Preisliste
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- Max Baumhauer
- vor 8 Jahren
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1 liste
2 Qualitätssicherung Zertifizierung nach ISO Norm 9001/ISO Norm Registrierungs-Nr Erst-Zertifizierung durch SQS am Erst-Zertifizierung Natur + Wirtschaft am SÜGB ASMP Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere gesamte Unternehmung, die aus den Sparten Kies und Beton, Bagger- und Traxarbeiten, Gartenbau sowie Recycling von mineralischen Bauabfällen besteht, zu zertifizieren. Zweck dieser Qualitäts-Zertifizierung ist die Sicherstellung eines geordneten, sicheren und gesetzeskonformen Ablaufs des Tagesgeschäftes, sowie der Erziehung des Kaders und der Mitarbeiter zu einem umweltgerechten und kundenbezogenen Verhalten gewährleistet. Mit der WPK, der Werkseigenen Produktionskontrolle für: Betone nach SN EN :200 Gesteinskörnungen SN b EN : A1 Gesteinskörnungen und ungebundene Gemische nach SN EN NA Gesteinskörnungen für Asphalt SN EN 13043:2002 überprüft durch die SÜGB schweizerischer Überwachungsverband für Gesteinsbaustoffe in Bern, garantieren wir eine gleichmässige und hohe, den Normen entsprechende Qualität für die überwachten Produkte. Letzte Überwachung: welche auch bestanden wurde. Durch eine hohe Eigenverantwortung unserer Mitarbeiter soll die Motivation, und damit die Qualität und Leistung gesteigert werden. Unser Motto: «Unsere Leistung Ihr Gewinn» Die Erfüllung der Q-Ziele, wie die gesamte Organisation der Unternehmung, werden an periodischen Kadersitzungen, sowie im täglichen Gespräch innerhalb des Kaders besprochen. Stiftung «Natur und Wirtschaft» Diese Stiftung hat zum Ziel einen Zehntel aller Schweizer Firmenareale naturnah zu gestalten. Kiesgruben sind dafür prädestiniert. So ist auch das Firmenareal im Unterneuhaus/Wilchingen durch diese Stiftung zertifiziert worden, erstmals am , und rezertifiziert am
3 Der richtige Ansprechpartner für Ihre Fragen AG Ernst Hablützel & Co Bahnhofstrasse 1 CH 8217 Wilchingen Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) info@habluetzel-ag.ch Ihr richtiger Ansprechpartner Geschäftsführer Stefan Hablützel Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) stellv. Geschäftsführer, Tiefbau Roger Ganz Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Projekte, Controlling Sonja Hablützel Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Gartenbau und Umgebungsarbeiten Stefan Bührer Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Gartenbau und Umgebungsarbeiten Roman Nyffenegger Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Logistik und Tiefbau Urs Flum Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Rückbau, Tiefbau und Erdarbeiten Marcus Mothes Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Baurecycling Olaf Schäfer Mobil: +41 (0) Werkstatt Jürg Ochsner Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Betonwerk und Deponie Patrick Fuchs Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Kieswerk / Labor Rodrique Amman Mobil: +41 (0) Fax: +41 (0) Finanzen, Buchhaltung, Rechnungswesen Erwin Langer Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Sekretariat, Telefonzentrale Monique Gordon Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0)
