Erasmus+ Schulbildung. Strategische Partnerschaften im schulischen Bereich Hinweise für die Antragstellung 2016
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- Erika Holst
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1 Erasmus+ Schulbildung Strategische Partnerschaften im schulischen Bereich Hinweise für die Antragstellung 2016 Stand:
2 3 Leitaktionen (Key Actions) in den Bereichen Bildung + Ausbildung und Jugend: Leitaktion 1 KA 1 Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 2 KA 2 Kooperation zur Förderung von Innovation und Austausch guter Praxis (=> "Strategische Partnerschaften") Leitaktion 3 KA 3 Unterstützung politischer Reformen 2
3 Ziele und Prioritäten "Strategische Partnerschaften sollen die Entwicklung, den Transfer und / oder die Umsetzung von Innovationen und von gemeinsamen Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit, Peer-Learning und des Erfahrungsaustausches auf der europäischen Ebene unterstützen." (Programmleitfaden) Partnerschaften verschiedener Größe und mit unterschiedlichem Anspruchsniveau sind möglich 3
4 Zuständigkeiten / Nationale Agenturen Gemeinsame Website: 4
5 Bei welcher deutschen NA werden Anträge eingereicht? Die Antragsteller geben im Antrag an, in welchem Bereich ihr Projekt angesiedelt ist (Schule, Hochschule, Berufsbildung ) Dafür (und damit für die Auswahl der zuständigen NA) ist nicht die Art der antragstellenden Einrichtung ausschlaggebend, sondern der inhaltliche Schwerpunkt der Partnerschaft: "not what they are but what they do" d.h. auch z.b. eine Hochschule oder ein Unternehmen kann einen Antrag im Bereich Schulbildung stellen (PAD / DE 03), wenn sich die Thematik der Partnerschaft auf die Schulbildung bezieht Ausnahme: Anträge auf reine Schulpartnerschaften und Regio- Partnerschaften können nur bei PAD eingereicht werden 5
6 Programmleitfaden 2016 Grundlage für die Antragstellung Englische Version bereits auf der Website der EU-Kommission verfügbar andere Sprachversionen folgen Leitaktion 2: ab S. 105 Weitere wichtige Teile: Part C Information for Applicants, ab. S. 237 Annex I Specific Rules => Leitaktion 2 ab S
7 Welche Staaten können teilnehmen? Teilnahmeberechtigt: 33 Programmstaaten: 28 Mitgliedsstaaten der EU Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Partnerstaaten = alle anderen Staaten weltweit (auch die Schweiz) Einrichtungen aus Partnerstaaten können unter bestimmten Bedingungen an einzelnen Aktionen beteiligt werden siehe Programmleitfaden 7
8 Prioriäten Horizontale Prioritäten: für alle Bereiche (Hochschule, Berufsbildung, Schule, Jugend) Sektorspezifische Prioritäten Schulbildung Anträge im Bereich Schulbildung müssen mindestens eine horizontale Priorität oder eine schulbildungs-spezifische Priorität abdecken 8
9 Pariser Erklärung der EU-Bildungsminister. Demokratische Werte und Grundrechte sollen auch durch europäische Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gestärkt werden Expliziter Verweis auf das Programm Erasmus+ Programmleitfaden 2016: Bezug auf Pariser Erklärung explizite Aufnahme der Flüchtlingsthematik in die Prioritäten bei Leitaktion 2 9
