Stephan Keiler Brigitte Stangl Ilona Pezenka (Hrsg.) Reiserecht. Europäisches Reiserechtsforum Tagungsband. SpringerWienNewYork

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stephan Keiler Brigitte Stangl Ilona Pezenka (Hrsg.) Reiserecht. Europäisches Reiserechtsforum Tagungsband. SpringerWienNewYork"

Transkript

1

2

3 Stephan Keiler Brigitte Stangl Ilona Pezenka (Hrsg.) Reiserecht Europäisches Reiserechtsforum 2008 Tagungsband SpringerWienNewYork

4 Universitätsassistent Dr. Stephan Keiler, LL.M. (EuL) Institut für Europarecht und Internationales Recht (IER), Wirtschaftsuniversität Wien Österreich Wissenschaftliche Mitarbeiterin Mag. Brigitte Stangl Projektmitarbeiterin Mag. Ilona Pezenka Institut für Tourismus und Freizeitwirtschaft (ITF), Wirtschaftsuniversität Wien Österreich Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdruckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf photomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten Springer-Verlag/Wien Printed in Germany SpringerWienNewYork ist ein Unternehmen von Springer Science + Business Media springer.at Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Buch berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen. Produkthaftung: Sämtliche Angaben in diesem Fachbuch erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung und Kontrolle ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors oder des Verlages aus dem Inhalt dieses Werkes ist ausgeschlossen. Satz: Jung Crossmedia Publishing GmbH, Lahnau, Deutschland Druck: Strauss GmbH, Mörlenbach, Deutschland Gedruckt auf säurefreiem, chlorfrei gebleichtem Papier TCF SPIN: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN SpringerWienNewYork

5 Inhaltsverzeichnis Programm Europäisches Reiserechtsforum VII Vorwort IX Grußwort des Herrn Staatssekretärs für europäische und internationale Angelegenheiten Hans Winkler XI 1. Reiserecht als Teil des Europäischen Privatrechts... 1 Brigitta Jud 2. Pauschalreise-Richtlinie 90/314/EWG: Notwendige Änderungen aus deutscher Sicht Ernst Führich 3. Das Recht auf Vertragsübertragung gem Art 4 Abs 3 Pauschalreise-RL eine systematische Betrachtung Stephan Keiler 4. (Vor)vertragliche Informationspflichten nach der Pauschalreise-RL und im sonstigen (europäischen) Recht Susanne Augenhofer 5. Ausgewählte Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) Christoph Grumböck 6. Primärrechtliche Rechtsgrundlagen für ein europäisches Tourismusrecht Gerhard Saria 7. Die Fluggastrechte-Verordnung und ihre unbestimmten Gesetzesbegriffe Ronald Schmid V

6 Inhaltsverzeichnis 8. Licht am Ende des Tunnels? Streitfragen zur Verordnung 1371/2007/EG im Eisenbahnverkehr sowie zur außergerichtlichen Streitbeilegung Ansgar Staudinger 9. Die Haftung des Reiseveranstalters Klaus Tonner 10. Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei «grenzüberschreitenden» Reiseverträgen Brigitta Lurger 11. Rechtsdurchsetzung im Reiserecht Ausgewählte Probleme 193 Georg Kodek 12. Streitschlichtung statt Prozessführung: Die Schweizer Erfahrung Rolf Metz 13. Die Reiseschiedsstelle Innovative Mechanismen der außergerichtlichen Streitschlichtung im deutschen Reiserecht Ein Überblick Hans-Josef Vogel 14. Umsetzung der Pauschalreise-RL in das Türkische Rechtssystem Necla Akdag-Güney Autorenverzeichnis VI

7 Programm Europäisches Reiserechtsforum 2008 Donnerstag, 03. Juli 2008 Grußworte des Staatssekretärs für europäische und internationale Angelegenheiten Hans Winkler Pauschalreiserecht Beiträge 1, 2 und 6 Gösta Petri (nicht abgedruckt) Vorsitz: Stefan Griller (Wirtschaftsuniversität Wien) Panelists: Gernot Fieber (Oberösterreichische Arbeiterkammer) Gernot Liska (Wirtschaftskammer Österreich) France Pierret (European Travel Agents and Tour Operators Association) András Salamon (Rechtsanwalt, Budapest) Ansprüche aus dem Reisevertrag Beiträge 3 und 9 Andreas Riedler (nicht abgedruckt) Vorsitz: Alexander Schmidt (Handelsgericht Wien) Panelists: Wolfgang Graziani-Weiss (Rechtsanwalt, Linz) Antonia Paniza-Fullana (Universitat de les Illes Balears) Michael Wukoschitz (Rechtsanwalt, Wien; IFTTA) Informationspflichten / Allgemeine Reisebedingungen Beiträge 4 und 5 Vorsitz: Ronald Schmid (Rechtsanwalt, Frankfurt; DGfR) Panelists: Alexander Klauser (Rechtsanwalt, Wien) Gerald Stainoch (Jumbo Touristik Gruppe, Wien) Ruth Enthofer-Stoisser (BMASK) VII

8 Programm Freitag, 04. Juli 2008 Grußworte des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz Erwin Buchinger (nicht abgedruckt) Fluggastrechte-VO / Eisenbahnfahrgastrechte-VO Beiträge 7 und 8 Vorsitz: Michael Wukoschitz (Rechtsanwalt, Wien; IFTTA) Panelists: Christian Euler-Rolle (Fly Niki Niki Luftfahrt GmbH) Renate Dirnbeck (Austrian Airlines Group) Christian Schuster (Tiroler Arbeiterkammer) Internationale Zuständigkeit/IPR / Rechtsdurchsetzung Beiträge 10 und 11 Vorsitz: Kathrin Binder (Universität Wien) Panelists: Johannes Stabentheiner (Bundesministerium für Justiz) Franz Kronsteiner (D.A.S. Österr. Allg. Rechtsschutz-Versicherungs AG) Peter Kolba (Verein für Konsumenteninformation) Streitschlichtung / Streitvermeidung Beiträge 12 und 13 Vorsitz: Tanja Domej (Universität Zürich) Panelists: Irene Welser (CHSH Partnerschaft von Rechtsanwälten) Ulrike Wolf (European Consumer Centre Austria) Marcus Strasser (Tourismus-Servicestelle, BMWA) Reiserecht aus Sicht der Praxis Moderation: Benedikt Kommenda (Die Presse) Panelists: Haral Glatz (Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte) Gregor Kadanka (Mondial GmbH & Co KG, Baden) Heinz Majer (Bezirksgericht für Handelssachen Wien) Thomas Wolf (Wirtschaftskammer Österreich) Gregor Woschnagg (Industriellen Vereinigung; ständiger Vertreter Österreichs bei der EU i. R.) VIII

9 Vorwort Die Idee eine wissenschaftliche Veranstaltung zum Thema Reiserecht zu organisieren, welche die immanente Internationalität in den Mittelpunkt stellt, geht wie so oft auf die Erkenntnis zurück, dass die europäische Dimension bislang nicht ausreichend gewürdigt wurde. In weiten Teilen verdankt der Bestand der Materie Reiserecht und damit auch das weite Betätigungsfeld für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis immerhin weitgehend seine Existenz der europäischen Integration. Darüber hinaus erweisen sich Österreich und Deutschland immer mehr als Zentrum hinsichtlich der Entwicklung des supranationalen Reiserechts: die überwiegende Zahl an Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH zu den zentralen Rechtsakten wurden von Gerichten dieser beiden Mitgliedsstaaten eingeleitet 1. Das Europäische Reiserechtsforum/European Travel Law Forum, fand von 03. bis 04. Juli 2008 an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) mit rund 180 Teilnehmern aus 15 Staaten und unter großer Beteiligung von Praktikern und Interessensvertretern statt. Der Erfolg der Veranstaltung wird einer Kooperation des Instituts für Europarecht und Internationales Recht (vormals Europainstitut) und des Instituts für Tourismus und Freizeitwirtschaft der WU sowie der Österreichischen Gesellschaft für Angewandte Forschung verdankt. Ziel des Forums war es, themenspezifischen Vorträge von internationalen Wissenschaftern mit Experten der Tourismuswirtschaft, der Tourismuspolitik und Interessensvertretern unter Einbindung des Auditoriums in Panels zur Diskussion zu stellen. Es ist geplant, das Europäische Reiserechtsforum/European Travel Law Forum in ähnlicher Form 2011 wieder in Wien stattfinden zu lassen; aktuelle Informationen finden sich unter < bzw < Die Organisatoren des Europäischen Reiserechtsforum/European Travel Law Forum, die für das vorliegende Werk als Herausgeber fungieren, nutzen die Gelegenheit, sich bei allen Sponsoren, Unterstützern, Vortragenden und 1 Zur Fluggastrechte-VO sind es aktuell sechs (zwei aus Österreich) von acht, zur Pauschalreise-RL immerhin vier (drei aus Österreich) von neun. IX

