FGMA Info-Brief. Die. FACHBETRIEBSGEMEINSCHAFT MASCHINENBAU e.v. (FGMA) informiert. Editorial. Liebe Mitglieder,
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- Johanna Rothbauer
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1 FGMA Info-Brief Ausgabe 02 / Januar 2004 Die FACHBETRIEBSGEMEINSCHAFT MASCHINENBAU e.v. (FGMA) informiert Editorial Liebe Mitglieder, die FGMA blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2003 zurück und geht zuversichtlich ins neue Jahr. Zwar wurden manche Hoffnungen enttäuscht, aber viele Erwartungen haben sich auch erfüllt. Stabile Mitgliederzahlen und eine steigende Anzahl von Anlagenprüfungen lassen uns beruhigt in die Zukunft schauen. Mein Dank geht deshalb an Sie, unsere Mitgliedsunternehmen und hier insbesondere an die ehrenamtlich tätigen Personen werden Vorstand und Überwachungsausschuss neu gewählt, der Besuch der Mitgliederversammlung ist deshalb von besonderer Wichtigkeit. Stellen wir uns den Herausforderungen der Zukunft gemeinsam mit Ihnen. Auf ein erfolgreiches Jahr 2004! Ihr Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.v. (FGMA) Vereinsregister 9093 Amtsgericht Frankfurt/M. Sachverständigenorganisation nach 22 VAwS Überwachungsgemeinschaft nach 19 l WHG Vorstand: Dr. Harald Fuchs Geschäftsführer: Karl-Werner Benz Bankverbindung: Dresdner Bank AG, Frankfurt BLZ Konto
2 Seite 2 FGMA Info-Brief Ausgabe 02 / Januar 2004 Inhaltsverzeichnis Seite Neues aus dem Vorstand 2 Neues aus der Überwachungsgemeinschaft 2 Neues aus der Sachverständigenorganisation 2 Neues aus der Gesetzgebung 3 Rund ums Internet 4 Mitgliederentwicklung Termine 1. Halbj Vermischtes 5 Zum Schluss 6 Neues aus der Überwachungsgemeinschaft Neue Strafrechtsschutzversicherung für Fachbetriebsbeauftragte (FBB). FBB können über die FGMA bzw. VSMA eine Strafrechtsschutzversicherung abschließen. Neuer Vertragspartner ab 1. Januar 2004 ist der Versicherungskonzern ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Düsseldorf. Über die näheren Details informieren wir Sie gerne. Weitere Informationen finden Sie im geschützten Bereich der FGMA-Homepage. Neues aus dem Vorstand Mitgliederversammlung Auf der Vorstandssitzung am 21. November 2003 wurde der Termin für die Mitgliederversammlung 2004 festgelegt. Vorbehaltlich möglicher Änderungen findet die MV 2004 am 17. Juni bei der Fa. John Deere in Mannheim statt. Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits heute vor. Rechtzeitig vor der Veranstaltung erhalten Sie die offizielle Einladung mit der Tagesordnung. Denken Sie auch daran, dass 2004 wieder die Wahl des Vorstandes und des Überwachungssausschusses ansteht. Ihre Wahl- Vorschläge nehmen wir bereits heute gerne entgegen. Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung ist im Internet unter hinterlegt (im Log-In- Bereich unter Veranstaltungen ). Regelüberwachungsprüfungen Die Liste mit den Prüfterminen 2004 ist im geschützten Bereich der FGMA- Homepage hinterlegt. Zusätzlich erhalten alle Unternehmen, bei denen die Regelüberwachungsprüfungen fällig sind spätestens vier bis sechs Wochen vor dem Termin einen entsprechenden Hinweis. Neues aus der Sachverständigenorganisation Neuer Rekord bei Anlagenprüfungen durch VAwS-Sachverständige (Prüfer) der FGMA Zum ersten Mal seit Bestehen der FGMA als Sachverständigenorganisation (SVO) wurde im Jahr 2003 die Zahl von Anlagenprüfungen überschritten. Gegenüber dem Vorjahr, als 760 Prüfungen durchgeführt werden konnten bedeutet die Zahl von knapp Prüfungen fast eine Ver-
