Verantwortlich leben, solidarisch handeln. Erstversand

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1 Verantwortlich leben, solidarisch handeln Erstversand zur Diözesanversammlung 2017

2 Kolpingwerk Diözesanverband Münster Einladung zur Diözesanversammlung Liebe Kolpingschwestern und Kolpingbrüder, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir entsprechend 1 Abs.1 der Geschäftsordnung (GO) der Diözesanversammlung des Kolpingwerk Diözesanverband Münster ein zur Diözesanversammlung des Kolpingwerks Diözesanverband Münster am Samstag, 21. Oktober 2017 um Uhr in das Pius-Gymnasium Gerlever Weg 5, Coesfeld. Gemäß 13 Abs. 8 der Satzung übersenden wir heute die vorläufige Tagesordnung. Des Weiteren übersenden wir das Anmeldeformular nebst Delegiertenschlüssel sowie die Wahlunterlagen. Diese Unterlagen sind auch zum Download unter eingestellt. Zu den diesjährigen Fristen hier noch einige Hinweise: Wahlvorschläge sind gemäß des Beschlusses des Diözesanvorstandes vom bis spätestens schriftlich an die Wahlkommission zu richten. Anträge an die Diözesanversammlung bedürfen der Schriftform und müssen dem Diözesanpräsidium spätestens 4 Wochen vor der Versammlung vorliegen. Daher endet die Eingangsfrist für Anträge an die Diözesanversammlung 2017 am Samstag, Änderungsanträge zu den Anträgen müssen schriftlich spätestens bis zum 14. Oktober 2017 in der Diözesangeschäftsstelle eingereicht werden. Bis zum 05. Oktober 2017 eingesandte Änderungsanträge werden allen Delegierten mit dem zweiten Versand zugestellt. Später eingereichte Änderungsanträge können nur noch als Tischvorlage vorgelegt werden. Um allen Delegierten ausreichend Beratungszeit einzuräumen, bitten wir um Zusendung der Änderungsanträge bis zum 05. Oktober 2017! Die Anmeldung der Delegierten der Kolpingsfamilien erfolgt in der Regel durch Meldung der Bezirksvorstände bzw. in den Regionalverbänden Kleve, Wesel und Münster durch die jeweiligen Regionalvorstände. Die Wahl der Delegierten der Bezirks- oder Regionalverbände erfolgt in deren Mitgliederversammlungen. Für den Fall, dass diese Verbände nicht existieren, senden die jeweiligen Kolpingsfamilien ihre/n Delegierte/n. Für die Wahl der Delegierten gilt die nach Absatz 17 beschlossene Wahlordnung entsprechend. Ersatzdelegierte müssen auch mit der Meldung der Delegierten gemeldet werden. Die Benennung von Ersatzdelegierten ist keine Pflicht. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass eine Nachbenennung außerhalb der Anmeldefrist nicht mehr möglich ist. Sollten also Delegierte aus der ersten Liste ausfallen, rücken automatisch Ersatzdelegierte aus der zweiten Liste nach. Anmeldeschluss ist der

3 Erstversand zur Diözesanversammlung Wir freuen uns auf eine intensive und rege Diözesanversammlung 2017 und grüßen aus der Diözesangeschäftsstelle mit einem ebenso herzlichen wie festen TREU KOLPING! Harold Ries Diözesanvorsitzender Uwe Slüter Diözesangeschäftsführer Anlagen - Vorläufige Tagesordnung - Anmeldeformular - Delegiertenschlüssel - Wahlausschreibung Delegiertenschlüssel Der Diözesanversammlung gehören an: Mit Sitz und Stimme: 1. die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstandes 2. ein/e Delegierte/r je Kolpingsfamilie im Bezirks- oder Regionalverband 3. aus jedem Bezirksverband zusätzlich 2 Delegierte, die dem Bezirksvorstand angehören sollen, von diesen soll ein/e Vertreter/in aus der Kolpingjugend oder, wenn keine Kolpingjugend vorhanden ist, die/der Beauftragte für die Kolpingjugend kommen 4. je Regionalverband, von diesen soll ein/e Vertreter/in aus der Kolpingjugend oder, wenn keine Regionalleitung der Kolpingjugend vorhanden ist, die/der Beauftragte für die Kolpingjugend kommen 5. 9 Delegierte der Kolpingjugend Die Wahl der Delegierten der Bezirks- und Regionalverbände erfolgt in deren Mitgliederversammlungen. Für den Fall, dass diese Verbände nicht existieren, senden die jeweiligen Kolpingsfamilien ihre/n Delegierte/n. Nachfolgend die Aufschlüsselung der Delegierten nach Regionalverbänden. 3

