Brandschutz an der LFUI Dienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Brandschutz an der LFUI Dienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit"

Transkript

1 Brandschutz an der LFUI Dienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit

2 Brandschutz an der Leopold-Franzens-Universität Bundesgesetze und Verordnungen: ASchG (ArbeitnehmerInnenschutz), AStV (Arbeitsstättenverordnung), Acetylenverordnung, VbF (Verordnung brennbarer Flüssigkeiten), FGV (Flüssiggasverordnung), Gasregulativ z. B.: Brandschutz- und Explosionsschutz, Anforderungen an Fluchtwege u. a. Landesgesetze: TBO (Tiroler Bauordnung), OIB-Richtlinien (Bautechnikgesetze), Tiroler Feuerpolizeiverordnung z. B.: Brandschutzkonzepte, Brandschutzpläne u. a. Regeln der Technik: TRVB (Technische Regeln für den vorbeugenden Brandschutz), ÖNORMEN, ÖBFV-Richtlinien (Österreichische Bundesfeuerwehrverband) z. B.: F3070 BMA-Kontrollen Brandschutzordnung der LFUI: Allgemein, Vorbeugende Brandverhütung, Brandfall, Brandbekämpfung

3 Brandschutz an der Leopold-Franzens-Universität Behörde genehmigt und kontrolliert (z. B.: Baugenehmigungen, Bescheide nach Feuerbeschau) Arbeitgeber ist verantwortlich für den Brandschutz (baulich, technisch und organisatorisch) Unterstützender Organe: Brandschutzbeauftragte (BSB) / Brandschutzwarte (BSW) (siehe Homepage: Feuerwehr hilft im Brandfall

4 Vorbeugender Brandschutz Bauliche (z. B.: Bildung von Brandabschnitten, Flucht- und Rettungswege), technische (z. B.: Alarmierungsanlagen, Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung, Löscheinrichtungen) und organisatorische (z. B.: Brandschutzorgane, Brandschutzordnung, Brandschutzpläne) Maßnahmen Sicherung der Fluchtweg- und Notausgänge zum gefahrenlosen Verlassen der Gebäude (z. B.: Fluchtwege freihalten, Brandschutztüren nicht außer Betrieb setzen bzw. aufkeilen, Zugänglichkeit von Löscheinrichtungen) Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz (z. B.: Freihalten der Feuerwehrzonen)

5 Brandursachen Hauptursachen für Brände sind: Unsachgemäßer Umgang bzw. mangelndes Gefahrenbewusstsein mit Einrichtungen, Elektrogeräten und Arbeitsstoffen Fehlende Unterweisung der MitarbeiterInnen im Bezug auf Brandschutz

6 Voraussetzung für Brände Sauerstoff Brennbarer Stoff (z. B.: Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe) Zündquelle (z. B.: offenes Feuer, Funkenschlag, Selbstentzündung) Quelle:

7 Sicherheitstechnische Kennzahlen

8 Formen der Verbrennung blons.at Brandklassen

9 Brandschutzeinrichtungen Fernmeldeeinrichtungen (BMA- Brandmeldeanlage) Einrichtungen für die Feuerwehr (BMZ- Brandmeldezentrale) Brandbekämpfungseinrichtungen Brandmeldeeinrichtungen (z. B.: automatische Brandmelder, Druckknopfmelder) automatische Löschanlagen (Sprinkler) Löscheinrichtungen (z. B.: Feuerlöscher, Wandhydranten) Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Einrichtungen zur automatischen Brandabschnittsbildung (z. B.: Brandschutztüren)

10 Schaumlöscher (Aufladelöscher) Tragbarer Feuerlöscher Aufbau und Funktionsweise 1 Abzugslasche entfernen Das Gerät ist entsichert. Schlagknopf Durch Betätigen des Schlagknopfes wird die Treibmittelflasche geöffnet. Das CO₂ strömt in die Kolbenkartusche und drückt das Schaummittelkonzentrat heraus. Treibmittelflasche mit CO₂ Blasrohr Steigrohr Der Schaum strömt durch das Steigrohr zur Schlauchleitung. Löschpistole Durch die abstellbare Löschpistole ist ein dosierter Einsatz möglich. Aufladelöscher mit Schaumkartusche Vorgesehene Füllmenge: 6 l und 9 l

11 Kohlendioxidlöscher Tragbarer Feuerlöscher Aufbau und Funktionsweise 1 Sicherungsstift abziehen Das Gerät ist entsichert. 2 Auslösehebel niederdrücken 3 Steigrohr Durch das Steigrohr strömt das CO₂ zur Schlauchleitung. 4 Schneerohr mit Düse Das Schneerohr gewährleistet eine flächendeckende Schneeausbeute. 5 Düse Vorgesehene Füllmenge: 2 kg und 5 kg.

