Folgende Angaben des Antragstellers (Name, Anschrift) sind erforderlich:
|
|
- Barbara Fromm
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Merkpostenliste zum Antrag auf Genehmigung gemäß 7 StrlSchV zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin (Diagnostik und Standardbehandlungen) und ggf. für den Zusatz von radioaktiven Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln nach 106 Abs. 1 StrlSchV Der Genehmigungsantrag muss ausweisen, dass die Genehmigungsvoraussetzungen des 9 Abs. 1, 2 und Abs. 3 (und ggf. 107 Abs. 3) StrlSchV 1 erfüllt werden. Folgende Angaben des Antragstellers (Name, Anschrift) sind erforderlich: 1. Darlegung der Gründe und Ziele der Verwendung radioaktiver Stoffe für die beantragten Verfahren 2. Genehmigungsinhaber 2.1. Betriebsnummer gemäß Bundesanstalt für Arbeit 2.2. Kopie der Eintragung ins Handelsregister (bei Personen- und Kapitalgesellschaften) und/oder Kopie des Zulassungsbescheids der Kassenärztlichen Vereinigung 2.3. Strahlenschutzverantwortlicher SSV ( 31 Abs. 1 StrlSchV) Name, Vorname (bei juristischen Personen der zur Wahrnehmung der Aufgaben des SSV berechtigten Person) Geburtsdatum, -ort; Staatsangehörigkeit Anschrift Telefon- und Fax-Nr. (dienstlich); Adresse der Strahlenschutzverantwortliche bzw. die zur Vertretung berechtigte Person hat ein Führungszeugnis zu erbringen (ausgenommen Angestellte oder Beamte im öffentlichen Dienst) Hinweis! Bei Gemeinschaftspraxen ist anzugeben, welches Mitglied die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714, 2002 S. 1459), geändert durch Artikel 5 Absatz 7 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) zuständige Behörde in Sachsen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat 53 Pillnitzer Platz Dresden Dienstgebäude: Telefon: Telefax: Söbrigener Straße 3a, Haus 4 (0351) (0351) Hadi.Alborzi@smul.sachsen.de Dresden (0351) (0351) Christiane.Mueller@smul.sachsen.de zu erreichen: Bus Linie 63, Haltestelle Pillnitzer Platz
2 3. Strahlenschutzbeauftragte und Fachkunde 3.1. Strahlenschutzbeauftragter SSB ( 31 Abs. 2 und 82 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchV) für den medizinischen Bereich Name, Vorname Geburtsdatum, -ort; Staatsangehörigkeit Anschrift Telefon- und Fax-Nr. (dienstlich, evtl. privat); Adresse Approbationsurkunde (Kopie) Fachkundenachweis (Kopie) gemäß 30 Abs. 1 StrlSchV und Anlagen A1 bzw. A6 Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin 2, ausgestellt von der der zuständigen Stelle in Sachsen: Sächsische Landesärztekammer 3.2. Strahlenschutzbeauftragter SSB ( 31 Abs. 2, 9 Abs. 1 Nr. 2, 9 Abs. 3 Nr. 2 StrlSchV) für den physikalisch-technischen Bereich Medizinphysik-Experte Name, Vorname Geburtsdatum, -ort; Staatsangehörigkeit Anschrift Telefon- und Fax-Nr. (dienstlich, evtl. privat); Adresse Nachweis der Fachkunde im Strahlenschutz nach 30 Abs. 1 StrlSchV i. V. m. Anlagen A2 bzw. A6 Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin Medizinphysik-Experten, die noch keine Fachkundebescheinigung besitzen, können diese bei der zuständigen Stelle in Sachsen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 53 beantragen; es sind die in Anlage A2 der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin genannten Berufsabschlüsse, Strahlenschutzkurse und Sachkundezeugnisse (Schwerpunkt Nuklearmedizin) vorzulegen Hinweis (nicht gültig für Ärzte)! Für die Ausstellung von Fachkundebescheinigungen ist ein entsprechender Antrag des Strahlenschutzverantwortlichen oder des vorgesehenen Strahlenschutzbeauftragten Voraussetzung. Die Verwaltungskosten der Fachkundebescheinigung werden ggf. zusammen mit den Verwaltungskosten des Gesamtgenehmigungsverfahrens vom LfULG erhoben Vertreter Vertreter des SSB für den medizinischen Bereich Angaben wie unter Punkt 3.1 Vertreter des SSB Medizinphysik-Experten für den physikalisch-technischen Bereich Angaben wie unter Punkt Bestellung Die Strahlenschutzbeauftragten für den medizinischen Bereich, für den physikalischtechnischen Bereich und erforderliche Vertreter sind vom Strahlenschutzverantwortlichen schriftlich zu bestellen, wobei der innerbetriebliche Entscheidungsbereich festzulegen ist. Muss ein Medizinphysik-Experte für nuklearmedizinische Untersuchungen und Stan- 2 Strahlenschutz in der Medizin - Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (GMBl 2011 S. 876) - Seite 2 Merkpostenliste nuklearmedizinische Diagnostik
3 dardbehandlungen verfügbar aber nicht bestellt sein ( 9 Abs. 3 Nr. 2 StrlSchV), ist die Verfügbarkeit vom SSV durch Vorlage eines entsprechenden Vertrages nachzuweisen. Hat der Medizinphysik-Experte Verträge mit mehr als einer nuklearmedizinischen Klinik bzw. Praxis abgeschlossen, muss er ggf. belegen, dass er allen eingegangenen Verpflichtungen nachkommen kann MTRA ( 82 Abs. 2 StrlSchV) und "sonst tätige Personen" Angaben über die in der nuklearmedizinischen Praxis/Abteilung/Klinik außer den SSB tätigen Personen Name, Alter, Geschlecht, Berufsausbildung/ -abschluss*, Kenntnisse im Strahlenschutz (z. B. Strahlenschutzkurse, Weiterbildungsveranstaltungen) (* MTRA haben eine Kopie Ihrer Berufserlaubnis nach 1 Nr. 2 MTA-Gesetz vorzulegen; dies gilt für Medizinische Fachangestellte, Arzthelferinnen, Krankenschwestern