P r a x i s s e m e s t e r
|
|
- Benjamin Blau
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 P r a x i s s e m e s t e r Fakultät II im Fachbereich M A S C H I N E N B A U INHALT 1. Ansprechpartner 3 2. Dauer und Gliederung des Studiums 3 3. Ziele 3 4. Zeitliche Gesichtspunkte 4 5. Ablauf der Praxissemester Praxisplatzsuche Anmeldung Vertragsabschluß Anerkennung des Vertrages Anerkennung der Praxissemester 6 6. Rechtsstatus der Studierenden in den Praxissemestern Versicherungen 7 7. Praxissemester im Ausland 7 Anhang: Praxissemesterordnung Anmeldung zum 2. Praxissemester Richtlinien zur Erstellung eines Praxissemesterberichtes Tätigkeitsnachweis Rahmenausbildungsplan (1. und 2. Praxissemester) Anmeldung zum 1. Praxissemester Dieser Leitfaden ist so aufgebaut, dass die Vordrucke entnommen und dem Zweck entsprechend verwendet werden können. Vertragsvordrucke sind im Amt für Praxissemester erhältlich. Stand Juni 2007
2 2
3 1. Ansprechpartner 3 Amt für Praxissemester Leiterin: Frau Meyer 0511/ Fachhochschule Hannover Ricklinger Stadtweg 120 Telefax 0511/ Hannover praxis@fh-hannover.de Sprechzeiten: Montag-Donnerstag von Uhr Vorsitzender der Kommission Prof. Dr. Hager 0511/ für Praxissemester Internationales Büro (IB) Leiterin: Frau Blümel 0511/ Fachhochschule Hannover Mitarbeiter: Frau Rollwage 0511/ Hanomagstr.8, 1. Stock Zi Internet: Hannover Sprechzeiten: Dienstag von Uhr Mittwoch von Uhr Studium und Praktikum in den USA Frau Truman 0511/ Fachhochschule Hannover Internet: Hanomagstr. 8 truman@verw.fh-hannover.de Hannover Sprechzeiten: Dienstag von Uhr Mittwoch von Uhr 2. Dauer und Gliederung des Studiums Die Studiengänge Maschinenbau, VEU, TIM und WI-ING umfassen neben einem Theoriestudium von sechs Semestern zwei Praxissemester. Beide Praxissemester sind im Hauptstudium integriert. 1. Praxissemester 6. Studiensemester 2. Praxissemester 8. Studiensemester 3. Ziele Die Praxissemester dienen der Vertiefung des Praxisbezugs der Ingenieurausbildung. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in beruflichen Aufgabengebieten und Tätigkeitsfeldern zu erwerben und theoretisches Wissen in vorgegebenen Praxissituationen umzusetzen. Bei schwerpunktmäßigem Interesse für bestimmte Fachgebiete oder Themen bieten die Praxissemester die Chance, das Wissen auf diesen Gebieten zu erweitern. Hier ist natürlich auch eine Umorientierung des Interesses denkbar. Weiterhin können und sollen aus den Praxissemestern neue Themen in die Hochschulausbildung eingebracht werden. Die Praxissemester sollen dazu beitragen, den späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Eine nicht unwesentliche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Kontakte, die während dieser Zeit geknüpft werden können. Weitere Einzelheiten sind dem jeweiligen Rahmenausbildungsplan (s. Anlage) zu entnehmen. Praxissemester können auch im europäischen und außereuropäischen Ausland absolviert werden. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Semester im Ausland oft auch positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Aus diesen Gründen wird bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz ein Auslandsaufenthalt generell als Pluspunkt gewertet. Studierende, die ein Praxissemester im Ausland anstreben, erhalten im Internationalen Büro Angaben über Angebote und Fördermöglichkeiten, Austauschprogramme sowie wichtige Hinweise zu Pass-, Devisen-, Impf- und Arbeitsbestimmungen.