4 Artikelnummer Primärmaterial gewaschen (rund) Materialbezeichnung Körnung in mm Schüttgewicht to/m 3 per to Gesteinskörnungen für Beton (Norm SN / EN 12620:2002, ab Werk) per m Betonsand CHF CHF Rundkies CHF CHF Rundkies CHF CHF Rundkies CHF CHF Betonkies CHF CHF Betonkies CHF CHF verschiedenes ab Werk (rund, gewaschen) Schwemmsand (auf Anfrage) CHF CHF Rundkies CHF CHF Rundkies CHF CHF Verputzsand, Maurersand CHF CHF Betonsand, Mischsand CHF CHF Grabenmischung (freie Sieblinie) CHF CHF Grabenmischung (freie Sieblinie) CHF CHF Grabensand (freie Sieblinie) CHF CHF Münstermischung, UB Sand CHF CHF Münstermischung, UB Sand CHF CHF Artikelnummer Primärmaterial gewaschen (gebrochen) Materialbezeichnung Körnung in mm Schüttgewicht to/m 3 per to per m Brechsand CHF CHF Gesteinskörnungen für Asphalt (SN EN 13043:2002, ab Werk) Splitt gewaschen CHF CHF Splitt gewaschen C95/ CHF CHF Splitt gewaschen C95/ CHF CHF Splitt gewaschen C95/ CHF CHF Mischungen aus gebrochenem Material Brechsand CHF CHF Mischsplitt C95/ CHF CHF Mischsplitt C95/ CHF CHF Mischsplitt gewaschen C95/ CHF CHF Mischsplitt gewaschen C95/ CHF CHF Mischsplitt gewaschen C50/ CHF CHF Strassen- / Schlagkies C50/ CHF CHF
5 Artikelnummer Primärmaterial ungewaschen, rund Materialbezeichnung Körnung in mm Schüttgewicht to/m 3 per to per m Wandkies unsortiert 0 X CHF CHF Leitungsbaukies CHF CHF Auffüllmaterial 1 0 X CHF Nagelfluh unsortiert 1 je nach Grösse und Menge auf Anfrage Grobgeröll CHF CHF Bollensteine unsortiert X CHF CHF Humus gesiebt, trocken CHF CHF Ackererde CHF CHF Kies 1 auf Anfrage Artikelnummer Primärmaterial ungewaschen gebrochen/ gesiebt Materialbezeichnung Körnung in mm Schüttgewicht to/m 3 per to per m Kalkschotter CHF CHF Wandkies gebrochen CHF CHF Wandkies gebrochen CHF CHF Wandkies gebrochen CHF CHF 1 auf Anfrage Gesteinskörnung für ungebundene Gemische SN NA Artikelnummer Materialbezeichnung Körnung in mm Schüttgewicht to/m 3 per to per m Kiesgemisch CHF CHF Kiesgemisch CHF CHF Kiesgemisch CHF CHF 1 auf Anfrage
6 Die Betonnorm SN EN 206-1:2000 Was ist neu? NPK-Betone: Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Expansionsklassen. (Umwelteinwirkung auf Beton) Die Definition der Betonkonsistenz. (Klassifizierung der Betone bezüglich Ausbreit-, Verdichtungs- sowie Setzmass) Die NPK- Betone decken alle wesentlichen Anwendungsbereiche ab. Verwenden Sie deshalb die NPK- Betonsorten bei Ihrer Ausschreibung und Bestellung. Bezeichnung NPK A NPK B NPK C Festigkeitsklasse C25/30 C25/30 C30/37 Expositionsklasse XC1, XC2 XC3 XC4 Nennwert des Grösstkorns D max 32 D max 32 D max 32 Klasse des Chloridgehalts Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Konsistenzklasse C2 C3 C3 Durch den Betontyp abgedeckte Expositionsklasse XC1, XC2 XC3 XC4, XF1, XD1, XD2 