Subjektfinanzierung. Rémy Hübschi, SBFI

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1 Subjektfinanzierung Rémy Hübschi, SBFI Bern, 10. Mai 2017

2 Finanzierung der höheren Berufsbildung: Ausgangslage 2

3 Gegenstand 3

4 Systemwechsel 4

5 Übergang Kantons-/Bundesfinanzierung 5

6 Überblick Prozess Informationsanlass SBFI Inkrafttreten Entscheid Bundesrat Entscheid Parlament (Verabschiedung BFI-Botschaft) Abschliessender Entscheid Bundesrat Jan. - April Dez Herbst Vernehmlassung BBG-Änderung Vernehmlassung Ausführungs- Bestimmungen BBV 6

7 Änderung Berufsbildungsgesetz (BBG) Art. 56a Beiträge an Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen 1 Der Bund kann an Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die auf eidgenössische Berufsprüfungen oder eidgenössische höhere Fachprüfungen (Art. 28) vorbereiten, Beiträge leisten. 2 Die Beiträge decken höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren. 3 Der Bundesrat legt die Voraussetzungen für die Beitragsberechtigung, den Beitragssatz sowie die anrechenbaren Kursgebühren fest. 4 Der Bund kann auf Antrag hin Teilnehmenden von Kursen, die auf eidgenössische Berufsprüfungen oder eidgenössische höhere Fachprüfungen vorbereiten, Teilbeiträge gewähren. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. 7

8 Parlamentarische Diskussion Zwei Modelle Grundmodell (GM) deckt Regelfall ab Überbrückungsfinanzierung (ÜBF) für Kursteilnehmende in Finanzierungsschwierigkeiten 8

9 Umsetzung der neuen Finanzierung: Änderung der Berufsbildungsverordnung (BBV) 9

10 A) Grundmodell (GM): Auszahlung an Kursabsolvierende nach Ablegung der eidg. Prüfung B) Überbrückungsfinanzierung (ÜBF): Auszahlung an Kursteilnehmende während des Kursbesuchs im Ausnahmefall 10

11 GM: Beitragssatz Obergrenze BP: CHF HFP: CHF Beitragssatz 50% der anrechenbaren Kursgebühren Untergrenze BP/HFP CHF

12 GM: Auszahlungsmodus Einmaliger Beitrag nach Absolvierung der eidg. Prüfung Beispiel: Modul 1 Modul 2 Modul 3 Eidg. Prüfung Auszahlung Jan Dez Vorbereitender Kurs 12

13 GM: Beitragsvoraussetzungen/ Nachweise Zahlungsbestätigung Ausgestellt von Kursanbietern für beitragsberechtigende Kurse ab dem Prüfungsverfügung zur abgelegten Prüfung Ausgestellt durch Prüfungsträgerschaft Wohnsitz in der Schweiz Einreichen über elektronisches Info-Portal 13

14 Elektronisches Informationsportal 14

15 GM: Wie funktioniert s für Luc? Luc // Wohnsitz Aarau // HR Fachmann mit eidg. Fachausweis Luc informiert sich via Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) im Info-Portal über Kursangebote Luc bespricht mit seiner Chefin eine mögliche Drittfinanzierung Luc besucht beim Kursanbieter «MenschArbeit»*: Kurs 1: BWL, Arbeitsrecht, CHF 4 320,- Kurs 2: HR-Management, Projektmanagement, CHF 4 320,- 15 Totalkosten zu Lasten von Luc: CHF 8 640,- * Fiktives Beispiel

16 GM: Wie funktioniert s für Luc? Luc erhält Zahlungsbestätigung vom Kursanbieter Luc absolviert die Berufsprüfung am und erhält Prüfungsverfügung (unabhängig vom Erfolg) Luc füllt Subventionsgesuch aus und lädt Zahlungsbestätigung & Prüfungsverfügung im elektronischen Info-Portal des SBFI hoch Luc erfüllt alle Beitragsvoraussetzungen und erhält vom Bund 50% der Kurskosten (= CHF ) 16

17 A) Grundmodell (GM): Auszahlung an Kursabsolvierende nach Ablegung der eidg. Prüfung B) Überbrückungsfinanzierung (ÜBF): Auszahlung an Kursteilnehmende während des Kursbesuchs im Ausnahmefall 17

18 Ausgangslage v Kantonales Stipendienund Darlehenswesen Art. 56a Abs. 4: Auf Antrag Teilbeiträge an Teilnehmende vorbereitender Kurse Drittfinanzierung Arbeitgeber Branchenverbände Kursanbieter Private 18

19 ÜBF: Beitragssatz Obergrenze BP: CHF HFP: CHF Beitragssatz 50% der anrechenbaren Kursgebühren Identisch zu Grundmodell Untergrenze BP/HFP CHF

20 ÜBF: Auszahlungsmodus Mehrere Teilbeiträge vor Absolvierung der eidg. Prüfung, ab Kurskosten von jeweils mind. CHF Restbeitrag nach Absolvierung der eidg. Prüfung (sofern Subventionsanspruch nicht ausgeschöpft ist) Beispiel: 1. Auszahlung Auszahlung Eidg. Prüfung Auszahlung Jan Semester 2. Semester 3. Semester Vorbereitender Kurs Dez

