Baden-Württemberg-STIPENDIUM Merkblatt und Richtlinien für das Förderjahr 2007/2008 (WS 07/08 und/oder SS 08)
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1 Baden-Württemberg-STIPENDIUM Merkblatt und Richtlinien für das Förderjahr 2007/2008 (WS 07/08 und/oder SS 08) A. Allgemeine Bemerkungen Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende der gemeinnützigen Landesstiftung Baden- Württemberg ggmbh wird im Jahr 2007 erneut an den Hochschulen 1 des Landes ausgeschrieben. Ziel des Programms ist es, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden zu fördern. Gleichzeitig sollen durch das Baden-Württemberg-STIPENDIUM die Bindungen zwischen den Hochschulen des Landes und ihren ausländischen Partnerhochschulen angeregt sowie nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden. Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM stellt eine Auszeichnung für gute und sehr gute Studierende dar. B. Philosophie, Profil und Ziele des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM hat das Ziel, den internationalen Austausch von besonders qualifizierten jungen Menschen zu fördern. Es wendet sich an Studierende staatlicher Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs im Land (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen sowie Berufsakademien) und vergleichbarer Hochschulen im Ausland. Die Stipendien sollen zu gleichen Teilen den Studierenden aus Baden-Württemberg und den Studierenden aus dem Ausland zugute kommen. Bei der Vergabe soll daher ein ausgewogenes Verhältnis (möglichst 50 : 50) zwischen incoming students und outgoing students angestrebt werden. Weltweites gegenseitiges Verständnis, das Interesse an anderen Kulturen und die Kenntnis fremder Sprachen sind Voraussetzungen für zukunftsgerichtete globale Interaktionen. Deshalb soll das Baden- Württemberg-STIPENDIUM nicht allein Studium und Forschung fördern. Die Studierenden sollen vielmehr durch interkulturelle Erfahrungen und Einsichten auch in ihrer persönlichen Entwicklung und Kompetenz gefördert werden und Sensibilität und Wertschätzung anderen Kulturen gegenüber entwickeln. Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM kann damit einen substantiellen und nachhaltigen Beitrag zur Völkerverständigung leisten. Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM zielt nicht nur auf die individuelle Förderung von Einzelpersonen, sondern auch auf die Festigung der Beziehungen und der Zusammenarbeit der in- und ausländischen Hochschulen für weitergehende Kooperationen. 1 Der Begriff Hochschulen in diesem Merkblatt schliesst die Berufsakademien mit ein.
2 - 2 - Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM soll die Bindung der Stipendiaten an das Land Baden- Württemberg fördern. Die Landesstiftung beabsichtigt, hierzu weitere Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Veranstaltungen und Empfänge mit Vertretern der Politik, der Kultur und der Wirtschaft des Landes; Aufbau eines Alumni-Netzwerks). Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM zielt auf die Förderung besonders qualifizierter Studierender. Dies setzt ein geeignetes Auswahlverfahren sowohl bei den baden-württembergischen Hochschulen als auch bei den Partnerhochschulen im Ausland voraus. Für die Auswahl sollen die Studienleistung sowie die soziale und die interkulturelle Kompetenz Maßstäbe sein. Gefördert werden sollen nur gute bis sehr gute Studierende. Das Programm ist auf Gegenseitigkeit ausgelegt. Im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Studiums auch für Studierende aus dem Ausland in Baden-Württemberg sollen die Partnerhochschulen im Ausland auf die Erhebung von Gebühren für die Austauschstudierenden aus Baden-Württemberg verzichten. C. Pflichten der Stipendiaten Die Stipendiaten verpflichten sich im Zuwendungsvertrag, der ihnen über die Hochschulen zugeleitet wird, zu einem