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1 1 P r a x i s s e m e s t e r Fakultät II im Fachbereich M A S C H I N E N B A U INHALT 1. Ansprechpartner 3 2. Dauer und Gliederung des Studiums 3 3. Ziele 3 4. Zeitliche Gesichtspunkte 4 5. Ablauf der Praxissemester Praxisplatzsuche Anmeldung Vertragsabschluß Anerkennung des Vertrages Anerkennung der Praxissemester 6 6. Rechtsstatus der Studierenden in den Praxissemestern Versicherungen 7 7. Praxissemester im Ausland 7 Anhang: Praxissemesterordnung Anmeldung zum 2. Praxissemester Richtlinien zur Erstellung eines Praxissemesterberichtes Tätigkeitsnachweis Rahmenausbildungsplan (1. und 2. Praxissemester) Anmeldung zum 1. Praxissemester Dieser Leitfaden ist so aufgebaut, dass die Vordrucke entnommen und dem Zweck entsprechend verwendet werden können. Vertragsvordrucke sind im Amt für Praxissemester erhältlich. Stand Juni 2007

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3 1. Ansprechpartner 3 Amt für Praxissemester Leiterin: Frau Meyer 0511/ Fachhochschule Hannover Ricklinger Stadtweg 120 Telefax 0511/ Hannover praxis@fh-hannover.de Sprechzeiten: Montag-Donnerstag von Uhr Vorsitzender der Kommission Prof. Dr. Hager 0511/ für Praxissemester Internationales Büro (IB) Leiterin: Frau Blümel 0511/ Fachhochschule Hannover Mitarbeiter: Frau Rollwage 0511/ Hanomagstr.8, 1. Stock Zi Internet: Hannover Sprechzeiten: Dienstag von Uhr Mittwoch von Uhr Studium und Praktikum in den USA Frau Truman 0511/ Fachhochschule Hannover Internet: Hanomagstr. 8 truman@verw.fh-hannover.de Hannover Sprechzeiten: Dienstag von Uhr Mittwoch von Uhr 2. Dauer und Gliederung des Studiums Die Studiengänge Maschinenbau, VEU, TIM und WI-ING umfassen neben einem Theoriestudium von sechs Semestern zwei Praxissemester. Beide Praxissemester sind im Hauptstudium integriert. 1. Praxissemester 6. Studiensemester 2. Praxissemester 8. Studiensemester 3. Ziele Die Praxissemester dienen der Vertiefung des Praxisbezugs der Ingenieurausbildung. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in beruflichen Aufgabengebieten und Tätigkeitsfeldern zu erwerben und theoretisches Wissen in vorgegebenen Praxissituationen umzusetzen. Bei schwerpunktmäßigem Interesse für bestimmte Fachgebiete oder Themen bieten die Praxissemester die Chance, das Wissen auf diesen Gebieten zu erweitern. Hier ist natürlich auch eine Umorientierung des Interesses denkbar. Weiterhin können und sollen aus den Praxissemestern neue Themen in die Hochschulausbildung eingebracht werden. Die Praxissemester sollen dazu beitragen, den späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Eine nicht unwesentliche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Kontakte, die während dieser Zeit geknüpft werden können. Weitere Einzelheiten sind dem jeweiligen Rahmenausbildungsplan (s. Anlage) zu entnehmen. Praxissemester können auch im europäischen und außereuropäischen Ausland absolviert werden. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Semester im Ausland oft auch positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Aus diesen Gründen wird bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ein Auslandsaufenthalt generell als Pluspunkt gewertet. Studierende, die ein Praxissemester im Ausland anstreben, erhalten im Internationalen Büro Angaben über Angebote und Fördermöglichkeiten, Austauschprogramme sowie wichtige Hinweise zu Pass-, Devisen-, Impf- und Arbeitsbestimmungen.

