- Studienordnung für den Diplom-Studiengang Mathematik der Universität Augsburg vom 12. Septem ber 2000 (KWMBl II S. 70)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "- Studienordnung für den Diplom-Studiengang Mathematik der Universität Augsburg vom 12. Septem ber 2000 (KWMBl II S. 70)"

Transkript

1 L Studienordnung für den Diplom-Studiengang Mathematik der Universität Augsburg vom 12. Septem ber 2000 (KWMBl II S. 70) Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulge setzes erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Die in dieser Studienordnung verwendeten männlichen Personen- und Funktionsbezeichnungen schließen beide Geschlechter ein. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik (DiplPOMathe) Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienganges Mathematik an der Universität Augsburg. 2 Regelstudienzeit, Studienbeginn (1) Das Studium einschließlich der Anfertigung der Diplomarbeit soll in der Regel nach neun Semestern abgeschlossen werden. (2) Die Studienpläne sind für die Aufnahme des Studiums jeweils zum Wintersemester konzipiert. Ein Studienbeginn zum Sommersemester führt daher in der Regel zu einer Verlängerung der Studienzeit. 3 Stundenzahlen Die Stundenzahlen in dieser Studienordnung sind zu verstehen als Semesterwochen stunden. 1

2 4 Studienvoraussetzungen (1) Die Studienvoraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Fremdsprachenkenntnisse, besonders im Englischen, sind für ein erfolgreiches Studium sehr nützlich, jedoch keine Studienvoraussetzung. 5 Berufliche Tätigkeitsfelder (1) Diplom-Mathematiker werden insbesondere in der Indus trie und gewerblichen Wirtschaft, bei Verwaltungen und Versicherungen, sowie an For schungsinstituten, wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen beschäftigt. Das Bestehen der Diplomprüfung ersetzt nicht die Staatsprüfungen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. (2) Die Tätigkeit von Diplom-Mathematikern ist von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz sehr unter schiedlich. Gemeinsamkeiten in den beruflichen Anforderungen lassen sich in folgende Teilschritte bei Problemlösungen strukturieren: 1. Formulierung des Problems Bestimmung des Problemanteils, den der Mathematiker bewältigen soll. Dabei ist das Problem meist von Nichtmathematikern vorgegeben. 2. Modellieren Bestimmung der mathematischen Struktur, die der Problemlage angemes sen ist, und Umsetzung des Problems in die mathematische Sprache. 3. Innermathematische Lösung des Problems Lösung unter Zuhilfenahme, unter Umständen sogar unter Erweiterung, bekannter mathematischer Theorien. 4. Berechnung Konkrete (z.b. numerische) Bestimmung einer Lösung des gegebenen Problems unter Zuhilfenahme der in Schritt 3 entwickelten Algorithmen. 5. Bewertung Rückübersetzung der gewonnenen Lösung in die Sprache des Ausgangs problems und eventuelle Korrektur des Modells. 6. Vermittlung der Arbeitsergebnisse Die mathematischen Erkenntnisse müssen den am Problem interessierten Mathe matikern und Nichtmathematikern verständlich gemacht werden. (3) Die genannten Schritte sollen nicht als Arbeitsprozess eines einzelnen Mathematikers verstan den werden. In der Praxis arbeitet der Mathematiker vielmehr in einem Team, welches die Ar beit untereinander aufteilt, so dass der Mathematiker nur einen, höchstens zwei Schritte eigenverantwortlich zu bewältigen hat; z.b. gibt es Betriebe, die ganze Ab teilungen nur zur Bearbei tung von Schritt 3 unterhalten (u.a. EDV -Branche). Oft werden Schritt 1 und 6 von Führungs kräften außerhalb der Mathematik geleistet. 2

3 6 Ziele des Studienganges (1) Das Mathematikstudium soll die Studenten für eine spätere berufliche Tätig keit als Diplom-Mathematiker in anwendungs-, forschungs- und lehrbezogenen Arbeitsbereichen vorbe reiten. Dazu gehört insbesondere die Erziehung zu wis senschaftlichem Denken und verantwortungsbewusstem Handeln. Sie sollen Fähigkeiten fortbilden wie - Abstraktionsvermögen - exakte Arbeitstechnik - Einfallsreichtum - selbständiges Arbeiten (auch mit Literatur) - Kommunikationsvermögen - Kooperationsvermögen - aktives und passives Kritikvermögen. (2) Da Diplom-Mathematiker besonders anpassungsfähig an neue berufliche Entwicklungen sein müssen, ist die Ausbildung so angelegt, dass sie die wichtigsten Zweige der Ange wandten und Reinen Mathematik kennen lernen, ohne sich frühzeitig spezialisieren zu müssen. An der Universität Augsburg ist eine solide Grundausbildung in Reiner und Angewandter Mathematik vorgeschrieben. Darüber hinaus kann eine Spezialisierung in Reiner oder Angewandter Ma thematik erfolgen. Die Ausbildung während eines Mathe matikstudiums umfasst: - das Erlernen mathematischer Methoden - die Bereitstellung eines mathematischen Grundwissens - die Behandlung innermathematischer Probleme - die Modellierung von Fragestellungen aus der Praxis in die Sprache der Mathematik - das numerische Lösen konkreter Probleme unter Einsatz von Rechenanlagen. 7 Studium des Faches Mathematik an der Universität Augsburg (1) Das Fach Mathematik wird an der Universität Augsburg am Institut für Mathematik in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät studiert. (2) Nach bestandener Abschlussprüfung wird gemäß 20 DipIPOMathe der Grad eines Dip lom Mathematikers Univ. bzw. einer Diplom-Mathematikerin Univ. verliehen. II. Studieninhalte und -aufbau 8 Gliederung des Studiums Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen wird, und ein Hauptstudium, an das sich eine Prüfungszeit mit Anfertigung einer Diplomarbeit anschließt. 3

