Informationsblatt für BauwerberInnen. Einmalige Kosten. Retz im Jänner 2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationsblatt für BauwerberInnen. Einmalige Kosten. Retz im Jänner 2017"

Transkript

1 Retz im Jänner 017 Informationsblatt für BauwerberInnen Zuerst wollen wir uns bei Ihnen bedanken, dass Sie sich für ein Grundstück in der Stadtgemeinde Retz interessieren oder bereits ein geeignetes Anwesen gefunden haben. Wir haben für Sie dieses Informationsblatt entworfen, damit Sie sich ein ungefähres Bild der Kosten, die im Zuge eines Grundstückserwerbs und dem anschließenden Bau eines Hauses anfallen, machen können. Bevor Sie mit den Planungen beginnen, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Bebauungsvorschriften für Ihr Grundstück. Informationen dazu finden Sie auf unserer Website, Das Bauamt steht Ihnen unter 094/3 auch gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Die anfallenden Kosten unterscheiden sich grundsätzlich in zwei verschiedene Kategorien. Es gibt die einmaligen Kosten (fallen nur einmal an, wenn ein Grundstück erworben und anschließend gebaut wird) und die jährlichen Kosten. Einmalige Kosten (1) Kosten für die Vertragserrichtung Bei einem Ankauf eines Grundstückes werden die Kosten für die Vertragserrichtung durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt in Rechnung gestellt. Diese Rechnung geht zu Lasten des Käufers. () Grunderwerbssteuer Die Grunderwerbssteuer liegt derzeit bei 3,5% des Kaufpreises. Seite 1 von 8

2 Die Punkte 3 bis 10 beinhalten verschiedenste Gebühren. Kurz gesagt haben Sie mit weiteren Kosten von 400,-- bis 800,-- zu rechnen. (3) Kommissionsgebühren, Verwaltungsausgaben Die Kosten für die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung sind je nach Größe des Bauvorhabens verschieden. Derzeit liegen die Kosten bei 0,50 pro m² neuer Geschoßfläche. Allerdings ist ein Mindestbetrag von 94,50 zur Vorschreibung zu bringen. (4) Bundesgebühren Das Bauansuchen unterliegt je nach Bauvorhaben einer Bundesgebühr von 14,30. Planungsunterlagen (dreifach vorzulegen) unterliegen auch einer Gebühr. Bis zu einer Größe von A3 beträgt sie 3,90 / Bogen. Über das Format A3 beträgt die Gebühr 7,80 / Bogen. Projektunterlagen (technische Beschreibungen etc.) sind ebenfalls dreifach vorzulegen und unterliegen einer Bundesgebühr von 3,90 je Bogen. (5) Energieausweis: 3,40 für Energieausweise (3-fache Ausfertigung) (6) Erklärung eines Grundstückes im Bauland zum Bauplatz: 9,90 (7) Baubehördliche Bewilligung für die Errichtung anderer baulichen Anlagen, für die Abänderung oder den Abbruch von Bauwerken sowie für Veränderungen der Höhenlage des Geländes: 6,-- (8) Baubehördliche Bewilligung für Einfriedungen und für die Aufstellung von Maschinen, Geräten und Feuerungsanlagen.: 38,90 (9) Baubehördliche Bewilligung zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten: 38,90 (10) Gebühr für Bausachverständiger: 58,0 / 30 Minuten (11) Aufschließungsabgabe Diese Abgabe errechnet sich mit folgender Formel: Aufschließ ungsabgabe Fläche * Einheitssatz * Bauklassenkoeffizient Der Einheitssatz beträgt derzeit 480,-- Der Bauklassenkoeffizient ist je nach Bauklasse verschieden: Bauklasse I: 1,00 Bauklasse II: 1,5 Bauklasse III: 1,50 Bauklasse IV: 1,75 usw Falls die Bauklasse des Grundstückes nicht bekannt ist, kann diese bei der Stadtgemeinde Retz erfragt werden. Die Nummer des Bauamtes ist 094/3 Seite von 8

3 Beispiel: Grundfläche = 1.00 m² Einheitssatz = 480,00 Bauklasse = II daher 1,5 Aufschließ ungsabgabe Fläche * Einheitssatz * Bauklassenkoeffizient Aufschließungsabgabe 100 *480*1, ,61 Die Aufschließungsabgabe beträgt 0.784,61 (1) Wasseranschlussabgabe Grundsätzlich muss zuerst mit der Formel Fb Berechnung sfläche *( G 1) Fg 0,15* Fu die Berechnungsfläche ermittelt werden. Fb bebaute Fläche [m²] (Wohnhaus) G angeschlossene Geschoße Fu unbebaute Fläche (Grundstücksfläche abzüglich bebauter Fläche; max. 500 m² unbebaute Fläche werden berücksichtigt, davon 15% = 7 m². Fg.. Fläche von sonstigen Gebäuden [m²] (Garage, Stadel, Schuppen, ) Die Wasseranschlussabgabe lässt sich danach mit folgender Formel berechnen: Wasseransc hlussabgabe Berechnungsfläche * Einheitssatz Der Einheitssatz beträgt derzeit 1,75 netto zzgl. 10% USt = 14,05 (Für die KG Hofern beträgt der Einheitssatz 6,70 netto zzgl. 10% USt = 7,37) Seite 3 von 8

