- Studienordnung für den Diplom-Studiengang Mathematik der Universität Augsburg vom 12. Septem ber 2000 (KWMBl II S. 70)
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- Matthias Holzmann
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1 L Studienordnung für den Diplom-Studiengang Mathematik der Universität Augsburg vom 12. Septem ber 2000 (KWMBl II S. 70) Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulge setzes erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Die in dieser Studienordnung verwendeten männlichen Personen- und Funktionsbezeichnungen schließen beide Geschlechter ein. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik (DiplPOMathe) Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienganges Mathematik an der Universität Augsburg. 2 Regelstudienzeit, Studienbeginn (1) Das Studium einschließlich der Anfertigung der Diplomarbeit soll in der Regel nach neun Semestern abgeschlossen werden. (2) Die Studienpläne sind für die Aufnahme des Studiums jeweils zum Wintersemester konzipiert. Ein Studienbeginn zum Sommersemester führt daher in der Regel zu einer Verlängerung der Studienzeit. 3 Stundenzahlen Die Stundenzahlen in dieser Studienordnung sind zu verstehen als Semesterwochen stunden. 1
2 4 Studienvoraussetzungen (1) Die Studienvoraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Fremdsprachenkenntnisse, besonders im Englischen, sind für ein erfolgreiches Studium sehr nützlich, jedoch keine Studienvoraussetzung. 5 Berufliche Tätigkeitsfelder (1) Diplom-Mathematiker werden insbesondere in der Indus trie und gewerblichen Wirtschaft, bei Verwaltungen und Versicherungen, sowie an For schungsinstituten, wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen beschäftigt. Das Bestehen der Diplomprüfung ersetzt nicht die Staatsprüfungen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. (2) Die Tätigkeit von Diplom-Mathematikern ist von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz sehr unter schiedlich. Gemeinsamkeiten in den beruflichen Anforderungen lassen sich in folgende Teilschritte bei Problemlösungen strukturieren: 1. Formulierung des Problems Bestimmung des Problemanteils, den der Mathematiker bewältigen soll. Dabei ist das Problem meist von Nichtmathematikern vorgegeben. 2. Modellieren Bestimmung der mathematischen Struktur, die der Problemlage angemes sen ist, und Umsetzung des Problems in die mathematische Sprache. 3. Innermathematische Lösung des Problems Lösung unter Zuhilfenahme, unter Umständen sogar unter Erweiterung, bekannter mathematischer Theorien. 4. Berechnung Konkrete (z.b. numerische) Bestimmung einer Lösung des gegebenen Problems unter Zuhilfenahme der in Schritt 3 entwickelten Algorithmen. 5. Bewertung Rückübersetzung der gewonnenen Lösung in die Sprache des Ausgangs problems und eventuelle Korrektur des Modells. 6. Vermittlung der Arbeitsergebnisse Die mathematischen Erkenntnisse müssen den am Problem interessierten Mathe matikern und Nichtmathematikern verständlich gemacht werden. (3) Die genannten Schritte sollen nicht als Arbeitsprozess eines einzelnen Mathematikers verstan den werden. In der Praxis arbeitet der Mathematiker vielmehr in einem Team, welches die Ar beit untereinander aufteilt, so dass der Mathematiker nur einen, höchstens zwei Schritte eigenverantwortlich zu bewältigen hat; z.b. gibt es Betriebe, die ganze Ab teilungen nur zur Bearbei tung von Schritt 3 unterhalten (u.a. EDV -Branche). Oft werden Schritt 1 und 6 von Führungs kräften außerhalb der Mathematik geleistet. 2