4 9 Das Grundstudium (1) Im Grundstudium wird mathematisches Grundwissen in Analysis (Differen tial- und IntegraIrechnung einer und mehrerer Veränderlicher), in Linearer Algebra und Analy tischer Geometrie erworben. Hierauf baut das gesamte weitere Studium auf. Ferner wer den einführende und vertiefte Kenntnisse zum Programmieren elektronischer Rechenan lagen vermittelt. Einfüh rende Vorlesungen in die Numerische Mathematik oder in die Sto chastik, sowie eine auf den Grundvorlesungen aufbauende Vorlesung aus einem der Ge biete Algebra/Zahlentheorie, Geometrie/Topologie, Analysis sind Teile des Grundstudi ums. (2) Der Student entscheidet sich im Grundstudium für eines der möglichen Ne benfächer ( 10 Abs. 1 Buchst. d DiplPOMathe). In diesem er wirbt er Grundkenntnisse. Für die Studienin halte der Nebenfächer wird auf 12 bis 16 verwiesen. 10 Das Hauptstudium (1) Das Hauptstudium hat zum Ziel, in Angewandter und Reiner Mathematik das Wissen zu verbreitern, das Verständnis zu vertiefen und weitere Grundkenntnisse zu erwerben. Ferner erfolgt die gründliche Einarbeitung in ein Spezialgebiet der Mathematik, sowie die Vertiefung im Nebenfach. Der Verbindung zur beruflichen Praxis dient ein Fortgeschrit tenenpraktikum in numerischer Mathematik und ein obligatorisches Berufspraktikum von mindestens zwei Monaten. (2) Das Hauptstudium gliedert sich in folgende Hauptgebiete: 1. Algebra und Zahlentheorie (Beispiele für Vorlesungstitel: Algebra I, II, Algebraische und analytische Zahlentheorie, Modul funktionen, Darstellungstheorie, Gruppentheorie, Algebraische Geometrie, Nichtkommutative Alge bra) 2. Geometrie und Topologie (Beispiele für Vorlesungstitel: Differentialgeometrie I, II, Riemannsche Geometrie, Mengen theoretische und Alge braische Topologie, Graphentheorie, Kombinatorik, Differentialtopologie, Liesche Gruppen und Algebren, Grundlagen der Geometrie, Nichteuklidische Geometrie) 3. Analysis (Beispiele für Vorlesungstitel: Gewöhnliche Differentialgleichungen, Partielle Differentialgleichungen, Globale Analy sis, Funktionalanalysis I, II, Funktionentheorie I, II, Komplexe Analysis, Theorie der Dist ributionen, Harmonische Analyse, Maß- und Integrationstheorie, Variations rechnung, Integralgleichungen, Kontrolltheorie, Topologische Vektorräume) 4. Angewandte Analysis und Numerische Mathematik (Beispiele für Vorlesungstitel: Numerische Mathematik I, II, Numerische Behandlung partieller Differentialgleichun gen, Rand- und Eigenwertprobleme, Optimierungsmethoden I, II, Operations Re search I, II, Funktionalanalysis I, II, Optimale Steuerung, Variationsmethoden, Ap proximationstheorie, Mathematische Methoden der Physik) 4

5 5. Stochastik (Beispiele für Vorlesungstitel: Wahrscheinlichkeitstheorie, Mathematische Statistik I, II, Optimale Versuchsplanung, Stochastische Prozesse, Entscheidungstheorie, Spieltheorie, Ergodentheorie, stochastische Optimierung) (3) Für das Studium der Nebenfächer wird auf 12 bis 16 verwiesen. 11 Aufbau des Studiums im Hauptfach (1) Der Student soll im Laufe des Studiums folgende Veranstaltungen besuchen: Vorlesung Übung a) Analysis I, II, III * b) Lineare Algebra I, II c) Numerische Mathematik I, II d) Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik I e) ein Proseminar 2 f) Programmieren 4 ** g) drei sechstündige Veranstaltungen aus dem Gebiet der Reinen Mathematik (aus den Fächerkatalogen 10 Abs. 2 Nrn. 1-3, die nicht alle aus dem gleichen Katalog stammen und von denen mindestens eine zu den vertieften gehört h) Wahlveranstaltungen im Umfang von 24 Stunden i) ein Seminar in Reiner und ein Seminar in 4 Angewandter Mathematik j) ein Fortgeschrittenenpraktikum 2 in numerischer Mathematik * Die Zahlen sind zu verstehen als Semesterwochenstunden; bedeutet 12 Stunden Vorle sung und 6 Stunden Übung. Die Veranstaltungen werden in der Regel in dem angegebenen Umfang angeboten. Abweichungen bis zu 2 Stunden pro Veranstaltung sind möglich. ** Kann durch die Vorlesung Informatik I mit Übungen abgedeckt werden. (2) An folgenden Veranstaltungen aus Absatz 1 soll bereits im Grundstudium teilgenommen wer den Analysis I, II, III gemäß Buchstabe a, Lineare Algebra I, II gemäß Buchstabe b, Numerische Mathematik I, II aus Buchstabe c oder Wahrscheinlichkeitstheorie/Statistik I aus Buchstabe d Proseminar gemäß Buchstabe e, Programmieren gemäß Buchstabe f, eine Vorlesung der Reinen Mathematik aus Buchstabe g. (3) Die genannten Veranstaltungen stellen einen Minimalkatalog dar. Die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen - insbesondere im Hauptstudium - wird dringend empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Verständnis mathematischer Vorlesungen die Teil nahme an den dazugehörigen Übungen unerlässlich ist. (4) Im Laufe des Hauptstudiums ist ein mindestens zweimonatiges Praktikum (insbesondere in 5

