Brandschutz an der LFUI Dienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit
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- Ralph Fried
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1 Brandschutz an der LFUI Dienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit
2 Brandschutz an der Leopold-Franzens-Universität Bundesgesetze und Verordnungen: ASchG (ArbeitnehmerInnenschutz), AStV (Arbeitsstättenverordnung), Acetylenverordnung, VbF (Verordnung brennbarer Flüssigkeiten), FGV (Flüssiggasverordnung), Gasregulativ z. B.: Brandschutz- und Explosionsschutz, Anforderungen an Fluchtwege u. a. Landesgesetze: TBO (Tiroler Bauordnung), OIB-Richtlinien (Bautechnikgesetze), Tiroler Feuerpolizeiverordnung z. B.: Brandschutzkonzepte, Brandschutzpläne u. a. Regeln der Technik: TRVB (Technische Regeln für den vorbeugenden Brandschutz), ÖNORMEN, ÖBFV-Richtlinien (Österreichische Bundesfeuerwehrverband) z. B.: F3070 BMA-Kontrollen Brandschutzordnung der LFUI: Allgemein, Vorbeugende Brandverhütung, Brandfall, Brandbekämpfung
3 Brandschutz an der Leopold-Franzens-Universität Behörde genehmigt und kontrolliert (z. B.: Baugenehmigungen, Bescheide nach Feuerbeschau) Arbeitgeber ist verantwortlich für den Brandschutz (baulich, technisch und organisatorisch) Unterstützender Organe: Brandschutzbeauftragte (BSB) / Brandschutzwarte (BSW) (siehe Homepage: Feuerwehr hilft im Brandfall
4 Vorbeugender Brandschutz Bauliche (z. B.: Bildung von Brandabschnitten, Flucht- und Rettungswege), technische (z. B.: Alarmierungsanlagen, Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung, Löscheinrichtungen) und organisatorische (z. B.: Brandschutzorgane, Brandschutzordnung, Brandschutzpläne) Maßnahmen Sicherung der Fluchtweg- und Notausgänge zum gefahrenlosen Verlassen der Gebäude (z. B.: Fluchtwege freihalten, Brandschutztüren nicht außer Betrieb setzen bzw. aufkeilen, Zugänglichkeit von Löscheinrichtungen) Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz (z. B.: Freihalten der Feuerwehrzonen)
5 Brandursachen Hauptursachen für Brände sind: Unsachgemäßer Umgang bzw. mangelndes Gefahrenbewusstsein mit Einrichtungen, Elektrogeräten und Arbeitsstoffen Fehlende Unterweisung der MitarbeiterInnen im Bezug auf Brandschutz
6 Voraussetzung für Brände Sauerstoff Brennbarer Stoff (z. B.: Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe) Zündquelle (z. B.: offenes Feuer, Funkenschlag, Selbstentzündung) Quelle:
7 Sicherheitstechnische Kennzahlen
8 Formen der Verbrennung blons.at Brandklassen
9 Brandschutzeinrichtungen Fernmeldeeinrichtungen (BMA- Brandmeldeanlage) Einrichtungen für die Feuerwehr (BMZ- Brandmeldezentrale) Brandbekämpfungseinrichtungen Brandmeldeeinrichtungen (z. B.: automatische Brandmelder, Druckknopfmelder) automatische Löschanlagen (Sprinkler) Löscheinrichtungen (z. B.: Feuerlöscher, Wandhydranten) Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Einrichtungen zur automatischen Brandabschnittsbildung (z. B.: Brandschutztüren)
10 Schaumlöscher (Aufladelöscher) Tragbarer Feuerlöscher Aufbau und Funktionsweise 1 Abzugslasche entfernen Das Gerät ist entsichert. Schlagknopf Durch Betätigen des Schlagknopfes wird die Treibmittelflasche geöffnet. Das CO₂ strömt in die Kolbenkartusche und drückt das Schaummittelkonzentrat heraus. Treibmittelflasche mit CO₂ Blasrohr Steigrohr Der Schaum strömt durch das Steigrohr zur Schlauchleitung. Löschpistole Durch die abstellbare Löschpistole ist ein dosierter Einsatz möglich. Aufladelöscher mit Schaumkartusche Vorgesehene Füllmenge: 6 l und 9 l
11 Kohlendioxidlöscher Tragbarer Feuerlöscher Aufbau und Funktionsweise 1 Sicherungsstift abziehen Das Gerät ist entsichert. 2 Auslösehebel niederdrücken 3 Steigrohr Durch das Steigrohr strömt das CO₂ zur Schlauchleitung. 4 Schneerohr mit Düse Das Schneerohr gewährleistet eine flächendeckende Schneeausbeute. 5 Düse Vorgesehene Füllmenge: 2 kg und 5 kg.
