Vorlage zur Kenntnisnahme. Berliner Aktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt - Abschlussbericht März März

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1 Drucksache 15/ Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Berliner Aktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt - Abschlussbericht März März Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:

2 Der Senat von Berlin WiArbFrau V C 1 Tel.: An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen Vorlage - zur Kenntnisnahme - des Senats von Berlin Berliner Aktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt - Abschlussbericht März 2002 März Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: 1

3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung S Gesetzliche Rahmenbedingungen 1.1. Polizeirecht S Zivilrecht S Strafrecht S Datenerhebung/Statistik 2.1. Polizei S Amts- und Staatsanwaltschaft S Anti-Gewaltprojekte S Jugendämter, Jugendnotdienst, Kindernotdienst S Aus- und Fortbildung 3.1. Polizei S Straf- und Zivilrecht S Jugend und Schule S Gesundheitsbereich / Pflegeschulen S Migrantinnen / Ausländerbehörde S Hilfeeinrichtungen S Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 4.1. Anti-Gewaltbereich S Aktivitäten der Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt S Gesundheitsbereich S Bezirkliche Öffentlichkeitsarbeit S Präventive Ansätze auf bezirklicher Ebene S Täterarbeit S Kinder und Jugendarbeit S Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung S Migrantinnen S Weiterentwicklung von Hilfeangeboten S Fortschreibung, Steuerung und Koordination der Umsetzung des Aktionsplans S. 23 2

4 Zusammenfassung der Ergebnisse des Abschlussberichts Mit der Drs. Nr. 15/305 wurde dem Abgeordnetenhaus der Berliner Aktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt für den Zeitraum von März 2002 bis März 2006 des Senats vorgelegt. Im März 2005 erfolgte mit der Drs.Nr. 15/3769 die Berichterstattung zum Stand der Umsetzung (März 2002 Juli 2004). Der Aktionsplan enthält Maßnahmen bzw. Arbeitsschwerpunkte in zehn Interventionsbereichen, die in zeitlicher Abstufung bis zum März 2006 umgesetzt werden sollten. Seit der Verabschiedung des Aktionsplans konnten in allen Interventionsbereichen entscheidende Fortschritte erzielt werden, die teilweise aufgrund aktueller Entwicklungen und durch die Arbeit der Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt (BIG) sogar noch über den Aktionsplan hinausgingen. Maßnahmen im polizeilichen Bereich: Im Februar 2003 ist die Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG) mit der Möglichkeit der polizeilichen Wegweisung eines Täters aus der Wohnung in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesänderung konnte eine zentrale Schutzlücke zwischen Straftat und zivilrechtlichem Rechtsschutz geschlossen und die Sicherheit der betroffenen Frauen und Kinder nachhaltig erhöht werden. Die im Gesetz enthaltene zeitliche Frist von 14 Tagen im Rahmen eines polizeilichen Betretungsverbots ermöglicht den Opfern, unabhängig vom Täter in den eigenen Räumen die erforderlichen Schritte bei der Planung einer gewaltfreien Lebensperspektive einzuleiten. Beim Lagezentrum der Polizei wurde in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Justiz eine zentrale Faxnummer eingerichtet, an die die Zivilgerichte ablehnende Entscheidungen von beantragten Schutzanordnungen gem. Gewaltschutzgesetz (GewSchG) senden können. Damit wurde der gesetzlichen Vorgabe aus 29 a ASOG Rechnung getragen und dem Bedürfnis nach beschleunigtem Informationsfluss zwischen Gerichten und Polizei entsprochen, um auch dazu den auf den Polizeiabschnitten tätigen Beamtinnen und Beamten eine Hilfestellung bei der Einschätzung einer möglichen neuen Gefährdungssituation bei Beendigung des polizeilichen Betretungsverbots zu geben. Zusätzlich wurde von der Polizei in Kooperation mit BIG und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport ein neues Formblatt zur Information über polizeiliche Einsätze an die Jugendämter entwickelt, das seit dem IV. Quartal 2004 in allen Polizeidienststellen angewendet wird. Mit einem Berliner Bezirk wurde zur Verbesserung der Zusammenarbeit ein Kooperationsvertrag zwischen Jugendamt und Polizei geschlossen. Um die Einsätze in Fällen häuslicher Gewalt zu optimieren, wurden von der Polizei Qualitätsstandards erarbeitet und eine spezielle Internetseite zu häuslicher Gewalt erstellt. In Verbindung mit der Umsetzung des Proaktiven Ansatzes ab Oktober 2005 wurde ein Verfahren zur Datenweitergabe der Betroffenen an die BIG-HOTLINE entwickelt. Maßnahmen im Bereich der Justiz: Mit den umgesetzten rechtlichen und organisatorischen Änderungen bei der Polizei und im Bereich der Justiz ist es im Berichtszeitraum gelungen, den Schutz der Betroffenen erheblich zu verbessern und dem Ziel, das Opfer kann bleiben, der Täter muss gehen, näher zu kommen. Zur Optimierung des Vorgehens auf der Justizverwaltungsebene und zur Überprüfung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs wurden bundesweit einmalig - Ansprechpartnerinnen bei den Familiengerichten benannt. Auftretende Fragestellungen werden gebündelt, Problemlösungen entwickelt und umgesetzt. Der bei den allgemeinen Zivilgerichten im Frühjahr 2003 eingeführte Vordruck für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dem GewSchG stellt eine Arbeitserleichterung für Richter und Richterinnen dar. Bereits im August 2002 wurde durch eine Zentralisierung der Bearbeitungszuständigkeit von Verstößen nach 4 GewSchG bei der Amtsanwaltschaft zur Steigerung der Effektivität der Strafverfolgung im Rahmen des GewSchG und zur Verbesserung des gerichtlichen Rechtsschutzes beigetragen. 3