6 Industrie, Wirtschaft, Verwaltung) vorgeschrieben. (5) Empfohlen wird ein Aufbau des Grund - und Hauptstudiums im Hauptfach Mathematik folgen der Art: 1. Studiensemester 2. Studiensemester 3. Studiensemester Analysis I 4+2 Lineare Algebra I 4+2 Programmieren ** 2 Analysis II 4+2 Lineare Algebra II 4+2 Programmieren ** 2 4. Studiensemester Analysis III 4+2 Numerische Mathematik I, II 4+2 oder Vorlesung Proseminar 2 Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik I 4+ Reine Mathematik Studiensemester Vorlesung Reine Mathematik 4+2 Wahlveranstaltung 4+2 Numerische Mathematik I, II 4+2 Vorlesung Reine Mathematik 4+2 Numerikpraktikum 2 oder 6. Studiensemester Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik I Studiensemester Wahlveranstaltung 4+2 Wahlveranstaltung 4+2 Seminar 2 8. Studiensemester Wahlveranstaltung 4+2 Seminar 2 Prüfungszeit Diplomarbeit ** kann durch die Vorlesung Informatik I mit Übungen abgedeckt werden. 12 Nebenfach Informatik (1) Inhalt, Aufbau und Umfang des Grundstudiums im Nebenfach Informatik ergeben sich aus folgendem Tableau: 1. Studiensemester Informatik I 6 V + 2 Ü 2. Studiensemester Informatik II 4 V + 2 Ü 3. Studiensemester Informatik III 2 V + 2 Ü Problemnahe Programmierung Maschinennahe Konzepte Algorithmen und Datenstrukturen 6

7 In allen Veranstaltungen kann ein Übungsschein erworben werden. (2) Die Informatikveranstaltungen im Hauptstudium gliedern sich in vier Schwerpunkte: - Datenbanken und Informationssysteme - Programmiersprachen und Programmierung - Systemnahe Informatik und Rechnerarchitektur - Theoretische Informatik (3) Beispiele für Vorlesungen zu den vier Schwerpunkten zeigt folgende Übersicht: Datenbanken und Informationssysteme Grundlagen der Datenbanksysteme (SQL) Deduktive Datenbanksysteme Objektorientierte Datenbanksysteme Wissensbasierte Systeme/KI Datenstrukturen für DBS und KI Betrieb!iche Informationssysteme Programmiersprachen und Programmierung Objektorientierte Programmierung Funktionale Programmierung Logikprogrammierung Parallele Programmierung Übersetzerbau Graphische Datenverarbeitung Systemnahe Informatik und Rechnerarchitektur Maschinennahe Programmierung Systemprogrammierung Betriebssystem/UNIX Rechnerkommunikation und Rechnernetze Rechnerarchitekturen Elektrotechnische Grundlagen der Informatik Theoretische Informatik Formale Sprachen und Automatentheorie Theorie paralleler Prozesse Theorie der Programmiersprachen Komplexitätstheorie Logik für Informatiker Algorithmische Graphentheorie (4) Insgesamt sollen im Hauptstudium Veranstaltungen im Umfang von mindestens 18 Wochenstunden aus mindestens zwei Schwerpunktgebieten besucht werden. In allen Veranstaltun gen, zu denen Übungen angeboten werden, kann ein Übungs schein erworben werden. 13 Nebenfach Physik (1) Inhalt, Aufbau und Umfang des Grundstudiums im Nebenfach Physik ergeben sich aus folgendem Tableau: 1. Studiensemester Physik I 6 V 2. Studiensemester Physik II 6 V 3. Studiensemester Theoretische Physik I 4 V + 2 Ü Physikalisches Praktikum für Anfänger 4 4. Studiensemester Physikalisches Praktikum 7

8 für Anfänger 4 (2) Im Hauptstudium sind Veranstaltungen im Umfang von mindestens 14 Wochen stunden aus dem nachstehenden Katalog zu besuchen: Festkörperphysik 1 4 V + 2 Ü Angewandte Physik 2 V Theoretische Physik 4 V + 2 Ü Seminar 2 Physikalisches Praktikum für Fortgeschrittene 12 Im Bereich "Theoretische Physik" ist eine andere Veranstaltung als im Grundstudium zu wäh len, möglichst Quantenmechanik. (3) Für die Zulassung zur Diplomprüfung (vgl. 15 Abs. 2 Buchst. g Nr. 6 DiplPOMathe) ist ein Leistungsnachweis zu einem der in Absatz 2 genannten Veranstaltungen zu erbringen. 14 Nebenfach Philosophie (1) Das Grundstudium im Nebenfach Philosophie im Gesamtumfang von 18 Semesterwochenstunden besteht aus 1. Logik (2 V, 2 Ü) 2. Wissenschaftstheorie/Erkenntnistheorie (2 V, 2 PS, 2 S) 3. Philosophiegeschichte (2 V, 4 PS, 2 S) (2) Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomvorprüfung im Nebenfach Philosophie sind 1. ein Übungsschein zur Logik 2. ein Schein zur Wissenschaftstheorie/Erkenntnistheorie 3. ein Schein zur Philosophiegeschichte. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomvorprüfung beziehen sich in der Philoso phie auf zweistündige Seminar- bzw. Proseminarveranstal tungen, die durch Referate erworben werden, oder auf Klausuren nach zweistündigen Vorlesungen oder auf zweistündige Übungen nach zweistündigen Vorlesungen. (3) Im Hauptstudium sind Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 18 Semesterwochenstunden zu besuchen: 1. Philosophie und Geschichte der Mathematik und Naturwissenschaften 2. Logik/Sprachphilosophie/Erkenntnistheorie 3. Ethik/Praktische Philosophie. (4) Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplomprüfung im Nebenfach Philosophie sind: 1. ein Schein in Philosophie und Geschichte der Mathematik bzw. Naturwissenschaften 2. ein Schein in Logik/Erkenntnistheorie/Sprachphilosophie. 15 Nebenfach Geographie (1) Das Grundstudium im Nebenfach Geographie im Gesamtumfang von ca. 22 Semesterwochenstunden besteht aus 1. Sozial- und Wirtschaftsgeographie (2 V, 1 PS, 1 S, 4 Exkursionstage) 2. Physische Geographie (2 V, 2 PS, 1 S, 4 Exkursionstage) 3. einer Kartenübung in Sozial - und Wirtschaftsgeographie und einem Geländepraktikum in Physischer Geographie; oder einem Geländepraktikum in Sozial - und Wirtschafts- 8

