HAGENOWER. Kommunalanzeiger. Jahrgang 13. Freitag, den 14. September Nummer 09

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1 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nummer 09 HAGENOWER Kommunalanzeiger Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin, Warlitz und ihren Verbänden Impressionen vom Heidefest Heidekönigin Katja Eisermann aus Viez Heidepracht Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, den 12. Oktober 2007

2 Kommunalanzeiger Hagenow 2 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr. 09 Stellenausschreibung Die Gemeinde Bandenitz hat zum nächstmöglichen Termin die Stelle eines Gemeindearbeiters mit 40 Wochenstunden neu zu besetzen. Gefordert werden vom Bewerber: - abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerksberuf - Fähigkeit zu selbstständiger, eigenverantwortlicher Tätigkeit - eine flexible Arbeitszeitgestaltung - Fahrerlaubnis für PKW und Traktoren Tätigkeitsmerkmale dieser Stelle sind alle in der Gemeinde anfallenden Arbeiten. Die Bewerbungsunterlagen bitte bis zum mit dem Vermerk Stellenausschreibung Bandenitz an das Amt Hagenow-Land Bahnhofstraße Hagenow zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin am , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 5. Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Bobzin über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter 6. Bauangelegenheiten 1. Grundstücksangelegenheiten gez. Pamperin der Gemeinde Bandenitz der Gemeinde Bobzin der Gemeinde Bresegard b. Picher zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bresegard b. Picher am , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bresegard statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4. Bauangelegenheiten 4.1. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag Gemarkung Bresegard bei Picher, Flur 1, Flurstück 5/3 5. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 6. Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Bresegard bei Picher über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter 1. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des s zur Auftragsvergabe zum 1. Nachtrag Gewerk 001 Rohbau zur Sanierung/Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses 2. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des s zur Auftragsvergabe zum 1. Nachtrag Gewerk 007 Fliesenarbeiten zur Sanierung/Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses 3. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des s zur Auftragsvergabe zum 1. Nachtrag Gewerk 008 Heizungs - u. Sanitärinstallation zur Sanierung/Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses 4. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des s zur Auftragsvergabe zum 2., 3. und 4. Nachtrag G werk 002 Zimmer/Trockenbau zur Sanierung/Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses 5. Grundstücksangelegenheiten 6. Personalangelegenheiten gez. Weinreich Hauptsatzung der Gemeinde Bresegard bei Picher vom Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Bekanntmachung der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust nachfolgende Hauptsatzung erlassen: 1 Name, Status Die Gemeinde Bresegard bei Picher ist eine amtsangehörige Gemeinde des Amtes Hagenow-Land. 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1) Die Gemeinde führt ein Wappen, eine Flagge sowie ein Dienstsiegel. (2) Das Wappen zeigt: In Silber auf rotem Hügel eine grüne Birke mit neun silbernen Früchten (3) Die Flagge zeigt: Die Flagge besteht aus weißem Tuch und ist in der Mitte mit den Figuren des Gemeindewappens belegt. Die Wappenfiguren nehmen acht Neuntel der Höhe des Flaggentuchs ein. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 3 zu 2. (4) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel mit ihrem Wappen und der Umschrift: GEMEINDE BRESEGARD BEI PICHER LANDKREIS LUDWIGS- LUST. 3 Rechte der Einwohner (1) Der beruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde ein. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden sollen, sind dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorzulegen. (3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

3 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Der ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten, insbesondere über die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, soweit der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird. 4 Gemeindevertretung (1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personenangelegenheiten außer Wahlen und Abberufungen 2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner 3. Grundstücksgeschäfte 4. Vergabe von Aufträgen 5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten, außer Jahresrechnungsbericht und Entlastung des s Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Ziffern 1-5 in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitstage vorher beim eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden. 5 Ausschüsse (1) Ein Hauptausschuss wird nicht gebildet. (2) Gem. 1 Abs. 1 und 3 des Kommunalprüfungsgesetzes wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Dieser besteht aus zwei Gemeindevertretern sowie aus einem sachkundigen Einwohner. Aufgabengebiet: Der Rechnungsprüfungsausschuss begleitet die Haushaltsführung und prüft die Jahresrechnung. Die Sitzungen des RPA sind nicht öffentlich. (3) Gem. 36 Abs. 2 der Kommunalverfassung ist ein Finanzausschuss zu bilden. Dieser besteht aus drei Gemeindevertretern sowie aus einem sachkundigen Einwohner. Aufgabengebiet: Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung und die für die Durchführung des Haushalts- und Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Anstelle eines sachkundigen Einwohners kann ein Gemeindevertreter in den Ausschuss berufen werden. Die Sitzungen des Finanzausschusses sind öffentlich. 6 /Stellvertreter Der trifft alle Entscheidungen gemäß 22 (4) KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 500 im Einzelfall, bei wiederkehrenden Leistungen ebenfalls bis zu einer Wertgrenze von 500. (2) Darüber hinaus entscheidet der bei Stundungsanträgen bis zu einer Wertgrenze bis 2556 sowohl für das laufende als auch für das nachfolgende Haushaltsjahr. (3) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen zu unterrichten. (4) Erklärungen der Gemeinde im Sinne des 39 (2) KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 766 bzw. von 255 bei wiederkehrenden Verpflichtungen können vom allein bzw. durch einen von ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei (5) Der ist zuständig, wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde ( 24 ff. BauGB) nicht ausgeübt werden soll. Sofern von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird, obliegt die Entscheidung der Gemeindevertretung. (6) Die Aufgaben gemäß der 62 und 67 der Landesbauordnung werden auf den übertragen. 7 Entschädigungsordnung (1) Der erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 400 monatlich. (2) Den Stellvertretern des s wird bei Verhinderung des s je nach Dauer der Vertretung eine entsprechende funktionsbezogene Aufwandsentschädigung gewährt. (3) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30. (4) Ausschussvorsitzende, bei deren Verhinderung deren Stellvertreter, erhalten eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30. (5) Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an Ausschusssitzungen sowie an Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung von Ausschusssitzungen dienen, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen und sonstige Mitteilungen der Gemeinde Bresegard bei Picher, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden durch Abdruck unter der Überschrift Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard bei Picher in dem amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, der amtsangehörigen Gemeinden und ihrer Verbände, dem Hagenower Kommunalanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Der Hagenower Kommunalanzeiger erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsgebiet verteilt. Daneben ist er einzeln vom Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, Hagenow, gegen Entgelt zu beziehen. (2) Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Abs. 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. 9 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bresegard bei Picher, gez. Weinreich der Gemeinde Gammelin 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Gammelin vom Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte erlassen: Artikel I Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte vom , die 1. Satzung zur Änderung vom sowie die 3. Satzung zur Änderung vom wird wie folgt geändert:

