Urkundenarchiv 2.0. Auskunftsbereich - Ausfertigungsregister

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Urkundenarchiv 2.0. Auskunftsbereich - Ausfertigungsregister"

Transkript

1 Urkundenarchiv 2.0 Auskunftsbereich - Ausfertigungsregister Blicke in die Zukunft von Jens Kirchner, Notar in München 22. September Saarbrücken

2 Inhalt Urkundenarchiv 1.0 Eckpunkte Zeitplan Urkundenarchiv 2.0 Zukunftsvisionen Auskunftsbereich weitere Justizentlastung Urschriften in der elektronischen Welt -> Ausfertigungsregister > Titelregister ausschließlich elektronische Urkunde

3 Urkundenarchiv 1.0 Inhalt Urkundenarchiv 1.0 Eckpunkte Zeitplan Urkundenarchiv 2.0 Zukunftsvisionen Auskunftsbereich weitere Justizentlastung Urschriften in der elektronischen Welt -> Ausfertigungsregister > Titelregister ausschließlich elektronische Urkunde

4 Urkundenarchiv 1.0 Gründe Gestiegenes Urkundenvolumen Zahl der Urkunden Umfang der Urkunden Papierverwahrung erhebliche Kostenbelastung der Landesarchive Amtsniederlegung - Amtsnachfolge: erhebliche Belastung der übernehmenden Stelle, insbesondere der Amtsgerichte im Bereich des Anwaltsnotariats Lösung Elektronisches Urkundenarchiv bei der Bundesnotarkammer

5 Urkundenarchiv 1.0 Eckpunkte Ersetzende Speicherung der elektronischen Fassung der Urschrift im Elektronischen Urkundenarchiv bei der Bundesnotarkammer auf die Dauer von 100 Jahren ( 56 BeurkG) qualifizierte elektronische Signatur zur Beweiswerterhaltung, 56 BeurkG elektronische Verzeichnisse (insb. Urkundenverzeichnis), 55 BeurkG Bei Amtsbeendigung: Verwahrung der Urkunden durch den Amtsnachfolger oder durch die Notarkammer Zugang zum Urkundenarchiv ausschließlich durch die verwahrenden Stelle ( 91 d BNotO) Entlastungen für die Verwaltung / Gerichte von ca. 130 Mio. Euro pro Jahr

6 Urkundenarchiv 1.0 Zentrale Anforderungen an das Elektronische Urkundenarchiv Verfügbarkeit Langfristige sichere Aufbewahrung der digitalen Urkunde (Auffindbarkeit, Schutz vor Verlust, Lesbarkeit) Authentizität und Integrität Beweiswerterhaltung muss dauerhaft sichergestellt werden und jederzeit überprüfbar sein Vertraulichkeit Die Vertraulichkeit der Urkunde muss gewahrt bleiben insbesondere kein zentraler Zugriff des Betreibers, kein Generalschlüssel Quelle BNotK

7 Urkundenarchiv 1.0 Sicherheitsarchitektur: Schutzebenen 1. Notarnetz als äußerer Schutzwall 2. Benutzeranmeldung mit Benutzername/Passwor t am Urkundenarchiv 3. Zugang zum Archivraum des Notars nur für Inhaber des Notariatsschlüssels 4. Jede Urkunde im Archivraum des Notars ist individuell mit eigenem Urkundenschlüssel geschützt Quelle BNotK

8 Urkundenarchiv 1.0 Ablaufplan Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs Vorprojekt zur Erstellung eines Grobkonzepts Feinkonzept Elektronisches Urkundenarchiv Entwicklung der Elektronischen Urkundensammlung Start der Elektronischen Urkundensammlung Entwicklung der ArchivBox 1. HJ / / / / Entwicklung und Implementierung von Basiskomponenten Entwicklung des Urkunden- und des Verwahrungsverzeichnisses Neues Rechenzentrum Start des Urkundenund des Verwahrungsverzeichnisses Quelle BNotK

9 Urkundenarchiv 1.0 Gesetzgebungsverfahren Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze Vom 1. Juni 2017 Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom

10 Urkundenarchiv 1.0 Von der Idee zur Umsetzung 12 Jahre von der ersten Idee (2005) zum Gesetz 5 weitere Jahre vom Gesetz (2017) zur Umsetzung (2022) eine Halbe Menschen-Generation?? 5 Technische Generationen Fortentwicklung denken - > schon vor der Umsetzung Urkundenarchiv 2.0

11 Inhalt Urkundenarchiv 1.0 Eckpunkte Zeitplan Urkundenarchiv 2.0 Zukunftsvisionen Auskunftsbereich weitere Justizentlastung Urschriften in der elektronischen Welt -> Ausfertigungsregister > Titelregister ausschließlich elektronische Urkunde

12 Ausgangslage elektronische Urkunde Handelsregister doppelter Aufwand Notar archiviert seien Urkunde als elektronische Fassung im elektronischen Urkundenarchiv Hochsicherer Datenspeicher Sicherheitsredundanz Beweiswerterhaltend Vertraulich Hoher Aufwand Justiz archiviert die eingereichten elektronische beglaubigte Abschrift der Urkunde im Registerarchiv Hochsicherer Datenspeicher Sicherheitsredundanz Beweiswerterhaltend Vertraulich Hoher Aufwand

13 Idee 1 x sicher speichern genügt Notare übersenden keine elektronisch beglaubigte Abschriften der Urkunden, sondern nur noch den Link auf die Urkunde im Urkundenarchiv. Dazu wird die Urkunde einem besonderen elektronischen Auskunftsbereich des Urkundenarchivs bei der BNotK zugewiesen und dort unbefristet gespeichert. Links werden zur Antragsbearbeitung vom Gericht aufgerufen und die Dokumente geladen. Im Registerarchiv des Gerichtes wird nur der Link abgelegt, so dass die Urkunde über den Link im Register jederzeit aus dem Auskunftsbereich des Urkundenarchivs aufgerufen werden kann.

