Anlage 12 Schallschutz

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1 ProjektBau Regionalbereich Ost I.BT-O-B Schwerin für Neubau Kreuzungsbahnhof Rötgesbüttel Strecke 1902 Braunschweig Hbf Gifhorn Netz AG Anlage 12 Schallschutz 12.1 Lärmtechnische Untersuchung 12.2 Immission durch Baulärm A12-00_Zwila.doc Antrag zum Planrecht gem. 18 AEG DB NETZE ProjektBau / Genehmigungsplanung Strecke 1902 Braunschweig Hbf Gifhorn Kreuzungsbahnhof Rötgesbüttel Bahn-km 22, Bahn-km 25,1 + 60

2 ProjektBau Regionalbereich Ost I.BT-O-B Schwerin für Neubau Kreuzungsbahnhof Rötgesbüttel Strecke 1902 Braunschweig Hbf Gifhorn Netz AG 12.1 Lärmtechnische Untersuchung A12-01_Zwila-1.doc Antrag zum Planrecht gem. 18 AEG DB NETZE ProjektBau / Genehmigungsplanung Strecke 1902 Braunschweig Hbf Gifhorn Kreuzungsbahnhof Rötgesbüttel Bahn-km 22, Bahn-km 25,1 + 60

3 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Projektnummer: Oktober 2014 Im Auftrag von: DB Projektbau GmbH Bereich I.B-F-B Caroline-Michaelis-Straße Berlin Dieses Gutachten wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet sei es vollständig oder auszugsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. LAIRM CONSULT GmbH, Haferkamp 6, Bargteheide, Tel.: +49 (4532) ; Fax: +49 (4532) ; info@lairm.de

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5 Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Seite 1 Proj.Nr.: Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Örtliche Situation Beurteilungsgrundlage 16. BImSchV Allgemeines Prüfung auf Bau oder wesentliche Änderung Bau von öffentlichen Verkehrswegen Wesentliche Änderung an öffentlichen Verkehrswegen Anspruchsberechtigungen dem Grunde nach Verkehrslärm Allgemeines Schienenverkehrslärm Straßenverkehrslärm Emissionen Immissionen Allgemeines Beurteilungspegel Schienenverkehrslärm Straßenverkehrslärm Gesamtverkehrslärm Abwägung Leistungssteigerung Zusammenfassung Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis... I LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

6 Seite 2 Proj.Nr.: Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Anlass und Aufgabenstellung Auf der DB-Strecke 1902 Braunschweig-Gifhorn verkehrt der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) derzeit im 2-Stunden-Takt mit Verstärkern in der Hauptverkehrszeit. Ab dem Jahr 2014 ist auf dieser Strecke zunächst ein SPNV-Stundentakt und später auch ein SPNV-Halbstundentakt, jeweils mit Verstärkern in der Hauptverkehrszeit, geplant. Für die Umsetzung dieser Taktverdichtung sind kapazitätssteigernde Maßnahmen auf der DB- Strecke 1902 erforderlich. Um den Kreuzungsbahnhof zu realisieren, muss ein Bahnübergang, der derzeit als Zuwegung zu einem Feld genutzt wird, rückgebaut und durch die Neuanlegung eines landwirtschaftlichen Ersatzweges ersetzt werden. Mit dieser Taktverdichtung einher geht seitens der Gemeinde die Überlegung, der zu erwartenden Erhöhung der Anzahl der Ein- und Aussteiger Rechnung zu tragen, indem ein Park+Ride-Parkplatz angelegt wird. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung ist auf der Grundlage der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu prüfen, ob sich durch die schienen- bzw. straßenbaulichen Maßnahmen Anspruchsberechtigungen auf Lärmschutz dem Grunde nach ergeben und inwieweit aktive und / oder passive Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen. Dies ist in einer vorangegangenen Untersuchung [14] für den Planungsstand Anfang 2014 erfolgt. Im Rahmen dieser Überarbeitung ist vorgesehen, die Betrachtungen um eine Abwägung für den Bereich außerhalb des erheblichen baulichen Eingriffs bis hin zu den nächsten Kreuzungsbahnhöfen in Gifhorn und Braunschweig anhand exemplarischer Nachweise zu ergänzen, da durch den erheblichen baulichen Eingriff auch außerhalb eine Verkehrssteigerung möglich wird. Im Zuge der Ergänzung erfolgen geringfügige Anpassungen für die Berechnungen gemäß 16. BImSchV auf Basis der aktuellen Planung [15]. Da die aktuelle Fassung des BImSchG seit Anfang 2013 in 43 den Hinweis enthält, dass für den Schienenverkehrslärm ab dem 01. Januar 2015 kein Abschlag ( Schienenbonus ) von 5 db(a) mehr zu berücksichtigen ist (für Straßenbahnen ab 2019), wird dieser abweichend von der derzeit noch geltenden Schall 03 [7] nicht mehr berücksichtigt. 2. Örtliche Situation Die Bahnstrecke im Bereich des Haltepunktes Rötgesbüttel ist derzeit eingleisig ausgeführt. Zur notwendigen Kreuzung zweier Züge ist im Bereich des Bahnhofes ein zweites Gleis erforderlich. Zur Realisierung dieses Vorhabens muss der Bahnsteig wegen des Platzbedarfes um ca. 300 m nach Süden verlegt werden, damit das neue Gleis östlich des vorhandenen Bahngleises angelegt werden kann (westlich liegt die Kreisstraße). Im Zuge dieser Maßnahme wird ein Bahnübergang, der südlich des jetzigen Bahnsteigs liegt, und nur dem Befahren eines Feldes dient, rückgebaut. Um ein Ersatz für diese Zuwegung zu schaffen, wird seitens des Vorhabenträgers ein landwirtschaftlicher Ersatzweg östlich des neuen Bahnhofes angelegt. Dieser führt im Kurvenbereich der Bahnhofstraße nach Süden Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

7 Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Seite 3 Proj.Nr.: von dieser ab. Den neu angelegten Bahnsteig erreichen die Fußgänger über einen Bahnübergang im nördlichen Bereich des Bahnhofes, über das neu angelegte Gleis. Zusätzlich ist seitens der Gemeinde geplant, entlang des neu angelegten landwirtschaftlichen Ersatzweges eine Park+Ride-Anlage mit ca. 32 Stellplätzen zu errichten. Eine Übersicht ist den Lageplänen in der Anlage A 1 zu entnehmen. 3. Beurteilungsgrundlage 16. BImSchV 3.1. Allgemeines Für den Bau oder die wesentlichen Änderung von öffentlichen Verkehrswegen ist gemäß 41 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG, [1]) sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umweltgeräusche durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden. Grundlage für die Anspruchsermittlung ist die Betrachtung der Prognose-Belastungen für einen 10 bis 15 Jahre in der Zukunft liegenden Prognose-Planfall (Nachher-Zustand) bzw. zur Feststellung der Zunahme aus der baulichen Maßnahme der Vergleich zwischen dem Prognose-Nullfall (Vorher-Zustand) und dem Prognose-Planfall (Nachher-Zustand) mit dem selben Prognose-Horizont. Ein Ausnahme ist gegeben, wenn der Verkehrsweg ohne eine bauliche Maßnahme keine oder nur eine geringere Erhöhung der Verkehrsbelastung zulässt, dann ist die maximal mögliche Verkehrsbelastung für den Prognose-Nullfall anzusetzen. Zur Festlegung, ob Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach gegeben sind, ist schrittweise gemäß den Berechnungsgrundlagen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV, [2]) für jeden Verkehrsweg getrennt zu prüfen, ob sich durch die baulichen Maßnahme am Verkehrsweg einer der folgenden Sachverhalte ergibt: Bau eines öffentlichen Verkehrsweges und durch den neu angelegten Verkehrsweg hervorgerufene Überschreitungen der geltenden Immissionsgrenzwerte an der nächstgelegen schützenswerten Bebauung; Vorliegen einer wesentliche Änderung eines öffentlichen Verkehrsweges im Sinne der 16. BImSchV und durch den geänderten Verkehrsweg hervorgerufene Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an der nächstgelegen schützenswerten Bebauung; In der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV, [2]) werden für die Beurteilung die in folgender Tabelle 1 angegebenen Immissionsgrenzwerte als maßgebend für das Vorliegen von schädlichen Umweltgeräuschen durch Verkehrsgeräusche festgelegt. LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

8 Seite 4 Proj.Nr.: Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV [2] Nr. Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte tags db(a) nachts 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete Prüfung auf Bau oder wesentliche Änderung Bau von öffentlichen Verkehrswegen Mit dem Bau eines Verkehrsweges ist sinngemäß der Neubau eines Verkehrsweges gemeint, also eine Verknüpfung zweier geografischer Punkte erstmalig oder als zusätzliche Verbindung. Auch wenn eine vorhandene Trasse weiträumig und auf einer längeren Strecke verlassen wird, kann ein Vorhaben als Bau betrachtet werden. Im Einzelfall sollte die Entscheidung zwischen Bau und wesentlicher Änderung vom räumlichen Erscheinungsbild abhängig gemacht werden Wesentliche Änderung an öffentlichen Verkehrswegen Für die Festlegung, ob eine bauliche Maßnahme als wesentliche Änderung anzusehen ist, sieht die 16. BImSchV zwei Kriterien vor, von denen eine erfüllt sein muss: Vorliegen einer baulichen Erweiterung einer Straße bzw. eines Schienenwegs um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen bzw. Gleise; Vorliegen eines erheblichen baulichen Eingriffs mit einer der folgenden Auswirkungen: o o Der Beurteilungspegel an der benachbarten schützenswerten Bebauung wird durch den zu ändernden Verkehrsweg entweder um mindestens 3 db(a) oder auf mindestens 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) nachts erhöht (Beurteilungspegel und Zunahmen sind auf ganze db(a) aufzurunden); Der Beurteilungspegel an der benachbarten schützenwerten Bebauung liegt im Vorher-Zustand oberhalb der Grenzwerte für Gesundheitsgefahr, also oberhalb von 70 db(a) tags oder 60 db(a) nachts, dann reicht eine Erhöhung der Beurteilungspegel um 0,1 db(a); Kennzeichnend für einen erheblichen baulichen Eingriff ist die Tatsache, dass durch eine bauliche Maßnahme in die Bausubstanz und Funktion der Straße als Verkehrsweg eingegriffen wird, um eine Steigerung des Leistungsfähigkeit des Verkehrswegs zu erreichen. Für den Straßenverkehr können hilfsweise die Richtlinien für den Verkehrslärm Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

9 Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Seite 5 Proj.Nr.: schutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97 [5]) herangezogen werden, da entsprechende Richtlinien für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen nicht vorliegen. Für Schienenwege sind zusätzlich die Hinweise zur Erstellung von schalltechnischen Untersuchungen in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung von Neu- oder Ausbaumaßnahmen von Schienenwegen des Eisenbahnbundesamt [3] zu beachten. Allgemein wird der erhebliche bauliche Eingriff hier [ ] durch die erkennbare Veränderung des bisherigen Verkehrswegs Schiene [ ] definiert Anspruchsberechtigungen dem Grunde nach Ermittelt wird die Anspruchsberechtigung dem Grunde nach auf: Schallschutzmaßnahmen (aktiver Lärmschutz), die Erstattung der notwendigen Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen, falls aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich sind, nicht ausreichen oder außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen, Entschädigung für verbleibende Beeinträchtigung der Außenwohnbereiche. Dem Träger der Baulast ist die Errichtung und die Unterhaltung der Lärmschutzmaßnahen aufzuerlegen, die zur sicheren Benutzung der benachbarten Grundstücke gegen erhebliche Belästigungen notwendig sind. Von den Ermittlungen zur Anspruchsberechtigung dem Grunde nach sind die Ermittlungen für den Umfang der Entschädigung des passiven Schallschutzes sowie die Prüfung, ob die schutzbedürftige Nutzung nur am Tage oder in der Nacht ausgeübt wird ( 2, Absatz 3, 16. BImSchV) abzugrenzen. Die letzteren sind Gegenstand eines gesonderten Verfahrens auf der Grundlage der 24. BImSchV [4]. 4. Verkehrslärm 4.1. Allgemeines Die zu betrachtenden Verkehrswege Schiene und Straße sind gemäß 16. BImSchV [2] zum einen getrennt zu betrachten und zu berechnen, zum anderen ergeben sich im vorliegenden Fall aber auch verschiedene Ausgangssituationen Schienenverkehrslärm Zur Betrachtung des Schienenweges wurden die Hinweise des Eisenbahnbundesamtes (EBA) herangezogen [3]. Danach handelt es sich im vorliegenden Fall durch die erkennbare Veränderung des bisherigen Verkehrsweges Schiene um einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Für die Anspruchsermittlung auf Lärmschutz dem Grunde nach ist daher gemäß 16. BImSchV das LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

10 Seite 6 Proj.Nr.: Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Vorliegen einer wesentlichen Änderung durch die baulichen Maßnahmen am Schienenweg zu prüfen. Der erhebliche bauliche Eingriff wird durch die geplanten Weichen im Norden und Süden begrenzt, diese Grenzen sind im Lageplan in Anlage A 1.1 entsprechend markiert. Aufgrund der Ausgangssituation, dass der erhebliche bauliche Eingriff nicht durch zwei Verknüpfungen bzw. Kreuzungen begrenzt wird, sondern im Bereich eines ansonsten durchgehenden Verkehrswegs liegt, müssen die Beurteilungspegel gemäß folgender Prinzipskizze in Abbildung 1 ermittelt werden. Abbildung 1: Abbildung von Seite 8 der Hinweise des EBA [3], eingefärbt Um zu vermeiden, dass für Gebäude im Einwirkbereich des Bauabschnitts unterschiedliche Schutzansprüche entstehen, ist bei der Prüfung auf Lärmschutzansprüche der sich außerhalb des Neu- oder Ausbauabschnitts anschließende Bereich mit einzubeziehen. Für die Gebäude innerhalb des Bauabschnitts (orangene Gebäude, hier Immissionsorte 1 bis 14) werden dabei die Emissionen aus dem Bauabschnitt und der angrenzenden, nicht geänderten, Strecke angesetzt und für die Gebäude außerhalb (gelbes Gebäude, hier Immissionsort 15 bis 24) ausschließlich die Emissionen der Streckenabschnitte innerhalb des Bauabschnitts. Es wird also rechnerisch unterstellt, dass auf dem nicht geänderten Abschnitt kein Verkehr stattfindet, so dass von dort auch keine Immissionen auf die Bebauung einwirken können, sondern nur aus dem Bauabschnitt. Dies dient der Bevorteilung der Gebäude, die direkt innerhalb des Bauabschnitts liegen und soll vermeiden, das außerhalb liegende eventuell einen höheren Anspruch haben. Für eine etwaige Dimensionierung der Lärmschutzmaßnahmen werden hingegen für alle Gebäude die gesamten Emissionen angesetzt. Die schalltechnischen Ermittlungen für Vorher- und Nachher-Zustand sind in der Regel für denselben Prognose-Horizont (hier 2025) durchzuführen. Da die heutige bauliche Situation des Schienenweges jedoch keine Erhöhung der Zugzahlen zulässt, entsprechen die Prognose-Zugzahlen 2025 des Prognose-Nullfalls (Vorher-Zustand) der Anzahl an Zügen, Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