5 Erhebung von Daten: Die im Berichtszeitraum gelungene Etablierung der Datenerhebung zu Fällen häuslicher Gewalt in den jeweiligen Bereichen (Polizeiliche Kriminalstatistik, Erhebungen bei der Amts- und Staatsanwaltschaft, den Hilfeangeboten, den Jugendämtern) ist positiv und auch langfristig unverzichtbar zur Einschätzung der Entwicklungen in den Bereichen, der Wirksamkeit von Interventionen und dem sich daraus wiederum ergebenden Veränderungsbedarf in Berlin. Als besonders wichtig ist die Einführung von Datenerhebungen bei den Jugendämtern (Ergänzung des Hilfeplanstatistikbogens um die Kategorie häusliche Gewalt seit 2004) hervorzuheben. Damit liegen für Berlin erstmals aussagekräftige Daten über die Mitbetroffenheit von Kindern und Jugendlichen, die Hilfe zur Erziehung erhalten, vor. Aus- und Fortbildung: Das in diesem Bereich entwickelte Angebot konnte erfolgreich aufrechterhalten und in Teilen sogar ausgebaut werden. Dies gilt insbesondere für die Schulungen bei der Polizei und für die sehr erfolgreiche Umsetzung der bezirklichen Fortbildungen für Fachkräfte aus dem Jugendhilfebereich und der Allgemeinen Sozialen Dienste. Positiv bilanziert werden kann auch die Weiterführung der Fortbildungen zum GewSchG für die Projektmitarbeiterinnen aus dem Anti- Gewaltbereich. Darüber hinaus wurden Beschäftigte der Ausländerbehörde in einer Fortbildungsveranstaltung zur spezifischen Situation gewaltbetroffener Migrantinnen geschult, die von der Polizei und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen gemeinsam konzipiert und durchgeführt wurde. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit: Die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit wurde im Berichtszeitraum durch Veranstaltungen zum Thema der gesundheitlichen Versorgung sowie durch Öffentlichkeitskampagnen im Bereich der Anti-Gewaltprojekte erweitert. Die geplante Fachtagung zur Arbeit von Interventionszentralen in Europa zur Reflexion und Bilanzierung von Interventionsstrategien zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt auf europäischer Ebene konnte bereits im November 2003 realisiert werden. Darüber hinaus fand am 14.Juni 2005 das Fachgespräch Täterarbeit und institutionalisierte Vernetzung zur aktuellen Debatte über Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit mit Tätern die häusliche Gewalt ausüben statt. Referentinnen und Referenten aus Kiel, Hannover, München, Wien und Berlin berichteten über ihre Erfahrungen und Erkenntnisse, Rahmenbedingungen und erforderliche Standards bei der Umsetzung von Täterprogrammen und gaben wichtige Anregungen für die erforderliche konzeptionelle Weiterarbeit in Berlin. Zwei Bereiche sind rückblickend auf den Berichtszeitraum gesondert hervorzuheben: die Fortführung der präventiven Arbeit in den Bezirken und die Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung. Durch die von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt in Auftrag gegebene Recherche zu den bezirklichen Angeboten zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt war es erstmals gelungen, einen Überblick über Maßnahmen und Kooperationen in den Bezirken zu erhalten. Die in der Folge in vielen Bezirken entwickelten regionalen Aktionspläne machen eindrucksvoll deutlich, dass sich die Bezirke ressortübergreifend aktiv mit dem Thema häusliche Gewalt befassen. Im August 2005 konnte sich das Berlinweite Gremium der Bezirksämter zum Abbau und zur Verhinderung von häuslicher Gewalt etablieren. Die von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sowie weiteren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern wie der AOK Die Gesundheitskasse Berlin, dem Netzwerk Frauengesundheit Berlin und S.I.G.N.A.L. e. V. initiierten Aktivitäten haben dazu geführt, dass strukturelle Veränderungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Zielgruppe eingeleitet werden konnten. Im Gesetzesentwurf für die Neustrukturierung des 4

6 Öffentlichen Gesundheitsdienstes wurden die Belange Gewaltbetroffener berücksichtigt. Es gab eine erste Fortbildung der Ärztekammer Berlin zum Thema Dokumentation häuslicher Gewalt sowie eine Veranstaltung im Bildungszentrum der Pflegeschulen der DRK- Schwesternschaft. Die AG Frauen und Psychiatrie beim Landespsychiatriebeauftragten wird im Jahr 2006 Vorschläge zur Verbesserung der Angebote für gewaltbetroffene, psychisch kranke Frauen im psychiatrischen Versorgungssystem vorlegen. Die Hilfeangebote im Anti-Gewaltbereich konnten trotz knapper Ressourcen qualitativ ausgebaut werden. Durch den Einsatz von Sondermitteln der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen konnte im Oktober mit einem einjährigen Probelauf des Proaktiven Ansatzes begonnen werden, der eine aufsuchende Beratung vorsieht, die in Kooperation mit den fünf Berliner Beratungsstellen, der BIG-HOTLINE und der Polizei durchgeführt wird. Die Berliner Interventionszentrale hat sich fest etabliert. Zur Verbesserung der Beratung von Migrantinnen wurde ein Wegweiser erstellt und die von BIG erarbeitete Broschüre Ihr Recht bei häuslicher Gewalt in zehn Sprachen bei den Projekten und der Polizei ausgelegt. Darüber hinaus wurde bei BIG ein Gremium mit dem Auftrag, neue Schutzmaßnahmen für Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund unter Einbezug der Communities zu entwickeln, eingerichtet. Das vom Senat beschlossene Integrationskonzept enthält ebenfalls Aktivitäten zum Schutz von Migrantinnen vor Gewalt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen in den einzelnen Bereichen weitgehend umgesetzt wurden. Das in Berlin aufgebaute professionelle und breit gefächerte Hilfesystem gewährleistet einen nachhaltigen Opferschutz und trägt zu einer wirksamen Prävention von Gewalt bei. Für den noch bestehenden Handlungsbedarf im Bereich der Arbeit mit Tätern und der Schutzmaßnahmen für Migrantinnen und zur Sicherung des bestehenden Interventionsnetzes wird der Aktionsplan für weitere zwei Jahre (März 2006 bis März 2008) fortgeschrieben. Neu aufgenommen werden soll darin die Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Prävention und Intervention in Fällen von häuslicher Gewalt bei Frauen und Mädchen mit Behinderungen in betreuten Wohnformen und Wohnheimen. Zu den Ergebnissen im Berichtszeitraum im Einzelnen 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 1.1. Polizeirecht Mit der Änderung des ASOG ( 29 a), die eine polizeiliche Wegweisung eines Täters aus der Wohnung und ein Betretungsverbot bis zu 14 Tagen ermöglicht, ist die im Aktionsplan geforderte Ausweitung des Platzverweises auf das gesamte Stadtgebiet erfolgt. Seitdem ergingen durch die Polizei mehr als Platzverweise (1.036 im Jahr 2003; im Jahr ). Zur Umsetzung der Wegweisung wurde von der Polizei ein Vordruck entwickelt, der ein einheitliches Vorgehen der Beamtinnen und Beamten vor Ort erleichtert. Er ist seit dem bei allen Polizeidienststellen im Einsatz. Die von der Senatsverwaltung für Justiz, der Polizei und den Amtsgerichten eingerichtete Faxnummer zur Mitteilung von ablehnenden Entscheidungen der Berliner Amtsgerichte in Gewaltschutzsachen gem. 29 a Abs. 3 Satz 2 ASOG wurde gut aufgenommen. Zur Information der Jugendämter über polizeiliche Einsätze wurden ebenso wie für die Umsetzung des Proaktiven Ansatzes (Weitergabe der Daten von Betroffenen an die BIG-HOTLINE) neue Formblätter entwickelt, die in allen Polizeidienststellen im Einsatz sind. In Zusammenhang mit der Evaluierung der polizeilichen Leitlinien Polizeiliches Handeln in Fällen häuslicher Gewalt durch die Wissenschaftliche Begleitung der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt (WIBIG) sind Qualitätsstandards zur Optimierung der polizeilichen Einsätze entwickelt worden. Dabei wurden auch die an die Berliner Interventionszentrale herangetragenen Rückmeldungen einbezogen. 5