4 Kommunalanzeiger Hagenow 4 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr. 09 Die Anlage zu 6 Gebührenmaßstab/Gebührensätze wird wie folgt neu gefasst: 1. Die Benutzungsgebühr beträgt monatlich: Hortkinder je Platz 44,00 Euro 2. Betreuungsmehrbedarf während der Schulferien bei mehr als 4 bis höchstens 10 Std. 47,10 wöchentlich. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gammelin, gez. Kebschull - DS - Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Hiermit lade ich Sie zu einer Einwohnerversammlung am , um Uhr ein. Die Versammlung findet im Gemeindehaus Groß Krams statt. 1. Informationen des s Mit freundlichen Grüßen gez. Schulz der Gemeinde Groß Krams der Gemeinde Hoort zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hoort am , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hoort statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen der in 4. Bauangelegenheiten 4.1 Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag Gemarkung Hoort, Flur 1, Flurstück 21/ Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes 6. Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Hoort über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten gez. Feldmann in zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hülseburg am , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hülseburg statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen der in 4. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 5. Bauangelegenheiten 6. Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Hülseburg über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten gez. Wolf in der Gemeinde Hülseburg der Gemeinde Kirch Jesar zur öffentlichen Sitzung des Bauordnungs- und Umweltausschusses Kirch Jesar am , um Uhr. Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus Kirch Jesar statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Bauangelegenheiten 3. Thematik: Biogasanlage gez. Hilgenböker Ausschussvorsitzender Die nächste Ausgabe des HAGENOWER Kommunalanzeiger erscheint am Freitag, dem 12. Oktober 2007 Redaktionsschluss im Amt Hagenow-Land ist der Anzeigenschluss ist Freitag, der

5 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Kirch Jesar am , um Uhr. Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus Kirch Jesar statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Bericht des s 4. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 5. Bauangelegenheiten 5.1 Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag Gemarkung Kirch Jesar, Flur 3, Flurstücke 278, 279, Beschlussfassung über die Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus 7. Diskussion und ggf. Beschlussfassung über die Erweiterung der Kindertagesstätte 8. Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Kirch Jesar über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter 1. Personalangelegeheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Ritzmann zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Kuhstorf am , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Kuhstorf statt. 1 Begrüßung der Anwesenden und Feststellen der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4. Bauangelegenheiten 5. Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Kuhstorf über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten gez. Kuhla der Gemeinde Kuhstorf der Gemeinde Moraas zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Moraas am , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Moraas statt. 1. Begrüßung der Anwesenden und Festellen der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung und Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4. Beschlussfassung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinde Moraas und dem Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden für den Beitritt der Gemeinde Moraas in den Abwasserzweckverband 5. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 6. Bauangelegenheiten 1. Beschlussfassung über den Erlass von Gewerbesteuerforderungen 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Konrad zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pätow-Steegen am , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Steegen statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4. Bauangelegenheiten 4.1 Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag Gemarkung Pätow-Steegen, Flur 4, Flurstück 75/2 5. Vorstellung des Projektes zur Teichsanierung 6. Vorstellung Sanierungsvorschlag Denkmal 7. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 8. Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Pätow-Steegen über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Beschlussfassung über die Anschaffung von Parkmobiliar lt. Angebot der Fa. Zaunsysteme & Freizeitanlagen Reiner Burgschweiger, Schwerin, Otto-Weltzien-Str. 21 gez. Zengel der Gemeinde Pätow-Steegen der Gemeinde Pritzier zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pritzier am , um Uhr. Die Sitzung findet im Seniorenclub Pritzier statt. 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift vom , Änderungsvorschläge bzw. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Bericht des s 4. Bauangelegenheiten