3 6 Ziele des Studienganges (1) Das Mathematikstudium soll die Studenten für eine spätere berufliche Tätig keit als Diplom-Mathematiker in anwendungs-, forschungs- und lehrbezogenen Arbeitsbereichen vorbe reiten. Dazu gehört insbesondere die Erziehung zu wis senschaftlichem Denken und verantwortungsbewusstem Handeln. Sie sollen Fähigkeiten fortbilden wie - Abstraktionsvermögen - exakte Arbeitstechnik - Einfallsreichtum - selbständiges Arbeiten (auch mit Literatur) - Kommunikationsvermögen - Kooperationsvermögen - aktives und passives Kritikvermögen. (2) Da Diplom-Mathematiker besonders anpassungsfähig an neue berufliche Entwicklungen sein müssen, ist die Ausbildung so angelegt, dass sie die wichtigsten Zweige der Ange wandten und Reinen Mathematik kennen lernen, ohne sich frühzeitig spezialisieren zu müssen. An der Universität Augsburg ist eine solide Grundausbildung in Reiner und Angewandter Mathematik vorgeschrieben. Darüber hinaus kann eine Spezialisierung in Reiner oder Angewandter Ma thematik erfolgen. Die Ausbildung während eines Mathe matikstudiums umfasst: - das Erlernen mathematischer Methoden - die Bereitstellung eines mathematischen Grundwissens - die Behandlung innermathematischer Probleme - die Modellierung von Fragestellungen aus der Praxis in die Sprache der Mathematik - das numerische Lösen konkreter Probleme unter Einsatz von Rechenanlagen. 7 Studium des Faches Mathematik an der Universität Augsburg (1) Das Fach Mathematik wird an der Universität Augsburg am Institut für Mathematik in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät studiert. (2) Nach bestandener Abschlussprüfung wird gemäß 20 DipIPOMathe der Grad eines Dip lom Mathematikers Univ. bzw. einer Diplom-Mathematikerin Univ. verliehen. II. Studieninhalte und -aufbau 8 Gliederung des Studiums Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen wird, und ein Hauptstudium, an das sich eine Prüfungszeit mit Anfertigung einer Diplomarbeit anschließt. 3
4 9 Das Grundstudium (1) Im Grundstudium wird mathematisches Grundwissen in Analysis (Differen tial- und IntegraIrechnung einer und mehrerer Veränderlicher), in Linearer Algebra und Analy tischer Geometrie erworben. Hierauf baut das gesamte weitere Studium auf. Ferner wer den einführende und vertiefte Kenntnisse zum Programmieren elektronischer Rechenan lagen vermittelt. Einfüh rende Vorlesungen in die Numerische Mathematik oder in die Sto chastik, sowie eine auf den Grundvorlesungen aufbauende Vorlesung aus einem der Ge biete Algebra/Zahlentheorie, Geometrie/Topologie, Analysis sind Teile des Grundstudi ums. (2) Der Student entscheidet sich im Grundstudium für eines der möglichen Ne benfächer ( 10 Abs. 1 Buchst. d DiplPOMathe). In diesem er wirbt er Grundkenntnisse. Für die Studienin halte der Nebenfächer wird auf 12 bis 16 verwiesen. 10 Das Hauptstudium (1) Das Hauptstudium hat zum Ziel, in Angewandter und Reiner Mathematik das Wissen zu verbreitern, das Verständnis zu vertiefen und weitere Grundkenntnisse zu erwerben. Ferner erfolgt die gründliche Einarbeitung in ein Spezialgebiet der Mathematik, sowie die Vertiefung im Nebenfach. Der Verbindung zur beruflichen Praxis dient ein Fortgeschrit tenenpraktikum in numerischer Mathematik und ein obligatorisches Berufspraktikum von mindestens zwei Monaten. (2) Das Hauptstudium gliedert sich in folgende Hauptgebiete: 1. Algebra und Zahlentheorie (Beispiele für Vorlesungstitel: Algebra I, II, Algebraische und analytische Zahlentheorie, Modul funktionen, Darstellungstheorie, Gruppentheorie, Algebraische Geometrie, Nichtkommutative Alge bra) 2. Geometrie und Topologie (Beispiele