Lärmintensiver Schüttvorgang bei der Müllabfuhr Krank durch Lärm Lärmminderung am Arbeitsplatz

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1 Lärmintensiver Schüttvorgang bei der Müllabfuhr Krank durch Lärm Lärmminderung am Arbeitsplatz Sonderdruck aus Unfallversicherung aktuell

2 Krank durch Lärm Lärmminderungsprogramm Arbeitgeber stehen in der Pflicht, die Risiken der Arbeitnehmer durch Lärmeinwirkung zu ermitteln und bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm exposition zu ergreifen. Mit geeigneten Lärmminderungsmaßnahmen kann die Lärmbelastung in vielen Fällen auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden und somit zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei tragen. In dieser Publikation wird das Thema Lärmminderung am Arbeitsplatz behandelt, wobei besonderes Augenmerk auf mögliche Anwendungen bei Mitgliedsbetrieben der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gelegt wurde. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) vom schreibt dem Unternehmer verpflichtend vor, ein Lärmminderungsprogramm zu erstellen und durchzuführen, wenn die Lärmbelastung am Arbeitsplatz einen Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h von 85 db(a) oder einen Spitzenschalldruckpegel von LpC,peak von 137 db(c) überschreitet. Die Lärmbelastung ist dann durch technische oder organisatorische Maßnahmen zu senken. Das Tragen von Gehörschutz ist erst dann in Betracht zu ziehen, wenn sich der Lärm nicht mehr verringern lässt. Die TRLV Lärm*, Teil 3 (Lärmschutzmaßnahmen) konkretisiert die Anforderungen der LärmVibrationsArbSchV. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Unternehmer davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Durch das Lärmminderungsprogramm soll die Lärmgefährdung für die Beschäftigten so weit wie möglich reduziert und die Arbeitsbedingungen dem Stand der Lärmminderungstechnik angepasst werden. Nachfolgend werden die wesentlichen Schritte zur Erstellung eines Lärmminderungsprogramms beschrieben. Die Notwendigkeit eines Lärmminderungsprogramms liegt dann vor, wenn folgende Pegelwerte überschritten werden: Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h > 85 db(a) bzw. Spitzenschalldruckpegel LpC,peak > 137 db(c) Ermittlung der Lärmschwerpunkte Am Anfang der Erstellung eines Lärmminderungsprogramms steht die Ermittlung der Lärmschwerpunkte. Hierbei wird zunächst festgestellt, in welchen Arbeitsbereichen und an welchen Maschinen in Abhängigkeit der Lärmbelastung und der Exposition von betroffenen Beschäftigten, eine Lärmminderung vordringlich durchgeführt werden muss. In der Regel werden Lärmmessungen am Arbeitsplatz vorgenommen bzw. einzelne lärmintensive Geräte und Maschinen gemessen. Die Messergebnisse können dann in einem Lärmquellen-Kataster, geordnet nach einzelnen Arbeitsplätzen bzw. Maschinen, abgelegt werden. Prioritätenliste, Wirksamkeitskontrolle Durchführung konkreter Maßnahmen Ermittlung der Lärmschwerpunkte Lärmminderungsprognosen Vergleich mit dem Stand der Lärmminderungstechnik Auswahl geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen In betrieblichen Anwendungsfällen erfolgt meistens eine ortsfeste Messung mit einem Schallpegelmesser, um die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu erfassen und mit den entsprechenden Auslösewerten zu vergleichen. Das Mikrofon wird dabei in Ohrnähe seitlich des Kopfes des Beschäftigten im Abstand von 0,1 bis 0,4 m zum Ohr gehalten. Seltener wird die personengebundene Messung angewandt, bei der das Mikrofon in ca. 10 cm Abstand zum Ohr und 4 cm über der Schulter positioniert wird und ein Personen-Lärmexposimeter am Körper getragen wird. Die personengebundene Messung wird für mobil eingesetzte Beschäftigte mit langer Expositionszeit verwendet. Angewandt wird dies z. B. bei der Bestimmung der Lärmeinwirkung bei Müllwerkern, da diese während ihrer Arbeitsschicht unterschiedlichem Lärm bzw. Lärmpausen ausgesetzt sind. Wesentliche Schritte eines Lärmminderungsprogramms * Technische Regel zur Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung 2 Unfallversicherung aktuell Sonderdruck