10 Vorwort Panelists, bei den Teilnehmern und nicht zuletzt bei der Leitung der beiden federführenden Institute und der WU zu bedanken. 2 Die Herausgeber 2 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird wie bei juristischen Texten üblich auf eine explizite Nennung der jeweils weiblichen und männlichen Form verzichtet; die jeweils gewählte Diktion ist ausdrücklich als geschlechtsneutral zu verstehen. X

11 Grußwort des Herrn Staatssekretärs für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Hans Winkler anlässlich der Eröffnung des Europäischen Reiserechtsforums in der Wirtschaftsuniversität Wien am Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Damen und Herren Veranstalter des Europäischen Reiserechtsforums, Sehr geehrter Herr Rektor, sehr geehrter Herr Professor Griller, sehr geehrter Herr Professor Mazanec, sehr geehrte Damen und Herren Professoren aus vielen Teilen Europas, sehr geehrte Damen und Herren aus den Europäischen Institutionen, sehr geehrte Damen und Herren Vertreter aus der Wirtschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich ganz außerordentlich, Sie alle beim Europäischen Reiserechtsforum in Wien begrüßen zu dürfen. Diese vom Europainstitut und dem Institut für Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftsuniversität Wien sowie vom Österreichischen Institut für Angewandte Forschung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft organisierte Veranstaltung ist einzigartig in Österreich. Den Veranstaltern dieses Forums ist es gelungen, just zu Beginn der großen Reisezeit Experten aus Wissenschaft und Praxis, von nationalen und supranationalen Institutionen in Wien zu versammeln. Das Reiserechtsforum ist somit für Sie DIE Gelegenheit in den kommenden Tagen aktuelle Fragen im Zusammenhang mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des europäischen Reiserechts zu diskutieren und aktuelle Entwicklungen gemeinsam zu erörtern. XI

12 Grußwort Meine Damen und Herren, Wie insb die letzten Wochen und Monate bewiesen haben, ist Europa ein heiß diskutiertes Thema. Oft wird der Vorwurf bemüht, das Europa der Europäischen Union sei zu abstrakt, betreffe den einzelnen zu wenig. Ich denke, dass es an uns liegt zu zeigen, wie jeder einzelne in vielen Bereichen von der EU profitiert. Ich bin davon überzeugt, dass auch Sie alle in diesem Forum dazu einen Beitrag leisten können, diese Aspekte herauszuarbeiten und zu kommunizieren. Sie werden sich in den kommenden Tagen in verschiedenen Panels intensiv mit dem Thema Reiserecht auseinandersetzen. Gerade in diesem Bereich hat die EU bedeutende Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bewirkt. Ich brauche Ihnen gegenüber die Bedeutung der Pauschalreiserichtlinie oder der Rechtsakte über die Entschädigung oder Unterstützungsleistungen von Fluggästen bei Nichtbeförderung nicht zu betonen. Lassen Sie mich stattdessen kurz die praktischen Seiten des Reisens ansprechen und die Rolle des Außenministeriums in diesem Zusammenhang skizzieren. Die Sommerreisesaison steht vor der Tür und für viele Österreicherinnen und Österreicher bedeutet das Vorfreude auf verschiedenste Auslandsreisen. Für das Außenministerium bedeutet diese Zeit jedoch jedes Jahr eine große Herausforderung. In Folge der stetig steigenden Zahl von Auslandsreisen ist es in den letzten Jahren auch zu einem Anstieg der Hilfsleistungen durch unsere Konsulate und Botschaften gekommen. Letztes Jahr wurden mehr als fünf Millionen Auslandsreisen von Österreicherinnen und Österreichern registriert. Die Zahl der Konsularfälle nahm im Jahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr um ca 17% auf Fälle zu. Dabei gab es 2007 einen traurigen Hochstand bei der Zahl der im Ausland verstorbenen Österreicher, nämlich Fälle. Zunahmen gab es unter anderem auch bei der Ausstellung von Notpässen (+19,9%), bei der Hilfeleistung bei Erkrankung oder Unfall (+14,8%) sowie bei der Betreuung von Sozialfällen (+16,2%) und in finanziellen Notfällen. Neben der rein zahlenmäßigen Zunahme von Auslandsreisen hat sich in den letzten Jahren aber auch das Reiseverhalten der Menschen stark verändert. Stand früher der reine Bade- und Erholungsurlaub im Vordergrund, so zieht es heute immer mehr Menschen, und dabei nicht nur junge Leute, in exotische und weit entfernte Länder bzw. auf Abenteuer- und Erlebnisurlaube, die natürlich auch einer gründlicheren Vorbereitung bedürften, was aber leider nicht immer geschieht. Um die Sicherheit der österreichischen Touristen zu verbessern, appelliert das Außenministerium an diese, ihren Urlaub gut zu planen und sich bereits im Vorfeld über mögliche Unsicherheiten an den Reisedestinationen zu informieren. Immerhin besteht derzeit für zehn Länder eine Reisewarnung und für 17 Länder eine partielle Reisewarnung. Sollte man dennoch in eines dieser Länder reisen müssen, wird dringend angeraten, sich vor Reiseantritt bei der XII

13 Grußwort zuständigen Botschaft zu melden und Detailinformationen über die geplanten Destinationen einzuholen. Auf seiner Homepage bietet das Außenministerium unter anderem auch detaillierte Länder- und Reisehinweise für sämtliche Staaten der Welt. Diese wichtigen Informationen werden im Wege unseres weltweiten Netzes an Vertretungsbehörden sowie in Koordination mit den EU-Partnern zusammengestellt und regelmäßig aktualisiert. Sollte trotz guter Vorbereitung und eingehender Vorsichtsmaßnamen dennoch ein Notfall im Ausland eintreten, so können sich österreichische Bürgerinnen und Bürger vertrauensvoll an die zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden (Botschaften, Generalkonsulate, Konsulate und Honorarkonsulate) wenden. Diese werden im Rahmen der Gesetze des Empfangsstaates bemüht sein, nach besten Kräften Unterstützung zu leisten. Für Notfälle hat das Bürgerservice des Außenministeriums eine Hotline eingerichtet, die rund um die Uhr unter der Telefonnummer: erreichbar ist. Die Mitarbeiter sind mit mehreren hundert Anfragen täglich konfrontiert. Daneben sind aber auch alle Berufsvertretungen weltweit rund um die Uhr im Notfall erreichbar (Service: Information, Reisetipps im Internet unter <aussenministerium.at>); Lassen Sie mich zum Schluss den Veranstaltern erneut zur Organisation dieses Forums gratulieren. Ich wünsche Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, interessante und spannende Gespräche und Diskussionen. Ich bin sicher, dass Sie alle dieses Treffen mit einer Fülle von neuen Anregungen, Eindrücken und auch wertvollen neuen persönlichen Kontakten abschließen werden. Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger hebt in seinen Grußworten die Bedeutung des Verbraucherrechts und insbesondere des Reiserechts im Rahmen der Europäischen Integration hervor und die Notwendigkeit von Regeln auf dem internationalen Markt XIII

14 1. Reiserecht als Teil des Europäischen Privatrechts Brigitta Jud 1.1 Reiserecht als Teil der «Europäischen Gesetzgebung» Die Pauschalreise-RL 90/314/EWG vom Zentrale Bedeutung im Europäischen Reiserecht kommt der Pauschalreise-RL aus dem Jahr 1990 zu. 1 Durch die Angleichung der Vorschriften der Mitgliedstaaten (MS) über Pauschalreisen soll der Wettbewerb gefördert und dem Verbraucher die Möglichkeit geben werden, in sämtlichen MS Pauschalreisen zu vergleichbaren Bedingungen zu buchen. 2 Die Pauschalreise-RL soll also zur Vollendung des Binnenmarktes und zur Verstärkung des Verbraucherschutzes beitragen. Sie normiert wie die meisten anderen Verbraucherschutz-RL auch lediglich eine Mindestharmonisierung: Gem Art 8 können die MS strengere Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers erlassen oder aufrechterhalten. Der Schutz beschränkt sich allerdings nicht auf Verbraucher im engeren Sinn, sondern erstreckt sich auf Reisende im Allgemeinen. 3 Auch derjenige, 1 Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom über Pauschalreisen, ABl 1990 L 158/ 59; zur Pauschalreise-RL siehe Hahnl, Die Pauschalreise-Richtlinie 90/314/EWG, in Saria, Tourismus und Gastronomie (2002) 80 ff. Kietaibl, Pauschalreiserecht (2007) 11 ff. Zu ihrer Umsetzung im österreichischen Recht siehe zb Lurger/Augenhofer, Österreichisches und Europäisches Konsumentenschutzrecht 2 (2008) 87 ff; Mayrhofer, Anmerkungen zur Umsetzung der EG-Pauschalreisenrichtlinie in das KSchG, ZfRV 1995, 229 (230 ff); Apathy, Das neue Reisevertragsrecht, RdW 1994, 234; Riedler, Der Reisevertrag, ecolex 1994, 149; Michitsch, Reiserecht, Kommentar der 31b ff KSchG (2004) Vor 31b 31f Rz 9 f. 2 Siehe dazu den ErwGr 2, 3 Pauschalreise-RL. 3 Vgl Art 2 Z 4 Pauschalreise-RL, der den Verbraucherbegriff der RL definiert; siehe dazu Riedler, ecolex 1994, 150; Lurger/Augenhofer, Österreichisches und Europäisches Konsumentenschutzrecht 2 85 f; krit zu diesem weiten Verbraucherbegriff Tonner, Reisevertrag, in Gebauer/Wiedmann (Hg), Zivilrecht unter europäischem Einfluss (2005) 518; ders, 10 Jahre EG-Pauschalreise-Richtlinie eine Bilanz, EWS 2000, 473 f. 1

