Netzentwicklungsplanung Bundesweite Planung neuer Stromtrassen und Ergebnisse für die Ostküstenleitung

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1 Netzentwicklungsplanung Bundesweite Planung neuer Stromtrassen und Ergebnisse für die Ostküstenleitung Achim Zerres, Abteilungsleiter Energieregulierung Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Scharbeutz, 4. März

2 Der bestätigte NEP 2013 rd km Neubautrassen rd km Optimierungsund Verstärkungsmaßnahmen von 4 HGÜ-Korridoren wurden 3 bestätigt von insgesamt 90 vorgeschlagenen Maßnahmen wurden 56 bestätigt P72 erstmals als notwendig anerkannt geschätzter Investitionsbedarf NEP: 16 Mrd. falls nur Freileitung + 19 Mrd. für Offshore-Anbindungen Mrd. Mehrkosten durch Kabel

3 Konsultation BNetzA NEP 2014 rd km Neubautrassen rd km Optimierungsund Verstärkungsmaßnahmen von 4 HGÜ-Korridoren werden derzeit 3 als bestätigungsfähig erachtet von insgesamt 92 vorgeschlagenen Maßnahmen werden derzeit 63 als bestätigungsfähig erachtet P72 wiederum bestätigungsfähig nach derzeitigem Stand der Dinge

4 Netzausbau: Verfahrensschritte 1. Erst Bedarfsprüfung: = Welches Netz braucht man für die Welt in 10 Jahren 2. Danach erst: Wo baut man die neuen Anlagen hin? 2.1. a) Bundesfachplanung: Bestimmung von Korridoren für die spätere Trassenführung bei länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Leitungen 2.1. b) Raumordnung falls landesrechtlich vorgeschrieben und keine Bundesfachplanung 2.2. Planfeststellung: Festlegung der konkreten Trassen durch BNetzA oder zuständige Landesbehörden -> im Falle der Ostholsteinleitung erfolgt Planung durch das Land Achim Zerres Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Bundesnetzagentur

5 Bedarfsprüfung = Welches Netz braucht man für die Welt in 10 Jahren 1.1. Ökonomisches Modell = Wie sieht die Stromwelt in 10 Jahren aus? Szenariorahmen: = Wie sehen die Erzeugungskapazitäten und der Verbrauch in 10 / 20 Jahren aus? Regionalisierung: = Wo stehen die neuen Anlagen? Marktmodell = in welcher Anlage wird wann wie viel Strom produziert? 1.2. Technisches Modell = welche Überlastungen würde das Ergebnis aus beim heutigen (Startnetz) bewirken? Welche Maßnahmen braucht man, um die Überlastungen zu beseitigen und ein funktionierendes Netz zu bekommen = Netzentwicklungsplan 1.3. allseits verbindliches gesetzliches Modell: = Bundesbedarfsplangesetz* * mindestens alle drei Jahre Achim Zerres Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Bundesnetzagentur

6 Warum Netzausbau? Überlastungen des Bestandnetzes ohne Netzausbau EE-Ausbaukorridor bis 2035: 55 60% EE-Anteil am Bruttostromverbrauch Auslastung des Bestandnetzes im Jahr 2023 EE-Ausbau führt zu hohem zukünftigen Nord-Süd-Übertragungsbedarf Heutiges Übertragungsnetz kann diesen Übertragungsbedarf nicht bewältigen Ohne Netzausbau wäre heutiges Übertragungsnetz an vielen Stellen überlastet Netzausbau ist notwendig, um kostengünstigen EE-Strom zukünftig sicher und zuverlässig zu den Verbrauchern übertragen zu können Situation ( / 19 Uhr) mit: Hoher Verbrauchslast Viel Winderzeugung Wenig PV-Einspeisung Achim Zerres Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Bundesnetzagentur

7 Schleswig-Holstein (Szenario B2024*) Die installierte Leistung in Schleswig-Holstein wird die maximal Last deutlich übersteigen (ca. Faktor 6) Energieüberschuss im Jahr von ca. 21 TWh (hauptsächlich Onshore und Offshore-Wind) [GW] Installierte Leistung Last PV Wind onshore Wind offshore Biomasse Wasserkraft sonstige EE Pumpspeicher sonstige konv. Öl Erdgas Steinkohle Netzausbau wird benötigt um diesen Überschuss abzutransportieren [TWh] (Reduktion an Offshore-Wind wurde bereits berücksichtig) Stromerzeugung Stromverbrauch Achim Zerres Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Bundesnetzagentur

8 Netzausbau in Schleswig-Holstein ohne Offshore-Anbindungsleitungen Achim Zerres Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Bundesnetzagentur