3 Lärmminderung am Arbeitsplatz Lärmminderung durch Einbau von Akustikdeckenverkleidungen Vergleich mit dem Stand der Lärmminderungstechnik Nach der LärmVibrationsArbSchV ist zu klären, ob die für die Lärmbelastung relevanten Maschinen und Geräte dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen. Nach 2 (7) LärmVibrationsArbSchV wird der Stand der Technik definiert als der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Für Arbeitsverfahren und Arbeitsräume (z. B. Raumakustik) sind somit ebenso die fortschrittlichen, in der Praxis bewährten Regeln der Lärmminderungstechnik zu berücksichtigen. Nomalerweise werden zur Beurteilung der Geräuschemission von Lärmquellen die Geräuschemissionskennwerte wie der Schallleistungspegel oder der Emissions- Schalldruckpegel am Arbeitsplatz ermittelt. Für verschiedene Arbeitsmittel kann der Stand der Lärmminderungstechnik maschinenspezifischen Normen entnommen werden. Weitere Informationsquellen sind in den Literaturhinweisen in der TRLV Lärm, Teil 3, zusammengestellt. Auswahl geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen Man unterscheidet grundsätzlich folgende Lärmminderungsmaßnahmen: Maßnahmen an der Quelle Maßnahmen auf dem Übertragungsweg organisatorische Maßnahmen Als Maßnahmen an der Quelle sind konstruktive Lärmminderungsmaßnahmen an einer Lärmquelle zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Schallentstehung und -übertragung auswirken. Im Einzelnen wird eine Verminderung der Körperschall- und Luftschallanregung sowie eine Erhöhung der Körperschalldämmung und -dämpfung angestrebt. Die Realisation solcher Maßnahmen können am ehesten bei der Neukonstruktion einer Maschine berücksichtigt werden. Regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten wirken sich in der Regel ebenfalls p ositiv auf die Geräuschemission einer Maschine aus, da schlechte Schmierung, ausgeschlagene Lager oder undichte Kapseln und Türen immer mit einer Geräuscherhöhung verbunden sind. Letztlich ist auch der Austausch einer alten gegen eine neue lärmarme Maschine oft als eine geeignete Maßnahme anzusehen, um den Lärm an der Quelle zu reduzieren und andere kostenaufwändige Lärmminderungsmaßnahmen zu vermeiden. Als Maßnahmen auf dem Übertragungsweg sind solche Maßnahmen anzusehen, die die Schallübertragung auf die Umgebung hindern oder auf dem Ausbreitungsweg mindern. Dazu gehören Maßnahmen wie Kapselung einer Maschine, Abschirmung durch Stellwände und raumakustische Maßnahmen, z. B. Akustikdeckenverkleidungen (s. Bild S. 12). Die rechtzeitige Planung und Durchführung der lärmgeminderten Gestaltung von Arbeitsplätzen in abgeschlossenen Räumen ist von großer Bedeutung, da die Nachrüstung eines bestehenden Raumes durch schallabsorbierende Raumbegrenzungsflächen immer höhere Kosten verursacht und deshalb oft umgangen wird. Als organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung werden solche Maßnahmen bezeichnet, die durch raumoder zeitorganisatorische Änderungen zu einer geringeren Lärmexposition der Beschäftigten führen. Dies ist z. B. der Fall bei der Verlagerung von lärmintensiven Arbeiten in andere Räumlichkeiten bzw. die zeit liche Aufteilung oder Verlegung von Arbeitsabläufen mit hoher Lärmbelastung. Grundsätzlich haben technische Lärmminderungsmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Geringere Schallentstehung an der Lärmquelle oder Reduktion der Schallenergie durch Maßnahmen auf dem