4 4. Zeitliche Gesichtspunkte 4 Ein Praxissemester umfasst den Zeitraum eines Verwaltungssemesters (26 Wochen); der berufspraktische Teil beträgt mindestens 18 Wochen (ohne Urlaub) und höchstens 26 Wochen. Beginn ist am 1. März bzw. 1. September (frühestens /01.08.). Eventueller Urlaub verlängert den Zeitraum entsprechend. Es ist von der üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen. Die berufspraktische Tätigkeit ist in einem geschlossenen Abschnitt abzuleisten, der zeitlich nicht in die Vorlesungszeit des folgenden Semesters hineinreichen soll. 5. Ablauf der Praxissemester 5.1 Praxisplatzsuche Der Erfolg der Praxissemester hängt eng mit der Auswahl des Praxisplatzes zusammen. Es sollte sehr genau überlegt werden, welche Lerninteressen bestehen und welches Spektrum davon in der jeweiligen Praxisstelle abgedeckt werden kann. Je klarer und präziser diese Interessen formuliert werden, um so einfacher wird es sein, eine geeignete Praxisstelle zu finden. Die Studierenden sind verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praxisstelle zu bemühen. Das Amt für Praxissemester sowie die Kommission für Praxissemester leisten bei der Suche nach einem geeigneten Praxisplatz nach gegebenen Möglichkeiten Hilfestellung. Im Amt für Praxissemester ist ein Verzeichnis der Unternehmen erhältlich, die bereit sind, Praxisplätze zur Verfügung zu stellen. Sofern Interesse für einen bestimmten Bereich besteht, sollte der entsprechende Hochschullehrer angesprochen und um Weiterhilfe gebeten werden. Spätere Arbeitgeber sind ebenfalls potentielle Ansprechpartner für die Praxissemester: Stellenangebote durchsehen! Die Studierenden verhandeln selbständig mit der Praxisstelle. Den Vertragsverhandlungen geht in der Regel eine schriftliche Bewerbung voraus, der ein tabellarischer Lebenslauf mit einer Schilderung der bisher erworbenen fachlichen Qualifikation beizufügen ist. Die Studierenden schließen mit der Praxisstelle einen Praxissemestervertrag ab (Vordrucke im Amt für Praxissemester). Zur Vermeidung von Missverständnissen ist es wichtig, bereits vor Vertragsabschluß den Tätigkeitsbereich (z.b. Abteilung/Thema/Projekt) möglichst genau zu definieren. 5.2 Anmeldung Termine Studierende, die in einem Wintersemester das Praxissemester absolvieren, müssen sich spätestens bis zum 30. Juni anmelden (Anmeldeformular und Vertragsausfertigung), entsprechend gilt für ein Praxissemester in einem Sommersemester der 15. Januar (Formular im Anhang). Können die Termine nicht eingehalten werden, muss im amt für Praxissemester vorher Bescheid gesagt werden! Die Anmeldung zum 2. Praxissemester hat in jedem Fall vor der Anmeldung zur Diplomarbeit zu erfolgen. Dieses sind nicht die Termine, an denen Sie anfangen müssen, sich um eine geeignete Praxisstelle zu kümmern. Sie sollten sich sehr viel früher, in der Regel ca. ein halbes Jahr vor Antritt des Praxissemesters, bei in Frage kommenden Praxisstellen bewerben.
5 Zulassung zum Praxissemester 5 Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Praxissemester ist die bestandene Diplomvorprüfung. Eine Zulassung zum ersten Praxissemester mit einem fehlenden Fach muss bei der Kommission für Praxissemester beantragt und durch diese genehmigt werden. Anerkennung der Praxisstelle Mit der Anmeldung teilen die Studierenden dem Amt für Praxissemester den Namen und die Adresse der von Ihnen ausgesuchten Praxisstelle mit. Ist diese der Hochschule noch nicht bekannt, überprüft die Kommission für Praxissemester, ob diese Praxisstelle den in den Rahmenrichtlinien gestellten Anforderungen entspricht. Betreuung durch die Hochschule Die fachliche Betreuung erfolgt durch einen Hochschullehrer, der von den Studierenden vor Antritt des Praxissemesters gewählt wird. Sollten die Studierenden Schwierigkeiten bei der Suche nach einem betreuenden Hochschullehrer haben, kann das Amt für Praxissemester oder die Kommission für Praxissemester bei der Zuordnung behilflich sein. Ein Hochschullehrer soll mehrere Studierende gleichzeitig betreuen. Bei der Wahl des betreuenden Hochschullehrers sind mit diesem die Einzelheiten (wie Kontaktaufnahme, Besuch, Abschlußbericht) zu vereinbaren. 5.3 Vertragsabschluß Vertragsvordrucke (Mustervertrag der Fachhochschule Hannover) sind im Amt für Praxissemester erhältlich. Der Vertrag muss in dreifacher Ausfertigung abgeschlossen werden; je eine Ausfertigung erhalten die Studierenden sowie die Praxisstelle, die dritte Ausfertigung erhält das amt für Praxissemester. Der Praxisstelle ist der jeweilige Rahmenausbildungsplan auszuhändigen. Vergütung Obwohl für die Studierenden im Praxissemester kein Rechtsanspruch auf Vergütung besteht, sollte die Praxisstelle berücksichtigen, dass die Praxissemester u. U. mit erheblichen Mehraufwendungen (zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc.) verbunden sind. Außerdem werden von den Studierenden Leistungen erwartet und erbracht. Studierende im Praxissemester unterliegen unabhängig von der Höhe einer möglichen Vergütung- nicht der Sozialversicherungspflicht. Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt eine Vergütung (nicht jedoch eine Aufwandsentschädigung wie Miete, Fahrtkosten etc.) bei Übersteigen von gewissen Grenzen zur Anrechnung. Nähere Informationen gibt es beim BAföG-Amt oder beim AStA (Sozialreferent). Bescheinigungen über das Ableisten von Praxissemestern für das BAföG-Amt oder anderen Einrichtungen erstellt auf Wunsch das Amt für Praxissemester. Betreuung seitens der Praxisstelle Für die Betreuung der Studierenden am Praxisplatz soll der Betrieb eine feste Betreuungsperson benennen. Diese hat die Aufgabe, die Studierenden in ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben einzuweisen, sie begleitend zu beraten und sie durch regelmäßige Anleitungsgespräche in ihrem Lernprozess zu unterstützen. Die Betreuerin oder der Betreuer soll in der Regel mindestens eine dem Fachhochschulabschluss entsprechende Qualifikation haben.