9 P72: Kreis Segeberg Lübeck Göhl Projekt dient insbesondere der Integration von Leistung aus Onshore-Windanlagen in der Region Ostholstein sowie einer besseren Anbindung der nach Schweden führenden HGÜ- Verbindung Baltic Cable Das Projekt besteht aus den drei Maßnhamen M351, M49, M50 Die Maßnahmen des Projektes wurden im NEP 2013 bestätigt Die Maßnahmen werden nach derzeitigem Kenntnisstand auch als bestätigungsfähig im NEP 2014 betrachtet (Konsultation hat gerade gestartet) Achim Zerres Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Bundesnetzagentur

10 Raum Lübeck Siems (M49) Maßnahme begründet sich durch Überlastungen im Verteilnetz, falls der vorhandene 220kV-Stromkreis zwischen Siems und Lübeck ausfällt Dies führt dazu, dass das Baltic Cable, das nach Schweden führt und am UW Herrenwyk mit dem deutschen Netz verbunden ist, vorsorglich gedrosselt werden muss Das 220kV-Kabel kann lediglich 360MW übertragen, durch das Baltic Cable werden allerding 600MW transportiert Achim Zerres Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Bundesnetzagentur

11 Raum Lübeck Kreis Segeberg (M50) Maßnahme behebt wirksam eine (n-1)-verletzungen Ohne die Maßnahme wäre der bestehende 220kV-Stromkreis zwischen Lübeck und Hamburg/Nord beim Ausfall einer parallelen Leitung überlastet. Dient insbesondere dem Abtransport von Windenergie aus Ostholstein Achim Zerres Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Bundesnetzagentur

12 Raum Lübeck Raum Göhl (M351) Maßnahme begründet sich durch Überlastungen im Verteilnetz Prüfung erfolgte daher anhand eines Datensatzes welcher sowohl das Übertragungsnetz als auch das Hochspannungsverteilnetz abbildet Ergebnis der Prüfung: Sehr moderate Annahmen bzgl. Wind-Onshore für 2024 in Ostholstein (ca. 560 MW, derzeit bereits ca. 430 MW) Netz zwischen Göhl und Lübeck muss ausgebaut werden Entweder mit M351 oder reiner Ausbau des Verteilnetzes Achim Zerres Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Bundesnetzagentur

13 Raum Lübeck Raum Göhl (M351) Bei einer reinen Betrachtung des Zieljahres 2024 und bei moderaten Zubau an EE wären die Kosten für einen reinen Ausbau des 110kV-Netzes und die Kosten für den Bau der Maßnahme M351 in etwa gleich hoch das 110kV-Netz wäre dann aber bereits schon sehr stark ausgelastet weiterer Ausbau an EE würde dazu führen, dass nach und nach noch mehr 110kV-Systeme gebaut werden müssten dadurch würden sich auch die Kosten bei einem reinen 110kV- Netzausbau erhöhen Variante mit Ausbau des Übertragungsnetz ist demnach deutlich zukunftsfähiger zudem geringere Übertragungsverluste durch Ausbau des Übertragungsnetzes Achim Zerres Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Bundesnetzagentur

14 Weitere Schritte Im Netzentwicklungsplan wird nur der Bedarf festgestellt - Keine Planung konkreter Trassen da das Projekt nicht länderübergreifen ist, liegt das weitere Planungsverfahren beim Land auch eine Aufnahme des Projektes in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ändert die Zuständigkeit nicht Achim Zerres Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Bundesnetzagentur

15 Weitere Schritte (Netzverknüpfungspunkte) der genaue Standort der Netzverknüpfungspunkte ist nicht festgelegt, weil die NVP neu gebaut werden müssen und es insofern reicht, den Leitungsabschnitt zu definieren Raum Göhl / Raum Lübeck gelten als Suchräume, keine konkreten Vorgaben an die Planung des Landes durch den Netzentwicklungsplan bei Aufnahme der Maßnahmen in das BBPlG müsste der Begriff Raum konkretisiert werden durch Angabe einer Gebietskörperschaft Achim Zerres Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Bundesnetzagentur

16 Weitere Schritte (Verkabelung?) Laut aktuellem Referentenentwurf zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus könnten weitere Maßnahmen des BBP als Pilotprojekte auf Teilabschnitten verkabelungsfähig werden (geplante neue Kennzeichnung C ). Sobald Projekt 72 in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen wird, sollte daher auf Kennzeichnung C als Pilotprojekt geachtet werden, um die Option einer teilweisen Verkabelung zu behalten. Solange Projekt 72 nur im NEP ist, ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit einer Verkabelungslösung allenfalls auf Basis landesrechtlicher Vorschriften möglich. Achim Zerres Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung" Bundesnetzagentur

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Achim Zerres Abteilungsleiter Energieregulierung

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