14 geringere Kosten Vorteil Justiz hohe Verfügbarkeit Beweiswerterhaltung Datensparsamkeit

15 Vorteil Notar kein gesondertes Erstellen der elektronisch beglaubigte Abschriften für GB- und HR-Antrag; schlankeres Datenpaket bei Grundbuch- und Registerantrag; schneller und effizienter

16 Inhalt Urkundenarchiv 1.0 Eckpunkte Zeitplan Urkundenarchiv 2.0 Zukunftsvisionen Auskunftsbereich weitere Justizentlastung Urschriften in der elektronischen Welt -> Ausfertigungsregister > Titelregister ausschließlich elektronische Urkunde

17 Problem Elektronische Urkunde aber keine elektronische Urschrift in der elektronischen Welt gibt es keine Urschrift kein e-original-und auch keine Ausfertigung, der Datensatz kann und wird beliebig oft vervielfältigt Lösung alte Erfindung der Juristen auch in der elektronischen Welt bewährt Titel- und Ausfertigungsregister als Teil des elektronischen Urkundenarchivs

18 Vollstreckungstitel - Ausgangslage Vollstreckungstitel als Unikat ( 733, 797, III i.v.m. 757 ZPO) elektronischer Vollstreckungstitel derzeit nicht möglich Vollstreckung zwingend papiergebunden

19 Vollstreckungstitel - Titelregister zentrales Register = Titelregister Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung = Einstellung in das Titelregister (ggf- Link Auskunftsbereich) Vollstreckungsorgane erhalten gesicherten Zugang und können selbst Eintragungen vornehmen insbesondere Titelverbrauch ( Gedanke des 757 ZPO) wird im Register eingetragen Zunächst für notarielle Titel als Titelregister der BNotK, Erweiterung auf gerichtliche und behördliche Titel denkbar

20 Quelle BNotK

21 Alternativen zum Titelregister Kontrolllösung (-) Mehraufwand bei titelerrichtenden Stellen Bestätigungs- bzw. Versicherungslösung (-) willkürliche Aufgabe vorsorgender Elemente (-) Belastung der streitigen Gerichtsbarkeit Pönale Lösung (-) Aufgabe vorsorgender Elemente zugunsten repressiver Mittel (-) rechtsstaatliche / verfassungsrechtliche Zweifel Quelle BNotK

22 Vollmachten - Ausgangslage Vollmachtsnachweis durch Urschrift oder Ausfertigung ( 172 BGB) elektronische Vollmacht beliebig duplizierbar => kein rechtssicherer Vollmachtsnachweis elektronische Vollmachten für sicheren Rechtsverkehr ungeeignet

23 Vollmachten - Ausfertigungsregister- Erteilung Erteilung der Ausfertigung in der Papierwelt Anweisung gemäß Beurkundungsverfahrensrecht Einstellen in das Ausfertigungsregister des el. UR- Archivs in der elektronischen Welt. Anweisung gemäß Beurkundungsverfahrensrecht Einstellung durch Notar mit qualifizierter elektronischer Signatur (qes) Ampelschaltung durch Notar: grün gültig

24 Vollmachten - Ausfertigungsregister-Widerruf Rückforderung der Ausfertigung in der Papierwelt Rückgabe der Vollmachtsausfertigung oder Kraftloserklärung 172,II BGB Rotschaltung im Ausfertigungsregister in der elektronischen Welt. Weisung des Vollmachtgebers Ampelschaltung durch Notar mit qes auf Rot Vorteil für Vollmachtgeber: schnelle Kraftloserklärung (entsprechend 172,II BGB) Datum Kraftloserklärung

25 Ausfertigungsregister Weitere Punkte Einsichtsberechtigung öffentlich technisch einfach nur beschränkt für Berechtigte technische Umsetzung aufwändiger Authentifizierung im Netz Schutz vor Plagiaten des Ausfertigungsregisters Woran erkenne ich als Privatperson im Netz das echte Ausfertigungsregister der BNotK Nur notarielle Urkunden oder auch Fremdurkunden Richtigkeit des Registers Zumindest Unterschriftsbeglaubigung bei Fremdurkunden Ggf. eid nach sicherem Standard ausreichend

26 Inhalt Urkundenarchiv 1.0 Eckpunkte Zeitplan Urkundenarchiv 2.0 Zukunftsvisionen Auskunftsbereich weitere Justizentlastung Urschriften in der elektronischen Welt -> Ausfertigungsregister > Titelregister ausschließlich elektronische Urkunde

27 Urkundenarchiv 1.0 Prozessablauf - Beweiswerterhaltende Langzeitarchivierung - Quelle BNotK

28 Urkunde Verkörperung -> elektronische Aufzeichnung Ausgangslage Papierurkunde Medienbruch-Aufwand Vorbereitung elektronisch 1. Lesung Papier Ausbesserung elektronisch Lesung Korrekturen Papier Unterschriften Papier Transfer in elektronische Fassung der Urschrift ( 56 BeurkG)

29 Urkunde Verkörperung -> elektronische Aufzeichnung Idee Vorteil Umsetzung bereits rein elektronische Aufzeichnung der Urkunde Medienbruch und damit verbundener Aufwand fiele weg in anderen Ländern, z.b. Frankreich Hauptentlastung Scan und Transfervorgang 56 BeurkG im Grundbuchrecht elektronischer Aufteilungsplan im Prozessrecht gerichtlicher Vergleich