Übertragungsweg bedeuten für den Beschäftigten am Arbeitsplatz weniger Risiko durch Lärmeinwirkung. Bei der Neuplanung von Arbeitsstätten ist diese Vorgehensweise leichter zu realisieren, während bei bestehenden Betrieben im Rahmen eines Lärmminderungsprogramms zunächst alle Lärmminderungsmöglichkeiten inklusive der organisatorischen Alternativen sorgfältig gegeneinander abgewägt werden sollten, um auch unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Belange eine optimale Lösung auswählen zu können. Lärmminderungsprognose Mit Hilfe der Lärmminderungsprognose will man bei einer beabsichtigten Lärmminderungsmaßnahme eine Reduzierung der Lärmexposition am Arbeitsplatz weitgehend vorhersagen. Hierbei müssen neben einer zu erwartenden Reduktion der Schallausbreitung an der Lärmquelle, z. B. einer Maschine, weitere Einflussgrößen betrachtet werden, die letztlich zu einer Minderung des am Ohr des Beschäftigten ankommenden Schallpegels führen. Der Abstand des Arbeitsplatzes zur Schallquelle, die Schallausbreitung im Raum bzw. im Freien sowie die Expositionszeit der Schalleinwirkung sind in einer Lärmminderungsprognose zu berücksichtigen. Lärmminderungsmaßnahmen an einer einzelnen Lärmquelle bedeuten oftmals, dass der Lärmexpositionspegel nur begrenzt gemindert werden kann, wenn die eigentliche Schalleinwirkung auf den Mitarbeiter durch mehrere Maschinen bzw. Lärmquellen ausgelöst wird. Ist die Lärmbelastung von verschiedenen Lärmquellen dazu noch zu unterschiedlichen Zeiten 3

4 Krank durch Lärm wirksam, bedeutet dies eine weitere Erschwerung bei der Erstellung einer Lärmminderungsprognose für den Arbeitsplatz. In schallharten Räumen und Hallen bieten raumakustisch wirksame Verbesserungen an Wänden und Decken wesentliche Beiträge zur Lärmminderung am Arbeitsplatz. Die Durchführung solcher Maßnahmen und deren Einbeziehung in eine Lärmminderungsprognose erfordern entsprechenden Sachverstand. Prioritätenliste, Wirksamkeitskontrolle Bei der Auswahl und Durchführung der Lärmminderungsmaßnahmen ist insbesondere die Rangfolge der verschiedenen Maßnahmen zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, an den Arbeitsplätzen mit den höchsten Lärmexpositionspegeln anzufangen, da hiervon die größte Gefährdung für die Beschäftigten ausgehen kann. Ein weiteres Kriterium für die Prioritätenliste der Maßnahmen zur Lärmminderung ist die Anzahl der davon betroffenen Mitarbeiter. Die erfolgten Lärmminderungsmaßnahmen sind einer Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen. Nicht umgesetzte Maßnahmen sind im Lärmminderungsprogramm zu dokumentieren und mit entsprechender Zeitplanung für die Durchführung zu versehen. Grundsätzlich gilt für das Lärmminderungsprogramm, dass es solange auszuführen ist, bis die oberen Auslösewerte nicht mehr überschritten werden. Raumakustische Maß nahmen in Arbeitsstätten Hohe Lärmbelastung am Arbeitsplatz kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Beschäftigten führen. Dazu zählen häufiges Ermüden, Konzentrationsschwäche, Stress sowie vegetative Störungen an Herz, Blutgefässen und Magen-Darmtrakt. Die negativen Folgen für die Beschäftigten sind oftmals nicht nur im sozialen Umfeld des Erkrankten zu beobachten, sondern wirken sich auch auf Arbeitsleistung und Fehlzeiten aus. Die am Arbeitsplatz erzeugte Schallenergie trifft, soweit sie nicht durch Öffnungen ins Freie entweicht, auf die Raumbegrenzungsflächen (siehe Skizze unten). Abhängig von deren Schallabsorptionsvermögen wird ein Teil dieser Energie in Wärme umgewandelt (Absorption), ein weiterer Teil durchdringt Wände und Decken (Transmission) und der Restanteil wird in den Raum reflektiert (Reflexion). Bauakustik Für die raumakustische Ausgestaltung eines Raumes ist die vorhandene Bauakustik von grundlegender Bedeutung. Die