11 Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Seite 7 Proj.Nr.: die aus dem Haltestellenaushang heute zu entnehmen ist [13]. Für den Prognose-Planfall liegt ein Betriebskonzept für das Jahr 2014 (Stundentakt, siehe Anhang A 2.1 [12]) vor, um jedoch den langfristig geplanten Halbstundentakt zu berücksichtigen, wurden die Zugzahlen entsprechend verdoppelt und als Prognose-Zugzahlen 2025 des Prognose- Planfalls verwendet. Güterverkehr ist auf der DB-Strecke 1902 auch für den Prognose- Horizont 2025 nicht geplant. Die Anlage A 2.2 zeigt die in die Berechnung eingegangen Zugzahlen für beide Prognose-Fälle Straßenverkehrslärm Der Neubau des landwirtschaftlichen Ersatzweges mit den seitlichen Park+Ride- Stellplätzen stellt hingegen den Bau eines Verkehrswegs im Sinne des 1 Abs. 1 der 16. BImSchV dar. Somit muss hier nicht die Prüfung auf wesentliche Änderungen erfolgen, sondern es wird untersucht, ob durch die Emissionen des geplanten Verkehrswegs an den nächstgelegenen Immissionsorten 1 bis 24 die geltenden Immissionsgrenzwerte im Prognose-Planfall überschritten werden und sich daraus ein Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach ergibt. Zur Abschätzung der zugrunde zu legenden Prognose-Belastungen 2025 für die Straße wurden die Informationen zu den prognostizierten Zahlen der Ein- und Aussteiger (Stundentakt, Prognose 2014, [11]) verdoppelt, um dem angestrebten Halbstundentakt gerecht zu werden. Bei dem Ansatz, dass jeder Fahrgast mit einem eigenen Kfz anreist, ergibt sich für die Straße eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 800 Kfz/24 h. Dieser sehr sichere Ansatz lässt zu, dass 10 % der DTV als Lkw-Anteil angesehen werden kann, um dem zu erwartenden landwirtschaftlichen Verkehr, insbesondere in den Erntezeiten, abzudecken. Die Anlage A 3.1 zeigt die zugrunde gelegte Belastung der Straße. Die schalltechnischen Ansätze für den geplanten Park+Ride-Parkplatz (32 Stellplätze) wurden aus der Parkplatzlärmstudie [8] ermittelt und in der Anlage A 3.4 zusammengestellt. 5. Emissionen Die Emissionspegel wurden für den Schienenverkehr auf Grundlage der in der Schall 03 [7] angegebenen Rechenverfahren und für den Straßenverkehr entsprechend den Rechenregeln gemäß RLS-90 [6] berechnet. Diese Rechenregeln entsprechen denen in der 16. BImSchV. Eine Zusammenstellung der Emissionspegel findet sich für den Schienenverkehr in Anlage A 2.3 und für den Straßenverkehr in der Anlage A 3.3 für die Straße sowie A 3.4 für die Stellplatzanlage. Für das vorhandene Gleis wird für die Holschwelle kein Zuschlag für die Fahrbahnart vergeben. Dies gilt für den Prognose-Nullfall auch für den Bereich innerhalb des erheblichen baulichen Eingriffs, für den Prognose-Planfall wurde hier jedoch eine Betonschwelle mit einem Zuschlag D Fb von 2 db(a) für die Fahrbahnart berücksichtigt. LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

12 Seite 8 Proj.Nr.: Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Immissionen 6.1. Allgemeines Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms CadnaA [9] auf Grundlage der RLS-90 für den Straßenverkehrslärm und der Schall 03 für den Schienenverkehrslärm. Entsprechend der Ausführung in Abschnitt 1 erfolgte für den Schienenverkehrslärm zur sicheren Seite keine Beachtung des Schienenbonus, abweichend von den Rechenregeln der noch aktuellen Fassung der Schall 03. Für die Beurteilung werden im Ausbreitungsmodell zudem die Abschirmwirkung von vorhandenen Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten berücksichtigt. Die Immissionshöhen betragen für das Erdgeschoss 2,8 m über Gelände sowie jeweils 2,8 m zusätzlich für jedes weitere Geschoss. Das maßgebende Umfeld ist weitgehend eben, so dass mit einem ebenen Geländemodell gerechnet wurde. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen und Immissionsorte sind aus der Anlage A 1 ersichtlich. Für die angrenzende schützenswerte Bebauung wird von einem Schutzanspruch ausgegangen, der dem eines allgemeinen Wohngebiets vergleichbar ist, da keine näheren Informationen zur Einstufung vorliegen. Die Ansetzung der Immissionsgrenzwerte 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts gemäß 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete sind eine Betrachtung zur sicheren Seite im Sinne der Betroffenen Beurteilungspegel Zur Beurteilung der vom Verkehr hervorgerufenen Geräuschimmissionen wurden für exemplarische Immissionsorte die Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtabschnitt für die Verkehrswege getrennt berechnet. Die sich ergebenden Beurteilungspegel aus dem Schienenverkehrslärm sind in Anlage A 2.4 und aus dem Straßenverkehrslärm in Anlage A 3.5 aufgeführt. Die Lage der einzelnen Immissionsorte ist der Anlage A 1 zu entnehmen Schienenverkehrslärm Aus dem erheblichen baulichen Eingriff in den Schienenweg ergeben sich gemäß Anlage A im Prognose-Planfall für die untersuchten Immissionsorte innerhalb des baulichen Eingriffs (Immissionsort 1 bis 14) maximale Beurteilungspegel von 50,8 db(a) tags und 43,0 db(a) nachts. Anlage A zeigt die Beurteilungspegel für die Immissionsorte außerhalb des baulichen Eingriffs, die bei maximal 41,7 db(a) tags und 33,9 db(a) nachts liegen. Eine nähere Betrachtung der Zunahmen vom Prognose-Nullfall zum Prognose- Planfall, die in Spalte 11 und 12 in der Tabelle unter Anlage A aufgeführt sind, ist an dieser Stelle damit nicht nötig, da die Immissionsgrenzwerte von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts an allen Immissionsorten sicher eingehalten werden Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

13 Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Seite 9 Proj.Nr.: Straßenverkehrslärm Die Beurteilungspegel aus dem Neubau der Straße und der angegliederten Stellplatzanlage sind in der Anlage A 3.5 ersichtlich und liegen bei maximal 48,3 db(a) tags und 41,2 db(a) nachts. Somit werden die Immissionsgrenzwerte von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts auch nach Durchführung der baulichen Maßnahmen an allen Immissionsorten sicher eingehalten Gesamtverkehrslärm Bei der Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen ist zu beachten, dass grundsätzlich jeder Verkehrsweg für sich getrennt zu betrachten ist. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung gemäß 16. BImSchV [2] werden also zum einen Beurteilungspegel aus dem Schienen- und zum anderen Beurteilungspegel aus dem Straßenverkehrslärm ermittelt. Eine Betrachtung des Gesamtlärms aus beiden baulichen Maßnahmen erfolgt im Rahmen dieser Untersuchung lediglich ergänzend, diese kann jedoch keine Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach ergeben. Die Ergebnisse für beide Verkehrswege, also der Gesamtverkehrslärm, sind in nachfolgender Tabelle 2 aufgeführt. In den Spalten 11 und 12 wird aufgewiesen, ob die Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags bzw. 49 db(a) nachts im Prognose-Planfall aus den Emissionen des Straßen- und Schienenverkehrs an den einzelnen Immissionsorten überschritten werden. Es zeigt sich, dass die geltenden Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts auch bei Betrachtung des Straßen- und Schienenverkehrs überall sicher eingehalten werden. Ein Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach aus dem Umbau des Haltpunktes Rötgesbüttel zu einem Kreuzungsbahnhof oder dem damit einhergehenden Neubau einer Straße mit seitlichen Stellplätzen ergibt sich für die benachbarte schützenswerte Bebauung nicht. Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm aus dem erheblichen baulichen Eingriff oder dem Neubau sind nicht erforderlich. LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

14 Seite 10 Proj.Nr.: Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Tabelle 2: Beurteilungspegel aus Verkehrslärm Gesamt (hilfsweise) Sp Ze Beurteilungspegel Immissionsort Überschreitung der Immissionsgrenzwert Prognose- Prognose- Gesamtverkehrslärm Geschos Adresse Gebiet IGW Nullfall Planfall Nr. tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts s db(a) db(a) db(a) db(a) Innerhalb erheblicher baulicher Eingriff 1 IO 01 EG WA ,8 34,0 49,9 42,2 Nein Nein Südring 18 2 IO 01 1.OG WA ,5 34,7 50,8 43,1 Nein Nein 3 IO 02 EG WA ,8 35,0 51,5 43,9 Nein Nein Südring 16 4 IO 02 1.OG WA ,6 35,8 52,4 44,8 Nein Nein 5 IO 03 EG WA ,3 34,5 51,2 43,5 Nein Nein Südring 14 6 IO 03 1.OG WA ,0 35,2 52,0 44,3 Nein Nein 7 IO 04 EG WA ,8 34,0 50,7 43,1 Nein Nein Südring 10 8 IO 04 1.OG WA ,5 34,7 51,4 43,9 Nein Nein 9 IO 05 EG WA ,9 34,1 50,7 43,1 Nein Nein Südring 8 10 IO 05 1.OG WA ,6 34,8 51,6 44,0 Nein Nein 11 IO 06 EG WA ,5 34,7 51,6 44,1 Nein Nein Südring 6 12 IO 06 1.OG WA ,3 35,5 52,5 45,0 Nein Nein 13 IO 07 EG WA ,4 34,6 51,5 44,0 Nein Nein Südring 6 14 IO 07 1.OG WA ,1 35,3 52,3 44,8 Nein Nein 15 IO 08 EG WA ,8 34,0 50,8 43,3 Nein Nein Südring 4 16 IO 08 1.OG WA ,7 34,9 51,7 44,2 Nein Nein 17 IO 09 EG Am Bahndamm WA ,1 34,3 50,9 43,4 Nein Nein 18 IO 09 1.OG 10 WA ,2 34,4 51,1 43,6 Nein Nein 19 IO 10 EG Am Bahndamm WA ,3 33,5 49,9 42,3 Nein Nein 20 IO 10 1.OG 8 a+b WA ,9 34,1 50,6 43,0 Nein Nein 21 IO 11 EG Am Bahndamm WA ,2 33,4 49,6 42,0 Nein Nein 22 IO 11 1.OG 6 b WA ,7 33,9 50,2 42,6 Nein Nein 23 IO 12 EG Am Bahndamm WA ,2 32,4 48,1 40,5 Nein Nein 24 IO 12 1.OG 4 b WA ,9 33,1 48,9 41,3 Nein Nein 25 IO 13 EG Am Bahndamm WA ,9 32,1 47,6 40,0 Nein Nein 26 IO 13 1.OG 2 WA ,6 32,8 48,4 40,7 Nein Nein 27 IO 14 EG Bahnhofstraße WA ,0 31,2 47,1 39,4 Nein Nein 28 IO 14 1.OG 2 a WA ,9 33,1 48,5 40,9 Nein Nein Außerhalb erheblicher baulicher Eingriff 29 IO 15 EG Dorfstraße 27 WA ,8 31,2 44,4 36,8 Nein Nein 30 IO 16 EG WA ,8 30,4 43,3 35,8 Nein Nein Dorfstraße 27 a 31 IO 16 1.OG WA ,8 30,7 42,6 35,1 Nein Nein 32 IO 17 EG Bahnhofstraße WA ,0 43,6 45,6 38,1 Nein Nein 33 IO 18 EG 6 WA ,5 48,7 37,9 30,2 Nein Nein 34 IO 19 EG WA ,2 48,5 35,6 27,9 Nein Nein Bahnhofstraße 35 IO 19 1.OG WA ,5 48,0 36,0 28,3 Nein Nein (8) 36 IO 19 2.OG WA ,4 47,3 35,8 28,2 Nein Nein 37 IO 20 EG Alte Heerstr. 3 WA ,3 41,6 35,5 28,0 Nein Nein 38 IO 21 EG Alte Heerstraße WA ,1 43,8 40,6 33,2 Nein Nein 39 IO 21 1.OG 3 a WA ,9 44,4 41,3 33,8 Nein Nein 40 IO 22 EG WA ,3 45,0 41,7 34,2 Nein Nein 41 IO 22 1.OG Alte Heerstraße WA ,6 45,5 42,6 35,1 Nein Nein 42 IO 23 EG 1 b WA ,5 41,9 43,6 36,1 Nein Nein 43 IO 23 1.OG WA ,9 42,7 44,1 36,6 Nein Nein 44 IO 24 EG WA ,6 33,7 43,7 36,1 Nein Nein Diestelkamp 2 45 IO 24 1.OG WA ,0 34,4 44,1 36,5 Nein Nein Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

15 Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Seite 11 Proj.Nr.: Abwägung Leistungssteigerung Durch die Umgestaltung des Bahnhofes Rötgesbüttel in einen Kreuzungsbahnhof wird eine Verdoppelung der Leistungsaufnahme der gesamten DB-Strecke 1902 ermöglicht. Hiermit wird abgewogen, inwieweit sich dies auf die Abschnitte nördlich und südlich des Kreuzungsbahnhofes auswirkt. Der Untersuchungsraum beginnt am Bahnhof Gifhorn nördlich von Rötgesbüttel und endet am Bahnhof Braunschweig südlich von Rötgesbüttel. Für die weiteren Streckenabschnitte sind die Auswirkungen aufgrund der Baumaßnahme in Rötgesbüttel nicht als maßgebend anzusehen, da dort weitere DB-Strecken verkehren. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die hiermit untersuchten Immissionsorte außerhalb des Bereichs des erheblichen baulichen Eingriffs liegen. Aus den Ausführungen gemäß Abschnitt 6 ergibt sich, dass für diese kein Anspruch dem Grunde nach auf Lärmschutzmaßnahmen im Sinne der 16. BImSchV besteht. Gemäß Schreiben des Eisenbahnbundesamtes [16] gilt es für die Immissionsorte außerhalb des erheblichen baulichen Eingriffs ergänzend zu prüfen, ob für diese im Prognose-Planfall die Anhaltswerte der Grenze der Gesundheitsgefahr von 70 db(a) tags oder 60 db(a) erreicht werden. Die Abwägung erfolgt im Folgenden anhand exemplarischer Immissionsorte. Aus der historischen Struktur (ehemaliges Bahnhofsgebäude) ist hier insbesondere der bereits untersuchte Immissionsort 19 zu betrachten. Dieses Gebäude liegt gemäß nachfolgender Abbildung 2 im Nahbereich des vorhandenen Gleises, ebenso wie der Immissionsort 18. In Bezug auf den Immissionsort 19 ergibt sich jedoch zusätzlich eine besondere Nähe zum höhengleichen Bahnübergang (Zuschlag von 5 db(a)). Abbildung 2: Immissionsorte 19 und 18 im Bereich des Bahnhofs Rötgesbüttel Immissionsort 18 Immissionsort 19 LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

16 Seite 12 Proj.Nr.: Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Nachfolgende Tabelle 3 gibt die Beurteilungspegel für die beiden exemplarischen Immissionsorte im Prognose-Planfall wieder. Es ergibt sich, dass sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum die Anhaltswerte der Gesundheitsgefahr nicht erreicht und mindestens 6 db(a) unterschritten werden. Da die betrachteten Gebäude sehr dicht an der Bahnlinie liegen, ist davon auszugehen, dass im weiteren Verlauf der Strecke keine Gebäude wesentlich dichter liegen. Durch die Unterschreitung der Grenze der Gesundheitsgefahr um mindestens 6 db(a) führt auch ein Zuschlag D Fb = +2 db(a) für möglicherweise vorhandene Bereiche mit Betonschwellen nicht zu einem Erreichen der Grenze der Gesundheitsgefahr. Tabelle 3: Beurteilungspegel aus Schienenverkehrslärm im Prognose-Planfall Erreichen der Gesundheitsgefahr Ze Ge- Gebiet Nr. sch- oss Adresse db(a) Außerhalb erheblicher baulicher Eingriff Prognose- Planfall tags nachts tags nachts tags nachts db(a) Ja / Nein Immissionsgrenzwerte Sp Beurteilungspegel Immissionsort 1 IO 18 EG Bahnhofstraße 6 WA ,2 53,4 Nein Nein 2 IO 19 EG WA ,0 53,2 Nein Nein Bahnhofstraße (8) 3 IO 19 1.OG WA ,5 52,7 Nein Nein 4 IO 19 2.OG WA ,8 52,0 Nein Nein 8. Zusammenfassung Die Deutsche Bahn beabsichtigt auf der DB-Strecke 1902 Braunschweig-Gifhorn eine Taktverdichtung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) von derzeit einem 2- Stunden-Takt auf zunächst einen Stundentakt und später einen 0,5-Stunden-Takt (Prognose-Horizont 2025) durchzuführen. Für die Umsetzung dieser Taktverdichtung sind kapazitätssteigernde Maßnahmen nötig. Dazu gehört der Umbau des Haltepunktes Rötgesbüttel zu einem Kreuzungsbahnhof. Der bauliche Eingriff in den Schienenverkehrsraum wird als als erheblicher baulichen Eingriff im Sinne der 16. BImSchV eingestuft. Zusätzlich muss der Wegfall eines Bahnübergangs im Süden als Zuwegung zu einem Feld durch den Neubau eines landwirtschaftlichen Ersatzweges ausgeglichen werden. Seitens der Gemeinde gibt es zudem Überlegungen, entlang dieser neu angelegten Straße Stellplätze als Park+Ride-Parkplatz anzulegen. Dies wurde in der vorliegenden Untersuchung zur sicheren Seite mit betrachtet. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurde auf der Grundlage der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) geprüft, ob sich durch die schienen- bzw. straßenbaulichen Maßnahmen Anspruchsberechtigungen auf Lärmschutz dem Grunde nach ergeben und inwieweit Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