und Krankenpfleger u. a. entsprechend) Hinweise! MTRA, deren Berufsabschluss vor dem erfolgte, mussten abhängig vom Termin der Ausstellung ihrer Berufserlaubnis bis zu folgenden Terminen Berufserlaubnis erteilt 8 h Fachkunde-Aktualisierung nach Anlage A3 Nr. 3 RLM bis vor zwischen 1976 und Rechtsgrundlage: 117 Abs. 11 Satz 3 StrlSchV und 45 Abs. 6 Satz 3 RöV i. V. m. 13 Abs. 2 3 MTAG nach die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren. MTRA, die aus zwingenden Gründen den notwendigen Aktualisierungskurs nicht fristgerecht absolvieren konnten, wenden sich bitte an das LfULG (Tel.: 03 51/ ). Alle MTRA, deren Berufserlaubnis nach dem ausgestellt wurde, müssen ebenfalls in fünfjährigen Abständen (Datum Berufserlaubnis + fünf Jahre) die lückenlose Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen. Ärzte ohne Fachkunde ( 82 Abs. 1 Nr. 2 StrlSchV) müssen Kenntnisse im Strahlenschutz nach Anlage A3 Abschnitt 4.1 Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin nachweisen. Krankenschwestern, Krankenpfleger, Medizinische Fachangestellte u. a. Personen mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung entsprechend 82 Abs. 2 Nr. 4 müssen belegen, dass sie über Kenntnisse im Strahlenschutz (20 h Kurs + 20 h praktische Übungen vor Ort) nach Abschnitt 5 der Anlage A3 Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin verfügen. Kenntnisse im Strahlenschutz sind aller 5 Jahre zu aktualisieren (z. B. 4 h Kurs nach Abschnitt 6 der Anlage A3 Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin). Beratung und Auskünfte erteilt das LfULG (Tel.: 03 51/ ) Besteht die Absicht, in der nuklearmedizinischen Praxis/Abteilung/Klinik die praktische Ausbildung von Auszubildenden und Studierenden im Alter zwischen 16 und 18 Jahren ( 45 Abs. 2 StrlSchV) durchzuführen, ist dies anzugeben 3 Eine nach den Regeln der DDR erteilte Erlaubnis als "Medizinisch-technische Assistentin"... gilt als Erlaubnis nach 1 Nr. 2 fort ( 13 Abs. 2 MTAG) - Seite 3 Merkpostenliste nuklearmedizinische Diagnostik
4 3.7. Einstufung der Mitarbeiter in die zutreffende Kategorie der strahlenexponierten Personen ( 54 StrlSchV), Teilkörperexpositionen (insbesondere der Hände) sind zu berücksichtigen Hinweis! Alle Mitarbeiter, die eluieren, Spritzen vorbereiten oder applizieren, und die Strahlenschutzbeauftragten sind in Kategorie A einzustufen; diese Personen müssen zusätzlich zu den Filmdosimetern mit Fingerringdosimetern (Auswahl entsprechend Umgang mit Beta- oder Gamma-Strahlern) ausgestattet werden. Für Beteiligte bei der Durchführung der Radiosynoviorthese sind ggf. zusätzliche RSO-Fingerringe vom Strahlenschutzverantwortlichen zur Verfügung zu stellen Begründung (ggf. Vorlage einer rechnerischen Abschätzung) der Einstufung der Mitarbeiter 3.9. Geplante personendosimetrische Überwachungsmaßnahmen ( 41 StrlSchV und Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen, Teil 1 4 ) Hinweis! Für alle strahlenexponierten Personen der Kategorie A sind vor Beginn des Umgangs Bescheinigungen eines ermächtigten Arztes gemäß 60 StrlSchV vorzulegen (Liste der ermächtigten Ärzte in Sachsen: Arbeitsmedizin / Arbeitsmedizinische Vorsorge Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ermächtigte Ärzte für beruflich Strahlenexponierte [Download,*.pdf, 0,02 MB]) Abschätzung der Notwendigkeit einer regelmäßigen Inkorporationsüberwachung der Mitarbeiter, die mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen werden ( 41 Abs. 1 Nr. 2 StrlSchV und Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen, Teil 2 5 ) Hinweise! Die Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (Bekanntmachung im Bundesanzeiger 160 a und 160b vom ; ) sind beim Bundesamt für Strahlenschutz erhältlich. Die Empfehlung für die Anwendung der Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung in der Nuklearmedizin der Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS. ( ) sollte zur Abschätzung herangezogen werden. Bei Abstimmung mit dem LfULG kann diese Abschätzung auch zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. nach Erteilung der Umgangsgenehmigung) vorgenommen werden. 4. Beantragter Genehmigungsumfang 4.1. Angabe des Verwendungszwecks der radioaktiven Stoffe Hinweis! Zusätzlich zur Genehmigung nach 7 StrlSchV ist die Genehmigung nach 106 Abs. 1 StrlSchV erforderlich und vom Strahlenschutzverantwortlichen zu beantragen, wenn eine Herstellungserlaubnis nach 13 Abs. 1 AMG notwendig ist. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Wechsel der Verfügungsgewalt über das Arzneimittel (AM) vom Hersteller (z. B. Ra- 4 Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen, Teil 1: Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition - 40, 41,42 StrlSchV; 35 RöV -(GMBl 2004 S. 410) 5 Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen, Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition - Inkorporationsüberwachung - (GMBl 2007 S. 623) - Seite 4 Merkpostenliste nuklearmedizinische Diagnostik