3 Seite 3 FGMA Info-Brief Ausgabe 02 / Januar 2004 dopplung. Zu diesem hervorragenden Ergebnis haben folgende Sachverständige der FGMA beigetragen: Klaus Borkowski, Dorsten Herbert Breidenbach, Solingen Michael Brunk, Braunschweig/Zeitlarn Klaus Görike, Reinbek Ewald Habenicht, Mainz Frank Jähnig, Holzgerlingen Heribert Käflein, Gernsheim Dr. Stefanie Kehlberger, Mainz Werner Kunz, Mörfelden Ruth Meißner, Zeitlarn Moritz Nückel, Wadersloh Neues aus der Gesetzgebung Anlagenverordnungen Bayern und Rheinland-Pfalz Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom 3. August 1996 (GVBl. Bayern Nr. 17 vom , S. 348; GVBl. Bayern Nr. 6 vom , S. 56) wurde zuletzt geändert am 7. August 2003 durch 1 Nr. 107 des Dritten Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften (3. Aufhebungsgesetz - 3. AufhG) (GVBl. Bayern Nr. 17 vom , S. 497). 29 Absatz 4 wurde aufgehoben. Die Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom 1. Februar 1996 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 7 vom , S. 121) wurde zuletzt geändert am 21. Juli 2003 durch Artikel 48 des Landesgesetzes zur Förderung der elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 11 vom , S. 155). Die Änderungen betreffen Anlage 4 zu 4 Besondere Anforderungen an Tankstellen. Die aktuellen Fassungen sind im geschützten Bereich der FGMA-Homepage hinterlegt. VAwS Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen Alle drei Anlagenverordnungen befinden sich nach wie vor im Novellierungsverfahren und sind noch nicht veröffentlicht worden. Nach Erscheinen im Gesetzblatt werden die dann gültigen Fassungen im geschützten Bereich der FGMA-Homepage hinterlegt. Änderung des Abwasserabgabengesetzes und der Abwasserverordnung Das bestehende Abwasserabgabengesetz (AbwAG) und die Abwasserverordnung (AbwV) sollen geändert werden, um den neuen Fischeitest gesetzlich vorzuschreiben. Auf Initiative des Bundesumweltministeriums wird der bisher übliche Fischtest bei Abwasseruntersuchungen abgeschafft und durch ein tierschutzgerechtes Verfahren ersetzt. Bislang wurde zur Bestimmung der Qualität von Abwasser eine hohe Anzahl der kleinen Fischart Goldorfe dem Abwasser ausgesetzt. Dabei sind stets zahlreiche Versuchstiere verendet. Auch andere Überwachungsverfahren sollen aktualisiert werden. So soll die Bestimmung des Chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) durch das TOC-
4 Seite 4 FGMA Info-Brief Ausgabe 02 / Januar 2004 Verfahren (Total Organic Carbon) ersetzt werden, das erheblich kleinere Arbeitsschutzrisiken aufweist und weitestgehend ohne Einsatz problematischer Testchemikalien durchgeführt wird. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) spricht sich gegen die Umstellung von CSB auf TOC aus und hat hierzu eine erste Stellungnahme abgegeben. Einstufung von wassergefährdenden Stoffen Die Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom ist weiterhin gültig, allerdings wird die Liste der wassergefährdenden Stoffe ständig fortgeschrieben. Die Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS; im Internet unter: nimmt auf der Seite des Umweltbundesamtes (UBA ist Geschäftsstelle der KBwS) regelmäßig Aktualisierungen vor (z.b. Umstufungen von WGK 1 nach WGK 2 und umgekehrt, Neuaufnahme von Stoffen usw.). Diese Änderungen werden in den Beschlüssen der Sitzungen der KBwS dokumentiert. D.h. die VwVwS von 1999 gibt nicht den aktuellen Stand der