6 Ausbildungsplan 6 Es empfiehlt sich, für die Praxiszeit zusammen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Praxisstelle und dem/der betreuenden Hochschullehrer/in einen Ausbildungsplan zu erstellen, der die einzelnen Ausbildungsabschnitte bzw. die Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsziele beschreibt. Ein solcher Ausbildungsplan gibt sowohl der Praxisstelle als auch den Studierenden Gelegenheit, die Inhalte und Bedingungen der Praxiszeit genauer festzulegen. Nach Möglichkeit sollten Aufgaben definiert werden, die die Studierenden weitgehend selbständig zu bearbeiten haben. Vertragsauflösung Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in 7 des Ausbildungsvertrages (Mutervertrag der FHH) beschrieben. Auf jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung das Amt für Praxissemester verständigt werden Anerkennung des Vertrages Vor Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit muss der Vertrag von der Fachhochschule anerkannt werden. Die Vertragsausfertigungen sind von den Studierenden spätestens bis zum Anmeldetermin im Amt für Praxissemester vorzulegen. Besteht eine Praxisstelle auf ihrer eigenen Vertragsform, so wird auch diese von der Hochschule nach Prüfung anerkannt Anerkennung der Praxissemester Die Anerkennung des ersten Praxissemesters erfolgt über die Anfertigung eines Berichtes, der vom betreuenden Hochschullehrers zu beurteilen ist Vorlage des schriftlichen Tätigkeitsnachweises (Formular im Anhang) und Teilnahme an der Abschlussveranstaltung. Praxissemesterbericht Über das 1. Praxissemester muss ein Bericht angefertigt werden. Eine Anleitung im Anhang dieses Leitfadens kann dabei als Hilfestellung dienen. Wird das 2. Praxissemester losgelöst von der Diplomarbeit abgeleistet, muss auch hier ein Bericht gefertigt werden, ansonsten ersetzt die Diplomarbeit den Bericht. Bericht und Tätigkeitsnachweis sind spätestens vier Wochen nach Ende des berufspraktischen Teils (lt. Vertrag) im Amt für Praxissemester abzugeben. Erfolgt die Abgabe nicht innerhalb dieser Frist, wird das Praxissemester mit nicht bestanden bewertet. Über ein erfolgreich absolviertes Praxissemester erhalten die Studierenden eine Bescheinigung der Hochschule, die nach der Anerkennung im Amt für Praxissemester abzuholen ist. Schriftlicher Tätigkeitsnachweis Nach Beendigung des Praxissemesters ist der schriftliche Tätigkeitsnachweis dem Amt für Praxissemester vorzulegen. Dieser erhält: Zeitspanne der Ausbildung (incl. etwaiger Fehlzeiten) Ausbildungsinhalte Zeugnis Für spätere Bewerbungen ist ein qualifiziertes Zeugnis über das Praxissemester sicherlich sinnvoller als eine einfache Bescheinigung. Die Praxisstelle sollte auf Wunsch der oder des Studierenden ein Zeugnis ausstellen. 6. Rechtsstatus der Studierenden in den Praxissemestern
7 7 Die Studierenden sind während der Praxissemester mit allen Rechten und Pflichten an der Fachhochschule immatrikuliert. Sie haben sich in gleicher Weise und zum gleichen Termin wie zu einem Theoriesemester rückzumelden. Sie besitzen das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschule. Die studentischen Vergünstigungen, wie z. B. für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bleiben erhalten. Bafög-Empfänger haben dem Studentenwerk anzuzeigen, dass sie ein Praxissemester durchführen Versicherungen Sozialversicherungen Studierende im Praxissemester unterliegen nicht der Rentenversicherungspflicht; sie sind arbeitslosenversicherungsfrei. Krankenversicherung Während der Praxissemester muss, wie in jedem anderen Semester auch, Krankenversicherungsschutz bestehen. Der Nachweis ist Bestandteil der Rückmeldung. Unfallversicherung Die Studierenden sind während der Ableistung des berufspraktischen Teils der Praxissemester grundsätzlich gegen Unfall versichert. Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, bei der die Praxisstelle Mitglied ist. Im Versicherungsfall übermittelt die Praxisstelle der Fachhochschule einen Abdruck der Unfallanzeige. Bei Abschluss eines Werkvertrages besteht in der Regel kein Unfallversicherungsschutz. 7. Praxissemester im Ausland Praxissemester können auch im Ausland abgeleistet werden. Die Fachhochschulen in Deutschland sehen darin einen besonders geeigneten Weg, die für den späteren beruflichen Erfolg notwendige Auslandserfahrung (ohne Studienverlängerung) zu erhalten. Die inhaltlichen Anforderungen an die Ausbildung im Ausland sind selbstverständlich die gleichen wie bei der Ableistung im Inland. Musterverträge in englischer und französischer Sprache sind im Amt für Praxissemester erhältlich. Die Betreuung durch einen Professor/eine Professorin der eigenen Hochschule ist möglich. Im europäischen Ausland besteht jedoch ein immer enger werdendes Netz an Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen. Die Betreuung kann auch durch einen Professor/eine Professorin einer entsprechenden ausländischen Hochschule erfolgen. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Internationalen Büro ist sinnvoll, um die bestehenden Verbindungen zu nutzen und an dazu eingerichteten EG- Programmen teilzunehmen. Folgende Besonderheiten sollten beachtet werden: Längere Vorlaufzeit Die Vorbereitung eines Praxissemesters im Ausland nimmt in der Regel mindestens einen Zeitraum von einem Jahr in Anspruch.