7 Im Bereich der Polizei wurden nicht nur durch die Gesetzesänderung wesentliche Verbesserungen erzielt. Auch die gelungene Eingliederung der Koordinatoren und Koordinatorinnen Häusliche Gewalt in die Allgemeine Aufbauorganisation der Polizei verdeutlicht die strukturelle Verankerung des Themas über den Aktionsplan hinaus. Durch den Kontakt zu diesen Stellen konnten Rückmeldungen an die Interventionszentrale und Problemfälle kurzfristig und effizient im Sinne der Betroffenen bearbeitet werden Zivilrecht Die Benennung von Ansprechpartnerinnen bei den Familiengerichten Tempelhof/Kreuzberg und Pankow/Weißensee hat sich als Unterstützung bei der Gewährleistung der organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung des GewSchG bewährt. Nach dem Ausscheiden der beiden bisherigen Ansprechpartnerinnen konnten dank der Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Justiz zwei Nachfolgerinnen gefunden werden. Durch deren jeweilige Betrauung auch mit gerichtsverwaltungsbezogenen Aufgaben besteht die Möglichkeit, Fragestellungen und Probleme, die sich auf organisatorische Maßnahmen beziehen, unmittelbar vor Ort zu verbessern. Der regelmäßige Austausch mit der BIG-Interventionszentrale wird fortgesetzt. Nach der Erstellung eines Problemkatalogs zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes wurden von der Senatsverwaltung für Justiz und BIG gemeinsame Gespräche geführt, bei denen anstehende Probleme bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes bei den Zivilgerichten erörtert und in Zusammenarbeit mit den Familiengerichten Lösungsansätze entwickelt wurden. Die Notwendigkeit, in Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz einen Hinweis auf die Strafbarkeit eines Verstoßes gem. 4 GewSchG aufzunehmen, wurde berücksichtigt. Durch Einstellung eines Textbausteins in die Gerichtssoftware bzw. die Entwicklung eines Vordrucks seitens der Senatsverwaltung für Justiz wurde der Richterschaft zusätzlich eine Arbeitshilfe an die Hand gegeben. Bei Beschlüssen, bei denen dieser Hinweis noch fehlt, kann in der Praxis nachträglich eine Korrektur erwirkt werden. Die zentrale Telefaxnummer des Polizeipräsidenten in Berlin, über die die Gerichte Entscheidungen in Gewaltschutzsachen gemäß 29 a Abs. 3 Satz 2 ASOG der Polizei bekannt geben können, wird genutzt. Im Detail sind noch Verbesserungen erforderlich, da teilweise auch positive Entscheidungen übermittelt werden, was im Einzellfall zu Folgeproblemen führt. Berlin war in die vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegebene rechtstatsächliche Untersuchung des Bundes zu Umsetzung und Wirkung des Gewaltschutzgesetzes mit einbezogen. Die Ergebnisse der Studie, die eine qualitative Aktenanalyse, Befragungen von Expertinnen und Experten sowie Interviews mit Opfern zum Gegenstand hatte, wurden im August 2005 vorgelegt und vom BMJ in der Reihe Rechtstatsachenforschung veröffentlicht. Im Rahmen der Aktenanalyse wurden insgesamt 293 Akten aus Berlin ausgewertet und flossen in die Gesamtbewertung von insgesamt Verfahren aus den Jahren 2002 und 2003 ein. Das GewSchG wurde als richtiger Schritt des Gesetzgebers gewertet. In der Umsetzung besteht so das Fazit der Studie - allerdings noch Verbesserungsbedarf. So müssen die Information und Beratung der Betroffenen, die Schulung und Sensibilisierung der Professionen oder der Umgang mit den Tätern weiterhin auf der Agenda stehen. Der ausdrückliche Hinweis auf die Schnittstelle zum Kindschaftsrecht bestätigt die Notwendigkeit, sich weiter mit dieser Thematik zu befassen. Die Vordrucke zur Beantragung von Schutzanordnungen und Wohnungszuweisungen wurden von BIG aktualisiert und flächendeckend bei den Hilfeeinrichtungen für Opfer und teilweise bei Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in Berlin verteilt. Aufgrund der Gespräche mit den Ansprechpartnerinnen bei den Gerichten und der Senatsverwaltung für Justiz konnten Verbes- 6

8 serungen in die Formulare eingearbeitet und deren Akzeptanz bei den Familiengerichten erhöht werden. BIG hat sich in einer Arbeitsgruppe auch mit der Frage beschäftigt, inwieweit zugunsten gewaltbetroffener Frauen mietrechtliche Änderungen eingeführt werden können. Vornehmlich ging es um die Frage, wie bei gemeinschaftlichen Mietverträgen eine schnellere Lösung aus den vertraglichen Verpflichtungen möglich sein könnte. Die Arbeitsgruppe hat einen entsprechenden Problemaufriss erstellt und als Prüfbitte zunächst an die Senatsverwaltung für Justiz und im Weiteren über die Bund-Länder AG Häusliche Gewalt an das Bundesministerium der Justiz gerichtet. Im Ergebnis konnte nach einer entsprechenden Umfrage bei den Landesjustizverwaltungen und der Prüfung durch das BMJ kein Veränderungsbedarf ermittelt werden. Durch das BMJ ist jedoch ein Prüfbericht ergangen, den BIG zur Information an die Beratungsstellen und die Betroffenen in konkrete Handhabungsempfehlungen übersetzen will Strafrecht Die Zentralisierung der Bearbeitungszuständigkeit für Verstöße gem. 4 GewSchG beim Sonderdezernat Häusliche Gewalt der Amtsanwaltschaft hat sich bewährt. Die Richtlinie zum Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) sowie die Richtlinie zur ausnahmsweisen Durchführung des TOA in Fällen häuslicher Gewalt liegen vor und werden angewandt. Im Jahr 2003 kam es in 27, im Jahr 2004 in 17 Fällen zu einer ausnahmsweisen Anwendung. Im ersten Halbjahr 2005 haben die Staatsanwaltschaft und die Amtsanwaltschaft in elf Verfahren wegen häuslicher Gewalt von der Möglichkeit des TOA Gebrauch gemacht. Die relativ kleinen Zahlen belegen, dass der TOA in Fällen häuslicher Gewalt in der Regel nicht als geeignetes Verfahren angesehen wird. Die entwickelten Kriterien tragen aber offenbar dazu bei, geeignete Fälle herauszufiltern. In den meisten Fällen verlief der TOA nach Aktenlage erfolgreich. Die im Aktionsplan im Bereich der gesetzlichen Rahmenbedingungen geplanten Änderungen sind umgesetzt worden. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis, dass noch viel Detailarbeit zu leisten ist. 2. Datenerhebung / Statistik 2.1. Polizei Die Gewinnung detaillierter Erkenntnisse über das Ausmaß häuslicher Gewalt, soweit es zu polizeilichen Einsätzen in Berlin kommt, erfolgt wie vorgesehen weiterhin durch die jährliche Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik zu häuslicher Gewalt (seit 2001 verbessert über eine spezielle Kennzeichnung der Fälle zu häuslicher Gewalt im internen Datenerfassungssystem der Polizei). Damit ist Berlin im Bundesgebiet nach wie vor wegweisend bei der Erfassung von Daten zu Straftaten in diesem Deliktbereich. Im Jahr 2003 wurden bei der Polizei Fälle häuslicher Gewalt und 622 Verstöße gegen das GewSchG registriert. Von der Möglichkeit des polizeilichen Platzverweises wurde in Fällen Gebrauch gemacht. Im Jahr 2004 gab es Einsätze zu häuslicher Gewalt mit Wegweisungen gemäß 29 a ASOG. Im gleichen Zeitraum wurden 402 Verstöße gegen das GewSchG registriert von der Tendenz her ähnliche Ergebnisse wie im Jahr Im Jahr 2005 wurden Fälle häuslicher Gewalt registriert, es fanden 844 Verstöße gegen das GewSchG statt. In der Zeit vom wurden 885 Wegweisungen ausgesprochen, auf das gesamte Jahr 2005 hochgerechnet sind das Durch Einführung des Polizeilichen Landessystems zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) zum ist es möglich, sowohl Wegweisungen, Betretungsverbote als auch differenzierte Ansichten zu Opfern und Tätern häuslicher Gewalt zu ermitteln. Auf das beabsichtigte Kriminalitätslagebild konnte somit verzichtet werden. Insgesamt ist - ausgehend vom Jahr eine Steigerung der Anzeigen von über 50% (2001: 4.166; 2002: 7.552) zu verzeichnen. Auch wenn im Jahr 2005 die Zahlen erstmals leicht rückläufig (2003: ; 2004: ; 2005: ) sind, zeigt dies trotzdem, dass es mit der Umsetzung des GewSchG, des polizeilichen Platzverweises und durch die Arbeit von BIG 7

