Veranstaltungskalender Grünstadt-Land

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Veranstaltungskalender Grünstadt-Land"

Transkript

1 A mtsblatt 41. Jahrgang (123) Donnerstag, den 17. Juli 2014 Nr. 29/2014 der Verbandsgemeinde. GRÜNSTADT-LAND und der Ortsgemeinden "ATTENBERGåså"ISSERSHEIMåså"OCKENHEIM 7STR åså$irmsteinåså%bertsheimåså'erolsheim å'ro KARLBACHåså+INDENHEIMåså+IRCHHEIM 7STR åså+leinkarlbachåså,aumersheim -ERTESHEIMåså.EULEININGENåså/BERSßLZEN /BRIGHEIMåså1UIRNHEIM // 20:30 UHR Caféhaus am ECkbaCh BERND RINSER - ROOTS ROCK TRIO Altes Weingut UNNERHAUS JAZZBAND MOCABO Sekthof SWING ORCHESTER TRUXA Sternenhof K.J. DALLAWAY AND FRIENDS Bärenhof ALEXANDERS SWING MACHINE Rheinmühle ROMEO FRANZ ENSEMBLE Prot. Kirche Vorverkaufsstellen: Volker Budde, Tel: // Versicherungsbüro Riegel & Mayer, Hauptstr. 46, Tel: // Caféhaus am Eckbach, Silvanerstraße 45, Tel: Mehr Informationen unter:

2 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Veranstaltungskalender Grünstadt-Land Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung :30 Uhr Obrigheim Seniorenclub, Seniorentreff, Bürgerhaus :00 Uhr Großkarlbach Sommernacht im Sternenhof mit The Beat Brothers, Welthits der 60er & 70er Jahre, Familie Matejcek :00 Uhr Neuleiningen Neuleininger Burgsommer, THE QUEEN KINGS, Eintritt 19,80, Burghof :00 Uhr Dirmstein VdK, Sommerfest, Senioren-Lodge Großkarlbach 13. Großkarlbacher Lange Nacht des Jazz mit verschiedenen Jazzbands, Sa Uhr So Uhr Ebertsheim Kaninchenzuchtverein, Jungtierausstellung, Schulturnhalle :00 Uhr Neuleiningen Neuleininger Burgsommer, THE FINAL CUT mit Lightshow, Eintritt 19,80, Burghof, :00 Uhr Obrigheim-Mühlheim Krauses Keller Krakel, Jazz im Keller mit Julia Pellegrini (Gesang) und Volker Engelberth (Piano), Albsheimer Hauptstraße 38, Tel: , Bockenheim Burschenschaft, Schoppenrock unplugged, Klosterschaffnerei Kindenheim Hundesportverein Leiningerland, Turnierhundesportprüfung Laumersheim Spielplatzfest in der Schillerstraße Neuleiningen Burgweinfest, Musik- und Weingenuss im oberen Burghof, Gerolsheim MGV, Brunnenfest Großkarlbach Vereinsring, Kändelgassenfest :00 Uhr Großkarlbach Kultur-und Weinbotschafterin Pfalz, Weinwanderung Von Mühlen und Früchtchen, Dauer ca. 3,5 Std., Kosten 10 pro Person inkl. kleiner Weinprobe, Treffpunkt: ehemaliger Bahnhof, Anmeldung Tel: , Kerstin@Pontasch.de :00 Uhr Obrigheim SPD, Pappelfest, Roter Platz gegenüber Sportplatz Dirmstein Musikverein KMK, Kellergartenfest, Kellergarten Mi 19:00 Uhr Do 19:30 Uhr Kirchheim Laienspielgruppe Eckbach-Krischer, Drei Weibsleit un en toder Kater Mi Generalprobe 19 Uhr, Do 19:30 Uhr Premiere :00 Uhr Großkarlbach Kabarettnacht im Sternenhof, Death Comedy mit Der Tod, Mein Leben als Tod, Familie Matejcek :30 Uhr Obrigheim Seniorenclub, Seniorentreff, Bürgerhaus Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim Tel.: 06359/ Fax: 06359/ touristik@gruenstadt-land.de

3 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Neuer Verbandsgemeinderat im Amt Per Handschlag verpflichtete Bürgermeister Reinhold Niederhöfer am 10. Juli 2014 in öffentlicher Sitzung die anwesenden Mitglieder des neu gewählten Verbandsgemeinderates Grünstadt-Land: (v. l. n. r.): Henner Kunz (FDP), Achim Hoffmann (Grüne), Herbert Müller (CDU), Hans Scherer (CDU), Klaus Schneider (CDU), Sabine Kutschke (CDU), Roland Werner (CDU), Arno Wieber (CDU) Hans-Joachim Hartmetz (CDU), Karsten Vautz (CDU), Stefan Haas (CDU), Stefan Muth (SPD), Siegfried Sell-Sommerrock (SPD), Winfried Wolff (Grüne), Beigeordneter Jörg Jokisch (SPD), Klaus Linska (CDU), Bürgermeister Reinhold Niederhöfer (SPD), Kurt Bechtel (FWG), Erster Beigeordneter Jürgen Schraut (FWG), Gunther Bechtel (SPD), Beigeordneter Wolfgang Nitzsche (FWG), Thomas Diehl, (SPD), Ralf-Peter Riegel (SPD), Kurt Dinger (SPD), Theo Halama (FWG), Bernd Eberle (FWG), Erich Weyer (FWG), Bernd Findt (FWG), Horst Kern (SPD), Uwe Peters (SPD) und Rainer Gierth (FWG). Die Ratsmitglieder Doris Christ, Karlheinz Christ, Hermann Näser und Wieland Benß konnten nicht anwesend sein und werden in der nächsten Sitzung verpflichtet. Der Bericht über die Sitzung folgt in einem der nächsten Amtsblätter. Wehrführerdienstbesprechung in Großkarlbach Am fand eine Wehrführerdienstbesprechung auf Verbandsgemeindeebene in Großkarlbach statt. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden an diesem Abend auch zwei Feuerwehrfahrzeuge offiziell in Dienst gestellt. Hierbei handelt es sich um die Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die örtliche Feuerwehreinheit Bissersheim sowie ein Kleinalarmfahrzeug (KLAF) für die Stützpunktwehr Obrigheim (Pfalz). Der zuständige Dezernent, Beigeordneter Jörg Jokisch, informierte anlässlich der Übergabe über die einsatztaktische Verwendung der beiden Fahrzeuge Das neue TSF (Standort Bissersheim) ersetzt das 28 Jahre alte Fahrzeug gleicher Bauart. Durch den Kofferaufbau bietet das neue Einsatzfahrzeug jedoch mehr Grundfläche, um das feuerwehrtechnische Gerät sicherer und effektiver zu verladen. Die Ausstattung des bisherigen TSF wurde übernommen. Außerdem ist das Fahrzeug mit einer LED-Umfeldbeleuchtung, einem LED- Lichtmast am Heck sowie einer Zusatzbeladung (Kettensäge, Tauchpumpe) und einem Beleuchtungssatz auf Stativ ausgestattet. Die Kosten für das Fahrzeug beliefen sich auf rund Der Landeszuschuss beträgt Das KLAF, ursprünglich ein Rettungswagen, wurde von der Stützpunktwehr Obrigheim (Pfalz) in Eigenleistung umgebaut. Der Innenraum wurde an feuerwehrspezifische Anforderungen angepasst. Es wurden 8 Atemschutzgeräte inkl. Zubehör eingebaut. Außerdem führt das Einsatzfahrzeug künftig das vorhandene Türöffnungswerkzeug sowie Arbeitsmaterialien der Höhenrettung mit sich. Die Kosten für Anschaffung und Umbau beliefen sich auf ca Dezernent Jokisch übergab im Anschluss an seine Ausführung die Fahrzeugschlüssel an Wehrführer Johannes Klose, Bissersheim, und stellvertretend für die Wehrführung Obrigheim (Pfalz), an Brandmeister Frank Krauß. Im Anschluss konnten die Fahrzeuge besichtigt werden. Anlässlich der Wehrführerdienstbesprechung wurden Ernennungen, Ehrungen und Verabschiedungen vorgenommen. Jeweils zu stellvertretenden Wehrführer wurden Marko Flörchinger (Battenberg) und Patrick Frommherz (Neuleiningen) von Bürgermeister Reinhold Niederhöfer ernannt. Verabschiedet wurde Bernd Merseburg (bisher stellvertr. Wehrführer Neuleiningen). Zu Ausbildern für Feuerwehrführerscheine wurden Rainer Pohl (Ebertsheim), Axel Gansert (Großkarlbach) und Christian Rogenwieser (Kirchheim-Kleinkarlbach) bestellt. Dies wurde aufgrund der neuen Führerscheinbestimmungen erforderlich, damit künftig Feuerwehrangehörige auch größere Einsatzfahrzeuge bewegen dürfen. Geehrt für 25-jährige pflichttreue Tätigkeit bei der Feuerwehr wurden Christian Denig (Battenberg) und Andreas Lindner (Bockenheim-Kindenheim). Sie erhielten das silberne Feuerwehrehrenzeichen des Landes Rheinland-Pfalz, eine Urkunde und ein Weinpräsent. Für 35 Jahre pflichtbewusste Tätigkeit bei der Feuerwehr wurden Manfred Hauk (Battenberg) geehrt. Das goldene Feuerwehrabzeichen des Landes hatte er bereits zuvor vom Landkreis Bad Dürkheim erhalten. 45 Jahre Feuerwehrdienst haben Hans-Joachim Schindler (Ebertsheim) und Gerhard Kirchner (Großkarlbach) geleistet. Die Ehrungen wurden gemeinsam vom zuständigen Dezernenten Jokisch und Bürgermeister Niederhöfer vorgenommen. Im weiteren Verlauf der der Besprechung wurde die Einführung eines Feuerwehrdienstausweises angekündigt, der sukzessive an die Angehörigen der Feuerwehr ausgehändigt werden soll. Der Rohentwurf wurde vorgestellt.

4 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014

5 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Wichtiges auf einen Blick Wichtiges auf einen Blick Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land mit Außenstelle Kreisverwaltung - DÜW Kfz-Zulassung - Industriestraße 11, Grünstadt Verbandsgemeindeverwaltung Tel Fax post@gruenstadt-land.de Internet:... Öffnungszeiten Montag-Freitag... 08:30-12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch... 13:30-16:00 Uhr Donnerstag... 13:30-18:00 Uhr Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags durchgehend geöffnet. Kreisverwaltung DÜW-Zulassungsstelle Tel Fax Öffnungszeiten Montag...07:30-13:30 und 14:00-16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch... 07:30-13:00 Uhr Donnerstag...07:30-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag... 07:30-12:00 Uhr Annahmeschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten Sprechstunden Bürgermeister/Beigeordnete - Bürgermeister Reinhold Niederhöfer - Erster Beigeordneter Jörg Jokisch - Beigeordneter Jürgen Schraut (Montag, 09:00-12:00 Uhr Tel ) Terminvereinbarung: Sekretariat Tel Schiedsmann der Verbandsgemeinde Horst Kern... Tel Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Dienststunden Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke... Tel.: Abwasserbeseitigung Verbandsgemeindewerke... Tel.: Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG... Tel.: Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a. d. Wstr., Ebertsheim- Rodenbach, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen, Obersülzen, Quirnheim Stadtwerke Frankenthal...Tel.: Dirmstein, Gerolsheim Firma Mielisch...Tel.: oder Obrigheim Erdgasversorgung Pfalzwerke Netz AG...Tel.: Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Dirmstein, Ebertsheim- Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim Stadtwerke Grünstadt...Tel.: Neuleiningen, Obrigheim Ruftaxi Tel.: oder Bissersheim, Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach, Kirchheim, Laumersheim Polizeiinspektion Grünstadt Tel Die Polizei wird tätig, soweit die Abwehr einer Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Notfallrufe Notruf Feuerwehr Notarzt / Krankenwagen Kreiskrankenhaus Grünstadt Vergiftungsfälle oder Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Am Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55 Tel.: Freitag ab Uhr bis Montag Uhr Mittwoch ab Uhr bis Donnerstag Uhr und an allen Feiertagen von Uhr bis um Uhr am Folgetag Zahnärztlicher Notdienst Tel.: Augenärztlicher Notdienst Tel.: Tierärztlicher Notdienst Tel.: Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Herausgeber: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon: oder -240 Fax: Internet: info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Ansprechpartnerin für Anzeigen: Angelika Heintzmann Telefon und Fax: Tel / , Fax / a.heintzmann@wittich-foehren.de Adresse: Schillerstraße 101, Bad Dürkheim Verantwortlich: amtlicher Teil: Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister Nachrichten und Hinweise: Dietmar Kaupp, Verlagsleitung Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei: Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Grünstadt Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und die Vereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar. Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungen vor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir per an: amtsblatt@gruenstadt-land.de Apothekendienst Samstag, ab 12:00 Uhr bis Sonntag, , 8:30 Uhr Stern-Apotheke, Bissersheimer Str. 37, Kirchheim Sonntag, , 8:30 Uhr bis Montag, , 8:30 Uhr Bären-Apotheke, Verladeplatz 3, Grünstadt

