InternatIonale Fachmesse In der ImplantologIe 2010

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1 InternatIonale Fachmesse In der ImplantologIe 2010 parallel zum 24. DGI kongress misserfolge frühzeitig erkennen und beherrschen Jetzt anmelden und attraktive standfläche, anzeige in den printmedien und sponsorships sichern November 2010 CCh CoNgress CeNter hamburg Am Dammtor / Marseiller Straße, Hamburg

2 Die Industrieausstellung des DGI-Jahreskongresses wird in Zukunft Implant expo heißen, und für Sie aus Aussteller, für Ihre Besucher und die Kongressteilnehmer des DGI-Jahreskongresses noch attraktiver werden. Die 2tätige Implant expo findet jährlich jeweils parallel zum DGI-Jahreskongress statt. Unter neuem Namen soll der bisherigen begleitenden Ausstellung mit durchschnittlich 100 Ausstellern und bis Fachbesuchern (vorwiegend implantologisch tätige Zahnmediziner) mehr Bedeutung als zentrale Plattform in der Implantologie und eigenständige Dynamik verliehen werden. Was ist geplant: inkl. Ihrer Produktinforma- Kostenfreies Ausstellerverzeichnis auf tionen im Internet. Kostenfreier Werbeflyer mit Ihrer Standnummer für Ihre Kunden Kostenfreies Ausstellerverzeichnis im DGI-Kongressesprogramm Implant expo- -banner mit Standnummer für Ihre -Signatur Implant expo-aufkleber für Briefe usw. Für DGI-Kongressteilnehmer ist der Zutritt zur Messe kostenfrei. Erstmalig können Sie Ihre Kunden zum Besuch der Implant expo internationale Fachmesse in der Implantologie einladen. Tickets erhältlich bei der youvivo GmbH. Für Messebesucher ist der Zutritt zur Implant expo im Jahr 2010 kostenfrei. Buchen Sie jetzt uns sichern Sie sich einen Platz auf der Implant expo 2010!

