Schwarzwald-Baar-Kreis
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- Kai Grosser
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Schwarzwald-Baar-Kreis Villingen Poller an der Unterführung B 33 Für Ortsunkundige erschließt sich die Notwendigkeit dieser Poller nicht. Es sollte überprüft werden, ob dieser weiterhin bestehen muss. Ggf. kann in einer Testphase überprüft werden, ob die Unterführung tatsächlich als unerlaubte Zufahrt von Kraftfahrzeugen genutzt wird und Poller daher notwendig sind. Wenn die Poller weiterhin bestehen bleiben müssen, wäre zumindest eine Bodenmarkierung als zusätzlicher Hinweis auf die Engstelle wünschenswert und ein Minimum an Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer an dieser Stelle. Querung Fürstenbergring Die Querung des Fürstenbergrings befindet sich an einer unübersichtlichen und sehr breiten Kreuzung mit nicht unerheblichem Verkehrsaufkommen. In Richtung Schwenningen fahrend können die aus Norden kommenden Kraftfahrzeuge auf dem Fürstenbergring erst spät gesehen werden. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 59
2 Während entlang des Fürstenbergrings breite Angebotsstreifen vorhanden sind, ist die Nord-Süd- Querung auf dem Neckartal-Radweg nicht so einfach möglich. Durch geeignete Umbaumaßnahmen könnte die Querung erleichtert werden. Zum Beispiel durch: einen Kreisverkehr, eine Bedarfsampel, eine Fußgängerquerung (Zebrastreifen) oder durch Einbau einer Mittelinsel könnte die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge auf dem Fürstenbergring verlangsamt und den Radlern die Querung deutlich erleichtert werden. Führung auf straßenbegleitendem Fuß-/ Radweg in Richtung Zollhaus (Südwest) Am Kopsbühl beginnt ein separater Weg in Richtung Zollhaus. Dessen Beginn ist aufgrund parkender Pkw nicht oder kaum erkennbar. Durch das beschilderte Ortsende wird Tempo 50 aufgehoben. Hohe Geschwindigkeiten des Autoverkehrs sind hier legal möglich, auch wenn die Nutzung der Straße durch die Beschilderung Anlieger frei eingeschränkt ist. Bis zum Abzweig zur B 33 fährt es sich für Radfahrer auf dem straßenbegleitenden Weg deshalb zunächst besser (Bild 1). Am Abzweig zur B 33 ändert sich dies allerdings entscheidend (Bild 2): Der begleitende Weg biegt nach rechts ab, ohne dass eine Querung der Zufahrt baulich ermöglicht wurde. Ein Trampelpfad zeigt deutlich, dass hier ein Bedarf für geradeaus fahrende Radfahrer und vielleicht auch Fußgänger besteht. Die Radfahrer, die bis zu dieser Stelle den begleitenden Radweg genutzt habe, müssen derzeit hier warten, während sie bei einer vorigen Nutzung der Fahrbahn Vorfahrt gehabt hätten. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 60
3 Mit folgenden Möglichkeiten könnte die Situation für Radfahrer klarer und sicherer gestaltet werden: Die Tempo 30-Zone am Kopsbühl wird bis zum Abzweig zur B 33 verlängert. Die Radler können damit sicher auf der Fahrbahn bleiben und müssen keine hohen Kfz-Geschwindigkeiten fürchten. Soll der straßenbegleitende Weg in Richtung Zollhaus Von Radreisenden genutzt werden, muss dessen Beginn besser markiert und kenntlich gemacht werden, damit Radfahrer am Ende der Tempo 30-Zone direkt auf diesen geleitet werden. Zudem muss auch die Querung am Abzweig zur B 33 verbessert werden. Mittels einer rot markierten Furt und mit Vorfahrt in geradeaus-richtung gegenüber den Kraftfahrzeugen wäre dies möglich. Um dies zu verdeutlichen, muss die Furt schon vor dem Abzweig an den Fahrbahnrand schwenken. Villingen-Schwenningen - Zollhaus Große Schlaglöcher bei Bauernhof Im Bereich des Bauernhofes bis zum Abzweig gibt es einige große und tiefe Schlaglöcher, die ausgebessert werden sollten. Hier besteht derzeit Sturzgefahr aufgrund der Schäden der Fahrbahn. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 61