15 Reiserecht als Teil des Europäischen Privatrechts der zu beruflichen Zwecken eine Pauschalreise bucht, ist in den Schutzbereich einbezogen. 4 Die Pauschalreise-RL ist also genau genommen eine Kundenschutz-RL. 5 Dieser Kundenschutz soll entsprechend der bei Inkrafttreten der RL georteten Probleme vor allem durch vier Mechanismen erreicht werden: Zunächst einmal soll der Kundenschutz durch ausreichende Informationen des Reisenden und Schutz vor irreführenden Angaben der Reiseveranstalter bewerkstelligt werden. So bestimmt Art 3, dass die dem Verbraucher vom Veranstalter oder Vermittler gegebenen Reisebeschreibungen, ihr Preis und die übrigen Vertragsbedingungen keine irreführenden Angaben enthalten dürfen. Dies gilt im Besonderen für Reiseprospekte. Angaben in Prospekten binden den Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich auf Änderungen im Prospekt hingewiesen wurde oder später etwas anderes vereinbart wurde. Dieses allgemeine Irreführungsverbot wird in Art 4 und im Anhang zur RL durch weitere Informationspflichten ergänzt. Ein zweiter Punkt betrifft die Voraussetzungen und Schranken eines einseitigen Preis- und Leistungsänderungsrechts. So bestimmt Art 4 Abs 3, dass ein Verbraucher, der die Pauschalreise nicht antreten kann, seine Buchung auf eine Person übertragen kann, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt. Mehrkosten sind vom Verbraucher zu tragen. Gem Art 4 Abs 4 dürfen die vertraglich festgelegten Preise nur geändert werden, wenn dies im Vertrag bereits vorgesehen ist und einer der in der RL angeführten Änderungen vorliegt (Beförderungskosten, Wechselkurse etc). 6 Bei einer Preisänderung kann der Verbraucher ohne Zahlung einer Vertragsstrafe zurücktreten oder die Zusatzklausel akzeptieren (Art 4 Abs 5). Tritt der Verbraucher zurück oder storniert der Veranstalter die Reise, hat der Verbraucher Anspruch auf eine andere Pauschalreise oder die schnellstmögliche Erstattung aller aufgrund des Vertrages gezahlten Beträge. 7 Wenn nach Abreise ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird, so hat der Veranstalter (ohne Preisaufschlag) angemessene Vorkehrungen zur weiteren Durchführbarkeit zu treffen und Entschädigungen zu zahlen (Art 4 Abs 7). Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden, hat der Veranstalter für eine Beförderungsmöglichkeit zum Ort der Abreise oder zu einem anderen vereinbarten Ort zu sorgen (Art 4 Abs 7). 8 4 Apathy in Schwimann, ABGB V 3 (2006) 31b KSchG Rz 2. 5 Vgl Lurger/Augenhofer, Österreichisches und Europäisches Konsumentenschutzrecht 2 55 f; Michitsch, Reiserecht, 31b Rz 23 ff. 6 Siehe dazu Bläumauer, Der Kerosinzuschlag Schranken und Hürden von Preisänderungen beim Reisevertrag, RdW 2001, 394 mwn. 7 Siehe dazu Wilhelm, Änderung der Reise und Storno, ecolex 1994, 145; Fischer-Czermak, Leistungsstörungen beim Reiseveranstaltungsvertrag, JBl 1997, 274 (277). 8 Vgl B. Jud, Gewährleistung beim Reiseveranstaltungsvertrag, ecolex 2001,

16 Reiserecht als Teil der «Europäischen Gesetzgebung» Der dritte Punkt betrifft die Haftung des Reiseveranstalters für Reisemängel (Art 5 f). Art 5 verpflichtet die MS, Maßnahmen zu treffen, damit der Veranstalter gegenüber dem Verbraucher die Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unabhängig davon übernimmt, ob er selbst oder andere Dienstleister diese Verpflichtungen zu erfüllen haben (Abs 1). Außerdem haben die MS eine Haftung für die durch die Nichterfüllung verursachten Schäden sicherzustellen, es sei denn, es trifft weder den Veranstalter noch einen anderen Dienstleistungsträger ein Verschulden, weil die Versäumnisse bei Vertragserfüllung entweder dem Verbraucher zuzurechnen sind oder die unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Versäumnisse einem am Vertrag unbeteiligten Dritten zuzurechnen sind oder die Versäumnisse auf höhere Gewalt oder ein vom Veranstalter nicht abwendbares Ereignis zurückzuführen sind. Der Veranstalter muss sich auch in diesen Fällen bemühen, dem Verbraucher Hilfe zu leisten. Der vierte Punkt betrifft schließlich den Schutz der Reisenden vor Insolvenz des Veranstalters oder Vermittlers. Nach Art 7 der RL hat der Veranstalter nachzuweisen, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung gezahlter Beiträge und die Rückreise des Verbrauchers sichergestellt sind Die Fluggastrechte-VO 261/2004 vom Einen zweiten, wesentlichen Baustein des Europäischen Reiserechts stellt die Fluggastrechte-VO 261/2004 dar, 10 welche die sogenannte Überbuchungs- VO aus dem Jahr 1991 abgelöst hat. 11 Die Fluggastrechte-VO ist direkt anwendbar und enthält gemeinsame Bestimmungen für Ausgleichs- und Unter- 9 Ausf dazu Hahnl in Saria, Tourismus und Gastronomie 97 ff. 10 VO 261/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der VO 295/91/EWG, ABl 2004 L 46/1; siehe ausführlicher zur Fluggastrechte-VO Aufner, Die neue EU-Überbuchungsverordnung, ZVR 2005, 229 (230 ff); Pfeiffer, Die neue EU-Verordnung über Fluggast-Entschädigungen, ÖAMTC- FI 2005/97; Schmid, Die Bewährung der neuen Fluggastrechte in der Praxis Ausgewählte Probleme bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, NJW 2006, 1841; ders, Fluggastrechte in der Praxis Ein Überblick über Entscheidungen zur Verordnung (EG) Nr. 261/004 mit Anmerkungen, NJW 2007, 261; Staudinger/Schmidt- Bendun, Neuregelung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste, NJW 2004, 1897; Keiler, Die Fluggastrechte-VO vor dem EuGH, ZVR 2009, VO 295/91/EWG des Rates vom über eine gemeinsame Regelung für ein System von Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung im Linienflugverkehr, ABl 1991 L 36/5; siehe dazu zb Ofner, Überbuchte Flüge und das Zivilrecht eine Verordnung der EU, ecolex 1994, 453; Giemulla, Überbuchungen bei Luftbeförderungen, EuZW 3

17 Reiserecht als Teil des Europäischen Privatrechts stützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, bei Annullierung oder Verspätung von Flügen. Die Fluggastrechte-VO hat jüngst die Aufmerksamkeit auf sich gezogen, hat doch das HG Wien erstmals eine Entschädigung wegen Flugverspätung auf Basis der VO zugesprochen. 12 Die VO gilt für Fluggäste, die (i) auf einem Flughafen eines MS einen Flug antreten oder unter bestimmten Voraussetzungen (ii) auf einem Flughafen eines Drittstaats einen Flug zu einem Flughafen eines MS antreten (Art 3 Abs 1). 13 Der Fluggast muss zudem über eine bestätigte Buchung verfügen und sich ausgenommen bei Annullierung zur vorgegebenen Zeit, oder wenn keine Zeit angegeben wurde, 45 min vor veröffentlichtem Reisetermin, zur Abfertigung einfinden (Art 3 Abs 2). Im Gegensatz zur früheren Überbuchungs-VO gilt die Flugverkehrs-VO auch für Charterflüge. Die Art 7, 8 und 9 beschreiben die Ansprüche der Fluggäste. Diese Ansprüche sind der nach der Entfernung und bei alternativer Beförderung nach der Verspätung abgestufte betragsmäßig festgesetzte Ausgleichsanspruch (Art 7), der Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung (Art 8) und der Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie etwa Mahlzeiten, Hotelunterbringung, Beförderung zwischen Flughafen und Hotel sowie unentgeltliche Telefongespräche, Telefaxe oder s (Art 9). In Art 4 wird die Nichtbeförderung konkretisiert. Wenn es nach vernünftigem Ermessen absehbar ist, dass nicht alle Gäste befördert werden können, hat das Luftfahrtunternehmen zu versuchen, Fluggäste gegen eine Gegenleistung zum freiwilligen Verzicht zu bewegen. Finden sich nicht genügend Freiwillige, kann die Beförderung verweigert werden. Dies löst die Ansprüche nach Art 7, 8 und 9 aus. Mit der Annullierung beschäftigt sich Art 5. Grundsätzlich hat der Fluggast den Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung (Art 8) sowie ge- 1991, 367 (369); Lorenz, Linien- und sonstiger Flugverkehr, in Saria, Tourismus und Gastronomie 106 ff. 12 HG Wien 1 R 206/07a =ZVR 2008, 341 (Michitsch): Die Klägerin wollte nach Johannesburg reisen. Obwohl das witterungsbedingt notwendige Enteisen des Flugzeugs am Flughafen Schwechat nur ca 17 min in Anspruch nimmt, verzögerte sich der Start um mindestens eine Stunde, sodass sie ihren Anschlussflug in Frankfurt versäumte. Erst am nächsten Tag konnte sie weiterfliegen und kam mit knapp zwölfstündiger Verspätung an. Dass die Verspätung der Einflusssphäre der Fluglinie entzogen sei, konnte diese nicht darlegen. Da die Verspätung über fünf Stunden betrug, verlangte die Klägerin Kosten für den Hinflug ihv EUR 511,12 als Entschädigung. Dieser Anspruch wurde vom HG bestätigt. Dieses sah darin sogar eine Nichtbeförderung, wofür aufgrund der Entfernung EUR 600, als Ausgleichsanspruch zugestanden wären. Dazu T. Arnold, Ansprüche bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung, ecolex 2008, Siehe dazu EuGH Rs C-173/07 =NJW 2008, 2697 =VRInfo 7/2008, 1; Keiler, Reisemangel durch Vorverlegung des Rückflugs Ansprüche nach der Pauschalreise-RL und der Fluggäste-VO, Zak 2007, 263 (265 f). 4