12 Feuerlöschübung (Theorie und Praxis) 2,5 Stunden Lernspaß kann Leben retten... Brandschäden können durch engagiertes und schnelles Einschreiten innerhalb der ersten zwei Minuten wesentlich abgemindert werden: Kenntnis und Handhabung von Löschhilfen gezielte Feuerlöschkurse (Labor, Werkstätten, Büros) Kursangebot: Theorie und Praxis (ca. 2,5 Stunden) Kursinhalt: Brandbekämpfung, Vermittlung wichtiger Kennzeichnungs- und Handhabungsdetails Für eine Gruppe Interessenten organisieren wir gerne eine Feuerlöschübung in Ihrem Arbeitsumfeld. Auskünfte erteilt unser Sekretariat (DW 21001;
13 Kennzeichnung (KennV, ISO 7010) Verbotszeichen Warnzeichen Gebotszeichen Rettungszeichen Löscheinrichtungen Brandschutzeinrichtungen (nach ÖNORM F 2030)
14 Kennzeichnung der Räume (Laborbereiche/Werkstätten) Richtige Kennzeichnung für den Brandschutz laut ISO 7010 bzw. ADR / RID: Warnzeichen für MitarbeiterInnen, Fremdfirmen bzw. Feuerwehr In den Brandschutzplänen wird die Kennzeichnung laut TRVB O 121/2014 nur unterteilt in: - Explosionsgefahr - Gefahr durch Chemikalien - Elektrizität - Gase - Radioaktive Stoffe - Magnetfeld - Ansteckgefahr gemäß Gentechnikgesetz - Biogefährdung Die Warnzeichen informieren zusätzlich u.a. auch über Hindernisse und Gefahrstellen, an denen Gefährdungen z. B.: Anstoß-, Quetsch-, Sturz- oder Stolpergefahr besteht.
15 Verhalten im Brandfall Keine Panik Ruhe bewahren A larmieren Brand melden (Druckknopfmelder, Notruf 122) R etten (Personenschutz geht vor Sachschutz: Personen warnen, Verletzte bergen, Erste Hilfe leisten) L öschen (Entstehungsbrände bekämpfen ohne das eigene Leben zu gefährden) Gas- und Stromversorgung unterbrechen (Hauptschalter bzw. NOT-Aus-Schalter) Fenster schließen und Türen versperren Keine Aufzüge benützen Aufsuchen des Sammelplatzes Überprüfung der Vollzähligkeit
16 Richtiges Löschen mit Feuerlöschgeräten RICHTIG FALSCH Brand in Windrichtung angreifen! Flächenbrände vorn beginnend ablöschen! Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen! Brand in Windrichtung angreifen Flächenbrände vorn beginnend ablöschen! Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen! Wandbrände von unten nach oben löschen! Wandbrände von unten nach oben löschen! Ausreichend Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander! Ausreichend Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander! Rückzündung beachten! Nach Gebrauch Feuerlöscher nicht wieder an den Haken hängen. Neu füllen lassen! Rückzündung beachten! Nach Gebrauch Feuerlöscher nicht wieder an den Halter hängen. Neu füllen lassen!