9 geographie und einer Kartenübung in Physischer Geographie. (2) Im Hauptstudium sind Lehrveranstaltungen im Umfang von ca. 14 Semesterwochenstun den zu besuchen: 1. Sozial- und Wirtschaftsgeographie (2 V, 1 S in EDV und Regionalpolitik) 2. Physische Geographie (2 V) 3. ein Hauptseminar in Sozial- und Wirtschaftsgeographie und ein Ökologieseminar in Physischer Geographie; oder eine Projektstudie in Sozial - und Wirtschaftsgeographie und ein Hauptseminar in Physischer Geographie 4. eine große Exkursion. 16 Inhalte des Studiums in wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächern (1) Das Grundstudium dient der Einführung in die Methodik wirtschafts wissenschaftlichen Arbeitens und der Vermittlung fachlicher Grundkenntnisse in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und in der Technik der Buchhaltung. (2) Spätestens nach dem 2. Studiensemester entscheidet sich der Student für ein Nebenfach zwischen Betriebswirtschaftslehre (BWL) oder Volkswirt schaftslehre (VWL). Beide Varianten umfassen ca. 18 Semesterwochenstunden für das Grundstudium. (3) Inhalte der Ausbildung im Grundstudium: a) Im Nebenfach BWL erfolgt ein einführender Überblick über die Allgemeine Betriebswirt schaftslehre sowie über ihre Anwendung in verschiedenen betriebswirtschaftlichen Berei chen (Bilanzierung, Investition und Finanzierung, Kostenrechnung, Marketing, Produktion und Logis tik, Unternehmensführung). Außerdem sollten die Techniken der Buchhaltung, die Grundlagen von Informations- und Kommunikationssystemen sowie eine Program miersprache erlernt werden. b) Im Nebenfach VWL werden nach einer problemorientierten Einführung in die Volkswirtschaftslehre die Grundzüge der Makroökonomie und der Mikroökonomie sowie die Grundzüge der Wirtschaftspolitik so dargestellt, dass der Student die Grundlage dieses Fachgebietes kennen lernt. Betriebswirtschaftliche Grundlagen, wie Bilanzierung, Investi tion und Finanzierung und die Technik der Buchhaltung runden das Grundwissen ab. 9

10 (4) Für das Grundstudium der beiden möglichen Teilfächer (BWL oder VWL) wird folgender Auf bau empfohlen: BWL VWL 1. Studiensemester Kostenrechnung 2 Volkswirtschaftslehre I 2 Volkswirtschaftslehre II 2 Buchhaltung 2 Wirtschaftsinformatik 2 Programmierung 2 2. Studiensemester Bilanzierung 2 Investition und Finanzierung 2 Volkswirtschaftslehre III 2 Volkswirtschaftslehre IV 2 Entscheidung für BWL VWL 3. Studiensemester Produktion und Logistik 2 Volkswirtschaftslehre V 2 4. Studiensemester Marketing 2 Unternehmensführung 2 Volkswirtschaftslehre VI 2 (5) Im Hauptstudium sollte eine Vertiefung in einem Spezialisierungsfach erfolgen. a) Beim Nebenfach Betriebswirtschaftslehre sind die Fächer, aus denen das Spezialisierungsfach gewählt werden kann, in 6 Abs. 3 Buchst. a der Studienordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Diplom-Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg als Fächer der Gruppe I festgelegt: 1. Unternehmensführung und Organisation 2. Planung und Entwicklung 3. Finanz- und Bankwirtschaft 4. Wirtschaftsprüfung und Controlling 5. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 6. Marketing 7. Public Sector Management 8. Produktion und Logistik 9. Wirtschaftsinformatik 10. Financial Engineering 11. Informationsmanagement und Marktforschung 12. Personalwesen Sie alle umfassen eine Pflichtzahl von ca. 14 Semester wochenstunden. 10