6 Kommunalanzeiger Hagenow 6 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schwechow im Bereich der Gutsanlage Schwechow Beschluss über das planerische Entwicklungskonzept für das Gut Schwechow als Vorentwurfskonzept für das FNP- Änderungsverfahren 6. Bebauungsplan Gutsanlage Schwechow in der Gemeinde Pritzier, Ortsteil Schwechow Beschluss über das planerische Entwicklungskonzept (1:2000) für das Gut Schwechow als Vorentwurf für den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan 7. Antrag zur Veränderung der Grenze des Landschaftsschutzgebietes Mecklenburgisches Elbetal im Bereich der Gutsanlage Schwechow Beschluss über die Durchführung eines Verfahrens zur Entlassung einer bereits bebauten Fläche (7.800 qm) aus dem LSG Mecklenburgisches Elbetal und der gleichzeitigen Neuaufnahme einer gleichgroßen bisher unbebauten Fläche in das LSG 8. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 9. Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Pritzier über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter 10. Diskussion über die Auswahl einer Gemeindeflagge 1. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des s zur Auftragsvergabe zur Sanierung des Daches des 24-WE-Blockes in Pritzier, Hagenower Str Grundstücksangelegenheiten 3. Personalangelegenheiten gez. Hamann 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pritzier vom Auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom sowie nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung erlassen: Artikel I Änderung der Satzung Die Hauptsatzung der Gemeinde Pritzier vom , sowie die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom , sowie die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom , sowie die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom werden wie folgt geändert: 2 Wappen, Dienstsiegel (1) Die Gemeinde führt ein Wappen und ein Dienstsiegel. (2) Das Wappen zeigt: In Grün eine schräg liegende silberne Armbrustfibel, begleitet beidseitig von je einer silbernen gold besamten Apfelblüte. (3) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel mit ihrem Wappen und der Umschrift: GEMEINDE PRITZIER LANDKREIS LUDWIGS- LUST. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Pritzier, gez. Hamann Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge DS tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Immobilienmarkt Die Gemeinde Pritzier verkauft, nur zusammen: 1. ein mit einem Mehrfamilienhaus, Baujahr 1951, bebautes Grundstück - Am Bahnhof 9, Größe qm zum Verkehrswert von ein mit einem Gebäudekomplex unterschiedlicher Nutzung, Baujahr 1900, bebautes Grundstück - Hamburger Straße 8, 10 und 12, Größe qm zum Verkehrswert von Für Rückfragen steht der Herr Hamann täglich ab 19 Uhr unter Tel /30309 zur Verfügung. Angebote sind bis zum 10. Oktober, für den Gebäudekomplex Hamburger Straße mit Nutzungskonzept, in der Amtsverwaltung einzureichen. Beschluss der Gemeinde Redefin über die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 1 Betreutes Wohnen Wiesengrund gemäß 10 BauGB Die Gemeindevertretung Redefin hat mit Beschluss vom den Bebauungsplan Nr. 1 Betreutes Wohnen Wiesengrund in der Fassung vom Juni 2007 als Satzung gemäß 10 BauGB beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan und die Erklärung zu den Umweltbelangen wurden gebilligt. Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung im Bauamt des Amtes Hagenow-Land während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich der Gemeinde gegenüber geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Redefin, den gez. Böbel in der Gemeinde Redefin der Gemeinde Strohkirchen zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Strohkirchen am , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Strohkirchen statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung dertagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom

7 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow 2. Informationen der in 4. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 5. Beschlussfassung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinde Strohkirchen und dem Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden für den Beitritt der Gemeinde Srohkirchen in den Abwasserzweckverband 6. Bauangelegenheiten 7. Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Strohkirchen über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter 1. Beschlussfassung über die Kündigung des Betriebsführungsvertrages für den Abwasserentsorgungsbetrieb 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Romanowski in zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses Strohkirchen am , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Strohkirchen statt. 1. Diskussion über den Nachtragshaushalt 2. Begrüßung der Anwesenden 3. Bericht des Ausschussvorsitzenden 4. Einwohnerfragestunde gez. Woldt Ausschussvorsitzender der Gemeinde Toddin zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Toddin am , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeinderaum Toddin statt. Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen der in 4. Bauangelegenheiten 4.1 Information über den Stand der Ausbauarbeiten an den zwei Wohnungen im Gemeindehaus 4.2 Diskussion über die Baumaßnahmen am Grünhoferweg und Erneuerung in der Alten Dorfstraße 5. Information über den Stand zum Stromanschluss an der Trauerhalle 6. Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Toddin über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Beschlussfassung zur Auftragsvergabe für die Oberdachung an de Trauerhalle gez. Rick in 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Toddin für das Haushaltsjahr 2007 Auf der Grundlage des 50 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 08. Juni 2004 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26. Juli 2007 folgende Haushaltsnachtragssatzung erlassen: 1 Mit dem 1. Nachtragshaushalt werden erhöht vermindert und damit der um um Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. des Nachtrags gegenüber nunmehr auf EUR EUR EUR EUR im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von 0 EUR (unverändert) 2. der Höchstbetrag der Kassenkredite von 0 EUR (unverändert) auf 0 EUR auf 0 EUR 3 Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt geändert: unverändert. Toddin, 15. August 2007 Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht für den Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, Hagenow, Zimmer 15, öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. gez. Rick in Jahresrechnung 2006 der Gemeinde Toddin und Erteilung der Entlastung Nach 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08. Juni 2004 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26. Juli 2007 die Jahresrechnung der Gemeinde Toddin für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen und der in die Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2006 schließt wie folgt ab: Verwaltungshaushalt Summe bereinigter Soll-Einnahmen Summe bereinigter Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt Summe bereinigter Soll-Einnahmen Summe bereinigter Soll-Ausgaben Gesamthaushalt Summe bereinigter Soll-Einnahmen Summe bereinigter Soll-Ausgaben ,05 EUR ,05 EUR ,76 EUR ,76 EUR ,81 EUR ,81 EUR