4 Kolpingwerk Diözesanverband Münster Delegiertenschlüssen je Regionalverband Stadtverband Münster 8 Kolpingsfamilien 8 Delegierte Stadtverbandsvorstand => 12 Delegierte Kreisverband Borken Bezirksverband Ahaus 9 Kolpingsfamilien 9 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 11 Delegierte Bezirksverband Bocholt 7 Kolpingsfamilien 7 Delegierte Bezirksverband Borken 12 Kolpingsfamilien 12 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 1 Bezirksverband Stadtlohn 6 Kolpingsfamilien 6 Delegierte Kreisverband Coesfeld Bezirksverband Coesfeld 6 Kolpingsfamilien 6 Delegierte Bezirksverband Dülmen 10 Kolpingsfamilien 10 Delegierte => 10 Delegierte Bezirksverband Lüdinghausen 10 Kolpingsfamilien 10 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 12 Delegierte Bezirksverband Werne 6 Kolpingsfamilien 6 Delegierte Kreisverband Recklinghausen Bezirksverband Datteln 7 Kolpingsfamilien 7 Delegierte Bezirksverband Dorsten 7 Kolpingsfamilien 7 Delegierte Bezirksverband Herten 5 Kolpingsfamilien 5 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 7 Delegierte Bezirksverband Marl 6 Kolpingsfamilien 6 Delegierte Bezirksverband 7 Kolpingsfamilien 7 Delegierte Recklinghausen 4 Kreisverband Steinfurt Bezirksverband Greven 4 Kolpingsfamilien Bezirksvorstand 2 Delegierte => 6 Delegierte Bezirksverband Ibbenbüren 10 Kolpingsfamilien 10 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 12 Delegierte

5 Erstversand zur Diözesanversammlung Bezirksverband Mettingen 5 Kolpingsfamilien 5 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 7 Delegierte Bezirksverband Rheine 8 Kolpingsfamilien 8 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 10 Delegierte Bezirksverband Steinfurt 9 Kolpingsfamilien 9 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 11 Delegierte Kreisverband Warendorf Bezirksverband Ahlen 7 Kolpingsfamilien 7 Delegierte Bezirksverband Beckum 8 Kolpingsfamilien 8 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 10 Delegierte Bezirksverband Oelde 5 Kolpingsfamilien 5 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 7 Delegierte Bezirksverband Warendorf 12 Kolpingsfamilien 12 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 1 Kreisverband Kleve 13 Kolpingsfamilien 13 Delegierte => 17 Delegierte Kreisverband Wesel 11 Kolpingsfamilien 11 Delegierte => 15 Delegierte Landesverband Oldenburg Bezirksverband Cloppenburg 7 Kolpingsfamilien 7 Delegierte Bezirksverband Damme 10 Kolpingsfamilien 10 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 12 Delegierte Bezirksverband Friesoythe 5 Kolpingsfamilien 5 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 7 Delegierte Bezirksverband Löningen 7 Kolpingsfamilien 7 Delegierte Bezirksverband Oldenburg 12 Kolpingsfamilien 12 Delegierte Bezirksvorstand 2 Delegierte => 1 Bezirksverband 5 Kolpingsfamilien 5 Delegierte Saterland-Barßel Bezirksvorstand 2 Delegierte => 7 Delegierte Bezirksverband Vechta 6 Kolpingsfamilien 6 Delegierte Bezirksverband Visbek 6 Kolpingsfamilien 6 Delegierte Landesvorstand 5