9 gelungen ist, das Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt deutlich zu erhellen. Mehr betroffene Frauen haben Vertrauen in ein funktionierendes Interventionssystem, die Anzeigenbereitschaft bleibt weiterhin auf einem hohen Niveau Amts- und Staatsanwaltschaft Im Bereich der Amts- und Staatsanwaltschaft Berlin werden die halbjährlichen Eingangszahlen, Verfahrensabschlüsse sowie offene Ermittlungsverfahren für Fälle häuslicher Gewalt gesondert erhoben. Darüber hinaus werden die Fälle häuslicher Gewalt erfasst, bei denen es zu einer Anwendung des TOA kommt. Die Ergebnisse der Datenerhebungen (Polizeiliche Kriminalstatistik und die Daten der Amts- und Staatsanwaltschaft) werden im Experten- und Expertinnengremium bei BIG in regelmäßigen Abständen ausgewertet und auf einen erforderlichen Veränderungsbedarf hin überprüft. Die Entwicklung der Ermittlungsverfahren sowie der Abschlüsse bei der Staats- und der Amtsanwaltschaft sind in den Jahren 2003 und 2004 in etwa gleich geblieben. Für das Jahr 2004 ergibt sich für Verfahren wegen häuslicher Gewalt folgendes Zahlenbild: Staatsanwaltschaft: Es wurden 493 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 521 Verfahren (auch Eingänge aus dem Vorjahr) wurden abgeschlossen. 243 Verfahren wurden eingestellt, davon 163 Verfahren gem. 170 Abs. 2 StPO, davon wiederum 12 Verfahren unter Verweisung auf den Privatklageweg und 53 Verfahren wegen Verfahrenshindernisses. In 23 Fällen wurde das Verfahren nach 153, 153 a StPO eingestellt. In 91 Fällen wurde Anklage zum Amtsgericht erhoben. 19 Fälle gelangten zur Anklage bei dem Landgericht. Es wurden zwei Anträge auf Durchführung des Sicherungsverfahrens gestellt. In 18 Fällen wurden Strafbefehle beantragt. 118 Verfahren waren offen. Es wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das GewSchG geführt. Amtsanwaltschaft: Es wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet Verfahren (auch Eingänge aus dem Vorjahr) wurden abgeschlossen Verfahren (davon 176 wegen Verstoßes gegen 4 GewSchG) wurden eingestellt, davon Verfahren gem. 170 Abs. 2 StPO, davon wiederum 215 Verfahren unter Verweisung auf den Privatklageweg und Verfahren wegen Verfahrenshindernisses. In 221 Fällen wurde das Verfahren nach 153, 153 a StPO eingestellt. Anklageerhebung bei dem Amtsgericht erfolgte in 836 Fällen (davon 77 Verfahren gem. 4 GewSchG). In Fällen (davon 66 Fälle gem. 4 GewSchG) wurde jeweils ein Strafbefehl beantragt. In 31 Fällen wurde ein beschleunigtes Verfahren nach 417 StPO durchgeführt. Offene Verfahren: Für das erste Halbjahr 2005 ergibt sich für Verfahren wegen häuslicher Gewalt folgendes Zahlenbild: Staatsanwaltschaft: Es wurden 230 Ermittlungsverfahren eingeleitet. 235 Verfahren (auch Eingänge aus dem Vorjahr) wurden abgeschlossen (fast konstante Eingangs- und Gesamterledigungszahlen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2004: 229 zu 230 und 245 zu 235 Verfahren). 98 Verfahren wurden eingestellt, davon 65 Verfahren gem. 170 Abs. 2 StPO, davon wiederum fünf Verfahren unter Verweisung auf den Privatklageweg und 15 Verfahren 8