8 Kommunalanzeiger Hagenow 8 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr. 09 Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2006 und die Entlastung von der Jahresrechnung 2006 nach 61 Abs. 4 KV M-V wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Jahresrechnung 2006 und die Erläuterungen liegen während der Öffnungszeiten im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, Hagenow, Zimmer 15, 4 Wochen nach der Bekanntmachung für jeden Bürger zur Einsichtnahme aus. Toddin, 15. August 2007 gez. Rick in zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Warlitz am , um Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Warlitz statt. 1. Begrüßung der Anwesenden und Feststellen der Beschlussfähikeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift vom Informationen des s 4. Bauangelegenheiten 4.1. Beschlussfassung über die Errichtung eines Carports für die Unterbringung von Kommunaltechnik auf dem gemeindlichen Grundstück Gemarkung Warlitz, Flur 1, Flurstück 23/14 5. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 6. Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Warlitz über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter 1. Grundstücksangelegenheiten 1.1. Beschlussfassung Dienstbarkeit Flur 1 Flurstück 60/2 Schwabe 1.2. Kaufantrag Forstbetrieb Ohde 2. Personalangelegenheiten 3. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des s zur Auftragsvergabe zum Nachtragsangebot zur Erstellung eines Baumgutachtens gez. Kolbow 1. stellv. der Gemeinde Warlitz des Amtes Hagenow-Land zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses am , um Uhr. Die Sitzung findet im *Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land statt. 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift vom , Änderungsvorschläge bzw. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Bericht des Amtsvorstehers 4. Beschlussfassung über die Einführung der Doppik ab dem Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und deren Anlagen 6. Beschlussfassung über die Anschaffung einer neuen Schließanlage für das Amtsgebäude 1. Personalangelegenheiten gez. Ritzmann Amtsvorsteher Hiermit wird bekanntgegeben, dass die Beitragsbücher 2008 des Wasser- und Bodenverbandes der Gemeinden Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bresegard bei Picher, Bobzin, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Setzin, Strohkirchen, Toddin und Warlitz gemäß 3 Abs. 2 der Satzung v.g. Gemeinden in der Zeit vom bis während der Dienststunden im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, Hagenow, Zimmer 011, zu jedermanns Einsichtnahme ausliegen. Ausschließlich während dieser Auslegungsfrist sind Berichtigungen/ Änderungen möglich, sofern sie begründet sind und nachgewiesen werden. gez. Ritzmann Amtsvorsteher Amtliche Bekanntmachung des Amtes Hagenow-Land Die nächste Fischereischeinprüfung findet am und am im Amt Hagenow-Land statt. Die Anmeldung zur Prüfung ist spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Amt Hagenow-Land einzureichen 2 Abs. 2 Satz 1 FschPrVO. Hagenow den gez. Ritzmann Amtsvorsteher Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01. Januar Dezember 2013 Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die o. a. Amtszeit werden Interessenten gesucht, die sich zur Wahl aufstellen lassen möchten. Für die Aufstellung der Listen sind die jeweiligen Gemeinden zuständig. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Folgende Personen können nicht in die Vorschlagslisten aufgenommen werden: 1. Personen, die nicht Deutsche sind. 2. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind 3. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Ferner sollten nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden: 1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; 2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;

9 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow 3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; 4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind; 5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. Wenn Sie Fragen haben oder sich aufstellen lassen möchten, wenden Sie sich an Frau Schaldach 03883/ gez. Matzmohr Leitender Verwaltungsbeamter Bekanntmachung des Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Landkreis Ludwigslust Der Landrat Amtliche Bekanntmachung Nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit bei einem Rind am 27. August 2007 in Burgwedel, Region Hannover (Niedersachsen) wurde um den betroffenen Bestand ein Sperr- und Beobachtungsgebiet festgelegt. Das Beobachtungsgebiet, eine 150-km-Zone, erstreckt sich auch über den gesamten Landkreis Ludwigslust. Für die 150-km-Zone gelten bestimmte Einschränkungen bezüglich des Viehverkehrs mit empfänglichen Tieren wie Rindern, Schafen, Ziegen, Gehegewild und Kameliden. Der Landkreis Ludwigslust erlässt daher folgende Allgemeinverfügung 1. Jeder Halter von empfänglichen Tieren oder dessen Verfügungsberechtigter hat dem Landkreis Ludwigslust, Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, unverzüglich seinen Bestand anzuzeigen, sofern dieser nicht bereits registriert wurde. Dabei sind Angaben über den Standort der Tiere und die Bestandsgröße zu machen. Zusätzliche, vom bisherigen Aufenthaltsort abweichende Standorte der Tiere sind ebenfalls mitzuteilen. 2. Für das Verbringen empfänglicher Tiere gelten im Beobachtungsgebiet (gesamter Landkreis Ludwigslust) folgende Vorschriften: a) Das Verbringen empfänglicher Tiere aus dem Beobachtungsgebiet in freie Gebiete ist verboten. Abweichend davon dürfen empfängliche lebende Tiere unter bestimmten Bedingungen und nach Genehmigung durch den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung aus dem Beobachtungsgebiet in ein außerhalb liegendes Gebiet im Inland oder andere Mitgliedstaaten verbracht werden. b) Empfängliche Tiere dürfen im Rahmen des Durchgangsverkehrs nur durch das Beobachtungsgebiet verbracht werden, soweit * die Tiere mit einem Repellent und * die Transportfahrzeuge mit einem Insektizid vor der Beförderung behandelt worden sind. c) Das Verbringen empfänglicher Tiere innerhalb des Beobachtungsgebietes ist ohne Einschränkungen möglich. 3. Die sofortige Vollziehung wird hiermit angeordnet. 4. Die Verfügung gilt ab sofort und bis auf Widerruf. 5. Die Begründung und die Hinweise zu dieser Allgemeinverfügung können während der üblichen Geschäftszeiten beim Landkreis Ludwigslust, Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Garnisonsstraße 1, Ludwigslust, Telefon 03874/ , Fax 03874/ sowie unter unter dem Punkt Veterinärdienste eingesehen werden. Dr. Schultz Kreisveterinärdirektor Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft Wittenburg Bodenordnungsverfahren Belsch Landkreis Ludwigslust Gemeinde Belsch Ausfertigung Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung nach 65 des Flurbereinigungsgesetzes (FIurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 23 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2354) Im Bodenordnungsverfahren Belsch, Gemeinden Belsch, Groß Krams, Redefin und Stadt Lübtheen, Landkreis Ludwigslust, wird entsprechend der 65 und 66 des Flurbereinigungsgesetztes (FlurbG) folgendes angeordnet: 1. Mit Wirkung vom werden die Beteiligten des Bodenordnungsverfahrens Belsch in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen. Nicht betroffen sind die neuen entsprechen alte Flurstücke: Flurstücke Flurstücke: 14 bis /1 und 117/2 Flur: 6 1 Gemarkung: Belsch Belsch Gemeinde: Belsch Belsch 2. Mit den in der Überleitungsbestimmung vom bestimmten Zeitpunkten werden der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke tatsächlich auf den in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger übergeleitet. Die Überleitungsbestimmungen, die den tatsächlichen Übergang in den neuen Zustand, namentlich den Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke regeln, liegen im Amt Hagenow-Land in der Zeit von bis zur Einsichtnahme für die Beteiligten sowie bei allen Vorstandsmitgliedern der Teilnehmergemeinschaft aus. Hinweise: 1. Haben Feststellungen des Bodenordnungsplanes Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse, können Anträge auf a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Niesbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat ( 69 FlurbG) b) Veränderung des Pachtzinses oder Ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz ( 70 FlurbG) und c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch die Flurneuordnung ( 70 Abs. 2 FlurbG) nur binnen einer Frist von 3 Monaten - beginnend mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landwirtschaft Wittenburg, Pappelweg 2, Wittenburg gestellt werden. 2. Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung enden mit der Ausführungsanordnung des Bodenordnungsplanes ( 66 Abs. 3 FlurbG). Erst durch die Ausführung des Bodenordnungsplaries gehen die neuen Grundstücke in das Eigentum der Beteiligten über ( 61 FlurbG). 3. Durch die vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen, die von den Beteiligten bei der Vorlage des Bodenordnungsplanes bzw. dessen Nachträge, insbesondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke, erhoben worden sind oder werden, nicht vorgegriffen. Änderungen des Bodenordnungsplanes sind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vor möglich. Begründung: Die nach 65 FlurbG für eine vorläufige Besitzeinweisung erforderlichen Voraussetzungen sind gegeben. Die Grenzen der neuen Flurstücke wurden auf Antrag der Eigentümer in die Örtlichkeit übertragen.

