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1 4.4 Krippen Definition: Krippen sind Einrichtungen, in denen Kinder im Alter bis zu 3 n ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden. Bestand: keiner Bedarf: Der Bedarf muss in den einzelnen Kommunen erhoben werden. Nach Art. 17 BayKJHG ist die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, d.h. auch in Krippen Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden. Krippenähnliche Einrichtungen oder Kleinkindergruppen Vermerk: Hier sind nicht die Kindergärten im Landkreis erfasst, die einzelne Kinder unter 3 n aufnehmen. Eine Übersicht zum Stand ist unter Nr zu ersehen. Dementsprechend werden insgesamt 165 Kinder unter 3 n in 42 Kindergärten im Landkreis betreut. I) Kleinkindergruppen mit einer Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII der Regierung von Mittelfranken vom , die ab 01. September 2004 gilt. Nr. Stadt / Markt/ Gemeinde 1. Dinkelsbü hl 2. Mönchsrot h Name der Einrichtu ng Flohkist e Dinkelsbü hl e.v. Kleinkind gruppe Zwergenland Initiator./. Hildegard Gottwald Kamillenweg 5, DKB Evang. Diakoniev erein Mönchsro th Pfr. Gunter Reese Adresse Ansprechpartner/in von-raumer- Straße 2a Dinkelsbühl Limesstr. 4, Mönchsroth Öffnungs zeiten Mo Fr Uhr Mo,Mi,Do Uhr Fr. bis Uhr Anzahl der Kinder Alter der Kinder 38 1 ½ Elternbeiträge monatlich 120,00 bei 5 Tagen Betreuung i.d. Woche 1 Vorm Vorm Vorm Vorm. 73 Spontane tagew. Betreuung 8

2 4.4 Krippen Seite 2 II) Kleinkindergruppen ohne Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Nr. Stadt / Markt/ Gemeinde Dürrwangen **) Die Betreuung erfolgt durch Tagesmütter Initiator Melanie Rotter, sowie Kirchengemein de Dürrwangen Feuchtwangen Krümeltreff Karin Emmert, Andrea Ruck Herrieden Langfurth Langfurth / Ammelbruch Neuendettelsau Schopfloch Wassertrüdingen *) Ab 17. Mai 2005 geöffnet Name der Einrichtung Kleinkindgrupp e Zwergenstübchen Regenbogen- Knirpse *) Flohkiste Langfurth Spatzennest Ammelbruch Knirpsegruppe Kleinkindbetreuu ng Kleine Strolche Trüdinger Rappelkiste e.v. **) Evang. Kindergarten Unterm Regenbogen private Elterninitiative private Elterninitiative Evang.-Luth. Kirchengemein de private Elterninitiative Privatpersonen (Tagesmütter) Ansprechpartner/in Adresse Melanie Rotter Dinkelsbühler Str. 19, Dürrwangen Karin Emmert, Andrea Ruck Pfarrerin Anette Simojoki Conny Wilk, Elke Neuner, Anke Huber Langfurth Margit Fuhr, Petra Präg Sandweg 5, Feuchtwangen Ansbacher Str Herrieden Hauptstr. 12, Langfurth (Feuerwehrhaus) Ammelbrucher Hauptstr. 53, Langfurth Ammelbruch Pfarrer Singer Johann-Flierl-Str. 18, Neuendettelsau Melanie Schmid, Erzieherin Andrea Wenderlein, 1. Vorsitzende Melanie Hartmann, Erzieherin Fr.-Ebert-Str Schopfloch Rothmundgässchen 3, Wassertrüdingen Öffnungszeit en Anzahl der Kinder Alter der Kinder Mo, Mi, Fr, bis Uhr Mo. u. Mi 8.00 bis Uhr wöchentlich 2 Nachmitt bis Uhr Mo, Mi, Fr bis Uhr Mo, Mi, Fr bis Uhr Mo. u. Mi bis Uhr Mo. Fr bis Uhr Mo-Fr bis Uhr ½ - 3 nicht angegeben nicht angegeben 1 ½ ½ - 3 Elternbeiträge monatlich 25,00-63,00 je nach Betreuungsdauer 1 Tag wöcht. = 30,00 mtl. 2 Tage wöcht. = 60,00 mtl. 2 Tage wöchentl.= 48,00 2 Tage wöcht. = 30,00 mtl. 3 Tage wöcht. = 40,00 mtl. 1. Kind: Kind: nach Absprache Regelbeitrag 40 ermäßigt für Geschwisterkind 18 4 Monate 2 ½ 13 (über versch. Tage verteilt) 6 Monate 3 1 Tag wöcht. = 31,00 mtl. 1 5 Tage 25,00 100,00

