Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Nordrhein-Westfalen. Liste der geplanten bzw. in Umsetzung befindlichen Maßnahmen

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1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Nordrhein-Westfalen Liste der geplanten bzw. in Umsetzung befindlichen n Kommune 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Meiderich Obermeidericher Straße Lärmminderung Obermeidericher Straße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Lärmminderung mind. 2 db(a). Eine Zweckbindung besteht nicht. 1) ,00 2) , sonstige Infrastruktur Bergheimer Straße Hallenbad Töppersee Bergheimerstr. 101Energetische Sanierung zur MInimierung des Heizernergiebedarfes gemäß EnEVund zur nachhaltigen Reduzierung der Betriebskosten.Die umfasst u. a.:- Errichtung eines BHKW- Leitungsarbeiten/Einbindung in die vorhandene Anlagetechnik 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,60 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Bügelstraße Bügelstraße Blankenburger Straße Am Ungelsheimer Graben Werthauser Straße Holtener Straße Lärmminderung Bügelstraße von Koopmannstraße bis Gelderblomstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und ggf. Querschnittsänderungen. Lärmminderung mind. 2 db(a). Eine Zweckbindung besteht nicht Lärmminderung Bügelstraße von Gelderblomstr. bis Varziner Str. durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst : Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Lärmminderung mind. 2 db(a). Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Blankenburger Straße von Am Neuen Angerbach bis Am Finkenacker durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und ggf. Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung mindestens 2 db(a). Lärmminderung Am Ungelsheimer Graben von Am Grünen Hang bis Am Förkelsgraben durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und ggf. Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Werthauser Straße von Zufahrt Kraftwerk bis Sedanstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und ggf. Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Holtener Straße -Biefangstraße bis Frauenwiese- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt 2 db(a) 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Eichenstraße Lärmminderung Eichenstraße -Moerser Straße bis Hofstraße-durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Kirchfeldstraße Lärmminderung Kirchfeldstraße -Rathausallee bis Zufahrt Parkplatz-durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung mind. 2 db(a) Stand: Seite 1 von 143

2 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,46 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) 9.000,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung sonstige Infrastruktur Städtebau Luftreinhaltung Luftreinhaltung Luftreinhaltung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung August-Thyssen-Straße Mülheimer Straße Mercatorstraße Römerstraße Römerstraße Kreuzacker Mündelheimer Straße Lindenallee Lindenallee Ruprechtstraße Schulz-Knaudt-Straße Lärmminderung August-Thyssen-Straße -Marktgrafenstraße bis Walter-Rathenaustraße-durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Ersatzbau Wirtschaftshof Zoo anstatt energetischer Sanierung, da wirtschaftlicher. Berücksichtigung der ENEV. Die n umfassen u.a.-abriss, Neubau, Fassaden, Dach, Fenster, Türen,Heizungsanlage, Elektroinstallationen, Versorgungsleitungen. In dem vom Rat verabschiedeten Stadtentwicklungskonzept Duisburg 2027 ist der Zoo ein Teil der Strategieplanung. Zoo Duisburg ist eine Gemeinbedarfseinrichtung. Neubau eines Fernbushofes im einem Stadterneuerungsgebiet umfasst u.a.:-neubau eines Fernbusbahnhofes mit 8 Haltekanten-Neubau eines Serviegebäudes-Stellplatzanlage zum Kurzzeitparkenlichtsignalgesteuerter Knotenpunkt zur Ausfahrt-Anschlussarbeiten zur Einfahrt-Ersatzpflanzungen-WC Anlagen im Servicebereich.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Neuanlage von Schutzstreifen Römerstraße -Karlstraße bis Herzogstraße-KIDU 12300zur Minderung des motorisierten VerkehrsaufkommenSchutzstreifen/Radwege leisten einen effektiven Beitrag zur Verringerung des Kfz-Individualaufkommen. umfasst u.a.:- Neuanlage Schutzstreifen östliche Seite- Bau einer Querung- GewegparkenEine Zweckbindung liegt nicht vor. Neuanlage von Schutzstreifen Römerstraße -Frankenstraße bis Karlstraße-zur Minderung des motorisierten Verkehrsaufkommen Schutzstreifen/Radwege leisten einen effektiven Beitrag zur Verringerung des Kfz- Individualaufkommen. umfasst u.a.:- Neuanlage Schutzstreifen westliche Seite- Gewegparken. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Bau einer Radverkehrsanlage Kreuzacker, dadurch Anpassungen von Bordsteinen, Fahrbahn, Einmündungen und taktilen Elementen. Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Mündelheimer Straße -Am Neuen Angerbach bis Angerbach-KIDU 10400durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Lindenallee -Krefelder Straße bis Ulmenstraße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor.lärmminderung mind. 2dB(A) Lärmminderung Lindenallee -Ulmenstraße bis Neue Krefelder Straße--KIDU durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen, dadurch Anpassungen bzw. Bau der Rad-(Schutzstreifen) und Gehwege, Buskaps.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Ruprechtstraße -Obermarxloher Straße bis Barbarastraße- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor.lärmminderung mind. 2dB(A) Lärmminderung Schulz-Knaudt-Straße - mündelheimer Straße bis Hermann-Rinnen-Straße- Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen, dadurch Anpassungen/Umbau der Gehwege und Querungsstellen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Stand: Seite 2 von 143

