Genehmigungen für öffentliche (Groß-) Veranstaltungen. Meet Hamburg 2016

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1 Genehmigungen für öffentliche (Groß-) Veranstaltungen Meet Hamburg 2016

2 Schwerpunkt: öffentliche Veranstaltungen outdoor Was erwartet uns? unser Beispiel: Eppendorfer Landstraßenfest

3 Was erwartet uns? bergmanngruppe + Dominic Blechert Genehmigungen + Zuständigkeiten Sondernutzung + Festsetzung Was ist eine Sondernutzung? Wann kann eine Veranstaltung festgesetzt werden? Was bringt mir das? Erlaubnisbescheid zum Eppendorfer Landstraßenfest zusätzliche Genehmigungen, Verordnungen, Auflagen usw. VStättVO StVBAO, Stellungnahme zur Risikoanalyse Alkoholgestattung Hamburgisches Wegegesetz GewO Nutzungsänderung (Bauantrag)

4 eine der ersten Fachagenturen Hamburgs für Public Events (1987 gegründet) Konzeptionierung, Planung und Durchführung von Straßenfestivals und Großveranstaltungen sowie Eventconsulting (Full-Service) eigenverantwortliche Projekte Auftraggeber sind Stadtverwaltungen, City-Managements, Einkaufszentren, Werbegemeinschaften, Industrie Die bergmanngruppe bringt 30 Jahre Erfahrung im Bereich Public & Marketing Events mit. 30 feste und 150 freie Mitarbeiter bilden gemeinsam ein kreatives und äußerst schlagkräftiges Event- Netzwerk. bergmanngruppe

5 bergmanngruppe

6 Veranstaltungskaufmann seit 2007 im Unternehmen Projektleitung altonale Straßenfest Kicken mit Herz STAMP-Festival BilleVue Ausbilder nach AEVO Internes Management Dominic Blechert

7 Genehmigungen + Zuständigkeiten Bezirksamt Sondernutzung Festsetzung Verbraucherschutzamt Management des öffentlichen Raumes Grünflächenamt Erlaubnisbescheid einheitlicher Ansprechpartner: oftmals Verbraucherschutzamt als Koordinator

8 Arten von Sondernutzung Außenbestuhlung Blumenkübel Fahrradständer Informationsstände Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum Verkaufsstände Verteilen von Handzetteln / Werbematerial / Warenproben Warenauslagen Warenautomaten Werbung im öffentlichen Straßenraum

9 Inhalt für den Antrag meistens formlos Art und Dauer der Nutzung Flächenpläne (vorläufige) Ausstellerliste

10 Inhalt der Sondernutzung und Festsetzung Nutzungszeiten (Aufbau, Veranstaltung, Abbau) Flächen und Art der Nutzung Immissionsauflagen Flucht- und Rettungswege Abnahmepflichten (z. B. für Karussells) Lebensmittelhygiene, Verwendung von Geschirr und Pfand Toiletten Beschilderung Gebühren abhängig von Dauer und Art der Nutzung Hinweis auf weitere Genehmigungen und Auflagen

11 für Veranstaltungen Messen Ausstellungen Volksfeste Märkte Großmärkte Wochenmärkte Jahrmärkte Spezialmärkte Bedingungen zeitlich begrenzt Festsetzung Vielzahl von Anbietern (mind. 12 und überwiegend gewerblich) Inanspruchnahme der sog. Marktprivilegien Sonn- und Feiertagsrecht, Arbeitsschutz und Ladenschlussbestimmungen Verpflichtung Veranstaltung gemäß Festsetzung durchzuführen

12 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest

13 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (1/8) gesetzliche Grundlage (GewO) Ort und Zeiten der Veranstaltung

14 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (2/8) Veranstaltungsleitung Sondernutzungserlaubnis (HWG) Lärmmessung Erlaubnis Alkoholausschank Auflage Wochenmarktverlegung Widerrufsvorbehalt

15 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (3/8) Auf- und Abbauzeiten Sicherheits- u. Ordnungskräfte Hygieneanforderungen Toiletten Schutz vor Stolpergefahren Verbot von Wild-Plakatieren Übernahme von Schadensersatz

16 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (4/8) Reinigung Hinweis auf StVBAO Anliegerinformation Abschleppen von Autos Mehrweggeschirr Abfallbehälter

17 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest

18 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (5/8) Brandschutz Sanitätsdienst

19 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (6/8) Zwangsmittel, Bußgelder Durchführungsverpflichtung Marktprivilegien Glücksspiel

20 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (7/8) Infektionsschutz Wasserversorgung Abnahme von fliegenden Bauten

21 Erlaubnisbescheid Eppendorfer Landstraßenfest (8/8) Haftpflichtversicherung

22 VStättVO gilt häufig nicht bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum VStättVO

23 StVBAO Auflagen der Polizei StVBAO, Stellungnahme zur Risikoanalyse Verkehrszeichenpläne (Absperrungen, Halteverbote usw.) öffentlicher Personennahverkehr Verkehrsführung bei Auf- und Abbau Sicherheitsdienst und Ordnungskräfte Sicherheitskonzept Stellungnahme zur Risikoanalyse Auflagen der Feuerwehr Bedarf an UHMST, Sanitätern, Rettungswagen usw. Sicherheitskonzept

24 Gestattung zum Ausschank von Alkohol 12 Gaststättengesetz Hamburg: 115 pro Standbetreiber Alkoholgestattung

25 Bezug im Erlaubnisbescheid Regelungen über Haftung Zuständigkeiten Hamburgisches Wegegesetz

26 GewO Definition der Veranstaltungsarten 68 GewO - Spezialmarkt und Jahrmarkt (1) Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet. (2) Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet. Festsetzungsbedingungen Reisegewerbe Gewerbe mit besonderer Genehmigung

27 GewO 33a Schaustellungen von Personen (1) Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. (2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, 2. zu erwarten ist, daß die Schaustellungen den guten Sitten zuwiderlaufen werden oder 3. der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten läßt.

28 Nutzungsänderung (Bauantrag) Nutzung von Privatgelände entgegen der ursprünglichen Funktion quasi ein vereinfachter Bauantrag Zuständigkeit: Bauaufsicht VStättVO gilt!

29 Gewerbeordnung Hamburger Wegegesetz Straßenverkehrsordnung Gaststättengesetz Versammlungsstättenverordnung Gesetze und Verordnungen zum Nachlesen

30 Fragen? Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

31 Event-Unterstützung Helfer gesucht! Kontakt: Janet Wichers, Tel ,

32 Copyright Diese Präsentation ist geistiges Eigentum der uba gmbh uwe bergmann agentur und unterliegt den geltenden Urhebergesetzen. Die ganze oder teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Empfänger dieses Konzeptes haftet bei Weitergabe an Dritte für daraus entstehenden Schaden. uba gmbh uwe bergmann agentur Offakamp Hamburg Hamburg, im April 2016

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