30 elektronische Verweisungsurkunde Pläne Pläne Scan- Ausnahme elektronische Planurkunde großformatig VO-Ermächtigung 36, Abs.1 Nr. 4 BNotO Amtlicher Aufteilungsplan farbig Zweck wird konterkariert Elektronisch zulässig, 37 Abs.3 VwVfG -> Scanprobleme Nach GBO zulässig, 137,Abs.1, S. 2 GBO i.v.m. 371a Absatz 3 Satz 1 ZPO Verweisung nach 13 a BeurkG zulässig, wenn Vorschrift teleologisch ausgelegt;

31 Verweisung nach 13 a Abs. 4 BeurkG auf amtlichen elektronischen Aufteilungsplan Öffentliche Behörde innerhalb Amtsbefugnisse Unterschrift Siegel + qes = 137 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GBO = 39 a Abs. 1 S. 2 BeurkG Zertifikat mit Behördeneigenschaft = 137, Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GBO = 39 a Abs. 2 BeurkG

32 elektronische gerichtlicher Vergleich gerichtlicher Vergleich Protokollierungsverfahren Elektronisches Protokoll Protokoll 159,160 ZPO Vorlesen/zur Durchsicht vorlegen/vorspielen 162 ZPO Elektronische Unterschrift 130 b ZPO Vergleich 160, Abs.3, Nr.1 ZPO Unterschrift Vorsitzender und Urkundsbeamter 163 ZPO Namen beifügen Qualifizierte elektronische Signatur

33 elektronische gerichtlicher Vergleich Gerichtlicher Vergleich Wirkung Rein elektronisch beurkundet zulässig Entsprechend notarieller Urkunde 127 a BGB

34 Notarielle Urkunde Verkörperung -> elektronische Aufzeichnung dauerhafte Fälschungssicherheit qes (Signatur) : nur begrenzter Sicherheitszeitraum jetzt gesichert durch elektronische Urkundenarchiv Unterschrift der Mandanten Äußeres Zeichen des zu eigen Machens Am besten - qes

35 Erster Schritt elektronische Anlagen Pläne Bilanzen, Bestandsverzeichnisse Urkundeneingang hierzu 13 Ab1. S.1, HS 2 BeurkG 14 Abs.1 S.1 BeurkG

36 Notarielle Urkunde Verkörperung -> elektronische Aufzeichnung Elektronische Aufzeichnung = nur Wechsel des Datenspeichers Kein Paradigmenwechsel

37 Urkundenarchiv 2.0 Das elektronische Urkundenarchiv 1.0 organisiert die Verwahrung in moderner elektronischer Form. Es ist die rechtssichere Basis für eine Vertiefung des elektronischen Rechtsverkehrs im Urkundenarchiv 2.0 Der Aufwand ist groß, der Ertrag wird weit größer sein.

Erfolgskonzepte für den elektronischen Rechtsverkehr mit Notaren in der Zukunft

Erfolgskonzepte für den elektronischen Rechtsverkehr mit Notaren in der Zukunft Berlin, den 13. Juni 2016 Erfolgskonzepte für den elektronischen Rechtsverkehr mit Notaren in der Zukunft Dr. Johannes Hushahn, LL.M. Walter Büttner, MBA Bundesnotarkammer Überblick 01 Bisherige Erfolgsfaktoren

Mehr

Den Aktenwagen ins Museum - Justiz heute und morgen

Den Aktenwagen ins Museum - Justiz heute und morgen Den Aktenwagen ins Museum - Justiz heute und morgen 10 Jahre elektronischer Rechtsverkehr 7.November 2017 14:00 Uhr In der neuen Microsoft Deutschland-Zentrale München www.rechtsstandortbayern.de Den Aktenwagen

Mehr

BUNDESNOTARKAMMER. notarieller Urkunden. Dr. Robert Mödl Bundesnotarkammer

BUNDESNOTARKAMMER. notarieller Urkunden. Dr. Robert Mödl Bundesnotarkammer Elektronische Archivierung notarieller Urkunden Köln 13 04 2011 Köln, 13.04.2011 Dr. Robert Mödl Bundesnotarkammer Überblick 1. Elektronischer Rechtsverkehr im Notariat 2. Die elektronische notarielle

Mehr

ben besonderes elektronisches Notarpostfach

ben besonderes elektronisches Notarpostfach Saarbrücken, 21. September 2017 ben besonderes elektronisches Notarpostfach 26. Deutscher EDV-Gerichtstag 2017 Dr. Vladimir Primaczenko - Notarassessor Bundesnotarkammer Geschäftsführer NotarNet GmbH Inhalt

Mehr

BEWEISKRAFT ELEKTRONISCHER DOKUMENTE. Johannes Gerds, BMJV, Referat RA2 (Zivilprozess; arbeitsgerichtliches Verfahren)

BEWEISKRAFT ELEKTRONISCHER DOKUMENTE. Johannes Gerds, BMJV, Referat RA2 (Zivilprozess; arbeitsgerichtliches Verfahren) BEWEISKRAFT ELEKTRONISCHER DOKUMENTE Johannes Gerds, BMJV, Referat RA2 (Zivilprozess; arbeitsgerichtliches Verfahren) Hintergrund: Die Urkunde - Historisch: Urkunde als zentraler Gegenstand der Beweiskraft

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 15/ Wahlperiode zu dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft

Deutscher Bundestag Drucksache 15/ Wahlperiode zu dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft Deutscher Bundestag Drucksache 15/2831 15. Wahlperiode 31.03.04 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht

Mehr

Der Notar im 21. Jahrhundert

Der Notar im 21. Jahrhundert Der Notar im 21. Jahrhundert 2 Das Register der Urkundspersonen Eintrag durch rechtsverleihende kantonale Behörde Kantonsbehörde Verfügung 1. Eintrag/Änderung einer Urkundsperson 2. Rechtsverleihende Administrativverfügung

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 310-4 Zivilprozessordnung (ZPO) 3. Aktualisierung 2014 (1. Juli 2014) Die Zivilprozessordnung wurde durch Art. 3 des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Mehr

Dr. Christian Sonnweber, Österreichische Notariatskammer Dr. Michael Lunzer, öffentlicher Notar in Wien

Dr. Christian Sonnweber, Österreichische Notariatskammer Dr. Michael Lunzer, öffentlicher Notar in Wien Dr. Christian Sonnweber, Österreichische Notariatskammer Dr. Michael Lunzer, öffentlicher Notar in Wien 494 Notarinnen und Notare in ganz Österreich Kennzahlen des österreichischen Notariats Einwohner

Mehr

Urkundenrolle UR / 2016 UZ / Notar XY. XYstraße Stuttgart Tel.: 0711/xx Fax: 0711/xx B e u r k u n d u n g s o r t

Urkundenrolle UR / 2016 UZ / Notar XY. XYstraße Stuttgart Tel.: 0711/xx Fax: 0711/xx   B e u r k u n d u n g s o r t Urkundenrolle UR / 2016 UZ / 2016 Notar XY XYstraße 13 70178 Stuttgart Tel.: 0711/xx Fax: 0711/xx E-Mail: notar@xy.de B e u r k u n d u n g s o r t Beurkundet am?? 2016 -am?? zweitausendsechzehn- Vor mir,

Mehr

Das Urkundenarchiv der österreichischen Rechtsanwälte RA Prof. Dr. Wolfgang Heufler

Das Urkundenarchiv der österreichischen Rechtsanwälte RA Prof. Dr. Wolfgang Heufler Das Urkundenarchiv der österreichischen Rechtsanwälte RA Prof. Dr. Wolfgang Heufler Archivium GmbH Firma: Archivium Dokumentenarchiv Gesellschaft m.b.h Gegründet: 28.4.2006 Rechtsform: Gesellschaft mit

Mehr

Schriftform und Vertrauensdienste nach der eidas-verordnung

Schriftform und Vertrauensdienste nach der eidas-verordnung eidas-verordnung und E-Justice / E-Government Symposium des Deutschen EDV-Gerichtstags e.v. Berlin, 30. Juni 2015 Schriftform und Vertrauensdienste nach der eidas-verordnung Matthias Frohn Inhalt 01 Anwendungsbereich

Mehr

Der e-geschäftsverkehr im Notariat

Der e-geschäftsverkehr im Notariat Der e-geschäftsverkehr im Notariat Grundlagen Anforderungen Heutige Lösungen - Register der Urkundspersonen - elektronisches Archiv Der Notar in der elektronischen Welt Gesetzliche Grundlagen Verordnung

Mehr

Autorenverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Einleitung. 1 Geltungsbereich 17 2 Überschreiten des Amtsbezirks 41

Autorenverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Einleitung. 1 Geltungsbereich 17 2 Überschreiten des Amtsbezirks 41 Inhaltsübersicht Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Kommentierung Einleitung XIII XV XXIX ' I. Beurkundungsgesetz 17 Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 17 1 Geltungsbereich

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. Jährlicher Erfüllungsaufwand:

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. Jährlicher Erfüllungsaufwand: 4. Oktober 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß 6 Absatz 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen

Mehr

Der Auktionator und die Erschienene zu 1) handeln zugleich für

Der Auktionator und die Erschienene zu 1) handeln zugleich für 2 1) (Mitarbeiter des Auktionshauses) handelnd für die Deutsche Grundstücksauktionen AG, Kurfürstendamm 65, 10707 Berlin, - nachstehend "Auktionshaus" genannt -, 2) (Auktionator) - nachstehend Auktionator

Mehr

Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Handelsregister in Deutschland

Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Handelsregister in Deutschland Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Handelsregister in Deutschland Verfahrenspflegestelle RegisSTAR NRW Handelsregisterführung in Deutschland Das Handels- und Genossenschaftsregister wird bei den Amtsgerichten

Mehr

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs

Mehr

Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts

Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Wolfsburg, 06.05.2017 Philipp Reh Amtsgericht Wolfsburg Gliederung I. Allgemeine

Mehr

Der einfache Weg zur Signaturkarte am Beispiel des Notars - (fast) papierlos und online

Der einfache Weg zur Signaturkarte am Beispiel des Notars - (fast) papierlos und online Informationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin, 18.09.2014 Der einfache Weg zur Signaturkarte am Beispiel des Notars - (fast) papierlos und online Dr. Andreas

Mehr

1396 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni Vom 1. Juni 2017

1396 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni Vom 1. Juni 2017 1396 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2017 Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs

Mehr

Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Kassel Karthäuserstraße 5a 34117 Kassel Anlagen: 1. Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Projekt ejustiz SH Behörden in Schleswig-Holstein und der elektronische Rechtsverkehr 2. November 2017 Dr. Geelke Otten Elektronischer Rechtsverkehr für Behörden kurze

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 18/10607 18. Wahlperiode 09.12.2016 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des

Mehr

IT-Stelle der hessischen Justiz Das Projekt Schutzschriftenregister : Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR)

IT-Stelle der hessischen Justiz Das Projekt Schutzschriftenregister : Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR) Das Projekt Schutzschriftenregister : Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR) Ein kurzer Überblick über das ZSSR mit den Schwerpunkten Einreichung und Recherche Saarbrücken, den 25. September

Mehr

L.S.Z Behördenkonferenz am 30. September Vienna Marriott Hotel

L.S.Z Behördenkonferenz am 30. September Vienna Marriott Hotel E-Government Erfahrungsbericht der Kammern für Freie Berufe DI Dr. Wolfgang H. Prentner, E-Government Beauftragter / Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs (BUKO) L.S.Z Behördenkonferenz am 30. September

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. Sehr geehrter Herr Kollege, wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 31. August 1998.

