Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg DEZEMBER 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg DEZEMBER 2016"

Transkript

1 Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg DEZEMBER Podiumsdiskussion: Gemeinsam zur Exzellenz neue Wege für den Gesundheitsstandort Vorarlberg - Im Gespräch: Visionen konkretisieren. Visionen realisieren. Gespräche aus dem Visionsprozess - ÖÄK-Informationskampagne zum Finanzausgleich: Gesundheit! Weniger ist NICHT mehr Im LanDLe - Neujahrskonzert Camerata Salzburg rzt

2 Gerhard Winkler Markus Lumpert MUX der Maulwurf und seine Abenteuer, Bd. 2: Winterzauber Auf der Erde scheint die Sonne. Es hat geschneit und der Schnee glitzert auf den Feldern. Tief in der Erde in seiner Wohnung denkt Mux, es wäre an der Zeit wieder einmal nachzusehen, wie es denn da draußen sein könnte. So macht er sich auf den Weg und tippelt über den Schnee in Richtung Wald, um seine Freunde dort zu besuchen. Bald schon hört er aufgeregtes Vogel gezwitscher. Da muss etwas geschehen sein, denkt er sich. Tatsächlich! Ein Freund ist in eine missliche Lage geraten. Mux hat eine Idee. Ob er damit seinen Freund retten kann? Für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Hardcover mit beigelegtem Malbogen 21 x 21 cm 36 Seiten eur 13,50 ISBN Bücher schenken macht Freude. Direktverkauf im BUCHER Verlag Diepoldsauer Straße 41, 6845 Hohenems Neuerscheinungen und Schnäppchen Öffnungszeiten: Montag Donnerstag und Uhr Freitag Uhr Gerhard Winkler Augenblicke in Dornbirn In der Auseinandersetzung mit der Ver änderung unseres Lebensraumes hat Gerhard Winkler eine eigene, keine ab bildende, sondern eine porträtierende Form des Malens entwickelt. Seit 25 Jahren lädt der Künstler den Betrachter dazu ein, den Wandel der Industriearchitektur vor der stets gleichen, aber doch immer anders erscheinenden Landschaftskulisse mitzuerleben. Seine Wahlheimat Dornbirn bietet hierzu den idealen Stoff. Somit werden die von intensivem Kolorismus geprägten Werke zu eingefangenen Augenblicken und zu Zeitzeugnissen der Stadt. Hardcover 32 x 20 cm 128 Seiten eur 25, ISBN BUCHER Verlag Hohenems Wien Vaduz T office@bucherverlag.com

3 CETERUM... denn sie wissen (nicht), was sie tun!...denn sie wissen nicht, was sie tun erinnert an das Lukasevangelium, aber auch an den legendären US-amerikanischen Spielfilm aus dem Jahre Beim ersten handelt es sich um Schutzworte für Verbrecher, beim zweiten um einen Generationenkonflikt mit tödlichem Ausgang. Gibt es Parallelen zum aktuellen politischen Geschehen zur Finanzierung des Gesundheitswesens (Finanzausgleich, Art. 15a B-VG-Vereinbarung, Vereinbarungsumsetzungsgesetz)? Ich denke durchaus. Auch wenn es zynisch klingen mag, es werden einige Patienten auf der Strecke bleiben. Durch intensivste Bemühungen der Österreichischen Ärztekammer und der Landesärztekammern konnten zwar einige punktuelle Verbesserungen erzielt werden, aber der große bundespolitische Plan Einsparungen durch Angebotsverknappung wird gezielt weiter verfolgt. Daran wird auch die gute Gesprächsbasis mit der Vorarlberger Gebietskrankenkasse und dem Land Vorarlberg nichts ändern. Es ist keine Weiterentwicklung des gut funktionierenden Gesundheitssystems geplant. Für eine Steuerung der Patientenströme entsprechend der Versorgungspyramide fehlt der politische Mut. Der Plan sieht eine völlige Änderung der ärztlichen Versorgung vor, der sich schleichend auswirken wird und daher für die betroffenen Patienten nicht gleich erkennbar sein wird zumal ja auch die geplante Mangelversorgung mit gesteigerter Qualität beworben wird. Die derzeitigen Strukturen mit wohnortnahen haus- und fachärzt lichen Einzelordinationen, Gruppenpraxen, Instituten, Standardund Schwerpunktkrankenhäusern sollen durch den Umbau von Standardkrankenhäusern in Facharztzentren und die Verlegung der hausärztlichen Versorgung in allgemeinmedizinische Primärversorgungszentren (PHC oder PVE) ersetzt werden. Nach bisheriger Rechtslage ( 18 Abs. 2 KAKuG) muss je nach den örtlichen Verhältnissen für bis Bewohner grundsätzlich eine Standardkrankenanstalt eingerichtet werden mit der Verpflichtung zur permanenten Erstversorgung von Akutfällen. Diese Vorgabe wird entfallen (d.h. der 18 Abs. 2 KAKuG soll ersatzlos gestrichen werden) und durch allgemeine Planungsgrundsätze ersetzt. Die Versorgungsstrukturen orientieren sich nicht am lokalen Bedarf und der geographischen Situation, sondern an den allgemeinen Grundsätzen der zentralen Planer. Künftig soll es in Standardkrankenhäusern neben einer internen Abteilung nur mehr eine Basisversorgung für chirurgische und unfallchirurgische Akutfälle geben. Zudem soll diese ambulante Basis- Akutversorgung im Bereich Chirurgie/Unfallchirurgie auch ausgelagert werden können. Insgesamt werden durch die Zentrumsbildung für allgemeinmedizinische und fachärztliche Versorgung die Ordinationsstätten sowie durch den Rückbau der Standardkrankenhäuser (d.s. in Vorarlberg Bregenz, Dornbirn, Bludenz) die Anlaufstellen für Patienten deutlich reduziert werden, d.h. die Wartezeiten werden nicht weniger, sondern sie werden zunehmen und wir Ärztinnen und Ärzte werden dadurch zu Mangelverwaltern degradiert. Die steigenden Wartezeiten werden auch so manchen Patienten von der Inanspruchnahme einer notwendigen ärztlichen Untersuchung und Behandlung abhalten. In Analogie zum Matthäusevangelium 10,26-33 werden wir in den nächsten Monaten die Bevölkerung über die Auswirkungen der sogenannten Gesundheitsreform informieren (...fürchtet euch nicht vor den Menschen! Denn nichts ist verhüllt, was nicht enthüllt wird, und nichts ist verborgen, was nicht bekannt wird. Was ich euch im Dunkeln sage, davon redet am hellen Tag, und was man euch ins Ohr flüstert, das verkündet von den Dächern,... ). Zum bevorstehenden Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen Gesundheit, Zufriedenheit und Besinnlichkeit. Ihr Präsident MR Dr. Michael Jonas ARZT IM LÄNDLE

4 INHALT AUS DER KAMMER 5-20 aus der Kurie Angestellte Ärzte... 5 aus der Kurie Niedergelassene Ärzte... 6 Podiumsdiskussion: Gemeinsam zur Exzellenz neue Wege für den Gesundheitsstandort Vorarlberg... 7 Im Gespräch: Visionen konkretisieren. Visionen realisieren. Gespräche aus dem Visionsprozess ÖÄK-Informationskampagne zu Finanzausgleich: Gesundheit! Weniger ist NICHT mehr Resolution des Vorstandes der Ärztekammer für Vorarlberg Warnung! ÖÄK-Arztprüfungstermine Sprechstunden Sitzungstermine 1. Halbjahr Neujahrskonzert Camerata Salzburg Termine Facharztprüfungen Ärzte-Ausbildung: Antrag auf Anerkennung als Lehrpraxis Pflegehilfeausbildung Fortbildung Ausschreibung von Kassenvertragsarztstellen Kassenstellenbewerbungen: Neue Richtlinie betreffend gastrointestinal-endoskopische Leistungen Besetzung von Kassenvertragsarztstellen Inserat AUS DER PRAXIS Änderungen bei der VGKK-Honorarordnung ab 1. Jänner Der Nr.1 Begleiter für die Kitteltasche ist nun kostenlos erhältlich Mindesthonorar Empfehlung für externe Arbeitsmediziner Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen Titelbild (Ausschnitt) Texere lautet der Titel des Katalogs zur gleichnamigen Ausstellung der Künstlerin Liliane Tomasko in der Wiener bechter kastowsky galerie. Nach zahlreichen internationalen Ausstellungen sind Tomaskos Werke nun erstmals im Rahmen einer Einzelausstellung in Wien zu sehen. Das Titelbild ist ein Ausschnitt ihres Werks World on Fire (Öl auf Leinwand, 81,3 x 71,3 cm) aus dem Jahr ISBN EUR 15, CHF 18, FORTBILDUNG ÖÄK-Diplom Manuelle Medizin Ärzte-Diplomfortbildungskalender Österreichischer Impftag Die Versorgung von psychisch Kranken Schwangeren in Vorarlberg: Defizite, Bedarf und Prioritäten Inserate Im Sinn einer besseren Lesbarkeit der Texte meint die gewählte Formulierung bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die männ liche oder weibliche Form steht. Impressum SERVICE Fachinfos Ärzteball Inserat Personalia In Memoriam Ehrenringverleihung Verleihung des Berufstitels Medizinalrat Buchvorstellung: Vom 1-Kanal-EKG zum Universitären Lehrkrankenhaus Inserat Ausgabe 12/16 Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg. Erscheint monatlich im BUCHER Verlag Hohenems. Verlagspostamt: 6850 Dornbirn Eigentümer, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Ärztekammer für Vorarlberg, Körperschaft öffentlichen Rechts, vertreten durch Präsident MR Dr. Michael Jonas, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17, Tel. (05572) , Fax -43 Redaktion: Wilfried Lipburger Grafische Gestaltung: Bruno Reis, Hohenems Produktion: BUCHER Druck GmbH, Druck & Veredelung, 6845 Hohenems Anzeigenverwaltung: MEDIA-TEAM Kommunikationsberatung, Interpark Focus 3, A-6832 Röthis, Tel. (05523) , Fax -9, ISDN -50, office@media-team.at, Gedruckt auf chlorfrei gebleichtes, umweltfreundliches Papier. 4 ARZT IM LÄNDLE

5 AUS DER KAMMER... aus der Kurie Angestellte Ärzte VON VP KURIENOBMANN DR. HERMANN BLASSNIG Effizienzpotential? Die Dämpfung des Ausgabenpfades wird vornehmlich durch Effizienzsteigerungen ermöglicht. Das heißt, dass die zusätzlich zu erwartende Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen durch die bereits zur Verfügung stehenden materiellen und personellen Ressourcen erbracht werden können. Es sind daher keine wesentlichen Auswirkungen auf Wertschöpfung und Beschäftigung zu erwarten. Genau so steht es im sogenannten Vorblatt zum Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 (VUG) hinsichtlich der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen auf alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger. Das dürfte dann wohl das Herzstück dieses noch in diesem Monat zum Beschluss anstehenden Bundesgesetzes sein. Darin werden die zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung vereinbarten Details dieser sogenannten Gesundheitsreform festgeschrieben. Derartige Erwartungen kann nur formulieren, wer entweder keine Ahnung von ärztlicher Arbeit im Jahr 2016 hat oder aber die resultierende gesundheitsschädigende Belastungszunahme für diese Berufsgruppe bewusst in Kauf nimmt. J edenfalls betreffen diese einschneidenden Systemveränderungen angestellte wie niedergelassene Ärzte und somit letzten Endes die Patientinnen und Patienten. Die Situation in den Spitälern ist schon seit langem mehr oder weniger angespannt und geprägt von Überlastung, Arbeitsverdichtung, Bürokratie, berufsfremden Aufgaben, etc. Die gesellschaftlichen Auswirkungen der demografischen Entwicklung sind absehbar. Die Zahl der multimorbiden Patienten z.b. wird stark steigen, entsprechend wird die medizinische Versorgungsintensität zunehmen. Der medizinische Fortschritt trägt das Seinige zu dieser Entwicklung bei. Haben Sie das Gefühl ineffizient zu arbeiten und somit noch relevantes Effizienzpotential zu haben? Wenn ja, dann ist noch einiges an Verdichtung drin... Nein, eine derartige Erwartung wie eingangs zitiert ist nicht realistisch. Nicht einmal dann, wenn man den Sozialpartner entmachtet und dem ökonomischen Diktat Tür und Tor öffnet. Das geht nur, wenn bei jenen unter dem Deckel (Kostendämpfungspfad) kräftige Abstriche gemacht werden. Die Dementis der Politik ( So ist es nicht gemeint! So wird es nicht kommen! Selbstverständlich werden wir die Ärzte in die Prozesse (welche?) miteinbeziehen!, etc.) sind schöne politische Lippenbekenntnisse, mehr aber auch nicht. Die unausweichlichen Herausforderungen im Gesundheitssystem können nur gemeinsam, also unter Miteinbeziehung der Ärztinnen und Ärzte auf Augenhöhe, gemeistert werden. Denn sie sind es, die tagtäglich (24/7) ihre Patienten in den unterschiedlichsten Situationen bestmöglich versorgen und somit um die hierzu erforderlichen Ressourcen wissen. Bisher haben alle Beteiligten im Land ganz gute Erfahrungen mit Kurienobmann VP Dr. Hermann Blaßnig dem Miteinander gemacht. Warum sollten unsere politischen Verantwortungsträger, die gerade in den letzten Jahren die Zeichen der Zeit erkannt haben, jetzt von diesem erfolgreichen Weg abweichen wollen? Ich wünsche Ihnen, geschätzte Kurienmitglieder, erholsame, frohe Weihnachten und einen guten Jahresausklang. ARZT IM LÄNDLE

6 AUS DER KAMMER... aus der Kurie Niedergelassene Ärzte VON VP DR. BURKHARD WALLA Effizienz und Exzellenz Die Industriellenvereinigung Vorarlberg (IV) fordert in ihrem Grundsatzpapier, in dem sie ihre Zukunftsvisionen für die Entwicklung Vorarlbergs Anfang des Jahres zusammenfasste, auch eine Entwicklung vom Mittelmaß zur Exzellenz in der gesundheitlichen Versorgung. Ich fand die Ausführungen, die der Präsident der IV im Rahmen des Vorarlberger Gesundheitsgipfels dazu gemacht hat, durchaus spannend und es lässt sich meines Erachtens auch eine gemeinsame Verantwortung erkennen. Sowohl die IV als auch wir als Ärztekammer müssen interessiert sein, das Gesundheitssystem weit in die Zukunft leistbar und breit zugänglich zu halten. Wenn man Begriffe wie Exzellenz in den Mund nimmt, müssen diese aber definiert werden. Was bedeutet Exzellenz in der Gesundheitsversorgung? Ist Exzellenz möglichst hohe Effizienz? Oder ist Exzellenz auch Service? Wie kann man messen, ob eine Versorgung exzellent ist? Gibt es im Gesundheitssystem harte Fakten, über die Exzellenz definiert wird oder sind es vielmehr Soft Skills? VP Kurienobmann Dr. Burkhard Walla Qualität in der Gesundheitsversorgung lässt sich (und so habe ich die IV verstanden) zum Teil vielleicht an ökonomischen Kennzahlen festmachen. OECD Vergleiche, Kostenvergleiche, Ärztezahlen pro Einwohner, Spitalsbetten. Üblich zur Definition von Qualität sind auch Strukturvorgaben, wie sie z.b. im ÖSG beinhaltet sind. Qualitätsmanagement wiederum definiert Qualität als Norm und vergleicht den Erreichungsgrad in der überprüften oder zertifizierten Institution. Alle diese Instrumente tun sich aber extrem schwer, tatsächliche Ergebnisqualität in der Versorgung zu messen. Es gibt zwar ein Projekt in Österreich, das die Gesetzesvorgabe aus dem letzten Gesundheitsreformgesetz umsetzen soll und ein Modell für Messung von Ergebnisqualität im niedergelassenen Bereich entwickeln will. Dieses AOQI Projekt (Austrian Outpatient Quality Indikator) versucht Indika toren zu bestimmen, über die tatsächlich die Ergebnisqualität der Behandlung im niedergelassenen Bereich bestimmt werden kann. Real kann dieses Projekt derzeit praktisch nur Strukturqualität und Prozessqualität messen. Mit dem Ruf nach Entwicklung vom Mittelmaß zur Exzellenz müsste somit auch definiert werden, was denn Exzellenz bedeutet. Im Rahmen der Vorbereitung des Gesundheitsgipfels wurden die Leistungszahlen der niedergelassenen Ärzte in Vorarlberg erhoben. Wir können uns an einer, meiner Meinung nach sehr guten, Leistungsbilanz freuen. In Vorarlberg wurden im Jahr 2014 im niedergelassenen Bereich etwa 1,75 Mio. Fälle behandelt, im Vergleich dazu in etwa Fälle in den Spitalsambulanzen und gut Fälle im stationären Spitalsbetrieb. Die Kosten beliefen sich im Jahr 2014 für die Versorgung der Fälle im niedergelassenen Bereich auf 105 Mio. Euro, für die stationären und ambulanten Spitalsfälle betrug das Finanzvolumen 450 Mio Euro. Es ist mir klar, dass in den Krankenhäusern eine andere Stufe der Versorgung geleistet wird und die Zahlen können natürlich nicht so miteinander verglichen werden, dennoch ist es nicht uninteressant, dass der Fall beim niedergelassenen Allgemeinmediziner etwa E 50, beim niedergelassenen Facharzt rund E 80, und in der Spitalsambulanz etwa E 190, kostet. Es liegt auf der Hand, dass eine sehr hohe Leistungsdichte im niedergelassenen Bereich mit einem vergleichbar niedrigen Finanzaufwand erbracht wird. Die höchste Effizienz in der Versorgung kann unter Einhaltung der Versorgungspyramide und einer Stärkung des Haus- und Vertrauensarztmodells erreicht werden. Die länger dauernde Arzt-Patientenbeziehung kann durch nichts ersetzt werden, sie ist Garant der Effizienz und Grundlage für Exzellenz in der Patientenbetreuung. Ich wünsche Ihnen einen guten Jahreswechsel und für 2017 bereits jetzt alles Gute. 6 ARZT IM LÄNDLE

