Innovative Pressemeldungen aus dem Gesundheitssystem
|
|
- Ursula Schenck
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Innovative Pressemeldungen aus dem Gesundheitssystem Umsetzung aktueller Entwicklungen in der Gesundheitspolitik DMRZ.de Software und Abrechnung auf Basis der Anforderungen von Recht, Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Krankenkassen Softwareinnovationen Preisverleihungen Heilmittelstudie online bestellen Produktbestellung kurz Vor- und Nachname* Telefon* * Interessent nnummer (falls zur Hand) Bitte geben Sie das Ergebnis ein* Absenden
2 Heilmittelstudie online bestellen Produktbestellung kurz Vor- und Nachname* Telefon* * Interessent nnummer (falls zur Hand) Bitte geben Sie das Ergebnis ein* Absenden Deutsches Medizinrechenzentrum vergleicht bundesweite Heilmittel-Tarife - der bundesweite Heiltarife-Vergleich Logopäden erhalten im Westen bis zu 60% mehr Vergütung als im Osten für dasselbe Heilmittel Düsseldorf, den 13. Mai 2015: Die Abrechnungsexperten des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ.de) sorgen derzeit mit einer neuen bundesweiten Vergleichsstudie (als kostenloser Download) zu Heilmittelleistungen für Aufsehen. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sehen darin auf einen Blick, wer was verdient und welche Leistungen wie vergütet werden. Die Vergütungen von Heilmittelleistungen variieren stark zwischen einzelnen Bundesländern. Auffällig ist der Studie des DMRZ zufolge der Vergütungsunterschied zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern - und dass sowohl bei den Einzelleistungen, als auch in Bezug auf die Leistungssummen. So erhielten beispielsweise Logopäden im Rheinland eine 59,79 prozentig höhere Vergütung als Logopäden in Hessen (bezogen auf die Addition der typischen 5 Leistungen). Bei Physiotherapeuten liege der Unterschied zwischen Bayern und Sachsen-Anhalt den Daten von DMRZ.de zufolge bei 21,9 %. Bis zu 257,1 % Unterschied bei der Vergütung von Logopäden bei Gruppenleistungen Als Grundlage der Studie dienen nach Aussagen von DMRZ.de die Vergütungen von vier
3 unterschiedlichen Heilmittelerbringergruppen, die einem bundesweiten Vergleich unterzogen wurden. Neben dem Ost-West-Tarifgefälle stechen, so DMRZ.de, besonders die stark nach unten abweichenden Vergütungen einzelner Leistungen selbst in hoch vergüteten Bundesländern ins Auge. Ergotherapeuten in Hessen erhielten für die Leistung: 54110: Einzelbehandlung als Belastungserprobung (Regelbehandlungszeit min) 71,0 % mehr Vergütung als etwa Ergotherapeuten in Mecklenburg-Vorpommern. Drastischer sehe es bei Logopäden aus. Für die Leistung: 33223: Gruppenbehandlung (90 min) erhielten Logopäden in Bayern 257,1 % mehr Vergütung als die Kollegen in Hessen. Berechnung aufgrund des Mittelwertes Die in der Studie aufgeführten Vergütungshöhen nach Bundesland seien Mittelwerte aus den vertraglichen Regelungen der Krankenkassen mit den Leistungserbringern, so DMRZ.e. Berücksichtigt haben die Tarifexperten von DMRZ.de Verträge der AOK, BKK, IKK, LKK, BKN und vdek (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse KKH, HEK Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse [hkk]). Der Mittelwert sei jeweils für jede Vergütung pro Leistung der elf verschiedenen Krankenkassen für jedes Bundesland pro Berufsgruppe gebildet worden. Um den Vergleich der Leistungen einfach und transparent zu gestalten, seien aus jedem Berufszweig für die Branche typische und häufig verordnete Leistungen untersucht worden. In den Bereichen Logopädie seien fünf, in der Podologie acht, im Bereich Ergotherapie zehn und im Bereich Physiotherapie elf der am häufigsten erbrachten Leistungen berücksichtigt worden. Darüber hinaus befragte das Deutsche Medizinrechenzentrum Frau Christine Donner, Geschäftsführung vom Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.v. zu den Ergebnissen der aktuellen Studie. Das ausführliche Interview finden Sie ebenfalls in der Studie.