Betontyp wasserdicht 1 Nein Nein Ja ¹ Wasserdicht im Sinne der Norm SIA 262/1 Anhang A Quellennachweis NPK Bau 241D/2004 Ortbeton Anhang 1) Definition Betonsorten nach SIA118/262:2004 Bauwesen Übliche Betonsorten nach Eigenschaften (weiche Betone, Einbringung mit Kran oder Pumpe) Sorte Sorte A 2 Sorte B Sorte C Anforderung 1 (Anton) (Berta) (Cäsar) Übereinstimmung Beton nach SN EN 206-1:2000 Druckfestigkeitsklasse C25/30 C25/30 C30/37 Expositionsklasse 3 XC2 (CH) XC3 (CH) XF1 (CH) XC4 (CH) Nennwert des Grösstkorns D max. 32 D max. 32 D max. 32 Klasse des Chloridgehalts 4 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Konsistenzklasse C3 C3 C3 ¹ Es sind die Anforderungen aufgeführt die gemäss der Norm SIA 262, Ziffer , festzulegen sind ² Die Sorte A deckt auch die Anforderungen der Expositionsklasse XC1 (Cat) ab. ³ Kombination der aufgeführten Klassen 4 Die angegebene Klasse des Chloridgehalts ist für Stahl- und Spannbeton geeignet. Expositionsklassen Expositionsklassen im Betonsortiment der Aktiengesellschaft Ernst Hablützel & Co. Beton nach Expositionsklassengruppen NPK Betone SIA118/262:2004 Bauwesen Gruppe A XC1, XC2 NPK A Sorte (Anton) XC2 Gruppe B XC3 NPK B Sorte (Berta) XC3 Gruppe C XC4, XF1 NPK C Sorte (Cäsar) XC4 Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung Klasse Umgebung XC1 XC2 XC3 XC4 trocken oder ständig nass nass, selten trocken mässig feucht wechselnd nass und trocken Frostangriff mit oder ohne Taumittel Klasse Umgebung XF1 mässige Wassersättigung ohne Taumittel Konsistenzklassen Verdichtungsmass nach Walz Klasse Wert Konsistenzbeschreibung 1 CO 2 > 1.46 erdfeucht C1 1.45>1.26 steif C2 1.25>1.11 plastisch C3 1.10>1.04 weich ¹ Die den Konsistenzklassen zugefügten Konsistenzbeschreibungen entsprechen internen Festlegungen zur Verständigung mit unseren Kunden. Die SN EN 206-1:2000 enthält diese Zuordnung nicht. ² Aufgrund fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu empfehlen.
7 Präventionsklassen (Merkblatt SIA MB 2042) Kombination der Risiko- und Umgebungsklassen = Präventionsklassen Umgebungsklasse Risikoklasse U 1 U 2 U 3 R 1 P 1 P 1 P 1 R 2 P 1 P 2 P 2 R 3 P 2 P 2 P 3 Beton Präventionsklasse P 1: Präventionsklasse P 2: Präventionsklasse P 3: keine Massnahmen erforderlich AAR - beständiger Beton gefordert AAR - beständiger Beton und zusätzliche Massnahmen Anwendungen Beton im Hoch- und Tiefbau Hochbau Anwendung NPK Beton im Hochbau 1 NPK A Expositionsklasse XC1, XC2 - Innenwände, Decken, Fundamente 2 NPK B Expositionsklasse XC3 - nicht wasserdicht 3 NPK C Expositionsklasse XC4 (wasserdicht) - Fassaden, Stützen, Stützmauern NPK A NPK B 6 NPK C 7 Anwendung RC Beton im Hochbau 4 RC-C Magerbeton Sauberkeitsschicht 5 RC-M Magerbeton Sauberkeitsschicht 6 RC-C Sickerbeton Sickerbeton 7 RC-M Sickerbeton Sickerbeton 4 5 Tiefbau Anwendung RC Beton im Tiefbau 4 RC-C Magerbeton Sohlen-, Hüll- und Randsteinbeton 5 RC-M Magerbeton Sohlen-, Hüll- und Randsteinbeton 6 RC-C Sickerbeton Sickerbeton 7 RC-M Sickerbeton Sickerbeton