17 Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Seite 13 Proj.Nr.: Zusammenfassend ist festzuhalten, dass selbst durch die nicht notwendige energetische Summation der Beurteilungspegel für den Schienen- und Straßenverkehrslärm, die geltenden Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts überall sicher eingehalten werden. Dabei erfolgte zur sicheren Seite eine Berechnung der Lärmimmissionen ohne Berücksichtigung des Schienenbonus. Dieses Vorgehen basiert auf der aktuellen Fassung des BImSchG, das seit Anfang 2013 in 43 den Hinweis enthält, dass für den Schienenverkehrslärm ab dem 01. Januar 2015 kein Abschlag ( Schienenbonus ) von 5 db(a) mehr zu berücksichtigen ist (für Straßenbahnen ab 2019). Ein Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach aus dem Umbau des Haltpunktes Rötgesbüttel zu einem Kreuzungsbahnhof oder dem damit einhergehenden Neubau einer Straße mit seitlichen Stellplätzen ergibt sich für die benachbarte schützenswerte Bebauung nicht. Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm aus dem erheblichen baulichen Eingriff bzw. dem Neubau sind nicht erforderlich. Zusätzlich wurden die Auswirkungen der Taktverdichtung (Leistungszunahme) für die Bebauung außerhalb des erheblichen baulichen Eingriffs bis hin zu den Bahnhöfen Gifhorn und Braunschweig abgewogen. Es ergibt sich, dass auch im Prognose-Planfall 2025 ein Erreichen der Grenze der Gesundheitsgefahr von 70 db(a) tags oder 60 db(a) nachts nicht zu erwarten ist. Bargteheide, den 31. Oktober 2014 (Olga Kuhl, B.Eng.) (Dr. Bernd Burandt) LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

18 Seite 14 Proj.Nr.: Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Quellenverzeichnis Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I Nr. 25 vom S. 1274), zuletzt geändert am 7. Oktober 2013 durch Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (BGBl. I Nr. 60 vom 09. Oktober 2013 S. 3753); [2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I Nr. 27 vom S. 1036) zuletzt geändert am 19. September 2006 durch Artikel 3 des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BGBl. I Nr. 44 vom S. 2146); [3] Hinweise zur Erstellung von schalltechnischen Untersuchungen in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung von Neu- oder Ausbaumaßnahmen von Schienenwegen, Eisenbahnbundesamt, ; [4] Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (24. BImSchV, Schallschutzmaßnahmenverordnung) vom 4. Februar 1997 (BGBl. I Nr. 8 vom S. 172; ber. BGBl. I Nr. 33 vom S. 1253) zuletzt geändert am 23. September 1997 durch Artikel 3 der Magnetschwebebahnverordnung (BGBl. I Nr. 64 vom S. 2329); [5] VLärmSchErtsR-87, Verkehrslärmschutz - Erstattungsrichtlinie, Oktober 1987; Emissions-/Immissionsberechnung [6] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990; [7] Information Deutsche Bundesbahn, Bundesbahn-Zentralamt München, SCHALL 03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Ausgabe 1990; [8] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayrischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. vollständig überarbeitete Auflage, 2007; [9] DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation und Ausbildung für den Immissionsschutz, München, CadnaA für Windows, Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version (32-Bit), Oktober 2012; Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

19 Lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt-Nr Seite 15 Proj.Nr.: Sonstige projektbezogene Quellen und Unterlagen [10] Planzeichnungen, übermittelt durch die DB ProjektBau GmbH, Herr Nottelmann, vom 20. Juli 2012; [11] Informationen zu den Ein- und Aussteigern (Stundentakt) und zum Fahrzeugtyp, übermittelt durch den Zweckverband Großraum Braunschweig, Herr Weirich, E- Mail an Herrn Nottelmann (DB Projektbau GmbH) vom 09. Juni 2012; [12] Betriebsprognose, Prognose 2014 (Stundentakt), übermittelt durch die DB ProjektBau GmbH, Herr Nottelmann, vom 23. August 2012; [13] LAIRM CONSULT GmbH, Informationen gemäß Ortstermin mit Fotodokumentation 23. August 2012; [14] LAIRM CONSULT GmbH, Bargteheide, Lärmtechnische Untersuchung für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel, 22. Januar 2014; [15] DB ProjektBau GmbH, Braunschweig, Planungsstand zum Neubau des Kreuzungsbahnhofes, Herr Zimmermann, vom 28. Februar 2014; [16] Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, Schreiben zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Kreuzungsbahnhofs Rötgesbüttel vom 24. Juli 2014; LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

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21 Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt Proj.Nr.: I 10. Anlagenverzeichnis A 1 Lagepläne Prognose-Planfall... I A 1.1 Übersichtslageplan, M 1 : I A 1.2 Lage der Immissionsorte, M 1 : II A 2 Schienenverkehr... III A 2.1 Prognose-Betriebsprogramm (Stundentakt)... III A 2.2 Basis-Emissionspegel... III A Prognose-Nullfall... III A Prognose-Planfall (Halbstundentakt)... III A 2.3 Emissionspegel... IV A 2.4 Beurteilungspegel Schienenverkehrslärm... V A Immissionsorte innerhalb des baulichen Eingriffs... V A Immissionsorte außerhalb des baulichen Eingriffs... VI A 3 Straßenverkehr... VII A 3.1 Straßenbelastung (Neubau)... VII A 3.2 Basis-Emissionspegel... VII A 3.3 Emissionspegel Straße... VII A 3.4 Belastungen und Emissionen P+R-Stellplätze... VII A 3.5 Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm... VIII A 4 Fotodokumentation... IX A 4.1 Bereich der Baumaßnahmen... IX A 4.2 Gebäude mit Immissionsorten... XI LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

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23 Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt Proj.Nr.: I A 1 Lagepläne Prognose-Planfall A 1.1 Übersichtslageplan, M 1 : sch02 Dorfstraße IO 20 IO 21 sch03 IO 19 IO 24 IO 22 IO 18 Diestelkamp IO 23 IO 17 IO 16 IO 15 Alte Heerstraße Bahnhofstraße IO14 sch05 IO13 IO 12 erheblicher baulicher Eingriff Schienenweg IO 07 IO 06 IO 05 IO 04 IO 03 IO 02 IO 01 sch05 sch06 str01 stp1 IO 11 IO 10 IO 09 IO 08 Südring Südring Am Bahndamm sch04 7 Straße Parkplatz Schiene Haus Immissionspunkt LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

24 II Proj.Nr.: Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt A 1.2 Lage der Immissionsorte, M 1 : sch02 Dorfstraße IO 20 IO 21 sch03 IO 19 IO 24 IO 22 IO 18 Diestelkamp IO 23 IO 17 IO 16 IO 15 Alte Heerstraße Bahnhofstraße IO14 sch05 IO13 IO 12 erheblicher baulicher Eingriff Schienenweg IO 07 IO 06 IO 05 IO 04 IO 03 IO 02 IO 01 sch05 sch06 str01 stp1 IO 11 IO 10 IO 09 IO 08 Südring Südring Am Bahndamm Straße Parkplatz Schiene Haus Immissionspunkt Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

25 Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt III Proj.Nr.: A 2 Schienenverkehr A 2.1 Prognose-Betriebsprogramm (Stundentakt) KBS Anzahl der Züge (Regionalbahnen) im Bf. Rötgesbüttel [HROT] - Fahrplan gültig an Dez Verkehrstage Mo-Do Fr Sa So Anzahl Takt 1 h 1 h 2 h 2 h Traktion 1 VT 1 VT 1 VT 1 VT Betriebsbeginn in HROT 05:31 05:31 07:31 07:31 Betriebsende in HROT 22:34 22:34 22:34 23:34 Stand: A 2.2 A Basis-Emissionspegel Prognose-Nullfall DB-Strecke 1902 beide Fahrtrichtungen 1 LINT ,8 39,1 2 LINT ,8 39,1 energetischer Summenpegel beider Richtungen in db(a): 49,9 42,1 A Prognose-Planfall (Halbstundentakt) Sp Scheiben- Anzahl der Korrektur Mittelungspegel Länge je Geschwindigkeit m,e brems- Züge Fahrzeug- L Ze Zugart Zug anteil p tags nachts art D,Fz tags nachts % 16 Std. 8 Std. m km/h db(a) db(a) db(a) Sp Scheiben- Anzahl der Korrektur Mittelungspegel Länge je Geschwindigkeit m,e brems- Züge Fahrzeug- L Ze Zugart Zug anteil p tags nachts art D,Fz tags nachts % 16 Std. 8 Std. m km/h db(a) db(a) db(a) DB-Strecke 1902 beide Fahrtrichtungen 1 LINT ,6 43,8 2 LINT ,6 43,8 energetischer Summenpegel beider Richtungen in db(a): 54,6 46,8 LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

26 IV Proj.Nr.: Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt A 2.3 Emissionspegel Sp Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall 2020/25 Basis-Emissionspegel L Fahrbahn- Zuschläge Emissionspegel Strecken- Ze m,e Bahn- Gleis- Brücke L abschnitt m,e je Gleis art übergang bögen tags nachts D Fb D Br D Bü D Ra tags nachts db(a) db(a) db(a) Prognose-Nullfall 1 nsch01 49,9 42,1 0,0 0,0 0,0 0,0 49,9 42,1 2 nsch02 49,9 42,1 0,0 0,0 5,0 0,0 54,9 47,1 3 nsch03 49,9 42,1 0,0 0,0 0,0 0,0 49,9 42,1 4 nsch04 49,9 42,1 0,0 0,0 0,0 0,0 49,9 42,1 5 nsch05 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6 nsch06 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7 nsch07 49,9 42,1 0,0 0,0 0,0 0,0 49,9 42,1 Prognose-Planfall 8 psch01 54,6 46,8 0,0 0,0 0,0 0,0 54,6 46,8 9 psch02 54,6 46,8 0,0 0,0 5,0 0,0 59,6 51,8 10 psch03 54,6 46,8 0,0 0,0 0,0 0,0 54,6 46,8 11 psch04 51,6 43,8 2,0 0,0 0,0 0,0 53,6 45,8 12 psch05 51,6 43,8 2,0 0,0 0,0 0,0 53,6 45,8 13 psch06 51,6 43,8 0,0 0,0 5,0 0,0 56,6 48,8 14 psch07 54,6 46,8 0,0 0,0 0,0 0,0 54,6 46, Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

27 Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt V Proj.Nr.: A 2.4 A Beurteilungspegel Schienenverkehrslärm Immissionsorte innerhalb des baulichen Eingriffs Sp Beurteilungspegel Immissionsort Schienenverkehrslärm Immissionsgrenzwert Ze Ge- Gebiet Nr. sch- oss Adresse db(a) Innerhalb erheblicher baulicher Eingriff Prognose- Nullfall Zu-/ Abnahmen Überschreitung der IGW Anspruch "dem Grund nach" tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) Prognose- Planfall Ja / Nein Ja / Nein Ja / Nein 1 IO 01 EG WA ,8 34,0 48,8 41,0 7,0 7,0 Nein Nein Nein Nein Südring 18 2 IO 01 1.OG WA ,5 34,7 49,6 41,8 7,1 7,1 Nein Nein Nein Nein 3 IO 02 EG WA ,8 35,0 49,9 42,1 7,1 7,1 Nein Nein Nein Nein Südring 16 4 IO 02 1.OG WA ,6 35,8 50,8 43,0 7,2 7,2 Nein Nein Nein Nein 5 IO 03 EG WA ,3 34,5 49,4 41,6 7,1 7,1 Nein Nein Nein Nein Südring 14 6 IO 03 1.OG WA ,0 35,2 50,2 42,4 7,2 7,2 Nein Nein Nein Nein 7 IO 04 EG WA ,8 34,0 48,8 41,0 7,0 7,0 Nein Nein Nein Nein Südring 10 8 IO 04 1.OG WA ,5 34,7 49,6 41,8 7,1 7,1 Nein Nein Nein Nein 9 IO 05 EG WA ,9 34,1 49,0 41,2 7,1 7,1 Nein Nein Nein Nein Südring 8 10 IO 05 1.OG WA ,6 34,8 49,7 41,9 7,1 7,1 Nein Nein Nein Nein 11 IO 06 EG WA ,5 34,7 49,7 41,9 7,2 7,2 Nein Nein Nein Nein Südring 6 12 IO 06 1.OG WA ,3 35,5 50,5 42,7 7,2 7,2 Nein Nein Nein Nein 13 IO 07 EG WA ,4 34,6 49,5 41,7 7,1 7,1 Nein Nein Nein Nein Südring 6 14 IO 07 1.OG WA ,1 35,3 50,3 42,5 7,2 7,2 Nein Nein Nein Nein 15 IO 08 EG WA ,8 34,0 48,8 41,0 7,0 7,0 Nein Nein Nein Nein Südring 4 16 IO 08 1.OG WA ,7 34,9 49,7 41,9 7,0 7,0 Nein Nein Nein Nein 17 IO 09 EG Am Bahndamm 10 WA ,2 34,4 49,3 41,5 7,1 7,1 Nein Nein Nein Nein WA ,1 34,3 49,1 41,3 7,0 7,0 Nein Nein Nein Nein 18 IO 09 1.OG 19 IO 10 EG Am Bahndamm 8 WA ,9 34,1 48,8 41,0 6,9 6,9 Nein Nein Nein Nein WA ,3 33,5 48,2 40,4 6,9 6,9 Nein Nein Nein Nein 20 IO 10 1.OG 21 IO 11 EG Am Bahndamm 6 b WA ,7 33,9 48,5 40,7 6,8 6,8 Nein Nein Nein Nein WA ,2 33,4 47,9 40,1 6,7 6,7 Nein Nein Nein Nein 22 IO 11 1.OG 23 IO 12 EG Am Bahndamm 4 b WA ,9 33,1 47,4 39,6 6,5 6,5 Nein Nein Nein Nein WA ,2 32,4 46,7 38,9 6,5 6,5 Nein Nein Nein Nein 24 IO 12 1.OG 25 IO 13 EG Am Bahndamm 2 WA ,6 32,8 46,9 39,1 6,3 6,3 Nein Nein Nein Nein WA ,9 32,1 46,2 38,4 6,3 6,3 Nein Nein Nein Nein 26 IO 13 1.OG 27 IO 14 EG Bahnhofstraße 2 a WA ,9 33,1 47,0 39,2 6,1 6,1 Nein Nein Nein WA ,0 31,2 45,5 37,7 6,5 6,5 Nein Nein Nein Nein 28 IO 14 1.OG Nein db(a) LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