DNotI. Fax - Abfrage. Sehr geehrter Herr Kollege, wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 31. August 1998. DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 11013# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 ZPO 792, 794 Abs. 1 Nr. 5, 798, 173; BGB 164, 170, 172; BeurkG

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Projekt ejustiz SH Der elektronische Rechtsverkehr mit Behörden 6. September 2018 Dr. Geelke Otten Themen 1 Zeitplan des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) 2 Welche

Mehr

Elektronischer Datennachweis

Elektronischer Datennachweis Elektronischer Datennachweis Novelle des 17 Abs. 2 E-GovG Datenbeschaffung durch die Behörde Christian Herwig Krems, April 2011 christian.herwig@bka.gv.at Überblick & Navigation Aktuelles und Allgemeines

Mehr

Beurkundungsgesetz: BeurkG

Beurkundungsgesetz: BeurkG Beurkundungsgesetz: BeurkG Kommentar Bearbeitet von Prof. Dr. Karl Winkler 18. Auflage 2017. Buch. XVIII, 1032 S. In Leinen Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm Recht > Zivilverfahrensrecht, Berufsrecht, Insolvenzrecht

Mehr

die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher/in für die Sprache(n)

die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher/in für die Sprache(n) Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher/in bzw. Ermächtigung als Übersetzer/in nach dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und des bremischen Justizkostengesetzes

Mehr

Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft An den Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bleichenbrücke 9 20354 Hamburg Anlagen: 1. Ausfertigung oder öffentlich

Mehr

Auf Grund der 140a Abs. 2 Z 8, 140b Abs. 5 und 140e Abs. 3 Notariatsordnung sowie des 91c Abs. 4 GOG wird bestimmt:

Auf Grund der 140a Abs. 2 Z 8, 140b Abs. 5 und 140e Abs. 3 Notariatsordnung sowie des 91c Abs. 4 GOG wird bestimmt: UAR 2007 Fassung ao DT 20.04.2017 Richtlinien der Österreichischen Notariatskammer vom 04.06.2007 für das Urkundenarchiv des österreichischen Notariats idf 20.04.2017 (Urkundenarchivrichtlinien, UAR 2007)

Mehr

Holger Weidenmann Notar in Leonberg. Die Vorsorgevollmacht aus Sicht des Notars

Holger Weidenmann Notar in Leonberg. Die Vorsorgevollmacht aus Sicht des Notars Holger Weidenmann Notar in Leonberg Die Vorsorgevollmacht aus Sicht des Notars Notariat Leonberg Notar Holger Weidenmann General- (Vorsorge-) Vollmacht zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung I. Warum

Mehr

Antrag für die Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis in Brandenburg

Antrag für die Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis in Brandenburg - 1 - Antrag für die Bewilligung des Bezugs von Abdrucken aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis in Brandenburg An den Direktor des Amtsgerichts Nauen - Leiter des Zentralen Vollstreckungsgerichts - Paul-Jerchel-Straße

Mehr

Grundstücke: Übereignung

Grundstücke: Übereignung Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) Grundstücke: Übereignung Übereignungspfad: 873 Abs. 1: Einigung und Eintragung I. Einigung Begriff: Auflassung ( 925 Abs. 1) = Einigung über die Übereignung

Mehr

EGVP BEBPO D MENTANA-GATEWAY

EGVP BEBPO D MENTANA-GATEWAY EGVP BEBPO DE-MAIL MENTANA-GATEWAY BEBPO Das besondere elektronische Behördenpostfach ( bebpo ) ist neben dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach ( bea ) eines der zentralen Elemente des künftigen

Mehr

2: Vollstreckungsvoraussetzungen

2: Vollstreckungsvoraussetzungen 2: Vollstreckungsvoraussetzungen A. Antrag des Gläubigers B. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen C. Titel D. Klausel E. Zustellung F. Kein Vollstreckungshindernis Folie 13 Vollstreckungsvoraussetzungen

Mehr

BeurkG 44, 34 Nachträgliche Heftung eines in die amtliche Verwahrung gegebenen Testaments; Austausch von einzelnen Seiten; Nachtragsvermerk

BeurkG 44, 34 Nachträgliche Heftung eines in die amtliche Verwahrung gegebenen Testaments; Austausch von einzelnen Seiten; Nachtragsvermerk DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 149145 letzte Aktualisierung: 1. August 2016 BeurkG 44, 34 Nachträgliche Heftung eines in die amtliche

Mehr

Amtssignatur. Mag. iur. Dr. techn. Michael Sonntag

Amtssignatur. Mag. iur. Dr. techn. Michael Sonntag Mag. iur. Dr. techn. Michael Sonntag Amtssignatur E-Mail: sonntag@fim.uni-linz.ac.at http://www.fim.uni-linz.ac.at/staff/sonntag.htm Institut für Informationsverarbeitung und Mikroprozessortechnik (FIM)

Mehr

Juristische Aspekte der Sicherung und des Erhalts des Beweiswertes digitaler Unterlagen

Juristische Aspekte der Sicherung und des Erhalts des Beweiswertes digitaler Unterlagen Juristische Aspekte der Sicherung und des Erhalts des Beweiswertes digitaler Unterlagen Prof. Dr. jur. Thomas Henne, LL.M. (Berkeley) Archivschule Marburg Hochschule für Archivwissenschaft I. Einführung

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2011

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2011 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft Rechtsanwaltskammer Sachsen Abt. Zulassung Glacisstraße 6 Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen 01099 Dresden Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

Elektronische Verbale

Elektronische Verbale Elektronische Verbale Elektronische Verbale 1 1. Übersicht 2 2. Ausfertigung PAPIER ELEKTRONISCH 3 3. Beglaubigung PAPIER ELEKTRONISCH 3 3.1 Kopien 3 3.2 Unterschriften 4 4. Beglaubigung ELEKTRONISCH PAPIER

Mehr

Ausfertigung. ca.-scr na) BENNO GARSCHINA. Ausfertigung, welche mit der Urschrift wörtüch l:oere'nstimmt, wi rd. hiermit. Bundesnetzagentur. erteilt.