7 Podiumsdiskussion: Gemeinsam zur Exzellenz neue Wege für den Gesundheitsstandort Vorarlberg Gemeinsam mit der Vorarlberger Industriellenvereinigung (IV) hat die Ärztekammer für Vorarlberg am 24. November 2016 in der Reihe Vorarlberger Gesundheitsgipfel zu einer Podiumsdiskussion unter dem Titel Gemeinsam zur Exzellenz - neue Wege für den Gesundheitsstandort Vorarlberg geladen. Das Teilnehmerinteresse war groß und das Podium mit Landesrat Dr. Christian Bernhard, VGKK- Obmann Manfred Brunner, stellv. WKV-Direktor Christoph Jenny, IV-Präsident Martin Ohneberg sowie Päsident Dr. Michael Jonas, prominent besetzt. Das prominent besetzte Podium: v.l.n.r. VGKK-Obmann Manfred Brunner, Präsident MR Dr. Michael Jonas, Moderatorin Daniela Marte, Landesrat Dr. Christian Bernhard, stellv. WKV-Direktor Christoph Jenny, IV-Präsident Martin Ohneberg Laut den Wortmeldungen der Vertreter der Industriellenvereinigung und der Wirtschaft braucht ein gut funktionierendes und nachhaltig finanzierbares Gesundheitswesen in unserem Lande einen Relaunch. Ein gemeinsames Dach und eine gemeinsame Steuerung der Vorarlberger Krankenhäuser sei dabei ein Gebot der Stunde. Im Hinblick auf die steigenden Kosten führe an spezialisierten Krankenhäusern und der Bündelung bestimmter Gesundheitsleistungen an ausgewählten Standorten kein Weg vorbei. Für den niedergelassenen Bereich fordert die Industriellenvereinigung Primärversorgungszentren mit verlängerten und flexibleren Öffnungszeiten. Durch entsprechende Anreizmodelle sollen auch die Patienten zu mehr Eigenverantwortung hingeführt werden. Seitens der Vertreter der Ärztekammer wurde zwar eingeräumt, dass Überlegungen für neue und effizientere Wege für den Gesundheitsstandort angestellt werden müssen, diese aber nicht wie in der neuen Artikel-15a Vereinbarung vorgesehen ohne Einbindung der Ärzteschaft und offensichtlich nur noch nach ökonomischen anstatt aus medizinisch notwendigen Gesichtspunkten erfolgen dürfen. Auch müsse sichergestellt sein, dass die bisher einvernehmlich zwischen Sozialversicherung und Ärztekammer erfolgte Versorgungsplanung im niedergelassenen Bereich bestehen bleibt. Präsident Dr. Michael Jonas warnte auch eindringlich vor der Einrichtung industrieller Primärversorgungseinheiten. Damit würde die wohnortnahe hausärztliche Versorgung geopfert und die bislang durch Haus- und Fachärzte garantierte persönliche Arzt- Patientenbeziehung zugunsten anonymer Versorgungseinheiten geopfert. Auch würde der Zugang zur ärztlichen Leistung durch Konzentration des medizinischen Angebotes auf wenige Standorte erschwert und ohnehin schon bestehende Wartezeiten massiv zunehmen. Abgelehnt wird seitens der Ärzte auch die mit den neuen Bestimmungen der Artikel 15a-Vereinbarung ebenfalls geplante Aufweichung der gesetzlich bestehenden Ärztearbeitszeitbeschränkung. Seitens der Vertreter der VGKK und des Landes wurde versichert, dass es sich bei den geplanten Primärversorgungzentren nur um ein zusätzliches Angebote handle und das Sachwissen der Ärzteschaft, zumindest was unser Land betrifft, selbstverständlich in den Entscheidungsprozess eingebracht werden. Um nachhaltige, zukunftstaugliche Lösungen im Sinn der Patienten zu schaffen, sei weiterhin das Sachwissen der Ärztinnen und Ärzte gefragt. Zusammenfassend war man sich einig, dass es für nachhaltige Strukturveränderungen im Gesundheitssystem eine konstruktive Zukunfts- und Gesundheitspartnerschaft mit mutigen aber auch entsprechend sinnvollen Entscheidungen braucht. Einen animierten Kurzfilm zum Vorarlberger Gesundheitssystem finden Sie auf unserer Homepage unter < (News/Medien, Ausgewähltes) zum Download. ARZT IM LÄNDLE

8 AUS DER KAMMER Ärztekammer für ein heilsames Miteinander Visionen konkretisieren. Visionen realisieren. Gespräche aus dem Visionsprozess Die Ärztekammer für Vorarlberg befindet sich seit mehr als eineinhalb Jahren in einem professionell begleiteten Visionsprozess, bei dem sich engagierte Mitglieder gemeinsam mit externen Personen Gedanken über die Rolle der Ärztekammer und über die zukünftige Gesundheitspolitik machen. In der Reihe Im Gespräch kamen im Laufe des vergangenen Jahres einzelne Prozessteilnehmer/innen sowie die Prozessleiterin Mag. Karin Metzler zu Wort. Im abschließenden Interview der Reihe schildert Präsident Dr. Michael Jonas seine Eindrücke vom Prozess und spricht über dessen Bedeutung. Mit Dr. Michael Jonas sprach Prozessbeobachterin Brigitta Soraperra. Frage: Welche Ausgangsfrage oder - fragen stand/standen für Sie am Beginn? Dr. Michael Jonas: Wir befinden uns in einer gesellschaftlichen Umbruchsphase, von der auch das Gesundheitswesen betroffen ist. Der Optimismus früherer Jahre ist einer Skepsis gewichen. Verantwortungsträger der Politik, Wirtschaft, Sozialversicherungen und viele andere Interessierte stellen Überlegungen zum Beruf des Arztes an und möchten unsere Arbeit beeinflussen. Für uns stellt sich die Frage, ob es dabei eine Schnittmenge gibt mit unseren Vorstellungen und Erfahrungen und wie es mit den Vorstellungen zum Beruf beim ärztlichen Nachwuchs aussieht. Dem politischen Interesse, die Ärztekammer aus dem gesundheitspolitischen Prozess zurückzudrängen, wollen wir mit diesem Prozess entgegentreten. Dr. Michael Jonas Das kreative Potential ist enorm Frage: Herr Dr. Jonas, Sie tragen als Präsident der ÄK maßgeblich den Visionsprozess, haben ihn gemeinsam mit Burkhard Walla sogar initiiert. Was waren Ihre Beweggründe? Dr. Michael Jonas: Ein wesentlicher Gesetzesauftrag der Ärztekammer ist die Vertretung der beruflichen Interessen der Ärzteschaft. Dabei ist neben einer Analyse der aktuellen medizinischen Versorgung der Bevölkerung und der ärztlichen Arbeitsbedingungen ein Blick in die Zukunft notwendig. Das war ein wesentlicher Beweggrund für den Start des Visionsprozesses. Zudem betreffen gesellschaftliche Veränderungen auch unsere künftigen Arbeitsbedingungen. Wir möchten die Erwartungshaltungen der jungen Kolleginnen und Kollegen bezüglich ihrer Berufsausübung kennenlernen und uns als Berufsvertretung daran orientieren. Das ist wiederum für die künftige ärztliche Versorgung der Bevölkerung relevant. Und weil ärztliches Handeln von vielen Faktoren abhängig ist, allen voran von der Erwartungshaltung unserer Patienten, der Bevölkerung und damit den Finanziers des Gesundheitssystems, war uns ein gesellschaftlicher Spiegel im Prozess wichtig, was durch dessen Interdisziplinarität gegeben ist. Frage: Was waren/sind Ihre Erwartungen? Dr. Michael Jonas: Der Arztberuf ist vielseitig. Daher gibt es verschiedene ärztliche Arbeitswelten. Die Information über diese Arbeitswelten und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses war und ist uns wichtig. Und ganz besonders wichtig ist uns, das Interesse am gesundheitspolitischen Diskurs in der Kollegenschaft und beim ärztlichen Nachwuchs zu fördern. Auch der Austausch mit anderen Gesundheitsberufen und gesundheitspolitisch interessierten Bevölkerungsgruppen liegt uns am Herzen. Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass dies im Rahmen der üblichen Kammervertretung nur bedingt möglich ist. Daher war uns ein neuer, kreativer Ansatz, der neugierig macht und losgelöst von der Routinearbeit stattfindet, willkommen. Frage: Gibt es unterschiedliche Erwartungen innerhalb der Ärztekammer? Dr. Michael Jonas: Selbstverständlich ja. Dies hängt einerseits mit der ärztlichen Fachrichtung, andererseits mit der Tätigkeit als Spitalsarzt oder als niedergelassener Arzt, der Ausbildungstätigkeit usw. zusammen. Daher war am Beginn wesentlich, dass wir das Verbindende erarbeiten und uns auf gemeinsame Projekte verständigen. 8 ARZT IM LÄNDLE

9 Frage: Wie haben Sie den Prozess bisher erlebt? Was sind Highlights, was Herausforderungen? Dr. Michael Jonas: Für mich verlief der Prozess außerordentlich positiv. Highlights waren sicher die drei Visionsklausuren. Klar erkennbar ist der Wille bei allen, Trennendes zu gun sten der Gemeinschaft und des gesellschaftlichen Gemeinwohls zu überwinden. Herausfordernd und zugleich hochinteressant und anregend sind die zahlreichen Impulse aus der Gesellschaft und der Kollegenschaft, es zeichnen sich interessante Netzwerke ab. Frage: Seit der ersten Klausur sind eineinhalb Jahre vergangen, wo steht der Prozess Ihrer Meinung nach im Moment? Dr. Michael Jonas: Gut Ding braucht Weile. Meiner Einschätzung nach stehen wir vor der Umsetzung wichtiger Projekte für den ärztlichen Nachwuchs, z.b. dem Mentoring. Frage: Wie geht es Ihnen mit den im Prozess verwendeten Methoden? (z.b. Art of Hosting und dabei Arbeit in Kleingruppen, Dialog, Inputs über Story-Telling von Externen) Dr. Michael Jonas: Ich muss zugeben, dass mir die dafür erforderliche Disziplin anfänglich schwer gefallen ist und ich muss mich immer wieder zurücknehmen. Aber für den Prozess sind diese Methoden fruchtbringend und für die Gemeinschaft und den Fortschritt des Prozesses sehr positiv. Frage: Wie nehmen Sie die Ärzteschaft in Vorarlberg wahr? Hat der Prozess Ihnen neue Sichtweisen eröffnet? Dr. Michael Jonas: Die Wahrnehmung der Ärzteschaft hat sich nicht verändert, aber ich habe über die verschiedenen Bereiche unseres Berufs mehr erfahren und einen tieferen Einblick in die Sorgen und Nöte sowie die Wünsche bekommen. Konflikte wurden diskutiert und ausgetragen und dadurch auch überwunden. Das kreative Potential in der Kollegenschaft ist enorm und bei entsprechender Zielsetzung auch die Bereitschaft zum Engagement über den fordernden ärztlichen Alltag hinaus. Frage: Was sind Ihre eigenen, persönlichen Learnings? Dr. Michael Jonas: Wie Neues in die Standesvertretung kommt, wie Kreatives generiert werden kann, was man von anderen Gesundheitsberufen, von anderen gesellschaftlichen Kräften wie Wirtschaftstreibenden und Angestellten in nicht ärztlichen Berufen, Regionalpolitikern lernen kann. Frage: Warum macht es Ihrer Meinung nach Freude, Arzt in Vorarlberg zu sein? Dr. Michael Jonas: Wir haben in Vorarlberg im Vergleich mit anderen Bundesländern und auch mit unseren Nachbarstaaten relativ gute Bedingungen erarbeitet, sowohl im angestellten als auch im niedergelassenen Bereich und wir pflegen das Gespräch mit allen Entscheidungsträgern. Wenn wir einmal von unserem täglich erlebten Optimierungsbedarf wie Reduktion der überbordenden Bürokratie, Wunsch nach mehr Zeit für die PatientInnen und auch für uns selbst etc. absehen, wird unsere ärztliche Tätigkeit außerordentlich wertgeschätzt. Und es ist ein Kulturwandel gegenüber dem ärztlichen Nachwuchs eingetreten, der erfreulich ist. Der Arztberuf ist fordernd, aber auch erfüllend. Die aktuellen politischen Entscheidungen bereiten uns zwar Sorgen, dennoch bin ich optimistisch, dass die Kultur des gemeinsamen Gesprächs in Vorarlberg zu guten Lösungen für die zukünftige medizinische Versorgung führen wird. Frage: Was wünschen Sie sich für die Ärztekammer der Zukunft? Dr. Michael Jonas: Eine starke Einflussnahme in allen Bereichen der Gesundheitspolitik zur Optimierung der medizinischen Versorgung und einen ausreichend gut ausgebildeten ärztlichen Nachwuchs mit Berufsinteresse für alle Versorgungsebenen. Herr Dr. Jonas, herzlichen Dank für das Gespräch! Dornbirn Röthis Bludenz Kostenloser Hörtest Hörgeräte kostenlos Probe tragen Wartungsarbeiten für alle Hörsysteme Gehörschutz Standard oder maßgefertigt LZH Hörtechnik GmbH Feldgasse Dornbirn T +43 (0) ARZT IM LÄNDLE

10 AUS DER KAMMER ÖÄK-Informationskampagne zum Finanzausgleich: Gesundheit! Weniger ist NICHT mehr Die vom Ministerrat beschlossenen Artikel-15a-Vereinbarungen sind die Grundlage für einen radikalen Umbau des gesamten österreichischen Gesundheitssystems. Die Politik streut den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen und verschweigt die negativen Folgen der geplanten Einsparungen und Umstrukturierungen. Nach dem Willen der Regierung soll das Parlament ein Gesetz zur Umsetzung der Vereinbarungen beschließen. Die Österreichische Ärztekammer und die neun Landesärztekammern informieren nunmehr die Bevölkerung im Rahmen einer breit angelegten Informationskampagne mit dem Titel Wenn es um Gesundheit geht, ist weniger NICHT mehr. kämpfen, die Qualität unseres Gesundheitssystems zu erhalten, ja zu verbessern, so der ÖÄK-Präsident. Auftakt der Informationskampagne am Wiener Ballhausplatz mit den Spitzen der Österreichischen Ärztekammer und den Präsidenten der Landesärztekammern. Den Auftakt der breit angelegten österreichweiten Informationskampagne bildete eine Pressekonferenz am Wiener Ballhausplatz mit den Spitzen der Österreichischen Ärztekammer und den Präsidenten aller neun Landesärztekammern. Statements: Dr. Artur Wechselberger, Präsident der Österreichischen Ärztekammer und der Ärztekammer für Tirol: Mit der in der Vorwoche vorgelegten Art.-15a-Vereinbarung wollen sich Länder und Krankenkassen eine Monopolstellung bei der Planung von Kassenstellen sichern. Es geht in erster Linie darum, Geld zu sparen, und das unter dem Deckmantel der vorgeblich verbesserten medizinischen Versorgung. Dass Einsparungen langfristig keine Verbesserung in der Versorgung der Patienten mit sich bringen können, liege eigentlich auf der Hand, werde aber geflissentlich unter den Teppich gekehrt. De facto liefen die Reformvorhaben auf einen radikalen Umbau des jetzigen Systems hinaus, auf massive Verschlechterungen für Ärzteschaft und Patienten gleichermaßen. Die Österreichische Ärztekammer wird daher alles daransetzen, einerseits die Bevölkerung umfassend zu informieren, andererseits werden wir dafür Die Gesundheitspolitik nehme mit ihren Planungen Verknappungen im Gesundheitswesen in Kauf und streue der Bevölkerung Sand in die Augen, betonte Dr. Karl Forstner, 1. ÖÄK-Vizepräsident und Präsident der Ärztekammer für Salzburg: Wir Ärzte wissen aber, dass weniger öffentliche Mittel für das Gesundheitssystem bis ins Jahr 2021 als in allen bisherigen Planungen und realistischen Prognosen weniger Leistungen bedeuten und nicht, wie vorgegaukelt, mehr Versorgung und Qualität. Wir wissen auch, dass weniger Mitspracherechte der Ärzte nicht mehr medizinische Kompetenz in der Planung des Gesundheitswesens heißen kann. Die Politik solle der Bevölkerung sagen, welche Konsequenzen ihre Maßnahmen haben, so Forstner, denn die Ärzteschaft wolle und könne nicht der Mangelverwalter im Gesundheitssystem sein. Dr. Harald Mayer, Obmann der Bundeskurie angestellte Ärzte und ÖÄK-Vizepräsident, warnte vor einer massiven Verschlechterung der spitalsärztlichen Versorgung, wenn die 15a-Vereinbarungen umgesetzt würden: Die Steuerung der Spitalsversorgung würde vollkommen in der Hand von Bürokraten liegen, die Meinung der Ärzteschaft und damit unsere Expertise würde nicht berücksichtigt werden. Gehe der Entwurf durch, könne der gesamte Spitalsbereich in Zukunft 10 ARZT IM LÄNDLE