6 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Verbandsgemeinde Grünstadt-Land ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land vom Die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) am die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land vom wird wie folgt geändert: Artikel I 7 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: 7 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Verbandsgemeinderats (2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines monatlichen Grundbetrages in Höhe von 8 und eines Sitzungsgeldes in Höhe von 40 für Sitzungen des Verbandsgemeinderates, vorberatende Sitzungen der Fraktionen sowie des Ältestenrates. Artikel II 9 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: 9 Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen und Andere (1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 40. Artikel III 10 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: 10 Aufwandsentschädigung Beigeordnete (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % der Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 Satz 1. Artikel IV 12 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: 12 Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter (3) Beisitzer des Wahlausschusses erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 40. Artikel V Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Grünstadt, gez. Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister Hinweis gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Grünstadt, gez. Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung geschlossen Wegen einer internen Personalversammlung ist die Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land am Donnerstag, 24. Juli 2014, in der Zeit von bis Uhr für Besucher geschlossen! Die Kfz-Zulassungsstelle ist davon nicht betroffen und kann in dieser Zeit über den Seiteneingang an der Westseite besucht werden. Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten Durch die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes wurden die Ruhezeiten beim Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten erweitert. Es gelten nunmehr folgende Betriebs- bzw. Ruhezeiten: 1. Der Betrieb der im Anhang der 32. BImschVO aufgeführten Geräte und Maschinen (= lärmerzeugende Geräte und Maschinen) ist in Gebieten, die dem Wohnen dienen, sowie in den Sondergebieten nach der BaunutzungsVO in der Zeit - von bis Uhr und - von bis Uhr sowie - an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht zulässig. 2. Freischneider (Motorsense), Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit - von bis Uhr und - von bis Uhr nicht betrieben werden. 3. Die vorgenannten Geräte und Maschinen mit Ausnahme von Freischneidern (Motorsensen), Grastrimmern/Graskantenschneidern, Laubbläsern und Laubsammlern dürfen, soweit sie im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden, an Werktagen auch in der Zeit von bis Uhr betrieben werden. 4. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion kann Ausnahmen von den vorgenannten Ruhezeiten zulassen, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen im öffentlichen Interesse geboten ist. 5. Geräte und Maschinen zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen ohne zeitliche Beschränkung benutzt werden, wenn es die Wetterlage erfordert. Wir bitten um Einhaltung der Regelung und weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Verbote eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße geahndet werden können. Fachbereich 3 Ordnungsamt Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz) Feststellung der Härtebereiche im Trinkwasser der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land (Stand Mai 2014) Orts- Millimol Gesamthärte Härtebereich gemeinde Calciumcarbonat Deutsche pro Liter Härtegrade ( dh) Battenberg 1,36 7,6 weich Bissersheim 1,36 7,6 Weich Bockenheim 3,43 19,2 Hart Dirmstein 1,66 9,3 Mittel Ebertsheim 3,43 19,2 Hart Gerolsheim 1,66 9,3 Mittel Großkarlbach 1,66 9,3 Mittel Kindenheim 3,43 19,2 Hart Kirchheim 1,36 7,6 Weich Kleinkarlbach 1,36 7,6 Weich Laumersheim 1,66 9,3 Mittel Mertesheim 3,43 19,2 Hart Neuleiningen (ohne Nackterhof) 1,36 7,6 Weich Nackterhof 1,44 8,1 Weich

7 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Obersülzen 1,66 9,3 Mittel Obrigheim 3,79 21,2 hart Quirnheim 3,43 19,2 hart Erläuterung: Härtebereich Grad deutscher Härte Millimol Calciumcarbonat je Liter weich bis 8,4 dh bis 1,5 Millimol mittel 8,4 bis 14 dh 1,5 bis 2,5 Millimol hart mehr als 14 dh mehr als 2,5 Millimol Wir bitten unsere Kunden, die auf den Verpackungen von Waschund Reinigungsmitteln angegebenen Dosierungsvorschiften entsprechend dem Härtebereich des benutzten Wassers anzuwenden. Durch eine sachgerechte Anwendung soll eine Überdosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln und die damit verbundene starke Belastung der Abwässer mit Phosphaten vermieden werden. Verbandsgemeindewerke Grünstadt-Land Stellenausschreibung Die Kreisstadt Bad Dürkheim sucht für den Gemeinschaftskindergarten im Ortsteil Leistadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Leitungskraft (29,25 oder 39 Wochenstunden) Voraussetzung für diese Stelle ist mindestens eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher(in) (mit 3-jähriger Berufserfahrung), Pädagoge/-in oder Sozialpädagoge/-in. Die Bezahlung erfolgt in Entgeltgruppe S 7 TVöD, Sozial- und Erziehungsdienst. Der Gemeinschaftskindergarten Leistadt ist eine integrative Einrichtung der beiden Träger Lebenshilfe Bad Dürkheim e.v. und Stadt Bad Dürkheim. Die Kindertagesstätte besteht aus dem Kindergarten der Lebenshilfe und dem städtischen Kindergarten Leistadt. Gemeinsam werden in 4 integrativen Gruppen jeweils bis zu 11 nichtbehinderte und je 4 behinderte Kinder betreut. Die Tagesstätte wird durch die Leitungen der beiden beteiligten Kindergärten in einem Leitungsteam geführt. Dadurch ist ein ständiger Austausch sowie eine kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit Voraussetzung für das Gelingen der integrativen Arbeit. Wir suchen eine engagierte, zuverlässige Kraft mit Einfühlungsvermögen für unsere städtische Leitungsstelle in diesem Team. Wenn Sie gerne integrativ arbeiten und über große Einsatzfreude, Teamfähigkeit und Flexibilität verfügen sowie selbständiges Arbeiten gewohnt sind, bewerben Sie sich bei uns. Bei entsprechender Eignung werden anerkannte Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt. Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich mit aussagefähigen Unterlagen bis spätestens 25. Juli 2014 an die Stadtverwaltung Bad Dürkheim Mannheimer Straße Bad Dürkheim Frau Kolbenschlag Tel. (06322) Meldung der Weinund Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren Letzter Abgabetermin: 7. August 2014 I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln. Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf: 1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe, 2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, 3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost, 4. Besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrundwein, der zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert (Sektkellereien), ist unter Schaumwein vom Verfügungsberechtigten nachzuweisen. soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens Liter verfügen. II. Meldung der oenologischen Verfahren Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend. Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und die Süßung zu melden. Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmostbestände integriert. Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren unterliegen. Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich und müssen dort spätestens bis zum 7. August 2014 eingegangen sein. Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit der Meldung ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen. Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung. Kreuzkräuter Verbreitete Giftpflanzen im Siedlungsbereich Die meisten der bei uns vorkommenden Kreuzkrautarten sind einheimisch, allen voran das bekannte Jakobskreuzkraut. Die Blütezeit reicht von Mitte Juni bis Ende Oktober. Die zwei- bis mehrjährigen Pflanzen bilden kräftige Stängel mit fiederteiligen Blättern aus. Sie werden bis 1,20 m hoch und sind mit den leuchtend gelben Blüten kaum zu übersehen. Typische Standorte der Kreuzkräuter sind Weg- und Waldränder, Industrie- und Gewerbeflächen, sowie alle Formen von Ödland. Alle Kreuzkrautarten sind giftig, auch für den Menschen. Gefährdet sind jedoch nur Weidetiere, die größere Mengen von den stabilen Giftstoffen aufnehmen, die auch in Heu und Silage erhalten bleiben. Die Giftwirkung ist selten akut, sondern eher schleichend, teilweise über Jahre hinweg leberschädigend und krebserregend. Am meisten gefährdet sind Pferde und Rinder. Eine Ausrottung ist weder vorstellbar noch sinnvoll. Realistischer ist es Objektschutz zu betreiben; eine rechtzeitige Beseitigung der Pflanzen (2x Mähen/Mulchen ab Blühanfang) verhindert einen massenhaften Samenflug. Das neue Pflanzenschutzgesetz stellt unmissverständlich fest: die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln ist nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen zulässig. Insbesondere auf befestigten Flächen ist der Einsatz verboten. Dazu zählen Wege und Plätze, wie Bürgersteige, Park- u. Friedhofswege, Garageneinfahrten, Hofflächen, Sportanlagen, kommunale und gewerbliche Flächen aller Art. Grund ist die mögliche Abschwemmung der Wirkstoffe mit dem Regen in die Kanalisation und damit letztlich in die Oberflächengewässer. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um zugelassene Herbizide (auch nicht wenn sie als biologisch abbaubar beworben werden) oder Hausmittel wie Essig oder Streusalz handelt. Im Einzelfall kann bei der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) in Trier ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden (add.rlp.de/landwirtschaft, Weinbau, Wirtschaftsrecht/Agraraufsicht /Pflanzenschutzdienst/Pflanzenschutzrechtliche Genehmigungen_Antragsformular nach 12/2:). Im Genehmigungsverfahren werden allerdings sehr strenge Maßstäbe angelegt. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu Musikschule Leiningerland Parkfest Zum traditionellen musikalischen Sommerfest lädt die Musikschule Leiningerland am Sonntag, 20. Juli alle Open-Air-Fans herzlich in den St. Peterspark Grünstadt ein. Das Musikspektakel wird um Uhr an der Hauptbühne mit der Vorstellung aller Instrumentalklassen der Musikschule eröffnet. Im schönen Ambiente des Grünstadter Petersparks geben Groß und Klein in allen möglichen Kombinationen Freiluftkonzerte und musizieren parallel auf vier verschiedenen Plätzen. So können sich die Besucher ihr Wunschprogramm auch in diesem Jahr aus Vorträgen der unterschiedlichsten Ensembleformationen zusammenstellen. Vom Klavierduo über Bands bis zum großen Orchester gibt ein Großteil der Musikschüler einen kurzweiligen Überblick in die Musikschulvielfalt. Wer sich bei den zahlreichen Musikdarbietungen bei Speis und Trank stärken möchte, wird durch den Elternbeirat und den Förderkreis kulinarisch verwöhnt. Das Finale übernehmen dieses Mal Großensembles der Musikschule, beispielsweise die Patchworkfamily und die Fun- Tastix-Harmonists und beenden den musikalischen Nachmittag auf der Hauptbühne mit einem musikalischen Feuerwerk.