8 Beton (nicht klassifizierte Sorten) Mörtel 0 4 Mörtel 0 8 Beton 0 16 Beton 0 32 Zementgehalt Sickerbeton 4-8 Sickerbeton 8 16 Sickerbeton Sickerbeton Splittbeton 4-8 PC PC PC PC PC PC PC PC PC PC PC PC e alle in CHF / m 3 exkl. MwSt Andere Mischungen: e auf Anfrage. Zuschlag: Lieferungen und Leistungen ausserhalb der normalen Öffnungszeiten auf Anfrage. Zement: Ohne spezielle Vereinbarung wird Optimo 4 CEM II/B-M(t-LL) 42.5N-AZ verarbeitet. Für Spezialzement Normo 5 CEM I 52.5 wird ein Zuschlag von 6,00 CHF / 100kg verrechnet. Betonzusätze: Das Beimischen von Zusatzmittel erfolgt nur auf Verlangen und in der Verantwortung des Bezügers. Die e werden gemäss den gültigen listen der Zusatzmittellieferanten in Rechnung gestellt. Garantie: Für nicht klassifizierte Betonsorten wird lediglich eine Garantie für exakte Dosierung der einzelnen Betonkomponenten übernommen. Garantien über erwartete Frisch- oder Festbetoneigenschaften können nicht gegeben werden. Wir verweisen zudem auf unsere liste für klassifizierte Betonsorten. Nassspritzbeton auf Anfrage
9 Betonsorten nach Eigenschaften (klassifiziert nach SN EN 206-1:2000, ab Werk) Beton Bezeichnung Sortennummer Festigkeitsklasse Expositions- Klasse/- gruppe Konsistenz Nennwert Grösstkorn Dmax maximaler m/z eq Beton nach NPK als Kranbeton Mindest- Zementgehalt Anwendung Sieblinie kg/m 3 A 100 C25/30 XC1 / XC2 C2 32 0, Kranbeton CHF B 200 C25/30 XC3 C2 32 0, Kranbeton CHF Beton nach NPK als Pumpbeton A 101 C25/30 XC1 / XC2 C3 32 0, Pumpbeton CHF B 201 C25/30 XC3 C3 32 0, Pumpbeton CHF B 251 C25/30 XC3 C3 16 0, Pumpbeton CHF Expositions Klassengruppe C C 301 C30/37 XC4 / XF1 C3 32 0, Pumpbeton CHF Präventionsklasse: AAR Beständigkeit auf Anfrage Festigkeitsentwicklung: mindestens / mittel Chloridgehaltsklassen: Soweit nichts anderes vermerkt, entsprechen unsere Betone der Chloridgehaltsklasse CI 0,10 Klassifizierte Betonsorten: Für klassifizierte Betonsorten legt, haftungsbedingt, ausschliesslich das Betonwerk die Dosierung und Steuergrössen fest. Spezielle Betonsorten: Auf Wunsch sind zusätzlich in der liste nicht aufgeführte Betonsorten lieferbar. Die Kosten für einen Klassifikationsnachweis betragen pauschal Fr und gehen zu Lasten des Bestellers. Zeitaufwand ca. 6 Monate. Bestellungen: Die Bestellungen müssen genaue und spezifische Angaben über Klassifikation, Konsistenz und besondere Eigenschaften enthalten. Ohne diese genauen Angaben erfolgt die Lieferung als Betonsorte A 101 Auslieferung: Die Betonsorten mit der Konsistenz C3 sind als Pumpbetone geeignet. Auslieferung ausschliesslich mit Fahrmischer
10 Recyclingkonzept und Möglichkeiten der Wiederverwertung von Rückbaumaterial Wir arbeiten ständig daran unser Sortiment zu erweitern und auf die Wünsche der Baubranche einzugehen. Wenn Sie andere als die aufgeführten Materialien benötigen, vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns. Wir werden versuchen Ihren Wünschen gerecht zu werden. Bitte beachten Sie, dass nicht immer alle Produkte verfügbar sind. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