10 6 Horizontale Prioritäten Vermittlung und Bewertung von Schlüsselkompetenzen, z.b. unternehmerische Initiative, digitale Kompetenz, Sprachkenntnisse Förderung von Chancengleichheit und Inklusion, Bekämpfung von Schul- bzw. Ausbildungsabbruch "Particular attention will also be given to support projects involving refugees, asylum seekers and migrants and / or focussion on the topic of the refugees' crisis in Europe" Digitales Lehren und Lernen als Faktor auf systemischer Ebene zur Qualitätsverbesserung in Bildung, Ausbildung und Jugendarbeit Unterstützung von Lehrenden und Jugendarbeitern (Ausbildung, Kompetenzen, Training,..), Kompetenzen im Umgang mit heterogenen Gruppen und benachteiligten Lernern Beitrag zur Entwicklung eines Europäischen Raums der Kompetenzen und Qualifikationen (Transparenz- / Anerkennungsinstrumente): Förderung einer stärkeren Kohärenz zwischen den Instrumenten Innovative Ansätze zur Steigerung der Wirksamkeit öffentlicher Ausgaben und Investitionen unter Einbeziehung neuer Finanzierungsmodelle 10
11 4 spezifische Prioritäten für den Bereich Schulbildung Stärkung der Rolle der Lehrkräfte auch: in Hinsicht auf Umgang mit heterogenen Lernergruppen und mit Kindern von Flüchtlingen Verbesserung schwacher Leistungen in Basiskompetenzen Mathematik, Naturwissenschaften, Lese- und Schreibkompetenz Verbesserung der schulischen Leistung junger Menschen, Vermeidung von Schulabbruch, Entwicklung ganzheitlicher und individualisierter Lehrmethoden Entwicklung der Qualität frühkindlicher Bildungs- und Betreuungsangebote 11
12 neu ab 2016 Partnerschaften zum Austausch von bewährten Verfahren Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken durch Zusammenarbeit auf europäischer Ebene Es können auch Produkte erstellt und Ergebnisse verbreitet werden (im Rahmen der regulären Projektarbeit) Nur Teilnehmer aus Programmstaaten Innovations- Partnerschaften Entwicklung von innovativen Konzepten und Materialien Intensive Aktivitäten zur Verbreitung und Nutzbarmachung hochwertiger Produkte / Ergebnisse Eingeschränkt auch Beteiligung von Einrichtungen aus Partnerstaaten möglich 12
13 Gesamtbudget 2016 für KA 2 Schulbereich in DE: voraussichtlich ca. 17 Mio 2 Typen von strategischen Partnerschaften 80% des Budgets Partnerschaften zum Austausch von bewährten Verfahren Innovationspartnerschaften 20% des Budgets nicht alle Kostenkategorien, Einschränkung bei der Anzahl der Mobilitäten alle Kostenkategorien Reine Schulpartnerschaften Regio-Partnerschaften Sonstige 13
14 Allgemeines 1/2 Dauer einer Partnerschaft: zwischen 12 und 36 Monaten bei Antragstellung festzulegen Multilateral mindestens 3 Einrichtungen aus 3 Programmstaaten Ausnahme: Schulpartnerschaften, Regio-Partnerschaften wahlweise auch bilateral Förderverfahren für alle Partnerschaften ist das Konsortialprinzip Die koordinierende Einrichtung erhält den EU-Zuschuss für das gesamte Projekt und ist verantwortlich für die Weiterleitung der Teilbeträge an die Partner, für Berichterstattung und Abrechnung Ausnahme: reine Schulpartnerschaften neu ab
15 Allgemeines 2/2 Antragsberechtigt: jede öffentliche oder private Einrichtung in einem Programmstaat z.b. Landesinstitute, Studienseminare, Hochschulen, Zentren für Lehrerbildung / Fachdidaktik, ggf. Akteure aus anderen Bereichen Ausnahme reine Schulpartnerschaften: ausschließlich Schulen und vorschulische Einrichtungen Ausnahme Regio-Partnerschaften: als Konsortialführer ausschließlich Schulbehörden Definition der antragsberechtigen Behörden durch den jeweiligen Mitgliedstaat Teilnahmeberechtigt: nur bei Innovationspartnerschaften (nicht bei Partnerschaften zum Austausch von bewährten Verfahren): ggf. auch Organisationen aus Partnerstaaten, wenn klarer Mehrwert für das Gesamtprojekt 15
16 Zuschusskategorien Projektmanagement und Durchführung Länderübergreifende Projekttreffen Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten (Mobilitäten) Special Needs (Personen mit Behinderung) Außergewöhnliche Kosten Intellectual Outputs (nur bei Innovationspartnerschaften) Multiplikatorenveranstaltungen (nur bei Innovationspartnerschaften) 16
