Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg. Grüne Infrastruktur. Biotopverbund in Baden-Württemberg

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1 Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg Grüne Infrastruktur Biotopverbund in Baden-Württemberg

2 Netzwerk der Natur Braucht Baden-Württemberg einen Biotopverbund? Baden-Württemberg ist mit vielfältiger Natur ausgestattet! Mit Landschaften wie dem Schwarzwald, den Rheinauen oder der Schwäbischen Alb, dem Odenwald oder Oberschwaben verfügt unser Land über vielfältige und einzigartige Naturräume. Aber dennoch ist die Sicherung und Vernetzung von Lebensräumen in unserer Kulturlandschaft von besonderer Bedeutung! Nach wie vor haben wir auch in Baden-Württemberg einen hohen Verlust an unversiegelten Flächen und an biologischer Vielfalt zu verzeichnen. Sehr viele der im Land vorkommenden Tier- und Pflanzenarten haben abnehmende Bestände. Zudem stehen zwischen 30 % und 40 % der Arten, bei den Fischen sogar 60 %, auf den Roten Listen Baden-Württembergs. So sind zum Beispiel rund 41 % der Amphibien und Reptilien, wie zum Beispiel Smaragdeidechse oder Moorfrosch, vom Aussterben bedroht, rund 31 von 53 Lebensraumtypen nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, wie zum Beispiel Trockenrasen, Mähwiesen, Moore oder Binnendünen in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Zersiedelung und die Intensität der Landnutzung sind die wesentlichen Ursachen des Artenrückgangs. Viele Biotope sind für das Überleben von Arten zu klein und ihre isolierte Lage erschwert den Austausch zwischen den Populationen. Auch die Klimaentwicklung erfordert Anpassungen der Natur, die über einen Biotopverbund ermöglicht werden können. Was ist der Biotopverbund? Der Biotopverbund ist das Netzwerk der Natur. Lebensräume von Tieren und Pflanzen sind miteinander vernetzt, sodass diese wandern und sich genetisch austauschen können. Die Verbindungen der Lebensgemeinschaften sind zu bewahren und wo möglich funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen wieder herzustellen. So kann die biologische Vielfalt und damit unsere Lebensgrundlage erhalten werden. 2

3 3

4 Der gesetzliche Biotopverbund Was ist der gesetzliche Biotopverbund? Bereits seit 2002 ist der Biotopverbund im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Es gibt vor, einen Biotopverbund auf mindestens 10 % der Landesfläche zu realisieren. Baden-Württemberg hat 2015 den Fachplan Landesweiter Biotopverbund eine landesweite Fachplanung für einen solchen Biotopverbund ergänzend zum Bundesnaturschutzgesetz in das Naturschutzgesetz des Landes aufgenommen. Dieser ist nun bei allen Planungen verbindlich zu berücksichtigen. Mit dem Fachplan wird sichergestellt, dass Planungen und Maßnahmen zum Biotopverbund auf Basis einer landesweit einheitlichen Grundlage erstellt und durchgeführt werden. Überörtliche Zusammenhänge sind einfacher erkennbar und können so besser berücksichtigt werden. 4

5 15 m Gehölzinsel 5 m Feuchtbiotop 3 m Blühstreifen 5

6 Der Fachplan Landesweiter Biotopverbund Was steht im Fachplan Landesweiter Biotopverbund? Tiere und Pflanzen stellen unterschiedliche Ansprüche an ihren Lebensraum. Der Fachplan beinhaltet deshalb spezifische Planungsgrundlagen. Die Offenlandplanung Kernflächen und Kernräume: Sie bilden das Grundgerüst des Fachplans Landesweiter Biotopverbund im Offenland. Sie enthalten Quellpopulationen von Tieren und Pflanzen, die sich von hier ausbreiten und austauschen können. Der Erhalt und die Pflege der Kernflächen und Kernräume ist der Ausgangspunkt für die Stärkung des Biotopverbundes. Suchräume: Dies sind Räume, die sich für Trittsteine eignen können. Damit wird die Vernetzung der Lebensräume verbessert und die Durchgängigkeit der Landschaft erhöht. Durch Trittsteine können viele Arten weiter entfernt liegende Lebensräume erreichen. Trittsteine sind beispielsweise Säume oder Blühstreifen entlang von Wegen, Äckern, Wäldern oder Gewässerrändern, aber auch Gräben und Steinriegel. Sie müssen an die Bedürfnisse der jeweiligen Zielarten und deren Ausbreitungspotenzial angepasst sein. Der Generalwildwegeplan Der Generalwildwegeplan ist Teil des Fachplans Landesweiter Biotopverbund und zeigt die für die Vernetzung der vor allem im Wald lebenden heimischen Säugetiere wie zum Beispiel Schwarzund Rotwild oder Wildkatze notwendigen Korridore an. Durch die Verkehrsinfrastruktur entstandene Barrieren müssen durch geeignete, auf die jeweilige Art oder den Lebensraum ausgerichtete Maßnahmen aufgelöst werden. Dies kann beispielsweise bei Straßen durch Grünbrücken und Amphibientunnel geschehen. 6