8 8 Versicherungsschutz Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Hinweise zur Regelung der Versicherungen können einer Checkliste für Auslandspraktika entnommen werden, die im Internationalen Büro erhältlich ist. In dieser Checkliste sind außerdem Informationen zu Pass-, Devisen- Impf- und Arbeitsbestimmungen zu finden. Förderung Über die Bedingungen, unter denen Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG besteht bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschüsse gewährt werden, informiert das Internationale Büro. Sprachliche Vorbereitung Bei einem Praxissemester im Ausland ist zu bedenken, dass Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache benötigt werden. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich. Auch hierzu gibt es Förderprogramme der EG. Studium und Praxissemester in den USA (Anlaufstelle siehe Seite 3) Hier finden die Studierenden Adressenlisten und Firmenbeschreibungen aus den USA, sowie noch viele andere wertvolle Tipps für ein Studium oder Praxissemester in den USA. H:\HSG7\WINWORD6\M\VORDRUCK\LEITFAD\LEIT_M.DOC
Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt 1 1 [] Studienprojekt 2 1 [] Studienprojekt 3 1
Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt [] Studienprojekt [] Studienprojekt Für Studierende an der Hochschule Kempten - nachfolgend Hochschule genannt des Bachelorstudiengangs Soziale
MehrInformationen zur Praxisphase Ablauf und Formalitäten
Informationen zur Praxisphase Ablauf und Formalitäten Im Fachbereich Wirtschaft Umfang der Praxisphase Nachholung von Fehlzeiten Gesamtumfang: 18 Credits(Workload540 h) davon praktischer Teil 16 Credits
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)
MehrAusbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis
Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis Zur Durchführung des praktischen Studiensemester und einer darüber hinausgehenden Zusatzpraxis im Studiengang an der Hochschule Hof, Alfons-Goppel-Platz
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131 Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK zwischen: Praxisphasenvertrag (Firma - Behörde - Einrichtung ) (Anschrift
MehrAusgabe 31 25.11.2014. Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:
Ausgabe 31 25.11.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 7 Ausland-/Praxissemesterordnung für den Bachelorstudiengang
MehrBPS-/PP-Referat http://www.thm.de/wi/infocenter/34-bps-praxisphase
Anlage 3 Ordnung für die Praxisphase des Bachelorstudiengangs Facility Management des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen der Technische Hochschule Mittelhessen 1 Allgemeines (1) Der Bachelorstudiengang
MehrBPS-/PP-Referat http://www.thm.de/wi/infocenter/34-bps-praxisphase
Anlage 3 Ordnung für die Praxisphase des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen der Technischen Hochschule Mittelhessen 1 Allgemeines (1) Der Bachelorstudiengang
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131 Ordnung für Praxisphasen der Fachhochschule Hannover (FHH), Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Abteilung Bioverfahrenstechnik
MehrOrdnung für das Auslandssemester im Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation
Seite 1 Ordnung für das Auslandssemester im Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation Anlage zur Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation 1
MehrAuszüge aus Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung. Wirtschaftsmathematik
Auszüge aus Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik Die Ordnung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW Berlin 44/10 veröffentlicht Nr. 3 Anlage
MehrPraktikantenordnung zur Bachelor - Praxisphase
Praktikantenordnung zur Bachelor - Praxisphase für den Studiengang Controlling, Management and Information (CMI) Das Praktikum liegt in der Regel im 6. Semester des Studiengangs Controlling, Management
MehrPraktikumsordnung. 1 Grundsätzliches. (1) Während des Studiums hat die/der Studierende eine Praxisphase zu absolvieren.
Anlage 3 zur Studienordnung Praktikumsordnung Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Ziele 3 Dauer der Praxisphase 4 Ausbildungsbetrieb/-vertrag 5 Inhalte der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen 6 Status
MehrPraktikantenordnung. 1. Ausbildungsziele... 2. 2. Status der Praktikanten... 2. 3. Ausbildungsdauer... 3. 4. Praktikumsstelle... 3
Praktikantenordnung für die Bachelor-Studiengänge im Fachbereich I Management, Controlling, HealthCare an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Inhalt 1. Ausbildungsziele... 2 2. Status der Praktikanten...
MehrPraktikumsordnung. Studiengang Immobilienwirtschaft
Praktikumsordnung für den Studiengang Immobilienwirtschaft vom 15. Februar 2000 Sprachliche Regelung: Alle Amts-, Funktions- und Personenbezeichnungen, die in dieser Ordnung in der männlichen Sprachform
MehrLeitfaden zu den Praktika im Studiengang Informatik (Studienrichtung Wirtschaft) an der FH München
Leitfaden zu den Praktika im Studiengang Informatik (Studienrichtung Wirtschaft) an der FH München 1. Einführung Im Studiengang Informatik (Studienrichtung Wirtschaft) an der FH München sind zwei je 20-
MehrAuslandsemesterordnung für den konsekutiven Masterstudiengang International Human Resources Management (IHRM) der Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Ausgabe 33 25.11.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 6 Auslandsemesterordnung für den konsekutiven Masterstudiengang
MehrDie Praxisphase für den Erwerb des 7-semestrigen Bachelor-Abschlusses wird im siebten Fachsemester durchgeführt.