17 Konsortialprinzip Partnerschaften zum Austausch von bewährten Verfahren ja (Ausnahme nein: Schulpartnerschaften) multilateral ja ja Partnerschaften zur Förderung von Innovation ja wahlweise bilateral (Einrichtungen aus 2 Programmstaaten) nein (Ausnahme ja: Schulpartnerschaften und Regio- Partnerschaften) nein Beteiligung von Einrichtungen aus Partnerstaaten Beschränkung bei Mobilitäten nein maximal 100 Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten pro Gesamtprojekt Mittel für "Intellectual Output" nein Ja Mittel für Multiplikatorenveranstaltungen nein ja ja, wenn essentieller Mehrwert für das Gesamtprojekt nein Anteil am 2016 zur Verfügung stehenden Budget Schulbildung in DE 80% 20% 17
18 Strategische Partnerschaften: Regio-Partnerschaften Partner auf lokaler / regionaler Ebene: Schulverwaltungsbehörde* (*Definition jeweils durch Mitgliedstaat) Schule Weiterer Partner Hinweis: Ab 2016 ist die Beteiligung von mindestens einer Schule + einem weiteren Partner formal keine Bedingung mehr inhaltlich aber weiterhin durchaus sinnvoll bilateral oder multilateral (ein lokales / regionales Netzwerk pro Staat) Konsortialprinzip 18
19 Aktivitäten im Bereich Schulbildung - Beispiele Transnationaler Austausch guter Praxis Entwicklung von Curricula, neuer Unterrichtsmethoden, innovativer Lehr- und Lernansätze, die auch zu besserer Nutzung von IKT im Schulbereich führen Anwendung und Entwicklung von Instrumenten und Methoden zur Verbesserung der Lehreraus- und Fortbildung Zusammenarbeit regionaler Behörden aus dem Schulbereich Aktivitäten, die die Intergration von Flüchtlingen und Migranten fördern Tipp: Zusammenfassungen bestehender Projekte (PAD-Website) und Disseminationsplattform der EU für Ideen und Anregungen 19
20 Mobilitäten im Rahmen von Strategischen Partnerschaften 20
21 neu 2016 Länderübergreifende Mobilitäten im Rahmen von strategischen Partnerschaften Diverse Arten von Mobilitäten (s. folgende Folien) Alle Aktivitäten finden in den Staaten der beteiligten Projektpartner statt Ausnahme bei Beteiligung von Einrichtungen aus Partnerstaaten (nur bei Innovationsprojekten): keine Langzeitmobilitäten, keine Mobilitäten von Lernenden Ausnahme bei allen Partnerschaften: Aktivitäten dürfen auch stattfinden am Sitzort einer Institution der EU, selbst wenn sich keine der am Projekt beteiligten Einrichtungen in diesem Staat befindet Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg, Den Haag 21
22 Länderübergreifende Projekttreffen Diese gehören zur regulären Projektarbeit und müssen nur hinsichtlich ihrer Anzahl / Teilnehmerzahl begründet werden keine Mindest- oder Höchstdauer Veranstaltungsort: eine der am Projekt beteiligten Einrichtungen Bei zwei Einrichtungen aus demselben Staat ist ein Projekttreffen dann förderfähig, wenn die Entfernung zwischen den beiden Partnern mindestens 100 km beträgt und ausländische Partner ebenfalls an dem Treffen teilnehmen (bei Schulpartnerschaften: Schülerinnen und Schüler können an Projekttreffen teilnehmen) 22
23 Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Diese Arten von Mobilitäten können zusätzlich beantragt werden, müssen aber besonders begründet werden und zur Erreichung der Projektziele beitragen Bei "Partnerschaften zum Austausch bewährter Verfahren": Beschränkung auf 100 dieser Mobilitäten pro Projekt Verschiedene Typen (s. Tabelle auf der nächsten Folie) alle Angaben zur Mindestdauer: ohne Reisetage! Reisetage können für den Aufenthaltszuschuss angesetzt werden, zählen aber zur Erreichung der Mindestdauer nicht mit Ort: in einem der am Projekt beteiligten Staaten 23
