet mit dem Anschluss des Kabels an die Schaltanlage des Anschlussnehmers. Alle nicht in diesen O-NAR angegebenen Komponenten sind durch den Anschlussnehmer bereitzustellen Umfang der Lieferungen und Leistungen des Anschlussnehmers Der Umfang der Lieferungen und Leistungen des Anschlussnehmers umfasst die Installation eines seeseitigen Umspannwerks einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen. Die O-NAR stellen dem Anschlussnehmer weiterhin auch Richtlinien zur Planung des eigenen Umspannwerks zur Verfügung, um die sich aus dem Anschlusskonzept ergebenden Aspekte bereits in einer frühen Planungsphase berücksichtigen zu können. Die genauen Anforderungen und ihre Implementierung werden zwischen dem Anschlussnehmer, TTG und den beteiligten Lieferanten projektabhängig vereinbart. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass der Anschlussnehmer die in diesen O-NAR geforderten Dokumente vorlegt bzw. die Einhaltung der beschriebenen Anforderungen während der Projektplanungs- und Projektimplementierungsphase sicherstellt: Koordination des Zeitplans und Ernennung der für die Aktivitäten in der Werft und offshore verantwortlichen Personen. Vorlage der für die Kabelführungen und Komponenteninstallation auf der Plattform erforderlichen Projektplanungsdokumente zur Prüfung vor dem Abschluss der Planung. Berücksichtigung der Abmessungen, Gewichte und anderen von TTG und seinen Lieferanten zur Verfügung gestellten technischen Parameter und der Montage-, Betriebs- und Wartungsanforderungen während der Planung der Plattform des Anschlussnehmers. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

49 Anschlusstechnik Das Konzept und die tatsächliche Auslegung der EZA sowie der hierin enthaltenen Betriebsmittel ( As-Built -Zustand) müssen den vom Anschlussnehmer der TTG im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens vorgelegten Dokumenten entsprechen. Der Anschlussnehmer ist in Abstimmung mit TTG für die seefeste Transportfixierung der durch TTG bereitgestellten Betriebsmittel (z. B. Kompensationsspule, Sekundärtechnik- Schaltschränke, etc.) verantwortlich. Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, eine Beschreibung der geplanten Vorkehrungen zur Freigabe an TTG übermitteln. An den Sekundärtechnik-Schaltschränken darf nichts verändert oder entfernt werden, da am Offshore-Standort nur ein kurzer Funktionstest erfolgt Auslegung der Primärtechnik Die Hochspannungs-Schaltanlage muss den in dem Übersichtsschaltbild (Anhang B2, Anhang B3 und Anhang B4) angegebenen Daten entsprechen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass einige der Erdungsschalter als isolierte bzw. einschaltfeste Erdungsschalter (Hochgeschwindigkeit) ausgeführt werden müssen. Dies wird in Anhang B2, Anhang B3 und Anhang B4 durch die entsprechenden Symbole angezeigt. Einige der Trennschalter und Erdungsschalter sind ausschließlich für Wartungszwecke vorgesehen (gekennzeichnet durch eine entsprechende Fußnote in Anhang B2, Anhang B3 und Anhang B4). Diese Geräte müssen so ausgelegt werden, dass sie während des Betriebs nicht geschaltet werden können und in ihrer Position mechanisch verriegelt sind. Motorantriebe sind nicht vorgeschrieben, können aber zur Ausführung bestimmter Funktionalitäten erforderlich sein. Eine Fernsteuerung dieser Geräte darf nicht möglich sein. Im Fall eines Motorantriebs darf dieser nur über das Steuerfeld möglich sein. Die nur für Wartungszwecke verwendeten Trennschalter und Erdungsschalter dürfen keine der Verfügungserlaubnis der TTG unterliegenden Schaltvorrichtungen verriegeln. Ansonsten würde dies die Fernsteuerung durch TTG stören. Diese Trennschalter und Erdungsschalter dürfen vom Anschlussnehmer nur nach Rücksprache mit TTG und Erhalt einer Schalterlaubnis von TTG geschaltet werden. Die Übersichtsschaltbilder enthalten darüber hinaus die Spezifikationen und Angaben zur vorgesehenen Nutzung der Messwandler der Hochspannungs-Schaltanlage. Abweichungen von den Spezifikationen der Messwandler und insbesondere der Schaltfelder der Seekabel und der Kompensationsdrosselspulen sind mit TTG abzustimmen. Die Spezifikationen der Überspannungsableiter in der Schaltanlage sind ebenfalls mit TTG zu vereinbaren. Die Leistungsschalter für den Anschluss der Transformatoren am NAP müssen mit gesteuerten Schaltsystemen ausgestattet sein. Dies ist erforderlich, um den Einschaltstrom des Transformators auf ein Minimum zu reduzieren. Das Schließen des Leistungsschalters ohne kontrollierte Schaltung ist nicht zulässig und kann durch die hohen Einschaltströme zu Schutzauslösungen bis hin zu einer Abschaltung des NAS führen. Auch die Öffnung des Leistungsschalters sollte über eine gesteuerte Schaltung erfolgen. Hiervon unbeachtet wirken Schutzrelais immer direkt auf den Leistungsschalter. Nachfolgend sind die sich hieraus ergebenden Anforderungen aufgeführt: 1. Die Leistungsschalter müssen mit einpoligen Antrieben ausgestattet sein, sodass die drei Pole separat (nicht gleichzeitig) geschaltet werden können. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

50 Anschlusstechnik 2. Die verwendeten Geräte müssen die Möglichkeit eines einpoligen Antriebs des Leistungsschalters sowie der adaptiven Steuerung beinhalten. Es soll daher möglich sein, nicht vorhersehbare bzw. nicht berechenbare Veränderungen der Eigenzeit des Leistungsschalters (z. B. Alterung der Pole) bei der Steuerung des Schaltzeitpunktes zu berücksichtigen. Dies kann mithilfe von Referenzkontakten realisiert werden, die das Schließen (Öffnen) der Hauptschaltstrecke des Leistungsschalters nachbilden. 3. Eine Zuschaltung der Transformatoren am NAP im Spannungsmaximum wird empfohlen, wobei eine optimale Einstellung von den Randbedingungen und Möglichkeiten des verwendeten Schaltgeräts beeinflusst werden kann. 4. Um eine nahezu vollständige Eliminierung des Einschaltstroms zu erreichen, wird empfohlen, die Remanenz (Restfluss) jedes Kerns durch eine Spannungsmessung bei der vorherigen Abschaltung oder durch eine Berechnung aus dem registrierten Abschaltzeitpunkt zu ermitteln. Die erste Phase mit höchster Remanenz wird im optimierten Zeitpunkt (Remanenz = stationärer Fluss prospective flux ) zuerst zugeschaltet (gemäß [12]). 5. Sofern die oben beschriebene Option nicht praktikabel ist, wird zumindest eine gesteuerte Abschaltung des Transformators empfohlen, um die Remanenz des Transformators möglichst minimal zu halten. Eine weitere Empfehlung in Bezug auf das Einschalten der Transformatoren am NAP nach einer ungesteuerten Abschaltung besteht darin, diese (vor dem Einschalten) mit einem Dieselgenerator zu entmagnetisieren. Hierbei empfiehlt TTG, den Transformator am NAP vor dem hochspannungsseitigen Zuschalten über den Dieselgenerator unter Spannung zu setzen und den Transformator anschließend durch langsames Absenken der Spannung bis auf einen Wert nahe Null zu entmagnetisieren. Diese Methode dient dazu, den Transformator vor dem Einschalten in einen definierten Zustand zu versetzen. Die Details sind mit TTG im Vorfeld zu besprechen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Einschaltstrom des Transformators durch optimale Einstellung des Stufenschalters zu reduzieren. Eine höhere Anzahl von angeregten Windungen erzeugt einen niedrigeren Fluss im Transformatorkern und somit einen geringeren Inrush-Effekt. Vor der ersten Inbetriebnahme bzw. dem Zuschalten der EZA muss der Anschlussnehmer eine Beschreibung der Ein-/Abschaltstrategie vorlegen und diese mit TTG abstimmen Anforderungen an die Plattform des Anschlussnehmers Personaleinrichtungen und Notunterkünfte Die Mitarbeiter und Lieferanten der TTG müssen während ihres Aufenthalts in der Werft bzw. auf der Plattform des Anschlussnehmers Zugang zu geeigneten Personaleinrichtungen haben (Duschen, Toiletten, Umkleideräume, Kantine etc.). Darüber hinaus müssen auf der Plattform mindestens Notunterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Die gleichen Bestimmungen gelten, wenn vor der Installation der Plattform-Topside Kabeleinzieharbeiten am Jacket erforderlich sind. TTG erwartet, dass der Anschlussnehmer die folgenden Unterbringungsmöglichkeiten für TTG und seine Lieferanten nach der Installation der Plattform an ihrem endgültigen Standort zur Verfügung stellt: Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

51 Anschlusstechnik während der Kabelinstallation für bis zu 10 Personen (Kabellieferant und 1-2 Personen der TTG) während der Inbetriebnahme und des Testbetriebs für ca. 3-5 Personen Kabelinstallations- und insbesondere Kabeleinzieharbeiten werden üblicherweise 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche durchgeführt. Während der Arbeiten müssen vom Anschlussnehmer bereitgestellte Einrichtungen zur Verfügung stehen Nebenarbeiten Alle notwendigen Schweiß-, Bau-, Schutz- bzw. Anstricharbeiten unterliegen der Verantwortung des Anschlussnehmers. Dies gilt für alle Kabeleinzieh- und Installationsarbeiten sowie Reparaturen egal ob der Anschlussnehmer für den Schaden verantwortlich ist oder nicht Logistik und Arbeitsbedingungen Der Anschlussnehmer ist für die Logistik in der Schiffswert sowie auf und von bzw. zu der Offshore-Plattform und sichere Arbeitsbedingungen an allen Standorten des Anschlussnehmers verantwortlich. Dies umfasst insbesondere: den Transport von Werkzeugen, Maschinen und Personal zu und von der Offshore- Plattform die Bereitstellung der Stromversorgung für die Installationswerkzeuge und - maschinen für die gesamte Dauer der Arbeiten das Entladen und den Transport aller Komponenten zum endgültigen Installationsort (nach der Lieferung durch TTG) die Bereitstellung und der Betrieb aller notwendigen Hebezeuge die Bereitstellung der Ausrüstung auf der Plattform und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen während der und nach den Arbeiten auf der Offshore-Plattform die Einhaltung aller Unfallverhütungs-, Gesundheitsschutz- und Sicherheitsvorschriften der TTG (siehe Anhang B10) die Beachtung aller anzuwendenden Normen und Bestimmungen während der Planung und Ausführung der Arbeiten die Begleitung der Mitarbeiter der TTG und deren Lieferanten zu und von der Offshore-Plattform durch Mitarbeiter des Anschlussnehmers entsprechend den Unfallverhütungs-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie dem Betrieb der Plattform die Bereitstellung einer ausreichenden Beleuchtung gemäß den (deutschen) Arbeitsplatz-Richtlinien und einer angemessenen Belüftung, geeigneter Umgebungsbedingungen (onshore/offshore) sowie ausreichender Arbeitsbereiche für die Durchführung der Installation Konzept für den Zugang zu den Anlagen auf der Plattform Das Konzept und die Auslegung der Plattform müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies gilt insbesondere für die anzuwendenden Normen und verordnungsrechtlichen Vorschriften. Die erste Installation, die Entfernung und der potenzielle Austausch von Anlagen Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

52 Anschlusstechnik der TTG sind bei der Planung des Zugangs zu den Kabeldecks und anderen Bereichen mit Anlagen der TTG zu berücksichtigen. Hierbei muss der ungehinderte Zugang und insbesondere eine ausreichende Breite der Zugangswege zu den Montage- und Installationsorten für die TTG-Anlagen sichergestellt werden. Darüber hinaus muss das Plattformkonzept die Anforderungen an die Fluchtwege erfüllen Brandschutzvorschriften Der Anschlussnehmer ist für den Brandschutz der TTG-Anlagen verantwortlich. TTG empfiehlt Inertgas sowie Schaumlöschsysteme für die Transformatoren und Kompensationsdrosselspulen (oder eine Kombination dieser Mittel). Darüber hinaus muss das Tragwerk unter diesen Anlagen im Brandfall mit Wasser gekühlt werden. Für die sekundärtechnischen Einrichtungen und andere Schaltanlagen werden Inertgas-Löschsysteme empfohlen Ausführliche Planung und Koordination Die beschriebenen Anforderungen und Konzepte sind nicht endgültig. Diese Beschreibungen dienen als Richtlinien für die Planung und Ausführung der Arbeiten. Alle hierin beschriebenen technischen Aktivitäten und Schnittstellen sind in der ausführlichen Planungsphase mit TTG abzustimmen. 5.2 Allgemeine Bedingungen für die Verlegung und Installation der HDÜ-Kabel Technische Parameter Der Durchmesser der HDÜ-Kabel für den Anschluss seeseitiger EZA richtet sich nach der maximalen Übertragungsleistung, der Kabeltrassenlänge und dem Kabelhersteller. Für eine Übertragungsleistung von 200 MW bei einer Nennspannung von 155 kv gilt ein dreiadriges Seekabel mit einem Leiterquerschnitt von 800 mm² als typisch. Für dieses Kabel gelten die in Tabelle 7 angegebenen Richtwerte für den Durchmesser, den Mindestbiegeradius und die maximale Zugbelastung etc.. Tabelle 7 enthält darüber hinaus auch typischen Werte für einadrige HDÜ-Kabel. Diese Werte dienen lediglich als Beispiel. Die endgültigen Werte werden durch den Kabellieferanten der TTG im Rahmen des Austauschs der ausführlichen Planungsdaten vorgelegt. Alle mit dem Kabel verbundenen baulichen Strukturen (J-tubes, Aufhänger etc.) sind für armierte Kabel auszulegen. Die Verbindungen zwischen den Aufhängern und der Schaltanlage sind als einadrige Kupferleiter ohne Verstärkung bzw. Armierung zu installieren. Für die Verbindung der Kompensationsdrosselspulen mit der Schaltanlage werden grundsätzlich Adern mit gleichem Querschnitt verwendet. Tabelle 7 Richtwerte für 155-kV-HDÜ-Kabel Typ Armiertes Kabel Einadrig (nicht armiert) Leiterquerschnitt 3 x 800 mm² 1 x 800 mm² Nennspannung 155 kv 155 kv Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

53 Anschlusstechnik Max. Dauerbetriebsspannung (U m ) 170 kv 170 kv Außendurchmesser 220 mm 89 mm Mindestbiegeradius (MBR) 5000 mm 2220 mm Gewicht (in Luft) 89,0 kg/m 19,3 kg/m Gewicht (in Wasser) 59,0 kg/m Nicht anwendbar Maximale zulässige Zugkraft 200 kn ca. 50 kn J-tube Der Anschlussnehmer ist für Installation der J-tubes zur Führung der Seekabel in die Plattform verantwortlich. Für jedes HDÜ-Seekabel wird ein J-tube benötigt. Der Abstand zwischen den Einlauftrichtern zweier benachbarter J-tubes muss mindestens 3 m betragen. Der Mittenabstand zwischen allen J-tubes muss mindestens 5 m zur Kante des Jacket-Pfahls betragen, um Unterspülungen so weit wie möglich zu vermeiden. Im Fall eines schwerkraftbasierten Plattformfundaments muss der Anschlussnehmer die Seekabel bei der Planung und Installation des Unterspülungsschutzes berücksichtigen. Das Konzept muss sicherstellen, dass keine freien Kabelspannweiten, die nicht durch einen Knickschutz (25 m) geschützt sind, auftreten. Bei der Konzeption des J-tubes ist die Wärmefestigkeit des Kabels in dem J-tube zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck sind die folgenden, in Tabelle 8 zusammengefassten, thermischen Eigenschaften des Kabels zu berücksichtigen: Tabelle 8 Thermische Eigenschaften der HDÜ-Kabel Wärmeemission 100 W/m Maximal zulässige Kabeltemperatur 90 C Die Position des J-tubes ist so zu wählen, dass eine längere direkte Sonneneinstrahlung (auch auf das Kabel) vermieden wird. Dementsprechend sollte vorzugsweise eine Position auf der Nordseite der Plattform gewählt werden. Sollte dies nicht möglich sein, sind Schutzmaßnahmen in Form eines Sonnenschutzes vorzusehen. Die Konstruktion des Sonnenschutzes ist zwischen dem Anschlussnehmer und TTG abzustimmen. Die untere Öffnung des J-tubes (Einlauftrichter) ist so zu konstruieren, dass das Risiko einer Beschädigung des Seekabels während der Kabeleinzieharbeiten minimiert wird. Insbesondere die Oberflächen, auf denen das Kabel während der Installation oder Wartung ruhen kann, müssen dem Mindestbiegeradius des Kabels entsprechen. Der Innendurchmesser des J-tubes muss mindestens dem 2,5-fachen des Mindestbiegeradius und mindestens dem 15-fachen des Gesamtkabeldurchmessers entsprechen. Die in Tabelle 9 genannten Mindestwerte sind bei der Konzeption des J-tubes ungeachtet des Kabeldurchmessers zu beachten. Die endgültigen Werte werden durch den Kabellieferanten der TTG im Rahmen des Austauschs der ausführlichen Planungsdaten vorgelegt und bestätigt. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

54 Anschlusstechnik Tabelle 9 Mindestwerte für die Bemaßung der J-tubes Mindestinnendurchmesser Mindestbiegeradius 560 mm 5000 mm Detail A Max. 30 (der Mindestbiegeradius des Kabels muss beibehalten werden) Nicht wasserdicht Abdeckblech Signalkabel (unter Spannung und am Aufhänger befestigt) Mindestbiegeradius des Kabels (siehe Tabelle 6) Kunststoffschwimmer Detail A Meeresbodenhöhe Abbildung 19 Zeichnung der J-tube-Spezifikationen Die Mitte des Ausgangs des J-tube-Einlauftrichters muss sich zum Zeitpunkt der Installation ca. 1,5 m über dem Meeresboden befinden. Das untere Segment des J-tubes muss in einem Winkel zwischen 30 und 45 zur Horizontalen geneigt sein. Der Abstand zwischen dem Anfang der ersten J-tube-Krümmung und dem Anfang des Einlauftrichters darf maximal 8 m betragen. Der Anschlussnehmer muss ein sogenanntes Signalkabel in jedem J-tube für den Einzug des Windenseils zu dem Kabellegerschiff installieren. Das Signalkabel muss aus einem flexiblen Stahlseil bestehen, dessen Länge die doppelte Länge des J-tubes mindestens um 50 m überschreitet und eine Nennbruchlast von mindestens 5 mt aufweisen. Da das Signalkabel vor der Nutzung mehrere Monate unter Wasser liegen kann, wird eine Ausführung in Edelstahl empfohlen. Die J-tubes sind vom Anschlussnehmer mit einem Abdeckblech auszustatten, um zu verhindern, dass vor dem Kabeleinzug Schutt oder Sediment in die Rohre eindringt. Das Abdeckblech muss von der Plattformseite aus zur Bergung durch das Kabelverlegeschiff (CLV) mit minimaler Unterstützung durch ein ferngesteuertes Unterwasserfahrzeug (ROV) unter den Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

55 Anschlusstechnik vorherrschenden Meeresbodenbedingungen gelöst werden können. Abbildung 19 zeigt ein hierfür geeignetes Verfahren. In diesem Fall wird das Abdeckblech mit dem Signalkabel gesichert, das gespannt und an dem Aufhänger befestigt wird (siehe Detail A in Abbildung 19). Sobald die Spannung gelöst wird, kann das Abdeckblech herunterfallen und vom Kabelverlegeschiff mithilfe eines ROV geborgen werden. Im Fall der abgebildeten Schwimmerkonstruktion müssen ROV-taugliche Drahtschlaufen an beiden Seiten des Abdeckblechs befestigt werden. Sofern das Signalkabel während der Kabelzieharbeiten aus irgendeinem Grund reißt, muss dem durch TTG beauftragten Kabel-Lieferanten unmittelbar ein Ersatz-Stahlseil und ein Kanalgestänge zur Installation eines neuen Signalkabels auf der Plattform zur Verfügung stehen. Der Kabel-Lieferant der TTG wird einen Zentrierkorb liefern und installieren, der für das Kabel geeignet ist und am Boden des J-tubes angesetzt wird. Der Zentrierkorb darf nicht zu einer wasserdichten Versiegelung führen. Der Mindestbiegeradius des aus dem Einlauftrichter kommenden Kabels ist durch Anwendung eines 25-m-Knickschutzes für frei bewegliche Rohre, der durch den Kabel-Lieferanten der TTG geliefert und installiert wird, sicherzustellen. Der Knickschutz muss sicher mit dem Zentrierkorb verbunden werden. Der Knickschutz und die freibeweglichen Rohre müssen einen Mindestbiegeradius von 5 m einhalten und den typischen einwirkenden Kräften unter den gegebenen Meeres- und Meeresbodenbedingungen für einen Zeitraum von 30 Jahren widerstehen. Die Steifheit und Reibung des Kabelschutzsystems muss entsprechend den METOCEAN-Daten und der zu erwartenden Unterspülung der betreffenden Plattform definiert werden, sodass Schwingungen bzw. Bewegungen durch Strömungen proaktiv abgeblockt werden. Das J-tube muss der physischen Belastung eines Kabeleinzugswinkels von maximal ± 10 zur horizontalen Ebene widerstehen. Der Anschlussnehmer muss dafür Sorge tragen, dass der Bereich vor dem Einlauftrichter frei von Hindernissen einschließlich Sedimentanhäufungen, die den uneingeschränkten Zugang zu dem Einlauftrichter blockieren, ist, um eine sichere Anfahrt des Kabelverlegeschiffs und ROV und einen sicheren Meeresbodenbereich für den Kabeleinzug sicherzustellen. Die endgültige Ausführung des J-tubes und des Einlauftrichters einschließlich der Höhe über dem Meeresboden und dem Winkel zum Meeresboden sowie die Ausführung des Abdeckblechs sind zwischen TTG, dem Anschlussnehmer und dem Kabel-Lieferanten der TTG so früh wie möglich auf der Grundlage der vorgenannten Spezifikationen/Anforderungen abzustimmen Kabelaufhänger Der Kabelaufhänger ist ein stabiler Punkt, an dem ein Seekabel auf der Plattform verankert wird. Hierbei handelt es sich normalerweise um einen runden Flansch am oberen Ende des J-tubes. Für jedes auf der Plattform installierte HDÜ-Seekabel wird ein Aufhänger benötigt. Der Anschlussnehmer muss die Flansche für die Aufhänger während der Bauphase der Plattform zur Verfügung stellen. Diese werden dann an die Plattform oder die Oberseite des J-tubes geschweißt. Die Ausführung der Flansche ist mit TTG und deren Kabellieferanten abzustimmen, unterliegt aber grundsätzlich der Verantwortung des Anschlussnehmers. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

56 Anschlusstechnik Standard-ISO-Flansche mit geeigneten Lochgrößen für handelsübliche Schraubengrößen sind zu bevorzugen. Der Kabellieferant der TTG wird die Seekabel einziehen und an den Aufhängeflanschen mit einer Verstärkungsklemme befestigen. Die Klemmenbaugruppe wird vom Kabellieferanten der TTG konzipiert und hergestellt. Die Aufhänger können grundsätzlich an die Ausführung des Flansches angepasst werden. Der Anschlussnehmer muss einen Haltepunkt wie etwa ein Deckauge in der Nähe der Oberseite des J-tubes bereitstellen, an dem der Kabellieferant der TTG das Kabel während der Einzieharbeiten vorübergehend aufhängen kann. Die Position und Ausführung des Haltepunkts ist mit TTG und deren Kabellieferanten abzustimmen. Die auf die Aufhänger einwirkenden Kräfte können anhand der in Tabelle 7 angegebenen Werte eingeschätzt werden Spleißbox In jedes dreiadrige HDÜ-Seekabel werden ein oder mehrere Rohre mit Glasfaserkabeln integriert. Auf der Plattform werden diese Glasfaserkabel in Spleißboxen an Glasfaserkabel angeschlossen, die zum Glasfaserverteilerschrank im Sekundärtechnikraum führen. Die Wandmontagepositionen und Wandhalterungen sind vom Anschlussnehmer in der Nähe der J-tubes oder der Kabelaufhänger für die Spleißboxen vorzusehen (maximal zwei Boxen für jedes Hochspannungs-Wechselstrom-Seekabel). Die Spleißboxen werden von TTG geliefert. Die Boxen sind vom Anschlussnehmer zu montieren. Die genauen Abmessungen, Positionen und Befestigungsmethoden werden im Rahmen der ausführlichen Koordination/Planung vereinbart Windenspezifikation Der Kabellieferant der TTG liefert und installiert eine Winde für den Einzug aller TTG-Kabel von allen installierten J-tubes direkt zur Schaltanlage des Anschlussnehmers. Sofern ein direkter Kabelzug nicht möglich ist, sind Maßnahmen zu treffen, um den notwendigen Überzug durchzuführen und zu leiten. Alle Winden müssen mindestens die folgenden Spezifikationen/Anforderungen aufweisen: 30 mt zulässige Nutzlast (SWL) Zylindrisch wickelndes Windensystem Lastmesssystem Windendraht und Vergusshülse mit einer zulässigen Nutzlast von 30 mt Windendrahtlänge mindestens entsprechend der Weglänge von der Winde zum am weitesten entfernten J-tube-Einlauftrichter plus der doppelten Wassertiefe plus 100 m Reserve Die Kabelzugwinde muss durch ein geeignetes Gehäuse vor eindringendem Meerwasser und Feuchtigkeit einschließlich Kondensation geschützt werden. Die Winden sind vom Hersteller vor dem Verlassen der Plattform/Jacket-Werft (sofern anwendbar) vollständig zu installieren, in Betrieb zu nehmen und zu testen und müssen ohne Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

57 Anschlusstechnik weitere Arbeiten direkt vom Kabellieferanten der TTG für die Einzieharbeiten genutzt werden können. Anweisungen müssen von einer ausreichend für den Betrieb und die Reparatur der Winde qualifizierten Person erteilt werden, die vom Hersteller der Winde entweder geschult oder zur Verfügung gestellt wurde. Diese Person oder ein ausreichend qualifizierter Ersatz müssen während der Einzieharbeiten vor Ort zur Verfügung stehen. Die Position der Winde auf der Plattform, die betreffenden Einziehwege und die notwendigen Deckaugen, Blöcke und Laufwerk sind vom Anschlussnehmer unter Berücksichtigung der folgenden Anforderungen auszuwählen und zu installieren: Die Position der Winde und der Kabelziehweg müssen ein sicheres und direktes Einziehen der Kabel (in einem Zug) zu der Anschluss- oder Verbindungsposition ermöglichen. Der Kabelziehweg darf nicht länger als 30 m sein. Der Kabelziehweg darf nicht mehr als eine 90 -Biegung aufweisen. Die Strecke des Zugdrahts auf der Plattform darf nicht länger als 50 m sein. Der Zugdraht darf nicht mehr als zweimal von der direkten Linie abgelenkt werden. An jedem Umlenkpunkt müssen Zahnbögen zur Unterstützung des Kabels unter Last und Einhaltung des Mindestbiegeradius installiert werden (sofern bei indirekten Strecken anwendbar). Ein Mindestabstand von 0,5 m um den Zugdraht bzw. das Kabel unter Spannung zu bestehenden baulichen Strukturen und Kabeln ist über die gesamte Länge des Ziehwegs einzuhalten. Über den J-tube-Flanschen muss eine lichte Arbeitshöhe von 4 m eingehalten werden Anschluss der HDÜ-Seekabel Die Position der Schaltanlage auf der Plattform und daher auch die Position der Kabelanschlüsse muss in der Nähe des jeweiligen J-tubes vorgesehen werden. Dies dient dazu, den direkten Einzug der Kabel in ihre endgültige Position zu ermöglichen. Biegungen und Verkantungen im Kabelweg sind zu vermeiden, um die Installation der Kabeladern in der Schaltanlage zu vereinfachen. Sofern die Kabelanschlüsse nicht in der Nähe des jeweiligen J-tubes angebracht werden können, kann es erforderlich sein, vorab separate Kabelenden von der Schaltanlage in die Nähe der Oberseite der J-tubes zu installieren, solange sich die Plattform noch in der Werft befindet. Die Kabelenden werden mit den Seekabeladern verbunden, wenn diese auf die Plattform gezogen werden. Neben dem Kabelaufhänger ist ausreichend Platz für die Verbindung mit den Seekabeln vorzusehen. Die Einzelheiten sind mit TTG abzustimmen. Der Anschlussnehmer ist für die Beschaffung und Installation der erforderlichen Steckbuchsen (einschließlich der Transportverriegelungen) sowie die Montage an der Schaltanlage verantwortlich. Die Details werden projektabhängig mit TTG abgestimmt. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

58 Anschlusstechnik Die Kabelverbinder werden von dem Kabellieferanten der TTG geliefert, an die Kabeladern montiert und mit der Schaltanlage verbunden. Die Entfernung der Transportverriegelung und der Anschluss der Kabel an der Schaltanlage werden ausschließlich durch TTG oder den von TTG beauftragten Kabellieferanten vorgenommen Kabelführungen für die HDÜ-Kabeladern Der Anschlussnehmer muss Kabelführungen für die Hochspannungskabeladern zwischen den dauerhaften Aufhängern und der Schaltanlage sowie zwischen den Kompensationsdrosselspulen und der Schaltanlage bei der Planung des Umspannwerks und der Plattform vorsehen. Die Kabelführungen müssen so ausgeführt werden, dass: ausreichender Abstand zwischen den Kabelführungen und den Aufhängern zur Schaltanlage und zwischen den Kompensationsdrosselspulen und der Schaltanlage unter Berücksichtigung der notwendigen Trennung zwischen den Adern besteht. eine gerade Einführung der Kabeladern von der Unterseite der Schaltanlage möglich ist (falls möglich, ist ein gerader Zugang mit einer Länge von 3 m vorzusehen). eine gerade Einführung der Kabeladern von der Unterseite der Kompensationsdrosselspulen möglich ist (falls möglich, ist ein gerader Zugang mit einer Länge von 3 m vorzusehen). der zulässige Mindestbiegeradius eingehalten wird (beachten Sie hierzu die Mindestwerte in Tabelle 7). eine Backup-Schleife für das Hochspannungskabel installiert werden kann (alternativ ist ein gerader und zugänglicher Bereich mit ausreichender Länge in der Kabelführung vorzusehen, um die Installation einer Reparaturverbindung zu ermöglichen). ausreichend Arbeitsfläche neben den Kabelführungen und insbesondere an Biegungen oder Durchgängen durch Schottwände oder Decks besteht, um die Kabeladern in die richtige Position für die Befestigung zu bewegen. sich keine baulichen Strukturen oder Geräte in der Nähe der Kabelführungen befinden oder die Kabelführungen oder den Zugang zur Oberseite der J-tubes versperren. eine mögliche Überhitzung der Kabel verhindert wird, indem diese von Wärmequellen einschließlich Sonneneinstrahlung abgeschirmt werden. Der Anschlussnehmer muss in Abstimmung mit TTG im Rahmen der Planung der Plattform Vorschläge für die Führung der verschiedenen Kabelsysteme erarbeiten und diese TTG zur Genehmigung vorlegen. Der Kabellieferant der TTG wird die HDÜ-Seekabeladern ab den Aufhängern und bis zur Schaltanlage installieren. Der Anschlussnehmer muss die HDÜ-Kabel von den Kompensationsdrosselspulen zur Schaltanlage installieren. Die Installation der HDÜ-Kabeladern ist vom Anschlussnehmer wie folgt durchzuführen: Kabelstrecke entlang des gesamten Kabelwegs vom Aufhänger zur Schaltanlage und von den Kompensationsdrosselspulen zur Schaltanlage mit Kabelbefestigungspunkten mindestens alle 1,0 m auf geraden Strecken und 0,5 m in Kurven oder gemäß den Empfehlungen des Kabellieferanten. Der Anschlussnehmer muss die Kabelge- Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