3 4.4 Krippen Seite 3 In Planung: 1. Aurach Die Einrichtung einer Krippe ist geplant. 2. Ein Kinderhaus soll in Dietenhofen eröffnet werden. Gründerversammlung der Elterninitiative Kinderhaus Sonnenschein am Initiatorin und Ansprechpartnerin: Yvonne Wetsch 3. In Rothenburg ob der Tauber ist die Einrichtung einer Kinderkrippe geplant. Nach Auskunft der Regierung von Mittelfranken werden private Elterninitiativen, die weniger als 10 Stunden Betreuung pro Woche anbieten, nicht als Tageseinrichtungen angesehen. Darunter würden sonst ggf. auch Betreuungseinrichtungen in Kaufhäusern fallen. Nachdem diese Initiativen auch keine Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII besitzen, werden sie nicht als Tageseinrichtungen nach 22 SGB VIII betrachtet. Demzufolge können auch die Beiträge vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe nicht übernommen werden.

4 4.5 Tagespflege ( 23 SGB VIII) (1) Zur Förderung der Entwicklung des Kindes, insbesondere in den ersten Lebensjahren, kann auch eine Person vermittelt werden, die das Kind für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im eigenen oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten betreut (Tagespflegeperson). (2) Die Tagespflegeperson und der Personensorgeberechtigte sollen zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten. Sie haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege. (3) Wird eine geeignete Tagespflegeperson vermittelt und ist die Förderung des Kindes in Tagespflege für sein Wohl geeignet und erforderlich, so sollen dieser Person die entstehenden Aufwendungen einschließlich der Kosten der Erziehung ersetzt werden. Die entstehenden Aufwendungen einschließlich der Kosten der Erziehung sollen auch ersetzt werden, wenn das Jugendamt die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Tagespflege für das Wohl des Kindes und die Eignung einer von den Personensorgeberechtigten nachgewiesenen Pflegeperson feststellt. (4) Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen sollen beraten und unterstützt werden. Tagespflege von Kindern Für Kinder von Eltern bzw. Elternteilen, die auf eine Erwerbstätigkeit aus vielfältigen Gründen nicht verzichten wollen oder können, hat sich eine Vielzahl an Kinderbetreuungsangeboten etabliert, die den unterschiedlichsten Bedürfnissen hinsichtlich des Betreuungsumfangs, der Mitgestaltungsmöglichkeiten der Eltern etc. entsprechen. Die besonderen Vorteile der Tagespflegeangebote als familienähnlichster Form der Kindertagesbetreuung bestehen in der intensiven und individuellen Betreuung durch eine feste Bezugsperson. Die Flexibilität der Tagespflege ermöglicht, kurzzeitigen wie auch längerfristigen Betreuungsbedarfen gerecht zu werden. Hohe Priorität hat daher die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards. Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit soll bestmöglichste unterstützt werden. Die Wahlfreiheit der Eltern, sich selbst der Kinderbetreuung zu widmen oder ein Kinderbetreuungsangebot in Anspruch zu nehmen, soll durch einen entsprechenden Ausbau der Kinderbetreuungsplätze verwirklicht werden. Neben den Tageseinrichtungen für Kinder leistet die Tagespflege hierzu einen unverzichtbaren Beitrag und schließt insbesondere vorhandene Lücken im System der Kinderbetreuung, speziell im Bereich der unter 3-jährigen Kinder. Die besondere Bedeutung der Tagespflege im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit wird dadurch unterstrichen, dass die Betreuungszeiten individuell zwischen Eltern und Tagesmüttern ausgehandelt und flexibel auf die Arbeitszeiten der Eltern abgestimmt werden können. Vor diesem Hintergrund messen wir dem Ausbau der Tagespflege als sinnvolle und notwendige Ergänzung zu den institutionellen Kinderbetreuungsangeboten eine hohe Bedeutung bei.