4 4. Zeitliche Gesichtspunkte 4 Ein Praxissemester umfasst den Zeitraum eines Verwaltungssemesters (26 Wochen); der berufspraktische Teil beträgt mindestens 18 Wochen (ohne Urlaub) und höchstens 26 Wochen. Beginn ist am 1. März bzw. 1. September (frühestens /01.08.). Eventueller Urlaub verlängert den Zeitraum entsprechend. Es ist von der üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen. Die berufspraktische Tätigkeit ist in einem geschlossenen Abschnitt abzuleisten, der zeitlich nicht in die Vorlesungszeit des folgenden Semesters hineinreichen soll. 5. Ablauf der Praxissemester 5.1 Praxisplatzsuche Der Erfolg der Praxissemester hängt eng mit der Auswahl des Praxisplatzes zusammen. Es sollte sehr genau überlegt werden, welche Lerninteressen bestehen und welches Spektrum davon in der jeweiligen Praxisstelle abgedeckt werden kann. Je klarer und präziser diese Interessen formuliert werden, um so einfacher wird es sein, eine geeignete Praxisstelle zu finden. Die Studierenden sind verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praxisstelle zu bemühen. Das Amt für Praxissemester sowie die Kommission für Praxissemester leisten bei der Suche nach einem geeigneten Praxisplatz nach gegebenen Möglichkeiten Hilfestellung. Im Amt für Praxissemester ist ein Verzeichnis der Unternehmen erhältlich, die bereit sind, Praxisplätze zur Verfügung zu stellen. Sofern Interesse für einen bestimmten Bereich besteht, sollte der entsprechende Hochschullehrer angesprochen und um Weiterhilfe gebeten werden. Spätere Arbeitgeber sind ebenfalls potentielle Ansprechpartner für die Praxissemester: Stellenangebote durchsehen! Die Studierenden verhandeln selbständig mit der Praxisstelle. Den Vertragsverhandlungen geht in der Regel eine schriftliche Bewerbung voraus, der ein tabellarischer Lebenslauf mit einer Schilderung der bisher erworbenen fachlichen Qualifikation beizufügen ist. Die Studierenden schließen mit der Praxisstelle einen Praxissemestervertrag ab (Vordrucke im Amt für Praxissemester). Zur Vermeidung von Missverständnissen ist es wichtig, bereits vor Vertragsabschluß den Tätigkeitsbereich (z.b. Abteilung/Thema/Projekt) möglichst genau zu definieren. 5.2 Anmeldung Termine Studierende, die in einem Wintersemester das Praxissemester absolvieren, müssen sich spätestens bis zum 30. Juni anmelden (Anmeldeformular und Vertragsausfertigung), entsprechend gilt für ein Praxissemester in einem Sommersemester der 15. Januar (Formular im Anhang). Können die Termine nicht eingehalten werden, muss im amt für Praxissemester vorher Bescheid gesagt werden! Die Anmeldung zum 2. Praxissemester hat in jedem Fall vor der Anmeldung zur Diplomarbeit zu erfolgen. Dieses sind nicht die Termine, an denen Sie anfangen müssen, sich um eine geeignete Praxisstelle zu kümmern. Sie sollten sich sehr viel früher, in der Regel ca. ein halbes Jahr vor Antritt des Praxissemesters, bei in Frage kommenden Praxisstellen bewerben.