59 Anschlusstechnik stelle liefern und installieren. Hierbei ist ausreichend Platz zu lassen, um die Gestelle bei Bedarf an die installierten Kabeladern anpassen zu können. Die mechanische Festigkeit der Kabelgestelle muss für einen Kurzschlussstrom von 31,5 ka ausgelegt sein. Es sind Haltepunkte wie etwa Deckaugen an zu vereinbarenden Positionen vorzusehen, um die Installation der Adern an dem Gestell zu unterstützen. Es sind Schottwand- oder Deckdurchführungen für jede Kabelader zu liefern und zu installieren Erdungspunkte Erdungspunkte sind für TTG an den folgenden Stellen vorzusehen: 1. in der Nähe der Aufhänger 2. in der Nähe der Anschlussbuchsen für die Kabeladern 3. in der Nähe der Glasfaser-Spleißboxen Die Erdungspunkte müssen geeignet sein, die armierten Adern der Seekabel, die metallischen Abschirmungen der Stromkabeladern und die Kabelummantelungen der Glasfaserkabel mit der baulichen Struktur des Umspannwerks an den entsprechenden Stellen in geeigneter Weise zu verbinden, beispielsweise über ein Kupferkabel und einen Schraubkabelschuh Installation und Betrieb der HDÜ-Kabel Der Einzug der HDÜ-Seekabel auf die Plattform und die Installation der Adern in der Schaltanlage sind komplexe industrielle Arbeiten, die schweres Gerät und hohe Zugbelastungen erfordern. TTG wird ergänzend zu den Kabeln selbst nur die Kabelklemmen liefern. Alles weitere Equipment, wie das Kabelgerüst etc., ist vom Anschlussnehmer bereitzustellen. Der Anschlussnehmer hat frühzeitig Skizzen der vorgeschlagenen Kabelrouten zur Freigabe vorzulegen. Der Anschlussnehmer muss Folgendes für den Kabeleinzug, die Installation, den Anschluss und den späteren Betrieb der HDÜ-Kabel auf seiner Umspannwerkplattform zur Verfügung stellen: uneingeschränkter Zugang für das Installationspersonal und -gerät entlang des gesamten Kabelwegs, insbesondere während des Einzugs, des Aufhängens und der Befestigung der Kabel. ausreichende Tragkraft des Decks für das vom Kabellieferanten der TTG gelieferte Kabelinstallationsgerät wie etwa Walzenbogenstücke oder Arbeitsbrücken zur Unterstützung des Kabelbiegeradius. Decksmaterial oder Beschläge, die eine ausreichende Arbeitsoberfläche für die Kabeleinzieharbeiten wie etwa die Handhabung und die Entfernung der Armierung des Seekabels bieten. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

60 Anschlusstechnik ein Deckauge mit einer zulässigen Nutzlast von 30 mt über jedem J-tube, ausgestattet mit einem für das Windendrahtseil und die zulässige Nutzlast geeigneten laufenden Block. freie Verfügbarkeit der Betriebsmittel, Anlagen und Ausstattung des Anschlussnehmers zur Unterstützung der Kabelinstallation, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, Kräne, Druckluft, Frischwasser, Hilfs-Deckaugen, Zugangsgerüste oder Türme, Beleuchtung und Witterungsschutz. Stromversorgung (z. B. dreiphasig (Leiter-Leiter-Spannung) 400 V/63 A, einphasig (Leiter-Erde-Spannung): 230 V/16 A) für die Installationsgeräte des Kabelinstallateurs. Ablagefläche neben den Oberseiten der J-tubes zur Nutzung während der Entfernung der Armierung des Seekabels, der Abisolierung der Adern, der Begradigung und der Anschlussarbeiten. wetterfester Lagerraum für das Kabeleinzugs- und Installationsgerät. Lager für Werkzeug und Material während der Kabelarbeiten Prüfung Die Art des Kabelanschlusses an der Schaltanlage (direkter Kabeleinzug oder Zwischenkabel mit Verbindung zum HDÜ-Seekabel) beeinflusst die Art des Kabeltests. Während der Inbetriebnahme ist in jedem Fall Anhang B14 zu beachten. Direkte Seekabelverbindung zur Schaltanlage: Aufgrund der praktischen Durchführbarkeit wird der Hochspannungstest durch einen Dauerbelastungstest (U 0 für 24 Stunden) ersetzt. Dieser Test simuliert die realen Bedingungen mit Ausnahme der Last. Aus diesen Grund besteht kein eigener Testschaltstatus alle Überspannungsschutzvorrichtungen und Messwandler sind angeschlossen und alle Schutzvorrichtungen eingeschaltet. Die Einzelheiten sind mit TTG abzustimmen. Kabelanschluss über ein Zwischenkabel zwischen der Schaltanlage und dem HDÜ- Seekabel: Im Fall eines Zwischenkabels zwischen der Schaltanlage und dem HDÜ-Seekabel muss das Zwischenkabel vor dem Anschluss an das HDÜ-Seekabel einem Hochspannungstest unterzogen werden. Es wird empfohlen, diesen Test während des Hochspannungstests der Schaltanlage in der Werft durchzuführen, um den Vorgang zu vereinfachen. Die Ausführung der Schaltanlage muss die Durchführung dieses Tests mit dem angeschlossenen Kabel ermöglichen. Es muss daher beispielsweise möglich sein, den Messwandler und den Überspannungsschutz zu trennen oder abzuschalten. Die Einzelheiten sind zwischen dem Anschlussnehmer und TTG abzustimmen. Nach dem Einziehen und der Installation der Verbindung zwischen dem HDÜ-Seekabel und dem Zwischenkabel wird ein Dauerbelastungstest (U 0 für 24 Stunden) wie bei der direkten Kabelverbindung durchgeführt. Die Einzelheiten sind zwischen dem Anschlussnehmer und TTG abzustimmen. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

61 Anschlusstechnik 5.3 Kompensationsdrosselspulen Es kann unter Umständen erforderlich sein, dreiphasige Kompensationsdrosselspulen (Eigentum der TTG) für jedes HDÜ-Seekabel auf der Plattform des Anschlussnehmers zu installieren. Die genaue Bemaßung und technische Planung der Kompensationsdrosselspulen ist projektspezifisch und richtet sich grundsätzlich nach: der Leistung der EZA den technischen Daten des ausgewählten Kabels der Länge des Kabels der Art der Kühlung (Luft oder Wasser) Die vollständige Installation und Öl-Befüllung der Kompensationsspule ist in der Werft auszuführen Abmessungen und Gewichte Um die Anfangsplanung zu vereinfachen, beschreibt die folgende Tabelle 10 drei Blindleistungsbereiche, die für die meisten Anwendungen im Offshore-Netz geeignet sind. Werte für größere Kompensationsdrosselspulen können bei Bedarf mitgeteilt werden. Tabelle 10 Maximale Abmessungen und Gewichte für 155-kV-Kompensationsdrosselspulen (nur Drosselspulenbehälter ohne Radiatoren) Leistungsklasse [Mvar] Länge [mm] Breite [mm] Höhe mit Expander [mm] Gewicht der Ölfüllung [t] Gesamtgewicht mit Öl [t] bis zu bis zu bis zu Die zusätzlichen Abmessungen der Radiatoren (ONAN) hängen in hohem Maße von den Umgebungsbedingungen sowie davon ab, ob diese direkt an die Drosselspulen montiert o- der durch Leitungen getrennt werden, wo sich die Radiatoren auf der Plattform befinden etc. Aus diesem Grund werden die Abmessungen speziell für jeden Einzelfall angegeben. Für die Ausführung der Radiatorkühlung sind spezielle Aspekte zu berücksichtigen, sodass die Dokumente und Abmessungen nicht kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können. Um jede Kompensationsdrosselspule ist ein Wartungssteg mit einer Breite von mindestens einem Meter zu installieren. Für den Austausch des Luftsacks im Ausgleichgefäß im Fall eines Defekts wird über dem Tank eine lichte Höhe von zwei Metern benötigt. Der Anschlussnehmer muss für einzelne Komponenten der Kompensationsdrosselspulen (z. B. Wärmetauscher für die Wasserkühlung) geeignetes Hebezeug zur Verfügung stellen. Der Austausch der Kompensationsdrosselspulen im Fall eines Defekts ist bei der Planung der Installation der Kompensationsdrosselspulen auf der Plattform zu berücksichtigen. Der Anschlussnehmer muss geeignete Konzepte für den Austausch der Kompensationsdrosselspulen in gegenseitiger Absprache mit TTG entwickeln. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

62 Anschlusstechnik Bei der Auslegung ist eine Fläche von ein mal zwei Metern für einen abschließbaren Schrank in der Halle am Installationsort der Kompensationsdrosselspule vorzusehen, in dem Ersatzteile für die Kompensationsdrosselspule aufbewahrt werden können Betriebs- und Transportbedingungen Die Kompensationsdrosselspulen werden für den Betrieb bei einer Umgebungstemperatur zwischen -30 C und +40 C ausgelegt. Dieser Temperaturbereich muss zu jeder Zeit eingehalten werden. Die bindenden Umgebungsbedingungen für den Transport und die Installation der vormontierten Plattform (mit bereits installierten Kompensationsdrosselspulen) und den Betrieb der Kompensationsdrosselspulen sind im Detail bei der Planung der Plattform abzustimmen. Diese Bedingungen müssen auf den nachfolgend angegebenen und vom Anschlussnehmer bzw. seinen Lieferanten einzuhaltenden Grenzbedingungen basieren: Umgebungstemperatur -30 C bis 40 C Beschleunigung in alle Richtungen (max.) 0,8 g Neigungswinkel (max.) +/- 4 Neigungsfrequenz (max.) 0,6-6 rad/sec., 0,2-2 Hz Die Einhaltung der zulässigen maximalen Beschleunigung wird während des Transports und der Installation der Plattform durch Stoßschreiber nachgewiesen. Die Stoßschreiber werden von TTG geliefert, montiert, demontiert und ausgewertet. Während der Inbetriebnahme ist Anhang B14 zu beachten Kühlsystem Die Kühlmethode ist zu Beginn des Projekts festzulegen. Eine nachträgliche Änderung der Kühlmethode ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden und gefährdet den fristgemäßen Abschluss des Projekts. TTG bevorzugt ein Luftkühlungssystem (ONAN/ONAF). Je nach Nennleistung der Kompensationsdrosselspule und der Montageposition im Innen- oder Außenbereich werden flanschmontierte oder separat montierte Radiatorbänke verwendet. Eine wassergekühlte Ausführung der Kompensationsdrosselspule (OFWF) kann nach Absprache mit TTG erwogen werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Kompensationsspule und das Kühlsystem das gleiche Höhenniveau haben, um die Notwendigkeit einer Pumpe im Kühlsystem zu vermeiden. Im Fall einer Wasserkühlung ist der Anschlussnehmer für das Kühlsystem verantwortlich (Seewasserpumpen, Filter, Haupt-Seewasser-Kühlwasserkreislauf). TTG benötigt Wärmetauscher und einen geschlossenen Frischwasserkühlkreislauf für die Kühlung der Primärtechnik. Nur die Öl-Wasser-Wärmetauscher sind Teil der Kompensationsdrosselspulen und somit im Lieferumfang von TTG enthalten. In diesem Fall besteht die Baugrenze in den Flanschen für den Anschluss der Frischwasserkühlkreisläufe für die Wärmetauscher. Für jede Kompensationsdrosselspule werden zwei redundante Öl-Wasser-Wärmetauscher verwendet. Während des Betriebs müssen eine vorgegebene maximale Eintrittstemperatur und Mindestströmungsrate eingehalten werden. Die genauen Werte sind projektspezifisch und werden im Verlauf der ausführlichen Planung vereinbart (Beispielwerte: maximale Ein- Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

63 Anschlusstechnik trittstemperatur von 22 C. Die Strömungsrate muss 20 % über der technisch für jeden Öl- Wärmetauscher bei 20 MVar Nennleistung der Kompensationsdrosselspule liegen). Die Wasserströmungsrate und -temperatur wird von TTG an den Flanschen der Öl-Wasser- Wärmetauscher der Kompensationsdrosselspulen überwacht. Im Fall eines Ausfalls des Kühlsystems behält sich TTG das Recht vor, die EZA vom Netz zu trennen. Im Fall einer, von TTG bevorzugten, Installation im Innenbereich, üblicherweise in Kombination mit separat installierten Radiatoren, ist die Wärmeabgabe über die Außenwand der Kompensationsdrosselspulen im Verhältnis zur Klimatisierung/Belüftung des Raums zu berücksichtigen. Die genauen Werte (in kw) werden von TTG nach der abschließenden Definition der Nennleistung der Kompensationsdrosselspule zur Verfügung gestellt Erdungspunkte Der Anschlussnehmer muss eine geeignete Erdung der Drosselspulenkessel und die Erdung der Sternpunkte an den entsprechenden Installationsorten der Kompensationsdrosselspulen sicherstellen. Die Details sind im Verlauf der ausführlichen Planung zwischen dem Anschlussnehmer und TTG abzusprechen. Bei der Erdung der Sternpunkte ist zu beachten, dass TTG die Sternpunkte voll isoliert ausführt (z.b. U m = 170 kv bei Nennspannung 155 kv). Die Erdung der Sternpunkte erfolgt daher durch ein HDÜ-Kabel, das über eine Kabelanschlussklemme mit dem entsprechenden Erdungspunkt auf der Plattform verbunden ist. Die Querschnittsfläche dieses Kabels entspricht der des HDÜ-Kabels von der Kompensationsdrosselspule zur Schaltanlage Instandhaltung Für die Wartung und Reparatur der Spule muss ein uneingeschränkter Zugang möglich sein. Eine Abschaltung ist für die Sichtprüfung der Kompensationsdrosselspule nicht erforderlich. Die Kompensationsdrosselspule muss aber zu Wartungszwecken abgeschaltet werden. An den Durchführungsisolatoren der Kompensationsdrosselspule müssen regelmäßig eine Kapazitäts- und Verlustfaktormessung durchgeführt werden. Um die Messung zu vereinfachen, erfolgt diese nicht direkt an der Kompensationsdrosselspule, sondern über die Schaltanlage (siehe Anhang B14). 5.4 Sekundärtechnische Einrichtungen und Eigenbedarf Der Eigentümer der Primärtechnik ist grundsätzlich auch für die damit verbundenen sekundärtechnischen Einrichtungen verantwortlich. TTG ist daher für die sekundärtechnischen Einrichtungen in Verbindung mit den HDÜ-Seekabeln und den Kompensationsdrosselspulen verantwortlich. Hierzu wird TTG verschiedene sekundärtechnische Einrichtungen auf der Plattform des Anschlussnehmers installieren. Der Anschlussnehmer ist aus betrieblichen Gründen für den Anschluss der sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG an die Eigenbedarfsversorgung, die Schaltanlage, die Kompensationsdrosselspulen, das Steuerungssystem der EZA und die Verbindung der Schaltschränke der sekundärtechnischen Einrichtungen untereinander verantwortlich. Dies umfasst auch die Verbindungen zwischen den Schaltschränken der TTG. Alle notwendigen Niederspannungskabel müssen vom Anschlussnehmer geliefert und installiert werden. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

64 Anschlusstechnik Die Standardschaltpläne in Anhang B11 bieten einen Überblick über die erforderliche Verkabelung. Die projektspezifischen Dokumente werden von TTG nach der ausführlichen Planung zur Verfügung gestellt. Die Standardschaltpläne in Anhang B11 enthalten die folgenden Elemente: =Y00TSO Telekommunikationssystem (einschließlich externer Glasfaserkabel) =U00TSO Allgemeines Stationssteuerungs- und Überwachungssystem. Am Ende des Dokuments finden sich einige Seiten, die andere Seiten in dem Dokument für den Fall von Kompensationsdrosselspulen ohne Wasserkühlung ersetzen. =Q12TSO Vergleichsmesssystem/-zählung =E01TSO Steuerung, Überwachung und Schutz eines HDÜ-Seekabels. Muss für ein zweites Kabel dupliziert werden. =L101TSO Steuerung, Überwachung und Schutz einer Kompensationsdrosselspule. Dieses muss für eine zweite Kompensationsdrosselspule dupliziert werden. Am Ende des Dokuments befinden sich einige Erläuterungen, die für den Fall einer Verwendung einer Kompensationsdrosselspule ohne Wasserkühlung die vorherigen Erläuterungen in dem Dokument ersetzen. =L101TSO.L Die Kompensationsdrosselspule selbst und alle direkt an ihr montierten Anlagen (Buchholz-Relais, Luftentfeuchter, Steuerschrank etc.). Von diesem Dokument steht je eine Version für eine Kompensationsdrosselspule mit Wasserkühlung und ohne Wasserkühlung zur Verfügung. =U00LWLTSO Elektrische und Glasfaser-Bussysteme zwischen TTG- Schaltschränken Der Kabeltyp für alle Niederspannungskabel ist mit TTG projektabhängig abzustimmen. Der Anschlussnehmer ist für die Lieferung und Installation aller Niederspannungskabel verantwortlich. Die folgenden Aderzahlen und Kabelquerschnitte werden für die Verbindung zwischen den Sekundärtechnik-Schaltschränken der TTG benötigt: 3 G 2,5 mm² ( G bezeichnet die grün/gelbe Leitung) 4 x 2.5 mm² 7 x 2.5 mm² 19 x 2.5 mm² 4 x 4 mm² Alle für die sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG benötigten Netzwerkkabel (CAT5- und Glasfaser-Patchkabel) werden von TTG geliefert. Der Anschlussnehmer ist für die Installation dieser Kabel verantwortlich Installation von Glasfaser- und Signalkabeln Alle Signalkabel sind auf Kabeltrassen oder in einem vom Anschlussnehmer zu liefernden und installierenden Kabelkanal zu führen und zu fixieren. Kabelkanäle sind insbesondere erforderlich: vom Schaltanlagenraum zum Sekundärtechnikraum der TTG Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

65 Anschlusstechnik von den Kompensationsdrosselspulen zum Sekundärtechnikraum der TTG von der Eigenbedarfsversorgung zum Sekundärtechnikraum der TTG und zum Kompensationsdrosselspulenraum vom Sekundärtechnikraum des Anschlussnehmers zum Sekundärtechnikraum der TTG (sofern separate Räume genutzt werden) Der Anschlussnehmer muss zwei redundante Kabelführungen für Glasfaserkabel zwischen den Spleißboxen neben den Aufhängern der HDÜ-Seekabel und dem Sekundärtechnikraum der TTG (siehe Abschnitt 5.2.4) liefern. Die Installation der Glasfaserkabel von der Spleißbox zum Glasfaserverteilerschrank und dem Spleiß in dem Verteilerschrank unterliegen der Verantwortung des Anschlussnehmers. Diese Glasfaserkabel sind von TTG zu liefern. TTG ist für den Spleiß in der Spleißbox verantwortlich. Die Kabelführungen für die Glasfaserkabel sind auf der Grundlage der folgenden Grenzbedingungen zu bemaßen: Kabeldurchmesser: 12 mm Kabelgewicht: 120 kg/km Biegeradius 0,4 m Die Kabelführungen für Mittelspannungskabel, Hochspannungskabel und Steuer- /Glasfaserkabel sind getrennt voneinander zu installieren Platzbedarf für die Installation der sekundärtechnischen Einrichtungen Tabelle 11 beschreibt die Mindestanforderungen für die Schaltschränke der sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG. Erweiterungsmöglichkeiten für zukünftige Anforderungen sind gemäß den Angaben der Tabelle 11 vorzusehen. Details zur Anordnung der Räume und der Installation der Schaltschränke sind zu vereinbaren. Der Anschlussnehmer muss insbesondere sicherstellen, dass die Anforderungen an die Zugangswege und die Fluchtwege erfüllt werden. Tabelle 11 enthält eine Liste aller derzeit erforderlichen Schaltschränke. Sofern nicht anders angegeben, sind die Schaltschränke mit einer Türöffnung auf der Vorderseite und einer festen Rückwand für die Wandmontage ausgestattet. Tabelle 11 Schaltschränke im Sekundärtechnikraum der TTG Anzahl Abmessungen (B x T x H) Name Beschreibung/Bemerkungen x 600 x 2200 mm =Y00TSO+YX01 Kabelverteilerschrank (Glasfaser und Kupfer) x 600 x 2200 mm =Y00TSO+YY11 =Y00TSO+YY21 Telekommunikationssystem x 600 x 2200 mm =Y00TSO+XY11 Dokumentation/Werkzeuge/Ersatzteile Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

66 Anschlusstechnik x 600 x 2200 mm =U00TSO+XW x 600 x 2200 mm =Q12TSO+QQ01 Hauptschaltschrank für das Steuerungs- und Überwachungssystem Messung zu Vergleichszwecken; im Fall von mehr als zwei HDÜ-Kabeln kann sich die Anzahl der benötigten Schaltschränke erhöhen. 1 für jedes HDÜ- Seekabel 1 für jede Kompensationsdrosselspule 1 für jede Kompensationsdrosselspule 920 x 600 x 2200 mm =E0xTSO+SW x 600 x 2200 mm =L10xTSO+SW x 600 x 2200 mm Kabelschutz, -steuerung und - überwachung Schutz-, Steuerungs- und Überwachungssystem der Kompensationsdrosselspule Reserve für zukünftige Automatisierungssysteme x 600 x 2200 mm Backup; im Fall von mehr als zwei HDÜ-Kabeln kann sich die Anzahl der benötigten Backup-Schaltschränke erhöhen. Bei der Anordnung des Raums ist weiterhin zu beachten, dass die Schaltschränke mit einer Breite von 920 mm mit einem Gelenkrahmen ausgestattet sind. Diese Schaltschränke verfügen über zwei Türen: eine Tür mit Linksanschlag mit einer Breite von 600 mm und eine Tür mit Rechtsanschlag mit einer Breite von 300 mm. Bei diesen Schaltschränken ist zu beachten, dass die linke Tür um mehr als 90 (ca. 100 ) geöffnet werden können muss. Nur dann kann der Gelenkrahmen ausreichend geöffnet werden. Dementsprechend dürfen die Schränke nicht mit der linken Seite in Wandnähe aufgestellt werden. Die Türen der 810 mm breiten Schaltschränke haben eine Breite von 400 mm. Die genaue Reihenfolge der Schaltschränke der TTG muss zwischen dem Anschlussnehmer und TTG nach Klärung der Anordnung des Sekundärtechnikraums vereinbart werden Anforderungen an den Raum für die Installation der sekundärtechnischen Einrichtungen Die sekundärtechnischen Einrichtungen sind eine wesentliche Voraussetzung für den Betrieb der NAS. Aus diesem Grund müssen die Räume, in denen die sekundärtechnischen Einrichtungen installiert werden, alle Anforderungen an einen zuverlässigen Betrieb dieser sekundärtechnischen Einrichtungen erfüllen. Die Funktionalität und Nutzungsdauer der sekundär- Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

67 Anschlusstechnik technischen Einrichtungen hängt im Wesentlichen von den Umgebungsbedingungen wie der Temperatur, der Luftfeuchtigkeit, Kondensation, dem Salzgehalt der Luft etc. ab. Die folgenden Anforderungen dienen der Sicherstellung einer geeigneten Anordnung der Systeme und bilden daher die Grundlage für: die Konformität mit den Sicherheitsvorschriften die einwandfreie Funktion und Betriebssicherheit der Anlage die problemlose Zugänglichkeit die problemlose Wartung und Störungsbeseitigung das sichere Systemmanagement Die zentralen sekundärtechnischen Einrichtungen müssen grundsätzlich in separaten und ausschließlich für diesen Zweck vorgesehenen Räumen installiert werden. Die sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG können grundsätzlich in separaten Sekundärtechnikräumen für TTG oder in gemeinsam mit dem Anschlussnehmer genutzten Sekundärtechnikräumen installiert werden Allgemeine bauliche Anforderungen Bei der Planung der Räume für die Installation der sekundärtechnischen Einrichtungen sind insbesondere die folgenden Aspekte zu berücksichtigen und das Konzept ist mit TTG abzustimmen: Die Abmessungen und die Form des Raums müssen für die Anforderungen an die Arbeiten an Elektroanlagen und insbesondere im Hinblick auf die Sicherheitsabstände und Fluchtwege geeignet sein. Die Anforderungen der zuständigen Bau- und Gewerbeaufsichtsbehörden sowie der relevanten staatlichen Sicherheitsbehörden und der DIN IEC und die speziellen Anforderungen an den Betrieb auf See (siehe Abschnitt 2.4) müssen jederzeit eingehalten werden. Identifizierung von Hindernissen und Gefahrenbereichen Die Raumhöhe muss eine lichte Höhe von mindestens 200 mm über den Steuerschränken umfassen. Für Transportzwecke ist es nicht erlaubt die Steuerschränke zu kippen, der Transport muss in einer vertikalen Position erfolgen. Die Zugänge zu den Räumen müssen so konzipiert werden, dass ein späterer Transport vorgesehener sekundärtechnischer Einrichtungen (z. B. bei einem Austausch) möglich ist. Die Korridore müssen eine Mindestbreite von 1,5 m haben. Darüber hinaus muss der Boden der Korridore eine ausreichende Tragkraft für den Transport der Schaltschränke der sekundärtechnischen Einrichtungen aufweisen. Die Breite und Höhe der Türen muss für den Transport der sekundärtechnischen Einrichtungen geeignet sein. Der Zugang zu den Offshore-Plattformen muss so konzipiert werden, dass selbst bei geöffneter Tür keine großen Mengen potenziell salzhaltiger Luft in den betreffenden Raum eindringen können. Der Raum für die Installation der sekundärtechnischen Einrichtungen darf daher keine direkten Außentüren haben. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

68 Anschlusstechnik Die Türschwellen sind so zu konstruieren, dass kein Wasser oder andere Flüssigkeiten in den Sekundärtechnikraum eindringen können. Das Gleiche gilt für technische Defekte (z. B. Rohrbruch im Kühlkreislauf etc.). Auslaufende Flüssigkeiten müssen durch geeignete Mittel aufgenommen oder abgeleitet werden. Alle Räume müssen umfassend verschlossen und der Zugang durch geeignete Maßnahmen eingeschränkt werden (vorzugsweise Schließsysteme). In besonderen Fällen müssen die Türen durch Alarmkontakte überwacht werden. Alle Sekundärtechnikräume müssen durch massive Wände (beispielsweise Metallwände auf der Offshore-Plattform) von der Außenseite und anderen Räumen abgetrennt werden. Einfache und leicht zu entfernende Raumteiler (z. B. Vorhänge) sind nicht zulässig. Durch die Sekundärtechnikräume dürfen keine Stromkabel (mit Ausnahme zur Stromversorgung der sekundärtechnischen Einrichtungen) und Leitungen wie etwa für Wasser oder Gas geleitet werden. Die Installation zentraler Luftkanäle in den Sekundärtechnikräumen ist nicht zu empfehlen. Für den Bau der Räume sind feuerfeste bzw. schwer entflammbare Materialien zu verwenden. Geeignete Brandschutzmaßnahmen sind zu implementieren. Alle Sekundärtechnikräume müssen mit einem Feuermeldesystem verbunden werden. Für die Sekundärtechnikräume wird die Installation eines Feuerlöschsystems unter Verwendung von Schutzgas als Löschmittel empfohlen. Das Löschgas darf keine unmittelbare Gefahr für in den Räumen anwesende Personen darstellen. Schaumlöschsysteme werden nicht empfohlen. Der Anschlussnehmer ist für die Brandschutzmaßnahmen verantwortlich (siehe auch Abschnitt ). In den Räumen ist eine ausreichende Beleuchtung zu installieren. Die Lichtstärke muss mindestens 100 Lux betragen. Die anzuwendenden Normen und gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten. Zusätzlich sind Richtungshinweisschilder bzw. eine Notbeleuchtung zu installieren. Zu Wartungs- und Instandhaltungszwecken ist eine ausreichende Anzahl von Steckdosen (Schutzkontaktsteckdosen) zu installieren. Alle Steckdosen sind durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) zu schützen. Räume für die Installation von Schaltschränken sind mit einem Doppelbodensystem (Gitter 600 x 600 mm, Höhe des Doppelbodens mindestens 600 mm) auszustatten. Die Tragkraft des Doppelbodens muss für den Transport der Schaltschränke und die durch das Betriebspersonal ausgeführten Arbeiten ausreichend sein. In dem Doppelboden ist ein separater Tragrahmen für die Installation der Schaltschränke vorzusehen. Die Nenntragkraft des Tragrahmens muss mindestens dem Höchstgewicht der Schaltschränke (ca. 300 kg pro Schaltschrank) entsprechen. Alle Schaltschränke müssen mit dem Tragrahmen verschraubt werden. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

69 Anschlusstechnik Der Doppelboden ist mit einem antistatischen Linoleum-Bodenbelag zu verkleiden. Dieser Bodenbelag muss einen Erdungswiderstand von 10 7 Ω (nicht leitend) aufweisen. Die Kabel sind in dem Doppelboden zu verlegen. Eine Trennung der verschiedenen Kabelarten (z. B. Stromkabel und Glasfaserkabel) muss möglich sein. Die Klimatisierung der Schaltschränke (Telekommunikationssysteme SDH Crossconnects) muss ebenfalls durch den Doppelboden erfolgen. Alle Durchführungen und Kabelkanäle sind so zu isolieren, dass kein Wasser eindringen kann. Kabeleintritte von der Außenseite sind durch Dichtelemente (mindestens IP65) zu versiegeln. Die sekundärtechnischen Einrichtungen müssen insbesondere in der Nähe von Stromübertragungssystemen gegen elektromagnetische Störungen von der Außenseite geschützt werden. Dies ist durch geeignete Abschirmungen in den Räumen und an den Kabeln sicherzustellen. Die Anforderungen an die elektrostatische Entladung, den Schutz vor elektromagnetischer Strahlung, schnelle transiente elektrische Störgrößen/Burst und Überspannungen gemäß den anzuwendenden Normen müssen erfüllt werden. Der gesamte Raum muss an ein Erdungssystem angeschlossen werden. In den Räumen sind geeignete Potentialausgleichsanschlüsse zu installieren. Ein Erdungskabel aus Kupfer 70 mm² (ohne Isolierung) ist unter den Schaltschränken im Doppelboden zu verlegen. Die Schaltschränke sind ebenfalls auf dem kürzest möglichen Weg durch einen unisolierten Kupferdraht 70 mm² mit diesem Erdungskabel zu verbinden Anforderungen an die Klimaanlage Jedes Gerät der sekundärtechnischen Einrichtungen hat einen zulässigen Betriebsbereich, beispielsweise für die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit. Diese Bereiche müssen an den jeweiligen Installationsorten der Geräte eingehalten werden. Um die Einhaltung dieser Betriebsbereiche zu gewährleisten, werden die folgenden Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsbereiche empfohlen. Abweichungen von diesen Anforderungen sind mit TTG abzustimmen. Temperaturbereich: +10 C bis +30 C Maximales Temperaturgefälle: ± 0,5 C/min Relative Luftfeuchtigkeit; 5 % bis 75 % Darüber hinaus sollen in den Räumen auch Arbeiten über einen längeren Zeitraum ermöglicht werden. Zu diesem Zweck muss es möglich sein, die für Arbeitsplätze und Wohngebäude übliche Temperatur von ca. 20 C zu erreichen. Entsprechende Systeme für die Kühlung und Beheizung der Räume sind zu installieren. Diese Spezifikationen gilt sowohl bei zu- als auch abgeschalteter EZA. Um die Verfügbarkeit zu erhöhen, sollten die Klimaanlage und ihr Anschluss an den Eigenbedarf redundant ausgeführt werden. Die Klimaanlage muss vom Anschlussnehmer unbedingt mit Hilfe seines Steuerungs- und Überwachungssystems überwacht werden. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

70 Anschlusstechnik Kondensation muss in den für die Installation der sekundärtechnischen Einrichtungen vorgesehenen Räumen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind die Räume vor dem Eindringen salzhaltiger Luft zu schützen. Zu diesem Zweck muss die Klimaanlage mit einem geeigneten Luftaufbereitungssystem bzw. Filter ausgestattet werden Anforderungen an die Eigenbedarfs-Stromversorgung Die Lieferung des Eigenbedarfsstroms für den Betrieb (für die Versorgung der sekundärtechnischen Einrichtungen und anderen Anlagen der TTG nach Bedarf) ist über die Eigenbedarfsversorgung der EZA sicherzustellen. Die Eigenbedarfs-Stromversorgung ist vom Anschlussnehmer zu installieren und zu betreiben Erforderliche Versorgungsspannungen Die folgenden Versorgungsspannungen werden benötigt: oder 220 V Gleichstrom (wird im Rahmen der ausführlichen Planung vereinbart) Zwei redundante Systeme sind erforderlich Spannungsbereich (bei angeschlossener Last) zwischen 85 und 110 % der Nennspannung (auch bei Ausfällen des Mittel- und Hochspannungsbetriebs ohne Gleichrichter) Stromverbrauch der sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG: max. 2 kw, nahezu gleichmäßig auf die beiden Systeme verteilt Im Fall des Ausfalls eines Systems muss ein Teil der angeschlossenen Last der TTG automatisch auf das zweite System umgeschaltet werden Isoliertes Netz mit Erdschlussüberwachung (vom Anschlussnehmer zu liefern) V Drehstrom Je nach Struktur des Kühlsystems der Kompensationsdrosselspule benötigen die Kompensationsdrosselspulen ggf. einen redundanten 400-V-Drehstromanschluss für die Ölpumpen, den automatischen Luftentfeuchter etc. Ohne Wasserkühlung reicht eine nicht redundante Einspeisung aus. Dies ist im Detail mit TTG zu klären. Systemkonfiguration: TN-S ohne RCD Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung durch ein UPS-System wird üblicherweise nicht benötigt. Es ist jedoch zu beachten, dass wassergekühlte Kompensationsdrosselspulen bei einem Ausfall beider Drehstrom-Versorgungssysteme nicht gekühlt werden. In diesem Fall müssen die Kompensationsdrosselspulen und die Hochspannungskabel nach einiger Zeit abgeschaltet werden V Einphasen-Wechselstrom Ein Versorgungsstromkreis wird für die Schaltschrankbeleuchtung im Unterverteilersystem des Raumes für die sekundärtechnischen Einrichtungen benötigt. Ein UPS wird für die angeschlossene Last von TTG nicht benötigt. Systemkonfiguration: TN-S ohne RCD Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