Bauakustik befasst sich im Wesentlichen mit der Schallübertragung zwischen den Räumen, während die Raumakustik die Schallausbreitung innerhalb eines Raumes beschreibt. Die Schallübertragung über Wände und Decken erfolgt teilweise durch Körperschall, der die Raumbegrenzungsflächen zum Schwingen bringt und in der Folge Luft anregt. Der entstehende Luftschall sorgt dafür, dass Geräusche aus Nebenräumen hörbar werden. Der Einsatz von raumakustischen und schalldämmenden Maßnahmen kann die Ausbreitung des Luftschalls wirksam verhindern. Zu hohe Schallwerte durch Übertragung der Geräusche über Leitungen, Betonplatten etc. können nachträglich meist nur noch mit hohem Aufwand behoben werden. Besonderes Augenmerk ist deshalb auf Schallnebenwege, wie Leitungsrohre, Kabelkanäle, Lüftungen, Zwischenböden und Deckenhohlräume zu legen. Diese sind häufig die Hauptursache für Probleme mit der Schallübertragung zu Nebenräumen und sollten deshalb möglichst vollständig akustisch abgekoppelt werden. Raumakustik Die akustischen Eigenschaften eines Raumes müssen dessen Verwendungszweck entsprechen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Metallwerkstätte andere Anforderungen an die Akustik hat als ein Büroarbeitsplatz oder eine Kindertages stätte. Die Lärmbelastung in Räumen setzt sich aus dem von den Lärmquellen abgestrahlten Schall und dem von den Wänden und Decken reflektierten Schall zusammen. Durch schallabsorbierende Maßnahmen an Decken- und Wandflächen wird der reflektierende Schallanteil reduziert und somit eine Geräuschentlastung erzielt. Als Maß für die akustische Qualität eines Raumes wird die Nachhallzeit oder der mittlere Schallabsorptionsgrad verwendet. Luftschall absorbierende Materialien sind überwiegend porös und besitzen eine große innere Oberfläche. Durch Reibung zwischen den bewegten Luftpartikeln und der porösen Oberfläche findet eine irreversible Umwandlung von Schallschwingungsenergie in Wärmeenergie statt. Je größer die Oberfläche des Absorbers ist, desto mehr Energieumwandlung ist durch die erhöhte Reibung möglich. Die Hersteller sind verpflichtet, bei schallabsorbierenden Produkte, die zur Flächenverkleidung eingesetzt werden können, den Schallabsorptionsgrad, die Materialdicke und den Frequenzbereich anzugeben. Diese Informationen erleichtern den Verbrauchern die Auswahl der Materialien. Raumakustische Maßnahmen in Werkstätten Durch schalldämmende Akustikelementen an Wänden und Decken kann der Schallpegel in Werkstätten reduziert werden. Eine genaue Analyse der bestehenden Raumakustik ist für eine wirksame Verwendung der raumakustischen Materialien wichtig. Je nach Raumsituation lassen sich in der Nähe von Maschinen 4 Unfallversicherung aktuell Sonderdruck

5 Auffallender Schall Auftreffen der Schallenergie auf eine Wand Reflektierter Schall In Wärme umgewandelter Schall (Luft- und Körperschallabsorption) Körperschallfortleitung Durchtretende Schallenergie Lärmminderungen von 1 bis 6 db(a) erreichen, in größeren Abständen zu den Lärmquellen auch mehr (Quelle: IFA). Raumakustische Maßnahmen in Verwaltungen In Büros, in denen die Geräuschbelastung überwiegend auf Gespräche der Beschäftigten zurückgeht, kann man durch raumakustische Maßnahmen vielfach eine Lärmminderung im Bereich von 8 db(a) erreichen (Quelle: IFA). Damit wird die Sprachverständlichkeit deutlich verbessert. Akustikelemente für Wände und Decken (z. B. Akustikbilder) eignen sich auch für Fälle, bei denen sowohl auf gute Schallabsorption als auch auf ansprechende Optik Wert gelegt wird. Akustikelemente für Schreibtische können Büroarbeitsplätze optisch und besonders akustisch voneinander abschirmen und dadurch für eine verminderte Schallübertragung am Arbeitsplatz sorgen. Diese Elemente eignen sich ideal für Einrichtungen