Teil 2: Praxisphase Inhalt: 1. Einführung 2. Umfang und studiengangspezifische Inhalte der Praxisphase 2.1 Umfang 2.2 Studiengangspezifische Inhalte 3. Anerkennung der Praxisphase 4. Wahl des Praktikumsplatzes
MehrVERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER
VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:
Mehr221041-WFK. Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern
221041-WFK Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
MehrStudien-Information. Inhalt
Studien-Information Leitfaden für das Praktische Studiensemester (Praxisphase) in den Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaft und Handels- und Dienstleistungsmanagement Inhalt Allgemeines Aufbau und zeitliche
MehrBERUFSPRAKTISCHENSCHEN AUSBILDUNG (BPA)
INFORMATIONEN zur BERUFSPRAKTISCHENSCHEN AUSBILDUNG (BPA) Studiengang Wirtschaftsinformatik (WI) Bachelor-Studiengang Prüfungs- und Studienordnung vom 16.07.2008 Ordnung für die Berufspraktische Ausbildung
MehrLeitfaden für das Praktische Studiensemester der Bachelorstudiengänge. Sprachen, Management und Technologie Medizintechnik Wirtschaftsingenieurwesen
Studien-Information Leitfaden für das Praktische Studiensemester der Bachelorstudiengänge Sprachen, Management und Technologie Medizintechnik Wirtschaftsingenieurwesen Allgemeines Praktische Studiensemester
MehrWichtige Informationen zu den praktischen Studiensemestern
Wichtige Informationen zu den praktischen Studiensemestern Sehr geehrte Studierende, die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen, Inhalt, Organisation
MehrDuales Bachelor-Studium mit vertiefter Praxis an der OTH Regensburg
Allgemeine Hinweise zum Muster-Bildungsvertrag Duales Bachelor-Studium mit vertiefter Praxis an der OTH Regensburg ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrS a t z u n g. über die praktischen Studiensemester an der Fachhochschule Kempten (PrS) Vom 22. Oktober 2007
S a t z u n g über die praktischen Studiensemester an der Fachhochschule Kempten (PrS) Vom 22. Oktober 2007 in der Fassung der Änderungssatzungen Vom 01. April 2009 und Vom 01. Oktober 2009 Auf Grund von
MehrPraktikumsrichtlinie Bachelor Stand: 10. Dezember 2014
Praktikumsrichtlinie Bachelor Stand: 10. Dezember 2014 Besonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Esslingen (SPO) zur Regelung der Durchführung eines freiwilligen Vorpraktikums und
MehrPraxiszeiten in den Bachelor-Studiengängen der Fakultät Recht Brunswick European Law School (BELS) Leitfaden für Studierende Career Service
Praxiszeiten in den Bachelor-Studiengängen der Fakultät Recht Brunswick European Law School (BELS) Leitfaden für Studierende Career Service Herausgeber Redaktion Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
MehrFAQ IMUK-Praxissemester
FAQ IMUK-Praxissemester Liebe Studierende, in diesem Dokument finden Sie viele Informationen rund um Ihr IMUK-Praxissemester. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden
MehrPraxissemester an der Fakultät Maschinenbau. Career Service, Kornelia Pusch (14.10.2015)
Praxissemester an der Fakultät Maschinenbau Career Service, Kornelia Pusch (14.10.2015) Themen für heute Studienarbeit + Praxissemester Bescheinigung Unterstützung Anmeldung Vertrag Infos AnsprechpartnerInnen
MehrRichtlinien für das praktische Studiensemester im Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft der Fakultät Betriebswirtschaft der Hochschule Landshut
Richtlinien für das praktische Studiensemester im Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft der Fakultät Betriebswirtschaft der Hochschule Landshut Präambel Der Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft enthält
MehrNeufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 6/2012 vom 13.12.2012 der Hochschule Hannover. 1 Geltungsbereich
Ordnung für Praxisphasen an der Hochschule Hannover, Fakultät IV Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaftsinformatik (Praxisphasenordnung-WI; PraO-WI) Neufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt
Mehr1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1.09.2010 aufgenommen haben, gelten folgende Ordnungen:
Richtlinie zur Praxisphase in den Bachelorstudiengängen Marketing/- sowie Logistik/ Technische Betriebswirtschaftslehre des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft & Soziales an der Hochschule für
MehrWegweiser für das Praxissemester. Studiengang Wirtschaftsrecht
Wegweiser für das Praxissemester Studiengang Wirtschaftsrecht Stand: Oktober 2012 2 Wegweiser für das Praxissemester 1. Allgemeines a) Vorgaben der Prüfungsordnung Das Studium des Wirtschaftsrechts an
MehrFACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft
FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft Richtlinien für die Vorpraxis und das Hauptpraktikum im Studiengang Außenwirtschaft/Internationales Management an der Fachhochschule Hamburg (Stand Sommersemester
MehrRichtlinien für das Praktische Studiensemester im Studiengang Maschinenbau an der Hochschule Bremen
Richtlinien für das Praktische Studiensemester im Studiengang Maschinenbau an der Hochschule Bremen Auf der Basis von 4 AT-DPO wird folgendes geregelt: Das Praktische Studiensemester wird als 5. oder 6.
