V E R G A B E B E D I N G U N G E N

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1 Stadtverwaltung Wörth am Rhein V E R G A B E B E D I N G U N G E N für den Verkauf von Baugrundstücken zur Bebauung mit Einzelhäusern im Baugebiet Abtswald Teil C des Ortsbezirkes Wörth 1. Der Personenkreis der Bewerber wird wie folgt begrenzt: Einwohner der Stadt Wörth am Rhein, die seit mindestens zwei Jahren in der Stadt wohnen; frühere Einwohner der Stadt Wörth am Rhein, die mindestens zwei Jahre in der Stadt wohnten und infolge Wohnungsmangel vorübergehend verzogen sind; Personen, die in der Stadt Wörth am Rhein ihrem Haupterwerb nachkommen. Die Bewerber sollen verheiratet sein. Bewerben kann sich auch, wer in eheähnlicher Gemeinschaft lebt. Bewerber mit Kindern werden nach der Zahl der Kinder zuerst berücksichtigt. Bei der Vergabe der Baugrundstücke werden Bewerber berücksichtigt, die noch nicht über ein Wohnhaus oder einen Bauplatz verfügen. 2. Die Bewerber müssen eine ausreichend tragbare Finanzierung ihres Bauvorhabens unter Zugrundelegung der Kosten nach dem derzeitigen Bauindex nachweisen. In dem vorzulegenden Kostenvoranschlag sind neben den reinen Baukosten auch die Kosten für das Baugrundstück, die Baunebenkosten und die Kosten der Außenanlagen aufzunehmen. 3. Die Käufer müssen sich verpflichten, innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb des Baugrundstückes mit dem Bau zu beginnen und spätestens innerhalb von vier Jahren nach dem Erwerb ein bezugsfertiges Eigenheim im Rahmen der geltenden Bauvorschriften zu errichten und die Außenanlagen fertig zu stellen. Kommen die Käufer der vorstehenden Verpflichtung bezüglich des Baubeginns nicht nach oder erfolgt die Zuteilung eines Baugrundstückes aufgrund falscher Angaben, so ist die Stadt berechtigt, die lasten- und kostenfreie Rückübertragung des Grundstücks zu verlangen. Wird von dem vorgenannten Recht Gebrauch gemacht, so wird den Käufern der bezahlte Kaufpreis ohne Vergütung von Zinsen und sonstigen Unkosten zurück erstattet, sobald die Stadt wieder als Eigentümerin des lastenfreien Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. Zur Sicherung dieses Anspruches auf Rückübertragung des Baugrundstücks wird zu Gunsten der Stadt eine Vormerkung im Grundbuch bestellt. 4. Die Käufer müssen sich verpflichten, das auf dem Baugrundstück zu errichtende Gebäude auf die Dauer von mindestens zehn Jahren nach Bezugsfertigkeit nicht zu verkaufen und in dieser Zeit selbst wohnlich zu nutzen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach oder wurde ihnen das Baugrundstück aufgrund falscher Angaben zugeteilt, haben sie an die Stadt eine Kaufpreisdifferenz als Vertragsstrafe nach zu entrichten. Die Kaufpreisdifferenz wird auf der Basis des zur Zeit der Geltendmachung des Anspruchs gültigen Bodenrichtwertes für Wohngrundstücke im Baugebiet festgesetzt. Zur Sicherung dieser Zahlungsverpflichtung ist zu Gunsten der Stadt eine Sicherungshypothek an dem Kaufgrundstück in Höhe von 50,00 EUR/qm der Grundstücksfläche zu bestellen. 5. Die Baugrundstücke können nur käuflich erworben werden. Der Grundstückskaufpreis für das unerschlossene Bauland beträgt 200,00 EUR/qm und ist innerhalb eines Monats nach der notariellen Beurkundung zur Zahlung fällig.

2 6. Zur Deckung der Kosten für die Erschließung der Grundstücke (Erschließungsstraßen, Sammelstraßen, Straßenentwässerung, Gehwege, Straßenbeleuchtung und Lärmschutz) werden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und den Erschließungsbeitragssatzungen der Stadt Beiträge erhoben. Je nach Lage des Grundstückes fallen hierfür voraussichtliche Beiträge in Höhe von ca. 30 EUR/qm bis ca. 60 EUR/qm an. Zur Deckung der Kosten für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach 135 a BauGB werden Beiträge erhoben. Der Kostenerstattungsbetrag beläuft sich auf voraussichtlich 2,50 EUR/qm tatsächlicher Grundstücksfläche. Für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung werden einmalige Beiträge für das Schmutzwasser von 12,77 EUR/qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche zuzüglich 20 % Zuschlag für bis zu zwei Vollgeschosse erhoben. Für das Niederschlagswasser beträgt der Beitrag pro qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche (Abflussfläche) 25,73 EUR. Der Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 25,60 EUR/qm tatsächlicher Grundstücksfläche. Die voraussichtlichen Gesamtkosten je Grundstück können der beiliegenden Übersicht entnommen werden. Kosten der privaten Erschließung (Wasser, Gas, Strom etc.) werden von den jeweiligen Versorgungsträgern gesondert erhoben. 7. Bewerber, deren Anträge unrichtige Angaben enthalten bzw. nicht vollständig ausgefüllt und nicht mit den geforderten Beilagen vorgelegt werden, müssen bei der Vorprüfung über die Vergabe der Grundstücke ausgeschlossen werden. 8. Über die Vergabe der Baugrundstücke entscheidet der Stadtrat/Hauptausschuss. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes besteht nicht, auch wenn der Bauplatzinteressent sämtliche Vergabekriterien erfüllt. 9. Interessenten erhalten bei der Stadtverwaltung Wörth, Mozartstraße 2, während den üblichen Bürostunden die erforderlichen Anträge, die im Übrigen auch auf der Homepage der Stadt Wörth am Rhein abrufbar sind. Diese sind ausgefüllt und mit den geforderten Unterlagen bei der Stadtverwaltung einzureichen. Bei der Vergabe der Grundstücke bleibt die Reihenfolge der eingehenden Anträge unberücksichtigt. 10. Die Vergabe zu diesem Preis ist bis zum 30. Juni 2016 befristet. 11. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieser Vergabebedingungen steht eine Entscheidung über eine mögliche Öko-Rabattierung noch aus. Der Stadtrat prüft derzeit noch, ob evtl. Zuschüsse für eine ökologische Bauweise gewährt werden können. Sollten Sie bestimmte Niedrig- oder Null-Energiehäuser bauen, bitten wir um entsprechende Mitteilung. 12. Hinweis: die Stadtverwaltung Wörth beabsichtigt, einen Joint Venture Vertrag mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen. Hierbei handelt es sich um den Ausbau des Telekommunikationsnetzes im Neubaugebiet Abtswald Teil C durch ein VDSL- Breitbandnetz. Wörth am Rhein, den 13. Juli 2015 Seiter Bürgermeister