11 b) Beim Nebenfach Volkswirtschaftslehre sind die Fächer aus denen das Spezial isierungsfach gewählt werden kann, in 6 Abs. 3 Buchst. A Gruppe I der Studienordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Diplom-Studiengang Ökonomie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg festgelegt: 1. Wirtschafts- und Unternehmenspolitik 2. Sozialpolitik 3. Finanzpolitik und Transferökonomie 4. Mathematische Wirtschaftstheorie und angewandte Ökonometrie 5. Innovationsökonomik 6. Ökonomie der Informationsgesellschaft 7. Angewandte Wirtschaftstheorie 8. Umwelt- und Ressourcenökonomie. Sie alle umfassen eine Pflichtzahl von ca. 14 Semesterwochenstunden. (6) Die genauen Angaben und die Aufteilung der Semesterwochenstunden auf Pflichtveranstaltungen im Grundstudium, in den allgemeinen Fächern und Vertiefungsgebieten des Hauptstu diums erfolgt, gegliedert nach Semestern, im jährlich bekannt zu gebenden Studienplan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. (7) Der Studienplan gibt Empfehlungen für den Studienaufbau und enthält - Bezeichnung, Themenkreis, ausführliche Beschreibung und Leistungspunkte der Lehrveranstaltungen, - Angabe des Fachsemesters, - Zahl der Semesterwochenstunden, Leistungspunkte und Lehr veranstaltungsarten je Fach, - Angaben der Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlgebiete je Fach. III. Durchführung des Studiums 17 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Vom Institut für Mathematik wird jedes Semester ein kommentiertes Vorlesungsver zeichnis herausgegeben, welches, nach Fachsemestern gegliedert, Empfehlungen für den Studienverlauf gibt und Angaben folgender Art macht: - Themenkreise der angebotenen Lehrveranstaltungen, - Zahl der Semesterwochenstunden und Lehrveranstaltungsarten, aufgeteilt nach Semes tern, - Kennzeichnung der scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen, - Gegebenenfalls Angaben über beschränkte Teilnehmerzahlen, - Angaben über das Nebenfach. 11

12 18 Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Hochschullehrer des Instituts für Mathematik durchgeführt. Für Studienanfänger werden Einführungsveran staltungen abgehalten. Der Student sollte eine Studienfachberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - zu Beginn des Studiums, - nach nichtbestandenen Prüfungen, - im Fall von Studienfach- bzw. Studiengang- oder Hochschulwechsel, - vor der Wahl von Schwerpunkten. 19 Leistungsnachweise (1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen gemäß 9 Abs. 2 Buchst. f und 15 Abs. 2 Buchst. g Nrn. 1 bis 6 DiplPOMathe wird je nach Veranstal tung durch Klausuren, Kolloquien, Referate, Berichte oder Hausarbeiten geführt. Die Form des Nachweises wird zu Beginn der Lehrveranstaltung vom Lehrenden bekanntge geben. Der Nachweis gemäß 15 Abs. 2 Buchst. g DiplPOMathe wird durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, bei dem das Praktikum stattgefunden hat, erbracht. (2) Eine nichterbrachte Studienleistung kann innerhalb der allgemeinen Fristen wiederholt werden. 20 Prüfungen (1) Die Meldung zur Diplom-Vorprüfung soll spätestens am Ende des vierten Fachse mesters erfolgen. Die Diplom-Vorprüfung gilt als erstmals nicht bestanden, wenn sich der Stu dent aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht bis zum Ende des fünften Fachse mesters meldet (vgl. 14 Abs. 4 und 9 Abs. 1 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Universität Augsburg - APrüfO). (2) Nach bestandener Diplom-Vorprüfung wählt der Student den Schwerpunkt für das Hauptstu dium. (3) Die Meldung zur Diplomprüfung soll so rechtzeitig erfolgen, dass die Diplomprü fung bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgeschlossen sein kann. (4) Für die Bestellung der Prüfer in mündlich abzuprüfenden Fächern hat der Kandidat ein Vorschlagsrecht. Ein Rechtsanspruch auf die Bestellung der vorgeschla genen Prüfer besteht nicht. (5) Das Thema der Diplomarbeit kann nach Maßgabe von 16 DipIPOMathe von jedem im Fach Mathematik nach 7 APrüfO prüfungsberechtigten Mitglied der Fakultät gestellt werden. Das Thema muss so beschaffen sein, dass die Bearbeitung mit den jeweils ver fügbaren Mitteln innerhalb der in der Prüfungsordnung gesetzten Frist von sechs Monaten möglich ist. Der Kandidat kann im Rahmen der fachlichen Gege benheiten Themenwünsche äußern. Die Vergabe des Themas einer Diplomarbeit ist von den in 15 DipIPOMathe festgelegten Vor aussetzungen abhängig. 12

13 IV. Schlussbestimmung 21 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Diplom-Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg vom 17. September 1982 (KWMBl II 1983 S. 121), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. November 1996 (KWMBl II 1997 S. 93) unter Berücksichtigung der Regelungen in 22 außer Kraft. 22 Übergangsbestimmungen Für bereits begonnene Studien gelten in den Nebenfächern Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre folgende Bestimmungen: (1) Studenten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttre tens ihr Studium begonnen, aber ihre Vordiplom prüfung noch nicht absolviert haben, führen ihr Grundstudium gemäß der in 21 Satz 2 be zeichneten Studienordnung zu Ende. Das Hauptstudium in den Nebenfächern Betriebswirt schaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre verläuft nach den Vorgaben des Leistungs punktesystems. (2) Studenten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ihre Diplom-Vorprüfung bereits bestanden ha ben, führen ihr Hauptstudium und die damit angestrebte Diplomprüfung gemäß der in 21 Satz 2 bezeichneten Studienordnung zu Ende. (3) Studenten gemäß den Absätzen 1 und 2, die nach 22 Abs. 3 DiplPOMathe erklärt haben, dass sie in den Nebenfächern Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre nach dem Leistungspunktesystem geprüft werden wollen, führen ihr Studium gemäß der vorliegenden Studienordnung zu Ende. 13

Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg (DiplPOMathe) Allgemeine Bestimmungen.

Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg (DiplPOMathe) Allgemeine Bestimmungen. L-1931-1-006 Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg vom 17. September 1982 (KMBl II 1983, S. 125), geändert durch Satzung vom 31. Dezember 1982 [ *] (KMBl 1983

Mehr

WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM)

WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM) 1 von 8 06.01.2008 22:01 Start > Studium und Lehre > Studienordnungen WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM) HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr.

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München Übersicht Vorstudium Das erste Anwendungsgebiet im Grundstudium ist Physik (1. und 2. Sem.) Im 3. und 4. Sem.