Einstufungen wieder, sondern jeder Verantwortliche muss sich über die Homepage des UBA selbst die neuesten Informationen holen. ( aktuell.htm). Bitte auch stets darauf achten, dass die Sicherheitsdatenblätter auf dem aktuellsten Stand sind. Rund ums Internet Ab Januar 2004 wird es einige Änderungen auf der FGMA-Homepage geben. So wird im öffentlichen Bereich auf der Startseite ein Newsticker laufen und im geschützten Bereich werden Hinweise auf die letzten Änderungen gegeben. Weitere Verbesserungen sind im Laufe des Jahres vorgesehen. Mitgliederentwicklung 2003 Wir begrüßen neu in der FGMA: emc GmbH Willich Fachgruppe 5 GOEBEL Graphic Machines GmbH Darmstadt Fachgruppen 1 und 4 Naxos-Union GmbH Frankfurt/m. Fachgruppe 1 Piller Entgrattechnik GmbH Ditzingen Fachgruppe 1 PKM Manfred Linke Maihausen Fachgruppe 5 Schubert Dienstleistungen Stuttgart GmbH & Co KG Stuttgart Fachgruppe 1 Seton GmbH Lindgens Lederfabrik Mülheim an der Ruhr Fachgruppen 1 und 6
5 Seite 5 FGMA Info-Brief Ausgabe 02 / Januar 2004 Die Liste aller FGMA-Mitgliedsunternehmen finden Sie auf der FGMA- Homepage unter Zum 31. Dezember 2003 sind folgende Unternehmen aus der FGMA ausgeschieden: Almer & Köster Metallbau GbR Wesel ACONA Hydraulik GmbH & Co KG Herzogenrath AEG E.M.I. Elektronische Industrielösungen GmbH & Co KG Warstein Excentra GmbH & Co KG Hydraulische Antriebe Fellbach GE Energy Products GmbH & Co KG Essen KEHREN GmbH Praehoma-Werk Hennef LIFTEC Aufzugsservice GmbH Braunschweig J. Raue GmbH Weinbach Uth GmbH Fulda 12. Februar 2004 Praxisseminar 15. Juni 2004 Grundschulung 16. Juni 2004 Praxisseminar 17. Juni 2004 FGMA-Mitgliederversammlung John Deere Werke, Mannheim Vermischtes EU-Chemikalienpolitik Am 29. Oktober 2003 wurde von der EU-Kommission der Entwurf einer Verordnung zu REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) verabschiedet. Der Entwurf verfolgt nach wie vor einen bürokratischen, nicht an den konkreten Risiken des Umgangs mit Stoffen verpflichteten Ansatz. Der VDMA wird dieses Vorhaben weiterhin kritisch begleiten und Position beziehen. Kontakt: darius.sossdorf@vdma.org Termine 1. Halbj Februar 2004 Grundschulung Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) nach Gerätesicherheitsgesetz und Betriebssicherheitsverordnung In der letzten Ausgabe haben wir über die Gründungssitzungen der im September 2003 bei der Zentralstelle der
6 Seite 6 FGMA Info-Brief Ausgabe 02 / Januar 2004 Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) eingerichteten Sektorkomitees berichtet. Zur Zeit laufen in den drei Sektorkomitees Aufzugsanlagen (SK 112), Druckgeräte und -behälter (SK 113) und Ex-Anlagen und Anlagen für brennbare Flüssigkeiten (SK 114) die Arbeiten an folgenden Arbeitsaufträgen: Festlegung von Anlagengruppen innerhalb des jeweiligen Sachgebietes Anforderungen an die Mittel und Ausrüstungen (Prüfbausteine) Anforderungen an das Personal Anforderungen an die Dokumentation der Fachaufgaben. Diese Arbeiten müssen bis zum 31. März 2004 abgeschlossen sein. Über die Ergebnisse informieren wir Sie in einer der nächsten Ausgaben des Info-Briefes. Zum Schluss Unter der Reihe Texte im Umweltbundesamt wurde mit der Nummer 70/03 der Forschungsbericht Die wasserrechtliche Fachbetriebspflicht Schwachstellenanalyse und Vorschläge zur Steigerung ihrer Effizienz veröffentlicht. Diese Publikation ist auch als Download unter folgender Adresse verfügbar (
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