Nr. 4 / Oktober 2013 NEWS

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1 Nr. 4 / Oktober 2013 NEWS Abstimmungen vom 24. November 2013

2 2 Inhaltsverzeichnis S. 3 Entrée Eidgenössische Abstimmungen S. 4-5 Volksinitiative 1:12 - für gerechte Löhne S. 6-9 Volksinitiative Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen S Änderung des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen Kantonale Abstimmungen S Volksinitiative Bezahlbare Pflege für alle S. 18 Jahresprogramm November & Dezember

3 Entrée 3 Nach dem überaus positiven letzten Abstimmungssonntag, an welchem die Initiative der GSoA, zur Aufhebung der Wehrpflicht, mit über 73% abgelehnt wurde, steht bereits die nächste Herausforderung vor der Tür. Am 24. November stimmen wir, das Schweizer Stimmvolk, über die 1:12 Initiative der JUSO ab. Auch diese Abstimmung ist wieder von enormer Wichtigkeit. Aber ich bin mir sicher, dass wir auch diese Hürde bewältigen werden. Nebst zwei weiteren eidgenössischen Vorlagen, der Familieninitiative der SVP und der Änderung des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen, stimmen wir im Kanton Aargau über eine Volksinitiative, Bezahlbare Pflege für alle, der SP ab. Alain Bütler Webmaster JSVP Aargau

4 4 Volksinitiative - 1:12 - für gerechte Löhne Die Vorlage «1:12 - Für gerechte Löhne» verlangt, dass der höchste im gleichen Unternehmen bezahlte Lohn maximal das Zwölffache des tiefsten im Unternehmen bezahlten Lohnes betragen darf. Als Lohn gilt laut der Initiative die Gesamtsumme aller Zuwendungen. Dies schliesst neben dem Lohn den Wert aller Sach- und Dienstleistungen ein, die im Zusammenhang mit einer Arbeitstätigkeit entrichtet werden. Pro: Weil sich die Abzocker immer mehr nehmen, bleibt für uns andere immer weniger obwohl wir den Wohlstand gemeinsam erarbeiten. Steigende Krankenkassenprämien und Mieten führen dazu, dass das frei verfügbare Einkommen vieler Menschen sinkt. Nur die Topmanager nehmen sich seit Jahren immer mehr vom gemeinsam erwirtschafteten Wohlstand. Die 1:12-Initiative schafft hier Abhilfe und führt dazu, dass die Löhne gerechter verteilt werden. Dies wird den Konsum stärken und kurbelt dadurch unsere Wirtschaft an.

5 Volksinitiative - 1:12 - für gerechte Löhne 5 Kontra: Die Reduktion von hohen Löhnen führt zum Verlust von wichtigen Steuereinnahmen. In der Schweiz zahlen 10 % der Personen mit hohen Löhnen ca. 75% der direkten Bundessteuer. Für den Steuerausfall müsste dann der Mittelstand aufkommen. Gemäss einer Unabhängigen Untersuchung, der ETH, werden in der 1. Säule (AHV) wichtige Einnahmen fehlen. Es wird davon ausgegangen, dass mindestens 125 Millionen Franken pro Jahr fehlen werden. Diese Lücke müsste durch Beitragserhöhungen ausgeglichen werden. Dies würde natürlich die Firmen wie auch die Mitarbeiter treffen. Um das Verhältnis von 1:12 zu wahren werden Produktionen ausgelagert. Firmen aufgespaltet oder sogar teilweise ins Ausland verlagert. Die Verlierer sind hier klar Mitarbeiter mit kleinem Einkommen! Wird vom Staat ein fixes Lohnverhältnis festgelegt, so muss dieses auch durchgesetzt werden. Dies bedeutet, dass der Staat die Unternehmen kontrollieren muss. Dies verursacht viel Bürokratie und Kosten. Parolen JA: SP, JUSO, Grüne, UNIA NEIN: SVP, FDP, BDP, GLP, EVP

6 6 Volksinitiative - Familieninitiative Die eidgenössischen Räte haben in der Herbstsession 2009 entschieden, dass die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens Franken pro Jahr, für die Drittbetreuung von Kindern vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können (Art. 33. Abs. 3 bzw. Art. 212 Abs. 2bis DBG). Die Kantone werden mit diesem Bundesbeschluss (Steuerharmonisierungsgesetz) ebenfalls verpflichtet, einen entsprechenden Fremdbetreuungszug auch im kantonalen Recht einzuführen. Die Obergrenze können sie jedoch frei festlegen. Die SVP ist in den eidgenössischen Räten mit ihrem Antrag, den Betreuungsabzug allen Familien zugute kommen zu lassen, gescheitert. Damit trotzdem alle Familien von diesem Betreuungsabzug profitieren können, lanciert die SVP die Volksinitiative Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen mit folgendem Wortlaut: Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert: Art. 129 Steuerharmonisierung Abs. 4 neu 4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.