7 Fachplan Landesweiter Biotopverbund Trockene Standorte Kernfläche Kernraum Suchraum 500 m Suchraum m Feuchte Standorte Kernfläche Kernraum Suchraum 500 m Suchraum m Mittlere Standorte Kernfläche Kernraum Suchraum 500 m Suchraum m Wildtierkorridor Grundlage: - Räumliches Informations- und Planungssystem (RIPS) der LUBW - Amtliche Geobasisdaten LGL. Az.: /19 7

8 Netzwerke vor Ort und regional Was können die Gemeinden für den Biotopverbund tun? Der Fachplan bietet vor allem den Gemeinden die Möglichkeit, für den Biotopverbund wertvolle Flächen zu sichern. Bereits im Vorfeld einer Planung kann geklärt werden, wo wichtige Flächen im Gemeindegebiet liegen. Diese sollten erhalten und entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan oder in den Bebauungsplänen der Gemein - den werden Flächen für den Biotopverbund rechtlich gesichert. Im Zuge der Eingriffsregelung können Maßnahmen für den Biotopverbund als Kompensation genutzt werden. Vorgezogene Maßnahmen können mit Hilfe des Ökokontos dokumentiert und verwaltet werden, um sie dann einem Eingriff zuordnen zu können. Bewährte Maßnahmen sind beispielsweise die extensive Bewirtschaftung von Mähwiesen, die Revitalisierung alter Streuobst bestände, die Sicherung oder Neuanlage von Tümpeln als Laichgewässer oder die Entfernung von Gehölzen auf Wiesen und Weiden. 8

9 Auch jeder Einzelne kann sich für den Biotopverbund engagieren: aus einem Englischen Rasen eine blühende Wiese entwickeln, alte Obstbäume erhalten, heimische statt exotische Pflanzen im Hausgarten verwenden. Sie können sich bei verschiedenen Vereinen engagieren, wie beispielsweise bei einem Naturschutzverein, einem Obst- und Gartenbauverein oder einer anderen lokalen Initiative. Oder Sie holen sich Unterstützung bei Ihrer Gemeindeverwaltung, um Ihre eigenen Ideen für das Netzwerk der Natur fachgerecht umsetzen zu können. 9

10 Netzwerke vor Ort und regional Warum diese Broschüre? Wo wird darüber hinaus etwas für den Biotopverbund getan? Mehrere Wege führen zum Ziel. Auch im Zuge einer Flurneuordnung kann der Biotopverbund verbessert werden. In besonderen Fällen kann eine Flurneuordnung speziell für Zwecke des Naturschutzes durchgeführt werden. Die Biotopvernetzungskonzeptionen der Landwirtschaftsverwaltung werden auf Basis des Fachplans Landesweiter Biotopverbund erstellt. Diese können nach Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden. 10

11 Auf der regionalen Ebene wird der Fachplan Landesweiter Biotopverbund in der Landschaftsrahmenplanung konkretisiert und entsprechend den rechtlichen Vorgaben in den Regionalplan integriert und rechtlich gesichert. Grünzüge, Grünzäsuren sowie Gebiete für besondere Nutzungen im Freiraum, vor allem für Naturschutz und Landschaftspflege, sind geeignet, auf dieser Ebene Flächen für den Biotopverbund zu sichern. Im Rahmen des Landschaftsplans auf der kommunalen Ebene kann der Biotopverbund dann weiter ausgeformt werden. 11

12 Modellvorhaben und Informationen Baden-Württemberg fördert mehrere Modellvorhaben, um die Umsetzung des Biotopverbundes auf verschiedenen Ebenen voranzubringen: MOBIL (Modellregion Biotopverbund Markgräfler Land) In der Region Markgräfler Land werden Maßnahmen umgesetzt, die für verschiedene Lebensräume und Arten eine bessere Vernetzung schaffen. Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Der Regionalverband bindet den Fachplan Landesweiter Biotop verbund modellhaft in den Landschaftsrahmenbzw. Regionalplan ein. Biosphärengebiet Schwäbische Alb Im Biosphärengebiet wird der Biotopverbund von Kalkmagerrasen gestärkt und weiterentwickelt. 12 Grundlage: Räumliches Informationsund Planungssystem (RIPS) der LUBW MOBIL Bühl Denzlingen Lörrach Hemsbach Bretten Bischweier-Kuppenheim Albstadt Stockach Nürtingen Singen (Hohentwiel) Backnang Ludwigsburg Wendlingen a.n. Schwäbische Alb Bodensee- Zwiefalten Oberschwaben Ravensburg Abtsgmünd