11 Gesteinskörnung und ungebundene Gemische SN NA Artikelnummer Materialbezeichnung Körnung in mm Schüttgewicht to/m 3 per t per m RC - Kiesgemisch A CHF CHF RC - Kiesgemisch A CHF CHF RC - Kiesgemisch A CHF CHF RC - Kiesgemisch B CHF CHF RC - Kiesgemisch B CHF CHF RC - Kiesgemisch B CHF CHF RC Beton & RC Kies 1 Material auf Anfrage Artikelnummer 1 Material auf Anfrage Recycling Kiesgemische Materialbezeichnung Körnung in mm Schüttgewicht to/m 3 per t per m RC Kiesgemisch P CHF CHF Betongranulat CHF CHF Betongranulat CHF CHF Mischabbruchgranulat CHF CHF Asphaltgranulat / Fräsgut CHF CHF Planiekies gemischt CHF CHF Verwendungsmöglichkeiten von Recycling Kiesgemisch Form des Materials Einsatz in loser Form Einsatz in gebundener Form Recyclingbaustoffe Asphaltgranulat RC Kiesgemisch P RC Kiesgemisch A RC Kiesgemisch B Betongranulat Mischabbruchgranulat ohne Deckschicht mit Deckschicht hydraulisch gebunden bitumös gebunden Verwendung nicht zugelassen Verwendung nur möglich, wenn die Schichtstärke max. 7cm beträgt und das Asphaltgranulat gewalzt wird. Verwendung möglich Als Deckschicht gilt: Asphalt- oder Betonbelag, bzw. Überbauung durch Gebäude oder Dach. Kalt eingebrachtes und gewalztes Asphaltgranulat gilt als «Einsatz in loser Form».
12 Verwendungsmöglichkeiten von Recycling Kiesgemisch Bauabfallkategorien Recyclingbaustoffe Ausbauasphalt Kies Sand Betonabbruch Mischabbruch Fremdstoffe Asphaltgranulat ,3* Recycling Kiesgemisch P ,3 Recycling Kiesgemisch A ,3 Recycling Kiesgemisch B ,3 Betongranulat 3** ,3 Mischabbruchgranulat ,3 ohne Gips +1% Gips +1% Glas Hauptgemengenteil; minimale Massenprozente Nebengemengenteil; maximale Massenprozente Fremdstoffe maximale Gesamtanteile in Massenprozent (Holz, Papier, Kunststoffe, Metalle, Gips... * Asphaltgranulat, welches heiss aufbereitet wird, darf aus technischen Gründen keine Fremdstoffe enthalten ** Betongranulat, welches als Zuschlagstoff für klassifizierten Beton vorgesehen ist, darf keinen Ausbauasphalt enthalten Verwendungseinschränkungen In Grundwasserschutzzonen und -arealen dürfen Recyclingbaustoffe nur mit Bewilligung des Interkantonalen Labors eingesetzt werden Mindestabstand zum Grundwasser beträgt 2m Maximale Schichtstärke in der Regel 2m (für Recycling Kiesgemisch P keine Einschränkung) Ist eine Deckschicht notwendig, muss diese innerhalb von 3 Monaten eingebaut werden Die Verwendung von Recyclingbaustoffen ist nicht erlaubt für Sicker- und Drainageschichten Für Damm- und Geländeschüttungen ist von den Recyclingbaustoffen nur Kiesgemisch P erlaubt. Für solche Vorhaben soll unverschmutztes Aushubmaterial verwendet werden.
13 Recycling Beton SIA Merkblatt 2030 alle Produkte auf Anfrage Sorte Körnung in mm PC 50 PC 100 PC 150 PC 200 PC 250 RC M Magerbeton RC M Magerbeton RC C Magerbeton RC C Magerbeton RC Beton & RC Kies RC M Sickerbeton RC C Sickerbeton Stabibeton PC RC Stabibeton CHF Kiesstabi CHF Kiesstabi CHF Weitere Produkte auf Anfrage!