8 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Sprechtag Jeden 2. Montag im Monat berät die Deutsche Rentenversicherung Rheinland- Pfalz im Weinstraßencenter Grünstadt, Turnstr. 7, jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr in allen Fragen zu Rente, Reha und Altersvorsorge individuell und neutral. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Rentenversicherungsträger das Konto führt. Einen Termin für eine persönliche Beratung gibt es bei der Stadtverwaltung Grünstadt, Tel.: Dabei sollten die Versicherungsnummer und der Grund der Beratung angegeben werden. Einen Termin zur Rentenantragstellung oder Erledigung sonstiger Rentenangelegenheiten gibt es bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Tel.: Jugendhaus Grünstadt Ferienaktionsbörse In den ersten beiden Wochen der Sommerferien, vom , finden im Jugendhaus in Grünstadt, Kreuzerweg 6, und an verschiedenen Orten in der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land für Kinder ab 7 Jahren (Montag bis Freitag von bis Uhr) Aktionen, Workshops und Ausflüge im Rahmen der Ferienaktionsbörse statt. Das vielseitige Programm umfasst neben Bastelworkshops auch die unterschiedlichsten Angebote wie Skate Sicherheitstraining, Kochen, Percussion-Workshop, Schwimmen, Klettern, Computerworkshops, Radtour, Nachtwanderung, Ausflüge z.b. in den Luisenpark/Mannheim, Soccerpark/Dirmstein, Besuch von örtlichen Vereinen und vieles mehr. Auch das Spielmobil wird täglich vor Ort sein. Der Materialkostenbeitrag beträgt 20 Euro pro Woche. Enthalten sind hierin auch alle Fahrtkosten und Eintritte. Zeltfreizeit Keskastel (Frankreich) Auch in diesem Jahr können Kinder und Jugendliche von Jahren wieder an einer Zeltfreizeit teilnehmen. Vom findet dieses Feriencamp auf einem Zeltplatz im Elsass statt. Die Teilnehmerkosten betragen 100 Euro, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen während der Öffnungszeiten im Jugendhaus. Tel.: 06359/83640 Mail: hdj.gruenstadt@arcor.de Montag Uhr: Offener Treff/Workshops Dienstag Uhr : Offener Treff/Mädchentreff Mittwoch Uhr : Offener Treff/Workshops Donnerstag Uhr: Offener Treff/Sporttreff Freitag Uhr: Kindertreff/Offener Treff Weitere Informationen unter Anmeldeformulare können von der Homepage herunter geladen werden. Forstamt Bad Dürkheim Mediativer Spaziergang Das Forstamt lädt am Sonntag, 20. Juli 2014, 11:00 Uhr, Erwachsene zu einem meditativen Waldspaziergang (Kombination aus Meditationen im Gehen-Sitzen-Stehen-Liegen und Betrachtungen zu verschiedenen Waldbildern) ein. Mitzubringen sind eine Isomatte (bei gutem Wetter) und die Bereitschaft zur Stille - jedenfalls ab und zu! Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! (Dauer: ca. 3 Stunden). Weitere Infos und Veranstaltungen auf Teilnahmebeitrag: 8 /Teilnehmer Treffpunkt: Waldparkplatz Weilach zwischen Bad Dürkheim und Leistadt Anmeldung: joachim.weirich@wald-rlp.de. oder Geänderte Öffnungszeiten im Finanzamt Frankenthal am Das Finanzamt Frankenthal hat am 23. Juli 2014 wegen einer betriebsinternen Veranstaltung ab 12:00 Uhr geschlossen. Sportbund Pfalz Zum ist eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)/Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Praktikumsplatz zu besetzen. Die Maßnahme wird in Kooperation mit dem Offenen Kanal Kaiserslautern durchgeführt und richtet sich an junge Menschen, die medien- und journalismusinteressiert sind. Die Dauer des Einsatzes beträgt ein Jahr, Einsatzort ist Kaiserslautern. Interessierte Bewerber melden sich umgehend mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnis, Tätigkeitsnachweis, sportlicher Werdegang) beim Sportbund Pfalz, Paul-Ehrlich-Str. 28a, Kaiserslautern, T , F , asmus.kaufmann@sportbund-pfalz. de, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ISB senkt Zinsen im Wohneigentumsprogramm Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) senkt aktuell die Zinsen im Wohneigentumsprogramm: Seit dem 24. Juni sind für den Neubau, den Erwerb und die Modernisierung von selbst genutzten Wohnimmobilien Zinsen in Höhe von jährlich 2,25 Prozent bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren zu zahlen; 3,0 Prozent und 3,25 Prozent im Jahr beträgt der Zinssatz bei Zinsfestschreibungen von 15 beziehungsweise 20 Jahren. Die geänderten Konditionen der ISB-Darlehen Wohneigentum und Modernisierung gelten für alle Anträge, die ab diesem Tag in der ISB eingehen. Zur Beantragung des Darlehens bei der ISB wird eine Förderbestätigung benötigt. Anträge für die ISB-Darlehen Wohneigentum und ISB-Darlehen Modernisierung können über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim -Wohnungsbauförderung - Sonja Wic, 06322/ bei der ISB gestellt werden. Alle Informationen zu den Konditionen und zur Ausgestaltung der Förderprogramme finden Interessierte auf den Internetseiten der ISB unter und bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim Landwirtschaftsministerium eröffnet Antragsverfahren für Agrarumweltmaßnahmen Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, wird am 9. Juli das Antragsverfahren für die Agrarumweltmaßnahmen eröffnet. Interessierte Landwirtinnen und Landwirte aus dem Landkreis Bad Dürkheim und der kreisfreien Stadt Neustadt/Weinstr. können Förderanträge bis zum 1. September bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim stellen. Für die Programmteile Vielfältige Kulturen im Ackerbau und Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter endet die Antragsfrist bereits am 8. August. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren wird in der neuen Förderperiode der EU erstmalig wieder ein voll umfängliches Antragsverfahren angeboten. Das heißt, sowohl Neueinsteiger als auch Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen können neue Fünf-Jahresverpflichtungen für verschiedene Maßnahmen beantragen. Einzelheiten zu den Programmteilen sh. Internetseite bzw. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hält die Antragsformulare vor und erteilt Auskünfte zum Antragsverfahren. Zusätzlich werden in Kürze entsprechende Artikel in der Fachpresse erscheinen, in denen die einzelnen Agrarumweltmaßnahmen ausführlich vorgestellt werden. Bei den Verfahren, die schon in der vergangenen Förderperiode angeboten wurden, wurde auf inhaltliche Änderungen weitgehend verzichtet. Die Maßnahme Vielfältige Fruchtfolge wurde ersetzt durch Vielfältige Kulturen im Ackerbau. Entsprechend den Vorgaben des Bundes steigt der geforderte Mindestanteil an Leguminosen von acht Prozent auf zehn Prozent. Dies ist unter anderem ein Grund für die im Vergleich zum vorherigen Programm um 15 Euro auf 90 Euro je Hektar erhöhte Prämie. Für Betriebe, die bereits an der Vielfältigen Fruchtfolge teilnehmen, besteht die Möglichkeit, unmittelbar in die höherwertige Maßnahme Vielfältige Kulturen im Ackerbau umzusteigen. Sollten - entgegen den Erwartungen - die für diesen Programmteil vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro überschritten werden, werden die Unternehmen anhand einer Prioritätenliste ausgewählt. Neu angeboten wird, neben der Anlage von Gewässerrandstreifen, die Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter. Hierbei sind auf mind. fünf Prozent der Ackerflächen Zwischenfrüchte oder Untersaaten anzubauen und über Winter beizubehalten. Damit soll dem Verlust von Nährstoffen entgegengewirkt und der Boden vor Erosion geschützt werden. Bei den Vertragsnaturschutzmaßnahmen wird auf Kontinuität gesetzt, denn die Programme haben sich in der letzten Förderperiode sehr bewährt. Die verschiedenen Programmteile im Vertragsnaturschutz Grünland, Acker, Streuobst und Weinberg mit ihren abgestimmten Inhalten und dem modularen Aufbau leisten einen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft und zur Sicherung der Artenvielfalt von Flora und Fauna im Offenland. Besondere Anliegen sind die Erhaltung bunter Wiesen und Weiden durch nachhaltige Grünlandpflege, die Gestaltung von Lebensräumen beispielsweise für Feldlerchen, Braunkehlchen oder Rotmilan, die Schaffung blühen-

9 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 der Ackerstreifen und die Erhaltung von Streuobstwiesen. Der Vertragsnaturschutz setzt dabei auf die Mitwirkung von Landwirtinnen und Landwirten bei der Umsetzung von Naturschutz durch Nutzung. Die Grundstruktur der Programme wird in der jetzt anlaufenden Förderperiode beibehalten. Neu kommen die Zusatzmodule Ganzjährige Weidehaltung im Vertragsnaturschutz Grünland und Ernteverzicht im Vertragsnaturschutz Acker hinzu. Mit Projekten zur Ganzjährigen Weidehaltung können Landschaftsräume durch eine Beweidung zum Beispiel mit Robustrindern und Robustpferden naturnah gestaltet werden. Mit dem Ernteverzicht wird Wildtieren über den Winter hinweg ein verstärktes Nahrungsangebot gesichert. Die oben beschriebenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind Teil des neuen rheinlandpfälzischen Entwicklungsprogramm EULLE. Sie stehen formal noch unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die EU-Kommission. Energieberatung Die Energieberaterin hat in Bad Dürkheim am Donnerstag, den von bis Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung, Philipp-Fauth-Straße 11. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter / Kurs 2: Mo., , Uhr, 5 Abende, 15,00 Vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich bei Ingrid Minuth, Tel.- Nr Fitnessgymnastik an Geräten - Schnupperkurs Termine nach Wahl Unter physiotherapeutischer Anleitung mit Schwerpunkt Geräte- Training lernen Sie richtig zu trainieren. Durch ein Ganzkörpertraining wird die Muskulatur gekräftigt, die Beweglichkeit und Fitness gesteigert. Bei vorhandenen Beschwerden und Erkrankungen bitte das Einverständnis des behandelnden Arztes einholen. Bitte mitbringen: Sportbekleidung, Sportschuhe, Frotteehandtuch. Termine: 10 x, abends jew. 1Std. z.b Uhr, x, vormittags, jew. 1 Std. z.b Uhr, 54 Anmeldung mit Terminvereibarung unter Dozent Christian-Richard Sawetzki, Grünstadt, Studio Windows Auffrischungskurs Themen: Ordnerstruktur erstellen/dateien suchen und verschieben (Lernen Sie eine Alternative zur Windows-Suche kennen)/programme installieren und deinstallieren/datenrettung/bearbeiten von eingescannten Texten/Text erkennen und formatieren/bilder in Dokumente einfügen/nummerierungen und Aufzählungen/Texte mit Tabulatoren übersichtlicher gestalten. Alle Programme, die verwendet werden, sind entweder Bestandteil Ihres Betriebssystems oder Freeware. F Mo bis Do , 4 Tage, jew Uhr, 58 Dozent: Heinz Wittmann, Kirchheim EDV-Bildungszentrum Volkshochschule Kirchheim-Bissersheim In der KVHS Bad Dürkheim Leitung: Ingrid Minuth, Tel.: 06359/81785 bis 19 Uhr Ferienkurse Gymnastik über Stock und Stein Für alle, die Lust und Freude an der Bewegung im Freien haben. Unter Leitung von Dörte Graffert wird durch Muskelaufbau und Dehnungsübungen die Beweglichkeit und Ausdauer trainiert. An fünf Vormittagen oder Abenden, treffen wir uns an der Schulporthalle Kirchheim in bequemer Sportbekleidung und Sportschuhen. Beginn: Kurs 1: Di, , 09: Uhr, 5 Vormittage, 15,00 Seniorenbeirat Grünstadt-Land Zu unserem traditionellen Grillfest im Stadtpark am Freitag, 25. Juli 2014, Beginn 14:30 Uhr, laden wir recht herzlich ein. Salatspenden werden - wie immer - gerne entgegengenommen. Bitte bringt Teller und Besteck mit! Battenberg (Pfalz) Trinkwasseranalyse für die Ortsgemeinden Battenberg, Bissersheim, Kirhcheim, Kleinkarlbach und Neuleiningen