3 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Im Haselbach Lärmminderung Im Haselbusch -Binsenweg bis Mannesmannstraße- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Sternbuschweg Lärmminderung Sternbuschweg -Aktienstraße bis Geibelstraße- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Ziegelhorststraße Lärmminderung Ziegelhorststraße -Bilsestraße bis Seelhorststraße-KIDU 10600durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen, dadurch Anpassungen der Rad- und Gehwege, Bau eines Schutzstreifens für Radfahrer und beiderseitiger LängsparkstreifenEine Zweckbindung liegt nicht vor. 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Dunkerstraße Lärmminderung Dunkerstraße -Rheinpreußenstraße bis Ottostraße- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Luftreinhaltung Lärmbekämpfung Kopernikusstraße Ahrstraße Kirchfeldstraße Obermarxloher Straße Karl-Matull-Platz Lärmminderung Kopernikusstraße von Unterführung bis Werkszufahrt - Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Ahrstraße -Neuenahrer Straße bis Walporzheimer Straße- Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung mind. 2dB(A). Lärmminderung Kirchfeldstraße 2. BA von Parkplatz REWE bis Friedhofsallee durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung mind. 2 db(a). Neuanlage von beiderseitigem Radstreifen Obermarxloher Straße-Wiener Straße bis Hohenzollernplatz- KIDU zur Minderung des motorisierten Verkehrsaufkommen Schutzstreifen/Radwege leisten einen effektiven Beitrag zur Verringerung des Kfz-Individualaufkommen. umfasst u.a.:- Neuanlage beiderseitigen Radstreifen - Bau Querungshilfenmit Mittelinsel- Umbau BuskapsEine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Karl-Matull-Platz -Am Volkesberg bis Bergwerkstraße- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Stand: Seite 3 von 143

