Modulare Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit mit eidg. Fähigkeitszeugnis
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- Eduard Auttenberg
- vor 8 Jahren
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1 Modulare Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit mit eidg. Fähigkeitszeugnis Inhaltsverzeichnis Seite Neue Perspektiven im Beruf Aufgaben und Perspektiven Fachfrau / Fachmann Gesundheit (FaGe) Ausbildungsangebot und Modulnachweis Zulassungsbedingungen Anmeldung - Kontaktpersonen Kosten an der Berufsfachschule Kosten der Überbetrieblichen Kurstage Gesamte Kosten (Berufsfachschule und Überbetriebliche Kurstage) Allgemeine Geschäftsbedingungen BfG Allgemeine Geschäftsbedingungen OdA / November
2 Neue Perspektiven im Beruf Die Nachholbildung richtet sich an Personen, welche: Berufserfahrung im Gesundheitswesen vorweisen können, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben. ihre Chancen für eine berufliche Weiterentwicklung nutzen und ihr Fachwissen vertiefen möchten. einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss als Fachfrau / Fachmann Gesundheit (FaGe) erwerben möchten. Neben Ihrer Arbeit im Gesundheitswesen, besuchen Sie in der Regel an einem oder zwei vorgegebenen Wochentagen die Berufsfachschule Gesundheit Baselland. Zusätzlich zu den Schultagen, absolvieren sie noch einige Überbetriebliche Kurstage an der OdA. Nach ein bis zwei Jahren schliessen Sie die Nachholbildung mit einem eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss ab. Wenn Sie über den zeitlichen Freiraum verfügen und die Fähigkeit besitzen, Ihr Lernen neben Ihrer Arbeit im Gesundheitswesen, Schule und Praxis zu einem grossen Teil selbständig zu organisieren und zu gestalten, ist die Nachholbildung der richtige Weg für Sie. Aufgaben und Perspektiven Fachfrau / Fachmann Gesundheit (FaGe) Die Fachfrau / der Fachmann Gesundheit begleiten, unterstützen und pflegen Klientinnen und Klienten im täglichen Leben selbständig und verantwortungsvoll. Im Rahmen ihrer Kompetenzen erbringen sie pflegerische, hauswirtschaftliche, administrativ-logistische und medizinaltechnische Dienstleistungen. Mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis können Sie in unterschiedlichen Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens arbeiten. Der Abschluss bietet Ihnen zudem Zugang zu einer höheren Fachschule im Gesundheitswesen. Ausbildungsangebot und Modulnachweis Als gezielte Prüfungsvorbereitung bieten Ihnen die Berufsfachschule Gesundheit und die OdA Gesundheit beider Basel in Münchenstein spezielle modularisierte Kurse an. Der Lehrplan beinhaltet sowohl Elemente des berufskundlichen und allgemeinbildenden Unterrichts als auch die überbetrieblichen Kurstage für Training von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die praktische Vertiefung findet an Ihrem Arbeitsplatz statt. Jedes Modul wird mit einer Lernkontrolle überprüft. Die Teilnehmenden, welche die reguläre Nachholbildung absolvieren, erhalten Ende Semester einen Nachweis über die besuchten Module. Diejenigen, welche nur Einzelmodule besuchen, erhalten den Nachweis jeweils am Ende des Kurses. Der Nachweis wird aber nur dann ausgestellt, wenn das Modul vollständig besucht wird. / November
3 Zulassungsbedingungen Folgende Informationen zeigen Ihnen auf, wie Sie den Berufsabschluss Fachfrau / Fachmann Gesundheit mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis erwerben können. 1. Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung. Davon drei Jahre im Berufsfeld Pflege und Betreuung. Bereits absolvierte berufliche Ausbildungen und Praktika werden angerechnet. Teilzeitarbeit wird entsprechend dem Beschäftigungsgrad angerechnet. 2. Gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse Die Nachholbildung wird in der deutschen Sprache durchgeführt. Gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse sind zwingend. 3. Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers Im Rahmen des Qualifikationsverfahrens müssen Sie eine individuelle Prüfungsarbeit (IPA) im Betrieb absolvieren. Dazu benötigen Sie das Einverständnis Ihres Arbeitgebers, dass die Prüfung in Ihrem Betrieb durchgeführt werden kann. Zudem müssen die betrieblichen Voraussetzungen und Einrichtungen für die Durchführung der Prüfung gemäss den Prüfungsrichtlinien vorhanden sein. Im Weiteren muss Ihnen Ihr Arbeitgeber gewährleisten, die schulisch neu erworbenen Kompetenzen in Ihrem Arbeitsfeld anzuwenden. Die schriftliche Arbeitgeberbestätigung reichen Sie zusammen mit dem Gesuch um Prüfungszulassung an das jeweilige kantonale Amt ein (siehe unter Anmeldung). 