14 Hablützel Elementsteine Die etwas andere Alternative zu Ortsbetonbau oder Natursteinen. Typ Länge in mm Breite in mm Höhe in mm Volumen in m 3 Gewicht in kg Mauerfläche in m 2 per Mauerfläche m 2 per Stück CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Spezialsteine (sandgestrahlt, verschiedene Farben) auf Anfrage
15 TYP 1 TYP 2 TYP 3 Hablützel Elementsteine TYP 4 TYP 5 TYP 6
16 Definitionen Aushub Aushub sauber und trocken - - Aushub sauber und nass trockener Aushub befahrbar/verdichtbar bei mehr als 20m 3 Aushub benötigen wir das unterschriebene Formular «Aushubdeklaration», welches Sie auch bei uns anfordern oder downloaden können. es werden Stichproben über die Einhaltung der Deklaration «sauberer Aushub» durchgeführt, bei Nichteinhalten müssen wir die anfallenden Analysekosten und entsprechenden Entsorgungskosten verrechnen wie «Aushub sauber und trocken» wenn Aushub durch Wasserkonsistenz nicht befahrbar/einbaubar ist Bauschutt Definition gemäss Norm SN , gültig ab 1. Februar 2011 Unter Bauschutt versteht man Abfälle, die bei der Errichtung, Sanierung, Umbau oder Rückbau von Bauwerken anfallen, zu mindestens 95 Volumenprozent aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen bestehen und kein Aushub- oder Bodenmaterial sind. Die sortenreine Gewinnung, Lagerung und Aufbereitung der Bauschuttfraktionen ist Voraussetzung für die Herstellung von hochwertigen Recyclingbaustoffen. Betonabbruch Betonabbruch Mischabbruch Konstruktionsbeton armiert und unarmiert keine Fremdstoffe wie Aspahlt, Holz, PVC, Isolationsmaterial, Gips, Leichtbeton etc. vorstehende Armierungseisen sind abzutrennen Verbundsteine, Plattenbeläge, Mörtel und Produkte aus Mörtel, Steinzeug, Keramik Betonabbruch mit Kies vermischt Betonabbruch mit Natursteinen (Strassenabschlüsse etc.) vermischt Gemisch von Beton, Backstein, Kalksandstein und Natursteinmauerwerk Dachziegel keine Fremdstoffe wie Asphalt, Holz, PVC, Isolationsmaterial, Gips, etc. Mischabbruch 2 - geringe Verschmutzung mit Fremdstoffen, welche aussortiert werden können. Mischmulden - sortierbar Ausbauasphalt Ausbauasphalt reiner Ausbauaspahlt ohne Aushubmaterial, Kies, Beton oder Natursteinen PAK < 5000mg/kg (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe), der Nachweis ist durch den Anlieferer vor der Anlieferung mittels entsprechender Analyse oder Nachweis zu erbringen Ausbauasphalt mit geringen Anteilen von Kies, Beton oder Natursteinen PAK < 5000mg/kg (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe), der Nachweis ist durch den Anlieferer vor der Anlieferung mittels entsprechender Analyse oder Nachweis zu erbringen
17 Deponie und Baurecyclingplatz Artikelnummer Materialbezeichnung Bemerkungen Schüttgewicht ca. to/m 3 per to Aushub sauber und trocken 1, CHF Aushub sauber und nass 1, CHF Humus / Oberboden sauber CHF Aushub mit Wurzeln durchmischt CHF Bohrschlamm CHF Betonschlamm wassergesättigt CHF Belagsaufbruch 1 3 kein Fräsgut CHF Belagsaufbruch CHF Betonabbruch 1 bis T Qualität CHF Betonabbruch 2 bis T Qualität CHF Mischabbruch CHF Mischabbruch 2 sortierbar CHF Baumschnitt, Astmaterial CHF Wurzelstöcke CHF Altholz, Restholz AK I-III keine Fremdstoffe auf Anfrage problematisches Holz AK IV keine Fremdstoffe auf Anfrage Sperrgut sortierbar auf Anfrage Sperrgut nicht sortierbar Reaktorstoffqualität auf Anfrage Mischmulden siehe Def. Bauschutt CHF Zuschlag Übergrösse Alle Materialien Kantenlänge max. Zuschlag Aushub mit Fremdstoffen / Innertstoffdeponie 50cm x 50cm x 50cm CHF > 3% Fremdstoffe CHF Deponie & Bauschutt Schüttgewichte sind «lose» und «ca.» Angaben Aufgrund behördlicher Auflagen darf nur sauberes Aushubmaterial angenommen werden. Das angelieferte Material darf er erst nach Begutachtung durch den zuständigen Disponenten abgekippt werden. Falsch deklariertes und falsch deponiertes Material wird auf Kosten des Lieferanten entfernt bzw. sachgerecht entsorgt. Bei mehr als 20m 3 Aushub muss vorgängig das Formular «Aushubdeklaration» vom Bauherr unterzeichnet beim Disponent zur Prüfung und Ablage abgegeben werden. Annahme nur auf Anfrage