4 1) ,00 2) , Einrichtungen der Weiterbildung Wörthstraße Energetische Sanierung Wörthstraße 128 zur der Ertüchtigung der thermischen Hülle des Gebäudes und der Minimierung des Heizenergiebedarfs.Die n umfassen u.a.: Sanierung Fenster (Austausch) Sanierung Dach (Dämmung)ggf. Fassade.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbh (GfB) ist eine 100 %tige Tochter des Konzern Stadt Duisburg und eine anerkannte Weiterbildungsstätte. Die Vorschriften der energetischen Sanierung werden eingehalten. 1) ,00 2) , Einrichtungen der Weiterbildung Wörthstraße Energetische Sanierung Wörthstraße 128 der veralterten Beleuchtungsanlage durch Austausch/Einbau energieeffinzientere Leuchten nach ENEV. umfasst u.a.:- Austausch der Beleuchtungsanlage- Anschluss- und Leitungsarbeiten- Einbau der Steuerungstechnik Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbh (GfB) ist eine 100 %tige Tochter des Konzern Stadt Duisburg und eine anerkannte Weiterbildungsstätte. 1) ,00 2) , sonstige Infrastruktur Schillerstraße Energetische Sanierung Hallenbad HombergKIDU 05000zur MInimierung des Heizernergiebedarfes gemäß EnEVund zur nachhaltigen Reduzierung der Betriebskosten. Die umfasst u. a.:- Errichtung eines BHKW- Leitungsarbeiten/Einbindung in die vorhandene AnlagetechnikEine Zweckbindung liegt nicht vor. 1) ,00 2) , sonstige Infrastruktur Kampstraße Energetische Sanierung Rhein-Ruhr-BadKIDU 05100zur MInimierung des Heizernergiebedarfes gemäß EnEV und zur nachhaltigen Reduzierung der Betriebskosten. Die umfasst u. a.:- Errichtung eines BHKW- Leitungsarbeiten/Einbindung in die vorhandene AnlagetechnikEine Zweckbindung liegt nicht vo 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) , sonstige Infrastruktur sonstige Infrastruktur Städtebau sonstige Infrastruktur sonstige Infrastruktur Städtebau Scholte-Rahm-Straße Honigstraße Ahrstraße Kerskensweg Gelderblomstraße Neudorfer Markt Energetische Sanierung Allwetterbad WalsumKIDU zur Ertüchtigung der thermischen Hülle des Gebäudes und der Minimierung des Heizenergiebedarfes gemäß den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV).Die n umfassen u. a.: - Sanierung Dach - ggf. Sanierung Fassade (Wärmedämmung)Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Energetische Sanierung durch Ersatzbau Sportanlage Honigstraße UmkleidegebäudeKIDU 05300Eine reine energetische Sanierung ist nicht wirtschaftlich. Der Ersatzbau wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen der ENEV durchgeführt.die n umfassen u.a.:abriss und Ersatzneubau damit verbunden Erneuerung der Fassaden, Fenster, Türen und DachdämmungHeizungsanlageElektro- und Sanitärinstallation.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Umgestaltung Sportanlage Ahrstraße inklusive Erweiterung Umkleidegebäude Der Bau wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen der ENEV durchgeführt.die n umfassen u.a.:abriss und Bau eines Gebäudes, damit verbunden Heizungsanlage Elektro- und Sanitärinstallation. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die liegt im Gebiet der Sozialen Stadt Duisburg-Laar und hierfür besteht ein integriertes Handlungskonzept. Energetische Sanierung und Ersatzbau Sportanlage Holtener Straße KIDU Eine reine energetische Sanierung für das Umkleidegebäude ist nicht wirtschaftlich. Der Ersatzbau und energet. San. wird unter Berücksichtigung der ENEV durchgeführt.die n umfassen u.a.:abriss und Ersatzneubau Sanierung Fenster (Austausch)Sanierung DachSanierung Fassade (Wärmedämmung)Anlagentechnik, Heizung etc.eine Zweckbindung liegt nicht vor. Energetische Sanierung Fleischzentrum Duisburg KontorKIDU zur Minimierung des Heizenergiebedarfs gemäß der EnEV. Duisburg Kontor ist eine 100%tige Tochter des Konzern Stadt- Duisburg.Die n umfassen u. a.: Erneuerung der Heizungsanlage Anpassungen der Elektro- und SanitärinstallationenEine Zweckbindung liegt nicht vor. Herstellung der Barrierefreiheit in der Grünanlage Neudorfer MarktKIDU 00100Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Stand: Seite 4 von 143