10 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014

11 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014

12 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 SPD Ortsverein Kleinkarlbach-Battenberg- Kirchheim-Neuleiningen Mitgliederversammlung (Näheres sh. Kleinkarlbach). Prot. Kirchengemeinde Battenberg Samstag, Uhr Kirchliche Trauung von Ulrich Alexander Heinzel und Eva Christina Heinzel geb. Pfeifer, München (Pfarrer i.r. Schellhaas-Eberle). Informationen zur Planung der Kinderbibeltage siehe unter Kleinkarlbach! Bissersheim ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2. Sitzung des Gemeinderates Bissersheim Sitzungstag Sitzungsort Donnerstag, , 19:00 Uhr Gemeindezentrum Eulennest Bissersheim Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Eulennest 3. Verkehrssituation in der Ortsgemeinde 4. Antrag der Ortsgemeinde auf Gewährung einer Zuwendung aus dem I-Stock 2015 für die Sanierung von 3 Gemeindestraßen; Hier Information über den Sachstand 5. Anfragen und Mitteilungen nichtöffentliche Sitzung Bau- und Grundstücksangelegenheiten Trinkwasseranalyse Siehe unter Ortsgemeinde Battenberg Prot. Kirchengemeinde Bissersheim Sonntag, Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Heller). Vortreffen für die Jubelkonfirmation Am Sonntag, 7. September 2014, feiern wir in Bissersheim das Jubiläum der Konfirmation. Um diesen Festtag zu planen und zum Kennenlernen sind alle Jubilare herzlich zu einem Vortreffen am Dienstag, , um Uhr ins Sälchen eingeladen. Informationen zur Planung der Kinderbibeltage siehe unter Kleinkarlbach!

13 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Bockenheim a. d. Weinstraße Trinkwasseranalyse für die Ortsgemeinden Bockenheim, Ebertsheim, Kindenheim, Mertesheim und Quirnheim

14 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014

15 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Bericht über die 1. (konstituierende) Sitzung des Gemeinderates Bockenheim am Verpflichtung der Ratsmitglieder Der Ortsbürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Verabschiedung der ausgeschiedenen Mandatsträger Geschäftsführender Obgm. Janson verabschiedet die ausgeschiedenen Ratsmitglieder Lieselotte Heiser, Horst Benß, Christian Deimel und Christian Schäfer. Er würdigt deren Verdienste sowie das ehrenamtliche Engagement. Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters Geschäftsführender Erster Beigeordneter Gunther Bechtel ernennt Kurt Janson zum Ortsbürgermeister und händigt ihm die Ernennungsurkunde aus. Vereidigung und Amtseinführung entfallen, da es sich um eine Wiederwahl handelt. Neufassung der Hauptsatzung Die 6 und 10 der Hauptsatzung werden in der vorgelegten Form beschlossen.

16 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Die restlichen Bestimmungen der Hauptsatzung werden in der vorgelegten Form, mit folgender Änderung, beschlossen: In 4 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsse Wird in Absatz (8) Ziffer 8.1 der Buchstabe g) Sonstige soziale, kulturelle oder kirchliche Angelegenheiten ersatzlos gestrichen. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung Obgm. Janson stellt fest, dass nach der Stimmenauszählung Herr Wieland Benß zum Ersten Beigeordneten gewählt wurde. Herr Benß nimmt das Amt an. Obgm. Janson ernennt Herrn Benß und händigt ihm die Ernennungsurkunde aus. Herr Benß leistet den Amtseid und wird vom Ortsbürgermeister in sein Amt eingeführt. (Zweiter) Beigeordneter Obgm. Janson stellt fest, dass nach der Stimmenauszählung Herr Dieter Rösener zum (Zweiten) Beigeordneten gewählt wurde. Herr Rösener nimmt das Amt an. Obgm. Janson ernennt Herrn Rösener und händigt ihm die Ernennungsurkunde aus. Herr Rösener leistet den Amtseid und wird vom Ortsbürgermeister in sein Amt eingeführt. Ehrung langjähriger Ratsmitglieder Bgo. Wieland Benß und RM Christian Deimel werden mit einer Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für ihre Verdienste während ihrer 20- bzw. 30-jährigen Tätigkeit im Gemeinderat Bockenheim geehrt. Neue Postfiliale ab Am eröffnet die neue Postfiliale im Geschäft von Frau Doris Schmitt-Petri im Leiningerring 28 a. VdK Ortsverband Wir laden alle Mitglieder zum Grillfest am Montag, , ab 15:00 Uhr im Weingut Hans Heiser, Burggraben 11 in Bockenheim recht herzlich ein. Anmeldungen bitte bis bei Helga Nehrbaß, Tel oder Weingut Heiser, Tel Prot. Kirchengemeinde Bockenheim Sonntag, 20. Juli :00 Uhr Gottesdienst Martinskirche Montag, 21. Juli :00 Uhr Treffen Kindertagteam im Sälchen Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus 16. Sonntag im Jahreskreis Samstag, Jahre Weihe der St. Ägidiuskirche Uhr in Obrigheim Amt für Verstorbene der Familien Goncalves, Rouven; Hummell; Anna Muth; Gerd Garch und Maria Figo Mittwoch, Uhr in Bockenheim Rosenkranz Uhr in Bockenheim heilige Messe für beide Gemeinden Dirmstein ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 1. (konstituierende) Sitzung des Gemeinderates Dirmstein Sitzungstag Mittwoch, , 19:00 Uhr Sitzungsort Schulsporthalle Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder 2. Verabschiedung ausgeschiedener Mandatsträger 3. Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters 4. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 5. Übertragung von Geschäftsbereichen auf die Beigeordneten 6. Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter 7. Anfragen und Mitteilungen Trinkwasseranalyse für die Ortsgemeinden Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach, Laumersheim und Obersülzen

17 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014

18 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014

19 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Wertstoffcontainer an der Bleiche Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, an dem Containerstandort kommt es in letzter Zeit vermehrt zu illegalen Müllablagerungen, z.b. Restmüll, der in die schwarze Tonne gehört. Was aber unter Umständen gefährlich werden kann sind Stoffe, die zur Schadstoffsammlung müssen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schadstoffe nur am Sammeltag direkt am Schadstoffmobil abgegeben werden dürfen! Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt! Es wird gebeten, derartige Beobachtungen umgehend zu melden. Bernd Eberle Ortsbürgermeister Bayerisch-Pfälzisches Bierfest Am Freitag, 1. August und Samstag, 2. August 2014 feiern wir wieder das beliebte Bierfest mit unseren Freunden aus Neuötting auf unserem Schlossplatz. Ferienjobs zu vergeben? Oder gesucht? Im Gemeindebüro bei Frau Maurer (Tel. 667) können Gewerbebetriebe, Winzer, Landwirte oder sonstige Betriebe freie Ferienjobs melden. Es werden jetzt, kurz vor den Ferien, immer wieder Anfragen von Jugendlichen an uns gerichtet. Wir geben dann gerne die Adressen weiter. Feuerwehrförderverein St. Floriam Es sind noch ein paar Plätze frei für unseren Ausflug am Abfahrt: Uhr Dirmstein Kirche 1. Ziel: Trier (Große Schiffsrundfahrt auf der Mosel) Dauer: 2 Stunden 2. Ziel: Feuerwehrmuseum Hermeskeil - Dauer: ca. 2,5 Stunden Voraussichtlich Abschluss beim VDK Grillfest in Dirmstein Preis: 32,- pro Person Wir bitten um eine verbindliche telefonische oder schriftliche Anmeldung bei Wolfram Bartz, Tel.: 06238/4272 oder Alexander Schuler, Tel.: 06238/ Musikverein KMK Am Sonntag, dem 20. Juli 2014 richtet der Musikverein das Kellergartenfest im Kellergarten an der Landesfechtschule (Affenstein) aus. Ab Uhr gibt es Weißwurst, frisch gebackenen Brezen, Weißbier und zünftige Musik. Für diejenigen, die mehr Hunger haben, steht ein Brathähnchen-Stand zur Verfügung und die Kinder können sich auf einer Hüpfburg austoben. TuS Dirmstein Der 1.FC Rheinpfalz veranstaltet auf dem Sportplatz von Großniedesheim vom sein Sommer-Fußball-Camp. Kinder der Jahrgänge können an dem Camp für 99,- (Geschwisterkind 89,- ) teilnehmen. An vier Tagen wird von bis Uhr Spaß mit und um den Ball geboten, Betreuung ist von bis Uhr möglich. Information gibt es bei Frauke Gansert, Tel / und bei Martin Metzinger, Tel /98118.

20 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Tennisclub Grün-Weiss Vorschau Medenrunde Jungen U 12: Freitag, : Uhr, TK Altrip - GW Dirmstein Prot. Kirchengemeinde Dirmstein Donnerstag, 17. Juli Uhr Presbyteriumssitzung im Prot. Gemeindehaus Freitag, 18. Juli Uhr Frauenkreis im Prot. Gemeindehaus Sonntag, 20. Juli Uhr Gottesdienst Pfr. Harry Albrecht Hier die Anmeldung (Bitte ausschneiden und bis zum 8. August bei mir im Rathaus oder Leininger Strasse 13 abgeben) Ich/Wir nehmen an der Fahrt mit:... Personen teil Am Dienstag, dem 12. August Am Mittwoch, dem 13. August (Zutreffendes bitte ankreuzen) Auch in diesem Jahr bietet unser Gastgeber ein Buffet zum Preis von 13,50 an, zu dem Sie sich nur anmelden müssen. r r Kath. Pfarrei St. Laurentius Sonntag, (16. Sonntag im Jahreskreis) 09:00 Uhr Sonntagsmesse Norbert Maier, Ludwig und Elisabeth Lobermayer, Julius Wohninsland und seine Familie (Kollekte für die Pfarrei) Dienstag, (hl. Maria Magdalena) 08:00 Uhr Eucharistiefeier Donnerstag, (hl. Christophorus, hl. Scharbel Mahluf) 19:00 Uhr Eucharistiefeier Ebertsheim Trinkwasseranalyse Siehe unter Ortsgemeinde Bockenheim Sprechstunde des Bürgermeisters Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters findet am Dienstag, dem , 18:00 Uhr, im Rathaus statt. Am fällt die Sprechstunde aus. Bernd Findt Ortsbürgermeister Seniorenfahrt am Dienstag und Mittwoch, dem 12. und 13. August 2014 In diesem Jahr führt uns die Busreise nach Weissenburg. Nach einigen interessanten Stunden in dieser geschichtsträchtigen Stadt fahren wir wieder zurück nach Ebertsheim, wo wir gegen Uhr im Bistro am Blumeneck mit einem Buffet erwartet werden. Musikalisch unterhalten werden wir dann beim gemeinsamen Nachtessen natürlich vom Eisbachtrio mit zeitgerechten Melodien. An der Fahrt teilnehmen können alle Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren (Jahrgang 1949 und älter) und deren Partner, auch wenn diese jünger sind. Wer aus gesundheitlichen Gründen an der Fahrt nicht teilnehmen kann, aber an dem Essen teilnehmen möchte, kann sich nur zum Abendessen anmelden. Abfahrt am Dienstag, 12. August 2014 für die Rodenbacher und Ebertsheimer der Gartenstraße, Ostring, Turnstraße, Blumenstraße und Rodenbacher Straße. Abfahrt um Uhr ab Bushaltestelle Rodenbach und anschließend an der Bushaltestelle am Friedhof Ebertsheim. Am Mittwoch, dem 13. August fahren die Ebertsheimer der restlichen Straßen. Abfahrt um Uhr an der Bushaltestelle am Friedhof Ebertsheim und anschießend in der Wassergasse. Ihr Bernd Findt Ich/Wir nehmen an dem Abendessen mit... Personen teil Am Dienstag, dem 12. August Am Mittwoch, dem 13. August (Zutreffendes bitte ankreuzen)... Name:... Strasse:... Tel. Nr.: Ebertsheimer Bildungsinitiative Feuer und Flamme - Überleben im Wald (für Kinder 10 bis 14 Jahre) Wie schmecken Brennnessel-Chips? Wie kann ich selber Feuer machen wie in der Steinzeit? Mit diesen und anderen spannenden Fragen beschäftigen wir uns während der 5-tägigen Ferienfreizeit. Wir suchen Tierspuren, lernen uns zu tarnen, werden Wald und Wiese als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erkunden und uns in die Zeit unserer steinzeitlichen Vorfahren hineinversetzen. Ein besonderes Erlebnis wird die gemeinsame Übernachtung am Mittwoch in selbst gebauten Hütten oder bei gutem Wetter auch unter freiem Himmel werden. Das Element Feuer wird unser ständiger Begleiter sein. Termin: , Montag - Freitag, 10:00-18:00 Uhr Leitung: Franziska Ettner, Umweltpädagogin; EBI-Team Ort: Ökostation, alte Papierfabrik Ebertsheim Kosten: 120, (EBI-Mitglieder 105 ) inkl. Material und Verpflegung, maximal. 12 Kinder Weitere Infos unter Tel , info@ebi-ev.de Prot. Kirchengemeinde Ebertsheim Sonntag, Uhr Gottesdienst Weitere Mitteilungen siehe unter Kindenheim. Gerolsheim Trinkwasseranalyse Siehe unter Ortsgemeinde Dirmstein r r