mit vielen Telefonaten, wie z. B. Großraumbüros oder Callcenter. Raumakustische Maßnahmen in Schulen und Kindertagesstätten In Schulen und Kindertagesstätten ist es oft laut. Eine ungünstige Raumakustik verstärkt dies noch. Lärm beeinträchtigt nicht nur die Gesundheit von Kindern, wie Lehrkräften und Erzieherinnen, sondern stört auch die Leistungsfähigkeit. Ist es zu laut, können Schüler dem Unterricht oft nur schwer folgen, wie verschiedene Studien gezeigt haben. Demnach verschlechtert sich die Gedächtnisleistung bei zuviel Lärm um mehr als 20 %. Durch Montage von schallabsorbierenden Materialien an Wänden und Decken ist eine deutliche Verbesserung der Raumakustik möglich. Fazit Durch wirksame raumakustische Maßnahmen in Arbeitsstätten kann die Belastung der Beschäftigten durch Lärm erheblich verringert werden und zu einer Verbesserung der Sprachverständlichkeit führen. Dadurch wird Wohlbefinden und Konzentrationsfähigkeit der Mitarbeiter gefördert, was letztendlich auch der Produktivität am Arbeitsplatz zugute kommt. Eine gute Raumakustik dient somit sowohl der Gesundheit der Beschäftigten als auch den wirtschaftlichen Belangen der Unternehmen. Kurz erklärt Waagrecht an der Decke aufgehängte Platten aus Absorptionsmaterial Abgehängtes Akustikelement sowie bedruckte Akustikbilder an den Wänden Senkrecht aufgehängte Schallschutzplatten Akustik element für den Schreibtisch (alle Fotos: Sonatech) Die Nachhallzeit (T) ist die Zeit (s), während der der Schalldruckpegel im Raum nach Abschalten der Schallquelle um 60 db(a) abfällt. Mit ihrer Hilfe kann das Absorptionsvermögen eines Raumes beurteilt werden. Eine kurze Nachhallzeit bedeutet ein gutes Absorptionsvermögen. Der Schallabsorptionsgrad (α) von Materialien und Oberflächen ist die Kenngröße für den Verlust an Schallintensität im Raum (Verhältnis der absorbierten zur auftreffenden Schallenergie). Er liegt zwischen Null (vollständige Reflexion) und Eins (vollständige Absorption). Der Stand der Technik gilt als erreicht, wenn der über die Frequenzen mittlere Schallabsorptionsgrad mindestens 0,3 beträgt. 5

6 Krank durch Lärm Lärmminderung Praxisbeispiel Bauhof In einem neu gebauten städtischen Bauhof klagten Mitarbeiter in den Werkstätten (Schlosserei, Schreinerei, Kfz-Werkstatt) über eine auffällige Halligkeit verbunden mit einem hohen Geräuschpegel durch Reflexionsschall. Aufgrund dieser unerträglichen Arbeitsbedingungen gab der Unternehmer ein Lärmgutachten in Auftrag, womit festgestellt werden sollte, ob die Anforderungen an die raumakustische Gestaltung von Arbeitsstätten und an den Lärmschutz am Arbeitsplatz ausreichend berücksichtigt wurden. Die schalltechnische Untersuchung führte zu dem Ergebnis, dass die Werkstätten des Bauhofes gemäß Lärm-Vibrations- Arbeitsschutzverordnung nicht dem Stand der Technik entsprachen und deshalb an Wand- und Deckenflächen raumakustisch wirksame Absorberelemente nachgerüstet werden sollten. Die KUVB führte jeweils vor und nach den Lärmminderungsmaßnahmen an ausgewählten Arbeitsplätzen Schallpegelmessungen durch, um festzustellen, ob eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung erreicht wurde. Anforderungen an Arbeitsstätten Nach 7 Abs. 2 Nr. 3 der Lärm-Vibrations- ArbSchV sind neben den Arbeitsverfahren auch die Arbeitsstätten und Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Beschäftigten keinem gesundheitsschädigenden Lärm ausgesetzt sind. Diese Forderung gilt nach der Technischen Regel Lärm und Vibrationen, Teil 3 als erfüllt, wenn z. B. ein mittlerer Schallabsorptionsgrad (α) von 0,3 erreicht wird. In der DIN EN ISO 11690, Teil 1, werden Empfehlungen zu raumakustischen Eigenschaften von Arbeitsstätten bzw. -räumen gegeben, wonach bei Raumvolumen von m³ eine Nachhallzeit (T) von 0,8 bis 1,3 s