für Vorlesungstitel: Differentialgeometrie I, II, Riemannsche Geometrie, Mengen theoretische und Alge braische Topologie, Graphentheorie, Kombinatorik, Differentialtopologie, Liesche Gruppen und Algebren, Grundlagen der Geometrie, Nichteuklidische Geometrie) 3. Analysis (Beispiele für Vorlesungstitel: Gewöhnliche Differentialgleichungen, Partielle Differentialgleichungen, Globale Analy sis, Funktionalanalysis I, II, Funktionentheorie I, II, Komplexe Analysis, Theorie der Dist ributionen, Harmonische Analyse, Maß- und Integrationstheorie, Variations rechnung, Integralgleichungen, Kontrolltheorie, Topologische Vektorräume) 4. Angewandte Analysis und Numerische Mathematik (Beispiele für Vorlesungstitel: Numerische Mathematik I, II, Numerische Behandlung partieller Differentialgleichun gen, Rand- und Eigenwertprobleme, Optimierungsmethoden I, II, Operations Re search I, II, Funktionalanalysis I, II, Optimale Steuerung, Variationsmethoden, Ap proximationstheorie, Mathematische Methoden der Physik) 4
5 5. Stochastik (Beispiele für Vorlesungstitel: Wahrscheinlichkeitstheorie, Mathematische Statistik I, II, Optimale Versuchsplanung, Stochastische Prozesse, Entscheidungstheorie, Spieltheorie, Ergodentheorie, stochastische Optimierung) (3) Für das Studium der Nebenfächer wird auf 12 bis 16 verwiesen. 11 Aufbau des Studiums im Hauptfach (1) Der Student soll im Laufe des Studiums folgende Veranstaltungen besuchen: Vorlesung Übung a) Analysis I, II, III * b) Lineare Algebra I, II c) Numerische Mathematik I, II d) Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik I e) ein Proseminar 2 f) Programmieren 4 ** g) drei sechstündige Veranstaltungen aus dem Gebiet der Reinen Mathematik (aus den Fächerkatalogen 10 Abs. 2 Nrn. 1-3, die nicht alle aus dem gleichen Katalog stammen und von denen mindestens eine zu den vertieften gehört h) Wahlveranstaltungen im Umfang von 24 Stunden i) ein Seminar in Reiner und ein Seminar in 4 Angewandter Mathematik j) ein Fortgeschrittenenpraktikum 2 in numerischer Mathematik * Die Zahlen sind zu verstehen als Semesterwochenstunden; bedeutet 12 Stunden Vorle sung und 6 Stunden Übung. Die Veranstaltungen werden in der Regel in dem angegebenen Umfang angeboten. Abweichungen bis zu 2 Stunden pro Veranstaltung sind möglich. ** Kann durch die Vorlesung Informatik I mit Übungen abgedeckt werden. (2) An folgenden Veranstaltungen aus Absatz 1 soll bereits im Grundstudium teilgenommen wer den Analysis I, II, III gemäß Buchstabe a, Lineare Algebra I, II gemäß Buchstabe b, Numerische Mathematik I, II aus Buchstabe c oder Wahrscheinlichkeitstheorie/Statistik I aus Buchstabe d Proseminar gemäß Buchstabe e, Programmieren gemäß Buchstabe f, eine Vorlesung der Reinen Mathematik aus Buchstabe g. (3) Die genannten Veranstaltungen stellen einen Minimalkatalog dar. Die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen - insbesondere im Hauptstudium - wird dringend empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Verständnis mathematischer Vorlesungen die Teil nahme an den dazugehörigen Übungen unerlässlich ist. (4) Im Laufe des Hauptstudiums ist ein mindestens zweimonatiges Praktikum (insbesondere in 5