11 ohne grobe gesetzliche Vorgaben geplant und gesteuert werden. So könnten die Zeitspannen, binnen derer beispielsweise eine chirurgische Abteilung erreichbar sein müsse, willkürlich hinaufgeschraubt werden. Mayer: Das würde zur Schließung einzelner Abteilungen und zu einer Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung führen. Werden Kassenärzte eingespart, landen noch mehr Patienten in den ohnehin schon überfüllten Spitalsambulanzen. Auch an der endlich reduzierten Arbeitszeit werde seitens einiger Bundesländer bereits gerüttelt. Das Ganze wird uns als Stärkung des Gesundheitswesens verkauft, in Wahrheit geht es aber um die Verknappung medizinischer Leistungen, hielt der Obmann der Bundeskurie angestellte Ärzte fest. Vor den Gefahren für den niedergelassenen Bereich warnte der Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und ÖÄK-Vizepräsident, Dr. Johannes Steinhart: Sollten die aktuellen Pläne der Politik Realität werden, müssen Kassenärzte und ihre Patienten mit dramatischen Einschnitten rechnen. Denn dann können kasseneigene Ambulatorien in Zukunft ohne Bedarfsprüfung errichtet werden. Der Kassenarzt, wie wir ihn jetzt kennen, wird verdrängt. Somit würden die beruflichen Möglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten drastisch eingeschränkt, das sei ein Anschlag auf die Freiberuflichkeit. Steinhart weiter: Damit nicht genug: Die Kassen sollen künftig bestehende Verträge einseitig kündigen können. Damit wird der Kassenbereich weiter ausgedünnt. Gleichzeitig verschlechtern sich die Bedingungen: Die Wartezeiten werden noch länger, die verbleibenden Kassenärzte werden zur Fließbandmedizin verdammt. Und für die Patienten stelle sich die Frage, wie sie ein womöglich mehrere Kilometer entferntes Ambulatorium überhaupt erreichen können, speziell in entlegeneren Regionen, wo der öffentliche Verkehr nicht so gut ausgebaut sei. Resolution des Vorstandes der Ärztekammer für Vorarlberg Im Hinblick auf die von Bund, Ländern und Sozialversicherung im Rahmen des Finanzausgleich beschlossene Artikel 15a Vereinbarung hat der Vorstand der Ärztekammer für Vorarlberg in seiner Sitzung am einstimmig nachstehende Resolution beschlossen: Die von Bund, Ländern und Sozialversicherung im Rahmen des Finanzausgleichs beschlossene Artikel 15a Vereinbarung und die dazu gehörigen Umsetzungsgesetze, denen auch im Ministerrat am 15. November 2016 zugestimmt wurde, stellen einen massiven Angriff auf das österreichische Gesundheitssystem dar und werden von der Ärztekammer für Vorarlberg abgelehnt. Mit diesem Vorhaben wird die gesamte Gesundheitsversorgung einem staatlichen Planungssystem unterworfen, in dem einer anonymen Bürokraten GmbH die Planung ohne jegliche Kontrolle und Verantwortung gegenüber der Bevölkerung überantwortet wird. Die Ärzteschaft soll aus dem Planungsprozess ausgeschlossen werden. Dies bedeutet eine Zerstörung der sozialpartnerschaftlichen Beziehung zwischen Ärzteschaft und Sozialversicherung insbesondere im Bereich der Planung von Kassenstellen. Das Ganze läuft auf eine planwirtschaftliche Verwaltung des Gesundheitswesens hinaus. Österreich ist ein alpines Land mit zahlreichen Talschaften, Klein- und Mittelgemeinden und einigen Ballungsräumen. Die dezentrale Versorgung mit allgemeinmedizinischen und fachärztlichen Einzelordinationen ermöglicht bisher trotz der geographischen Gegebenheiten eine wohnortnahe Versorgung. In der nun geplanten Reform soll diese wohnortnahe Versorgung geopfert werden und Ärztezentren für Allgemeinmedizin und Facharztzentren weichen. Diese industriellen Versorgungseinheiten für Haus- und Fachärzte behindern die persönliche Arzt-Patientenbeziehung und fördern eine anonyme ärztliche Versorgung. Der Zugang zur ärztlichen Leistung wird durch Konzentration des medizinischen Angebotes auf wenige Standorte erschwert. Ohnehin schon bestehende Wartezeiten werden massiv zunehmen. Das drohende Ende vieler wohnortnaher Arztpraxen steht im krassen Widerspruch zu dem seit langem ausgegebenem Ziel einer Verlagerung der ärztlichen Versorgung von den Spitälern zu den niedergelassenen, freiberuflichen Ärzten. Das ländliche Gemeindesterben wird durch die geplante Zentralisierung der ärztlichen Versorgung zusätzlich beschleunigt. Unser über Jahrzehnte erfolgreiches System der wohnortnahen ärztlichen Betreuung läuft Gefahr, zerstört zu werden. Eine mit den neuen Bestimmungen ebenfalls geplante Aufweichung der gesetzlich bestehenden Ärztearbeitszeitbeschränkung hätte noch längere Arbeitszeiten und weniger Erholungsphasen für Spitalsärzte zur Folge und würde einen deutlichen Rückschritt in der Behandlungsqualität der spitalsärztlichen Versorgung bedeuten. Durch die beschlossene Senkung der Steigerungsrate bei den Gesundheitsausgaben werden dem österreichischen Gesundheitssystem in den nächsten Jahren insgesamt 4,6 Milliarden Euro entzogen. Das Ganze wird unter dem Titel Stärkung des Gesundheitswesens verkauft. Die neuen Vereinbarungen und Regelungen orientieren sich aber nicht daran, die Bevölkerung ausreichend ärztlich zu versorgen sondern zielen darauf ab, das teilweise ohnehin schon knappe medizinische Angebot weiter einzuschränken und zu rationieren. Von diesen drastischen Bedrohungen des Gesundheitswesens werden in erster Linie die Patienten betroffen sein. Sie werden zum Verlust der freien Arztwahl, Leistungseinschränkungen und Ineffizienzen führen. Die verantwortlichen Landespolitiker sowie die Vorarlberger National- und Bundesräte werden eindringlich ersucht, diese Maßnahmen zu stoppen und mit der Ärzteschaft in einen konstruktiven Gesprächs- und Verhandlungsprozess einzutreten. ARZT IM LÄNDLE

12 AUS DER KAMMER Warnung! Vorsicht vor kostenpflichtigen Registereinträgen für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Derzeit verschickt ein so genanntes Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Formulare mit dem Betreff: Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer- Identifikationsnummer. Es handelt sich dabei um Angebotsschreiben zur Aufnahme der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in eine Online-Datenbank. Das Formular erweckt einen amtlichen Eindruck. Erst aus dem Kleingedruckten wird ersichtlich, dass es sich um eine freiwillige, nicht-amtliche und vor allem kostenpflichtige Eintragung handelt. Wir empfehlen Ihnen, dieses zu ignorieren bzw. zu löschen. Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen bei Aussendungen oder s von dubiosen Unternehmen folgende Punkte zu beachten: - Jede Aussendung, sei sie noch so offiziell, genau durchsehen. - Falls die Aussendung bzw. das E- Mail unseriös oder irreführend wirkt keinesfalls beantworten oder eine Einzahlung leisten. - Bei irrtümlicher Einzahlung, sondern schriftlich die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums erklären. - In weiterer Folge nach Irrtumsanfechtung nicht von Mahnungen auch von Inkassobüros beeindrucken lassen, bei einer Klage aber jedenfalls einen Rechtsanwalt konsultieren. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb Um diese unlauteren Werbemethoden und Geschäftsabschlusspraktiken zu bekämpfen hat die Kammer wie bereits mehrfach berichtet beim Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb eine Mitgliedschaft angenommen. Dieser Schutzverband ist ein Verein, der gegen derartige Geschäftsmethoden notfalls auch mit Klage vorgeht. Mit dieser Mitgliedschaft können gleichzeitig auch alle Kammermitglieder die Hilfe und Unterstützungsmöglichkeiten des Schutzverbandes kostenlos in Anspruch nehmen. Für den Fall, dass also ein Kammermitglied von einem derartigen Fall betroffen ist, kann es sich hinkünftig unter Vorlage entsprechender Unterlagen (Kopien von Unterschriebenem Vertragstext, AGB, Rechnung etc.) am besten per direkt an den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, wenden. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb Schwarzenbergplatz Wien F E office@schutzverband.at Prüfungstermine Arzt für Allgemeinmedizin 2017 Nachstehend finden Sie die Termine für die ÖÄK Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin: (Anmeldeschluss ) (Anmeldeschluss ) (Anmeldeschluss ) (Anmeldeschluss ) Ort: Die Prüfung in Vorarlberg findet in der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17,6850 Dornbirn statt. Anmeldung: Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular per Fax, (05572/ ) (aek@aekvbg.at) oder Post (Schulgasse 17,6850 Dornbirn) an die Ärztekammer für Vorarlberg. Diese prüft die Antrittsvoraussetzungen (30 Monate praktische Ausbildung Eintragung in der Ärzteliste zum Zeitpunkt der Anmeldung, spätestens aber zum Anmeldeschluss) und erteilt gegebenenfalls die Zulassung. Das Anmeldeformular und weitere nützliche Informationen, sowie Musterfragen finden Sie unter at/pruefungen/oeaek-allgemeinmedizin/ Für ergänzende Fragen steht unser Herr Mag. Stefan Nitz (05572/ oder stefan.nitz@aekvbg.at) gerne zur Verfügung. 12 ARZT IM LÄNDLE

13 Sprechstunden Präsident MR Dr. Michael Jonas Donnerstagnachmittag nur gegen telefonische Voranmeldung / Vizepräsidenten 1. Vizepräsident Dr. Hermann Blaßnig Donnerstag ab Uhr 2. Vizepräsident Dr. Burkhard Walla Donnerstagnachmittag jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung / Kurie angestellte Ärzte Obmann Dr. Hermann Blaßnig Donnerstag ab Uhr Obmannstellvertreter: Dr. Thomas Striberski Sitzungstermine 1. Halbjahr 2017 Vollversammlung und Erweiterte Vollversammlung: Montag, , Uhr Vorstand und Verwaltungsausschuss: Montag, , Uhr Montag, , Uhr Montag, , Uhr Montag, , Uhr Kurie Niedergelassene Ärzte Montag, , Uhr Montag, , Uhr Montag, , Uhr Montag, , Uhr Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätestens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Verwaltungsausschuss und die Kurienversammlungen bis spätestens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt einzubringen! jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung / Kurie niedergelassene Ärzte Obmann VP Dr. Burkhard Walla Donnerstagnachmittag Obmannstellvertreter: MR Dr. Harald Schlocker Donnerstagnachmittag jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung / servicestelle@aekvbg.or.at Servicestelle für Ausbildungsärzte Die Kammer will sich verstärkt um die Bedürfnisse und Wünsche der in Vorarlberg in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt stehenden Ärztinnen und Ärzte bemühen. Dazu wird unter servicestelle@aekvbg.or.at eine eigene adresse eingerichtet. Wir werden bemüht sein, schnellstmöglich Antworten und Lösungen für Ihre Anliegen und Fragen zu finden. Natürlich nehmen wir auch gerne Anregungen und Vorschläge entgegen. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme, kontaktieren Sie uns! Children Neujahrskonzert Camerata Salzburg Musik ist Tanz ist Musik. Argentinische Tangos, italienische Tarantellas, spanische Paso Dobles, französische Bransles, englische Hornpipes und österreichische Walzer. Von Béla Bartók, Georg Friedrich Händel über Astor Piazzolla bis Johann Strauß Vater und Sohn. 7. Januar 2017 l Uhr Kulturhaus Dornbirn Karten über v-ticket.at Die gesamten Einnahmen kommen dem Projekt smile4health zugute. Wohltat Klassik Health ARZT IM LÄNDLE

14 AUS DER KAMMER Termine Facharztprüfungen Nachstehend finden Sie eine Liste der bereits feststehenden Prüfungstermine für die Facharztprüfungen Eine Information über die noch nicht festgelegten Termine erfolgt sobald diese terminiert wurden. Anmeldung Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der Ärztekammer für Vorarlberg. Dafür erforderlich sind das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular samt der Bestätigung der Ausbildungszeit und soweit bereits vorhandene Rasterzeugnisse in Kopie, die Sie während Ihrer Ausbildung erhalten haben. Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular per Fax, (05572/ ) at) oder Post (Schulgasse 17, 6850 Dornbirn) an die Ärztekammer für Vorarlberg, diese prüft die Antrittsvoraussetzungen und erteilt gegebenenfalls die Zulassung. Das Anmeldeformular sowie weitere nützliche Informationen Sonderfach Termin Datum 2. Tag finden Sie unter Für ergänzende Fragen steht Ihnen Herr Mag. Stefan Nitz (05572/ oder stefan. gerne zur Verfügung. Anmeldeschluss Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie Wolfgangsee Anatomie Wien Anästhesiologie und Intensivmedizin T Linz Anästhesiologie und Intensivmedizin T Linz Ort EDAIC Part I siehe ESA- Homepage Wien/Innsbruck/ Salzburg Arbeitsmedizin Linz Augenheilkunde und Optometrie Linz Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin Wien Chirurgie Linz Frauenheilkunde und Geburtshilfe Wien Gerichtsmedizin Salzburg Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten Wien Haut- und Geschlechtskrankheiten Linz Herzchirurgie Salzburg Histologie und Embryologie Wien Hygiene und Mikrobiologie Wien Immunologie Wien Innere Medizin T Wien Innere Medizin T Salzburg Innere Medizin - Grundprüfung Salzburg Innere Medizin und Pneumologie Wien Innere Medizin und Rheumatologie folgt folgt folgt Kinder- und Jugendchirurgie Wien 14 ARZT IM LÄNDLE

15 Kinder- und Jugendheilkunde Salzburg Kinder- und Jugendpsychiatrie Wien Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin Wien Lungenkrankheiten Wien Medizinische Genetik Wien Medizinische Leistungsphysiologie Wien Medizinische und chem. Labordiagnostik Wien Mund,- Kiefer-, und Gesichtschirurgie Bad Hofgastein Neurobiologie Wien Neurochirurgie folgt Neurologie T Innsbruck Neurologie T Innsbruck Neuropathologie Wien Nuklearmedizin Zell am See Orthopädie und orthopädische Chirurgie Linz Orthopädie und Traumatologie Linz Pathologie Wien Pathophysiologie Wien Pharmakologie und Toxikologie Wien Physikalische Med und allg. Rehabilitation Wien Physiologie Wien Plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie Graz Psychiatrie / u.psychoth. Medizin T Gmunden Psychiatrie / u.psychoth. Medizin T Wien Radiologie T Wien Radiologie - vorgezogener MC-Test ( Physik-Test ) T Wien Radiologie T Wien Radiologie - vorgezogener MC-Test ( Physik-Test ) T Wien Sozialmedizin Wien Spezifische Prophylaxe u. Tropenmedizin Wien Strahlentherapie - Radioonkologie Linz Thoraxchirurgie Wien Unfallchirurgie Linz Urologie folgt folgt folgt Virologie Wien ARZT IM LÄNDLE

16 AUS DER KAMMER Neue Ärzte-Ausbildung: Antrag auf Anerkennung als Lehrpraxis Mit der neuen Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 sind neue Bestimmungen für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und zum Facharzt und damit einhergehend auch neue Regelungen für die Anerkennung einer Lehrpraxis in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass alle niedergelassenen Ärzte (somit auch alle bestehenden Lehrpraxen), die Turnusärzte nach den Regelungen der neuen Ärzte- Ausbildungsordnung 2015 (Basisausbildung mit ) ausbilden möchten, zwingend um eine neue Anerkennung ansuchen müssen. Antragsformulare Adaptierte Antragsformulare für die Bewilligung als Lehrpraxis sind auf unserer Homepage unter www. arztinvorarlberg.at (Arzt und Beruf/Ausbildung/Lehrpraxis) sowie auf der Webseite der österreichischen Ärztekammer unter lehrpraxen abrufbar. Diese Formulare sind ausschließlich auf elektronischem Weg auszufüllen. Lehrpraxisleiterseminar Voraussetzung für eine Bewilligung als Lehrpraxis ist die Absolvierung eines Lehrpraxisleiterseminares im Ausmaß von zwölf Stunden. Nach Absolvierung dieses Lehrpraxisleiterseminars kann dann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Solche Seminare werden demnächst auch in Vorarlberg angeboten. Eine gesonderte Information dazu erfolgt noch. DFP-E-Learning Ab sofort gibt es eine kostenlose, DFP-approbierte E-Learning-Fortbildung, die bereits acht Stunden der Anforderung von 12 Stunden abdeckt (mindestens vier Stunden müssen Ärzte im Rahmen von Präsenzveranstaltungen absolvieren) Näher Infos dazu unter: angebot/ e-learning Für ergänzende Fragen stehen Ihnen Dr. Jürgen Winkler (Tel , aekvbg.at) und Mag. Nitz (Tel / , )gerne zur Verfügung. Pflegehilfeausbildung Fortbildung Mitteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 17. November 2016 Die Abteilung IVd Sanitätsangelegenheiten beim Amt der Vorarlberger Landesregierung hat am beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen angefragt, ob bezüglich Umfang und Inhalt der Aufschulung zur Pflegeassistenz für Absolventen von Pflegehilfelehrgängen gewisse Anforderungen gestellt sind und welche Bestätigung über die absolvierte Fortbildung ausgestellt werden soll. Laut Antwort des Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sind AbsolventInnen von Pflegehilfelehrgängen nur verpflichtet, sich die zusätzlichen Kompetenzen anzueignen. Die Aneignung der Kompetenzen muss nicht zwingend in einem von einer Schule angebotenen Lehrgang erfolgen. Bezüglich Umfang und Inhalt der Erweiterung der Kompetenzen gibt es keine Vorgaben. Die Personen, die die Pflegehilfeausbildung gemäß Pflegehilfe-Ausbildungsverordnung absolviert haben, sind ab zur Ausübung des Berufes als Pflegeassistenz und zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegeassistent / Pflegeassistentin berechtigt. Die Ausstellung eines neuen Zeugnisses in Pflegeassistenz nach Absolvierung einer entsprechenden Fortbildung ist nicht zulässig. FL (Assistenz-) Ärztin/Arzt 50 bis 100% gesucht in Grundversorger Gruppenpraxis in Schaan FL Ab (o.n.v.) suchen wir einen (Assistenz-)Ärztin/ Arzt zur Unterstützung unseres Teams. Ausbildung zum Facharzt für Allgemeine Innere Medizin anerkannt, Möglichkeiten zur Ausbildung in Sportmedizin bzw. Infektiologie. Notfalldienste erwünscht abends bis 22 Uhr und Wochenendtage 8 bis 20 Uhr. Sehr angenehmes Klima. Flexible Arbeitszeiten. Selbstständiges Arbeiten. Breites Patientenspektrum. Drs. Hermann & Marxer Medicare AG, Im Bretscha 7, 9494 Schaan, 16 ARZT IM LÄNDLE

17 AUSSCHREIBUNG EINER KASSENVERTRAGSARZTSTELLE Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg wird von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vorbehaltlich der Zustimmung des Landesstellenausschusses sowie auch der SVA der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im arzt im ländle, Ausgabe August 2016 und im Internet folgende Kassenvertragsarztstelle ausgeschrieben: Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin in Hard Niederlassungsbeginn: III. Quartal 2017 (Nfg. Dr. Walter TONKO) 1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17, per Post oder händischer Abgabe eingebracht werden und müssen bis spätestens , 12:00 Uhr, dort eingelangt sein. 2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen: Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise. Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obgenannten Nachweise für die Zusatzqualifikation von der Ärztekammer für Vorarlberg bestätigt wird. Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. KAD Dr. Jürgen HEINZLE), schriftlich, per Fax ( ), telefonisch ( ) oder per bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per Fax (Fax-Nr ), telefonisch ( ) oder per angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter bzw. zum Download zur Verfügung. 3. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. 4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird der festgelegt. 5. Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen - sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden - zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in) vom Auswahlverfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des 343 Abs. 3 ASVG. Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse: Der leitende Angestellte: Dir. Mag. Christoph Metzler e.h. Der Obmann: Manfred Brunner e.h. Für die Ärztekammer für Vorarlberg: Der Präsident: MR Dr. Michael Jonas e.h. Hinweise für Bewerbungen für Kassenvertragsarztstellen Für Bewerbungen ist ausnahmslos der bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse oder bei der Ärztekammer erhältliche Fragebogen zu verwenden. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, dürfen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Allen Kollegen und Kolleginnen, die beabsichtigen, sich künftig für eine Kassenvertragsarztstelle zu bewerben, wird dringend empfohlen, sich die für eine solche Bewerbung notwendigen Nachweise (insbesondere Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.) so früh wie möglich zu beschaffen, damit diese dann im tatsächlichen Bewerbungsfall auch zur Verfügung stehen. Bei Unklarheiten hinsichtlich des Fragebogens bzw. der erforderlichen Nachweise ist die Ärztekammer für Vorarlberg gerne bereit, Bewerber zu beraten und zu unterstützen. Um rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird ersucht! ARZT IM LÄNDLE

