Kostenzustimmung der BA bei FbW
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- Elisabeth Schenck
- vor 6 Jahren
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1 Umsetzung der Instrumentenreform Zentrale der BA, Martina Barton-Ziemann Kostenzustimmung der BA bei FbW
2 Kostenintensive Maßnahmeangebote bedürfen der Zustimmung durch die BA Zustimmungsvorbehalt 180 Abs. 3 Nr. 3 SGB III Ausgeschlossen von der Zulassung ist eine Maßnahme, wenn die Maßnahmekosten über den durchschnittlichen Kostensätzen liegen, die für das jeweilige Bildungsziel von der Bundesagentur jährlich ermittelt werden, es sei denn, die innerhalb der Bundesagentur zuständige Stelle stimmt den erhöhten Maßnahmekosten zu. Umsetzung der Instrumentenreform - Februar 2012 Bundesagentur für Arbeit Seite 2
3 2011 betrug die Steigerung des B-DKS bei deutlich mehr Bildungszielen 10 % und mehr Anzahl der Bildungsziele nach Steigerung in Prozent Vergleich B-DKS Umsetzung der Instrumentenreform - Februar 2012 Bundesagentur für Arbeit Seite 3
4 Maßnahmezulassung obliegt trotz Zustimmungsvorbehalt weiterhin der fachkundigen Stelle (FKS)! Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleibt bei der FKS! bei Überschreitung des maßgeblichen Durchschnittskostensatzes (B-DKS) ist die Kostenzustimmung der BA erforderlich Achtung: Maßnahmen, deren Kosten den B-DKS überschreiten, sind von der FKS vollständig zu prüfen, keine Referenzauswahl für diese möglich Seite 4
5 Zulassungsprozess FKS! Qualitätsanforderungen erfüllt! B-DKS wird nicht überschritten! Qualitätsanforderungen erfüllt! höhere Lehrgangskosten schlüsssig/ nachvollziehbar! B-DKS wird überschritten! Qualitätsanforderungen erfüllt! Lehrgangskosten nicht wirtschaftlich / sparsam Kostenentscheidung der BA einholen Zulassung der Maßnahme Ablehnung der Maßnahmezulassung Seite 5
6 Zustimmungsprozess FKS Vorlage von Unterlagen zur Begründung der Kostenüberschreitung BA! ab Entscheidung durch Projektgruppe in der Zentrale! ab (voraussichtlich) Entscheidung durch ein spezialisiertes Team im Bundesgebiet Zustimmungsentscheidung Zulassung / Nichtzulassung! aufgrund vorgelegter Unterlagen der FKS! keine Verhandlungen mit Trägern! Kommunikation ausschließlich zwischen BA und FKS Seite 6
7 Durchschnittskostensätze werden veröffentlicht! Veröffentlichung neuer, überwiegend höherer B-DKS zum im Internet! kein eigener B-DKS für Maßnahmen für Beschäftigte / Programm WeGebAU! bei fehlendem B-DKS gilt fiktiver B-DKS (Durchschnitt aller in die Ermittlung des B-DKS eingeflossenen Maßnahmezulassungen)! angestrebt Sonderregelungen für Schweißen / Kraftfahrer Seite 7
8 Zustimmungsprozess hat Auswirkungen auf die Dauer des Zulassungsverfahrens Die Bearbeitungsdauer verlängert sich,! weil jede kostenintensive Maßnahme auf ihre Zulassung hin durch die FKS zu prüfen ist! die Gründe für die Kostenüberschreitung für jede Maßnahme vom Träger nachvollziehbar dargelegt werden müssen! das besondere arbeitsmarktpolitische Interesse an der Maßnahme stichhaltig begründet werden muss! der notwendigen Kommunikation zwischen FKS und wegen Projektgruppe / Kostenzustimmungsteam! der erforderlichen Bearbeitungsdauer für Kostenzustimmung durch die BA Seite 8
9 Keine Festlegung der Kriterien für die Zustimmungsentscheidung zum jetzigen Zeitpunkt! Auswertung der Erfahrungen der Projektgruppe soll abgewartet werden! Zunächst keine konkreten Vorgaben an die FKS / Träger hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen! Festlegung der Kriterien mit Übernahme der Aufgabe durch das BA-Kostenzustimmungsteam angestrebt Seite 9
10 Zustimmung zur Überschreitung des maßgeblichen B-DKS erfordert ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse Arbeitsmarktlicher Nutzen der Maßnahmeförderung und Qualität der Maßnahme rechtfertigen den erhöhten Kostensatz, weil! hoher, nachgewiesener Integrationserfolg! positive, schlüssig begründete Integrationsprognose! hohe Schulungsqualität Seite 10
11 Zulassungen von Trägern und Maßnahmen Verfahren ab DAkkS Akkreditierung Fachaufsicht Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen FKS BA Empfehlungen zur Anwendung SGB III / AZAV Beirat Zulassung Zulassung verschiedene Fachbereiche Träger Maßnahmen FbW 45 Abs. 4 Nr. 1 Seite 11
12 Nähere Informationen stellt die BA im Internet bereit Homepage: ab Handlungsempfehlungen und Geschäfts-anweisungen unter Veröffentlichungen / Weisungen! BA-Informationen zum Akkreditierungs- und Zulassungsverfahren unter Institutionen / Träger Seite 12
13 Umsetzung der Instrumentenreform Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 13
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