3 Name, Vorname Straße, Hausnummer Wohnort Wörth am Rhein, den Telefonnummer Stadtverwaltung Mozartstraße Wörth am Rhein Antrag auf Kauf eines Baugrundstückes im Baugebiet Abtswald Teil C in Wörth Unter Anerkennung der vom Stadtrat beschlossenen Bedingungen beantrage/n ich/wir den Kauf eines Baugrundstückes von der Stadt Wörth am Rhein für die Errichtung eines Eigenheims. Zur Prüfung des Antrages mache/n ich/wir folgende Angaben: Antragsteller Ehefrau/Lebenspartner/in Name, auch Geburtsname Vorname: Geburtsdatum: Wohnort: Bereits früherer Hauptsitz im Stadtgebiet? Arbeitgeber: *Falls Sie nicht in Wörth wohnen/gewohnt haben, ist der Haupterwerb durch Bescheinigung des Arbeitgebers zu belegen. Zahl der in häuslicher Gemeinschaft lebenden, unterhaltsber. Kinder: Eigentümer eines Wohnhauses, einer Eigentumswohnung oder eines Bauplatzes: ja/ nein Wenn ja, wo? Sonstige Angaben (z.b. Vereinsmitgliedschaft) Wunschgrundstück: alternativ folgende Grundstücke: Flst.Nr. Flst.Nr. Ich bestätige, dass die vorstehenden Angaben in allen Teilen der Wahrheit entsprechen. (Unterschrift Antragsteller) (Unterschrift Ehefrau/Partner/in) Anlagen: Kostenvoranschlag, Finanzierungsnachweis mit Belegen

4 KOSTENVORANSCHLAG für die Errichtung eines Eigenheimes Bauvorhaben (Name der/des Antragsteller/s) 1. Kaufpreis für das Baugrundstück m² x 200 EUR 2. Voraussichtliche Erschließungskosten (siehe Vergabebedingungen) 3. Baukosten a) Wohngebäude ca. m² Wohnfläche x 1500 EUR* b) Garage/n, Stellplatz/plätze 4. Kosten der Außenanlagen 5. Kosten der Hausanschlüsse (Strom, Wasser etc.) 6. Grunderwerbskosten - Notar, Grunderwerbsteuer etc. (ca. 7 v.h. des Grundstückskaufpreises) 7. Baunebenkosten a) Baupolizei- und ähnliche Gebühren b) Architektenhonorar c) Sonstige Nebenkosten Gesamtkosten ca. Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben und füge die Einzelnachweise bei. (Unterschrift Antragsteller) (Unterschrift Ehefrau/Partner/in) * Beim Finanzierungsnachweis zur Erlangung von öffentlichen Baudarlehen im sozialen Wohnungsbereich wird zur Zeit ein Kostenbetrag bis EUR pro m² Wohnfläche angenommen.

5 FINANZIERUNGSPLAN für die Errichtung eines Eigenheimes Bauvorhaben (Name der/des Antragsteller/s) Gesamtkosten laut Kostenvoranschlag ca. EUR Vorgesehene Finanzierung: A. Eigenmittel 1. Sparguthaben EUR Nachweis Nr. 2. Eigenmittel bei Bausparkassen EUR Nachweis Nr. 3. Sonstige Eigenmittel EUR Nachweis Nr. 4. Wert der Selbsthilfe (Aufstellung) EUR Nachweis Nr. 5. EUR Nachweis Nr. 6. EUR Nachweis Nr. Summe A: EUR B. Fremdmittel 1. Bauspardarlehen EUR Nachweis Nr. 2. Arbeitgeberdarlehen EUR Nachweis Nr. 3. Hypothekendarlehen EUR Nachweis Nr. 4. Öffentliches Baudarlehen EUR Nachweis Nr. 5. EUR Nachweis Nr. 6. EUR Nachweis Nr. Summe B: EUR Gesamtfinanzierung: EUR Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben und füge die Einzelnachweise bei. (Unterschrift Antragsteller) (Unterschrift Ehefrau/Partner/in)

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7 Abtswald Teil C Voraussichtliche Erschließungsbeiträge - Städtische Grundstücke - Flst.-Nr. Straße Haus-Nr. Tatsächliche Größe in qm Eckgrundstück Gesamtkosten ca. EUR / qm ca Kandinsky-Straße EUR 66 Seite 1 von 1

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