4 Beispiel: Grundstücksgröße = 1.00 m² Wohngebäude Erd- und Obergeschoß angeschlossen mit 130 m² verbauter Fläche (Außenmaße) Fb Garage (freistehend) 40 m² (auch wenn nicht an das öffentliche Wassernetz angeschlossen) Fg Unbebaute Fläche = 1.00 m² 130 m² 40 m² = m² (es werden aber nur max. 500 m² berücksichtigt) Fu Zuerst wird die Berechnungsfläche ermittelt: Fb Berechnung sfläche *( G 1) Fg 0,15* Fu Berechnung sfläche 130m² *( 1) 40 0,15*500m² 310m² Hat man die Berechnungsfläche ermittelt kann man mit folgender Formel die endgültige Abgabe berechnen. Wasseransc hlussabgabe Berechnungsfläche * Einheitssatz Wasseranschlussabgabe 310* 14, ,75 Die Wasseranschlussabgabe beträgt inkl. 10% USt ,75 Dieser Betrag ist binnen einem Monat nach Zustellung des Bescheides fällig. Die Kosten für die Herstellung des Wasserleitungsanschlusses von der Grundstücksgrenze bis zum Zählerplatz sind bei jedem Bauvorhaben verschieden und werden zusätzlich verrechnet. Seite 4 von 8

5 (13) Kanaleinmündungsabgabe Für die gesamte Gemeinde Retz gelten derzeit folgende Einheitssätze: Mischwasser: 14,- zzgl. 10% USt. = 15,40 Schmutzwasser: 1,- zzgl. 10% USt. = 13,0 Regenwasser:,- zzgl. 10% USt. =,0 Für die Berechnung der Kanalmündungsabgabe ist die gleiche Formel von Nöten wie für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe. Fb Berechnung sfläche *( G 1) Fg 0,15* Fu Fb bebaute Fläche [m²] (Wohnhaus) G angeschlossene Geschoße Fu unbebaute Fläche (Grundstücksfläche abzüglich bebauter Fläche; max. 500 m² unbebaute Fläche werden berücksichtigt, davon 15% = 7 m². Fg.. Fläche von sonstigen Gebäuden [m²] (Garage, Stadel, Schuppen, ) Generelle Regelung für Zahlungserleichterungen: Es gilt die Regelung für Zahlungserleichterungen gemäß der Bundesabgabenordnung: Es soll bei Stundungen eine Dauer von max. 6 Monaten genehmigt werden. Die Verzinsung beträgt dafür fix 6 %. Bei Ratenzahlungen soll eine max. Dauer von 1 Monaten genehmigt werden. Es gilt ebenfalls eine Fixverzinsung in der Höhe von 6 % p.a.. Seite 5 von 8

6 Beispiel: Grundstücksgröße ist wieder unser voriger Grund mit 100m². Wohngebäude Erd- und Obergeschoß angeschlossen mit 130 m² verbauer Fläche (Außenmaße) Fb Garage (freistehend) 40 m² (Diese Gebäude ist nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen und kann daher von der Berechnung ausgenommen werden Fg = 0) Unbebaute Fläche = 1.00 m² 130 m² 40 m² = m² (es werden aber nur max. 500 m² berücksichtigt) Fu Fb Berechnung sfläche *( G 1) Fg 0,15* Fu 130m² Berechnung sfläche *( 1) 0 0,15*500m² 70m² Die Liegenschaft ist an den Mischwasserkanal angeschlossen. 70m² * 14,00 Einheitssatz für Mischwasser 3.780, % USt. 378,-- Kanalmündungsabgabe = 4.158,-- (14) Kosten für Stromanschluss Die Kosten für den Stromanschluss sind bei der zuständigen EVN Betriebsstelle in Hollabrunn, Parkgasse 1, zu erfragen. (Tel. 095/ ) (15) Kosten für den Gasanschluss Die Kosten für den Gasanschluss sind bei der zuständigen EVN Betriebsstelle in Hollabrunn, Parkgasse 1, zu erfragen. (Tel. 095/ ) Seite 6 von 8

7 Jährliche Kosten: 1. Kosten für die Müllabfuhr Die Kosten für die Müllabfuhr sind beim Abfallverband Hollabrunn, zu erfragen. Tel. 095/5373. Wasserbezugsgebühr und Wasserbereitstellungsgebühr Je Verbrauch, Preis pro m³ derzeit,0 zzgl. 10% USt =,4 Die Wasserbereitstellungsgebühr kostet pro m³/h exkl. USt. jährlich 4,60 Die Wasserbereitstellungsgebühr in der KG Hofern kostet pro m³/h exkl. USt. jährlich 13,9 3. Kanalbenützungsgebühr Berechnungsfläche nach den Außenmaßen der angeschlossenen Geschoße * Einheitssatz. a. Nur Schmutzwasser angeschlossen (Regenwasserableitung auf Eigengrundversickerung): Angeschlossene Geschoßflächen *,60 = Kanalbenützungsgebühr zzgl. 10% USt. b. Schmutzwasser und Regenwasser angeschlossen: Angeschlossene Geschoßflächen *,86 = Kanalbenützungsgebühr zzgl. 10% USt. Beispiel: Erd und Obergeschoß angeschlossen, jeweils 130m² Geschoßfläche, Regenwasser ist an den Kanal angeschlossen. 60 m² (zwei Geschoße je 130 m²) *,86 743, % USt. 74,36 Jährliche Kanalbenützungsgebühr = 817,96 Seite 7 von 8

8 4. Energieverbrauch (Strom, Gas, etc.) 5. Sonstige Fixkosten (Telefonanschluss, GIS, etc..) Wenn Sie weitere Auskünfte benötigen oder Fragen haben, rufen Sie einfach im Stadtamt Retz an, oder kommen Sie persönlich vorbei. Wir helfen Ihnen gerne! Stadtamt Retz Hauptplatz Retz Tel: 094/3 Fax: 094/3/11 Seite 8 von 8