21 ÜBF: Beitragsvoraussetzungen/ Nachweise während Kursbesuch Absichtserklärung, Prüfung innerhalb von 5 Jahren abzulegen 0,- Bestätigung: direkte Bundessteuer = 0 Wohnsitz in der Schweiz Zahlungsbestätigung Einreichen über elektronisches Info-Portal 21

22 ÜBF: Beitragsvoraussetzungen/ Nachweise nach eidg. Prüfung Zahlungsbestätigung (sofern Subventionsanspruch noch nicht ausgeschöpft ist) Prüfungsverfügung zur abgelegten Prüfung Einreichen über elektronisches Info-Portal 22

23 ÜBF: Wie funktioniert s für Cléo? Cléo // Lausanne // Fashiondesignerin mit eidg. Diplom Cléo besucht beim Anbieter «HosenTräger»* 4-semestrigen Vorbereitungskurs (auf Meldeliste) Kurskosten pro Semester: CHF 4 720,- Totalkosten zu Lasten von Cléo: CHF ,- 0,- Cléo zahlt keine direkte Bundessteuer. Sie hat deshalb Anspruch auf Überbrückungsfinanzierung. * Fiktives Beispiel 23

24 ÜBF: Wie funktioniert s für Cléo? Cléo gibt Absichtserklärung ab (Info-Portal) Cléo erhält Zahlungsbestätigung für 1. Semester (CHF 4 720,-) Cléo füllt Subventionsantrag aus und lädt Zahlungsbestätigung & Nachweis über direkte Bundessteuer im Info-Portal hoch Nach Prüfung durch Abwicklungsstelle erhält Cléo 50% der Kosten (= CHF ). Cléo reicht jeweils die vollständigen Subventionsanträge für die weiteren Semester ein und erhält je 50% der Kurskosten Cléo absolviert die höhere Fachprüfung und reicht die Prüfungsverfügung (unabhängig vom Prüfungserfolg) ein 24

25 Berechnung der direkten Bundessteuer 25

26 Direkte Bundessteuer = 0 Alleinstehend Einelternfamilie, 1 Kind Einelternfamilie, 2 Kinder Verheiratet ohne Kinder Verheiratet, 1 Kind (1 Einkommen) Verheiratet, 2 Kinder (1 Einkommen) Bruttoeinkommen /Jahr Bruttoeinkommen /Monat

27 Beispiel I Carla, Mediamatikerin EFZ 30 Jahre Bellinzona Bruttolohn = CHF ledig keine Kinder 27

28 Beispiel I Carla, EFZ, 30 Jahre, ledig, keine Kinder, BL CHF

29 Beispiel II Matthias, Zahntechniker EFZ 38 Jahre Bern Bruttolohn = CHF je Ehepartner verheiratet 2 Kinder 29

30 Beispiel I Matthias, EFZ, 38 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, BL je CHF

31 «To do s» Kursanbieter: List der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) Zahlungsbestätigung 31

32 Vorversion Meldeliste ca. 550 Kursanbieter & 2500 Kursangebote Neuer Kurs & Änderung Kurs: Meldung an B,S.S. Volkswirtschaftliche Beratung Kursnummer merken (für einheitliche Identifikation)!

33 Aufnahmebedingungen Meldeliste 1. Sitz des Anbieters sowie Kursort liegen in der Schweiz (Ausnahme: wenn es kein Angebot in der Schweiz gibt) 2. Der Kurs bereitet inhaltlich unmittelbar auf eine oder mehrere eidgenössische Prüfung/en vor Ab : 3. Der Kursanbieter erklärt sich bereit, gewisse Pflichten einzuhalten: Wahrheitsgetreue Angaben; Ausstellung der Zahlungsbestätigung; Kooperation bei Durchführung von Stichproben Selbstdeklaration 33

34 Zahlungsbestätigung 34

35 Zahlungsbestätigung Wieso braucht es eine Zahlungsbestätigung? Nachweis über Absolvierung eines vorbereitenden Kurses Ausweis der Kursgebühren: Anrechenbare Kursgebühren Effektiv vom Teilnehmenden bezahlte Kursgebühren 35

36 Zahlungsbestätigung Wann darf ein Kursanbieter eine Zahlungsbestätigung für Kurse ausstellen? Kurse sind auf Meldeliste aufgeführt Beginn nach dem (ggfs. rückwirkende Ausstellung) Es wurden keine Kantonsbeiträge via interkantonale Fachschulvereinbarung FSV gesprochen Der Kursteilnehmende hat Kurskosten bezahlt Die Kursanbieter sind angehalten, ihre Kursteilnehmenden entsprechend zu informieren 36

37 Zahlungsbestätigung: zwingend gemäss Vorlage zu erstellen 37

38 «To do s» Prüfungsträgerschaften: Prüfungsverfügung 38

39 Prüfungsverfügung Weshalb? Finanzierung gilt für Absolvierende von eidgenössischen Prüfungen Verfügung berechtigt zur Finanzierung Ab Wann? Ausstellung ab SBFI stellt Vorlage zur Verfügung 39

40 Ausblick I.Q II.Q III.Q IV.Q I.Q II.Q Anpassung BBG Anpassung BBV Ende Sept.: BR Vollzug: Meldeliste Info-Portal Abwicklungsstelle Kommunikation Inkraftsetzung «Go Live» Entscheidung «Servicepaket» Kursanbieter & Trägerschaften als Multiplikatoren!

41 Fragen und Diskussion 41

42 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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