Praxissemester-Info-Broschüre der Bachelor-Studiengänge an der Fakultät Fahrzeugtechnik. Career Service

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1 Praxissemester-Info-Broschüre der Bachelor-Studiengänge an der Fakultät Fahrzeugtechnik Career Service

2 Herausgeber Redaktion Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Career Service Karl-Scharfenberg-Str Salzgitter Dipl.-Kffr. Birgit Geisthardt Stand Oktober 2017

3 INHALT 1 Praxissemester-Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Praxissemester an der Fakultät Fahrzeugstechnik Aufbau Praxissemester für Fahrzeugtechnik, Fahrzeugmechatronik und - informatik Aufbau Praxissemester für Fahrzeugtechnik im Praxisverbund, Fahrzeugmechatronik und -informatik im Praxisverbund Ziel und Zweck des Praxissemesters Beginn und Dauer des Praxissemesters Anforderungen an die Praxisstelle Ablauf der Praxissemester Praxisplatzsuche Anmeldung Vertragsabschluss Praxissemesterbegleitende Veranstaltungen Bescheinigung eines Praxissemesters Service für Studierende Bibliothek, Semesterkarte Studentenwerksbeitrag BAföG-Förderung im Praxissemester Mindestlohn/Versicherungen Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Praxissemester Praxissemester im Ausland...15 Die folgenden Unterlagen und Formulare erhalten Sie im Studierenden-Servicebüro sowie im Career Service oder über dessen Internet-Seiten: Vordruck: Praxissemester-Vertrag Formular: Anmeldung zum Praxissemester Formular: Bescheinigung über das Praxissemester

4 1 Praxissemester-Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Für alle mit den Praxissemestern zusammenhängenden Fragen stehen innerhalb der Hochschule mehrere Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung: Career Service Anschrift Sprechstunden AnsprechpartnerInnen Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Career Service Karl-Scharfenberg-Straße Salzgitter Tel.: Fax: career@ostfalia.de Web Werden auch in Wolfsburg angeboten. Bitte den Web-Seiten entnehmen. Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann Dipl.-Ing. Kornelia Pusch Dipl.-Kffr. Birgit Geisthardt Jessica Sölter M.A. Gabriele Specht-Tänzler Studierenden-Servicebüro WOB Anschrift Sprechstunden Fakultät Fahrzeugtechnik Anschrift Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Studierenden-Servicebüro WOB Robert-Koch-Platz 8a Wolfsburg Tel.: Fax: ssb-wob@ostfalia.de Web Bitte den Web-Seiten entnehmen Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Fakultät Fahrzeugtechnik Schlosserstraße Wolfsburg Praxissemesterbeauftragter Prof. Dr. K.-T. Kaiser Fakultät Fahrzeugtechnik Tel.: Fax: k-t.kaiser@ostfalia.de Seite 4

5 2 Praxissemester an der Fakultät Fahrzeugstechnik 2.1 Aufbau Praxissemester für Fahrzeugtechnik, Fahrzeugmechatronik und - informatik Die Ingenieurstudiengänge der Fakultät Fahrzeugtechnik bestehen neben dem Theoriestudium von fünf Semestern aus einem Praxissemester und der Bachelorthesis mit Kolloquium. Das Praxissemester ist im Studium integriert, findet im 5. Semester statt und beläuft sich auf mindestens 18 Wochen. Abb. 1: Regelstudienverlauf Das Praxissemester beinhaltet ingenieurmäßige Tätigkeiten unter Anleitung. Hierbei sollte eine Studienarbeit angefertigt werden. Im 7. Semester soll in der Regel die Bachelorarbeit mit einer praxisbezogenen Themenstellung angefertigt werden. 2.2 Aufbau Praxissemester für Fahrzeugtechnik im Praxisverbund, Fahrzeugmechatronik und -informatik im Praxisverbund Die Ingenieurstudiengänge im Praxisverbund der Fakultät Fahrzeugtechnik umfassen neben einem Theoriestudium von fünf Semestern, 2 Ausbildungssemester im Betrieb (2. und 5. Semester) sowie der Bachelorthesis mit Kolloquium. Seite 5

