Tourismus-Service Fehmarn. Vorlage Nr. TA 2012 / 044. Tourismusausschuss am Stadtvertretung am

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1 S T A D T F E H M A R N Tourismus-Service Fehmarn Vorlage Nr. TA 2012 / 044 Tourismusausschuss am Stadtvertretung am Lokale Tourismus Organisation Fehmarn Anfrage der Gemeinde Großenbrode zur touristischen Zusammenarbeit Sachverhalt: Mit Schreiben vom hat der Bürgermeister der Gemeinde Großenbrode Herr Reise nach einer touristischen Zusammenarbeit mit der Stadt Fehmarn angefragt. In einem nachfolgenden Gespräch hat Herr Reise auf Anfrage mitgeteilt, dass die Kooperation als Partner der LTO Fehmarn vollzogen werden soll (siehe Stufe 3 des Rahmenmodells, Abb. 1). Allgemeines zur Lokalen Tourismusorganisation (LTO) Das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig- Holstein hat in Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Schleswig-Holstein das Leitprojekt Optimierung der lokalen Strukturen aufgelegt. In Schleswig-Holstein ist neben der Landesebene (TASH) und der Tourismusmarketing Organisations-Ebene (TMO) die Lokale Tourismusorganisation (LTO) die dritte Ebene im Destinationsmanagement. LTO s sind durch klare Zuständigkeitsregelungen vollständig in das touristische System eingebunden. Dabei gilt, wie unten dargestellt, eine grundsätzliche Aufgabenabgrenzung. Nachgeordnet zur LTO-Ebene können zwar weitere Organisationen arbeiten (z.b. örtliche Fremdenverkehrsvereine), diese nehmen jedoch keine Aufgaben wahr, die der LTO Ebene zugewiesen sind. Aufgaben der LTO Produkt-/Angebotsentwicklung Gästeservices /-betreuung informierende Kommunikation aktivierende Kommunikation in Abstimmung mit der TMO-Landesebene Vertrieb Infrastrukturplanung, -umsetzung und -betrieb Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um von einer LTO zu sprechen: Homogener Raum Topografisch landschaftliche Homogenität 1

2 Erreichbarkeit der Angebote Begrenzung auf Durchmesser von PKW-Min. (Kurzausflugsentfernung) Neben der Wahrnehmung als homogener Raum ist auch die vom Gast als zusammengehöriger Raum erfassbare Größe für eine LTO entscheidend. Marktfähigkeit Minimales Marketingbudget im Kooperationsgebiet: ,- p.a. davon 50 % für kooperative Maßnahmen eingesetzt (Stufe 1) Mindestens Kapazitätseinheiten Strategische Führung Kooperationsvereinbarung mit verbindlicher Beschlussfassung der zuständigen Gremien Tourismuskonzept, Businessplan als Teil der Kooperationsvereinbarung Ergänzend: Marketing-/Mediaplan und Führungs- /Monitoringsystem Aufgabenadäquate Strukturen Arbeitsstrukturen; Lenkungsgruppe und touristischer Arbeitskreis Verantwortliche Umsetzungskoordinatoren/-innen für Marketing, Qualität, Infrastruktur und Organisation Einbindung ins touristische System Akzeptanz der Aufgabenabgrenzung LTO Landes / TMO Ebene Aufsetzen auf Landestourismuskonzept Adäquate Einbindung in touristische Organisationen auf Landesebene Mitgliedschaft in TMO Anwendungsbereich von der LTO Die o.g. Kriterien sind als ein grundsätzlicher Rahmen für alle Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein zu verstehen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen und Sonderfälle. So kann die Gemeinde Helgoland aufgrund ihrer räumlichen Lage kaum Kooperatiosbeziehungen in LTO eingehen. Die Stadt Fehmarn stellt aufgrund der Insellage und der bereits erfolgten Fusion eine LTO mit nur einer Gemeinde und damit einen Sonderfall dar. Die Bildung einer LTO wird in drei unterschiedliche Stufen unterteilt: 2

3 Abb. 1 In der folgenden Abbildung werden die Kooperationsfelder der LTO dargestellt. Abb. 2 Quelle: Leitprojekt Optimierung der lokalen Strukturen, TVSH e.v. und Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holsteins Im Tourismus-Service Fehmarn werden schon heute folgende Aufgabenfelder für die gesamte Insel bearbeitet: - Marketing - Veranstaltungen - Animation - Zentrale Zimmervermittlung - Counter Südstrand / Landkirchener Weg - Reinigung - Werbehelfer - Vermieterbetreuung - Allgemeine Verwaltung - Sekretariat - Abrechnung Jahreskurabgabe - Abrechnung Kurabgabe und Yachthafen - Finanzbuchhaltung - Yachthafen - Bauhof - Betreuung Außenbereich (DLRG, WCs) 3