5 diochemiker) auf eine andere Person (z. B. Nuklearmediziner, der die Arzneimittel am Patienten anwendet) übergeht; in diesen Fällen muss der SSV die Kopie der von der Landesdirektion ausgesprochenen Herstellungserlaubnisse gemäß 13 AMG und eine zusammenfassende Erläuterung, welche radioaktiven Stoffe (Nuklid, max. Aktivität, evtl. chemische Zusammensetzung) bei welchen Herstellungsverfahren von Arzneimitteln zugesetzt werden vorlegen. Eine Genehmigung nach 106 Abs. 1 StrlSchV ist nicht zu beantragen von Ärzten, die radioaktive AM von Herstellern beziehen (gebrauchsfertige AM) und verwenden, die radioaktive AM mit Hilfe von zugelassenen Markierungskits selbst herstellen und applizieren AM zur Verabreichung aufbereiten (radioaktive Markierung körpereigener Substanzen, Herstellung von Eluaten) und verabreichen 4.2. Offene radioaktive Stoffe Lfd. Nr. Nuklid chem. Verbindung/ Pharmakon Umgangsaktivität durchschnittliche tägliche Arbeitsaktivität Bezugsaktivität pro Jahr Die beantragten Nuklide und damit mögliche Untersuchungsverfahren müssen dem Umfang der nachgewiesenen Fachkunde entsprechen Die beabsichtigten Diagnoseverfahren (in-vivo und in-vitro) und vorgesehenen ambulanten Standardbehandlungen (siehe z. B und RLM) sind kurz zu beschreiben, gegebenenfalls ist nachzuweisen, dass diese Verfahren dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen und die Anwendung von radioaktiven Stoffen für den Patienten notwendig und zu rechtfertigen ist ( 4 Abs. 1 StrlSchV) 4.4. Umschlossene radioaktive Strahler, die für Transmissionsmessungen verwendet und im Kamerakopf fest eingebaut werden Lfd. Nr. Nuklid Quellenbezeichnung/ -typ / -Nr. Aktivität Einbauort/ Verwendungszweck Kopien der Quellenzertifikate, Bauartzulassungen, Dichtheitsbescheinigungen 6 ( 69 Abs. 2 StrlSchV) sind beizufügen oder ggf. nachzureichen 4.5. Notwendige Prüfstrahler/Phantome (die radioaktive Stoffe enthalten) zur Qualitätskontrolle der Messgeräte bzw. medizinischen Diagnosegeräte Lfd. Nr. Nuklid Quellenbezeichnung/ -typ / -Nr. Aktivität evtl. Einbauort/ Verwendungszweck 6 Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen (GMBl 2004 S. 530; Änderung GMBl 2012 Nr S. 919) - Seite 5 Merkpostenliste nuklearmedizinische Diagnostik
6 Kopien der Quellenzertifikate, Bauartzulassungen, Dichtheitsbescheinigungen ( 69 Abs. 2 StrlSchV) sind beizufügen oder ggf. nachzureichen 4.6. Beantragung der Freigabe, Beseitigung bzw. Entsorgung radioaktiver Reststoffe Abgabe als radioaktive Abfälle an die Landessammelstelle ( 76 Abs. 4 StrlSchV) Angabe, welche beim beantragten Umgang anfallenden radioaktiven Abfälle an die Landessammelstelle abgeführt werden sollen Abgabe als sonstige radioaktive Stoffe an andere Genehmigungsinhaber (Reststoffe) Angabe, welche anfallenden Reststoffe in welcher Menge an Genehmigungsinhaber, die über eine Genehmigung nach 7 StrlSchV verfügen müssen, abgegeben werden sollen Beantragung der uneingeschränkten Freigabe ( 29 Abs. 2 Nr. 1a StrlSchV) Angabe für welche der unter 3.2 beantragten radioaktiven Stoffe und welche Mengen die Freigabe als nicht radioaktive Stoffe beantragt wird Angabe durch welche Maßnahmen, Messverfahren (Freigabemessung) festgestellt werden soll, das für jedes Abfallgebinde die Freigabewerte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 5 i. V. m. den Festlegungen der Anlage IV Teil A Nr. 1 eingehalten werden Angabe, wie die Einhaltung der Oberflächenkontaminationswerte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 4 nachgewiesen werden soll 4.7. Umgangsort genaue Anschrift mit Angabe der Etage und der Raumnummern 5. Baulicher Strahlenschutz, Ausrüstung und Strahlenschutzmaßnahmen entsprechend Stand von Wissenschaft und Technik 5.1. Nachweis, dass die nuklearmedizinische Praxis/Abteilung/Klinik den Anforderungen der DIN 6844 Teil 1 (Ausgabe Januar 2005) entspricht, dazu sind in Papierform einzureichen: Baupläne - Grundriss und Schnitt (Maßstab 1:50 oder 1:100) Einrichtungsskizzen Lageplan - benachbarte Räume, Gebäude, Gelände Beschreibung der vorgesehen/vorhandenen Ausstattung, Berücksichtigung des erforderlichen Brand- und Diebstahlschutzes (DIN 25422), insbesondere für den Tresorund Abfüllraum 5.2. Strahlenschutzberechnung Strahlenschutzplan Eintragung der Strahlenschutzbereiche (Kontrollbereich, Überwachungsbereich) Anordnung sämtlicher Räume mit Angabe der Wanddicken, bei Strahlenschutzwänden der Art und Dichte des Materials - Seite 6 Merkpostenliste nuklearmedizinische Diagnostik
7 Angaben über die Nutzung der den Strahlenschutzbereichen benachbarten Räume Eintragung der für den Strahlenschutz relevanten Angaben über die Installation, besonders die Be- und Entlüftung sowie die Abwasserführung Strahlenschutzberechnung rechnerische Ermittlung der Ortsdosisleistung an repräsentativen Aufenthaltsorten der Strahlenschutzbereiche, bezogen auf alle vorhandenen Strahlenquellen (Generator, Eluat, Radiopharmaka, Spritzen, Patienten, radioaktive Abfälle), entsprechend DIN 6844 Teil 3 (Ausgabe Dezember 2006) Hinweis! Es sollte beachtet werden, dass die Wandstärken der Räume des Kontrollbereichs so auszulegen sind, dass die den Kontrollbereich umgebenden Räume, ausgehend von den im Kontrollbereich befindlichen Strahlenquellen, höchstens Überwachungsbereiche sind! Hinweis! Bei Verwendung der maximalen Umgebungs-Äquivalentdosisleistung des Abschnitts 4.2 der DIN 6844-Teil 3 ist der Antragsteller verpflichtet das Optimierungsgebot des 