5 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) , sonstige Infrastruktur Luftreinhaltung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung sonstige Infrastruktur sonstige Infrastruktur sonstige Infrastruktur sonstige Infrastruktur Städtebau Städtebau Städtebau Emscherstraße Wintgentstraße Holtener Strtaße Kreuzacker Stadtgebiet Burgplatz Stadtgebiet Burgplatz Stadtgebiet Burgplatz Stadtgebiet Burgplatz Am Grünen RIng Freizeitpark Hamborn Stadtpark Meiderich Energetische Sanierung Landschaftspark Duisburg Nord LaPaNoKIDU 20400zur MInimierung des Heizernergiebedarfes gemäß EnEVund zur nachhaltigen Reduzierung der Betriebskosten. Die umfasst u. a.:- Errichtung eines BHKW- Leitungsarbeiten/Einbindung in die vorhandene AnlagetechnikEine Zweckbindung liegt nicht vor.der LaPaNo ist eine 100%tige Tochter Konzern Stadt Duisburg. Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen als Ersatz für die Jahre alten Fahrzeuge der freiwilligen Feuerwehr. Die Neuanschaffung erfolgt nach Euro 6 Norm und dient der Luftreinhaltung.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Holtener Straße -Frauenwiese bis Emscherbrücke- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes, umfasst u.a.: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt min. 2dB(A). Lärmminderungdurch Errichtung von Kreisverkehrsanlagen und den Rückbau von städtischer Lichtsignalanlagen -Kreuzacker-durch den Bau von Kreisverkehrsplätzen und Rückbau LSAwerden Lärmminderungen von mindestens 3dB(A) erreicht(vlärmschr 97 RLS 90/ ) und zusätzlich entfallen diebetriebskosten der LSA.Die umfasst u.a.:-rückbau der LSA-Bau des Kreisverkehres. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Austauch/Umbau der Lichtsignalanlagen auf LED Stadtgebiet Duisburg Die umfasst u.a.: - Installation von neuen bzw. Austausch alter Leuchten. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Austauch/Umbau der Straßenbeleuchtung auf LED Stadtgebiet Duisburg Die umfasst u.a.: Installation von neuen bzw. Austausch alter Leuchten durch neue Leuchten mit hocheffizienter lichtlenkender Optik und effizienten Leuchtmitteln.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die gesetzlichen Vorgaben zur energetischen Sanierung werden eingehalten. Die Betriebskosten (u.a.strom) werden deutlich reduziert. Energetische Sanierung von 3 Aufzügen der StadtbahnDuissern, König-Heinrich-Platz und Rathaus Die umfasst u.a.:-erneuerung von 3 Aufzügen (Aus- und Einbau)Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die gesetzlichen Vorgaben zur energetischen Sanierung werden eingehalten. Die Betriebskosten (u.a.strom) werden deutlich reduziert. Energetische Sanierung von 5 Fahrtreppen der Stadtbahn. Die umfasst u.a.:-erneuerung von 5 Fahrtreppen (Aus- und Einbau)Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die gesetzlichen Vorgaben zur energetischen Sanierung werden eingehalten. Die Betriebskosten (u.a.strom) werden deutlich reduziert. Herstellung der Barrierefreiheit Am Grünen Ring KIDU 00300Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Am Grünen Ring KIDU 00400Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Stadtpark MeiderichKIDU 00500Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Stand: Seite 5 von 143

6 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) , Städtebau Städtebau Städtebau Städtebau Städtebau Städtebau Städtebau Städtebau Städtebau Moerser Straße Texacopark Wacholderstraße Koloniestraße Toeppersee Breslauer Straße Rheinufer Wanheim Nord Bezirk Walsum Bezirk Hamborn Herstellung der Barrierefreiheit Moerser Str./Wernerstr.KIDU 00600Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit TexacoparkKIDU 00700Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Wachholderstr./Lintfortterstr.KIDU 00800Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Koloniestr. bis Lintforter Str. KIDA 00900Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf Wegen Zweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit ToepperseeKIDU 01000Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Breslauer Str. KIDU 01100Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Rheinufer Wanheim NordKIDU 01200Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit im Bezirk WalsumKIDU 03600Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk HambornKIDU 03700Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Stand: Seite 6 von 143

7 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) , Städtebau Städtebau Städtebau Städtebau Städtebau sonstige Infrastruktur Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Bezirk Meiderich Bezirk Homberg Bezirk Mitte Bezirk Rheinhausen Bezirk Süd Rehweg Kalkweg Manteuffelstr Wanheimer Straße Wedauer Straße Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk MeiderichKIDU 03800Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk Homberg KIDU 03900Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk MitteKIDU04000Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk Rheinhausen KIDU 04100Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk SüdKIDU 04200Öffentlich Grünanlagen müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:höhenanpassungenumwandlung von Treppenanlagen in RampenEinbau taktiler LeitelementeRückbau vorhandener BautenHerstellung der Barrierefreiheit auf WegenZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Energetische Sanierung durch Ersatzneubau Forstbetriebshof Curtius. Eine Sanierung ist unwirtschaftlich. Wirtschaftlichkeitsberechnung liegt vor. Die räumliche Kapazität wird nicht wesentlich überschritten. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Vorschriften der ENEV werden eingehalten. Lärmminderung Kalkweg -Sternbuschweg bis Kruppstr.-durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke ggf. im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Manteuffelstr. - Mülheimer Str. bis Bismarckstr.-durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke ggf.im Vollausbau und Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Wanheimer Str -von Neuenhofstr-Forststr.-durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung mind. 2 db(a). Lärmminderung Wedauer Straße - Sternstr-Großenbaumer Allee- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Stand: Seite 7 von 143