4 Die Insel Fehmarn ist aufgrund der Insellage und der bereits zusammengeführten Organisation im Tourismus-Service Fehmarn laut Leitfaden des TVSH e.v. und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig- Holsteins bereits als LTO Fehmarn definiert. In diesem Leitfaden ist die Insel Fehmarn als zweitstärkster Tourismusort nach Westerland /Sylt genannt und stellt zusammen mit der Insellage eine sehr starke Marke dar. Die Insel wird vom Gast seit der Fusion als eine zusammenhängende und homogene Destination wahrgenommen. Diese Wahrnehmung wäre a) für den Gast bei einer Aufnahme Großenbrodes als Partner der LTO Fehmarn nicht mehr gegeben und b) wäre es für Großenbrode und Fehmarn eine Schwächung der eigenen Marken und Herausstellungsmerkmale, wenn sie sich mit einer neuen gemeinsamen Marke am Markt etablieren müssten Seit der Fusion ist Fehmarn bestrebt, dem Gast die Insel als Einheit darzustellen. Alle Anstrengungen des Tourismus-Service Fehmarn sind darauf ausgerichtet, das Innen- und Außenmarketing für Fehmarn als sichtbare Einheit für den Gast zu stärken. Mit Einführung einer inselweiten Kur- und Fremdenverkehrsabgabe wurde dieser Weg weiter beschritten. Für die Gäste der Insel Fehmarn war dies in den letzten Jahren eine nicht einfach zu akzeptierende Veränderung, die sich allerdings sukzessive einzuprägen beginnt. Vor diesem Hintergrund wäre die Aufnahme Großenbrodes als Partner der LTO Fehmarn für den fehmarnschen Gast noch schwieriger zu verstehen. Aus diesen Gründen und um nicht an einer zusätzlichen Verwirrung der Gäste zu arbeiten, sollte alle Bestrebungen Fehmarns dahingehend ausgerichtet werden, die Insel weiterhin für den Gast als eigenständige und homogene Urlaubsdestination zu vermarkten. Im Folgenden werden einige Kooperationsbereiche der LTO beispielhaft beleuchtet: Marketing & Gästeservice Fehmarn wirbt mit dem Slogan Fehmarn- Sonneninsel in der Ostsee. Dieses Logo wird seit Jahren verwendet, ist etabliert und signalisiert dem Gast auch das für das Urlaubsziel bedeutende Alleinstellungsmerkmal Insel. Alle Elemente 4

5 des Logos sind auf Fehmarn ausgerichtet und es findet seine Verwendung in allen Bereichen der Marketingaktivitäten. Der Tourismus-Service Fehmarn richtet seit Jahren alle Marketinginstrumente danach aus, die Insel Fehmarn dem Gast als eine Urlaubsdestination darzustellen. Als Beispiel ist hier u.a. das inselweite Gastgeberverzeichnis genannt. Bei einer touristischen Zusammenarbeit, die nach außen demonstriert werden müsste, z. Bsp. durch ein gemeinsames Gastgeberverzeichnis, verliert Fehmarn sein Alleinstellungsmerkmal als Insel, Großenbrode hingegen würde von der Stärke dieser trotzdem weiterhin existierenden Marke geschluckt. Damit würden auch alle anderen Marketing-Aktivitäten Fehmarns als Insel herauszustellen, aufgehoben. Durch eine Kooperation mit Großenbrode als Partner in der LTO Fehmarn würde dies nicht mehr gegeben sein. Großenbrode könnte hingegen z. B. die Destination Wagrien für sich nutzbar machen. In diesem Kooperationsbereich ist auch zu beachten, dass ein gemeinsames Transportsystem erreicht werden soll. Fehmarn hat vor einiger Zeit beschlossen, keine Vergünstigungen mehr mit der OSC für die Gäste anzubieten (Autokraft). Dieser Beschluss müsste entsprechend überprüft werden Infrastruktur Die Auswirkungen von der Abstimmung von regionalen Routen- und Wegenetzen, die Abstimmung der Investitionsschwerpunkt für Schlüsselinfrastruktur, gemeinsame Investoren und Betreibersuche, abgestimmte Nutzungskonzepte für Entwicklungsflächen, gemeinsame Pflege und Bewirtschaftung von Liegenschaften, Zusammenfassung von Strukturen etc. sind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Die Insel Fehmarn ist zurzeit dabei, Nutzungskonzepte für den touristischen Bereich im Süden der Insel zu entwickeln und ein Tourismusentwicklungskonzept für die Insel Fehmarn erstellen zu lassen (Förderantrag bereits gestellt) und darf hier keine Verzögerung entstehen lassen. Organisation & Verwaltung Auch in diesem Bereich wären tiefgreifende Veränderungen vorgesehen, wie z.bsp. eine gemeinsame Finanzverwaltung. Der Tourismus-Service Fehmarn ist ein städtischer Eigenbetrieb, die Gemeinde Großenbrode hat den Beschluss gefasst, eine GmbH zu gründen. Diese unterschiedlichen Betriebsformen müssten zu einer gemeinsamen Form zusammengefasst werden. Weiterhin müsste eine einheitliche Kurabgabe erhoben werden. Hierbei ergeben sich Probleme in der Kalkulation und der Zuordnung der Ausgaben. Das Gleiche gilt nicht nur für die Fremdenverkehrsabgabe (siehe Abb. 2; Zusammenlegung des Abgabenwesens), sondern auch für Veranstaltungen, Marketing etc.. 5

6 In der Endstufe einer möglichen Kooperation käme es somit zu einer Zusammenführung aller Aufgaben und Ressourcen in gemeinsamen Organisationsstrukturen und zur Bereinigung der bisherigen Organisationsstrukturen. Abschließend ist zu sagen, dass in der Thematik der Festen Fehmarnbeltquerung eine Zusammenarbeit innerhalb der Aktiv Region Wagrien-Fehmarn sinnvoll ist und gestärkt werden sollte. Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Diskussion. Beratungsergebnis Tourismusausschuss: < > Ja < > Nein < > Enthaltung Beratungsergebnis Stadtvertretung: < > Ja < > Nein < > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des 22 GO waren keine/folgende Stadtvertreter/Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Fehmarn, den Bürgermeister z.k.: Imke Bolle Tourismusdirektorin 6

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