6 StrlSchV zu berücksichtigen, d.h. die Auslegung von Arbeitsplätzen in Kontrollbereichen und in Überwachungsbereichen muss unterhalb der Grenzwerte der effektiven Dosis ( 54, 55 StrlSchV) erfolgen. Wirken auf einen Arbeitsplatz mehrere Strahlenquellen aus benachbarten Räumen ein, sind diese in der Summe zu berücksichtigen. Zusätzlich sind entsprechend Abschnitt Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin abweichend von DIN (Dezember 2006) die Bedienplätze von Messräumen (z. B. Arbeitsplätze von MTRA an Gammakameras) auf eine maximale Körperdosis (siehe 3 Abs. 2 Nr. 9c StrlSchV) von 1 msv pro Kalenderjahr (maximal zulässige Dosis 0,5 µsv/h) auszulegen Schutzausrüstungen Angabe der zur Verfügung stehenden lokalen Abschirmungen (z. B. Bleiburg, Tresor, mobile Strahlenschutzwände, abgeschirmte Abfallbehälter, abgeschirmte Spritzentransportbehälter, Spritzenabschirmungen usw.) 5.3. Zur Verfügung stehende Messgeräte Aktivitätsmessung: Aktivimeter; Bohrlochmessplatz; in-vitro Messgeräte; Abfallmessplatz usw. (jeweils Gerätebezeichnung, Hersteller, Baujahr, ggf. CЄ - Kennzeichen nach MPG) Kontaminationskontrolle: transportabler Kontaminationsmonitor, evtl. Hand-Fuß- Kleider-Monitor usw. (jeweils Gerätebezeichnung, Hersteller, Baujahr) Dosisleistungsmessung: Gerät zur Ermittlung der Ortsdosisleistung an Arbeitsplätzen sollte möglichst verfügbar sein Zur Qualitätssicherung und Funktionskontrolle der Geräte erforderliche Prüfstrahler und Kalibrierquellen sind unter 4.5 aufzulisten 5.4. Zur Untersuchung verfügbare Kamerasysteme Bezeichnung/Typ Hersteller Baujahr CЄ Kennzeichen nach MPG* Betriebsweise (planar/spect/ Koinzidenz/PET) *Wenn die Kamera als Medizinprodukt in Verkehr gebracht wurde, sind Kopien des von der benannten Stelle ausgestellten CЄ Zertifikats und der Konformitätserklärung des Herstellers vorzulegen - Seite 7 Merkpostenliste nuklearmedizinische Diagnostik
8 In die Kamera eingebaute Strahlenquellen zur Schwächungskorrektur sind unter 4.4 zu beantragen. Angabe, für welche Kameras Wartungsverträge abgeschlossen wurden Vorlage des Qualitätssicherungsprogramms für die jeweiligen Kamerasysteme (wer führt welche Prüfungen wann aus?; vgl. 83 Abs. 5 bis 7 StrlSchV; und 6.2 Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin und z. B. DIN 6855 Teil 1, 2, 4 und 11) Angabe der für Konstanzprüfungen erforderlichen vorhandenen Phantome (falls nicht unter 4.5 bereits erfasst) 5.5. Verfahren der Patienten-Identifizierung Darstellung des Verfahrens, durch das sicher gestellt werden soll, dass Verwechselungen von Patienten, die mit radioaktiven Stoffen untersucht oder behandelt werden sollen, ausgeschlossen werden können (Abschnitt 5 erster Absatz, RLM) Hochwasserschutzmaßnahmen (nachzuweisen von Antragstellern, deren Umgangsorte in gefährdeten Gebieten 7 liegen) Angabe, welche Räume/Gebäude, die zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen vorgesehen sind oder in denen radioaktive Stoffe und Abfälle gelagert werden sollen, durch Wassereinbruch (Hochwasser/Grundwasser; Defekt durchführender Wasser- und Abwasserleitungen u. a.) betroffen sein könnten Beschreibung, durch welche Maßnahmen die Sicherstellung der radioaktiven Stoffe bzw. Abfälle und die Vermeidung von Kontaminationen, die durch Wassereinbruch bedingt sind, im Ereignisfall erfolgen soll; ggf. sind erforderliche Informations- und Handlungsabläufe in die Strahlenschutzanweisung aufzunehmen. Hinweis! Im Ereignisfall muss auch die Sicherstellung von aufbewahrungspflichtigen Aufzeichnungen (gilt auch für elektronisch geführte) gewährleistet sein: z. B. Belege der Unterweisungen ( 38 Abs. 4 StrlSchV), Aufzeichnungen von Grenzwertüberschreitungen ( 42 Abs. 2 u. 3 StrlSchV), Nachweise der Funktionsprüfung/Wartung von Strahlungsmessgeräten ( 67 Abs. 2 StrlSchV) und insbesondere Buchführungsunterlagen ( 70 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 StrlSchV). 6. Umgebungsschutz Vorlage eines rechnerischen Nachweises ( 47 Abs. 4 StrlSchV), dass die zulässigen Aktivitätskonzentrationswerte nach Anlage VII Teil D für Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser für die nuklearmedizinischen Praxis/Abteilung/Klinik eingehalten werden. Da anfallende flüssige radioaktive Abfälle gesammelt und entsorgt werden, sind die einzuhaltenden zulässigen Konzentrationswerte i. R. nur für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Patiententoilette (aktiv) zu überprüfen. Falls das jährliche Abwasseraufkommen einer nuklearmedizinischen Praxis/Abteilung/Klinik zu gering ist, sollten als Grenze für die Einhaltung der zulässigen Aktivitätsgrenzwerte das betroffene Gebäude bzw. das zugehörige Grundstück beantragt werden. Die Ermittlung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Luft ist nur für solche Einrichtungen sinnvoll und zu erbringen, die die Abluft über eine Lufttechnische Anlage mit einem definierten Fortluftvolumenstrom aus den Strahlenschutzbereichen abführen (vgl. Abschnitt der DIN 6844 Teil 1). 7 Beurteilung auf Grundlage der Daten und Erkenntnisse des Hochwassers vom August Seite 8 Merkpostenliste nuklearmedizinische Diagnostik