INFORMATIONSBLATT für BauwerberInnen

INFORMATIONSBLATT für BauwerberInnen MARKTGEMEINDE HAUGSDORF LAAERSTRASSE 1 054 HAUGSDORF 0944/18 bzw. 97 - Fax 0944/18*18 E-mail: marktgemeinde@haugsdorf.at INFORMATIONSBLATT für BauwerberInnen Zuerst wollen wir uns bei Ihnen bedanken, dass

Mehr

ABGABEN UND GEBÜHREN (BAUEN UND WOHNEN)

ABGABEN UND GEBÜHREN (BAUEN UND WOHNEN) ABGABEN UND GEBÜHREN (BAUEN UND WOHNEN) Die Gemeinde Mitterndorf an der Fischa hat für Sie dieses Informationsblatt entworfen, um Ihnen ein ungefähres Bild der Kosten, die im Zuge eines Grundstückserwerbs

Mehr

Informationsblatt für Bauwerber

Informationsblatt für Bauwerber Marktgemeinde Dobersberg 3843 Dobersberg, Schloßgasse 1, 02843/2332, Fax 23326 E-Mail: gemeinde@dobersberg.gv.at Bezirk Waidhofen/Thaya - Land Niederösterreich Parteienverkehr Montag bis Freitag 8-12 Uhr

Mehr

STADTGEMEINDE HOLLABRUNN Bauamt Telefon: 02952 2102 2020 Hollabrunn, Hauptplatz 1 Fax: 02952 2102-244

STADTGEMEINDE HOLLABRUNN Bauamt Telefon: 02952 2102 2020 Hollabrunn, Hauptplatz 1 Fax: 02952 2102-244 STADTGEMEINDE HOLLABRUNN Bauamt Telefon: 02952 2102 2020 Hollabrunn, Hauptplatz 1 Fax: 02952 2102-244 Stand: 1.2.2015 Merkblatt für BauwerberInnen Dieses Merkblatt dient lediglich als Information und soll

Mehr

MARKTGEMEINDE PERNITZ

MARKTGEMEINDE PERNITZ (Bauamt) Bearbeiter: Hannes Schwarz 03. Jänner 2011 Wegweiser Bauen in Pernitz (die angeführten zitieren die NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 idgf) Bauberatung Beratung - Planungsentwürfe vor Ort/Baugrundstück

Mehr

MARKTGEMEINDE PERNITZ

MARKTGEMEINDE PERNITZ (Bauamt) Bearbeiter: Hannes Schwarz, 0676/7739372 23. Feburar 2015 Wegweiser Bauen in Pernitz (die angeführten zitieren die NÖ Bauordnung 2014, LGBl. 8200 idgf) Bauberatung Beratung - Planungsentwürfe

Mehr

Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014

Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014 Name des Anzeigelegers:... Anschrift:...... Hollabrunn, am... (Datum) An die Stadtgemeinde Hollabrunn Hauptplatz 1 2020 Hollabrunn Gebührenpflichtig! Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014 Betrifft: Liegenschaft,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 11. A. NÖ Bauordnung Novellenspiegel 13 Amtliche Erläuterungen 13. I. Baurecht.

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 11. A. NÖ Bauordnung Novellenspiegel 13 Amtliche Erläuterungen 13. I. Baurecht. Abkürzungsverzeichnis 11 A. NÖ Bauordnung 2014 Novellenspiegel 13 Amtliche Erläuterungen 13 I. Baurecht A) Allgemeines 1 Geltungsbereich 15 2 Zuständigkeit 16 3 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde 17

Mehr

Gewerbegebiet St. Jürgen in Schleswig

Gewerbegebiet St. Jürgen in Schleswig Stadt Schleswig Der Bürgermei ster Gewerbegebiet St. Jürgen in Schleswig (Erweiterungsgebiet, 2. Bauabschnitt) Anliegend halten Sie eine Kurzinformation zum Gewerbegebiet St. Jürgen in Ihren Händen. Neben

Mehr

B a u a n z e i g e gemäß 15 NÖ Bauordnung 2014

B a u a n z e i g e gemäß 15 NÖ Bauordnung 2014 BAUWERBER: Name Post-Anschrift PLZ Ort Telefon Mobil Email An die Stadtgemeinde Bad Vöslau Baubehörde Schloßplatz 1 Die Übermittlung ist unbedingt im Original erforderlich. 2540 Bad Vöslau Bad Vöslau,

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Steinhöring

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Steinhöring Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Steinhöring Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Steinhöring folgende Beitrags- und

Mehr

S T A D T G E M E I N D E G Ä N S E R N D O R F =====================

S T A D T G E M E I N D E G Ä N S E R N D O R F ===================== S T A D T G E M E I N D E G Ä N S E R N D O R F ===================== Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gänserndorf hat in seiner Sitzung am 7. September 2011 folgende W A S S E R A B G A B E N O R D N

Mehr

Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Groß-Siegharts

Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Groß-Siegharts Seite 2 Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Groß-Siegharts Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Familien, ich freue mich, dass Sie sich an einem Bauplatz in der Stadtgemeinde Groß-Siegharts interessieren.