71 Anschlusstechnik Gleichstrom-Systemkonfiguration Die weiteren Details der Batteriekapazität (Stromausfallpufferzeit) und Notstromdieselgeneratoren sind zwischen dem Anschlussnehmer und TTG zu vereinbaren. Die Planung der Batteriekapazität sollte eine Anfangspufferzeit von 3 Stunden vorsehen. Um Probleme mit der Batterieversorgung zu minimieren, sind durch den Anschlussnehmer geschlossene Bleisäurebatterien zu verwenden. Der Einsatz anderer Batteriearten, wie z.b. ventilregulierter Bleisäurebatterien, ist nur nach Freigabe durch TTG zulässig. TTG empfiehlt die in Abbildung 20 dargestellte Konfiguration für die Struktur der 110- oder 220-V-Gleichstromeigenbedarfsversorgung. Batterie- Batterie- BAK (Batterieanschlusskasten) 1 BAK (Batterieanschlusskasten) 2 Überwachung (Steuerungssystem) Überwachung (Steuerungssystem) Batterie 1 Batterie 2 Diodenstecker Versorgungsstromkreise Versorgungsstromkreise MCB für Endstromkreise MCB für Endstromkreise Abbildung 20 Empfehlung für die Struktur der Gleichstrom-Eigenbedarfsversorgung Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

72 Anschlusstechnik Es wird grundsätzlich empfohlen, die Batteriesysteme mit dem Gleichstrom- Hauptverteilerkreis durch geeignete Batterieanschlusskästen zu verbinden. Es ist zu beachten, dass die Verkabelung in dem ungeschützten Bereich, d. h. von dem Batteriepol bis zur ersten Sicherung im Batterieanschlusskasten kurzschlusssicher gemäß [13] sein muss. Die Batterieverteilerstruktur muss so ausgelegt sein, dass ein Betrieb des Systems nur mit den Gleichrichtern und abgeschalteter Batterie nicht möglich ist. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass im Fall eines Kurzschlusses ausreichend Kurzschlussstrom zur Verfügung steht, um die Sicherungen oder die Sicherungsautomaten (MCB) rechtzeitig auszulösen. Es wird empfohlen, eine Koppeldiode für die Verbindung der beiden Sammelschienenprofile des Gleichstrom-Hauptverteilers zu verwenden. Dies ermöglicht die unterbrechungsfreie Kopplung der beiden Gleichstrom-Sammelschienen, wenn die Spannung einer Sammelschiene unter einen bestimmten Schwellenwert fällt (6,4 V Differenzspannung für 110-V- Gleichstromsysteme und 12,8 V Differenzspannung für 220-V-Gleichstromsysteme). Der Kupplungsschalter ermöglicht zudem die Trennung der beiden Gleichstrom-Sammelschienen im Fall eines Fehlers; beispielsweise, um einen Erdschluss zu lokalisieren (selektive Fehlererkennung). In Gleichstromschaltkreisen kann eine solche Selektivität mit zwei oder mehr in Reihe geschalteten MCB nicht erreicht werden. Aus diesem Grund dürfen zwei MCB nicht in Reihe geschaltet werden. Nur die letzte in Reihe geschaltete Sicherungsvorrichtung kann ein Sicherungsautomat sein. Diese Sicherungsautomaten befinden sich in den Schaltschränken der TTG. Der Anschlussnehmer muss daher Sicherungslasttrennschalter im Verteilerschrank verwenden Versorgungsstromkreise für Betriebsmittel der TTG Die folgende Liste beschreibt die Ausgangsschaltkreise in der Eigenbedarfs-Hauptverteilung für die sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG gemäß dem aktuellen Planungsstatus und den Schaltungsbüchern (siehe Anhang B11). Die Bemessungsstromwerte und Eigenschaften der größten Sicherungsautomaten im Schaltschrank der TTG sind in der nachfolgenden Liste in Klammern angegeben. Die Sicherung in dem Eigenbedarfs- Hauptverteilerschrank muss selektiv für diesen Sicherungsautomaten sein oder 220-V-Gleichstromsystem 1 o Messstromversorgung (für Abrechnungszwecke) 1 (B 6A) o o o Stromversorgung des zentralen Schaltschranks des Steuerungs- und Überwachungssystems 1 (B 6A) Stromversorgung für den Schutz, die Steuerung und die Überwachung des HDÜ-Seekabels 1 (B 6A 1x pro Kabel) Stromversorgung für den Schutz, die Steuerung und die Überwachung der Kompensationsdrosselspule 1 (B 6A 1x pro Kompensationsdrosselspule) o Stromversorgung des Telekommunikationssystems A 1 (K 6A) o Stromversorgung des Telekommunikationssystems B 1 (K 6A) 110- oder 220-V-Gleichstromsystem 2 Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

73 Anschlusstechnik o Messstromversorgung (für Abrechnungszwecke) 2 (B 6A) o o o Stromversorgung des zentralen Schaltschranks des Steuerungs- und Überwachungssystems 2 (B 6A) Stromversorgung für den Schutz, die Steuerung und die Überwachung des HDÜ-Seekabels 2 (B 6A 1x pro Kabel) Stromversorgung für den Schutz, die Steuerung und die Überwachung der Kompensationsdrosselspule 2 (B 6A 1x pro Kompensationsdrosselspule) o Stromversorgung des Telekommunikationssystems A 2 (K 6A) o Stromversorgung des Telekommunikationssystems B 2 (K 6A) 230 V Einphasen-Wechselstrom und 400 V Drehstrom o o Eine 230-V-Wechselstromversorgung für die Beleuchtung in den Sekundärtechnik-Schaltschränken der TTG (B 6A). Ein oder zwei 400-V-Drehstromversorgungsleitungen für die Kompensationsdrosselspule (je nach Kühlmethode und Größe der Kompensationsdrosselspule). Der genaue Bemessungsstrom der Sicherungen ist während der ausführlichen Planungsphase des Projekts zu vereinbaren. Es wird dringend empfohlen, eine ausreichende Anzahl an Backup-Ausgangsstromkreisen (z. B. 20 %) und eine Leistungsreserve vorzusehen. Die Schnittstelle zu den sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG muss aus den Sammelschienen in den Steuerschränken der TTG bestehen. Für Kompensationsdrosselspulen besteht die Schnittstelle an den Sammelschienen im Anschlussschrank der Kompensationsdrosselspulen Schutz Der Eigentümer der Hochspannungsanlage ist grundsätzlich auch für die damit verbundenen sekundärtechnischen Einrichtungen verantwortlich. Der Schutz der HDÜ-Kabel und der Kompensationsdrosselspulen der TTG muss vollständig redundant ausgelegt sein und besteht aus den Schutzsystemen 1 und 2. Schutzsystem 1 ist mit der Gleichstromversorgung 1 und dem Schutzkreis 1 des Leistungsschalters verbunden. Schutzsystem 2 ist mit der Gleichstromversorgung 2 und dem S 2 des Leistungsschalters verbunden. Beide Schutzsysteme verwenden unterschiedliche Kerne des Stromwandlers. Sie sind über separate Spannungswandler-Sicherungsautomaten mit demselben Spannungswandler verbunden. Für die HDÜ-Kabel und die Kompensationsdrosselspulen werden die Schaltschränke einschließlich der Schutzsysteme von TTG geliefert. Der Anschlussnehmer ist für den Anschluss an die Messwandler und Leistungsschalter (Eigentum des Anschlussnehmers) verantwortlich. Die Schutzkerne der Stromwandler können grundsätzlich von den Schutzvorrichtungen des Anschlussnehmers (z. B. Transformatorschutz) und TTG (z. B. Kabelschutz) genutzt werden. In diesem Fall muss der Sternpunkt in den Schutzschaltschränken von TTG installiert werden. Das bedeutet, dass die Schutzvorrichtungen des Anschlussnehmers vor den Schutzvorrichtungen von TTG eingeschliffen werden müssen. Alle mit demselben Kern verbundenen Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

74 Anschlusstechnik Schutzvorrichtungen müssen aus demselben Schutzsystem (Gleichstromversorgung und Schutzkreis) stammen. Der Kabelquerschnitt der sekundärtechnischen Leitungen des Stromwandlers muss ausreichend sein, um eine Überlastung des Stromwandlers oder jede unzulässige Kernsättigung im Fall des höchsten zu erwartenden Kurzschlussstroms zu vermeiden. Aufgrund der hohen erforderlichen Festigkeit sollte der Mindestquerschnitt der Kabel in den Sekundärtechnikschaltkreisen des Stromwandlers 4 mm² betragen. Alle ungesicherten Wandlerwicklungen sind in getrennten Kabeln und auf kürzestem Wege zu den Sicherungsautomaten zu führen. Diese sind in einem Spannungswandlerzwischenkasten in der Nähe der Wandler untergebracht. Dort sind die Stromkreise für Erstschutz, Zweitschutz, Messung und Zählung getrennt voneinander abzusichern und auch anschließend in getrennten Kabeln zu führen. Für die Absicherung ist ein Spannungswandler- Schutzschalter zu verwenden. Der durch den Anschlussnehmer einzusetzende Typ wird durch TTG vorgegeben Der Kabelquerschnitt der sekundärtechnischen Leitungen des Spannungswandlers ist so zu bemaßen, dass der Spannungsverlust der Versorgungsleitung nicht mehr als 1 % beträgt. Aus Gründen der mechanischen Festigkeit sollte der Mindestquerschnitt der Kabel im Sekundärtechnikschaltkreis des Spannungswandlers 4 mm² betragen. Die Leistungsschalter müssen mit zwei unabhängigen Schutzkreisen ausgestattet sein. Alle Schutzrelais im Schutzsystem 1 müssen den ersten Schutzkreis und alle Schutzrelais im Schutzsystem 2 den zweiten Schutzkreis ansteuern. Nur der Plus-Pol ist geschaltet. Für diesen Zweck stehen in den Schaltschränken des Schutzsystems der TTG potentialfreie Kontakte zur Verfügung. Die Hilfsspannung ist daher vom Anschlussnehmer bereitzustellen. Eine direkte Verbindung wird zwischen den geschalteten Kontakten des betreffenden Schutzkreises des Leistungsschalters hergestellt. Aufgrund der damit verbundenen Verzögerungen sind zusätzliche Koppelrelais ohne Freigabe durch TTG nicht zulässig. Wenn eine externe Kontaktvervielfältigung nicht vermeidbar ist, sind dafür monostabile oder bistabile Schnell-Relais zu verwenden. Die hierfür zulässigen Relaistypen werden dem Anschlussnehmer auf Anfrage durch TTG mitgeteilt. Die Schutzanlagen der TTG verfügen über separate Auslösekontakte für drei separate Leistungsschalterpole in beiden Schutzsystemen. Es genügt, nur einen der drei Kontakte zu verwenden, wenn ein Leistungsschalter mit nur einem Schutzkreis für alle drei Pole vorhanden ist. Eine automatische Wiedereinschaltung eines Leistungsschalters durch ein Schutzrelais ist nicht vorgesehen. Die Einschaltspulen werden daher nicht mit den Schutzrelais verbunden. Die Kabel und die Verkabelung des Steuersignals der Schutzkreise müssen einen Mindestquerschnitt von 1,5 mm² haben. Darüber hinaus ist eine Leistungsschalter-Ausfallsicherung für die Leistungsschalter im Fall eines (Teil-)Ausfalls der EZA (z. B. Funktionsstörungen im Transformator) erforderlich. Dies muss vom Anschlussnehmer installiert werden. Die Schnittstelle zu den Leistungsschaltern auf der Plattform der TTG für die Abschaltbefehle der Leistungsschalter-Ausfallsicherung befindet sich auf der Plattform des Anschlussnehmers. Die Abschaltbefehle werden über die Schutzsystemkommunikation der TTG an die Leistungsschalter auf der Plattform der TTG übertragen. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

75 Anschlusstechnik Grundsätzlich ist der Eigentümer des Schutzrelais auch für die Einstellungen des Relais verantwortlich. Eine weitere Koordination der Einstellungen kann während der ausführlichen Konzeptphase erforderlich sein. TTG nutzt ein Distanzschutzrelais für den Schutz des HDÜ- Seekabels. Die ungerichtete Endzeit dieses Fernschutzrelais beträgt 1,5 s. TTG hat darüber hinaus die Möglichkeit, eine Distanzzone zu implementieren, die bis zum Transformator der EZA reicht. Der Anschlussnehmer muss TTG einen Vorschlag für die Relaiseinstellungen vorlegen. TTG übernimmt keine Garantie für diese Schutzzone. Wenn das Distanzschutzrelais defekt ist, wird das Seekabel durch ein Differentialschutzrelais geschützt Steuerungssystem Position der Steuerungssysteme und der Verriegelung Für die Steuerung des HDÜ-Seekabel-Trennschalters und des Erdungsschalters wird mindestens zwischen der Ortssteuerung, Nahsteuerung und Fernsteuerung unterschieden. Die Ortssteuerung ist in jedem relevanten Schaltfeld zu installieren (z. B. Feldsteuerungsgerät). Die Nahsteuerung erfolgt über eine zentrale Mensch-Maschine-Schnittstelle im Kontrollraum der Plattform oder dezentral über die Leitstelle des Anschlussnehmers. Die Fernsteuerung darf nur über die Netzleitstelle der TTG erfolgen. Aus Sicherheitsgründen kann nur einer dieser drei Steuerstandorte jeweils gleichzeitig aktiv sein. Der entsprechende Steuerstandort hat in diesem Fall die Steuerungshoheit und die Befehle der anderen Steuerstandorte werden blockiert. Es gilt die folgende Prioritätsreihenfolge: 1. Ortssteuerung (Schaltfeld) 2. Nahsteuerung (Mensch-Maschine-Schnittstelle in der lokalen Leitstelle des Anschlussnehmers) 3. Fernsteuerung (Netzleitstelle der TTG) Die Ortssteuerung hat die höchste Priorität. Die Ortssteuerung benötigt zur Übernahme der Steuerungshoheit keine Freigabe von der Nahsteuerung oder Fernsteuerung. Umgekehrt kann die Fernsteuerung die Steuerungshoheit nicht übernehmen, solange die Ortssteuerung aktiv ist. Im Normalbetrieb unterliegt die Steuerungshoheit der Fernsteuerung. Wenn beispielsweise die Steuerungshoheit von der Nahsteuerung zurückgegeben wird, erfolgt die Übergabe automatisch an die Fernsteuerung. Insbesondere die Schaltfelder mit dem Hochspannungskabeltrennschalter und dem Kabelerdungsschalter müssen während des Normalbetriebs durch die Fernsteuerung gesteuert werden. Die Netzleitstelle der TTG muss die Möglichkeit haben, das HDÜ-Seekabel während des normalen Betriebs zu trennen und zu erden. Aus diesem Grund muss ebenfalls die Möglichkeit bestehen, die Trennschalter und Erdungsvorrichtungen zu schalten, auch wenn die Steuerungsbefugnis für die Mittelspannungsanlage bei der Ortssteuerung oder der Nahsteuerung liegt. Die Ausführung der Nah- und Ortssteuerung unterliegt der Verantwortung des Anschlussnehmers (die lokale Betriebsbefugnis muss telefonisch von der Netzleitstelle der TTG angefordert werden). Die Fernsteuerung aller anderen Schaltgeräte unterliegt der Befugnis des Anschlussnehmers. Der Anschlussnehmer ist darüber hinaus für alle erforderlichen Verriegelungen verantwortlich. Die Verriegelungen für den Kabeltrennschalter und den Kabelerdungsschalter in den Hochspannungs-Eingangsschaltfeldern sind mit TTG zu vereinbaren. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

76 Anschlusstechnik Signalaustausch zwischen dem Anschlussnehmer und TTG Hochspannungsgeräte und alle anderen Geräte im Besitz des Anschlussnehmers sind an das Steuerungssystem des Anschlussnehmers anzuschließen. Im Gegensatz hierzu sind die Kompensationsdrosselspulen, die Schutzrelais für die Kompensationsdrosselspulen und die HDÜ-Seekabel (Eigentum von TTG) an das Steuerungssystem von TTG anzuschließen. Die Signalübertragung zwischen dem Steuerungssystem des Anschlussnehmers und dem Steuerungssystem der TTG muss über eine redundant ausgelegte Protokollschnittstelle (IEC ) erfolgen. Die folgenden Dokumente sind für diese Schnittstelle zu beachten: Anhang B6: Interoperabilität IEC Offshore Windpark-Ankopplung (Interoperability IEC Offshore wind farm connection) Anhang B7: Richtlinie IEC Adressstruktur ENE + TPS (Guideline IEC address structure ENE + TPS) Der Anschlussnehmer kann für den von TTG gelieferten IP-Konverter eine technische Richtlinie anfordern ( Technische Richtlinie Funktionsbeschreibung IP-Konverter ). Der Schnittstellenanschluss erfolgt über eine multimodale Glasfaserverbindung. Sofern sich das Steuerungssystem des Anschlussnehmers in der Nähe des Steuerungssystems der TTG und nicht auf einem anderen Plattformdeck befindet, sollte die Verbindung von dem Anschlussnehmer mit einem geschützten internen multimodalen faseroptischen Kabel direkt zum Medienkonverter erfolgen. Sofern sich das Steuerungssystem des Anschlussnehmers auf einem anderen Plattformdeck befindet, muss der Anschlussnehmer ein für den Außeneinsatz geeignetes Glasfaserkabel verlegen und eine Spleißbox für die Schienenmontage im =U00TSO+XW01-Schrank installieren. Um eine optimale Kompatibilität zu gewährleisten, muss der Anschlussnehmer die Auswahl des Medienkonverters im Vorfeld mit TTG besprechen. Für die Spleißbox und den Medienkonverter können Datenblätter von TTG angefordert werden. Alle über die Protokollschnittstelle zu übertragenden Signale sind während der ausführlichen Planungsphase zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die Erstellung einer Signalliste. Anhang B8 enthält ein Beispiel für die Struktur einer solchen Signalliste. Dieser Anhang enthält außerdem einige Beispielsignale. Die gelb markierten Felder enthalten die relevanten Daten für die Protokollschnittstelle. Die Fernsteuerung bzw. der Betrieb der Trennschalter und der Erdungsschalter an den HDÜ- Kabeln über die Protokollschnittstelle darf nur über die Netzleitstelle der TTG erfolgen. Eine Reihe von Status-, Fehler- und Messsignalen werden ebenfalls über die Protokollschnittstelle übertragen. Der Informationsaustausch ist auf der Grundlage des Layouts der EZA im Detail anzupassen. Für TTG sind insbesondere die Daten des gesamten Hochspannungssystems und einiger Teile des Mittelspannungssystems von Bedeutung. Umgekehrt kann TTG dem Anschlussnehmer die Meldungen der Schutzvorrichtungen des HDÜ-Seekabels zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist ein Erzeugungsmanagementsystem zur Reduzierung der von der EZA eingespeisten Wirkleistung zu implementieren (vgl. Abschnitt 4.5.3). Die Signale dieses Erzeugungsmanagementsystems sind ebenfalls über die Protokollschnittstelle zu übertragen. Details zu diesen Signalen werden in Anhang B9 beschrieben und müssen mit TTG verein- Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

77 Anschlusstechnik bart werden (insbesondere hinsichtlich der genauen Implementierung). Die Signale werden separat für jeden NAP übertragen. Zur korrekten Umsetzung des Erzeugungsmanagements ist es damit erforderlich, dass das Steuerungssystem der EZA die einzelnen EZE den verschiedenen NAP zuweist. Zusätzlich zu der Signalübertragung über die Protokollschnittstelle werden einige Signale auch über Kupferschnittstellen übertragen. Dies umfasst die Signale für die EPC- Systemautomatiken (siehe Abschnitt 5.4.7) und ein Leistungsschalter-AUS-Signal für jeden Leistungsschalter. Dieses AUS-Signal des Leistungsschalters ist als Ausnahme nicht über das Steuerungssystem der EZA zu leiten. Das Leistungsschalter-AUS-Signal darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Im Normalbetrieb erfolgt die Steuerung der Leistungsschalter durch den Anschlussnehmer über dessen Steuerungssystem (Eigenbedarfsspannung 1). TTG muss in Ausnahmefällen (z. B. im Fall besonders kritischer Netzbedingungen oder bei einem Ausfall des Steuerungssystems der EZA) die Möglichkeit haben, den Leistungsschalter zu öffnen. Zu diesem Zweck ist ein entsprechendes Signal (mit Eigenbedarfsspannung 2) für jeden Leistungsschalter im Steuerungssystem-Schaltschrank der TTG zu übertragen. Der Schutzkreis 2 des Leistungsschalters ist von dort über ein Koppelrelais (ohne Einbindung des Steuerungssystems der EZA) zu steuern. Dies ermöglicht das Öffnen des Leistungsschalters über das Steuerungssystem der TTG auch im Fall eines vollständigen Ausfalls der Eigenbedarfsspannung 1. Zum Einschalten der Leistungsschalter der Transformatoren am NAP über das Steuerungssystem der EZA muss gesteuertes Schalten implementiert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Abschnitt Alle Schnittstellen des Steuerungssystems müssen sich auf der Offshore-Plattform befinden. Es werden keine Onshore-Schnittstellen zur Verfügung gestellt. Die Koordination zwischen den Leitstellen des Anschlussnehmers und der TTG muss telefonisch erfolgen Genauigkeit und Auflösung der Messwerte Grundsätzlich genügt die Verarbeitung und Weitergabe der Messwerte an TTG ohne Dezimalstellen. Dies gilt insbesondere für Spannungs-, Strom- und Leistungswerte. Ungeachtet dessen sind Frequenzen mit einer Dezimalstelle zu verarbeiten (z. B. 50,2 Hz). Leistungsfaktoren müssen mit 2 Dezimalstellen verarbeitet werden (z. B. cos φ = 0,95) Systemautomatiken Anhang B13 enthält eine detaillierte Erläuterung zur Umsetzung der Systemautomatiken. Darüber hinaus enthält Anhang B13 eine Erläuterung der ebenfalls erforderlichen Emergency-Power-Control-Systemautomatik Messung Allgemeines Die Messsysteme auf der Plattform des Anschlussnehmers bestehen aus zwei separaten Messgeräten für jedes HDÜ-Seekabel. Diese werden im weiteren Verlauf als Messgeräte für Abrechnungs- und Vergleichszwecke bezeichnet. Für die Messung werden zwei separate Schaltschränke installiert. Ein Schaltschrank enthält die Abrechnungsmessgeräte und der andere die Vergleichsmessgeräte. Die Vergleichs- Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

78 Anschlusstechnik messgeräte werden grundsätzlich vom Anschlussnehmer installiert. Die Abrechnungsmessgeräte müssen von TTG installiert werden. Die Messgeräte für Vergleichszwecke werden in einem separaten vom Anschlussnehmer zu liefernden Schaltschrank installiert. Der Anschlussnehmer ist für den Anschluss der Messwandler (Eigentum des Anschlussnehmers) und der Eigenbedarfsstromversorgung an die Klemmleisten in dem Schaltschrank verantwortlich. TTG fungiert grundsätzlich als verantwortlicher Netzbetreiber des Offshore-Netzes. TTG ist daher normalerweise der Betreiber des Messbereichs und der Messdienstleistungen bzgl. des NAP. Beide Funktionen sind in der deutschen WiM-Richtline (Wechselprozesse im Messwesen) [14] verordnungsrechtlich miteinander verknüpft. TTG ist daher für die Installation und den Betrieb der Messgeräte für Abrechnungszählung am NAP verantwortlich. Die derzeit in Deutschland anwendbaren Kalibrierungsvorschriften müssen bei der gesamten Auslegung und Installation des Messsystems beachtet werden. Darüber hinaus ist die deutsche VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4400: Messwesen Strom [15] die ebenfalls einige Vorgaben enthält, zu beachten. Neben der beschriebenen Zählung am NAP wird empfohlen, dass der Anschlussnehmer ebenfalls das Messequipment für die Aufzeichnung des Energieverbrauchs der sekundärtechnischen Einrichtungen und der vom Dieselgenerator gelieferten Energie bereitstellt Messgeräte Für die Messungen sind Präzisionsmessgeräte mit Lastprofilerkennung für die Wirkleistung (Klasse 0.2) und Blindleistung (mindestens Klasse 2.0) zu verwenden. Für die Abrechnung und den Vergleich sind Messgeräte verschiedener Hersteller zu verwenden. Die für Abrechnungs- und Vergleichszwecke zu verwendenden Messgerätetypen sind im Einzelnen während der ausführlichen Planungsphase abzustimmen. Jedes Messgerät muss über Datenschnittstellen mit einem Standardprotokoll für die Fernablesung des Lastprofils über Kommunikationsmodule ausgestattet sein. Hierfür wird ein Protokoll gemäß DIN EN (Duplex-Übertragungsmodus mit 9600 Baud) verwendet. TTG wird beide Messgeräte für Abrechnungs- und Vergleichszwecke per Fernablesung über diese Schnittstelle ablesen. TTG ist darüber hinaus bereit, dem Anschlussnehmer eine Schnittstelle für die Fernablesung der Messgeräte zu Vergleichszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Messgeräte verfügen grundsätzlich über zwei Schnittstellen (eine für TTG und eine für den Anschlussnehmer). Diese Schnittstelle ermöglicht eine automatische Ablesung aller Messgeräte (für Abrechnungs- und Vergleichszwecke) durch das Messdatenmanagementsystem der TTG und damit eine schnelle Abrechnung. Die Registrierperiode ist eine Viertelstunde. Für jeden Übergabemesspunkt wird von TTG eine Zählpunktbezeichnung (Identifikationscode) vergeben. Anhang B12 beschreibt die von TTG verwendeten Standardzählertypen für Abrechnungsund Vergleichszwecke. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

79 Anschlusstechnik Anschluss der Messwandler an das Messsystem Die Schaltkreise der Spannungs- und Stromwandler sind in separaten Kabeln zu verlegen. Zwischen der Klemmenleiste des Messwandlers, der Zwischenanschlussdose und dem Messschaltschrank sind durchgehende (ungeschnittene) Kabel zu verlegen. Die Querschnitte sind anhand der folgenden Spezifikationen auszuwählen. Der Mindestquerschnitt muss aufgrund der erforderlichen mechanischen Festigkeit 4 mm² (Kupfer) betragen Spannungswandler Für die Messung sind induktive Spannungswandler zu verwenden. Die Verwendung kapazitiver Spannungswandler ist aufgrund von Problemen mit der langfristigen Stabilität nicht zulässig. Das Messsystem ist im Allgemeinen über 4 Kabel mit den Spannungswandlern verbunden. Ein Anschluss der Messwicklungen (Wicklungen 2 und 3) ist an den Spannungswandlern (Anschlussdose) auf kürzest mögliche Weise mit Hilfe von Erdungsbändern, die vom Hersteller des Wandlers zu diesem Zweck mitgeliefert werden, zu erden. Die weiterhin ungeschützten Sekundärtechnikleitungen des Spannungswandlers verlaufen von der Klemmenleiste des Wandlers zu den Leistungsschaltern des Spannungswandlers in den Zwischendosen auf dem kürzest möglichen Weg in separaten Kabeln. Der Überlast- und Kurzschlussschutz ist hier durch spezielle Sicherungsautomaten für Spannungswandler sicherzustellen. Der für Spannungswandler zulässige Schutz wird durch TTG vorgegeben. Im Rahmen seiner Planung kann der Anschlussnehmer von der nachfolgenden Spezifikation ausgehen: Abmessungen: 45 X 102,5 x 101 mm (Breite x Tiefe x Höhe) Spannung: 690 V AC (Effektivwert) Thermische Auslösung: 12 A effektiv (Auslösung nach 60 ms) Thermischer Auslöser: 1 A (Überlastauslösung) Widerstand: < 11 mω Der Querschnitt der Sekundärtechnikkabel muss so dimensioniert werden, dass der auftretende Spannungsverlust zwischen den Wandleranschlüssen und den Messanschlüssen unter Volllast nicht mehr als 0,05 % beträgt. Der erforderliche Querschnitt (Mindestquerschnitt 4 mm²) wird anhand der folgenden Formel berechnet: AA = Querschnitt [mm 2 ] SS = Leistung [VA] ll = Leitungslänge [m] AA = SS ll 3 0,0005 UU nn 2 kk [mm2 ] UU nn = Bemessungsspannung (Leiter-Leiter-Spannung) [V] kk = Leitfähigkeit Für Kupfer und bei +35 C ist ein Leitfähigkeitswert von 53 m/(ω mm²) zu verwenden. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

80 Anschlusstechnik Stromwandler Der Anschluss der Messgeräte für Abrechnungs- und Vergleichszwecke muss grundsätzlich mit 6 Kabeln erfolgen. Alle Adern des Messwandlers sind direkt in der Anschlussdose des Wandlers an der Anschlussklemme S2 zu erden. Die Betriebslast des Stromwandlers muss weniger als 100 % der Nennlast betragen. Zusätzliche Lasten werden nicht angewendet. Der erforderliche Querschnitt (Mindestquerschnitt 4 mm²) wird anhand der folgenden Formel berechnet: AA = Querschnitt [mm²] ll = Leitungslänge [m] AA = SS Transformer = Leistung (Last) des Wandlers [VA] II 2 2 ll SS Transformer SS Meter kk [mm2 ] SS Meter = Leistungsaufnahme des Messgeräts [VA] kk = Leitfähigkeit Für die Leistungsaufnahme des Messgeräts kann ein Wert von weniger als 3 VA angenommen werden. Für Kupfer und bei +35 C ist ein Leitfähigkeitswert von 53 m/(ω mm²) zu verwenden. 5.5 Miete der Glasfaserkabel durch den Anschlussnehmer Der Anschlussnehmer kann von TTG Glasfaserkabel für die Onshore-Offshore- Kommunikation mieten. Die geschäftlichen Details werden durch den Glasfaserkabelmietvertrag geregelt. Dieser kann von TTG angefordert werden. Die Miete der Glasfaserkabel umfasst keine aktive Technologie (d. h. ausschließlich das reine Kabel). Die vom Anschlussnehmer verwendete Technologie muss daher in der Lage sein, die gesamte Strecke zwischen der Offshore-Plattform und dem Onshore-Übertragungspunkt abzudecken. Die Dämpfung des Glasfaserkabels wird auf Anfrage des Anschlussnehmers für das jeweilige Projekt ermittelt (berechneter Wert). TTG wird einen Kabelanschlussschrank (Glasfaserverteiler) auf der Plattform des Anschlussnehmers installieren. TTG wird die Kabelanschlussvorrichtungen in dem Anschlussschrank installieren, in dem die Glasfaserkabel der TTG angeschlossen werden. Die Konzeption der Anschlusslitzen erfolgt in Abstimmung mit TTG. Der Anschlussnehmer kann darüber hinaus eine Kabelanschlussvorrichtung mit einer Höheneinheit in dem Anschlussschrank installieren und die Glasfaserkabel von dort zu dem gewünschten Ort zu leiten. Die Verbindung zwischen den Kabelanschlussvorrichtungen des Anschlussnehmers und TTG ist mit einem Glasfaser-Patchkabel herzustellen. Der Übergabepunkt an Land befindet sich normalerweise in der Nähe der Deichüberquerung und wird von TTG für das jeweilige Projekt mitgeteilt. TTG wird einen weiteren Kabelanschlussschrank an seinem Übergabepunkt an Land aufstellen, in dem die Kabelanschlussvorrichtung (1 Rahmeneinheit) des Anschlussnehmers installiert werden kann. TTG stellt keine Bodenfläche bzw. Stromversorgung und oder andere Dienstleistungen für die eigenen Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

81 Anschlusstechnik Übertragungssysteme des Anschlussnehmers zur Verfügung. Der Anschlussnehmer ist für die Beschaffung aller geeigneten Bedingungen und Dienstleistungen verantwortlich. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