10 wegen eines Verfahrenshindernisses. In zehn Fällen wurde das Verfahren nach 153, 153 a StPO eingestellt. In 40 Fällen wurde Anklage beim Amtsgericht erhoben. Vier Fälle gelangten zur Anklage bei dem Landgericht. Es wurde ein Antrag auf Durchführung des Sicherungsverfahrens gestellt. In sechs Fällen wurden Strafbefehle beantragt. 57 Verfahren waren offen (1. Halbjahr 2004: 58 Verfahren). Es wurde kein Verfahren wegen Verstoßes gegen das GewSchG geführt. Amtsanwaltschaft: Es wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet Verfahren (auch Eingänge aus dem Vorjahr) wurden abgeschlossen (Anstieg der Gesamteingangs- und Erledigungszahlen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2004: zu und zu Verfahren) Verfahren (davon 114 wegen Verstoßes gegen 4 GewSchG) wurden eingestellt, davon Verfahren gem. 170 Abs. 2 StPO, davon wiederum 114 Verfahren unter Verweisung auf den Privatklageweg und 760 Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses. In 150 Fällen wurde das Verfahren nach 153, 153 a StPO eingestellt. Anklageerhebung beim Amtsgericht erfolgte in 401 Fällen (davon 56 Verfahren gem. 4 GewSchG). In 702 Fällen (davon 41 Fälle gem. 4 GewSchG) wurde jeweils ein Strafbefehl beantragt. In 31 Fällen wurde ein beschleunigtes Verfahren nach 417 StPO durchgeführt. Offene Verfahren: 966. Die relativ hohe Zahl der Einstellungen hat BIG zum Anlass genommen, in einer Arbeitsgruppe die Situation zu analysieren. Im Ergebnis wurde dort festgestellt, dass nach den Erfahrungen der Senatsverwaltung für Justiz die Beweislage für eine Anklageerhebung oft nicht ausreicht. Die mangelnde Bereitschaft der Betroffenen, auszusagen, sollte durch Information und Beratung der Gewaltopfer über das gerichtliche Verfahren und die Bedeutung ihrer Aussage verändert werden. Die dazu entwickelten Ideen, die Gerichtshilfe einzubeziehen und auch den Opfern zur Seite zu stellen, konnten nicht weiter verfolgt werden, da dies nicht der derzeitigen gesetzlichen Aufgabenbeschreibung der Gerichtshilfe entspricht 2.3. Anti-Gewaltprojekte Zur Wirksamkeit und Zielerreichung der Hilfeangebote werden in den Projekten regelmäßig Daten zur Anzahl hilfesuchender Frauen ausgewertet. Die 326 Frauenhausplätze sowie die Plätze für Frauen in den 40 Zufluchtswohnungen (115 Plätze) werden nach wie vor in hohem Maß in Anspruch genommen Frauen und Kinder haben im Jahr 2003 die Frauenhäuser aufgesucht (insg Personen), im Jahr 2004 waren es Frauen und Kinder (insg Personen). Trotz erweiterter rechtlicher Möglichkeiten ist die Bereitstellung vorübergehender Schutzunterkünfte unabdingbar. Zu den konkreten Auswirkungen des GewSchG auf die Arbeit der Hilfeeinrichtungen bezüglich der Angemessenheit der Hilfeangebote und veränderter Schwerpunkte gibt es neben der gleichmäßig hohen Auslastung nach wie vor eine erhöhte Beratungsnachfrage der Hilfesuchenden zur rechtlichen Situation, zur Wohnungszuweisung, zur Wegweisung des Täters sowie zu den Schutzeinrichtungen bei Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen und der BIG- HOTLINE. Folgende Aussagen liegen hierzu von den Projekten für das Jahr 2004 vor. In den Beratungsstellen nehmen, ca % der Frauen, die persönlich beraten wurden, eine gesonderte Beratung zu den Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes in Anspruch. Bei der BIG HOTLINE lag bei ca. 10 % der Frauen, die Hilfe über die HOTLINE suchten, eine polizeiliche Wegweisung vor. 33 % der Anruferinnen wurde über die Möglichkeit der Schutzanordnung und ca. 20 % über die Möglichkeit der Wohnungszuweisung informiert. Ein weiteres Drittel der An- 9

11 rufenden fragte nach den polizeilichen Interventionsmaßnahmen. In der Hälfte der Fälle (49 %) wurde zu den Schutzunterkünften informiert. Insbesondere in den Frauenhäusern hat sich die Zielgruppe verändert. Es kommen mehr junge Frauen, Sozialhilfeempfängerinnen sowie Betroffene mit Abhängigkeitserkrankungen und psychischen Problemlagen. Mehr als 50% der Nutzerinnen sind Migrantinnen. Es zeigt sich verstärkt, dass diese Personengruppen besondere Beratung und Unterstützung benötigen. Trotz der erhöhten Nachfrage machen noch zu wenig betroffene Frauen vom GewSchG Gebrauch, z. T. wegen des hohen Aufwands, des gerichtlichen Verfahrens und auch aus Gründen mangelnden Vertrauens in einen positiven Ausgang des Verfahrens. Eine Rückkehr in die gemeinsame Wohnung wird oft ausgeschlossen, da befürchtet wird, dass der Täter sich nicht an die richterlichen Anordnungen hält. Mit dem Bezug einer neuen Wohnung wird eher ein Neuanfang verbunden. Abschließend bleibt festzuhalten, dass sich die Betroffenen bewusst für einen Aufenthalt in den Schutzeinrichtungen entscheiden. Die Auswirkungen des GewSchG werden weiter fachlich und in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen begleitet und geprüft Jugendämter, Jugendnotdienst, Kindernotdienst Kinder sind immer Mitbetroffene von häuslicher Gewalt, sie erleben die Misshandlung der Mutter und werden häufig selbst körperlich und/oder seelisch misshandelt. Für die Gewährung geeigneter und notwendiger Hilfen bei häuslicher Gewalt sind Interventionen von Seiten der Jugendämter erforderlich. Um Angaben über das Ausmaß der Mitbetroffenheit von Kindern und Jugendlichen, deren Mütter Kontakt mit dem Jugendamt haben, zu erhalten, werden seit 2004 im Hilfeplanstatistikbogen der Jugendämter Zahlen zur Mitbetroffenheit von Kindern erfasst. Danach haben zum Stichtag unter den insgesamt zu verzeichnenden Fällen 673 Kinder oder Jugendliche die Gewalt zwischen Mutter und Vater bzw. Partner/-in miterlebt. In 472 Fällen ging dabei die Gewalt vom Vater bzw. Lebenspartner aus und in 47 Fällen von der Mutter bzw. Lebenspartnerin. Im Jahr 2003 wurde eine Evaluation des begleiteten Umgangs ( 18 Abs. 3 SGB VIII) von den Trägern durchgeführt, die diese Hilfe anbieten. Es handelt sich dabei vorwiegend um Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB) in öffentlicher und freier Trägerschaft, bzw. um freie Träger, die sich auf die Problematik des Umgangskontaktes in hochstrittigen Fällen spezialisiert haben. Der begleitete Umgang ist eine zeitlich befristete Jugendhilfe, die durch Beratung und Begleitung die Ausübung des Umgangsrechts unterstützt und ermöglicht. Für die Evaluation war von den Anbietern ein eigener Fragebogen mit zahlreichen Einzelmerkmalen entwickelt worden. Der Evaluationszeitraum umfasste sechs Monate. Von insgesamt 368 Fällen waren 24 Kinder oder Jugendliche direkt von häuslicher Gewalt betroffen. In 169 Fällen wurde ein hoher Paar-/Elternkonflikt angezeigt und in 62 Fällen spielte die Gewalt gegen einen Elternteil/Lebenspartner/-in eine Rolle (Mehrfachnennungen waren möglich). Diese Zahlen machen deutlich, dass im Rahmen des Begleiteten Umgangs immer auch die Frage nach häuslicher Gewalt gestellt werden muss. Häusliche Gewalt, auch beobachtete und miterlebte Gewalt bedeuten eine Gefährdung des Kindeswohls. Diese Erkenntnisse müssen bei der Gewährung und Gestaltung des Umgangsrechts berücksichtigt werden. Die explizite statistische Erfassung von häuslicher Gewalt erfolgte im Jugendnotdienst (JND) erst gegen Ende 2003, so dass Zahlen erst ab 2004 vorliegen. Im Jahr 2004 wurden dort von Interventionsfällen insgesamt 28 Fälle dokumentiert, in denen Jugendliche angaben, dass es in ihrer Familie zu häuslicher Gewalt gekommen ist. Darüber hinaus gaben 22 Jugendliche an, dass der Grund für ihr Weglaufen in massiven partnerschaftlichen Konflikten der Eltern liege. 10