28 VI Proj.Nr.: Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt A Immissionsorte außerhalb des baulichen Eingriffs Sp Beurteilungspegel Immissionsort Schienenverkehrslärm Ze Ge- Gebiet Nr. sch- oss Adresse db(a) Außerhalb erheblicher baulicher Eingriff Prognose- Nullfall Prognose- Planfall Zu-/ Abnahmen tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) Ja / Nein Immissionsgrenzwert Überschreitung der IGW Ja / Nein Anspruch "dem Grund nach" Ja / Nein 29 IO 15 EG Dorfstr.27 WA ,8 27,0 41,7 33,9 6,9 6,9 Nein Nein Nein Nein 30 IO 16 EG Dorfstraße WA ,8 25,0 39,7 31,9 6,9 6,9 Nein Nein Nein Nein 31 IO 16 1.OG 27 a WA ,8 24,0 38,7 30,9 6,9 6,9 Nein Nein Nein Nein 32 IO 17 EG Bahnhofstraße WA ,0 25,2 39,8 32,0 6,8 6,8 Nein Nein Nein Nein 33 IO 18 EG 6 WA ,5 22,7 36,7 28,9 6,2 6,2 Nein Nein Nein Nein 34 IO 19 EG WA ,2 20,4 34,8 27,0 6,6 6,6 Nein Nein Nein Nein Bahnhofstraße (8) 35 IO 19 1.OG WA ,5 20,7 35,1 27,3 6,6 6,6 Nein Nein Nein Nein 36 IO 19 2.OG WA ,4 19,6 34,2 26,4 6,8 6,8 Nein Nein Nein Nein 37 IO 20 EG Alte Heerstraße 3 WA ,3 17,5 31,8 24,0 6,5 6,5 Nein Nein Nein Nein 38 IO 21 EG Alte Heerstraße WA ,1 21,3 35,9 28,1 6,8 6,8 Nein Nein Nein Nein 39 IO 21 1.OG 3 a WA ,9 22,1 36,5 28,7 6,6 6,6 Nein Nein Nein Nein 40 IO 22 EG WA ,3 20,5 35,1 27,3 6,8 6,8 Nein Nein Nein Nein 41 IO 22 1.OG Alte Heerstraße WA ,6 21,8 36,4 28,6 6,8 6,8 Nein Nein Nein Nein 42 IO 23 EG 1 b WA ,5 24,7 39,1 31,3 6,6 6,6 Nein Nein Nein Nein 43 IO 23 1.OG WA ,9 25,1 39,5 31,7 6,6 6,6 Nein Nein Nein Nein 44 IO 24 EG Diestelkamp WA ,6 26,8 41,1 33,3 6,5 6,5 Nein Nein Nein Nein 45 IO 24 1.OG 2 WA ,0 27,2 41,5 33,7 6,5 6,5 Nein Nein Nein Nein Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

29 Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt VII Proj.Nr.: A 3 Straßenverkehr A 3.1 Straßenbelastung (Neubau) Sp Ze Kürzel Straßenabschnitt Prognose-Planfall 2020/25 DTV p t p n Kfz/24h % % Landwirtschaftlicher Ersatzweg 1 str01 südlich Bahnhofstraße ,0 10,0 A 3.2 Basis-Emissionspegel Sp Steigung/ Straßenoberflächkeitepegel Geschwindig- Emissions- Gefälle Straßentyp L Ze g D StrO D StrO v PKW v m,e,1 Stg LKW PKW LKW Kürzel Beschreibung % db(a) db(a) km/h db(a) nicht geriffelte 1 asph030 Gussasphalte, < 5 0,0 asphalt 0, ,5 41,5 Asphaltbetone und 2 asph050 Splitmastixasphalt < 5 0,0 asphalt 0, ,7 44,3 A 3.3 Emissionspegel Straße Sp Prognose-Planfall 2020/25 maßgebliche maßgebl. Emissions- Straßen- Basis- DTV Verkehrsstärken Anteile Lkw- Ze pegel L m,e abschnitt L m,e M t M n p t p n tags nachts Kfz/24h Kfz/h % db(a) Landwirtschaftlicher Ersatzweg 1 str01 asph ,0 8,8 10,0 10,0 52,6 45,2 A 3.4 Belastungen und Emissionen P+R-Stellplätze Sp Ze Quelle Kürzel 1) 2) Bewegungen L m,e,1h L Anzahl der m,e Stellplätze pro gesamt [db(a)] [db(a)] Std. Stellplätze 1 P+R-Stellplatz tags stp ,0 46,8 2 P+R-Stellplatz nachts stp ,0 42,1 1) Emissionspegel für einen Vorgang pro Stunde 2) Gesamtemissionspegel gemäß RLS 90 LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

30 VIII Proj.Nr.: Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt A 3.5 Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm Sp Ze Straßenverkehrslärm Anspruch "dem Immissionsort Überschreitung der Immissionsgrenzwert Prognose- Grund nach" Ge- IGW Planfall Nr. scho- ss Adresse Gebiet tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) Ja / Nein Ja / Nein 1 IO 01 EG WA ,3 35,9 Nein Nein Nein Nein Südring 18 2 IO 01 1.OG WA ,5 37,2 Nein Nein Nein Nein 3 IO 02 EG WA ,5 39,1 Nein Nein Nein Nein Südring 16 4 IO 02 1.OG WA ,5 40,1 Nein Nein Nein Nein 5 IO 03 EG WA ,3 39,0 Nein Nein Nein Nein Südring 14 6 IO 03 1.OG WA ,2 39,9 Nein Nein Nein Nein 7 IO 04 EG WA ,0 38,8 Nein Nein Nein Nein Südring 10 8 IO 04 1.OG WA ,8 39,6 Nein Nein Nein Nein 9 IO 05 EG WA ,9 38,8 Nein Nein Nein Nein Südring 8 10 IO 05 1.OG WA ,9 39,8 Nein Nein Nein Nein 11 IO 06 EG WA ,3 40,2 Nein Nein Nein Nein Südring 6 12 IO 06 1.OG WA ,3 41,2 Nein Nein Nein Nein 13 IO 07 EG WA ,1 40,1 Nein Nein Nein Nein Südring 6 14 IO 07 1.OG WA ,1 41,1 Nein Nein Nein Nein 15 IO 08 EG WA ,3 39,3 Nein Nein Nein Nein Südring 4 16 IO 08 1.OG WA ,4 40,3 Nein Nein Nein Nein 17 IO 09 EG Am Bahndamm WA ,4 39,2 Nein Nein Nein Nein 18 IO 09 1.OG 10 WA ,5 39,4 Nein Nein Nein Nein 19 IO 10 EG Am Bahndamm WA ,1 37,9 Nein Nein Nein Nein 20 IO 10 1.OG 8 a+b WA ,9 38,7 Nein Nein Nein Nein 21 IO 11 EG Am Bahndamm WA ,6 37,4 Nein Nein Nein Nein 22 IO 11 1.OG 6 b WA ,3 38,0 Nein Nein Nein Nein 23 IO 12 EG Am Bahndamm WA ,7 35,3 Nein Nein Nein Nein 24 IO 12 1.OG 4 b WA ,7 36,3 Nein Nein Nein Nein 25 IO 13 EG Am Bahndamm WA ,1 34,8 Nein Nein Nein Nein 26 IO 13 1.OG 2 WA ,0 35,7 Nein Nein Nein Nein 27 IO 14 EG Bahnhofstraße WA ,9 34,6 Nein Nein Nein Nein 28 IO 14 1.OG 2 a WA ,4 36,0 Nein Nein Nein Nein 29 IO 15 EG Dorfstraße 27 WA ,0 33,6 Nein Nein Nein Nein 30 IO 16 EG WA ,8 33,5 Nein Nein Nein Nein Dorfstraße 27 a 31 IO 16 1.OG WA ,4 33,1 Nein Nein Nein Nein 32 IO 17 EG Bahnhofstraße WA ,3 36,9 Nein Nein Nein Nein 33 IO 18 EG 6 WA ,9 24,5 Nein Nein Nein Nein 34 IO 19 EG WA ,7 20,4 Nein Nein Nein Nein Bahnhofstraße 35 IO 19 1.OG WA ,9 21,5 Nein Nein Nein Nein (8) 36 IO 19 2.OG WA ,8 23,5 Nein Nein Nein Nein 37 IO 20 EG Alte Heerstr. 3 WA ,2 25,8 Nein Nein Nein Nein 38 IO 21 EG Alte Heerstraße WA ,9 31,5 Nein Nein Nein Nein 39 IO 21 1.OG 3 a WA ,6 32,2 Nein Nein Nein Nein 40 IO 22 EG WA ,6 33,2 Nein Nein Nein Nein 41 IO 22 1.OG Alte Heerstraße WA ,4 34,0 Nein Nein Nein Nein 42 IO 23 EG 1 b WA ,7 34,3 Nein Nein Nein Nein 43 IO 23 1.OG WA ,2 34,9 Nein Nein Nein Nein 44 IO 24 EG WA ,1 32,8 Nein Nein Nein Nein Diestelkamp 2 45 IO 24 1.OG WA ,5 33,2 Nein Nein Nein Nein Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

31 Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt IX Proj.Nr.: A 4 A 4.1 Fotodokumentation Bereich der Baumaßnahmen Bahnübergang im Norden, von Südosten LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

32 X Proj.Nr.: Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt Haltepunkt Rötgesbüttel (heute), von Südwesten Kreuzungsbahnhof (geplant) mit Bahnübergang im Süden (Rückbau), von Südwesten Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

33 Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt XI Proj.Nr.: A 4.2 Gebäude mit Immissionsorten Südring 18 (Immissionsort 1), von Westen LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

34 XII Proj.Nr.: Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt Südring 16 (Immissionsort 2), von Südwesten Links: Südring 14 (Immissionsort 3), von Südwesten Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

35 Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt XIII Proj.Nr.: Südring 10 (Immissionsort 4, verdeckt), von Osten Südring 8 (Immissionsort 5, verdeckt), von Südosten LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

36 XIV Proj.Nr.: Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt Links: Südring 6 (Immissionsorte 6 und 7), von Nordwesten Südring 4 (Immissionsort 8), von Nordwesten Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

37 Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt XV Proj.Nr.: Am Bahndamm 10 (Immissionsort 9 EG vorn, 1. OG hinten), von Westen Am Bahndamm 8 a+b (Immissionsort 10), von Westen LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

38 XVI Proj.Nr.: Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt Am Bahndamm 6 a+b (Immissionsort 11), von Südwesten Am Bahndamm 4 a+b (Immissionsort 12), von Westen Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

39 Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt XVII Proj.Nr.: Rechts: Am Bahndamm 2 (Immissionsort 13), von Nordwesten Links: Bahnhofstraße 2 a+b (Immissionsort 14), von Nordwesten LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

40 XVIII Proj.Nr.: Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt Im Vordergrund: Dorfstraße 27 (Immissionsort 15), von Süden Dorfstraße 27 a (Immissionsort 16), von Westen Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

41 Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt XIX Proj.Nr.: Bahnhofstraße 6 (Immissionsorte 17 und 18), von Südwesten Bahnhofstraße (ggf. 8) (Immissionsort 19), von Südwesten LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

42 XX Proj.Nr.: Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt Alte Heerstraße 3 (Immissionsort 20), von Südosten Alte Heerstraße 3 a (Immissionsort 21), von Osten Bericht.doc 31. Oktober 2014 LAIRM CONSULT GmbH gedruckt: 31. Oktober 2014

43 Anlage zur Lärmtechnischen Untersuchung (16. BImSchV) für den Neubau des Kreuzungsbahnhofes Rötgesbüttel - Überarbeitung Projekt XXI Proj.Nr.: Alte Heerstraße 1 b (Immissionsorte 22 und 23), von Südosten Diestelkamp 2 (Immissionsort 24), von Südosten LAIRM CONSULT GmbH 31. Oktober Bericht.doc gedruckt: 31. Oktober 2014

44 ProjektBau Regionalbereich Ost I.BT-O-B Schwerin für Neubau Kreuzungsbahnhof Rötgesbüttel Strecke 1902 Braunschweig Hbf Gifhorn Netz AG 12.2 Immission durch Baulärm A12-03_Zwila-2.doc Antrag zum Planrecht gem. 18 AEG DB NETZE ProjektBau / Genehmigungsplanung Strecke 1902 Braunschweig Hbf Gifhorn Kreuzungsbahnhof Rötgesbüttel Bahn-km 22, Bahn-km 25,1 + 60

45 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Projektnummer: Februar 2014 Im Auftrag von: DB Projektbau GmbH Bereich I.B-F-B Caroline-Michaelis-Straße Berlin Dieses Gutachten wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet sei es vollständig oder auszugsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. LAIRM CONSULT GmbH, Haferkamp 6, Bargteheide, Tel.: +49 (4532) ; Fax: +49 (4532) ; info@lairm.de

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47 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Örtliche Situation Beurteilungsgrundlagen Baubeschreibung Bauablauf Lastfälle Emissionen Immissionen Allgemeines Beurteilungspegel Erste Bauphase (Lastfälle 1a bis 1d) Tagesabschnitt (7:00 Uhr bis 20:00 Uhr): Nachtabschnitt (20:00 Uhr bis 7:00 Uhr): Zweite und dritte Bauphase (Lastfälle 2a bis 2d) Tagesabschnitt (7:00 Uhr bis 20:00 Uhr): Nachtabschnitt (20:00 Uhr bis 7:00 Uhr): Spitzenpegel Wirkpegel Lärmschutzmaßnahmen Qualität der Prognose Zusammenfassung und Beurteilung Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis... I LAIRM CONSULT GmbH 24. Februar bericht

48 Seite 2 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rögtesbüttel 1. Anlass und Aufgabenstellung Am Kreuzungsbahnhof Rötgesbüttel an der DB-Strecke 1902 Braunschweig Hbf. -Gifhorn sind die Errichtung eines zusätzlichen Gleises sowie die Verlegung und der Neubau des Bahnsteigs als Mittelbahnsteig geplant. Gleichzeitig soll ein Abschnitt eines Wirtschaftsweges östlich, parallel zum geplanten zusätzlichen Gleis neu gebaut werden. Der überwiegende Anteil der Arbeiten soll wochentags zwischen 6:00 und 22:00 Uhr durchgeführt werden. Die Arbeiten während des Einbaus der benötigten Weichen sowie die Rammung von Signalfundamenten außerhalb des Bahnhofbereiches sollen teilweise auch nachts erfolgen. Im Rahmen der Genehmigung sind die zu erwartenden Einwirkungen durch Baulärm darzustellen und zu bewerten. Die Beurteilung der Einwirkungen aus der Geräuschentwicklung auf den Menschen erfolgt auf Grundlage der AVV Baulärm. 2. Örtliche Situation Die Baumaßnahmen am Bahnhof Rötgesbüttel gliedern sich in drei Bauphasen. Die 1. Bauphase umfasst den Einbau von zwei neuen Weichen auf Höhe der Streckenkilometer 23,527 bis 23,597 sowie 24,048 bis 24,130 im Rahmen einer Vollsperrung an einem Wochenende. Die 2. Bauphase beinhaltet im Wesentlichen den Neubau eines Gleises, eines Bahnsteigs sowie einer landwirtschaftlichen Zuwegung. Außerdem sollen sieben neue Signalfundamente gerammt werden, davon drei im Baustellenbereich (Streckenkilometer 23,778, 23,968 und 24,035) und vier auf freier Strecke (Streckenkilometer 22,540, 23,240, 24,460 und 25,155). Die 3. Bauphase entspricht der 2. Bauphase, allerdings wird in dieser Bauphase das bestehende Gleis 1 erneuert. Rammarbeiten sind in dieser Bauphase nicht mehr vorgesehen. Die Eisenbahntrasse verläuft innerhalb des gesamten geplanten Baustellenbereichs geländegleich. Die Nutzungen der vorhandenen Bebauung im Umfeld der geplanten Bauarbeiten wurden auf Grundlage rechtskräftiger Bebauungspläne sowie der Flächennutzungspläne (FNP) abgeleitet. In der näheren Umgebung der Baustelle befinden sich sowohl gewerbliche als auch Wohnnutzungen. Die nächstgelegene schutzbedürftige Bebauung im Bereich der Baustelle befindet sich in folgenden Bereichen: bericht 24. Februar 2014 LAIRM CONSULT GmbH