4 Regionale Unterschiede der Heilmitteltarife
5 Hier können Sie die aktuelle 1. Auflage der Heilmittelstudie direkt online kostenlos als pdf-datei herunterladen Studienbestellung: Heilmittelstudie Bestellung Interessent Bestellung Heilmittelstudie online bestellen Produktbestellung kurz Vor- und Nachname* Telefon* * Interessent nnummer (falls zur Hand) Bitte geben Sie das Ergebnis ein*
6 Absenden Pflichtfelder sind mit einem roten * markiert. Mit der Verwendung des Formulares erklären Sie sich damit einverstanden, dass das Deutsche Medizinrechenzentrum Sie per Mail oder Telefon kontaktieren darf. Presse-Kit "Bundesweiter Tarifvergleich Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie " Hier können sich Journalisten den Presse-Kit der Meldung mit unterschiedlichen Textformaten herunterladen. Kostenlose Inklusivleistungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht! Auszeichnungen / Awards Rechtliche Hinweise: * = Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die elektronische Abrechnung mit allen Krankenkassen + Kostenträgern. ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung der Gesundheitsleistungen *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. 3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung (Pflegedienstsoftware, Therapeutensoftware + Krankentransportsoftware) bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit.
Rehabilitationssport 2016
Rehabilitationssport 2016 neue Positionsnummern, erhöhte Kostentensätze, Beantragung Klaas Brose, Monique Wichmann, Kirsten Leow Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Berlin e.v. Informationsveranstaltung
MehrAnlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen
Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014 Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen gültig vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 für die Bundesländer
MehrSatzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)
Kasse (Stand: 8.1.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven AOK Hessen AOK Nordwest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/ AOK Sachsen-Anhalt Satzungsleistung (soweit nicht
MehrElektronischer Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Krankenhaus.
Elektronischer Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Krankenhaus Anlage 2 Technische Anlage Version 1.5 Stand: 29. Januar 2009
MehrSatzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)
Kasse (Stand: 8.1.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven AOK Hessen AOK Nordwest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland AOK Sachsen-Anhalt Satzungsleistung (soweit
MehrRahmenvereinbarung zum Strukturfonds 2015 (Verbände der Krankenkassen) Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015
(Verbände Krankenkassen) 1/5 Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015 zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () sowie AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (handelnd als Landesverband)
MehrAnhang 1. zur. Technischen Anlage zur elektronischen Abrechnung der Klinischen Krebsregister gemäß der Fördervoraussetzungen nach 65c Abs.
Seite 1 von 12 Anhang 1 zur Technischen Anlage zur elektronischen Abrechnung der Klinischen Krebsregister gemäß der Fördervoraussetzungen nach 65c Datenannahmestellen Version: 1.3 Anzuwenden ab: 01.10.2015
MehrAnhang 1. zur. Technischen Anlage zur elektronischen Abrechnung der Klinischen Krebsregister gemäß der Fördervoraussetzungen nach 65c Abs.
Seite 1 von 12 Anhang 1 zur Technischen Anlage zur elektronischen Abrechnung der Klinischen Krebsregister gemäß der Fördervoraussetzungen nach 65c Datenannahmestellen Version: 1.1 Anzuwenden ab: 01.10.2015
MehrDie Abrechnung von morgen ist mobil
ABC Auszeichnungen: Vertrauen Sie dem Sieger made in Germany! Transportscheinabrechnung von unterwegs Die Abrechnung von morgen ist mobil D Ohne Grundgebühr, ohne Vertragsbindung Einfach abrechnen für
MehrSabine Hammer Symposium MTW 2014 20.09.2014
Sozialversicherungspflichtige g Therapeuten Dez 2013 Physiotherapie 133.447 Ergotherapie 41.949 Logopädie 14.035 Bundesagentur für Arbeit 2014 Schätzungen Gesamtzahl LP 20.000000 ET 50.000000 PT 175.000
MehrDie Lebens- und Versorgungsqualität von ISK- Anwendern
Die Lebens- und Versorgungsqualität von ISK- Anwendern Eine Studie im AuBrag von FAKTOR LEBENSQUALITÄT, einer IniFaFve der ISK- Hersteller in Deutschland. 1 +49 (0)30 60 98 565 20 info@pollytix.de Methodologie
MehrR a h m e n v e r e i n b a r u n g der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V.