82 Projektablauf und Inbetriebnahme 6 Projektablauf und Inbetriebnahme 6.1 Überblick über den Ablauf Das vom Anschlussnehmer zu durchlaufende Betriebserlaubnisverfahren besteht aus den nachfolgend beschriebenen Schritten. Es ist gültig für alle EZA. 1. Erlaubnis zur Zuschaltung (EZZ) Die EZZ berechtigt den Anschlussnehmer, sein internes Netz und Eigenbedarfseinrichtungen der EZA unter Verwendung des für den NAP bestimmten Netzanschlusses einzuschalten. 2. Vorübergehende Betriebserlaubnis (VBE) Die VBE berechtigt den Anschlussnehmer, die EZA zu betreiben und unter Verwendung des Netzanschlusses während eines befristeten Zeitraums Strom zu erzeugen. Der Anschlussnehmer kann den Status VBE maximal 24 Monate behalten. TTG kann für die Wirksamkeit der VBE eine kürzere Dauer vorgeben. Eine Verlängerung der VBE wird nur gewährt, wenn der Anschlussnehmer erhebliche Fortschritte im Hinblick auf die vollständige Konformität erzielt hat. Die noch offenen Punkte sind beim Einreichen des Verlängerungsantrags deutlich auszuweisen. Der Zeitraum, in dem der Anschlussnehmer den Status VBE behalten darf, kann verlängert werden, wenn beim TTG vor Ablauf dieses Zeitraums nach dem Freistellungsverfahren gemäß Abschnitt 6.6 eine Freistellung beantragt wird. 3. Endgültige Betriebserlaubnis (EBE) Die EBE berechtigt den Anschlussnehmer, eine EZA unter Verwendung des Netzanschlusses zu betreiben. 4. Beschränkte Betriebserlaubnis (BBE) Die BBE wird einem Anschlussnehmer von TTG ausgestellt, welcher den EBE-Status bereits erreicht hatte, aber bei dem vorübergehend eine wesentliche Änderung, ein Kapazitätsverlust oder Betriebsmittelausfall dazu führt, dass die relevanten Spezifikationen und Anforderungen nicht erfüllt sind. 5. Freistellungsverfahren Wird in Verbindung mit der Ausstellung der EBE eine Unvereinbarkeit festgestellt, kann nach Antragstellung bei TTG gemäß dem in Kapitel 6.6 beschriebenen Freistellungsverfahren eine Freistellung gewährt werden. Das Betriebserlaubnisverfahren ist gültig für alle EZA. Der genaue zeitliche Ablauf wird basierend auf dem in Abbildung 21 angegebenen Rahmenterminplan zwischen dem Anschlussnehmer und TTG abgestimmt. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

83 Projektablauf und Inbetriebnahme Beginn Probebetrieb Vorprüfung 24 Monate Stationäre Untersuchung Festlegung Netzanschlusskonzept 21 Monate Systemdynamische Untersuchung und Oberschwingungen 18 Monate Wiedereinhaltung O-NAR Detailabstimmungen 12 Monate VBE Probebetrieb und Tests EBE Wesentliche Veränderungen an Erzeugungsanlage BBE 6 Monate Inbetriebsetzungsvoraussetzungen EZZ Abbildung 21 Ablauf Betriebserlaubnisverfahren mit beispielhaftem Terminplan Die zu erfüllenden Voraussetzungen zur Erlangung der Stufen des Betriebserlaubnisverfahrens sind nachfolgend in Abschnitt 6.2 bis 6.4 beschrieben. In Anhang C0 wird weiterhin eine Übersicht über die zwischen TTG und dem Anschlussnehmer auszutauschenden Unterlagen, Daten und Informationen gegeben. Ergeben sich während der Projektphase oder im späteren Betrieb Änderungen an der EZA oder treten Betriebsmittelausfälle auf, welche Einfluss auf die im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens bereitgestellten Informationen haben, sind diese TTG unverzüglich mitzuteilen. 6.2 Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Zuschaltung (EZZ) TTG stellt eine EZZ aus, wenn alle Vorarbeiten für eine sichere Zuschaltung der EZA abgeschlossen sind. Hierfür sind zunächst verschiedene Inbetriebnahmetests der von TTG zum Einbau in die EZA gelieferten sekundärtechnischen Anlagen entsprechend der Vorgaben in Abschnitt durchzuführen. Weiterhin sind die in Abschnitt aufgelisteten Bescheinigungen vorzulegen und von TTG bestätigen zu lassen. Außerdem ist vor erstmaliger Zuschaltung ein Signaltest in Kooperation mit TTG durchzuführen. Die zugehörigen Prüfprotokolle (Anhang D9 und D10) werden durch TTG ausgefüllt. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

84 Projektablauf und Inbetriebnahme Test und Inbetriebnahme der sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG Test der sekundärtechnischen Einrichtungen-Schaltschränke der TTG vor der Lieferung an die Werft Die sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG werden vor der Lieferung an die Werft in einem Umspannwerk in Deutschland getestet. Hierbei wird unter anderem der Signalaustausch mit der Netzleitstelle der TTG und dem Kontrollsystem des Anschlussnehmers geprüft. Der Anschlussnehmer kann grundsätzlich mit seinem Steuerungssystem an diesen Tests teilnehmen, um die Funktionsbereitschaft der Schnittstellen zu prüfen. Darüber hinaus kann die Schnittstelle mit allen Funktionen während einer Werksabnahme in der Schaltschrank-Produktionsstätte des Anschlussnehmers geprüft werden Test der Sekundärtechnische Einrichtungen der TTG in der Werft Die sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG werden in Anwesenheit aller Parteien in der Werft getestet, bevor die Plattform die Werft verlässt. Hierbei werden alle Kabelanschlüsse an der Schaltanlage, das Messsystem, die EPC-Signale und, sofern verfügbar, die Kompensationsdrosselspulen geprüft. Darüber hinaus muss das Schutzsystem von TTG einer Funktionsprüfung unterzogen werden. TTG wird dementsprechend alle Signale der IEC Schnittstelle zusammen mit dem Anschlussnehmer prüfen. Für weitere Informationen zu dem tatsächlichen Umfang der Inbetriebnahmetests der sekundärtechnischen Einrichtungen in der Werft kann ein Inspektionsprüfprotokoll von TTG angefordert werden Errichterbescheinigungen Nachfolgend sind in Tabelle 12 die zur Erlangung einer EZZ durch den Anschlussnehmer vorzulegenden Bescheinigungen aufgeführt. Tabelle 12: Errichterbescheinigungen Vorschriften und Normen 1 Vorschriften und Normen 2 Primärtechnische Daten 1 Primärtechnische Daten 2 Sekundärtechnische Daten 1 Sekundärtechnische Daten 2 Zählung Inbetriebsetzungsanmeldung Berechtigungsliste Prüfprotokoll Fernsteuerbarkeit der Schaltgeräte 13 Anhang Anhang D0 Anhang D1 Anhang D2 Anhang D3 Anhang D4 Anhang D5 Anhang D6 Anhang D7 Anhang D8 Anhang D9 6.3 Voraussetzungen für die vorübergehende Betriebserlaubnis Nachweis der Anforderungen TTG stellt eine VBE aus, sofern eine EZZ erteilt wurde und die Prüfung der in diesem Abschnitt beschriebenen Daten und Studien abgeschlossen ist. Die folgenden Daten und Studien sind TTG durch den Anschlussnehmer zu übergeben: 13 Dieses Prüfprotokoll wird durch TTG ausgefüllt. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

85 Projektablauf und Inbetriebnahme 1. die durch TTG in Anhang C0 spezifizierten, für den Netzanschluss wichtigen detaillierten technischen Daten zu der EZA; 2. von einer ermächtigten Zertifizierungsstelle ausgestellte Einheitenzertifikate zu EZA, sofern diese Teil des Konformitätsnachweises sind; 3. durch TTG in Anhang C1 bis C5 spezifizierte Simulationsmodelle; 4. Systemstudien zum Nachweis des erwarteten statischen und dynamischen Betriebsverhaltens. Dieses sind: a. Stationäre Untersuchungen (Anhang C1) b. Dynamische Untersuchungen (Anhang C2) c. Oberschwingungsanalyse und Reglerstabilität (Anhang C3) d. Schutzauslegung (Anhang C4) e. Modellierung von Erzeugungseinheiten (Anhang C5) 5. Bescheinigungen zur Bestätigung der Funktionsfähigkeit der Systemautomatiken. Diese sind: a. Prüfprotokoll Fernwirkeinrichtungen Blindleistung/Erzeugungsmanagement 14 (Anhang D10) b. Errichterbescheinigung Systemautomatik Spannungs- und Frequenzschutz (Anhang D11) c. Errichterbescheinigung Systemautomatik Untererregungsüberwachung (Anhang D12) d. Errichterbescheinigung Systemautomatik Wirkleistungsabgabe bei Frequenzabweichung (Anhang D13) e. Errichterbescheinigung Systemautomatik Emergency Power Control (Anhang D14) 6. Detaillierte Beschreibung der gemäß Abschnitt 6.4 für die EBE notwendigen Konformitätstests Systemstudien und Konformitätsnachweise Die im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens vom Anschlussnehmer durchzuführenden Studien und Konformitätsnachweise dienen dem Zweck, die Erfüllung der gemäß O-NAR erforderlichen Mindestanforderung an das Systemverhalten gegenüber TTG nachzuweisen und zu dokumentieren: 1. Die Ergebnisse der Systemstudien und Konformitätsnachweise sind ein bindender Bestandteil im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens. Die Erstellung der erforderlichen Dokumentation hat entsprechend den in den O-NAR festgelegten Anforderungen zu erfolgen. 2. TTG behält sich vor Dritte für die Auswertung der Systemstudien und Konformitätsnachweise zu beauftragen. 14 Dieses Prüfprotokoll wird durch TTG ausgefüllt. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

86 Projektablauf und Inbetriebnahme 3. Die gemäß der O-NAR auszutauschenden Modelle und ihre Eigenschaften sind einschließlich ggf. vorgenommener Modellvereinfachungen und dazugehöriger zertifizierter Messungen vom Anschlussnehmer gegenüber TTG zu dokumentieren und zur Prüfung vorzulegen. Modellvereinfachungen sind nur dann erlaubt, wenn diese für die Belange der Systemstudien bzw. des Nachweises zu keiner Ergebnisverfälschung führen. Dieses ist vom Anschlussnehmer gegenüber TTG in Form von Berichten zu dokumentieren. Hierin ist eine der exakten Nachbildung gleichwertige Funktion des vereinfachten Modells nachzuweisen. Die Ergebnisse der Systemstudien sind in separaten Berichten entsprechend der in den Anhängen C1-C5 beschriebenen Vorgaben zu dokumentieren. Daneben ist TTG ein Dokument zu übergeben, in dem alle in den Anhängen C1-C5 aufgeführten Daten und Betriebsmittelparameter geforderten Angaben zusammengefasst werden. Auf Anfrage kann TTG dem Anschlussnehmer gestatten, alternative Systemstudien und Konformitätsnachweise durchzuführen, sofern diese Simulationen geeignet sind, die Anforderungen dieser O-NAR nachzuweisen. Über die Eignung der alternativen Untersuchungen entscheidet TTG. Ergeben sich im Verlauf des Projektes Änderungen bzgl. der Daten und Betriebsmittelparameter, welche Einfluss auf bereits vorgelegte Dokumente und Modelle besitzen, sind diese zu aktualisieren und der TTG zur erneuten Prüfung vorzulegen. Unbeschadet der Mindestanforderungen an die Konformitätssimulation dieses Kapitels kann TTG vom Anschlussnehmer verlangen, in den Fällen, in denen die an TTG übermittelten Angaben zur Konformitätssimulation gemäß den Anhängen C1-C5 nicht ausreichen, um die Erfüllung der Anforderungen der O-NAR nachzuweisen, zusätzliche oder alternative Simulationsreihen durchzuführen Simulationssoftware Die Durchführung der für die Systemstudien notwendigen Simulationen ist jeweils mit einer für den konkreten Anwendungsfall geeigneten und allgemein anerkannten Simulationssoftware durchzuführen. Die für die unterschiedlichen Untersuchungen eingesetzte Simulationssoftware ist einschließlich der Versionsnummer im jeweiligen Ergebnisbericht anzugeben. Unabhängig von der eingesetzten Software sind TTG vom Anschlussnehmer für die Prüfung der durchgeführten Studien ein geeignetes stationäres Modell der gesamten EZA, ein Modell für die Oberschwingungsberechnungen und dynamische Modelle der eingesetzten EZE zu übergeben. Die Dateiformate der verschiedenen Modelle sind, soweit nicht in den in mitgeltenden Dokumenten vorgegeben, mit TTG abzustimmen. 6.4 Voraussetzungen für die endgültige Betriebserlaubnis TTG stellt eine EBE aus, sofern eine VBE erteilt wurde und die in diesem Abschnitt beschriebenen Konformitätstests erfolgreich durchgeführt und von TTG abgenommen wurden. Alternativ hierzu wird dem Anschlussnehmer gestattet alternative Testreihen durchzuführen. sofern diese Tests effizient sind und ausreichend, um nachzuweisen, dass die EZA die Anforderungen erfüllt. Diese Testreihen sind mit TTG abzustimmen. TTG behält sich vor, in den Fällen, in denen die an TTG übermittelten Angaben zu den in diesem Abschnitt beschriebenen Konformitätstests nicht ausreichend sind um die Erfüllung Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

87 Projektablauf und Inbetriebnahme der Anforderungen der O-NAR nachzuweisen, zusätzliche oder alternative Testreihen durchzuführen. Auf Aufforderung werden TTG zudem aktualisierte anwendbare technische Daten, Simulationsmodelle und Studien gemäß Abschnitt 6.3, einschließlich der bei den Konformitätstests gemessenen Werte bereitgestellt. TTG kann an den Konformitätstests entweder vor Ort oder von seinem Kontrollzentrum aus teilnehmen. Zu diesem Zweck stellt der Anschlussnehmer die Überwachungseinrichtung bereit, die notwendig ist, um alle relevanten Testsignale und Messwerte aufzuzeichnen, und stellt sicher, dass die erforderlichen Vertreter des Anschlussnehmers während der gesamten Testlaufzeit vor Ort verfügbar sind. Die von TTG spezifizierten Signale werden übermittelt, wenn TTG bei ausgewählten Tests die Leistung mit seiner eigenen Ausrüstung aufzeichnen möchte. Die Teilnahme von TTG liegt in TTGs alleinigem Ermessen. Der Anschlussnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Tests im Einklang mit den Bedingungen von Abschnitt 6.3 durchgeführt werden Konformitätstest der Regelbarkeit der Wirkleistung Es ist nachzuweisen, dass die EZA mit dem von TTG festgelegten Sollwert betrieben werden kann. Hierbei sind die in Abschnitt genannten Anforderungen an die Wirkleistungsregelung nachzuweisen. Dieser Test hat auch die in Abschnitt beschriebenen Anforderungen hinsichtlich der Priorität der Wirkleistungssollwertvorgabe durch TTG nachzuweisen. Hierzu ist das Prüfprotokoll in Anhang D15 zu verwenden. Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden: die Einspeisung der EZA wird unterhalb des Sollwerts gehalten die Einstellung erfolgt gemäß den Anforderungen in Abschnitt bzw und die Genauigkeit der Regelung entspricht dem in Abschnitt bzw spezifizierten Wert Ausgefülltes Prüfprotokoll entsprechend Anhang D15 liegt vor Die Rahmenbedingungen für einen Nachweis werden dem Anschlussnehmer im Zuge des Tests durch TTG vorgegeben Konformitätstest der Blindleistungskapazität Es ist nachzuweisen, dass die EZA unter den in Abschnitt genannten Bedingungen betrieben werden kann. Beim Test der Blindleistungskapazität sind mindestens folgende Parameter bei maximaler kapazitiver und maximaler induktiver Blindleistung zu überprüfen: Betrieb bei mehr als 60 % der Maximalkapazität während 30 Minuten Betrieb bei 30 bis 50 % der Maximalkapazität während 30 Minuten Betrieb bei 10 bis 20 % der Maximalkapazität während 60 Minuten Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

88 Projektablauf und Inbetriebnahme Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden: die EZA wurde mindestens während der o.g. verlangten Zeiträume jeweils bei maximaler kapazitiver und maximaler induktiver Blindleistung betrieben innerhalb der im Blindleistungskapazitätsdiagramm definierten Betriebsbereichsgrenzen keine Schutzauslösung stattfindet. Ausgefülltes Prüfprotokoll entsprechend Anhang D17 liegt vor Konformitätstest der Blindleistungsregelmodi Spannungsregelung Es ist nachzuweisen, dass die EZA unter den in Abschnitt genannten Bedingungen im Spannungsregelungsmodus betrieben werden kann. Beim Test des Spannungsregelungsmodus sind mindestens folgende Parameter zu überprüfen: die eingestellte Statik und das Totband die Genauigkeit der Regelung die Unempfindlichkeit der Regelung das Zeitverhalten der Blindleistungsaktivierung Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden: der Bereich der Regelung, sowie der Einstellungen von Statik und Totbands entspricht den vereinbarten oder festgelegten Parametern gemäß Abschnitt im Einklang mit Abschnitt beträgt die Unempfindlichkeit der Spannungsregelung höchstens 0,01 p.u. nach einem Spannungssprung müssen 90 % der Änderung der Blindleistungsabgabe innerhalb der in Abschnitt spezifizierten Zeiten und Toleranzen erreicht werden Ausgefüllte Prüfprotokolle entsprechend Anhang D16 und D18 liegen vor Blindleistungsregelungsmodus Es wird nachgewiesen, dass die EZA unter den in Abschnitt genannten Bedingungen im Blindleistungsregelungsmodus betrieben werden kann. Im Rahmen dieses Tests ist auch die Blindleistungskapazität gemäß Abschnitt (vgl. Abbildung 13) nachzuweisen. Beim Test des Blindleistungsregelungsmodus werden folgende Parameter überprüft: der Bereich und die Schrittweite der Blindleistungseinstellung die Genauigkeit der Regelung der für die Blindleistungsaktivierung erforderliche Zeitraum Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

89 Projektablauf und Inbetriebnahme maximale Blindleistungskapazität der EZA Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden: die Blindleistungskapazität entspricht den in Abschnitt (vgl. Abbildung 13) genannten Anforderungen der Bereich und die Schrittweite der Blindleistungseinstellung stehen mit Abschnitt im Einklang die Genauigkeit der Regelung entspricht den in Abschnitt festgelegten Bedingungen Ausgefüllte Prüfprotokolle entsprechend Anhang D16 und D18 liegen vor Leistungsfaktorregelungsmodus Es ist nachzuweisen, dass die EZA unter den in Abschnitt genannten Bedingungen im Leistungsfaktorregelungsmodus betrieben werden kann. Beim Test des Leistungsfaktorregelungsmodus werden folgende Parameter überprüft: der Einstellungsbereich des Leistungsfaktors die Genauigkeit der Regelung die Anpassung der Blindleistung aufgrund einer sprunghaften Änderung der Wirkleistungsabgabe Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden: der Bereich und die Schrittweite der Leistungsfaktoreinstellung stehen mit Abschnitt im Einklang der für die Blindleistungsaktivierung infolge einer sprunghaften Änderung der Wirkleistungsabgabe erforderliche Zeitraum überschreitet nicht den in Abschnitt genannten Zeitraum die Genauigkeit der Regelung entspricht dem in Abschnitt festgelegten Wert Ausgefüllte Prüfprotokolle entsprechend Anhang D16 und D18 liegen vor Konformitätstest zur Frequenzregelfähigkeit Frequenzabhängiger Modus (FSM) Es ist nachzuweisen, dass die EZA technisch in der Lage ist, im gesamten Betriebsbereich zwischen Maximalleistung und Mindestleistung für den regelfähigen Betrieb die Wirkleistungsabgabe kontinuierlich anzupassen, um zur Frequenzregelung beizutragen. Die Regelparameter für das statische Betriebsverhalten wie Unempfindlichkeit, Statik, Totband und Regelbereich, sowie die dynamischen Parameter, einschließlich der Reaktion auf einen Frequenzsprung, sind zu prüfen. Für den Test sind unter Berücksichtigung der Einstellungen von Statik und Totband Frequenzsprünge und rampen zu simulieren, die groß genug sind, um den gesamten Bereich Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

90 Projektablauf und Inbetriebnahme der frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsabgabe abzudecken. Zur Durchführung des Tests sind simulierte Frequenzabweichungssignale aufzuschalten. Die Auswertung der Testergebnisse muss sowohl für die dynamischen als auch für die statischen Parameter die Anforderungen gemäß Abschnitt nachweisen, sowie das in Anhang D13 bereits bestätigte Verhalten der EZA bei Frequenzabweichungen verifizieren. Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden: die Aktivierungszeit für den gesamten Bereich der frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsabgabe infolge des Frequenzsprungs überschreitet nicht den in Abschnitt genannten Zeitraum nach der Anpassung an den Frequenzsprung treten keine ungedämpften Leistungsschwankungen auf die anfängliche Verzögerung steht mit Abschnitt im Einklang die Statik ist innerhalb der in Abschnitt genannten Bereiche einstellbar, und das Totband überschreitet nicht den geforderten Wert die Unempfindlichkeit der frequenzabhängigen Reaktion der Wirkleistungsabgabe auf einem relevanten Betriebspunkt entspricht den Anforderungen in Abschnitt Ausgefülltes Prüfprotokoll entsprechend Anhang D19 liegt vor Überfrequenz LFSM-O Es ist nachzuweisen, dass die EZA technisch in der Lage ist, die Wirkleistungsabgabe kontinuierlich anzupassen, um im Fall eines starken Frequenzanstiegs im Netz zur Frequenzregelung beizutragen. Die Regelparameter für das statische Betriebsverhalten, wie Statik und Totband, und die dynamischen Parameter, einschließlich der Reaktion auf einen Frequenzsprung, sind zu überprüfen. Für den Test sind unter Berücksichtigung der Einstellungen von Statik und Totband Frequenzsprünge und -rampen zu simulieren, die groß genug sind, um bei einem Startpunkt von höchstens 80 % der Maximalkapazität eine Änderung der Wirkleistungsabgabe um mindestens 10 % der Nennleistung auszulösen. Erforderlichenfalls werden unter Beachtung des Schemas der Regelungssysteme simulierte Frequenzabweichungssignale aufgeschaltet. Die Regelparameter für das statische Betriebsverhalten, wie Statik und Totband, und die dynamischen Parameter, einschließlich der Reaktion auf einen Frequenzsprung, sind zu überprüfen. Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden: Einhaltung der Anforderungen an die dynamischen als auch statischen Parameter gemäß Abschnitt keine ungedämpften Leistungsschwankungen nach Frequenzsprung Ausgefülltes Prüfprotokoll entsprechend Anhang D19 liegt vor Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

91 Projektablauf und Inbetriebnahme Unterfrequenz LFSM-U Es ist nachzuweisen, dass die EZA technisch in der Lage ist, die Wirkleistungsabgabe kontinuierlich anzupassen, um im Fall eines starken Frequenzabfalls im Netz zur Frequenzregelung beizutragen. Die Regelparameter für das statische Betriebsverhalten, wie Statik und Totband, und die dynamischen Parameter, einschließlich der Reaktion auf einen Frequenzsprung, sind zu überprüfen. Für den Test werden unter Berücksichtigung der Einstellungen von Statik und Totband Frequenzsprünge und -rampen simuliert, die groß genug sind, um bei einem Startpunkt von höchstens 80 % der Maximalleistung eine Änderung der Wirkleistungsabgabe um mindestens 10 % der Maximalleistung auszulösen. Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden: Einhaltung der Anforderungen an die dynamischen als auch statischen Parameter gemäß Abschnitt keine ungedämpften Leistungsschwankungen nach Frequenzsprung Ausgefülltes Prüfprotokoll entsprechend Anhang D19 liegt vor Konformitätstest der Systemautomatiken Die in Abschnitt 3 beschriebenen Anforderungen an die EPC-Systemautomatiken sind durch Konformitätstests nachzuweisen. Dies umfasst auch die Verifizierung der Funktionalitäten, welche bereits im Rahmen der VBE durch die vorgelegte Bescheinigung nach Anhang D14 bestätigt wurden. Weiterhin sind die im Rahmen der VBE durch die vorgelegten Bescheinigungen nach Anhang D11, D12 und D13 durch Konformitätstests zu verifizieren Konformitätstest der schnellen Signalreaktion Die in Abschnitt geforderte schnelle Signalreaktion ist durch Konformitätstests nachzuweisen. Der Test wird als erfolgreich erachtet, wenn der in Abschnitt geforderten Zeitraum für die Signalübertragung eingehalten wird. 6.5 Beschränkte Betriebserlaubnis Die Anschlussnehmer, denen eine EBE gewährt wurde, setzen TTG unter folgenden Umständen unverzüglich in Kenntnis über: eine vorübergehende beträchtliche Änderung oder Verlust von Fähigkeiten der EZA mit der Folge einer Beeinträchtigung ihrer Leistungsfähigkeit einen Ausfall von Ausrüstung, der dazu führt, dass wesentliche Anforderungen der O- NAR nicht mehr erfüllt sind Der Anschlussnehmer beantragt bei TTG eine BBE, wenn er realistisch erwartet, dass die in oben genannten Umstände länger als drei Monate andauern werden. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

92 Projektablauf und Inbetriebnahme Wenn der Antrag des Anschlussnehmers abgelehnt wurde, kann TTG den Betrieb der EZA so lange untersagen, bis der Anschlussnehmer und TTG die Unvereinbarkeit beseitigt haben und EZA die Anforderungen nach Ansicht von TTG erfüllt. TTG stellt eine BBE aus, die folgende eindeutig ausgewiesene Informationen enthält: die offenen Punkte, die die Gewährung der BBE rechtfertigen die Verantwortlichkeiten und Fristen für die erwartete Lösung eine maximale Wirksamkeitsdauer, die zwölf Monate nicht überschreiten darf. Der anfangs gewährte Zeitraum kann kürzer sein und verlängert werden, wenn zur Zufriedenheit von TTG nachgewiesen wird, dass erhebliche Fortschritte im Hinblick auf die vollständige Konformität erzielt wurden Während der Wirksamkeit der BBE wird die EBE für die Teile ausgesetzt, für die die BBE erteilt wurde. Die Wirksamkeit der BBE kann erneut verlängert werden, wenn vor Ablauf ihrer Wirksamkeit bei TTG nach dem Freistellungsverfahren gemäß Abschnitt 6.6 eine Freistellung beantragt wurde. Nach Ablauf der Wirksamkeit der BBE kann TTG den Betrieb der EZA verweigern. In solchen Fällen verliert die EBE automatisch ihre Wirksamkeit. Wenn TTG die Wirksamkeitsdauer der BBE nicht wie o.g. verlängert oder nach Ablauf der BBE den Betrieb der EZA wie o.g. verweigert, kann der Anschlussnehmer binnen sechs Monaten nach Mitteilung des Beschlusses von TTG die Regulierungsbehörde mit der Angelegenheit befassen. 6.6 Freistellungsverfahren Der Anschlussnehmer kann Freistellungen von einer oder mehrerer Anforderungen dieser Netzanschlussregeln beantragen. Ein Freistellungsantrag wird an TTG gerichtet und enthält: Angaben zur Identität des Anschlussnehmers und zu einer Kontaktperson für Mitteilungen eine Beschreibung der EZA, für die eine Freistellung beantragt wird einen Hinweis auf die Bestimmungen dieser Netzanschlussregeln, in Bezug auf die eine Freistellung beantragt wird, und eine eingehende Beschreibung der beantragten Freistellung eine eingehende Begründung mit den entsprechenden Belegen und einer Kosten- Nutzen-Analyse; den Nachweis, dass die beantragte Freistellung den grenzüberschreitenden Handel nicht beeinträchtigen würde Innerhalb von zwei Wochen nach dem Eingang eines Freistellungsantrags bestätigt TTG dem Anschlussnehmer, ob sein Antrag vollständig ist. Ist der Antrag nach Auffassung von TTG unvollständig, so hat der Anschlussnehmer die zusätzlich angeforderten Angaben innerhalb eines Monats nach Eingang des Ersuchens nachzureichen. Übermittelt der An- Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

93 Projektablauf und Inbetriebnahme schlussnehmer die angeforderten Angaben nicht fristgerecht, gilt der Freistellungsantrag als zurückgezogen. TTG prüft den Freistellungsantrag und die übermittelte Kosten-Nutzen-Analyse unter Berücksichtigung der von der Regulierungsbehörde festgelegten Kriterien. Innerhalb von sechs Monaten nach Eingang eines Freistellungsantrags leitet TTG den Antrag an die Regulierungsbehörde weiter und legt eine Bewertung vor. Diese Frist kann um einen Monat verlängert werden, wenn TTG weitere Angaben vom Anschlussnehmer oder möglichen Anschlussnehmer der Stromerzeugungseinrichtung anfordert. Die Regulierungsbehörde erlässt eine begründete Entscheidung über den Freistellungsantrag. Bei der Gewährung der Freistellung legt die Regulierungsbehörde ihre Dauer der Wirksamkeit fest. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

94 Operativer Betrieb und Netzführung 7 Operativer Betrieb und Netzführung Operativer Betrieb und Netzführung bei TTG sind Teil der zu erfüllenden Pflichten für einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb. Sie umfassen die Gesamtheit der Aufgaben der Planung des Netzeinsatzes und der Systembilanz sowie der Netzführung und Systemregelung. 7.1 Betrieb der Schaltanlagen Allgemeines Der Betrieb von elektrischen Anlagen umfasst alle technischen und organisatorischen Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die Anlagen funktionstüchtig und sicher sind. Zu den Tätigkeiten gehören sämtliche Bedienungsmaßnahmen sowie elektrotechnische und nichtelektrotechnische Arbeiten, wie sie in einschlägigen Vorschriften und Regeln beschrieben sind. Das für den Betrieb der Schaltanlagen eingesetzte Personal muss gemäß [7] und [16] qualifiziert sein. Zutritt zu den Schaltanlagen haben nur Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen. Für den Zutritt von Anlagen oder Anlagenteilen der TTG ist zusätzlich eine entsprechende Unterweisung durch TTG erforderlich. Laien im Sinne der Vorschriften [7] und [16] dürfen Anlagen nur in Begleitung von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen betreten. Ein Ansprechpartner des Anschlussnehmers mit Schaltberechtigung und Verantwortung für seinen Anlageneinsatz am Netzanschluss muss für TTG jederzeit erreichbar sein. Für jedes Netzelement ist ein Anlagenverantwortlicher festzulegen, der die Funktion des Ansprechpartners übernimmt. Für die Durchführung von Schalthandlungen sind entsprechend schaltund weisungsberechtigte Personen zu benennen. Der Betrieb des Netzanschlusses, insbesondere Schalthandlungen und Arbeiten am Netzanschluss, werden gemäß dem "Technisches Handbuch Netz, Kapitel: Netzführung und Arbeiten im Netz" (NAN) [6] durchgeführt. Hat ein Anschlussnehmer mehr als einen NAP am Netz der TTG oder bei anderen Netzbetreibern, so dürfen diese ohne Freigabe durch TTG grundsätzlich nicht durch Anlagen des Anschlussnehmers elektrisch miteinander verbunden betrieben werden. Die Anschlussnehmer haben Schalthandlungen von direkt an das TTG Netz angeschlossenen Anlagen mit TTG zu koordinieren. Eine Schalthandlung im Netz des Anschlussnehmers mit möglichen Auswirkungen auf das Netz der TTG ist erst nach Zustimmung durch TTG zulässig. Es kann auch für bestimmte Betriebszustände und Betriebsmittel eine generelle Zustimmung zwischen dem Anschlussnehmer und TTG vereinbart werden Weisungsrecht der TTG Die TTG ist berechtigt und verpflichtet zu folgenden Zwecken Maßnahmen (auch in unterlagerten Spannungsebenen) anzuordnen: zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung eines sicheren Netzzustandes, zur Rückführung des Systems aus einem kritischen in einen unkritischen Zustand. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

95 Operativer Betrieb und Netzführung Schalthandlungen im Notfall Die Bestimmungen der vorangehenden Abschnitte berühren nicht das Recht und die Pflicht jeder verantwortlichen Stelle, im Notfall oder bei Gefahr im Verzuge unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung unmittelbarer Gefahren für Personen und Sachen zu treffen. Anschlussnehmer und TTG haben sich in einem solchen Falle umgehend gegenseitig über die Lage und die getroffenen Maßnahmen zu informieren. 7.2 Betriebsplanung Die Betriebsplanung stellt sicher, dass kurz- und mittelfristig eintretende Ereignisse, wie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Betriebsmitteln, Baumaßnahmen in den Netzen oder kurzfristig angemeldete Übertragungen, in das tägliche Betriebsgeschehen eingeplant und sicher durch die Netzführung beherrscht werden. Die Betriebsplanung berücksichtigt - im Unterschied zur Netzausbauplanung und der dort zu beachtenden Zuverlässigkeit - die Netzsicherheit, z. B. durch Betrachtung von konkreten Ausfallsituationen und geplanten Abschaltungen. Grundlage der Betriebsplanung für den betrachteten Zeitbereich sind alle Übertragungen gemäß den Netznutzungsbedingungen unter Einschluss der Reserveeinspeisungen sowie der geplante Netzzustand. Der zu Grunde gelegte Netzzustand schließt geplante Abschaltungen von Netzbetriebsmitteln und EZA ein. Geplante Abschaltungen sind seitens des Anschlussnehmers für die Folgewoche spätestens bis Mittwoch 16:00 h bei der Betriebsplanung schriftlich anzumelden. 7.3 Instandhaltung Die TTG und der Anschlussnehmer sind jeder für in seinem Eigentum stehende Betriebsmittel und Anlagenteile verantwortlich. Alle Anlagenteile sind nach dem Stand der Technik instand zu halten, um einen ordnungsgemäßen und netzanschlussregelkonformen Betrieb zu gewährleisten. Sicherheitsrelevante Anlagenteile, z. B. Leistungsschalter, Batterien, Schutzeinrichtungen, usw. sind nach einem Inspektionsplan regelmäßig zu überprüfen. 7.4 Netzführung Zu den wichtigsten Aufgaben der Netzführung gehören die Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung und Versorgungswiederaufbau), die Netzüberwachung, die Sicherstellung der Netzsicherheit in Verbindung mit der statischen und transienten Stabilität sowie der Sternpunktbehandlung, die Anweisung und Durchführung von Schalthandlungen, die Durchführung der Spannungs-Blindleistungs-Regelung. Die Netzführung folgt dabei den Vorgaben der Betriebsplanung und sorgt im Rahmen der kontinuierlichen Sicherheitsbetrachtung mit den verfügbaren betrieblichen Möglichkeiten für die Beherrschung bzw. Begrenzung der Auswirkung von Störungen. Die jeweils zuständige Netzführungsstelle bei TTG ist für den sicheren Betrieb des Netzes und für die Erfüllung der Systemdienstleistungsaufgaben schaltauftrags- und weisungsberechtigt gegenüber Anschlussnehmern. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