49 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Seite 3 Bebauung in Rötgesbüttel östlich des Baufeldes (Bahnhofstraße, Am Bahndamm, Südring): In unmittelbarer Nachbarschaft zum Baufeld ist östlich der Schienenstrecke Wohnbebauung und kleinere gewerbliche Nutzung (Tierarztpraxis) vorhanden. Das Gebiet an den Straßen am Bahndamm und Südring (IO 01 bis IO 03) ist gemäß Bebauungsplan Südfeld der Gemeinde Rötgesbüttel [19] als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit wird von einem Gebiet ausgegangen, in dem vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (vergleichbar einem allgemeinen Wohngebiet (WA) gemäß 4 BauNVO [3]). Das Gebiet an der Bahnhofstraße (IO 04) ist im Bebauungsplan Südfeld der Gemeinde Rötgesbüttel [19] als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit wird von einem Gebiet mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen ausgegangen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (vergleichbar Dorf- und Mischgebieten (MD, MI) gemäß 5 und 6 BauNVO [3]). Bebauung in Rötgesbüttel östlich und westlich der Bahnstrecke (Alte Heerstraße, Dorfstraße): Das Gebiet an der Straße Alte Heerstraße (IO 05) ist im Bebauungsplan Satzung 34 (4) der Gemeinde Rötgesbüttel [25] als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen. Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit wird von einem Gebiet mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen ausgegangen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (vergleichbar Dorfund Mischgebieten (MD, MI) gemäß 5 und 6 BauNVO [3]). Das Gebiet an der Dorfstraße (IO 06) ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rötgesbüttel als gemischte Baufläche dargestellt. Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit wird von einem Gebiet mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen ausgegangen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (vergleichbar Dorf- und Mischgebieten (MD, MI) gemäß 5 und 6 BauNVO [3]). Bebauung in Rötgesbüttel östlich und westlich der Bahnstrecke (Sandkamp, Fasanenweg): Das Gebiet nördlich der Straße Sandkamp (IO 07) ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rötgesbüttel nicht eindeutig eingestuft. Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit wird von einem Gebiet ausgegangen, in dem vorwiegend gewerbliche Nutzungen (Bauernhof) untergebracht sind (vergleichbar Dorf- und Mischgebieten (MD, MI) gemäß 5 und 6 BauNVO [3]). Südlich angrenzend befindet sich Wohnbebauung (gemäß Bebauungsplan Sandkamp der Gemeinde Rötgesbüttel [22]). Das Gebiet an der Straße Fasanenweg (IO 08) ist gemäß Bebauungsplan Über den Bruchwiesen der Gemeinde Rötgesbüttel [23] als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit wird von einem Gebiet ausgegangen, in dem vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (vergleichbar einem allgemeinen Wohngebiet (WA) gemäß 4 BauNVO [3]). LAIRM CONSULT GmbH 24. Februar bericht

50 Seite 4 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rögtesbüttel Übrige Ortslage Rötgesbüttel: Der Norden von Rötgesbüttel (Bebauungpläne Sandkamp [22], Über den Bruchwiesen [23] und Das große hohe Feld [20]) ist vorwiegend als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Der Bebauungsplan Ostfeld der Gemeinde Rötgesbüttel [15] weist den Bereich westlich der Bundesstraße B 4 als Mischgebiet (MI) und den Bereich östlich der Bundesstraße B 4 als allgemeines Wohngebiet (WA) aus. Auch der Südwesten von Rötgesbüttel ist gemäß den Bebauungsplänen Südfeld [19] und Im Dorfe [28] als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Der Bebauungsplan Ochsenberg-Masch [16] weist im Nordwesten allgemeines Wohngebiet (WA) und im Südosten Dorfgebiet (MD) aus. Der Bebauungsplan Maschwiesen [26] weist im Westen Dorfgebiet (MD) und im Osten allgemeines Wohngebiet (WA) aus. Der Bebauungsplan Schierenbalken [27] weist überwiegend Dorfgebiet (MD) aus. Lediglich im Süden und im Nordosten weist dieser Bebauungsplan allgemeines Wohngebiet (WA) aus. Der Westen und Osten von Rötgesbüttel (Bebauungspläne Satzung 34 (4) [25], Ochsenberg-Masch II [17], Maschwiesen II [24], Lehmstücke [21] und Schierenbalken II [18]) ist teilweise als allgemeines Wohngebiet (WA) und teilweise als Dorfgebiet (MD) bzw. Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Für die Ortsmitte von Rötgesbüttel existieren keine Bebauungspläne. Gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde Rötgesbüttel ist dieser Bereich als gemischte Baufläche ausgewiesen. Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit wird von einem Gebiet mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen ausgegangen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (vergleichbar Dorf- und Mischgebieten (MD, MI) gemäß 5 und 6 BauNVO [3]). Bebauung in Meine nördlich der Straße Rostockring: Dieses Gebiet (IO 09) ist im Bebauungsplan Nördlich Kuhweg [29] der Gemeinde Meine als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit wird von einem Gebiet ausgegangen, in dem vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (vergleichbar einem allgemeinen Wohngebiet (WA) gemäß 4 BauNVO [3]). Bebauung in Ribbesbüttel östlich der Straße Masch: Dieses Gebiet (IO 10) ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Isenbüttel als gemischte Baufläche dargestellt. Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit wird von einem Gebiet mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen ausgegangen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (vergleichbar Dorf- und Mischgebieten (MD, MI) gemäß 5 und 6 BauNVO [3]). Weitere Wohnnutzungen finden sich in größerer Entfernung zu den Baumaßnahmen in den Bereichen Ribbesbüttel und Meine. Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind den Plänen der Anlage A 1 zu entnehmen bericht 24. Februar 2014 LAIRM CONSULT GmbH

51 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Seite 5 3. Beurteilungsgrundlagen Die Beurteilung von Geräuschimmissionen aus Baulärm hat nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm [2]) von 1970 zu erfolgen, die gemäß 66, Absatz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, [1]) bis zum Inkrafttreten von entsprechenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach diesem Gesetz fortgilt. Die AVV Baulärm definiert unter Nummer die in Tabelle 1 aufgeführten Immissionsrichtwerte. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte gemäß AVV Baulärm [2] Bauliche Nutzung Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal untergebracht sind (vergleichbar GI gemäß 9 BauNVO) Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind (vergleichbar GE gemäß 8 BauNVO) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (vergleichbar MD und MI gemäß 5 und 6 BauNVO) Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (vergleichbar WA gemäß 4 BauNVO) Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind (vergleichbar WR gemäß 3 BauNVO) Tag a) (7 bis 20 Uhr) Immissionsrichtwerte Nacht (20 bis 7 Uhr) Beurteilungspegel Beurteilungspegel kurzzeitige Geräuschspitzen db(a) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten a) Richtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen am Tage sieht die AVV Baulärm nicht vor. Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels durch Messungen sind die Maßgaben nach Nummer 6 der AVV Baulärm zu berücksichtigen. Im Einzelnen gilt: Ort der Messung (Nummer 6.3): Wirkt das von der Baustelle ausgehende Geräusch auf ein zum Aufenthalt von Menschen bestimmtes Gebäude ein, so ist der Schallpegel 0,5 m vor dem geöffneten, von dem Geräusch am stärksten betroffenen Fenster zu messen. In anderen Fällen ist der Schallpegel in mindestens 1,20 m Höhe über dem Erdboden und in mindestens 3 m Abstand von reflektierenden Wänden zu messen. Messwerte (Nummer 6.5): Als Messwert gilt jeweils der aus der höchsten Anzeige des Schallpegelmessers während einer Beobachtungsdauer von 5 Sekunden (Messtakt) ermittelte Wert. LAIRM CONSULT GmbH 24. Februar bericht

52 Seite 6 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rögtesbüttel Messwerte sind in db(a) anzugeben. Die Zahlenwerte sind auf ganze db(a) zu runden. Zuschlag für Tonhaltigkeit (Nummer 6.6.3): Wenn in dem Geräusch deutlich hörbare Töne hervortreten (z. B. Singen, Heulen, Pfeifen, Kreischen), ist dem mittleren Pegel ein Zuschlag bis zu 5 db(a) hinzuzufügen. Zeitkorrektur für die Betriebsdauer der Baumaschinen (Nummer 6.7): Zur Ermittlung des Beurteilungspegels ist von dem Wirkpegel unter Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer der Baumaschinen die in der letzten Spalte der folgenden Tabelle angegebene Zeitkorrektur abzuziehen. Tabelle 2: Zeitkorrekturen gemäß AVV Baulärm durchschnittliche tägliche Betriebsdauer in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr 20 Uhr bis 7 Uhr Zeitkorrektur bis 2½ h bis 2 h 10 db(a) über 2½ h bis 8 h über 2 h bis 6 h 5 db(a) über 8 h über 6 h 0 db(a) Soweit nicht das Gesamtgeräusch der Baumaschinen, sondern das Geräusch einzelner Baumaschinen gemessen wird, sind die einzelnen Beurteilungspegel zu einem Gesamtbeurteilungspegel zusammenzufassen. Die AVV Baulärm ist eine reine Messnorm; ein Verfahren zur rechnerischen Prognose von Baulärmimmissionen sieht die Verordnung nicht vor. Wir wenden deshalb das im Anhang A2 der TA Lärm [4] beschriebene Verfahren sinngemäß an. Nummer 4.1 der AVV Baulärm definiert Maßnahmen zur Minderung der Geräusche für den Fall, dass der Beurteilungspegel den im jeweiligen Einwirkungsbereich gültigen Immissionsrichtwert um mehr als 5 db(a) überschreitet. Insbesondere kommen demnach in Betracht: 1. Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle, 2. Maßnahmen an den Baumaschinen, 3. die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen, 4. die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren, 5. die Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen. Weiter wird ausgeführt: Von Maßnahmen zur Lärmminderung kann abgesehen werden, soweit durch den Betrieb von Baumaschinen infolge nicht nur gelegentlich einwirkender Fremdgeräusche keine zusätzlichen Gefahren, Nachteile oder Belästigungen eintreten. Nach Nummer 4.3 der AVV Baulärm müssen Baumaschinen dem Stand der Technik entsprechen (vgl. dazu auch 3, Absatz 6 BImSchG). Diese Anforderung gilt im Sinne der AVV Baulärm als erfüllt, wenn die Geräuschemissionen der Baumaschinen denen fortschrittliche(r) Maschinen derselben Bauart und vergleichbarer Leistung, die sich im Be bericht 24. Februar 2014 LAIRM CONSULT GmbH

53 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Seite 7 trieb bewährt haben, entsprechen bzw. wenn die für bestimmte Kategorien von Geräten gültigen Emissionskennwerte eingehalten sind. Die Stilllegung von Baumaschinen aus Gründen des Schallschutzes kommt nach Nummer 5 der AVV Baulärm grundsätzlich nur als äußerstes Mittel in Betracht, um die Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen durch Baulärm zu schützen. Nach Nummer soll die Stilllegung von Baumaschinen angeordnet werden, wenn 1. weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichen, um eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zu verhindern und 2. die Stilllegung im Einzelfall zum Schutz der Allgemeinheit, jedoch unter Berücksichtigung des Bauvorhabens, dringend erforderlich ist. Von der Stilllegung der Baumaschinen kann trotz Überschreitung der Immissionsrichtwerte abgesehen werden (Nummer 5.2.2), wenn die Bauarbeiten 1. zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes oder zur Abwehr sonstiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder 2. im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind und die Bauarbeiten ohne die Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können. 4. Baubeschreibung 4.1. Bauablauf Die Baumaßnahmen sollen in drei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten realisiert werden. Ziel dabei ist, den Zugverkehr während der zweiten Bauphase auf dem bestehenden Gleis und während der dritten Bauphase auf dem neu gebauten Gleis aufrechtzuerhalten. Lediglich während der ersten Bauphase ist für den Einbau der Weichen eine Totalsperrung der Strecke an einem Wochenende nötig. Insgesamt soll nördlich und südlich des künftigen Bahnsteigs je eine Weiche eingebaut werden. Dabei werden auch das Schotterbett und der Unterbau erneuert. Der Bauablauf besteht im Wesentlichen aus folgenden Einzelphasen: Schienentrennung; Rückbau der Gleissegmente; Abtragung des Schotterweges; Abtragung des Unterbaus; Neubau des Schotterweges; Verlegung der Weichen; LAIRM CONSULT GmbH 24. Februar bericht

54 Seite 8 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rögtesbüttel Stopfvorgänge (Gleisschotter). Zum Trennen der alten Gleise wird ein Schienentrennschleifer verwendet. Die geräuschintensive Einsatzzeit des Schienentrennschleifers soll weniger als 2 Stunden betragen. Zur Lagerung sowie zum Abtransport von Baumaterial etc. sollen am nördlichen Ende des Baufeldes sowie östlich des Baufeldes, südwestlich der Straße Südring zwei Bauplätze eingerichtet werden (siehe Lagepläne in Anlage A 1). Die Zufahrt zu den Bauplätzen und dem Baufeld erfolgt über das öffentliche Straßen- und Wegenetz. Hinsichtlich der Lkw- Verkehre ist mit 2 bis 3 An- sowie Abfahrten pro Stunde zu rechnen. Zusätzlich wird zum Verladen von Schotter und Abraum ein Bagger oder Radlader im Bereich des Bauplatzes eingesetzt. Im Bereich des Baufelds ist für den Transport der alten Gleise und neuen Weichen, des Schotterbetts und des Unterbaus der Einsatz von 2 Zweiwegebaggern geplant. Zur Verdichtung des Unterbaus kommt eine Rüttelplatte zum Einsatz. Die geräuschintensive Einsatzzeit der Rüttelplatte kann bis zu 2,5 Stunden pro Tag betragen. Nach Neuerrichtung des Unterbaus wird der Schotterweg aufgeschüttet und gegebenenfalls mit einer Rüttelplatte verdichtet. Auf diesem Unterbau werden die neuen Weichen von Hand verlegt. Als letzter Arbeitsschritt wird mit Hilfe einer eingegleisten straßengebundenen Stopfmaschine der restliche Schotter in den Schwellenzwischenraum eingebracht und verdichtet. Die geräuschintensive Einsatzzeit der Stopfmaschine kann bis zu 8 Stunden pro Tag, die geräuschintensive Einsatzzeit der übrigen Maschinen kann mehr als 8 Stunden pro Tag betragen. Hinsichtlich der Lkw-Verkehre ist mit 3 An- und Abfahrten pro Stunde zu rechnen. Die o.g. Arbeiten bzw. Maschinen/Geräte stellen die aus schalltechnischer Sicht maßgebenden Emissionsquellen dar. Weitere Baugeräte sind demgegenüber von untergeordneter Bedeutung und tragen nicht relevant zum Gesamtbeurteilungspegel bei, so dass sie im Folgenden nicht weiter betrachtet werden. In der zweiten Bauphase sind durch den Neubau eines Gleises, des Bahnsteigs sowie eines Wirtschaftsweges Erdbauarbeiten erforderlich. Dafür werden 2 Zweiwegebagger, 1 Kettenbagger, 1 Planierraupe, 1 Radlader und 1 Verdichtungswalze benötigt. Die Einsatzzeit der genannten Maschinen kann mehr als 8 Stunden pro Tag betragen. Im Bereich des Baufelds ist für den Transport der alten und neuen Gleise, des Schotterbetts und des Unterbaus der Einsatz von 2 Zweiwegebaggern geplant. Zur Verdichtung des Unterbaus kommt eine Verdichtungswalze zum Einsatz. Auf diesem Unterbau werden die neuen Gleise verlegt. Als letzter Arbeitsschritt wird mit Hilfe einer eingegleisten straßengebundenen Stopfmaschine der restliche Schotter in den Schwellenzwischenraum eingebracht und verdichtet. Die geräuschintensive Einsatzzeit der Stopfmaschine kann bis zu 8 Stunden pro Tag und bis zu 6 Stunden pro Nacht betragen. Hinsichtlich der Lkw- Verkehre ist mit 3 An- und Abfahrten pro Stunde zu rechnen. Für die insgesamt 7 neuen Signalfundamente sind Rammarbeiten erforderlich. Die Rammarbeiten für die 3 Signalfundamente im Baubereich sollen tags, für die 4 Signalfundamente auf freier Strecke nachts ausgeführt werden. Dabei kann die effektive Rammzeit erfahrungsgemäß mit weniger als 0,5 h pro Gründungspfahl abgeschätzt werden. Die bericht 24. Februar 2014 LAIRM CONSULT GmbH