10 Kommunalanzeiger Hagenow 10 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr. 09 Die endgültigen Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke liegen vor. Das Verhältnis zwischen der Abfindung und dem eingebrachten Wert der Flurstücke eines jeden Beteiligten steht fest. Die Anhörungstermine nach 59 Abs. 3 LwAnpG i. V. m 59 FlurbG zur Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes und der 1. Änderung des Bodenordnungsplanes fanden am und statt. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde am zu den Überleitungsbestimmungen gehört. Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung dient der Beschleunigung des Verfahrens- und zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten, die den Beteiligten durch längeres Warten auf den Eintritt des neuen Rechtszustandes entstehen würden. Durch die vorläufige Besitzeinweisung soll den Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, ihre neuen Grundstücke schnellstmöglich in Besitz, Nutzung und Verwaltung zu nehmen. Ein Nutzungswechsel ist nur entsprechend dem jahreszeitlichen Bewirtschaftungsablauf möglich. Der vorgesehene Zeitpunkt bietet die letzte Möglichkeit, die Bewirtschaftung bereits auf den neuen Grundstücken vorzunehmen. Im Übrigen haben sich die Beteiligten in betriebswirtschaftlicher Hinsicht bereits auf den Besitzübergang in diesem Jahr eingestellt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorläufige Besitzeinweisung kann innerhalb eines Monats - beginnend mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung - schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft Wittenburg, Pappelweg 2, Wittenburg eingelegt werden. Bodenordnungsverfahren Holthusen Landkreis Ludwigslust Gemeinde Holthusen Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden Alt Zachun und Bandenitz Ladung zur Bekanntgabe und Erläuterung des Bodenordnungsplanes sowie zum Anhörungstermin im Bodenordnungsverfahren Holthusen Nach den 53 und 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit dem 6 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen ist das Bodenordnungsverfahren Holthusen am 08. Oktober 1992 angeordnet worden. Gemäß 59 Abs. 3 LwAnpG i. V. m 59 FlurbG ist der Bodenordnungsplan den Beteiligten 1) am Verfahren bekannt zu geben. Zur Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes erhalten die Teilnehmer 2) neben dieser Ladung einen Auszug aus dem Bodenordnungsplan, bestehend aus Plantext, Nachweisen und Karten sowie ein Merkblatt zu den Nachweisen zugesandt. Der vollständige Plantext sowie die Nachweise der alten und neuen Flurstücke und Karten liegen in der Zeit vom 17. September bis 18. Oktober zur Einsichtnahme für die Beteiligten und insbesondere für die Nebenbeteiligten 3) im Amt für Landwirtschaft Wittenburg (Raum 25), Pappelweg 2, Wittenburg werktags außer samstags: montags bis donnerstags in der Zeit von Uhr und von Uhr sowie freitags in der Zeit von Uhr und im Amt Stralendorf (FD II/Bauamt), Dorfstraße 30, Stralendorf werktags außer samstags: montags bis freitags zu den Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Es wird darauf hingewiesen, dass zu den plantextlichen Inhalten insbesondere Festsetzungen mit Wirkung von Gemeindesatzungen gehören, wie sie nachfolgend genannt sind: Widmung und Gemeingebrauch der Straßen und Wege Vorbehaltsflächen für die Nutzung als öffentliche Feld- und Waldwege Besondere Anlagen in den Straßen und Wegen Rohrleitungen und Dränanlagen Anlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sonstige gemeinschaftliche Anlagen nach 39 FlurbG Gewässerschutzstreifen Einfriedungen und Grenzabstände Erläuterungen zu den jeweiligen Abfindungen (Einzeltermine) und für zu beantragende Grenzanzeigen: Zur vorherigen Erläuterung des den Teilnehmern zugestellten Auszuges des Bodenordnungsplanes und zur neuen Feldeinteilung sowie zur Klärung noch offener Fragen wird nachfolgender Terminzeitraum festgesetzt: 17. September bis 02. Oktober 2007 (außer 21. September 2007) werktags außer samstags: montags, dienstags und freitags in der Zeit von Uhr und von Uhr sowie mittwochs und donnerstags in der Zeit von und von Uhr Den Beteiligten wird empfohlen, zur Vermeidung längerer Wartezeiten für diesen Zeitraum vorab einen Termin zu vereinbaren, (Tel.: /90-0 oder -174 (Herr Behrens). Die Anzeige der neuen Grundstücke in der Örtlichkeit (Grenzanzeige) wird nur auf Wunsch durchgeführt. Der für die Grenzanzeigen vorgesehene Zeitraum wird festgesetzt auf: 17. September bis 18. Oktober 2007 jeweils von 8.00 Uhr bis Uhr Der Wunsch auf Grenzanzeige ist durch die Beteiligten bis einschließlich 02. Oktober 2007 beim Amt für Landwirtschaft Wittenburg anzumelden, (Tel.: /90-0 oder -174 (Herr Behrens). Der Termin zur Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes sowie der Anhörungstermin zur Entgegennahme von Widersprüchen gegen den Bodenordnungsplan wird gemäß 59 FlurbG auf Freitag, den 19. Oktober um Uhr im Gasthaus Zum Alten Wirtshaus, Schmiedestraße, Holthusen festgesetzt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 59 Abs. 2 FlurbG Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorgebracht werden können. Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allgemeine Auskünfte und Erläuterungen im Anhörungstermin grundsätzlich nicht mehr erteilt werden. Die Beteiligten werden daher gebeten, sich die erforderlichen Erläuterungen in den vorgesehenen Einzelterminen geben zu lassen. Den Nebenbeteiligten wird es freigestellt, zum Erläuterungstermin und Anhörungstermin zu erscheinen. Das Erscheinen im Anhörungstermin ist nur dann für die Beteiligten erforderlich, wenn einer der Teilnehmer oder Nebenbeteiligten gegen den Bodenordnungsplan Widerspruch einlegen möchte. Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der/Die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Landwirtschaft Wittenburg, Pappelweg 2, Wittenburg, Tel.: /90-174, erhältlich. Es wird jedoch im eigenen Interesse empfohlen, zu dem Termin persönlich zu erscheinen. Im Auftrag gez. Friedrich (LS)

