Kostenzustimmung der BA bei FbW

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kostenzustimmung der BA bei FbW"

Transkript

1 Umsetzung der Instrumentenreform Zentrale der BA, Martina Barton-Ziemann Kostenzustimmung der BA bei FbW

2 Kostenintensive Maßnahmeangebote bedürfen der Zustimmung durch die BA Zustimmungsvorbehalt 180 Abs. 3 Nr. 3 SGB III Ausgeschlossen von der Zulassung ist eine Maßnahme, wenn die Maßnahmekosten über den durchschnittlichen Kostensätzen liegen, die für das jeweilige Bildungsziel von der Bundesagentur jährlich ermittelt werden, es sei denn, die innerhalb der Bundesagentur zuständige Stelle stimmt den erhöhten Maßnahmekosten zu. Umsetzung der Instrumentenreform - Februar 2012 Bundesagentur für Arbeit Seite 2

3 2011 betrug die Steigerung des B-DKS bei deutlich mehr Bildungszielen 10 % und mehr Anzahl der Bildungsziele nach Steigerung in Prozent Vergleich B-DKS Umsetzung der Instrumentenreform - Februar 2012 Bundesagentur für Arbeit Seite 3

4 Maßnahmezulassung obliegt trotz Zustimmungsvorbehalt weiterhin der fachkundigen Stelle (FKS)! Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleibt bei der FKS! bei Überschreitung des maßgeblichen Durchschnittskostensatzes (B-DKS) ist die Kostenzustimmung der BA erforderlich Achtung: Maßnahmen, deren Kosten den B-DKS überschreiten, sind von der FKS vollständig zu prüfen, keine Referenzauswahl für diese möglich Seite 4

5 Zulassungsprozess FKS! Qualitätsanforderungen erfüllt! B-DKS wird nicht überschritten! Qualitätsanforderungen erfüllt! höhere Lehrgangskosten schlüsssig/ nachvollziehbar! B-DKS wird überschritten! Qualitätsanforderungen erfüllt! Lehrgangskosten nicht wirtschaftlich / sparsam Kostenentscheidung der BA einholen Zulassung der Maßnahme Ablehnung der Maßnahmezulassung Seite 5

6 Zustimmungsprozess FKS Vorlage von Unterlagen zur Begründung der Kostenüberschreitung BA! ab Entscheidung durch Projektgruppe in der Zentrale! ab (voraussichtlich) Entscheidung durch ein spezialisiertes Team im Bundesgebiet Zustimmungsentscheidung Zulassung / Nichtzulassung! aufgrund vorgelegter Unterlagen der FKS! keine Verhandlungen mit Trägern! Kommunikation ausschließlich zwischen BA und FKS Seite 6

7 Durchschnittskostensätze werden veröffentlicht! Veröffentlichung neuer, überwiegend höherer B-DKS zum im Internet! kein eigener B-DKS für Maßnahmen für Beschäftigte / Programm WeGebAU! bei fehlendem B-DKS gilt fiktiver B-DKS (Durchschnitt aller in die Ermittlung des B-DKS eingeflossenen Maßnahmezulassungen)! angestrebt Sonderregelungen für Schweißen / Kraftfahrer Seite 7

8 Zustimmungsprozess hat Auswirkungen auf die Dauer des Zulassungsverfahrens Die Bearbeitungsdauer verlängert sich,! weil jede kostenintensive Maßnahme auf ihre Zulassung hin durch die FKS zu prüfen ist! die Gründe für die Kostenüberschreitung für jede Maßnahme vom Träger nachvollziehbar dargelegt werden müssen! das besondere arbeitsmarktpolitische Interesse an der Maßnahme stichhaltig begründet werden muss! der notwendigen Kommunikation zwischen FKS und wegen Projektgruppe / Kostenzustimmungsteam! der erforderlichen Bearbeitungsdauer für Kostenzustimmung durch die BA Seite 8

9 Keine Festlegung der Kriterien für die Zustimmungsentscheidung zum jetzigen Zeitpunkt! Auswertung der Erfahrungen der Projektgruppe soll abgewartet werden! Zunächst keine konkreten Vorgaben an die FKS / Träger hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen! Festlegung der Kriterien mit Übernahme der Aufgabe durch das BA-Kostenzustimmungsteam angestrebt Seite 9

10 Zustimmung zur Überschreitung des maßgeblichen B-DKS erfordert ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse Arbeitsmarktlicher Nutzen der Maßnahmeförderung und Qualität der Maßnahme rechtfertigen den erhöhten Kostensatz, weil! hoher, nachgewiesener Integrationserfolg! positive, schlüssig begründete Integrationsprognose! hohe Schulungsqualität Seite 10

11 Zulassungen von Trägern und Maßnahmen Verfahren ab DAkkS Akkreditierung Fachaufsicht Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen FKS BA Empfehlungen zur Anwendung SGB III / AZAV Beirat Zulassung Zulassung verschiedene Fachbereiche Träger Maßnahmen FbW 45 Abs. 4 Nr. 1 Seite 11

12 Nähere Informationen stellt die BA im Internet bereit Homepage: ab Handlungsempfehlungen und Geschäfts-anweisungen unter Veröffentlichungen / Weisungen! BA-Informationen zum Akkreditierungs- und Zulassungsverfahren unter Institutionen / Träger Seite 12

13 Umsetzung der Instrumentenreform Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 13

1. Grundsätzliche Vorbemerkungen

1. Grundsätzliche Vorbemerkungen Stellungnahme des Wuppertaler Kreis e.v. Bundesverband betriebliche Weiterbildung zum Entwurf einer Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und

Mehr

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,

Mehr

www.azav.com.de Stand Nov. 2014 Begriffe zur AZAV

www.azav.com.de Stand Nov. 2014 Begriffe zur AZAV AMDL: ist der Prüfdienst der Arbeitsagentur. Er ist nach 183 des SGB III in Verbindung mit 5 Abs. 8 AZAV dazu beauftragt. Er ist Zuständig für die Überprüfung der Maßnahmedurchführung und qualität. Der

Mehr

Anleitung zur Arbeit mit der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010)

Anleitung zur Arbeit mit der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) 1. Die notwendigen Unterlagen sind auf unserer Webseite für Sie abrufbar. www.tuev-sued.de/azav (Auftrag zum Erstellen eines Angebotes [ DOC 168 kb ], Formular "Maßnahmen-Meldeliste Meldeliste FbW" [ XLSX

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012 1. Allgemeine Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen 1.1. Allgemeine Fragen Weshalb gibt es zukünftig für alle Träger der Arbeitsförderung die Pflicht zur Zulassung? Aus der Gesetzesbegründung

Mehr

Zulassung von Bildungs- und Aktivierungsmaßnahmen

Zulassung von Bildungs- und Aktivierungsmaßnahmen Zulassung von Bildungs- und Aktivierungsmaßnahmen nach 179 SGB III GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbh Umweltgutachter Eichenstraße 3 b D - 12435 Berlin Tel.: +49 30 2332021-46, Fax:

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 13.12.2011 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen

Mehr

Private Arbeitsvermittlung

Private Arbeitsvermittlung Private Arbeitsvermittlung 1. Was ist private Arbeitsvermittlung? Private Arbeitsvermittlung ist die Zusammenführung von arbeitsuchenden oder ausbildungssuchenden Personen mit Arbeitgebern, mit dem Ziel

Mehr

Geltungsbereich: 71 SD 6 051 Revision: 1.0 29. Juli 2015

Geltungsbereich: 71 SD 6 051 Revision: 1.0 29. Juli 2015 Anforderungen an fachkundige Stellen (Zertifizierungsstellen), die Träger und Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung nach SGB III in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - AZAV

Mehr

Überblick zur Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (AZWV) Training Beratung Coaching

Überblick zur Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (AZWV) Training Beratung Coaching Überblick zur Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (AZWV) Training Beratung Coaching 27.10.2010 1 Themenübersicht Förderprogramme Seite 3 Zugelassene Maßnahmen Seite

Mehr

Mehr qualifizierte Fachkräfte für die Altenpflege Nachqualifizierung als Chance für Hilfskräfte und Betriebe

Mehr qualifizierte Fachkräfte für die Altenpflege Nachqualifizierung als Chance für Hilfskräfte und Betriebe Mehr qualifizierte Fachkräfte für die Altenpflege Nachqualifizierung als Chance für Hilfskräfte und Betriebe Abschlussfachtagung für Rheinland-Pfalz am 19. Juni 2013 in Ludwigshafen Projekt Servicestellen

Mehr

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto

Mehr

Qualifizierung und Weiterbildung in kleinen und mittelständischen

Qualifizierung und Weiterbildung in kleinen und mittelständischen Weiterbilden statt Entlassen Qualifizierung und Weiterbildung in kleinen und mittelständischen Unternehmen neue Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung 14. UPL-Meeting 09. Juni 2009 Comhard GmbH Robert

Mehr

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Balingen, Ludwigsburg, Reutlingen und Stuttgart Förderinstrumente: Förderung der beruflichen Weiterbildung von geringqualifizierten

Mehr

Der Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein Der Bildungsgutschein das beste Förderinstrument zur beruflichen Eingliederung und dem Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt Förderung der beruflichen Weiterbildung 16 SGBII 81 ff SGBIII Förderung der beruflichen

Mehr

Fachtag für LQW-Gutachter/innen Entwicklungen im SGB III/SGB II Bereich und der Anforderungen der AZWV Teil I Vorstellung Cert-IT

Fachtag für LQW-Gutachter/innen Entwicklungen im SGB III/SGB II Bereich und der Anforderungen der AZWV Teil I Vorstellung Cert-IT Fachtag für LQW-Gutachter/innen Entwicklungen im SGB III/SGB II Bereich und der Anforderungen der AZWV Teil I Vorstellung Cert-IT Köln, 14. Februar 2007 Danilo Kurpiela Berlin Zertifizierung mit Cert-IT

Mehr

GKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

GKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der

Mehr

Sichere und gesunde Unternehmen

Sichere und gesunde Unternehmen Photo-K - Fotolia.com Sichere und gesunde Unternehmen Prämiensystem 2008 bis 2012 Sichere und gesunde Unternehmen Prämiensystem 2008 bis 2012 1. Grundlagen Das Prämiensystem wurde erstmalig im Jahr 2008

Mehr

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag)

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag) Muster eines Beratungsvertrages (Dienstvertrag) Stand: 1. Januar 2004 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

Weiterbildung in Betrieben

Weiterbildung in Betrieben 2013 Weiterbildung in Betrieben Unterstützungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit Nürnberg über das Förderprogramm WeGebAU Seite 1 Ihre Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit Nürnberg Beate Beck,

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Umschulung. 1 von 5 09.03.2015 16:40

Umschulung. 1 von 5 09.03.2015 16:40 1 von 5 09.03.2015 16:40 Sie befinden sich hier: Chance/Quereinstieg / Quereinstiegsmöglichkeiten / Baden-Württemberg Informationen über die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich

Mehr

Für bremische Unternehmen in der Weiterbildungsbranche zertifiziert bag cert gmbh auch nach dem Bremischen Weiterbildungsgesetz (BremWBG)

Für bremische Unternehmen in der Weiterbildungsbranche zertifiziert bag cert gmbh auch nach dem Bremischen Weiterbildungsgesetz (BremWBG) 1. Einführung Als Zertifizierungsstelle begutachtet und zertifiziert bag cert gmbh Qualitätsmanagementsysteme nach DIN ISO 29990:2010 (Lerndienstleistungen in der Aus- und Weiterbildung) sowie nach DIN

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Masterstudiengang Verfahrenstechnik/Chemieingenieurwesen an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und

Mehr

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Vorbemerkung Dieses Merkblatt gibt Hinweise zu syrischen Staatsangehörigen, die sich bereits zum 1. Februar 2013

Mehr

Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen ( EEL ) nach 23c Abs. 2 SGB IV ab dem 1. Januar 2015

Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen ( EEL ) nach 23c Abs. 2 SGB IV ab dem 1. Januar 2015 Landesbesoldungsamt Mecklenburg- Vorpommern Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen ( EEL ) nach 23c Abs. 2 SGB IV ab dem 1. Januar 2015 1 Gesetzliche Regelungen 23c Abs. 2 SGB IV Sind zur Gewährung

Mehr

Die Aufgaben der Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter nach EEG 2012

Die Aufgaben der Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter nach EEG 2012 Die Aufgaben der Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter nach EEG 2012 Vortrag von Dr. Markus Racke DAU-Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbh anlässlich des 17.

Mehr

Kompetenztraining Bork

Kompetenztraining Bork K o o p e r a t i o n s v e r t r a g über die Durchführung der Ausbildung gemäß dem Altenpflegegesetz (Stand: 28.03.2003) Gültig ab 01. August 2003 Träger der praktischen Ausbildung im Folgenden genannt

Mehr

Newsletter Ausgabe 03 / 2014

Newsletter Ausgabe 03 / 2014 Newsletter zur AZAV Wir informieren zu folgenden Themen 1. Neue Empfehlungen des Beirates 2. Zusammenarbeit zwischen Bildungsträger und der Bundesagentur für Arbeit 3. Informationen zu Maßnahmen nach 45

Mehr

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer Sonderprogramm

Mehr

Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam

Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam FBR-Beschluss 30.11.2011, Zustimmung Senat 07.12.2011, vom MWFK mit dem Schreiben vom 15.12.2011 genehmigt Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften

Mehr

735/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

735/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 735/AB XXIII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 735/AB XXIII. GP Eingelangt am 26.06.2007 BM für Wirtschaft und Arbeit Anfragebeantwortung Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017

Mehr

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger. Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de

Mehr

Möglichkeiten der Finanzierung. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Nebentätigkeit

Möglichkeiten der Finanzierung. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Nebentätigkeit Möglichkeiten der Finanzierung Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 1. BAföG für die Erstausbildung Für Auszubildende an Fachschulen ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die

Mehr

Vorabzustimmungen 36 (3) Beschäftigungsverordnung (BeschV)

Vorabzustimmungen 36 (3) Beschäftigungsverordnung (BeschV) Edmund Ludigs, Bereichsleiter Arbeitsmarktzulassung Vorabzustimmungen 36 (3) Beschäftigungsverordnung (BeschV) 36 (3) Beschäftigungsverordnung (BeschV) Die Bundesagentur für Arbeit soll bereits vorder

Mehr

ORGANISATIONS- REGLEMENT

ORGANISATIONS- REGLEMENT ORGANISATIONS- REGLEMENT STIFTUNG WOHNEN IM ALTER CHAM Stiftung Wohnen im Alter Cham - Organisationsreglement Seite 2 ORGANISATIONSREGLEMENT 1. Stiftungsrat Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung.

Mehr

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG 1 Allgemeines (Stand 17.04.2015) (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der ICG nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der

Mehr

Erläuterungen zum Antrag auf Zulassung einer Maßnahme. Erläuterungen zu den allgemeinen Daten. der beruflichen Weiterbildung nach 81 SGB III

Erläuterungen zum Antrag auf Zulassung einer Maßnahme. Erläuterungen zu den allgemeinen Daten. der beruflichen Weiterbildung nach 81 SGB III Um Ihnen die Bearbeitung unseres Antrags zu erleichtern, möchten wir Ihnen mit der folgenden Erläuterung eine Orientierung bieten. Je konkreter Ihre Angaben sind, desto einfacher und schneller ist die

Mehr

Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Telgte Die Abiturprüfung (Auszüge aus der APO-GOSt)

Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Telgte Die Abiturprüfung (Auszüge aus der APO-GOSt) Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Telgte Die Abiturprüfung (Auszüge aus der APO-GOSt) 20 Zweck der Prüfung Durch die Abiturprüfung wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler das Ziel des Bildungsganges

Mehr

Arbeitsmarktberichterstattung, Juni 2014. Der Arbeitsmarkt in Deutschland Menschen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktberichterstattung, Juni 2014. Der Arbeitsmarkt in Deutschland Menschen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitsmarkt Arbeitsmarktberichterstattung, Juni 2014 Der Arbeitsmarkt in Menschen mit auf dem deutschen Arbeitsmarkt Menschen mit auf dem deutschen Arbeitsmarkt Impressum Herausgeber: Zentrale Arbeitsmarktberichterstattung

Mehr

Bildungszielplanung 2015

Bildungszielplanung 2015 Bildungszielplanung 205 5534. / 5530 / 5533-90 Basis der Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Osnabrück sind die Analysen über die konjunkturelle Entwicklung sowie strukturelle Veränderungen. Die

Mehr

für die betriebswirtschaftlichen Masterprogramme MAccFin, MUG, MSC und MBI

für die betriebswirtschaftlichen Masterprogramme MAccFin, MUG, MSC und MBI Zulassungsreglement für die betriebswirtschaftlichen Masterprogramme MAccFin, MUG, MSC und MBI vom 9. Dezember 2014 Der Senatsausschuss der Universität St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 70 Abs. 1 i.v.m.

Mehr

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Master- Studiengang Technische Betriebswirtschaftslehre.

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Master- Studiengang Technische Betriebswirtschaftslehre. Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Technische Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Behindertenstudium: Theorie und Praxis. Oberrat Mag. Gerhard Höllerer Ombudsstelle für Studierende

Behindertenstudium: Theorie und Praxis. Oberrat Mag. Gerhard Höllerer Ombudsstelle für Studierende Behindertenstudium: Theorie und Praxis Oberrat Mag. Gerhard Höllerer Ombudsstelle für Studierende Abbau von Barrieren Durch den Abbau von Barrieren an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen

Mehr

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 brutto pro Arbeitszeitstunde. Wie in unserer Sonderausgabe im November 2014

Mehr

+ + AZAV-Info + + + AZAV-Info + + + AZAV-Info+ + +

+ + AZAV-Info + + + AZAV-Info + + + AZAV-Info+ + + + + AZAV-Info + + + AZAV-Info + + + AZAV-Info+ + + Zertifizierungsgesellschaft Stand:03.04.2014 Ausgabe Nr. 01-2014 Inhalt: Aktuelle Informationen des Beirats zum Thema Sicherung der Qualität eines Trägers

Mehr

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zu dem Master- Studiengang Automatisierungstechnik. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zu dem Master- Studiengang Automatisierungstechnik. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Automatisierungstechnik an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau

Mehr

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine

Mehr

MERKBLATT Geschäftsführung des Aufgabenträgers

MERKBLATT Geschäftsführung des Aufgabenträgers MERKBLATT Geschäftsführung des Aufgabenträgers 1. Aufgabenträgerschaft Der Aufgabenträger hat im BID-Prozess eine zentrale Rolle. Er beantragt ein BID und setzt nach dessen formaler Einrichtung das Maßnahmen-

Mehr

GKV-Sozialausgleich Arbeitgeber sind ab 1. Januar 2012 in der Pflicht

GKV-Sozialausgleich Arbeitgeber sind ab 1. Januar 2012 in der Pflicht Krankenversicherung GKV-Sozialausgleich Arbeitgeber sind ab 1. Januar 2012 in der Pflicht Durch das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene GKV-Finanzierungsgesetz wurde die Begrenzung des Zusatzbeitrags

Mehr

Konformitätsbewertung 3.9 B 13

Konformitätsbewertung 3.9 B 13 Antworten und Beschlüsse des EK-Med Konformitätsbewertung 3.9 B 13 Voraussetzungen für die Anerkennung der vom Hersteller vorgelegten Prüfberichte durch Benannte/Zugelassene Stellen 1 Vorbemerkungen Der

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Aufgaben und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Aufgaben und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Aufgaben und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Dr. Bernd Ramming Arbeitsbereichsleiter bei der Bundesfinanzdirektion West in Köln Was prüft die FKS? Arbeitsrecht Sozialrecht Gewerbe- und

Mehr

Sozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012

Sozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012 1. Die in 5 Abs. 11 SGB 5 genannten Nicht-EU-Ausländer unterfallen dann nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5, wenn nach ihrem Aufenthaltstitel

Mehr

Das Förderprogramm WeGebAU 2011 100 % Förderung Ihrer Weiterbildung

Das Förderprogramm WeGebAU 2011 100 % Förderung Ihrer Weiterbildung Das Förderprogramm WeGebAU 2011 100 % Förderung Ihrer Weiterbildung Business Trends Academy GmbH Exellence made in Berlin Maßnahme- Nr. 955-0642-09 Coaching Seminare & Trainings Personalberatung INTERNET:

Mehr

GUERDAN HATZEL & PARTNER

GUERDAN HATZEL & PARTNER DARMSTADT GRIESHEIM Europahaus Marie-Curie-Straße 1 Schöneweibergasse 8+10 64293 Darmstadt 64347 Griesheim Tel. 0 61 51 95 11 0 Tel. 0 61 55 84 79-0 Fax 0 61 51 95 11-123 Fax 0 61 55 84 79-79 GUERDAN HATZEL

Mehr

Wirtschaftlichkeit. des IT-Einsatzes. an Hochschulen in. Sachsen-Anhalt

Wirtschaftlichkeit. des IT-Einsatzes. an Hochschulen in. Sachsen-Anhalt Externe Finanzkontrolle und neue Informationstechnologien Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes an Hochschulen in Sachsen-Anhalt 1 Gliederung 1. IT in der Landesverwaltung 2. Hochschulen als mittelbare Landesverwaltung

Mehr

Klinikpfade und deren rechtliche Implikationen: Leitlinie oder Behandlungsvorschrift

Klinikpfade und deren rechtliche Implikationen: Leitlinie oder Behandlungsvorschrift 19. Juni 2008 Mannheim Professor Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers Determinanten ärztlichen Handelns Medizinische Standards, Haftungsrecht etc. Ärztliche Therapie- Selbstbestimmmungsfreiheit recht

Mehr

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren 250 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren 32. Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Das Sozialministerium hat die Ausbildung in der Altenpflege fehlerhaft und nicht bedarfsgerecht

Mehr

Übernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch

Übernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und

Mehr

Brücke in die Berufsausbildung

Brücke in die Berufsausbildung Informationen für Arbeitgeber Brücke in die Berufsausbildung Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) Was ist eine Einstiegsqualifizierung? Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) beinhaltet ein

Mehr

FYB-ACADEMY, Lindenallee 2B, 66538 Neunkirchen, 06821-9838977 www.fyb-academy.com. WeGebAU. Wie Sie eine 100 % Förderung Ihrer Weiterbildung erhalten

FYB-ACADEMY, Lindenallee 2B, 66538 Neunkirchen, 06821-9838977 www.fyb-academy.com. WeGebAU. Wie Sie eine 100 % Förderung Ihrer Weiterbildung erhalten WeGebAU Wie Sie eine 100 % Förderung Ihrer Weiterbildung erhalten Inhaltsverzeichnis 1. Das Förderprogramm WeGebAU 1.1 Was ist WeGebAU? 1.2 Das Ziel von WeGebAU 1.3 Vorteile von WeGebAU 1.4 Gesetzliche

Mehr

Duisburg. Foto: Margot Kessler/pixelio. Informationen für Vermieter und Hausverwaltungen

Duisburg. Foto: Margot Kessler/pixelio. Informationen für Vermieter und Hausverwaltungen Foto: Margot Kessler/pixelio Informationen für Vermieter und Hausverwaltungen Inhaltsverzeichnis Besteht ein Rechtsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem jobcenter? Bin ich als Vermieter antragsberechtigt?

Mehr

Vorbereitungslehrgang zur Prüfung zum/zur Büromanagement 45 Abs. 2 BB in Dresden

Vorbereitungslehrgang zur Prüfung zum/zur Büromanagement 45 Abs. 2 BB in Dresden Vorbereitungslehrgang zur Prüfung zum/zur Büromanagement 45 Abs. 2 BB in Dresden Angebot-Nr. 00239426 Angebot-Nr. 00239426 Bereich Preis Preisinfo Termin Tageszeit Berufliche Weiterbildung kostenloses

Mehr

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 10.04.2012. Bayerischer Landtag

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 10.04.2012. Bayerischer Landtag Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/12204 31.05.2012 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 05.03.2012 Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse

Mehr

Inhaltliche Anforderungen an das Titelblatt einer Dissertation

Inhaltliche Anforderungen an das Titelblatt einer Dissertation Inhaltliche Anforderungen an das Titelblatt einer Dissertation VERÖFFENTLICHUNGSARTEN Sie planen Ihre Dissertation zu veröffentlichen? Entsprechend der Art Ihrer Veröffentlichung haben Sie gemäß der Promotionsordnung

Mehr

27.05.2014. Arbeitslosigkeit und Gesundheit bedingen einander Gute Gesundheit als Erfolgsfaktor für die Integration in Erwerbstätigkeit

27.05.2014. Arbeitslosigkeit und Gesundheit bedingen einander Gute Gesundheit als Erfolgsfaktor für die Integration in Erwerbstätigkeit 37. fdr + kongress: Fachkongress der Drogen-und Suchthilfe Integrationsarbeit mit suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen in der Grundsicherung Franz Heuel (Bundesagentur für Arbeit) 26.05.2014; Köln

Mehr

Auftaktveranstaltung FACHLISTE PRÜFINGENIEURE. für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen 12. Mai 2010, BMVBS, Berlin

Auftaktveranstaltung FACHLISTE PRÜFINGENIEURE. für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen 12. Mai 2010, BMVBS, Berlin Auftaktveranstaltung FACHLISTE PRÜFINGENIEURE für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen 12. Mai 2010, BMVBS, Berlin Dipl.-Ing. Christoph Heemann Geschäftsführer Ingenieurkammer-Bau NRW 1 Anwendungsbereich

Mehr

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Freiwillige Versicherung indergkv Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Agenda Freiwillige Versicherung Krankenversicherung für Nichtversicherte Beitragsberechnung

Mehr

Antrag Qualitätssiegel des MedienCampus Bayern

Antrag Qualitätssiegel des MedienCampus Bayern des MedienCampus Bayern Für Antragsteller des Qualitätssiegels Qualitätssiegel des MedienCampus Bayern e. V. Aus- bzw. Fortbildungseinrichtungen im Medienbereich bzw. Medienunternehmen, die in der Ausbzw.

Mehr

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Investmentgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den Investmentfonds

Mehr

Biomechanische Begutachtung. GMTTB e.v. Gründungskonferenz 8.-9. April 2011 Hochschule Konstanz. Wolfram Hell, LMU München

Biomechanische Begutachtung. GMTTB e.v. Gründungskonferenz 8.-9. April 2011 Hochschule Konstanz. Wolfram Hell, LMU München Biomechanische Begutachtung GMTTB e.v. Gründungskonferenz 8.-9. April 2011 Hochschule Konstanz Wolfram Hell, München Biomechanik Die Trauma-Biomechanik erforscht die Bewegung des Menschen und die auf ihn

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung...

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Stabsstelle Datenschutz Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch

Mehr

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über

Mehr

FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum

FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum KH Mainz Fachbereich Soziale Arbeit Praxisordnung BA Anlage 1 FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum im Rahmen des Bachelor-Studienganges Soziale Arbeit Zwischen Träger

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 2 GZ. RV/0095-S/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, inxy, vom 10. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land

Mehr

In diesem Abschnitt erfahren Sie, woher Sie Geld für Ihre Investitions- und Gründungskosten bekommen können.

In diesem Abschnitt erfahren Sie, woher Sie Geld für Ihre Investitions- und Gründungskosten bekommen können. Finanzierung und Fördermittel In diesem Abschnitt erfahren Sie, woher Sie Geld für Ihre Investitions- und Gründungskosten bekommen können. Der Finanzierungsplan gibt Auskunft darüber, wie viel Eigenkapital

Mehr

Zahl der Studienanfänger und der Approbationen in der Medizin

Zahl der Studienanfänger und der Approbationen in der Medizin Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/3735 Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Bonn, den 15. August 1972 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Zahl der

Mehr

Lohnbuchhaltung. Mitarbeiter - Unfallversicherung. Stand: 25. Mai 2009 (Version 8.1.2)

Lohnbuchhaltung. Mitarbeiter - Unfallversicherung. Stand: 25. Mai 2009 (Version 8.1.2) Lohnbuchhaltung Mitarbeiter - Unfallversicherung Stand: 25. Mai 2009 (Version 8.1.2) Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft...2 Einrichtung in TOPIX:8 - Einstellungen...2 Einrichtung in TOPIX:8 Mitarbeiter...3

Mehr

Empfehlungs- und Maßnahmenkatalog. Interne Revision. Erledigt am. Zuständ. Org. - Bereich. Kategorie 1. Erledigung

Empfehlungs- und Maßnahmenkatalog. Interne Revision. Erledigt am. Zuständ. Org. - Bereich. Kategorie 1. Erledigung Führungsakademie der BA (FBA)/Bildungs- und Tagungsstätten (BTS) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX

Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Die Rehabilitationsträger nach 6 Abs. 1 Nr. 1-5 SGB IX vereinbaren gemäß 13 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX eine Gemeinsame Empfehlung

Mehr

Checkliste für Ihr Ausbildungsanliegen. 1. Am Ende der Ausbildungszeit möchte ich folgende coachingrelevante Fähigkeiten sicher beherrschen......

Checkliste für Ihr Ausbildungsanliegen. 1. Am Ende der Ausbildungszeit möchte ich folgende coachingrelevante Fähigkeiten sicher beherrschen...... 1 Checkliste für Ihr Ausbildungsanliegen I. Kriterien, die das Ausbildungsziel betreffen 1. Am Ende der Ausbildungszeit möchte ich folgende coachingrelevante Fähigkeiten sicher beherrschen...... 2. Am

Mehr

Baden-Württemberg. INNENMINISTERIUM - Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich -

Baden-Württemberg. INNENMINISTERIUM - Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich - Baden-Württemberg INNENMINISTERIUM - Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich - Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Webanalysediensten wie z. B. Google Analytics 1 -

Mehr

(Stand: 01. April 2013) Inhaltsübersicht

(Stand: 01. April 2013) Inhaltsübersicht Berufliche Weiterbildung 81 bis 87, 131a, 131b SGB III Zulassung von Trägern und Maßnahmen 177 Abs. 5 bis 180, 183, 184 SGB III Sonstiges 327 SGB III Geschäftsanweisungen (Stand: 01. April 2013) Inhaltsübersicht

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/1367-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Elisabeth Geymüller, Rechtsanwältin, 3506 Krems-Hollenburg,

Mehr

Informationen zur Praxisphase Ablauf und Formalitäten

Informationen zur Praxisphase Ablauf und Formalitäten Informationen zur Praxisphase Ablauf und Formalitäten Im Fachbereich Wirtschaft Umfang der Praxisphase Nachholung von Fehlzeiten Gesamtumfang: 18 Credits(Workload540 h) davon praktischer Teil 16 Credits

Mehr

Unterstützung der Träger bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Unterstützung der Träger bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Unterstützung der Träger bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Oranienburgerstr. 13-14 10178 Berlin Tel. 030 24 636 362 E-Mail: p.qualitaet@paritaet.org

Mehr

Qualifizieren in der Krise

Qualifizieren in der Krise FB Betriebs- und Mitbestimmungspolitik Qualifizieren in der Krise Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Teil des Konjunkturpaketes II) Caterina Messina FB Betriebs- und

Mehr

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen Textausgaben zum Sozialrecht 5 Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX mit anderen Gesetzen und Verordnungen 1. Auflage 2013 im Übrigen gilt 33 des Ersten Buches. 3 Den besonderen

Mehr

Aufgrund des 9 des Tiroler Kulturförderungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 150/2012, wird nachstehende Richtlinie erlassen: Geltungsbereich

Aufgrund des 9 des Tiroler Kulturförderungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 150/2012, wird nachstehende Richtlinie erlassen: Geltungsbereich Richtlinie zur Förderung der Kultur - Bildende Kunst und Architektur Beschluss der Landesregierung vom 20.01.2015 Aufgrund des 9 des Tiroler Kulturförderungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 150/2012, wird nachstehende

Mehr

1. Ausgangssituation. 2. Impulsvermittlung 50plus. 2.1 Prüfung ungeminderte Altersrente 2.2 Prüfung geminderte Altersrente. 3. Leistungsgewährung

1. Ausgangssituation. 2. Impulsvermittlung 50plus. 2.1 Prüfung ungeminderte Altersrente 2.2 Prüfung geminderte Altersrente. 3. Leistungsgewährung 1. Ausgangssituation 2. Impulsvermittlung 50plus 2.1 Prüfung ungeminderte Altersrente 2.2 Prüfung geminderte Altersrente 3. Leistungsgewährung 3.1 ungeminderte Altersrenten 3.2 geminderte Altersrenten

Mehr

Beschäftigung und Qualifizierung

Beschäftigung und Qualifizierung Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich

Mehr

K r a u ß & K r o c k e n b e r g e r S T E U E R B E R A T E R S O Z I E T Ä T

K r a u ß & K r o c k e n b e r g e r S T E U E R B E R A T E R S O Z I E T Ä T K r a u ß & K r o c k e n b e r g e r S T E U E R B E R A T E R S O Z I E T Ä T Jürgen Krauß Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater Steffen Krockenberger Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater Krauß & Krockenberger

Mehr

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ZB Produkte und Programme Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) Einführung des

Mehr

Konzept. Umgang mit Fehlern in den Veröffentlichungen der Statistik der BA

Konzept. Umgang mit Fehlern in den Veröffentlichungen der Statistik der BA Konzept Umgang mit Fehlern in den Veröffentlichungen der Statistik der BA Impressum Titel: Umgang mit Fehlern in Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Erstellungsdatum: Dezember 2014 Autor: Hüser,

Mehr

Nr. 06/2015 vom 09.07.2015 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 163

Nr. 06/2015 vom 09.07.2015 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 163 Nr. 06/2015 vom 09.07.2015 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 163 Auswahlsatzung für den Weiterbildungsmaster als Fernstudiengang Kindheitsund Sozialwissenschaften (M.A.) des Fachbereiches

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für die konsekutiven Master- Studiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Fondsname: KEPLER Ethik Aktienfonds ISIN: AT0000675657 (Ausschüttungsanteile) AT0000675665 (Thesaurierungsanteile) Ende Geschäftsjahr: 30.6.2005

Mehr