55 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Seite 9 übrige Zeit wird für Makelarbeiten benötigt (Aufnehmen und Justieren der Pfähle, Umsetzen des Rammgeräts etc.). Die o.g. Arbeiten bzw. Maschinen/Geräte stellen die aus schalltechnischer Sicht maßgebenden Emissionsquellen dar. Weitere Baugeräte sind demgegenüber von untergeordneter Bedeutung und tragen nicht relevant zum Gesamtbeurteilungspegel bei, so dass sie im Folgenden nicht weiter betrachtet werden. Die dritte Bauphase ist bzgl. der Abläufe und Arbeiten mit der zweiten Bauphase vergleichbar und wird daher nicht detailliert dargestellt. Der genaue Geräteeinsatz steht gegenwärtig noch nicht fest, da die Ausschreibung noch nicht abgeschlossen und daher die ausführende Firma noch nicht bekannt ist. Nach Auskunft des Auftraggebers ist erfahrungsgemäß mit dem Einsatz der in den nachfolgenden beiden Abschnitten aufgeführten, hinsichtlich der Geräuschemissionen maßgeblichen, Maschinen und Geräte auszugehen Lastfälle Aus den verschiedenen im vorhergehenden Abschnitt dargestellten Bauphasen ergeben sich hinsichtlich der Geräuschemissionen unterschiedliche Lastfälle. Dabei werden für die Rammarbeiten sowie die Verlegung der Weichen verschiedene Arbeitspositionen der Ramme bzw. der Arbeiten für den Einbau der neuen Weichen unterschieden. Für die übrigen Arbeiten wird hingegen keine räumliche Differenzierung vorgenommen, da der Geräteeinsatz anders als auf einer sog. Wanderbaustelle innerhalb eines Arbeitstages (tags) in unterschiedlichen Bereichen des Baufelds stattfinden kann. Im Einzelnen werden folgende Lastfälle unterschieden: Lastfall 1 (Einbau der Weichen): o Lastfall 1a (Rückbauarbeiten), nachts: 1 Schienentrennschleifer (Baufeld); 2 Zweiwegebagger (Baufeld); 3 Lkw pro Stunde (Baufeld). o Lastfall 1b (Neubau des Unterbaus und des Gleisbetts mit Bodenverdichtung), tags: 2 Zweiwegebagger (Baufeld); 3 Lkw pro Stunde (Baufeld); 1 Rüttelplatte (Baufeld). o Lastfall 1c (Montage der Weiche aus Einzelteilen), tags: 2 Zweiwegebagger (Baufeld); 3 Lkw pro Stunde (Baufeld). LAIRM CONSULT GmbH 24. Februar bericht

56 Seite 10 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rögtesbüttel o Lastfall 1d (Stopfen des Gleisbetts), nachts: 2 Zweiwegebagger (Baufeld); 3 Lkw pro Stunde (Baufeld); 1 Stopfmaschine (Baufeld). Lastfall 2 (Neubau von Gleisen, Bahnsteig und landwirtschaftlicher Zuwegung): o Lastfall 2a (Erdbauarbeiten), tags: 2 Zweiwegebagger (Baufeld); 3 Lkw pro Stunde (Baufeld und beide Bauplätze); 1 Kettenbagger (Baufeld); 1 Planierraupe (Baufeld); 1 Radlader (Baufeld und südlicher Bauplatz); 1 Verdichtungswalze (Baufeld). o Lastfall 2b (Stopfarbeiten), tags: 2 Zweiwegebagger (Baufeld); 1 Stopfmaschine (Baufeld). o Lastfall 2c (Rammarbeiten im Baubereich), tags: Arbeitspositionen der Ramme (Baufeld). o Lastfall 2d (Rammarbeiten auf der freien Strecke), nachts: Arbeitspositionen der Ramme (Baufeld). 5. Emissionen Die maßgeblichen Emissionsquellen auf dem Betriebsgrundstück sind gegeben durch: Rammarbeiten mit Schlagramme; Einsatz eines Schienentrennschleifers; Einsatz von Zwei-Wege-Baggern, einem Kettenbagger, einer Planierraupe, einer Verdichtungswalze und einem Radlader; Einsatz einer Rüttelplatte; Einsatz einer Gleis- bzw. Weichenstopfmaschine; Einsatz von Lkw. Die maßgeblichen Geräuschemissionen sind bei Rammarbeiten erfahrungsgemäß durch den Betrieb der Schlagrammen gegeben. Andere Arbeitsvorgänge, die im Rahmen der bericht 24. Februar 2014 LAIRM CONSULT GmbH

57 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Seite 11 Rammarbeiten auftreten (z.b. Makelarbeiten, Materialtransporte, Umbaumaßnahmen etc.) sind im vorliegenden Fall nicht pegelbestimmend und werden daher vernachlässigt. Hinsichtlich der Geräuschemissionen von Schlagrammen ist festzustellen, dass die Schallleistungspegel verschiedener Geräte eine große Spanne abdecken [6]. Auch der Untergrund und das Rammgut bestimmen die Höhe der Geräuschabstrahlung maßgeblich. Im Folgenden wird als Ansatz für die Schlagramme ein mittlerer Schalleistungspegel von 135 db(a) angesetzt. Dieser Wert bezieht sich auf die gesamte Geräuschabstrahlung bei der Rammung inkl. Impulszuschlag und Nebenaggregate. Unter Berücksichtigung einer tatsächlichen Einsatzzeit für die Rammarbeiten von bis zu 2,5 Stunden tags und bis zu 2 Stunden nachts ist gemäß AVV Baulärm eine Zeitkorrektur von 10 db(a) in Ansatz zu bringen. Da davon ausgegangen werden kann, dass die Rammarbeiten innerhalb eines Tages bzw. einer Nacht vorgenommen werden, werden diese in jeweils einem Lastfall zusammengefasst. Die Emissionen an der jeweiligen Rammposition werden durch Korrekturen der Schallleistungspegel berücksichtigt. Für die drei Rammarbeiten im Baustellenbereich werden 4,8 db(a) und für die vier Rammarbeiten auf der freien Strecke entsprechend 6 db(a) abgezogen, der energetische Summenpegel entspricht jedoch dem Gesamt-Schallleistungspegel. Hinsichtlich der Baugeräte wurden Literaturwerte ([9]-[11]) angesetzt. Dementsprechend wird für baubedingten Radlader- sowie Hydraulikbaggereinsatz ein mittlerer Schallleistungspegel von 110 db(a) (inkl. Impulszuschlag zur Berücksichtigung von Verladegeräuschen, dem Aufnehmen von Erdreich etc.) zugrunde gelegt. Für den Einsatz einer Verdichtungswalze wurde ein mittlerer Ansatz von 106 db(a) zzgl. eines Impulszuschlags von 3 db(a) berücksichtigt. Für das Verdichten von Schotter am Gleisbett mittels Vibrationsplatte wurden gemäß [10] 114 db(a) (inkl. Impulszuschlag) in Ansatz gebracht. Für die Planierraupe wurde ein mittlerer Ansatz von 110,9 db(a) inkl. Impulszuschlag von 6 db(a) angesetzt. Fast alle in diesem Abschnitt aufgeführten Maschinen sollen durchgehend eingesetzt werden, daher kann keine Zeitkorrektur vorgenommen werden. Lediglich für die Vibrationsplatte kann aufgrund der Einsatzzeit von bis zu 2,5 Stunden tags eine Zeitkorrektur von 10 db(a) angesetzt werden. Für den Einsatz des Schienentrennschleifers werden exemplarisch 117 db(a) (Herstellerangabe: Husqvarna K 1260 Rail) als Schallleistungspegel angesetzt. Zur Berücksichtigung der besonderen Störwirkung dieses Geräts wurde entsprechend der AVV Baulärm zusätzlich ein Lästigkeitszuschlag von 3 db(a) berücksichtigt (Wirkpegel: 120 db(a)). Die effektive Einsatzzeit kann voraussichtlich bis zu 1,5 Stunden betragen. Daher ist gemäß AVV Baulärm eine Zeitkorrektur von 10 db(a) in Ansatz zu bringen. Zur Berücksichtigung der Lkw (Fahrten, Abkippen von Schüttgut, Rangieren, etc.) im Bereich des Baufeldes und der Bauplätze wurde ein exemplarischer Einsatz-Zyklus ermittelt. Der Zyklus berücksichtigt die Fahrt auf dem Bauplatz, Leerlaufgeräusche sowie einen Lkw-Abkippvorgang. Dabei wurde für die Fahrten ein mittlerer Grund-Schallleistungspegel von 105 db(a) bei einer mittleren Einwirkzeit von 3 Minuten angesetzt. Die Laufzeit des Lkw-Motors im Leerlauf wurde mit wurde mit 14 Minuten abgeschätzt. Der berücksichtigte Schallleistungspegel beträgt 94 db(a) gemäß [12]. Bei Abkippvorgängen sind sowohl die LAIRM CONSULT GmbH 24. Februar bericht

58 Seite 12 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rögtesbüttel Geräusche durch den Lkw als auch durch Schütt- und Rutschgeräusche zu berücksichtigen. In der vorliegenden Untersuchung wird ein mittlerer Schallleistungspegel von 105 db(a) zuzüglich eines Impulszuschlages von 6 db(a) zugrunde gelegt, der auf Literaturangaben ([7]-[9]) basiert. Dabei wird die geräuschintensive Zeit für die Lkw-Geräusche zu 2 Minuten, die für die Schüttgeräusche zu 1 Minute angenommen. Der Summen- Schallleistungspegel für einen Zyklus beträgt ca. 104 db(a). Eine Zusammenfassung befindet sich in Anlage A Im Folgenden wird zur sicheren Seite von 3 Lkw je Stunde ausgegangen, so dass sich bei einem Zyklus von etwa 20 Minuten je Lkw im Mittel ein Lkw dauerhaft auf der Baustelle befindet. Dementsprechend wird der Schallleistungspegel für einen Lkw ohne Zeitkorrektur in Ansatz gebracht. Hinsichtlich der Schallemissionen der Gleisstopfmaschine liegen Schallpegelmessblätter im Arbeitsbetrieb eines Herstellers vor [14]. In Anlehnung an das Hüllflächenverfahren wurden Schallleistungspegel aus den vorliegenden Angaben abgeleitet und exemplarisch in Ansatz gebracht. Es liegen Messergebnisse zu drei unterschiedlichen Ausführungen des Maschinentyps 09-3X der Firma Plasser & Theurer vor. Daraus ergibt sich im Mittel ein Schallleistungspegel von etwa 119 db(a) im Arbeitsbetrieb. Zusätzlich wird ein Lästigkeitszuschlag zur Berücksichtigung von Bremsenquietschen von 3 db(a) berücksichtigt (Wirkpegel 122 db(a)). Die effektive Einsatzzeit wird tags voraussichtlich bis zu 8 Stunden und nachts voraussichtlich bis 6 Stunden betragen. Daher ist gemäß AVV Baulärm eine Zeitkorrektur von 5 db(a) tags und nachts in Ansatz zu bringen. Die mittlere Quellenhöhe für die Rammarbeiten beträgt etwa 4 m über Grund. Das Baufeld wurde mit einer mittleren Höhe von 1 m modelliert. Eine Zusammenfassung der Basisschallleistungen ist in Anlage A 2.1 zu finden, eine Zusammenstellung der in Ansatz gebrachten Schallleistungsbeurteilungspegel in Anlage A 2.2. Die Lage der Quellen kann den Lageplänen in Anlage A 1entnommen werden. 6. Immissionen 6.1. Allgemeines Die Berechnung der Schallausbreitung wurde mit dem EDV-Programm Cadna/A [13] auf Grundlage der DIN ISO 9613, Teil 2 [5] durchgeführt. Die Berechnungen der Dämpfungsterme erfolgte gemäß DIN ISO unter Verwendung der A-bewerteten Pegel. Eine meteorologische Korrektur gemäß DIN ISO wurde nicht in Ansatz gebracht. Die AVV Baulärm sieht keine meteorologische Korrektur vor. Das maßgebende Umfeld des Plangebiets ist weitgehend eben, so dass mit einem ebenen Geländemodell gerechnet wurde bericht 24. Februar 2014 LAIRM CONSULT GmbH

59 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Seite 13 Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen und Immissionsorte sind aus den Plänen der Anlage A 1 ersichtlich Beurteilungspegel Zur Beurteilung der Geräuschbelastungen aus Baulärm wurden die Beurteilungspegel an den maßgebenden exemplarischen Immissionsorten für alle Lastfälle getrennt ermittelt. Die Ergebnisse sind in den Tabellen 2 bis 5 zusammengestellt. Eine Darstellung in flächendeckenden Rasterlärmkarten für zwei verschieden Maßstäbe im nahen bzw. fernen Umfeld der jeweiligen Baumaßnahme finden sich in der Anlage A 3 (Darstellung jeweils als Isophonen in 1 db(a)-abstufungen; Immissionsorthöhe 5,3 m, das entspricht ca. dem 1. Obergeschoss) Erste Bauphase (Lastfälle 1a bis 1d) Tagesabschnitt (7:00 Uhr bis 20:00 Uhr): Zur Beurteilung der Geräuschbelastungen aus Baulärm während des Neubaus des Unterbaus und des Gleisbett mit Bodenverdichtung tags wurden die Beurteilungspegel an den maßgebenden Immissionsorten ermittelt wurden die Beurteilungspegel an den maßgebenden Immissionsorten ermittelt. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 2 dargestellt. Zusammenfassend sind folgende Ergebnisse festzuhalten: Bebauung in Rötgesbüttel östlich des Baufeldes (Bahnhofstraße, Am Bahndamm, Südring): Die höchsten Belastungen in den Lastfällen 1b und 1c sind an der Bahnhofstraße (IO 04) zu erwarten. Der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 60 db(a) wird um bis zu 13 db(a) überschritten. An der Bebauung östlich des Baufeldes an den Straßen Am Bahndamm und Südring (IO 01 bis IO 03) sind die Belastungen in den Lastfällen 1b (LF 1b) und 1c (LF 1c) in etwa gleich groß. Der Immissionsrichtwert von 55 db(a) für allgemeine Wohngebiete wird in diesem Gebiet um bis zu 5 db(a) überschritten. In den übrigen, weiter westlich bzw. östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte von 55 db(a) bzw. 60 db(a) in den Lastfällen 1b und 1c überwiegend eingehalten. Bebauung in Rötgesbüttel östlich und westlich der Bahnstrecke (Alte Heerstraße, Dorfstraße): An den Immissionsorten IO 05 und IO 06 wird der Immissionsrichtwert von 55 db(a) in den Lastfällen 1b und 1c eingehalten. Auch in den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte von 55 db(a) für allgemeine Wohngebiete und 60 db(a) für Mischgebiete eingehalten. LAIRM CONSULT GmbH 24. Februar bericht