6 Industrie, Wirtschaft, Verwaltung) vorgeschrieben. (5) Empfohlen wird ein Aufbau des Grund - und Hauptstudiums im Hauptfach Mathematik folgen der Art: 1. Studiensemester 2. Studiensemester 3. Studiensemester Analysis I 4+2 Lineare Algebra I 4+2 Programmieren ** 2 Analysis II 4+2 Lineare Algebra II 4+2 Programmieren ** 2 4. Studiensemester Analysis III 4+2 Numerische Mathematik I, II 4+2 oder Vorlesung Proseminar 2 Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik I 4+ Reine Mathematik Studiensemester Vorlesung Reine Mathematik 4+2 Wahlveranstaltung 4+2 Numerische Mathematik I, II 4+2 Vorlesung Reine Mathematik 4+2 Numerikpraktikum 2 oder 6. Studiensemester Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik I Studiensemester Wahlveranstaltung 4+2 Wahlveranstaltung 4+2 Seminar 2 8. Studiensemester Wahlveranstaltung 4+2 Seminar 2 Prüfungszeit Diplomarbeit ** kann durch die Vorlesung Informatik I mit Übungen abgedeckt werden. 12 Nebenfach Informatik (1) Inhalt, Aufbau und Umfang des Grundstudiums im Nebenfach Informatik ergeben sich aus folgendem Tableau: 1. Studiensemester Informatik I 6 V + 2 Ü 2. Studiensemester Informatik II 4 V + 2 Ü 3. Studiensemester Informatik III 2 V + 2 Ü Problemnahe Programmierung Maschinennahe Konzepte Algorithmen und Datenstrukturen 6
7 In allen Veranstaltungen kann ein Übungsschein erworben werden. (2) Die Informatikveranstaltungen im Hauptstudium gliedern sich in vier Schwerpunkte: - Datenbanken und Informationssysteme - Programmiersprachen und Programmierung - Systemnahe Informatik und Rechnerarchitektur - Theoretische Informatik (3) Beispiele für Vorlesungen zu den vier Schwerpunkten zeigt folgende Übersicht: Datenbanken und Informationssysteme Grundlagen der Datenbanksysteme (SQL) Deduktive Datenbanksysteme Objektorientierte Datenbanksysteme Wissensbasierte Systeme/KI Datenstrukturen für DBS und KI Betrieb!iche Informationssysteme Programmiersprachen und Programmierung Objektorientierte Programmierung Funktionale Programmierung Logikprogrammierung Parallele Programmierung Übersetzerbau Graphische Datenverarbeitung Systemnahe Informatik und Rechnerarchitektur Maschinennahe Programmierung Systemprogrammierung Betriebssystem/UNIX Rechnerkommunikation und Rechnernetze Rechnerarchitekturen Elektrotechnische Grundlagen der Informatik Theoretische Informatik Formale Sprachen und Automatentheorie Theorie paralleler Prozesse Theorie der Programmiersprachen Komplexitätstheorie Logik für Informatiker Algorithmische Graphentheorie (4) Insgesamt sollen im Hauptstudium Veranstaltungen im Umfang von mindestens 18 Wochenstunden aus mindestens zwei Schwerpunktgebieten besucht werden. In allen Veranstaltun gen, zu denen Übungen angeboten werden, kann ein Übungs schein erworben werden. 13 Nebenfach Physik (1) Inhalt, Aufbau und Umfang des Grundstudiums im Nebenfach Physik ergeben sich aus folgendem Tableau: 1. Studiensemester Physik I 6 V 2. Studiensemester Physik II 6 V 3. Studiensemester Theoretische Physik I 4 V + 2 Ü Physikalisches Praktikum für Anfänger 4 4. Studiensemester Physikalisches Praktikum 7
8 für Anfänger 4 (2) Im Hauptstudium sind Veranstaltungen im Umfang von mindestens 14 Wochen stunden aus dem nachstehenden Katalog zu besuchen: Festkörperphysik 1 4 V + 2 Ü Angewandte Physik 2 V Theoretische Physik 4 V + 2 Ü Seminar 2 Physikalisches Praktikum für Fortgeschrittene 12 Im Bereich "Theoretische Physik" ist eine andere Veranstaltung als im Grundstudium zu wäh len, möglichst Quantenmechanik. (3) Für die Zulassung zur Diplomprüfung (vgl. 15 Abs. 2 Buchst. g Nr. 6 DiplPOMathe) ist ein Leistungsnachweis zu einem der in Absatz 2 genannten Veranstaltungen zu erbringen. 14 Nebenfach Philosophie (1) Das Grundstudium im Nebenfach Philosophie im Gesamtumfang von 18 Semesterwochenstunden besteht aus 1. Logik (2 V, 2 Ü) 2. Wissenschaftstheorie/Erkenntnistheorie (2 V, 2 PS, 2 S) 3. Philosophiegeschichte (2 V, 4 PS, 2 S) (2) Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomvorprüfung im Nebenfach Philosophie sind 1. ein Übungsschein zur Logik 2. ein Schein zur Wissenschaftstheorie/Erkenntnistheorie 3. ein Schein zur Philosophiegeschichte. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomvorprüfung beziehen sich in der Philoso phie auf zweistündige Seminar- bzw. Proseminarveranstal tungen, die durch Referate erworben werden, oder auf Klausuren nach zweistündigen Vorlesungen oder auf zweistündige Übungen nach zweistündigen Vorlesungen. (3) Im Hauptstudium sind Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 18 Semesterwochenstunden zu besuchen: 1. Philosophie und Geschichte der Mathematik und Naturwissenschaften 2. Logik/Sprachphilosophie/Erkenntnistheorie 3. Ethik/Praktische Philosophie. (4) Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplomprüfung im Nebenfach Philosophie sind: 1. ein Schein in Philosophie und Geschichte der Mathematik bzw. Naturwissenschaften 2. ein Schein in Logik/Erkenntnistheorie/Sprachphilosophie. 15 Nebenfach Geographie (1) Das Grundstudium im Nebenfach Geographie im Gesamtumfang von ca. 22 Semesterwochenstunden besteht aus 1. Sozial- und Wirtschaftsgeographie (2 V, 1 PS, 1 S, 4 Exkursionstage) 2. Physische Geographie (2 V, 2 PS, 1 S, 4 Exkursionstage) 3. einer Kartenübung in Sozial - und Wirtschaftsgeographie und einem Geländepraktikum in Physischer Geographie; oder einem Geländepraktikum in Sozial - und Wirtschafts- 8
9 geographie und einer Kartenübung in Physischer Geographie. (2) Im Hauptstudium sind Lehrveranstaltungen im Umfang von ca. 14 Semesterwochenstun den zu besuchen: 1. Sozial- und Wirtschaftsgeographie (2 V, 1 S in EDV und Regionalpolitik) 2. Physische Geographie (2 V) 3. ein Hauptseminar in Sozial- und Wirtschaftsgeographie und ein Ökologieseminar in Physischer Geographie; oder eine Projektstudie in Sozial - und Wirtschaftsgeographie und ein Hauptseminar in Physischer Geographie 4. eine große Exkursion. 16 Inhalte des Studiums in wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächern (1) Das Grundstudium dient der Einführung in die Methodik wirtschafts wissenschaftlichen Arbeitens und der Vermittlung fachlicher Grundkenntnisse in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und in der Technik der Buchhaltung. (2) Spätestens nach dem 2. Studiensemester entscheidet sich der Student für ein Nebenfach zwischen Betriebswirtschaftslehre (BWL) oder Volkswirt schaftslehre (VWL). Beide Varianten umfassen ca. 18 Semesterwochenstunden für das Grundstudium. (3) Inhalte der Ausbildung im Grundstudium: a) Im Nebenfach BWL erfolgt ein einführender Überblick über die Allgemeine Betriebswirt schaftslehre sowie über ihre Anwendung in verschiedenen betriebswirtschaftlichen Berei chen (Bilanzierung, Investition und Finanzierung, Kostenrechnung, Marketing, Produktion und Logis tik, Unternehmensführung). Außerdem sollten die Techniken der Buchhaltung, die Grundlagen von Informations- und Kommunikationssystemen sowie eine Program miersprache erlernt werden. b) Im Nebenfach VWL werden nach einer problemorientierten Einführung in die Volkswirtschaftslehre die Grundzüge der Makroökonomie und der Mikroökonomie sowie die Grundzüge der Wirtschaftspolitik so dargestellt, dass der Student die Grundlage dieses Fachgebietes kennen lernt. Betriebswirtschaftliche Grundlagen, wie Bilanzierung, Investi tion und Finanzierung und die Technik der Buchhaltung runden das Grundwissen ab. 9