Mehr

WASSERABGABENORDNUNG

WASSERABGABENORDNUNG Stadtgemeinde Tulln an der Donau 3430 Tulln/Donau Minoritenplatz 1 T 02272/690-0 F 02272/690-190 stadtamt@tulln.gv.at www.tulln.gv.at Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Tulln hat in seiner Sitzung am 05.07.2016

Mehr

Infoblatt für Kaufinteressenten. Gemeinde: Baugebiet: Ortsteil: 325/

Infoblatt für Kaufinteressenten. Gemeinde: Baugebiet: Ortsteil: 325/ Gemeinde: Baugebiet: Ortsteil: Stadt Marktbreit Geißlinger Weg Gnodstadt Flur- Haus-Nr. Größe Auflagen Kaufpreis Erschließungskosten Kaufpreis Gas Kabel Status nummer Regenwasserrück- unerschlossen (Straße,

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Denkendorf - Kipfenberg (BGS - WAS) vom 26.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Denkendorf - Kipfenberg (BGS - WAS) vom 26. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Denkendorf - Kipfenberg (BGS - WAS) vom 26. Juni 2002 Aufgrund der Art 23 Abs. 2, 43 Abs. 4 und 27 Abs. 1 des

Mehr

Satzung der Stadt Ratingen über die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und über den Aufwand- und

Satzung der Stadt Ratingen über die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und über den Aufwand- und Satzung der Stadt Ratingen über die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und über den Aufwand- und (KanalanschlBSR) in der Fassung vom 8. Juli 1999 Satzung Datum Fundstelle In Kraft

Mehr

Beiträge für die Entwässerung von Grundstücken 5/66/5. Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der. Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen,

Beiträge für die Entwässerung von Grundstücken 5/66/5. Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der. Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL) vom 13. Dezember 2007 Aufgrund der 7 und 114 a der Gemeindeordnung für das

Mehr

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom ) Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom 30.11.1995 (Amtsblatt vom 11.12.95) Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Stadtgemeinde Heidenreichstein A-3860 Heidenreichstein, Kirchenplatz 1 Tel.: 02862/52336, Fax DW 29 DVR: UID-Nr.

Stadtgemeinde Heidenreichstein A-3860 Heidenreichstein, Kirchenplatz 1 Tel.: 02862/52336, Fax DW 29 DVR: UID-Nr. Stadtgemeinde Heidenreichstein A-3860 Heidenreichstein, Kirchenplatz 1 Tel.: 02862/52336, Fax DW 29 DVR: 0058882 UID-Nr.: ATU 37731905 e-mail: stadtgemeinde@heidenreichstein.gv.at Homepage: www.heidenreichstein.gv.at

Mehr

A N T R A G auf Genehmigung zur Herstellung/Änderung einer Entwässerungsanlage

A N T R A G auf Genehmigung zur Herstellung/Änderung einer Entwässerungsanlage Stadt Sternberg Eigenbetrieb - Stadtwerke Am Markt 1 19406 Sternberg Eingang: Ausgang: A N T R A G auf Genehmigung zur Herstellung/Änderung einer Entwässerungsanlage Ort/Ortsteil: Antragsteller/Kunde:

Mehr

einschließlich Änderungssatzung/en zuletzt geändert am Anschlussbeitrag

einschließlich Änderungssatzung/en zuletzt geändert am Anschlussbeitrag Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluss an die öffentliche Kanalisationsanlage der Stadt Rees und den Kostenersatz von Haus- und Grundstücksanschlüssen (Anschlussbeitragssatzung) vom

Mehr

Beitrags-und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe, Sitz Cham, Landkreis Cham

Beitrags-und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe, Sitz Cham, Landkreis Cham Beitrags-und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe, Sitz Cham, Landkreis Cham Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes i.v. mit

Mehr

S A T Z U N G. 1 Beitragspflicht

S A T Z U N G. 1 Beitragspflicht 62.70-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Beiträgen für die öffentlichen Abwasseranlagen - Abwasserbeitragssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2006 Die

Mehr

Alles hat seinen Preis

Alles hat seinen Preis LAND Oberösterreich Alles hat seinen Preis Aufschließungsbeitrag Erhaltungsbeitrag Anschlussgebühr Bereitstellungsgebühr Benützungsgebühr Ein kurzer Überblick über die durch Aufschließung, Bereitstellung

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing (BGS-WAS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing (BGS-WAS) Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing Landkreis Rosenheim Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing (BGS-WAS) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Mehr

Satzung der Gemeinde Eisendorf über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Beitragssatzung)

Satzung der Gemeinde Eisendorf über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Beitragssatzung) Satzung der Gemeinde Eisendorf über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Beitragssatzung) Inhalt: Satzung vom 12.12.91, veröffentlicht im Bekanntmachungsblatt Nr. 51

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ismaning (BGS-WAS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ismaning (BGS-WAS) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ismaning (BGS-WAS) Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Ismaning folgende Beitrags- und Gebührensatzung

Mehr

IX / Anschlußbeitrag

IX / Anschlußbeitrag S a t z u n g über die Erhebung von Anschlußbeiträgen für die Entwässerung der Grundstücke in der Gemeinde Bönen vom 4. August 1981 [Info: zuletzt geändert durch die Erste Artikelsatzung zur Anpassung

Mehr

INFORMATIONSBLATT. zur Erhebung von. Erschließungsbeiträgen. der Landeshauptstadt Magdeburg

INFORMATIONSBLATT. zur Erhebung von. Erschließungsbeiträgen. der Landeshauptstadt Magdeburg INFORMATIONSBLATT zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Landeshauptstadt Magdeburg Bei eventuellen Anfragen wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt Magdeburg - Der Oberbürgermeister - Bauverwaltungsamt

Mehr

1.3.1 Als Grundstücksfläche gilt:

1.3.1 Als Grundstücksfläche gilt: Anlage 2 zu den Ergänzenden Bedingungen der eneregio GmbH zu der Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV) (Ausgabe vom 1.1.2010) 1.1 Der Anschlussnehmer

Mehr

VERORDNUNG. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen. 2. Abschnitt Wasserversorgungsbeiträge