12 Feuerlöschübung (Theorie und Praxis) 2,5 Stunden Lernspaß kann Leben retten... Brandschäden können durch engagiertes und schnelles Einschreiten innerhalb der ersten zwei Minuten wesentlich abgemindert werden: Kenntnis und Handhabung von Löschhilfen gezielte Feuerlöschkurse (Labor, Werkstätten, Büros) Kursangebot: Theorie und Praxis (ca. 2,5 Stunden) Kursinhalt: Brandbekämpfung, Vermittlung wichtiger Kennzeichnungs- und Handhabungsdetails Für eine Gruppe Interessenten organisieren wir gerne eine Feuerlöschübung in Ihrem Arbeitsumfeld. Auskünfte erteilt unser Sekretariat (DW 21001;

13 Kennzeichnung (KennV, ISO 7010) Verbotszeichen Warnzeichen Gebotszeichen Rettungszeichen Löscheinrichtungen Brandschutzeinrichtungen (nach ÖNORM F 2030)

14 Kennzeichnung der Räume (Laborbereiche/Werkstätten) Richtige Kennzeichnung für den Brandschutz laut ISO 7010 bzw. ADR / RID: Warnzeichen für MitarbeiterInnen, Fremdfirmen bzw. Feuerwehr In den Brandschutzplänen wird die Kennzeichnung laut TRVB O 121/2014 nur unterteilt in: - Explosionsgefahr - Gefahr durch Chemikalien - Elektrizität - Gase - Radioaktive Stoffe - Magnetfeld - Ansteckgefahr gemäß Gentechnikgesetz - Biogefährdung Die Warnzeichen informieren zusätzlich u.a. auch über Hindernisse und Gefahrstellen, an denen Gefährdungen z. B.: Anstoß-, Quetsch-, Sturz- oder Stolpergefahr besteht.

15 Verhalten im Brandfall Keine Panik Ruhe bewahren A larmieren Brand melden (Druckknopfmelder, Notruf 122) R etten (Personenschutz geht vor Sachschutz: Personen warnen, Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten) L öschen (Entstehungsbrände bekämpfen ohne das eigene Leben zu gefährden) Gas- und Stromversorgung unterbrechen (Hauptschalter bzw. NOT-Aus-Schalter) Fenster schließen und Türen versperren Keine Aufzüge benützen Aufsuchen des Sammelplatzes Überprüfung der Vollzähligkeit

16 Richtiges Löschen mit Feuerlöschgeräten RICHTIG FALSCH Brand in Windrichtung angreifen! Flächenbrände vorn beginnend ablöschen! Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen! Brand in Windrichtung angreifen Flächenbrände vorn beginnend ablöschen! Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen! Wandbrände von unten nach oben löschen! Wandbrände von unten nach oben löschen! Ausreichend Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander! Ausreichend Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander! Rückzündung beachten! Nach Gebrauch Feuerlöscher nicht wieder an den Haken hängen. Neu füllen lassen! Rückzündung beachten! Nach Gebrauch Feuerlöscher nicht wieder an den Halter hängen. Neu füllen lassen!

17 Verhalten im Brandfall von RollstuhlbenützerInnen, erheblich seheingeschränkten oder blinden MitarbeiterInnen Aufgabe des Leiters/der Leiterin des Institutes/der Organisationseinheit: mind. 4 MitarbeiterInnen schriftlich namhaft zu machen Sicherer Bereich: eigenes Büro/Arbeitsplatz bzw. nächstgelegener Rauch- bzw. Brandabschnitt (horizontale Evakuierung) in Anwesenheit einer o.a. Person Kontakt mit der Feuerwehr bzw. den Brandschutzbeauftragten der Universität Innsbruck aufnehmen (Notruf Feuerwehr: 122 bzw. vom Fenster aus um Hilfe rufen) Vertikale Evakuierung nur mit Hilfe der Einsatzkräfte Bitte versuchen Sie nicht, mit Hilfe von anderen MitarbeiterInnen den/die RollstuhlfahrerIn vom gegenwärtigen Stockwerk in ein anderes zu bringen! (Problem Versicherungsschutz)

18 Das Fluchtwegkonzept Fluchtwegkonzept NATWI 5. OG Gesetzliche Basis (ASchG und AStV) Notausgänge müssen nach der Personenanzahl nutzbare Mindestbreite aufweisen Fluchtwegbreite und Fluchtweglänge Art der Fluchtwegtüren (EN 1125, EN 179) Fluchtwege dienen zur Gewährleistung eines raschen und sicheren Verlassen der Betriebsräume bzw. des Gebäudes im Gefahrenfall Fluchtwegorientierungsbeleuchtung: Beleuchtung die den Verlauf des Fluchtweges bei Stromausfall kennzeichnet

19 Allgemeine Verhaltensregeln (Haus- und Benützungsordnung Brandschutzordnung) Ordnung und Reinlichkeit Rauchverbot, Verwendung von offenem Licht und Feuer ist nicht gestattet Elektrische Anlagen sind vorschriftsmäßig zu betreiben, zu erhalten und bei Brand auszuschalten Lagerung: brennbar oder nicht brennbar an geeigneten und dafür vorgesehenen Orten (z. B.: Lagerraum, Sicherheitsschränke) Gänge, Fluchtwege und sonstige Verkehrswege sind freizuhalten Auslösevorrichtungen, Löschgeräte (Feuerlöscher und Wandhydranten) dürfen nicht verstellt, der Sicht entzogen, noch missbräuchlich entfernt oder zweckwidrig verwendet werden Hinweiszeichen, die den Brandschutz und Fluchtwege betreffen, Sicherheitseinrichtungen bzw. Leuchten und Auslöseeinrichtungen für brandschutztechnische Anlagen (BMZ) dürfen nicht verstellt, nicht verdeckt, nicht abmontiert und nicht beschädigt werden Feuerwehrzonen müssen freigehalten werden (Parkverbot) Feuerarbeiten (Schweißen, Schneiden, Löten u.a.) dürfen nur nach erhaltener Genehmigung (Freigabeschein) durch die Betriebsleitung oder Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden

20 Brandalarm und Evakuierungsalarm Ernstfall: Dauerton länger als 10 Sekunden (Testalarm: einmalig und weniger als 10 Sekunden bzw. vorangekündigt) gekennzeichnete Fluchtwege benützen (grüne Piktogramme / Fluchtwegleuchten) Sammelplätze aufsuchen (Informationen dazu finden Sie unter: Überprüfung der Anwesenheit Ihrer KollegInnen fehlt jemand: Information an die Brandschutzorgane der Universität bzw. an die Feuerwehr weitergeben Ende des Brandalarmes: Freigabe durch die Feuerwehr oder durch das Erlöschen der Sirenen im Gebäude erst dann darf das Gebäude wieder betreten werden Sie sind verpflichtet bei Brandalarm Ihren Arbeitsplatz immer zu verlassen und sich an den Sammelplätzen einzufinden. Es ist nicht erlaubt, die Sammelplätze vor Beendigung des Brandalarmes zu verlassen. Bei Auslösung eines Fehlalarmes durch z. B.: Rauchen, Handhabung mit offenem Feuer (Kerzen, Feuerzeug, etc.) muss der/die Verursacher/in persönlich die Kosten des Feuerwehreinsatzes übernehmen (derzeit 240,--).

21 Wichtige Telefonnummern Notrufnummern Feuerwehr 122 Polizei 133 Rettung 144 Euro-Notruf 112 Auskunftsnummer Vergiftungszentrale bzw. Festnetz Brandschutzbeauftragte DI Christoph Genser Mag. Otto Defranceschi Christian Hupfauf

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das Team der Dienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Brandschutz - Feuerlöscher Startseite zurück vor. Feuerlöscher

Brandschutz - Feuerlöscher Startseite zurück vor. Feuerlöscher Feuerlöscher Brandklassen Arten Aufbau und Funktion Kennzeichnung Eignung Wartung und Prüfung Löschvermögen Berechnung der notwendigen Anzahl Erstellung: BSU GmbH & Co. KG, Engelskirchen, Tel.: 02263 /

Mehr

Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik

Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik Brandschutzordnung der Universität Bayreuth I. Verhalten im Brandfall 1. Allgemeine Hinweise Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik 2. Brand melden Die Brandmeldung

Mehr

Brandschutz/Evakuierungshelfer

Brandschutz/Evakuierungshelfer Brandschutz/Evakuierungshelfer Programm 1. Einführung 2. Ziele 3. Organisation an der KU (Brandschutzordnung) 4. Aufgaben Brandschutz/Evakuierungshelfer 5. Wissen/Grundlagen Brandlehre, Brandklassen 6.

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit

Mehr

Krems 3500 Rechte Kremszeile 50. Brandschutzordnung

Krems 3500 Rechte Kremszeile 50. Brandschutzordnung Studentenwohnheim Krems Krems 3500 Rechte Kremszeile 50 I. Einleitung Brandschutzordnung Diese Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eines sicheren Wohnheimbetriebes,

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG für die Polytechnische Schule, Forstnerweg 10, 2630 Ternitz Tel.: 02630/38179

BRANDSCHUTZORDNUNG für die Polytechnische Schule, Forstnerweg 10, 2630 Ternitz Tel.: 02630/38179 BRANDSCHUTZORDNUNG für die Polytechnische Schule, Forstnerweg 10, 2630 Ternitz Tel.: 02630/38179 Stadtgemeinde Ternitz Geschäftsbereich 1 Bereichsleiter Tel.: 02630/38240-40 Ansprechpersonen Tel.: 02630/38240-49

Mehr

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall T I P P S Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall Bereiche, in denen leicht entzündliche, selbstentzündliche oder brandfördernde Stoffe gelagert oder be- bzw. verarbeitet werden, sind durch

Mehr

Brandschutzordnung IB Internat Haus Einstein

Brandschutzordnung IB Internat Haus Einstein Brandschutzordnung IB Internat vom 01.03.2014 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Inhaltsverzeichnis: 1. Brandverhütung 2. Brand- und Rauchausbreitung 3. Flucht- und Rettungswege 4. Melde-

Mehr

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Erstsemesterwoche 12.-17.Oktober 2015 Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Pflicht Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind verpflichtet, gemäß

Mehr

DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Abteilung II Rotkreuz-Gemeinschaften Mitternachtsgasse 4, Mainz. Brandschutz

DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Abteilung II Rotkreuz-Gemeinschaften Mitternachtsgasse 4, Mainz. Brandschutz Brandschutz Vorbeugender Brandschutz Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen nicht verstellen Flucht- und Rettungswege müssen frei gehalten und dürfen nicht eingeengt werden Flucht- und Rettungswege dürfen

Mehr

Brandschutzordnung. für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Universitätsstraße 68, 9020 Klagenfurt

Brandschutzordnung. für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Universitätsstraße 68, 9020 Klagenfurt Brandschutzordnung für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Universitätsstraße 68, 9020 Klagenfurt Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten

Mehr

Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096

Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 20 Musterbrandschutzordnung Objekt: Kammfabrik Adolf Schuppe Eigentümer: Karl-Heinz Schuppe Bahnhofstr. 42 43137 Stenkelfeld 1 Musterbrandschutzordnung 21 Inhaltsverzeichnis: a) Einleitung...................................................