17 Verhalten im Brandfall von RollstuhlbenützerInnen, erheblich seheingeschränkten oder blinden MitarbeiterInnen Aufgabe des Leiters/der Leiterin des Institutes/der Organisationseinheit: mind. 4 MitarbeiterInnen schriftlich namhaft zu machen Sicherer Bereich: eigenes Büro/Arbeitsplatz bzw. nächstgelegener Rauch- bzw. Brandabschnitt (horizontale Evakuierung) in Anwesenheit einer o.a. Person Kontakt mit der Feuerwehr bzw. den Brandschutzbeauftragten der Universität Innsbruck aufnehmen (Notruf Feuerwehr: 122 bzw. vom Fenster aus um Hilfe rufen) Vertikale Evakuierung nur mit Hilfe der Einsatzkräfte Bitte versuchen Sie nicht, mit Hilfe von anderen MitarbeiterInnen den/die RollstuhlfahrerIn vom gegenwärtigen Stockwerk in ein anderes zu bringen! (Problem Versicherungsschutz)
18 Das Fluchtwegkonzept Fluchtwegkonzept NATWI 5. OG Gesetzliche Basis (ASchG und AStV) Notausgänge müssen nach der Personenanzahl nutzbare Mindestbreite aufweisen Fluchtwegbreite und Fluchtweglänge Art der Fluchtwegtüren (EN 1125, EN 179) Fluchtwege dienen zur Gewährleistung eines raschen und sicheren Verlassen der Betriebsräume bzw. des Gebäudes im Gefahrenfall Fluchtwegorientierungsbeleuchtung: Beleuchtung die den Verlauf des Fluchtweges bei Stromausfall kennzeichnet
19 Allgemeine Verhaltensregeln (Haus- und Benützungsordnung Brandschutzordnung) Ordnung und Reinlichkeit Rauchverbot, Verwendung von offenem Licht und Feuer ist nicht gestattet Elektrische Anlagen sind vorschriftsmäßig zu betreiben, zu erhalten und bei Brand auszuschalten Lagerung: brennbar oder nicht brennbar an geeigneten und dafür vorgesehenen Orten (z. B.: Lagerraum, Sicherheitsschränke) Gänge, Fluchtwege und sonstige Verkehrswege sind freizuhalten Auslösevorrichtungen, Löschgeräte (Feuerlöscher und Wandhydranten) dürfen nicht verstellt, der Sicht entzogen, noch missbräuchlich entfernt oder zweckwidrig verwendet werden Hinweiszeichen, die den Brandschutz und Fluchtwege betreffen, Sicherheitseinrichtungen bzw. Leuchten und Auslöseeinrichtungen für brandschutztechnische Anlagen (BMZ) dürfen nicht verstellt, nicht verdeckt, nicht abmontiert und nicht beschädigt werden Feuerwehrzonen müssen freigehalten werden (Parkverbot) Feuerarbeiten (Schweißen, Schneiden, Löten u.a.) dürfen nur nach erhaltener Genehmigung (Freigabeschein) durch die Betriebsleitung oder Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden
20 Brandalarm und Evakuierungsalarm Ernstfall: Dauerton länger als 10 Sekunden (Testalarm: einmalig und weniger als 10 Sekunden bzw. vorangekündigt) gekennzeichnete Fluchtwege benützen (grüne Piktogramme / Fluchtwegleuchten) Sammelplätze aufsuchen (Informationen dazu finden Sie unter: Überprüfung der Anwesenheit Ihrer KollegInnen fehlt jemand: Information an die Brandschutzorgane der Universität bzw. an die Feuerwehr weitergeben Ende des Brandalarmes: Freigabe durch die Feuerwehr oder durch das Erlöschen der Sirenen im Gebäude erst dann darf das Gebäude wieder betreten werden Sie sind verpflichtet bei Brandalarm Ihren Arbeitsplatz immer zu verlassen und sich an den Sammelplätzen einzufinden. Es ist nicht erlaubt, die Sammelplätze vor Beendigung des Brandalarmes zu verlassen. Bei Auslösung eines Fehlalarmes durch z. B.: Rauchen, Handhabung mit offenem Feuer (Kerzen, Feuerzeug, etc.) muss der/die Verursacher/in persönlich die Kosten des Feuerwehreinsatzes übernehmen (derzeit 240,--).
21 Wichtige Telefonnummern Notrufnummern Feuerwehr 122 Polizei 133 Rettung 144 Euro-Notruf 112 Auskunftsnummer Vergiftungszentrale bzw. Festnetz Brandschutzbeauftragte DI Christoph Genser Mag. Otto Defranceschi Christian Hupfauf
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das Team der Dienstleistungseinheit Sicherheit und Gesundheit
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