Ausfertigung. ca.-scr na) BENNO GARSCHINA. Ausfertigung, welche mit der Urschrift wörtüch l:oere'nstimmt, wi rd. hiermit. Bundesnetzagentur. erteilt. Ausfertigung BENNO GARSCHNA NOTAR N BONN - BAD GODESBERG Nachstehen hiermit Ausfertigung, welche mit der Urschrift wörtüch l:oere'nstimmt, wi rd Bundesnetzagentur erteilt. g, den 31.08.2016 ;; '/. 1.,-~

Mehr

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO)

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO) Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung ( 27 Abs. 3 BRAO) Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Freiligrathstr. 25 40479 Düsseldorf Anlage: Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung

Mehr

validator.ch Elektronische Dokumente validieren Magglingen 2014 Christian Bütler

validator.ch Elektronische Dokumente validieren Magglingen 2014 Christian Bütler Elektronische Dokumente validieren Magglingen 2014 Christian Bütler Warum braucht es einen Validator? Beantwortung der Frage: «Ist ein empfangenes Dokument gültig und von einer berechtigten Person signiert?»

Mehr

Elektronische Verbale

Elektronische Verbale Elektronische Verbale Elektronische Verbale 1 1. Übersicht 2 2. Ausfertigung PAPIER ELEKTRONISCH 3 3. Beglaubigung PAPIER ELEKTRONISCH 3 3.1 Kopien 3 3.2 Unterschriften 4 4. Beglaubigung ELEKTRONISCH PAPIER

Mehr

Antrag auf Umwandlung in Wohnungseigentum / Teileigentum

Antrag auf Umwandlung in Wohnungseigentum / Teileigentum Antrag auf Umwandlung in Wohnungseigentum / Teileigentum gemäß 172 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) An das Bezirksamt Pankow von Berlin Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadterneuerung Storkower Straße

Mehr

3 Vertretung der Personengesellschaften

3 Vertretung der Personengesellschaften 3 Vertretung der Personengesellschaften I. Vertretungsmacht Vertretung = Abgabe und Empfang von Willenserklärungen für Dritte. 1. Die zur Vertretung berechtigten Personen a) Die Regelung bei der GbR 714

Mehr

E-Government Schweiz A 1.07

E-Government Schweiz A 1.07 E-Government Schweiz A 1.07 Bestellung und Bezug von beglaubigten Registerauszügen, Ausweisen des Zivilstandswesens, Kopien von wichtigen öffentlichen Urkunden und Verfahrensentscheiden Stand Umsetzungsarbeiten

Mehr

Auswirkungen der eidas- Verordnung auf das deutsche Recht

Auswirkungen der eidas- Verordnung auf das deutsche Recht Informationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin, 17.09.2015 Auswirkungen der eidas- Verordnung auf das deutsche Recht Matthias Frohn Notarassessor Bundesnotarkammer

Mehr

Beantragung einer BNotK-Signaturkarte

Beantragung einer BNotK-Signaturkarte Beantragung einer BNotK-Signaturkarte Im Folgenden wird das Verfahren beschrieben, mit dem Sie über den sog. Online-Antrag der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer Signaturkarten für qualifizierte

Mehr

Verhandelt zu Plön am. Jens Hollborn

Verhandelt zu Plön am. Jens Hollborn Verhandelt zu Plön am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Jens Hollborn mit dem Amtssitz in Plön erschien Die Erschienene ist dem Notar von Person bekannt; ihre zweifelsfreie Identifikation erfolgte bereits

Mehr

Gesuch um vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts nach Art. 837 ff. ZGB sowie Art. 248 ff. ZPO

Gesuch um vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts nach Art. 837 ff. ZGB sowie Art. 248 ff. ZPO Adresse des Gerichts: Gesuch um vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts nach Art. 837 ff. ZGB sowie Art. 248 ff. ZPO 1 Gesuchstellende Partei (Unternehmer/in, Handwerker/in) Name * Strasse

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Beurkundungsgesetz: BeurkG

Beurkundungsgesetz: BeurkG Beurkundungsgesetz: BeurkG von Prof. Dr. Karl Winkler, Dr. h.c. Theodor Keidel 17. Auflage Beurkundungsgesetz: BeurkG Winkler / Keidel schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

ECHT & UNVERSEHRT Herausforderungen der Aufbewahrung

ECHT & UNVERSEHRT Herausforderungen der Aufbewahrung ECHT & UNVERSEHRT Herausforderungen der Aufbewahrung Die langfristige rechtssichere Aufbewahrung elektronischer Daten und Dokumente stellt Organisationen vor große Herausforderungen. Anders als Papierdokumente

Mehr

Es wurde ein Grundstückskaufvertrag beurkundet, zu dem in Kürze eine dazugehörige Finanzierungsgrundschuld

Es wurde ein Grundstückskaufvertrag beurkundet, zu dem in Kürze eine dazugehörige Finanzierungsgrundschuld DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 143585 letzte Aktualisierung: 2. Dezember 2015 BGB 873, 925; GBO 13, 19, 20, 29, 137; BNotO 21 Abs.