VERORDNUNG. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen. 2. Abschnitt Wasserversorgungsbeiträge Gemeinde Alberschwende 14.12.2000 VERORDNUNG der Gemeinde Alberschwende über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenverordnung) Auf Grund des 15 Abs. 3 Z. 5 FAG 1997 wird verordnet: 1. Abschnitt

Mehr

K U N D M A C H U N G. V e r o r d n u n g

K U N D M A C H U N G. V e r o r d n u n g MARKTGEMEINDE ALTENFELDEN -1-4121 Altenfelden, Veldenstraße 3 Pol. Bezirk Rohrbach, Oberösterreich UID-Nr. ATU55922504 DVR. 0601527 Zahl: Bau-9/2016-Ra K U N D M A C H U N G Bearbeiterin: Christina Radinger

Mehr

Leben und Wohnen in der Textilstadt im Grünen. Bauflächen-Broschüre der Stadt Münchberg über

Leben und Wohnen in der Textilstadt im Grünen. Bauflächen-Broschüre der Stadt Münchberg über Stadt Münchberg (Bild: Blick ins Neubaugebiet Pilsener Straße) Leben und Wohnen in der Textilstadt im Grünen Bauflächen-Broschüre der Stadt Münchberg über - Neubaugebiet der Stadt Münchberg - weitere freie

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab (BGS-WAS) vom

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab (BGS-WAS) vom Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab (BGS-WAS) vom Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erläßt die Stadt Neustadt a.d. Waldnaab folgende

Mehr

Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) des Marktes Buchbach

Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) des Marktes Buchbach Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) des Marktes Buchbach Vom 17. Mai 2006 Auf Grund der Art. 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der

Mehr

Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau. Grundlagen der Beitragsveranlagung beim WAVI

Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau. Grundlagen der Beitragsveranlagung beim WAVI Grundlagen der Beitragsveranlagung beim WAVI Unterscheidung Gebühren/Beiträge Gebühren Beiträge Laufende Entgelte für die tatsächliche Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen Einmalige Zahlung als

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing (BGS/WAS) (Lesefassung Stand: Januar 2017)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing (BGS/WAS) (Lesefassung Stand: Januar 2017) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing (BGS/WAS) (Lesefassung Stand: Januar 2017) Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt die Gemeinde Tutzing

Mehr

Marktgemeindeamt Saxen

Marktgemeindeamt Saxen Marktgemeindeamt Saxen A 4351 Saxen 77, Politischer Bezirk Perg, OÖ. Tel.: 07269 355-0, Fax: DW 20, DVR: 0025437, UID Nr. 23431800 e-mail: gemeinde@saxen.at www.saxen.at Zahl: 030-0/2014 LEITFADEN FÜR

Mehr

1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)

1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) I. Nebenkosten bei Kaufverträge 1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) 2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht)...1% 3. Kosten

Mehr

Anschlußbeitragssatzung des GWAZ

Anschlußbeitragssatzung des GWAZ Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband Anschlußbeitragssatzung des GWAZ Auf der Grundlage - des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) vom 19.12.91 (GVBl. S.682, 685)

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Amorbach (BGS-WAS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Amorbach (BGS-WAS) 1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Amorbach (BGS-WAS) Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Amorbach, nachfolgend Stadt genannt, folgende

Mehr

Gemeinde St. Pantaleon-Erla Bauratgeber

Gemeinde St. Pantaleon-Erla Bauratgeber Gemeinde St. Pantaleon-Erla Bauratgeber Informationen für BauwerberInnen Allgemeines Sie planen die Ausführung einer baulichen Anlage? Die wichtigsten Informationen über Einreichung, Abgaben und Fertigstellung

Mehr

BAUEN IN MELK BAUABLAUF. Bauherr/Planer/Behörde. Einreichplanung / Einreichung. Bauherr/Planer

BAUEN IN MELK BAUABLAUF. Bauherr/Planer/Behörde. Einreichplanung / Einreichung. Bauherr/Planer BAUEN IN MELK BAUABLAUF Bauherr Grundsatzentscheidung Wohnung/Haus Sanierung/Neubau Bauherr/Planer/Behörde Einreichplanung / Einreichung Bauherr/Planer Ausführungsplanung Bemusterungen Bauherr/Planer/Behörde

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen in der Gemeinde Jüchen

Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen in der Gemeinde Jüchen Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen in der Gemeinde Jüchen vom 4. April 2001 Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen der Gemeinde Jüchen vom 4. April 2001 Seite 2 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS -WAS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS -WAS) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen, Kommunalunternehmen (BGS -WAS) von diesen erlassen aufgrund Art. 89 Abs.2 i.v.m. 23 BayGO sowie Art. 5 und

Mehr

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle.

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle. Erläuterung Rechnung und Gebührenbescheid Kundennummer: Unsere Kunden sind für uns zwar keine Nummern, aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine solche namentliche Zuordnung allerdings notwendig. Bitte

Mehr

Bauratgeber. Informationen für Bauwerber

Bauratgeber. Informationen für Bauwerber Bauratgeber Informationen für Bauwerber Gemeinde Behamberg Bauratgeber 2 Allgemeines Sie planen die Ausführung einer baulichen Anlage? Die wichtigsten Informationen über Einreichung, Abgaben und Fertigstellung

Mehr

Stadtwerke Bad Reichenhall KU folgende Beitrags- und Gebührensatzung

Stadtwerke Bad Reichenhall KU folgende Beitrags- und Gebührensatzung 1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabga besatzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Bad Reichenhall für die Wasserversorgungsanlage Bad Reichenhall vom 07.01.2014 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9