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6 Messe- / Ausstellungsbedingungen 1. Anmeldung Die Anmeldung laut Anmeldeformular ist seitens des Ausstellers mit Zugang bei der youvivo GmbH verbindlich. Mit der Anmeldung zur Messe/Ausstellung entsteht nicht gleichzeitig ein Anspruch auf Zulassung. Die Vergabe der Standplätze erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung bei der youvivo GmbH. Erst nach Bezahlung der Akontorechnung in Höhe von 30 % der gebuchten Leistungen auf das Konto der youvivo GmbH und Versand einer Standvergabebestätigung der youvivo GmbH ist die Anmeldung auch seitens youvivo GmbH rechtskräftig und verbindlich. Die damit verbundenen Rechte und Pflichten können ohne Zustimmung der youvivo GmbH nicht an Dritte übertragen werden. Die Aufnahme eines Mitausstellers bedarf der Zustimmung der youvivo GmbH. 2. Zulassung Die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände erfolgt durch die youvivo GmbH und die Messeaufsicht vor Ort. Aus konzeptionellen Gründen dürfen Beschränkungen der angemeldeten Ausstellungsgegenstände und der angemeldeten Fläche von der youvivo GmbH vorgenommen werden. Im Besonderen sind hier zu beachten: Bau-, Brandschutzrechtliche und versammlungsstättenverordnungsbedingte Richtlinien. Die youvivo GmbH behält sich das Recht vor, Aussteller welche den Mietpreis nicht vollständig gemäß Punkt 8 (Zahlungsbedingungen) an die youvivo GmbH entrichtet haben, zur Ausstellung nicht zuzulassen. 3. Änderungen / Höhere Gewalt Außerplanmäßige Ereignisse, die die Abhaltung der Messe/Ausstellung unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Ausstellers. 4. Rücktritt Tritt ein Aussteller nach verbindlicher Anmeldung (z.b. per Fax) von seiner Anmeldung (vgl. 1.) zurück, so sind 70% der Miete als Kostenentschädigung sowie die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen zu entrichten. Dem Aussteller wird dabei ausdrücklich das Recht zum Schadensnachweis eingeräumt. Der Antrag auf Rücktritt kann nur schriftlich, bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Rücktritte, die später als 12 Wochen vor Veranstaltung erfolgen, werden mit 100% der Kosten berechnet. Ausnahme: Founding Gold-, Gold-, Silber und Bronzesponsoren - hier gelten die jeweiligen Vereinbarungen des Veranstaltungsjahres. 5. Standeinteilung Die Standeinteilung erfolgt durch die youvivo GmbH und wird vor der Veranstaltung bekannt gegeben. Der Aussteller muss damit rechnen, dass aus technischen Gründen Änderungen vorbehalten sind. Die Verlegung des Standes darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen. 6. Gesamtschuldnerische Haftung Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. 7. Mieten und Kosten Die Standmieten sind auf der Preisliste zu ersehen. Die Kosten für die auf Antrag des Ausstellers hergestellten Versorgungsanschlüsse/Anlagen sowie andere Nebenleistungen wie z.b. Gas, Wasser oder Strom werden getrennt von der Standmiete erhoben und berechnet. Liegen zwischen Standvergabebestätigung und Leistungserfüllung mehr als 4 Monate, so können erhöhte Kosten für Nebenleistungsentgelte (z.b. Strom, Standausstattung etc.) entsprechend bis zu 50 % vom ursprünglich angebotenen Preis angepasst werden. 8. Zahlungsbedingungen Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig. Es erfolgen 2 Rechnungen: 30% Akontozahlung auf das Konto der youvivo GmbH als Buchungsbestätigung und eine Restzahlung von 70 % des Gesamtbetrages bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. 9. Gestaltung und Ausstattung der Stände Für die gesamte Dauer der Veranstaltung müssen der Name und die Anschrift des Standinhabers leserlich angebracht werden. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Falle unzulässig. 10. Werbung Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen, ist nur innerhalb des Standes gestattet. 11. Aufbau Der Aufbau ist innerhalb der bekannt gegebenen Fristen fertig zu stellen. Der Aussteller haftet bei Nichtfertigstellung der Standbauten innerhalb der vorgegebenen Zeitfenster für den dem Kongressorganisator dadurch entstehenden Schaden. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien und Installationen müssen den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen (z.b. Brandschutz, VDE und TÜV usw.). Aussteller sind verpflichtet sich über die jeweiligen Vorschriften des Veranstaltungsortes zu informieren. Sollten erhöhte Lärmemissionen geplant sein (Hammerarbeiten, Sägen, Schleifen), so bitten wir Sie diese vorab anzumelden. 12. Catering Die gastronomische Betreuung und Bewirtschaftung auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich dem jeweiligen, von der youvivo GmbH beauftragten Cateringunternehmen vorbehalten. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind nicht gestattet eb-Ausstellungsbedingungen youvivo.docx 1/ :14