21 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Landfrauen Unseren diesjährigen Jahresausflug möchten wir ins benachbarte Frankreich und zwar in die schöne Stadt Metz unternehmen. Wir starten am Samstag, dem 16. August 2014 um Uhr ab dem Rathaus. Kosten für Mitglieder: 15 Euro, für Nichtmitglieder: 20 Euro. Anmeldung ab sofort bei Helma Weyer (Tel. 2907) möglich. Männergesangverein 1880 e. V. Der Männergesangverein veranstaltet am Freitag, 25. Juli 2014 ab Uhr und Samstag, 26. Juli ab Uhr sein traditionelles Brunnenfest im Weingut Hammel-Hundinger in der Hauptstraße. Am Samstag wird der Chor unter Dirigent Birkhard Hildebrandt einige Lieder vortragen. Der Aufbau ist am Mittwoch, 23. Juli 2014 ab Uhr; Treffpunkt Bauhof in der Untergasse und am Donnerstag, 24. Juli ab Uhr im Weingut Hundinger. Für Kuchenspenden wäre der Verein dankbar. TuS Gerolsheim Turnabteilung Am Sonntag, dem um 10:00 Uhr findet am DGH ein Schüler-Leichtathletik- Sportfest statt. Teilnahme von Jugendlichen von 6 bis 17 Jahren. Teilnahme kann jeder Jugendliche, auch ohne eine Vereinszugehörigkeit! Meldegeld: 3,00 nicht vergessen. Meldungen an: Birte Lux / Telefon : oder Mail luxblux@aol.com Angaben: Alter / Verein /Junge oder Mädchen. Weitere Einzelheiten unter: Prot. Kirchengemeinde Gerolsheim Sonntag, 20. Juli Uhr Gottesdienst (Pfr. Albrecht) Uhr Kindergottesdienst (ab 4 Jahren) im Gemeindehaus, Obergasse 33. Thema: Gottes Liebe. Dienstag, 22. Juli Uhr Presbytersitzung Kath. Kirchengemeinde Gerolsheim Samstag, :00 Uhr Eucharistiefeier mit besonderem Gedenken an - Annemarie Müller u. Marianne Wagenblatt (von W. Franger) - Emma Frank Dienstag, :30 Uhr Eucharistiefeier Samstag, :00 Uhr Eucharistiefeier Großkarlbach 5. Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses 6. Beschlussfassung über die Annahme von Geld-/Sachspenden i, 2. Halbjahr für den Kindergartenzweckverband Laumersheim- Großkarlbach 7. Beschlussfassung über die Annahme von Geld-/Sachspenden im 1. Halbjahr 2014 für den Kindergartenzweckverband Laumersheim-Großkarlbach 8. Anfragen und Mitteilungen Trinkwasseranalyse Siehe unter Ortsgemeinde Dirmstein Vereinsring Am Kändelgassenfest-Sonntag, besteht die Möglichkeit für interessierte Großkarlbacher Jungen und Mädchen, ihre Kinderzimmer auszumisten und ihre nicht mehr benötigten Spielsachen und Kleidungsstücke beim Flohmarkt für Kinder zu verkaufen. Aufbau ist nach dem Fassrollen ab ca Uhr in der Kändelgasse zwischen Dorfmühle und Rheinmühle. Eine Standgebühr wird nicht erhoben. Der Kinderflohmarkt stellt eine Ergänzung zum Bauernmarkt, der erstmals in der Rheinmühle stattfindet, dar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Heinfried Schreier, Tel TuS Großkarlbach Ein Nordic-Walking-Schnupperkurs findet am Montag, dem 21. Juli 2014 um Uhr (vormittags) auf dem Sportplatz in Großkarlbach statt. Weitere Termine werden anschließend festgelegt. Bitte Nordic Walking Stöcke mitbringen. Die Kosten betragen für Nichtvereinsmitglieder 40 / TuS - Mitglieder 30. Instruktorin Mirela steht für Anmeldungen und Fragen unter gerne zu Verfügung und freut sich auf dich! Prot. Kirchengemeinde Großkarlbach Samstag, Uhr Traugottesdienst des Paares Mirco Wiesemann und Monika Hilz, Speyer Sonntag, Uhr in Laumersheim Feier der Jubelkonfirmation mit Heiligem Abendmahl Kindergottesdienst im Gemeindehaus Uhr Gerolsheim Donnerstag, Uhr Mitgliederversammlung des Krankenpflegevereins Großkarlbach im Pfarrsälchen, Hauptstr. 25; Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen! Weitere Nachrichten unter Obersülzen und Laumersheim. Kath. Kirchengemeinde Großkarlbach Sonntag, (16. Sonntag im Jahreskreis) 10:30 Uhr Sonntagsmesse in Laumersheim ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Laumersheim-Großkarlbach Sitzungstag Dienstag, , 19:30 Uhr Sitzungsort Alte Dorfmühle, Kändelgasse 15 Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung 2. Wahl des Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 3. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 4. Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses Kindenheim Trinkwasseranalyse Siehe unter Ortsgemeinde Bockenheim

22 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 SPD-Ortsverein Wir erinnern an unser Grillfest am ab Uhr auf dem Außengelände des Sportlerheims Kindenheim. Prot. Kirchengemeinde Kindenheim Samstag, Uhr Gottesdienst im Zelt am Kalkofen, Triftstr. Weitere Mitteilungen siehe unter Ebertsheim. Kirchheim a. d. Weinstraße Trinkwasseranalyse Siehe unter Ortsgemeinde Battenberg SPD Ortsverein Kleinkarlbach-Battenberg- Kirchheim-Neuleiningen Mitgliederversammlung Näheres sh. Kleinkarlbach. Landfrauen Wir bedanken uns recht herzlich bei allen, die uns anlässlich der Kerwe einen Kuchen gespendet und geholfen haben. Hundesportverein SV Der Hundesportverein veranstaltet am ein Flutlicht-Agility- Turnier von Uhr und am ein Tages-Agility- Turnier von bis Uhr. Die Teams aus Mensch und Hund starten in unterschiedlichen Klassen. Wir bitten unsere Nachbarn für einen evtl. höheren Geräuschpegel um Entschuldigung. Weitere Infos unter Prot. Kirchengemeinde Kirchheim Freitag, Uhr Konfirmandennachmittag im Sälchen Samstag, Uhr Gottesdienst (Lektor Dr. Ernst-Jürgen Schier, Altleiningen) Informationen zur Planung der Kinderbibeltage siehe unter Kleinkarlbach! Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer Donnerstag, Uhr in Kirchheim: Amt 16. Sonntag im Jahreskreis Sonntag, Uhr in Grünstadt: Taufgottesdienst Montag, Uhr in Kirchheim: Anbetung Donnerstag, Uhr in Kirchheim: Amt Weitere Informationen siehe Neuleiningen und Mertesheim. Kleinkarlbach ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 1. (konstituierende) Sitzung des Gemeinderates Kleinkarlbach Sitzungstag Dienstag, , 19:30 Uhr Sitzungsort Rathaus (im Dorfgemeinschaftshaus) Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder 2. Wahl des Ortsbürgermeisters Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 3. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 4. Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter 5. Verabschiedung ausgeschiedener Mandatsträger und Ehrung langjähriger Ratsmitglieder 6. Anfragen und Mitteilungen Trinkwasseranalyse Siehe unter Ortsgemeinde Battenberg SPD Ortsverein Kleinkarlbach- Battenberg-Kirchheim-Neuleiningen Einladung zur Mitgliederversammlung am Montag, dem 21. Juli 2014 um Uhr Sportlerheim des TV Kleinkarlbach, Jahnstr., Kleinkarlbach. Tagesordnung: Begrüßung Nachlese Kommunalwahl Besetzung von Gremien in den Gemeinden Verschiedenes Prot. Kirchengemeinde Kleinkarlbach Sonntag, Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Heller) mit Heiliger Taufe von Malte Arlt, Pfinztal-Berghausen. Bitte beachten Sie die etwas veränderte Anfangszeit! Mittwoch, Uhr Erstes Vorbereitungstreffen für die Kinderbibeltage 2014 im Prot. Pfarramt, Backhohl 1 Auch 2014 soll es wieder Kinderbibeltage geben vom (Dienstag bis Donnerstag jeweils Uhr). Wie in den vergangenen Jahren sind wir auf viele ehrenamtliche Helfer/innen angewiesen! Über die Rückmeldung, wer verbindlich mitarbeiten kann (auch für einzelne Vor-/Nachmittage), freuen wir uns - und alle, die Lust haben, den Ablauf mit auszuarbeiten, sind am Mittwoch herzlich eingeladen. Nähere Informationen bei Pfarrerin Heller. Jahresrechnung 2013 Das Presbyterium hat in seiner Sitzung am die Jahresrechnung 2013 beschlossen. Diese liegt von im Prot. Pfarramt, Backhohl 1, zur Einsichtnahme für alle Interessierten öffentlich aus.