4. Anstellung im Betrieb Der Besuch der Nachholbildung ist nur mit einer festen Anstellung in einem Betrieb im Gesundheitswesen möglich. 5. Bestätigung der Teilnahme am Informationsabend Der Besuch der Informationsveranstaltung Nachholbildung an der Berufsfachschule Gesundheit Baselland in Münchenstein ist obligatorisch. Sie erhalten eine Bestätigung der Teilnahme. Die Bestätigung müssen Sie zusammen mit dem Gesuch um Prüfungszulassung einreichen. Die Termine und die Anmeldung für die Informationsveranstaltung finden Sie auf der Homepage Weitere Hinweise: Während der Weiterbildung wird ein Arbeitspensum von 60% empfohlen. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, dass Sie, bei Bedarf, vor Beginn der Nachholbildung mit Ihrem Arbeitgeber abklären, ob Sie eine mögliche finanzielle Unterstützung erhalten. Nicht geschulte Kompetenzen dürfen Sie in der Praxis nicht ausüben. Zudem muss der Betrieb die Verantwortung für die Überwachung der neu erworbenen Kompetenzen übernehmen und entscheiden, ob Sie diese innerhalb Ihrer jetzigen Anstellung selbstständig ausführen dürfen. / November
4 Anmeldung - Kontaktpersonen Folgende Dokumente müssen für die Ausstellung der Zulassungsbewilligung an das Kantonale Amt für Berufsbildung und Berufsberatung eingesandt werden: 1. Gesuch um Prüfungszulassung 2. Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers für die Prüfungsmöglichkeit 3. Nachweis über den Besuch der Informationsveranstaltung Die Schule erhält direkt vom Amt eine Kopie der Zulassungsbewilligung. Zusätzlich zu der Zulassung erhalten Sie ein Personalienblatt, welches Sie bitte ausgefüllt der Schule zukommen lassen. Nach Erhalt der Zulassungsbewilligung erhalten Sie von der Schule einen Termin für ein verbindliches Planungsgespräch mit einem Vorbereitungsauftrag. Ohne vorgängige Vorbereitung behalten wir uns vor, das Planungsgespräch mit Ihnen nicht durchzuführen. Ist Ihr Wohnort im Kanton Baselland? Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Frau K. Gisin Rosenstrasse Liestal Tel. 061/ katharina.gisin@bl.ch Das Zulassungsformular für den Kanton BL finden Sie unter folgendem link: 32_Gesuch.pdf Ist Ihr Wohnort im Kanton Basel-Stadt? Mittelschulen und Berufsbildung Frau U. Kuster Clarastrasse Basel Tel. 061/ ursula.kuster@bs.ch Bitte nehmen Sie für das Zulassungsformular BS direkt mit Frau Kuster Kontakt auf. Achtung: Anmeldeschluss ist jeweils am 30. April / November
5 Kosten an der Berufsfachschule Ausgangslage Die Kantone Baselland und Basel-Stadt unterstützen die modulare Nachholbildung mit Berufsabschluss für Erwachsene finanziell im Rahmen des Staatsvertrag über die gegenseitige Abgeltung der Kosten im Gesundheitswesen der Kantone Baselland und Basel-Stadt. Dazu müssen nachfolgende Bedingungen erfüllt sein. Kosten mit Wohnsitz im Kanton Baselland oder Baselstadt Interessentinnen und Interessenten welche ihren Wohnsitz in den Kantonen Baselland oder Baselstadt haben, müssen mit folgenden Kosten rechnen: Einmalige Einschreibegebühr CHF Lehrmittel und Skript: ca. CHF Kosten mit Wohnsitz in anderen Kantonen (mit Kostengutsprache) Interessentinnen und Interessenten mit Wohnsitz aus einem anderen Kanton müssen für eine mögliche Kostenbeteiligung durch ihren Wohnortskanton beim zuständigen kantonalen Amt für Berufsbildung einen Antrag stellen. Wird einem solchen Antrag stattgegeben, erhalten sie eine Kostengutsprache. Die Kostengutsprache muss der Berufsfachschule Gesundheit vor Ausbildungsbeginn vorgelegt werden. Einmalige Einschreibegebühr CHF Lehrmittel und Skript: ca. CHF Spezielles Falls Sie keine Kostengutsprache erhalten oder wenn Sie die einzelnen Module als eine Weiterbildung besuchen möchten, fragen Sie bei uns direkt nach. Wir informieren Sie gerne über die Kosten. / November