Mehr

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma. Frommershäuserstr Vellmar.

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma. Frommershäuserstr Vellmar. Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil B Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma aufgestellt von Frommershäuserstr.78 34246 Vellmar Stand: 00.2009 Inhaltsverzeichnis Brandschutzordnung Teil A 3

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN :

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN : Seite 1 von 10 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN 14096-2: 2000-01. für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Für die Liegenschaft: Innovationszentrum Herne 44629 Herne Seite 2 von 10 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Stabsstelle Arbeitssicherheit Team, Aufgaben Ralf Kühl

Mehr

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 Teil A, B und C nach DIN 14096 Zur Verhütung und zur Bekämpfung von Bränden wird für das Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim nachfolgende Brandschutzordnung (Teile A bis C) erlassen. Diese Brandschutzordnung

Mehr

Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung

Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz geht alle an Brände kosten in Deutschland zwischen 600 und 800 Menschen pro Jahr das Leben. Die meisten sterben dabei nicht durch

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN :

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN : BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN 14096-2: 2000-01. für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Für die Bonifatiusschule Bonifatiusstraße 2 21107 Hamburg Seite 2 von 10 Inhaltsverzeichnis 1. Brandschutzordnung...

Mehr

Umgang mit Feuerlöschern Praxis (Außengelände)

Umgang mit Feuerlöschern Praxis (Außengelände) Allgemeine Brandschutzgrundlagen Allgemeine Brandschutzanforderungen Sicherheitskennzeichnungen Umgang mit Feuerlöschern Praxis (Außengelände) 1 Was ist Feuer? Verbrennung "Bei der Verbrennung verbindet

Mehr

Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg

Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Teil B Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Aufmerksamkeit zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Um ein

Mehr

Richtige Benutzung eines Feuerlöschers

Richtige Benutzung eines Feuerlöschers Richtige Benutzung eines Feuerlöschers Wo finde ich überhaupt den lebensrettenden Feuerlöscher? Von entscheidender Wichtigkeit ist, dass Sie bei der Suche nicht in Panik verfallen. Überlegen Sie, wo sich

Mehr

Inselspital, Universitätsspital Bern Brandschutz

Inselspital, Universitätsspital Bern Brandschutz Inselspital, Universitätsspital Bern Brandschutz Verhalten im Brandfall Einführung Ihr Verhalten bei einem Brandausbruch ist entscheidend. Oft wird die Feuerwehr erst nach misslungenen Löschversuchen alarmiert.

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN 14096 der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg Für alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben Diese Brandschutzordnung bietet Ihnen eine Zusammenfassung der

Mehr

Abt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz

Abt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz Abt. Arbeits - und Umweltschutz Brandschutz Es stellt sich die Frage warum viele Menschen die Gefahren eines Brandes falsch beurteilen. Vielleicht liegt es daran, dass manchen von uns folgende Aussagen

Mehr

Sicherheitsunterweisung für die Arbeit im Vertiefungspraktikum

Sicherheitsunterweisung für die Arbeit im Vertiefungspraktikum Sicherheitsunterweisung für die Arbeit im Vertiefungspraktikum Dipl.-Ing. (FH) Martin Behrs Lehrstuhl für elektrische Energietechnik und (EELE) 1 Überblick Allgemeine Informationen Gefahren des elektrischen

Mehr

Unterweisungskurzgespräch Brandschutz

Unterweisungskurzgespräch Brandschutz Unterweisungskurzgespräch Brandschutz Lektion 1: Alarmplan Lektion 2: Verhalten im Brandfall Lektion 3: Brandbekämpfung Lektion 4: Brandverhütung Informationen für Unterweisende Wissenstest mit Lösung

Mehr

Brandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen

Brandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen Brandschutzordnung DIN 14096- Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg 20 34626 Neukirchen Stand 08/2007 Brände Verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten! Ruhe

Mehr

Brandschutz-Eigenkontrolle in Wohnhochhäusern

Brandschutz-Eigenkontrolle in Wohnhochhäusern BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ. reg. Genossenschaft m. b. H. A-4017 Linz, Petzoldstraße 45, Telefon +43 (0)732 / 7617-250, Fax +43 (0)732 / 7617-29, Internet: www.bvs-linz.at, E-mail: office@bvs-linz.at

Mehr

Arbeitsschutz. Was Sie wissen sollten!