Mehr

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) bereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (SO Wirtschaftsmathematik)

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum 1.9.02 STUDIENORDNUNG FÜR DEN STUDIENGANG MATHEMATIK AN DER MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT ZU KÖLN

Mehr

Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000

Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000 Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000 Fassung nach der Sitzung der Kommission für das Aufbaustudium Informatik vom 11. Januar 2000 Studienordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums Hinweis: Der Text der im folgenden veröffentlichten Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt, gleichwohl sind Irrtümer nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist jeweils der amtliche,

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK

STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK an der Technischen Universität München gemäß FPO vom 12. Januar 2005 Es werden folgende Studienrichtungen angeboten: I W Ph N mit dem Nebenfach Informatik

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Physik an der Universität Augsburg vom 5. März 2003

Studienordnung für den Diplomstudiengang Physik an der Universität Augsburg vom 5. März 2003 Studienordnung für den Diplomstudiengang Physik an der Universität Augsburg vom 5. März 2003 Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)

Mehr

I. Allgemeiner Teil. 1 Ziel des Studiums

I. Allgemeiner Teil. 1 Ziel des Studiums Verwaltungshandbuch Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Clausthal, Fachbereich Mathematik und Informatik. Vom 31. März 2004 Studienordnung für den Diplomstudiengang

Mehr

1 Studienpläne bis zum Vordiplom und Bachelor-Abschluss

1 Studienpläne bis zum Vordiplom und Bachelor-Abschluss 1 Studienpläne bis zum Vordiplom und Bachelor-Abschluss Die Pflichtvorlesungen für das Studium Lehramt Mathematik an Gymnasien (LG) stimmen in den ersten Semestern weitgehend mit denen des Studiengangs

Mehr

(Fundstelle:

(Fundstelle: Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-17.pdf)

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik an der Universität Bayreuth Vom 05. Mai 2003

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik an der Universität Bayreuth Vom 05. Mai 2003 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik an der Universität Bayreuth Vom 05. Mai 003 Auf Grund von Art. 6, Art. 7 Abs. und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Mathematik an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig

Studienordnung für den Diplomstudiengang Mathematik an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Leipzig Universität Leipzig November 1993 Fakultät für Mathematik und Informatik Mathematisches Institut (geringfügige Änderungen im Studienablauf sind eingearbeitet, 24.4.97) Studienordnung für den Diplomstudiengang

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006 StO Bachelor Erziehungsw. 07 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 200 Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die

Mehr

Kurzinformation zur neuen Studien und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik

Kurzinformation zur neuen Studien und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik Kurzinformation zur neuen Studien und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik Mathematisches Institut der LMU München Stand: 12. November 2003 1 1 Allgemeines 1.1 Zulassung Für

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

Beschluss AK-Mathematik 01/

Beschluss AK-Mathematik 01/ TU Berlin Marchstraße 6 10587 Berlin Auszug aus dem (noch nicht genehmigten) Protokoll der 02. Sitzung der Ausbildungskommission Mathematik im Jahr 2013 am Dienstag, den 28. Mai 2013, Raum MA 415 Beschluss

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsmathematik

Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsmathematik Studienordnung Master-Studiengang Wirtschaftsmathematik Stand: 10.06.2009 Universität Rostock Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Institut für Mathematik Studienordnung für den Master-Studiengang

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 i. V. m. 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG)

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Technische Physik mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11,

Mehr

Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Universität Augsburg

Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Universität Augsburg 272 KWMBl II Nr. 3/1997 221021.0156-K Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Universität Augsburg Vom 4. Dezember 1996 Aufgrund von Art. 6 in

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums Nach 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der Fachbereich

Mehr

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden. VEREINBARUNG des Instituts für Psychologie und der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Durchführung des Nebenfaches Psychologie im Rahmen des Diplomstudienganges Informatik (überarbeitet im November

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF) Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft

Mehr

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fachbereich Mathematik

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fachbereich Mathematik Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fachbereich Mathematik Diplomstudienordnung Studienplan 2 Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fachbereich Mathematik Studienordnung für den Diplomstudiengang

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik

Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik Aufgrund von 9 Abs. 1 LHG M V i. d. F. vom 09.02.1994 erläßt der Akademische Senat der Universität Rostock folgende Studienordnung: Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik I. Allgemeiner

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.17 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs 20 Nahrungswirtschafts- und Haushaltswissenschaften für das Nebenfach Agrarökonomie FBR HKM Abl. StudO

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Universität Bayreuth. Vom 10. November 2003

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Universität Bayreuth. Vom 10. November 2003 Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Universität Bayreuth Vom 10. November 2003 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen

Mehr

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden. Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Modulstruktur des Bachelorstudiengangs Mathematik ab WS 2014/15

Modulstruktur des Bachelorstudiengangs Mathematik ab WS 2014/15 Modulstruktur des Bachelorstudiengangs Mathematik ab WS 2014/15 Im Bachelorstudiengang Mathematik wird besonderer Wert auf eine solide mathematische Grundausbildung gelegt, die die grundlegenden Kenntnisse

Mehr

Der Mathematik-Teil der Classe Préparatoire Mathématiques Supérieures ist anzuerkennen für die beiden Prüfungsfächer

Der Mathematik-Teil der Classe Préparatoire Mathématiques Supérieures ist anzuerkennen für die beiden Prüfungsfächer Verordnung des Senats der TU Wien über die Anrechnung gemäß 59 Abs 1 von im Rahmen des Doppeldiplomprogramms an der Ecole Centrale des Arts et Manufactures, Paris absolvierten Studien für die Studienrichtung

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1999/2000 Aufgrund des 2 Abs. 1 i. V. m.