9 7. Deckungsvorsorge 8 ( 10 Abs. 2 und 3 StrlSchV) Hinweis! Wenn die unter 4.2 beantragte Gesamtaktivität in der Summe das 10 5 fache der Freigrenzen (Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV) überschreitet, ist eine vorläufige Deckungszusage eines Haftpflichtversicherers vorzulegen. Über die Notwendigkeit und Höhe der Deckungsvorsorge wird im Genehmigungsverfahren in Abhängigkeit von der Umgangsaktivität der beantragten radioaktiven Stoffe und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls entscheiden. 8. Weitere vorzulegende Unterlagen Strahlenschutzanweisung Dekontaminationsanweisung Verhaltensregeln und Maßnahmen bei Unfällen/Störfällen Freigabeanweisung für Abklingabfälle (wenn beantragt) Schriftliche Arbeitsanweisungen 9 für häufig durchgeführte Untersuchungsverfahren Der Genehmigungsantrag ist durch den Strahlenschutzverantwortlichen zu unterzeichnen. Diese Merkpostenliste ist kein Vordruck eines Genehmigungsantrags, sondern soll dem Antragsteller zur Erstellung des Antrags für eine Genehmigung nach 7 StrlSchV die notwendigen Hinweise und Erläuterungen bieten. Der Genehmigungsantrag kann formlos, möglichst auf Kopfbogen, gestellt werden. Im Antrag muss zweifelsfrei zum Ausdruck kommen, dass die Anwendung radioaktiver Stoffe gerechtfertigt ist, die Einhaltung von Grenzwerten nachgewiesen wird und alle notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern, Patienten, Personen der Bevölkerung und der Umwelt getroffen werden. 8 Atomrechtlichen Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) vom 25. Januar 1977 (BGBl. I S. 220), geändert durch Artikel 9 Absatz 12 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) 9 die schriftlichen Arbeitsanweisungen sind dem Genehmigungsantrag nur beizulegen, wenn es sich nicht um Standarduntersuchungen/Behandlungen handelt und wenn durch diese geplante Verfahren näher erläutert werden, ansonsten müssen diese an den betreffenden Arbeitsplätzen nachweislich ausliegen - Seite 9 Merkpostenliste nuklearmedizinische Diagnostik
Der Genehmigungsantrag muss ausweisen, dass die Genehmigungsvoraussetzungen des 9 Abs. 1 und 2 StrlSchV erfüllt werden.
Merkpostenliste zum Antrag auf Genehmigung gemäß 7 StrlSchV zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen - z. B. in Radionuklidlabors (in-vitro Diagnostik, Markierung) u. a. Der Genehmigungsantrag muss
Mehrunterschreiben 2-fach
Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Abs. 1 StrlSchV zum Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen und Gaschromatograpie (z.b. Prüfstrahler, Kontrollvorrichtungen, Blutbestrahlungsgeräte,
Mehrunterschreiben 2-fach
Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Abs. 1 StrlSchV zum Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in der zerstörungsfreien Materialprüfung (z.b. ortsveränderlicher Umgang,
MehrDurchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß 7
An das Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 5 79083 Freiburg Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß 7 Genehmigungsantrag für den Umgang
MehrGenehmigungsantrag für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß 7 StrlSchV
An das Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 54.4, Fachgruppe Strahlenschutz Ruppmannstrasse 21 70565 Stuttgart Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven
Mehr- Meldung eines Wechsels der Strahlenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde
Anlage A 21 Hinweise zur Ausarbeitung einer Strahlenschutzanweisung Strahlenschutzanweisungen ( 34 StrlSchV) müssen je nach Anwendungsgebiet (offene oder umschlossene radioaktive Stoffe; Gammabestrahlungsanlagen
MehrStrahlenschutz von A Z O
Anhang O Organisationsstrukturen im Strahlenschutz Die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung sprechen zwei Personengruppen an, die Pflichten haben und Aufgaben zu erfüllen haben. Es handelt
MehrMerkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 11 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für medizinische Linearbeschleuniger
Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 11 Absatz 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für medizinische Linearbeschleuniger Diese Merkpostenliste bietet eine Handlungshilfe für
MehrDie Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
Strahlenschutzkurs Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Prof. Dr. Klaus Ewen B e t r e i b e r e i n e r R ö n t g e n e i n r i c h t u n g Betreiber
Mehrauf Genehmigung zur Durchführung von Leistungen der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach 135 Abs. 2 SGB V Antragsteller/-in: (Vertragsarzt, ermächtigter Arzt, MVZ und Name
MehrStrahlenschutz Grundlagen
Dr. Martin Werner, 17.02.2010 Strahlentherapie und spezielle Onkologie Strahlenschutzorganisation Historischer Überblick 1895 1896 1899 1902 1908 Entdeckung der Röntgenstrahlung, erste Röntgenaufnahme
MehrStand: Freigabebescheid Nr. (Nummer des Freigabebescheids, sobald diese bekannt ist) nach 29 StrlSchV:
Stand: 05.10.2015 1 Muster-Betriebsanweisung zu 29 StrlSchV für die uneingeschränkte Freigabe von Stoffen, die radioaktiv kontaminiert sind, in (z.b. Praxis, Klinik mit Anschrift) 1. Geltungsbereich Diese
MehrDie Genehmigung ist an die Person des "Betreibers" gebunden und daher nicht übertragbar.