Arbeitsschutz. Was Sie wissen sollten! Arbeitsschutz Was Sie wissen sollten! INHALT: Ihre Ansprechpartner Wichtige Standorte und Rufnummern Gefährdungen vermeiden Festgestellte Mängel Zutritts- und Aufenthaltsverbote Allgemeine Hinweise und

Mehr

Brandschutzordnung der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien

Brandschutzordnung der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien - 1 - Brandschutzordnung der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und

Mehr

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht

Mehr

Brandschutzordnung ÖSFS

Brandschutzordnung ÖSFS Brandschutzordnung ÖSFS Diese Brandschutzordnung (BSO) gilt für alle von der Österreichischen Studentenförderungsstiftung (ÖSFS), Albertina Hotelbetriebs G.m.b.H bewirtschafteten Liegenschaften, Gebäude

Mehr

Sonderlöschanlagen wer braucht denn sowas?

Sonderlöschanlagen wer braucht denn sowas? Sonderlöschanlagen wer braucht denn sowas? Reinhard Eberl-Pacan Vortrag Brandschutz Akademie Berlin Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf Tel. +49 700 900 950 Fax: +49 30 8700 800 940 http://brandschutz-akademie-berlin.de

Mehr

Unterweisen Allgemeines. Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung

Unterweisen Allgemeines. Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Unterweisen Allgemeines Brandschutz Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz geht alle an Fakten Brände kosten in Deutschland zwischen 600 und 800 Menschen pro Jahr das Leben. Die meisten

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz Vorbeugender Brandschutz im Büro- und Verwaltungsbereich Erstellt von der Stabsstelle Sicherheit 11/2010 Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,

Mehr

Brandschutzordnung für das WIFI Linz

Brandschutzordnung für das WIFI Linz Brandschutzordnung für das WIFI Linz Linz, am 01.06.2006 Zur Verhinderung von Bränden und Vermeidung von Täuschungs- und Fehlalarmen durch die Brandmeldeanlage, ersuchen wir um ihre Mithilfe und Einhaltung

Mehr

Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen

Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Ing. Peter Kovacs Leiter des Objektmanagements in der MA 34 Vorstandsvorsitzender-Stv. der Facility Management Austria Leiter des AK Facility Management im Österreichischen

Mehr

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt

Mehr

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum. 2 Hamburg (Fassung vom ) Teil B Seite 6. Teil C Seite 7.

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum. 2 Hamburg (Fassung vom ) Teil B Seite 6. Teil C Seite 7. Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum 2 Hamburg (Fassung vom.0.2011) Teil A Seite Teil B Seite 6 Teil C Seite 7 Seite 1 von 7 Teil A Verhalten im Brandfall Brand melden In Sicherheit

Mehr

Vorbeugender Brandschutz auf Ortsebene. LFS Tirol 06./13. März und 02.April 2015

Vorbeugender Brandschutz auf Ortsebene. LFS Tirol 06./13. März und 02.April 2015 Vorbeugender Brandschutz auf Ortsebene LFS Tirol 06./13. März und 02.April 2015 Aufgaben im Bauverfahren bzw. Feuerbeschau 1. Bei der Feuerbeschau Teil der Feuerbeschaukommission (Feuerlöschmittel, Feuerwehrzufahrten,

Mehr

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen

Mehr

Brände verhüten. Offenes Feuer verboten. Verhalten im Brandfall. Ruhe bewahren

Brände verhüten. Offenes Feuer verboten. Verhalten im Brandfall. Ruhe bewahren Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren 1. Brand melden Feuermelder betätigen und über Telefon 112 weitere Informationen an die Feuerwehr geben WER meldet? WAS brennt?

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzordnung Medienpaket für den professionellen Brandschutz: Vorlagen und Checklisten - Sicherheitsaushänge - Berechnungstool nach ASR A2.2 Bearbeitet von Klaus Meding 2016 2016. Buch. 104 S. ISBN

Mehr

Brandschutzordnung. -Teil B- Für die Georg Kropp Mehrzweckhalle der Gemeinde Wüstenrot

Brandschutzordnung. -Teil B- Für die Georg Kropp Mehrzweckhalle der Gemeinde Wüstenrot Brandschutzordnung -Teil B- Für die Georg Kropp Mehrzweckhalle der Gemeinde Wüstenrot Inhalt: 1. Brandschutzordnung 2. Brandverhütung 3. Brand und Rauchausbreitung 4. Flucht und Rettungswege 5. Melde und

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil 1-3

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil 1-3 BRANDSCHUTZORDNUNG DIN 14 096 Teil 1-3 Köln Ossendorf 1 1 Film und Fernsehstudios Coloneum Am Coloneum 1 50 829 Köln MMC Studios Köln GmbH 50829 Köln Fonds I BrO.doc 10.06.2013 Seite 1/15 1 Inhaltsübersicht

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN B

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN B BRANDSCHUTZORDNUNG DIN 14 096 - B Für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben (Sportler, Mitarbeiter, Besucher) Verantwortlich für Aktualisierung und Anpassung ist der Eigentümer des Gebäudes Stand:

Mehr

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1 Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße 21 21031 Hamburg (Fassung vom 09.03.2011) Teil A Seite 1 Teil B Seite 2 6 Seite 1 von 6 Teil A Verhalten im Brandfall