24 Bezeichnung Dauer Zielgruppe Erläuterung Kurzzeit-Austausch von Schülergruppen 5 Tage 2 Monate Schüler/innen in Begleitung von Lehrkräften Gemeinsame Projektarbeit Beschreibung siehe S. 311 Programmleitfaden Längere Mobilitätsphasen von Schülern 2 12 Monate Einzelschüler/innen (in Vollzeitausbildung an der entsendenden Schule) Mindestalter: 14 Jahre siehe S. 281 Programmleitfaden. Spezieller Leitfaden (englisch): SMUS 2014/Guide_Pupil-Mobility_en.pdf Kurzzeitige gemeinsame Angebote zur Fort- und Weiterbildung von Personal 5 Tage 2 Monate Kleine Gruppen des Personals / der Lehrkräfte aus den verschiedenen beteiligten Einrichtungen z.b. Studienaufenthalte mit Besuch relevanter Einrichtungen, Workshops, Schulungen siehe S. 283 Programmleitfaden Unterrichts- und Ausbildungstätigkeit über längere Zeiträume 2 12 Monate Einzelne Lehrkräfte / pädagogisches Personal Berufsbezogene Tätigkeit im Ausland, Teilnahme an strukturierten Kursen und Seminaren, Hospitationen, Siehe S. 283 Programmleitfaden Gemischte Mobilität von Lernenden 5 Tage 2 Monate Lernende Siehe S. 281 Programmleitfaden 24
25 Geistige Leistungen / Intellectual Output Innovative Ergebnisse / Produkte von substantieller Qualität, deren Erstellung besonderen Aufwand erfordert Potentieller Nutzen und Verwendbarkeit für Dritte erforderlich Bei zusätzlicher Arbeitszeit, die nicht im Rahmen der regulären Projektarbeit geleistet werden kann => EU-Zuschüsse möglich Nur für "Innovationspartnerschaften" n.b.: Auch Projekte vom Typ "Austausch bewährter Praxis" können hochwertige Ergebnisse und Produkte hervorbringen! (Aber es können dafür keine Zuschüsse in der Kategorie "Geistige Leistungen" beantragt werden.) 25
26 Multiplikatorenveranstaltungen dienen zur Verbreitung und Weitergabe der Projektergebnisse an Außenstehende / Multiplikatoren (nicht an die eigenen Projektpartner) z.b. Konferenzen, Seminare, Fachtagungen (von einem der Projektpartner organisiert) national oder international nur möglich bei Innovationspartnerschaften nur bei Bewilligung der entsprechenden Ergebnisse in der Kategorie Geistige Leistung (Intellectual Output) 26
27 Prinzip der Verhältnismäßigkeit Leitaktion 2: große Bandbreite von Partnerschaften unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlichem Anspruchsniveau - von einfachen Kooperationsprojekten zwischen kleineren Partnern bis zu komplexen Projekten zur Entwicklung innovativer, übertragbarer Ergebnisse Die Höhe des beantragten EU-Zuschusses sollte in Relation zu Art und Umfang der Partnerschaft stehen Gleiche Bewertungskriterien für alle, aber Berücksichtigung der Art der jeweiligen Partnerschaft bei der Beurteilung / Punktevergabe 27
28 28
29 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften 1/2 Relevanz des Projekts (30 Punkte) u.a.: Bezug zu den Prioritäten der Aktion, Bedarfsanalyse, Ziele, Bedeutung für die teilnehmenden Einrichtungen, Innovation, europäischer Mehrwert (Ergebnisse könnten auf einzelstaatlicher Ebene so nicht erreicht werden) Qualität von Konzept und Durchführung (20 Punkte) u.a.: Qualität und Vollständigkeit des Arbeitsprogramms einschließlich Phasen der Vorbereitung, Durchführung, Monitoring, Evaluation und Verbreitung von Ergebnissen, Kohärenz zwischen Zielen und geplanten Maßnahmen, Kosteneffizienz (Budgetplanung); bei transnationalen Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten: Zusammenhang zu den Projektzielen Die Kriterien sind auf den jeweiligen Partnerschaftstyp herunterzubrechen 29