Erläuterungen zum Antragsformular für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung/ eines Störstrahlers entsprechend den Vorschriften der Röntgenverordnung (RöV) Wer eine Röntgeneinrichtung oder einen Störstrahler
MehrInstitut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg Aktualisierungskurs Modul A Strahlenschutzrechtliche Grundlagen
Richtlinie im Strahlenschutz Institut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg Strahlenschutz-Regelwerke Atomgesetz (AtG) > Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) > Röntgenverordnung (RöV) - Richtlinien
MehrAntrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Nuklearmedizin
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-667, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung gemäß der Vereinbarung
MehrAntrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie
MehrMerkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie
Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie Diese Merkpostenliste bietet eine Handlungshilfe für die Beantragung einer Genehmigung zum
MehrStichwortverzeichnis zu 3 Bekanntmachungen des BMUB
Bekanntmachungen BMUB - verzeichnis 3 verzeichnis zu 3 Bekanntmachungen des BMUB Abbau von Anlagen oder Anlagenteilen 3-73 Abfälle, radioaktiv 3-59 3-60 Abgabe radioaktiver Stoffe nach Transport 3-93 Ableitung
MehrRöVO 1 und 2. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV) RöVO 2a-c. RöVO 3
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung RöV) 1.7.2000 Strahlenschutz in der Tierheilkunde Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und zur Röntgenverordnung
MehrStrahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff
Strahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff 1 Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen besteht
MehrInhalt: D. Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse... 3 E. Fachkunde... 3 F. Genehmigungsverfahren... 3 Anhang (zu Abschnitt E)(vom )...
Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung Stand 1. Januar 2015 Inhalt: D. Berücksichtigung
MehrAnlage A. Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise
Anlage A Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise Anlage A 1 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte Beim Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die Anwendung
MehrAusbildungskurse. Strahlenschutz. Qualitätssicherung
Magistrat der Stadt Wien MAGISTRATSABTEILUNG 39 Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien PTPA Labor für Strahlenschutz Standort: Währinger Gürtel 18 20 Ebene 04, Leitstelle 4B A-1090
MehrMERKBLATT für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung in der medizinischen Diagnostik (Stand: März 2008)
i Regierungspräsidium MERKBLATT für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung in der medizinischen Diagnostik (Stand: März 2008) 1. Die Röntgenverordnung ist in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April
MehrFit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung
, Diplom-Physiker Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung RöV (grundsätzliches) Fachkunderichtlinie Medizin Aufzeichnungsrichtlinie Sachverständigenprüfrichtlinie (SV-RL) Qualitätssicherungsrichtlinie
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)
Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung
MehrDie aktuellen Mustergenehmigungen in der ZfP Was verlangen die Auflagen vom SSV und SSB?
16. Seminar Aktuelle Fragen der Durchstrahlungsprüfung und des Strahlenschutzes Vortrag 6 Die aktuellen Mustergenehmigungen in der ZfP Was verlangen die Auflagen vom SSV und SSB? Astrid LANGE * *, Hannover
MehrVersion 02/2014 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1
Verordnung des s, des Sozialministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten nach 19 des Atomgesetzes und nach der Strahlenschutzverordnung (Strahlenschutz-Zuständigkeitsverordnung
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung für den Einsatz von Prüfstrahlern zur Kalibrierung und Kontrolle der bildgebende Eigenschaften am PET/CT in der . 1 Einleitung Die Strahlenschutzanweisung ist allen Personen,
MehrOffene radioaktive Stoffe
Offene radioaktive Stoffe Allgemeiner Umgang mit radioaktiven Stoffen Abstand halten Aufenthaltszeit minimieren Abschirmen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen A, A, A und zusätzlich Schutzkleidung
Mehrgemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie vom 10. Februar 1993 in der Fassung vom 01. Januar 2015
Antrag Posteingangsnummer BGST von KVS auszufüllen! auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
MehrBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln. - Bek. d. BMAS v IIIb /6 -
Bekanntgemacht in: GMBl Nr. 5, 24. Februar 2014, S. 100 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 6.3 Vorsorgebescheinigung - Bek. d. BMAS
MehrWPF STRAHLUNG UND STRAHLENSCHUTZ
Kursplan und Ankündigung Ankündigung: WPF STRAHLUNG UND STRAHLENSCHUTZ Kurs im Strahlenschutz zum Erwerb der Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Vorlesung (84h) mit Übungen
MehrStrahlenschutz. Fachkunde nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung im medizinischen Bereich
Strahlenschutz Fachkunde nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung im medizinischen Bereich Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße
MehrAntrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Computertomographie
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-420, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen
MehrAnlage B 5. 5 SSK-Empfehlungen
Anlage B 5 5 SSK-Empfehlungen Alle nachfolgenden Empfehlungen der Strahlenschutzkommission sind auch online über www.ssk.de abrufbar; seit dem 3.11.2009 auch teilweise in englischer Übersetzung. 5.1 Maßnahmen
MehrStrahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg
Strahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg Gültigkeitsbereich: Strahlenschutzbereich II-Universität Physikalisches Institut, Philosophenweg 12 Hörsaalgebäude INF 308
MehrRICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES. vom 5. Dezember 2013
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 1 RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor
MehrAntrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma im Rahmen der
MehrHandbuch Röntgen mit Strahlenschutz
ecomed Medizin Handbuch Röntgen mit Strahlenschutz Verfahren, Strahlenschutzvorschriften Bearbeitet von Hartmut Reichow, Max Heymann, Wolfgang Menke, Dirk Höwekenmeier Grundwerk mit 17. Ergänzungslieferung
MehrMerkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen
MehrANWEISUNG FÜR DIE ORGANISATION DES STRAHLENSCHUTZES AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN
ANWEISUNG FÜR DIE ORGANISATION DES STRAHLENSCHUTZES AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN 1. Organisatorische Gliederung In der Anlage 1 ist in Form eines Kastendiagramms die organisatorische Gliederung
Mehrfür wissenschaftliche und technische Anwendungen
Strahlenschutzkurse an der für wissenschaftliche und technische Anwendungen 2016/2017 Copyright: Volker Lannert Informationen Strahlenschutzkurse der Fachkundegruppe S4.2 "Umgang mit offenen radioaktiven
MehrOffene radioaktive Stoffe
Offene radioaktive Stoffe Arbeiten im Radionuklidlabor Arbeitsplatz : Arbeitsmittel zurechtlegen Mitarbeiter informieren Arbeitsschritte planen Arbeit zügig durchführen Abit Arbeitsplatz lt aufräumen fä
MehrMedizintechnologie.de. Strahlenschutz. Rechtliche Grundlagen
Medizintechnologie.de Strahlenschutz Radioaktive Stoffe und Röntgenstrahlung werden in der Technik und Wissenschaft vielfältig verwendet. Ionisierende Strahlung, beispielsweise α -, β-,g- oder Röntgenstrahlung,
MehrI - 6 Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schulröntgeneinrichtungen 1, 2
30 Sicherheitsrichtlinien Unterricht I - 6 Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schulröntgeneinrichtungen 1, 2 I - 6.1 Grundsätze Nach den Strahlenschutzgrundsätzen der Strahlenschutzverordnung StrlSchV
MehrName und Anschrift des Betreibers (Strahlenschutzverantwortliche/r)
Absender: Durchführung der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung -RöV-) vom 08.01.1987 (BGBl. I S. 114) in der zur Zeit geltenden Fassung hier: A & Antrag auf
MehrManuskript neue StrlSchV. Wie sollen Praktiker beim Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen mit der neuen StrlSchV arbeiten?