13 LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg In vier Modellgemeinden wird der Fachplan Landesweiter Biotopverbund auf konkreten Flächen ausgearbeitet und mit der Umsetzung begonnen. Naturschutzverband BUND Der BUND verbessert gemeinsam mit zwei Gemeinden den Biotopverbund vor Ort. > Themen & Projekte > Biotopverbund Offenland > BUND-Projekt Biotopverbund Offenland Naturschutzverband NABU Der NABU schafft mit dem Projekt Natur nah dran durch Maßnahmen für das innerstädtische Grün eine Verbindung in und aus den Siedlungen heraus (Stand 2016). > Natur & Landschaft > Aktionen und Projekte > Natur nah dran Wo kann ich mehr erfahren? Weiterführende Informationen zum Fachplan Landesweiter Biotopverbund finden Sie auf der Internetseite der LUBW. Dort können Sie Erläuterungen zur Planung und Umsetzung kostenlos bestellen oder herunterladen, auf den eingestellten Karten nachschauen, welche wichtigen Flächen zum Beispiel in Ihrer Gemeinde vorhanden sind und wo Räume für Verbesserungsmaßnahmen liegen oder digitale Planungsunterlagen herunterladen und mit diesen für Ihre konkrete Planung weiterarbeiten. > Themen > Natur und Landschaft > Flächenschutz > Biotopverbund QR-Codes zum schnelleren Aufrufen der Websites finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. 13

14 Fördermöglichkeiten Wo kann ich finanzielle Unterstützung bekommen? Baden-Württemberg hat mehrere Förderprogramme aufgelegt, die für den Erhalt und die Wiederherstellung des Biotopverbundes eingesetzt werden können. Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Der Fachplan Landesweiter Biotopverbund ist Förderkulisse nach LPR. Gefördert werden können Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und der vielfältigen Landschaft als Lebensgrundlage und als Erholungsraum, zum Schutz und zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume, zur Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft durch nachhaltige Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen. Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Mit FAKT können landwirtschaftliche Betriebe gefördert werden. Die Ziele von FAKT sind Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft, Schutz des Klimas und natürlicher Ressourcen, Erhalt und Verbesserung der Biodiversität, Förderung artgerechter Tierhaltung. Biodiversitätsberatung Landwirte und Flächennutzer können sich über die Biodiversitätsberatung zu geeigneten Maßnahmen für die Biologische Vielfalt in Ihrem Betrieb informieren. Streuobstkonzeption Die Streuobstkonzeption ermöglicht die Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der Streuobstwiesen durch Förderung des Baumschnitts und Vermarktung von Streuobstprodukten, Erhalt regionaler, lokaler Sorten und praxisorientierte Forschung, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung von Akteuren, Aus- und Weiterbildung sowie Realisierung von Projekten. 14

15 Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Förderprogrammen erhalten Sie beim Infodienst Landwirtschaft- Ernährung-Ländlicher Raum des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Agrarpolitik > Förderung > Förderwegweiser Informationen zur Gesamtbetrieblichen Biodiversitätsberatung erhalten Sie bei der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume Schwäbisch Gmünd: Unsere Themen > Kulturlandschaft > Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung Auskunft über Fördermöglichkeiten erteilt auch der Landschaftserhaltungsverband sowie die untere Naturschutzbehörde oder die untere Landwirtschaftsbehörde bei Ihrem zuständigen Landratsamt. Kontakt: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Griesbachstraße Karlsruhe biotopverbund@lubw.bwl.de Impressum Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Text und Konzeption: Dr. Karin Deventer und Christine Bißdorf Gestaltung und Illustrationen: hoyerdesign, Freiburg Bildnachweis: Titelbild und S. 3 Arnim Weischer/LMZ BW, Wolfram Grönitz, Martin Strein, Thomas Coch, Christine Bißdorf, Arno Nothdurft, Karin Deventer, Stephan Krebs, Franziska Groß, Michael Witschel (2), Carola Maier, Anne-Marie Jarry, istock.com/vovashevchuk, Herbert-Michael Staeber Druck: ABT Print und Medien GmbH, Weinheim 2., unveränderte Auflage, März 2017 Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers. 15

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