96 Operativer Betrieb und Netzführung Der gestörte Betrieb umfasst alle vom Normalbetrieb abweichenden Systemzustände. TTG hat im Rahmen des Störungsmanagements die Pflicht, die zur Störungsbegrenzung bzw. zum Netzwiederaufbau erforderlichen technischen Maßnahmen durchzuführen. Der sichere Systembetrieb und seine Wiederherstellung hat damit Vorrang vor den Interessen der Anschlussnehmer. Sind korrektive Maßnahmen nicht erfolgreich bzw. besteht weiterhin die Gefahr einer Störungsausweitung, ist TTG berechtigt, zur Aufrechterhaltung des sicheren Systembetriebs bzw. zum schnellen Netzwiederaufbau Netzbereiche kurzzeitig abzuschalten. Entsprechende Handlungsanweisungen durch TTG sind im Störungsfall unverzüglich umzusetzen. Zur Störungsaufklärung oder Ähnlichem sind Betriebsdaten, Messwerte, Störungs- und Meldungsprotokolle, Aufzeichnungen usw. auszutauschen. 7.5 Betriebsführungsvereinbarung Der Abschluss einer Betriebsführungsvereinbarung ist notwendig. Die Betriebsführungsvereinbarung umfasst insbesondere folgende Punkte: Benennung der verantwortlichen Ansprechpartner für den Anlageneinsatz und den Schaltbetrieb, der jederzeit erreichbar ist Weisungsbefugnisse von TTG bzgl. der Fahrweise der Anlage des Anschlussnehmers (Wirk- und Blindleistung) und für Schalthandlungen Beschreibung der Zuständigkeiten der Netzführung zwischen Anschlussnehmer und TTG Abwicklung Schaltungen im Normalbetrieb und bei Störungen sowie Probeschaltungen anzuwendende Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen Einräumung von ergänzenden Zugangsberechtigungen Zusammenarbeit mit der Betriebsplanung 7.6 Konformitätsüberwachung im Betrieb Der Anschlussnehmer: stellt sicher, dass jede EZA während der gesamten Lebensdauer der Anlage die nach den O-NAR geltenden Anforderungen erfüllt unterrichtet TTG über jede geplante Änderung der technischen Möglichkeiten einer EZA, die die Erfüllung der nach den O-NAR geltenden Anforderungen beeinträchtigen könnte, bevor er diese Änderung in die Wege leitet unterrichtet TTG über alle Störungen oder Ausfälle einer EZA, die ihre Erfüllung der Anforderungen der O-NAR beeinträchtigt, unverzüglich nach Eintreten der Störungen unterrichtet TTG rechtzeitig über die geplanten Testprogramme und -verfahren, die bei der Prüfung der Erfüllung der Anforderungen der O-NAR durch eine EZA durchzuführen sind, bevor er sie einleitet. Die geplanten Testprogramme und -verfahren bedürfen der vorherigen Erlaubnis von TTG TTG kann an solchen Tests teilnehmen und das Betriebsverhalten der EZA aufzeichnen. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

97 Literatur- und Quellenverzeichnis 8 Literatur- und Quellenverzeichnis [1] Bundesrepublik Deutschland, Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz-EnWG), vom 07. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066). [2] Tennet TSO GmbH, Technisches Handbuch Netz, Kapitel: Bauen und Errichten, Bayreuth, ständig aktualisiert. [3] Union for the co-ordination of transmission of electricity (UCTE), Operation Handbook, [4] Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E), Network Code on High Voltage Direct Current Connections and DC-connected Power Park Modules, Brüssel, ständig aktualisiert. [5] Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E), Network Code on Requirements for Grid Connection Applicable to all Generators (RfG), Brüssel, ständig aktualisiert. [6] Deutsches Institut für Normung (DIN), DIN VDE "Betrieb von elektrischen Anlagen", Berlin, Juni [7] Deutsches Institut für Normung (DIN), DIN EN (VDE 0111) "Isolationskoordination", ständig aktualisiert. [8] Deutsches Institut für Normung (DIN), DIN EN "Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen", Berlin, Mrz [9] Verband der Netzbetreiber - VDN e.v. beim VDEW, Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ, Okt [10] Deutsches Institut für Normung (DIN), DIN IEC (VDE ) "Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 3: Grenzwerte; Hauptabschnitt 6: Abschätzung von Aussendungsgrenzwerten für verzerrende Lasten in Mittel- und Hochspannungs-Energieversorgungsnetzen; EMV-Grundnorm", [11] Cigre C4.307, Transformer Energization in Power Systems: A Study Guide, Februar [12] Deutsches Institut für Normung (DIN), DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen. [13] Bundesnetzagentur, Wechselprozesse im Messwesen, WiM-Richtlinie, [14] Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v., VDE-AR-N 4400: Messwesen Strom (Metering Code), [15] Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", Jan [16], Technisches Handbuch Netz, Kapitel: Netzführung und Arbeiten im Netz, kurz: NAN, Bayreuth, ständig aktualisiert. Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

98 Verzeichnis der Anhänge 9 Verzeichnis der Anhänge Nachfolgend sind alle mitgeltenden Anhänge aufgeführt. Da einige dieser Anhänge sensible Daten enthalten, sind die entsprechenden Dokumente nicht öffentlich verfügbar. Sie werden dem Anschlussnehmer im Verlauf des Betriebserlaubnisverfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Anhang Bezeichnung Öffentlich verfügbar A Allgemeine Erläuterungen und Begriffe -- A0 Glossar Ja B Verfahren, Schnittstellen und Technische Anforderungen für Erzeugungsanlagen -- B0 Grundlagen der Auslegung von Netzanschlusssystemen Ja B1 Transmission Capacity Management Ja B2 Empfehlung Blockeinschaltung Netzanschlusspunkt Ja B3 Empfehlung H-Schaltung Netzanschlusspunkt Ja B4 Empfehlung Polygoneinschaltung Netzanschlusspunkt Ja B5 Empfehlung Mittelspannungsschaltanlage auf der OWP Plattform (Skizze) Ja B6 Richtlinie IEC Offshore Windpark-Ankopplung Nein B7 Richtlinie IEC Adressstruktur TTG Nein B8 Signalliste Nein B9 Einspeisemanagement Ja B10 SHE-Richtlinie Nein B11 Schaltungsbuch Nein B12 TenneT Standardzählertypen Nein B13 Systemautomatiken Ja B14 Standardisierung der Inbetriebnahmemessung von Kompensationsspulen und Kabelsystemen Ja C Systemtechnische Untersuchungen -- Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

99 Verzeichnis der Anhänge C0 Daten- und Unterlagenaustausch Ja C1 Stationäre Untersuchungen Ja C2 Dynamik und Systemautomatiken Ja C3 Oberschwingungsanalyse und Stabilität Ja C4 Schutzauslegung Ja C5 Modellierung von Erzeugungseinheiten Ja D Inbetriebnahmetests -- D0 Errichterbescheinigung Vorschriften und Normen 1 Ja D1 Errichterbescheinigung Vorschriften und Normen 2 Ja D2 Primärtechnische Daten 1 Ja D3 Primärtechnische Daten 2 Ja D4 Sekundärtechnische Daten 1 Ja D5 Sekundärtechnische Daten 2 Ja D6 Errichterbescheinigung Zählung Ja D7 Inbetriebsetzungsanmeldung Ja D8 Berechtigungsliste Ja D9 Prüfprotokoll Fernsteuerbarkeit Schaltgeräte Ja D10 Prüfprotokoll Überprüfung Fernwirkeinrichtungen Ja D11 D12 D13 Errichterbescheinigung Systemautomatik Spannungs- und Frequenzschutz Errichterbescheinigung Systemautomatik Untererregungsüberwachung Errichterbescheinigung Systemautomatik Wirkleistungsabgabe bei Frequenzabweichung Ja Ja Ja D14 Errichterbescheinigung Systemautomatik Emergency Power Control Ja D15 EisMan Test Ja Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

100 Verzeichnis der Anhänge D16 Prüfprotokoll Steuerung und Regelbarkeit Blindleistungsaustausch Ja D17 Konformitätstests der Blindleistungskapazität Ja D18 Konformitätstests der Blindleistungsregelmodi Ja D19 Konformitätstests der Frequenzregelfähigkeit Ja Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) Stand April /100

101 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 1 of 23 Anwendungsbereich (Area of Application): Offshore-Netzanschlüsse Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks): Ansprechstelle (Contact): Bernecker Straße 70, Bayreuth Dr. Christian Rathke T.: Christian.Rathke@tennet.eu Datum (Date) Name (name) Abteilung (Department) Erstellt (Prepared): Dr. Christian Rathke AMO-GHC Geprüft (Checked): Hannes Munzel AMO-GHC Freigegeben (Released) Andreas Menze AMO-GHC Änderungshistorie (change log) Rev. Datum (Date) Änderungsinhalt (change history) Autor (author) Seiten (pages) Erstellung Dr. Rathke 23

102 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 2 of 23 Inhaltsverzeichnis 1 Glossar Abfangen im Eigenbedarf Abrechnungszählung Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Anlagenverantwortlicher Anschlussnehmer Anschwingzeit T an Automatische Wiedereinschaltung (AWE) Bedienen Betrieb Betriebsführung Betriebsführungsvereinbarung Common-Mode-Ausfall Dauerleistung Eigenbedarf Einschwingzeit T einδx Erzeugungsanlage Erzeugungseinheiten Erzeugungsmanagement Fault Ride-Through-Fähigkeit (FRT) Fehlerklärung Fehlerklärungszeit Flicker Flickerkoeffizient c Kurzzeit-Flickerstärke P st Langzeit-Flickerstärke P lt Folgeauslösung Frequenzhaltung Gradient Grenzwertverletzung Großstörung Grundanforderung Hochspannung (HS)... 9

103 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 3 of Höchstspannung (HöS) Inselbetriebsfähigkeit Instandhaltung Konformitätserklärung Kurzschlussleistung Kurzzeitige Trennung der Erzeugungsanlage vom Netz (KTE) Last Leistungsbegriffe Leistung, Blindleistung Q Wirkleistung P Scheinleistung S Maximale Wirkleistung P max Installierte Wirkleistung P inst Betriebsbereite Wirkleistung P b inst Momentane Wirkleistung P mom Vereinbarte Anschlussscheinleistung S AV Bemessungsscheinleistung S r Technische Mindestleistung Maschinentransformator Mindestleistung Mittelspannung (MS) Netz Netzanschluss Netzanschlusssystem Netzanschlusspunkt Netzanschlusskapazität Netzbetreiber Netzführung Netznutzung Netzrückwirkungen Netzsicherheit Netzverknüpfungspunkt Netztransformator Niederspannung (NS) Normalbetrieb Oberschwingung Parallelschalteinrichtung... 14

104 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 4 of Prozessdatenverarbeitung Quadrant Regelzone Registriergerät Reglerverhalten Reserveleistung Resynchronisation Rückfallverhältnis Schaltauftragsberechtigung Schaltberechtigung Schaltbetrieb Schaltverfügung Schutzsystem Schwarzstartfähigkeit Spannungsbegriffe Betriebsspannung U b Höchste Spannung für Betriebsmittel U m Nennspannung U n Bemessungsspannung U r Sprunghafte Spannungsänderung Vorfehlerspannung Vorgabespannung U Q Langsame Spannungsänderung Spannungshaltung Spannungsstützung Stabilität Strombegriffe Blindstrom I B Zusätzlicher Blindstrom ΔI B Kurzschlusswechselstrom I k Anfangs-Kurzschlusswechselstrom I k Stoßkurzschlussstrom i p Bemessungsstrom I r Synchronisierungseinrichtung Systemautomatiken Systemdienstleistungen Teillast... 20

105 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 5 of Trennen vom Netz Unempfindlichkeitsbereich Untererregt Übererregt Übergabestation Übergabezähleinrichtung Überschwingweite Δx max einer Regelgröße Übersetzungsverhältnis ü Übertragungsnetz Verbraucher Verbundnetz Verfügungsbereich Vergleichszählung Verschiebungsfaktor cos φ Versorgungsunterbrechung Versorgungswiederaufnahme Verteilung Verteilungsnetz Zähleinrichtung Zähler Zertifikate Anlagenzertifikat Einheitenzertifikat Zusatzanforderung Zuverlässigkeit... 23

106 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 6 of 23 1 Glossar 1.1 Abfangen im Eigenbedarf Eine Erzeugungsanlage, die auf Grund einer Netzstörung gemäß vereinbarter Schutzkonzepte vom Netz getrennt wird, soll unverzüglich einen stabilen Betriebszustand erreichen, indem sie alle für ihren eigenen Weiterbetrieb notwendigen Anlagen und Einrichtungen bis zur Wiederzuschaltung an das Netz des Netzbetreibers weiterversorgt (Abfangen auf Eigenbedarf). 1.2 Abrechnungszählung Wandler, Zähler mit Erfassungsgerät einschließlich zugehöriger Hilfseinrichtungen zur Erfassung elektrischer Arbeit am Netzanschluss. 1.3 Anlagenbetreiber Person mit der Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage, die Regeln und Randbedingungen der Organisation vorgibt (siehe auch DIN VDE ). 1.4 Anlagenerrichter Personen oder Unternehmen, die eine elektrische Anlage errichten, erweitern, ändern oder unterhalten. 1.5 Anlagenverantwortlicher Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage bzw. der Anlagenteile zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehören. 1.6 Anschlussnehmer Ein Anschlussnehmer ist diejenige natürliche oder juristische Person, deren Anlage an das Netz der angeschlossen ist. 1.7 Anschwingzeit T an Zeit zwischen dem sprunghaften Eintritt einer Regelabweichung und dem erstmaligen Erreichen des Toleranzbandes um den stationären Endwert der Regelgröße. Die Anschwingzeit ist eine charakteristische Größe der Sprungantwort. Sie umfasst auch die Zeit des Erkennens der Regelabweichung. 1.8 Automatische Wiedereinschaltung (AWE) Eine 1-polige oder 3-polige kurze Abschaltung eines Betriebsmittels durch Auslösung eines oder mehrerer Leistungsschalter mit einer anschließenden automatischen Wiedereinschaltung nach einer festgelegten Pause.

107 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 7 of Bedienen ist Teil des Betriebes und umfasst das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gefahrlose Beobachten, Steuern, Regeln und Schalten von elektrischen Anlagen (siehe auch DIN VDE ) Betrieb alle technischen und organisatorischen Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die elektrische Anlage funktionieren kann, wobei das Schalten, Steuern, Regeln, Überwachen und Instandhalten, sowie elektrotechnische und nichtelektrotechnische Arbeiten eingeschlossen sind (siehe auch DIN VDE ) 1.11 Betriebsführung Die Betriebsführung ist der Oberbegriff für die Netzführung und die Wartung und Instandhaltung aller Betriebsmittel des Netzes. Zur "Betriebsführung als Systemdienstleistung" zählen alle Aufgaben im Rahmen des koordinierten Einsatzes der Kraftwerke (z. B. für die Frequenzhaltung) und der Netzführung sowie des nationalen/internationalen Verbundbetriebes durch zentrale, jeweils eigenverantwortliche Leitstellen Betriebsführungsvereinbarung Vereinbarung, in der die Verantwortlichkeit für die Netzüberwachung und für das Schaltgeschäft festgelegt wird Common-Mode-Ausfall Der Common-Mode-Ausfall ist der zeitgleiche Ausfall mehrerer Komponenten auf Grund derselben Ursache Dauerleistung Die Dauerleistung einer Erzeugungsanlage ist die höchste Leistung, die bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb ohne zeitliche Einschränkung erbracht werden kann. Anmerkung: Die Dauerleistung kann z. B. mit den Jahreszeiten (z. B. auf Grund der Kühlwasserbedingungen) schwanken Eigenbedarf Der Eigenbedarf (Eigenverbrauchsleistung) eines Umspannwerkes oder einer Erzeugungsanlage ist die elektrische Leistung, die für den Betrieb ihrer Neben- und Hilfsanlagen benötigt wird, zuzüglich der Verlustleistung der Transformatoren. Unterschieden wird zwischen der Eigenverbrauchsleistung im Betrieb, im Stillstand und für das Anfahren Einschwingzeit T einδx Zeit zwischen dem sprungförmigen Auftreten einer Regelabweichung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Einschwingvorgänge soweit abgeklungen sind, dass die Regelgröße im Toleranzband um den stationären Endwert liegt und dort verbleibt.

108 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 8 of Erzeugungsanlage Eine Erzeugungsanlage (Kraftwerk) ist eine Anlage, die dazu bestimmt ist, elektrische Energie zu erzeugen bzw. in das Netz einzuspeisen. Sie kann aus einer oder aus mehreren Erzeugungseinheiten bestehen. Sie umfasst auch alle zugehörigen Hilfsbetriebe und Nebenanlagen Erzeugungseinheiten Eine Erzeugungseinheit für elektrische Energie ist eine nach bestimmten Kriterien abgrenzbare Anlage. Eine Erzeugungseinheit besteht im Anwendungsbereich dieses Dokuments i.r. aus einer einzelnen Windenergieanlage mit zugehörigem Generator, Maschinentransformator und Schaltanlage im Turm Erzeugungsmanagement Das Erzeugungsmanagement ist Bestandteil des Netzführungssystems bei TTG und dient zur Steuerung der Abgabewirkleistung von Erzeugungsanlagen. Das Ziel des Erzeugungsmanagements ist es, einen kapazitätsbedingten Anschlussstopp zu vermeiden, die vorhandene Netzinfrastruktur bestmöglich auszunutzen und vor einspeisebedingten Überlastungen von Netzbetriebsmitteln zu schützen Fault Ride-Through-Fähigkeit (FRT) Fähigkeit einer Erzeugungsanlage bzw. einer Erzeugungseinheit, während einer sprunghaften Spannungsänderung sich nicht vom Netz zu trennen Fehlerklärung Vorgang der dazu führt, dass in einer elektrischen Anlage durch die Fehlerstelle kein Strom mehr fließt, d. h. der Fehler ist geklärt, sobald der letzte Leistungsschalter, der den Fehlerort begrenzt, geöffnet und den (Fehler )Strom unterbrochen hat Fehlerklärungszeit Die Fehlerklärungszeit ist die Zeit, die benötigt wird, um einen Fehler im Netz zu erkennen und ihn abzuschalten Flicker Eindruck der Unstetigkeit visueller Empfindungen, hervorgerufen durch Lichtreize mit zeitlicher Schwankung der Leuchtdichten oder der spektralen Verteilung Flickerkoeffizient c anlagenspezifische, dimensionslose Größe, die zusammen mit den Einflussgrößen Bemessungsscheinleistung der Erzeugungseinheit und Kurzschlussleistung am Netzanschlusspunkt die Höhe des am Netzanschlusspunkt von der Anlage erzeugten Flickers bestimmt.

109 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 9 of Kurzzeit-Flickerstärke P st in einem festgelegten, vergleichsweise kurzen Zeitintervall ermitteltes Maß für die Stärke eines Flickers. Die Dauer des Intervalls beträgt nach IEC üblicherweise 10 Minuten Langzeit-Flickerstärke P lt in einem festgelegten, vergleichsweise langen Zeitintervall ermitteltes Maß für die Stärke eines Flickers, die aus mehreren aufeinanderfolgenden Kurzzeit-Flickerwerten gebildet wird. Die Dauer des Intervalls beträgt nach IEC üblicherweise 2 Stunden, wobei 12 P st -Werte benutzt werden Folgeauslösung Wird ein Fehler durch konzeptgemäßes Abschalten des fehlerbetroffenen Betriebsmittels beseitigt und kommt es infolgedessen zu weiteren kaskadischen Schutzauslösungen, so werden diese Folgeereignisse als "Folgeauslösungen" bezeichnet Frequenzhaltung Die Frequenzhaltung bezeichnet die Regelung von Frequenzabweichungen infolge von Ungleichgewichten zwischen Erzeugung und Verbrauch (Wirkleistungsregelung) und erfolgt durch die Primär- und Sekundärregelung sowie unter Nutzung von Minutenreserve in den Kraftwerken Gradient Ein Gradient beschreibt die Veränderung einer elektrischen Größe innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls. Der Gradient gilt im Mittel für dieses Zeitintervall und muss nicht linear verändert werden Grenzwertverletzung Eine Grenzwertverletzung liegt dann vor, wenn ein als zulässig definierter Wertebereich durch die beobachtete elektrische Größe verlassen wird Großstörung Eine Großstörung liegt vor bei Spannungslosigkeit im gesamten Übertragungsnetz oder in mehreren Netzen von benachbarten Netzbetreibern oder in Netzteilen eines oder mehrerer benachbarter Übertragungs- oder Verteilungsnetze Grundanforderung Eine technische Mindestanforderung, die von allen Anlagen immer zu erbringen ist. Sie kann durch Zusatzanforderungen ergänzt werden Hochspannung (HS) Umfasst bei TTG die Spannungsebenen 60 bis 110 kv.

110 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 10 of Höchstspannung (HöS) Umfasst bei TTG die Spannungsebenen 155 kv und größer Inselbetriebsfähigkeit Der Inselbetrieb ist der Betrieb asynchroner Teilnetze, die z. B. durch Netzstörungen entstehen können. Im Inselbetrieb wird ein Teilnetz von mindestens einer Erzeugungsanlage gespeist. Die Regelung der Erzeugungsanlage ist derart auszulegen, dass ein Abfangen auf jede beliebige Teillast ebenso sicher beherrscht wird wie das Abfangen im Eigenbedarf. Eine zeitliche Begrenzung ist möglichst zu vermeiden. Ein derartiger Inselbetrieb muss mehrere Stunden aufrechterhalten werden können Instandhaltung Instandhaltung besteht aus Inspektion und Wartung, die regelmäßig durchgeführt werden, um Ausfälle zu verhüten und die Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Instandsetzung, z.b. Reparatur, Austausch eines fehlerhaften Teils Konformitätserklärung Bestätigung und Nachweis, dass die gesamte Erzeugungsanlage in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Netzanschlussbedingungen und mit den Festlegungen im Anlagenzertifikat errichtet und in Betrieb gesetzt wurde. Mit dem Ausstellen der Konformitätserklärung wird der Prozess der Anlagenzertifizierung abgeschlossen Kurzschlussleistung für die Berechnung nach DIN EN (VDE 0102) auf dem Anfangs- Kurzschlusswechselstrom beruhende Leistung. Hierbei wird zwischen maximaler Kurzschlussleistung (Bemessung in Bezug auf Kurzschlussfestigkeit) und minimaler Kurzschlussleistung (Schutzauslegung) unterschieden Kurzzeitige Trennung der Erzeugungsanlage vom Netz (KTE) Kurzzeitige (für weniger als 2 Sekunden) Trennung mittels Leistungsschalters oder Leistungselektronik des Stators der Maschine vom Netz, bis ein Fehler geklärt ist Last Die in Anspruch genommene Leistung wird im elektrizitätswirtschaftlichen Sprachgebrauch "Last" genannt. Sie kann die Summe der momentanen Leistungsentnahme aus einem, mehreren oder allen Netzen einer Regelzone zum Zwecke des Verbrauchs sein Leistungsbegriffe Blindleistung Q derjenige Anteil elektrischer Leistung, mit dem elektrische und magnetische Felder aufgebaut werden und der zwischen den Feldern ausgetauscht wird. Die Blindleistung ist das Produkt der sich aus den Grundschwingungen ergebenden Scheinleistung und dem Sinus

111 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 11 of 23 des Phasenverschiebungswinkels φ zwischen der Leiter-Sternpunkt-Spannung U und dem Strom I in diesem Leiter Wirkleistung P elektrische Leistung, die für den Verbrauch oder die Erzeugung elektrischer Energie maßgebend ist und die für die Umwandlung in andere Leistungen (z. B. mechanische, thermische oder chemische) verfügbar ist. In diesem Dokument wird unter dem Begriff der Grundschwingungsanteil der Wirkleistung verstanden Scheinleistung S Produkt der Effektivwerte aus Betriebsspannung, Strom und dem Faktor Nennleistung P n vom Hersteller angegebene Wirkleistung einer Erzeugungs-, Übertragungs- oder Verbrauchsanlage bei Nennbedingungen Vereinbarte Anschlusswirkleistung P AV zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer vereinbarte Wirkleistung der Erzeugungsanlage Maximale Wirkleistung P max höchste Wirkleistung einer Erzeugungseinheit, die sich als höchstmöglicher Mittelwert während eines Zeitraumes von 10 Minuten ergibt Installierte Wirkleistung P inst Summe der Nennleistungen aller Erzeugungseinheiten innerhalb einer Erzeugungsanlage Betriebsbereite Wirkleistung P b inst Summe der Nennleistungen aller sich generatorisch in Betrieb befindenden Erzeugungseinheiten Momentane Wirkleistung P mom momentaner Wert der am Netzanschlusspunkt eingespeisten Wirkleistung, gleitend gemittelt über 200 ms Anschlussscheinleistung S A Scheinleistung der Kundenanlage (Bezugs- und/oder Erzeugungsanlage) als Grundlage für die Netzanschlussprüfung.

112 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 12 of Vereinbarte Anschlussscheinleistung S AV Scheinleistung der Kundenanlage, die sich aus dem Quotienten aus vereinbarter Anschlusswirkleistung P AV und dem niedrigsten zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer vereinbarten Verschiebungsfaktor cos φ ergibt Bemessungsscheinleistung S r Scheinleistung, für die elektrische Komponenten bemessen sind Technische Mindestleistung minimale, dauerhaft von einer Erzeugungseinheit abgebbare elektrische Leistung Maschinentransformator Der Maschinentransformator ist das Verbindungsglied zwischen Generator und Netz (siehe auch: Netztransformator) Mindestleistung Die Mindestleistung einer Erzeugungsanlage ist die Leistung, die aus anlagespezifischen oder betriebsmittelbedingten Gründen im Dauerbetrieb nicht unterschritten werden kann. Soll die Mindestleistung nicht auf den Dauerbetrieb, sondern auf eine kürzere Zeitspanne bezogen werden, so ist das besonders zu kennzeichnen Mittelspannung (MS) Die Mittelspannung umfasst bei TTG die Spannungsebenen kleiner 60 kv und größer 1 kv Netz Das Netz der Elektrizitätsversorgung ist die Gesamtheit der miteinander verbundenen Anlagenteile zur Übertragung oder Verteilung elektrischer Energie. Es kann zur Abgrenzung u. a. nach Aufgaben, Betriebsweise, Spannungen oder nach Besitzverhältnissen benannt werden. Häufig werden einheitliche Nennspannung und Stromart (Gleichstrom oder Wechsel-/Drehstrom) als zusätzliche Kriterien für die Abgrenzung eines Netzes verwendet Netzanschluss Der Netzanschluss bezeichnet die technische Anbindung von Anlagen der Anschlussnehmer an ein Netz der allgemeinen Elektrizitätsversorgung Netzanschlusssystem Der Begriff Netzanschlusssystem beschreibt die Gesamtheit aller Verbindungen zwischen dem Netzverknüpfungspunkt und dem Netzanschlusspunkt. Je nach Anschlusskonzept kann eine Netzanbindung mit teilweiser Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) oder direkt über eine Drehstrom-Verbindung erfolgen.

113 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 13 of Netzanschlusspunkt Der Netzanschlusspunkt ist die Stelle, an der die Anlage eines Anschlussnehmers mit dem Netzanschlusssystem verbunden ist. Für Offshore-Windparks ist dies i.r. der seeseitige Kabelendverschluss des Netzanschlusssystems. Er stellt zugleich die Eigentumsgrenze zwischen den Anlagen des Anschlussnehmers und des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) dar Netzanschlusskapazität Die Netzanschlusskapazität ist die von der Lastflussrichtung abhängige Wirkleistung, die für den Anschlussnehmer am Netzanschlusspunkt für einen festgelegten Spannungsbereich und bei einem definierten Blindleistungsaustausch zum Transport von elektrischer Energie zur Verfügung steht. Durch die thermische Auslegung der Seekabel in Bezug auf das 2K- Kriterium 1.50 Netzbetreiber Betreiber eines Netzes der allgemeinen Versorgung für elektrische Energie Netzführung Das operative Überwachen und Steuern eines Netzes durch eine Schaltleitung oder Netzleitstelle Netznutzung Die Inanspruchnahme eines Übertragungs- oder Verteilnetzes zum Transport elektrischer Energie Netzrückwirkungen Netzrückwirkungen sind leitungsgebundene Störgrößen in Form von Spannungsänderungen, Spannungsschwankungen, Flicker, Oberschwingungen, Zwischenharmonischen und Spannungsunsymmetrien infolge des Anschlusses von Geräten, Anlagen oder Betriebsmitteln mit einer nicht-linearen Strom-Spannungscharakteristik oder mit einem nichtstationären Betriebsverhalten an das Netz. Das Auftreten von Netzrückwirkungen beeinflusst die Qualität von Spannung und Signalübertragung und kann zu Störungen bzw. Unterbrechungen der Versorgung angeschlossener Geräte oder Anlagen führen Netzsicherheit Die Netzsicherheit im Sinne von "Versorgungssicherheit" und "sicherer Systembetrieb" bezeichnet die Fähigkeit eines elektrischen Versorgungssystems zu einem bestimmten Zeitpunkt seine Versorgungsaufgabe zu erfüllen Netzverknüpfungspunkt Der Netzverknüpfungspunkt ist die Stelle, an der die Netzanbindung von Offshore-Windparks mit dem Übertragungsnetz der TTG an Land verbunden ist.

114 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 14 of Netztransformator Transformator direkt am Netzanschlusspunkt (siehe auch: Maschinentransformator) Niederspannung (NS) Umfasst bei TTG die Spannungsebenen kleiner oder gleich 1kV Normalbetrieb Der Normalbetrieb ist wie folgt gekennzeichnet: Alle Kunden versorgt, alle Grenzwerte eingehalten (z. B. keine Überlastungen), ausreichende Kraftwerks- und Übertragungsreserven vorhanden Oberschwingung sinusförmige Schwingung, deren Frequenz ein Vielfaches der Grundfrequenz (50 Hz) ist. Ganzzahlige Oberschwingungen werden auch als Harmonische, nicht ganzzahlige Oberschwingungen als Zwischenharmonische bezeichnet Parallelschalteinrichtung Elektrotechnische Messeinrichtung, die dazu dient, die Bedingungen für das Synchronisieren von Erzeugungseinheiten oder anlagen an das Netz über einen Kuppelschalter zu ermitteln. Es werden dabei in der Regel zwei Parameter, der Betrag der Spannung und die (Netz- )Frequenz an den beiden Enden der offenen Schaltstrecke des Kuppelschalters gemessen. Wenn die Größen sich innerhalb der zulässigen Abweichungen gegeneinander befinden und Phasengleichheit der Spannungsvektoren im Zuschaltaugenblick vorliegt, wird ein Signal zum Schließen an den Kuppelschalter gegeben Prozessdatenverarbeitung Leittechnische Verarbeitung von Signalen für Rückmeldungen, Steuerung, Warnmeldungen, Messwerte, usw Quadrant Für den Austausch von Leistung zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netz werden je nach Lastflussrichtung der Wirk- und Blindleistung vier Quadranten unterschieden.