Mehr

MARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8

MARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8 MARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN (WORTLAUT DER VERORDNUNG) Dipl.Ing. Gottfried Seyr Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung Dipl.Ing. Thomas Knoll Ingenieurkonsulent

Mehr

GZ: PI/Ho Leonding, am Betr.: Wassergebührenordnung VERORDNUNG

GZ: PI/Ho Leonding, am Betr.: Wassergebührenordnung VERORDNUNG Kundgemacht am.0-4. 42. 2014 4.6.,z, LEOND1NG Abgenommen am... RATHAUS GZ: 3-850-2014 PI/Ho Leonding, am 27.11.2014 Betr.: Wassergebührenordnung VERORDNUNG des Gemeinderates der Stadtgemeinde Leonding

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Heiligenhaus vom

Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Heiligenhaus vom und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlüsse Seite: 1 Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Heiligenhaus vom 10.10.1979

Mehr

EXPOSÉ. Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße

EXPOSÉ. Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße EXPOSÉ Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement Ansprechpartner: Herr Gass Tel. 0241 / 432-2323 Fax: 0241 / 432-2399 mail: Thomas.Gass@mail.aachen.de

Mehr

INFORMATIONSBLATT für BAUWERBER der GEMEINDE ST. EGYDEN AM STEINFELD. Nachstehend wichtige Informationen zu Ihrem gefälligen Gebrauch!

INFORMATIONSBLATT für BAUWERBER der GEMEINDE ST. EGYDEN AM STEINFELD. Nachstehend wichtige Informationen zu Ihrem gefälligen Gebrauch! INFORMATIONSBLATT für BAUWERBER der GEMEINDE ST. EGYDEN AM STEINFELD Gemeindeamt St. Egyden am Steinfeld, Egydiplatz 1, 2731 St. Egyden am Steinfeld Tel. Nr.: 0 26 38/77 403, FAX: 0 26 38/77 301 e-mail:

Mehr

Satzung. 1 Anschlußbeitrag

Satzung. 1 Anschlußbeitrag 2.005 I. Satzung über die Erhebung des Beitrages für den Anschluß an die öffentliche Kanalisationsanlage der Stadt Werdohl - Anschlußbeitragssatzung -vom 23.09.1976 in der Fassung der 4. Änderungssatzung

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung

Beitrags- und Gebührensatzung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der O t t i n g - P a l l i n g e r - G r u p p e vom 28.11.2016 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes

Mehr

INFO NÖ BO A Wien, Engelsberggasse 4 / 4. OG Tel.: +43 (0) BÜRO DR.

INFO NÖ BO A Wien, Engelsberggasse 4 / 4. OG Tel.: +43 (0) BÜRO DR. INFO NÖ BO 2014 A - 1030 Wien, Engelsberggasse 4 / 4. OG Tel.: +43 (0)1 718 48 68 dr.paula@gpl.at www.paula.at BÜRO DR. PAULA ZT-GMBH BÜRO DR PAULA ZT-GMBH INFO BO 2014 Februar 2015 INFO BO 2014 BÜRO DR

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Garching b. München (BGS-EWS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Garching b. München (BGS-EWS) Az.: 961-01/1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Garching b. München (BGS-EWS) Aufgrund von Art. 2 Abs. 1 Satz 1, Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der

Mehr

An Stadtgemeinde Ybbs Hauptplatz 1 3370 Ybbs an der Donau. Immobilienangebot

An Stadtgemeinde Ybbs Hauptplatz 1 3370 Ybbs an der Donau. Immobilienangebot An Stadtgemeinde Ybbs Hauptplatz 1 3370 Ybbs an der Donau Ihre Kundennummer: 1603/7377 Betreuer: Martin Zehetner Wieselburg, 18.05.2012 Immobilienangebot Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erlauben uns,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 21 GZ. RV/2424-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 20. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs

Mehr

A B W A S S E R G E B Ü H R E N O R D N U N G

A B W A S S E R G E B Ü H R E N O R D N U N G A B W A S S E R G E B Ü H R E N O R D N U N G Der Gemeinderat der Marktgemeinde Zirl hat aufgrund der Ermächtigung des 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 in

Mehr

Markt Berchtesgaden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Berchtesgaden (BGS/EWS)

Markt Berchtesgaden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Berchtesgaden (BGS/EWS) Markt Berchtesgaden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Berchtesgaden (BGS/EWS) Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Berchtesgaden

Mehr

32. Fachtagung der Vermessungsverwaltungen, Trient Besteuerung des Grundvermögens

32. Fachtagung der Vermessungsverwaltungen, Trient Besteuerung des Grundvermögens 32. Fachtagung der Vermessungsverwaltungen, Trient 2015 Besteuerung des Grundvermögens Grundsätzliches Erläuterung der Begriffe Hinweise auf rechtliche Grundlagen Besteuerung des Grundvermögens Unbebauter

Mehr

Niederschlagswassergebühr

Niederschlagswassergebühr Niederschlagswassergebühr Warum gibt es eine Niederschlagswassergebühr? In Stuttgart wird seit dem 1. Januar 2007 die Abwassergebühr in ein Schmutzwasserentgelt und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.

Mehr

Satzung der Stadt Neuss über die Erhebung von Kanalanschlußbeiträgen vom 13. Januar 1981 (in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 23.