7 Volksinitiative - Familieninitiative 7 Pro: Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Die SVP will Familien mit Kindern steuerlich entlasten. Allerdings dürfen diese Steuererleichterungen nicht nur Familien zugute kommen, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Auf diese Weise würden Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, steuerlich benachteiligt. Die SVP setzt sich in allen Bereichen für eine Stärkung der Eigenverantwortung ein und bekämpft jede Tendenz, elterliche Pflichten an den Staat zu delegieren. Es kann deshalb nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremd betreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben.

8 8 Volksinitiative - Familieninitiative Die Argumente im Überblick: 1. Keine Diskriminierung selbsterziehender Familien 2. Steuerliche Entlastung für alle Familien mit Kindern 3. Stärkung der Familie 4. Wider der Verstaatlichung von Familien und Kindern 5. Gegen die Entmündigung der Eltern 6. Vielfalt der Familienkonzepte Fairness der Steuerbelastung 7. Die Steuersenkungen sind für den Bund und die Kantone verkraftbar 8. Selbstbetreuung der Kinder als Dienst an der Gesellschaft Kontra: Gemäss SVP-Initiative soll der Steuerabzug mindestens gleich hoch sein wie bei Eltern, deren Kinder familienergänzend betreut werden. Geht man von einem Pauschalabzug von Franken aus, ergeben sich laut Bundesrat für den Bund Mindereinnahmen von 390 Millionen Franken. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren kommt für die Kantone auf Steuerausfälle von nochmals fast 1,4 Milliarden Franken. Für den Kanton Bern wären dies Steuerausfälle von rund 61 Millionen Franken jährlich. Die SVP-Initiative ist im Kanton Bern finanzpolitisch nicht tragbar.

9 Volksinitiative - Familieninitiative 9 Die SVP-Initiative verstösst zudem gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und insbesondere gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Wer für die Fremdbetreuung seiner Kinder bezahlt, hat weniger verfügbares Einkommen als Haushalte, in denen die Kinder selbst betreut werden und/oder die dafür keine finanziellen Mittel aufwenden müssen. Kosten von fast 1,4 Milliarden Franken und Steuerausfälle im Kanton Bern von über 60 Mio. Franken sind nicht tragbar für eine Massnahme, die sachlich unsinnig ist und mehr Probleme schafft als löst. Parolen JA: SVP, EVP NEIN: Grüne

10 10 Änderung des Bundesgesetzes - Abgabe Nationalstrassen Pro: Für den Zusammenhalt der Schweiz Das heutige Nationalstrassennetz basiert auf der Grundlage von Seither hat sich die Schweiz stark gewandelt. Es ist deshalb nötig, neu entstandene Lücken im Nationalstrassennetz zu stopfen, um den Verkehr zwischen den Regionen zu erleichtern. Die Nationalstrassen verbinden künftig sämtliche Landesteile der Schweiz. Alle Kantonshauptorte der Schweiz sind künftig an das Nationalstrassennetz angeschlossen. Die neu aufgenommenen Nationalstrassen stärken die Verbindungen zwischen regionalen Zentren und Tourismusgebieten. Das angepasste Nationalstrassennetz verbindet Stadt und Land. Für sichere Strassen Besser ausgebaute Strassen erhöhen die Sicherheit auf den Strassen. Der Veloverkehr kann durch eigene Anlagen vom Autoverkehr getrennt werden und der richtungsgetrennte Verkehr führt zu weniger Unfällen. Auch der bessere Schutz vor Naturgefahren, z.b. durch Lawinenverbauungen, oder Bremsnotspuren für LKW reduziert die Unfallgefahr auf den Passstrassen. Die Engpassbeseitigungen auf den Autobahnen führen zu weniger Staus und damit weniger Auffahrunfällen.