10 (4) Für das Grundstudium der beiden möglichen Teilfächer (BWL oder VWL) wird folgender Auf bau empfohlen: BWL VWL 1. Studiensemester Kostenrechnung 2 Volkswirtschaftslehre I 2 Volkswirtschaftslehre II 2 Buchhaltung 2 Wirtschaftsinformatik 2 Programmierung 2 2. Studiensemester Bilanzierung 2 Investition und Finanzierung 2 Volkswirtschaftslehre III 2 Volkswirtschaftslehre IV 2 Entscheidung für BWL VWL 3. Studiensemester Produktion und Logistik 2 Volkswirtschaftslehre V 2 4. Studiensemester Marketing 2 Unternehmensführung 2 Volkswirtschaftslehre VI 2 (5) Im Hauptstudium sollte eine Vertiefung in einem Spezialisierungsfach erfolgen. a) Beim Nebenfach Betriebswirtschaftslehre sind die Fächer, aus denen das Spezialisierungsfach gewählt werden kann, in 6 Abs. 3 Buchst. a der Studienordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Diplom-Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg als Fächer der Gruppe I festgelegt: 1. Unternehmensführung und Organisation 2. Planung und Entwicklung 3. Finanz- und Bankwirtschaft 4. Wirtschaftsprüfung und Controlling 5. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 6. Marketing 7. Public Sector Management 8. Produktion und Logistik 9. Wirtschaftsinformatik 10. Financial Engineering 11. Informationsmanagement und Marktforschung 12. Personalwesen Sie alle umfassen eine Pflichtzahl von ca. 14 Semester wochenstunden. 10
11 b) Beim Nebenfach Volkswirtschaftslehre sind die Fächer aus denen das Spezial isierungsfach gewählt werden kann, in 6 Abs. 3 Buchst. A Gruppe I der Studienordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Diplom-Studiengang Ökonomie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg festgelegt: 1. Wirtschafts- und Unternehmenspolitik 2. Sozialpolitik 3. Finanzpolitik und Transferökonomie 4. Mathematische Wirtschaftstheorie und angewandte Ökonometrie 5. Innovationsökonomik 6. Ökonomie der Informationsgesellschaft 7. Angewandte Wirtschaftstheorie 8. Umwelt- und Ressourcenökonomie. Sie alle umfassen eine Pflichtzahl von ca. 14 Semesterwochenstunden. (6) Die genauen Angaben und die Aufteilung der Semesterwochenstunden auf Pflichtveranstaltungen im Grundstudium, in den allgemeinen Fächern und Vertiefungsgebieten des Hauptstu diums erfolgt, gegliedert nach Semestern, im jährlich bekannt zu gebenden Studienplan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. (7) Der Studienplan gibt Empfehlungen für den Studienaufbau und enthält - Bezeichnung, Themenkreis, ausführliche Beschreibung und Leistungspunkte der Lehrveranstaltungen, - Angabe des Fachsemesters, - Zahl der Semesterwochenstunden, Leistungspunkte und Lehr veranstaltungsarten je Fach, - Angaben der Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlgebiete je Fach. III. Durchführung des Studiums 17 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Vom Institut für Mathematik wird jedes Semester ein kommentiertes Vorlesungsver zeichnis herausgegeben, welches, nach Fachsemestern gegliedert, Empfehlungen für den Studienverlauf gibt und Angaben folgender Art macht: - Themenkreise der angebotenen Lehrveranstaltungen, - Zahl der Semesterwochenstunden und Lehrveranstaltungsarten, aufgeteilt nach Semes tern, - Kennzeichnung der scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen, - Gegebenenfalls Angaben über beschränkte Teilnehmerzahlen, - Angaben über das Nebenfach. 11