5 Zulassung zum Praxissemester 5 Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Praxissemester ist die bestandene Diplomvorprüfung. Eine Zulassung zum ersten Praxissemester mit einem fehlenden Fach muss bei der Kommission für Praxissemester beantragt und durch diese genehmigt werden. Anerkennung der Praxisstelle Mit der Anmeldung teilen die Studierenden dem Amt für Praxissemester den Namen und die Adresse der von Ihnen ausgesuchten Praxisstelle mit. Ist diese der Hochschule noch nicht bekannt, überprüft die Kommission für Praxissemester, ob diese Praxisstelle den in den Rahmenrichtlinien gestellten Anforderungen entspricht. Betreuung durch die Hochschule Die fachliche Betreuung erfolgt durch einen Hochschullehrer, der von den Studierenden vor Antritt des Praxissemesters gewählt wird. Sollten die Studierenden Schwierigkeiten bei der Suche nach einem betreuenden Hochschullehrer haben, kann das Amt für Praxissemester oder die Kommission für Praxissemester bei der Zuordnung behilflich sein. Ein Hochschullehrer soll mehrere Studierende gleichzeitig betreuen. Bei der Wahl des betreuenden Hochschullehrers sind mit diesem die Einzelheiten (wie Kontaktaufnahme, Besuch, Abschlußbericht) zu vereinbaren. 5.3 Vertragsabschluß Vertragsvordrucke (Mustervertrag der Fachhochschule Hannover) sind im Amt für Praxissemester erhältlich. Der Vertrag muss in dreifacher Ausfertigung abgeschlossen werden; je eine Ausfertigung erhalten die Studierenden sowie die Praxisstelle, die dritte Ausfertigung erhält das amt für Praxissemester. Der Praxisstelle ist der jeweilige Rahmenausbildungsplan auszuhändigen. Vergütung Obwohl für die Studierenden im Praxissemester kein Rechtsanspruch auf Vergütung besteht, sollte die Praxisstelle berücksichtigen, dass die Praxissemester u. U. mit erheblichen Mehraufwendungen (zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc.) verbunden sind. Außerdem werden von den Studierenden Leistungen erwartet und erbracht. Studierende im Praxissemester unterliegen unabhängig von der Höhe einer möglichen Vergütung- nicht der Sozialversicherungspflicht. Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt eine Vergütung (nicht jedoch eine Aufwandsentschädigung wie Miete, Fahrtkosten etc.) bei Übersteigen von gewissen Grenzen zur Anrechnung. Nähere Informationen gibt es beim BAföG-Amt oder beim AStA (Sozialreferent). Bescheinigungen über das Ableisten von Praxissemestern für das BAföG-Amt oder anderen Einrichtungen erstellt auf Wunsch das Amt für Praxissemester. Betreuung seitens der Praxisstelle Für die Betreuung der Studierenden am Praxisplatz soll der Betrieb eine feste Betreuungsperson benennen. Diese hat die Aufgabe, die Studierenden in ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie begleitend zu beraten und sie durch regelmäßige Anleitungsgespräche in ihrem Lernprozess zu unterstützen. Die Betreuerin oder der Betreuer soll in der Regel mindestens eine dem Fachhochschulabschluss entsprechende Qualifikation haben.

6 Ausbildungsplan 6 Es empfiehlt sich, für die Praxiszeit zusammen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Praxisstelle und dem/der betreuenden Hochschullehrer/in einen Ausbildungsplan zu erstellen, der die einzelnen Ausbildungsabschnitte bzw. die Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsziele beschreibt. Ein solcher Ausbildungsplan gibt sowohl der Praxisstelle als auch den Studierenden Gelegenheit, die Inhalte und Bedingungen der Praxiszeit genauer festzulegen. Nach Möglichkeit sollten Aufgaben definiert werden, die die Studierenden weitgehend selbständig zu bearbeiten haben. Vertragsauflösung Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in 7 des Ausbildungsvertrages (Mutervertrag der FHH) beschrieben. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung das Amt für Praxissemester verständigt werden Anerkennung des Vertrages Vor Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit muss der Vertrag von der Fachhochschule anerkannt werden. Die Vertragsausfertigungen sind von den Studierenden spätestens bis zum Anmeldetermin im Amt für Praxissemester vorzulegen. Besteht eine Praxisstelle auf ihrer eigenen Vertragsform, so wird auch diese von der Hochschule nach Prüfung anerkannt Anerkennung der Praxissemester Die Anerkennung des ersten Praxissemesters erfolgt über die Anfertigung eines Berichtes, der vom betreuenden Hochschullehrers zu beurteilen ist Vorlage des schriftlichen Tätigkeitsnachweises (Formular im Anhang) und Teilnahme an der Abschlussveranstaltung. Praxissemesterbericht Über das 1. Praxissemester muss ein Bericht angefertigt werden. Eine Anleitung im Anhang dieses Leitfadens kann dabei als Hilfestellung dienen. Wird das 2. Praxissemester losgelöst von der Diplomarbeit abgeleistet, muss auch hier ein Bericht gefertigt werden, ansonsten ersetzt die Diplomarbeit den Bericht. Bericht und Tätigkeitsnachweis sind spätestens vier Wochen nach Ende des berufspraktischen Teils (lt. Vertrag) im Amt für Praxissemester abzugeben. Erfolgt die Abgabe nicht innerhalb dieser Frist, wird das Praxissemester mit nicht bestanden bewertet. Über ein erfolgreich absolviertes Praxissemester erhalten die Studierenden eine Bescheinigung der Hochschule, die nach der Anerkennung im Amt für Praxissemester abzuholen ist. Schriftlicher Tätigkeitsnachweis Nach Beendigung des Praxissemesters ist der schriftliche Tätigkeitsnachweis dem Amt für Praxissemester vorzulegen. Dieser erhält: Zeitspanne der Ausbildung (incl. etwaiger Fehlzeiten) Ausbildungsinhalte Zeugnis Für spätere Bewerbungen ist ein qualifiziertes Zeugnis über das Praxissemester sicherlich sinnvoller als eine einfache Bescheinigung. Die Praxisstelle sollte auf Wunsch der oder des Studierenden ein Zeugnis ausstellen. 6. Rechtsstatus der Studierenden in den Praxissemestern