23 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Laumersheim Mertesheim ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Verbandsversammlung 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Laumersheim-Großkarlbach Sitzungstag: Dienstag, , 19:30 Uhr Sitzungsort: Alte Dorfmühle, Kändelgasse 15 Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung 2. Wahl des Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 3. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 4. Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses 5. Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses 6. Beschlussfassung über die Annahme von Geld-/Sachspenden i, 2. Halbjahr für den Kindergartenzweckverband Laumersheim- Großkarlbach 7. Beschlussfassung über die Annahme von Geld-/Sachspenden im 1. Halbjahr 2014 für den Kindergartenzweckverband Laumersheim-Großkarlbach 8. Anfragen und Mitteilungen Trinkwasseranalyse siehe unter Ortsgemeinde Dirmstein. HSG Eckbachtal Am So., hat die HSG in der Dirmsteiner Sporthalle einen Testspieltag gegen die Teams der HC MA-Neckarau. Die Teams spielen zu folgenden Zeiten: männl. D-Jugend: 11:00 Uhr männl. E-Jugend: 12:30 Uhr männl. C-Jugend: 14:00 Uhr männl. A-Jugend: 15:45 Uhr Herren 1: 17:45 Uhr Prot. Kirchengemeinde Laumersheim Sonntag, Uhr in Laumersheim Feier der Jubelkonfirmation mit heiligem Abendmahl; die Jubilare treffen sich im Gemeindehaus Pavillon um Uhr zum Einzug in die Kirche; im Anschluss an den Gottesdienst herzliche Einladung zum Kirchenkaffee! Sonntag, 20. Juli Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Gerolsheim Weitere Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Obersülzen. Kath. Pfarrei St. Bartholomäus Freitag, :00 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, (16. Sonntag im Jahreskreis) 10:30 Uhr Sonntagsmesse für die Pfarreien (Kollekte für die Pfarrei) Trinkwasseranalyse siehe unter Ortsgemeinde Bockenheim Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mertesheim, an dieser Stelle möchte ich mich für das entgegengebrachte Vertrauen zur Wahl der Ortsbürgermeisterin unserer Gemeinde bedanken Den wiedergewählten und neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern möchte ich sehr herzlich gratulieren und freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit in den nächsten fünf Jahren. Gemeinsam und zum Wohle unserer Bürger und Einwohner sehe ich mein Amt als Ehre, Auftrag und Verpflichtung. Ich werde meine Schaffenskraft in den Dienst unserer Gemeinde stellen und bemüht sein, mit Ihnen, liebe Mertesheimer, und den Mitgliedern des Rates, die Weichen für eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle unserer Bürger zu stellen. Ich danke Ihnen für Ihre aktive Unterstützung. Meine Sprechzeiten für Bürgeranliegen sind jeden Dienstag von bis Uhr oder jederzeit nach Vereinbarung in der Hauptstr. 4 in Mertesheim. Tel / doris.nitzsche@nitzsche-reisemobile.de Ihre Ortsbürgermeisterin Doris Nitzsche Erntezeit Liebe Anwohner, die Erntezeit hat begonnen. Wir bitten alle Anwohner der Hauptstraße, Bahnhofstraße und des Grünstädter Weges die Straße für die Erntefahrzeuge frei zu halten. Spielplatz geschlossen Wegen Reparaturarbeiten an den Spielgeräten ist der Kinderspielplatz am Dorfgemeinschaftshaus vorübergehend geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hiermit laden wir zur diesjährigen Mitgliederversammlung am um Uhr im Gemeinderatszimmerein. Tagesordnung Begrüßung Bericht des Vorsitzenden Bericht des Wehrführers Bericht des Rechnungsführers Bericht der Rechnungsprüfer Entlastung des Vorstandes Neuwahlen des Vorstandes Neuwahlen der Rechnungsprüfer Mittelverwendung 2014 Tag der offenen Tür 2014 Anträge Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme. Alle Mitbürger, die sich für die Arbeit des Fördervereins der FFW Mertesheim interessieren oder aktiv teilnehmen möchten, sind ebenfalls recht herzlich eingeladen. Für das Feuerwehrfest in unserem Ort suchen wir noch Freiwillige, die uns bei der Gestaltung und Durchführung unterstützen möchten.

24 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Prot. Kirchengemeinde Mertesheim Samstag, Uhr Gottesdienst in Kindenheim (Kalkofen) Sonntag, So. n. Trinitatis Uhr Gottesdienst in Ebertsheim Neuleiningen Kath. Kirchengemeinde St. Valentin 16. Sonntag im Jahreskreis Sonntag, Uhr in Mertesheim: Taufgottesdienst mit Taufe des Kindes Mathea Neva Weiß Mittwoch, Uhr in Mertesheim: hl. Messe Weitere Informationen siehe Neuleiningen und Kirchheim. Trinkwasseranalyse siehe unter Ortsgemeinde Battenberg Trinkwasseranalyse für den Ortsteil Nackterhof

25 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014

26 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014

27 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 SPD Ortsverein Kleinkarlbach-Battenberg- Kirchheim-Neuleiningen Mitgliederversammlung (Näheres sh. Kleinkarlbach). Prot. Kirchengemeinde Sausenheim-Neuleiningen Allgemeines Donnerstag, :30 Uhr konstituierende Sitzung der Wahlausschüsse Donnerstag, :00 Uhr Presbyteriumssitzung Prot. Kreuzkirche Neuleiningen Sonntag, :00 Uhr Abendmahlgottesdienst mit Taufe Prot. St. Peters-Kirche Sausenheim Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Freitag, Uhr in Sausenheim: heilige Messe Uhr in Grünstadt, Azurit-Seniorenzentrum Wortgottesfeier Uhr in Grünstadt: Amt 16. Sonntag im Jahreskreis Samstag, Uhr in Sausenheim: Vorabendmesse Sonntag, Uhr in Grünstadt: Taufgottesdienst Dienstag, Uhr in Neuleiningen: Amt Mittwoch, Uhr in Grünstadt: Rosenkranz Donnerstag, Uhr in Grünstadt heilige Messe Weitere Informationen - siehe Mertesheim und Kirchheim Obersülzen Neuweg 6 herzlich ein. Für Speis und Trank ist gesorgt! Salate und Dips können aber gerne mitgebracht werden! Solltet Ihr euch noch nicht angemeldet haben, könnt Ihr dies gerne bis zum telefonisch bei Ralf Müller nachholen, Tel.: Landfrauen Die Abfahrtszeit für die Spreewaldfahrer ist Uhr am Sonntag, den 27. Juli am Dorfgemeinschaftshaus. Während der Busfahrt ist ein Landfrauenfrühstück geplant. S.V Obersülzen e.v. Zwei Unentschieden gegen SV 1911 Bad Dürkheim 1:1 war das Ergebnis bei der 2. Mannschaft, Tor durch Andreas Maurer und auch 1:1 bei der 1. Mannschaft, Tor durch Torben Sachse. Sport am kommenden Wochenende Die zweite Mannschaft spielt am , Uhr in Obersülzen gegen Pfeddersheim und die 1. Mannschaft spielt am , Uhr in Obersülzen gegen Göllheim/Dreisen. Vereinsgaststätte geschlossen Vom ist das SÜLZER TOR wegen Urlaub geschlossen, jedoch betreibt der Verein in Eigenregie seinen Verkauf von Getränken und kleinen Speisen. Letztes Training vor der Sommerpause der Nachwuchskicker Am Sonntag, den , Uhr findet das letzte Training der Nachwuchskicker ab 4 Jahren statt. Danach geht es am wieder mit dem Training weiter. Prot. Kirchengemeinde Obersülzen Sonntag, Uhr in Laumersheim Feier der Jubelkonfirmation mit Heiligem Abendmahl Sonntag, 20. Juli Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Gerolsheim Weitere Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Laumersheim Obrigheim (Pfalz) Trinkwasseranalyse siehe unter Ortsgemeinde Dirmstein Einladung zum Gemeindefest Am 27. Juni 2014 endete die Amtszeit von Kurt Mauntz als Ortsbürgermeister in Obersülzen. 25 Jahre, von 1989 bis 2014, setzte sich Kurt Mauntz mit sehr großem Engagement für die Belange unseres Dorfes und seiner Bürger ein. Das heutige Obersülzen ist ganz wesentlich durch sein Wirken geprägt. Mit einem Gemeindefest am Freitag, den 18. Juli 2014 ab Uhr im und am Dorfgemeinschaftshaus soll Kurt Mauntz aus den Amt des Ortsbürgermeisters verabschiedet werden. Hierzu sind alle Bürger aus Obersülzen herzlich eingeladen. Die Räuber e.v. Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in Obersülzen Zum 15-jährigen Bestehen laden wir alle Mitglieder und ehemaligen Mitglieder am ab 12:00 Uhr zu einem kleinen Grillfest im Vollsperrung Bahnübergang Kirchstraße Wegen Gleiserneuerungsarbeiten wird der Bahnübergang, Kirchstraße vom 22. bis für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Der Anliegerverkehr wird soweit als möglich gewährleistet. Die Bevölkerung wird auf die Vollsperrung aufmerksam gemacht und für evtl. Beeinträchtigungen um Verständnis gebeten. Verbandsgemeindeverwaltung - Straßenverkehrsbehörde - Autofreies Eistal am 3. Oktober 2014 Die Gemeinde Obrigheim beteiligt sich auch in diesem Jahr bei dem Autofreien Eistal. Damit rechtzeitig die Planungen abgeschlossen werden können - insbesondere der Druck der Flyer - laden wir zu einem Vorgespräch alle Vertreter der Mitwirkenden Vereine und Gewerbetreibende für Dienstag, den 22. Juli, Uhr in das Bürgerhaus ein. Stefan Muth, Ortsbürgermeister Liebe Freunde der Partnerschaft, unsere Freunde aus Crèvecoeur möchten für ihre Planung wissen, wer in diesem Jahr vom mit nach Crèvecoeur fährt. Wir werden die Stadt Rouen besichtigen. Der Fahrpreis beträgt 65 pro Erwachsenen, 40 für das 1. Kind, 30 für das 2. Kind. Teilnehmer über 18 Jahre, die noch in Ausbildung sind oder studieren, 40. Anmeldungen bitte bis 26. Juli 2014 bei Kerstin Prangenberg, Tel Näheres wird auf einer Versammlung am Dienstag, 26. August 2014 um Uhr im Bürgerhaus besprochen.

28 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Trinkwasseranalyse für die Ortsgemeinde Obrigheim

29 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014

30 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Bericht über die 1. (konstituierende) Sitzung des Gemeinderates Obrigheim am Verpflichtung der Ratsmitglieder Der Ortsbürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Verabschiedung der ausgeschiedenen Mandatsträger Geschäftsführender Obgm. Muth verabschiedet die ausgeschiedenen Ratsmitglieder Axel Grünewald, Udo Krück, Andreas Schäffling, Sieglinde Wagner, Renate Wehner und Peter Werle sowie die ausgeschiedenen Beigeordneten Kurt Bechtel, Alfred Scheu und Helmut Wagner. Er würdigt deren Verdienste sowie das ehrenamtliche Engagement. RM Chr. Gönnheimer und Rainer Ziegler fehlen entschuldigt. Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters Geschäftsführender Erster Beigeordneter Kurt Bechtel ernennt Stefan Muth zum Ortsbürgermeister und händigt ihm die Ernennungsurkunde aus. Vereidigung und Amtseinführung entfallen, da es sich um eine Wiederwahl handelt. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung Obgm. Muth stellt fest, dass nach der Stimmenauszählung Herr Siegfried Sell-Sommerrock zum Ersten Beigeordneten gewählt wurde. Herr Sell-Sommerrock nimmt das Amt an. Obgm. Muth ernennt Herrn Sell-Sommerrock und händigt ihm die Ernennungsurkunde aus. Herr Sell-Sommerrock leistet den Amtseid und wird vom Ortsbürgermeister in sein Amt eingeführt. (Zweite) Beigeordnete Obgm. Muth stellt fest, dass nach der Stimmenauszählung Frau Andrea Scherer zur (Zweiten) Beigeordnete gewählt wurde. Frau Scherer nimmt das Amt an. Obgm. Muth ernennt Frau Scherer und händigt ihr die Ernennungsurkunde aus. Frau Scherer leistet den Amtseid und wird vom Ortsbürgermeister in ihr Amt eingeführt. (Dritter) Beigeordneter Obgm. Muth stellt fest, dass nach der Stimmenauszählung Herr Gerd Massott zum (Dritten) Beigeordneten gewählt wurde. Herr Massott nimmt das Amt an. Obgm. Muth ernennt Herrn Massott und händigt ihm die Ernennungsurkunde aus. Herr Massott leistet den Amtseid und wird vom Ortsbürgermeister in sein Amt eingeführt. Übertragung von Geschäftsbereichen auf die Beigeordneten Es wird Zustimmung zur Bildung und Übertragung folgender Geschäftsbereiche erteilt: Geschäftsbereich Erste Beigeordnete / Erster Beigeordnete - Bau- und Friedhofsangelegenheiten - Landwirtschaft Geschäftsbereich (zweite) Beigeordnete / (zweiter) Beigeordnete - Kindertagesstätten - Sportangelegenheiten - Schulangelegenheiten Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter Unter Verzicht auf geheime Abstimmung gem. 40 Abs. 5 Satz 1 GemO werden folgende Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter gewählt:

31 Grünstadt-Land Ausgabe 29/2014 Haupt- und Finanzausschuss Gruppe Ausschussmitglieder Stellvertreter SPD Christ Karlheinz Scherer Andrea SPD Näser Hermann Mielisch Achim SPD Sommerrock Elke Hönig Andreas SPD Raschke-Metzmann Inge Blüm Gerhard FWG Müsel J. Stefan Eicher Nicole FWG Nitzsche Wolfgang Jurkat Axel FWG Wenzel Dirk Neumann-Bayer Martina FWG Schwarz Tilo Friederich Daniel CDU Artz Andreas Odermatt Christa Bau- und Friedhofsausschuss Gruppe Ausschussmitglieder Stellvertreter SPD Weiler Claus Wallerab Hermann SPD Näser Hermann Blüm Gerhard SPD Umminger Waldemar Wehner Renate SPD Mielisch Achim Hönig Andreas FWG Wenzel Dirk Jurkat Axel FWG Eicher Nicole Müsel J. Stefan FWG Gradischnik Frank Grünewald Axel FWG Brockhoff Karin Schön Manon CDU Odermatt Christa Artz Andreas Werksausschuss Gruppe Ausschussmitglieder Stellvertreter SPD Mielisch Achim Hönig Andreas SPD Sommerrock Elke Wehner Renate SPD Schüler Hans-Jürgen Muth Loella SPD Weiler Claus Näser Hermann FWG Schwarz Tilo Müsel J. Stefan FWG Jurkat Axel Wenzel Dirk FWG Stüber Joachim Gradischnik Frank FWG Hahn Peter Friederich Daniel CDU Artz Andreas Odermatt Christa Sportausschuss Gruppe Ausschussmitglieder Stellvertreter SPD Christ Karlheinz Raschke-Metzmann Inge SPD Blüm Gerhard Hönig Andreas SPD Mielisch Achim Muth Loella SPD Scheu Joachim Sommerrock Elke FWG Nitzsche Wolfgang Müsel J. Stefan FWG Grünewald Axel Weber Udo FWG Wiegner Gernot Werle Peter FWG Wolf Heidi Hahn Peter CDU Gerd Massott Artz Andreas Schulträgerausschuss Gruppe Ausschussmitglieder Stellvertreter SPD Sommerrock Elke Christ Karlheinz SPD Raschke-Metzmann Inge Metzmann Marieke SPD Wehner Renate Wehner Renate SPD Embach Andrea Heppes Kerstin FWG Neumann-Bayer Martina Schwarz Tilo FWG Eicher Nicole Wenzel Dirk FWG Kraus Anette Wolf Heidi FWG Wagner Wibke Schön Dana CDU Artz Andreas Gerd Massott Eltern- Vertr. Wird zu einem spät. Wird zu einem spät. Zeitpunkt besetzt Zeitpunkt besetzt Lehr- Wird zu einem spät. Wird zu einem spät. Vertr. Zeitpunkt besetzt Zeitpunkt besetzt Landwirtschaftsausschuss Gruppe Ausschussmitglieder Stellvertreter SPD Engel Günther Christ Karlheinz SPD Meng Friedrich Weber Bernd SPD Herkelrath Frank Lauermann Karlheinz SPD Eger Bodo Haaß Gerhard FWG Müsel J. Stefan Nitzsche Wolfgang FWG Krück Udo Werle Peter FWG Storzum Marc Wallot Roland FWG Weber Dieter Walter Helmut CDU Reinecker Sarah Scheu Alfred Sozial- Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss Gruppe Ausschussmitglieder Stellvertreter SPD Muth Loella Mielisch Achim SPD Metzmann Marieke Raschke-Metzmann Inge SPD Muth Barbara Rampp Margit SPD Seemann-Noll Marita Embach Andrea FWG Neumann-Bayer Martina Jurkat Axel FWG Eicher Nicole Wenzel Dirk FWG Kraus Anette Walter Helmut FWG Prangenberg Kerstin Friederich Daniel CDU Massott Gerd Costa Fernandes Vera Rechnungsprüfungsausschuss Gruppe Ausschussmitglieder Stellvertreter SPD Christ Karlheinz Mielisch Achim FWG Nitzsche Wolfgang Wenzel Dirk CDU Odermatt Christa Massott Gerd Landfrauen Am Samstag, den 19. Juli um Uhr findet unsere Mitgliederversammlung mit Neuwahlen statt. Unsere Tagesordnung: Begrüßung Tätigkeitsbericht Kassenbericht Entlastung Vorstand Wahl 1. Vorsitzende Wahl 2. Vorsitzende Wahl Schriftführerin Wahl Kassenführerin Wahl der Beisitzerinnen Wahl der Kassenprüferinnen Sonstiges Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) Die AsF lädt herzlich ein zum Frauen-Frühstück in geselliger Runde am Donnerstag, 24. Juli, um 09:30 Uhr im Bürgerhaus Obrigheim. An diesem Vormittag findet wieder eine Büchertauschbörse statt. Hier können sich Leseratten gemäß dem Motto Bring mir deins und nimm dir meins für die Ferienzeit kostenlos mit neuem Lesestoff versorgen. Vorankündigung: Ausflug nach Koblenz zur Festung Ehrenbreitstein am Mittwoch, 6. August. Preis für Fahrt, Seilbahn und Eintritt 21 Euro. Weitere Infos bei Doris Christ, Tel SPD Zu unserem traditionellen Pappelfest laden wir Sie alle am Samstag, den recht herzlich auf den Festplatz der SPD (neben Sportplatz Obrigheim) ein. Ab Uhr würden wir Sie gerne mit Grillköstlichkeiten, Haxen, Salaten und Getränken aller Art auf unserem Zeltdorf bewirten. SG Unteres Eistal TuS Obrigheim/TuRa Albsheim-Mühlheim e.v. Tischtennis Die Vereinsmeisterschaft findet am Freitag, den 18. Juli und Samstag, den 19. Juli statt. Es beginnt am Freitag ab 19:00 Uhr mit der Vereinsmeisterschaft in der Schulturnhalle Obrigheim. Am Samstag finden die Doppel-Meisterschaften und die Endspiele ebenfalls in der Schulturnhalle statt. Nach Beendigung der Vereinsmeisterschaft wollen wir die erfolgreiche Saison am Samstag mit einem Grillfest abschließen. Prot. Kirchengemeinde Obrigheim - Colgenstein Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst in Obrigheim Prot. Kirchengemeinde Asselheim-Albsheim-Mühlheim Sonntag, 20. Juli, Schlosskirche Mühlheim Uhr Gottesdienst - Pfarrer i.r. Karl-Heinz Landwehr Quirnheim Trinkwasseranalyse siehe unter Ortsgemeinde Bockenheim.

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mertloch in der Verbandsgemeinde Maifeld vom 25.07.2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Piesport. vom

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Piesport. vom Hauptsatzung der Ortsgemeinde Piesport vom 28.08.2014 Der Ortsgemeinderat Piesport hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Asbach vom 25. März 2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15. April 2011 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 23. März 2012 in der Fassung der

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom geändert am

H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom geändert am H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom 17.12.2009 geändert am 20.12.2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1)

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Speyer vom

Hauptsatzung der Stadt Speyer vom Hauptsatzung der Stadt Speyer vom 22.08.2014 Der Stadtrat der Stadt Speyer hat aufgrund der 24 und 25 der der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), geändert

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 vom 23.01.2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Niederschrift. Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht. Sitzungstag und Tagesordnung waren ortsüblich bekannt gemacht.

Niederschrift. Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht. Sitzungstag und Tagesordnung waren ortsüblich bekannt gemacht. Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Winningen am Dienstag, 17.06.2014, 19.30 Uhr im Turnerheim, Neustraße 31, Winningen Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht.

Mehr

Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008

Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008 Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008 Der Stadtrat der Stadt Alzey hat in öffentlicher Sitzung am 16.06.2008 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Stand: 26.07.2016 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat am 26. Juli 2016 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung

Mehr

Montag, , 20:00 Uhr. Altes Rathaus Boppard, Großer Sitzungssaal

Montag, , 20:00 Uhr. Altes Rathaus Boppard, Großer Sitzungssaal N I E D E R S C H R I F T Ortsbeirat Boppard T E R M I N : O R T : Montag, 14.07.2014, 20:00 Uhr Altes Rathaus Boppard, Großer Sitzungssaal Anwesend: Ortsvorsteher Martin Strömann - Vorsitzender - - Mitglieder

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Dieses sind die aktuellen, abgestimmten Büroreiten. In dem gedruckten Pfarrbrief sind noch andere Zeiten angegeben, die nicht mehr gültig sind.

Dieses sind die aktuellen, abgestimmten Büroreiten. In dem gedruckten Pfarrbrief sind noch andere Zeiten angegeben, die nicht mehr gültig sind. Pfarrbrief der Seelsorgeeinheit Ahrbergen-Giesen St. Vitus St. Maria St. Martin Pfarrbrief Nr. 8/2013 (17.08. - 01.09.2013) Dieses sind die aktuellen, abgestimmten Büroreiten. In dem gedruckten Pfarrbrief

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Deidesheim vom

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Deidesheim vom 1 H A U P T S A T Z U N G der Stadt Deidesheim vom 15.07.2004 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Feuerwehr- Entschädigungssatzung

Feuerwehr- Entschädigungssatzung Feuerwehr- Entschädigungssatzung 28. März 2012 Satzung über die Entschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in der Großen Kreisstadt Calw (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) vom 28. März

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 5 vom 13.02.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 02.02.04 Bekanntmachung einer Mitteilung über die amtliche Futter-

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Förderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim

Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim Körperschaft: Ortsgemeinde Herxheimweyher Bezeichnung: Hauptsatzung Nummer: 039.01.01 vom: 22.07.2014 zuletzt geändert: - Historie: Fassung vom 22.07.2014, Amtsblatt

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez.

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez. SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez. 2001) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat

Mehr

Sitzung. des Gemeinderates Plein. Verhandelt zu. am 27. Juni Der Gemeinderat Plein besteht aus 13 Mitgliedern. Gegenwärtig waren:

Sitzung. des Gemeinderates Plein. Verhandelt zu. am 27. Juni Der Gemeinderat Plein besteht aus 13 Mitgliedern. Gegenwärtig waren: Sitzung des Gemeinderates Plein Verhandelt zu Plein am 27. Juni 2012 Der Gemeinderat Plein besteht aus 13 Mitgliedern. Gegenwärtig waren: als Vorsitzender: Ortsbürgermeister Johannes Gerhards als Beigeordnete:

Mehr

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom 03.07.2001 Aufgrund der 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Northeim

Amtsblatt für die Stadt Northeim Amtsblatt für die Stadt Northeim Jahrgang 2012 Northeim, 25.06.2012 Nr. 27/2012 Inhalt Seite Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragen 2 4. öffentliche Sitzung des Ortsrates Höckelheim

Mehr

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke Stadt Bad Saulgau B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke (Neufassung unter der Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 02. 10.2003) Auf Grund von 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes

Mehr

Stadt Wasserburg am Inn

Stadt Wasserburg am Inn Stadt Wasserburg am Inn Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über die zeitliche Beschränkung der ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten

Mehr

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg vom (zuletzt geändert am )

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg vom (zuletzt geändert am ) Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg vom 07.07.2009 (zuletzt geändert am 17. 02. 2010) Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom Seite 1 Gemeinde Dischingen Landkreis Heidenheim Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 Die Neufassung berücksichtigt: die Satzung vom 26.10.2009 1. Änderung vom 04.07.2011

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz)

Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Aufgrund der 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt

Mehr

A B S C H R I F T. Niederschrift Konstituierende Sitzung der 16. Wahlperiode der Gemeindevertretung