18 Reiserecht als Teil der «Europäischen Gesetzgebung» gebenenfalls auf Unterstützungsleistungen (Art 9). Der Ausgleichsanspruch nach Art 7 besteht nur, wenn der Fluggast nicht «rechtzeitig» die «Rechtzeitigkeit» wird detailliert geregelt über die Annullierung verständigt wird. Art 6 präzisiert den Tatbestand der Verspätung. Je nach Entfernung und Dauer der Verspätung gebührt ein Anspruch auf entsprechende Unterstützungsleistungen nach Art 9. Wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, hat der Fluggast Anspruch auf Erstattung des Flugpreises (Art 8 Abs 1 lit a). Auch Flüge, die im Rahmen einer Pauschalreise erbracht werden, fallen unter die VO, so dass Ansprüche der Reisenden gegebenenfalls aus beiden Regelwerken abgeleitet werden können Die VO 889/2002/EG über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen vom (Übereinkommen von Montreal) Der dritte vorzustellende Rechtsakt ist das Übereinkommen von Montreal über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen, 14 das durch die VO 15 in Europäisches Recht «gegossen» wurde. Das Übereinkommen von Montreal löste das Abkommen von Warschau und die entsprechende Vorgänger-VO 16 ab. 17 Zentrales Anliegen des Übereinkommens und dementsprechend auch der VO ist eine Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Unfällen für Sachschäden, Verspätungsschäden und Personenschäden. Die VO ergänzt das Übereinkommen von Montreal um eine Versicherungspflicht für Luftfahrtunternehmen, die sicherstellt, dass alle berechtigten Personen vollen Ersatz erhalten. Überdies erstreckt die VO das Haftungsregime auch auf rein innerstaatliche Flüge. Für Personenschäden haftet das Luftfahrtunternehmen bis zu einem Höchstbetrag von Sonderziehungsrechten verschuldensunabhängig. Die Sonderziehungsrechte sind vereinfacht gesagt eine «fiktive Währung», die auf Basis der bestehenden Reserveguthaben der MS beim Internationalen 14 Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen). Dazu Schmid/Müller-Rostin, In-Kraft-Treten des Montrealer Übereinkommens von 1999: Neues Haftungsregime für internationale Lufttransporte, NJW 2003, 3516; Aufner, Neuerungen im Luftfahrt-Haftpflichtrecht, ZVR 2002, 328 (330 ff). 15 VO 889/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der VO 2027/97/EG des Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen, ABl 2002 L 140/2. 16 VO 2027/97/EG des Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen, ABl 1997 L 285/1. 17 Zur Entwicklung des Luftfahrthaftpflichtrechts siehe Aufner, ZVR 2002, 328; ders, Das österreichische Luftfahrt-Haftpflichtrecht auf neuem Kurs, ZVR 2006, 349 (350 ff). 5

19 Reiserecht als Teil des Europäischen Privatrechts Währungsfonds ermittelt wird Sonderziehungsrechte entsprechen derzeit etwas mehr als , EUR. 18 Für darüber hinausgehende Personenschäden haftet der Luftfahrtunternehmer, wenn er nicht nachweist, dass weder er noch seine Leute den Schaden durch ein unrechtmäßiges Verhalten verursacht haben oder der Schaden ausschließlich auf eine unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung eines Dritten zurückzuführen ist. Für aufgegebenes Reisegepäck wird eine verschuldensunabhängige Haftung des Luftfrachtführers für Schäden normiert, die während der Zeit eingetreten sind, in der sich das Gepäck in seiner Obhut befunden hat. Er haftet jedoch nicht, soweit der Schaden auf die Eigenart des Gepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Für nicht aufgegebenes Reisegepäck (insb Handgepäck) sieht das Übereinkommen dagegen eine Verschuldenshaftung des Luftfrachtführers oder seiner Leute vor. Für den Bereich der Haftung für Verspätungsschäden statuiert das Übereinkommen eine Verschuldenshaftung des Luftfrachtführers (bzw seiner Leute) mit umgekehrter Beweislast für Schäden, die durch die Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Gepäck oder Gütern entstehen. Für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck und Gütern sowie für Verspätungsschäden bei der Personenbeförderung normiert das Übereinkommen Haftungshöchstbeträge, die jedoch nicht gelten, wenn der Schaden vom Luftfrachtführer oder seinen Leuten absichtlich oder leichtfertig verursacht wurde. 1.2 Reiserecht als Teil der Europäischen Rechtsprechung Die große Bedeutung des Reiserechts im Europäischen Privatrecht zeigt sich aber nicht nur in den erwähnten legislativen Rechtsakten, sondern auch in dem Umstand, dass der EuGH wiederholt mit der Auslegung der Pauschalreise-RL befasst wurde. Eine genauere Betrachtung zeigt, dass diesen Entscheidungen eine weit über das Reiserecht hinausgehende Bedeutung zukommt EuGH , Dillenkofer ea/deutschland verb Rs C-178/94, C-179/94, C-188/94, C-189/94 und C-190/94 Die erste Entscheidung zur Pauschalreise-RL aus 1996 erfolgte im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Landgerichts Bonn in einem zwischen Herrn Dillenkofer und anderen einerseits und der Bundesrepublik Deutsch- 18 Zum aktuellen Umrechnungskurs <imf.org/external/np/fin/data/rms_sdrv.aspx>. 6

20 Reiserecht als Teil der Europäischen Rechtsprechung land andererseits anhängigen Verfahrens. 19 Die Kläger hatten Pauschalreisen gebucht und konnten diese wegen Konkurses der Reiseveranstalter nicht antreten oder mussten auf eigene Kosten von ihrem Ferienort zurückkehren. Den Klägern wurden weder die Beträge, die sie diesen Veranstaltern gezahlt hatten, noch die ihnen für ihre Rückreise entstandenen Kosten erstattet. Die Bundesrepublik Deutschland hatte Art 7 der Pauschalreise-RL, nach dem der Veranstalter nachzuweisen hat, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung gezahlter Beträge und die Rückreise des Verbrauchers sichergestellt sind, nicht fristgerecht umgesetzt. Daher machten die Kläger Schadenersatz gegen Deutschland geltend, da sie bei rechtzeitiger Umsetzung der Pauschalreise-RL vor den Folgen des Konkurses der Reiseveranstalter geschützt gewesen wären. In Fortsetzung seiner bisherigen Rsp zur sogenannten Staatshaftung 20 führte der EuGH aus, dass die Nichtumsetzung einer RL innerhalb der festgesetzten Frist als solche einen qualifizierten Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht darstellt und einen Entschädigungsanspruch für den Geschädigten gegen den «nichtumsetzenden» MS begründet. Voraussetzung sei allerdings, dass die RL die Verleihung an Rechten an den Einzelnen bezweckt, deren Inhalt bestimmbar ist und dass zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat auferlegte Verpflichtung und dem eingetretenen Schaden ein Kausalzusammenhang besteht. Diese Voraussetzungen sieht der EuGH in Art 7 der Pauschalreise-RL verwirklicht: Er bezwecke die Verleihung von Rechten an den Einzelnen, die Rechte seien inhaltlich bestimmt und auch der Kausalzusammenhang sei zu bejahen EuGH Rs C-140/97 (Rechberger ea/österreich) Art 7 Pauschalreise-RL wurde nicht nur Deutschland, sondern auch Österreich zum Verhängnis. 21 Art 7 wurde in Österreich durch die Reisebüro-Siche- 19 EuGH verb Rs C-178/94, C-179/94, C-188/94, C-189/94 und C-190/94, Slg 1996 I =JZ 1997, 198 (Eidenmüller) =VuR 1996, 396 (Tonner) =EuZW 1996, 654; siehe dazu Huff, Eine erste Bewertung des EuGH-Urteils Dillenkofer, NJW 1996, Bspw EuGH verb Rs C-6/90 u C-9/90 (Francovich ea) Slg 1991 I =NJW 1992, 165; verb Rs C-46/93 u C-48/93 (Brasseerie du Pêcheur), Slg 1996 I 1029 =NJW 1996, 1267; zur Staatshaftung siehe zb Lurger/Augenhofer, Österreichisches und Europäisches Konsumentenschutzrecht 2 51 f; Heiderhoff, Gemeinschaftsprivatrecht 2 (2007) 38 f. 21 EuGH Rs C-140/97 Slg 1999 I =EuZW 1999, 468 (Tonner) =NJW 1999, 3181; siehe dazu Stix-Hackl, «Pauschalreisen und Staatshaftung» eine unendliche Geschichte, AnwBl 1999,