6 Abb. 2: Regelstudienverlauf im Praxisverbund Formatiert: Zeilenabstand: einfach Im 8. Semester soll in der Regel die Bachelorarbeit mit einer praxisbezogenen Themenstellung angefertigt werden. 3 Ziel und Zweck des Praxissemesters Ziel des Praxissemesters ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und beruflicher Tätigkeit herzustellen. Das Praxissemester dient der Vertiefung des Praxisbezugs der Ingenieurausbildung. Studierende erhalten die Möglichkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in beruflichen Aufgabengebieten und Tätigkeitsfeldern zu erwerben, die sie als Absolventinnen/Absolventen der Studiengänge erwarten. Bei schwerpunktmäßigem Interesse für bestimmte Fachgebiete oder Themen bieten Praxissemester die Chance, das Wissen auf diesen Gebieten zu erweitern. Hier ist natürlich auch eine Umorientierung des Interesses denkbar. Kenntnisse und Fähigkeiten können an den Erfordernissen der Praxis gemessen werden, um daraus Schlussfolgerungen für die weitere Planung des Studiums zu ziehen. Weiterhin können aus den Praxissemestern neue Themen in die Hochschulausbildung eingebracht werden. Das Praxissemester kann dazu beitragen, den späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Eine große Rolle spielen in diesem Zusammenhang persönliche Kontakte, die während dieser Zeit geknüpft werden. Seite 6

7 Über das rein Fachliche hinaus bieten die Praxissemester das Kennenlernen verschiedener Aspekte der Arbeit im späteren Berufsfeld: wirtschaftliche, soziale, kulturelle, ökologische, organisatorische, verwaltungstechnische, rechtliche und politische. Die Praxissemester fördern so die Entwicklung von beruflichem Selbstverständnis und beruflicher Identität. Praxissemester können auch im europäischen und außereuropäischen Ausland absolviert werden. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Auslandssemester positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Aus diesen Gründen wird bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ein Auslandsaufenthalt generell als Pluspunkt gewertet. Das International Student Office informiert Sie bei allen Fragen, die mit einem Auslandssemester in Zusammenhang stehen (Finanzierung, vorbereitende Sprachkurse etc.). 4 Beginn und Dauer des Praxissemesters Das Praxissemester beginnt am 1. März oder am 1. September. Abweichungen bis zu einem Monat sind zulässig. Die Dauer des Praxissemesters umfasst den Zeitraum eines Verwaltungssemesters (26 Wochen). Die berufspraktische Tätigkeit muss mindestens 18 Wochen betragen (ohne Urlaub). Dabei ist von der üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen. Die restliche Zeit ist für die Abfassung des Praxisberichts, für den Besuch begleitender Veranstaltungen sowie für Urlaub vorgesehen. Der Praxisbericht kann im Praxissemester durch die Studienarbeit ersetzt werden. 5 Anforderungen an die Praxisstelle Praxissemester dienen der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Das Praxissemester sollte daher möglichst in Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden, die der Ausbildungsrichtung entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind. Das Praxissemester kann auch in Instituten oder Laboren der Hochschule durchgeführt werden, wenn dort Aufgaben anfallen, die mit solchen in der Berufspraxis vergleichbar sind, oder wenn eine äquivalente Mitwirkung an anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gegeben ist. Seite 7