Wie sollen Praktiker beim Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen mit der neuen StrlSchV arbeiten? Seit 1. August 2001 ist nun die neue Strahlenschutzverordnung inkraft getreten. Beim Umgang mit radioaktiven
MehrAntrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller
MehrBankverbindung Kontonummer: Bankleitzahl: Geldinstitut:
FV-Ident: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß FörderRL Kulturelle Bildung (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Postfach 10 09 20 01079 Dresden
MehrARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN
ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN ARBEITSSCHUTZ SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ VON MITARBEITERN HABEN PRIORITÄT Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
MehrName und Anschrift des Betreibers (Strahlenschutzverantwortliche/r)
Absender: Durchführung der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung -RöV-) vom 30.04.2003 (BGBl. I S. 604) in der zur Zeit geltenden Fassung hier: & Anzeige der Inbetriebnahme
MehrAntrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Linksherzkatheteruntersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen
MehrVoraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen. (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) *
Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) * * zuletzt geändert am 26.09.2012, in Kraft getreten
Mehrmedizinisches Personal (Schwestern, MTRA) Ärzte Mitarbeiter Strahlenphysik
Strahlenschutzbelehrung für medizinisches Personal (Schwestern, MTRA) Ärzte Mitarbeiter Strahlenphysik Strahlenschutzbelehrung Strahlenschutz Einwirkzeit gering halten Entfernung zum Radionuklid groß Quelle
MehrAntrag auf Abrechnungsgenehmigung von speziellen Laboratoriumsuntersuchungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von nach der Vereinbarung
MehrAusnahmen und Befreiungen nach 24, 25 EnEV
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Ausnahmen und Befreiungen nach 24, 25 EnEV (Merkblatt Ausnahmen und Befreiungen EnEV - Fassung 20.12.2016) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK
MehrGrundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus genehmigungspflichtigem Umgang
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Grundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus
MehrÄ rztekammer des Saarlandes
Ä rztekammer des Saarlandes Körperschaft des öffentlichen Rechts Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken Telefon +49 681 4003-0 Telefax +49 681 4003-340 www.aerztekammer-saarland.de info-aeks@aeksaar.de Antrag
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Raum 221 in der Physik II (Geb. 5107), E15, Forschungsgelände Garching der TU München Vorbemerkung: Die vorliegende Strahlenschutzanweisung
MehrStrahlenschutz in in der Nuklearmedizin
Strahlenschutz in in der Nuklearmedizin Test Wiederholung Praktischer Strahlenschutz Strahlenbelastung Weg der Radionuklide in der Nuklearmedizin Nuklidlieferung Abklinglager Klinik für Nuklearmedizin
MehrAusstattung von Heißräumen in der Nuklearmedizin
Ausstattung von Heißräumen in der Nuklearmedizin Komplette Lösungen aus einer Hand Das Handling mit Radiopharmaka oder mit offenen radioaktiven Stoffen in nuklearmedizinischen Einrichtungen muss in einem
MehrAntrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs.
MehrAntrag. auf Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Eintragungsnummer KVB:... BzSt:... Antrag auf Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte
Mehr(Für Kernspintomographie der Mamma und MR-Angiographie bitte gesonderten Antrag verwenden.) Name: Geburtsdatum: Facharzt-Anerkennung als: seit:
Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich Qualitätssicherung Neumühler Straße 22 19057 Schwerin Antrag auf Genehmigung zur Durchführung Abrechnung von Leistungen
MehrKassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung. Europa-Allee Frankfurt. Apherese
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Apherese als extrakorporales Hämotherapieverfahren Richtlinie Methoden
Mehr1. Geltungsbereich Diese Verwaltungsvorschrift legt
1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu 40 Abs. 2, 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und 35 Abs. 2 Röntgenverordnung ( AVV Strahlenpass ) Vom 20. Juli 2004 Auf Grund des 40 Abs. 2 Satz 4 der Strahlenschutzverordnung
MehrNovellierung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
1 Novellierung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung Klinische Studienzentrale (CSC) Antje Wiede Neuregelung: Genehmigungsbedürftigkeit radiologischer Untersuchungen bei palliativen medikamentösen
MehrANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)
(Absender) (PLZ) (Ort) Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34i Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) IM REGELVERFAHREN ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
MehrANTRAG Errichtungsbewilligung nach 5 StrSchG für den Umgang mit radioaktiven Stoffen
(Stempel des Antragstellers) ANTRAG Errichtungsbewilligung nach 5 StrSchG für den Umgang mit radioaktiven Stoffen An das Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten
MehrStrahlenschutz. Dr. Joachim Unger
Strahlenschutz Dr. Joachim Unger UNIVERSITÄTSMEDIZIN BERLIN Unterweisung nach 38 StrlSchV Personen, denen der Zutritt zu Kontrollbereichen erlaubt wird, sind vor dem erstmaligen Zutritt über die möglichen
MehrAntrag auf Baugenehmigung
Antrag auf Baugenehmigung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, eine Baugenehmigung ist gemäß 68 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO, in der aktuellen Fassung) nur auf Antrag zu erteilen und
MehrAntrag auf Genehmigung zur Durchführung von Laboratoriums-Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von Laboratoriums-Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß der Richtlinien
MehrStrahlenschutzkurse an der Universität Bonn
Strahlenschutzkurse an der Universität Bonn für wissenschaftliche und technische Anwendungen Jahr 2010 Organisatorische Leitung Dipl.- Wirt.Ing. T. Köhler Universität Bonn Abt. 4.4 Strahlenschutz und Laborservice
