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1 Erfolgreich selbständig werden! Die Gewerbeordnung: Unternehmerische Tätigkeit mit und ohne Gewerbeschein Mag. Martin Sablatnig Wirtschaftskammer Kärnten, Servicezentrum 17. März 2010 Agenda Allgemeines Historische Entwicklung Allgemeines zur GewO Neue Selbständigkeit Gewerbearten Spezielle Regelungen der GewO Gewerbeanmeldung

2 Zu Beginn: Fragen über Fragen... Welche Chancen und Risken birgt die Unternehmerlaufbahn? Worauf muss ich achten, wenn ich mich selbständig machen will? Ist meine Geschäftsidee die richtige? Wie finanziere ich mein Unternehmen? Was muss ich gewerberechtlich beachten? usw... Die Erfolgsfaktoren! Persönliche Eigenschaften Lust auf: Eigenständigkeit, Flexibilität, Erfolg, Zusammenarbeit und Eigenverantwortung Keine Scheu vor: Druck & Stress, Krisen & Konflikten, Risiko & Gefahr Fachliche Qualifikation Fachkenntnisse, Branchenerfahrung, kaufmännische Grundkenntnisse - gewerberechtliche Befähigung Persönliches Umfeld

3 GewO - historische Entwicklung 1 Die Gewerbereform kann nicht zurückbleiben hinter den in den letzten Jahren im Gebiete des gesamten staatlichen Organismus eingetretenen zeitgemäßen Reformen. GewO historische Entwicklung 2 Gewerbeordnung von 1859 Wiederverlautbarung der Gewerbeordnung 1859 als Gewerbeordnung 1907 Gewerbeordnung von 1973 Wiederverlautbarung der Gewerbeordnung 1973 als GewO 1994 Derzeit gültige Fassung: GewO 1994 idf BGBl I Nr. 8/2010 Insgesamt fast 50 Novellen seit 1994)

4 GewO Die wichtigsten Änderungen seit 2002, 1 Ausweitung der Nebenrechte Handel als Nebenrecht jeder gewerblichen Tätigkeit Generalzuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde (One Stop Shop) Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie Schaffung eines neuen Buchhalterberufes Verbot des Alkoholausschanks an Jugendliche bei Veranstaltungen und Buschenschänken GewO Die wichtigsten Änderungen seit 2002, 2 Vermögenshaftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder Geschütztes Gütesiegel Meisterbetrieb Dokumentationspflichten für Vermögensberater Anzeigepflicht für Werbeveranstaltungen Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch das Dienstleistungsgesetz (DLG) Neues Gewerbe Personenbetreuung

5 GewO Zukünftige Entwicklung Umsetzung verschiedener EU- Richtlinien Weitere Liberalisierungen (?) GewO und Verfassung Gewerberecht wird bundesgesetzlich geregelt (Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG: Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie ) Grundrecht der Erwerbsfreiheit und der Eigentumsfreiheit

6 GewO und Verfassung Jeder Staatsbürger kann unter den gesetzlichen Bedingungen jeden Erwerbszweig ausüben. Geeignete, zielführende und adäquate Beschränkungen im öffentlichen Interesse sind zulässig. Aufgaben der GewO Sicherung eines geordneten Wettbewerbs Konsumentenschutz Umweltschutz (besonders durch das Betriebsanlagenrecht)

7 Was ist eine gewerbliche Tätigkeit? Jede nicht verbotene - Tätigkeit, die selbständig, regelmäßig und mit Ertragsabsicht ausgeübt wird, ist eine gewerbliche Tätigkeit. Was ist eine gewerbliche Tätigkeit? Selbständig: auf eigene Rechnung und Gefahr Regelmäßig: Auch einmalig kann bei Wiederholungsabsicht regelmäßig sein. Achtung: Werbung! Ertragsabsicht: Absicht einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen

8 GewO: Anwendungsbereich und Ausnahmen Gewerbeschein für jede selbständige Tätigkeit außer ausdrücklich aus der GewO ausgenommen: Landwirtschaft und ihre Nebenrechte, häusliche Nebenbeschäftigung (zb Privatzimmervermietung), Medizin, Kunst, Rechtsanwalt, Unterricht, Bank, Versicherung, Eisenbahn, Stromerzeugung Neue selbständige Tätigkeiten Beispiele: freiberufliche Wissenschafter Sachverständige Künstler Journalisten Pfuscher (Ausübung gewerblicher Tätigkeiten ohne Gewerbeschein)

9 Neue selbständige Tätigkeiten Auswirkungen: Sozialversicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und Einkommenssteuerpflicht Welche Gewerbearten gibt es? Anmeldungsgewerbe Handwerke Sonstige reglementierte Gewerbe Freie Gewerbe Teilgewerbe Anmeldungsgewerbe mit Rechtskraftvorbehalt: Reglementierte Gewerbe mit Rechtskraftvorbehalt