6 Kolpingwerk Diözesanverband Münster vorläufige Tagesordnung Vorläufige Tagesordnung der Diözesanversammlung am 21. Oktober 2017 von 10:00-16:00 Uhr in Coesfeld. Die Moderation liegt bei Max Grösbrink. Im Anschluss findet der Gottesdienst mit Weihbischof Rolf Lohmann statt. TOP 1 Eröffnung / Begrüßung durch den Diözesanvorsitzenden Harold Ries Grußwort: Kerstin Stegemann, BDKJ-Diözesanvorsitzende TOP 2 Regularien 2.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit 2.2 Beschluss der Tagesordnung 2.3 Genehmigung des Protokolls der Diözesanversammlung 2.4 Bestätigung des Tagespräsidiums, der Protokollanten und Wahlhelfer TOP 3 Rechenschaftsbericht des Diözesanvorstandes und weitere Berichte 3.1 Bericht des Diözesanvorstandes 3.2 Finanzbericht des Rechtsträgers und der Einrichtungen 3.3 Bericht des Finanzausschusses Entlastung des Diözesanvorstandes TOP 4 Wahlen (geleitet von der Wahlkommission)» eine Geistliche Leiterin» eine/n Vorsitzende/n für den DFA Arbeit und Soziales» drei Mitglieder für den DFA Arbeit und Soziales» eine/n Vorsitzende/n für den DFA Internationalität und Eine Welt» vier Mitglieder für den DFA Internationalität und Eine Welt» eine/n Vorsitzende/n für den DFA Familie und Generationen» vier Mitglieder für den DFA Familie und Generationen» zwei Mitglieder für den DFA Kirche mitgestalten» drei Mitglieder für den DFA Verbandsentwicklung» zwei Mitglieder für die Mitgliederversammlung des Kolpingwerk DV Münster e.v. TOP 5 Themenschwerpunkt: Mitgliederentwicklung und Zukunftsfähigkeit des Kolpingwerkes Impulse durch:» Kerstin Stegemann, BDKJ-Diözesanvorsitzende» Tim Schlotmann, Pastoralreferent und Kolpingmitglied TOP 6 Anträge TOP 7 Bericht aus dem Bundesverband: Ernst Joßberger (Bundesvorstand) insbesondere zum Zukunftsprozess UPGRADE TOP 8 Bildungskampagne TOP 9 Ehrungen TOP 10 Anfragen und Informationen TOP 11 Verschiedenes und Reflexion anschl. Gottesdienst mit Weihbischof Rolf Lohmann in der Kapelle der Kolping-Bildungsstätte 6

7 Erstversand zur Diözesanversammlung Wahlausschreibung Die Wahlkommission des Kolpingwerkes Diözesanverband Münster schreibt die folgenden, durch die Diözesanversammlung 2017 zu wählenden Ämter im Diözesanverband aus.» Eine Geistliche Leiterin» Ein/e Vorsitzende/r für den DFA Arbeit und Soziales» Drei Mitglieder für den DFA Arbeit und Soziales» Ein/e Vorsitzende/r für den DFA Internationalität und Eine Welt» Vier Mitglieder für den DFA Internationalität und Eine Welt» Ein/e Vorsitzende/r für den DFA Familie und Generationen» Vier Mitglieder für den DFA Familie und Generationen» Zwei Mitglieder für den DFA Kirche mitgestalten» Drei Mitglieder für den DFA Verbandsentwicklung» Zwei Mitglieder für die Mitgliederversammlung des Kolpingwerk DV Münster e.v. Für das Amt der Geistlichen Leiterin bedarf es zuvor der Genehmigung durch den Bischof von Münster. Dieses Amt und die Voraussetzungen werden hier nicht weiter erläutert. Für Rückfragen steht euch Daniel Fissenewert aus der Wahlkommission zur Verfügung. Vorschlagsberechtigt Vorschlagsberechtigt gemäß 13 (5) der Diözesansatzung sind der Diözesanvorstand, die Vorstände der Kolpingsfamilien, die Vorstände der Bezirks- und Regionalverbände und die Diözesankonferenz der Kolpingjugend. Wahlvorschläge und Fristen Die Wahlvorschläge sind mit dem entsprechenden Vorschlagsblatt und jeweils der Einverständniserklärung zu richten an: Kolpingwerk Diözesanverband Münster Wahlkommission Herrn Daniel Fissenewert Gerlever Weg Coesfeld Die Vorschläge müssen gemäß der Satzung spätestens am schriftlich bei der Wahlkommission vorliegen. Informationen zu den Wahlämtern Die Diözesanfachausschüsse im Kolpingwerk dienen der kontinuierlichen inhaltlichen Bearbeitung verbandlicher Ziele und Aufgaben. Sie bestenen aus einer / einem Vorsitzenden, bis zu sechs weiteren Mitgliedern und einer hauptberuflichen Begleitung. Die aktuellen Themen der fünf Diözesanfachausschüsse findet ihr in dem aktuellen Flyer über unsere Fachausschüsse. Die / Der Vorsitzende des jeweiligen Fachausschusses ist Mitglied im Diözesanvorstand. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Mitgliederversammlung des Kolpingwerk DV Münster e. V. besteht aus Mitgliedern des Diözesanpräsidiums, des Diözesanvorstandes, Vertretern der Kolpingjugend und zwei gewählten Mitgliedern aus der Diözesanversammlung. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. 7

8 Redaktion Kolpingwerk Diözesanverband Münster Gerlever Weg 1, Coesfeld / , verband@kolping-ms.de

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