115 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 15 of Regelzone Die Regelzone ist das Gebiet, für dessen Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve ein ÜNB im Rahmen der ENTSO-E verantwortlich ist. Jede Regelzone wird physikalisch durch die Orte der Verbundübergabemessungen des Sekundärreglers festgelegt Registriergerät Gerät zur Speicherung von Energiemengen, die mit einem Zähler erfasst worden sind, für ein festgelegtes Zeitintervall. Auch Erfassungsgerät genannt Reglerverhalten Das prinzipielle Reglerverhalten ist in Abbildung 1 dargestellt. Auf einen Sollwertsprung 1 der Führungsgröße muss die Sprungantwort x(t) der Regelgröße 90 % des Sollwertsprunges innerhalb der Anschwingzeit T an_90% erreichen. 1 Der Sollwertsprung ist die Differenz zwischen vorgegebenem Endwert und stationärem Anfangswert. Die Größen x und x max sind ebenfalls auf den Sollwertsprung bezogen.

116 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 16 of 23 Die Sprungantwort x(t) der Regelgröße darf die zulässige Überschwingweite x max nicht überschreiten. Nach der Einschwingzeit T ein_ x darf die Sprungantwort x(t) der Regelgröße das Toleranzband x um den stationären Endwert (Einschwingtoleranz) nicht mehr verlassen. Sprungantwort x(t) Regelgröße x in % Überschwingweite Δx max Einschwingtoleranz Δx Stationärer Endwert Sollwertsprung 0 Anschwingzeit T an_90% Zeit t Einschwingzeit T ein_δx Abbildung 1 Prinzipielles Reglerverhalten einer Erzeugungsanlage 1.66 Reserveleistung Reserveleistung ist die Leistung, die Abweichungen in der Leistungsbilanz zwischen den erwarteten und den tatsächlich eintretenden Verhältnissen ausgleichen soll oder die für konkret planbare Sachverhalte vorgehalten wird Resynchronisation Vorgang des synchronen Wiedereinschaltens nach einer Trennung vom Netz durch den Schutz Rückfallverhältnis Verhältnis des Rückfallwertes einer charakteristischen Größe bei einem Schutzrelais zum Ansprechwert dieser Größe, beispielsweise U rück /U an bei einem Spannungsrelais Schaltauftragsberechtigung Berechtigung, Schaltaufträge zu erteilen, d. h. die Anweisung zur Ausführung von Schaltungen zu geben. Als absolute Genauigkeit für die Regelgrößen sind jeweils ± 2 % des Nennwertes ausreichend.

117 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 17 of Schaltberechtigung Berechtigung, Schaltungen durchzuführen Schaltbetrieb Durchführung von Schalthandlungen in Schaltleitungen und Schaltanlagen und die Überwachung elektrischer Netze Schaltverfügung Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die Durchführung von betrieblichen Maßnahmen, z. B. Schalthandlungen Schutzsystem Anordnung aus einer oder mehreren Schutzeinrichtungen sowie weiteren Geräten, die vorgesehen sind, um eine oder mehrere vorgegebene Schutzfunktionen auszuführen Schwarzstartfähigkeit Das Vermögen einer Erzeugungsanlage, ohne Eigenbedarfsversorgung "von außen" den Betrieb selbständig aufnehmen können (Schwarzstart). Jeder ÜNB hat für seine Regelzone Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Anzahl von schwarzstartfähigen Erzeugungsanlagen zur Verfügung steht Spannungsbegriffe Betriebsspannung U b Spannungen bei Normalbetrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer bestimmten Stelle des Netzes. In diesen O-NAR der Effektivwert (10-min-Mittelwert) der verketteten Spannung Höchste Spannung für Betriebsmittel U m höchster Effektivwert der verketteten Spannung, auf den ein Betriebsmittel betreffend seiner Isolation dauerhaft ausgelegt ist Nennspannung U n Spannung, durch die ein Netz oder eine Anlage bezeichnet oder identifiziert wird Bemessungsspannung U r Spannung eines Gerätes oder einer Einrichtung, für die das Gerät oder die Einrichtung durch eine Norm oder vom Hersteller zum dauerhaften Betrieb ausgelegt ist Sprunghafte Spannungsänderung Abweichung des gemessenen Grundschwingungsmomentanwerts einer Spannung um einen Betrag von mindestens 5 % des Scheitelwertes der Nennspannung vom Momentanwert der fortgeführten Vorfehlerspannung.

118 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 18 of Vorfehlerspannung eine Spannung u(t), deren Amplitude, Frequenz und Phasenlage sich aus der Mittelung der Grund-schwingung der letzten 50 Perioden ergibt Vorgabespannung U Q0 Spannungswert, den der Netzbetreiber einer Erzeugungsanlage bei einer Spannungs- Blindleistungskennlinie vorgibt Spannungsänderung ΔU Erhöhung oder Abnahme der Spannung in einem Zeitabschnitt Anmerkung 1 zum Begriff: Bei Angabe einer relativen Spannungsänderung wird die Spannungsänderung der verketteten Spannung auf die Betriebsspannung des Netzes Ub bezogen. Bei der Anschlussprüfung wird anstelle der Betriebsspannung die Nennspannung Un zugrunde gelegt Langsame Spannungsänderung Erhöhung oder Abnahme der Spannung, üblicherweise aufgrund von Änderungen der Gesamtlast in einem Netz bzw. der Gesamteinspeisung in ein Netz Schnelle Spannungsänderung Einzelne schnelle Änderung des Effektivwertes einer Spannung zwischen zwei aufeinander folgenden Spannungswerten mit jeweils bestimmter aber nicht festgelegter Dauer Spannungsband Spannungs-Effektivwerte zwischen einer oberen und unteren Betriebsspannung des Netzes Spannungshaltung Die Spannungshaltung dient der Aufrechterhaltung eines akzeptablen Spannungsprofils im gesamten Netz. Dies wird durch eine ausgeglichene Blindleistungsbilanz in Abhängigkeit vom jeweiligen Blindleistungsbedarf des Netzes und der Anschlussnehmer erreicht Spannungsstützung Die Spannungsstützung stellt eine statische Blindleistungsbereitstellung dar, die bei Spannungseinbrüchen Blindleistung zur Verfügung stellt Stabilität Der Ausdruck der Stabilität ist hier im Sinne eines Oberbegriffs für statische oder transiente Stabilität verwendet: Stabilität ist die Fähigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, den Synchronbetrieb der Generatoren aufrecht zu erhalten. Der Synchronbetrieb eines Generators im praktischen Sinne liegt vor, wenn kein Polschlüpfen und keine Dauerschwingungen auftreten. Die transiente Stabilität ist in Bezug auf Art, Ort und Dauer

119 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 19 of 23 einer Störung gewährleistet, wenn alle Generatoren diese Störung ohne Verlust des Synchronismus überstehen Strombegriffe Blindstrom I B Anteil der Strom-Grundschwingung, der nicht zur Wirkleistung beiträgt Zusätzlicher Blindstrom ΔI B Blindstrom, der während eines Fehlers zusätzlich zu dem stationären Blindstrom bereitgestellt wird Kurzschlusswechselstrom I k Effektivwert des Wechselstromanteils eines zu erwartenden Kurzschlussstroms, wobei der Gleichstromanteil soweit vorhanden nicht berücksichtigt wird (siehe auch DIN EN (VDE 0102)) Anfangs-Kurzschlusswechselstrom I k Effektivwert des Wechselstromanteils eines zu erwartenden Kurzschlussstromes im Augenblick des Kurzschlusseintritts (siehe auch DIN EN (VDE 0102)) Stoßkurzschlussstrom i p Maximal möglicher Augenblickswert des zu erwartenden Kurzschlussstromes (siehe auch DIN EN (VDE 0102)) Bemessungsstrom I r Strom eines Gerätes oder einer Einrichtung, für den das Gerät oder die Einrichtung durch eine Norm oder vom Hersteller zum dauerhaften Betrieb ausgelegt ist 1.78 Synchronisierungseinrichtung Parallelschalteinrichtung, die zusätzlich bei Verletzung der Bedingungen für das Synchronisieren von Erzeugungseinheiten oder -anlagen an das Netz Signale an die Regelung der Erzeugungseinheiten gibt, um vollautomatisch durch Veränderung der relevanten Parameter auf der Seite der Erzeugungseinheiten die Bedingungen für die Zusammenschaltung herzustellen Systemautomatiken Die Umsetzung spezieller Systemautomatiken (ECA) dient zur Vermeidung und Eingrenzung eines gestörten Netzbetriebs, Wiederherstellung der Netzstabilität, Eingrenzung der Gefahr eines Spannungskollapses bei gleichzeitiger Minimierung des Ausfalls von Erzeugung.

120 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 20 of Systemdienstleistungen Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung diejenigen für die Funktionstüchtigkeit des Systems zum Teil unvermeidlichen Dienstleistungen bezeichnet, die Netzbetreiber für die Anschlussnehmer erbringen und damit die Qualität der Stromerzeugung bestimmen. Die wichtigsten dieser Systemdienstleistungen sind: Frequenzhaltung Spannungshaltung Versorgungswiederaufnahme Betriebsführung 1.81 Teillast Eine Erzeugungsanlage wird mit Teillast betrieben, wenn ihre Leistung zwischen Mindestleistung und Dauerleistung liegt Trennen vom Netz Das Trennen vom Netz meint im hier verwendeten Sinn das Ausschalten eines Leistungsschalters, insbesondere bei Fehlern im Netz Unempfindlichkeitsbereich Der Unempfindlichkeitsbereich ist der durch die Grenzwerte der Frequenz definierte Bereich, in dem der Regler nicht anspricht. Diese Kenngröße beschreibt das Zusammenwirken von Primärregler und Maschine Untererregt Betriebszustand einer Erzeugungsanlage bzw. einer Erzeugungseinheit, bei dem sich die Erzeugungsanlage bzw. die Erzeugungseinheit wie eine Induktivität verhält Übererregt Betriebszustand einer Erzeugungsanlage bzw. einer Erzeugungseinheit, bei dem sich die Erzeugungsanlage bzw. die Erzeugungseinheit wie eine Kapazität verhält Übergabestation Teil eines elektrischen Netzes, welches der Verbindung einer Kundenanlage mit dem Netz eines Netzbetreibers dient. Sofern in der Übergabestation Leistungstransformatoren enthalten sind, wird häufig auch der Begriff Umspannwerk verwendet Übergabezähleinrichtung Oberbegriff für Abrechnungs- und Vergleichszählung Überschwingweite Δx max einer Regelgröße Auf den Nennwert bezogene größte vorübergehende Regelabweichung beim Übergang der Regelgröße von einem stationären Zustand zu einem neuen stationären Zustand

121 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 21 of Übersetzungsverhältnis ü Quotient aus Bemessungsspannungen der Ober- zur Unterspannung von Transformatoren Übertragungsnetz Das Übertragungsnetz dient der Übertragung elektrischer Energie zu nachgeordneten Verteilungsnetzen und der Einbindung großer Kraftwerke. Ein Übertragungsnetz ist dadurch gekennzeichnet, dass der Leistungsfluss im Netz im Wesentlichen durch den Kraftwerkseinsatz bestimmt ist. Im Allgemeinen beschränken sich deutsche Übertragungsnetze auf die Spannungsebenen 220 und 380 kv; sowie seeseitig 155 kv. In besonderen Fällen kann auch ein 110-kV-Netz seiner Aufgabe nach ein Übertragungsnetz sein Verbraucher Siehe Anschlussnehmer 1.92 Verbundnetz Das Verbundnetz ist die Gesamtheit aller synchron verbundenen Übertragungsnetze Verfügungsbereich Bereich, der die Zuständigkeit für die Anordnung von Schalthandlungen festlegt Vergleichszählung Wandler, Zähler und ggf. Erfassungsgerät, einschließlich zugehöriger Hilfseinrichtungen zur Erfassung elektrischer Arbeit am Netzanschluss. Sie dient als Vergleichszählung zur Abrechnungszählung Verschiebungsfaktor cos φ Cosinus des Phasenwinkels zwischen den Grundschwingungen einer Leiter-Sternpunkt- Spannung und des Stromes in diesem Leiter Versorgungsunterbrechung Eine Versorgungsunterbrechung ist die ausfallbedingte Unterbrechung der Versorgung eines oder mehrerer Anschlussnehmer, die länger als 1 Sekunde dauert Versorgungswiederaufnahme Als Versorgungswiederaufnahme werden diejenigen technischen und organisatorischen Maßnahmen bezeichnet, die zur Störungseingrenzung und nach Störungseintritt zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Versorgungsqualität durchgeführt werden. Auch Maßnahmen zur Ausrüstung der Erzeugungsanlagen und Netzanlagen im Hinblick auf eventuelle Großstörungen (Wiederaufbaukonzepte) sind der Versorgungswiederaufnahme zuzurechnen.

122 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 22 of Verteilung Verteilung ist die Übertragung von elektrischer Energie in physikalisch-technisch begrenzten Regionen zur Einspeisung in Verteilungsstationen und Belieferung von Anschlussnehmern. Die Verteilung wird i.d.r. über das Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetz realisiert Verteilungsnetz Das Verteilungsnetz dient innerhalb einer begrenzten Region der Verteilung elektrischer Energie zur Speisung von Stationen bzw. Anlagen von Anschlussnehmern. In Verteilungsnetzen ist der Leistungsfluss im Wesentlichen durch die Anschlussnehmer bestimmt. In Deutschland werden Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze ( 110 kv) als Verteilungsnetze genutzt; in besonderen Fällen kann auch ein 380- und 220-kV-Netzteil als Verteilungsnetz betrachtet werden Zähleinrichtung Der Begriff Zählung umfasst den Zähler und alle zugehörigen Anlagenteile wie Wandler, Kabel, Stromversorgung, Registrierung, usw. Es wird zwischen Abrechnungs- und Vergleichszähleinrichtung unterschieden Zähler Ein Zähler ermittelt auf Basis der sekundären Messwandlergrößen der Ströme und Spannungen die Wirkarbeit in eine oder beide Richtungen und ggf. die Blindarbeit. Die Ausgabe der Energiemengen erfolgt "quantisiert" als Impuls oder als digitaler Wert Zertifikate Anlagenzertifikat Zertifikat, das die Erfüllung der geplanten Erzeugungsanlage mit den Anforderungen dieser VDE-Anwendungsregel sowie ggf. mit den ergänzenden Anforderungen des Netzbetreibers ausweist. Basis für das Anlagenzertifikat bilden Einheitenzertifikate, ggf. Komponentenzertifikate sowie Netzberechnungen und Simulationen. Im Gegensatz zum Einheitenzertifikat und zum Komponentenzertifikat handelt es sich bei dem Anlagenzertifikat nicht um ein überwachungspflichtiges Produktzertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17067, sondern um eine zertifizierte Netzanschlussplanung Einheitenzertifikat Typenspezifisches Zertifikat für jede Erzeugungseinheit, in dem die elektrischen Eigenschaften der Erzeugungseinheit ausgewiesen werden, um die Konformität einer geplanten Erzeugungsanlage mit den Anforderungen der vorliegenden VDE- Anwendungsregel nachzuweisen Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Einheitenzertifikat ist ein überwachungspflichtiges Produktzertifikat nach DIN EN ISO/IEC für alle Erzeugungseinheiten. In ihm werden

123 Netzanschlussregeln NAR-O-A0 Titel (Title) Anhang A0: Glossar Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 23 of 23 typspezifisch die elektrischen Eigenschaften der betreffenden Erzeugungseinheit nach 11.2 dieser VDE-Anwendungsregel ausgewiesen Zusatzanforderung Eine technische Mindestanforderung an Anlagen, die dann zu erfüllen ist, wenn sie von TTG verlangt wird. Sie ergänzt Grundanforderungen Zuverlässigkeit Die Zuverlässigkeit (der Versorgung) ist die Fähigkeit eines Elektrizitätsversorgungssystems, seine bestimmungsgemäße Aufgabe unter vorgegebenen Bedingungen während einer bestimmten Zeitspanne zu erfüllen.

124 Titel (Title) Anhang B0: Grundlagen der Auslegung von Netzanschlusssystemen Netzanschlussregeln NAR-O-B0 Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 1 of 5 Anwendungsbereich (Area of Application): Offshore-Netzanschlüsse Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks): Ansprechstelle (Contact): TenneT Offshore GmbH Bernecker Straße 70, Bayreuth Dr. Christian Rathke T.: Christian.Rathke@tennet.eu Datum (Date) Name (name) Abteilung (Department) Erstellt (Prepared): Dr. Christian Rathke AMO-GHC Geprüft (Checked): Dr. Torsten Rendel AMO-GHC Freigegeben (Released) Andreas Menze AMO-GHC Änderungshistorie (change log) Rev. Datum (Date) Änderungsinhalt (change history) Autor (author) Seiten (pages) Erstellung Rathke 5

125 Titel (Title) Anhang B0: Grundlagen der Auslegung von Netzanschlusssystemen Netzanschlussregeln NAR-O-B0 Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 2 of 5 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen der Auslegung des Netzanschlusssystems (NAS) Redundanz Übertragungsleistung Seekabelauslegung nach dem 2K-Kriterium Blindleistungskompensation... 5

126 Titel (Title) Anhang B0: Grundlagen der Auslegung von Netzanschlusssystemen Netzanschlussregeln NAR-O-B0 Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 3 of 5 1 Grundlagen der Auslegung des Netzanschlusssystems (NAS) Abhängig von der geforderten Übertragungsleistung sowie der räumlichen Entfernung zwischen NKP und NVP können Netzanschlusssysteme als Hochspannungs-Drehstrom- (HDÜ) oder Hochspannungs-Gleichstrom-Verbindung (HGÜ) realisiert werden. Die Auslegung eines NAS erfolgt gemäß den gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen Vorgaben. Nachfolgend werden die Grundlagen dieser Auslegung für den Anschlussnehmer informativ bereitgestellt. 1.1 Redundanz Über das NAS wird ein n-0 sicherer Netzanschluss realisiert. Dies hat zur Folge, dass ein Betriebsmittelausfall stets den teilweisen oder vollständigen Ausfall der Übertragungsleistung zur Folge hat. Unabhängig von der n-0-sicheren Auslegung des NAS können sich in Abhängigkeit des Netzausbauzustandes und der aktuellen Betriebs- und Umweltbedingungen Möglichkeiten für betriebliche Umschaltungen ergeben. So verfolgt TTG bei der Errichtung von Umrichterplattformen in einem Cluster z. B. das sogenannte Mutter-Tochter- Plattformkonzept: Um technische sowie logistische Synergien nutzen zu können, werden hierbei mehrere Umrichterplattformen möglichst in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander errichtet. Die Plattformen werden dann über eine Brücke durch Drehstrom- und Steuerkabel sowie Rohrverbindungen miteinander verbunden. Durch die Verbindung der eigentlich getrennten Netzanbindungssysteme der jeweiligen Umrichterplattformen durch die Drehstrom- und die Steuerkabel kann die Zuverlässigkeit bzw. Verfügbarkeit des Gesamtsystems erhöht werden und es können (Teil)-Redundanzen realisiert werden. So kann beim Ausfall eines Netzanbindungssystems (z. B. durch Wartung oder einen Fehler) je nach Einspeisesituation gegebenenfalls freie Leistung des benachbarten Netzanbindungssystems genutzt oder zumindest eine Eigenstromversorgung der Umrichterplattform sowie der Umspannplattform der EZA und der daran angeschlossenen EZE gewährleistet werden. 1.2 Übertragungsleistung Die Übertragungsleistung des NAS entspricht im Regelfall exakt der summierten Netzanschlussleistung der hieran angeschlossenen NAP, bzw. in der Folge der Summenleistung aller an das NAS angeschlossenen Erzeugungseinheiten. Das NAS ist dementsprechend zu keiner Zeit überlastfähig. Dieses gilt insbesondere für HGÜ-NAS. Hier stellt die maximale Stromtragfähigkeit der Insulated Gate Bipolar Transistors (IGBT) im Umrichter eine harte Grenze dar. Da bereits

127 Titel (Title) Anhang B0: Grundlagen der Auslegung von Netzanschlusssystemen Netzanschlussregeln NAR-O-B0 Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 4 of 5 kurzzeitige Überströme zu einer unwiderruflichen Zerstörung der IGBT führen können, wird das HGÜ-NAS im Falle einer Überlast durch den Umrichterschutz unverzüglich abgeschaltet. Um einen Ausfall des NAS zu verhindern, ist durch die Netzanschlussnehmer daher sicherzustellen, dass Überschreitungen der zugesicherten Übertragungsleistung am NAP (Leistungsspitzen), auch wenn diese nur kurzzeitig auftreten, zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen werden können. Die Vorgaben in Bezug auf die dynamische Genauigkeit der Leistungsregelung am NAP gemäß Abschnitt sind daher durch den Anschlussnehmer unbedingt einzuhalten. 1.3 Seekabelauslegung nach dem 2K-Kriterium Zusätzlich zu der oben beschriebenen Leistungsgrenze sind auch Einschränkungen zu beachten, welche sich aus der Auslegung der Seekabel entsprechend des sogenannten 2K- Kriteriums ergeben. Dieses Kriterium gibt an, dass sich der Seeboden durch die thermischen Verluste der Kabel in einem vorgegebenen Aufpunkt um maximal 2 K gegenüber dem ungestörten Zustand erwärmen darf. Bei der Berechnung der Aufpunkttemperatur wird die in IEC vorgeschlagene Berechnungsmethode verwendet. Hierbei wird zunächst ausgehend vom Zeitmittelwert der Kabelverluste der Zeitmittelwert der Aufpunkterwärmung berechnet. Gemäß Vorgabe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) sind dabei sowohl die fluktuierende Einspeiseleistung der angeschlossenen EZA als auch die konkrete Auslegung der Übertragungsleitung (einschließlich der Lage und Dimensionierung der Kompensationsanlagen bei Drehstrom-Kabeln) zu berücksichtigen. Für den Zeitmittelwert der Aufpunkterwärmung wird ein Wert von 77 % der Netzanschlussleistung angenommen. Hieran anschließend wird der mittleren Aufpunkterwärmung zur Berücksichtigung mehrtägiger Volllastphasen der EZA eine transiente Erwärmung überlagert. Hierbei kommt das in IEC beschriebene Berechnungsverfahren zur Anwendung. An diese Höchstlastphase von sieben Tagen Dauer mit 99 % der Netzanschlussleistung schließt sich eine Abkühlungsphase von 45 Tagen mit mittleren Kabelverlusten an. Die thermische Belastbarkeit der Kabel entspricht nach diesem Planungsgrundsatz nicht der technisch maximal zulässigen Dauerstrom-Belastbarkeit, welche üblicherweise in den Kabeldatenblättern angegeben wird. Im Gegensatz zu dem oben beschriebenen Berechnungsverfahren würde diese dadurch bestimmt, dass bei der dauerhaft auftretenden Kabelverlustleistung nicht die maximal zulässige Leitertemperatur überschritten wird. Diese liegt für VPE-Kabel bei ca. 90 C. Die thermische Auslegung der Kabel auf das oben genannte Profil hat einen erheblichen Einfluss auf die im Schadensfall ggf. möglichen Betriebsschaltungen, da Verfahren entwickelt werden müssen, um eine Überschreitung des 2K-Kriteriums auch bei einer

128 Titel (Title) Anhang B0: Grundlagen der Auslegung von Netzanschlusssystemen Netzanschlussregeln NAR-O-B0 Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 5 of 5 auslegungsüberschreitenden Belastung der Kabel sicher verhindern zu können. Diese Verfahren des sogenannten Erzeugungsmanagements (TCM-Transmission Capacity Management) werden in Abschnitt der O-NAR beschrieben. 1.4 Blindleistungskompensation Abhängig von ihrer Länge sind bei Höchstspannungs-Drehstromkabeln aufgrund ihrer kapazitiven Ladeleistung ggf. Maßnahmen zur Blindleistungskompensation notwendig. Diese wird offshore nach dem aktuellen Konzept bei Höchstspannungs-Drehstromkabeln mit mehr als fünf Kilometern Länge zwingend erforderlich. Bei NAS in HGÜ-Technik werden für die Drehstrom-Seekabel zwischen dem NKP und dem NAP die Kompensationseinrichtungen möglichst einseitig am NAP auf der Umspannplattform der EZA aufgestellt. Letztere besteht aus einer Kompensationsdrosselspule, die elektrisch unmittelbar am Anschluss des Höchstspannungs-Drehstromkabels an die Höchstspannungsschaltanlage angeschlossen wird. Im Betrieb ist diese untrennbar mit dem Höchstspannungs- Drehstromkabel verbunden. Die Notwendigkeit der untrennbaren Verbindung gilt für alle Betriebszustände der EZA. Für die Auslegung der Blindleistungskompensation gelten die nachfolgenden Planungsgrundsätze: Die passive Blindleistungskompensation der Drehstrom-Seekabel wird konzeptgemäß für Leitungslängen größer 5 km mit einem Kompensationsgrad von minimal 0,4 und maximal 0,6 am NAP ausgeführt. Die Kompensationsdrosselspulen sind während des Betriebes nicht regelbar. Die Kompensationsdrosselspulen sind nicht schaltbar mit den jeweiligen Kabelenden verbunden. Die einseitige Kabelkompensation am NAP ist zu bevorzugen, sofern netzplanerische und/oder systemtechnische Aspekte nicht dagegen sprechen. Die Auslegung der Kabelkompensation erfolgt durch TTG insbesondere auch mit Blick auf das dynamische Netzverhalten, das Verhalten im Fehlerfall, das Schalten kapazitiver Ströme sowie die Längskopplung des NKP zu benachbarten HGÜ-Seestationen.

129 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B1: Transmission Capacity Management I (TCM I) NAR-O-B01 Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 1 of 7 Anwendungsbereich (Area of Application): Offshore- Netzanschlüsse Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks): Ansprechstelle (Contact): TenneT Offshore GmbH Bernecker Straße 70, Bayreuth Dr. Christian Rathke T.: Christian.Rathke@tennet.eu Datum (Date) Name (name) Abteilung (Department) Erstellt (Prepared): Dr. Christoph Buchhagen AMO-GHC Geprüft (Checked): Dr. Christian Rathke AMO-GHC Freigegeben (Released) Andreas Menze AMO-GHC Änderungshistorie (change log) Rev. Datum (Date) Änderungsinhalt (change history) Autor (author) Seiten (pages) Erstellung Dr. Buchhagen 7

130 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B1: Transmission Capacity Management I (TCM I) NAR-O-B01 Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 2 of 7 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis Transmission Capacity Management I (TCM I) Betriebsstrategie Detaildefinition des TCM I Verfahrens Datenerfassung für TCM-Intervall Anschlussszenario für das TCM-Intervall Anpassung des Kraftwerkseinsatzplans Anforderungen an die Schaltmaßnahmen...6

131 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B1: Transmission Capacity Management I (TCM I) NAR-O-B01 Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 3 of 7 2 Transmission Capacity Management I (TCM I) Nachfolgend werden die Definitionen und Regeln für das Transmission Capacity Management I festgelegt. 2.1 Betriebsstrategie Die Strategie für die Netzbetriebsführung mit Management der Übertragungskapazität am NKP während eines interimen oder temporären (nachfolgend aus sprachlichen Gründen in beiden Fällen temporär genannt) Netzanschlusses ist wie folgt definiert: Zunächst wird die Erzeugungsleistung des temporären Anschlusses limitiert. Die Limitierung der Erzeugungsleistung der regulär angeschlossenen Anschlussnehmer beginnt erst, wenn die Einspeiseleistung aller temporären und interimen Anschlüsse zu Null limitiert ist. Die verfügbare Übertragungskapazität des NAS wird stets zuerst den regulär angeschlossenen Anschlussnehmern bereitgestellt. Wenn die angeforderte Übertragungskapazität des NAS den regulär angeschlossenen Anschlussnehmern bereitgestellt ist, wird die verbleibende Übertragungskapazität temporären Anschlüssen zur Verfügung gestellt. Bei einer Limitierung der absoluten maximalen Übertragungskapazität des NAS, welche beispielsweise durch externe oder interne Einflüsse auftreten kann, wird zuerst die Leistung der temporären angeschlossenen Netzanschlussnehmer reduziert. 2.2 Detaildefinition des TCM I Verfahrens Das Funktionsprinzip des TCM I - Verfahrens ist nachfolgend beschrieben. Hierin gelten die nachfolgenden Definitionen: Netz-Zeit Für die Zeitangaben im TCM I - Verfahren gilt die Festlegung der gesetzlichen Zeit, mitteleuropäische Zeit (MEZ) und mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Art des Anschlusses Die Netzanschlussnehmer werden je nach Art des Anschlusses klassifiziert. Netzanschlussnehmer, die dauerhaft einen Netzanschluss am jeweiligen NAS besitzen gelten als reguläre Netzanschlussnehmer. Ein Netzanschlussnehmer gilt als temporär angeschlossen, wenn der Anschluss ausschließlich aufgrund betrieblicher Schaltungen zustande kommt. Letztlich handelt es sich um einen interimen Anschluss, wenn ein Netzanschlussnehmer aufgrund der verzögerten Fertigstellung des eigentlichen NAS übergangsweise an ein anderes NAS angeschlossen wird.

132 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B1: Transmission Capacity Management I (TCM I) NAR-O-B01 Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 4 of 7 TCM-Intervall Die Festlegung des Einspeiseszenarios erfolgt für ein TCM-Intervall. Die Länge des TCM- Intervalls beträgt eine Woche. Es beginnt am Freitag um 0:00 Uhr und endet am Donnerstag um 24:00 Uhr. Bei Bedarf kann die Dauer, Beginn und Ende eines TCM-Intervalls durch TTG kurzfristig neu festgelegt werden. 2.3 Datenerfassung für TCM-Intervall Die Erfassung der Daten für die Bestimmung des Anschlussszenarios im TCM-Intervall erfolgt planmäßig wenige Tage vor dem Start des TCM Intervalls. Abweichend davon kann im Falle einer Störung die Datenerfassung auch kurzfristig erfolgen. 2.4 Alle betroffenen Netzteilnehmer sind aufgefordert der TTG für jedes TCM-Intervall die je Netzanschlusspunkt verfügbare Anzahl der Erzeugungseinheiten und deren Nennleistung verbindlich zu melden. Die verfügbare installierte Generatorleistung ist hierbei pro Tag, in der Regel von Freitag bis Donnerstag, in einem Stundenraster, von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, zu melden. Bei der Umstellung der Zeit von Sommer- auf Winter- bzw. Winter- auf Sommerzeit wird das Stundenraster um einen zusätzlichen Wert ergänzt bzw. um einen Wert vermindert. Die Netzanschlussnehmer übergeben die genannten Daten in der Regel spätestens bis Mittwoch 12:00 Uhr. Ausnahmen sind bundesweite Feiertage und Feiertage in Niedersachsen. In diesen Fällen ist die Meldung bis 12:00 Uhr des vorangegangenen Werktags zu übermitteln. Die Übermittlung der genannten Daten erfolgt mit einem standardisierten Formular) per an ein Funktionspostfach der TTG. Anschlussszenario für das TCM-Intervall Basierend auf den gemeldeten Daten der Netzanschlussnehmer und ggf. unter Berücksichtigung einer vorliegenden Limitierung der Übertragungskapazität des NAS wird auf Basis der Betriebsstrategie ein Einspeiseszenario in Form eines Kraftwerkseinsatzplans erstellt. Analog der Datenerfassung der Netzanschlussnehmer besteht der Kraftwerkseinsatzplan für einen bestimmten NAP des Netzanschlussnehmers aus der Festlegung der max. Anzahl der an diesem NAP betreibbaren Erzeugungseinheiten für das TCM-Intervall pro Tag in einem Stundenraster. Die Verantwortung für die Erstellung des Kraftwerkseinsatzplans obliegt TTG. TTG übermittelt innerhalb einer Zeitspanne von 24 Stunden, beginnend mit Ablauf der Frist für die Datenmeldung durch den Anschlussnehmer, den verbindlichen Einsatzplan an alle Netzanschlussnehmer. Die Übermittlung des Kraftwerkseinsatzplans erfolgt mit einem standardisierten Formular zur Beschreibung

133 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B1: Transmission Capacity Management I (TCM I) NAR-O-B01 Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 5 of des Einspeiseszenarios per an eine Funktions- adresse, die von dem Netzanschlussnehmer bereitgestellt wird. Anpassung des Kraftwerkseinsatzplans Für die Änderung des Kraftwerkseinsatzplans im laufenden TCM-Intervall ( Nachmeldung ) gilt die folgende Prozedur: Die Meldung bzw. eine Anpassung des gültigen Kraftwerkeinsatzplanes erfolgt mit dem standardisierten Datenerfassungsformular und ist werktags bis 8:00 Uhr für die Umsetzung an folgenden Tagen von dem antragstellenden Netzanschlussnehmer an das TTG-Funktionspostfach zu übermitteln. Die Anpassung des Kraftwerkseinsatzplans wird, vorbehaltlich einer Prüfung gemäß der Betriebsstrategie, von TTG an alle Netzanschlussnehmer, zur Bestätigung bis 9:00 Uhr für die Umsetzung für Folgetage übermittelt. Die Übermittlung des angepassten Kraftwerkseinsatzplans erfolgt mit dem standardisierten Formular, das zur planmäßigen Beschreibung des Einspeiseszenarios angewendet wird, an die Funktions- adressen der Netzanschlussnehmer. Änderungen die Vergangenheit betreffend sind nicht möglich. Alle Netzteilnehmer, mindestens jedoch diejenigen bei denen eine Reduktion der Übertragungskapazität geplant ist, übermitteln eine formlose Bestätigung der Gültigkeit des angepassten Kraftwerkseinsatzplans per an das TTG- Funktionspostfach bis 10:00 Uhr für die Umsetzung an Folgetagen. Basierend auf der Überprüfung der genannten Bestätigungen erklärt TTG verbindlich die Gültigkeit des geänderten Einspeiseszenarios bis 11:00 Uhr für die Umsetzung an Folgetagen und informiert ggf. die Netzteilnehmer darüber, dass Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden: o Alle Netzteilnehmer haben den Empfang bestätigt: o Erneuter Versand des zur Bestätigung vorgelegten angepassten Kraftwerkseinsatzplans. o Ausbleiben der Bestätigung der temporär angeschlossenen Anschlussnehmer: o o Im Falle einer notwendigen Reduzierung der Übertragungskapazität für den temporären Anschluss erfolgt zu den entsprechenden Zeitpunkten eine Abregelung über das IEC 101 Protokoll auf den jeweils niedrigeren, möglichen Sollwert. Im Extremfall ist auch eine Abschaltung des OWPs möglich. Es erfolgt der erneute Versand des angepassten Einsatzplans. Die kommende Maßnahme wird dem OWP per angekündigt. Sollte dem temporären angeschlossenen OWP mehr Übertragungskapazität zugeteilt worden sein, bleibt diese Änderung erhalten.

