Stadt Treuchtlingen Juni 2015

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1 INFORMATIONSBLATT zum Neubaugebiet Am Brühl/Stöckermann BA I in Treuchtlingen Der Auszug aus dem Bebauungsplan TR 47 zeigt das Neubaugebiet Am Brühl/ Stöckermann. Den Bebauungsplan mit Textteil senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. Das Neubaugebiet liegt in einem bereits bestehenden Wohngebiet und wird über die Straßen Am Brühl und Eichendorffstraße in zwei Bauabschnitten erschlossen. Der erste Bauabschnitt (BA I) besteht aus 12 Bauplätzen und wird ausschließlich von der Straße Am Brühl erschlossen. Der zweite Bauabschnitt (BA II) besteht aus 22 Bauplätzen und wird in den nächsten Jahren je nach Bedarf erschlossen. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne an Herrn Schäff wenden. (Telefon: / oder thomas.schaeff@treuchtlingen.de) Seite 1

2 1. Allgemeines WESENTLICHE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR DIE BAUPLÄTZE IM NEUBAUGEBIET AM BRÜHL/STÖCKERMANN BA I IN TREUCHTLINGEN Sämtliche angebotene Bauplätze im BA I befinden sich im Eigentum der Stadt Treuchtlingen. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Vormerkungen auf der von der Liegenschaftsverwaltung geführten Vormerkliste. 2. Kaufpreis Der Kaufpreis für den Grund und Boden beträgt 81,00 /m². Er ist fällig binnen 10 Tage nach Mitteilung des Notars über das Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzung des notariellen Grundstückkaufvertrages. 3. Erschließungskosten 3.1 Der Erschließungsbeitrag nach den 127 ff BauGB wird nach 11 der städtischen Erschließungsbeitragssatzung mit einem Betrag von 44,00 /m² abgelöst. 3.2 Die für den Bebauungsplan notwendigen Ausgleichsmaßnahmen nach 8 a Abs. 1 BNatSchG werden durch den Erwerber privatrechtlich mit einem Betrag von 3,00 /m² abgegolten. 3.3 Die in den vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.2 genannten Beträge werden zusammen mit dem Kaufpreis fällig. 3.4 Der Kanalherstellungsbeitrag ist nach der städtischen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Treuchtlingen zu entrichten. Er beträgt derzeit 0,45 /m² für die Grundstücksfläche und 10,30 /m² für die Geschossfläche. Ein Viertel der beitragspflichtigen Grundstücksfläche wird als Geschossfläche veranlagt und auf die spätere tatsächliche Geschossfläche angerechnet. Auf dieser Basis werden im Kaufvertrag Vorauszahlungen erhoben. Der endgültige Kanalherstellungsbeitrag wird durch einen Beitragsbescheid erhoben. 3.5 Mit dem in Ziffer 3.4 genannten Kanalherstellungsbeitrag ist auch der Kanalhausanschluss vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze abgegolten. Die im Grundstück bereits hergestellten Kanalhausanschlussschächte sind vom Erwerber mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 3.300,00 abzugelten. Dieser Betrag wird zusammen mit dem Kaufpreis fällig. Seite 2