6 Kosten der Überbetrieblichen Kurstage Kosten mit Wohnsitz im Kanton Baselland oder Baselstadt Die Kantone unterstützen die überbetrieblichen Kurstage finanziell im Rahmen der Leistungsvereinbarung für die überbetrieblichen Kurse mit einem regulären und ausserordentlichen Kantonsbeitrag. Interessentinnen und Interessenten welche ihren Wohnsitz in den Kantonen Baselland oder Baselstadt haben müssen mit folgenden Kosten für die Überbetriebliche Kurstage rechnen: Überbetriebliche Kurstage (Total 16 Tage) CHF 2'080.- Die genaue Preisaufstellung für die einzelnen ÜK Tage finden Sie auf der Homepage. Kosten mit Wohnsitz in anderen Kantonen Interessentinnen und Interessenten mit Wohnsitz aus einem anderen Kanton müssen für eine mögliche Kostenbeteiligung durch ihren Wohnortskanton beim zuständigen kantonalen Amt für Berufsbildung einen Antrag stellen. Wird einem solchen Antrag stattgegeben unterstützt der Kanton die überbetrieblichen Kurse mit einem regulären Kantonsbeitrag. Sie müssen mit folgenden Kosten für die überbetrieblichen Kurstage rechnen: Überbetriebliche Kurstage (Total 16 Tage) CHF 2'780.- Die genaue Preisaufstellung für die einzelnen ÜK Tage finden Sie auf der Homepage. Spezielles Falls Sie keine Kostengutsprache erhalten oder wenn Sie die einzelnen Module als eine Weiterbildung besuchen möchten, fragen Sie bei der OdA Gesundheit direkt nach. Wir informieren Sie gerne über die Kosten. Gesamte Kosten (Berufsfachschule und Überbetriebliche Kurstage) Die gesamten Kosten über zwei Jahre für Teilnehmende mit Wohnsitz Kanton Baselland oder Baselstadt beläuft sich auf ca. CHF Die gesamten Kosten über zwei Jahre für ausserkantonale Teilnehmende mit einer Kostengutsprache beläuft sich auf ca. CHF Bitte beachten Sie, dass die Kosten erst nach dem Vorbereitungsprogramm mit Ihnen festgelegt werden können. / November
7 Allgemeine Geschäftsbedingungen BfG Anmelde- und Durchführungsbestätigung Der Eingang jeder Anmeldung wird von der Berufsfachschule schriftlich bestätigt. Mit dem Eintreffen der schriftlichen, unterzeichneten oder online erhaltenen Anmeldung ist diese verbindlich. Einmalige Einschreibegebühr Die Einschreibegebühr wird Ihnen nach der definitiven Anmeldung (Ausstellung der vertraglichen Vereinbarung) in Rechnung gestellt. Die Nachholbildung kann nur begonnen werden, wenn die Gebühren fristgerecht bezahlt werden. Achtung Wohnort BS: Erst nach Bezahlung der Einschreibegebühr und mit Nachweis über den Besuch der Infoveranstaltung wird die Zulassung erstellt. Abmeldungen Abmeldungen sind der BfG schriftlich mitzuteilen. Es werden folgende Gebühren verrechnet: - Eine Abmeldung ist bis 20 Tage vor Beginn ohne weitere Kostenfolge möglich. Bei späterer Abmeldung werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt. Massgebend ist das Datum des Poststempels. Allgemeine Geschäftsbedingungen OdA Vertragliche Vereinbarung Anmeldebestätigung Aufgrund Ihrer Buchungen erhalten die Teilnehmenden eine vertragliche Vereinbarung. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung ist die Buchung verbindlich und die Teilnehmenden anerkennen die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kurskosten Für die Bearbeitung der Kursbuchungen wird einmalig, eine nicht rückerstattbare Pauschalgebühr erhoben. Die Kurskosten werden pro Weiterbildungsjahr im Voraus fällig. Die Begleichung der Rechnung hat mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zu erfolgen. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, werden Mahnungsgebühren fällig. Im Falle der Auflösung des Weiterbildungsvertrages vor Semesterbeginn, werden die Kurskosten, unter Abzug einer Umtriebsentschädigung von CHF , zurückerstattet. Bei Beginn des Semesters bleiben die Kurskosten für das laufende Semester geschuldet. Allfällige Preisänderungen aufgrund von Evaluationen und Konzeptanpassungen bleiben vorbehalten. Abmeldungen Allfällige Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Versäumte Lektionen berechtigen nicht zu Preisreduktionen. Dies gilt auch im Krankheitsfall. In Absprache mit dem Office Management der OdA können im Krankheitsfall gebuchte Module nachgeholt werden. Kurszeiten und Kursbestätigung Die Kurszeiten sind verbindlich festgelegt: und Uhr. Alle Kursbesuche werden mit einem Testat bestätigt. Für die Bestätigung muss das entsprechende Modul zu 100% besucht werden. Nicht besuchte Kurstage werden nicht bestätigt. Auf Anfrage gibt die OdA Gesundheit beider Basel über die Kursbesuche dem Arbeitgeber Auskunft. Änderungen zu Inhalten, Daten und Preisen bleiben vorbehalten. / November
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