5 4.5 Tagespflege ( 23 SGB VIII) Seite 2 Bestand im Landkreis Ansbach: Träger / Einrichtung Amt für Jugend und Familie / Soziale Dienste Amt für Jugend und Familie / Verwaltung Beschreibung des Angebots Überprüfung, Vermittlung, Beratung und Betreuung der Pflegestelle und der Herkunftsfamilien Übernahme des Tagepflegegeldes Häufigkeiten (jährlich) 1998: : : : : ,76 EUR 2002: ,18 EUR 2003: ,16 EUR Personal Aufgabe der 13 Bezirkssozialarbeiter/innen (anteilig) 1 ½ Verwaltungsangestellte (anteilig siehe auch Nr. 4.1) Aufwendungsersatz mtl. Bei 8 Std. täglicher Betreuung: 2000: 269,96 EUR 2002: 305,00 EUR 2003: 309,00 EUR Bedarf: Mit Einführung und Erweiterung der Mittagsbetreuung an Schulen ist der Bedarf an Tagespflege gesunken. Festzustellen ist, dass bisher ein Anteil von ca. 50 % der Tagespflegekinder nicht vom Jugendamt in eine Pflegestelle vermittelt wird, sondern die Erziehungsberechtigten sich die Tagespflegestelle selbst aussuchen. Meistens sind dies nahe Verwandte wie Großmutter oder Tante, aber auch Nachbarn oder Freunde. Übernehmen Großeltern die Betreuung, erfolgt ein Aufwendungsersatz nur in begründeten Einzelfällen. Schwierigkeiten bereitet der Verwaltung die Berechnung des Pflegegeldes, wenn die Eltern oder Elternteile in Nacht- oder Schichtdienst arbeiten und es sich manchmal nicht um "Tages"pflege, sondern um "Nacht"pflege handelt. Die Beratung und Betreuung der Tagespflegemütter muss verstärkt werden. Für die Tagespflegemütter müssen mehr Seminare durch das Amt für Jugend und Familie angeboten werden, um sie auf ihre Aufgabe vorzubereiten und zu unterstützen. Es besteht eine wechselnde Nachfrage nach Tagespflegestellen insbesondere bei Kleinkindern.

6 4.5 Tagespflege ( 23 SGB VIII) Seite 3 Bedarf Die Einrichtung einer Tagespflegebörse mit einem entsprechenden Konzept ist notwendig. Dies fordert 1 Nr. 3 SGB II (Hartz IV) ab dem Abs. 10 Zumutbarkeit SGB II (1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass 3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, dass das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird. Ab dem soll das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) in Kraft treten, welches auch die Tagespflege beinhaltet.