12 18 Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Hochschullehrer des Instituts für Mathematik durchgeführt. Für Studienanfänger werden Einführungsveran staltungen abgehalten. Der Student sollte eine Studienfachberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - zu Beginn des Studiums, - nach nichtbestandenen Prüfungen, - im Fall von Studienfach- bzw. Studiengang- oder Hochschulwechsel, - vor der Wahl von Schwerpunkten. 19 Leistungsnachweise (1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen gemäß 9 Abs. 2 Buchst. f und 15 Abs. 2 Buchst. g Nrn. 1 bis 6 DiplPOMathe wird je nach Veranstal tung durch Klausuren, Kolloquien, Referate, Berichte oder Hausarbeiten geführt. Die Form des Nachweises wird zu Beginn der Lehrveranstaltung vom Lehrenden bekanntge geben. Der Nachweis gemäß 15 Abs. 2 Buchst. g DiplPOMathe wird durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, bei dem das Praktikum stattgefunden hat, erbracht. (2) Eine nichterbrachte Studienleistung kann innerhalb der allgemeinen Fristen wiederholt werden. 20 Prüfungen (1) Die Meldung zur Diplom-Vorprüfung soll spätestens am Ende des vierten Fachse mesters erfolgen. Die Diplom-Vorprüfung gilt als erstmals nicht bestanden, wenn sich der Stu dent aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht bis zum Ende des fünften Fachse mesters meldet (vgl. 14 Abs. 4 und 9 Abs. 1 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Universität Augsburg - APrüfO). (2) Nach bestandener Diplom-Vorprüfung wählt der Student den Schwerpunkt für das Hauptstu dium. (3) Die Meldung zur Diplomprüfung soll so rechtzeitig erfolgen, dass die Diplomprü fung bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgeschlossen sein kann. (4) Für die Bestellung der Prüfer in mündlich abzuprüfenden Fächern hat der Kandidat ein Vorschlagsrecht. Ein Rechtsanspruch auf die Bestellung der vorgeschla genen Prüfer besteht nicht. (5) Das Thema der Diplomarbeit kann nach Maßgabe von 16 DipIPOMathe von jedem im Fach Mathematik nach 7 APrüfO prüfungsberechtigten Mitglied der Fakultät gestellt werden. Das Thema muss so beschaffen sein, dass die Bearbeitung mit den jeweils ver fügbaren Mitteln innerhalb der in der Prüfungsordnung gesetzten Frist von sechs Monaten möglich ist. Der Kandidat kann im Rahmen der fachlichen Gege benheiten Themenwünsche äußern. Die Vergabe des Themas einer Diplomarbeit ist von den in 15 DipIPOMathe festgelegten Vor aussetzungen abhängig. 12
13 IV. Schlussbestimmung 21 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Diplom-Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg vom 17. September 1982 (KWMBl II 1983 S. 121), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. November 1996 (KWMBl II 1997 S. 93) unter Berücksichtigung der Regelungen in 22 außer Kraft. 22 Übergangsbestimmungen Für bereits begonnene Studien gelten in den Nebenfächern Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre folgende Bestimmungen: (1) Studenten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttre tens ihr Studium begonnen, aber ihre Vordiplom prüfung noch nicht absolviert haben, führen ihr Grundstudium gemäß der in 21 Satz 2 be zeichneten Studienordnung zu Ende. Das Hauptstudium in den Nebenfächern Betriebswirt schaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre verläuft nach den Vorgaben des Leistungs punktesystems. (2) Studenten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ihre Diplom-Vorprüfung bereits bestanden ha ben, führen ihr Hauptstudium und die damit angestrebte Diplomprüfung gemäß der in 21 Satz 2 bezeichneten Studienordnung zu Ende. (3) Studenten gemäß den Absätzen 1 und 2, die nach 22 Abs. 3 DiplPOMathe erklärt haben, dass sie in den Nebenfächern Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre nach dem Leistungspunktesystem geprüft werden wollen, führen ihr Studium gemäß der vorliegenden Studienordnung zu Ende. 13
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