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3 porträt Die CONVITUS Sammelstiftung für Personalvorsorge ist eine unabhängige, registrierte BVG-Vorsorgeeinrichtung für die obligatorische und die freiwillige berufliche Vorsorge. Sie ermöglicht ihren Kunden die Realisierung von massgeschneiderten und kostengünstigen Vorsorgelösungen. Die Spezialität von CONVITUS ist eine Plattformlösung für die Durchführung der beruflichen Vorsorge. Auf Wunsch können die angeschlossenen Vorsorgewerke eigene Vorsorgepläne, Vermögensanlagestrategien und Anlagepartner wählen. Kleineren und mittleren Pensionskassen, die sich aufgrund von organisatorischen Überlegungen oder aus Kostengründen mit dem Anschluss an eine Sammelstiftung befassen, kann so eine optimale alternative Durchführungsform für die berufliche Vorsorge geboten werden. Der Bewirtschaftung der Vorsorgegelder der Versicherten kommt in einer Pensionskasse höchste Bedeutung zu. Deshalb stellt CONVITUS an die Vermögensanlage und die damit betrauten Partner klare Anforderungen betreffend Qualität, Nachhaltigkeit, Sicherheit und Kompetenz. Die Organisation der Vermögensanlage erfüllt bei CONVITUS in jeder Hinsicht die heute gültigen Governance-Standards. CONVITUS hat die Risiken Tod und Invalidität zu 100% an einen Rückversicherer ausgelagert und trägt somit nur das Anlage- und das Langlebigkeitsrisiko selber. CONVITUS arbeitet mit erfahrenen und kompetenten Dienstleistungspartnern zusammen, welche mit der komplexen Materie und den Eigenheiten der beruflichen Vorsorge bestens vertraut sind. CONVITUS misst bei der Wahl der Dienstleistungspartner den Aspekten Kontinuität und Loya lität hohe Bedeutung zu. Organisation Aufsichtsbehörde Stiftungsrat Kontrollstelle < Investment-Controlling Experte berufliche Vorsorge Geschäftsstelle < < convitus Vermögensverwalter Risikorückversicherung Versicherungsbroker < Sicherheitsfonds BVG Angeschlossene Unternehmen < Vorsorgekommissionen Versicherte Arbeitnehmer

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5 versicherte leistungen CONVITUS versichert obligatorische und freiwillige Leistungen der beruflichen Vorsorge im gesetzlichen Rahmen: Altersleistungen Altersrente und Alterskapital Risikoleistungen Invalidenrente, Ehegattenrente, Todesfallkapital, Kinderrenten, Sparbeitragsbefreiung CONVITUS betrachtet es als klaren Auftrag, für jedes Vorsorgewerk optimal ausgestaltete Versicherungsleistungen anzubieten. Obligatorische Versicherung Die obligatorisch zu versichernden Leistungen sind auf die Fortführung der Lebenshaltung in gewohnter Weise ausgelegt. Alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmenden mit einem Jahreslohn über dem BVG-Minimum sind ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag obligatorisch zu versichern. Altersleistungen Ab dem Alter von 25 Jahren wird das Kapital für die Altersleistungen mit Altersgutschriften und Zinserträgen aufgebaut. Bei der Pensionierung wird das vorhandene Altersguthaben in eine lebenslang zahlbare Rente umgewandelt. Das Altersguthaben kann aber auch ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden. Risikoleistungen Die Risikoversicherung umfasst Leistungen bei Invalidität und Tod. Sie beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag jedes Versicherten. Bei Erwerbsunfähigkeit wird nach Ablauf der Lohnfortzahlung eine Invalidenrente ausbezahlt. Die Risikoversicherung übernimmt ab diesem Zeitpunkt auch die Sparbeiträge des Versicherten, sodass der Aufbau der Altersvorsorge sichergestellt ist. Der Versicherungsschutz bleibt also erhalten. Beim Tod einer versicherten Person gelangt eine Ehegattenrente oder ein Todesfallkapital zur Auszahlung. Kinder sowie Jugendliche in Ausbildung haben Anspruch auf eine Waisenrente. Wohneigentumsförderung Das Altersguthaben kann zur Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum oder zur Rückzahlung von Hypothekardarlehen verwendet werden. Freiwillige Versicherung Unternehmen können für ihre Angestellten oder Gruppen davon höhere Leistungen als im Obligatorium festgelegt versichern (Überobligatorium, Kaderpläne). Damit lassen sich Vorsorgelücken vermeiden und zusätzliche Steuervorteile nutzen, insbesondere bei Mitarbeitenden mit höheren Einkommen. CONVITUS bietet bei der Gestaltung der Vorsorgepläne maximale Flexibilität. Eine Beschränkung auf vorgegebene Standardpläne besteht nicht. Finanzierung der versicherten Leistungen Sowohl bei der obligatorischen als auch bei der freiwilligen Vorsorge setzt sich der Gesamtbeitrag aus den Beiträgen für den Spar- und den Risikoteil zusammen. Hinzu kommen die BVG-Zusatzkosten, welche sich aus den Beiträgen für den Sicherheitsfonds, den Beiträgen für die obligatorische Anpassung laufender Todesfall- und Invaliditätsleistungen an die Preisentwicklung sowie den Verwaltungskosten zusammensetzen. Sämtliche Aufwendungen werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die gesamten Arbeitgeberbeiträge müssen mindestens gleich hoch sein wie die Aufwendungen aller Arbeitnehmer zusammen.