7 7 Die Studierenden sind während der Praxissemester mit allen Rechten und Pflichten an der Fachhochschule immatrikuliert. Sie haben sich in gleicher Weise und zum gleichen Termin wie zu einem Theoriesemester rückzumelden. Sie besitzen das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschule. Die studentischen Vergünstigungen, wie z. B. für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bleiben erhalten. Bafög-Empfänger haben dem Studentenwerk anzuzeigen, dass sie ein Praxissemester durchführen Versicherungen Sozialversicherungen Studierende im Praxissemester unterliegen nicht der Rentenversicherungspflicht; sie sind arbeitslosenversicherungsfrei. Krankenversicherung Während der Praxissemester muss, wie in jedem anderen Semester auch, Krankenversicherungsschutz bestehen. Der Nachweis ist Bestandteil der Rückmeldung. Unfallversicherung Die Studierenden sind während der Ableistung des berufspraktischen Teils der Praxissemester grundsätzlich gegen Unfall versichert. Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, bei der die Praxisstelle Mitglied ist. Im Versicherungsfall übermittelt die Praxisstelle der Fachhochschule einen Abdruck der Unfallanzeige. Bei Abschluss eines Werkvertrages besteht in der Regel kein Unfallversicherungsschutz. 7. Praxissemester im Ausland Praxissemester können auch im Ausland abgeleistet werden. Die Fachhochschulen in Deutschland sehen darin einen besonders geeigneten Weg, die für den späteren beruflichen Erfolg notwendige Auslandserfahrung (ohne Studienverlängerung) zu erhalten. Die inhaltlichen Anforderungen an die Ausbildung im Ausland sind selbstverständlich die gleichen wie bei der Ableistung im Inland. Musterverträge in englischer und französischer Sprache sind im Amt für Praxissemester erhältlich. Die Betreuung durch einen Professor/eine Professorin der eigenen Hochschule ist möglich. Im europäischen Ausland besteht jedoch ein immer enger werdendes Netz an Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen. Die Betreuung kann auch durch einen Professor/eine Professorin einer entsprechenden ausländischen Hochschule erfolgen. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Internationalen Büro ist sinnvoll, um die bestehenden Verbindungen zu nutzen und an dazu eingerichteten EG- Programmen teilzunehmen. Folgende Besonderheiten sollten beachtet werden: Längere Vorlaufzeit Die Vorbereitung eines Praxissemesters im Ausland nimmt in der Regel mindestens einen Zeitraum von einem Jahr in Anspruch.

8 8 Versicherungsschutz Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Hinweise zur Regelung der Versicherungen können einer Checkliste für Auslandspraktika entnommen werden, die im Internationalen Büro erhältlich ist. In dieser Checkliste sind außerdem Informationen zu Pass-, Devisen- Impf- und Arbeitsbestimmungen zu finden. Förderung Über die Bedingungen, unter denen Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG besteht bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschüsse gewährt werden, informiert das Internationale Büro. Sprachliche Vorbereitung Bei einem Praxissemester im Ausland ist zu bedenken, dass Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache benötigt werden. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich. Auch hierzu gibt es Förderprogramme der EG. Studium und Praxissemester in den USA (Anlaufstelle siehe Seite 3) Hier finden die Studierenden Adressenlisten und Firmenbeschreibungen aus den USA, sowie noch viele andere wertvolle Tipps für ein Studium oder Praxissemester in den USA. H:\HSG7\WINWORD6\M\VORDRUCK\LEITFAD\LEIT_M.DOC

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