11 Änderung des Bundesgesetzes - Abgabe Nationalstrassen 11 Umfahrungsstrassen befreien Städte und Dörfer von Verkehr und reduzieren damit das Risiko von Unfällen insbesondere für Fussgänger und Radfahrer. Für einen flüssigen Verkehr Die Vignetten-Vorlage beinhaltet wichtige Neubauprojekte, die den Verkehr flüssiger machen. Die Engpassbeseitigungen bei den Autobahnen in Lausanne-Morges sowie bei der Glattalautobahn erleichtern beispielsweise Tausenden von Automobilisten ihren Weg zur Arbeit. Dank dem Nationalstrassengesetz können zahlreiche Umfahrungen von Dörfern und Kleinstädten realisiert werden. Damit sparen die Automobilisten Zeit und die Bewohner werden vom Autoverkehr entlastet. Durch die Aufklassierung zu Nationalstrassen werden die Strassen besser unterhalten und damit zuverlässiger. Die oft damit verbundene Trennung von Velo- und Autoverkehr oder der richtungsgetrennte Verkehr führen zu einem reibungsloseren Verkehrsfluss. Auch ein besserer Schutz vor Naturgefahren, z.b. durch Lawinenverbauungen, oder Bremsnotspuren machen Verkehrsbehinderungen weniger wahrscheinlich.

12 12 Änderung des Bundesgesetzes - Abgabe Nationalstrassen Für eine solide Strassenfinanzierung Angesichts der starken Zunahme des Strassenverkehrs haben die Kantone zusehends Mühe, die nötigen Ausbauten auf national wichtigen Strassenverbindungen zu finanzieren Die Fahrleistung auf den Nationalstrassen hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Im krassen Gegensatz dazu ist der Preis für die Vignette seit 1995 konstant, die Mineralölsteuer wurde 1993 letztmals angepasst und der Mineralölsteuerzuschlag ist seit 1974 unverändert. Im Vergleich zum Ausland ist die Benutzung der Strasse in der Schweiz nach wie vor günstig. Die Mehreinnahmen aus der Vignette kommen ausschliesslich dem Strassenverkehr zu Gute (keine Quersubventionierung des ÖV). Da die Fahrzeuge zunehmend weniger Benzin brauchen, bricht dem Bund die wichtigste Finanzierungsquelle Mineralölsteuer mehr und mehr weg. Die Beschaffung der Mehreinnahmen über die Vignette ist einfach und unbürokratisch.

13 Änderung des Bundesgesetzes - Abgabe Nationalstrassen 13 Kontra: NEIN zu einer Gebührenerhöhung von 150%! Der Bundesrat und eine Mehrheit von National- und Ständerat wollen die Autobahnvignette ab 2015 von heute Fr. 40. auf Fr verteuern. Dies entspricht einer Erhöhung von 150%. NEIN zu immer mehr Abgaben! Gebühren und Steuern auf dem Buckel des Privatverkehrs! Der Bund nimmt jährlich 9,5 Milliarden Franken durch Steuern, Gebühren und Abgaben des Privatverkehrs (mehrheitlich durch Auto- und Motorradfahrer) ein. Der private Fahrzeugverkehr könnte sich heute kostendeckend finanzieren, es würde sogar ein Überschuss bleiben. Von den 9,5 Milliarden Franken werden aber derzeit 70% zweckentfremdet. Die Gelder der Auto- und Motorradfahrer fliessen grossmehrheitlich in die allgemeine Bundeskasse und in den öffentlichen Verkehr. Stopp der Abzockerei des Privatverkehrs! Wer heute mehrere Autos mit Wechselschildern oder mehrere Fahrzeuge (Auto, Motorrad, Anhänger,..) hat, wird unverhältnismässig zur Kasse gebeten. Das ist unfair eine Abzockerei des Privatverkehrs.

14 14 Änderung des Bundesgesetzes - Abgabe Nationalstrassen NEIN zu massiven Kostenfolgen für KMU! Für Unternehmen mit einem grossen Autobestand hätte eine Autobahnvignetten-Erhöhung von 150% massive Kostenfolgen. Vor allem Betriebe im Aussendienst, Gewerbe und Versicherungen sind auf das Auto angewiesen. Diese Mehrausgaben würden auf den Konsumenten abgewälzt. NEIN zur Bevorzugung von Ausländerinnen und Ausländern! Mit der neuen Regelung sollen Ausländerinnen und Ausländer, welche durch die Schweiz fahren, für eine 2-Monatsvignette nur Fr. 40. bezahlen, während Schweizerinnen und Schweizer, welche die Autobahn nur sehr wenig benutzen (z. B. Motorradfahrer oder Bootsfahrer mit Anhänger), eine überteuerte Vignette für Fr kaufen müssen. Parolen JA: BDP, EVP NEIN: Grüne, JFDP