MehrAllgemeines. Ziele des Berufspraktikums
Praktikumsordnung für das Berufspraktikum im Bachelorstudiengang Geowissenschaften am Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen vom 26. Juli 2006 1 Allgemeines (1) Nach der fachspezifischen
MehrAnlage 1 zur Fachstudienordnung Berufspädagogik für Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik vom 28.04.2014
Anlage 1 zur Fachstudienordnung Berufspädagogik für Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik vom 28.04.2014 Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Berufspädagogik für Soziale Arbeit,
MehrFACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum
KH Mainz Fachbereich Soziale Arbeit Praxisordnung BA Anlage 1 FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum im Rahmen des Bachelor-Studienganges Soziale Arbeit Zwischen Träger
MehrPraktikumsordnung. Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Geltungsbereich
Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Hochschule Emden/Leer Constantiaplatz 4 26723 Emden Praktikumsordnung Bachelorstudiengang Soziale Arbeit 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die studienbegleitenden
MehrPraktikum außerhalb Europas. Informationen für Studierende
Praktikum außerhalb Europas Informationen für Studierende Liebe Studentin, lieber Student, Sie wollen im Laufe Ihres Studiums internationale Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erlangen?
MehrLeseversion. Ordnung für das Praktikum des Fachbereichs Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik an der TH Wildau [FH]
Leseversion Ordnung für das Praktikum des Fachbereichs Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik an der TH Wildau [FH] Auf der Grundlage von 18, 21 und 70 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrPRAKTIKANTENORDNUNG (PrakO-MA)
Anlage 3 zur Studienordnung (StudO-MA) PRAKTIKANTENORDNUNG (PrakO-MA) des Büropraktikums Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 2 Ausbildungsinhalte 3 Dauer des Büropraktikums 4 Zulassung 5 Praxisstellen 6
MehrBerufliches Praktikum im BSc - Studiengang Ökologische Landwirtschaft
Prüfungsausschuss Stand November 2006 Berufliches Praktikum im BSc - Studiengang Ökologische Landwirtschaft Zielsetzung: Das berufliche Praktikum dient der Orientierung in den verschiedenen Berufsfeldern
MehrRahmenausbildungsplan. für das Praxissemester im Studiengang. Physikalische Technik. an der Fachhochschule Münster
Rahmenausbildungsplan für das Praxissemester im Studiengang Physikalische Technik an der Fachhochschule Münster I. Praktische Ausbildung Ausbildungsziel: Einführung in die berufliche Tätigkeit einer Diplomingenieurin
MehrS T U D I E N V E R T R A G
S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines
MehrP r a k t i k u m v e r t r a g (Muster)
Anlage 1 zu 6 der Allgemeinen Praktikumordnung der HTW Dresden A 1 P r a k t i k u m v e r t r a g (Muster) Zwischen... Firma - Behörde - Einrichtung... Bezeichnung - Anschrift - Fernsprecher vertreten
MehrVorbereitung Praxissemester Inhalt
Inhalt Allgemeines Ablauf Elektronische Praktikantenverwaltung Exkurs Selbsteinschätzung Exkurs Bewerbungsphase Exkurs Vorstellungsgespräch 1 Ihre Praktikantenbeauftragten Buchstaben A-K Prof. Dr. Bulander
Mehrund Herrn / Frau... Familienname, Vorname (-nachfolgend Student / Studentin genannt-) wohnhaft in... ... Anschrift, Telefon
Fachhochschule Kaiserslautern Fachbereich Bauen und Gestalten Vertrag für die Praxisphase der Bachelor-Studiengänge Architektur, Bauingenieurwesen, Innenarchitektur und Virtual Design an der Fachhochschule
MehrOrdnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences
11 Anlage 3 der Studienordnung Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich
MehrM e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 18.01.2016 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs.
MehrNähere Bestimmungen für das Praxisprojekt
Nähere Bestimmungen für das Praxisprojekt 1. Allgemeines 1.1 In den Bachelor-Studiengang Allgemeine Informatik ist ein Praxisprojekt eingebunden. Es wird von der Hochschule begleitet. 1.2 Für den Fall,
MehrInfoveranstaltung für das Praxissemester - Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Praxiseinsatzes Go Global Sommersemester 2016
Infoveranstaltung für das Praxissemester - Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Praxiseinsatzes Go Global Sommersemester 2016 1 Agenda I. Vorbereitungsphase II. Durchführungsphase III. Nachbereitungs-
MehrPraktikumsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin. für die Bachelorstudiengänge
Praktikumsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin für die Bachelorstudiengänge Tourismus und Eventmanagement Angewandte Betriebswirtschaftslehre Business Travel Management & Eventmanagement (M.I.C.E.)