Der Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon Der Vertrag von Lissabon Vanessa Hellmann Der Vertrag von Lissabon Vom Verfassungsvertrag zur Änderung der bestehenden Verträge Einführung mit Synopse und Übersichten ABC Vanessa Hellmann Universität Bielefeld

Mehr

Ralf-Stefan Lossack Wissenschaftstheoretische Grundlagen für die rechnerunterstützte Konstruktion

Ralf-Stefan Lossack Wissenschaftstheoretische Grundlagen für die rechnerunterstützte Konstruktion Ralf-Stefan Lossack Wissenschaftstheoretische Grundlagen für die rechnerunterstützte Konstruktion Ralf-Stefan Lossack Wissenschaftstheoretische Grundlagen für die rechnerunterstützte Konstruktion Mit 106

Mehr

Gerald Gatterer Antonia Croy. Geistig fit ins Alter 3. Neue Gedächtnisübungen für ältere Menschen

Gerald Gatterer Antonia Croy. Geistig fit ins Alter 3. Neue Gedächtnisübungen für ältere Menschen W Gerald Gatterer Antonia Croy Geistig fit ins Alter 3 Neue Gedächtnisübungen für ältere Menschen SpringerWienNewYork Dr. Gerald Gatterer Schloßmühlgasse 22, 2351 Wiener Neudorf, Österreich, Tel. 02236

Mehr

Das Geheimnis des kürzesten Weges

Das Geheimnis des kürzesten Weges Das Geheimnis des kürzesten Weges Das Internet wächst mit rasanter Geschwindigkeit. Schätzungen besagen, dass die Zahl der Internet-Benutzer zur Zeit bei etwa einer halben Milliarde Menschen liegt. Viele

Mehr

SRV und STAR präsentieren Denied Boarding Compensation

SRV und STAR präsentieren Denied Boarding Compensation und SRV heissen Sie am TTW 2006 willkommen SRV und STAR präsentieren Denied Boarding Compensation Entschädigungen bei Überbuchungen Annullierungen und Flugverspätungen 1 Ausgangspunkt Verordnung (EG) Nr.

Mehr

Schweizerisches Reiserecht. Rolf Metz Rechtsanwalt. Tourismusökonomie: Tour Operating. 7. April 2009

Schweizerisches Reiserecht. Rolf Metz Rechtsanwalt. Tourismusökonomie: Tour Operating. 7. April 2009 Tourismusökonomie: Tour Operating Forschungsinstitut für Freizeit und Tourismus (FIF) Schweizerisches Reiserecht Rolf Metz Rechtsanwalt 7. April 2009 Überblick Ist der Konsument schützwürdig? ü Massnahmen

Mehr

Einfluss der Terrorgefahr auf das Reiserecht. Ass.Prof. Dr. Thomas Schoditsch Universität Graz

Einfluss der Terrorgefahr auf das Reiserecht. Ass.Prof. Dr. Thomas Schoditsch Universität Graz Einfluss der Terrorgefahr auf das Reiserecht Ass.Prof. Dr. Thomas Schoditsch Universität Graz Roadmap Einordnung des Reiserechts im Zivilrecht Rechtliche Folgen der Terrorgefahr Reiserecht im Zivilrecht

Mehr

Picking the winners - Dienstleistungsorientierte Bestandspflegeund Ansiedlungspolitik

Picking the winners - Dienstleistungsorientierte Bestandspflegeund Ansiedlungspolitik Geographie Bernd Steinbrecher Picking the winners - Dienstleistungsorientierte Bestandspflegeund Ansiedlungspolitik Dienstleistungsunternehmen in der Regionalentwicklung am Beispiel der Region Aachen Diplomarbeit

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF X ZR 123/10 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit Verkündet am: 16. Juni 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Mehr

Die Rechtswahl in Reiseverträgen: Rom I Verordnung und Günstigkeitsabwägung

Die Rechtswahl in Reiseverträgen: Rom I Verordnung und Günstigkeitsabwägung 17. Reiserechtstag Münster 2009 Forschungsinstitut für Europafragen Die Rechtswahl in Reiseverträgen: Rom I Verordnung und Günstigkeitsabwägung Dr. LL.M. 1 Gliederung I. Allgemeiner Teil 1. Anwendungsbereich

Mehr

Informatik. Christian Kuhn. Web 2.0. Auswirkungen auf internetbasierte Geschäftsmodelle. Diplomarbeit

Informatik. Christian Kuhn. Web 2.0. Auswirkungen auf internetbasierte Geschäftsmodelle. Diplomarbeit Informatik Christian Kuhn Web 2.0 Auswirkungen auf internetbasierte Geschäftsmodelle Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

Taschenlexikon Logistik

Taschenlexikon Logistik Taschenlexikon Logistik Michael ten Hompel (Hrsg.) Volker Heidenblut Taschenlexikon Logistik Abkürzungen, Definitionen und Erläuterungen der wichtigsten Begriffe aus Materialfluss und Logistik 3., bearbeitete

Mehr

X.systems.press ist eine praxisorientierte Reihe zur Entwicklung und Administration von Betriebssystemen, Netzwerken und Datenbanken.

X.systems.press ist eine praxisorientierte Reihe zur Entwicklung und Administration von Betriebssystemen, Netzwerken und Datenbanken. X. systems.press X.systems.press ist eine praxisorientierte Reihe zur Entwicklung und Administration von Betriebssystemen, Netzwerken und Datenbanken. Martin Grotegut Windows Vista Service Pack 1 123 Martin

Mehr

Rauchfrei in 5 Wochen

Rauchfrei in 5 Wochen Rauchfrei in 5 Wochen Ernest Groman Astrid Tröstl Rauchfrei in 5 Wochen Das Erfolgsprogramm seit über 15 Jahren: Selbsthilfe zum Nichtrauchen Mit 17 Abbildungen 2123 Dr. Ernest Groman Medizinische Universität

Mehr

Klientenzentrierte Gesprächsführung in der Physiotherapie:

Klientenzentrierte Gesprächsführung in der Physiotherapie: Medizin Heike Hoos-Leistner Klientenzentrierte Gesprächsführung in der Physiotherapie: Entwicklung einer Unterrichtskonzeption zum Klientenzentrierten Ansatz nach Carl Rogers Diplomarbeit Bibliografische

Mehr

Das Internet als Instrument der Unternehmenskommunikation unter besonderer Berücksichtigung der Investor Relations

Das Internet als Instrument der Unternehmenskommunikation unter besonderer Berücksichtigung der Investor Relations Wirtschaft Jörn Krüger Das Internet als Instrument der Unternehmenskommunikation unter besonderer Berücksichtigung der Investor Relations Eine theoretische und empirische Analyse Diplomarbeit Bibliografische

Mehr

Die deutsch-französischen Beziehungen von der Wiedervereinigung zum Maastrichter Vertrag

Die deutsch-französischen Beziehungen von der Wiedervereinigung zum Maastrichter Vertrag Bachelorarbeit Johannes Müller Die deutsch-französischen Beziehungen von der Wiedervereinigung zum Maastrichter Vertrag Die Rolle Helmut Kohls und François Mitterrands Bachelor + Master Publishing Müller,

Mehr

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Eine Unternehmensbefragung Diplomica Verlag Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen

Mehr

Frost- bzw. Frost-Taumittel-Widerstand von Beton

Frost- bzw. Frost-Taumittel-Widerstand von Beton Technik Carsten Flohr Frost- bzw. Frost-Taumittel-Widerstand von Beton Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Grundlagen der doppelten Buchführung

Grundlagen der doppelten Buchführung Grundlagen der doppelten Buchführung Michael Reichhardt Grundlagen der doppelten Buchführung Schritt für Schritt einfach erklärt 2., aktualisierte Auflage Prof. Dr. Michael Reichhardt Hochschule Karlsruhe