18 Kalkschotter Netstaler Blauwacken Alpenkalk Schwarzwaldgranit
19 verschiedene Komponenten zur Gartengestaltung Artikelnummer Materialbezeichnung Körnung in mm Schüttgewicht to/m 3 per m Netstaler Bergschotter CHF Blauwacken / Bollensteine 0 X je nach Grösse CHF Kalkschotter CHF Kalkschotter (juragelb) CHF Kalkschotter (juragelb) CHF Alpenkalkschotter CHF Alpenkalkschotter CHF Schwarzwaldgranit CHF Schwarzwaldgranit 32 X 1.50 und höher CHF 1 auf Anfrage Unser Gartenbauteam unterstützt Sie auch gerne bei der Planung und Umsetzung Ihrer Ideen. Schotter & Gestaltung
20 Stundenpreise für Fahrzeug (inkl. Chauffeur) Fahrzeug Lieferwagen bis 3,5t (Kipper) LKW 2 Achser bis 18t (Kipper) LKW 4 Achser bis 32t (Kipper) Sattelschlepper bis 40t (Kipper) Fahrmischer 4 Achser Zuschlag Kran 2 Achser bis 5 m Zuschlag Kran 4 Achser bis 15 m Tiefganganhänger Anhänger PW CHF / Stunde CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Die Berechnung erfolgt ab AG Ernst Hablützel & Co, 8217 Wilchingen und wieder zurück. Strassenreinigung CHF / Std (inkl. Wasser) Entsorgung von Feststoffen nach to = CHF
21 Sie bestellen wir liefern! Ortschaft e in CHF / Lieferung e in CHF / Lieferung e in CHF / Lieferung bis 0,75 m 3 Schüttkomponenten und 0.45 m 3 Beton bis 5 m 3 Schüttkomponenten und 3.5 m 3 Beton bis 10 m 3 Schüttkomponenten und 7.0 m 3 Beton Wilchingen CHF CHF CHF Osterfingen CHF CHF CHF Trasadingen CHF CHF CHF Hallau CHF CHF CHF Oberhallau CHF CHF CHF Gächlingen CHF CHF CHF Neunkirch CHF CHF CHF Löhningen CHF CHF CHF Siblingen CHF CHF CHF Beringen CHF CHF CHF Guntmadingen CHF CHF CHF Neuhausen a. Rhf CHF CHF CHF Schaffhausen CHF CHF CHF Herblingen CHF CHF CHF - reine Transportpreise pro Lieferung exkl. Material und MwSt (Mulden auf Anfrage) - inkl. 10min Be- oder Entladezeit - Wartezeiten 2,50 CHF / min Bei grösseren Mengen oder grösseren Distanzen ist Ihnen unsere Logistikabteilung sehr gerne behilflich. Transporte Fremdwägungen pro Waagschein = CHF
22 Allgemeine Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen 1. Gewährleistung und Haftung Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der liste den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden überwacht und zertifziert, soweit in der Norm gefordert. Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich das Lieferwerk, rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandetes Material kostenlos zu ersetzen, oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen nachlass zu gewähren. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das angelieferte Material der Bestellung entspricht, jedoch für den beabsichtigten Zweck nicht verwendbar ist. Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Lieferwerkes für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemitteln, wenn Splitt zur Oberflächenbehandlung verwendet wird. Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. 2. Mengen Für Schüttdichte (t/m 3 ) und Liefermenge (t) sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. Die Annahme von Material sowie die Ausgabe ab Depot erfolgt über die Waage in Tonnen, die Ausgabe über das Kieswerk / Förderband erfolgt volumenmetrisch in m Lademenge Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haben unsere Maschinisten und Chauffeure die Weisung, Fahrzeuge in keinem Fall zu überladen. 4. Zufahrt / Lieferungen Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. 5. Termine Das Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu melden. Das Lieferwerk haftet nicht infolge verspäteter Anlieferung des bestellten Materials. 6. Reklamationen Der Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und allfällige Reklamationen unmittelbar nach Ablieferung des Materials anzubringen. 7. Materialuntersuchungen Werden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzliche Untersuchungen im Labor verlangt, so gehen die entsprechenden Kosten, andere Abmachungen vorbehalten, zu Lasten des Auftraggebers.