11 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow

12 Kommunalanzeiger Hagenow 12 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr. 09 Ausgefertigt: Wittenburg, 13. August 2007 gez. Behrens (LS) 1) Teilnehmer und Nebenbeteiligte stellen die Beteiligten am Verfahren dar. 2) als Teilnehmer gemäß 10 Nr. 1 FlurbG die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke und die Eigentümer von i. S. v. 64 LwAnpG zusammenführungsfähigen Gebäuden und baulichen Anlagen auf Flächen im Bodenordnungsgebiet. 3) als Nebenbeteiligte gemäß 10 Nr. 2 FlurbG insbesondere die Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, in deren Bezirk Grundstücke vom Bodenordnungsverfahren betroffen werden, die Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Flurstücken die Inhaber von Rechten an Gebäuden und baulichen Anlagen auf Flächen im Bodenordnungsgebiet, die Empfänger von Grundstücken oder i. S. v. 64 LwAnpG zusammenführungsfähigen Gebäuden und baulichen Anlagen aufgrund von Verzichtserklärungen und die Eigentümer von nicht zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Flurstücken, die von der Festlegung der Grenze des Bodenordnungsgebietes nach 56 Satz 3 FlurbG betroffen sind. Erntefest in Kirch Jesar Höhepunkt des diesjährigen Erntefestes in Kirch Jesar war wieder einmal der Festumzug mit vielen liebevoll geschmückten Erntewagen, sowie mit Kindern, Frauen und Männern in den mecklenburgischen Trachten. Auch die Freiwillige Feuerwehr Kirch Jesar ist im Umzug anlässlich ihres 70. Geburtstages in Paradeuniformen angetreten und hat, ergänzt durch die Feuerwehren aus Hagenow, Moraas und Strohkirchen, moderne Gerätschaften im Umzug mitgeführt. Ein weiterer Höhepunkt war am nachmittags die vom Dorfverein vorgeführte Modenschau. Ein Hingucker für Jung und Alt. Rundum war es die Demonstration einer intakten Dorfgemeinschaft. Aus dem Amt und den Gemeinden Praxis Dr. med. Sänger, Bandenitz Sehr geehrte Patienten, am und am bleibt die Praxis geschlossen. Vertretung: Herr Dr. Mencke, Rastow Tel / gez. Dr. Sänger Wohnung zu vermieten Ab dem ist in Toddin, Ortsteil Gramnitz, eine Wohnung zu vermieten: Wohnungsgröße: 57 qm Kaltmiete: 4 /qm Nebenkosten-Vorauszahlung: 30 /Monat Kosten für SAT-Anlage: 2,50 /Monat Bei Interesse melden Sie sich bitte im Amt Hagenow-Land, Herr Mumdey, Tel / Familiensportfest in Alt Zachun Ein vielseitiges Programm hatte die Gemeinde Alt Zachun für ihr Dorf- und Sportfest geplant. Neu in diesem Jahr war das Familiensportfest des SV Traktor Zachun gemeinsam mit dem Kreissportbund Ludwigslust. Jede Familie, bestehend aus je einem Kind und einem Elternteil, absolvierte dabei drei verschiedene Stationen. Des Weiteren konnten sich die Kinder auf einer Springburg austoben. Leider fanden nicht allzu viele Familien und Kinder den Weg zum Sportfest, sodass nur wenige Familien gemeinsam einen sportlichen Dreikampf absolvierten. Alle Teilnehmer erhielten am Ende eine Urkunde sowie kleine Preise und die beste Familie einen Pokal. Die Zwergensportgruppe in Alt Zachun trifft sich immer donnerstags von Uhr im Gemeinderaum. Interessierte Kinder von 3-6 Jahren sind herzlich willkommen! Bresegarder feierten ihr Erntefest Die Einwohner der Gemeinde Bresegard bei Picher und zahlreiche Gäste feierten am 1. Septemberwochenende das schon jährlich traditionelle Erntefest. Bei erhofftem schönem Wetter begann das Fest mit dem Ernteumzug durch die Straßen der Gemeinde. Viele Einwohner hatten ihre Pferdegespanne und Traktoren festlich und reichlich geschmückt. Im großen Festzelt gab es dann Kaffee und Kuchen. Außerdem fanden Spiele für Jung und Alt statt. Die Kinder tobten unermüdlich auf einer großen Spring-