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7 vermögensanlage Die gewinnbringende Bewirtschaftung der Vorsorgevermögen der Versicherten ist eine Kernaufgabe jeder Personalvorsorgeeinrichtung. CONVITUS verfolgt dieses Ziel aber unter Einhaltung klarer Rahmenbedingungen: Nur erstklassige Anlagepartner Nur nachhaltige und erstklassige Anlageprodukte Transparentes Reporting Klare Trennung zwischen Strategie, Umsetzung und Überwachung der Anlagetätigkeit (Governance) Keine Hedge Funds Keine strukturierten Produkte Kein Securities Lending Anlagepools Vorsorgewerke oder Gruppen von Vorsorgewerken, welche zusammen über mehr als 5 Mio. CHF Anlagevermögen verfügen, können einen eigenen Anlagepool einrichten. Die versicherungstechnische Verwaltung und Kontrolle läuft im bestehenden Rahmen der Stiftung ab, für den Anlagepool können aber eine eigene Depotbank und ein frei wählbarer Vermögensverwalter bestimmt werden. Es gibt keine Vermischungen der Vermögen, der Wertschwankungsreserven und des Deckungsgrades mit dem Rest der CONVITUS Sammelstiftung. Jeder Anlagepool muss entsprechend seiner Anlagestrategie eigene Reserven bilden und bewirtschaften. Alle Anlagepools sind individuell beim Sicherheitsfonds versichert. Anlagepoolstruktur Anlagepool Pool 1 Pool n 4) Vermögensverwaltung 1) 1) Depotbank 2) 2) Deckungsgrad 3) 3) Anzahl Anschlüsse 1) Vom Vorsorgewerk bestimmt 2) Vom Vorsorgewerk bestimmt 3) Jeder Anlagepool verfügt über einen eigenen Deckungsgrad 4) Neue Anschlüsse können individuelle Pools eröffnen

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9 effizienz Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sollen in maximalem Masse für den Vorsorgeschutz der Versicherten, speziell für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Dies bedingt, dass die Kosten für die Vermögensverwaltung, die Risikorückversicherung und die Administration der Stiftung niedrig gehalten werden. CONVITUS kann diese Zielsetzung dank mehreren organisatorischen Vorteilen optimal erreichen. Individuelle Kostenvereinbarungen zwischen den Vorsorgewerken und ihren Vermögensverwaltern Kostengünstige Rückversicherung durch effiziente Einkaufsgemeinschaft (RV-Pool) mit anderen Pensionskassen Schlanke Administrationsstrukturen Klar geregelte Zuständigkeiten Eingespielte Arbeitsabläufe Hochautomatisierte Verwaltungssysteme Erfahrene, kompetente und gut untereinander abgestimmte Dienstleistungspartner

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11 convitus, weil... Sie genau das von Ihnen gewünschte Ausmass an Individualität bei der Ausgestaltung Ihrer Vorsorgelösung realisieren können, sich eine nachhaltige Vermögensanlage langfristig auszahlt, Ihre Pensionskassenbeiträge vor allem Ihrem Vorsorgeschutz dienen sollen, gute Qualität nicht teuer sein muss, effiziente Personalvorsorge kompetente Partner voraussetzt, Transparenz und Offenheit ein Gebot der Zeit sind.

12 CONVITUS Sammelstiftung für Personalvorsorge Dornacherstrasse 230 Postfach CH-4018 Basel Tel Fax

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