Satzung der Stadt Neuss über die Erhebung von Kanalanschlußbeiträgen vom 13. Januar 1981 (in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 23. Kanalanschlußbeiträge 68/03 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Kanalanschlußbeiträge 68/03 91. Erg. Lief. 1/2016 HdO ------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Genügend Platz vorhanden

Genügend Platz vorhanden Ehemaliges GKB-Anwesen (teilweise zum Abriss, teilweise zur umfassenden Sanierung) 8541, Schwanberg Immobilie 0 Bewertung(en) Anbieter 1 Bewertung(en) Wohnfläche: 1500 m² Zimmer: 0 Grundstück: 4991 m²

Mehr

Grundstück zur Wohn- und Gewerbebebauung

Grundstück zur Wohn- und Gewerbebebauung Verkauf Grundstück zur Wohn- und Gewerbebebauung 94365 Parkstetten www.ring-immobilien.de Makro-Lage Das Grundstück befindet sich im Gemeindebereich Parkstetten, Kreis Straubing-Bogen. Die verkehrstechnische

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung

Beitrags- und Gebührensatzung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Surgruppe (in der aktuellen Arbeitsfassung) Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt

Mehr

Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Karsbach

Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Karsbach Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Karsbach Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Karsbach folgende Beitrags-

Mehr

Stadt Münchberg. Gewerbeflächen-Broschüre der Stadt Münchberg über. Handeln und Produzieren in der Stadt im Grünen

Stadt Münchberg. Gewerbeflächen-Broschüre der Stadt Münchberg über. Handeln und Produzieren in der Stadt im Grünen Stadt Münchberg Handeln und Produzieren in der Stadt im Grünen Gewerbeflächen-Broschüre der Stadt Münchberg über freie Gewerbegrundstücke in Münchberg Stand: September 2015 Redaktion: Marco Ordnung Stadtkämmerei

Mehr

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle.

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle. Erläuterung Rechnung und Gebührenbescheid Kundennummer: Unsere Kunden sind für uns zwar keine Nummern, aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine solche namentliche Zuordnung allerdings notwendig. Bitte

Mehr

Stadt Treuchtlingen Juni 2015

Stadt Treuchtlingen Juni 2015 INFORMATIONSBLATT zum Neubaugebiet Am Brühl/Stöckermann BA I in Treuchtlingen Der Auszug aus dem Bebauungsplan TR 47 zeigt das Neubaugebiet Am Brühl/ Stöckermann. Den Bebauungsplan mit Textteil senden

Mehr

FRAGENLISTE - STEUERN

FRAGENLISTE - STEUERN FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel

Mehr

BAUBESCHREIBUNG gemäß 23 Abs. 1 Z. 11 Steiermärkisches BauG

BAUBESCHREIBUNG gemäß 23 Abs. 1 Z. 11 Steiermärkisches BauG ......... Name und Anschrift des Bauwerbers BAUBESCHREIBUNG gemäß 23 Abs. 1 Z. 11 Steiermärkisches BauG 1. Grundstückseigentümer:... wohnhaft in:... 2. Art des Vorhabens: a) Neubau/Zubau/Umbau:... Art

Mehr

Exposé. Ausschreibung zum Verkauf. Einfamilienhaus mit Garten Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ortsteil Vagen

Exposé. Ausschreibung zum Verkauf. Einfamilienhaus mit Garten Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ortsteil Vagen Exposé Ausschreibung zum Verkauf Einfamilienhaus mit Garten Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ortsteil Vagen Eigentümer Stadtwerke München GmbH (SWM) Emmy-Noether-Straße 2 80992 München Ansprechpartner /

Mehr

Solides Wohlfühlhaus in idyllischer Dorflage

Solides Wohlfühlhaus in idyllischer Dorflage Solides Wohlfühlhaus in idyllischer Dorflage in Umhausen/Ötztal Copyright HINWEIS: Dieses Exposè ist urheberrechtlich geschützt. Es darf ohne schriftlicher Zustimmung nicht weitergegeben und verwendet

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21. Februar 1995

Mehr

1. Berechnung der nach AVBWasserV anfallenden Kosten

1. Berechnung der nach AVBWasserV anfallenden Kosten Anlage 2 zu den Versorgungsbedingungen Wasser 1. Berechnung der nach AVBWasserV anfallenden Kosten 1.1 Sofern nicht in den nachfolgenden Bestimmungen die nach den AVBWasserV zu zahlenden Kosten pauschal

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Deining für die Wasserversorgungsanlage Oberbuchfeld (BGS-WAS Oberbuchfeld)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Deining für die Wasserversorgungsanlage Oberbuchfeld (BGS-WAS Oberbuchfeld) 028bgs_wv_oberbuchfeld_endfassung_2003.doc Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Deining für die Wasserversorgungsanlage Oberbuchfeld (BGS-WAS Oberbuchfeld) vom 27.06.2003

Mehr

KANALTARIFORDNUNG DER GEMEINDEWERKE TELFS GES.M.B.H.

KANALTARIFORDNUNG DER GEMEINDEWERKE TELFS GES.M.B.H. KANALTARIFORDNUNG DER GEMEINDEWERKE TELFS GES.M.B.H. Die Generalversammlung der Gemeindewerke Telfs Ges.m.b.H. hat in ihrer Sitzung vom 17.11.2011 folgende Kanaltarifordnung, geltend ab 01.11.2011, beschlossen:

Mehr

INFORMATIONSBLATT INHALT

INFORMATIONSBLATT INHALT Gemeindezentrum, Rathausplatz1 Parteienverkehr: Amtsstunden: 3032 Eichgraben, Pol.Bez. St. Pölten NÖ Mo., Mi.-Fr.: 08.00 12.00 Mo., Mi. - Do. 07.00 12.00, 12.30 15.00 T 02773/44600 I Fax 02773/44600-35