Mehr

Elektronische Beurkundung in der Schweiz. Eidg. Amt für Grundbuch und Bodenrecht EGBA Anja Risch, Wissenschaftliche Mitarbeiterin EGBA

Elektronische Beurkundung in der Schweiz. Eidg. Amt für Grundbuch und Bodenrecht EGBA Anja Risch, Wissenschaftliche Mitarbeiterin EGBA Elektronische Beurkundung in der Schweiz Eidg. Amt für Grundbuch und Bodenrecht EGBA Anja Risch, Wissenschaftliche Mitarbeiterin EGBA Urkunden / Öffentliche Urkunden Bundesbrief 1291 Kaufvertrag, 1880

Mehr

Der damals als Schlichter tätige Notar hat mittlerweile seinen Amtssitz verlegt. Das Amt wird derzeit durch einen Notariatsverwalter verwaltet.

Der damals als Schlichter tätige Notar hat mittlerweile seinen Amtssitz verlegt. Das Amt wird derzeit durch einen Notariatsverwalter verwaltet. DNotI Deutsches Notarinstitut Fax-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Fax-Abruf-Nr.: 90418# letzte Aktualisierung: 10. März 2009 EGZPO 15a; BaySchlG Art. 18 f.; ZPO 794 Abs. 1 Nr. 1 Vollstreckbare

Mehr

Workshop 2 Vereinsrecht

Workshop 2 Vereinsrecht Workshop 2 Vereinsrecht Inhalt des Workshops: Was sind die rechtlichen Grundlagen der Vereinsarbeit? Als häufigste Form des Zusammenschlusses natürlicher oder juristischer Personen kommt dem Verein im

Mehr

Regelung der elektronischen öffentlichen Beurkundung und des elektr. Rechtsverkehrs mit dem Grundbuch

Regelung der elektronischen öffentlichen Beurkundung und des elektr. Rechtsverkehrs mit dem Grundbuch Regelung der elektronischen öffentlichen Beurkundung und des elektr. Rechtsverkehrs mit dem Grundbuch Aus der Perspektive der Rechtsinformatik 10. Magglinger Rechtsinformatikseminar 1. Juni 2010 Urs Bürge

Mehr

Cybercrime. eidas Summit. von Beweisen und Vermutungen. Dr. Viola Bensinger GREENBERG TRAURIG GERMANY, LLP RECHTSANWÄLTE

Cybercrime. eidas Summit. von Beweisen und Vermutungen. Dr. Viola Bensinger GREENBERG TRAURIG GERMANY, LLP RECHTSANWÄLTE eidas Summit Cybercrime und im Rechtliche Anforderungen an Anwender elektronischenhackerangriffe Geschäftsverkehr von Beweisen und Vermutungen Berlin, 8. November 2016 Dr. Viola Bensinger GREENBERG TRAURIG

Mehr

Erster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln. VollstrVtrNLDAG

Erster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln. VollstrVtrNLDAG Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Mehr

Beweisfragen der elektronischen Personalakte

Beweisfragen der elektronischen Personalakte Beweisfragen der elektronischen Personalakte S y m p o s i u m e l e k t r o n i s c h e P e r s o n a l a k t e B e r l i n, 2 1. N o v e m b e r 2 0 1 6 Gliederung I. Einführung II. Beweis der Vollständigkeit

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 26. August

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 26. August Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I 51, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2005 2477 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) 805/2004 über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene

Mehr

Zusammenfassung des Vortrags von Herrn Jan Haubold anlässlich unserer Veranstaltung am

Zusammenfassung des Vortrags von Herrn Jan Haubold anlässlich unserer Veranstaltung am Generalvollmacht Eine Generalvollmacht räumt dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Rechte ein, die alle Bereich des Lebens umfassen können. Da sie von einem Notar beurkundet werden muss, ist meist eine

Mehr

Bitte diesen Antragsvordruck nur bei juristischen Personen verwenden

Bitte diesen Antragsvordruck nur bei juristischen Personen verwenden Bitte diesen Antragsvordruck nur bei juristischen Personen verwenden Antrag auf Anerkennung als Gütestelle nach dem Justizgesetz JustG NRW (Artikel 1 Teil 2 Kapitel 2 Abschnitt 1 des Gesetzes zur Modernisierung

Mehr

Die elektronische Grundschuld - Kommunikation zwischen Banken und Notaren über NotarMail -

Die elektronische Grundschuld - Kommunikation zwischen Banken und Notaren über NotarMail - Die elektronische Grundschuld - Kommunikation zwischen Banken und Notaren über NotarMail - Berlin, 25. September 2007 Notarassessor Dr. Robert Mödl Bundesnotarkammer/NotarNet GmbH Die elektronische Grundschuld

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 5 Wx 21/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5 T 3/07 Landgericht Potsdam 5 T 15/07 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Grundbuchsache betreffend das im Grundbuch

Mehr

Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen

Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen [Signature] [QR Code] Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV-EJPD) vom Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD),

Mehr

Betreuungsverfügung. Dient auch zur Vorlage beim Vormundschaftsgericht. wohnhaft in:.