15 Volksinitiative (AG) - Bezahlbare Pflege für alle 15 Das neue Pflegegesetz bringt die dringend benötigte Neuordnung der Pflegefinanzierung im Aargau. Nicht akzeptabel ist jedoch die vom Grossen Rat beschlossene Kostenbeteiligung der Patienten an den Spitex-Kosten. Diese können jährlich maximal 6000 Franken betragen. Mit dieser Initiative der SP Aargau soll zugunsten der pflegebedürftigen Menschen in unserem Kanton der Beschluss des Grossen Rats korrigiert werden. Pro: Im neuen Pflegegesetz gilt der Grundsatz ambulant vor stationär. Das heisst, dass viel mehr Patientinnen und Patienten länger zu Hause durch die Spitex gepflegt und durch das soziale Umfeld betreut werden. Viele dieser Pflegebedürftigen brauchen zusätzlich Unterstützung im Haushalt, die sie aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. So werden diese ambulant gepflegten Patientinnen und Patienten finanziell zusätzlich belastet, wenn sie auch noch 20% der Spitex-Kosten übernehmen müssen. Besonders betroffen von der Pflegekostenbeteiligung sind auch junge Familien, die bei Pflegebedürftigkeit des Vaters oder der Mutter auf die Unterstützung der Spitex angewiesen sind. Die Übernahme der Patientenbeteiligung für die ambulante Pflege zu Hause kommt die Gemeinden weitaus günstiger zu stehen als die Finanzierung der Restkosten ihrer Einwohner in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen.

16 16 Volksinitiative (AG) - Bezahlbare Pflege für alle Kontra: Die Argumentation der Gegner einer ambulanten Patientenbeteiligung sehen den Verzicht als konsequente Fortsetzung des in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2010 statuierten Grundsatzes ambulant vor stationär. Es sollte Anreiz geschaffen werden, dass die Patientinnen und Patienten die notwendige Pflege möglichst lange zu Hause in Anspruch nehmen. Die ambulanten Strukturen würden dadurch gestärkt und der stationäre Bereich mit seinen höheren Kosten entlastet. Die aus der Patientenbeteiligung entstehenden Kosten seien vor allem für jene Personen, die über Jahre hinweg auf Leistungen der Spitex angewiesen sind erheblich.

17 Volksinitiative (AG) - Bezahlbare Pflege für alle 17 Die Befürworter einer ambulanten Patientenbeteiligung weisen ihrerseits darauf hin, dass die aus einer Patientenbeteiligung resultierenden Kosten moderat und vertretbar seien. Eine maximale Patientenbeteiligung von Franken pro Tag im ambulanten Bereich könne nicht der entscheidende Grund für oder gegen den Eintritt in eine stationäre Pflegeeinrichtung sein. Dies zumal auch deshalb, weil bei einem stationären Aufenthalt nebst der Patientenbeteiligung von Franken pro Tag noch weitere erhebliche Kosten (Pensionstaxe, Betreuungskosten) übernommen werden müssten. Parolen JA: SP NEIN: EDU, Regierungsrat

18 18 Jahresprogramm - November bis Januar November 2.11 Workshop SVP Frauen Gasthof zum Schützen Aarau 7.11 Stammtisch Restaurant Big Sterne Hausen 9.11 Zukunftsseminar Haus der Freiheit Ebnat-Kappel Landammannstammtisch Rest Rebstock Seengen Parteitag SVP Bez. Zurzach Neumitgliederanlass DV SVP CH Eidg. Abstimmungen Ganze Schweiz Beginn Wintersession Dezember 5.12 Stammtisch Restaurant Big Sterne Hausen 6.12 Weihnachtsessen JSVP CH Politapéro / Sessionsrückblick Tägi Wettigen Weihnachtsessen JSVP AG

19 JSVP News - Die Zeitschrift der Jungen Schweizerischen Volkspartei des Kanton Aargaus Auflage: Digital Herausgeber: Junge SVP des Kanton Aargau Redaktion: Junge SVP Kanton Aargau 5000 Aarau info@jsvp-aargau.ch

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