3 3.6 Die Kosten für die Herstellung des Wasser-, Gas- 1 sowie Stromhausanschlusses sind nach den allgemeinen Versorgungsbedingungen der Stadtwerke Treuchtlingen zu entrichten und werden gesondert in Rechnung gestellt. 3.7 Die Baukostenzuschüsse zur Wasser und Stromversorgung sind nach den allgemeinen Versorgungsbedingungen der Stadtwerke Treuchtlingen zu entrichten. Wasser: 1,30 /m² Grundstücksfläche sowie 3,45 /m² Geschossfläche Gas 2 : Grundpreis + 15 kw Anschlussleistung: 450 jede weitere Wohneinheit + 10 kw Anschlussleistung: 180 zusätzlich benötigte Anschlussleistung pro kw: 18 Strom: Für ein Einfamilienhaus fällt bei einer Netzanschlussleitung unter 30 kv keine Zahlung an. 4. Bauverpflichtung Wiederkaufsrecht 4.1 Der jeweilige Erwerber verpflichtet sich auf dem Vertragsgrundstück ein Wohngebäude zu errichten und binnen 3 Jahren nach Vertragsabschluss wenigstens den Rohbau fertig zu stellen. Soweit er diese Bauverpflichtung nicht erfüllt oder das Grundstück ganz oder teilweise in unbebautem Zustand weiter veräußert, ist die Stadt Treuchtlingen zum Rückkauf des Bauplatzes berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Der Rückkauf erfolgt zu dem unter Ziffer 2 genannten Kaufpreis zuzüglich den unter Ziffer 3 genannten Erschließungskosten, lastenfrei und ohne Zuschlag von Zinsen. Zur Sicherung des vorstehenden Wiederkaufsrechtes wird eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Stadt Treuchtlingen im Grundbuch eingetragen. 4.2 Für jeden angefangenen Monat, in dem der Erwerber der Bauverpflichtung nicht nachkommt, kann der Veräußerer eine Vertragsstrafe nach Maßgabe der 339 ff BGB in Höhe von 100,00 verlangen. 5. Sonstige Auflagen und Hinweise 5.1 Die Erwerber müssen ihre Baugrundstücke bis zur Bebauung jährlich mindestens zweimal abzumähen und das abgemähte Gras zu entfernen. 5.2 Das Baugebiet wird im Trennsystem entwässert. Das auf den Baugrundstücken anfallende Oberflächenwasser (auch das Wasser von den Hausdächern) ist daher in einer Zisterne mit einem Mindestfassungsvermögen von 5 m³ unterhalb der natürlichen Geländeoberkante zu sammeln und auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen. Der Überlauf des Behälters kann grundsätzlich an den städtischen Regenwasserkanal angeschlossen werden. Die Einleitung des gesammelten Oberflächen- 1 Der Gasanschluss ist nur im Randbereich des Bebauungsplans entlang der Erschließungsstraßen Am Brühl und Eichendorffstraße möglich. 2 Der Beitrag wird nur bei Grundstücken mit Gasanschluss erhoben, (vgl. 1) Seite 3

4 wassers in das öffentliche Kanalsystem wird möglicherweise mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr gebührenpflichtig. Die Stadt Treuchtlingen fördert den Bau von Regenwassernutzungsanlagen ab einer Größe von 2 m³ pauschal mit 400, Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist pro Bauplatz mindestens ein Baum aus der Auswahlliste des Bebauungsplans zu pflanzen. 5.4 Die üblichen Versorgungsleitungsrechte sowie die üblichen Bau- und Nutzungsbeschränkungen werden in die Kaufverträge aufgenommen. Danach wird der Stadt Treuchtlingen und anderen Versorgungsträgern das Recht eingeräumt, die für die Versorgung des Baugebiets notwendigen Leitungen beibedarf auch in den privaten Grundstücken zu verlegen. 5.5 Das Neubaugebiet liegt im Bereich eines ehem. Industriebetriebes Daher können im Bereich der ehemaligen Gebäude Störungen des vorhandenen Bodens durch frühere Bautätigkeiten, Auffüllungen, Abgrabungen etc. vorliegen. Die Stadt Treuchtlingen hat bereits 2011 eine Baugrunduntersuchung diesbezüglich veranlasst. Das entsprechende Baugrundgutachten mit Gründungsempfehlungen der KP Ingenieursgesellschaft für Wasser und Boden mbh stellen wir den Erwerbern auf Wunsch gerne zur Verfügung. Unbenommen der bekannten Lage der abgebrochenen Gebäude, wird eine Prüfung des Baugrundes hinsichtlich dessen Tragfähigkeit empfohlen. 5.6 Bei den Erschließungsarbeiten zum Baugebiet wurden im Bereich der Ernst- Stöckermann-Straße Fundamentreste der früheren Gebäude gefunden. Diese Fundamentreste (Bauschutt) wurden im Zuge der Tiefbauarbeiten entfernt. Wird bei den Erdarbeiten im Untergrund des jeweiligen Bauplatzes Bauschutt gefunden, der nicht mit dem üblichen Erdaushub entsorgt werden kann, so übernimmt die Stadt Treuchtlingen die für die Entsorgung anfallenden Mehrkosten (jedoch keine Fahrt- bzw. Abfuhrkosten) gegen Nachweis über deren Höhe. Der Erwerber muss die Übernahme der Kosten schriftlich beim Veräußerer beantragen. Das Auffinden von Gebäuderesten muss vom Erwerber auf dessen Kosten dokumentiert werden. 5.7 Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind einzuhalten. Dass zulässige Höchstmaß der baulichen Nutzung ergibt sich aus dem Bebauungsplan. Treuchtlingen, Werner Baum Erster Bürgermeister Seite 4

5 Grundstücksliste, Neubaugebiet Am Brühl/Stöckermann in Treuchtlingen, Bauabschnitt I Grundstücksnummer Fläche in m² Status verkauft verkauft verkauft verkauft verkauft verkauft frei verkauft verkauft verkauft verkauft vorgemerkt Seite 5

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