ordnungsgemäßen Studium bzw. Forschungsaufenthalt. Sie sind ferner verpflichtet, die Gast- oder die Heimathochschule sofort schriftlich zu informieren, wenn sie ihr Studium/ihren Forschungsaufenthalt unterbrechen oder abbrechen müssen, im Laufe der Förderung kein anderes Stipendium zu beziehen und an Veranstaltungen der Landesstiftung im Rahmen des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs teilzunehmen. Über das Studium und den Aufenthalt im Gastland ist ein Erfahrungsbericht anzufertigen. Er ist in zweifacher Ausfertigung schriftlich und in elektronischer Form über das Akademische Auslandsamt der Hochschule Aalen spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums vorzulegen. Der Erfahrungsbericht soll 5 DIN-A-4 Seiten nicht überschreiten. Zur Form des Erfahrungsberichts: - Maximal 5 Seiten DinA4 - Deckblatt mit persönlichen Daten und Angaben zum Aufenthalt (Name/Vorname/Kommunikationsdaten/Heimathochschule/Gasthochschule/ Studienfach/Studienziel/Semester/Zeitpunkt/Jahrgang) - zweifache Ausfertigung in Papierform, nach Möglichkeit zusätzlich elektronisch - Zustimmungsklausel zur Veröffentlichung auf der Internetseite des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs - Einreichen an das AAA der HTW Aalen - Abgabetermin: spätestens einen Monat nach Beendigung des Aufenthaltes Zum Inhalt des Erfahrungsberichts: - Vorbereitung des Aufenthaltes (Sprache, Kulturelles, Politik, Behördengänge...) - Studium im Gastland (Hochschule, Kurse, Praktika, Vorlesungen, Hochschullandschaft...), Vergleichsgesichtspunkte
3 Aufenthalt im Gastland (persönliche Erfahrungen und Eindrücke, Leben außerhalb der Hochschule, Transfermöglichkeit, so genannter Take-away-value,...) - Teilnahme an Tagungen, Workshops... - Persönliche Wertung des Aufenthalts an der Gasthochschule und im Gastland D. Hinweise zum Verfahren 1. Zielgruppe a) Inländische Studierende (outgoing students) Es sollen nur gute bis sehr gute Bewerber gefördert werden. Das Programm wendet sich an die eingeschriebenen Studierenden und Postgraduierte aller Fachrichtungen an staatlichen badenwürttembergischen Hochschulen, die durch einen Studien- / Forschungsaufenthalt im Ausland ihre fachliche und interkulturelle Kompetenz erweitern wollen. Der Begriff Inländische Studierende umfasst alle eingeschriebenen Studierenden, die einen Studienabschluss im Inland anstreben (ohne Unterscheidung nach ihrem Herkunftsland). b) Ausländische Studierende (incoming students) Aus dem Ausland kommen gute bis sehr gute Studierende und Postgraduierte ausländischer Partnerhochschulen in Frage, die in Baden-Württemberg einen Studienabschnitt oder einen Forschungsaufenthalt absolvieren wollen. Die Partnerhochschule im Ausland sollte bereit sein, bei deutschen Austauschstudierenden auf die Erhebung von Studiengebühren zu verzichten. 2. Bewerbung Die Bewerbungsanträge der inländischen Studierenden sind bei der HTW Aalen (Akademisches Auslandsamt) einzureichen; ausländische Studierende bewerben sich an ihrer Heimathochschule. Die Bewerbungen müssen bis 31. März 2007 beim AAA der HTW Aalen eingehen. FOLGENDE UNTERLAGEN SIND EINZUREICHEN: 1. Bewerbungs-/Motivationsschreiben (auf Deutsch) mit Angaben zum bisherigen Studium und zum geplanten Auslandsaufenthalt einschließlich der vorgesehenen Dauer 2. Lebenslauf (auf Deutsch) 3. Immatrikulationsnachweis des zum beginnenden Semesters 4. Nachweis Hochschulabschluss- bzw. Hochschulzwischenzeugnis/Vordiplom 5. Vollständiger Notenspiegel (Einzelnoten inkl. Noten des WS 06/07) 6. Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse (entweder durch Note aus Studium oder sonstiges Sprachzeugnis wenn Sprache nicht im Studium gehabt) 7. Empfehlungsschreiben (auf Deutsch) des Professors der Heimathochschule, der gleichzeitig Partnerschaftsbeauftragter der ausgewählten Gasthochschule bzw. Auslandsbeauftragter des eigenen Studiengangs ist. (nur vollständige Bewerbungsunterlagen werden berücksichtigt; die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen liegt bei den Studierenden)