12 Im ersten Halbjahr 2005 gab es eine Steigerung der registrierten Fälle häuslicher Gewalt auf 36 Fälle. Dagegen gaben nur fünf Jugendliche an, dass sie aufgrund eskalierter Ehe- bzw. Beziehungskrisen der Eltern von zuhause weggelaufen seien. Die Steigerung der Anzahl häuslicher Gewalt dürfte zum Teil auch in der verstärkten Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des JND für dieses Thema liegen. Erfahrungsgemäß muss davon ausgegangen werden, dass die tatsächlichen Zahlen häuslicher Gewalt höher liegen. Dies ist einerseits damit zu erklären, dass Jugendliche über Gewalt zwischen ihren Eltern wenig erzählen, da sie die Folgen nicht einschätzen können. Andererseits werden Jugendliche häufig selbst Opfer von Gewalt, wenn sie im elterlichen Streit Partei ergreifen. Die akute Misshandlung der Jugendlichen rückt mit dem entsprechenden Handlungsdruck für die Jugendbehörden - und damit auch für den JND - in den Vordergrund, so dass mögliche Gewalt zwischen den Eltern nicht benannt, erfragt oder registriert wird. Eine zweite Zielgruppe, die mit häuslicher Gewalt zu tun hat, besteht aus den Jugendlichen, die mit ihren Müttern in Frauenhäuser geflohen sind und dort nicht bleiben können oder wollen. Dies betrifft insbesondere Jungen, die altersbedingt (meist ab 14 Jahren) nicht in Frauenhäusern bleiben können. Es kommen aber auch Mädchen, die sich weigern, gemeinsam mit ihren Müttern in den familiären Haushalt zurückzukehren. Diese sind zahlenmäßig nicht erfasst. Darüber hinaus hat der JND vermehrt mit einer Gruppe von Jugendlichen zu tun, die aufgrund von Gewaltanwendung gegenüber Eltern und/oder anderen Angehörigen nicht mehr in die familiäre Wohnung gelassen werden. Im Jahr 2004 wurden im JND 22 Fälle massiver Gewaltanwendung gegen Eltern durch Jugendliche registriert, im ersten Halbjahr 2005 stieg diese Zahl sogar auf 36 Fälle an Dabei bleibt zu berücksichtigen, dass betroffene Eltern die Angst vor ihren eigenen Kindern und deren Gewaltanwendung nur sehr zögerlich benennen. Auch hier ist von einer weitaus höheren Dunkelziffer auszugehen. In mehreren Fällen ist es im Rahmen von Gewaltanwendung Jugendlicher gegen ihre Eltern sogar zum Verweis der Jugendlichen aus der elterlichen Wohnung durch die Polizei (gem. 29 a Abs. 1 ASOG) gekommen. Die Jugendlichen wurden durch die Polizei in den JND gebracht und erhielten einen schriftlichen Bescheid (inkl. Rechtshilfebelehrung), dass sie sich der Wohnung in einem bestimmten Zeitrahmen nicht mehr nähern dürfen. Seit dem Jahr 2002 erfasst der Kindernotdienst (KND) systematisch die Fälle von häuslicher Gewalt. In der Mehrzahl der Fälle, in denen ein Elternteil, meist die Mutter, durch einen Partner misshandelt wird, haben die Kinder die Tat direkt oder indirekt miterlebt. Viele waren nach der Tat traumatisiert. Mehrere Kinder mussten den Tod ihrer Mutter miterleben oder haben im KND die Todesnachricht erfahren. Zum Teil waren die eigenen Väter die Täter. Im Jahr 2003 wurden 155 Fälle häuslicher Gewalt im Kindernotdienst benannt. 93 Kinder wurden nach häuslicher Gewalt im Kindernotdienst in Obhut genommen, außerdem wurden 28 Mütter nach häuslicher Gewalt aufgenommen. Weitere 31 Mütter und drei Väter ließen sich als Gewaltbetroffene beraten. Im Jahr 2004 wurde 164 Mal in Fällen häuslicher Gewalt interveniert. 87 Kinder und 22 Mütter wurden nach häuslicher Gewalt im Kindernotdienst aufgenommen, beraten und betreut. 13% der im KND aufgenommenen Kinder gaben an, häusliche Gewalt (meist gegen die Mutter) miterlebt zu haben. Im ersten Halbjahr 2005 wurden 51 Fälle von häuslicher Gewalt registriert. Es wurde 28 Kinder und zwei Mütter aufgenommen und betreut. Weitere 21 von häuslicher Gewalt Betroffene wurden beraten. Bei den im KND erhobenen Zahlen zur häuslichen Gewalt handelt es sich fast ausschließlich um körperliche Angriffe eines Lebenspartners gegen die Mutter. Das Zahlenverhältnis bei der psychischen (häuslichen) Gewalt (Beschimpfungen, verbale Bedrohungen, Erniedrigungen, Demütigungen und Herabwürdigungen des Partners/ der Partnerin, Entzug und Vorenthalten des Kindes, das Kind als Boten für Abwertung einsetzen) ist nach Erkenntnis des KND im Geschlechterverhältnis etwa gleich verteilt. Diese Fälle wurden gesondert gezählt. 11

13 3. Aus- und Fortbildung 3.1. Polizei Zur Sicherstellung eines umfassenden Grundlagenwissens zu häuslicher Gewalt war eine Fortführung der bereits in der Modellphase von BIG angelaufenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Polizei an der Landespolizeischule und der Fachhochschule für Recht und Verwaltung (FHVR) geplant. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel war dies im Jahr 2002 nicht möglich. Seit Oktober 2003 werden die Fortbildungen im Ausbildungsbereich weitergeführt. So fanden im Jahr 2003 drei mehrtägige Fortbildungsseminare zum Thema Polizeieinsatz häusliche Gewalt und zwei mehrtätige Aufbauseminare zu Männer als Opfer und Täter häuslicher Gewalt der Landespolizeischule statt. Im Jahr 2004 und 2005 fand ein Ausbau auf viertägige Seminare statt, die damit nahezu wöchentlich angeboten werden konnten. Dadurch hat sich das Wissen zu Einsätzen bei häuslicher Gewalt bei den Einsatzkräften der Basisdienststellen deutlich vertieft. Im Dezember 2005 fand gemeinsam mit der Landespolizeischule ein überörtliches Multiplikatorentreffen zum Thema Stalking mit Experten und Expertinnen aus anderen Bundesländern statt. Die Themenbereiche zu häuslicher Gewalt werden in der FHVR generell im 2. Semester Kriminologie in der Ausbildung für Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen angeboten. Durch die Neuordnung der Führungsstruktur in der Berliner Polizei wurde die Zuständigkeit der Fortbildung häusliche Gewalt in der Landespolizeischule der LPS B 3 verhaltensorientiertes Training übertragen. Die Ausbildungsinhalte wurden neu strukturiert. Die Anteile der dienstkundlichen Themen wurden erweitert und durch praxisnahe Rollenspiele ergänzt. Im Jahr 2004 wurden zwei Seminare durchgeführt, weitere drei haben im Jahr 2005 stattgefunden. Bereits im Oktober 2004 fand ein von den Multiplikatoren und Multiplikatorinnen häusliche Gewalt organisiertes Seminar zur Situation von Migrantinnen, zu dem externe Referentinnen eingeladen waren, statt. Daneben werden von Seiten des Landeskriminalamtes regelmäßig monatliche Arbeitstreffen mit den Koordinatorinnen Häusliche Gewalt zu aktuellen Themen mit Fortbildungsinhalten z.b. zu Stalking, Zwangsverheiratung und Verbrechen im Namen der Ehre durchgeführt Straf- und Zivilrecht Zur Effektivierung der strafrechtlichen Verfolgung von häuslicher Gewalt und zur Unterstützung auch angemessener zivilgerichtlicher Reaktionen auf häusliche Gewalt war im Aktionsplan eine besondere Fortbildung für Richterinnen und Richter der Familien- und Amtsgerichte vorgesehen, die im Zeitraum 1998 bis 2000 jährlich durchgeführt wurde. Im Jahr 2002 wurde eine weitere Veranstaltung zum Gewaltschutzgesetz und der Möglichkeit eines Platzverweises durchgeführt. Im Jahr 2006 wird eine fachübergreifende Fortbildungsveranstaltung für Zivil - und Strafrechtler zu diesem Thema durchgeführt werden, deren Ziel es ist, die Kooperation zwischen den intervenierenden Berufgruppen zu verbessern. Daneben wird die Eilentscheidung nach dem Gewaltschutzgesetz Gegenstand des nächsten zivilrechtlichen Seminars zum einstweiligen Rechtsschutz sein Jugend und Schule Fortbildungen zum Thema Kinder und häusliche Gewalt sind weiterhin regional und überregional erfolgreich umgesetzt worden. Die Fortbildungen richten sich an Fachkräfte aus den Bereichen der Jugendhilfe, der Schule, des Gesundheitswesens, der Polizei und der Familiengerichte Jugendämter Zur Effektivierung der Unterstützung gewaltbetroffener Mädchen und Jungen wurde in den Bezirken, in denen noch keine Fortbildungen für den Jugendhilfebereich und die Allgemeinen Sozialen Dienste stattgefunden haben, Fachtage durchgeführt. So konnte eine weitere Veran- 12