Mehr

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

Mehr

Michael ten Hompel (Hrsg.) Volker Heidenblut. Taschenlexikon Logistik

Michael ten Hompel (Hrsg.) Volker Heidenblut. Taschenlexikon Logistik Michael ten Hompel (Hrsg.) Volker Heidenblut Taschenlexikon Logistik Michael ten Hompel (Hrsg.) Volker Heidenblut Taschenlexikon Logistik Abkürzungen, Definitionen und Erläuterungen der wichtigsten Begriffe

Mehr

Innovative Preismodelle für hybride Produkte

Innovative Preismodelle für hybride Produkte Wirtschaft Christoph Da-Cruz Innovative Preismodelle für hybride Produkte Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Yoga - die Kunst, Körper, Geist und Seele zu formen

Yoga - die Kunst, Körper, Geist und Seele zu formen Sport Carla Vieira Yoga - die Kunst, Körper, Geist und Seele zu formen Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

Mehr

Niels Klußmann Arnim Malik Lexikon der Luftfahrt

Niels Klußmann Arnim Malik Lexikon der Luftfahrt Niels Klußmann Arnim Malik Lexikon der Luftfahrt Niels Klußmann Arnim Malik Lexikon der Luftfahrt 2., aktualisierte und erweiterte Auflage Mit 34 Abbildungen und 28 Tabellen 123 Niels Klußmann Düsseldorf

Mehr

Übergewichtige Kinder und Jugendliche in Deutschland

Übergewichtige Kinder und Jugendliche in Deutschland Geisteswissenschaft Axel Jäckel Übergewichtige Kinder und Jugendliche in Deutschland Ein Fall für die soziale Arbeit?! Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische

Mehr

Gentechnik geht uns alle an!

Gentechnik geht uns alle an! Oskar Luger Astrid Tröstl Katrin Urferer Gentechnik geht uns alle an! Ein Überblick über Praxis und Theorie 2. Auflage Gentechnik geht uns alle an! Oskar Luger Astrid Tröstl Katrin Urferer Gentechnik geht

Mehr

Bachelorarbeit. Grundeinkommen. Vier Modelle im Vergleich. Hauke Meyerrose. Bachelor + Master Publishing

Bachelorarbeit. Grundeinkommen. Vier Modelle im Vergleich. Hauke Meyerrose. Bachelor + Master Publishing Bachelorarbeit Hauke Meyerrose Grundeinkommen Vier Modelle im Vergleich Bachelor + Master Publishing Hauke Meyerrose Grundeinkommen Vier Modelle im Vergleich ISBN: 978-3-86341-501-3 Druck Diplomica Verlag

Mehr

Peter tom Suden. Die elektronische Rechnung in Handels- und Steuerrecht

Peter tom Suden. Die elektronische Rechnung in Handels- und Steuerrecht Peter tom Suden Die elektronische Rechnung in Handels- und Steuerrecht Peter tom Suden Die elektronische Rechnung in Handels- und Steuerrecht Einführung, Signatur, Dokumentation Bibliografische Information

Mehr

Anforderungen von Crossmedia-Kampagnen

Anforderungen von Crossmedia-Kampagnen Medien Christian Regner Anforderungen von Crossmedia-Kampagnen Eine Untersuchung am Beispiel einer Casting-Show Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische

Mehr

Der optimale Webshop

Der optimale Webshop Bachelorarbeit Martin Fleischer Der optimale Webshop Webusability und rechtliche Aspekte im e-commerce Martin Fleischer Der optimale Webshop: Webusability und rechtliche Aspekte im e-commerce ISBN: 978-3-8386-0481-7

Mehr

Deutsch für Ärztinnen und Ärzte

Deutsch für Ärztinnen und Ärzte Deutsch für Ärztinnen und Ärzte Ulrike Schrimpf Markus Bahnemann Deutsch für Ärztinnen und Ärzte Trainingsbuch für die Fachsprachprüfung und den klinischen Alltag 4., aktualisierte und erweiterte Auflage

Mehr

Springer Spektrum, Springer Vieweg und Springer Psychologie.

Springer Spektrum, Springer Vieweg und Springer Psychologie. essentials Essentials liefern aktuelles Wissen in konzentrierter Form. Die Essenz dessen, worauf es als State-of-the-Art in der gegenwärtigen Fachdiskussion oder in der Praxis ankommt, komplett mit Zusammenfassung

Mehr

1 1 der chirurgischen Instrumente

1 1 der chirurgischen Instrumente 1 1 der chirurgischen Instrumente 1 1 der chirurgischen Instrumente Benennen, Erkennen, Instrumentieren 2., aktualisierte Auflage Mit 203 Abbildungen 123 Asklepios Klinik Altona Hamburg Wallenhorst ISBN-13

Mehr

Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz Wirtschaft Nicole Busch Mobbing am Arbeitsplatz Das Leiden der Opfer im Kontext von Führungsstilen und Konfliktmanagement Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische

Mehr

Wenn Eltern sich streiten

Wenn Eltern sich streiten Wenn Eltern sich streiten Hans-Jürgen Gaugl ist Jurist und akademisch ausgebildeter Mediator und Konfliktberater. Er hat sich nebenberuflich auch als Unternehmensberater und Kommunalpolitiker verdient

Mehr

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

Mehr

Gudrun Höhne. Unternehmensführung in Europa. Ein Vergleich zwischen Deutschland, Großbritannien und Frankreich. Diplomica Verlag

Gudrun Höhne. Unternehmensführung in Europa. Ein Vergleich zwischen Deutschland, Großbritannien und Frankreich. Diplomica Verlag Gudrun Höhne Unternehmensführung in Europa Ein Vergleich zwischen Deutschland, Großbritannien und Frankreich Diplomica Verlag Gudrun Höhne Unternehmensführung in Europa: Ein Vergleich zwischen Deutschland,

Mehr

Die Big Five und ihre Auswirkungen auf das Gründungsverhalten

Die Big Five und ihre Auswirkungen auf das Gründungsverhalten Nadine Schlabes Die Big Five und ihre Auswirkungen auf das Gründungsverhalten Eine konzeptionelle Studie Bachelorarbeit Schlabes, Nadine: Die Big Five und ihre Auswirkungen auf das Gründungsverhalten.

Mehr

Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr vom 9. Oktober 1997 (ABl. Nr. L 285 vom 17. Oktober 1997,

Mehr

Delegation ärztlicher Leistungen

Delegation ärztlicher Leistungen Bachelorarbeit Nils Pöhler Delegation ärztlicher Leistungen Auszubildende und Assistenten in der Gesundheits- und Krankenpflege im Blickpunkt Bachelor + Master Publishing Nils Pöhler Delegation ärztlicher

Mehr

Bundesgesetz über Pauschalreisen

Bundesgesetz über Pauschalreisen Bundesgesetz 944.3 über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 31 sexies und 64 der Bundesverfassung 1), nach Einsicht in

Mehr

5331/J XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

5331/J XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 5331/J XXIV. GP - Anfrage 1 von 5 5331/J XXIV. GP Eingelangt am 12.05.2010 Anfrage der Abg. Mag. Johann Maier, Spindelberger und GenossInnen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

Mehr

Bettina Heberer. Grüne Gentechnik. Hintergründe, Chancen und Risiken

Bettina Heberer. Grüne Gentechnik. Hintergründe, Chancen und Risiken essentials Essentials liefern aktuelles Wissen in konzentrierter Form. Die Essenz dessen, worauf es als State-of-the-Art in der gegenwärtigen Fachdiskussion oder in der Praxis ankommt. Essentials informieren

Mehr

Die Bedeutung der Geburtenregistrierung. für die Verwirklichung der UN-Kinderrechte

Die Bedeutung der Geburtenregistrierung. für die Verwirklichung der UN-Kinderrechte Mareen Schöndube Die Bedeutung der Geburtenregistrierung für die Verwirklichung der UN-Kinderrechte Der Artikel Sieben: Recht auf Geburtsregister, Name und Staatszugehörigkeit Diplomica Verlag Mareen Schöndube

Mehr

Otger Autrata Bringfriede Scheu. Soziale Arbeit

Otger Autrata Bringfriede Scheu. Soziale Arbeit Otger Autrata Bringfriede Scheu Soziale Arbeit VS RESEARCH Forschung, Innovation und Soziale Arbeit Herausgegeben von Bringfriede Scheu, Fachhochschule Kärnten Otger Autrata, Forschungsinstitut RISS/Universität

Mehr

Die Europäische Union erfolgreich vermitteln

Die Europäische Union erfolgreich vermitteln Die Europäische Union erfolgreich vermitteln Monika Oberle (Hrsg.) Die Europäische Union erfolgreich vermitteln Perspektiven der politischen EU-Bildung heute Herausgeber Monika Oberle Universität Göttingen

Mehr

Praxiswissen Online-Marketing

Praxiswissen Online-Marketing Praxiswissen Online-Marketing Affiliate- und E-Mail-Marketing, Suchmaschinenmarketing, Online-Werbung, Social Media, Facebook-Werbung 6. Auflage Praxiswissen Online-Marketing Praxiswissen Online-Marketing

Mehr

Gerd Czycholl. Theoretische Festkörperphysik Band 1. Grundlagen: Phononen und Elektronen in Kristallen 4. Auflage