4 Hinweis zur Bewerbung für BAföG-Empfänger Das Stipendium wird in voller Höhe als Einkommen auf das BAföG angerechnet. Die Studierenden müssen im jeweiligen Fall für sich entscheiden, welche finanzielle Förderung in Anspruch genommen wird. 4. Stipendienhöhe und Stipendiendauer Für die Höhe der Stipendien gelten die folgenden monatlichen Mindest- und Höchstbeträge: Undergraduate-Bereich: (Grundstudium, Bachelor-Studium) pro Monat Graduate-Bereich: pro Monat (abgeschlossenes Vordiplom bzw. Zwischenprüfung + 2 Semester, Master-Studium, Doktoranden) Für die Dauer der Stipendien gelten die folgenden Mindest- und Höchstgrenzen: Mindestförderdauer: Höchstförderdauer: 4 Monate 11 Monate (2 Semester à 5 Monate, 1 Monat Sprachkurs) 5. Zuwendungsvertrag Die Hochschulen benachrichtigen die von der Landesstiftung ausgewählten Stipendiaten und leiten ihnen jeweils einen Zuwendungsvertrag (Formblatt) zu. Die Rückgabe der unterzeichneten Zuwendungsverträge bei den Hochschulen ist Voraussetzung für die Stipendienauszahlung. Ohne unterzeichneten Zuwendungsvertrag dürfen keine Stipendien ausbezahlt werden. 6. Informationsmöglichkeiten Studierende, die sich für die Stipendien interessieren, wenden sich an das Akademische Auslandsamt. Weitere Informationen sind auch unter oder im Internet abrufbar. Baden-Württemberg-STIPENDIUM - Terminübersicht und Verfahrensschritte Datum Verfahrensschritte Gremium etc. 31. März Bewerbungsschluss für das kommende akademische Förderjahr (WS 07/08 und/oder SS 08) Bewerber bis 30. April Anfang Juni anschließend Anfang Juli Übersendung der Erklärung/Zielvereinbarung zum Budget und der Auswahlvorschläge der Hochschulen für das kommende akademische Förderjahr Beschlussempfehlung der Stipendienkommission zu den Stipendiatenvorschlägen der Hochschulen für das kommende Förderjahr an LS (Stipendiatentableau) Entscheidung der Landesstiftung über die vorgelegten Stipendiatenvorschläge für das kommende Förderjahr (Stipendiatentableau) Mitteilung der Entscheidung der LS zur Auswahl der Stipendiaten im kommenden Förderjahr an Hochschulen; Nachricht an L-Bank Hochschulen ZSK Landesstiftung Projektträger
5 - 5 - Outgoings können Stipendienanträge für folgende Partnerhochschulen der HTW Aalen stellen: Addis Ababa University, Äthiopien Universidad de Belgrano, Argentinien Universidad Nacional de Cuyo Mendoza, Argentinien University of New South Wales, Sydney, Australien Universität Sarajevo, Bosnien & Herzegowina Universidad Católica de Valparaiso, Chile Université de Rouen, Frankreich Jawaharlal Nehru Technological University, Hyderabad, Indien Kukum Universiti Malaysia Perlis, Malaysia Monterrey Tech., Mexiko Technische Universität Gleiwitz, Polen Central University of Technology Bloemfontain, Südafrika University of Abertay Dundee, UK Northumbria University, UK University of Teesside, UK Universität Miskolc, Ungarn New England College of Optometry Boston, USA Pacific Oregon University, USA University of Maine, USA Die Landesstiftung Baden-Württemberg ggmbh Die gemeinnützige Landesstiftung ggmbh ist aus der ehemaligen Landesbeteiligungen Baden- Württemberg GmbH hervorgegangen. Alleingesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Gesellschaftszweck ist die Förderung von gemeinnützigen Zwecken, soweit sie geeignet sind, die Zukunftsfähigkeit Baden-Württembergs zu sichern: die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens sowie die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports. Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern, davon 9 Vertreter des Landtages von Baden-Württemberg und 9 Vertreter der Landesregierung von Baden-Württemberg.
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