60 Seite 14 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rögtesbüttel Bebauung in Rötgesbüttel östlich und westlich der Bahnstrecke (Sandkamp, Fasanenweg): An den Immissionsorten IO 07 und IO 08 wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) bzw. für Mischgebiete von 60 db(a) in den Lastfällen 1b und 1c eingehalten. Auch in den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) bzw. für Mischgebiete von 60 db(a) eingehalten. Bebauung in Meine nördlich der Straße Rostockring: Am Immissionsort IO 09 wird der Immissionsrichtwert von 55 db(a) in den Lastfällen 1b und 1c eingehalten. Auch in den weiter westlich und nördlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte von 55 db(a) für allgemeine Wohngebiete bzw. 60 db(a) für Mischgebiete eingehalten. Bebauung in Ribbesbüttel westlich der Straße Masch: Am Immissionsort IO 10 wird der Immissionsrichtwert von 60 db(a) in den Lastfällen 1b und 1c eingehalten. Auch in den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte von 55 db(a) für allgemeine Wohngebiete bzw. 60 db(a) für Mischgebiete eingehalten. An der Bebauung im weiteren Umfeld von Rötgesbüttel sind keine relevanten Beeinträchtigungen durch Immissionen aus dem Betrieb der Baustelle zu erwarten bericht 24. Februar 2014 LAIRM CONSULT GmbH

61 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Seite 15 Tabelle 2: Beurteilungspegel aus Baulärm, erste Bauphase, tags, für die maßgeblichen Geschosse. Farblich markierte Zellen bezeichnen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm um bis zu 5 db(a) (gelb) bzw. mehr als 5 db(a) (orange). Sp Ze Nr. Gebiet Immissionsort Immissionsrichtwert tags nachts Geschoss Beurteilungspegel Baulärm 1b Lastfall db(a) tags [db(a)] 1 IO 01 WA EG IO 01 WA OG IO 02 WA EG IO 02 WA OG IO 03 WA EG IO 03 WA OG IO 04 MI EG IO 05 WA EG IO 05 WA OG IO 06 WA EG IO 06 WA OG IO 07 MI EG IO 07 MI OG IO 08 WA EG IO 08 WA OG IO 09 WA EG IO 09 WA OG IO 10 MI EG IO 10 MI OG c Nachtabschnitt (20:00 Uhr bis 7:00 Uhr): Zur Beurteilung der Geräuschbelastungen aus Baulärm während der nächtlichen Rückbauarbeiten und des Stopfens des Gleisbetts wurden die Beurteilungspegel an den maßgebenden Immissionsorten ermittelt. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 3 zusammengestellt. Zusammenfassend sind folgende Ergebnisse festzuhalten: Bebauung in Rötgesbüttel östlich des Baufeldes (Bahnhofstraße, Am Bahndamm, Südring): Die höchsten Belastungen im Lastfall 1d sind an der Bahnhofstraße (IO 04) zu erwarten. Der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 60 db(a) wird um bis zu 33 db(a) überschritten. Im Lastfall 1a liegen die maximal zu erwartenden Belastungen um bis zu 4 db(a) niedriger. An der Bebauung östlich des Baufeldes an den Straßen Am Bahndamm und Südring (IO 01 bis IO 03) sind die höchsten Belastungen im Lastfall 1d (LF 1d) zu erwarten. LAIRM CONSULT GmbH 24. Februar bericht

62 Seite 16 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rögtesbüttel Der Immissionsrichtwert von 40 db(a) für allgemeine Wohngebiete wird in diesem Gebiet um bis zu 26 db(a) überschritten. Im Lastfall 1a (LF 1a) liegen die maximal zu erwartenden Belastungen um 3 bis 4 db(a) niedriger In den übrigen, weiter westlich bzw. östlich gelegenen Bereichen in Rötgesbüttel werden die Immissionsrichtwerte von 40 db(a) bzw. 45 db(a) in den Lastfällen 1a und 1d überwiegend überschritten. In den weiter entfernten Bereichen außerhalb von Rötgesbüttel werden die Immissionsrichtwerte überwiegend eingehalten. Bebauung in Rötgesbüttel östlich und westlich der Bahnstrecke (Alte Heerstraße, Dorfstraße): An den Immissionsorten IO 05 und IO 06 wird der Immissionsrichtwert von 40 db(a) im Lastfall 1a um bis zu 12 db(a) und im Lastfall 1d um bis zu 15 db(a) überschritten. Auch in den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte von 40 db(a) für allgemeine Wohngebiete und 45 db(a) für Mischgebiete weitgehend überschritten. Bebauung in Rötgesbüttel östlich und westlich der Bahnstrecke (Sandkamp, Fasanenweg): Am Immissionsort IO 08 wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) im Lastfall 1a um bis zu 2 db(a) und im Lastfall 1d um bis zu 6 db(a) überschritten. Am Immissionsort IO 07 wird der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 45 db(a) in beiden Lastfällen eingehalten. In den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte von 40 db(a) bzw. 45 db(a) eingehalten. Bebauung in Meine nördlich der Straße Rostockring: Am Immissionsort IO 09 wird der Immissionsrichtwert von 40 db(a) für allgemeine Wohngebiete in den Lastfällen 1a und 1d eingehalten. Auch in den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte von 40 db(a) für allgemeine Wohngebiete bzw. von 45 db(a) für Mischgebiete eingehalten. Bebauung in Ribbesbüttel westlich der Straße Masch: Am Immissionsort IO 10 wird der Immissionsrichtwert von 45 db(a) für Mischgebiete in den Lastfällen 1a und 1d eingehalten. Auch in den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte von 40 db(a) für allgemeine Wohngebiete bzw. von 45 db(a) für Mischgebiete eingehalten. An der Bebauung im weiteren Umfeld von Rötgesbüttel sind keine relevanten Beeinträchtigungen durch Immissionen aus dem Betrieb der Baustelle zu erwarten bericht 24. Februar 2014 LAIRM CONSULT GmbH

63 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Seite 17 Tabelle 3: Beurteilungspegel aus Baulärm, erste Bauphase, nachts, für die maßgeblichen Geschosse. Farblich markierte Zellen bezeichnen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm um bis zu 5 db(a) (gelb) bzw. mehr als 5 db(a) (orange). Sp Ze Nr. Gebiet Immissionsort Immissionsrichtwert tags nachts Geschoss Beurteilungspegel Baulärm 1a Lastfall db(a) nachts [db(a)] 1 IO 01 WA EG IO 01 WA OG IO 02 WA EG IO 02 WA OG IO 03 WA EG IO 03 WA OG IO 04 MI EG IO 05 WA EG IO 05 WA OG IO 06 WA EG IO 06 WA OG IO 07 MI EG IO 07 MI OG IO 08 WA EG IO 08 WA OG IO 09 WA EG IO 09 WA OG IO 10 MI EG IO 10 MI OG d Zweite und dritte Bauphase (Lastfälle 2a bis 2d) Tagesabschnitt (7:00 Uhr bis 20:00 Uhr): Zur Beurteilung der Geräuschbelastungen aus Baulärm während der täglichen Erdbauarbeiten, der Stopfarbeiten und der Rammarbeiten im Baubereich wurden die Beurteilungspegel an den maßgebenden Immissionsorten ermittelt. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 4 zusammengestellt. Zusammenfassend sind folgende Ergebnisse festzuhalten: Bebauung in Rötgesbüttel östlich des Baufeldes (Bahnhofstraße, Am Bahndamm, Südring): Die höchsten Belastungen im Lastfall 2a (LF 2a) und 1c (LF 1c) sind an der Bahnhofstraße (IO 04) zu erwarten. Der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 60 db(a) wird um bis zu 17 db(a) überschritten. An der Bebauung östlich des Baufeldes an den Straßen Am Bahndamm und Südring (IO 01 bis IO 03) sind die höchsten Belastungen im Lastfall 2c (LF 2c) zu erwarten. LAIRM CONSULT GmbH 24. Februar bericht

64 Seite 18 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rögtesbüttel Der Immissionsrichtwert von 55 db(a) für allgemeine Wohngebiete wird in diesem Gebiet um bis zu 18 db(a) überschritten. In den Lastfällen 2a und 2b liegen die maximal zu erwartenden Belastungen um 6 bis 10 db(a) niedriger. In den übrigen, weiter westlich bzw. östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte von 55 db(a) bzw. 60 db(a) in den Lastfällen 2a bis 2c überwiegend eingehalten. Bebauung in Rötgesbüttel östlich und westlich der Bahnstrecke (Alte Heerstraße, Dorfstraße): An den Immissionsorten IO 05 und IO 06 wird der Immissionsrichtwert von 55 db(a) im Lastfall 2c um 3 bis 4 db(a) überschritten. In den Lastfällen 2a und 2b wird der Immissionsrichtwert eingehalten. In den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwert von 55 db(a) für allgemeine Wohngebiete bzw. 60 db(a) für Mischgebiete eingehalten. Bebauung in Rötgesbüttel östlich und westlich der Bahnstrecke (Sandkamp, Fasanenweg): An den Immissionsorten IO 07 und IO 08 wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) bzw. für Mischgebiete von 60 db(a) in den Lastfällen 1a bis 2c eingehalten. Auch in den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte von 55 db(a) für allgemeine Wohngebiete bzw. 60 db(a) für Mischgebiete eingehalten. Bebauung in Meine nördlich der Straße Rostockring: Am Immissionsort IO 09 wird der Immissionsrichtwert von 60 db(a) in den Lastfällen 2a bis 2c eingehalten. Auch in den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) und für Mischgebiete von 60 db(a) eingehalten. Bebauung in Ribbesbüttel westlich der Straße Masch: Am Immissionsort IO 10 wird der Immissionsrichtwert von 60 db(a) in den Lastfällen 2a bis 2c eingehalten. Auch in den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) und für Mischgebiete von 60 db(a) eingehalten. An der Bebauung im weiteren Umfeld von Rötgesbüttel sind keine relevanten Beeinträchtigungen durch Immissionen aus dem Betrieb der Baustelle zu erwarten bericht 24. Februar 2014 LAIRM CONSULT GmbH

65 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Seite 19 Tabelle 4: Beurteilungspegel aus Baulärm, zweite Bauphase, tags, für die maßgeblichen Geschosse. Farblich markierte Zellen bezeichnen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm um bis zu 5 db(a) (gelb) bzw. mehr als 5 db(a) (orange). Sp Ze Nr. Gebiet Immissionsort Immissionsrichtwert tags nachts Geschoss Beurteilungspegel Baulärm Lastfall 2a 2b 2c db(a) tags [db(a)] 1 IO 01 WA EG IO 01 WA OG IO 02 WA EG IO 02 WA OG IO 03 WA EG IO 03 WA OG IO 04 MI EG IO 05 WA EG IO 05 WA OG IO 06 WA EG IO 06 WA OG IO 07 MI EG IO 07 MI OG IO 08 WA EG IO 08 WA OG IO 09 WA EG IO 09 WA OG IO 10 MI EG IO 10 MI OG Nachtabschnitt (20:00 Uhr bis 7:00 Uhr): Zur Beurteilung der Geräuschbelastungen aus Baulärm während der nächtlichen Rammarbeiten auf der freien Strecke wurden die Beurteilungspegel an den maßgebenden Immissionsorten ermittelt. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 5 zusammengestellt. Zusammenfassend sind folgende Ergebnisse festzuhalten: Bebauung in Rötgesbüttel östlich des Baufeldes (Bahnhofstraße, Am Bahndamm, Südring): Der Immissionsrichtwert von 40 db(a) für allgemeine Wohngebiete werden an der Bebauung östlich des Baufeldes an den Straßen Am Bahndamm und Südring (IO 01 bis IO 03) um bis zu 15 db(a) überschritten. An der Bahnhofstraße (IO 04) wird der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 45 db(a) wird um bis zu 3 db(a) überschritten. LAIRM CONSULT GmbH 24. Februar bericht

66 Seite 20 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rögtesbüttel Auch in den übrigen, weiter westlich bzw. östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte von 40 db(a) bzw. 45 db(a) im Lastfall 2d überwiegend überschritten. Bebauung in Rötgesbüttel östlich und westlich der Bahnstrecke (Alte Heerstraße, Dorfstraße): An den Immissionsorten IO 05 und IO 06 wird der Immissionsrichtwert von 40 db(a) im Lastfall 2d um bis zu 37 db(a) überschritten. Auch in den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte von 40 db(a) für allgemeine Wohngebiete und 45 db(a) für Mischgebiete überschritten. Bebauung in Rötgesbüttel östlich und westlich der Bahnstrecke (Sandkamp, Fasanenweg): Am Immissionsort IO 07 wird der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 45 db(a) im Lastfall 2d um bis zu 27 db(a) überschritten. Am Immissionsort IO 08 wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) im Lastfall 2d um bis zu 26 db(a) überschritten. Auch in den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte von 40 db(a) für allgemeine Wohngebiete und 45 db(a) für Mischgebiete überschritten. Bebauung in Meine nördlich der Straße Rostockring: Am Immissionsort IO 09 wird der Immissionsrichtwert von 40 db(a) im Lastfall 2d um bis zu 2 db(a) überschritten. Auch in den weiter westlich, südlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) überschritten, für Mischgebiete von 45 db(a) jedoch eingehalten. Bebauung in Ribbesbüttel westlich der Straße Masch: Am Immissionsort IO 10 wird der Immissionsrichtwert von 45 db(a) im Lastfall 2d um bis zu 1 db(a) überschritten. In den weiter westlich, nördlich und östlich gelegenen Bereichen werden die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) bzw. für Mischgebiete von 45 db(a) eingehalten. An der Bebauung im weiteren Umfeld von Rötgesbüttel sind keine relevanten Beeinträchtigungen durch Immissionen aus dem Betrieb der Baustelle zu erwarten bericht 24. Februar 2014 LAIRM CONSULT GmbH

67 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Seite 21 Tabelle 5: Beurteilungspegel aus Baulärm, zweite Bauphase, nachts, für die maßgeblichen Geschosse. Farblich markierte Zellen bezeichnen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm um bis zu 5 db(a) (gelb) bzw. mehr als 5 db(a) (orange). Sp Ze Nr. Gebiet Immissionsort Immissionsrichtwert tags nachts Geschoss Beurteilungspegel Baulärm Lastfall 2d db(a) nachts [db(a)] 1 IO 01 WA EG 53 2 IO 01 WA OG 53 3 IO 02 WA EG 53 4 IO 02 WA OG 53 5 IO 03 WA EG 55 6 IO 03 WA OG 55 7 IO 04 MI EG 48 8 IO 05 WA EG 75 9 IO 05 WA OG IO 06 WA EG IO 06 WA OG IO 07 MI EG IO 07 MI OG IO 08 WA EG IO 08 WA OG IO 09 WA EG IO 09 WA OG IO 10 MI EG IO 10 MI OG Spitzenpegel Darüber hinaus ist bei einem Nachtbetrieb die Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums gemäß AVV Baulärm zu prüfen. Hierzu wurden die erforderlichen Mindestabstände abgeschätzt, die zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel erforderlich sind. Abschirmungen wurden nicht berücksichtigt. Die erforderlichen Mindestabstände zur Einhaltung der zulässigen Spitzenpegel sind in der Tabelle 6 zusammengestellt. Im vorliegenden Fall befinden sich bebaute Gebiete innerhalb der Mindestabstände, so dass die zulässigen Spitzenpegel gemäß AVV Baulärm weitgehend überschritten werden. Lediglich die Immissionsorte IO 09 (Meine) und IO 10 (Ribbesbüttel) liegen außerhalb der Mindestabstände. LAIRM CONSULT GmbH 24. Februar bericht