Mehr

Baugrundstücke. Wohnen in der Gemeinde Herzogsdorf

Baugrundstücke. Wohnen in der Gemeinde Herzogsdorf Gemeinde Herzogsdorf 4175 Herzogsdorf, Kirchenplatz 10 07231/2255-0, Fax: 07231/2255-40 www.herzogsdorf.at gemeinde@herzogsdorf.ooe.gv.at Baugrundstücke Wohnen in der Gemeinde Herzogsdorf Rohrbach Gerling

Mehr

WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG

WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG Marktgemeinde Nußdorf-Debant WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG Der Gemeinderat der Marktgemeinde Nußdorf-Debant hat in seiner Sitzung vom 22. April 2002 beschlossen, aufgrund des 16 Abs. 3 Ziff. 4 Finanzausgleichsgesetz

Mehr

Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung

Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung zum Bauantrag vom zum Antrag auf Vorbescheid vom (Zutreffendes bitte ankreuzen) Bauherr Baugrundstück 1. Bauplanungsrechtliche Vorgaben 1.1. Bebauungsplan mit Festsetzungen

Mehr

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR GESPLITTETEN ABWASSERGEBÜHR

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR GESPLITTETEN ABWASSERGEBÜHR 700.30 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR GESPLITTETEN ABWASSERGEBÜHR Inhaltsübersicht Seite 1. Allgemeine Infos auf einen Blick... 2 2. Fragen zur Gebührenermittlung... 2 3. Fragen zur Flächenermittlung... 5

Mehr

Informationen und Hinweise für Bauherren. Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach. 55 Hessische Bauordnung (HBO) Anlage 2

Informationen und Hinweise für Bauherren. Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach. 55 Hessische Bauordnung (HBO) Anlage 2 Informationen und Hinweise für Bauherren Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach 55 Hessische Bauordnung (HBO) Anlage 2 1. Welche Baumaßnahmen sind baugenehmigungsfrei? Alle baugenehmigungsfreien Vorhaben sind

Mehr

1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung... 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)

1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung... 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) Nebenkostenübersicht Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder empfohlene Geschäftsbedingungen nach 10 IMV 1996. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung

Mehr

Fritz-Hoffmann-Str./Schleizer Str Halle (Saale)

Fritz-Hoffmann-Str./Schleizer Str Halle (Saale) 06116 Halle (Saale) Fachbereich Immobilien Allgemeine Hinweise zum Verkauf der Liegenschaft Grundstück: Fritz-Hoffmann-Str./Schleizer Str. Gemarkung: Diemitz Flur: 2 Flurstück: 352 Grundstücksgröße: 1.213

Mehr

Willkommen zum IMMODay 2015

Willkommen zum IMMODay 2015 Willkommen zum IMMODay 2015 Mag. Gerald Sochatzy Leiter der Abteilung Raumordnung beim Amt der OÖ. Landesregierung 15. September 2015 2 GESAMTÜBERARBEITUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANS MIT ÖEK: Bisher: Grundlegende

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Schwabmünchen

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Schwabmünchen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Schwabmünchen Vom 07.03.2012 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Schwabmünchen folgende

Mehr

Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom , in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom

Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom , in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom TBD/04 Satzung der TBD über die Erhebung von Abwassergebühren im Stadtgebiet Dormagen vom 02.01.1992, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 28.05.1997 (Fn1) 1 Kanalanschlussbeitrag... 2 2 Gegenstand

Mehr

Beitragssatzung Schmutzwasser

Beitragssatzung Schmutzwasser Beitragssatzung Schmutzwasser Auf Grundlage der 151 Abs. 2, 154 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777) sowie des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Ferienanlage, Therapiezentrum, Kreativcenter, Club, Seminarhaus u.v.a.m. Vergnügungspark / Kauf

Ferienanlage, Therapiezentrum, Kreativcenter, Club, Seminarhaus u.v.a.m. Vergnügungspark / Kauf Ferienanlage, Therapiezentrum, Kreativcenter, Club, Seminarhaus u.v.a.m. Vergnügungspark / Kauf Eckdaten Allgemein Objekt-Nr: Anschrift: Region: 8.K.29.103 auf Anfrage DE-21335 Lüneburg - Wittenberge (zwischen)

Mehr

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB).

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). 6.1 Allgemeines Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). Die Bauweise kann im Bebauungsplan als offene, geschlossene oder abweichende

Mehr

Kurzzusammenfassung NÖ Baurecht

Kurzzusammenfassung NÖ Baurecht Kurzzusammenfassung NÖ Baurecht Wer ist die Baubehörde und welche Rechtsmittel gibt es? Was darf ich bauen, was sind die Rechtgrundlagen? Wichtige Begriffe Welche Arten vn Bauvrhaben gibt es? Das Bewilligungsverfahren

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung -

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in

Mehr

Charmantes Einfamilienhaus mit großem Grundstück am Leipziger Neuseenland

Charmantes Einfamilienhaus mit großem Grundstück am Leipziger Neuseenland Charmantes Einfamilienhaus mit großem Grundstück am Leipziger Neuseenland Scout-ID: 95710403 Objekt-Nr.: 113 Haustyp: Einfamilienhaus (freistehend) Grundstücksfläche ca.: 984,00 m² Nutzfläche ca.: 50,00

Mehr

Einfamilienhaus im verbundenen Stil mit 3 weiteren

Einfamilienhaus im verbundenen Stil mit 3 weiteren Einfamilienhaus im verbundenen Stil mit 3 weiteren Häusern 8501, Lieboch Wohnfläche: 190 m² Zimmer: 7 Grundstück: 382 m² Ort: 8501, Lieboch 85 kwh/m²a / Kaufpreis Auf Anfrage HWB / fgee: 1,29 Ausstattung

Mehr