18 AUS DER KAMMER Kassenstellenbewerbungen: Neue Richtlinie betreffend gastrointestinal-endoskopische Leistungen Die Bundeskurie der Niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer hat eine neue Richtlinie über die Durchführung von gastrointestinal-endoskopischen Leistungen beschlossen. Diese sind am 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Damit ergeben sich auch Änderungen im Zusammenhang mit Bewerbungen für Kassenvertragsfacharztstellen für Innere Medizin. Für die Zusatzqualifikationen Gastroskopie und Koloskopie (sofern der Bewerber nicht ohnehin über das von der ÖÄK ausgestellte Additivfacharztdiplom Gastroenterologie und Hepatologie verfügt) können im Bewerbungsverfahren Punkte nur dann vergeben werden, wenn die Ärztekammer für Vorarlberg zuvor die entsprechenden Ausbildungsnachweise für Gastroskopie und Koloskopie nach dieser neuen Richtlinie anerkannt und eine entsprechende Bestätigung ausgestellt hat. Text der Übergangsbestimmungen (siehe Art. IV der neuen Richtlinie) Personen, die eine Berechtigung nach der bisherigen Richtlinie (Anm.: Richtlinie vom ) erworben haben, gelten als Berechtigungsinhaber gemäß der neuen Richtlinie. Über Antrag wird diesen Personen eine entsprechende Bestätigung von der Ärztekammer für Vorarlberg ausgestellt. Personen, die vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie eine Ausbildung begonnen haben, können diese bis maximal 2 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie (somit bis längstens ) nach der bisherigen Richtlinie (Anm. :Richtlinie vom ) beenden. Es wird daher allen Interessenten für eine Kassenvertragsfacharztstelle für Innere Medizin enpfohlen, rechtzeitig die entsprechende Anerkennung in Gastroskopie und Koloskopie bei der Ärztekammer für Vorarlberg zu beantragen, damit im tatsächlichen Bewerbungsfall die erforderliche Anerkennung/Bestätigung dann auch vorliegt. Für Fragen steht Ihnen unser Herr Mag. Nitz (Tel / , stefan.nitz@aekvbg.at) gerne zur Verfügung. STIFTUNG MARIA EBENE LUKASFELD Sucht hat viele Gesichter. Therapie auch. Die Stiftung Maria Ebene ist das Vorarlberger Kompetenzzentrum für Suchtkranke. Zur Verstärkung unseres Teams an der Therapiestation Lukasfeld in Meiningen suchen wir im Beschäftigungsausmaß von % eine/n Fachärztin/arzt für Psychiatrie oder Ärztin/arzt für Allgemeinmedizin Ihre Aufgaben Medizinische Betreuung der Patienten in Entgiftung und Entwöhnung Psychotherapeutische Begleitung bei entsprechender Qualifikation Zusammenarbeit im interdisziplinären therapeutischen Team Welche Voraussetzungen Sie mitbringen Jus practicandi bzw. Approbation Interesse an der Arbeit mit adoleszenten Menschen mit Suchterkrankungen Wir bieten Ein lebendiges, multiprofessionelles Team Sozialleistungen eines modernen Betriebs wie Supervision, Weiterbildung etc. Geregelte Dienstzeit Entlohnung entsprechend dem Gehaltsschema für Vorarlberger Krankenanstalten Die Therapiestation Lukasfeld liegt wunderschön im Vorarlberger Rheintal mit Blick auf die Schweizer Berge und guter Anbindung zu den Skiregionen und zum Bodensee. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Weitere Informationen erhalten Sie bei OÄ Dr. Kirsten Habedank T E kirsten.habedank@mariaebene.at. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an Verwaltungsdirektor Mag. Günter Amann E guenter.amann@mariaebene.at. Stiftung Maria Ebene Maria Ebene Frastanz T H 18 ARZT IM LÄNDLE

19 Besetzung von Kassenvertragsarztstellen G emäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Ver tragsärzten wird mitgeteilt, dass die im Arzt im Ländle (11/2016) ausgeschriebenen Kassenvertragsarztstellen für Allgemeinmedizin in Thüringen (Nachfolge Dr. Hubert Zerlauth) mit dem Alleinbewerber, Herrn Dr. Max Ogrisek, Allgemeinmedizin in Lustenau (Nachfolge Dr. Hermine Engl) mit der Alleinbewerberin, Frau Dr. Hayrinisio Zawudinova und die Hinweis: Für die ebenfalls ausgeschriebenen Kassenvertrags arztstellen für Allgemeinmedizin in Bludenz (Stellenverlegung und Nachfolge Dr. Michael Jeleff) und in Egg (Nachfolge Dr. Josef Nardin) sind keine Bewerbungen eingegangen. besetzt werden. 'LH I QI /DQGHVNUDQNHQKlXVHU 9RUDUOEHUJV YHUSÀLFKWHQ VLFK I U 3DWLHQWHQ MlKUOLFK PHGL]LQLVFKH /HLVWXQJHQ DXI K FKVWHP 1LYHDX XQG SURIHVVLRQHOOH 6HUYLFHTXDOLWlW DQ]XELHWHQ 0LWDUEHLWHU JHEHQ GDI U LKU %HVWHV Zur Verstärkung unseres ärztlichen Teams suchen wir zur Einstellung nach Vereinbarung eine/einen STATIONSÄRZTIN/-ARZT (TEILZEIT MÖGLICH) am Department für Remobilisation und Nachsorge Landeskrankenhaus Rankweil Aufgabenbereich - Nachbehandlung von überwiegend orthopädischen und unfallchirurgischen Patienten mit 28 Betten Ihre Kompetenzen - abgeschlossene Ausbildung zum/zur Allgemeinmediziner/-in evt. auch Arzt/Ärztin in Ausbildung zum/zur Allgemeinmediziner/-in - Bereitschaft zum selbständigen Arbeiten und zugleich Teamfähigkeit - evt. Interesse an späterer Ausbildung im Fach Physikalische Medizin und Remobilisation Wir bieten Ihnen - umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Karrieremöglichkeiten in den Vorarlberger Landeskrankenhäusern - geregelte Dienstzeit - Entlohnung nach dem Landesbedienstetengesetz diverse Sozialleistungen eines modern geführten Betriebes sowie - Kinderbetreuung und weitere interessante Sozialleistungen Interesse geweckt? Bitte bewerben Sie sich online unter oder senden Sie Ihre Bewerbung an die Personalabteilung des Landeskrankenhauses Rankweil, Valdunastraße 16, 6830 Rankweil, personalabteilung@lkhr.at Fragen zur ausgeschriebenen Position beantwortet Ihnen Dep.Ltg. Frau Dr. Oschepp, T +43 (0) VORARLBERG HAT VIELE GUTE SEITEN Dazu gehören zum Beispiel 111 Blasmusikvereine, Pistenkilometer und 41 Schigebiete. Hier lässt sich s gut leben. Und hier lässt sich s auch wunderbar arbeiten. Die Landeskrankenhäuser suchen: V ÄRZTIN/ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN ODER FACHÄRZTIN/FACHARZT jeweils in oder mit Ausbildung zu Psy II-/Psy III-Diplom der ÖAK am Landeskrankenhaus Hohenems Wir bieten Ihnen einen modernen Arbeitsplatz, gute Weiterbildungsund Karrieremöglichkeiten, Kinderbetreuung und eine 48-h-Woche. Melden Sie sich und lernen Sie uns kennen! VORARLBERGER LANDESKRANKENHÄUSER ARZT IM LÄNDLE

20 Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland erbringt mit rund 1400 Mitarbeitenden die medizinische Grundversorgung für die Bevölkerung dieser Regionen. Sie betreibt dazu die Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt, die als ein Unternehmen geführt werden. Derzeit wird die hochstehende Spitalversorgung der Region durch den Neubau der Spitäler Altstätten und Grabs bis 2021 weiter ausgebaut, um nebst dem neusten medizinischen und technischen Stand auch eine moderne Infrastruktur anzubieten. Die Anästhesieabteilungen der drei Spitäler sind als gemeinsames Departement organisiert. Sie führen zusammen pro Jahr über 9500 Allgemein- und Regionalanästhesien in den Bereichen Viszeralchirurgie, Orthopädie, Traumatologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie, HNO, Handchirurgie, Zahnheilkunde, Kiefer-, Gefäss- und Plastische Chirurgie durch. Das Departement verfügt über eine Weiterbildungsanerkennung in Anästhesiologie der Kategorie B (2 Jahre). Zur Verstärkung unseres Teams im Departement Anästhesie, Intensivmedizin & Reanimation, suchen wir nach Vereinbarung schwerpunktmässig für den Standort Walenstadt eine/-n OBERÄRZTIN/-ARZT ANÄSTHESIE % Ihre Aufgaben Sie sind als Anästhesist/-in im OP mit einem breiten operativen Spektrum, sowohl im Routinebetrieb als auch im Dienst, tätig. Die Weiterbildung der Assistenzärztinnen und -ärzte sowie die enge Zusammenarbeit mit den Kliniken gehört ebenfalls zu Ihrem Aufgabenbereich. Sie verfügen über eine abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Facharzt/-ärztin Anästhesie FMH bzw. über Äquivalenzanerkennungen von ausländischen Weiterbildungen in Anästhesie oder stehen kurz davor, diese zu erlangen. Sie haben reichlich Erfahrung in allen Bereichen der Anästhesie (inklusive Regionalanästhesie) und verfügen über hervorragende Kenntnisse und Erfahrungen in allen gängigen Verfahren der Narkoseführung (inkl. TIVA/TCI) auch im Kindesalter sowie grosse Routine in der ultraschallgestützten Regionalanästhesie. Intensivmedizinische Vorkenntnisse sind von Vorteil. Eine konstruktive interdisziplinäre Zusammenarbeit ist Ihnen wichtig. Zudem zeigen Sie grosses Engagement bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Assistenz- Unser Angebot Wir sind ein zukunsorientiertes und innovatives Unternehmen in einer landschaftlich reizvollen Umgebung. Es erwartet Sie eine vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten und kollegialen Team. Wir fördern Aus-, Fort- und Weiterbildungen aktiv. Die Wohnungssuche wird durch die SR RWS unterstützt. Ihre Bewerbung Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen PD Dr. med. Thomas Heidegger, Chefarzt des Departements Anästhesie, Intensivmedizin & Reanimation, T oder Dr. med. Thomas Reinhardt, Chefarzt Stv. und Standortleiter Walenstadt, T , gerne zur Verfügung. ONLINE-BEWERBUNG unter 20 ARZT IM LÄNDLE

21 ARZT IN DER PRAXIS Änderungen bei der VGKK-Honorarordnung ab 1. Jänner 2017 In der Oktober-Ausgabe 2016 des Arzt im Ländle haben wir über die mit der Vorarlberger Gebietskrankenkasse ausverhandelte neue Honorarordnung, gültig ab 1. Oktober 2016, informiert. Nachstehend finden Sie eine Aufstellung der stufen weise beschlossenen und nunmehr mit neuen gültigen Honorar- bzw. Punktewerterhöhungen bzw. Bestimmungen. Sämtliche gesamtvertragliche Vereinbarungen können im Volltext auf der Homepage der Ärztekammer für Vorarlberg eingesehen sowie heruntergeladen werden. (www. arztinvorarlberg.at Arzt und Beruf Kassenwesen VGKK). Gültige Punktewerte und Zuschläge ab Punktewert für kurative Abrechnung: für die Punkte von 1 bis pro Quartal 1,2258 für die Punkte von bis pro Quartal 1,0163 für die Punkte von bis pro Quartal 0,6287 für die Punkte von bis pro Quartal 0,5238 für die Punkte ab pro Quartal 0,1572 Punktewert für Betreuungsfälle: Punktewert für deutsche Grenzgänger 1,4261 Punktewert für österreichische Fremdkassen 1,4261 Punktewert für Fürsorgefälle 1,4261 Punktewert für zugeteilte Kriegsbeschädigte 1,1252 Zuschläge für Krankenbesuche: für einen Krankenbesuch (ausgenommen Besuche an zum Wochenend- oder Feiertagsdienst eingeteilte Ärzte) 10,47 für einen Mitbesuch 6,28 Zuschläge für Nachtbesuche und Nachtordinationen in der Zeit von Uhr bis 7.00 Uhr: für einen Nachtbesuch 38,54 für eine Nachtordination 22,42 Zuschläge für Besuche und Ordinationen an zum Wochenendoder Feiertagsdienst eingeteilte Ärzte: für einen Nachtbesuch (20.00 Uhr bis 7.00 Uhr) 81,63 für eine Nachtordination (20.00 Uhr bis 7.00 Uhr) 42,78 für einen Wochenendbesuch 56,09 für eine Wochenendordination 22,42 Mindestzuschlag für zum Wochenend- oder Feiertagsdienst eingeteilte Ärzte: 148,02 Valorisierung der Röntgenunkosten ab um 1,5% Maximalbetrag für Röntgenunkosten von Teilradiologen: ,49 Erhöhung der Tarife für Vorsorgeuntersuchungen ab um 1.5% allgemeines Untersuchungsprogramm (VU-Basis) 82,00 VU-Gyn 25,86 Vorsorgemammographie (beiseitig) 78,07 Vorsorgemammasonograhie (beiseitig) 26,98 Vorsorgekoloskopie: - Pos (komplette) 261,99 - Pos (inkomplette) 189,96 - Schlingenpolypektomie: 40 Punkte bei Vertragsärzten und 39,38 bei Wahlärzten Erhöhung des MUKI-Punktewertes ab um weitere 1,5% auf 1,4027 Erhöhung des Punktewertes für die Psychotherapieregelung ab um weitere 1,5% auf 0,8376 Erhöhung des SVB-Punktewertes ab um weitere 1,5% auf 1,0941 Erhöhung des Honorars für die Pos. 238 ( kassenärztliche Behandlung von Substitutionspatienten in den von der Vereinbarung der Kasse mit dem Land vom umfassten Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger durch Vertragsärzte für Allgemeinmedizin ) ab um weitere 1,5% auf 82,42 Valorisierung des Wahlarztpunktewertes Der Wahlarztpunktewert wird ab um weitere 1,5% auf 0,6293 (Rückersatzbetrag pro Punkt: 0,5034) erhöht. Verbesserungen bei nachfolgenden Leistungspositionen ab : Die Erstordinationspositionen (Pos. 10 und 18) bei Allgemeinmedizinern werden ab um einen weiteren Punkt (auf 18 Punkte bzw. 24 Punkte) erhöht; für die Jahre 2018 und 2019 sind entsprechende weitere Erhöhungen um jeweils einen Punkt geplant. ARZT IM LÄNDLE

22 ARZT IN DER PRAXIS Der Nr.1 Begleiter für die Kitteltasche ist nun kostenlos erhältlich Diagnosia Index beinhaltet monatliche Aktualisierungen der FLs (AGES&EMA) beinhaltet Erstattungsinformationen breit vertreten in diversen Fachrichtungen Barcode- Scanner Dauerhaft kostenlose Nutzung nach Eingabe Ihrer ÖAK-Nummer. Ganz einfach die kostenlose Variante der Diagnosia Index App im AppStore oder Google PlayStore downloaden Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner Der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer hat in seiner Sitzung am 11. November 2016 beschlossen, die arbeitsmedizinischen Empfehlungstarife gültig ab 1. Jänner 2017 wie folgt festzulegen. Einsatzzeit Stunden / Jahr Betrag pro Stunde in e , ,44 > ,41 Gegenüber dem Jahre 2016 entspricht das einer Erhöhung von 1,6 %. Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, Bürokosten etc. sind separat zu vereinbaren. Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über Maßnahmen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit Über nachstehende Arzneispezialitäten ist an die in Betracht kommende Ärzteschaft ein Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen im Wege der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ergangen: Betrifft: Risiko einer Pankreatitis bei der Anwendung von Blincyto BLINCYTO 38,5 Mikrogramm Pulver für ein Konzentrat und Lösung zur Herstellung einer Infusionslösung Zulassungsnummer: EU/1/15/1047/001 Wirksamer Bestandteil: Blinatumumab Zulassungsinhaber: Amgen 22 ARZT IM LÄNDLE

23 ÖÄK-Diplom Manuelle Medizin Ausbildungskurs startet im Frühjahr 2017 in Vorarlberg Die Seminartermine März 2017 (Seminarwoche I in Schloss Hofen/Lochau) 27. Juni 2. Juli 2017 (Seminarwoche II in Schloss Hofen/Lochau) Sept (Seminarwoche III in Schloss Hofen/Lochau) Die beiden letzten Termine sind noch nicht fixiert. Sie werden mit der Gruppe abgesprochen. Leitung der Fortbildung Dr. Hermann Locher, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Geschäftsführer und wissenschaftlicher Koordinator der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM-MWE) Tettnang. Nach der erfolgreichen Durchführung eines Lehrgangs für Manuelle Medizin bietet das Bildungszentrum Schloss Hofen zusammen mit der Vorarlberger Ärztekammer einen weiteren Ausbildungskurs in Vorarlberg an. Damit ist es möglich, ohne aufwendiges Reisen nach Graz und Wien das ÖÄK-Diplom in einem überschaubaren Zeitrahmen zu absolvieren. Lehrgangsstart ist März Behandlung mit den Händen Manuelle Medizin ist eine anerkannte Behandlungsmethode und hat einen festen Platz in der Schulmedizin. Sie wird vor allem bei Rücken-, Gelenk- und Muskelschmerzen eingesetzt. Beschwerden die durch Fehlbelastungen, Unfälle oder Krankheiten entstehen, können so behandelt werden. Mit gezielten Handgriffen stellt der auf Manuelle Medizin spezialisierte Arzt die Beweglichkeit von Wirbelsäule und Gelenken wieder her. Er löst Blockierungen sowie muskuläre Verspannungen, er korrigiert gestörte Gelenkfunktionen und kann so die Schmerzen lindern. Umfang der Ausbildung Die Fortbildung in Manueller Medizin umfasst 300 Stunden, die sich in 100 Stunden Theorie und 200 Stunden Praxis einschließlich Demonstration unterteilen. Das gesamte Programm (alle fünf Ausbildungswochen) wird in zweieinhalb Jahren angeboten. Lehrgangsleiter Dr. Hermann Locher Kosten des Lehrgangs Euro 880, pro Kurswoche für Mitglieder der Gesellschaft Euro 1.000, pro Kurswoche für Nichtmitglieder der Gesellschaft Euro 129, Mitgliedsbeitrag pro Jahr Die Anmeldeunterlagen sind der Homepage von Schloss Hofen unter zu entnehmen. Für weitere Informationen zum ÖÄK-Diplom in Manueller Medizin steht das Sekretariat unter der Nummer 05574/ gerne zur Verfügung. ARZT IM LÄNDLE

24 FORTBILDUNG Ärzte-Diplomfortbildung Vorarlberg 2016/2017 Datum Zeit Ort Veranstaltung Thema Referenten Veranstalter Mi LKH Rankweil Alkohol und Folgeerkrankungen Th. Bitriol LKH Rankweil; Seminarraum II Tel Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. MEDIZINISCH Mi LKH Rankweil Innerklinisches Notfallmanagement A. Schnetzer LKH Rankweil; Seminarraum II Tel Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. MEDIZINISCH Sa LKH Feldkirch 13. Vbg. Fortbildungssymposium für MKG-Chirurgie diverse Referenten LKH Feldkirch, Mund-, Kiefer- und Panoramasaal Gesichtschirurgie; Tel Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 9 Pkt. MEDIZINISCH (mkg-feldkirch@lkhf.at) So- Lech/Zug 16. Wintertagung f. Allgemeinmedizin diverse Referenten Anmeldung online über Sa Rote Wand Tel Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: ANGESUCHT (Anmeldung erforderlich) Mo- Lech 31. Arlberger Gynäkologielehrgang diverse Referenten Asklepios Klinik Barmbek; Fr Hotel Sonnenburg Tel (Prof. Dr. Schwärzler) Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 50 Pkt. MEDIZINISCH (Anmeldung erforderlich) Mi LKH Rankweil Schnittstelle Kardiologie/Psychiatrie M. Frick LKH Rankweil; Seminarraum II Tel Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. MEDIZINISCH Do KH Dornbirn Scham-Hüterin der Menschenwürde St.Marks KH Dornbirn, Klinisch Ethisches Komitee; Aula im Kontext eines Krankenhauses Tel Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: ANGESUCHT Sa- Lech IV. Hanseatische Sonografie Akademie; Vom Symptom zur Diagnose diverse Referenten Asklepios Klinik Barmbek; Mo Hotel Sonnenburg Tel (Prof. Dr. Schwärzler) Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 50 Pkt. MEDIZINISCH (Anmeldung erforderlich) Sa KH Dornbirn Onkologische Frühjahrstagung diverse Referenten KH Dornbirn, Abteilung für Chirurgie Aula und Innere Medizin; Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: BEANTRAGT Do- Bregenz 6. Interdisziplinärer österreichischer Palliativkongress, diverse Referenten LKH Hohenems, Abtl. Innere Medizin; Sa Festspielhaus Kontoversen in Palliative Care Tel: (Dr. Otto Gehmacher) Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 22 Pkt. MEDIZINISCH (Anmeldung erforderlich) 24 ARZT IM LÄNDLE

25 Österreichischer Impftag 2017 Gesunde Gesellschaft Gehört Impfen (noch) dazu? Wann: Wo: 14. Jänner 2017, 9-17 Uhr Austria Center Vienna Beim Impftag wird beleuchtet, was Impfprogramme zur Gesundheitsförderung beigetragen haben und was sie künftig erreichen können und sollen. Wichtig hierbei ist auch die Auseinandersetzung mit den heutigen Gesellschaftsstrukturen und dem Life Style und warum sozialer Zusammenhalt mehr denn je für das Gelingen von Impfprogrammen gefragt ist. Der Österreichische Impftag 2017 ist mit 8 medizinischen DFP-Punkten approbiert. Bei etwaigen Rückfragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an: Österreichische Akademie der Ärzte GmbH c/o Confero Frau Mag. Irmgard Kollmann Tel.: +43 (1) i.kollmann@arztakademie.at Die Versorgung von psychisch Kranken Schwangeren in Vorarlberg: Defizite, Bedarf und Prioritäten Wann: Wo: 19. Jänner 2017, Uhr Hotel Martinspark Dornbirn Anmeldung: per Mail bis i.jacq@chwanger.li ARZT IM LÄNDLE

26 SERVICE BEZAHLTE ANZEIGEN Ausbildung zur Ordinationsassistenz Das Bundesgesetz medizinische Assistenzberufe-Gesetz regelt die Ausbildung der Ordinationsassistenz. Personen, die zur Ausübung der Ordinationsassistenz berechtigt sind, dürfen die Berufsbezeichnung Ordinationsassistent / Ordinationsassistentin führen. Das Berufsbild umfasst die Assistenz bei medizinischen Maßnahmen in ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, selbständigen Ambulatorien, Sanitätsbehörden und nicht bettenführenden Organisationseinheiten einer Krankenanstalt, nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung. Der Gesamtumfang der Ausbildung beträgt 650 Stunden, wobei ca. die Hälfte als Praktikum zu absolvieren ist. Facts: Start: berufsbegleitend anerkannter Abschluss Persönliche Beratung: Sandra Geißinger T 05572/ E sg@vlbg.wifi.at Bitte beachten Sie auch die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte! Ausführliches Informationsmaterial erhalten Sie im WIFI Dornbirn Praxismanagement Der Erfolg einer Arztpraxis ist neben der medizinischen Qualität von einer effizienten Praxisführung abhängig. Die Praxismanagerin entlastet den Arzt. Ihr werden Aufgaben eigenverantwortlich übertragen, welche weit über die allgemeine Praxisverwaltung hinausgehen. Die Ausbildung richtet sich an Praxismitarbeiter mit Berufserfahrung. Tätigkeitsprofil der Praxismanagerin: Personalmanagement Führen des Praxisteams Strukturen und Abläufe in der Praxis gestalten und optimieren Effizientes Zeitmanagement Qualitäts- und Patientenmanagement Logistikverwaltung Marketingauftritt uvm. Start: berufsbegleitend Facts: Persönliche Beratung: Sandra Geißinger T 05572/ E sg@vlbg.wifi.at Beachten Sie auch die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte! Bitte fordern Sie unsere ausführliche Infomappe an! 26 ARZT IM LÄNDLE

27 FACHINFORMATIONEN Fachinformation zu Inserat neben Seite 12 Augmentin 500 mg/50 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung; Augmentin mg/100 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung; Augmentin mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung; Augmentin 875 mg/125 mg Filmtabletten; Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten; Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen; QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG: Augmentin 500 mg/50 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung: Jede Durchstechflasche bzw. Flasche enthält Amoxicillin-Natrium entsprechend 500 mg Amoxicillin und Kalium-Clavulanat entsprechend 50 mg Clavulansäure. Augmentin mg/100 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung: Jede Durchstechflasche bzw. Flasche enthält Amoxicillin-Natrium entsprechend 1000 mg Amoxicillin und Kalium-Clavulanat entsprechend 100 mg Clavulansäure. Augmentin mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: Jede Durchstechflasche bzw. Flasche enthält Amoxicillin-Natrium entsprechend 2000 mg Amoxicillin und Kalium-Clavulanat entsprechend 200 mg Clavulansäure. Augmentin 875 mg/125 mg Filmtabletten; Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten; Jede Filmtablette enthält Amoxicillin-Trihydrat entsprechend 875 mg, bzw. 500 mg Amoxicillin und Kaliumclavulanat entsprechend 125 mg Clavulansäure. Sonstige Bestandteile: Tablettenkern : Magnesiumstearat, Carboxymethylstärke-Natrium, kolloidales wasserfreies Siliciumdioxid, mikrokristalline Cellulose. Filmüberzug: Titandioxid (E171), Hypromellose, Macrogol (4000, 6000), Dimeticon. Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen; Nach Rekonstitution enthält jeder ml orale Suspension Amoxicillin-Trihydrat entsprechend 80 mg Amoxicillin und Kaliumclavulanat entsprechend 11,4 mg Clavulansäure. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: 1 ml enthält 3,32 mg Aspartam (E951); Enthält Maltodextrin (Glucose); Sonstige Bestandteile: Magnesiumstearat, Aspartam (E951), Natriumbenzoat, Crospovidon, Xanthangummi, Siliciumdioxid, kolloidales wasserfreies Silicium, Natrium-Carboxmethylcellulose, und Erdbeeraroma (enthält Maltodextrin); KLINISCHE ANGABEN: Pharmakotherapeutische Gruppe: Kombinationen von Penicillinen, inkl. Beta-Laktamase-Inhibitoren, ATC-Code: J01CR02; Anwendungsgebiete: Augmentin ist für die Behandlung folgender Infektionen bei Erwachsenen und Kindern indiziert (siehe Abschnitte 4.2, 4.4 und 5.1 der Fachinformation): Augmentin 500 mg/50 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung; Augmentin mg/100 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung; Augmentin mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung - schwere Infektionen von Hals, Nase und Ohr (wie Mastoiditis, Peritonsillarinfektionen, Epiglottitis und Sinusitis mit einhergehenden schweren systemischen Anzeichen und Symptomen) - akute Exazerbationen einer chronischen Bronchitis (nach adäquater Diagnosestellung) - ambulant erworbene Pneumonie - Urozystitis - Pyelonephritis - Haut- und Weichteilinfektionen, insbesondere Infektionen der unteren Hautschichten, Tierbisse, schwere dentale Abszesse mit sich lokal ausbreitender Infektion - Knochen- und Gelenkinfektionen, insbesondere Osteomyelitis - intraabdominelle Infektionen - Infektionen der weiblichen Geschlechtsorgane; Prophylaxe von Infektionen im Zusammenhang mit größeren operativen Eingriffen folgender Arten: - Magen- und Darmtrakt - Beckenhöhle - Kopf und Hals - Gallentrakt; Augmentin 875 mg/125 mg Filmtabletten; Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten; Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: - akute bakterielle Sinusitis (nach adäquater Diagnosestellung) - akute Otitis media - akute Exazerbationen einer chronischen Bronchitis (nach adäquater Diagnosestellung) - ambulant erworbene Pneumonie - Urozystitis - Pyelonephritis - Haut- und Weichteilinfektionen, insbesondere Infektionen der unteren Hautschichten, Tierbisse, schwere dentale Abszesse mit sich lokal ausbreitender Infektion. - Knochen- und Gelenkinfektionen, insbesondere Osteomyelitis.Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von Antibiotika sind zu beachten. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe, gegen Penicilline oder einen der sonstigen Bestandteile.Schwere allergische Sofortreaktion (z. B. Anaphylaxie) gegen ein anderes Betalaktam-Antibiotikum (z. B. einem Cephalosporin, Carbapenem oder Monobactam) in der Krankheitsgeschichte. Gelbsucht/Leberfunktionsstörung in der Krankheitsgeschichte, die durch Amoxicillin/Clavulansäure hervorgerufen wurde (siehe Abschnitt 4.8 der Fachinformation).INHABER DER ZULASSUNG: GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien; ZULASSUNGSNUMMERN: Augmentin 500 mg/50 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung: ; Augmentin mg/100 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung: ; Augmentin mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: ; Augmentin 875 mg/125 mg Filmtabletten: ; Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten: ; Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: ; Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. Weitere Informationsquellen: Ausführliche Informationen zu diesem Arzneimittel sind auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen/Medizinmarktaufsicht verfügbar. Hinweise zur Dosierung und Art der Anwendung von Augmentin: Individuelle Dosierung gemäß Fachinformation: 400mg/57mg/5ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen und 875mg/125mg Filmtabletten und 500mg/125mg Filmtabletten: orale Anwendung, die Einnahme sollte zu Beginn einer Mahlzeit erfolgen; 500mg/50mg und 1000mg/100mg Pulver zur Herstellung einen Injektions- oder Infusionslösung und 2000mg/200mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: intravenöse Anwendung; Die Patientensicherheit steht für GSK stets an oberster Stelle. Jeder Verdacht auf eine unerwünschte Wirkung, die bei einem Patienten auftritt, ist dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/Medizinmarktaufsicht in Übereinstimmung mit dem nationalen Erfassungssystem für Spontanberichte zu melden. Gerne steht Ihnen auch unsere Pharmakovigilanzabteilung für die Erfassung dieser Informationen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 01 / oder schriftlich unter arzneimittelsicherheit@gsk.com Fachinformation zu Inserat neben Seite 13 Wellbutrin XR 150 mg-retardtabletten, Wellbutrin XR 300 mg-retardtabletten. Auswahl klinisch relevanter Sicherheitsinformationen zu Wellbutrin; Kontraindikationen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, Krampfanfälle, akuter Alkoholentzug, Bulimie, gleichzeitige Gabe von MAO-Hemmern. Warnhinweise: Krampfanfälle (epileptische Anfälle). Nebenwirkungen: Urticaria, Appetitlosigkeit, Schlaflosigkeit, Ruhelosigkeit, Angst, Kopfschmerzen, Schwindel, Tinnitus, Sehstörungen, Störung der Geschmacksempfindung, Mundtrockenheit, Verstopfung. Für eine vollständige Auflistung der Kontraindikationen, Warnhinweise und Nebenwirkungen siehe die Fachinformation. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG: Jede Tablette enthält 150 mg oder 300 mg Bupropionhydrochlorid. Sonstige Bestandteile: Tablettenkern: Polyvinylalkohol, Glyceryldibehenat. Filmüberzug: Erster Überzug: Ethylcellulose, Povidon K-90, Macrogol Zweiter Überzug: Macrogol 1450, Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer Dispersion (Eudragit L30 D-55), Siliciumdioxid, Triethylcitrat. Drucktinte: Schwarze Drucktinte (Opacode S ), Opacode S besteht aus Schellackglasur ~45% (20% verestert), Eisenoxid schwarz(e172) und Ammoniumhydroxid 28%. KLINISCHE ANGABEN: Pharmakotherapeutische Gruppe: andere Antidepressiva, ATC-Code: N06AX12. Anwendungsgebiete: Zur Behandlung von Episoden einer Major Depression. Gegenanzeigen: Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, mit Überempfindlichkeit gegen Bupropion oder einen der in Abschnitt 6.1 der Fachinformation genannten sonstigen Bestandteile. Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, die gleichzeitig mit einem anderen bupropionhältigen Arzneimittel behandelt werden, da die Inzidenz von Krampfanfällen dosisabhängig ist und um Überdosierung zu vermeiden. Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, die derzeit an Krampfanfällen (epileptische Anfälle) leiden oder jemals in der Vergangenheit an Krampfanfällen gelitten haben. Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten mit diagnostiziertem Tumor des zentralen Nervensystems (ZNS). Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, die zu irgendeinem Zeitpunkt der Behandlung, einen abrupten Entzug von Alkohol oder irgendeines anderen Arzneimittels durchführen, von dem bekannt ist, dass ein Entzug mit dem Risiko des Auftretens von Krampfanfällen verbunden ist (insbesondere Benzodiazepine oder Benzodiazepin-ähnliche Arzneimittel). Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten mit schwerer Leberzirrhose. Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, mit einer derzeitigen oder früheren Diagnose einer Bulimie oder Anorexia nervosa. Die gleichzeitige Anwendung von Wellbutrin und Monoaminooxidasehemmern (MAO-Hemmern) ist kontraindiziert. Zwischen dem Ende einer Behandlung mit irreversiblen MAO-Hemmern und dem Beginn der Behandlung mit Wellbutrin müssen mindestens 14 Tage vergehen. Bei reversiblen MAO-Hemmern ist ein Zeitraum von 24 Stunden ausreichend. INHABER DER ZULASSUNG: GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien. ZULASSUNGSNUMMERN: Wellbutrin XR 150 mg Retardtabletten: Wellbutrin XR 300 mg Retardtabletten: Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht: NR, apothekenpflichtig. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. Weitere Informationsquellen: Ausführliche Informationen zu diesem Arzneimittel sind auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen/ Medizinmarktaufsicht verfügbar. Hinweise zur Dosierung und Art der Anwendung; Orale Verabreichung, individuelle Dosierung von 150 mg/tag bis 300 mg/tag. Die Patientensicherheit steht für GSK stets an oberster Stelle. Jeder Verdacht auf eine unerwünschte Wirkung, die bei einem Patienten auftritt, ist dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/ Medizinmarktaufsicht in Übereinstimmung mit dem nationalen Erfassungssystem für Spontanberichte zu melden. Gerne steht Ihnen auch unsere Pharmakovigilanzabteilung für die Erfassung dieser Informationen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 01 / oder schriftlich unter arzneimittelsicherheit@gsk.com Fachinformation zu Inserat neben Seite 20 Auswahl klinisch relevanter Sicherheitsinformationen zu Relvar Ellipta : Kontraindikationen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe. Warn-hinweise: nicht zur Behandlung akuter Asthmasymptome oder akuter COPD Exazerbation anwenden. Zunahme von Pneumonien. Nebenwirkungen: u.a. Pneumonien, Candidiasis, Frakturen. Für eine vollständige Auflistung der Kontraindikationen, Warnhin-weise und Nebenwirkungen siehe die Fachinformation. FACHKURZINFORMATI- ON: Relvar Ellipta 92mcg/22mcg einzeldosiertes Pulver zur Inhalation; Relvar Ellipta 184mcg/22mcg einzeldosiertes Pulver zur Inhalation. Qualitative und Quantitative Zusammen-setzung: Relvar Ellipta 92mcg/22mcg einzeldosiertes Pulver zur Inhalation: Jede einzelne Inhalation enthält eine abgegebene Dosis (die aus dem Mundstück abgegebene Dosis) von 92mcg Fluticasonfuroat und 22mcg Vilanterol (als Trifenatat). Dies entspricht einer abgemessenen Dosis von 100mcg Fluticasonfuroat und 25mcg Vilanterol (als Trifenatat). Sonstige Bestandteile mit bekannter Wirkung: Jede abgegebene Dosis enthält etwa 25 mg Lactose (als Monohydrat). Liste der sonstigen Bestandteile: Lactose-Monohydrat, Magnesiumstearat (Ph.Eur.); Relvar Ellipta 184mcg/22mcg einzeldosiertes Pulver zur Inhalation: Jede einzelne Inhalation enthält eine abgegebene Dosis (die aus dem Mundstück abgegebene Dosis) von 184mcg Fluticasonfuroat und 22mcg Vilanterol (als Trifenatat). Dies entspricht einer abgemessenen Dosis von 200mcg Fluticasonfuroat und 25mcg Vilanterol (als Trifenatat). Sonstige Bestandteile mit be-kannter Wirkung: Jede abgegebene Dosis enthält etwa 25 mg Lactose (als Monohydrat). Liste der sonstigen Bestandteile: Lactose-Monohydrat, Magnesiumstearat (Ph.Eur.). Pharmakotherapeutische Gruppe: Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen, Sympathomimetika und andere Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen, ATC-Code: R03AK10. Anwendungsgebiete: Relvar Ellipta 92mcg/ 22mcg einzeldosiertes Pulver zur Inhalation: Asthma: Relvar Ellipta ist angezeigt für die regelmäßige Be-handlung von Asthma bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, bei denen ein Kombinations-präparat (langwirksamer Beta 2 -Agonist und inhalatives Kortikosteroid) angezeigt ist: Patienten, die mit inhalativen Kortikosteroiden und einer Bedarfsmedikation mit inhalativen kurzwirksamen Beta 2 -Agonisten nicht ausreichend eingestellt sind. COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung): Relvar Ellipta ist angezeigt für die symptomatische Behandlung von Erwachsenen mit COPD mit einem FEV1< 70 % des Normwerts (nach Anwendung eines Bronchodilatators), die trotz regelmäßiger bronchodilatatorischer Therapie Exazerbationen in der Vorgeschichte aufweisen. Relvar Ellipta 184mcg/22mcg einzeldosiertes Pulver zur Inhalation Asthma: Relvar Ellipta ist angezeigt für die regelmäßige Behandlung von Asthma bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, bei denen ein Kombinationspräparat (langwirk-samer Beta 2 -Agonist und inhalatives Kortikosteroid) angezeigt ist: Patienten, die mit inhalativen Kortikosteroiden und einer Bedarfsmedikation mit inhala-tiven kurzwirksamen Beta 2 -Agonisten nicht ausreichend eingestellt sind. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der in der Fachinformation Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile. Inhaber der Zulassung: Glaxo Group Limited, 980 Great West Road, Brentford, Middlesex TW8 9GS, Vereinigtes Königreich. Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Zulassungsnummer: Relvar Ellipta 92mcg/22mcg einzeldosiertes Pulver zur Inhalation: EU/1/13/886/ ; Relvar Ellipta 184mcg/22mcg einzel-dosiertes Pulver zur Inhalation EU/1/13/886/ Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu melden. Hinweise zur Meldung von Nebenwirkungen, siehe Fachinformation Abschnitt 4.8. Stand der Fachkurzinformation: Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. Ausführliche Informationen zu allen angeführten Arzneimitteln sind auf den Internetseiten der Europäischen Arzneimittel-Agentur verfügbar. Hinweise zur Dosierung und Art der Anwendung: einmal täglich ein Hub zur Inhalation. Die Patientensicherheit steht für GSK stets an oberster Stelle. Jeder Verdacht auf eine unerwünschte Wirkung, die bei einem Patienten auftritt, ist dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/ Medizinmarktaufsicht in Übereinstimmung mit dem nationalen Erfassungssystem für Spontanberichte zu melden. Gerne steht Ihnen auch unsere Pharmakovigilanzabteilung für die Erfassung dieser Informationen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 01 / oder schriftlich unter arzneimittelsicherheit@gsk.com. ARZT IM LÄNDLE