8 6 Ablauf der Praxissemester Nachfolgend sind einzelne Stationen zusammengestellt, die in Verbindung mit dem Ablauf eines Praxissemesters wichtig sind: Abb. 3: Ablauf der Praxissemester, Übersicht 6.1 Praxisplatzsuche Der Erfolg der Praxissemester hängt eng mit der Auswahl der Praxisstelle zusammen. Es sollte sehr genau überlegt werden, welche praxisbezogenen Lerninteressen bestehen oder vertieft werden sollen und welches Spektrum davon in der jeweiligen Praxisstelle abgedeckt werden kann. Je klarer und präziser diese Interessen formuliert werden, umso einfacher wird es sein, eine geeignete Praxisstelle zu finden. Mögliche Kriterien bei der Wahl des Praxisplatzes können sein: Art der Aufgabe Qualität der Betreuung und Anleitung von Seiten der Praxisstelle Vergütung Jede/r Studierende ist verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praxisstelle zu bemühen. Der Career Service, der/die Praxissemesterbeauftragte und die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind bei der Suche nach einem geeigneten Praxisplatz behilflich. Der Career Service bietet unter das Online-Jobportal TreffpunktKarriere an. Dort können Studierende sich mit ihren Ostfalia- Zugangsdaten einloggen, Stellenangebote einsehen, Bewerberprofile veröffentlichen, Firmenprofile einsehen und potentielle Arbeitgeber anschreiben. Darüber hinaus verfügt der Career Service über eine Datenbank, in der Praxissemesterstellen aus vorherigen Semestern gespeichert werden. Studierende können sich eine Liste für ihren Studiengang erstellen lassen, um eine Übersicht an Firmen zu bekommen, die einem Praxissemester offen gegenüber stehen. Diese Liste ist unkommentiert im Studierenden-Servicebüro Seite 8

9 erhältlich: für eine ergänzende Beratung sollte direkt Kontakt mit dem Career Service aufgenommen werden. Besteht Interesse für einen bestimmten fachlichen Bereich, so kann evtl. die/der entsprechende Hochschullehrerin/Hochschullehrer weiterhelfen. Spätere Arbeitgeber sind ebenfalls potentielle Ansprechpartner für die Praxissemester: Stellenangebote durchsehen! Die Studentin/Der Student verhandelt selbständig mit der Praxisstelle. Den Vertragsverhandlungen geht in der Regel eine schriftliche Bewerbung voraus. Diese sollte wie eine Bewerbung um einen regulären Arbeitsplatz verfasst und um eine Schilderung der im Studium erworbenen Qualifikationen ergänzt werden. Der Career Service hilft Ihnen gerne dabei weiter. Hierfür bieten wir Beratungstermine und Schlüsselqualifikationsseminare an. 6.2 Anmeldung Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss das Praxissemester angemeldet werden. Diese Anmeldung wird im Studierenden-Servicebüro (Standard) oder im Career Service (bei detaillierten Rückfragen) zu dessen Sprechzeiten in Wolfsburg abgegeben. Hierdurch wird der Hochschule mitgeteilt: die Zulassung zum Praxissemester Name und Adresse der Praxisstelle Anerkennung der Praxisstelle durch die Hochschule Betreuer/in seitens der Praxisstelle (siehe Kapitel 6.3) Betreuer/in seitens der Hochschule Termine Die Anmeldung ist bis zu den folgenden Terminen einzureichen: 31. Januar für ein Praxissemester im folgenden Sommersemester 30. Juni für ein Praxissemester im folgenden Wintersemester Sollte eine vollständige Anmeldung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, so kann mit den Annahmestellen über die Möglichkeit einer vorläufigen Anmeldung gesprochen werden. Dies sind nicht die Termine, an denen Sie anfangen müssen, sich um eine geeignete Praxisstelle zu kümmern. Sie sollten sich viel früher, im Einzelfall mehr als ein Jahr vor Antritt des Praxissemesters, um eine Praxisstelle bewerben! Seite 9