14 staltung Kinder und häusliche Gewalt im Bezirk Tempelhof/ Schöneberg in enger Kooperation mit dem Jugendamt umgesetzt werden. In Folge dieses Fachtages wurden in eine Sammlung von Arbeitsmaterialien und Arbeitsanweisungen für die Beschäftigten zum Thema Kinderschutz ausführliche Informationen zu häuslicher Gewalt aufgenommen. Zwei kleinere Informationsveranstaltungen wurden im Bezirk Pankow/ Weißensee und im Bezirk Charlottenburg/ Wilmersdorf realisiert. Der nächste Fachtag wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2006 in Lichtenberg/ Hohenschönhausen stattfinden. Erste Vorbereitungen dazu wurden bereits aufgenommen. Damit sind mit Ausnahme des Bezirks Treptow /Köpenick Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den genannten Bereichen zum Thema fortgebildet worden. Der JND führte bis September 2005 insgesamt 10 Veranstaltungen im Rahmen polizeilicher Fortbildungsseminare zum Thema häusliche Gewalt durch, drei weitere waren in Planung Schulen Die Verbesserung der Prävention und Aufklärung im Schulbereich erfolgte durch einen weiteren Ausbau der Angebote. So wurde eine Vormittagseinheit zum Thema Häusliche Gewalt, Formen, Folgen und Auswirkungen auf Kinder in einem Projekt der Arbeiterwohlfahrt Berlin (AWO), das erweiterte Hauptschulabschlüsse in der Nachqualifikation für junge Frauen speziell für Migrantinnen anbietet, durchgeführt. Das Angebot stieß auf große Resonanz und soll wiederholt werden. Zur Durchführung von Fortbildungen für Sozialkundelehrer und Sozialkundelehrerinnen in Zusammenarbeit mit der TU Berlin und dem LISUM gab es ebenso wie für die Ausbildung von Erzieherinnen bereits Anfragen bei BIG. Als Modell wurde das Projekt ZIP- Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule zur Intervention und Prävention von häuslicher Gewalt (Zeitraum ) konzipiert und als Antrag bei der Stiftung Deutsche Jugendmarke e.v. eingereicht. Es beinhaltet die Durchführung von Workshops für Schülerinnen und Schüler und für die Lehrerschaft. Seit Mai 2005 ist eine Koordinatorin von BIG in der Unter-AG der Bund - Länder - Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Prävention von häuslicher Gewalt im Bereich Schule aktiv. Hier soll als erstes eine Umfrage in den Ländern zu diesbezüglichen Aktivitäten gestartet werden. Eine Fortsetzung der im Jahr 2004 durchgeführten Workshops für den Kreis der Koordinationslehrer und Koordinationslehrerinnen für Suchtprophylaxe ist im Aktionsplan des Bezirks Tempelhof/ Schöneberg enthalten Gesundheitsbereich / Pflegeschulen Im Januar 2005 gelang es BIG, ein Fortbildungskonzept zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften im Gesundheitsbereich in der Mitgliederversammlung der Berliner Gesundheits- und Krankenpflegeschulen vorzustellen. Als Resultat dieser Informationsveranstaltung konnten eine ganztägige Fortbildung für Lehrkräfte des DRK Westend in Kooperation mit S.I.G.N.A.L. und eine halbtägige Fortbildung mit Schülerinnen/Schülern der Kinderkrankenpflege, Vivantes Krankenhaus Neukölln, umgesetzt werden. Weitere Fortbildungen sind auch für das Jahr 2006 geplant. Zur Koordination der Fortbildungen im Gesundheitsbereich und zu der Frage, wie das Thema häusliche Gewalt verstärkt Aufnahme in die verschiedenen Curricula der Pflegeschulen finden kann, sind Abstimmungsgespräche zwischen BIG und S.I.G.N.A.L. geführt worden. Die Mitarbeiterinnen der Genehmigungsbehörde des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, denen die schuleigenen Curricula vorgelegt werden, weisen bei Fehlen der Thematik die entsprechende Lehranstalt auf den Wunsch der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, das Thema häusliche Gewalt in die Curricula aufzunehmen, hin. In diesem Zusammenhang fand im Bildungszentrum der Pflegeschulen der DRK-Schwesternschaft in Kooperation mit BIG eine (Fort-) Bildungsveranstaltung für hauptamtliche Lehrkräfte statt. Folgeveranstaltungen sind geplant. 13