7 4.6 Unterstützung selbstorganisierter Gruppen ( 25 SGB VIII) Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden "Netz für Kinder" Seit 1993 gibt es in Bayern neben den klassischen Formen der Kindertagesbetreuung das "Netz für Kinder". Dieses schafft den Rahmen für die Betreuung in Gruppen - von 12 bis 15 Kindern - im Alter zwischen 2 und 12 n - durch eine pädagogische Fachkraft - bei Mitarbeit (Betreuung und Organisation) der Eltern. Die Mindestanforderungen sind beschränkt auf eine Öffnungszeit von vier Stunden an vier Tagen wöchentlich und eine Raumgröße von 3,5 qm bespielbarer Fläche pro Kind. Als familienähnliche Betreuungsform ergänzt das "Netz für Kinder" die Angebote der Kinderbetreuung. Staat und Kommunen beteiligen sich mit jeweils 40 % an den förderfähigen Kosten. 20 % muß der Träger als Eigenmittel, d.h. in der Regel durch Elternbeiträge aufbringen. Förderfähige Kosten sind insbesondere: Personalkosten für eine pädagogische Fachkraft Aufwandsentschädigung für Elterndienste bis zur Höhe von 6,39 Euro pro Stunde Raumkosten (Miete, Nebenkosten) etc. Der Freistaat Bayern stellte im Jahr 2001 für Mittelfranken insgesamt ,82, im Jahr ,00 und im Jahr ,00 zur Verfügung. Für den Landkreis Ansbach (Netz für Kinder in Petersaurach) wurden bewilligt: 2001: : , : ,00 Bestand im Landkreis Ansbach Keiner Anmerkung: Das Netz für Kinder in Petersaurach existierte von 1993 bis Seit dem wurde es in einen Hort umgewandelt (siehe Punkt 4.2). Träger war das Diakonische Werk Windsbach. Die Kinder hatten ein Alter von 2 bis 12. Es waren maximal 15 Plätze vorhanden. Die Anzahl der ausländischen Kinder betrug 2003: 6, die Anzahl der Kinder von Alleinerziehenden 13. Der Elternbeitrag lag bei 76,69 Euro monatlich. Die Öffnungszeiten waren: Montag bis Freitag von bis Uhr und in den Ferien von 7.30 bis Uhr. Als Personal waren 2 Erzieherinnen in Teilzeit und 2 Mütter angestellt. Bedarf: Ohne Erhebung in den einzelnen Kommunen des Landkreises ist der Bedarf nicht abschätzbar. 4.7 Zusammenfassung: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege ( 22 bis 25 SGB VIII)

8 Außerschulische Kinderbetreuung im Landkreis Ansbach Stand: Januar 2005 Bestand: Zusammenfassung 105 Kindergärten in 58 Kommunen 3 Horte in Neuendettelsau, Rothenburg o.d.t. und Petersaurach 1 Hort in Planung in Sachsen bei Ansbach 1 heilpädagogisch orientierter Hort in Neuendettelsau 31 Mittagsbetreuungen an den Grundschulen, Gymnasien, Realschulen und am sonderpädagogischen Förderzentrum Betreuung von Grundschulkindern (Dezember 2004: 51 Kinder) und Kindern unter 3 n (Dezember 2004: 103) in Kindergärten, soweit freie Plätze vorhanden 1 heilpädagogische Tagesstätte in Larrieden Tagespflegestellen im gesamten Landkreis ( : 43 durch das Amt für Jugend und Familie bezahlte Plätze) Bedarf: Krippen Tagespflegebörse Horte Ausbau der Mittagsbetreuung an den Schulen Einrichtung von Ganztagesschulen Im Familienatlas 2005 wird der Landkreis Ansbach als eine Region beschrieben, wo es sich als Familie gut wohnen und leben lässt. Als Defizit wurde aber auf die mangelhafte Betreuungsinfrastruktur hingewiesen. Diese sei deutlich verbesserungsfähig, insbesondere gemessen an den Ganztagsbetreuungskapazitäten und der Jüngstenbetreuung.

9 4.7 Zusammenfassung: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege ( 22 bis 25 SGB VIII) Seite 2 Hilfe Bedarf Art kein kurzfristig mittelfristig langfristig Bemerkungen 4.1 Kindergärten 1. Ein Ausbau an Ganztagesplätzen und flexiblere Öffnungszeiten sind notwendig. 2. Elternarbeit sollte verstärkt und die Erziehungsverantwor tung gestärkt werden. 4.2 Horte 1. Im Landkreis gibt es nur 4 Horte. In folgenden Kommunen wurde 1999/ 2000 ein Bedarf ermittelt: 1) Dietenhofen (18) 2) Feuchtwangen (27) 3) Heilsbronn (26) 4) Windsbach (22) 2. Die Ausweisung von heilpädagogischen Nach Art. 17 BayKJHG ist die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden. Dies gilt für alle Hilfen von 4.1 bis 4.4 (Krippen). Der Bedarf ist in den 58 Kommunen des Landkreises sehr unterschiedlich. Es existieren zum Stand Kindergärten. Der Bedarf wurde im Jahr 1999 vom Amt für Jugend und Familie ermittelt. Horte gibt es derzeit in Neuendettelsau, Petersaurach und Rothenburg o.d. Tauber sowie einen heilpädagogisch orientierten Hort in Neuendettelsau. Ein weiterer Hort ist in Sachsen bei Ansbach in