134 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B1: Transmission Capacity Management I (TCM I) NAR-O-B01 Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 6 of 7 Hinweis: o o Ausbleiben der Bestätigung des regulär angeschlossenen OWP Im Falle einer gemeldeten Reduzierung der Übertragungskapazität für die regulären Anschlussnehmer wird der ursprüngliche Fahrplan erneut versandt. Dementsprechend ergeben sich keinerlei Änderungen. Sollte den regulär angeschlossenen Anschlussnehmern mehr Übertragungskapazität zugeteilt worden sein, bleibt diese Änderung erhalten und es erfolgt der Versand eines entsprechend angepassten Einsatzplans. Der Prozess zur Anpassung der Kraftwerkseinsatzplanung kann an regulären Arbeitstagen von Montag bis Freitag für jeden noch nicht begonnenen Tag des laufenden TCM Intervalls durchgeführt werden. An Samstagen, Sonntagen, bundesweit einheitlichen und niedersächsischen Feiertagen wird keine Anpassung der Kraftwerkseinsatzplanung vorgenommen. 2.6 Anforderungen an die Schaltmaßnahmen An die Schaltmaßnahmen zur Herstellung des festgelegten Einspeiseszenarios gelten die folgenden Anforderungen: Synchronisation der Netzanschlussnehmer mit dem seeseitigen Netz wird stets begleitet mit einem Schaltgespräch zwischen der TTG-Schaltleitung und des Netzanschlussnehmers. Änderung des Einspeiseleistung bzw. die Zu- oder Abschaltung von Erzeugungseinheiten gemäß der Vorgabe nach dem Kraftwerkseinsatzplan eines synchronisierten OWP erfolgt automatisch ohne gesonderte Anweisung der TTG- Schaltleitung. Die Herstellung des geforderten Einspeiseszenarios durch Abschaltung von Erzeugungseinheiten muss zum Zeitpunkt, der in dem Kraftwerkseinsatzplan bestimmt ist, vollständig abgeschlossen sein. Analog der Abschaltplanung beginnt die Zuschaltung der Erzeugungseinheiten erst zum festgelegten Zeitpunkt

135 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B1: Transmission Capacity Management I (TCM I) NAR-O-B01 Ausgabe (Revision): 01 Seite (Page): 7 of 7 Netzanschlussnehmer (NAN) erhält temporären oder Interimsanschluss Start des TCM I i.d.r. Mittwoch 12: 00 Uhr: Meldefrist für regulär angeschlossene Netzanschlussnehmer NAN hat die Anzahl einsatzbereiter WEA gemeldet ja Versand der erstellten Einsatzpläne an alle beteiligten OWPs innerhalb von 24 Stunden nein Vergabe der restlichen Übertragungskapazität an die NAN mit temporärem oder Interimsanschluss change request am Werktag bis 8:00 Uhr nein ja Anpassung des Einsatzplans bis 9:00 Uhr Bestätigung des Empfangs durch die NAN bis 10:00 Uhr Bestätigung des NAN der Leistung reduzieren soll fehlt ja Abregelung des NAN mittels definierter Schnittstellen oder Abschaltung falls notwendig ja nein Versand des geänderten Einsatzplans bis 10:00 Uhr Gültigkeit am Folgetag um 0:00 Uhr ja Weitere Anpassungsanfrage nein nein NAN erhält regulären Anschluss ja Ende des TCM I Verfahrens

136 Verfügungserlaubnis Berechtigung TenneT =L10x -T2L1-L3 P2 P1 K1 TSO Schaltanlage Technische Daten GIS - Bemessungsspannung - Bemessungsfrequenz - Bemessungs-Kurzzeit-Stehwechselspannung (Effektivwert) Leiter gegen Erde, Leiter gegen Leiter, über Schaltstrecke über Trennstrecke - Bemessungs-Steh-Blitzstoßspannung (Scheitelwert) Leiter gegen Erde, Leiter gegen Leiter, über Schaltstrecke über Trennstrecke - Bemessungs-Betriebsstrom - Bemessungs-Kurzschlussdauer - Bemessungs-Kurzzeitstrom - Bemessungs-Stoßstrom - Kabelanschluss - gemäß DIN EN kv 50 Hz 325 kv 375 kv 750 kv 860 kv 2000 A 1 s 31,5 ka 80 ka =E0x -T1 Technische Daten Verwendung TSO Verwendung OWP -L10x Kern 1 Kern 2 0,5 FS5, 200 %, 10 VA 5PR60, 200 %, 10 VA Kabel Diff.-Schutz Messung Äußerer Trafo-Diff Schutz -T1L1-L3 P1 P2 K1 K2 Kern 3 Kern 4 Kern 5 5PR60, 200 %, 10 VA 0,1 FS5, 200 %, eichfähig 5 VA 0,1 FS5, 200 %, eichfähig 5 VA Kabel Dist.-Schutz Vergleichszählung Trafo Distanz Schutz Verrechnungszählung TSO Eigentum OWP Eigentum =E0x -T5 Wicklung 1 Technische Daten 0,5 / 3P 50 VA Verwendung TSO Kabel Dist.- & U>-Schutz Verwendung OWP Messung, Schutz =E0x -Q8P (1) -F2 (1) 155 / 3 0,1 / 3 -T5 0,1 / 3 W1 W2 W3 W4 0,1 / 3 0,1 kv 3 Wicklung 2 Wicklung 3 Wicklung 4 0,1 eichfähig 0,1 eichfähig 3P 10 VA 10 VA 30 VA Vergleichszählung Verrechnungszählung Dämpfung mit Sättigungsdrossel -Q9P (1) -Q9 M -Q8 M -Q5.2 =L10x -T1 Kern 1 Kern 2 Technische Daten Verwendung TSO 5PR20, 200 %, 10 VA Spule UMZ-Schutz, Messung 5PR20, 200 %, 10 VA Spule Diff.-Schutz M =L10x -T2 Technische Daten Verwendung TSO P1 -T1L1-L3 600/1/1/1/1/1 A K1 K2 K3 Kern 1 5PR20, 200 %, 10 VA Spule Diff.-Schutz, P2 K4 K5 =T13x -T1.1, T2, T3 Kern 1 Technische Daten 5PR60, 200 %, 10 VA Verwendung TSO Verwendung OWP Innerer Trafo-Diff Schutz (2) -Q0 M -F1 -Q5.1 =T13x -T1.2 Kern 1 Technische Daten 5PR20, 200 %, 10 VA Verwendung TSO Verwendung OWP Empfindlicher Erdstrom- Diff.-Schutz Trafo M =T13x -T /1 A P2 P1 K1 K1 P2 P1 -T /1 A -T13x 155/33/33 kv YNd5d5 ±13 % ± 6 Stufen -T2 xyz/1 A P1 P2 K1 K1 P1 -T3 P2 xyz/1 A (1): nur für Wartungszwecke, im Betrieb nicht schaltbar und in seiner Stellung mechanisch blockiert (2): Durchführung von Not-Aus (Öffnung des LS) durch TenneT möglich Anhang B2 O-NAR: Empfehlung Blockeinschaltung Netzanschlusspunkt DATUM ORIGINAL LETZTE ÜBERARBEITUNG MASSSTAB PROJEKT OWP REVISIONEN NR. DATUM BESCHREIBUNG Sternpunktbehandlung Transformator Änderung Betriebsmittelbenennung Änderung Firmenlogo Firmenumbenennung, Anpassung Erdungsschalt Stromwandler Änderung Eichpflicht Ergänzung VE-Bereich, Anpassung Überspannungsableiter F2 GEPRÜFT ERSTELLT Rauscher Wiechmann

137 Verfügungserlaubnis Berechtigung TenneT TSO Schaltanlage TSO Schaltanlage Technische Daten GIS =L101 -T2L1-L3 -L10x -T1L1-L3 P2 P1 P1 P2 K1 K1 K2 =L102 -T2L1-L3 -L10x -T1L1-L3 P2 P1 P1 P2 K1 K1 K2 - Bemessungsspannung - Bemessungsfrequenz - Bemessungs-Kurzzeit-Stehwechselspannung (Effektivwert) Leiter gegen Erde, Leiter gegen Leiter, über Schaltstrecke über Trennstrecke - Bemessungs-Steh-Blitzstoßspannung (Scheitelwert) Leiter gegen Erde, Leiter gegen Leiter, über Schaltstrecke über Trennstrecke - Bemessungs-Betriebsstrom - Bemessungs-Kurzschlussdauer - Bemessungs-Kurzzeitstrom - Bemessungs-Stoßstrom - Kabelanschluss - gemäß DIN EN kv 50 Hz 325 kv 375 kv 750 kv 860 kv 2000 A 1 s 31,5 ka 80 ka TSO Eigentum OWP Eigentum =E01 -Q8P (1) -F2 (1) 155 / 3 0,1 / 3 -T5 0,1 / 3 W1 W2 W3 W4 0,1 / 3 0,1 kv 3 =E04 -Q8P (1) -F2 (1) 155 / 3 0,1 / 3 -T5 0,1 / 3 W1 W2 W3 W4 0,1 / 3 0,1 kv 3 =L10x -T1 Kern 1 Kern 2 Technische Daten Verwendung TSO 5PR20, 200 %, 10 VA Spule UMZ-Schutz, Messung 5PR20, 200 %, 10 VA Spule Diff.-Schutz -Q8 -Q8 =L10x -T2 Technische Daten Verwendung TSO -Q9P (1) -Q9 M M -Q9P (1) -Q9 M M Kern 1 5PR20, 200 %, 10 VA Spule Diff.-Schutz, -Q5.2 -Q5.2 =E01/E04 -T1 Technische Daten Verwendung TSO Verwendung OWP M M Kern 1 0,5 FS5, 200 %, 10 VA Messung P1 -T1L1-L3 600/1/1/1/1/1 A P1 K1 -T1L1-L3 K2 600/1/1/1/1/1 A K3 K4 K5 P2 P2 (2) (2) -Q0 -Q0 M M -Q5.1 K1 K2 K3 K4 K5 -Q5.1 Kern 2 Kern 3 Kern 4 Kern 5 5PR60, 200 %, 10 VA 5PR60, 200 %, 10 VA 0,1 FS5, 200 %, eichfähig 5 VA 0,1 FS5, 200 %, eichfähig 5 VA Kabel Dist.-Schutz Kabel Diff.-Schutz Vergleichszählung Schutz 1 Schutz 2 Verrechnungszählung -Q1 M M =E03 -Q15 M -Q11 M -Q16 M -Q12 M -Q17 M -Q1 M M =E01/E04 -T5 Wicklung 1 Wicklung 2 Wicklung 3 Wicklung 4 Technische Daten 0,5 / 3P 50 VA 0,1 eichfähig 10 VA 0,1 eichfähig 10 VA 3P 30 VA Verwendung TSO Kabel Dist.- & U>-Schutz Vergleichszählung Verwendung OWP Messung, Schutz Verrechnungszählung Dämpfung mit Sättigungsdrossel =E02 -Q1 M =E05 -Q1 M =E02/E05 -T1 Kern 1 Kern 2 Technische Daten 0,5 FS5, 200 %, 10 VA 5PR60, 200 %, 10 VA Verwendung TSO Verwendung OWP Messung Schutz 1 P2 -T1L1-L3 600/1/1/1/1/1 A K1 K2 K3 P2 -T1L1-L3 600/1/1/1/1/1 A K1 K2 K3 Kern 3 5PR60, 200 %, 10 VA Schutz 2 P1 (1) U n / 3 -T5 0,1 / 3 W1 W2 0,1 kv 3 P1 (1) U n / 3 -T5 0,1 / 3 W1 W2 0,1 kv 3 =E02/E05 -T5 Wicklung 1 Wicklung 2 Technische Daten 0,5 / 3P 50 VA 3P 30 VA Verwendung TSO Verwendung OWP Messung Dämpfung mit Sättigungsdrossel -F1 -Q5.1 -F1 -Q5.1 M M =T13x -T1.1, T2, T3 Kern 1 Technische Daten 5PR60, 200 %, 10 VA Verwendung TSO Verwendung OWP Innerer Trafo-Diff Schutz =T131 -T /1 A P2 P1 K1 =T132 -T /1 A P2 P1 K1 =T13x -T1.2 Kern 1 Technische Daten 5PR20, 200 %, 10 VA Verwendung TSO Verwendung OWP Empfindlicher Erdstrom- Diff.-Schutz Trafo K1 P2 P1 -T /1 A -T2 xyz/1 A P1 P2 K1 K1 P1 -T3 P2 xyz/1 A -T /33/33 kv YNd5d5 ±13 % ± 6 Stufen K1 P2 P1 -T /1 A -T2 xyz/1 A P1 P2 K1 K1 P1 -T3 P2 xyz/1 A -T /33/33 kv YNd5d5 ±13 % ± 6 Stufen (1): nur für Wartungszwecke, im Betrieb nicht schaltbar und in seiner Stellung mechanisch blockiert (2): Durchführung von Not-Aus (Öffnung des LS) durch TenneT möglich Anhang B3 O-NAR: Empfehlung H-Schaltung Netzanschlusspunkt REVISIONEN NR. DATUM BESCHREIBUNG Sternpunktbehandlung Transformator Änderung Eichpflicht Änderung Ergänzung Firmenlogo VE-Bereich, Anpassung DATUM ORIGINAL MASSSTAB Firmenumbenennung, Überspannungsableiter Anpassung F2 Erdungsschalt XXXXXXXXXXXXXXXXXX Stromwandler LETZTE ÜBERARBEITUNG PROJEKT OWP GEPRÜFT Rauscher ERSTELLT Wiechmann

138 Verfügungserlaubnis Berechtigung TenneT =L101 TSO Schaltanlage =L102 TSO Schaltanlage TSO Eigentum OWP Eigentum =E01 -T2L1-L3 -L101 -T1L1-L3 -Q8P (1) -Q9P (1) P2 P1 P1 P2 K1 K1 K2 F (1) 155 / 3 -Q8 0,1 / 3 -T5 0,1 / 3 W1 W2 W3 W4 0,1 / 3 0,1 kv 3 =E03 -T2L1-L3 -L102 -T1L1-L3 P2 K1 P1 P1 K1 K2 P2 -Q8P (1) -F1 -Q9P (1) (1) -Q8 -T5 W1 W2 W3 W4 Technische Daten GIS - Bemessungsspannung - Bemessungsfrequenz - Bemessungs-Kurzzeit-Stehwechselspannung (Effektivwert) Leiter gegen Erde, Leiter gegen Leiter, über Schaltstrecke über Trennstrecke - Bemessungs-Steh-Blitzstoßspannung (Scheitelwert) Leiter gegen Erde, Leiter gegen Leiter, über Schaltstrecke über Trennstrecke - Bemessungs-Betriebsstrom - Bemessungs-Kurzschlussdauer - Bemessungs-Kurzzeitstrom - Bemessungs-Stoßstrom - Kabelanschluss - gemäß DIN EN =E0x -T1 & -T2 Kern 1 Technische Daten 0,5 FS5, 200 %, 10 VA 170 kv 50 Hz 325 kv 375 kv 750 kv 860 kv 2000 A 1 s 31,5 ka 80 ka Verwendung TSO Verwendung OWP Messung M M Kern 2 5PR60, 200 %, 10 VA Schutz 1 P1 -T3 600/1/1/1/1/1 A K1 K2 K3 P1 -T3 600/1/1/1/1/1 A K1 K2 K3 Kern 3 5PR60, 200 %, 10 VA Schutz 2 K4 K5 K4 K5 =E01 & =E03 -T3 Technische Daten Verwendung TSO Verwendung OWP =E04 -Q2 M -Q52 -Q9 M P2 -Q53 M -Q1 M -Q51 M -T1 xyz/1/1/1 A P1 P2 K1 K2 K3 -Q0 M -T2 (2) xyz/1/1/1 A P2 P1 K1 K2 K3 -Q52 M -Q2 M -Q9 M P2 -Q53 M Kern 1 Kern 2 Kern 3 Kern 4 Kern 5 =L10x -T1 Kern 1 0,5 FS5, 200 %, 10 VA 5PR60, 200 %, 10 VA 0,1 FS5, 200 %, eichfähig 5 VA 0,1 FS5, 200 %, eichfähig 5 VA Technische Daten 5PR20, 200 %, 10 VA Verwendung TSO Spule UMZ-Schutz, Messung Messung 5PR60, 200 %, 10 VA Kabel Dist.-Schutz Schutz 1 Kabel Diff.-Schutz Vergleichszählung Schutz 2 Verrechnungszählung -F1 -Q9 M -T5 W1 -Q8 M U n / 3 W2 0,1 / 3 0,1 kv 3 -Q53 M P1 -T2 xyz/1/1/1 A P2 (2) -Q0 M P2 -T1 xyz/1/1/1 A P1 -Q1 M =E03 K1 K2 K3 K1 K2 K3 M -Q51 M -Q2 M -Q52 M -T2 xyz/1/1/1 A P1 P2 K1 K2 K3 -Q0 M -T1 (2) xyz/1/1/1 A P2 P1 K1 K2 K3 -Q51 M -Q1 M =E02 -Q1 M P1 -T1 xyz/1/1/1 A P2 (2) -Q0 M P2 -T2 xyz/1/1/1 A P1 -Q2 M -Q51 M K1 K2 K3 K2 K3 -Q52 M -Q53 M -T5 W1 U n / 3 W2 0,1 / 3 0,1 kv 3 -F1 -Q9 M -Q8 M Kern 2 =L10x -T2 Kern 1 =T13x -T1.1, T2, T3 Kern 1 =T13x -T1.2 Kern 1 =E01 & =E03 -T5 Wicklung 1 Wicklung 2 Wicklung 3 Wicklung 4 5PR20, 200 %, 10 VA Spule Diff.-Schutz Technische Daten 5PR20, 200 %, 10 VA Technische Daten 5PR60, 200 %, 10 VA Technische Daten 5PR20, 200 %, 10 VA Technische Daten 0,5 / 3P 50 VA 0,1 eichfähig 10 VA 0,1 eichfähig 10 VA 3P 30 VA Verwendung TSO Spule Diff.-Schutz, Verwendung TSO Verwendung TSO Verwendung TSO Kabel Dist.- & U>-Schutz Vergleichszählung Verwendung OWP Innerer Trafo-Diff Schutz Verwendung OWP Empfindlicher Erdstrom- Diff.-Schutz Trafo Verwendung OWP Messung Verrechnungszählung Dämpfung mit Sättigungsdrossel =T132 K1 P2 P1 -T /1 A -T /1 A P2 P1 K1 -T13x 155/33/33 kv YNd5d5 ±13 % ± 6 Stufen =T131 K1 P2 P1 -T /1 A -T /1 A P2 P1 K1 -T13x 155/33/33 kv YNd5d5 ±13 % ± 6 Stufen =E02 & =E04 -T5 Wicklung 1 Wicklung 2 Technische Daten 0,5 / 3P 50 VA 3P 30 VA Verwendung TSO Verwendung OWP Messung & Schutz Dämpfung mit Sättigungsdrossel -T2 xyz/1 A P1 P2 K1 K1 P1 -T3 P2 xyz/1 A -T2 xyz/1 A P1 P2 K1 K1 P1 -T3 P2 xyz/1 A Anhang B4 O-NAR: Empfehlung Polygoneinschaltung Netzanschlusspunkt REVISIONEN NR. DATUM BESCHREIBUNG Neuerstellung Firmenumbenennung, Anpassung Erdungsschalt Stromwandler DATUM ORIGINAL MASSSTAB Änderung Eichpflicht Anpassung Ergänzung VE-Bereich, Schutz Anpassung XXXXXXXXXXXXXXXXXX Ergänzung Überspannungsableiter Darstellung Schutz F1 LETZTE ÜBERARBEITUNG PROJEKT OWP GEPRÜFT (1): nur für Wartungszwecke, im Betrieb nicht schaltbar und in seiner Stellung mechanisch blockiert (2): Durchführung von Not-Aus (Öffnung des LS) durch TenneT möglich Rauscher ERSTELLT Wiechmann

139 =T131 -T /1 A P2 P1 K1 =T132 -T /1 A P2 P1 K1 K1 P2 P1 -T /1 A -T /33/33 kv YNd5d5 ±13 % ± 6 Stufen K1 P2 P1 -T /1 A -T /33/33 kv YNd5d5 ±13 % ± 6 Stufen -T2 xyz/1 A P1 P2 K1 K1 P1 -T3 P2 xyz/1 A -T2 xyz/1 A P1 P2 K1 K1 P1 -T3 P2 xyz/1 A M M M M M M M M Block 1 Block 2 Block 3 Block 4 M M M M M M M M M M M M M M M M M M M M M M M M M Windkraftanlagen Windkraftanlagen Windkraftanlagen Windkraftanlagen Kuppelschalter zwischen den vier Blöcken sind im Normalbetrieb geöffnet! TenneT empfiehlt für die Sternpunktbehandlung im 33 kv Netz eine wirksame (starre) niederohmige Sternpunkterdung. Diese läßt sich am Besten durch direktes Erden einer ausgewählten Anzahl der 33 kv Sternpunkte an den Maschinentransformatoren der Windkraftanlagen erreichen. Eine Kombination von geerdeten Maschinentransformatoren und Sternpunktbildnern an der Hauptsammelschiene ist ebenfalls möglich. Anhang B5 O-NAR: Empfehlung Mittelspannungsschaltanlage REVISIONEN NR. DATUM BESCHREIBUNG Neuerstellung Umbenennung transpower -> TenneT Anschaltung der Trafos an die SS, Trafo Details Änderung Firmenlogo Anpassung Schutz XXXXXXXXXXXXXXXXXX Ergänzung Darstellung Schutz auf der OWP Plattform (Skizze) DATUM ORIGINAL MASSSTAB LETZTE ÜBERARBEITUNG PROJEKT OWP GEPRÜFT Gangl ERSTELLT Wiechmann

140 Netzanschlussregeln NAR-O-B6 Titel (Title) Anhang B6 Richtlinie IEC Offshore Windpark-Ankopplung Ausgabe (Revision): 4.5 Seite (Page): 1 of 2 Anwendungsbereich (Area of Application): Offshore- Netzanschlüsse Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks): Ansprechstelle (Contact): Bernecker Straße 70, Bayreuth Dr. Christian Rathke T.: Christian.rathke@tennet.eu Datum (Date) Name (name) Abteilung (Department) Erstellt (Prepared): NAA Geprüft (Checked): NAA Freigegeben (Released) NAA Änderungshistorie (change log) Rev. Datum (Date) Änderungsinhalt (change history) Autor (author) Seiten (pages) Siehe Dokument NAA 18

141 Netzanschlussregeln NAR-O-B6 Titel (Title) Anhang B6 Richtlinie IEC Offshore Windpark-Ankopplung Ausgabe (Revision): 4.5 Seite (Page): 2 of 2 Die Richtlinie IEC Offshore Windpark-Ankopplung enthält sensible Daten und wird nicht veröffentlicht. Sie wird dem Anschlussnehmer im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

142 Netzanschlussregeln NAR-O-B7 Titel (Title) Anhang B7 Richtlinie IEC Adressstruktur TTG Ausgabe (Revision): 1.12 Seite (Page): 1 of 2 Anwendungsbereich (Area of Application): Offshore- Netzanschlüsse Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks): Ansprechstelle (Contact): Bernecker Straße 70, Bayreuth Dr. Christian Rathke T.: Christian.rathke@tennet.eu Datum (Date) Name (name) Abteilung (Department) Erstellt (Prepared): NAA Geprüft (Checked): NAA Freigegeben (Released) NAA Änderungshistorie (change log) Rev. Datum (Date) Änderungsinhalt (change history) Autor (author) Seiten (pages) Siehe Dokument NAA 47

143 Netzanschlussregeln NAR-O-B7 Titel (Title) Anhang B7 Richtlinie IEC Adressstruktur TTG Ausgabe (Revision): 1.12 Seite (Page): 2 of 2 Die Richtlinie IEC Adressstruktur TTG enthält sensible Daten und wird nicht veröffentlicht. Sie wird dem Anschlussnehmer im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

144 Netzanschlussregeln NAR-O-B8 Titel (Title) Anhang B8 Signalliste Ausgabe (Revision): 2 Seite (Page): 1 of 2 Anwendungsbereich (Area of Application): Offshore- Netzanschlüsse Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks): Ansprechstelle (Contact): Bernecker Straße 70, Bayreuth Dr. Christian Rathke T.: Christian.rathke@tennet.eu Datum (Date) Name (name) Abteilung (Department) Erstellt (Prepared): Wiechmann GSG-LAT-ST Geprüft (Checked): Freigegeben (Released) Änderungshistorie (change log) Rev. Datum (Date) Änderungsinhalt (change history) Autor (author) Seiten (pages) Dokumenterstellung Wiechmann Überarbeitung Wiechmann Überarbeitung Mohren --

145 Netzanschlussregeln NAR-O-B8 Titel (Title) Anhang B8 Signalliste Ausgabe (Revision): 2 Seite (Page): 2 of 2 Der Anhang B8 Signalliste enthält sensible Daten und unterliegt einer fortlaufenden Überarbeitung. Er wird nicht veröffentlicht und dem Anschlussnehmer im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

146 Netzanschlussregeln NAR-O-B9 Titel (Title) Anhang B9 Einspeisemanagement Ausgabe (Revision): 2 Seite (Page): 1 of 10 Stand (Date): Anwendungsbereich (Area of Application): Offshore- Netzanschlüsse Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks): Ansprechstelle (Contact): Bernecker Straße 70, Bayreuth Dr. Christian Rathke T.: Christian.rathke@tennet.eu Datum (Date) Name (name) Abteilung (Department) Erstellt (Prepared): 01/2013 SOG-OC Geprüft (Checked): 01/2013 SOG-OC Freigegeben (Released) 01/2013 SOG-OC Änderungshistorie (change log) Rev. Datum (Date) Änderungsinhalt (change history) Autor (author) Seiten (pages) Deckblatt für O-NAR hinzugefügt Rathke 10

147 Richtlinie Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN zwischen TenneT und dem Leitsystem der Erzeugungsanlage Revision 2 01/2013 1/9

148 Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Wirkleistung Begrenzung der Wirkleistung...4 Sollwert-Vorgabe durch TenneT...4 Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage Verfügbare Leistung...5 Rückmeldung durch die Erzeugungsanlage Blindleistungsaustausch und Spannungshaltung Vorgabemöglichkeiten Status Umschaltung...6 Befehl "Status Umschaltung" durch TenneT...6 Rückmeldung "Status Umschaltung" durch die Erzeugungsanlage Leistungsfaktor (cos )...7 Sollwert-Vorgabe durch TenneT...7 Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage Blindleistungsbetrag (Q in Mvar)...8 Sollwert-Vorgabe durch TenneT...8 Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage Spannungsbetrag (U in kv)...9 Sollwert-Vorgabe durch TenneT...9 Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage...9 Revision 2 01/2013 2/9

149 Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage 1 Allgemeine Informationen Der sichere Netzbetrieb erfordert die Fähigkeit des Netzbetreibers, Einfluss auf das Betriebsverhalten von Erzeugungseinheiten nehmen zu können. Insbesondere ist dies die Beeinflussung der Wirkleistungsabgabe der Erzeugungseinheiten sowie der Blindleistung. In dieser technischen Beschreibung wird die Prozessdatenschnittstelle zwischen bzw. TenneT Offshore GmbH (im Folgenden TenneT) und dem Leitsystem der Erzeugungsanlage je Netzanschlusspunkt festgelegt. Dabei erfolgt die leittechnische Kopplung zwischen dem Leitsystem der Erzeugungsanlage und der TenneT grundsätzlich je Netzkunde über eine alternativ, nach Vorgabe TenneT auch über redundante serielle Schnittstelle(n) mit dem Fernwirkprotokoll DIN EN im End End Verkehr. Über diese Schnittstelle(n) zwischen dem Leitsystem der Erzeugungsanlage und der TenneT können zusätzlich zu den aufgeführten Sollwert-Stellbefehlen und Messwerten auch noch weitere Sollwert-Stellbefehle, Meldungen, Messwerte und Befehle in Abstimmung mit dem Netzkunden (z. B. zur Erbringung von Systemdienstleistung) übertragen werden. Grundlage ist dabei immer die Adressstruktur und das Datenmodell in Verbindung mit der Interoperabilitätsliste IEC der TenneT. Weiter erfordert der sichere Netzbetrieb eine Rückmeldung des Betriebsverhaltens der Erzeugungseinheiten an die Leitstellen. Aus diesem Grund wird für die Steuersignale eine Bestätigung aus dem Leitsystem der Erzeugungsanlage gefordert. Diese Bestätigung soll erfolgen, wenn das Leitsystem der Erzeugungsanlage den Befehl verstanden hat, die Ausführung der Maßnahmen im Windpark ist davon unabhängig und kann von TenneT durch die Messwerte überwacht werden. Die Bestätigung und damit die korrekte Übergabe des Befehls an das Leitsystem der Erzeugungsanlage werden über das Netzführungssystem der TenneT überwacht. Unabhängig von einem Ausfall der bzw. einer oder beider Schnittstelle(n) zum Leitsystem der Erzeugungsanlage sollen die letzten gültig vorgegebenen Werte vom Leitsystem der Erzeugungsanlage beibehalten werden. Dazu muss das Leitsystem der Erzeugungsanlage den letzten vorgegebenen Wert spannungsausfallsicher speichern. (Anmerkung: Die im Folgenden genannten Definitionen beziehen sich ausschließlich auf Vorgabe und Rückinformation von Werten) Revision 2 01/2013 3/9

150 Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage 2 Wirkleistung 2.1 Begrenzung der Wirkleistung Aus Netzgründen (z. B. bei Engpässen, Einspeisemanagement) kann die Wirkleistung der Erzeugungseinheit begrenzt werden. Hierfür wird dem Netzkunden ein Stellbefehl übermittelt, der die maximal zulässige Wirkleistung der Erzeugungseinheiten in % der vertraglichen Netzanschlusskapazität P N angibt. Sollwert-Vorgabe durch TenneT Einheit: % Bereich: 0 bis 100 % P N P N ist die vertraglich festgelegte Netzanschlusskapazität Auflösung/Genauigkeit: 1% Schritte ID im TenneT Datenmodell: Typkennung: 50 (Sollwert-Stellbefehl, verkürzte Gleitkommazahl) Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage Es handelt sich um eine Bestätigung, dass der Befehl (Sollwert) verstanden wurde. Der vorgegebene Sollwert wird zurückgemeldet ("Sollwertspiegelung"). Einheit: % Bereich: 0 bis 100 % P N P N ist die vertraglich festgelegte Netzanschlusskapazität Auflösung/Genauigkeit: 1% Schritte ID im TenneT Datenmodell: Typkennung: bei spontaner Übertragung: 36 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl mit Zeitmarke CP56Time2a) sonst (GA, zyklisch): 13 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl) [GA: Generalabfrage] TenneT Vorgabe max. Wirkleistung (TK50) Rückmeldung max. Wirkleistung (TK36) Leitsystem der Erzeugungsanlage Revision 2 01/2013 4/9