MehrDiplom im Fach Sportwissenschaft
Institut für Sportwissenschaft Anlagen zur Praktikumsordnung für die Studiengänge Diplom im Fach Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Breiten- und Gesundheitssport Magister im Fach Sportwissenschaft und
MehrHinweise zum Hauptpraktikum
Hinweise zum Hauptpraktikum Hochschule für angewandte Wissenschaften Fakultät Technik und Informatik Hamburg university of applied sciences Prof. Dr. A Suhl 1 Gliederung Sinn und Zweck des Hauptpraktikums
MehrPraktikumsordnung. Studiengang. International Business Programme (IBP)
Praktikumsordnung für den Studiengang International Business Programme (IBP) vom 20. Mai 1997 2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Arten von Praktika 2 Ziele der Praktika 3 Praktikum im Hauptstudium/Praxissemester
MehrFachbereich Sprachen
Fachbereich Sprachen Ordnung über das berufspraktische Studiensemester im Ausland (OBSA) für den Studiengang Wirtschaftsfrankoromanistik vom 08.01.2003 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Ziele und
MehrM e l d e b o g e n. Es wird ein Praktikumsplatz bereitgestellt im Winter-/Sommersemester 20... Praktikant/in
Anlage 1 PO M e l d e b o g e n Praktikumsplatz für das Unternehmenspraktikum im Ausland im Studiengang Languages and Business Administration mit den Studienschwerpunkten chinesischsprachiger Kulturraum/
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 517 2013 Verkündet am 1. Juli 2013 Nr. 139 Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Angewandte Freizeitwissenschaft
MehrDas Praktische Studiensemester sollte wenn möglich nicht im Heimatland des Studierenden stattfinden.
1. Allgemeines Informationsbroschüre für ausländische Studenten des Bachelor International Marketing der Hochschule Pforzheim bezüglich des Praktischen Studiensemesters Der Student wird während des Praktischen
MehrMöglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsstudien- oder Praxissemesters
Möglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsstudien- oder Praxissemesters Inhaltsverzeichnis 1 Auslands-BAföG... 2 1.1 Voraussetzungen für die Förderung... 2 1.2 Leistungen: Grundförderung und Auslandszuschläge...
MehrPraktikantenvertrag zur Erstellung der Diplomarbeit / Bachelorarbeit / Masterarbeit
1 Zwischen Praktikantenvertrag zur Erstellung der Diplomarbeit / Bachelorarbeit / Masterarbeit (extern) der... (Adresse) vertreten durch Herrn/Frau... und - Praxisstelle der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
MehrOrdnung der Praxismodule für den Bachelorstudiengang Pflegemanagement
Ordnung der Praxismodule - Pflegemanagement Westsächsische Hochschule Zwickau Fakultät Gesundheits- und Pflegewissenschaften Ordnung der Praxismodule für den Bachelorstudiengang Pflegemanagement Inhaltsübersicht
MehrBERUFSPRAKTIKA ALLGEMEINER LEITFADEN FH-OBERÖSTERREICH / CAMPUS WELS ALLGEMEINER LEITFADEN FÜR BERUFSPRAKTIKA VERS. 1.3 13. 03.
ALLGEMEINER LEITFADEN FÜR BERUFSPRAKTIKA AN DEN FACHHOCHSCHUL-STUDIENGÄNGEN DER FH-OBERÖSTERREICH / CAMPUS WELS VERS. 1.3 13. 03. 2010 FH-OBERÖSTERREICH / FAKULTÄT TECHNIK U: UMWELTWISSENSCHAFTEN / CAMPUS
Mehr(Praktikumsrichtlinien) Oktober 2012
Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit von Studierenden der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg Gültig für den Bachelorstudiengang
MehrRichtlinien für das praktische Studiensemester im Bachelorstudiengang Internationale Betriebswirtschaft
Richtlinien für das praktische Studiensemester im Bachelorstudiengang Internationale Betriebswirtschaft Das praktische Studiensemester ist ein in das Studium integriertes und von Hochschule geregeltes,
MehrPraxisphase. Infoveranstaltung zur 1/14. Druck- und Medientechnik
Druck- und Medientechnik Infoveranstaltung zur 1/14 Praxisphase copyright: David Ausserhofer Ansprechpartner Ziele und Grundsätze Voraussetzungen und Dauer Planung und Durchführung Anerkennung Fragen?