28 SERVICE Fachinformation zu Inserat neben Seite 20 Auswahl klinisch relevanter Sicherheitsinformationen zu Seretide Diskus /Druckgasinhalator: Kontraindikationen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe Warnhinweise: nicht zur Behandlung akuter Asthmasymptome oder akuter COPD Exazerbation anwenden. Vorsicht bei Patienten mit Lungentuberkolose. Nebenwirkungen: u.a. Pneumonien, Bronchitis, Candidiasis, Hypokaliämie, Kopfschmerzen, Heiserkeit, Frakturen. Für eine vollständige Auflistung der Kontraindikationen, Warnhinweise und Nebenwirkungen siehe die Fachinformation. FACHKURZINFORMATION: Bezeichnung des Arzneimittels:Seretide levis 25mcg/50mcg pro Sprühstoß Druckgasinhalation; Seretide standard 25mcg/125mcg pro Sprühstoß Druckgasinhalation; Seretide forte 25mcg/250mcg pro Sprühstoß Druckgasinhalation. Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Jede Einzeldosis (aus dem Ventil) enthält: 25mcg Salmeterol (als Salmeterolxinafoat) und 50, 125 oder 250mcg Fluticasonpropionat. Dies entspricht einer abgegebenen Dosis (aus dem Mundrohr) von 21mcg Salmeterol und 44, 110 oder 220mcg Fluticasonpropionat. Sonstige Bestandteile: Treibmittel: Norfluran (HFA 134a). Klinische Angaben: Pharmakotherapeutische Gruppe: Adrenergika in Kombination mit Kortikosteroiden oder anderen Wirkstoffen, ausgenommen Anticholinergika ATC-Code: R03AK06 Anwendungsgebiete: Seretide ist indiziert für die regelmäßige Behandlung von Asthma bronchiale, bei der die Anwendung von langwirksamem ß 2 -Agonisten und inhalativem Kortikoid in Kombination angezeigt ist:bei Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden sowie kurzwirksamen ß 2 -Agonisten zur bedarfsweisen Inhalation nicht ausreichend eingestellt sind oder bei Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden sowie langwirksamen ß 2 -Agonisten ausreichend eingestellt sind. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit (Allergie) gegen die Wirkstoffe oder einen der in Abschnitt 6.1 (Liste der sonstigen Bestandteile der Fachinformation) genannten sonstigen Bestandteile. Inhaber der Zulassung: GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien. Zulassungsnummern: Seretide levis Z.Nr.: Seretide standard Z. Nr.: Seretide forte Z. Nr.: / Bezeichnung des Arzneimittels: Seretide Diskus levis 50mcg/100mcg - einzeldosiertes Pulver zur Inhalation Seretide Diskus standard 50mcg/250mcg - einzeldosiertes Pulver zur Inhalation Seretide Diskus forte 50mcg/500mcg - einzeldosiertes Pulver zur Inhalation Qualitative undquantitative Zusammensetzung:Jede einmalige Inhalation liefert eine abgegebene Dosis (die Dosis die das Mundstück verlässt) von 47mcg Salmeterol (als Salmeterolxinafoat) und 92, 231 oder 460mcg Fluticasonpropionat. Dies entspricht einer Einzeldosis von 50mcg Salmeterol (als Salmeterolxinafoat) und 100, 250 oder 500mcg Fluticasonpropionat. Sonstige Bestandteile: Hilfsstoff: Lactose-Monohydrat (enthält Milchproteine). Klinische Angaben: Pharmakotherapeutische Gruppe: Pharmakotherapeutische Gruppe: Adrenergika in Kombination mit Kortikosteroiden oder anderen Wirkstoffen, ausgenommen Anticholinergika ATC-Code: R03AK06 Anwendungsgebiete: Asthma bronchiale :Seretide Diskus ist indiziert für die regelmäßige Behandlung von Asthma bronchiale, bei der die Anwendung von langwirksamen ß 2 -Agonisten und inhalativem Kortikoid in Kombination angezeigt ist:- bei Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden und kurzwirksamen ß 2 -Agonisten zur bedarfsweisen Inhalation nicht ausreichend eingestellt sind oder - bei Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden und langwirksamen ß 2 -Agonisten ausreichend eingestellt sind. Hinweis: Die Stärke Seretide 50mcg/100mcg ist nicht angezeigt bei Erwachsenen und Kindern mit schwerem Asthma bronchiale. Chronisch obstruktive Atemwegserkrankung (COPD): Seretide ist angezeigt für die symptomatische Behandlung von Patienten mit COPD, mit FEV 1 <60% des Normwertes (präbronchodilatatorisch) und wiederholt aufgetretenen Exazerbationen, die trotz regelmäßiger bronchienerweiternder Therapie signifikante Symptome aufweisen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe oder einen der in Abschnitt 6.1 (Liste der sonstigen Bestandteile der Fachinformation) genannten sonstigen Bestandteile. Inhaber der Zulassung: GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien. Zulassungsnummern: Seretide Diskus levis 50/100mcg: Z.Nr.: ; Seretide Diskus standard 50/250mcg: Z.Nr.: ; Seretide Diskus forte 50/500mcg: Z.Nr.: Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. Ausführliche Informationen zu allen angeführten Arzneimitteln sind auf den Internetseiten der Europäischen Arzneimittel-Agentur verfügbar. Hinweise zur Dosierung und Anwendung: Seretide ist ausschließlich zur Inhalation bestimmt. Dosieraersosol: 2-mal täglich 2 Inhalationen Disuks: 2-mal täglich 1 Inhalation. Die Patientensicherheit steht für GSK stets an oberster Stelle. Jeder Verdacht auf eine unerwünschte Wirkung, die bei einem Patienten auftritt, ist dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/ Medizinmarktaufsicht in Übereinstimmung mit dem nationalen Erfassungssystem für Spontanberichte zu melden. Gerne steht Ihnen auch unsere Pharmakovigilanzabteilung für die Erfassung dieser Informationen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 01 / oder schriftlich unter arzneimittelsicherheit@gsk.com. Fachinformation zu Inserat neben Seite 21 Alpinamed Taigavita-Kapseln; Zusammensetzung: 1 Hartkapsel enthält: 120 mg Trockenextrakt aus Taigawurzel (Eleutherococci radix), Droge-Extrakt-Verhältnis 16-25:1, Auszugsmittel: Ethanol 30% (v/v). Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: 30 mg Glucosesirup (Trockensubstanz). Hilfsstoffe: Kapselinhalt: Glucosesirup, hochdisperses Siliciumdioxid, Magnesiumstearat und Talkum. Kapselhülle: Gelatine, gereinigtes Wasser, Titandioxid E 171, Eisenoxidrot E 172, Natriumdodecylsulfat. Anwendungsgebiete: Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Behandlung von Erschöpfungszuständen wie Müdigkeit und Schwäche. Dieses Arzneimittel ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel, das ausschließlich aufgrund langjähriger Verwendung für die genannten Anwendungsgebiete registriert ist. Alpinamed Taigavita-Kapseln werden angewendet bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren. Gegenanzeigen: - Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. - Arterielle Hypertonie. ATC-Code: A13A. Abgabe: Apothekenpflichtig. Packungsgrößen: PVC/PVDC-Aluminium Blisterpackungen mit 30 Hartkapseln. Kassenstatus: No-Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand: Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. FACHINFORMATIONEN 28 ARZT IM LÄNDLE

29 Neuer Ansprechpartner BEZAHLTE ANZEIGE Bitsche EDV und Medizintechnik informierten ihre Kunden Insider ahnten es bereits, nun ist es offiziell: Bei der Firma Bitsche EDV-Medizintechnik übernahm An dreas Bitsche nun vollends die Zügel. Im Rahmen einer Kundenveranstaltung in der Villa Falkenhorst in Thüringen Ende November gab Firmengründer Lorenz Bitsche bekannt, dass er das Unternehmen offiziell an seinen Sohn Andreas übergeben hat. Lorenz Bitsche bedankte sich bei den anwesenden Ärzten für die nun fast 30-jährige gute Zusammenarbeit. In den letzten drei Jahrzehnten hat er gemeinsam mit seinem Team zahlreiche Allgemeinmediziner und Fachärzte ins digitale Zeitalter begleitet. Mit langjährigen, treuen Mitarbeitern und durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten konnten wir den hohen Anforderungen von der Einführung der EDV in der Arztpraxis bis zum heutigen Stand immer zeitgerecht entsprechen, zieht der Firmengründer zufrieden Bilanz. Das Unternehmen konnte so kontinuierlich wachsen. Nun wird Andreas dafür verantwortlich sein, dass sich die Ärzte auch in den nächsten 30 Jahren auf Andreas (ganz links) und Lorenz Bitsche (ganz rechts) stießen mit Thomas Valas und Gerhard Stimac von der Firma Innomed auf eine weitere erfolgreiche Zukunft der Firma Bitsche EDV-Medizintechnik an. die Firma Bitsche verlassen können. Er kann dabei aber auf die Zugehörigkeit zur Bitsche Holding GmbH und das bestehende Netzwerk mit innovativen internationalen Partnern bauen. Andreas Bitsche ist für die kommenden Herausforderungen bestens gerüstet. Nach der Grundausbildung hat er bei der Einführung der Bilddigitalisierung in den Vorarlberger Krankenhäusern mitgewirkt. In den letzten Jahren hat er in der Firma Bitsche EDV-Medizintechnik zunehmend Verantwortung übernommen. Ich freue mich auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit, blickt der neue Firmenchef zuversichtlich in die Zukunft. Bestens vernetzte Technik für perfekte Abläufe Innomed Ordinationssoftware für effiziente Arztpraxen EDV-Hardware, Telefonanlagen Digitale Röntgenanlagen Planung, Installation und Wartung A-6712 Thüringen Alte Landstraße 8 Tel / 4940 office@bitsche.at A-6020 Innsbruck Dr. Stumpfstraße 62 Tel / ARZT IM LÄNDLE

30 PERSONALIA Stand der gemeldeten Ärzte (1. Dez. 2016) I. Ärzte insgesamt: 1907 a) Kurie angestellte Ärzte: 1004 b) Kurie niedergelassene Ärzte: 579 c) außerordentliche Kammerangehörige: Pensionisten: 248 andere a.o. Angehörige: 74 d) Ärzte gemäß 35 ÄrzteG: 2 II. Ärzte mit Ordination: a) Ärzte für Allgemeinmedizin 225 b) Fachärzte 392 c) Approbierte Ärzte 3 Ärzte in einem Anstellungsverhältnis: a) Ärzte für Allgemeinmedizin 120 b) Fachärzte 559 c) Approbierte Ärzte 2 d) Turnusärzte 345 Wohnsitzärzte: 74 Hinweis: Da es Ärzte gibt, die sowohl eine Ordination führen, als auch in einem Anstellungsverhältnis stehen, ist die Summe der Ärzte in Pkt. II nicht ident mit der Summe der in Pkt. I lit a) und b) genannten Ärzte. PRAXISERÖFFNUNGEN Dr. Thorsten Eismann Facharzt für Urologie 6800 Feldkirch, Saalbaugasse 4 ab ; Wahlarzt In Memoriam Dr. Werner Schierle Arzt für Allgemeinmedizin in Bludenz Am 9. November 2016 ist in Bludenz im Alter von fast 80 Jahren der beliebte praktische Arzt, Dr. Werner Schierle, verstorben. Geboren wurde Dr. Werner Schierle am 2. Dezember 1936 in Bludenz. Aufgrund einer schweren Erkrankung musste er als kleines Kind 2 Jahre in einem Sanatorium am Genfer See in der Schweiz verbringen. Endlich gesund, aber nur noch französischsprechend, konnte er dann die Volksschule und das Gymnasium in Bludenz besuchen. Nach der Matura entschloss er sich, wie schon sein Vater, zum Medizinstudium und promovierte am 16. Mai 1964 an der Universität in Innsbruck zum Dr. der gesamten Heilkunde. Anschließend absolvierte er seine Turnusausbildung anfangs im KH Bludenz, dann im Kantonsspital Liestal in der Schweiz und zuletzt am KH Dornbirn mit jus practicandi am 17. Juli Unmittelbar danach übernahm er, sehr zur Freude des Vaters, seine Ordination in der Bahnhofstraße 4 in Bludenz. Im Jahre 1973 kam dann auch noch die Betreuung einer Zweitordination in Brand dazu. Dr. Werner Schierle war ein Hausarzt des alten Schlages, in seiner Ordination im Hochhaus immer für die Patienten da zu jeder Tag- und Nachtzeit auch an Wochenenden. Seine Arbeit war von einem hohen Berufsethos getragen und sein Engagement für seine Patienten war vorbildlich. Die umfassende, persönliche, kontinuierliche und speziell gerechte Behandlung für alle Bürger war ihm wichtig. Die Hausbesuche, besonders ins Brandnertal, oft unter winterlichsten Straßenbedingungen, haben ihn ganze Nachmittage, ja bis in den späten Abend, nicht bei der jungen Familie sein lassen. In Notfällen ist es nicht selten vorgekommen, dass der Bergdoktor mehrmals am Tag nach Brand ausrücken musste. Trotz seiner tagtäglichen Arbeit war ihm die Fort- und Weiterbildung immer ein besonderes Anliegen. Gerne besuchte er, auch mit den jüngere Kollegen, Notarztkurse, Seminare für Altersmedizin oder Schularztweiterbildungen. Nach 33-jähriger kassenärztlicher Tätigkeit ist Dr. Werner Schierle am 1. Jänner 2002 in den verdienten Ruhestand getreten. Nun blieben mehr Zeit für seine Hobbys und seine Familie, besonders auch für seine Enkelkinder. Krankheitsbedingt in den letzten Jahren etwas eingeschränkt, wurde er von seiner Familie liebevoll betreut und konnte so auch noch in den letzten Krankheitstagen schöne Momente erleben. Die Vorarlberger Ärzteschaft wird Herrn Dr. Werner Schierle als sehr geschätzten Kollegen und einen hochgeachteten und gewissenhaften Hausarzt von besonderer Prägung in dankbarer Erinnerung behalten. Dr. Heide-Maria Jäger Fachärztin für Unfallchirurgie 6912 Hörbranz, Heribrandstraße 3 ab ; Wahlärztin Dr. Heidi Kaufmann Ärztin für Allgemeinmedizin 6881 Mellau, Brand 547 ab ; alle Kassen Dr. Gerhard König Arzt für Allgemeinmedizin 6793 Gaschurn, Innere Gosta 19 c ab ; alle Kassen PRAXISNIEDERLEGUNGEN Dr. Bernhard Hirsch Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie Götzis, per ; Wahlarzt Dr. Cäcilia Karitnig-Weiß Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde Dornbirn, per , alle Kassen (Job-Sharing mit Dr. Harald Geiger) Dr. Heidi Kaufmann Ärztin für Allgemeinmedizin Andelsbuch, per Wahlärztin VERSTORBEN Dr. Georg Hinteregger Dornbirn, am Dr. Werner Schierle Bludenz, am Dr. Johann Schuler Hohenems, am Ehrenring-Verleihung Für 36-jährige Tätigkeit als Gemeindearzt in der Gemeinde Schoppernau wurde Dr. Jos Wüstner (li.) kürzlich von Bgm. Walter Beer der Ehrenring der Gemeinde Schoppernau verliehen. Wir gratulieren! 30 ARZT IM LÄNDLE

31 Verleihung des Berufstitel Medizinalrat an Dr. Anton Haid Mit Entschließung des Bundespräsidenten wurde Herrn OA Dr. Anton Haid der Berufstitel Medizinalrat verliehen. Die Überreichung der Urkunde erfolgte durch Landeshauptmann Mag. Markus Wallner im Rahmen der traditionellen Ehrungenen am Nationalfeiertag im Landhaus in Bregenz. Besondere Verdienste hat sich Dr. Anton Haid bei der Diagnose und Therapie von Brustkrebs erworben. Profiliert hat er sich auch mit seinem großen Wissen, etwa in der Österreichischen Studiengruppe für Brust- und Darmtumore (ABCSG), durch die weltweit anerkannte Therapiekonzepte erarbeitet und entwickelt wurden. Dr. Haid gehört außerdem dem Vorstand der Krebshilfe Vorarlberg an. Wir gratulieren! Buchvorstellung: Vom 1-Kanal-EKG zum Universitären Lehrkrankenhaus Univ. Prof. Dr. Gert Mähr (88) ist unter die Autoren gegangen. In seinem Werk mit dem Untertitel Entwicklung der Inneren Medizin in Feldkirch beschreibt er mit detailgenauen Schilderungen des Krankenhausalltags nicht nur die medizinische Entwicklung des Krankenhausstand ortes Feldkirch, sondern gibt damit auch neben seinem beeindruckenden Lebenswerk Einblick in die Veränderungen der gesamten Inneren Medizin vom Generalisten zum Spezialisten. Zur Präsentation seines kleinen Büchleins lud der Autor mit seiner Gattin Rosemarie kürzlich seine ehemaligen Oberund Ausbildungsärzte und Mitarbeiter ganz persönlich zu einem Abendessen in den Mohren in Rankweil ein. Angeregt lange und mit vielen Anekdoten gespickt, diskutierte die alte Garde (Norbert Alfare, Hubert Dünser, Gebhard Frick, Ernst Gröchenig, Bernd Knittel, Alois Lang, Gerd Lorünser, Wolfgang Metzler, Ulrich Neyer, Erika Putzer, Rudi Sprenger, Erich und Peter Wöß, sowie die Schwestern Christine Lackner und Edeltraud Prinz) über einstige Zeiten. Wer sich für dieses lesenswerte Buch interessiert, möge sich mit Univ. Prof. Dr. Mähr in Verbindung setzen, er wird es gratis zukommen lassen, solange der Vorrat reicht. Frohe Weihnachten Die Funktionäre und Angestellten der Ärztekammer für Vorarlberg wünschen allen Vorarlberger Ärztinnen und Ärzten sowie deren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr! ARZT IM LÄNDLE

32 Fortbilden ist gut zum DFP-Diplom einreichen ist Pflicht! Jetzt neu! Sie nützen die vielfältigen Angebote der ärztlichen Fortbildung? Sie sammeln Ihre Fortbildungspunkte auf Ihrem DFP-Konto? Dann zeigen Sie doch, was Sie drauf haben! Nach der aktuellen DFP-Verordnung ist es seit 1. September 2013 unverzichtbar, die absolvierte Fortbildung glaubhaft zu machen. Denn erstmals sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, einen Nachweis ihrer Fortbildungen zu erbringen. Das DFP-Diplom ist Ihr Nachweis! Die gute Nachricht: die Einreichung zum DFP-Diplom ist denkbar unkompliziert und in drei Schritten erledigt. Also: Machen Sie es (sich) einfach! DIE FORTBILDUNGSWELT DER MEDIZIN