151 Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage 2.2 Verfügbare Leistung Im Falle der Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt das Datenelement "verfügbare Leistung" den Wert der Leistung der Erzeugungsanlage an, der ohne Begrenzung geliefert werden würde. Dafür sind beispielsweise das derzeitige Windangebot und der Zustand (Revision, Defekt) der Erzeugungseinheiten zu berücksichtigen. Bei einer Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung muss diese Leistung innerhalb kurzer Zeit abgegeben werden. Die Bezugsgröße (100% P N ) ist die vertraglich vereinbarte Netzanschlusskapazität. Rückmeldung durch die Erzeugungsanlage Einheit: % Bereich: 0 % bis 125 % P N P N ist die vertraglich festgelegte Netzanschlusskapazität Auflösung, Genauigkeit: 1% Schritte ID im TenneT Datenmodell: Typkennung: bei spontaner Übertragung: 36 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl mit Zeitmarke CP56Time2a) sonst (GA, zyklisch): 13 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl) [GA: Generalabfrage] TenneT Verfügbare Leistung (TK36) Leitsystem der Erzeugungsanlage Revision 2 01/2013 5/9

152 Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage 3 Blindleistungsaustausch und Spannungshaltung 3.1 Vorgabemöglichkeiten Die Vorgabe des Blindleistungsaustauschs geschieht durch eine der drei folgenden Möglichkeiten nach Vorgabe TenneT: Leistungsfaktor (cos ) Blindleistungsbetrag (Q in Mvar) Spannungsbetrag (U in kv) ggf. mit Toleranzband Hier beschrieben wird nur die Online-Sollwertvorgabe. 3.2 Status Umschaltung Im Fall der Online-Sollwertvorgabe "Blindleistungsbetrag" und "Spannungsbetrag" ist in Absprache eine Umschaltung durch einen Befehl der TenneT mit Rückmeldung zwischen den beiden Möglichkeiten vorzusehen: Status Umschaltung (ID 92251) EIN: Blindleistungsbetrag (Blindleistungsregelung, Q=konstant) Status Umschaltung (ID 92251) AUS: Spannungsbetrag (Spannungsregelung, U/Q- Regelung) Befehl "Status Umschaltung" durch TenneT Stellung EIN: Blindleistungsbetrag (Q in Mvar) Stellung AUS: Spannungsbetrag (U in kv) ID im TenneT Datenmodell: Typkennung: 46 (Doppelbefehl) Rückmeldung "Status Umschaltung" durch die Erzeugungsanlage Es handelt sich um eine Rückmeldung, dass der Befehl verstanden und umgesetzt wurde. Der gewählte Wert wird zurückgemeldet (i. d. R. aufgrund Fernbefehl, zusätzlich zur Befehlsspiegelung). Stellung EIN: Blindleistungsbetrag (Q in Mvar) Stellung AUS: Spannungsbetrag (U in kv) ID im TenneT Datenmodell: Typkennung: bei spontaner Übertragung und aufgrund eines Befehls: 31 (Doppelmeldung mit Zeitmarke CP56Time2a) sonst (GA): 3 (Doppelmeldung) [GA: Generalabfrage] TenneT Befehl Status Umschaltung (TK46) Rückmeldung Status Umschaltung (TK31) Leitsystem der Erzeugungsanlage Revision 2 01/2013 6/9

153 Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage 3.3 Leistungsfaktor (cos ) Die Prozessdatenschnittstelle wird für einen Leistungsfaktor cos zwischen 0,0 untererregt und 0,0 übererregt ausgelegt. Die Erzeugungsanlage muss Blindleistung jedoch nur in dem Maße zur Verfügung stellen, wie im Netzanschlussvertrag vereinbart ist. TenneT gibt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, einen Leistungsfaktor cos vor. Sollwert-Vorgabe durch TenneT Einheit: keine Bereich: 0,0 untererregt bis 0,0 übererregt Darstellung: untererregt: -0,0-1 übererregt: 0,0 1 Auflösung/Genauigkeit: 0,01 Schritte ID im TenneT Datenmodell: Typkennung: 50 (Sollwert-Stellbefehl, verkürzte Gleitkommazahl) Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage Es handelt sich um eine Bestätigung, dass der Befehl (Sollwert) verstanden wurde. Der vorgegebene Sollwert wird zurückgemeldet ("Sollwertspiegelung"). Einheit: keine Bereich 0,0 untererregt bis 0,0 übererregt Darstellung: untererregt: -0,0-1 übererregt: 0,0 1 Auflösung/Genauigkeit: 0,01 Schritte ID im TenneT Datenmodell: Typkennung: bei spontaner Übertragung: 36 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl mit Zeitmarke CP56Time2a) sonst (GA, zyklisch): 13 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl) [GA: Generalabfrage] TenneT Vorgabe Leistungsfaktor (TK50) Rückmeldung Leistungsfaktor (TK36) Leitsystem der Erzeugungsanlage Revision 2 01/2013 7/9

154 Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage 3.4 Blindleistungsbetrag (Q in Mvar) Die Prozessdatenschnittstelle wird für einen Blindleistungsbetrag (Q in Mvar) zwischen - XXXX und XXXX ausgelegt. Die Grenzwerte der Blindleistung sind dabei so festzulegen, dass die maximale Blindleistungsfähigkeit der EZA (z. B. gemäß Generatordiagramm) ausgenutzt werden kann. Die Erzeugungsanlage muss Blindleistung jedoch nur in dem Maße zur Verfügung stellen, wie im Netzanschlussvertrag vereinbart ist. Die Sollwertvorgabe Blindleistungsbetrag ist nur wirksam in Stellung Status Umschaltung (ID 92251) "EIN". Nach Erhalten des Befehls Status-Umschaltung "EIN" wird der vorherige Blindleistungswert zunächst beibehalten, bis ein neuer Sollwert empfangen wird. Sollwert-Vorgabe durch TenneT Einheit: Mvar Bereich: - XXXX bis XXXX Auflösung/Genauigkeit: 1 Mvar ID im TenneT Datenmodell: Typkennung: 50 (Sollwert-Stellbefehl, verkürzte Gleitkommazahl) Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage Es handelt sich um eine Bestätigung, dass der Befehl (Sollwert) verstanden wurde. Der vorgegebene Sollwert wird zurückgemeldet ("Sollwertspiegelung"). Einheit: Mvar Bereich - XXXX bis XXXX Auflösung/Genauigkeit: 1 Mvar ID im TenneT Datenmodell: Typkennung: bei spontaner Übertragung: 36 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl mit Zeitmarke CP56Time2a) sonst (GA, zyklisch): 13 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl) [GA: Generalabfrage] TenneT Vorgabe Blindleistungsbetrag (TK50) Rückmeldung Blindleistungsbetrag (TK36) Leitsystem der Erzeugungsanlage Revision 2 01/2013 8/9

155 Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage 3.5 Spannungsbetrag (U in kv) Die Prozessdatenschnittstelle wird für einen Spannungsbetrag (U in kv) zwischen 370 kv und 450 kv (bei Nennspannung 380 kv), zwischen 210 kv und 260 kv (bei Nennspannung 220 kv), zwischen 145 kv und 185 kv (bei Nennspannung 155 kv) und zwischen 100 kv und 130 kv (bei Nennspannung 110 kv) ausgelegt. Die Erzeugungsanlage muss Blindleistung jedoch nur in dem Maße zur Verfügung stellen, wie im Netzanschlussvertrag vereinbart ist. Als Steuerbefehl für die Blindleistung wird der Erzeugungsanlage von der Schaltleitung der TenneT als Spannungsbetrag (U in kv) die Vorgabespannung U (Q=0) übermittelt, das ist diejenige Spannung am Netzanschlusspunkt (bzw. auf der Oberspannungsseite des Maschinentrafos), bei der kein Blindleistungsaustausch mit der Erzeugungsanlage stattfinden würde. Im Leitsystem der Erzeugungsanlage wird eine Spannungsregelung mit Statik (auch: U/Q-Kennlinie) realisiert. Bei der Vorgabe einer Sollspannung hängt die bereitzustellende Blindleistung von dem durch die Schaltleitung vorgegebenen Wert U (Q=0), der Steigung der Kennlinie und der Spannung am Netzanschlusspunkt (bzw. auf der Oberspannungsseite der Erzeugungsanlage) ab. Die Sollwertvorgabe Spannungsbetrag ist nur wirksam in Stellung Status Umschaltung (ID 92251) "AUS". Nach Erhalten des Befehls Status-Umschaltung AUS wird der momentane Arbeitspunkt zunächst beibehalten, bis ein neuer Sollwert empfangen wird. Sollwert-Vorgabe durch TenneT Einheit: kv Bereich bei U Nenn 380 kv (220/155/110 kv): 370 bis 450 (210 bis 260 / 145 bis 185 / 100 bis 130) Auflösung/Genauigkeit: 1 kv ID im TenneT Datenmodell: Typkennung: 50 (Sollwert-Stellbefehl, verkürzte Gleitkommazahl) Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage Es handelt sich um eine Bestätigung, dass der Befehl (Sollwert) verstanden wurde. Der vorgegebene Sollwert wird zurückgemeldet ("Sollwertspiegelung"). Einheit: kv Bereich bei U Nenn 380 kv (220 kv): 370 bis 450 (210 bis 260) Auflösung/Genauigkeit: 1 kv ID im TenneT Datenmodell: Typkennung: bei spontaner Übertragung: 36 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl mit Zeitmarke CP56Time2a) sonst (GA, zyklisch): 13 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl) [GA: Generalabfrage] TenneT Vorgabe Spannungsbetrag (TK50) Rückmeldung Spannungsbetrag (TK36) Leitsystem der Erzeugungsanlage Revision 2 01/2013 9/9

156 Netzanschlussregeln NAR-O-B10 Titel (Title) Anhang B10 SHE-Richtlinie Ausgabe (Revision): 4 Seite (Page): 1 of 2 Stand (Date): Anwendungsbereich (Area of Application): Offshore- Netzanschlüsse Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks): Ansprechstelle (Contact): Bernecker Straße 70, Bayreuth Dr. Christian Rathke T.: Christian.rathke@tennet.eu Datum (Date) Name (name) Abteilung (Department) Erstellt (Prepared): OS-SHE Geprüft (Checked): OS-SHE Freigegeben (Released) OS-SHE Änderungshistorie (change log) Rev. Datum (Date) Änderungsinhalt (change history) Autor (author) Seiten (pages) Revision OS-SHE 4

157 Netzanschlussregeln NAR-O-B10 Titel (Title) Anhang B10 SHE-Richtlinie Ausgabe (Revision): 4 Seite (Page): 2 of 2 Stand (Date): Der Anhang B10 SHE-Richtlinie enthält sensible Daten und unterliegt einer fortlaufenden Überarbeitung. Er wird nicht veröffentlicht und dem Anschlussnehmer im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

158 Netzanschlussregeln NAR-O-B11 Titel (Title) Anhang B11 Schaltungsbuch Ausgabe (Revision): 4 Seite (Page): 1 of 2 Stand (Date): Anwendungsbereich (Area of Application): Offshore- Netzanschlüsse Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks): Ansprechstelle (Contact): Bernecker Straße 70, Bayreuth Dr. Christian Rathke T.: Christian.rathke@tennet.eu Erstellt (Prepared): Geprüft (Checked): Freigegeben (Released) Datum (Date) Name (name) Abteilung (Department) Änderungshistorie (change log) Rev. Datum (Date) Änderungsinhalt (change history) Autor (author) Seiten (pages)

159 Netzanschlussregeln NAR-O-B11 Titel (Title) Anhang B11 Schaltungsbuch Ausgabe (Revision): 4 Seite (Page): 2 of 2 Stand (Date): Der Anhang B11 Schaltungsbuch enthält sensible Daten und unterliegt einer fortlaufenden Überarbeitung. Er wird nicht veröffentlicht und dem Anschlussnehmer im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

160 Titel (Title) Anhang B12 TenneT Standardzählertypen Netzanschlussregeln NAR-O-B12 Ausgabe (Revision): 1 Seite (Page): 1 of 2 Stand (Date): Anwendungsbereich (Area of Application): Offshore- Netzanschlüsse Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks): Ansprechstelle (Contact): Bernecker Straße 70, Bayreuth Dr. Christian Rathke T.: Christian.rathke@tennet.eu Datum (Date) Name (name) Abteilung (Department) Erstellt (Prepared): Boxberger AMO-GHC Geprüft (Checked): Rathke AMO-GHC Freigegeben (Released) Menze AMO-GHC Änderungshistorie (change log) Rev. Datum (Date) Änderungsinhalt (change history) Autor (author) Seiten (pages) Übernahme aus TS-OWF-100 Boxberger --

161 Titel (Title) Anhang B12 TenneT Standardzählertypen Netzanschlussregeln NAR-O-B12 Ausgabe (Revision): 1 Seite (Page): 2 of 2 Stand (Date): Der Anhang B12 TenneT Standardzählertypen enthält sensible Daten und unterliegt einer fortlaufenden Überarbeitung. Er wird nicht veröffentlicht und dem Anschlussnehmer im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

162 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken NAR-O-B13 Ausgabe (Revision): 03 Seite (Page): 1 of 7 Anwendungsbereich (Area of Application): Offshore- Netzanschlüsse Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks): Ansprechstelle (Contact): TenneT Offshore GmbH Bernecker Straße 70, Bayreuth Dr. Christian Rathke T.: Christian.Rathke@tennet.eu Datum (Date) Name (name) Abteilung (Department) Erstellt (Prepared): Wiechmann GSG-LST Geprüft (Checked): Dr. Christian Rathke AMO-GHC Freigegeben (Released) Andreas Menze AMO-GHC Änderungshistorie (change log) Rev. Datum (Date) Änderungsinhalt (change history) Autor (author) Seiten (pages) 01 Erstellung Wiechmann Bearbeitung Rauscher Einarbeitung in O-NAR Dr. Rathke 7

163 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken NAR-O-B13 Ausgabe (Revision): 03 Seite (Page): 2 of 7 Inhaltsverzeichnis Änderungshistorie (change log)... 1 Inhaltsverzeichnis Anlass und Einleitung Netzkonfiguration und Begriffsdefinitionen Allgemein Frequenz Spannungswächter EPC (Emergency Power Control) Prüfung... 7

164 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken NAR-O-B13 Ausgabe (Revision): 03 Seite (Page): 3 of 7 1 Anlass und Einleitung Im Rahmen dieses Dokumentes sollen die in den O-NAR beschriebenen Systemautomatiken detaillierter beschrieben und zusätzliche Festlegungen getroffen werden. Zusätzlich wird eine Emergency Power Control (EPC) Systemautomatik definiert. Dabei wird konkret auf die Anwendung bei seeseitigen Anschlussnehmer Bezug genommen. Deshalb gelten die Ausführungen in diesem Dokument ausschließlich für seeseitige Anschlussnehmer. 2 Netzkonfiguration und Begriffsdefinitionen Die Beschreibung der Systemautomatiken in diesem Dokument wurde speziell für seeseitige Anschlussnehmer erstellt und bezieht sich konkret auf den in den Anhängen B2 bis B5 der O- NAR dargestellten Aufbau eines seeseitigen Anschlussnehmer. Davon abweichende Aufbauten müssen ggf. gesondert betrachtet werden. Es werden die gleichen Begriffe wie in den Netzanschlussregeln verwendet. Das heißt, dass die gesamte Anlage des seeseitigen Anschlussnehmers als Erzeugungsanlage bezeichnet wird. Dazu gehören z. B. die 155 kv- und Mittelspannungs-Schaltanlagen sowie die Transformatoren auf dem seeseitigen Umspannwerk, das gesamte Mittelspannungsnetz und die einzelnen Energieerzeugungseinheiten. Einige Angaben zu den Systemautomatiken beziehen sich auf den Netzanschlusspunkt. Damit ist hier die 155 kv-seite der Transformatoren bzw. die Schnittstelle zwischen 155 kv- Schaltanlage und dem 155 kv-seekabel (ggf. inklusive der dazu gehörenden Kompensationsspule) gemeint. Typischerweise besitzen seeseitige Anschlussnehmer zwei Netzanschlusspunkte. 3 Allgemein Die Systemautomatiken sollen unter anderem bei einem Fehlverhalten der Regelung bzw. Steuerung einer Erzeugungseinheit bzw. der gesamten Erzeugungsanlage eingreifen. Deshalb wird empfohlen alle Systemautomatiken unabhängig von der Regelung- bzw. Steuerungstechnik der Erzeugungseinheit bzw. Erzeugungsanlage auszuführen. Ein Ausfall bzw. eine Fehlfunktion der Regelung bzw. Steuerung darf die Funktionsfähigkeit der Systemautomatiken nicht beeinträchtigen. Gegebenenfalls können die Systemautomatiken mit in den sowieso erforderlichen Schutzrelais realisiert werden.

165 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken NAR-O-B13 Ausgabe (Revision): 03 Seite (Page): 4 of 7 4 Frequenz Es ist eine Systemautomatik zur Reaktion bei Über- oder Unterfrequenz einzusetzen. Dabei wird die Frequenz dezentral in der Erzeugungseinheit gemessen. Die Anregeschwellen und Zeitverzögerungen sind in Kapitel und der O-NAR festgelegt. Stufe Anregeschwelle Zeitverzögerung f< 47,5 Hz 10 s f<< 47 Hz 0,3 s f> 51,5 Hz 10 s f>> 52 Hz 0,3 s Folgende Auslösungen sind vorzusehen: - Bei den Stufen f< oder f> muss die jeweilige Erzeugungseinheit abgeschaltet werden. Dabei muss der Generator bzw. Umrichter vom Netz getrennt werden (Generatorleistungsschalter). Der Eigenbedarf kann falls gewünscht und technisch möglich weiterhin aus dem Netz bezogen werden. - Bei den Stufen f>> oder f<< muss die gesamte Erzeugungseinheit abgeschaltet werden. Dies gilt auch für ggf. separat aufgebaute Eigenbedarfsversorgung. Nach einer Auslösung der Systemautomatik kann über den zentralen Windparkregler automatisch wieder zugeschaltet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind und eine Zeitverzögerung von 30 s abgelaufen ist: - Frequenz zwischen 49 und 51 Hz - Spannung am Netzanschlusspunkt im Bereich +/-5 % um die Nennspannung (155 kv). Falls mehrere Netzanschlusspunkte vorhanden sind, muss diese Bedingung an allen Netzanschlusspunkten erfüllt sein. Hinweis: Der Netzschutz im Verantwortungsbereich der TTG erhält keine Schutzfunktionen gegen Über- oder Unterfrequenz.

166 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken NAR-O-B13 Ausgabe (Revision): 03 Seite (Page): 5 of 7 5 Spannungswächter Gemessen wird die Spannung in jeder Erzeugungseinheit auf der Unterspannungsseite des Maschinen-Transformators. Alternativ wird eine Messung auf der Oberspannungsseite des Maschinen-Transformators ebenfalls zugelassen. Es sind eine einstufige Systemautomatik gegen Überspannungen und eine einstufige Systemautomatik gegen Unterspannungen vorgesehen. Für die Systemautomatik bei Unterspannung soll die Anregeschwelle 80 % der unteren Grenze des zulässigen Spannungsbandes betragen (größter Wert der drei verketteten Spannungen). Der konkrete Wert ist abhängig vom zulässigen Spannungsband. Das Rückfallverhältnis beträgt 1,02 bzw. die Hysterese beträgt 2 %. Die Auslösung soll mehrstufig gemäß folgendem Schema erfolgen. - ¼ der Erzeugungseinheiten nach 1,5 s - ¼ der Erzeugungseinheiten nach 1,8 s - ¼ der Erzeugungseinheiten nach 2,1 s - ¼ der Erzeugungseinheiten nach 2,4 s Für die Systemautomatik bei Überspannung soll die Anregeschwelle 125 % der oberen Grenze des zulässigen Spannungsbandes betragen (kleinster Wert der drei verketteten Spannungen). Das Rückfallverhältnis beträgt 0,98 bzw. die Hysterese beträgt 2 %. Die Zeitverzögerung für die Auslösung soll hier einheitlich bei allen Erzeugungseinheiten 0,1 s betragen. Zur Klarstellung soll noch darauf hingewiesen werden, dass natürlich die gemessenen Spannungen in den einzelnen Erzeugungseinheiten abhängig von den Impedanzen der Betriebsmittel und dem aktuellen Stromfluss alle unterschiedlich sind. Das heißt, dass die einzelnen Spannungswächter 2 bei Unter- bzw. Überspannung auch nicht gleichzeitig anregen und damit auch nicht gleichzeitig auslösen. Eine zeitgleiche Auslösung ist auch nicht erforderlich. Bei einer Auslösung muss die jeweilige Erzeugungseinheit abgeschaltet werden. Dabei muss der Generator bzw. Umrichter vom Netz getrennt werden (Generatorleistungsschalter). Der Eigenbedarf kann falls gewünscht und technisch möglich weiterhin aus dem Netz bezogen werden. Nach einer Auslösung der Systemautomatik kann über den zentralen Windparkregler automatisch wieder zugeschaltet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind und eine Zeitverzögerung von 30 s abgelaufen ist: - Frequenz zwischen 49 und 51 Hz - Spannung am Netzanschlusspunkt im Bereich +/-5 % um die Nennspannung (155 kv). Falls mehrere Netzanschlusspunkte vorhanden sind, muss diese Bedingung an allen Netzanschlusspunkten erfüllt sein. Hinweis: Innerhalb des Netzschutzes von TTG für das 155 kv Netz gibt es einen Überspannungsschutz. Das ist jedoch ein Schutz für das 155 kv Seekabel und keine Systemautomatik. Verantwortlich für diesen Schutz ist TTG.

167 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken NAR-O-B13 Ausgabe (Revision): 03 Seite (Page): 6 of 7 6 EPC (Emergency Power Control) Gemäß Abschnitt O-NAR ist durch den Anschlussnehmer eine Emergency Power Control (EPC) Systemautomatik zu realisieren, falls der Netzanschluss über eine HGÜ-Verbindung erfolgt. Zum Start bzw. zur Auslösung dieser Systemautomatik werden die Signale EPC2, EPC3 und EPC4 von TTG an den seeseitigen Anschlussnehmer übergeben. Es ist keine Messung elektrischer Größen durch den seeseitigen Anschlussnehmer erforderlich. EPC 1 ist eine TTG interne Automatik ohne weitere Auswirkungen für den seeseitigen Anschlussnehmer. Beim Empfang eines EPC2 Signals soll die Wirkleistungsabgabe auf 50 % der vereinbarten Netzanschlussleistung begrenzt werden. Die Wirkleistungsreduzierung muss spätestens 100 ms nach Signalübergabe mit einer Rampe von mindestens 5 MW/s erfolgen. Beim Empfang eines EPC3 Signals soll die Wirkleistungsabgabe auf 25 % der vereinbarten Netzanschlussleistung begrenzt werden. Auch hier muss die Wirkleistungsreduzierung spätestens 100 ms nach Signalübergabe mit einer Rampe von mindestens 5 MW/s erfolgen. In Bezug auf die Signale EPC2 und EPC3 hat die Leistungsreduktion auch zu erfolgen, wenn das jeweilige Signal nur kurzzeitig (z. B. 1 s) ansteht. Die Reaktion ist also unabhängig von der Dauer oder späteren Wiederholungen des Signals. Weiterhin.ist keine Reaktion erforderlich, wenn die momentane Leistung der Erzeugungsanlage geringer als die maximal zulässige Leistung der jeweiligen Stufe (50 % bei EPC2 und 25 % bei EPC3) ist. Dann ist aber sicherzustellen, dass die Leistung zukünftig nicht über den jeweiligen Maximalwert ansteigt (z. B. durch eine höhere Windgeschwindigkeit). Es muss die Möglichkeit vorgesehen werden die Wirkleistungsreduktion nach Vereinbarung mit TTG mit einer Rampe von 25 % der vereinbarten Netzanschlussleistung pro Sekunde (siehe Kapitel , O-NAR) zu betreiben. Wird ein EPC3 Signal gesendet, nachdem zuvor bereits ein EPC2 Signal gesendet wurde, erfolgt eine Reduzierung von 50 auf 25 % der vereinbarten Netzanschlussleistung. Das EPC3 Signal ist höherwertiger als das EPC2 Signal. Das heißt, dass bei einem EPC3 Signal und einem ggf. zeitgleich aktiven EPC2 Signal immer eine Wirkleistungsreduzierung auf 25 % erfolgen muss. Mit dem EPC4 Signal wird die Wirkleistungsreduktion wieder aufgehoben. Die Wirkleistung darf dann mit einer beliebigen Rampe zwischen mindestens 1 MW/s (je nach Windsituation) und maximal 10 % der Netzanschlussleistung pro Minute ansteigen. Das EPC4 Signal ist höherwertig als das EPC2 oder das ECP3 Signal. Das heißt, dass bei anstehendem ECP 4 Signal keine Wirkleistungsbegrenzung (mehr) erforderlich ist. Die Emergency Power Control Systemautomatiken EPC2 und EPC3 stehen in der Rangfolge über den Signalen des Einspeisemanagements. Erst nach Erhalt des Signals EPC4 sind die Signale des Einspeisemanagements wieder gültig. Für die Übergabe der Signale EPC2 bis 4 stellt TTG in den Sekundärtechnikschränken Kontakte gemäß der Darstellung in der folgenden Abbildung zur Verfügung. Details können auch dem Muster-Schaltungsbuch =E01TSO Blatt M01 als Anhang B11 der O-NAR entnommen werden.

168 Titel (Title) Netzanschlussregeln Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken NAR-O-B13 Ausgabe (Revision): 03 Seite (Page): 7 of 7 Plattform des Offshore Windparks 7XV5653-0BA00 BE1 Leistungsregelung des Offshore Windparks BE2 7XV5662-0AD00 LWL BA1 EPC2 BE SDH Netz E1 LWL BA2 7XV5653-0BA00 BE1 EPC3 BE Kommunikationsumsetzer LWL BA1 BE2 EPC4 BE BA2 Realisierung und Eigentum TenneT Binärsignalübertrager + - Realisierung und Eigentum Offshore Windpark Abbildung 1: Signalweitergabe EPC2, EPC3 und EPC4 am Netzanschlusspunkt Die EPC Signale werden je Netzanschlusspunkt übergeben und müssen auf die am jeweiligen Netzanschlusspunkt angeschlossenen Erzeugungsanlagen wirken. Wenn alle Seekabel auf der Gegenseite an den gleichen HGÜ-Umrichter angeschlossen sind, ist es nach Rücksprache mit TTG möglich die Signale jeweils parallel zu schalten bzw. ODER zu verknüpfen. In diesem Fall wirken die EPC Signale auf den gesamten seeseitigen Anschlussnehmer bzw. die gesamte Erzeugungsanlage. Für eine mögliche Erweiterung der EPC-Funktionalität ist die benötigte Nachrichtentechnik für mindestens ein weiteres Signal (z.b. EPCx) gemäß obiger Abbildung vorzuhalten. Eine Erweiterung der EPC-Funktionalität umfasst ggf. die Forderung nach einer schnellen Wirkleistungsreduktion des gesamten seeseitigen Anschlussnehmer (z. B. mit einer Reduktionsgeschwindigkeit von ca. 30 % der aktuell verfügbaren Wirkleistung pro Sekunde). Weitere Details sind im Vorfeld mit TTG abzustimmen. 7 Prüfung Die Funktion der Systemautomatiken muss im Rahmen der Nachweisführung und der Inbetriebnahmetests gemäß Kapitel 6 der O-NAR nachgewiesen werden. Zusätzlich wird im Rahmen der Schnittstellentests die Weitergabe der EPC-Signale von der TTG Sekundärtechnik bis zum Binäreingang des Reglers des seeseitigen Anschlussnehmern geprüft.

169 Netzanschlussregeln Titel (Title) Anhang B14: Standardisierung der Inbetriebnahmemessung von Kompensationsspulen und Kabelsystemen NAR-O-B14 Ausgabe (Revision): 03 Seite (Page): 1 of 6 Stand (Date): Anwendungsbereich (Area of Application): Inbetriebnahme von Kompensationsspulen und deren dazugehörigen Kabelsystemen Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks): Ansprechstelle (Contact): Bernecker Straße 70, Bayreuth Peter Hampel T.: peter.hampel@tennet.eu Datum (Date) Name (name) Abteilung (Department) Erstellt (Prepared): Peter Hampel AMO-G Geprüft (Checked): Thomas Lainck AMO-G Freigegeben (Released) Thomas Lainck AMO-G Änderungshistorie (change log) Rev. Datum (Date) Änderungsinhalt (change history) Autor (author) Seiten (pages) Erstellung Hampel Prüfpegel angepasst Hampel Redaktionelle Anpassung an O-NAR Dr. Rathke 6

170 Inhaltsverzeichnis 1 Änderungshistorie... Fehler! Textmarke nicht definiert. 2 Zweck Geltungsbereich Begriffe, Abkürzungen... Fehler! Textmarke nicht definiert. 5 Zuständigkeiten Beschreibungen... 3

171 1 Zweck Die Verfahrensanweisung beschreibt den prinzipiellen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme von Kompensationsdrosseln und deren dazugehörigen Kabelsystemen in der Erzeugungsanlage. 2 Geltungsbereich Dieses Dokument gilt für alle Neubauprojekte der TOG und deren Beteiligungsgesellschaften, in der die TOG eine Bauherrenfunktion wahrnimmt. 3 Zuständigkeiten Die Verantwortung für die Einhaltung des Prozesses liegt beim Projektmanagement des jeweiligen Projektes, d.h. beim Projektleiter Schnittstelle OWP, der die sachgerechte Umsetzung der Prozesse durch den beauftragten GU bzw. Lieferanten der Kompensationsspulen kontrolliert und dokumentiert. 4 Beschreibungen 4.1 Montage der Kompensationsspule Die Kompensationsspule ist auf der Werft mit Kabelanschlusskästen zu montieren. Dabei ist zu beachten, dass die Verbindung der Öl/Öl-Durchführung zum Geräteanschlussteil nicht montiert wird (siehe Bild). Danach hat die Ölfüllung nach Herstellerangaben zu erfolgen. 4.2 Einbau der Kompensationsspule Die komplett montierte Kompensationsspule wird in die Plattform des Anschlussnehmers eingehoben, mechanisch befestigt und für die Inbetriebnahme des Gesamtsystems vorbereitet (z.b. Erdungen angebracht, Sekundärverdrahtung finalisiert,...).

172 4.3 Installation der Kabelsysteme In der Plattform sind die Kabelsysteme vom Muffenraum zur gasisolierten Schaltanlage und von der gasisolierten Schaltanlage zur Kompensationsspule zu installieren. 4.4 Messung der Kabelsysteme OWP Die installierten Kabelsysteme (vom Muffenraum des OWP bis einschließlich Kabelsysteme Kompensationsspule) sind nach TS-TSA-050 zu prüfen. 4.5 Messung der Kompensationsspule Im Anschluss ist das Öl aus den Kabelanschlusskästen abzulassen und die Inbetriebnahmemessungen sind laut der Spezifikation TS-KSP-001, Kap.14, durchzuführen (z.b. Wicklungswiderstände, Isolationswiderstände, Messung des Verlustfaktors und Kapazitäten, C- und tan δ-messung an den Durchführungen,.). 4.6 Einbau der Verbindung Öl/Öl-Durchführung zum Geräteanschlussteil Nach erfolgter Inbetriebsetzungsmessung ist die Verbindung der Öl/Öl-Durchführung zum Geräteanschlussteil einzubauen. Danach sind die Kabelanschlusskästen nach Herstellerangaben mit Öl zu befüllen.

173 4.7 C- und tan δ-messung Durchführungen Im Anschluss wird eine erneute C- und tan δ-messung der Öl/Öl-Durchführungen durchgeführt. Dabei wird das speisende Signal über den Messanschluss des Erders in der gasisolierten Schaltanlage eingebracht (max. 5 kv). Voraussetzung ist die Zustimmung des Eigentümers der gasisolierten Schaltanlage! Einspeisesignal für C- und tan δ- Messung über Messanschluss des Erders Auskopplung des Messsignals über Messanschluss der Öl/Öl- Durchführung 4.8 Transport der OWP-Plattform Nach Abschluss aller Arbeiten in der Werft bzw. dem construction yard wird die Plattform an ihre endgültige Position offshore verfrachtet, wo die Restarbeiten erfolgen. Vorbereitend sind die Kompensationsspulen transportgerecht zu sichern (seafastening) und zur Aufzeichnung und Dokumentation transportinduzierter Erschütterungen mit shock-detektoren zu versehen. Bei einer Verbringung außerhalb der 12-SM-Zone (AWZ und weiter) ist die zudem die zolltechnische Erfassung und Bearbeitung der Kompensationsspulen zu veranlassen. 4.9 Anschluss der seeseitigen Kabelsysteme Die Installation der seeseitigen Kabelsysteme (vom Muffenraum des OWP zum Muffenraum der Umrichterplattform) kann nun erfolgen.

174 4.10 Prüfung des gesamten Systems Die Prüfung des gesamten Systems (einschließlich GIS der Umrichter-Plattform und GIS der OWP-Plattform) hat nach TS-KAP 010, Kap. 7.5, zu erfolgen. Dabei müssen die Kompensationsspule und alle Schutz- und Messsysteme (Überspannungsableiter, Messwandler, ) in das Gesamtsystem eingebunden sein.

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