Genehmigungen für öffentliche (Groß-) Veranstaltungen. Meet Hamburg 2016
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- Hinrich Ferdinand Scholz
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1 Genehmigungen für öffentliche (Groß-) Veranstaltungen Meet Hamburg 2016
2 Schwerpunkt: öffentliche Veranstaltungen outdoor Was erwartet uns? unser Beispiel: Eppendorfer Landstraßenfest
3 Was erwartet uns? bergmanngruppe + Dominic Blechert Genehmigungen + Zuständigkeiten Sondernutzung + Festsetzung Was ist eine Sondernutzung? Wann kann eine Veranstaltung festgesetzt werden? Was bringt mir das? Erlaubnisbescheid zum Eppendorfer Landstraßenfest zusätzliche Genehmigungen, Verordnungen, Auflagen usw. VStättVO StVBAO, Stellungnahme zur Risikoanalyse Alkoholgestattung Hamburgisches Wegegesetz GewO Nutzungsänderung (Bauantrag)
4 eine der ersten Fachagenturen Hamburgs für Public Events (1987 gegründet) Konzeptionierung, Planung und Durchführung von Straßenfestivals und Großveranstaltungen sowie Eventconsulting (Full-Service) eigenverantwortliche Projekte Auftraggeber sind Stadtverwaltungen, City-Managements, Einkaufszentren, Werbegemeinschaften, Industrie Die bergmanngruppe bringt 30 Jahre Erfahrung im Bereich Public & Marketing Events mit. 30 feste und 150 freie Mitarbeiter bilden gemeinsam ein kreatives und äußerst schlagkräftiges Event- Netzwerk. bergmanngruppe
5 bergmanngruppe
6 Veranstaltungskaufmann seit 2007 im Unternehmen Projektleitung altonale Straßenfest Kicken mit Herz STAMP-Festival BilleVue Ausbilder nach AEVO Internes Management Dominic Blechert
7 Genehmigungen + Zuständigkeiten Bezirksamt Sondernutzung Festsetzung Verbraucherschutzamt Management des öffentlichen Raumes Grünflächenamt Erlaubnisbescheid einheitlicher Ansprechpartner: oftmals Verbraucherschutzamt als Koordinator
8 Arten von Sondernutzung Außenbestuhlung Blumenkübel Fahrradständer Informationsstände Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum Verkaufsstände Verteilen von Handzetteln / Werbematerial / Warenproben Warenauslagen Warenautomaten Werbung im öffentlichen Straßenraum
9 Inhalt für den Antrag meistens formlos Art und Dauer der Nutzung Flächenpläne (vorläufige) Ausstellerliste
10 Inhalt der Sondernutzung und Festsetzung Nutzungszeiten (Aufbau, Veranstaltung, Abbau) Flächen und Art der Nutzung Immissionsauflagen Flucht- und Rettungswege Abnahmepflichten (z. B. für Karussells) Lebensmittelhygiene, Verwendung von Geschirr und Pfand Toiletten Beschilderung Gebühren abhängig von Dauer und Art der Nutzung Hinweis auf weitere Genehmigungen und Auflagen
11 für Veranstaltungen Messen Ausstellungen Volksfeste Märkte Großmärkte Wochenmärkte Jahrmärkte Spezialmärkte Bedingungen zeitlich begrenzt Festsetzung Vielzahl von Anbietern (mind. 12 und überwiegend gewerblich) Inanspruchnahme der sog. Marktprivilegien Sonn- und Feiertagsrecht, Arbeitsschutz und Ladenschlussbestimmungen Verpflichtung Veranstaltung gemäß Festsetzung durchzuführen
12 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest
13 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (1/8) gesetzliche Grundlage (GewO) Ort und Zeiten der Veranstaltung
14 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (2/8) Veranstaltungsleitung Sondernutzungserlaubnis (HWG) Lärmmessung Erlaubnis Alkoholausschank Auflage Wochenmarktverlegung Widerrufsvorbehalt
15 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (3/8) Auf- und Abbauzeiten Sicherheits- u. Ordnungskräfte Hygieneanforderungen Toiletten Schutz vor Stolpergefahren Verbot von Wild-Plakatieren Übernahme von Schadensersatz
16 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (4/8) Reinigung Hinweis auf StVBAO Anliegerinformation Abschleppen von Autos Mehrweggeschirr Abfallbehälter
17 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest
18 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (5/8) Brandschutz Sanitätsdienst
19 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (6/8) Zwangsmittel, Bußgelder Durchführungsverpflichtung Marktprivilegien Glücksspiel
20 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (7/8) Infektionsschutz Wasserversorgung Abnahme von fliegenden Bauten
21 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (8/8) Haftpflichtversicherung
22 VStättVO gilt häufig nicht bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum VStättVO
23 StVBAO Auflagen der Polizei StVBAO, Stellungnahme zur Risikoanalyse Verkehrszeichenpläne (Absperrungen, Halteverbote usw.) öffentlicher Personennahverkehr Verkehrsführung bei Auf- und Abbau Sicherheitsdienst und Ordnungskräfte Sicherheitskonzept Stellungnahme zur Risikoanalyse Auflagen der Feuerwehr Bedarf an UHMST, Sanitätern, Rettungswagen usw. Sicherheitskonzept
24 Gestattung zum Ausschank von Alkohol 12 Gaststättengesetz Hamburg: 115 pro Standbetreiber Alkoholgestattung
25 Bezug im Erlaubnisbescheid Regelungen über Haftung Zuständigkeiten Hamburgisches Wegegesetz
26 GewO Definition der Veranstaltungsarten 68 GewO - Spezialmarkt und Jahrmarkt (1) Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet. (2) Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet. Festsetzungsbedingungen Reisegewerbe Gewerbe mit besonderer Genehmigung
27 GewO 33a Schaustellungen von Personen (1) Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. (2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, 2. zu erwarten ist, daß die Schaustellungen den guten Sitten zuwiderlaufen werden oder 3. der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten läßt.
28 Nutzungsänderung (Bauantrag) Nutzung von Privatgelände entgegen der ursprünglichen Funktion quasi ein vereinfachter Bauantrag Zuständigkeit: Bauaufsicht VStättVO gilt!
29 Gewerbeordnung Hamburger Wegegesetz Straßenverkehrsordnung Gaststättengesetz Versammlungsstättenverordnung Gesetze und Verordnungen zum Nachlesen
30 Fragen? Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
31 Event-Unterstützung Helfer gesucht! Kontakt: Janet Wichers, Tel ,
32 Copyright Diese Präsentation ist geistiges Eigentum der uba gmbh uwe bergmann agentur und unterliegt den geltenden Urhebergesetzen. Die ganze oder teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Empfänger dieses Konzeptes haftet bei Weitergabe an Dritte für daraus entstehenden Schaden. uba gmbh uwe bergmann agentur Offakamp Hamburg Hamburg, im April 2016
Art der Veranstaltung nach Titel IV Gewerbeordnung (GewO)
Veranstalter Name/Firma/Verein usw. Anschrift Telefon Telefax Email Ansprechpartner während der Veranstaltung (Name/Anschrift/Telefon/Handynummer) Stadtverwaltung Riesa Bürgeramt SG Öffentliche Sicherheit
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