ÄAO 2006 ÄAO 2015 Anmerkung. Arbeitsmedizin & angewandte Physiologie. Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie

ÄAO 2006 ÄAO 2015 Anmerkung. Arbeitsmedizin & angewandte Physiologie. Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie ÄAO 2006 ÄAO 2015 Anmerkung Anästhesiologie & Intensivmedizin Anästhesiologie & Intensivmedizin Anatomie Anatomie Arbeitsmedizin Arbeitsmedizin & angewandte Physiologie / : Arbeitsmedizin & Med. Leistungsphysiologie

Mehr

Frequently Asked Questions (FAQs) Informationskampagne

Frequently Asked Questions (FAQs) Informationskampagne Frequently Asked Questions (FAQs) Informationskampagne 1. Warum protestieren die Ärztekammern gegen die Artikel 15a- Vereinbarungen? Vorweg: Die im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen getroffenen

Mehr

ÖÄK-Kampagne zu Finanzausgleich: Weniger ist nicht mehr Österreichische und Landesärztekammern starten Kampagne am Ballhausplatz

ÖÄK-Kampagne zu Finanzausgleich: Weniger ist nicht mehr Österreichische und Landesärztekammern starten Kampagne am Ballhausplatz ÖÄK-Kampagne zu Finanzausgleich: Weniger ist nicht mehr Österreichische und Landesärztekammern starten Kampagne am Ballhausplatz Die vom Ministerrat beschlossenen Artikel-15a-Vereinbarungen sind die Grundlage

Mehr

PRESSEKONFERENZ. Thema: ÖÄK-Kampagne zu Finanzausgleich: Gesundheit! Weniger ist NICHT mehr. Zeit: Mittwoch, , Uhr

PRESSEKONFERENZ. Thema: ÖÄK-Kampagne zu Finanzausgleich: Gesundheit! Weniger ist NICHT mehr. Zeit: Mittwoch, , Uhr PRESSEKONFERENZ Thema: ÖÄK-Kampagne zu Finanzausgleich: Gesundheit! Weniger ist NICHT mehr Zeit: Mittwoch, 23.11.2016, 09.30 Uhr Ort: Ballhausplatz, Ecke Volksgarten, 1010 Wien Teilnehmer: - Dr. Artur

Mehr

Alle Ärzte. Übersicht über alle Ärzte. Approbierte Allgemeinmed. davon EU/EWR-Zahnärzte. Ärzte mit 4 oder mehr Fächern

Alle Ärzte. Übersicht über alle Ärzte. Approbierte Allgemeinmed. davon EU/EWR-Zahnärzte. Ärzte mit 4 oder mehr Fächern Standesmeldung Erstellungsdatum:.. Übersicht über alle Ärzte.......... Turnusärzte.. Approbierte Ärzte Allgemeinmediziner...... Approbierte Allgemeinmed. Fachärzte........ davon EU/EWR-Fachärzte. Zahnärzte

Mehr

Führbarkeit von Zusatzbezeichnungen mit Facharztbezeichnungen

Führbarkeit von Zusatzbezeichnungen mit Facharztbezeichnungen Abschnitt D II. Führbarkeit von Zusatzbezeichnungen mit Facharztbezeichnungen Nach bisherigem Recht erworbenen Zusatzbezeichnungen, die nach dieser Weiterbildungsordnung nicht mehr erwerbbar sind, können

Mehr

Literaturstudium auf

Literaturstudium auf Literaturstudium auf www.meindfp.at Jahresbericht 2014 März 2015 Autor: Mag. Simon Huber Aus Gründen der Lesbarkeit wurde auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet. Soweit in diesem Dokument personenbezogene

Mehr

Dr. Karlheinz Kornhäusl Obmann-Stv. Bundeskurie Angestellte Ärzte 1. Kurienobmannstv. Kurie Angestellte Ärzte Ärztekammer Steiermark

Dr. Karlheinz Kornhäusl Obmann-Stv. Bundeskurie Angestellte Ärzte 1. Kurienobmannstv. Kurie Angestellte Ärzte Ärztekammer Steiermark Dr. Karlheinz Kornhäusl Obmann-Stv. Bundeskurie Angestellte Ärzte 1. Kurienobmannstv. Kurie Angestellte Ärzte Ärztekammer Steiermark durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2014 werden das Ärztegesetz 1998 und

Mehr

Ergeht an alle Ärzte in Vorarlberg. Dornbirn, am 02.06.2015. Neue Ärzte-Ausbildung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Ergeht an alle Ärzte in Vorarlberg. Dornbirn, am 02.06.2015. Neue Ärzte-Ausbildung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ergeht an alle Ärzte in Vorarlberg Auskunft Dr. Winkler Jürgen (DW 34) +43 (0)5572 21900-0 Aktenzeichen C03 Dornbirn, am 02.06.2015 ausbildung-neu-juni (2).docx Neue Ärzte-Ausbildung Sehr geehrte Kolleginnen

Mehr

Ergeht an alle Primarärzte, Departementleiter und Leiter von Fachschwerpunkten. Dornbirn, am Neue Ärzte-Ausbildung

Ergeht an alle Primarärzte, Departementleiter und Leiter von Fachschwerpunkten. Dornbirn, am Neue Ärzte-Ausbildung Ergeht an alle Primarärzte, Departementleiter und Leiter von Fachschwerpunkten Auskunft Dr. Winkler Jürgen (DW 34) +43 (0)5572 21900-0 Aktenzeichen C03 Dornbirn, am 19.11.2014 ausbildung-neu (2).docx Neue

Mehr

PRESSEKONFERENZ. Primärversorgung 2020 Die Alternative der Ärztekammer

PRESSEKONFERENZ. Primärversorgung 2020 Die Alternative der Ärztekammer MEDIENDIENST DER ÖSTERREICHISCHEN ÄRZTEKAMMER Inhaber, Herausgeber, Hersteller und Redaktion: Österreichische Ärztekammer Pressestelle A-1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Telefon 01/51406 3312 DW mail: pressestelle@aerztekammer.at

Mehr

Anerkennung von Facharztbezeichnungen

Anerkennung von Facharztbezeichnungen Baden-Württemberg Blatt 1 Allgemeinmedizin 170 109 167 116 198 130 Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) 0 0 0 0 0 0 Anästhesiologie 138 61 148 81 147 78 Anatomie 0 0 1 0 0 0 Arbeitsmedizin 26 13 36 18

Mehr

Fragebogen zum Angebot der Österreichischen Gesellschaft vom Goldenen Kreuze

Fragebogen zum Angebot der Österreichischen Gesellschaft vom Goldenen Kreuze Fragebogen zum Angebot der Österreichischen Gesellschaft vom Goldenen Kreuze Die Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuze hat bereits eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Gesundheits- und Kulturförderung

Mehr

LEHRKRANKENHAUS. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried. Klinisch-praktisches Jahr und Famulatur

LEHRKRANKENHAUS. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried. Klinisch-praktisches Jahr und Famulatur LEHRKRANKENHAUS Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried Klinisch-praktisches Jahr und Famulatur Liebe Studentinnen und Studenten! Das Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried ist das Schwerpunktspital

Mehr

MLP Gesundheitsreport November 2008, Berlin

MLP Gesundheitsreport November 2008, Berlin MLP Gesundheitsreport 2008 26. November 2008, Berlin Untersuchungssteckbrief Methodische Gesamtverantwortung und Durchführung: Institut für Demoskopie Allensbach Bevölkerungsbefragung Methode: Face-to-face-Interviews

Mehr

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Allgemeinmediziner (ohne praktische Ärzte) 37.259 244 143 548 Praktischer Arzt (ohne FA Allgemeinmedizin) 14.127 431 0 35

Mehr

LEHRKRANKENHAUS. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried. Klinisch-praktisches Jahr und Famulatur

LEHRKRANKENHAUS. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried. Klinisch-praktisches Jahr und Famulatur LEHRKRANKENHAUS Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried Klinisch-praktisches Jahr und Famulatur Liebe Studentinnen und Studenten! Das Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried ist das Schwerpunktspital

Mehr

Facharzt-Ausbildungs-Evaluierung Ausbildungsfächer im Vergleich. Ergebnis der Befragung 2015

Facharzt-Ausbildungs-Evaluierung Ausbildungsfächer im Vergleich. Ergebnis der Befragung 2015 Facharzt-Ausbildungs-Evaluierung Ausbildungsfächer im Vergleich Ergebnis der Befragung 2015 Autor und Ansprechpartner Mag. Alois Alkin Ärztliches Qualitätszentrum Dinghoferstr. 4 4010 Linz Telefon 0732-77

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 12. August 2011 Teil II 259. Verordnung: Änderung der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe

Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome Änderung vom 31. März 2004 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 17. Oktober 2001 1 über die Weiterbildung und die

Mehr

Facharztausbildung und Allgemeinmedizin in Österreich

Facharztausbildung und Allgemeinmedizin in Österreich Facharztausbildung und Allgemeinmedizin in Österreich Dr. Reiner Brettenthaler Präsidialreferent der Österreichischen Ärztekammer Bozen, am 17. September 2010 Status quo 6 Jahre Studium der Medizin 36

Mehr

Ärztemangel in Wien? Ein Mythos!

Ärztemangel in Wien? Ein Mythos! Presse-Hintergrundgespräch Ärztemangel in Wien? Ein Mythos! Gesprächspartner: Mag. a Ingrid Reischl, Obfrau der WGKK Mag. a Ursula Griesser, Leiterin der Abteilung Vertragspartnerverrechnung und Verhandlung

Mehr

ÄRZTEKAMMER- WAHLEN 2017

ÄRZTEKAMMER- WAHLEN 2017 AUSGABE 3B 24. MÄRZ 2017 ELEKTRONI SCHE SONDERNUMMER Wahlkommission für die Wahl in die Ärztekammer für Salzburg 2017, 24. März 2017 ÄRZTEKAMMER- WAHLEN 2017 KUNDMACHUNG DES WAHLERGEBNI SSES Impressum:

Mehr

Übersicht Kontingente Stand 04/2016

Übersicht Kontingente Stand 04/2016 Übersicht Kontingente Stand 04/2016 INNERE Akutgeriatrie/Remobilisation 2 3 0 Gastroenterologie und Hepatologie, Stoffwechsel und Nephrologie 2 2 0 Innere Medizin und Kardiologie 1 1 0 Neurologie 2 4 0

Mehr

Neuer Chefarzt am Landeskrankenhaus Feldkirch

Neuer Chefarzt am Landeskrankenhaus Feldkirch Neuer Chefarzt am Landeskrankenhaus Feldkirch Seit Anfang des Jahres steht das größte Krankenhaus in Vorarlberg, das Landeskrankenhaus Feldkirch, unter neuer ärztlicher Leitung: Prim. Univ. Prof. Dr. Heinz

Mehr

Personal-Mitteilungsblatt

Personal-Mitteilungsblatt Personal-Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien Nr. 34, ausgegeben am 23. August 2017 Inhalt 1 Wissenschaftliches Personal 3 1.1 Fachärztin / Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin

Mehr

Primärversorgung. Neue Primärversorgung. 1. Womit Patienten unzufrieden sind: Deshalb die Neue Primärversorgung. Kurze Ordinationsöffnungszeiten

Primärversorgung. Neue Primärversorgung. 1. Womit Patienten unzufrieden sind: Deshalb die Neue Primärversorgung. Kurze Ordinationsöffnungszeiten Neue 1. Womit Patienten unzufrieden sind: Kurze Ordinationsöffnungszeiten Lange Wartezeiten beim Arzt GESCHLOSSEN Wenig Zeit für das ärztliche Gespräch Unkoordinierte Behandlungen und lange Wege für Überweisungen

Mehr

Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte 459,0

Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte 459,0 Abbildung 1: Struktur der Ärzteschaft 2012 (Zahlen in Tausend) Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte 459,0 Berufstätige Ärztinnen und Ärzte 348,7 Ohne ärztliche Tätigkeit 110,3 Ambulant 144,1 Stationär 174,8

Mehr

B E S C H L U S S ENTWURF

B E S C H L U S S ENTWURF B E S C H L U S S ENTWURF des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21 Juni 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2017

Mehr

Bericht über die Gesamtergebnisse der Befragung der Ärztinnen/der Ärzte in Weiterbildung bei der Evaluation 2016

Bericht über die Gesamtergebnisse der Befragung der Ärztinnen/der Ärzte in Weiterbildung bei der Evaluation 2016 Bericht über die Gesamtergebnisse der Befragung der Ärztinnen/der Ärzte in Weiterbildung bei der Evaluation Erläuterungen: Der Fragebogen zur Evaluation der Weiterbildung enthielt 8 Fragen an die Ärztinnen/Ärzte

Mehr

Ärztenachwuchs in Österreich Dr. Karlheinz Kornhäusl, stv. Obmann Bundeskurie Angestellte Ärzte, Österreichische Ärztekammer 28.

Ärztenachwuchs in Österreich Dr. Karlheinz Kornhäusl, stv. Obmann Bundeskurie Angestellte Ärzte, Österreichische Ärztekammer 28. Ärztenachwuchs in Österreich Dr. Karlheinz Kornhäusl, stv. Obmann Bundeskurie Angestellte Ärzte, Österreichische Ärztekammer 28. November 2015 Die Ausgangssituation Derzeit gibt es in Österreich über 6.300

Mehr

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung. Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung. Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Änderung vom Entwurf Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Vereinbarung. über die Durchführung und Honorierung der Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen

Vereinbarung. über die Durchführung und Honorierung der Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen Vereinbarung über die Durchführung und Honorierung der Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen abgeschlossen zwischen der KURIE DER NIEDERGELASSENEN ÄRZTE DER ÄRZTEKAMMER FÜR VORARLBERG, 6850 Dornbirn, Schulgasse

Mehr

A k t e n v e r m e r k

A k t e n v e r m e r k A k t e n v e r m e r k Datum: 2015-06-26 Thema: FAQs Ärzteausbildungsordnung 2015 Ergeht an: KAD Dr. Stärker Erstellt von: Dr. CS Inhalt Allgemeines zur ÄAO 2015... 1 Basisausbildung... 2 Teilzeit...

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 15 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 31. Juli 2006 Teil II 286. Verordnung: Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 ÄAO 2006 [CELEX-Nr.: 31993L0016, 32005L0036]

Mehr

Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen

Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung Änderung vom 17. November 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Juni 2007 1 über Diplome, Ausbildung,

Mehr

Wir fördern den ärztlichen Nachwuchs Finanzielle Unterstützung für Studierende

Wir fördern den ärztlichen Nachwuchs Finanzielle Unterstützung für Studierende Wir fördern den ärztlichen Nachwuchs Finanzielle Unterstützung für Studierende (http://de.fotolia.com/id/35714361 Von uns haben Sie sicherlich schon einmal in den Medien gehört oder in der Presse gelesen,

Mehr

Ärztinnen/Ärzte nach Landesärztekammern und Tätigkeitsarten Tabelle 1.0

Ärztinnen/Ärzte nach Landesärztekammern und Tätigkeitsarten Tabelle 1.0 Ärztinnen/Ärzte nach Landesärztekammern und Tätigkeitsarten Tabelle 1.0 Gesamt Darunter: Berufstätig Davon: Landesärztekammer Anzahl Verände- Anteil am ohne Anzahl Verände- Anteil am ambulant darunter:

Mehr

Auf Grund der 9 Abs. 7 und 24 des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. ***/2006, wird verordnet:

Auf Grund der 9 Abs. 7 und 24 des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. ***/2006, wird verordnet: Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt (Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung

Mehr

Vereinbarung. über die Durchführung und Honorierung der Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen

Vereinbarung. über die Durchführung und Honorierung der Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen Vereinbarung über die Durchführung und Honorierung der Mutter - Kind - Pass - Untersuchungen abgeschlossen zwischen der KURIE DER NIEDERGELASSENEN ÄRZTE DER ÄRZTEKAMMER FÜR VORARLBERG, 6850 Dornbirn, Schulgasse

Mehr

Turnusevaluierung Abteilungsradar

Turnusevaluierung Abteilungsradar Seit August 2011 läuft die österreichweite Turnusevaluierung. In Wien haben sich daran bereits zahlreiche Turnusärzte beteiligt. Die Turnusevaluierung wird vom Ärztlichen Qualitätszentrum der Ärztekammer

Mehr

Facharzt-Ausbildungs-Evaluierung Kinder- und Jugendheilkunde. Ergebnis der Befragung 2015

Facharzt-Ausbildungs-Evaluierung Kinder- und Jugendheilkunde. Ergebnis der Befragung 2015 Facharzt-Ausbildungs-Evaluierung Kinder- und Jugendheilkunde Ergebnis der Befragung 2015 Autor und Ansprechpartner Mag. Alois Alkin Ärztliches Qualitätszentrum Dinghoferstr. 4 4010 Linz Telefon 0732-77

Mehr

LEITBILD. Main-Kinzig-Kliniken Einfach ausgezeichnet.

LEITBILD. Main-Kinzig-Kliniken Einfach ausgezeichnet. LEITBILD Main-Kinzig-Kliniken Einfach ausgezeichnet. Main-Kinzig-Kliniken Zu uns gehören die Krankenhäuser in Gelnhausen und Schlüchtern. Beide Kliniken dienen der Akutversorgung und bilden gleichzeitig

Mehr

AK gegen Zwei-Klassen-Medizin und Kaputtsparen bei den Spitälern

AK gegen Zwei-Klassen-Medizin und Kaputtsparen bei den Spitälern Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Mag. Johannes Pointner AK-Präsident Leiter der AK-Abteilung Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik AK gegen Zwei-Klassen-Medizin und Kaputtsparen bei

Mehr

IFABS Analyse-, Fortbildungs- und Optimierungsprogramm. aus Recherche und Antworten befragter Projektträger

IFABS Analyse-, Fortbildungs- und Optimierungsprogramm. aus Recherche und Antworten befragter Projektträger Quellen Informationsgrundlage für diesen Datensatz Name der Qualitätsinitiative aus Recherche und Antworten befragter Projektträger IFABS Analyse-, Fortbildungs- und Optimierungsprogramm Internetlink der

Mehr

Neue Modelle wo stehen die Bundesländer?