MehrName, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen Antrag auf Genehmigung zur Ausführung
MehrAntrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der radiologischen Diagnostik
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) Qualitätssicherung / Abrechnungsgenehmigung Humboldtstraße 56 22083 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der
MehrAntrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach 44 Infektionsschutzgesetz
Antragstellerin/Antragsteller / Verantwortliche Leiterin/ Verantwortlicher Leiter der Arbeiten: Name Vorname Straße, Hausnummer (Wohnanschrift) Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.2-1- Maximilianstraße
MehrName, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Antrag auf Genehmigung zur
MehrGenehmigungsbescheid K 0063/1
Freistaat Thüringen Landesverwaltungsamt Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar - Mit Postzustellungsurkunde - Lattermann GmbH Herr Lattermann Oststraße 20 07407 Rudolstadt Ihr/e
MehrVereinbarung. vom 8. September (Anlagen zum BMV [3])
Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen (Arthroskopie-Vereinbarung) vom 8. September 1994 (Anlagen zum BMV [3]) Stand
MehrK. (KWMBl. S. 201)
Strahlenschutz in Schulen Vollzug der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht in Schulen 2230.1.1.0-K Strahlenschutz in Schulen
MehrPostleitzahl, Ort. Telefax. Ich erkläre, dass gegen mich kein gerichtliches Straf- oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Name, Vorname Straße, Haus-Nr. Postleitzahl, Ort Telefon Telefax Weimarplatz 4 99423 Weimar Approbationserteilung als Antrag Erklärung über anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren Ich erkläre, dass
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (Pension, Zucht, Handel sowie Einfuhr bzw.
DER LANDRAT An den Kreis Recklinghausen Fachdienst 39 Ressort 39.3: Verwaltung Kurt-Schumacher-Allee 1 45655 Recklinghausen Telefon 02361/532125 Telefax 02361/532227 E-Mail: fd39@kreis-re.de Antrag auf
Mehr30 Gewerbeordnung (GewO)
Angaben zum Antragsteller Name, Vorname Landkreis Aurich - 321 - Ordnungsabteilung Postfach 1480 26584 Aurich (Ostfriesland) Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Telefon Telefax email (freiwillige
MehrStrahlenschutzanweisung für den genehmigungsbedürftigen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Strahlenschutzanweisung für den genehmigungsbedürftigen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen 1 Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen besteht für die Mitarbeiter die Möglichkeit einer
MehrSächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Abteilung Kunst Wigardstraße Dresden. FV-Ident: 1. Antragsteller Name.
FV-Ident: (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß FörderRL Musikschulen/Kulturelle Bildung für eine Maßnahme zur Stärkung der Kulturellen Bildung (Abschnitt III.
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung Versuch Gamma-Spektroskopie (FP 18) Versuch Energieverlust von Alpha-Teilchen (FP 2) Versuch Mößbauer-Effekt (FP 30) Institut für Physik, Gebäude Nord, Raum 228 Bei den Praktikums-Versuchen
MehrAntrag auf Zertifizierung als Auditor zur Durchführung von Audits nach DS-BvD-GDD-01
Antragsnummer: Antragseingang: DSZ Datenschutz Zertifizierungsgesellschaft mbh Budapester Straße 31 10787 Berlin (wird von der Zertifizierungsstelle ausgefüllt) Antrag auf Zertifizierung als Auditor zur
MehrIch beabsichtige in folgender Einrichtung im Land Brandenburg meine Tätigkeit aufzunehmen:
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mailanschrift* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit.
MehrRahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V
Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung
MehrStrahlenschutz in der Medizin. Schröttner J. Tel.: (0) /7395
Strahlenschutz in der Medizin Schröttner J. E-Mail: schroettner@tugraz.at Tel.: (0)316-873/7395 Technische Universität Graz Institut für Health Care Engineering mit Europaprüfstelle für Medizinprodukte
MehrStrahlenschutzanweisung
Muster für eine Strahlenschutzanweisung für den Betrieb von Feuchte- oder Durchflussmessgeräten mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoffen (Hinweis: Die Musterstrahleschutzanweisung ist an
MehrAntrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Vogelsgarten 6 90402 Nürnberg Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kardiorespiratorischen Polysomnographie (einschließlich
MehrAntrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ambulanten Operationen
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Qualitätssicherung / Abrechnungsgenehmigung Humboldtstraße 56 22083 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ambulanten Operationen
MehrHinweise zum Versicherungsschutz
Hinweise zum Versicherungsschutz 1. Versicherungspflicht a) AMG- und MPG-Studien Studien am Menschen zur Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten unterliegen einer gesetzlichen Versicherungspflicht
MehrANTRAG Betriebsbewilligung nach 10 StrSchG
(Stempel des Antragstellers) ANTRAG Betriebsbewilligung nach 10 StrSchG An das Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck (Name
MehrÄ rztekammer des Saarlandes
Ä rztekammer des Saarlandes Körperschaft des öffentlichen Rechts Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken Telefon +49 681 4003-0 Telefax +49 681 4003-340 www.aerztekammer-saarland.de info-aeks@aeksaar.de Antrag
MehrStrahlenschutzausbildungen in Österreich
Strahlenschutzausbildungen in Österreich ÖVS Herbsttagung 2010 Manfred Ditto Bundesministerium für Gesundheit Überblick Ausbildungen in Österreich Strahlenschutzbeauftragte Ermächtigte Ärzte Medizinphysiker
Mehr6. Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Betriebsräume
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung zur Erteilung einer Großhandelserlaubnis gem. 52 a Arzneimittelgesetz (AMG) im Rahmen einer Apothekenbetriebserlaubnis Dieses Merkblatt bezieht sich auf
Mehr