4 Schwenningen Diverse Mängel Oberflächenqualität, Eng- und Gefahrenstellen Der Abschnitt vom Naturparkstadion bis zum Eissportstadion ist zumindest auf dem begleitenden Fußweg/Fahrrad frei eine Aneinanderreihung von Hindernissen: Die wellige und schlechte Oberflächenqualität zieht sich vom Naturparkstadion bis zum Eissportzentrum. Sowohl auf der Straße als auch auf dem begleitenden Fußweg. Da die Straße schmal ist, wählen zahlreiche Radler den Fußweg mit Fahrrad frei. Dann aber sind insbesondere die zahlreichen Poller, eine große Bodenwelle und ein sehr schlecht sichtbarer und weit herausstehender Kanaldeckel (unteres Foto) im Schatten nach der Kurve große Gefahrenstellen. Die Oberfläche sollte verbessert und die Hindernisse sollten demontiert werden. Wenn die Poller zur Unterbindung des Parkens bei Großveranstaltungen dienen, könnte dies durch temporäre Hindernisse zur Veranstaltungszeit gelöst werden. Meist erscheinen diese Poller jedoch nur als Hindernisse für Radfahrer. Der Kanaldeckel stellt durch seine schlechte Sichtbarkeit im Schatten eine größere Gefahr dar. Die scharfe Kante steht hoch heraus und sollte kurzfristig wenigstens durch eine provisorische Anrampung entschärft werden. Bei beiden Einfahrten zum Gartenschaugelände im Norden und Süden sollten die Tore komplett geöffnet werden, statt nur der kleineren Türen. Ein Missbrauch durch einfahrende Kraftfahrzeuge erscheint an dieser Stelle sehr unwahrscheinlich. Zumindest könnte getestet werden, ob tatsächlich ein Missbrauch der Einfahrtsmöglichkeit stattfindet. Durch Abbau der Hindernisse und Entschärfung der Gefahrenstellen könnten die meisten Punktabzüge für die ADFC-Klassifizierung vermieden werden. Mittelfristig sollte der gesamte Bereich baulich saniert werden, um die Oberflächenqualität deutlich zu verbessern. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 62
5 Schlechte Oberflächenqualität hinter Gewerbebetrieben an Rottweiler Straße Der Weg hinter den Gewerbebetrieben am Neckar ist zum Großteil in einem sehr schlechten Zustand bezüglich der Wegbreite und Oberflächenqualität (Fotos rechts). Für normale Räder ist gerade noch eine Fahrrinne übrig, mit Kinderanhänger oder Spezialfahrrädern ist der Weg in dieser Form nicht geeignet. Die Beschilderung führt die Radfahrer jedoch hier entlang. Auf der direkten Verbindung entlang der Rottweiler Straße gibt es einen neuen, durchgängigen, ausreichend breiten und bestens asphaltierten Fuß/Radweg (Foto unten links). An der stark frequentierten Straße entlang von Gewerbebetrieben ist die Routenführung nicht gerade attraktiv, aber als geeigneter einzustufen als die derzeit ausgeschilderte Huckelpiste am Neckar. Der Weg an der Rottweiler Straße kann und sollte solange als Neckartal-Radweg genutzt werden, bis eine Sanierung des Weges hinter den Gewerbebetrieben erfolgt ist, denn grundsätzlich ist diese Routenführung besser und attraktiver für einen touristischen Weg und daher vorzuziehen. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 63
6 Querung/Unterführung der L 173 an der Neckarbrücke Die Routenführung bei der Querung der Neckarbrücke ist äußerst kompliziert gestaltet: erst über die Brücke nach Osten, dann im weiten Bogen unter der Brücke durch und dann über die Brücke zurück. Beim Rückweg auf der Nordseite der Brücke muss zudem wegen der geringen Breite von 1,20 Meter laut Beschilderung abgestiegen und geschoben werden. Am einfachsten erscheint es, wenn es auf dem Westufer ebenfalls wie auf der Ostseite möglich wäre, die Brücke der L 173 mit Rampen runter zum Neckar zu unterqueren. Die komplizierte Routenführung und die Schiebestrecke wegen zu geringer Breite und die damit verbundenen Punktabzüge im Rahmen der Klassifikation würden damit entfallen. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 64
7 Mäßige Oberflächenqualität und Schlaglöcher Bis zur Einfahrt des Gewerbebetriebes ist die Oberflächenqualität als mäßig einzustufen (Fotos rechts). Der Abschnitt ist zwar asphaltiert, aber zahlreich geflickt und ausgebessert worden. Es gibt einige tiefe Schlaglöcher im Asphalt. Auch hier wäre eine Sanierung der Oberfläche für den Neckartal-Radweg erforderlich. Im Wald gibt es eine gute wassergebundene Oberfläche, die leider einige sehr tiefe Schlaglöcher hat (Fotos links). Hier dürfte eine punktuelle Verfüllung der Schlaglöcher vorerst ausreichend sein. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 65
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