Mehr

Vorbeugender Brandschutz auf Kläranlagen

Vorbeugender Brandschutz auf Kläranlagen Vorbeugender Brandschutz auf Kläranlagen Ing. Michael Schmid Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Brandschutzwesen und Feuerpolizei Zweck des Vortrages Übersicht über

Mehr

Brandschutzordnung (Teil B, DIN 14096)

Brandschutzordnung (Teil B, DIN 14096) Freie Universität Berlin Brandschutzordnung (Teil B, DIN 14096) Brandverhütung Allgemeines Diese Brandschutzordnung enthält Regeln zur Brandverhütung sowie Anweisungen zum Verhalten und zu erforderlichen

Mehr

Ausbildung zum Brandschutzwart

Ausbildung zum Brandschutzwart Martin Swoboda Andrea Schwarz-Hausmann Ausbildung zum Brandschutzwart Modul 1 Gemäß Technischer Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 117 O Betrieblicher Brandschutz-Ausbildung Grundlagen Brandgefahren

Mehr

Im gesamten Haus herrscht Rauchverbot. Geraucht werden darf nur im Freien.

Im gesamten Haus herrscht Rauchverbot. Geraucht werden darf nur im Freien. Brandverhütung Im gesamten Haus herrscht Rauchverbot. Geraucht werden darf nur im Freien. Weiterhin ist im gesamten Haus offenes Feuer verboten. Erlaubt sind handelsübliche Kerzen. Sie dürfen nur in Anwesenheit

Mehr

Brandschutzwart. Der Weg zum. Grundlagen Brandgefahren Brandverhütung. Löschlehre. Gemäß Technischer Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 117 O

Brandschutzwart. Der Weg zum. Grundlagen Brandgefahren Brandverhütung. Löschlehre. Gemäß Technischer Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 117 O Grundlagen Brandgefahren Brandverhütung Martin Swoboda Andrea Schwarz-Hausmann Löschlehre Der Weg zum Brandschutzwart Gemäß Technischer Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 117 O Edition TÜV AUSTRIA

Mehr

Brandschutzordnung. Erzdiözese Wien Zaunscherbgasse Wien. In Zusammenarbeit mit. SiS Safety Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH

Brandschutzordnung. Erzdiözese Wien Zaunscherbgasse Wien. In Zusammenarbeit mit. SiS Safety Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH Brandschutzordnung Erzdiözese Wien Zaunscherbgasse 4+6 1210 Wien In Zusammenarbeit mit SiS Safety Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH Brandschutzordnung Seite 1 von 11 BRANDSCHUTZORDNUNG I.) ALLGEMEINES

Mehr

FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG KOMPETENZ IM BRANDSCHUTZ

FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG KOMPETENZ IM BRANDSCHUTZ FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG BRANDSCHUTZTECHNIK ICB Engineering GmbH leistet als Ingenieurbüro eine umfangreiche Planungs-, Beratungs- und Prüfungsleistung für Brandschutzanlagen. In Industrie und

Mehr

Brandschutzordnung. der. Fachhochschule Nordhausen

Brandschutzordnung. der. Fachhochschule Nordhausen Der Kanzler Brandschutzordnung der Fachhochschule Nordhausen vom 19.04.2011 Inhalt 1. Geltungsbereich 2. Vorbeugender Brandschutz 3. Verhalten im Brandfall 4. Verhalten nach Bränden 5. Schlussbestimmungen

Mehr

Brandschutzordnung. der Hochschule Weserbergland Am Stockhof Hameln

Brandschutzordnung. der Hochschule Weserbergland Am Stockhof Hameln Brandschutzordnung der Hochschule Weserbergland Am Stockhof 2 31785 Hameln Allgemeines Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C: Brandschutzordnung Teil A: (Aushang) Gilt für jeden, der

Mehr

Brandschutzordnung. für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Schillerstraße 29, 8700 Leoben

Brandschutzordnung. für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Schillerstraße 29, 8700 Leoben Brandschutzordnung für die Bewohner(innen) des Studentenheimes der Akademikerhilfe in der Schillerstraße 29, 8700 Leoben Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung

Mehr

Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Allgemeine Sicherheitsunterweisung Allgemeine Sicherheitsunterweisung Unterweisungsthemen Allgemeines Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Verhalten im Labor und Umgang mit gefährliche Stoffen Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen

Mehr

Brandschutzordnung. Brandverhütung:

Brandschutzordnung. Brandverhütung: Brandverhütung: Brandschutzordnung Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Umsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Deshalb gelten folgende Anordnungen:

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester

Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester Inhalt Einführung Elemente der Grundunterweisung 1 Dokumentation Weitere Informationen Einführung

Mehr

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. für alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. für alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung nach DIN 14096-2 Teil B für alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Stand: Januar 2013 Brände verhüten Rauchverbot und Verbot zum Umgang mit offenem Feuer in den gekennzeichneten

Mehr

Was tun wenn es brennt

Was tun wenn es brennt Was tun wenn es brennt Was tun wenn es nicht brennt Einfache Regeln Nach eingeübtem Ablauf handeln Gäste bei der Räumung unterstützen Den Alarmort kontrollieren Gibt es einen Ablauf? Sind genug Beschäftigte