Betreuungsverfügung. Dient auch zur Vorlage beim Vormundschaftsgericht. wohnhaft in:. Betreuungsverfügung Dient auch zur Vorlage beim Vormundschaftsgericht Ich (Vollmachtgeber) Vor- und Zuname:. geboren am:. in:.... wohnhaft in:. schlage für den Fall, dass für mich ein gesetzlicher Betreuer

Mehr

3100-J. Geschäftsanweisung für die Geschäftsstellen der Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren

3100-J. Geschäftsanweisung für die Geschäftsstellen der Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren Geschäftsanweisung für die Geschäftsstellen der Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren 3100-J Geschäftsanweisung für die Geschäftsstellen der Gerichte

Mehr

eakte & elektronischer Rechtsverkehr Anforderungen aus Sicht eines Landkreises

eakte & elektronischer Rechtsverkehr Anforderungen aus Sicht eines Landkreises eakte & elektronischer Rechtsverkehr Anforderungen aus Sicht eines Landkreises EGovG M-V Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern vom 25. April 2016 EGovG

Mehr

Urkunde Nummer /2014. Verhandelt zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. mit dem Amtssitz in

Urkunde Nummer /2014. Verhandelt zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. mit dem Amtssitz in Urkunde Nummer /2014 Verhandelt zu am.. 2014 Vor mir, dem unterzeichnenden Notar erschien heute: mit dem Amtssitz in 1. Frau/Herr.., geboren am., geschäftsansässig:, dem Notar von Person bekannt [ausgewiesen

Mehr

Konto-/Depotvollmacht

Konto-/Depotvollmacht Ich/Wir bevollmächtige(n) hiermit den nachstehend genannten Deutsche Steuer-ID Ausfertigung für die Bank. Umfang der Vollmacht Online-Banking) durch den setzt voraus, dass 207 Bank-Verlag Köln 40.239 (2/7)

Mehr

i ~~~l R 1"16/11 0 Sitzung des Rechtsausschusses am 18. September 2013 Anlagen

i ~~~l R 116/11 0 Sitzung des Rechtsausschusses am 18. September 2013 Anlagen Justi%ministerium des landes NC)rijrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen. 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Robert

Mehr

Elektronisch signierte Dokumente Anforderungen und Maßnahmen für ihren dauerhaften Erhalt

Elektronisch signierte Dokumente Anforderungen und Maßnahmen für ihren dauerhaften Erhalt Elektronisch signierte Dokumente und Maßnahmen für ihren dauerhaften Erhalt Workshop ArchiSig Braunschweig 21. Januar 2005 Übersicht Die elektronische als Schlüsseltechnologie? für signaturspezifische

Mehr

Rechtsöffnungsbegehren nach Art. 80/82 SchKG

Rechtsöffnungsbegehren nach Art. 80/82 SchKG Adresse des Gerichts: Rechtsöffnungsbegehren nach Art. 80/82 SchKG 1 Gesuchstellende Partei (Gläubiger/in) Name * Strasse * Vorname * oder Firma * PLZ * Ort * Beruf Heimatort Geburtsdatum Nationalität

Mehr

Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften

Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften vom 0.0.006 (Fassung in Kraft getreten am 0.0.006) 6. Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 7. November 005 über die Beglaubigung

Mehr

Herr Jürgen Vogler Mentana-Claimsoft GmbH

Herr Jürgen Vogler Mentana-Claimsoft GmbH Informationstag "Elektronische Signatur" Berlin, TR - RESISCAN - Technische Richtlinie zum ersetzenden Scannen Zertifizierung des Scanprozesses im Accountmanagement von De-Mail Herr Jürgen Vogler Mentana-Claimsoft

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GBO 29 Zulässigkeit eines Siegels im Computerausdruck. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GBO 29 Zulässigkeit eines Siegels im Computerausdruck. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 11048# letzte Aktualisierung:06. April 1999 GBO 29 Zulässigkeit eines Siegels im Computerausdruck Sachverhalt:

Mehr

VERHANDELT. vor dem unterzeichnenden Notar. geschaftsansässig [.]

VERHANDELT. vor dem unterzeichnenden Notar. geschaftsansässig [.] VERHANDELT zu [ ] am [ ] vor dem unterzeichnenden Notar [ ] geschaftsansässig [.] erschien heute: Herr [Philip Nijenhuis] handelnd als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer für RoodMicrotec GmbH,

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 12. März 2019 Düsseldorfer Jonges - Dr. Carolin Opgenhoff, Notarin - Inhalt Wozu eine Vorsorgevollmacht? Inhalt und Regelungsumfang Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung)

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung) Vorentwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom, beschliesst:

Mehr

Man soll die Dinge so einfach wie möglich machen, aber nicht einfacher." - Chancen und Handlungsempfehlungen

Man soll die Dinge so einfach wie möglich machen, aber nicht einfacher. - Chancen und Handlungsempfehlungen Elektronische Vertrauensdienste in der praktischen Umsetzung Man soll die Dinge so einfach wie möglich machen, aber nicht einfacher." - Chancen und Handlungsempfehlungen Thorsten Höhnke, Fujitsu Peter

Mehr

Antrag. auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Antrag. auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Rechtsanwaltskammer Nürnberg Fürther Straße 115 90429 Nürnberg Anlagen: 1. beglaubigte Ablichtung der aktuellen Teilhaberliste nach 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG

Mehr

Vorsorgevollmacht Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Warum soll ich überhaupt Vorsorge treffen? Ich bin doch verheiratet und habe Kinder, da wird man sich schon um mich und meine Angelegenheiten kümmern, wenn es erforderlich

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Was wir heute besprechen Das gesetzliche Sorgerecht und seine Grenzen.

Mehr

Die rechtssichere Transformation von Dokumenten

Die rechtssichere Transformation von Dokumenten Daniel Wilke Die rechtssichere Transformation von Dokumenten Rechtliche Anforderungen an die Technikgestaltung und rechtlicher Anpassungsbedarf Nomos Inhaltsverzeichnis Entführung 24 1. Transformation

Mehr