13 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow burg. Die Höhepunkte des Festes waren dann die Aufführung eines Theaterstückes von unserem Plattdeutschen Theater mit musikalischen Beiträgen von Herrn Georg Sievertsen und die Herbsttombola, die auch sehr viel Spaß brachte. Die Band Zwei Live überzeugte dann am Abend beim Erntetanz mit ihrem musikalischen Repertoire. Es wurde bis lange in die Nacht getanzt und gefeiert. An dieser Stelle gilt der Dank allen Organisatoren, die dazu beigetragen haben, dass das Erntefest wieder zu einem kulturellen Höhepunkt in diesem Jahr in der Gemeinde wurde. Heidefest Am 18. August wurde bei herrlichem Sonnenschein die neue Heidekönigin gekürt. Katja Eisermann wird nun die wunderschöne Heide zwischen Hagenow, Viez und Kirch Jesar bei offiziellen Terminen präsentieren. Etwa 500 Besucher ließen sich den selbst gebackenen Kuchen der Viezer und Kirch Jesaer Frauen schmecken und genossen den Anblick der in voller Blüte stehenden Heidelandschaft. Die Bresegarder Dorfjugend hatte ihren eigenen Wagen zum Umzug festlich geschmückt Diese wunderschöne Heidelandschaft zu erhalten haben sich die anliegenden Gemeinden und das Forstamt Radelübbe auf ihre Fahnen geschrieben. So werden auch in diesem Jahr wieder Birken und Kiefern entfernt, um die Heide zu pflegen. Viel Einsatz erfolgt hier durch die gemeinnützige Ludwigsluster Projektgesellschaft mbh und zahlreiche ehrenamtliche Helfer. Damit die Besucher die ein wenig versteckt liegende Heidelandschaft finden, wurden an der B 321 Hinweisschilder aufgestellt. Erholungssuchenden und Interessierten ist gesagt, dass gerade jetzt im Herbst ein Heidebesuch besondere Reize hat, da die Landschaft in voller Blüte steht. 2. Radtour der Gemeinde Pritzier Am Samstag, dem , fand in Pritzier zum 2. Mal eine Radtour der Gemeinde statt. Wie auch schon im letzten Jahr organisierten die Gemeindevertreter, zusammen mit der Feuerwehr und dem Sportverein die Tour. Um Uhr trafen sich die Bürger der Gemeinde an der Kindertagesstätte in Pritzier, um über Melkow nach Kloddram zu radeln. Herr Georg Sievertsen vom Plattdeutschen Theater unterhielt die Gäste mit musikalischen Beiträgen. Jung und Alt hatten großen Spaß an den Spielen am Nachmittag. In Kloddram wurde eine kleine Pause mit Kaffee und Kuchen eingelegt. Von dort aus ging es über Setzin zurück in Richtung Heimat. In Schwechow, am Suppenhuhn, konnte man den Tag, bei gegrillter Bratwurst, ausklingen lassen. Trotz des unbeständigen Wetters radelten wieder viele Bürger der Gemeinde Pritzier mit großer Begeisterung mit. Ein großes Dankeschön geht an die Familie Kühn aus Kloddram für die tatkräftige Unterstützung!