10 Plätzen in Horten wäre wünschenswert Planung. 4.7 Zusammenfassung: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege ( 22 bis 25 SGB VIII) Seite 3 Hilfe Art Mittagsbetreuung an der Schule Bedarf Angebote an den Schulen, insbesondere an den Förderzentren, sollten geschaffen werden. kein kurzfristig mittelfristig langfristig Bemerkungen Der weitere Ausbau ist An 31 Schulen im Landkreis erforderlich. (Stand ) gibt es derzeit dieses Angebot, überwiegend für die Grundschulklassen 1 4. Nach einer Bedarfserhebung des Staatl. Schulamtes benötigen ca. 10 % aller Kinder an Grund-, Hauptund Förderschulen dieses Angebot. An 7 Schulen im Landkreis gibt es dieses Angebot, und zwar an 3 Hauptschulen (Heilsbronn, Dinkelsbühl, Rothenburg o.d. Tauber), 3 Realschulen (Heilsbronn, Neuendettelsau und Schillingsfürst) und 1 Gymnasium (Windsbach)

11 4.7 Zusammenfassung: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege ( 22 bis 25 SGB VIII) Seite 4 Hilfe Bedarf Art kein kurzfristig mittelfristig langfristig Bemerkungen 4.4 Krippen Krippen oder krippenähnliche Einrichtungen in verschiedenen Gemeinden. Es gibt verschiedene Selbsthilfegruppen von Eltern. Für die Betriebserlaubnis und die finanziellen Zuschüsse ist die Regierung von Mittelfranken zuständig. Durch das neue BayKiBiG ist der Bedarf zukünftig vom Amt für Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu prüfen. 4.5 Tagespflege Einrichtung einer Tagespflegebörse. Fortbildung/Seminare für Tagespflegemütter, um sie auf ihre Aufgabe vorzubereiten und sie zu unterstützen. Wechselnde Nachfrage, insbesondere bei Kleinkindern. Durch die neuen Gesetze (BayKiBiG und TAG) ist die Tagespflege insbesondere für Kindern im Alter von 0 bis 3 n auszubauen.

12 4.7 Zusammenfassung: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege ( 22 bis 25 SGB VIII) Seite 5 Art Zusammenfassung des Bedarfs Bedarf kein kurzfristig mittelfristig langfristig Bemerkungen 1) 1).Kindergärten Nachmittagsbetreuu a) Ein Ausbau an ngen Ganztagesplätzen und flexiblere Mittagsbetreuungen Öffnungszeiten sind notwendig. an den Schulen, b)elternarbeit sollte verstärkt und Hausaufgabenbetreuu die Erziehungsverantwortung ngen und organisierte gestärkt werden. Freizeitangebote für Schüler/innen. 2) Tagespflege a) Einrichtung einer Tagespflegebörse b) Seminare und Schulungen für Tagespflegepersonen. 2) Horte für Schulkinder a) Bedarf ist gegeben, insbesondere in den Kommunen Dietenhofen, Feuchtwangen, Heilsbronn und Windsbach. b) Einrichtung von heilpädagogischen Plätzen in Horten wäre wünschenswert. 2) Krippen Krippen oder krippenähnliche Einrichtungen für Kinder von 0 bis 3 n. Der Bedarf an Nachmittagsbetreuungen, insbesondere an Horten wurde im Jahr 1999 vom Amt für Jugend und Familie ermittelt. Festgestellter Bedarf im Landkreis: Von Kindern benötigen 323 Kinder einen Hort andere Nachmittagsbetreuung 440 Hausaufgabenbetreuun g 51 Tagesmutter 407 Mittagsbetreuung an Schulen 552 organisierte Freizeitangebote 46 sonstige Betreuung zusammen Kinder d.h. ca. 18 % der Kinder brauchen Nachmittagsbetreuungen.

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