R a h m e n v e r e i n b a r u n g der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LAJ) 1. Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 2. Die
Mehr1. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag zur Durchführung von Krankenfahrten - Techniker Krankenkasse (TK) - BARMER GEK - Kaufmännische Krankenkasse - KKH - HEK Hanseatische Krankenkasse - Handelskrankenkasse
MehrSatzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)
Kasse (Stand: 1.1.2016) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordWest Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40,
MehrVereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes
Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK- Landesverband NORDWEST, die Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband
MehrCHECK24-Autokreditatlas. Analyse der Autokredit-Anfragen aller CHECK24-Kunden aus 2011 & 2012
CHECK24-Autokreditatlas Analyse der Autokredit-Anfragen aller CHECK24-Kunden aus 2011 & 2012 Stand: März 2013 CHECK24 2013 Agenda 1. Methodik 2. Zusammenfassung 3. Autokredite 2011 vs. 2012 4. Kredit,
MehrSatzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)
Kasse (Stand: 1.2.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) 75% Erstattung für Versuche 1-3; Aufhebung der oberen
MehrKostenträgerdatei - Sonstige LE
Kostenträgerdatei - Sonstige LE Dokumentname Kostenträgerdatei - Sonstige LE: Organisation: verantwortlich: vdek Henner Schmidt Anschrift: Askanischer Platz 1 10963 Berlin vdek, Berlin Dieses Werk ist
MehrMuster Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI vollstationäre Pflege
Muster Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI vollstationäre Pflege zwischen dem Pflegeheim Name der Pflegeeinrichtung...... in Trägerschaft von Name des Trägers der Pflegeeinrichtung......... und den Landesverbänden
MehrElektronischer Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Krankenhaus.
Elektronischer Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Krankenhaus Anlage 2 Technische Anlage Version 1.7 Build 1 Zur TA-Version
MehrVERBANDSINFORMATION. Infoblatt - Preise und Abrechnung in der Physiotherapie
VERBANDSINFORMATION Infoblatt - Preise und in der Physiotherapie Es gibt eine Vielzahl an Kostenträgern, die für die in einer Physiotherapiepraxis von Bedeutung sind. Dieses Infoblatt gibt eine Übersicht
MehrFolgen des vertraglosen Zustands bei der zahnärztlichen Versorgung in der Region der KZV Koblenz-Trier
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/1535 18. 10. 2002 Kleine Anfrage des Abgeordneten Reiner Marz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und
MehrKundenspiegel. Was die Versicherten erwarten Analyse der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung
KrankenkASSen im Kundenspiegel Was die Versicherten erwarten Analyse der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur. Venloer Straße 301-303. 50823 Köln. Tel.: 0221 27221-0.
MehrZulassungsantrag Ergotherapie. für AOK NW und vdek
Stand: 01.03.2012 Zulassungsantrag Ergotherapie für AOK NW und vdek I. Antragsteller/in Name Vorname Geburtsdatum Privatanschrift Telefon/Telefax E-Mail Name Vorname Geburtsdatum Privatanschrift Telefon/Telefax
MehrExistenzgründung für Heilmittelerbringer
Keine Investition in Software nötig Existenzgründung für Heilmittelerbringer *der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH Wiesenstr. 21 40549 Düsseldorf Günter Knapp, Günstigkeitsbeauftragter,
MehrVergütungsvereinbarung gemäß 125 SGB V für die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen, Massagen und medizinischer Bäder
Vergütungsvereinbarung gemäß 125 SGB V für die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen, Massagen und medizinischer Bäder gültig ab 01.03.2016 für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
MehrCS-Wartung 076S vom 11.1.2013
CS-Wartung 076S vom 11.1.2013 Diese Wartung beinhaltet Wartungstexte zu den Programmen - Lohn und Gehalt - Pflege der KK-Beiträge Seite 1 von 8 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
MehrCHECK24 Autofinanzierungsanalyse. Bundesländer und Berufsgruppen im Vergleich
CHECK24 Autofinanzierungsanalyse Bundesländer und Berufsgruppen im Vergleich Stand: Juni 2014 CHECK24 2014 Agenda 1. Methodik 2. Zusammenfassung 3. Auswertung nach Bundesländern 4. Auswertung nach Berufsgruppen
MehrVereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V
1. Nachtrag zur Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrVereinbarung zur Kostenerstattung bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen. den Landesverbänden der Krankenkassen. und.
Vereinbarung zur Kostenerstattung bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen Zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. - BKK-Landesverband NORDWEST - IKK
MehrZusammenstellung der Beitritte_Krankenkassen_Stand_15.11.2011
Zusammenstellung der Beitritte_Krankenkassen_Stand_15.11.2011 Krankenkassen Beitritt am Austritt DAK 15.11.2001 KKH-Allianz 11.10.2011 hkk Bremen 22.09.2011 AOK Sachsen-Anhalt 08.10.2010 BKK Braun Melsungen
MehrGesetzliche Krankenkassen
2,2,96 3,0 2,23 3,04 2,80,93 2,62 2,29 2,64 3,49 2,90 2,2 2,0 2,5,77 2,4 2,70 2,37 2,37,97 2,52 3,0 2,64 3,68 2,54 3,25 2,05,77 3,78 3,22,93 2,03 3,52,89 3,9 3,6 3,52 3,68,8 3,5 2,64 3,49 2,90 2,2 2,0
MehrFragen und Antworten. zum Thema Zentrale Prüfstelle Prävention
Fragen und Antworten zum Thema Zentrale Prüfstelle Prävention I. Allgemeines 1. Warum gibt es die Zentrale Prüfstelle Prävention? Ziel der neuen Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine zentrale, einheitliche
MehrREGIONALE IMPFVEREINBARUNGEN ZUR HPV-IMPFUNG: FRAUEN 18-26 JAHRE STAND: 2. März 2009
REGIONALE IMPFVEREINBARUNGEN ZUR HPV-IMPFUNG: MÄDCHEN 12-17 JAHRE STAND: 2. 2009 * Die HPV-Impfung für Mädchen im Alter von 12-17 Jahren ist laut Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
MehrVereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009
Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen
MehrGesetzliche Krankenkassen
Made by 2,2,96 3,0 2,23 3,04 2,80,93 2,62 2,29 2,64 3,49 2,90 2,2 2,0 2,5,77 2,4 2,70 2,37 2,37,97 2,52 3,0 2,64 3,68 2,54 3,25 2,05,77 3,78 3,22,93 2,03 3,52,89 3,9 3,6 3,52 3,68,8 3,5 2,64 3,49 2,90
MehrAn alle NTB-Vereine im Bereich Rehabilitaionssport und Funktionstraining 07.10.2014. Liebe Turnschwestern! Liebe Turnbrüder!
An alle NTB-Vereine im Bereich Rehabilitaionssport und Funktionstraining 07102014 Liebe Turnschwestern! Liebe Turnbrüder! Der technische Fortschritt ist auch im Bereich des Rehabilitationssports nicht
MehrGesunde können Kasse machen
Geld & Recht Test Gesetzliche Krankenkassen Wahltarife Gesunde können machen Trotz des seit 2009 einheitlichen Beitragssatzes gibt es einen Preiswettbewerb unter den Krankenkassen. ÖKO- hat 414 Wahltarife
MehrChemische Industrie. Tarifliche Grundvergütungen. Quelle: WSI-Tarifarchiv Stand: Dezember 2012 WSI-Tarifarchiv. Kündigungstermin
Chemische Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 528.000 Beschäftigte. Es handelt sich um eine Branche mit durchweg hohen Tarifvergütungen. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von
MehrSeminar 5 Im Fokus: Netzarbeit konkret - Bestandsaufnahmen und Perspektiven zur vernetzten Versorgung
Seminar 5 Im Fokus: Netzarbeit konkret - Bestandsaufnahmen und Perspektiven zur vernetzten Versorgung Ergebnisse der Umfrage unter Netzvorständen und -geschäftsführern 1 Steckbrief eingegangene Fragebögen:
MehrVertrag gemäß 89 SGB XI vom 09.06.2011
Vertrag gemäß 89 SGB XI vom 09.06.2011 mit Gültigkeit für Leistungen ab dem 01.01.2012 über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung für Pflegedienste, die
MehrBKK Bevölkerungsumfrage. BKK Bevölkerungsumfrage
BKK Bevölkerungsumfrage Durchführung und Methodik In der Zeit vom 11. bis zum 1. November 009 wurde von KantarHealth im Auftrag des BKK Bundesverbandes eine repräsentative Untersuchung zu unterschiedlichen
MehrGesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichsten gesetzlichen Krankenversicherungen mit Kontaktangabe. Krankenkasse Möglich in Kontakt actimonda krankenkasse
MehrAvP-Kundeninformation. zur Abrechnung von Hilfsmittel-Verordnungen nach spezifizierten Hilfsmittel-Lieferverträgen 302 SGB V ab 01.
AvP-Kundeninformation zur Abrechnung von Hilfsmittel-Verordnungen nach spezifizierten Hilfsmittel-Lieferverträgen 302 SGB V ab 01. März 2010 Inhalt 1. Was muss ich beachten, wenn ich Hilfsmittel beliefern
MehrWechselbewegungen durch Zusatzbeitrag Welchen Einfluss hat der Preis auf die Mitgliederbewegungen?
Gesundheit Mobilität Bildung Wechselbewegungen durch Zusatzbeitrag Welchen Einfluss hat der Preis auf die Mitgliederbewegungen? Dr. Karsten Neumann Auszug aus dem Vortrag bei den Gesundheitsforen Leipzig:»Finanzen
MehrBeitragsnachweis (KVdR)
^1001=1^ ^1002=Dienstleistungsunternehmen GmbH^ ^1003=2014^ ^1004=1^ ^1005=19.08.2014^ ^1006=Zachmann^ ^1007=Beitr agsnachweissv^ ^1011=^ ^1012=IKK Bremen^ IKK Bremen Hafenstraße 78
MehrDer Medizinische Dienst der Krankenversicherung Ansatz und Erfahrungen aus Deutschland
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Ansatz und Erfahrungen aus Deutschland Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS RVK-Forum in Luzern Gliederung 1. Einführung 2. Organisation des MDK in Deutschland
MehrVereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zum 1. Juli 2015.
Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zum 1. Juli 2015 zwischen der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Mehrzwischen und Arbeiterwohlfahrt, Bezirk Rheinland-Pfalz/Hessen-Nassau e. V., Koblenz
Rahmenvereinbarung gemäß 86 Absatz 3 SGB XI zur Umsetzung des 87b SGB XI Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf" in Rheinland-Pfalz zwischen AOK - Die Gesundheitskasse
MehrGehaltsatlas 2014 Eine Studie über den Zusammenhang von Regionen und Gehalt
ein Unternehmen von Gehaltsatlas 0 Eine Studie über den Zusammenhang von Regionen und Gehalt Seite /9 Wie wirken sich geografische Regionen auf das Gehalt aus? Welche regionalen Unterschiede gibt es zwischen
MehrVertrag gemäß 89 SGB XI
Vertrag gemäß 89 SGB XI über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung vom 12.03.2012 für Pflegedienste, die in einem der im Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen
MehrRabattverträge für Vocado und Vocado HCT
Rabattverträge für Vocado und Vocado HCT Mit folgenden gesetzlichen Krankenkassen bestehen Rabattverträge: - actimonda Krankenkasse Internet: https://www.actimonda.de/ - AOK Bayern Die Gesundheitskasse
MehrVerordnung von Maßnahmen der Physiotherapeutischen und. Podologischen Therapie Muster 13
1 Verordnung von Maßnahmen der Physiotherapeutischen und Podologischen Therapie Muster 13 Die Verordnung ist nach Maßgabe der Heilmittel-Richtlinie vollständig auszufüllen. 2 3 1- Patientendaten, Krankenversicherung,
MehrInformationen zu Kostenträger-IKs der Knappschaft. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V
Informationen zu Kostenträger-IKs der zur Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V -Clearingstelle im Dezernat I.5.5 Seite 1 clea_info_001_info Kostenträger-IK_302_201207 ALLGEMEINE HINWEISE ZUR KOSTENTRÄGERDATEI
MehrVersorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Tagespflege) zwischen. Träger. und. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen
Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (Tagespflege) zwischen Träger und den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen*) BKK Landesverband Mitte,
MehrStromanbieter: Wechselaffinität 2014
Stromanbieter: Wechselaffinität 2014 Ausgewertet nach Bundesländern Wechselaffinität und Sparpotenzial von 2012 bis 2014 Stand: Dezember 2014 Agenda 1. Methodik 2. Zusammenfassung 3. Wechselaffinität &
MehrKooperationsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg gemäß 92 c SGB XI
Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg gemäß 92 c SGB XI zwischen - der AOK Baden-Württemberg, - dem BKK Landesverband Baden-Württemberg,
Mehrzwischen unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.v. (PKV Verband), Köln sowie
Seite 1 von 9 Rahmenvereinbarung gemäß 86 Absatz 3 SGB XI über das Verfahren von Vergütungsverhandlungen für Leistungen der ambulanten Pflege nach dem 8. Kapitel des SGB XI im Saarland zwischen - der AOK
MehrÜbersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung
Seite 1 von 9 Übersicht Kostenübernahme der neuen Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber vorab bei Ihrer Krankenkasse! Die Impfung kann in den meisten Fällen noch nicht über die KV-Karte abgerechnet
MehrKrankenfahrten planen, live verfolgen und abrechnen
Einfach alles im Blick haben Krankenfahrten planen, live verfolgen und abrechnen * der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. ** %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum
Mehrzwischen (Träger der Einrichtung) und AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes der Pflegekassen
Versorqunqsvertraq Versorgungsvertrag Tagespflege S 72 SGBXI Xl zwischen (Träger der Einrichtung) und AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes der Pflegekassen
MehrWeitere Ergebnisse 2015
2,2,96 3,0 2,23 3,04 2,80,93 2,62 2,29 2,64 3,49 2,90 2,2 2,0 2,5,77 2,4 2,70 2,37 2,37,97 2,52 3,0 2,64 3,68 2,54 3,25 2,05,77 3,78 3,22,93 2,03 3,52,89 3,9 3,6 3,52 3,68,8 3,5 2,64 3,49 2,90 2,2 2,0
MehrBKK-Landesverband Ost, Landesrepräsentanz Sachsen
Kooperationsvereinbarung zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur im Freistaat Sachsen auf der Grundlage 15 SGB I in Verbindung mit 8 Abs. 2 SGB XI zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen
MehrZwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und. der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST,
Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
MehrVersorgungsvertrag für teilstationäre Pflege nach 72 SGB XI
Versorgungsvertrag für teilstationäre Pflege nach 72 SGB XI zwischen Herrn Träger-Mustermann Muster-Straße 00 00000 Musterstadt - einerseits - und den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen AOK PLUS
MehrInformation zur medizinischen und pharmazeutischen Versorgung von Flüchtlingen
Information zur medizinischen und pharmazeutischen Versorgung von Flüchtlingen Generelle Differenzierung der Aufenthaltsdauer Aufenthalt in Deutschland< 15 Monate Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
MehrÜbersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung
Seite 1 von 8 Übersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung (Stand: 06.02.15) Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber vorab bei Ihrer Krankenkasse! Die Impfung kann in den meisten Fällen
MehrPflegekostentarif 2014 für Rehabilitationseinrichtungen
Pflegekostentarif 2014 für Rehabilitationseinrichtungen Das Diakoniekrankenhaus Henriettenstiftung ggmbh berechnet ab dem 01.01.2014 folgende Entgelte: 1. Allgemeines 1. Grundlage für die Leistungserbringung
MehrKostenerstattung für GKV-Versicherte. Die gesetzlichen Regelungen
Kostenerstattung für GKV-Versicherte Die gesetzlichen Regelungen Bislang hatten lediglich die freiwilligen Mitglieder sowie ihre versicherten Familienangehörigen das Recht, an Stelle von Sachleistungen
MehrKassenärztliche Vereinigung Mecklenburg - Vorpommern
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg - Vorpommern Körperschaft des öffentlichen Rechts - Hauptgeschäftsführer - KV Mecklenburg - Vorpommern Postfach 16 01 45 19091 SCHWERIN An alle niedergelassenen
MehrANLEITUNG FÜR PUNKT- WERTÄNDERUNGEN IM DS-WIN-PLUS
ANLEITUNG FÜR PUNKT- WERTÄNDERUNGEN IM DS-WIN-PLUS Pionier der Zahnarzt-Software. Seit 986. Inhaltsverzeichnis. Punktwerteingabe im DS-Win-Plus.. Allgemeines.2. Punktwerteingabe für Kons, IP/FU, PA und
MehrBund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk 26-50 Versicherte nach KV-Bezirk 51-75
KM 6, Versicherte nach dem Alter und KV-Bezirken 2009 Bund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk 26-50 Versicherte nach KV-Bezirk 51-75 Bund Mitglieder nach Alter 76-93 Familienangehörige
MehrRechtliche Aspekte und Konsequenzen eines Direktzugangs zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie
Rechtliche Aspekte und Konsequenzen eines Direktzugangs zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie Dr. Christian Link-Eichhorn Rechtsanwalt und Arzt Prof. Schlegel Hohmann & Partner Kanzlei für Medizinrecht
MehrTarifentgelte für die chemische Industrie. in den einzelnen Bundesländern
Tarifentgelte für die chemische Industrie in den einzelnen Bundesländern 2003 1 Entgelttabellen für Baden-Württemberg Seite 3 Bayern Seite 4 Berlin West Seite 5 Bremen Seite 6 Hamburg Seite 7 Hessen Seite
MehrKrankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung (Projektförderung) im Lande Bremen. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung
Krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung (Projektförderung) im Lande Bremen nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die Förderung Zu den Antragsunterlagen gehören die nachstehenden Anlagen: Anlage 1:
MehrMitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2016. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/
Mitgliederstatistik der WPK Stand 1. Januar 2016 www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ und Entwicklung der Mitgliedergruppen Mitgliedergruppen 1932 1.11.61 1.1.86 1.1.90 1.1.95 1.1.00 1.1.05
MehrHintergrundinformation
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa) bad e. V. Hintergrundinformation zur aktuellen Situation in der Häuslichen Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern und den Krankenkassen AOK
Mehrsowie dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz, handelnd für die örtlichen Träger der Sozialhilfe,
Vereinbarung über die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe gem. 82 a SGB XI im Bereich der ambulanten Pflege Zwischen den Leistungserbringern: Arbeiterwohlfahrt,
MehrFast alle Kassen erheben einen Zusatzbeitrag
Nachricht aus Versicherungen & Finanzen vom 18.12.2014 Fast alle Kassen erheben einen Zusatzbeitrag Im neuen Jahr tritt das GKV-FQWG in Kraft. 82 Krankenkassen hatten bei Redaktionsschluss bekanntgegeben,
MehrVertragsnummer.: 41 07 041. Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Vertragsnummer.: 41 07 041 Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Zwischen dem Landkreis Uelzen Veerßer Str. 53 29525 Uelzen
MehrKamenz. Betreuungsverein Kamenz e. V. Heinrich-Heine-Straße 2, 01917 Kamenz 03578-305939, 03578-306067 betreuungsverein@btvkm.de, www.btvkm.
Beratungsstellen in der Region Kamenz DAK - Servicestelle Eingangsberatung Weststraße 22, 01917 Kamenz Tel 03578-784080, Fax 03578-784087140 service724300@dak.de, www.dak.de Betreuungsverein Kamenz e.
MehrCHECK24-Autokreditanalyse
CHECK24-Autokreditanalyse Auswertung abgeschlossener Autokredite über CHECK24.de nach - durchschnittlichen Kreditsummen, - durchschnittlich abgeschlossenen Zinssätzen, - Bundesländern - und Geschlecht
MehrZahlen, Daten, Fakten 2014/2015 BKK Landesverband Süd
Zahlen, Daten, Fakten 2014/2015 BKK Landesverband Süd Leistungsstark in Baden-Württemberg und Hessen Bundesweit vertrauen 2,6 Mio. Versicherte auf die Leistungsstärke der Betriebskrankenkassen (BKK) mit
MehrPreis-Leistungstest GKV 2016
PRESSEINFORMATION Köln, 11.04.2016 Preis-Leistungstest GKV 2016 Die gesetzlichen Krankenkassen mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis Die DFSI Deutsches Finanz-Service Institut GmbH hat untersucht, welche
MehrBARMER GEK Zahnreport 2014
BARMER GEK Zahnreport 2014 Infografiken Infografik 1 12,57 Milliarden Euro für Zahnmedizin Infografik 2 Sachsen gehen am häufigsten zum Zahnarzt Infografik 3 Prophylaxe in Thüringen am häufigsten Infografik
MehrGesetzliche Krankenkassen 2015
2,2,96 3,0 2,23 3,04 2,80,93 2,62 2,29 2,64 3,49 2,90 2,2 2,0 2,5,77 2,4 2,70 2,37 2,37,97 2,52 3,0 2,64 3,68 2,54 3,25 2,05,77 3,78 3,22,93 2,03 3,52,89 3,9 3,6 3,52 3,68,8 3,5 2,64 3,49 2,90 2,2 2,0
MehrErstattung osteopathischer Behandlungen durch Krankenkassen / Versicherungen ( Stand März 2014 )
ADAC (im Rahmen der privaten Krankenzusatzversicherung Privat Schutz ) AOK Bremen/Bremerhaven AOK Hessen Kostenübernahme in Höhe von bis zu 600 Euro. Max. 3 Sitzungen pro Kalenderjahr und bis zu 250 Euro
MehrVersorgungsvertrag ambulant 725GB XI
Versorgungsvertrag ambulant 725GB XI zwischen (Träger der Einrichtung) und AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse - BKK-Landesverband NORD IKK-Landesverband Nord Knappschaft Landwirtschaftliche
Mehrnah, fern und...ganz weit!
TRANSPORTE- nah, fern und...ganz weit! Vorstellung unseres Unternehmens Transporte- & Personaldienstleistungen Sehr geehrte Damen und Herren, Bewegung bedeutet Innovation, Fortschritt, aber auch Vertrauenssache
Mehr7. Definitive Beteiligungen der DAX-30-Firmen
7. Definitive Beteiligungen der DAX-3-Firmen 183 7. Definitive Beteiligungen der DAX-3-Firmen 7.1 Adidas-Salomon Aktiengesellschaft Die adidas-salomon AG ist definitiv an 126 Unternehmungen beteiligt.
MehrErstattung osteopathischer Behandlungen durch Krankenkassen/Versicherungen (Stand 23.06.2014)
Erstattung osteopathischer Behandlungen durch Krankenkassen/Versicherungen (Stand 23.06.2014) Kasse Erstattungshöhe/-umfang Qualifikation des Behandlers ADAC (im Rahmen der privaten Krankenzusatzversicherung
MehrSparpotenziale durch Gasanbieterwechsel. nach Bundesländern
Sparpotenziale durch Gasanbieterwechsel nach Bundesländern CHECK24 2015 Agenda 1 2 3 4 Zusammenfassung Methodik Bundesländer: Strompreise & Sparpotenziale Ost-West-Vergleich: Strompreise & Sparpotenziale
MehrÜbersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung
Seite 1 von 5 Übersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung (Stand: 07.07.14) Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber vorab bei Ihrer Krankenkasse! Die Impfung kann in den meisten Fällen
MehrIV: Endoprothetik. Orthopädische Praxen Dr. S. Grüner. Dürener. (Privatpraxis) www.dr-gruener.de www.online-orthopaedie.de
S. Grüner IV: Endoprothetik Orthopädische Praxen Dr. S. Grüner Kalker Hauptstr. 217-51103 KölnK Dürener Str. 260-50935 Köln K (Privatpraxis) www.dr-gruener.de www.online-orthopaedie.de orthopaedie.de www.orthomedien.de
MehrVertrag gemäß 89 SGB XI vom 28.05.2014
Vertrag gemäß 89 SGB XI vom 28.05.2014 über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der häuslichen Betreuung mit Gültigkeit für ab dem 01.07.2014 erbrachte
Mehr2002/2004 2050 2050 Veränderungen gegenüber 2002/2004 Deutschland Ost und West Basisanahme Basisanahme Annahme hoher Anstieg Annahme hoher Anstieg Mittelwert in % pro Jahr Männer 20,0 25,3 27,2 5,3 7,2
MehrKooperationstagung Zukunft der Hochschul-Bildung der Gesundheitsberufe III
Kooperationstagung Zukunft der Hochschul-Bildung der Gesundheitsberufe III Willkommen im Workshop 2 Wie können wir die Entwicklung von Modell- Studiengängen an den Hochschulen koordinieren und unterstützen?`
MehrGesundheit. Mit struktur
Gesundheit Mit struktur Unsere Philosophie Wir gestalten regionale gesundheitliche Versorgung gemeinsam mit Ärzten und allen, die in vernetzten Strukturen Patienten leitliniengerecht mit innovativen Arzneimitteln
MehrKUNDENINFORMATION. Ihr persönliches Fuhrparkmanagement. Fleetcar + Service Community
Fleetcar + Service Community KUNDENINFORMATION Ihr persönliches Fuhrparkmanagement. Großkunden-Leistungszentren des Volkswagen Konzerns flächendeckend vernetzt in Deutschland. cartogis, 2006 F+SC Fleetcar
Mehr