14 Kommunalanzeiger Hagenow 14 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr. 09 Der ASB Jugendclub Kuhstorf entdeckt einheimische und außergewöhnliche Küche! Kulturnachrichten Der 1. August 2007 war das Geburtsdatum des neuesten Projekts des Kuhstorfer ASB Jugendclubs. Unter dem Motto Gesunde Küche finden bis April 2008 zahlreiche von Jugendlichen organisierte Veranstaltungen statt, welche aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden, umgesetzt von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Auf dem Plan stehen monatliches Kochen und Backen, sowie das Mixen schaumiger Milchshakes, das Zubereiten exotischer Obst- und Gemüsesorten und vieles mehr. Auch traditionelle, bodenständige Rezepte finden beim Kochen von Fruchtsuppe und Marmelade Anerkennung. Einstieg in das Projekt bot eine Exkursion nach Schwerin Mueß zur Besichtigung des Kräutergartens und zum Buttem. Weiterhin ist eine Exkursion auf einen Biohof im Programm enthalten. Der Höhepunkt ist der abschließende Computerworkshop, bei dem der neue Rezeptkalender erarbeitet wird. Mit dem nun geweckten Interesse können sich Jugendliche und Eltern an uns wenden, um an den einzelnen Veranstaltungen teilzunehmen. Sie sind alle herzlich willkommen. Die nächste Veranstaltung findet am 18. September um Uhr statt. Dabei dreht sich alles rund um das Thema Holunder. Einige kulinarische Sachen sind vorbereitet, lasst euch überraschen. Franzisca Werner Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Kreisverband Ludwigslust Erlös für die deutsch-polnische Jugendarbeit Benefizkonzert des Landespolizeiorchesters fand regen Anklang Hagenow * Das am Dienstag vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge veranstaltete Benefizkonzert lockte rund 200 Besucher in die Otto-Ibs-Halle nach Hagenow. Beschwingte Melodien luden das begeisterte Publikum zum Mitklatschen und Mitschunkeln ein. Nach der Pause konnte die Kreisvorsitzende Dr. Margret Seemann einen Erlös von 1377,- bekannt geben, der der Jugendarbeit des Volksbundes zugute kommen wird. In diesem Falle wird das Geld für Projekte der Jugendbegegnungsstätte Golm (auf der Insel Usedom) zur Förderung der deutschpolnischen Jugend- und Verständigungsarbeit eingesetzt. Auch im Landkreis Ludwigslust ist der Volksbund im Bereich der Jugendarbeit aktiv, so unterstützt und begleitet er derzeit ein Projekt des Gymnasialen Schulzentrums in Dömitz, bei dem es um die Neugestaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten in Dömitz und Groß Schmölen geht, so Seemann. Der musikalische Leiter des LPO, Erster Polizeihauptkommissar Meyer, führte als Moderator durch den Abend und verblüffte zwischen den klangvollen Musikstücken immer wieder mit Zauberei. So ließen die Hagenower und die auswärtigen Gäste, die teilweise aus Boizenburg und Neustadt-Glewe angereist waren, das Landespolizeiorchester erwartungsgemäß nicht ohne Zugabe gehen. Wer am Dienstag nicht dabei sein konnte, für den bietet sich die nächste Gelegenheit am in Lübtheen. L. Kalfak Kreisgeschäftsführer Workshop Selbstverteidigung in Ludwigslust Ein Workshop zum Thema Selbstverteidigung findet am Samstag, dem 22. September in der Parkturnhalle in Ludwigslust von Uhr statt. Organisiert von der Sportjugend des Kreissportbundes Ludwigslust wird dieser Kurs von zwei erfahrenen Karatemeistern des Karatevereins Masamune durchgeführt. Teilnehmen können interessierte Frauen und Mädchen ab 12 Jahren. Es werden einfache, aber effektive Selbstverteidigungstechniken vermittelt und Tipps zur Vermeidung von Gefahrensituationen gegeben. Ziel ist es, das eigene Selbstbewusstsein zu stärken und nützliche Tricks für den Alltag zu erlernen. Die Teilnahmegebühr für diesen Workshop beträgt 7,00 Euro. Informationen und Anmeldung bis zum 21. September beim Kreissportbund unter Tel / oder ksb-sportjugend-lwl@t-online.de. Konzert mit Blechbläsern und Orgel in der Trinitatiskirche Warlitz Am Sonntag, dem 16. September lädt der Förderverein Barockkirche Warlitz e. V. um Uhr wiederum zu einem festlichen Konzert in die Warlitzer Kirche ein. Zu Gast ist an diesem Tag der Posaunenchor Hamburg-Harburg unter Leitung seines Dirigenten Heinz Korupp. Der Harburger Posaunenchor wurde 1888 gegründet und hat seitdem das kirchliche und kulturelle Leben im südlichsten Stadtteil Hamburgs maßgebend geprägt. Neben der vielfältigen Tätigkeit in den Kirchgemeinden waren die Blechbläser auch auf dem Hafengeburtstag in Hamburg und bei Gastspielen in zahlreichen norddeutschen Städten zu hören. Heinz Korupp wurde für seine Leistungen 1998 mit der Bugenhagen-Medaille ausgezeichnet. An der Orgel spielt Rainer Schmitz, der ursprünglich aus Frankfurt am Main stammt und nach dem Studium in Wiesbaden und Freiburg als Kirchenmusiker und Konzertorganist in vielen Ländern Europas und in den USA tätig war. Seit 1992 arbeitet er als Kantor der St. Trinitatisgemeinde in Hamburg-Harburg. Die Musiker haben ein abwechslungsreiches Programm mit Werken der Barockzeit zusammengestellt. Zu hören sind u. a. Kompositionen von Buxtehude, Purcell, Händel, Froberger, Rinck und Johann Sebastian Bach. Der Eintritt ist wie immer frei; am Ausgang wird um eine Spende zugunsten der Restaurierung des wertvollen Barockaltars gebeten, die zz. erfolgt und bis Weihnachten abgeschlossen werden soll. Nightvolleyball in Hagenow Die Sportjugend des Kreissportbundes Ludwigslust führt am Samstag, dem 6. Oktober ab Uhr in der Hagenower Otto-Ibs Sporthalle ein Nightturnier im Volleyball durch. Gespielt wird in zwei Altersklassen, SK I Jugendliche bis 15 Jahre und SK II Jugendliche ab 16 Jahre. Es wird nicht zwischen männlichen und weiblichen Teams unterschieden. Erwünscht sind Mixedteams. Die Halle ist ab Uhr für euch geöffnet, bis Uhr könnt ihr euch noch anmelden. Ein Team besteht aus 6 Spielern und die Teilnehmergebühr beträgt 3,00 Euro pro Team. Der Spielmodus richtet sich nach der Anzahl der Meldungen. Die besten Teams erhalten am Ende einen Pokal. Natürlich sind Zuschauer, Eltern und Fans herzlich willkommen. Fragen und Anmeldung beim Kreissportbund Ludwigslust, Tel /666647, ksb-sportjugend-lwl@t-online.de.

15 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow

16 Kommunalanzeiger Hagenow 16 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr Jahre Theodor Körner Schule Picher Regionale Schule mit Grundschulteil Donnerstag, , Uhr Empfang der geladenen Gäste mit kleinem Programm der Schüler Freitag, Projekttag Sonnabend, , bis Uhr Tag der offenen Tür Präsentation der Schulprojekte, Betriebspraktika, Programm, Experimente, Kunst, Quiz, Zirkus, Spiele, Café

17 Jahrgang 13 Freitag, den 14. September 2007 Nr Kommunalanzeiger Hagenow

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