Neue Modelle wo stehen die Bundesländer? Auge & Stimme Zukunftskonferenz: Innovative Modelle in der Primärversorgung Graz, 09. 04. 2016 Neue Modelle wo stehen die Bundesländer? 0 Primärversorgungsmanagement lt. BMG-Konzept 2014 1 2 Salzburg:

Mehr

Medizinische Universität Wien. Finanzabteilung in der Spitalgasse 23

Medizinische Universität Wien. Finanzabteilung in der Spitalgasse 23 Finanzabteilung in der Spitalgasse 23 1 Finanzabteilung Leitung BB KR BB BB KR BB KR KR KR KR Team 1 Team 2 Team 1 Team 2 Team 3 Team 4 Legende: BB=Bilanzbuchhalter, =Buchhalter, KR=Kostenrechner 2 Aufbauorganisation-

Mehr

Berufstätige Ärztinnen und Ärzte 371,3

Berufstätige Ärztinnen und Ärzte 371,3 Abbildung 1: Struktur der Ärzteschaft 2015 (Zahlen in Tausend) Berufstätige Ärztinnen und Ärzte 371,3 Im Ruhestand bzw. ohne ärztliche Tätigkeit 114,5 Ambulant 150,1 Stationär 189,6 Behörden oder Körperschaften

Mehr

Online-Fragebogen zur Dokumentation von Guidelines

Online-Fragebogen zur Dokumentation von Guidelines Online-Fragebogen zur Dokumentation von Guidelines Herzlich Willkommen Bitte füllen Sie für jede Guideline einen separaten Fragebogen aus. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stefanie Hostettler, DDQ.

Mehr

4. Welcher Prozentsatz aller seit dem Jahr 2008 an der Medizinischen Universität Graz eingereichten Diplomarbeiten wurde sperren gelassen?

4. Welcher Prozentsatz aller seit dem Jahr 2008 an der Medizinischen Universität Graz eingereichten Diplomarbeiten wurde sperren gelassen? 4082/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 1 von 7 Parlamentarische Anfrage Nr. 4251/J 1. Wie viele Diplomarbeiten wurden an der Medizinischen Universität Graz seit dem Jahr 2008 jeweils sperren gelassen?

Mehr

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016 KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:

Mehr

Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 42 vom 26. November Bezirksregierung

Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 42 vom 26. November Bezirksregierung 1020 Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 42 vom 26. November 2004 Anlage 1 zu den Verwaltungsvorschriften zum KHG NRW d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 4.11.2004

Mehr

Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimalinvasive Chirurgie

Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimalinvasive Chirurgie There are no translations available. Die Kliniken des Medizinischen Zentrums bieten allen interessierten Kollegen umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten an. Aufgrund der aktuellen Weiterbildungsordnung

Mehr

Hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum Vortrag am 18. April 2012 in Böblingen

Hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum Vortrag am 18. April 2012 in Böblingen Ärztlicher Nachwuchs fehlt - gefährdet die ärztliche Versorgung vor Ort Hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum Vortrag am 18. April 2012 in Böblingen Dr. med. Michael P. Jaumann Sprecher des Bezirksbeirats

Mehr

UMLAGENORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL FÜR DAS JAHR 2017

UMLAGENORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL FÜR DAS JAHR 2017 Körperschaft öffentlichen Rechts vertreten durch den Präsidenten Dr. Artur Wechselberger 6020 INNSBRUCK - ANICHSTRASSE 7 Telefon: 0512 / 52 0 58-0 Telefax: 0512 / 52 0 58-130 e-mail: kammer@aektirol.at

Mehr

Ärzteausbildung Neu Grundzüge des neuen Ausbildungssystems in Österreich

Ärzteausbildung Neu Grundzüge des neuen Ausbildungssystems in Österreich Ärzteausbildung Neu Grundzüge des neuen Ausbildungssystems in Österreich VP Dr. Martin Wehrschütz ZIEL Europäisierung der Ausbildung Steigerung der Ausbildungsqualität Mehr Ehrlichkeit in der Bestätigung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 15. Dezember 2017 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 15. Dezember 2017 Teil II 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 15. Dezember 2017 Teil II 380. Verordnung: ELGA-Verordnungsnovelle 2017 ELGA-VO-Nov 2017 380. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz neu: AK fordert Nachbesserungen zum Schutz der Beschäftigten

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz neu: AK fordert Nachbesserungen zum Schutz der Beschäftigten Ihr Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Mag. Andreas Neubauer Präsident der AK Oberösterreich Abt. Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung Gesundheits- und Krankenpflegegesetz neu: AK fordert

Mehr

Entwicklung der Vertragsärztinnen und -ärzte in Österreich,

Entwicklung der Vertragsärztinnen und -ärzte in Österreich, BERICHT Entwicklung der Vertragsärztinnen und -ärzte in Österreich, 2005-2015 30.11.2016 Evidenzbasierte Wirtschaftliche Gesundheitsversorgung 1031 Wien, Kundmanngasse 21 Kontakt: Tel. 01/ 71132-0 ewg@hvb.sozvers.at

Mehr

der Absolventen der Fakultät für Medizin an der TU München Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer

der Absolventen der Fakultät für Medizin an der TU München Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer Begrüßung der Absolventen der Fakultät für Medizin an der TU München Dr. Heidemarie Lux, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer am 25. Juli 2014 in München Es gilt das gesprochene Wort! 1 Sehr

Mehr

Das Klinikum stellt sich vor.

Das Klinikum stellt sich vor. Das Klinikum stellt sich vor. 02 Klinikum Wels-Grieskirchen im Überblick Klinikum Wels-Grieskirchen Das Klinikum Wels-Grieskirchen ist als größtes Ordensspital Österreichs eine Institution der Kongregation

Mehr

Jahrgang 2007 Kundgemacht im Internet unter am 30. November 2007

Jahrgang 2007 Kundgemacht im Internet unter  am 30. November 2007 Jahrgang 2007 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 30. November 2007 87. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. November 2007, mit der ein Salzburger Krankenanstalten- und plan

Mehr

Progress Test Medizin SS Gesamtergebnis

Progress Test Medizin SS Gesamtergebnis Organisationseinheit für Studium und Lehre (OSL) Stabstelle für Prüfungsmethodik A-81 Graz, Universitätsplatz 3/EG/1, Tel.: +43/316/38-58 Daniel Ithaler, Mag. daniel.ithaler@medunigraz.at Progress Test

Mehr

Gesundheitsbarometer Burgenland. Welle 5 Juni 2012

Gesundheitsbarometer Burgenland. Welle 5 Juni 2012 Gesundheitsbarometer Burgenland Welle 5 Juni 12 Forschungsdesign telefonische Befragung, durchgeführt von Telemark Marketing Stichprobe n=1.2 BurgenländerInnen ab 16 Jahren Feldzeit: 30. Mai bis. Juni

Mehr

FAQ-Liste (Häufig gestellte Fragen) (KoStA) Fragen zu Weiterbildungsgang/Weiterbildungsordnung: 1. Ich suche eine Weiterbildungs-(WB-)Stelle!

FAQ-Liste (Häufig gestellte Fragen) (KoStA) Fragen zu Weiterbildungsgang/Weiterbildungsordnung: 1. Ich suche eine Weiterbildungs-(WB-)Stelle! Home Fortbildung Fobi@pp FAQ-Liste (Häufig gestellte Fragen) (KoStA) Fragen zu Weiterbildungsgang/Weiterbildungsordnung: 1. Ich suche eine Weiterbildungs-(WB-)Stelle! Für eine individuelle Beratung, insbesondere

Mehr

Teil 5. Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS06 Teil V. 1

Teil 5. Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS06 Teil V. 1 Teil 5 Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS06 Teil V. 1 Die Gesundheitsreform 2005 höhere Anforderungen an das Gesundheitswesen demographische Entwicklung 2001 lebten in Österreich 1,72

Mehr

Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München

Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München Vom 16. Dezember 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1

Mehr

Unterlagen für die Anmeldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der ÄAppO vom 22. Juni 2003 (NEU)

Unterlagen für die Anmeldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der ÄAppO vom 22. Juni 2003 (NEU) Studiendekanat der Medizinischen Fakultät, LMU München 1 Unterlagen für die Anmeldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der ÄAppO vom 22. Juni 2003 (NEU) A) Leistungsnachweise: 1. Praktikum

Mehr

SpitalsärztInnen in Österreich 2003/2006/2010 Bundesland Steiermark

SpitalsärztInnen in Österreich 2003/2006/2010 Bundesland Steiermark SpitalsärztInnen in Österreich 03/06/ Bundesland Steiermark Ergebnisse der Befragung für die Bundeskurie Angestellte Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer Befragungszeitraum:. bis. April n = 03 (Österreich)

Mehr

Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte 470,4

Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte 470,4 Abbildung 1: Struktur der Ärzteschaft 2013 (Zahlen in Tausend) Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte 470,4 Berufstätige Ärztinnen und Ärzte 357,2 Ohne ärztliche Tätigkeit 113,2 Ambulant 145,9 Stationär 181,0

Mehr

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------

Mehr

TURNUSAUSBILDUNG am. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried. Starten Sie mit uns erfolgreich ins Berufsleben!

TURNUSAUSBILDUNG am. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried. Starten Sie mit uns erfolgreich ins Berufsleben! TURNUSAUSBILDUNG am Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried Starten Sie mit uns erfolgreich ins Berufsleben! Liebe Studentinnen und Studenten! Am Ende des Studiums machen Sie sich Gedanken darüber,

Mehr

SpitalsärztInnen in Wien 2016 Hauptergebnisse einer telefonischen Befragung

SpitalsärztInnen in Wien 2016 Hauptergebnisse einer telefonischen Befragung SpitalsärztInnen in Wien 2016 Hauptergebnisse einer telefonischen Befragung IFES - Institut für empirische Sozialforschung GmbH Teinfaltstraße 8 1010 Wien 2 Daten zur Untersuchung Auftraggeber: Ärztekammer

Mehr

Corporate Grassroots Management im Rahmen der Lehrlingsausbildung

Corporate Grassroots Management im Rahmen der Lehrlingsausbildung Corporate Grassroots Management im Rahmen der Lehrlingsausbildung der Tirol Kliniken GmbH Mag. Silvia Pöhli Personalentwicklung/Lehrlingskoordination, zertifizierte CGR Managerin Tirol Kliniken im Überblick

Mehr

Tätigkeitsbericht 2012

Tätigkeitsbericht 2012 Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen Tätigkeitsbericht 2012 Die Tätigkeitsberichte der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der letzten Jahre unterscheiden sich nur graduell voneinander. Seit vielen

Mehr

Titel UnivIS / Veranstaltungverwaltung

Titel UnivIS / Veranstaltungverwaltung FÜL A FÜL A: Chirurgie, Geburtshilfe/ Anästhesiologie/ Notfallmedizin Anmeldung FÜL A (neue ); Chirurgie, Geburtshilfe/ Anästhesiologie/ Notfallmedizin 65101 6 FÜL B FÜL B: Neurologie, Psychiatrie und

Mehr

Gesundheitsversorgung in den Bundesländern. Welle 1 Oktober 2012

Gesundheitsversorgung in den Bundesländern. Welle 1 Oktober 2012 Gesundheitsversorgung in den Bundesländern Welle 1 Oktober 2012 Forschungsdesign telefonische Befragung, durchgeführt von der Gesellschaft für Marketing (OGM) Stichprobe: n=308 österreichweit, n=400 Tirol/Vorarlberg,

Mehr

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis zugelassener Arzt/Therapeut und habe angestellte Ärzte/Therapeuten

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis zugelassener Arzt/Therapeut und habe angestellte Ärzte/Therapeuten Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Kooperations- und Koordinationsleistungen gemäß Kapitel 37 EBM

Mehr

Facharzt-Ausbildungs-Evaluierung. Ergebnis der Befragung 2015

Facharzt-Ausbildungs-Evaluierung. Ergebnis der Befragung 2015 Facharzt-Ausbildungs-Evaluierung Ergebnis der Befragung 2015 Autor und Ansprechpartner Mag. Alois Alkin Ärztliches Qualitätszentrum Dinghoferstr. 4 4010 Linz Telefon 0732-77 83 71-243 E-Mail alkin@aekooe.at

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 33 AUSGEGEBEN AM 17. August 2011

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 33 AUSGEGEBEN AM 17. August 2011 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 33 AUSGEGEBEN AM 17. August 2011 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT GRAZ 7 Personalmitteilungsblatt

Mehr

Wie stehen Sie zur Delegation ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014

Wie stehen Sie zur Delegation ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014 Wie stehen Sie zur ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014 Start der Umfrage: 26. Februar 2014 Ende der Befragung: 20. März 2014 Zielgruppe: Niedergelassene und

Mehr

Was will die junge Generation? Erhebungen der Ärztekammer WL

Was will die junge Generation? Erhebungen der Ärztekammer WL Was will die junge Generation? Erhebungen der Ärztekammer WL FacharztPlus DEMOGRAFIE- UND KOMPETENZMANAGEMENT 14.-15.11.2014 Dr. med. Markus Wenning Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

ANTRAG AUF STUDIENPLATZTAUSCH

ANTRAG AUF STUDIENPLATZTAUSCH Universität zu Lübeck Verteiler: -Studierenden-Service-Center- 1. Universität zu Lübeck Ratzeburger Allee 160 2. AntragstellerIn 23538 3. TauschpartnerIn ANTRAG AUF STUDIENPLATZTAUSCH Ich will die Universität

Mehr

Gesundheit liegt uns am Herzen

Gesundheit liegt uns am Herzen Gesundheit liegt uns am Herzen Unser Auftrag Wir setzen uns kompetent für die Gesundheit ein, fördern eine gesunde Lebensweise und sorgen dafür, dass es den Menschen in unserem Land gut geht. Wir sind

Mehr

Gesundheitsbarometer Pressekonferenz

Gesundheitsbarometer Pressekonferenz Gesundheitsbarometer 5 Pressekonferenz 2.2.6 Forschungsdesign Zielgruppe Bevölkerung ab 6 Jahren Befragte Personen 990/.007/.004 Feldarbeit Max. Schwankungsbreite Methode Auftraggeber Ausführendes Institut

Mehr

Die Gesundheitsreform 2012

Die Gesundheitsreform 2012 Die Gesundheitsreform 2012 Verbesserungen für PatientInnen? Eckpunkte Abstimmung des stationären und des ng. Bereiches; Zusammenführen der bisher getrennt agierenden Bereiche; Primary Health Care, Public

Mehr

13. Dokumentation. Inhaltsverzeichnis

13. Dokumentation. Inhaltsverzeichnis Organisation der Bundesärztekammer Kapitel 13 13. Dokumentation Inhaltsverzeichnis Seite 13.1 Dokumentation zum Berichtsteil.............................. 452 Zu Kapitel 3 Die ärztliche Versorgung in der

Mehr

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Allgemeinmediziner (ohne praktische Ärzte) 37.369 295 148 560 Praktischer Arzt (ohne FA Allgemeinmedizin) 8.064 413 0 34 Anatomie

Mehr

Vorklinischer Abschnitt Studienverlauf Pflichtcurriculum Ja Nein

Vorklinischer Abschnitt Studienverlauf Pflichtcurriculum Ja Nein 1 2 3 4 Universität zu Lübeck - Bewerbungsbogen B Bewerber/in: Sie finden in der Tabelle alle Leistungsnachweise aus dem vorklinischen sowie klinischen Studienabschnitt in der Reihenfolge aufgeführt, wie

Mehr

Ärzteausbildung Neu. Mag. Michaela Röhle PLL.M.

Ärzteausbildung Neu. Mag. Michaela Röhle PLL.M. Ärzteausbildung Neu Mag. Michaela Röhle PLL.M. 09.12.2014 www.aekwien.at 1 Zeit AM Internist. Fächer Chirurgische Fächer Andere Fächer 72 48 42 36 6 Mo LP 27 Mo Spitalsturnus 36 Mo Schwerp unkt: Kardio,

Mehr

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Allgemeinmediziner (ohne praktische Ärzte) 38.485 300 150 571 Praktischer Arzt (ohne FA Allgemeinmedizin) 7.912 448 0 34 Anatomie

Mehr

ÄRZTLICHE VERSORGUNG Medizinische Versorgung in ländlichen Regionen sichern!

ÄRZTLICHE VERSORGUNG Medizinische Versorgung in ländlichen Regionen sichern! ÄRZTLICHE VERSORGUNG 2020 Medizinische Versorgung in ländlichen Regionen sichern! 3 Pressespiegel» Menschen auf dem Land mit ärztlicher Versorgung unzufrieden» Medizinische Versorgung droht zu kippen»

Mehr

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG NÜRNBERG, 08. FEBRUAR 2017 DR. DIETER GEIS, VORSTAND Gliederung Definition zentraler Begriffe Was ist hausärztliche

Mehr

Unternehmensphilosophie = Leistungsversprechen

Unternehmensphilosophie = Leistungsversprechen Unternehmensphilosophie = Leistungsversprechen Unser Leistungsversprechen Unsere Patientinnen und Patienten kommen mit hohen Erwartungen und Anforderungen zu uns diesen stellen wir uns. Wir haben ein Leitbild

Mehr

IHRE GESUNDHEIT UNSERE KOMPETENZ. Ausbildung im.

IHRE GESUNDHEIT UNSERE KOMPETENZ. Ausbildung im. IHRE GESUNDHEIT UNSERE KOMPETENZ Ausbildung im KABEG-Verbund www.kabeg.at Die Ausbildung hat einen hohen Stellenwert Die fünf Landeskrankenhäuser der KABEG Klinikum Klagenfurt am Wörthersee und die LKH

Mehr

ELGA. Dr. med. Otto Pjeta. Allgemeinarzt. Steinerkirchen OÖ. Präsidialreferat der ÖÄK für Qualitätssicherung und QM

ELGA. Dr. med. Otto Pjeta. Allgemeinarzt. Steinerkirchen OÖ. Präsidialreferat der ÖÄK für Qualitätssicherung und QM ELGA Dr. med. Otto Pjeta Allgemeinarzt Steinerkirchen OÖ Präsidialreferat der ÖÄK für Qualitätssicherung und QM E-Health Initiative Österreich Grundsatzpapier ( 7 Arbeitskreise) Machbarkeitsstudie ELGA

Mehr

Bitte gehen Sie bei der Beantwortung des Fragebogens folgendermaßen vor: Beispiel: Teilweise. voll zu

Bitte gehen Sie bei der Beantwortung des Fragebogens folgendermaßen vor: Beispiel: Teilweise. voll zu Katharina Kasper-Kliniken Frankfurt am Main Patientenbefragung Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, für uns als Krankenhaus ist Ihre Zufriedenheit unser stes Ziel. Deshalb haben wir uns entschlossen,

Mehr

DEM HILFE SUCHENDEN MIT WERTSCHÄTZUNG UND AKZEPTANZ BEGEGNEN

DEM HILFE SUCHENDEN MIT WERTSCHÄTZUNG UND AKZEPTANZ BEGEGNEN PSYCHIATRIE obwalden/nidwalden sarnen Leitbild DEM HILFE SUCHENDEN MIT WERTSCHÄTZUNG UND AKZEPTANZ BEGEGNEN Seit 1996 bieten wir Menschen in Krisen oder mit psychiatrischen Erkrankungen fachgerechte Hilfe

Mehr

Qualitätsbericht d e r m e n s c h. d i e m e d i z i n. d i e k l i n i k.

Qualitätsbericht d e r m e n s c h. d i e m e d i z i n. d i e k l i n i k. d e r m e n s c h. d i e m e d i z i n. d i e k l i n i k. Qualitätsbericht 2014 klinik Josephinum gag münchen strukturierter Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2013 gemäß 137 Abs.3 satz 1 nr 4 sgb

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 1.

Mehr