10 Freie Gewerbe Nur allgemeine Voraussetzungen notwendig es gibt über 400 freie Gewerbe ( 5 Abs 2 GewO) Beispiele: Handelsgewerbe Würstelstand freies Gastgewerbe EDV-Dienstleistung Güterbeförderung mit KFZ < 3,5t Hausmeistergewerbe Reglementierte Gewerbe Allgemeine und besondere Voraussetzungen notwendig Beispiele: - Bundesrecht - 94 Z 1 bis 82 GewO 82 reglementierte Gewerbe (Arbeitsvermittler bis Zimmermeister)

11 Teilgewerbe Allgemeine und vereinfachte besondere Voraussetzungen Beispiele: Nagelstudio Fahrradtechnik Friedhofsgärtnerei Änderungsschneiderei Reglementierte Gewerbe mit Rechtskraftvorbehalt Allgemeine und besondere Voraussetzungen und Zuverlässigkeitsprüfung, da bei diesen Gewerben mit besonderen Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen zu rechnen ist. Beispiele: Baumeister Elektrotechnik Pyrotechnikunternehmen Vermögensberatung

12 Gewerbeausübung in Form eines Industriebetriebs Bei der Ausübung eines Gewerbes in Form eines Industriebetriebs ist keine Befähigung notwendig Hoher Kapital- und Maschineneinsatz Trennung in kaufmännische und technische Betriebsführung Viele Mitarbeiter - starke Arbeitsteilung Serienmäßige Produktion Beurteilung in einem beweglichen System Unter welchen Voraussetzungen darf ein Gewerbe ausgeübt werden? Allgemeine persönliche Voraussetzungen Besondere persönliche Voraussetzungen Sachliche Voraussetzungen Bedarfsprüfung: Nur Rauchfangkehrer Betriebsanlagengenehmigung Haftpflichtversicherungen

13 Allgemeine persönliche Voraussetzungen Ö/EU/EWR-Staatsbürgerschaft Volljährigkeit Keine Ausschlußgründe: Kridadelikte, Vorstrafen > 3 Monate Freiheitsstrafe, Konkursabweisung mangels Masse, Suchtgiftdelikte Gastgewerbe Besondere persönliche Voraussetzungen Meisterprüfung (inkl.modul Unternehmerprüfung) Befähigungsprüfung Universitäts- oder Fachhochschulstudium (+ Praxis) Praxis (oft in leitender Stellung oder selbstständiger Tätigkeit) Lehrabschlussprüfung Verordnungen: zb. BGBl II Nr. 26/ /2003

14 Individuelle Befähigung Wenn besondere persönliche Voraussetzungen nicht erfüllt werden: Individueller Befähigungsnachweis oder Gewerberechtlicher Geschäftsführer (Anstellung als Arbeitnehmer für mind. 20 Wochenstunden oder vertretungsbefugtes Organ) Nachsicht vom Ausschlussgrund Wenn allgemeine persönliche Voraussetzungen nicht erfüllt werden: Nachsicht vom Ausschlussgrund

15 Gewerberechtlicher Geschäftsführer Bestellung muss bei Gewerbebehörde angezeigt werden Haftet gegenüber dem Gewerbeinhaber für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes Gewerberechtlicher Geschäftsführer Haftet gegenüber der Gewerbebehörde für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften Muss allgemeine und besondere Voraussetzungen erfüllen und sich im Betrieb tatsächlich betätigen

16 Nebenrechte Arbeiten planen Vor- und Vollendungsarbeiten durchführen (zb. Montage) Eigene Maschinen, Anlagen und Gebäude in Stand setzen und halten Werkverkehr Gesamtaufträge Allgemeines Handelsrecht aller Gewerbetreibenden Für welchen örtlichen Bereich gilt die Gewerbeberechtigung? Jedes Gewerbe ist prinzipiell standortgebunden Ausnahmen: - Einkauf überall möglich - bestellte Waren überallhin liefern - bestellte Arbeiten überall verrichten - Messen und Märkte Sonderrecht Gastgewerbe: Ausschank bei großen Veranstaltungen

17 Betriebsanlagenrecht Wann ist eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig? Wenn nachteilige Auswirkungen - zumindest theoretisch - zu befürchten sind. zb. Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum durch Staub, Lärm oder Schmutz usw. Erlöschen einer Gewerbeberechtigung Tod der natürlichen Person Auflösung der Gesellschaft Zurücklegung der Gewerbeberechtigung Entziehung durch Behörde Sonderfall: Ruhendmeldung (Keine SV- Beiträge keine Gewerbeausübung)

18 Gründung eines Einzelunternehmen Gründungs-, Finanzierungs- und Rechtsberatung, NeuFöG (Wirtschaftskammer) Gewerbeanmeldung (Bezirksverwaltungsbehörde = One Stop Shop für SVA und Finanzamt) Online-Gewerbeanmeldung ist tw. möglich Unterlagen: Reisepass, Belege für Befähigung

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