8 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) 6.000,00 2) 5.400,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Düsseldorfer Straße Düsseldorfer Straße Koloniestraße Wedauer Straße Gabrielstraße Arlberger Straße Arlberger Straße Koloniestraße Angermunder Straße Hubertusplatz Ehinger Straße Lärmminderung Düsseldorfer Straße - Haus Nr. 148 bis Anschluss L 473- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und QuerschnittsänderungenEine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a): Lärmminderung Düsseldorfer SDtra.- Schulallee - Donkweg- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2dB(A). Lärmminderung Koloniestr.-Alte Schanze - Grabenstr.- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Wedauer Str. -Kalkweg - Masurenallee- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen, Eine Zweckbindung liegt nicht vor.pegelminderung mindestens 2 db(a). Lärmminderung Gabrielstr.-Sternbuschweg-Gneisenaustr.- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung mindestens 2 db(a). Lärmminderung Arlberger Str. -Kufsteiner Str.-Müchner Str.- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen Umbau von Gehwegen an Querungsstellen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Arlberger Str.- Zillertaler Str.-Kufsteiner Str.- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Koloniestr. - Grabenstr.-Sternbuschweg -durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Angermunder Straße - Albert-Hahn-Str.bis An der Huf-durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Hubertusplatz von Hubertusstraße bis Wendeanlage durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Ehinger Straße von Hermann-Rinne-Str. bis Schulz-Knaudt-str. - durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung ist nicht vorhanden. Pegelminderung mind. 2dB(A). Stand: Seite 8 von 143

9 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) 9.000,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Friedrich-Ebert-Straße Am Finkenacker Osterroder Straße Ungelsheimer Straße Krefelder Straße Schulz-Knaudt-Straße Römerstraße Fahrner Straße Feldstraße Sofienstraße Emscherstraße Fuchsstraße Gneisenaustraße Lärmminderung Friedrich-Ebert-Straße -Krefelder Str.-Beethovenstr.- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Am Finkenacker von Osteroder Straße bis Am Grünen Hang durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Osterroder Straße von Am Grünen Hang bis Am Finkenacker -durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a) Lärmminderung Ungelsheimer Str. -Rosenbergstr.-Am Förkelsgraben- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst u.a.:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA Krefelder Straßedadurch werden Lärmminderungen erreichtdie umfasst u.a.:rückbau der LSAggf. Umbauarbeiten an der StelleEine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Schulz-Knaudt-Straße -Ehinger Str.- Hermann-Rinne-Str.- durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA Römerstr.Dadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA Fahrner StraßeDadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA FeldstraßeDadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA SofienstraßeDadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA EmscherstraßeDadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA FuchsstraßeDadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA Gneisenaustraße Dadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Stand: Seite 9 von 143

10 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Nikolaistraße Wanheimer Straße Gerhardstraße Bronkhorststraße Bayernstraße Albrechtstraße Felix-Dahn-Straße In den Haesen Kaiser-Friedrich-Straße Obermeidericher Straße Vermeidung von Verkehrslärm durch Rückbau LSA Nikolaistraße Dadurch werden Lärmminderungen erreicht. Die umfasst u.a.: Rückbau der LSA ggf. Umbauarbeiten an der Stelle Eine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Wanheimer Straße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau (Rückbau des Naturpflasters) und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. reine Zweckbindung liegt nicht vor.die Pegelminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Gerhardstr von Bronkhorststraße bis Regenbergastraße. durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Bronkhorststraße von Gerhardtstraße bis Lösorter Straße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Bayernstraße von Hermannstraße bis Brauschweiger Straße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen, Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Albrechtstraße von Niebuhrstraße bis Gartroper Straße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Felix-Dahn-Straße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung In den Haesen von Halener Straße bis Birkenstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Kaiser-Friedrich-Str. von Röttgersbachstraße bis Schlachthofstraße- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung Obermeidericher Straße Obermeidericher Pfad bis H.Nr durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen.Die Lärmreduzierung beträgt mindestens 2dB(A). Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Stand: Seite 10 von 143