7 Messe- / Ausstellungsbedingungen 13. Ausweise Messe bzw. Ausstellungsausweise werden von der Kongressorganisation zur Verfügung gestellt. Der Zutritt für Auf- und Abbauhelfer erfolgt über einen Helfer-Messeausweis, dieser ist nur für den jeweiligen Auf- und Abbauzeitraum gültig. Messe bzw. Ausstellungsausweise berechtigen nicht zum Zutritt für das wissenschaftliche Programm. Beantragung siehe Ausstellerinformation. 14. Betrieb des Standes Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich vorgenommen werden. Eventuell anfallende zusätzliche Entsorgungskosten (Müll) werden nach dem Verursacher-Prinzip berechnet. 15. Abbau Kein Stand darf vor Beendigung der Messe/Ausstellung ganz oder teilweise geräumt werden. Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller, der fristgerechte Abbau ist obligatorisch. Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Ausstellungsgegenstände werden auf Kosten des Ausstellers entfernt. Davon unberührt bleiben gesonderte schriftliche Vereinbarungen. 16. Anschlüsse Verbrauch von Strom und Wasser gehen zu Lasten des Ausstellers. Die entstehenden Kosten werden pauschal erhoben und getrennt in Rechnung gestellt. Bei nicht angemeldetem, erhöhtem Verbrauch (siehe Anmeldung) behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Verbraucher zu entfernen bzw. abzuschalten. 17. Bewachung Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Beaufsichtigung des Standes obliegt dem Aussteller, auch während der Auf- und Abbauzeiten. 18. Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Messe- und Ausstellungsgegenständen sowie an der Standausrüstung und evtl. Folgeschäden. 19. Fotografieren, Zeichnen, Filmen Ist nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. 20. Hausordnung Die Messe- und Ausstellungsleitung übt das Hausrecht im Messe- und Ausstellungsgelände aus. Aussteller und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände erst eine Stunde vor Beginn des jeweiligen Messe- und Ausstellungstages betreten und müssen es spätestens eine Stunde nach Schluss der Messe/Ausstellung verlassen. Übernachtung ist verboten. 21. Verwirkungsklausel Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, die nicht spätestens zwei Wochen nach Schluss der Messe/Ausstellung schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt. 22. Änderungen Abweichende Änderungen bedürfen der Schriftform. 23. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters. Stand: eb-Ausstellungsbedingungen youvivo.docx 2/ :14

8 EINGANG EINGANG EINGANG Catering Catering Catering 9 6 Catering 8 10 Catering Catering 115 frei optioniert belegt Catering Catering Catering

9 24.DGI Kongress in Hamburg 25. bis 27. November Hamburg Hotelzimmer Hotelzimmer können Sie nach Verfügbarkeit zu Sonderkonditionen in folgenden Hotels buchen: Stichwort DGI, bitte bei Buchung angeben Kongresshotel Radisson Blu Hotel Marseiller Straße Hamburg Fon: Fax: Zimmerreservation: Fon: oder gebührenfrei in Deutschland, Fax reservations.hamburg@radissonblu.com vom Early Bird inkl. Frühstück: Early Bird Rate nach Verfügbarkeit bis 25. August Achtung: Early Bird ist für den Abrufer nicht mehr kostenfrei stornierbar. vom Sonderpreis inkl. Frühstück: Nach Verfügbarkeit 26. August bis 25. November EZ 189 EUR, DZ 209 EUR EZ 215 EUR, DZ 235 EUR Weitere Hotels Grand Elysée Hotel Rothenbaumchaussee Hamburg Fon: , Fax: vom Sonderpreis inkl. Frühstück: Grand Standard Zimmer: Nach Verfügbarkeit bis 02. September 2010 Zimmerreservation: Fon: , Fax +49 ( reservierung@elysee.de (600 m vom Veranstaltungsort) EZ 195 EUR, DZ 235 EUR bitte wenden

10 24.DGI Kongress in Hamburg 25. bis 27. November Hamburg Le Royal Meridien An der Alster Hamburg Fon: , Fax: vom Sonderpreis inkl. Frühstück: Superior: Nach Verfügbarkeit bis 23. Oktober 2010 Zimmerreservation: Fon: , Fax oder Jennifer.daberkow@lemeridien.com Maritim Hotel Reichshof Kirchenallee Hamburg Fon: Fax: vom Sonderpreis inkl. Frühstück: Standard: Comfort: Nach Verfügbarkeit bis 15. Oktober 2010 Zimmerreservation: Fon: , Fax: reservierung.ham@maritim.de Ibis Hamburg Alster Centrum Holzdamm Hamburg (1,5 km vom Veranstaltungsort) EZ 189 EUR, DZ 209 EUR (2 km vom Veranstaltungsort) EZ 125 EUR EZ 140 EUR, DZ 156 EUR (1,3 km vom Veranstaltungsort) Fon: Fax: vom Sonderpreis inkl. Frühstück: EZ 94 EUR, DZ 114 EUR Nach Verfügbarkeit bis 15. Oktober 2010 Zimmerreservation: Fon: Fax: H1395-RE@accor.com Stand

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