23 Allgemeine Lieferbedingungen für Beton Alle Aufträge für Lieferungen von Beton werden auf Grund der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonwerk schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 aufgeführten Prüfnormen. 1. listen und Offerten Die Basispreise der gedruckten listen gelten, besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen e und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger listen. Sie werden erst mit der Annahme eines uns auf Grund dieser listen erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. Alle e verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne MWSt. Die m 3 -e beziehen sich auf 1m 3 verarbeiteten Beton. Die e gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann ein Zuschlag verrechnet werden. In Regionen mit extremen Witterungsverhältnissen, wie z. B. Bergregionen, kann in der liste eine andere Zeitspanne festgelegt werden. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garantiert das Betonwerk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen. 3. Zusätze Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonwerks. Werden bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. Bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Betonzusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt. 4. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonwerk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. 5. Garantie Das Betonwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen gemäss SIA 262/1 des Betons und der daraus durch das Betonwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Betonwerks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen nachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. Allg. Bedinungen
24 Allgemeine Lieferbedingungen für Beton 6. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das Betonwerk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen des Betons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem Betonwerk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Betonwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 7. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z.b. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf den listen vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Betonwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen AG Ernst Hablützel & Co 1. Auftragserteilung Um eine termingerechte Bedienung zu gewährleisten, ist ein Bedarf von mehr als 50m3 am Vortag anzumelden. Die Übernahme der Aufträge erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten sowie in der Reihenfolge der Auftragserteilung. 2. Liefermass Beton Das Liefermass versteht sich für 1m 3 fertig verarbeiteten Beton. 3. Mängelrüge Beanstandungen hinsichtlich der Qualität und der Menge des Materials sind sofort beim Bezug auf der Baustelle anzubringen. Als Zeitpunkt des Bezugs gilt eine Frist von maximal 30min ab Aufgabe auf das Transportfahrzeug. 4. Mehrwertsteuer nicht inbegriffen 5. Zahlungsziel 30 Tage netto Die Mindestmenge pro Bezug beträgt 0,25m 3.
25 Zertifikate der AG Ernst Hablützel & Co Allg. Bedinungen
26 Eigene Notizen
27 Eigene Notizen
28 Aktiengesellschaft Ernst Hablützel & Co, Bahnhofstrasse 1, 8217 Wilchingen Tel. +41 (0) , Fax +41 (0) ,
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