11 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Mündelheimer Straße Mündelheimer Straße Kaiser-Friedrich-Straße Overburchstraße Angermunder Straße 152b Angermunder Straße 111b Franz-Lenze-Platz Römerstraße Duisburger Straße Henri-Dunannt-Straße Lärmminderung Mündelheimer Straße Düsseldorfer Landstraße bis Angerhauser Straße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Mündelheimer Straße - Angerh.Str- Kaiserw.-Str. - durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Kaiser-Friedrich-Straße von Am Bischofskamp bis Röttgersbachstraße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Overbruchstraße von Heimkamp bis Banaterstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Angermunder Straße -v. HNr. 152b-160- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Angermunder Straße - v HNr. 111b durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Franz-Lenze-Platz von Herzogstraße bis Bahnhofstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Römerstraße von Lehnacker bis Hafenstraße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst:einbau/austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Duisburger Straße von Eisenbahnstraße bis Zechenstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Henri-Dunant-Straße von H.Nr. 26 bis Wendeanlage durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Stand: Seite 11 von 143

12 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) ,00 1) ,00 2) , Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Lärmbekämpfung Städtebau Städtebau Städtebau Güterstraße An der Bastei Eisenbahnstraße Angermunder Straße 140 b Bismarckstraße Ziegelhorststraße Wedauer Straße Kaiser-Friedrich-Straße Bezirk Walsum Bezirk Walsum Bezirk Hamborn Bezirk Hamborn Bezirk Meiderich Bezirk Meiderich Lärmminderung Güterstraße von H.Nr. 9 bis Auf der Heide durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung An der Bastei H.Nr. 150 bis Am Falkenhof durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Eisenbahnstraße von Knick bis Baumstraße durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Angermunder Straße -H-Nr. 140b-152- durch Einbau einer Asphalt-Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Bismarckstraße von Mülheimer Straße bis Manteuffelstraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung Ziegelhorststraße von Schlachthofstraße bis Bilsestraße durch Einbau einer Asphalt- Fahrbahndecke im Vollausbau und ggf. Veränderung des Straßenzuschnittes. umfasst: Einbau/Austausch des Belages mit besonderen Anforderungen an den Unterbau und Querschnittsänderungen. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Die Lärmminderung beträgt mindestens 2 db(a). Lärmminderung durch Errichtung von Kreisverkehrsanlage Wedauer Straße und den Rückbau städtischer Lichtsignalanlage. Durch den Bau von Kreisverkehrsplätzen und Rückbau LSA werden Lärmminderungen von mindestens 3dB(A) erreicht(vlärmschr 97 RLS 90/ ). Die umfasst u.a.:-rückbau der LSA- Bau des Kreisverkehres-Anpassungen der Querungen.Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Lärmminderung durch Errichtung von Kreisverkehrsanlage Kaiser-Friedrich-Straße und den Rückbau städtischer Lichtsignalanlage. Durch den Bau von Kreisverkehrsplätzen und Rückbau LSA werden Lärmminderungen von mindestens 2dB(A) erreicht(vlärmschr 97 RLS 90/ ). Die umfasst u.a.:- Rückbau der LSA-Bau des Kreisverkehres-Anpassungen der Querungen - Erwerb eines Grundstückes. Eine Zweckbindung liegt nicht vor. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk WalsumÖffentlicher Räume müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:bordsteinabsenkungeneinbau taktiler LeitelementeZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk HambornÖffentlicher Räume müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:bordsteinabsenkungeneinbau taktiler LeitelementeZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Herstellung der Barrierefreiheit Bezirk Meiderich Öffentlicher Räume müssen für alle Menschen barrierefrei und von fremder Hilfe weitgehend unabhängig nutzbar sein. n umfassen u.a.:bordsteinabsenkungeneinbau taktiler LeitelementeZweckbindung liegt nicht vor. Die ist eingebettet in städtebauliche Planung. Stand: Seite 12 von 143

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