Mehr

Brandschutzunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement

Brandschutzunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Brandschutzunterweisung 2012 Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Übersicht Brandentstehung Brandverhütung Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten Meldeeinrichtungen

Mehr

für:... Ausarbeitung: Ing. A. Pölzl, Feuerpolizei August 2002

für:... Ausarbeitung: Ing. A. Pölzl, Feuerpolizei August 2002 für:... Ausarbeitung: Ing. A. Pölzl, Feuerpolizei August 2002 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung Seite 3 2. Verantwortlichkeit und Zuständigkeit Seite 3 3. Personelle Zuständigkeit Seite 3 4. Allgemeines

Mehr

Brandschutzordnung des Zentrums für Aus- und Fortbildung

Brandschutzordnung des Zentrums für Aus- und Fortbildung Brandschutzordnung des Zentrums für Aus- und Fortbildung nach DIN 14096 Stand: 20.5.2014 2. 1 n haltsverzeich n is 1. Einleitung 3 Seite Brandschutzordnung Teil - A - 4-5 Brandschutzordnung Teil - A -

Mehr

Brandschutzordnung. für die Bewohnerinnen des Schülerinnen- und Studentinnenheimes der Akademikerhilfe Am Gießen 20, 6020 Innsbruck

Brandschutzordnung. für die Bewohnerinnen des Schülerinnen- und Studentinnenheimes der Akademikerhilfe Am Gießen 20, 6020 Innsbruck Brandschutzordnung für die Bewohnerinnen des Schülerinnen- und Studentinnenheimes der Akademikerhilfe Am Gießen 20, 6020 Innsbruck Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN Seite 1 von 7 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Für das Unternehmen: MUSTERMANN GMBH & CO. KG Rheinstrasse 40 45478 Mülheim Stand: 05 / 2015

Mehr

Brandschutzinformationen für Veranstaltungen

Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen als Anhang zu den Vertragsunterlagen bei Vermietungen von Räumlichkeiten der TU Darmstadt 1. Grundsätzlich Bitte machen Sie sich vor

Mehr

Sicherheitsunterweisung

Sicherheitsunterweisung Sicherheitsunterweisung Univ.-Prof. Dr. rer.nat. Karl-Heinz Glaßmeier 7. Juni 2016 Inhalt der Sicherheitsunterweisung Richtiges Verhalten bei Unfällen Richtiges Verhalten bei Bränden Wo befindet sich der

Mehr

Teil B Anhang Geb. 1507

Teil B Anhang Geb. 1507 Gebäude 1507 Königsworther Platz 1 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Geb. 1507 1 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Zweck... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Begriffsbestimmungen... 3 4

Mehr

JUGENDFEUERWEHR RÜDIGHEIM. Kleinlöschgeräte. gelöscht werden...

JUGENDFEUERWEHR RÜDIGHEIM. Kleinlöschgeräte. gelöscht werden... Kleinlöschgeräte Auch kleine Brände müssen m gelöscht werden... Kleinlöschgeräte Die meisten Brände fangen klein an. Wenn in diesem Anfangsstadium keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden, kann

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:

Mehr

Brandschutzordnung. Studentenwerk im Saarland e.v.

Brandschutzordnung. Studentenwerk im Saarland e.v. Brandschutzordnung (nach DIN 14096, Teil 1 3) für das Studentenwerk im Saarland e.v. Wohnheim C Kirrberger Straße 13 Homburg Diese Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A - B - C - Aushang Verhaltensregeln

Mehr

Notfall Rufnummern. Rettungsdienst/Notarzt Tel Giftnotruf Tel. (0761) Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin Tel.

Notfall Rufnummern. Rettungsdienst/Notarzt Tel Giftnotruf Tel. (0761) Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin Tel. Notfall Rufnummern Unfall melden Erste Hilfe Material Telefon im Sanitätsraum Raum: im Sanitätsraum Rettungsdienst/Notarzt Tel. 112 Giftnotruf Tel. (0761) 1 92 40 Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin

Mehr

Brandschutz. erstellt nach W. Schreiber KUVB. Stand: Januar 2013

Brandschutz. erstellt nach W. Schreiber KUVB. Stand: Januar 2013 erstellt nach W. Schreiber KUVB Stand: Januar 2013 Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen. Jeder Einzelfall ist für sich mit den Experten vor Ort zu prüfen

Mehr

Brandschutz in Alten- und Pflegeheimen

Brandschutz in Alten- und Pflegeheimen in Alten- und Pflegeheimen Die 4 Säulen des es Baulicher Anlagentechnischer Organisatorischer Abwehrender Die 4 Säulen des es Baulicher Anlagentechnischer Organisatorischer Abwehrender Brandabschnitte

Mehr

Brandschutzordnung Teil B nach DIN a) Brandschutzordnung Teil A nach DIN (Aushang)

Brandschutzordnung Teil B nach DIN a) Brandschutzordnung Teil A nach DIN (Aushang) Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 a) Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 (Aushang) b) Brandverhütung 1. Rauchen Rauchverbote bestehen in allen Gebäuden der Universität Heidelberg. Die Gebäude