A B S C H R I F T. Niederschrift Konstituierende Sitzung der 16. Wahlperiode der Gemeindevertretung 1 Heikendorf, 23. Juni 2008 Anwesend sind: A B S C H R I F T Niederschrift Konstituierende Sitzung der 16. Wahlperiode der Gemeindevertretung Sitzungstermin: Mittwoch, 11.06.2008 Sitzungsbeginn: 19:00

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Ortsgemeinde Herschbach vom

H a u p t s a t z u n g der Ortsgemeinde Herschbach vom H a u p t s a t z u n g der Ortsgemeinde Herschbach vom 06.07.2009 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat am 16. Juli 2013 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für

Mehr

Gemeinde Wimsheim Enzkreis

Gemeinde Wimsheim Enzkreis Gemeinde Wimsheim Enzkreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht Satzung) vom 05.12.1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Kottenheim

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Kottenheim Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kottenheim vom 29. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Lind

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Lind Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lind vom 30. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Entschädigung für Einsätze

1 Geltungsbereich. 2 Entschädigung für Einsätze Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Gemeinde Bad Klosterlausnitz (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuWeEntschSa-BKL) vom 25.11.2014 Aufgrund des 19 Abs. 1

Mehr

E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G. der Stadt Rödermark

E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G. der Stadt Rödermark E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G der Stadt Rödermark - Neufassung Beschluss vom 19.06.2001 in Kraft seit 01.04.2001-1. Änderung Beschluss vom 21.07.2015 in Kraft seit 31.07.2015 1 E N T S C H

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Stadt SCHWEICH vom

H A U P T S A T Z U N G der Stadt SCHWEICH vom H A U P T S A T Z U N G der Stadt SCHWEICH vom 07.03.2016 Der Stadtrat Schweich hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom S e i t e 1 S A T Z U N G ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom 05.12.1989) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

- 1 - Stadt Albstadt

- 1 - Stadt Albstadt - 1 - Stadt Albstadt Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Albstadt Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) vom 13.12.2012 - 2 - Aufgrund 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung,

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung, Satzung 1 - Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hamm/Sieg. Eine Eintragung ins Vereinsregister wird angestrebt. Nach erfolgter Eintragung erhält der Verein

Mehr

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS)

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 auf Grund von

Mehr

Uhr Uhr. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. gez. Pfahl Vorsitzender

Uhr Uhr. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. gez. Pfahl Vorsitzender S i t z u n g s p r o t o k o l l Gemeinde Westermoor Gremium Gemeindevertretung Tag Beginn Ende 17.06.2013 19.30 Uhr 20.40 Uhr Ort Moordörperhuus, Dörpstraat 14, 25597 Westermoor Sitzungsteilnehmer siehe

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

SATZUNG. des Vereins. SÜDLICHE WEINSTRASSE Maikammer e.v. in der Fassung vom

SATZUNG. des Vereins. SÜDLICHE WEINSTRASSE Maikammer e.v. in der Fassung vom SATZUNG des Vereins SÜDLICHE WEINSTRASSE Maikammer e.v. in der Fassung vom 21. November 2001 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein Südliche Weinstrasse Büro für Tourismus Maikammer

Mehr

Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Bad Zwischenahn

Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Bad Zwischenahn Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Bad Zwischenahn Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt (04403/604-104) veröffentlicht

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

v o m B e s c h l u s s n u m m e r : G 0 1 / 0 3 / 0 8

v o m B e s c h l u s s n u m m e r : G 0 1 / 0 3 / 0 8 A u s f e r t i g u n g d e r Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse für die Gemeinde Wildau v o m 2 1. 1 0. 2 0 0 8

Mehr

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Emmelshausen vom

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Emmelshausen vom Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Emmelshausen vom 03.09.2004 Änderungsübersicht: 1. Änderungssatzung vom 15.10.2008, tlw. in Kraft getreten am 01.01.2008, im Übrigen am 25.10.2008 2. Änderungssatzung

Mehr

Name und Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Döbeln".

Name und Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Döbeln. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Döbeln". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Döbeln und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Döbeln

Mehr

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Eltmann folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung ; Öffentliche

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Fassung

Mehr

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Seite: 1 von 6 Inhaltsübersicht: 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen 2

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Lengede

Hauptsatzung der Gemeinde Lengede Hauptsatzung der Gemeinde Lengede Auf Grund des 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) hat der Rat der Gemeinde Lengede in seiner

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom Gemeinde Klingenberg Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 08.01.2013 Aufgrund von 4 in Verbindung mit 21 Abs.

Mehr

Amtsblatt für den. Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Nr Jahrgang. Peine, den 25. Juli 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtsblatt für den. Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Nr Jahrgang. Peine, den 25. Juli 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 14 43. Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den 25. Juli 2014 Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 88 88 82. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Sonnenberg mit

Mehr

Haus St. Monika, Begegnungsstätte Caritasverband für Stuttgart e.v. Seeadlerstr Stuttgart Telefon 0711/ Fax 0711/

Haus St. Monika, Begegnungsstätte Caritasverband für Stuttgart e.v. Seeadlerstr Stuttgart Telefon 0711/ Fax 0711/ Haus St. Monika, Begegnungsstätte Caritasverband für Stuttgart e.v. Seeadlerstr.7-70378 Stuttgart Telefon 0711/95322-0 Fax 0711/95322-2700 Die Begegnungsstätte im Haus St. Monika ist ein Treffpunkt für

Mehr

Die Stadt Brakel informiert: Wärme pumpen?

Die Stadt Brakel informiert: Wärme pumpen? Die Stadt Brakel informiert: Wärme pumpen? Gutscheinaktion der Energieberatung der Verbraucherzentrale Grundwasser, Erde oder einfach Luft Wärmepumpen schöpfen mithilfe von etwas Strom aus den unwahrscheinlichsten

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund 4 in Verbindung mit 19 Gemeindeordnung für Baden- Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Blumberg folgende

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 Abs.

Mehr

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen:

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: S a t z u n g Satzung der Stadt Gernsbach über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 11. Dez. 1989. Aufgrund von 41 Abs.

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Stadt Bad Dürrheim. Änderung der RICHTLINIEN über die Ehrungen der Stadt Bad Dürrheim. Art. I. Ehrung von Alters- und Ehejubilaren

Stadt Bad Dürrheim. Änderung der RICHTLINIEN über die Ehrungen der Stadt Bad Dürrheim. Art. I. Ehrung von Alters- und Ehejubilaren Stadt Bad Dürrheim Änderung der RICHTLINIEN über die Ehrungen der Stadt Bad Dürrheim Art. I 1. 8 Abs. 1 und Abs. 2 werden wie folgt geändert: Ehrung von Alters- und Ehejubilaren (1) Als Altersjubiläum

Mehr

S A T Z U N G /07-Aufwandsentschae.DOC

S A T Z U N G /07-Aufwandsentschae.DOC S A T Z U N G der Gemeinde Wingst über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Wingst (Aufwandsentschädigungssatzung)

Mehr

Hauptsatzung. der Stadt Bad Ems vom in der Fassung vom 31. Oktober 2016

Hauptsatzung. der Stadt Bad Ems vom in der Fassung vom 31. Oktober 2016 Hauptsatzung der Stadt Bad Ems vom 12.10.2004 in der Fassung vom 31. Oktober 2016 Der Stadtrat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Schöfferstadt Gernsheim

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Schöfferstadt Gernsheim Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Schöfferstadt Gernsheim Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 25/2013 vom 19.06.2013 sowie die 1. Änderungssatzung vom 17.08.2016

Mehr

Programm Lebenshilfe Center Coesfeld Januar bis März 2015

Programm Lebenshilfe Center Coesfeld Januar bis März 2015 Lebenshilfe Center Coesfeld Nordrhein-Westfalen www.lebenshilfe-center.de M. Großmann_pixelio.de www.lebenshilfe-nrw.de Lebenshilfe Programm Januar bis März 2015 Ihr Kontakt zu uns Dieses Programm informiert

Mehr

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Stadt Mücheln (Geiseltal) Stadt Mücheln (Geiseltal) Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Bürgern und Einwohnern der Stadt Mücheln (Geiseltal) und der Ortsbürgermeister Entschädigungssatzung Aufgrund

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 05. Oktober 2009

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 05. Oktober 2009 H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 05. Oktober 2009 mit Änderungen vom 14.12.2012,10.09.2014 und 10.03.2015 Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der

Mehr

Satzung der Musikschule Dormagen vom 19.12.2008

Satzung der Musikschule Dormagen vom 19.12.2008 2.3/44.20 Satzung der vom 19.12.2008 1 Name und Rechtsstellung... 2 2 Aufgaben... 2 3 Leiterin/Leiter und Lehrkräfte... 2 4 Kulturausschuss... 3 5 Beirat... 3 6 Anmeldungen... 3 7 Unterrichtszeiten...

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Itzehoe in der Fassung des III. Nachtrages

Entschädigungssatzung der Stadt Itzehoe in der Fassung des III. Nachtrages Entschädigungssatzung der Stadt Itzehoe in der Fassung des III. Nachtrages (Diese Satzung stellt ein Arbeitsexemplar nicht veröffentlicht dar. Sie setzt sich zusammen aus der Ursprungssatzung vom 13.11.2003,

Mehr

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2015 Donnerstag,

Mehr

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung)

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung) Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen (Seniorenbeiratssatzung) Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-

Mehr

Änderung der Bekanntmachung über die pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger

Änderung der Bekanntmachung über die pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger An die Städte, Märkte und Gemeinden, Zweckverbände und Kommunalunternehmen im BAYERISCHEN GEMEINDETAG München, 18. Juni 2009 14/2009 R VI/le Änderung der Bekanntmachung über die pauschalen Steuerfreibeträge

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 03.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Satzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn

Satzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn Satzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn in der Fassung der 5. Änderungssatzung Aufgrund der 6, 29 und

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl Aufgrund der 69 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134),

Mehr

Stadt Leichlingen Ortsrecht

Stadt Leichlingen Ortsrecht SATZUNG ÜBER AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG, AUSLAGENERSATZ UND ENTSCHÄDIGUNG DER BERUFLICH SELBSTSTÄNDIGEN EHRENAMTLICHEN ANGEHÖRIGEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER STADT LEICHLINGEN vom 24.06.2016 Präambel Aufgrund

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Gemeinde Hohenfels Landkreis Konstanz S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling Die erläßt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs.1 Nummer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: 1 Allgemeines (1) Die betreibt folgende Kindertageseinrichtungen als öffentliche

Mehr

Rechtsverordnung der Gemeinde Bietigheim über die Benutzung des Schertle-Sees

Rechtsverordnung der Gemeinde Bietigheim über die Benutzung des Schertle-Sees Rechtsverordnung der Gemeinde Bietigheim über die Benutzung des Schertle-Sees Der Gemeinderat hat aufgrund von 28 Abs. 2 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) in der Fassung vom 01. Januar 1999

Mehr

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze Gemeinde Unterkirnach Schwarzwald-Baar-Kreis Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze Aufgrund der 4 und 142 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat Unterkirnach

Mehr

Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014

Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014 Niederschrift über die öffentliche Sitzung Nr. 4 des Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014 Anwesend waren: Vorsitzender: 1. Bürgermeister Johann Daniel Gemeinderäte: Aschauer, Baier, Bauer Binder,

Mehr

Wann kann ich mein Kind anmelden? Mo.17.2.2014 oder Do 20.2.2014 Saal an der Kirche bitte Stammbuch und Anmeldeformular mitbringen

Wann kann ich mein Kind anmelden? Mo.17.2.2014 oder Do 20.2.2014 Saal an der Kirche bitte Stammbuch und Anmeldeformular mitbringen Wann kann ich mein Kind anmelden? Mo.17.2.2014 oder Do 20.2.2014 19:30-20:30h Haus der Generationen Saal an der Kirche bitte Stammbuch und Anmeldeformular mitbringen Wer ist zum Konfirmandenunterricht

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr