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- Juliane Holtzer
- vor 8 Jahren
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1 Info E-Bikes, Pedelecs & Co. aktualisierte Fassung vom letzte Fassung wesentliche Änderungen - Aktualisierung der Übersicht S. 10 Pedelecs & E-Bikes (letzte Zeile Radwegbenutzung ) Diese Info finden Sie jeweils in der aktuellen Fassung zum Download unter Fahrräder mit eingebautem Rückenwind Tanken für 0,10 Euro auf 100 Kilometern - ein Traum jedes Autofahrers und das wird er sicher auch bleiben. Für Freunde von Elektrofahrrädern aber ist er längst Realität. Denn das Fahrrad von heute hat den Rückenwind gleich eingebaut. Vorbei sind die Zeiten des mühsamen Strampelns. Jetzt schiebt ein Elektromotor auch den Unsportlichsten nach vorn. Pedelecs heißen die modernen Fahrräder, deren Elektromotor sich unterstützend zuschaltet, sobald der Fahrer in die Pedale tritt. (WDR Köln) Dank der Akku-Unterstützung fahren sich jetzt auch voll bepackte Lastenräder superleicht. Falträder lassen sich handlich und kompakt im Kofferraum transportieren und die Besitzer müssen trotzdem nicht auf den Motor verzichten. Überhaupt wird das Radfahren in der Zukunft kinderleicht und extrem bequem, dank elektronischer Schalt-, Federungs- und Dämpfungstechnik. Die Mobilität auf zwei Rädern, ob beim harten Einsatz am Berg, bei der schnellen Rennrad-Fahrt oder auf der bequemen Büro-Tour, rollt auf der Überholspur. ( 2012) Unser Folder Unser ergänzendes Einlegeblatt für Senioren Die Fakten (Quelle: Zweiradindustrieverband/ZIV) verkaufte Pedelecs / E-Bikes 2011 = verkaufte Pedelecs / E-Bikes 2012= , d.h. ein Anstieg um 15%, den der ZIV in seiner Interpretation explizit mit Verbesserungen im Akku- und Antriebsbereich, aber auch dem geänderten Mobilitätsverhalten begründet Marktanteil Pedelecs / E-Bikes am Gesamt-Fahrradmarkt % Marktanteil Pedelecs / E-Bikes am Gesamt-Fahrradmarkt % Ziel sind laut ZIV 15% Marktanteil per Ende 2012 waren 1,3 Mio E-Bikes und Pedelecs auf deutschen Straßen unterwegs der Anteil der als Fahrräder anerkannten Pedelecs, also versicherungsfrei und ohne Führerschein und Mofabescheinigung nutzbar sowie auf dem Fahrradweg erlaubt, bleibt bei 95% 5% Marktanteil der zulassungspflichtigen E-Bikes mit größeren Leistungen oder Gasgriff spielen in der Berichterstattung der Medien weiter, gerade auf Grund modernen und sportlichen Designs und angedachter Benutzung als Sportgeräte oder für Business, eine recht große Rolle, haben aber faktisch nur eine geringere Rolle Pedelecs & E-Bikes Info kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de Stand:
2 Grundsätzlich steht bei den Nutzern pedalbetriebener elektrischer Fahrräder deren aktivierende Unterstützung beim Fahrrad fahren im Vordergrund. Deshalb sind insbesondere auch lebensältere Menschen eine potentielle Zielgruppe für Hersteller und Händler. Verunsicherung bei Nutzern, Interessenten und teilweise auch bei Anbietern besteht insbesondere zur fraglichen Zulassungs-, Fahrerlaubnis- und Helmpflicht in Zusammenhang mit dem Betrieb von Elektrorädern. Unsere nachfolgenden Ausführungen sind eine Bestandsaufnahme hier vorliegender Informationen und dienen als Grundlage für die Beurteilung der Elektroräder nach geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen zur Fortschreibung dieser Information an auf und danken Ihnen vorab für Ihre Hinweise im Sinne einer gemeinsamen Verkehrssicherheitsarbeit. Zur aktuellen Rechtslage Mit dem Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 17. Juni 2013 (Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 2013) hat der Bundestag in Artikel 5 die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zusätzlicher Absatz 3 zu 1 des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Hier der komplette Gesetzestext zur aktuellen Rechtslage (seit ) inkl. zusätzlicher Abs. 3 StVG: Straßenverkehrsgesetz 1 Zulassung (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG- Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. (2) Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. (3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kw ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und 1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, 2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden. Damit wurde die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der Bekanntmachung Nr. 193 zur verkehrsrechtlichen Einstufung von Elektrofahrrädern vom 23. Oktober 2012, LA 20/7342.1/40 (VkBl. 2012, S. 848), angekündigte Rechtsänderung herbeigeführt, durch die vorgenannte Elektrofahrräder auch dann verkehrsrechtlich Fahrrädern gleichgestellt sind, wenn diese zusätzlich über eine sogenannte elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Bei deren Nutzung besteht keine Versicherungs- und Schutzhelmtragepflicht. Zum Betrieb dieser Fahrzeuge ist zudem keine Fahrerlaubnis oder Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Pedelecs & E-Bikes Info kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de Stand:
3 Elektrofahrzeuge Typen/Begriffe Light Electric Vehicles (LEV) Elektro-Leichtfahrzeuge muskel-elektrisch und rein-elektrisch Die Elektro-Leichtfahrzeuge dienen Fortbewegung, Transport, Sport und Freizeit und können auch Arbeitsgeräte sein. Bilder: Fahrrad-Forum ((Susanne Brüsch) Unter den Elektrofahrrädern unterteilt die LEV-Industrie in Pedelec mit den Pedalen Gas geben nur beim Treten liefert der Motor zusätzlich Watt E-Bike mit der Hand Gas geben der Motor wird über einen Drehgriff gesteuert, unabhängig vom Treten Pedelec - Begriff Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektro-Motor. Das durch Muskelkraft des Fahrers angetriebene Fahrrad erhält beim Treten der Pedale batteriegespeiste Unterstützung.* Der Begriff ist eine Abkürzung von Pedal Electric Cycle. Pedelec - Wirkungsweise Die Leistung des Elektromotors wird abgerufen, sobald der Fahrer in die Pedale tritt. Ohne Tretkurbelbewegung bleibt der Motor wirkungslos.* Sensoren messen die aktuelle Fahrgeschwindigkeit anhand der Kurbelwellenumdrehungen. Elektronische Steuerelemente errechnen je nach Kurbelwellendrehzahl oder Tretkraft des Fahrers, welche Leistung von dem eingebauten Akkumulator zur Tretunterstützung benötigt wird. Je nach Fahrgeschwindigkeit unterstützt der Elektromotor die Fahrbewegung. Bei drohender Überlastung oder Überhitzung des Motors schaltet dieser automatisch ab. *Mit Ausnahme einer zusätzlichen elektromotorischen Anfahr- oder Schiebehilfe, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht (neu - 1 Abs. 3 StVG). Pedelecs & E-Bikes Info kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de Stand:
4 Pedelec Wirkungsweise Unterschiede in der Motorsteuerung Sensoren messen die vom Fahrer aufgebrachte Tretkraft und geben hierzu bis zu einem bestimmten Prozentsatz elektrisch erzeugte Motorkraft hinzu. Der Fahrer kann hierbei sehr individuell die Fahrgeschwindigkeit bestimmen. Sensoren messen die Drehbewegung der Kurbelwelle. Die Motorkraft kann je nach Modell entweder in unterschiedlichen Leistungsstufen oder stufenlos durch den Fahrer zugefügt werden. Die Voreinstellung erfolgt per Lenker-Drehgriff oder mit Impulsschaltung. Wie viel Leistung der Elektromotor zur Unterstützung seiner Muskelkraft liefert, entscheidet der Fahrer per Knopfdruck oder Drehgriff am Lenker. Bei beiden Steuerungsarten wird jeweils nur die Leistung des Fahrers bis zu einer bestimmten Fahrgeschwindigkeit ergänzt bzw. unterstützt, solange der Fahrer in die Pedale tritt. Bild: pixelio.de / Michael Möller Die meisten Motortypen nutzen inzwischen die beim Bremsen erzeugte Energie und speisen diese wieder in die Akkumulatoren ein. Je nach Modell wird die Kraft des Motors auf das Vorderrad, das Hinterrad oder auf die Kurbelwelle übertragen. In Abhängigkeit von Krafteinsatz des Fahrers, gewählter Fahrgeschwindigkeit, Topografie, Akkukapazität, Fahrbahnbeschaffenheit, Luftwiderstand oder tatsächlicher Gesamtmasse des Fahrrades reicht die Kraftunterstützung des Motors nach aktuellem Entwicklungsstand der Technik für Wegstrecken bis zu 100 km. Trends - Zusammenspiel zwischen Mensch und Maschine ein pulsgesteuertes Pedelec soll vor Überlastung schützen! (Quelle: dpa-meldung ) Das nach eigenen Angaben des Herstellers weltweit erste pulsgesteuerte Pedelec sollte Ende April 2013 auf den Markt kommen. Ein Brustgurt misst kontinuierlich den Puls des Radlers und übermittelt die Werte drahtlos an das Fahrrad. Wenn der Fahrer seinen voreingestellten Trainings-Pulsbereich überschreitet, schaltet sich der Elektromotor zur Unterstützung zu. Das ermöglicht dem Hersteller zufolge ein gezieltes Gesundheitstraining und schützt den Radler vor Überbelastung. Pedelec Gesetzliche Vorschriften Mit der seit November 2003 in Deutschland verbindlich geltenden EU-Richtlinie 2002/24/EG wurde die Typenprüfung für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich geregelt. Gemäß Art 1 Abs. 1 lit. h der EU-Richtlinie 2002/24/EG sind Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kw ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird, und auch nicht für deren Bauteile und technische Einheiten, von der Anwendung dieser EU-Richtlinie ausgenommen. Pedelecs & E-Bikes Info kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de Stand:
5 Für Fahrräder mit Trethilfe, die in den technischen Eigenschaften und Grenzwerten der o.a. Ausnahmeregelung entsprechen, sind derzeit keine über die Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Fahrräder hinausgehende spezielle Vorschriften vorhanden, wonach diese für die Zulassung und den Gebrauch im Straßenverkehr zu prüfen, zu betreiben oder herzustellen wären. Bild: Leviatec, Hamburg Deshalb werden derzeit Fahrzeuge mit exakt diesen Eigenschaften den Fahrrädern gleichgestellt - vergl. 64a, 65, 67 StVZO, 1, 25 StVO. Es handelt sich um ein dem Fahrrad gleichgestelltes Pedelec, also kein Kraftfahrzeug, wenn dieses durch Muskelkraft fortbewegt wird und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kw ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und 1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, 2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird. (keine Gasdrehgriff gesteuerte Leistungsdosierung ohne zeitgleichen Krafteinsatz des Fahrers - der Motor muss seine maximal verfügbare Leistung von 0,25 kw bei Erreichen einer Fahrgeschwindigkeit von 25 km/h auf Null reduzieren und darf dann keinerlei aktive Tretkraftunterstützung leisten) Dies gilt auch dann, wenn dieses Pedelec zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügt, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Wird einer der vorgenannten Werte und Leistungseigenschaften, also 0,25 kw oder 25 km/h oder tretabhängige Leistungssteuerung durch Gasdrehgriff mit Ausnahme der Anfahr- oder Schiebehilfe bis max. 6 km/h - verändert, entfällt die rechtliche Gleichsetzung mit dem Fahrrad. Solche Fahrzeugtypen sind dann als Kraftfahrzeuge zu behandeln. Je nach Leistung und Ausrüstung sind diese Fahrzeuge nach erfolgreich abgeschlossener Typenprüfung oder Einzelgenehmigung als motorisierte Zweiräder der Kategorie Leichtmofa oder Kleinkraftrad (auch Mofa) oder Kraftrad einzustufen. Pedelecs & E-Bikes Info kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de Stand:
6 Elektrofahrräder Pedelec oder E-Bike? Kategorien und Regelungen Wir verwenden aus Gründen der Verständlichkeit auch bei der nachfolgenden Einteilung die Begriffe der LEV-Industrie. 1 Pedelec als Fahrrad Altersbeschränkung: Fahrerlaubnispflicht: Versicherungspflicht: keine Altersbegrenzung (Empfehlung: mind. 14 Jahre) Eignungsvoraussetzungen analog Fahrradfahrer hinreichend sicheres Handling ist Voraussetzung vollendetes 16. Lebensjahr bei Mitnahme eines höchstens 7-jährigen Kindes auf besonderem Sitz. keine Erlaubnis erforderlich. entfällt Kennzeichnungspflicht: weder Kennzeichen noch Kennzeichnung erforderlich Helmpflicht: Zulassungspflicht: Verkehrswege: Ausrüstungspflicht: kein Helm vorgeschrieben Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelmes wird dringend empfohlen! entfällt Fahrer müssen / dürfen die für Fahrräder freigegebenen oder vorgeschriebenen Verkehrsflächen benutzen analog Fahrrad. Pedelecs & E-Bikes Info kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de Stand:
7 2 E-Bike als Leichtmofa mit einer E-Leistung von max. 0,5 kw und einer bbh von max. 20 km/h (Kraftrad mit geringer Leistung - Kleinkraftrad) Altersbeschränkung: Fahrerlaubnispflicht: Versicherungspflicht: Helmpflicht: Zulassungspflicht: vollendetes 15. Lebensjahr vollendetes 16. Lebensjahr bei Mitnahme eines höchstens 7-jährigen Kindes auf besonderem Sitz Prüfbescheinigung für Personen, die nach dem geboren sind Versicherungskennzeichen nach 25, 26 FZV bei Fahrzeugen mit einer bbh bis 20 km/h (allein durch Motorkraft auf ebener Strecke erreichbare Höchstgeschwindigkeit) ist kein Schutzhelm vorgeschrieben Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelmes wird jedoch dringend empfohlen! entfällt, jedoch Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung erforderlich Verkehrswege: Fahrer müssen / dürfen die für Kleinkrafträder / Mofas freigegebenen oder vorgeschriebenen Verkehrsflächen benutzen. Ausrüstungspflicht: gemäß Leichtmofa-Ausnahmeverordnung vom , zuletzt geändert am E-Bike als Mofa mit einer E-Leistung auch von mehr als 0,5 kw und einer bbh von max. 25 km/h (Krad mit geringer Leistung - Kleinkraftrad) Altersbeschränkung: vollendetes 15. Lebensjahr. Fahrerlaubnispflicht: Versicherungspflicht: Helmpflicht: Prüfbescheinigung für Personen, die nach dem geboren sind Versicherungskennzeichen nach 25, 26 FZV geeigneter Schutzhelm vorgeschrieben: 21a StVO - Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Pedelecs & E-Bikes Info kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de Stand:
8 Zulassungspflicht: Verkehrswege: Ausrüstungspflicht: entfällt, jedoch Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung erforderlich Fahrer müssen / dürfen die für Kleinkrafträder/ Mofas freigegebenen oder vorgeschriebenen Verkehrsflächen benutzen allgemeine Vorschriften der StVZO keine Erleichterungen 4 E-Bike als Kleinkraftrad mit einer bbh bis 45 km/h (Kraftrad mit geringer Leistung - Kleinkraftrad) Altersbeschränkung: Fahrerlaubnispflicht: Versicherungspflicht: Helmpflicht: vollendetes 16. Lebensjahr. mindestens Fahrerlaubnis der Klasse M Versicherungskennzeichen nach 25, 26 FZV geeigneter Schutzhelm vorgeschrieben. 21a StVO - Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Zulassungspflicht: Verkehrswege: Ausrüstungspflicht: entfällt, jedoch Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung erforderlich. Fahrer müssen / dürfen die für Kleinkrafträder freigegebenen oder vorgeschriebenen Verkehrsflächen benutzen. allgemeine Vorschriften der StVZO keine Erleichterungen Hinweis und Dank! Die grundsätzlichen Erklärungen zur Einteilung der Begriffe zu Elektrorädern und ergänzende Motive durften wir bereits 2008 aus dem Vortrag von Susanne Brüsch, Korrespondentin für die LEV-Industrie und freie Journalistin, beim Fahrrad-Forum Leipzig November 2007, entnehmen. Wir bedanken uns herzlich bei Frau Brüsch für Ihre freundliche Zustimmung! Kontakt: SB Communications susanne@sb-com.net sb-com.net Beachten Sie bitte unsere Übersicht/Checkliste auf der letzten Seite!... zum Download unter Pedelecs & E-Bikes Info kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de Stand:
9 Versicherungsschutz für E-Bikes, Pedelecs & Co. Eine Zusammenfassung des GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. - Versicherungsschutz für Pedelecs Für die Pedelecs benötigen Sie keine Zulassung, sie sind also auch nicht zwingend haftpflichtversichert. Deshalb wird eine Privat-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen. Sind Sie bereits haftpflichtversichert, sollten Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen, welche Schäden diese abdeckt und gegebenenfalls den Versicherungsschutz erweitern. Wer mit seinem Pedelec zum Beispiel einen Fußgänger anfährt oder ein parkendes Auto rammt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Das kann teuer werden, besonders wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer verletzt wird. Besteht kein Versicherungsschutz, müssen solche Schäden aus eigener Tasche bezahlt werden. Diebstahlschutz für Pedelecs Ein Pedelec kann wie ein Fahrrad über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Nachts (22 bis 6 Uhr) ist das Pedelec versichert, wenn es in einem fest verschließbaren Raum abgestellt ist oder in Gebrauch ist. Versicherungsschutz für S-Pedelecs Unabhängig davon, ob ein S-Pedelec als Mofa oder als Kleinkraftrad der Klasse L1E gefahren wird, besteht für S-Pedelecs oder E-Bikes eine Versicherungspflicht. Das Versicherungskennzeichen erhält man direkt bei seinem Kraftfahrtversicherer. Wer ohne Kennzeichen fährt, ist nicht versichert. Im Schadensfall wird die Privat-Haftpflichtversicherung im Unterschied zum Fahrrad und Pedelec nicht für die Folgen eines Unfalls aufkommen und das kann sehr teuer werden. Zudem ist der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat und wird mit sechs Punkten im Flensburger Zentralregister geahndet. Diebstahlschutz für S-Pedelecs Den Versicherungsschutz für ein S-Klasse- oder E- Bike kann man beim Erwerb des (Fahrzeughaftpflicht)- Versicherungskennzeichens z. B. um eine Kaskoversicherung ergänzen. Damit ist ihr Bike gegen Diebstahl versichert. Außerdem können Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel am Pedelec entstehen, abgesichert werden. Den Polizeilichen Fahrradpass gibt es auch als App für Smartphones. Die App FAHRRADPASS kann kostenlos im App Store beziehungsweise im Google Play Store herunter geladen werden: Link zum App Store: Link zum Google Play Store: Pedelecs & E-Bikes Info kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de Stand:
10 Diese Übersicht finden Sie als pdf-datei unter Pedelecs & E-Bikes Info Stand:
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