Gerd Czycholl. Theoretische Festkörperphysik Band 1. Grundlagen: Phononen und Elektronen in Kristallen 4. Auflage Theoretische Festkörperphysik Band 1 Grundlagen: Phononen und Elektronen in Kristallen 4. Auflage Theoretische Festkörperphysik Band 1 Theoretische Festkörperphysik Band 1 Grundlagen: Phononen und Elektronen

Mehr

William K. Frankena. Ethik. Eine analytische Einführung 6. Auflage

William K. Frankena. Ethik. Eine analytische Einführung 6. Auflage Ethik Eine analytische Einführung 6. Auflage Ethik Ethik Eine analytische Einführung 6. Auflage Herausgegeben und übersetzt von Norbert Hoerster Ann Arbor, USA Die Originalausgabe ist erschienen unter

Mehr

Grundkurs Thoraxröntgen

Grundkurs Thoraxröntgen Grundkurs Thoraxröntgen Okka Hamer Niels Zorger Stefan Feuerbach René Müller-Wille Grundkurs Thoraxröntgen Tipps und Tricks für die systematische Bildanalyse Mit 597 Abbildungen 123 Prof. Dr. med. Okka

Mehr

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

Mehr

Leasingbilanzierung im Vergleich IFRS, US-GAAP und HGB

Leasingbilanzierung im Vergleich IFRS, US-GAAP und HGB Wirtschaft Andrea Zemann Leasingbilanzierung im Vergleich IFRS, US-GAAP und HGB Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

1 3Walter Fischer Digitale Fernsehtechnik in Theorie und Praxis

1 3Walter Fischer Digitale Fernsehtechnik in Theorie und Praxis 1 3Walter Fischer Digitale Fernsehtechnik in Theorie und Praxis 1 3Walter Fischer Digitale Fernsehtechnik in Theorie und Praxis MPEG-Basiscodierung DVB-, DAB-, ATSC- 0 5bertragungstechnik Messtechnik Mit

Mehr

Schriftenreihe der Juristischen Fakultat der Europa-Universitat Viadrina Frankfurt (Oder)

Schriftenreihe der Juristischen Fakultat der Europa-Universitat Viadrina Frankfurt (Oder) Schriftenreihe der Juristischen Fakultat der Europa-Universitat Viadrina Frankfurt (Oder) Herausgegeben von Professor Dr. iur. Dr. phil. Uwe Scheffler, Frankfurt (Oder) Springer Berlin Heidelberg New York

Mehr

Golden Shares und die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes unter besonderer Berücksichtigung des VW-Gesetzes

Golden Shares und die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes unter besonderer Berücksichtigung des VW-Gesetzes Jura Bianca Maria Czigler Golden Shares und die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes unter besonderer Berücksichtigung des VW-Gesetzes Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Alfred Böge I Walter Schlemmer. Lösungen zuraufgabensammlung Technische Mechanik

Alfred Böge I Walter Schlemmer. Lösungen zuraufgabensammlung Technische Mechanik Alfred Böge I Walter Schlemmer Lösungen zuraufgabensammlung Technische Mechanik Lehr- und Lernsystem Technische Mechanik Technische Mechanik (Lehrbuch) von A. Böge Aufgabensammlung Technische Mechanik

Mehr

Berufswege von Alumni einer Filmhochschule

Berufswege von Alumni einer Filmhochschule Berufswege von Alumni einer Filmhochschule Marion Jenke Berufswege von Alumni einer Filmhochschule Arbeitsmarktsituation und Spezifika des Studiums Marion Jenke Potsdam, Deutschland Zgl. Dissertation an

Mehr

Qualitative Sozialforschung

Qualitative Sozialforschung Qualitative Sozialforschung Herausgegeben von R. Bohnsack, Berlin, Deutschland U. Flick, Berlin, Deutschland Chr. Lüders, München, Deutschland J. Reichertz, Essen, Deutschland Weitere Bände in dieser Reihe

Mehr

Die Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter im Rechtsverkehr

Die Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter im Rechtsverkehr Wirtschaft Gordon Matthes Die Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter im Rechtsverkehr Diplomarbeit Bibliografische

Mehr

Gefahrgutrecht. Praxiswissen Gefahrgut. Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien

Gefahrgutrecht. Praxiswissen Gefahrgut. Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien Praxiswissen Gefahrgut Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien Gefahrgutrecht mit GGVSEB, RSEB, GbV und GGAV Stand August 2013 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster

Mehr

Rundschreiben. 1. Urteilstenor

Rundschreiben. 1. Urteilstenor An die Parlamentsdirektion, alle Bundesministerien, alle Sektionen des BKA, die Ämter der Landesregierungen und die Verbindungsstelle der Bundesländer GZ BKA-VA.C-549/07/0001-V/7/2009 ABTEILUNGSMAIL V@BKA.GV.AT

Mehr

Aktuelle Herausforderungen in der Wirtschaftsförderung

Aktuelle Herausforderungen in der Wirtschaftsförderung Aktuelle Herausforderungen in der Wirtschaftsförderung Jakob Lempp Gregor van der Beek Thorsten Korn (Hrsg.) Aktuelle Herausforderungen in der Wirtschaftsförderung Konzepte für eine positive regionale

Mehr

Basiswissen Reiserecht

Basiswissen Reiserecht Ernst Führich Basiswissen Reiserecht Grundriss des Reisevertrags- und Individualreiserechts Vahlen 3. Auflage XXII Ausgewählte Literatur zur Vertiefung Giemulla, Elmar/Schmid, Ronald, Frankfurter Kommentar

Mehr

Thorben Feldhaus Rechtsanwalt

Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Urlaub und auf Reisen Der Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein. Die Vorfreude ist riesig, der lang ersehnte Urlaub steht vor der Tür. Und dann beginnt

Mehr

Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG)

Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG) Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG) Erwin Deutsch Hans-Dieter Lippert Herausgeber Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG) Dritte Auflage Unter Mitarbeit von Rudolf Ratzel, Kerstin Anker, Brigitte Tag

Mehr

Reihe Nachhaltigkeit. Energiepolitik: Rahmenbedingungen für die Entwicklung von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien.

Reihe Nachhaltigkeit. Energiepolitik: Rahmenbedingungen für die Entwicklung von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien. Simon Reimer Energiepolitik: Rahmenbedingungen für die Entwicklung von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien Ökonomische Realität im Konflikt zu energiepolitischen Ambitionen? Reihe Nachhaltigkeit

Mehr

Pädagogik und Gesellschaft

Pädagogik und Gesellschaft Pädagogik und Gesellschaft Werner Lindner (Hrsg.) Political (Re)Turn? Impulse zu einem neuen Verhältnis von Jugendarbeit und Jugendpolitik Herausgeber Werner Lindner Offenburg, Deutschland ISBN 978-3-531-18105-9

Mehr

Wohngemeinschaften für Senioren und Menschen mit Behinderung

Wohngemeinschaften für Senioren und Menschen mit Behinderung Wohngemeinschaften für Senioren und Menschen mit Behinderung David Thiele Wohngemeinschaften für Senioren und Menschen mit Behinderung Gründung, Hintergründe, Wege David Thiele Nordkirchen, Deutschland

Mehr

Corporate Volunteering als Instrument der Personalarbeit

Corporate Volunteering als Instrument der Personalarbeit Judith Pietsch Corporate Volunteering als Instrument der Personalarbeit Nutzenermittlung am Praxisbeispiel eines etablierten Corporate Volunteering-Programms Diplomica Verlag Judith Pietsch Corporate Volunteering

Mehr

Praxisleitlinien in Psychiatrie und Psychotherapie Band 7. Behandlungsleitlinie Psychosoziale Therapien

Praxisleitlinien in Psychiatrie und Psychotherapie Band 7. Behandlungsleitlinie Psychosoziale Therapien Praxisleitlinien in Psychiatrie und Psychotherapie Band 7 Behandlungsleitlinie Psychosoziale Therapien Herausgeber Deutsche Gesellschaft fçr Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) Redaktionelle

Mehr

Vortrage Reden Erinnerungen

Vortrage Reden Erinnerungen Vortrage Reden Erinnerungen Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH MaxPlanck Vorträge Reden Erinnerungen Herausgegeben von Hans Roos und Armin Hermann.~. T Springer Dr. Dr. Hans Roos Professor Dr. Max

Mehr

G. Mödder Erkrankungen der Schilddrüse

G. Mödder Erkrankungen der Schilddrüse G. Mödder Erkrankungen der Schilddrüse 3 Berlin Heidelberg New York Barcelona Budapest Hongkong London Mailand Paris Santa Clara Singapur Tokio Gynter Mödder Erkrankungen der Schilddrüse Ein Ratgeber für

Mehr

"Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport

Travel ius, der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Ausgabe 2009, Mai I Rolf Metz, Rechtsanwalt "Travel ius", der Newsletter für die Reise- und Tourismusbranche, die Hotellerie und den Transport Sie können "Travel ius" gratis abonnieren unter: http://www.reisebuerorecht.ch/newsletter_anmeldung/

Mehr

Roland Thomas Nöbauer. Genossenschaften. als Chancen für Kommunen. Potentialanalyse genossenschaftlicher Infrastrukturbetriebe.