10 Zulassung zum Praxissemester Die Studierenden werden zum Praxissemester zugelassen, wenn die Anmeldung termingerecht erfolgt ist, die Praxisstelle anerkannt wurde, der Ausbildungsvertrag genehmigt wurde. Zum Praxissemester im 5. Fachsemester wird zugelassen wer lt. Prüfungsordnung Z1 erreicht, d.h. 100 Credits aus den Semestern 1 bis 4 erworben hat. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung zum Praxissemester beim Prüfungsausschuss zu stellen. Anerkennung der Praxisstelle Ist der Fakultät die von Ihnen ausgesuchte Praxisstelle noch nicht bekannt (kann im Career Service erfragt werden), melden Sie sich bitte beim Praxissemesterbeauftragten Dort entscheidet er ob diese Praxisstelle den in den Rahmenrichtlinien gestellten Anforderungen entspricht. Betreuer/in seitens der Hochschule Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer oder prüfungsberechtigt Lehrende/Lehrenden, die/der in der Regel auch die jeweilige schriftliche Arbeit betreut und beurteilt. Die Studierenden müssen also vor Antritt des Praxissemesters mit einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer in Verbindung treten, um die Betreuung sicherzustellen. Sollten Schwierigkeiten bei der Suche nach einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer auftreten, kann der Praxissemesterbeauftragte bei der Zuordnung behilflich sein. Eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer kann mehrere Studierende gleichzeitig betreuen. 6.3 Vertragsabschluss Der Vertrag muss in dreifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine Ausfertigung erhalten die Studierenden sowie die Praxisstelle, die dritte Ausfertigung erhält das Studierenden-Servicebüro oder der Career Service. Der Praxisstelle ist der Rahmenausbildungsplan zusammen mit dem Vertrag auszuhändigen. Vertragsvordrucke der Hochschule finden Studierende auf den Web-Seiten des Career Service. Hierzu noch einige Hinweise: Seite 10

11 Betreuer/in seitens der Praxisstelle Die Betreuung der Studierenden in der Praxisstelle sollte durch eine sachkundige Mitarbeiterin oder einen sachkundigen Mitarbeiter gewährleistet sein ( 4 des Ausbildungsvertrags). Diese haben die Aufgabe, die Studierenden in ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie zu beraten und ihren Lernprozess durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen. Vergütung Studierende im Praxissemester haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung. Durch zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten im Praxissemester u. U. erhebliche Mehraufwendungen auf. Außerdem werden von den Studierenden Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in jedem Fall über eine mögliche Vergütung gesprochen werden. Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt diese Vergütung bei Übersteigen von gewissen Grenzen zur Anrechnung. Nähere Informationen erhalten Sie beim BAföG- Amt. Urlaub und Krankheit Studierende im Praxissemester haben keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle kann jedoch nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch Urlaubsgeld zahlen. Die Beschäftigungsdauer muss dann entsprechend verlängert werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall von mehr als 6 Wochen. Vertragsauflösung Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in 6 des Ausbildungsvertrags beschrieben. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung der Career Service verständigt werden. Fremdverträge Größere Firmen benutzen meist eigene Formulare für Ausbildungsverträge. Wenn sie sich im Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, werden sie ebenfalls anerkannt. Bitte beachten Sie bei Vertragsabschluss, dass Sie für Hochschulveranstaltungen freigestellt werden und der Betrieb eine Betreuerin/einen Betreuer für Sie nennt. Eine Ausfertigung des Vertrags (oder Fotokopie) ist zusammen mit dem Anmeldeformular abzugeben. Ausbildungsplan Für die Praxiszeit empfehlen wir mit den Betreuern der Hochschule und der Praxisstelle ein Ausbildungsplan zu erstellen, der die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie die Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsziele beschreibt. Seite 11