30 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften 2/2 Qualität des Projektteams und der Kooperation (20 Punkte) u.a.: Zusammensetzung der Partnerschaft (passendes Profil der Einrichtungen zu Erreichung der Ziele), Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Einbeziehung von "Newcomern", Koordinations- und Kommunikationsmechanismen; bei Einrichtungen aus einem Partnerstaat: Mehrwert für das Gesamtprojekt? (falls nicht=> Ablehnung des gesamten Antrags!) Auswirkung und Verbreitung (30 Punkte) u.a.: Evaluationsmaßnahmen, Auswirkung auf die beteiligen Einrichtungen und auf lokaler / regionaler / nationaler und europäischer Ebene, Qualität des Verbreitungsplans (z.b. freie Zugänglichkeit erarbeiteter Materialien), Nachhaltigkeit nach Auslauf der EU-Förderung) 30
31 Leitfaden für Gutachter (englisch) Enthält im Detail die Bewertungskriterien, auf deren Grundlage die Qualitätspunkte vergeben werden Lektüre vor Antragstellung unbedingt zu empfehlen Link auf Website des PAD Achtung: Aktualisierung für 2015 zu erwarten 31
32 Tipps für die Projektplanung und Antragstellung 32
33 Bei Planung für eine Antragstellung 2016 beachten Needs analysis: Was gibt es schon? Wo ist Bedarf? Wie ist der "state of the art" im gewählten Themenbereich? Was ist das Besondere an unserem Projektvorhaben und an unseren geplanten Ergebnissen? Die Listen und Projektbeschreibungen der bisher geförderten KA 2 Projekte berücksichtigen (auch bei den anderen deutschen NAs!) Informationen über alle geförderten Projekte unter Erasmus+: auf der Disseminationsplattform der EU Kompendia und Ergebnisse früherer Projekte: s. auch Website der Education, Audiovisual and Culture Executive Agency 33
34 Early school leaving Suche mit Filter möglich (Projekttyp, Staat etc.) 34
35 Dokumentensammlung auf der Website der EU- Kommission Suche mit Filter möglich 35
36 Zusammensetzung der Partnerschaft Ausgewogen und den Projektzielen angemessen? z.b. bei Projekten im Schulsektor: Sind Schulen als Partner vertreten? Falls nicht: Welche Rolle spielen sie? (=> Erläuterung im Antrag) Knowhow, Erfahrung und Ressourcen der Partner im Hinblick auf die Projektziele Verteilung der Aufgaben Newcomer? Falls Einrichtungen aus Partnerstaaten: substantieller Beitrag für das Gesamtprojekt? (falls nicht: Ablehnung des gesamten Antrags!) Überlegung bei Partner aus CH: als Partner aufführen mit allen Risiken und Chancen - oder ggf. als "stille Partner" einbeziehen / erwähnen (ggf. Unterstützung durch NA CH)? 36
37 Partnersuche Für Schulen: etwinning Für alle Akteure im Schulbereich: School Education Gateway 37
38 Erfahrungen aus bisherigen Antragsrunden Tipps für die Antragstellung 2016 Bezug zu den Programmzielen laut Leitfaden muss tatsächlich im Konzept erkennbar sein (nicht nur "Lippenbekenntnis") Mit Orientierung am Leitfaden, gutem Konzept und klarer Darstellung die eigenen Chancen erhöhen Klare und aussagekräftige Beantwortung der Fragen, keine "Antragslyrik" Im Hinblick auf die Finanzlage: Realistischer Kostenplan Kosteneffizienz ist auch ein inhaltliches Bewertungskriterium Vorsicht mit vorgefertigten Rastern / Modulen! (Ablehnungsgefahr bei ähnlichen Anträgen) Beratungsangebot / Merkblätter beachten Projektskizzenberatung des PAD (ohne Erfolgsgarantie!) 38
39 Antragsvorbereitung und Antragstellung: PAD-Website Merkblätter, Anleitungen, Formular für Projektskizze etc. Wird laufend aktualisiert und ergänzt Auch Hilfe für Registrierung in ECAS, URF 39
40 Antragstermin (12:00:00 mittags Brüsseler Zeit) Es kommt auf die Sekunde an! Projektdauer zwischen 12 und 36 Monaten Projektbeginn zwischen dem 1.9. und dem Projektende spätestens
41 Details zum Budget: getrennte Präsentation Hinweise zu dieser Präsentation bitte an: 41
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