Roland Thomas Nöbauer. Genossenschaften. als Chancen für Kommunen. Potentialanalyse genossenschaftlicher Infrastrukturbetriebe. Roland Thomas Nöbauer Genossenschaften als Chancen für Kommunen Potentialanalyse genossenschaftlicher Infrastrukturbetriebe Diplomica Verlag Roland Thomas Nöbauer Genossenschaften als Chancen für Kommunen:

Mehr

Anja Schüler. Arbeit für alle?! Berufliche Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland und den USA.

Anja Schüler. Arbeit für alle?! Berufliche Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland und den USA. Anja Schüler Arbeit für alle?! Berufliche Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland und den USA Bachelorarbeit BACHELOR + MASTER Publishing Schüler, Anja: Arbeit für alle?! Berufliche

Mehr

Lösungen zur Aufgabensammlung Technische Mechanik

Lösungen zur Aufgabensammlung Technische Mechanik Lösungen zur Aufgabensammlung Technische Mechanik Lehr- und Lernsystem Technische Mechanik Technische Mechanik (Lehrbuch) von A. Böge Aufgabensammlung Technische Mechanik von A. Böge und W. Schlemmer Lösungen

Mehr

Immobilien als Mittel der privaten Altersvorsorge

Immobilien als Mittel der privaten Altersvorsorge Wirtschaft Andreas Vorbauer Immobilien als Mittel der privaten Altersvorsorge Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Management im Gesundheitswesen

Management im Gesundheitswesen Management im Gesundheitswesen Reinhard Busse Jonas Schreyögg Tom Stargardt (Hrsg.) Management im Gesundheitswesen Das Lehrbuch für Studium und Praxis 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage

Mehr

Das Zusammenspiel von internationalen und europäischen Vorschriften zur Haftung für Passagier- und Gepäckschäden im internationalen

Das Zusammenspiel von internationalen und europäischen Vorschriften zur Haftung für Passagier- und Gepäckschäden im internationalen 14.04.2005 21:59 1 Das Zusammenspiel von internationalen und europäischen Vorschriften zur Haftung für Passagier- und Gepäckschäden im internationalen Luftverkehr Von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ronald Schmid,

Mehr

Akteure der Außenpolitik. Herausgegeben von T. Jäger, Köln, Deutschland

Akteure der Außenpolitik. Herausgegeben von T. Jäger, Köln, Deutschland Akteure der Außenpolitik Herausgegeben von T. Jäger, Köln, Deutschland In der Reihe Akteure der Außenpolitik werden einflussreiche Politiker vorgestellt. Dabei wird ihr außenpolitisches Denken und Handeln

Mehr

Jan Sommerer. Personalwirtschaft bei der Bundeswehr. Personalbeschaffung, -entwicklung und -freisetzung. Diplomica Verlag

Jan Sommerer. Personalwirtschaft bei der Bundeswehr. Personalbeschaffung, -entwicklung und -freisetzung. Diplomica Verlag Jan Sommerer Personalwirtschaft bei der Bundeswehr Personalbeschaffung, -entwicklung und -freisetzung Diplomica Verlag Jan Sommerer Personalwirtschaft bei der Bundeswehr: Personalbeschaffung, -entwicklung

Mehr

Zeitmanagement in der beruflichen Bildung

Zeitmanagement in der beruflichen Bildung Zeitmanagement in der beruflichen Bildung Stefan Dornbach Zeitmanagement in der beruflichen Bildung Jugendliche im Umgang mit zeitlichen Anforderungen der modernen Arbeitswelt Stefan Dornbach Berlin, Deutschland

Mehr

Sandra Echtermeyer. Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in Deutschland und im Vereinigten Königreich

Sandra Echtermeyer. Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in Deutschland und im Vereinigten Königreich Sandra Echtermeyer Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in Deutschland und im Vereinigten Königreich Haftung und Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern Verlag Dr. KovaS Hamburg 2007 Vorwort Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

Mehr

Ralf Bohnsack Iris Nentwig-Gesemann Arnd-Michael Nohl (Hrsg.) Die dokumentarische Methode und ihre Forschungspraxis

Ralf Bohnsack Iris Nentwig-Gesemann Arnd-Michael Nohl (Hrsg.) Die dokumentarische Methode und ihre Forschungspraxis Ralf Bohnsack Iris Nentwig-Gesemann Arnd-Michael Nohl (Hrsg.) Die dokumentarische Methode und ihre Forschungspraxis Ralf Bohnsack Iris Nentwig-Gesemann Arnd-Michael Nohl (Hrsg.) Die dokumentarische Methode

Mehr

Depressionen verstehen und bewältigen. Vierte Auflage

Depressionen verstehen und bewältigen. Vierte Auflage Depressionen verstehen und bewältigen Vierte Auflage Manfred Wolfersdorf Depressionen verstehen und bewältigen Vierte, neu bearbeitete Auflage 1 3 Prof. Dr. Manfred Wolfersdorf Bezirkskrankenhaus Bayreuth

Mehr

Islam und Politik. Herausgegeben von K. Schubert, Münster, Deutschland

Islam und Politik. Herausgegeben von K. Schubert, Münster, Deutschland Islam und Politik Herausgegeben von K. Schubert, Münster, Deutschland Die Buchreihe Islam und Politik hat das Ziel, die zentralen Fragen und aktuellen Diskussionen zu diesem Thema aufzugreifen und die

Mehr

Bachelorarbeit. EU-Osterweiterung Migration von Beschäftigten aus Osteuropa nach Deutschland. Die Auswirkungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Bachelorarbeit. EU-Osterweiterung Migration von Beschäftigten aus Osteuropa nach Deutschland. Die Auswirkungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt Bachelorarbeit Asma Braham EU-Osterweiterung Migration von Beschäftigten aus Osteuropa nach Deutschland Die Auswirkungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt Bachelor + Master Publishing Braham, Asma EU-Osterweiterung:

Mehr

BWL im Bachelor-Studiengang

BWL im Bachelor-Studiengang BWL im Bachelor-Studiengang Reihenherausgeber: Hermann Jahnke, Universität Bielefeld Fred G. Becker, Universität Bielefeld Fred G. Becker Herausgeber Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Mit 48 Abbildungen

Mehr

Springer-Lehrbuch. Weitere Bände in dieser Reihe

Springer-Lehrbuch. Weitere Bände in dieser Reihe Springer-Lehrbuch Weitere Bände in dieser Reihe http://www.springer.com/series/1183 Zur Person Brigitte Klose hat nach einem Praktikum am Aerologischen Observatorium Lindenberg an der Humboldt- Universität

Mehr

Thomas Geisen. Arbeit in der Moderne

Thomas Geisen. Arbeit in der Moderne Thomas Geisen Arbeit in der Moderne Thomas Geisen Arbeit in der Moderne Ein dialogue imaginaire zwischen Karl Marx und Hannah Arendt Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche

Mehr

EU-DatenschutzGrundverordnung. in der Praxis

EU-DatenschutzGrundverordnung. in der Praxis EU-DatenschutzGrundverordnung in der Praxis 2016 Hogan Lovells Einleitung Diese Einführung in die EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) beschreibt die wichtigsten Auswirkungen des EU-weiten neuen Datenschutzrechts.

Mehr

Konzeption eines Sportmagazins für Randsportarten

Konzeption eines Sportmagazins für Randsportarten Medien Claudio Cosentino Konzeption eines Sportmagazins für Randsportarten Sport und Lifestylemagazin für Frauen Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische

Mehr

Volkskrankheit Depression

Volkskrankheit Depression Natalia Schütz Volkskrankheit Depression Selbsthilfegruppen als Unterstützung in der Krankheitsbewältigung Diplomica Verlag Natalia Schütz Volkskrankheit Depression: Selbsthilfegruppen als Unterstützung

Mehr

Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen Allgemeine Reisebedingungen Hierin werden die Reisebedingungen der Vermittlungsgeschäfte für Buchungen aus dem Programm von www.seychelles-info.com, die über das Reisebüro Bunte Urlaubswelt Harald Schobesberger

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

Familienforschung. Herausgegeben von A. Steinbach, Duisburg, Deutschland M. Hennig, Mainz, Deutschland O. Arránz Becker, Köln, Deutschland

Familienforschung. Herausgegeben von A. Steinbach, Duisburg, Deutschland M. Hennig, Mainz, Deutschland O. Arránz Becker, Köln, Deutschland Familienforschung Herausgegeben von A. Steinbach, Duisburg, M. Hennig, Mainz, O. Arránz Becker, Köln, In der Familienforschung lassen sich zwei Grundpositionen zu Familie identifizieren, die seit Jahrzehnten

Mehr

Prüfungstraining für Bankkaufleute

Prüfungstraining für Bankkaufleute Prüfungstraining für Bankkaufleute Wolfgang Grundmann Rudolf Rathner Abschlussprüfungen Bankwirtschaft, Rechnungswesen und Steuerung, Wirtschafts- und Sozialkunde 10. Auflage Wolfgang Grundmann Norderstedt,

Mehr