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

Konsolidierte Fassung der Universität Bayreuth:

Konsolidierte Fassung der Universität Bayreuth: Konsolidierte Fassung der Universität Bayreuth: Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche,

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das studierte Fach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und sordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim samt einsehbare Text. Fachstudien-

Mehr

Aufgrund von Art. 72 und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung

Aufgrund von Art. 72 und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung L-262-3-000 Studienordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Bachelor- und Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Universität Augsburg vom 05. 02. 2001 (KWMBl II 2002 S. 50) Aufgrund von Art.

Mehr

für den Diplomstudiengang Mathematik

für den Diplomstudiengang Mathematik Dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde die folgende Ordnung angezeigt. Sie ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 24. April 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 26, S. 552; geändert

Mehr

Studienordnung für das Fach Soziologie im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. 1 Aufgaben der Studienordnung

Studienordnung für das Fach Soziologie im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. 1 Aufgaben der Studienordnung Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007

Mehr

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach

Mehr

Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18.

Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18. Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18. Juli 2011 Regelungen für das Fach Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft

Mehr

Studiengänge der Wirtschaftsinformatik Diplom und Bachelor Inhaltliche Ausfüllung der Wahlpflichtfächer gemäß 18 Abs. 2 POWI

Studiengänge der Wirtschaftsinformatik Diplom und Bachelor Inhaltliche Ausfüllung der Wahlpflichtfächer gemäß 18 Abs. 2 POWI Studiengänge der Wirtschaftsinformatik Diplom und Bachelor Inhaltliche Ausfüllung der Wahlpflichtfächer gemäß 18 Abs. 2 POWI Stand Juli 2004 Nach den Bestimmungen der neuen Prüfungsordnung hat jede(r)

Mehr

Aufgrund von Art. 6 und Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Studienordnung:

Aufgrund von Art. 6 und Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Studienordnung: Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen

Mehr

Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen

Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen Studienordnung Ozeanographie Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Diplom-Studienganges Ozeanographie

Mehr

Bachelor Mathematik Masterstudiengänge (aufbauend auf Bachelor) Lehramt Mathematik (Gymnasium, Berufsschule, Realschule, Hauptschule)

Bachelor Mathematik Masterstudiengänge (aufbauend auf Bachelor) Lehramt Mathematik (Gymnasium, Berufsschule, Realschule, Hauptschule) Studiengänge Bachelor Mathematik Masterstudiengänge (aufbauend auf Bachelor) Angewandte Mathematik Mathematische Grundlagenforschung Visual Computing (interdisziplinär) Master in der Informatik Lehramt

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

DIPLOMPRÜFUNGSORDNUNG DER ABTEILUNG V - PRODUKTION UND MEDIENWIRTSCHAFT der DER HOCHSCHULE FÜR FERNSEHEN UND FILM IN MÜNCHEN

DIPLOMPRÜFUNGSORDNUNG DER ABTEILUNG V - PRODUKTION UND MEDIENWIRTSCHAFT der DER HOCHSCHULE FÜR FERNSEHEN UND FILM IN MÜNCHEN Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Art. 81 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1998 (GVBl S. 740, zuletzt geändert durch 18 des

Mehr

Modulkatalog: Kernbereich des Schwerpunktfachs Physik

Modulkatalog: Kernbereich des Schwerpunktfachs Physik Die Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät 7 der Universität des Saarlandes Fachrichtung Physik Modulkatalog: Kernbereich des Schwerpunktfachs Physik Fassung vom 12. August 2015 auf Grundlage der Prüfungs-

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG MATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG MATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG MATHEMATIK an der Technischen Universität München Übersicht Vorstudium Es werden folgende Studienrichtungen angeboten: I W Ph EI MW N mit dem Nebenfach Informatik

Mehr

Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E

Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E Bachelor of Arts (BA) kombinatorischer Zwei-Fach-Studiengang G E S C H I C H T E Studienempfehlungen Stand: März 2014 Der polyvalente Studiengang Bachelor of Arts (BA) wird als kombinatorischer Zwei-Fach-

Mehr

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie Anlage 1 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die fachlichen Voraussetzungen für das Lehramt des Faches Biologie an Gymnasien

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Chemie (Diplom) an der Technischen Universität Berlin vom 21. Mai 1997

Studienordnung für den Studiengang Chemie (Diplom) an der Technischen Universität Berlin vom 21. Mai 1997 Im folgenden wird - ohne Gewähr - die vom Fachbereichsrat beschlossene und im amtlichen Mitteilungsblatt der TUB Nr. 9/97 vom 5.8.97 veröffentlichte Studienordnung unter Berücksichtigung der Änderungen

Mehr

DIPLOM-PRÜFUNGSORDNUNG PHYSIK UND. Änderungen der Diplom-Prüfungsordnung FACHBEREICH PHYSIK. der. Universität Gesamthochschule Kassel

DIPLOM-PRÜFUNGSORDNUNG PHYSIK UND. Änderungen der Diplom-Prüfungsordnung FACHBEREICH PHYSIK. der. Universität Gesamthochschule Kassel DIPLOM-PRÜFUNGSORDNUNG PHYSIK UND Änderungen der Diplom-Prüfungsordnung FACHBEREICH PHYSIK der Universität Gesamthochschule Kassel --L I. Allgemeines 1 Zweck der Prüfung Die Diplomprüfung bildet den ersten

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel des Studiums 2 Fächerkombinationen 3 Regelstudienzeit, Studienumfang und Studienbeginn 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Allgemeiner Studienverlauf II. Studieninhalte 6 Bereiche

Mehr

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des

Mehr

Studienplan zum Studiengang Bachelor Volkswirtschaftslehre

Studienplan zum Studiengang Bachelor Volkswirtschaftslehre Studienplan zum Studiengang Bachelor Volkswirtschaftslehre vom 1. September 2006 mit Änderungen vom 21. März 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, gestützt auf Artikel 44 des Statuts

Mehr

Inhaltsübersicht. I. Allgemeines II. Struktur des Studiengangs III. Grundstudium IV. Hauptstudium V. Wechsel des Studiengangs. I.