15 Die Einführung des Krankenpflegegesetzes zum hat eine Überarbeitung der schulinternen Curricula der Krankenpflegeschulen nach sich gezogen. Die Berliner Krankenpflegeschulen haben die Ausbildungsrichtlinie für die staatlich anerkannten Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW übernommen, die in Teilbereichen die Möglichkeit bietet, das Thema häusliche Gewalt zu bearbeiten. Die Ärztekammer Berlin hat in Kooperation mit der Kaiserin-Friedrich-Stiftung die ersten zwei Module der geplanten Veranstaltungsreihe mit den Schwerpunkten sichtbare und nichtsichtbare Zeichen von Gewalt, deren (gerichtsverwertbare) Dokumentation und der ärztlichen Schweigepflicht, gefolgt von der Erläuterung spezifischer Problemkonstellationen und Lösungsstrategien für spezielle Bevölkerungsgruppen durchgeführt. Das dritte Modul fand im Rahmen des 11. Kongresses Armut und Gesundheit im November 2005 statt. Im Anschluss fand der Workshop Netzwerke gegen Häusliche Gewalt der Ärztekammer Berlin statt Migrantinnen / Ausländerbehörde Die Fortbildungsangebote zur spezifischen Situation von Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind (wie z. B. Probleme mit dem aufenthaltsrechtlichen Status) wurden im Berichtszeitraum intensiviert. Die im August 2004 angebotene Fortbildungsveranstaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde, die von der Polizei und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen gemeinsam konzipiert und durchgeführt wurde, ist auf eine positive Resonanz gestoßen und soll Anfang des Jahres 2006 wiederholt werden. Für die Koordinatoren und Koordinatorinnen Häusliche Gewalt bei der Polizei, das Landeskriminalamt, die Landespolizeischule und den Sozialdienst wurde eine zweitägige Multiplikatoren-Schulung von BIG und Papatya e. V. durchgeführt. Zusätzlich wurde ein zweitägiger Workshop mit Mitarbeiterinnen aus Anti-Gewalt-Projekten (Berlin und Bundesgebiet) durchgeführt. Dieser hatte das Ziel, die Beratungsarbeit mit den betroffenen Frauen zu optimieren, die Schutz- und Sicherheitslage zu verbessern und Strategien für die Öffentlichkeitsarbeit und den Umgang mit den Medien zu erörtern. Vor dem Hintergrund der Todesfälle im Jahr 2004 in Berlin hat BIG das Thema Zwangsverheiratung und Gewalt im Namen der Ehre aufgegriffen und in verschiedenen Gremien bearbeitet. Als Resultat wurde im Rahmen der Teilnahme an einem EU-Projekt eine Fortbildung konzipiert, die als Multiplikatorinnen-Schulung zum Thema informiert Hilfeeinrichtungen Wichtiger Bestandteil des Aktionsplans war die Durchführung von Fortbildungen und Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen der Projekte aus dem Anti-Gewaltbereich, die mit häuslicher Gewalt befasst sind. Im Rahmen der Multiplikatorinnenfortbildung zum GewSchG wurden Kenntnisse zur Wirkung des Gesetzes anhand der Diskussion und Erörterung von Problemen und Beispielen aus der Praxis vertieft. Diese Fortbildungen werden 2006 fortgeführt. Abschließend ist festzuhalten, dass die angestrebte Integration des Themas Häusliche Gewalt in die juristische Ausbildung und die Erprobung einer Seminarveranstaltung im Rahmen des Jurastudiums im Berichtszeitraum nicht erfolgt sind. Es handelt sich bei dieser Aufgabenstellung um eine grundlegende und nur mit hohem Arbeitsaufwand zu verfolgende Änderung der juristischen Ausbildungsordnung. 4. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Zur Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit wurden die im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen umgesetzt. Teilweise gingen diese über den ursprünglichen Planungsstand hinaus. 14

16 4.1. Anti-Gewaltbereich Eine Steigerung des Bekanntheitsgrades der BIG-HOTLINE gelang u. a. mit der im Jahr 2003 in den Wartehäuschen der BVG geklebten Plakaten. Daneben gab es durch die finanzielle Unterstützung eines Sponsors eine dreimonatige Präsentation im Berliner Fenster der BVG. Der HOTLINE Flyer konnte ebenfalls durch Sponsorenmittel in sechs verschiedenen Sprachen veröffentlicht werden. Von November 2004 bis Januar 2005 lief die Öffentlichkeitskampagne der BIG-HOTLINE unter dem Motto Sehen Sie fern aber nicht weg. Sechs bekannte Tatort -Kommissare wandten sich auf Großplakaten im gesamten Stadtgebiet gegen häusliche Gewalt. Die Kampagne wurde aus Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie finanziert. Die Entwicklung des geplanten Einkaufschips mit der Telefonnummer der BIG-HOTLINE ist abgeschlossen. Die öffentliche Vorstellung des Chips erfolgte in Verbindung mit der überbezirklichen Aktion zur Verteilung der Bäckertüten Gewalt kommt bei uns nicht in die Tüte am Auch der Einkaufschip wurde durch den Einsatz von Sponsorenmitteln ermöglicht. Im November 2005 wurde diese Berlinweite Aktion erneut durchgeführt. Es konnten neue Sponsoren gewonnen und ca Bäckertüten, Stoffbeutel und Einkaufschips verteilt werden (s. Pkt.5.). Im Rahmen eines praxisorientierten Fachtages, die das Bündnis Berliner Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen (BFF) in Kooperation mit der Interventionszentrale und mit Förderung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen durchgeführt hat, erfolgte eine erste Bilanzierung der Umsetzung des GewSchG. Ein weiterer Fachtag zum Thema Kinder und häusliche Gewalt fand im März 2006 statt. Auf die Durchführung der Fachtagung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen zur Arbeit von Interventionszentralen in Europa im Kontext des Aufbaus der Berliner Interventionszentrale im Jahr 2003 wurde bereits hingewiesen. Die Dokumentation der Tagung in englischer und deutscher Sprache liegt vor. Zur Intensivierung der Diskussion zu Standards von Täterarbeit in Berlin veranstaltete die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen gemeinsam mit dem Feministischen Institut der Heinrich-Böll-Stiftung am 14. Juni 2005 das Fachgespräch Täterarbeit und institutionalisierte Vernetzung zur aktuellen Debatte über Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit mit Tätern, die häusliche Gewalt ausüben. Referentinnen und Referenten aus Kiel, Hannover, München, Wien und Berlin berichteten über ihre Erfahrungen und Erkenntnisse, Rahmenbedingungen und erforderliche Standards bei der Umsetzung von Täterprogrammen. Zentrales Ergebnis des Fachgesprächs war, dass die Beendigung der Gewalt und die Verhinderung weiterer Gewalttaten und die Sicherheit der Opfer primäre Ziele von Täterarbeit sein müssen. Die Ergebnisse der Tagung fließen in die konzeptionellen Überlegungen zur Umsetzung eines integrierten Täterprogramms in Berlin mit ein. Eine Dokumentation der Tagung wurde im Januar 2006 vorgelegt Aktivitäten der Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt Mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin konnte BIG bereits vorhandene Informationsbroschüren überarbeiten und nachdrucken lassen, z.b. Ihr Recht bei häuslicher Gewalt, Begleiteter Umgang in Fällen häuslicher Gewalt sowie die Broschüre Mehr Mut zum Reden, die sich an misshandelte Frauen und ihre Kinder richtet. Neu erstellt wurde im Mai 2005 eine Broschüre für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter Handlungsempfehlungen bei häuslicher Gewalt. Auch der Wegweiser zum Thema Gewalt gegen Kinder- was tun?, der sich an Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer richtet, wurde überarbeitet, um das Thema häusliche Gewalt und neue gesetzliche Regelungen ergänzt und im Mai 2005 veröffentlicht. Zur Außendarstellung der Aufgaben von BIG einschließlich der Arbeit beteiligter Institutionen und Projekte wurde eine Informationswand erstellt, die zum kostenlosen Verleih bei Fachtagungen, Tagen der offenen Tür etc. auch für andere Kooperationspartner zur Verfügung steht. 15

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