MehrBetreuung der Berufspraktika. Informationsveranstaltung zum Hauptstudium am 09.07.2015
Betreuung der Berufspraktika Informationsveranstaltung zum Hauptstudium am 09.07.2015 Ansprechpartner Sarah Trehern Tel. 0431 880 7534 Büro: Wilhelm-Seelig-Platz 6, 312 Anna Hirschmüller Tel. 0431 880
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den
MehrMustervertrag Praktikant
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 25621 Mustervertrag Praktikant Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages: Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt,
MehrPraktikumsvertrag (Muster) zwischen. Firma Behörde Einrichtung. Betreuer/in. Anschrift/Telefon (nachfolgend Praktikumsstelle genannt) und
Studiengangsleitung Wirtschaftsrecht Praktikumsvertrag (Muster) zwischen Firma Behörde Einrichtung Betreuer/in Anschrift/Telefon (nachfolgend Praktikumsstelle genannt) und Herrn/Frau geb. am in Anschrift,
MehrFachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können
MehrRichtlinien für das Praktische Studiensemester (PS) Bachelor-Studiengang. Medienwirtschaft (MW7)
Richtlinien für das Praktische Studiensemester (PS) Bachelor-Studiengang Medienwirtschaft (MW7) Stand: 06.08.13, Version 1.1 (alle vorangegangenen Ausgaben verlieren hiermit ihre Gültigkeit) Ziele Das
MehrBildungsvertrag zum Studium mit vertiefter Praxis
Bildungsvertrag zum Studium mit vertiefter Praxis an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg (nachfolgend Hochschule Augsburg genannt) im Studiengang [ ] Zwischen dem ausbildenden Betrieb
Mehr53 Trinationaler Bachelorstudiengang Information & Communication Systems
53 Trinationaler Bachelorstudiengang Information & Communication Systems 1. Generelle Regelung 1.1. Generell gilt die Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschulstandorte. Für die Hochschule
Mehrüber die Durchführung eines Fachpraktikums / Praxissemesters Zwischen der Firma / Einrichtung / Behörde (nachfolgend Betrieb)
Bernburg Dessau Köthen Hochschule Anhalt (FH) V e r e i n b a r u n g Abteilung Studentische Angelegenheiten Bernburger Straße 55 06366 Köthen Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 über die
MehrP r a k t i k u m s v e r t r a g
1 Anlage 1 zu 6 der Praktikumsordnung der HTWD P r a k t i k u m s v e r t r a g Zwischen........................................................ Firma Behörde Einrichtung........................................................
MehrInformationen zum Praktikum
Informationen zum Praktikum in der Höheren Berufsfachschule und zur Erlangung der Fachhochschulreife für die Fachrichtungen Handel und E-Commerce Fremdsprachen und Bürokommunikation Organisation und Officemanagement
MehrInfo Praktisches Studiensemester (Stand 05/2015)
Prof. Dr. Martin Hobelsberger Praktikantenbeauftragter FK 07 Informatik Praktikantenbetreuer Studienrichtungen Bachelor Informatik und Scientific Computing Info Praktisches Studiensemester der Studiengänge
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE ERSTELLUNG DER BERICHTE ÜBER DIE PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTER STUDIENGANG BETRIEBSWIRTSCHAFT
RICHTLINIEN FÜR DIE ERSTELLUNG DER BERICHTE ÜBER DIE PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTER STUDIENGANG BETRIEBSWIRTSCHAFT 1. Bedeutung des Berichts Der Bericht ist ein wichtiger Bestandteil und Leistungsnachweis
MehrVorbemerkung zum Sprachgebrauch
Finale Fassung Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang International Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt vom 25.06.202 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2,
MehrMaster of Arts Sportmanagement. Praktikumsordnung (Modul PR)
Master of Arts Sportmanagement (Modul PR) 1 1. Einleitung Gemäß 11(2) der allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt regelt diese Ordnung für den Studiengang M.A. Sportmanagement
MehrOTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG
1 OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Fakultät Elektrotechnik Fakultät für Maschinenbau Studienordnung für den Studiengang Energietechnik vom 3. April 1996 2 Aufgrund des 11 Abs. 1 sowie der 77 Abs.
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES BERICHTS ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER IM BACHELORSTUDIENGANG BETRIEBSWIRTSCHAFT
RICHTLINIEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES BERICHTS ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER IM BACHELORSTUDIENGANG BETRIEBSWIRTSCHAFT 1. Bedeutung des Berichts Der Bericht ist ein wichtiger Bestandteil und Leistungsnachweis
MehrNr.6/2010 vom 5.10.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 117
Nr.6/2010 vom 5.10.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 117 Ordnung für Praxisphasen der Fachhochschule Hannover, Abteilung Design und Medien der Fakultät III Medien, Information und Design (Praxisphasenordnung;
MehrAnleitung für Studierende zur Bewerbung um einen Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule der HS Ulm
Anleitung für Studierende zur Bewerbung um einen Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule der HS Ulm EINLEITUNG Dieses Dokument beschreibt den Bewerbungsablauf für einen Auslandsaufenthalt an einer
MehrInformation zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor)
Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg der
MehrFachhochschule Osnabrück University of Applied Sciences
Fachhochschule Osnabrück University of Applied Sciences Besonderer Teil der Prüfungsordnung für die Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Maschinenbauinformatik, Maschinenbau-Integrierte Produktentwicklung,
MehrDuales Master-Studium mit vertiefter Praxis an der OTH Regensburg
Allgemeine Hinweise zum Muster-Bildungsvertrag Duales Master-Studium mit vertiefter Praxis an der OTH Regensburg ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrAbschluss Studiengang H11
Abschluss Studiengang H11 Liebe Studierende Sie schliessen Ihr Studium mit dem Frühlingssemester 2014 an der PHZH ab. Damit wir Ihr Lehrdiplom auf den 09. Juli 2014 datieren können, müssen folgende Voraussetzungen
Mehr1 Studienziel, akademischer Grad
Prüfungsordnung der Fachbereiche Oecotrophologie sowie Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda University of Applied Sciences für den Vollzeit- oder berufsbegleitenden Master-Studiengang Public Health
Mehr