12 Ein solcher Ausbildungsplan gibt der Praxisstelle und den Studierenden Gelegenheit, die Aufgaben und Bedingungen für die praktische Tätigkeit zu strukturieren und genauer festzulegen. Nach Möglichkeit sollten Aufgaben definiert werden, die von den Studierenden weitgehend selbständig bearbeitet werden können. 6.4 Praxissemesterbegleitende Veranstaltungen Damit das Praxissemester nicht neben dem Studium und ohne Beziehung zu demselben abläuft, wird es durch hochschulseitige Seminare vor-, und nachbereitet. Die Veranstaltungen werden vom Career Service in Abstimmung mit der Fakultät organisiert und durchgeführt. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist Pflicht. Praxissemestertag: Vorbereitung des Praxissemesters Zur Vorbereitung des Praxissemesters müssen die Studierenden vor Beginn des Praxissemesters im 3. Studiensemester am Praxissemestertag teilnehmen. Neben allgemeinen Informationen des Career Service berichten Studierende, die schon ein Praxissemester abgeleistet haben, von ihren Erfahrungen. Praxissemestertag: Nachbereitung des Praxissemesters Die Praxissemesterrückkehrer richten jeweils zusammen mit dem Career Service am Ende ihres Praxissemesters eine Informationsveranstaltung für nachfolgende Praxissemestergenerationen aus. 6.5 Bescheinigung eines Praxissemesters Voraussetzung für die Bescheinigung eines Praxissemesters ist: die Teilnahme an den Begleitveranstaltungen, die Anfertigung eines Praxisberichts, die Vorlage des schriftlichen Tätigkeitsnachweises der Praxisstelle. Praxisbericht Über das Praxissemester muss ein Bericht angefertigt werden. Der Praxisbericht ist nach Abschluss eines Praxissemesters der betreuenden Lehrkraft und ggf. der Praxisstelle vorzulegen. Er muss mindestens folgende Punkte enthalten: Aufgabenstellung für die im Praxissemester zu bearbeitenden Projekte, Gegenstand und Art der praktischen Tätigkeit, Beschreibung der durchgeführten Arbeiten und Projekte, Ergebnisse, Interpretation und Bewertung der Arbeitsergebnisse. Der Praxisbericht kann durch eine Studienarbeit ersetzt werden! Seite 12

13 Schriftlicher Tätigkeitsnachweis Die Praxisstelle ist verpflichtet, nach Beendigung des Praxissemesters einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis auszustellen. Dieser muss mindestens enthalten: Zeitspanne der praktischen Tätigkeit Ausbildungsinhalte Für eine spätere Bewerbung ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über das Praxissemester sinnvoller als eine einfache Bescheinigung. Die Praxisstelle stellt in der Regel dies auf Wunsch aus. 7 Service für Studierende Die Studentin/Der Student ist während des Praxissemesters mit allen Rechten und Pflichten an der Ostfalia immatrikuliert. Sie/Er hat sich in gleicher Weise und zum gleichen Termin wie zu einem Fachsemester zurückzumelden. Im Einzelnen gilt: Die Studentin/Der Student besitzt das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschule. Die studentischen Vergünstigungen wie z. B. für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bleiben erhalten. Während der Praxissemester können Prüfungen abgelegt werden, sofern hierdurch nicht der Ablauf des Praxissemesters gestört wird. Ausländische Studierende benötigen für ihre Tätigkeit im Rahmen der Praxissemester keine Arbeitserlaubnis. 7.1 Bibliothek, Semesterkarte Es besteht die Möglichkeit max.25 Bücher aus der Bibliothek für das ganze Semester auszuleihen. Entsprechende Bescheinigungen können im Studierenden- Servicebüro oder Career Service abgeholt werden. Das Merkblatt für Diplomanden/Bachelor- und Master-Absolventen/Praktikanten finden Sie auf den Seiten der Bibliothek unter Service. Wenn die Praxisstelle nicht im Gebiet des Verbundtarifs Region Braunschweig liegt, werden ggf. die Kosten für die Semesterkarte auf Antrag zurückerstattet. Details und Vorgehensweise können den Internet-Seiten des Career Services entnommen werden. 7.2 Studentenwerksbeitrag Gegebenenfalls kann der Studentenwerksbeitrag für ein Semester erstattet werden. Diese Rückerstattung kann nur erfolgen, wenn die Leistungen des Studentenwerks während des gesamten Semesters nachweislich nicht in Anspruch genommen werden können. Wenn Sie das Praxissemester als Befreiungsgrund angeben, darf Seite 13