Mehr

IZB-Mitarbeiterinnenbelehrung

IZB-Mitarbeiterinnenbelehrung unterweisung ^ IZB Mitarbeiterinnenbelehrung 2 3 Seite 1 Ein technischer Defekt an einer Verteilersteckdose und Stromleitungen hatte das Labor in Flammen gesetzt. Die restlichen 400 Quadratmeter der Praxis

Mehr

MSC Odenkirchen 1924 e. V. im ADAC

MSC Odenkirchen 1924 e. V. im ADAC MSC Odenkirchen 1924 e. V. im ADAC Diese Brandschutzordnung ist und bleibt Eigentum des Brandschutz- Service und darf auf keine Art und Weise vervielfältigt werden. Stand 11.2015 BRANDSCHUTZORDNUNG DIN

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall - 1 - Stand 02/2005 Reihenfolge der Maßnahmen: Alarmieren Retten Löschen Feuerwehr erwarten und informieren - 2 - Stand 02/2005 Alarmieren Feuerwehr alarmieren: Telefon: Notruf 122, Notruf 112 Autobahnnotrufsäule

Mehr

für die bauliche Anlage: Bertha-von-Suttner-Gesamtschule 41542 Dormagen Marie-Schlei-Str. 6 Schulträger: Stadt Dormagen

für die bauliche Anlage: Bertha-von-Suttner-Gesamtschule 41542 Dormagen Marie-Schlei-Str. 6 Schulträger: Stadt Dormagen nach DIN 14 096-2 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, also für alle Personen, die sich innerhalb des Schulbereichs bewegen (Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern, nichtpädagogisches Personal,

Mehr

Brandalarmplan. Erzdiözese Wien Katholisches Jugendbildungszentrum 2013 Großstelzendorf 5. In Zusammenarbeit mit

Brandalarmplan. Erzdiözese Wien Katholisches Jugendbildungszentrum 2013 Großstelzendorf 5. In Zusammenarbeit mit Brandalarmplan Erzdiözese Wien Katholisches Jugendbildungszentrum 2013 Großstelzendorf 5 In Zusammenarbeit mit SiS Safety Sicherheitstechnisches Zentrum GmbH BRANDALARMPLAN I.) ALLFÄLLIGES Ein allfälliges

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der von Angehörigen selbstverwaltet organisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam Stand:

Mehr

Brandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma

Brandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma Brandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.

Mehr

Tragbare Feuerlöscher

Tragbare Feuerlöscher Tragbare Feuerlöscher Dauerdrucklöscher Löschmittel und Druckgas sind in einem Behälter untergebracht. Der Löscher steht ständig unter Druck. Aufladelöscher Das Löschmittel befindet sich im Löschmittelbehälter

Mehr

Gebäudesicherheit: Brandschutz. Checkliste

Gebäudesicherheit: Brandschutz. Checkliste 1 Gestützt auf Artikel 3a in Verbindung mit Artikel 6 Arbeitsgesetz sowie Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber (Kanton) für den Erlass von betriebsspezifischen Massnahmen im Brand- und Personenschutz

Mehr

Brandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte

Brandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte Brandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte Hinweise zur Gestaltung einer Brandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte 1. Einführung und Vorbemerkung Unter Gebäuden mit großer Personendichte

Mehr

Brandschutzordnung für gewerbliche Industrie

Brandschutzordnung für gewerbliche Industrie Brandschutzordnung für gewerbliche Industrie Hinweise zur Gestaltung einer Brandschutzordnung für gewerbliche Industrie 1. Einführung und Vorbemerkung Der Betreiber ist für den betrieblichen und baulichen

Mehr

Keine Berücksichtigung des Panikverhaltens. Räumungsalarm ist vorgesehen! owid. by Dr. Otto Widetschek, Graz. owid

Keine Berücksichtigung des Panikverhaltens. Räumungsalarm ist vorgesehen! owid. by Dr. Otto Widetschek, Graz. owid Brandschutzforum Austria Richtiges Verhalten im Brandfall Teil 10 copyright by Dr. Otto Dr. Widetschek, Otto Widetschek Graz Verhalten im Brandfall Der übliche Anschlag in Bauwerken: Keine Berücksichtigung

Mehr

Vorbeugender Brandschutz in Schulen

Vorbeugender Brandschutz in Schulen 1 16 Vorbeugender Brandschutz in Schulen Feueralarm in der Schule - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Empfehlungen und Tipps zum Verhalten im Alarm- bzw. Brandfall Alarmübung (früher Räumungsübung)

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! Brand melden über Notruf 112 Telefon befindet sich im Erste-Hilfe-Raum Wer meldet? Was brennt? Wo brennt es? Sind Menschen in Gefahr? In Sicherheit bringen Gefährdete

Mehr

Herzlich willkommen! Grundunterweisung zum Thema allgemeine Sicherheit, Verhalten im Notfall an der Westfälischen Hochschule

Herzlich willkommen! Grundunterweisung zum Thema allgemeine Sicherheit, Verhalten im Notfall an der Westfälischen Hochschule Westfälische Hochschule 2017 Wissen. Was praktisch zählt. Herzlich willkommen! Grundunterweisung zum Thema allgemeine Sicherheit, Verhalten im Notfall an der Westfälischen Hochschule Stand 12.06.2017;

Mehr