anzustreben ist. Für größere Raumvolumina oder bei Flachräumen sollte der mittlere Schallabsorptionsgrad des Raumes α > 0,3 betragen. Bauliche Voraussetzungen Beim vorliegenden Beispiel wurden in drei Werkstätten, nämlich Schlosserei, Schreinerei und Kfz-Halle, raumakustische Untersuchungen durchgeführt. Die Raumbegrenzungsflächen (Wände, Decken, Böden) sowie die Einrichtungen in den Werkstätten können als äußerst schallhart ohne relevante schallabsorbierende Eigenschaften beschrieben werden (Tabelle 1). Nachhallzeitmessung und Berechnung des mittleren Absorptionsgrades (vor der Durchführung der Lärmminderungsmaßnahmen) Die Nachhallzeit (T) wurde in den einzelnen Werkstätten nach Betriebsschluss gemessen, um Störeinflüsse durch den Arbeitsbetrieb zu vermeiden. Zur Bestimmung der raumakustischen Kriterien erfolgten die Schallmessungen gemäß DIN EN ISO : Messung von Parametern der Raumakustik, Teil 2: Nachhallzeit in gewöhnlichen Räumen. Für die Messungen wurde ein Universalschallpegelmesser, Fabrikat Brüel & Kjaer, Typ 2236, verwendet. Die Nachhallzeitmessungen wurden nach dem Verfahren der integrierten Impulsantwort durchgeführt. In den Werkstätten ergaben sich folgende mittlere Nachhallzeiten ( Hz): Schlosserei Schreinerei Kfz-Halle T = 2,0 s T = 2,1 s T = 3,9 s Der von der DIN EN ISO 11690, Teil 1, empfohlene Wert von 1,3 s wurde damit bei allen Werkstätten weit überschritten. Bei den drei Werkstätten kann von annähernd gleichen Absorptionseigenschaften der Raumbegrenzungsflächen ausgegangen werden. Auch die vorhandene Raumeinrichtung (z. B. Maschinen) hat keinen nennenswerten Einfluss auf die Schallabsorption. Der mittlere Schallabsorptionsgrad α ergibt sich nach VDI 3760, Anhang C, aus der gemessenen Nachhallzeit (T), dem Raumvolumen (V) und der Summe aller Raumbegrenzungsflächen (S i ): α = 0,163 V S i T Danach berechneten sich die mittleren Absorptionsgrade der einzelnen Werkstätten wie folgt: Schlosserei α = 0,11 Schreinerei α = 0,11 Kfz-Halle α = 0,11 Der angestrebte mittlere Absorptionsgrad von α 0,3 wurde in allen drei Werkstätten nicht erreicht. Somit war festzustellen, dass in keiner der untersuchten Werkstätten die Mindestanforderungen an die raumakustische Gestaltung von Arbeitsplätzen erfüllt wurden. Raumakustische Verbesserungsmaßnahmen Auf der Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung wurden in der Schlosserei, der Schreinerei und der Kfz-Halle des Bauhofs an Wand- und Deckenflächen raumakustisch wirksame Absorberelemente nachgerüstet. Tabelle 1: Bauausführung der einzelnen Werkstätten Werkstatt Grundfläche Höhe Fußboden Decke Wände [m²] [m] Schlosserei 256 4,15 Industriefußboden Sichtbeton Sichtbeton, Iso- Wandpaneele, Fenster Schreinerei 230 4,15 Industriefußboden Sichtbeton Sichtbeton Kfz-Halle 439 9,15 Fließenbelag Trapezblech Sichtbeton, Iso- Wandpaneele 6 Unfallversicherung aktuell Sonderdruck

7 Lärmminderung am Arbeitsplatz Bild 1: Schlosserei vor Lärmminderungsmaßnahmen Bild 2: Schlosserei nach Lärmminderungsmaßnahmen Schlosserei und Schreinerei: Im Deckenbereich wurden jeweils 80 m² Akustikdeckenverkleidungen (Plattendicke 50 mm) und für den Wandbereich jeweils 20 m² Akustikwandbekleidungen aus gelochten Metallkassetten mit kaschierten Mineralfasereinlagen verwendet. Kfz-Halle: In Abhängigkeit von Absorbertyp, Abhanghöhe und Verlegedichte der Elemente wurden auf einer zu bekleidenden Deckenfläche von ca. 250 m² tief abgehängte Absorberelemente sowie als Wandbekleidung ca. 120 m² breitbandige Schallabsorber eingebaut. Nachhallzeitmessung und Berechnung des mittleren Absorptionsgrades (nach der Durchführung der Lärmminderungsmaßnahmen) Nach Durchführung der Lärmminderungsmaßnahmen konnte bei der Nachhallzeit eine deutliche Verbesserung in allen drei Werkstätten festgestellt