Inhaltsübersicht. I. Allgemeines II. Struktur des Studiengangs III. Grundstudium IV. Hauptstudium V. Wechsel des Studiengangs. I. Studienordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln für das Studienfach Mathematik mit dem Abschluss Diplom vom 7.07.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 des Gesetzes

Mehr

Fachbereich Evangelische Theologie Philipps-Universität Marburg

Fachbereich Evangelische Theologie Philipps-Universität Marburg Informationen zum Studiengang Evangelische Theologie mit dem Abschluss Diplom / Erste Theologische Prüfung (Kirchliches Examen) Die folgenden Informationen erfolgen auf der Grundlage der Prüfungsordnung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 14 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis 9 15 Studienfachberatung 9 16 Leistungsnachweise 9 17 Prüfungen 9

Inhaltsverzeichnis. 14 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis 9 15 Studienfachberatung 9 16 Leistungsnachweise 9 17 Prüfungen 9 StOLPBacInf 769 Studienordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Bachelor-Studiengang Informatik und Informationswirtschaft an der Universität Augsburg vom 7. September 2004 (ab Januar 2005 werden

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Technische Informatik an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 21.

Studienordnung für den Diplomstudiengang Technische Informatik an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 21. Studienordnung für den Diplomstudiengang Technische Informatik an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 21. Juni 2005 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2005-33)

Mehr

Universität Leipzig Fakultät für Mathematik und Informatik Mathematisches Institut

Universität Leipzig Fakultät für Mathematik und Informatik Mathematisches Institut Universität Leipzig Fakultät für Mathematik und Informatik Mathematisches Institut Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Satzung des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule Lübeck über das Studium im grundständigen Studiengang Bauingenieurwesen

Satzung des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule Lübeck über das Studium im grundständigen Studiengang Bauingenieurwesen Satzung des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule Lübeck über das Studium im grundständigen Studiengang Bauingenieurwesen mit dem Abschluss Bachelor (Studienordnung Bauingenieurwesen Bachelor) Vom 19.

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage Bachelor Internationale Betriebswirtschaft zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung für Bachelor und MasterStudiengänge an der Hochschule

Mehr

Mathematik studieren an der Universität Regensburg

Mathematik studieren an der Universität Regensburg Mathematik studieren an der Universität Regensburg Schülerinformationstag, 9. November 2011 Clara Löh Fakultät für Mathematik. Universität Regensburg Herzlich Willkommen in der Fakultät für Mathematik

Mehr

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität folgende Satzung: * )

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität folgende Satzung: * ) Ordnung für das Studium der Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 15. Oktober 1997 i. d. F. der Änderungssatzung vom 30. April 1999* *Diese Ordnung wurde mit Satzung

Mehr

Studienordnung. Angewandte Mathematik / Applied Mathematics. Masterstudiengang (Master of Science)

Studienordnung. Angewandte Mathematik / Applied Mathematics. Masterstudiengang (Master of Science) Fachbereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung Angewandte Mathematik / Applied Mathematics Masterstudiengang (Master of Science) an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung

46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung Mediendesign und digitale Gestaltung, Seite 1 von 5 46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung (1) Studienstruktur Das Studium Mediendesign und digitale Gestaltung umfasst 25 Module in

Mehr

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Energietechnik und erneuerbare Energien an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 25.07.2011 in der Fassung der Änderungssatzung vom 30.03.2015

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und Management. - Neubekanntmachung -

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und Management. - Neubekanntmachung - Fakultät Management, Kultur und Technik Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und Management - Neubekanntmachung - Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Management, Kultur und

Mehr

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan Studienordnung für das Fach Mathematik als zweites Unterrichtsfach im Studiengang mit dem Abschluss "Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik" an der MathematischNaturwissenschaftlichen

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Pflichtwahlfach Informatik

Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Pflichtwahlfach Informatik Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Pflichtwahlfach Informatik Lehrveranstaltungen: Pflichtveranstaltungen Wahlveranstaltungen 3) Weitere Lehrveranstaltungen aus Gebieten des InformatikHauptstudiums,

Mehr

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 - 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2013 Ausgegeben Karlsruhe, den 12. August

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Facility

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen FB 11 18.6.1986 22 (5) HUG Nr. 3 6.20.05 Nr. 1 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 20.05 Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische

Mehr

STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG LANDWIRTSCHAFT FACHBEREICH AGRARWIRTSCHAFT DER FACHHOCHSCHULE KIEL

STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG LANDWIRTSCHAFT FACHBEREICH AGRARWIRTSCHAFT DER FACHHOCHSCHULE KIEL STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG LANDWIRTSCHAFT FACHBEREICH AGRARWIRTSCHAFT DER FACHHOCHSCHULE KIEL Aufgrund des 2 Abs. 10 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Faches Wirtschaftswissenschaft mit dem Abschluss Master of Science oder Master of Arts im Rahmen der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge der Christian-Albrechts-Universität

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim vom 11.06.2012 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 13/2012 vom 13. Juni 2012

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 9, 34 Abs. 1 LHG (GBl.

Mehr

STUDIENFÜHRER. Anglistik MASTER OF ARTS. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER. Anglistik MASTER OF ARTS. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS Anglistik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.A. ANGLISTIK 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Vom 2. April 2012 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät erlässt, gestützt auf Artikel 44 des Statuts der

Mehr