68 Seite 22 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rögtesbüttel Tabelle 6: Mindestabstand zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel Vorgang Schallleistungspegel [db(a)] Mindestabstand nachts [m] WR 1) WA 2) MI/MD 3) GE 4) Schlagramme Abkippvorgange (Lkw) bzw. Schlaggeräusch einer Baggerschaufel auf Schotter ) zulässiger Spitzenpegel (WR): 55 db(a) nachts 2) zulässiger Spitzenpegel (WA): 60 db(a) nachts 3) zulässiger Spitzenpegel (MI/MD): 65 db(a) nachts 4) zulässiger Spitzenpegel (GE): 70 db(a) nachts 6.4. Wirkpegel Die in Abschnitt 6.2 dargestellten Pegel stellen die Beurteilungspegel gemäß AVV Baulärm unter Berücksichtigung von Zeitkorrekturen dar, sofern die Einwirkzeit der einzelnen Maschinen geringer als 8/6 h tags/nachts bzw. 2,5/2 h tags/nachts liegen. Sofern für eine weitere Beurteilung außerhalb der AVV Baulärm die tatsächlich auftretenden Wirkpegel während des Betriebes der Rammgeräte wichtig sind (Lastfälle 2c und 2d), können diese aus den Beurteilungspegeln durch Addition der Zeitkorrektur von 10 db(a) und der Korrektur für die Quellenanzahl von 4,8 db(a) (Lastfall 2c) bzw. 6 db(a) (Lastfall 2d) ermittelt werden. In den Rasterlärmkarten der Anlage A 3 (Darstellung der Beurteilungspegel als Isophonen in 1 db(a)-abstufungen) entspricht somit z.b. die Isophone eines Beurteilungspegels von 49 db(a) einem Wirkpegel von 59 db(a). Für die Lastfälle 1c und 2a entsprechen die Beurteilungspegel den jeweiligen Wirkpegeln, da in diesen Lastfällen keine Zeitkorrekturen berücksichtigt wurden. Für die Lastfälle 1a, 1b, 1d und 2b ist eine unmittelbare Umrechnung auf den Wirkpegel nicht möglich, da Zeitkorrekturen nur für einzelne Maschinen, nicht jedoch für den gesamten Baustellenbetrieb berücksichtigt werden Lärmschutzmaßnahmen Aufgrund der zu erwartenden deutlichen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte sind Maßnahmen zum Lärmschutz zu prüfen. Grundsätzlich kommen folgende Maßnahmen in Betracht: Bauverfahren: Durch Auswahl eines lärmarmen Bauverfahrens ist teilweise bereits bei der Planung und Ausschreibung eine Minimierung der Belastungen aus Baulärm möglich. Im vorliegenden Fall ist jedoch das gewählte Verfahren der Einrammung anderen Verfahren vorzuziehen, um einen schnelleren Baufortschritt zu gewährleisten. Dies ist insbesondere nachts erforderlich, um die geplante nächtliche Sperrung der Strecke zeitlich auf das Mindestmaß zu beschränken bericht 24. Februar 2014 LAIRM CONSULT GmbH

69 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Seite 23 Das Vorbohren und Stellen der Gründungen ist im vorliegenden Fall aufgrund der geringen Länge des Rammguts (bis zu 6 m) nicht zielführend, da die letzten Meter ohnehin nachgerammt werden müssen, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Zudem würde sich durch das zusätzliche Vorbohren die benötigte Arbeitszeit pro Gründung deutlich erhöhen. Statt des Einsatzes des Schienentrennschleifers könnte die Trennung der Gleisstränge auch mit einem Schneidbrenner durchgeführt werden. Dieses Verfahren ist gegenüber dem Trennschleifer weniger geräuschintensiv. Allerdings ist dieses Verfahren mit deutlich mehr Zeitaufwand verbunden, so dass dieses Rückbauverfahren hinsichtlich des sehr engen Zeitplans während der Streckensperrung höchstwahrscheinlich nicht praktikabel ist. Für den übrigen Baugeräteeinsatz wie den Bagger, die Walze bzw. Rüttelplatte sowie einer Stopfmaschine zur Verdichtung des Erd- bzw. Schotteraufbaus sind keine alternativen Bauverfahren mit maßgeblich geringerer Lärmentwicklung bekannt. Maßnahmen an der Quelle: Hinsichtlich der Rammarbeiten wäre der Einsatz einer Schallschutzhaube am Rammbären oder eines Schalldämmkamins/Faltenbalges als Abschirmung des gesamten Rammpfahles zu prüfen. Da im vorliegenden Fall das Rammgut selbst in Schwingungen versetzt wird, wäre eine vollständige Ummantelung mit einem Schalldämmkamin oder Faltenbalg erforderlich. Aufgrund der sehr geringen Einsatzzeit an einem einzigen Tag und in einer einzigen Nacht erscheint ein derartiger Aufwand jedoch nicht angemessen Prinzipiell besteht die Möglichkeit, die Schallabstrahlung lokal eingesetzter Arbeitsgeräte wie beispielsweise des Schienentrennschleifers im Lastfall 1a durch mobile Lärmschutzwände an der Quelle zu mindern. Insbesondere bei Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauung kann diese Methode lokal an einzelnen Immissionsorten eine relevante Reduzierung der Immissionen hinsichtlich der Geräusche des jeweiligen Geräts erzielen. Außer durch eine Quasi-Einhausung sind deutliche flächendeckende Reduzierungen der Beurteilungspegel jedoch nicht zu erzielen. Insbesondere beim Einsatz der mobilen Maschinen wie Bagger und Radlader ist aufgrund des Arbeitsradius und den dadurch benötigten Abstand zur Quelle der Einsatz von Lärmschutzwänden nicht effektiv. Begrenzung der effektiven Einsatzzeiten der Baumaschinen: Die effektiven Rammzeiten sind bereits auf ein Mindestmaß von lediglich bis zu 2 Stunden pro Tag bzw. Nacht reduziert. Daher sind keine weiteren Minderungsmöglichkeiten gegeben. Der Geräteeinsatz weiterer besonders störender Baugeräte (Schienentrennschleifer, Stopfmaschine) beschränkt sich bereits auf 1,5 h bzw. 8 h tags und 6 h nachts. Sofern die Einsatzzeit der Stopfmaschine auf 2,5 h/2 h tags/nachts begrenzt würde, wäre eine Minderung der Beurteilungspegel der einzelnen Geräte aufgrund der Zeitkorrektur gemäß AVV Baulärm um 5 db(a) möglich. Diese Minderung würde sich jedoch nur teilweise auf die Beurteilungspegel an den Immissionsorten übertragen, da in den vorliegenden Lastfällen nicht einzelne Baumaschinen, sondern der Gesamtbetrieb der Baustelle pegelbestimmend ist. LAIRM CONSULT GmbH 24. Februar bericht

70 Seite 24 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rögtesbüttel Grundsätzlich würde eine weitergehende Beschränkung der Einsatzzeiten von Baugeräten die Gesamtdauer der Baustelle und somit die erforderliche Einschränkung des Bahnverkehrs deutlich erhöhen. Dies steht wiederum dem weitergefassten allgemeinen Interesse entgegen, die Behinderung des Zugverkehrs möglichst gering zu halten. Abschirmung durch baulichen Schallschutz: Grundsätzlich wäre es denkbar, durch vorübergehend aufgestellten baulichen Schallschutz die Lärmquelle abzuschirmen. Aufgrund der hohen Quelllage bei den Rammarbeiten müsste dieser Lärmschutz jedoch erhebliche Dimensionen aufweisen, so dass eine effektive Abschirmung der Ramme kaum möglich ist. Darüber hinaus müsste ein derartiger Schallschutz auch mobil zu betreiben sein, da sich die Rammarbeiten entlang der Schienenstrecke fortbewegen und auch tags der Betrieb der Strecke sichergestellt sein muss. Auf Grund der teilweise parallel an verschiedenen Bereichen der Baustelle zu verrichtenden Arbeiten, müsste die gesamte Baustelle durch Lärmschutzwände abgeschirmt werden. Auf Grund der teilweise sehr hohen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte ist eine spürbare Reduzierung der Schallimmissionen erst ab einer entsprechend hohen Dimensionierung der Lärmschutzwand zu erwarten. Denkbar ist der Schutz der maßgebenden Bebauung durch vorübergehend aufstellten baulichen Lärmschutz im Nahbereich der Bebauung. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Bereiche ist dies jedoch als kaum realisierbar anzusehen. Allerdings könnten Minderungen der Baulärmimmissionen durch eine Lärmschutzwand im Bereich der am stärksten betroffenen Bebauung im Nahbereich der Baustelle geprüft werden. Hierzu stehen verschiedene Systeme unterschiedlicher Hersteller zur Verfügung. Dabei wird sich eine relevante Reduzierung der Beurteilungspegel voraussichtlich auf die unteren Geschosse beschränken. Zusammenfassend ist festzustellen, dass es auch mit erheblichem zeit- und kostenintensiven baulichen Schallschutz durch mobile Lärmschutzwände nicht möglich ist, die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm tags und nachts überall einzuhalten bzw. die Überschreitungen auf maximal 5 db(a) zu beschränken. Zudem ist entsprechend dem vorangegangenen Abschnitt in Frage zu stellen, ob ein entsprechender Lärmschutz überhaupt realisierbar ist. Der Aufbau umfangreicher Lärmschutzwände erscheint daher nicht angemessen Qualität der Prognose Aufgrund der großen Spanne der Geräuschemissionen insbesondere von Schlagrammen sind Abweichungen der Schallleistungspegel und damit der Wirk- und Beurteilungspegel nicht auszuschließen. Die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung verwendeten Ansätze liegen jedoch erfahrungsgemäß auf der sicheren Seite. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Berechnung der Schallausbreitung gemäß DIN ISO von einer die Schallausbreitung begünstigenden Mitwindwetterlage mit mittle bericht 24. Februar 2014 LAIRM CONSULT GmbH

71 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rötgesbüttel Seite 25 ren Windgeschwindigkeiten ausgeht. Es wird daher zugrunde gelegt, dass der Wind immer von der Quelle zum Immissionsort weht. Dies entspricht jedoch nicht den tatsächlichen Verhältnissen über längere Zeiträume, so dass überwiegend eher eine Überschätzung der Belastungen zu erwarten ist. Dies ist für Abstände ab etwa 100 m bis 200 m der Fall. Aufgrund der hohen Emissionspegel und der damit verbundenen weiträumigen Schallausbreitung ist der Einfluss der meteorologischen Verhältnisse hier besonders relevant. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei besonderen Witterungsverhältnissen (z.b. hohe Windgeschwindigkeiten, Inversionswetterlagen, gefrorener Boden) auch eine Schallausbreitung über noch größere Strecken möglich ist. Eine genaue Quantifizierung dieser Effekte ist jedoch nicht möglich. Gemäß der VDI-Richtlinie 2714 liegen die Zunahmen bei besonderen Mitwindsituationen in der Größenordnung von bis zu etwa 3 db(a). Die Abnahmen bei Querwind und Gegenwind können demgegenüber in größeren Entfernungen sehr viel größer ausfallen (z.b. in 500 m Abstand Abnahmen bis zu etwa 8 db(a) bei Querwind bzw. 13 db(a) bei Gegenwind bzw. in m Abstand bis zu etwa 13 db(a) bei Querwind bzw. 21 db(a) bei Gegenwind). Für den im vorliegenden Fall betrachteten parallelen Einsatz mehrerer Baugeräte mit vergleichbaren Schallleistungspegeln ist ergänzend zu beachten, dass die berechnete Überlagerung die tatsächlich zu erwartende Situation eher überschätzt. Die Geräuschemissionen unter Berücksichtigung von Impulszuschlägen zeichnen sich durch diskontinuierliche Geräusche aus. Als Messgröße ist gemäß AVV Baulärm das Taktmaximalverfahren (Taktdauer 5 s) zu wählen, um die Impulshaltigkeit der Geräusche zu berücksichtigen. Dabei wird als Messgröße der Maximalpegel innerhalb eines Taktes von 5 Sekunden ermittelt und der gesamten Taktdauer zugewiesen. Somit bestimmt das lauteste Geräusch diesen Takt. Sofern zwei oder mehr Maschinen mit impulshaltiger Geräuschcharakteristik gleichzeitig im Einsatz sind, wird dementsprechend der Takt durch das lauteste Gerät bestimmt. Die anderen Maschinen tragen daher entsprechend geringer zum Taktmaximalpegel bei. Dies wäre nur der Fall, wenn beispielsweise zwei Impulsspitzen unterschiedlicher Geräte zum gleichen Zeitpunkt erfolgen würden, dies ist jedoch eher unwahrscheinlich. Bei der Schallausbreitungsrechnung wurde demgegenüber eine energetische Überlagerung der Geräuschemissionen aller Baugeräte eingerechnet. Sofern mehrere Baugeräte, beispielsweise alle drei Bagger und die Radlader gleichzeitig betrieben werden, enthält der Berechnungsansatz tendenziell noch Sicherheiten. Insgesamt ist festzuhalten, dass aufgrund der im Rechenmodell enthaltenen Sicherheiten eine Überschreitung der im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ermittelten Beurteilungspegel voraussichtlich nicht zu erwarten ist. Die Standardabweichung der Beurteilungspegel wird zu etwa 3 db(a) geschätzt. 7. Zusammenfassung und Beurteilung Im Rahmen einer Schallimmissionsprognose wurden die Immissionen durch den Baumaschineneinsatz während des Betriebs der Baustelle im Bereich des Bahnhofs Rötgesbüttel abgeschätzt. Dabei sollen zwei neue Weichen eingebaut werden. Außerdem ist der Neubau des Bahnsteiges und eines zweiten Gleises sowie die Erneuerung des bestehen- LAIRM CONSULT GmbH 24. Februar bericht

72 Seite 26 Lärmimmissionsprognose für den Betrieb der Baustelle im Bereich des Bahnhofs in Rögtesbüttel den Gleises vorgesehen. Des Weiteren sollen die Fundamente für sieben neue Signale gerammt werden. Die Beurteilung erfolgte auf Grundlage der AVV Baulärm. Zusammenfassend ist für den Betrieb der Baustelle Folgendes festzuhalten: Während des Tagesabschnitts (7:00 Uhr bis 20:00 Uhr) werden die Immissionsrichtwerte im Nahbereich der Baustelle teilweise deutlich überschritten. Die Überschreitungen betragen an der nächstgelegenen Wohnbebauung teilweise weit mehr als 10 db(a). Auch im Nachtabschnitt (20:00 Uhr bis 7:00 Uhr) sind an der nächstgelegenen Wohnbebauung im Nahbereich der Baustelle sehr deutliche Überschreitungen der Immissionsrichtwerte zu erwarten. Die für den Nachtabschnitt angesetzten Arbeiten müssen nachts durchgeführt werden, da die Strecke tags nicht gesperrt werden soll, um den Bahnverkehr nicht mehr als nötig zu behindern. Da die Immissionsrichtwerte nachts um 15 db(a) niedriger sind als tags, sind räumlich entsprechend deutlich größere Bereiche von Richtwertüberschreitungen betroffen. Zur Lärmminderung kommen nur wenige Maßnahmen in Betracht. Das gewählte Bauverfahren der Einrammung ist im vorliegenden Fall anderen Verfahren vorzuziehen, um einen schnellen Baufortschritt zu gewährleisten. Dies ist erforderlich, um die geplante Sperrung der Strecke zeitlich auf das Mindestmaß zu beschränken. Als Minderungsmaßnahme wäre hinsichtlich der Rammarbeiten der Einsatz einer Schallschutzhaube bzw. -kamins zu prüfen. Darüber hinaus wäre ein Schutz der maßgebenden Bebauung durch vorübergehend aufgestellten baulichen Lärmschutz im Bereich der Bebauung denkbar. Dies hätte voraussichtlich jedoch lediglich einen sehr beschränkten lokalen Effekt. Grundsätzlich verbleiben jedoch selbst bei Durchführung aufwändiger Lärmschutzmaßnahmen erhebliche Überschreitungen der jeweiligen gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte. Für die Beurteilung sind ergänzend die in der AVV Baulärm enthaltenen Sonderregelungen zu beachten, dass trotz Überschreitung der Immissionsrichtwerte von einer Stilllegung der Baustelle abgesehen werden kann. Dies ist gemäß Nummer der AVV Baulärm u. a. dann möglich, wenn die Bauarbeiten im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind und die Bauarbeiten ohne die Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben. Bargteheide, den 24. Februar 2014 (Dipl.-Phys. Andreas Bublitz) (Dipl.-Phys. Dr. Bernd Burandt) bericht 24. Februar 2014 LAIRM CONSULT GmbH

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