14 sich daher die Praxisstelle nicht in einem Ort befinden, der auch Standort des Studentenwerks OstNiedersachsen ist: Braunschweig, Buxtehude, Clausthal- Zellerfeld, Hildesheim, Holzminden, Lüneburg, Salzgitter, Suderburg, Wolfenbüttel, Wolfsburg. Der Beitrag kann NICHT für zurückliegende Semester erstattet werden. Den Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags erhalten Sie auf den Web-Seiten des Immatrikulationsbüros ( Den von Ihnen beizulegenden Nachweis über das (geplante) Praxissemester erhalten Sie vom SSB oder Career Service. 7.3 BAföG-Förderung im Praxissemester Informationen zu einer möglichen BAföG-Förderung im Praxissemester erhalten Sie online unter: Folgendes ist zu beachten, wenn Sie ihr Praxissemester länger absolvieren, als durch die Hochschule für Ihren Studiengang vorgeschrieben ist: Dann wird der erste Teil, der exakt die vorgeschriebene Mindestdauer enthält, als Pflichtpraktikum gewertet. Der zweite Teil wird als freiwilliges Praktikum angesehen. Für einen Monat, der komplett durch ein freiwilliges Praktikum ausgefüllt wird und in der Vorlesungszeit (in der Regel sowie ) liegt, wird keine Förderung bewilligt, außer: dieser Monat enthält mindestens einen durch die Hochschule festgelegten vorlesungsfreien Tag (siehe oder Sie nehmen in einem solchen Monat zusätzlich an einer Hochschulveranstaltung teil und erhalten darüber eine Bescheinigung. Details dazu besprechen Sie bitte rechtzeitig im Voraus mit dem BAföG-Amt und ggf. vorab mit dem Career Service. 7.4 Mindestlohn/Versicherungen Mindestlohn Die Praxissemester sind im Umfang ihrer gegebenenfalls verkürzten Mindestdauer Pflichtpraktika nach dem Mindestlohngesetz (nach 22 Absatz 1 Nummer 1 MiLoG) und unterliegen nicht dem Mindestlohn. Sozialversicherungen Studierende im Praxissemester unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Dies gilt unabhängig von einer möglichen Vergütung. Seite 14

15 Unfallversicherung Die Studierenden sind während des Praxissemesters kraft Gesetz gegen Unfall versichert. Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, bei der die Praxisstelle Mitglied ist. Haftpflichtversicherung Soweit nicht das Haftpflichtversicherungsrisiko bereits durch eine von der Praxisstelle abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist, haben die Studierenden auf Verlangen der Praxisstelle eine der Dauer und dem Inhalt des Praxissemestervertrags angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nähre Informationen finden Sie auf unseren Seiten unter: 8 Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Praxissemester Für die Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Praxissemester schreibt der Rahmenausbildungsplan folgendes vor: Der einschlägige Abschluss einer Lehre wird grundsätzlich nicht auf die verlangte berufspraktische Tätigkeit im Praxissemester angerechnet. Dies gilt auch für berufspraktische Tätigkeiten, die vor der Aufnahme des Studiums durchgeführt wurden. Berufspraktische Tätigkeiten, die während des Studiums durchgeführt werden und mit den Anforderungen als äquivalente Tätigkeiten anzusehen sind, können in Ausnahmefällen ganz oder teilweise für das Praxissemester angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anrechnungsdauer trifft die oder der Praxissemesterbeauftragte auf der Grundlage der gutachterlichen Beurteilung einer fachlich zuständigen Lehrkraft. 9 Praxissemester im Ausland Die Praxissemester können sowohl im Inland als auch im Ausland abgeleistet werden. Die inhaltlichen Ansprüche an die Ausbildung im Ausland sind selbstverständlich die gleichen wie bei der Ableistung im Inland. Für ein Praxissemester im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten: Längere Vorlaufzeit Die Vorbereitung eines Praxissemesters im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollte wegen einer eventuellen Förderung mehr als 1 Jahr einkalkuliert werden. Seite 15

16 Versicherungsschutz Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Krankenversicherungsträger und anderen Versicherungsgebern über ausreichend Versicherungsschutz u. a. bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Förderung Über die Bedingungen, unter denen Sie Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG haben bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschüsse erhalten können, informieren Sie sich bitte beim International Student Office. Grundinformationen dazu erhalten Sie auch im Studierenden-Servicebüro. Sprachliche Vorbereitung Sollten Sie ein Praxissemester im Ausland planen, bedenken Sie, dass Sie Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache benötigen. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich. Weitere Hinweise können Sie den Web-Seiten des International Student Office entnehmen. Seite 16

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