werden. In der Tabelle 2: Vergleich der Messergebnisse Werkstatt Nachhallzeit T [s] Mittlerer Absorptionsgrag α Soll Vorher Nachher Soll Vorher Nachher Schlosserei 0,8 1,3 2,0 0,9 0,3 0,11 0,25 Schreinerei 0,8 1,3 2,1 0,9 0,3 0,11 0,24 Kfz-Halle 1,3 1,8 3,9 1,2 > 0,3 0,11 0,35 Kfz-Halle wurde der mittlere Absorptionsgrad mehr als verdreifacht und erfüllt damit die Anforderungen der Norm. Bei der Schlosserei und der Schreinerei wurden die Zielvorgaben der Norm zwar geringfügig unterschritten, dennoch ergaben sich auch hier deutliche Verbesserungen (Tabelle 2). Durch die Maßnahmen wurden die Halligkeit herabgesetzt und der Reflexionsschall vermindert. Damit konnte die raumakustische Qualität in den Werkstätten des Bauhofes nachweisbar verbessert werden. Schallpegelmessungen durch KUVB Aufgrund der außergewöhnlich hohen Lärmbelastungen an den Arbeitsplätzen und den damit verbundenen Beschwer- Detaildarstellungen der Akustikelemente in Schlosserei/Schreinerei Bild 3: Akustikdeckenverkleidung von der vorhandenen Rohdecke abgehängt, Stärke 50 mm, Fläche 80 m² Bild 4: Akustikwandblechpaneele: Fläche 20 m², Wandabstand 100 mm, Lochanteil %, Faservlies als Dämmstoff 7

8 Krank durch Lärm den der Beschäftigten wurde die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) eingebunden und war mehrmals vor Ort beratend tätig. In diesem Zusammenhang wurden von unserem Verband jeweils vor und nach den Lärmminderungsmaßnahmen an ausgewählten Arbeitsplätzen Schallpegelmessungen durchgeführt. Es konnte der Nachweis erbracht werden, dass nach dem Einbau der schallabsorbierenden Verkleidungen der Schalldruckpegel an den verschiedenen Arbeitsplätzen deutlich reduziert wurde und dadurch eine geringere Lärmbelastung für die Beschäftigten besteht. Messpunkte Standort Werkbank 84 db(a) 76 db(a) 89 db(a) 88 db(a) vorher nachher Lärmquelle: Standort Rohrschleifmaschine Akustikdeckenverkleidungen 81 db(a) 74 db(a) Standort Metallsäge Standort Metallfräse 81 db(a) 72 db(a) 13,50 m Als ausgewähltes Beispiel für die realisierte Schallpegelabnahme nach den Lärmminderungsmaßnahmen wird in nachfolgender Skizze 1 die Lärmquelle Rohrschleifmaschiene mit der entsprechenden Schallpegelverteilung an den einzelnen Standorten in der Schlosserei betrachtet. Beim Standort neben der Lärmquelle war keine nennenswerte Schallpegelreduzierung festzustellen. Am Standort Werkbank wurde eine Reduzierung von 8 db(a), am Standort Metallsäge von 7 db(a) und am Standort Metallfräse von 9 db(a) erreicht. Die Lärmbelastung in der Schlosserei setzte sich aus dem von der Rohrschleifmaschine abgestrahlten Schall und dem Skizze 1: Lärmquelle Rohrschleifmaschine; Schallpegelverteilung und Anordnung der Akustikelemente in der Schlosserei. von den Raumbegrenzungsflächen (z. B. Decken und Wänden) reflektierten Schall zusammen. So hatten demnach Lärmminderungsmaßnahmen an Decken und Wänden zur Folge, dass der Reflexionsschall nur noch zum Teil bei den von der Schallquelle entfernteren Arbeitsplätzen ankam. 19,00 m Akustikwandblechpaneele Wie an diesem Beispiel geschildert, können bauliche Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Minderung der Lärmbelastung an Arbeitsplätzen und somit zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten leisten. Impressum Herausgeber Kommunale Unfallversicherung Bayern Bayerische Landesunfallkasse Ungererstraße München Telefon: Telefax: Internet post@kuvb.de post@bayerluk.de Verantwortlich für den Inhalt Erster Direktor Elmar Lederer Autoren Dipl.-Ing. Michael Böttcher Dipl.-Ing. Gregor Bündgen Geschäftsbereich Prävention der KUVB Fotos S. 1 : fotolia/line-of-sight S. 3 und 7: KUVB S. 5: Sonatech Gestaltung und Druck Mediengruppe UNIVERSAL Kirschstraße München

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